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| Omzendbrief betreffende het verlenen van een verblijfsmachtiging op basis van samenwoonst in het kader van een duurzame relatie. - Duitse vertaling | Circulaire relative à l'octroi d'une autorisation de séjour sur la base de la cohabitation dans le cadre d'une relation durable. - Traduction allemande |
|---|---|
| MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
| 30 SEPTEMBER 1997. Omzendbrief betreffende het verlenen van een | 30 SEPTEMBRE 1997. Circulaire relative à l'octroi d'une autorisation |
| verblijfsmachtiging op basis van samenwoonst in het kader van een | de séjour sur la base de la cohabitation dans le cadre d'une relation |
| duurzame relatie. - Duitse vertaling | durable. - Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| de Minister van Binnenlandse Zaken van 30 september 1997 betreffende | circulaire du Ministre de l'Intérieur du 30 septembre 1997 relative à |
| het verlenen van een verblijfsmachtiging op basis van samenwoonst in | l'octroi d'une autorisation de séjour sur la base de la cohabitation |
| het kader van een duurzame relatie (Belgisch Staatsblad van 14 | dans le cadre d'une relation durable (Moniteur belge du 14 novembre |
| november 1997), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | 1997), établie par le Service central de traduction allemande du |
| vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy. |
| MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
| 30. SEPTEMBER 1997 - Rundschreiben über die Erteilung einer | 30. SEPTEMBER 1997 - Rundschreiben über die Erteilung einer |
| Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Zusammenwohnens im Rahmen einer | Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Zusammenwohnens im Rahmen einer |
| dauerhaften Beziehung | dauerhaften Beziehung |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs | An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs |
| In der heutigen Gesellschaft ist festzustellen, dass die meisten | In der heutigen Gesellschaft ist festzustellen, dass die meisten |
| Personen, die eine Beziehung haben, zuerst zusammenwohnen, um später | Personen, die eine Beziehung haben, zuerst zusammenwohnen, um später |
| eventuell zu heiraten. Ausserdem entstehen mit der Zunahme des | eventuell zu heiraten. Ausserdem entstehen mit der Zunahme des |
| internationalen Verkehrs zahlreiche grenzüberschreitende Beziehungen. | internationalen Verkehrs zahlreiche grenzüberschreitende Beziehungen. |
| Was diese Personen betrifft, darf sich der Partner ausländischer | Was diese Personen betrifft, darf sich der Partner ausländischer |
| Staatsangehörigkeit nur dann in Belgien aufhalten, wenn er | Staatsangehörigkeit nur dann in Belgien aufhalten, wenn er |
| beziehungsweise sie eine Ehe mit einem Belgier oder mit einem | beziehungsweise sie eine Ehe mit einem Belgier oder mit einem |
| Ausländer eingeht, dem die Niederlassung in Belgien erlaubt oder der | Ausländer eingeht, dem die Niederlassung in Belgien erlaubt oder der |
| Aufenthalt in Belgien erlaubt oder gestattet ist. Diese Personen | Aufenthalt in Belgien erlaubt oder gestattet ist. Diese Personen |
| heiraten nicht aus Überzeugung, sondern weil sie aus Gründen des | heiraten nicht aus Überzeugung, sondern weil sie aus Gründen des |
| Aufenthaltsrechts gewissermassen dazu gezwungen sind. Im Rahmen einer | Aufenthaltsrechts gewissermassen dazu gezwungen sind. Im Rahmen einer |
| Aufenthaltsregelung aufgrund des Zusammenwohnens dagegen könnten die | Aufenthaltsregelung aufgrund des Zusammenwohnens dagegen könnten die |
| betreffenden Personen sich besser kennenlernen, ohne dass eine | betreffenden Personen sich besser kennenlernen, ohne dass eine |
| definitive Aufenthaltserlaubnis dem beziehungsweise der Betreffenden | definitive Aufenthaltserlaubnis dem beziehungsweise der Betreffenden |
| erteilt werden müsste. Würde sich ihre Beziehung als nicht dauerhaft | erteilt werden müsste. Würde sich ihre Beziehung als nicht dauerhaft |
| erweisen, müsste der ausländische Partner Belgien verlassen. Dies ist | erweisen, müsste der ausländische Partner Belgien verlassen. Dies ist |
| bei einer Ehe nicht so, denn der beziehungsweise die Betreffende | bei einer Ehe nicht so, denn der beziehungsweise die Betreffende |
| erhält dann ein definitives Aufenthaltsrecht nach sechs Monaten | erhält dann ein definitives Aufenthaltsrecht nach sechs Monaten |
| beziehungsweise einem Jahr. | beziehungsweise einem Jahr. |
| Des weiteren ist festzustellen, dass der ausländische homosexuelle | Des weiteren ist festzustellen, dass der ausländische homosexuelle |
| Partner eines Belgiers oder eines Ausländers, dem die Niederlassung in | Partner eines Belgiers oder eines Ausländers, dem die Niederlassung in |
| Belgien erlaubt oder der Aufenthalt in Belgien erlaubt oder gestattet | Belgien erlaubt oder der Aufenthalt in Belgien erlaubt oder gestattet |
| ist, sich zur Zeit auf der Grundlage dieser Beziehung nicht in Belgien | ist, sich zur Zeit auf der Grundlage dieser Beziehung nicht in Belgien |
| aufhalten darf. Diese Personen gebrauchen manchmal andere | aufhalten darf. Diese Personen gebrauchen manchmal andere |
| Aufenthaltsrechtsstellungen (Studentenvisum, Aufenthalt als | Aufenthaltsrechtsstellungen (Studentenvisum, Aufenthalt als |
| Praktikant, Arbeitskarte oder sogar Scheinehe), um mit ihrem Partner | Praktikant, Arbeitskarte oder sogar Scheinehe), um mit ihrem Partner |
| zusammenwohnen zu können. Dieser Missbrauch anderer | zusammenwohnen zu können. Dieser Missbrauch anderer |
| Aufenthaltsrechtsstellungen ist aber nicht zu empfehlen und darf nicht | Aufenthaltsrechtsstellungen ist aber nicht zu empfehlen und darf nicht |
| dazu dienen, homosexuellen Partnern eine Aufenthaltsrechtsstellung zu | dazu dienen, homosexuellen Partnern eine Aufenthaltsrechtsstellung zu |
| geben. Im übrigen ist die Diskriminierung homosexueller Partner in | geben. Im übrigen ist die Diskriminierung homosexueller Partner in |
| unserer Gesellschaft unannehmbar. | unserer Gesellschaft unannehmbar. |
| Demzufolge sollte diesen Personen sofort eine Aufenthaltserlaubnis | Demzufolge sollte diesen Personen sofort eine Aufenthaltserlaubnis |
| aufgrund des Zusammenwohnens im Rahmen einer dauerhaften Beziehung | aufgrund des Zusammenwohnens im Rahmen einer dauerhaften Beziehung |
| erteilt werden, vorausgesetzt, dass einige strikte Bedingungen erfüllt | erteilt werden, vorausgesetzt, dass einige strikte Bedingungen erfüllt |
| werden, dies um Missbräuchen vorzubeugen oder sie zu bekämpfen. | werden, dies um Missbräuchen vorzubeugen oder sie zu bekämpfen. |
| Diese Regelung darf und wird die Bekämpfung von Scheinehen und anderen | Diese Regelung darf und wird die Bekämpfung von Scheinehen und anderen |
| Missbräuchen der Aufenthaltsrechtsstellungen nicht zuwiderlaufen. | Missbräuchen der Aufenthaltsrechtsstellungen nicht zuwiderlaufen. |
| Deswegen: | Deswegen: |
| - werden klare und langfristige finanzielle Verpflichtungen vom | - werden klare und langfristige finanzielle Verpflichtungen vom |
| belgischen Partner oder vom ausländischen Partner, dem die | belgischen Partner oder vom ausländischen Partner, dem die |
| Niederlassung in Belgien erlaubt oder der Aufenthalt in Belgien | Niederlassung in Belgien erlaubt oder der Aufenthalt in Belgien |
| erlaubt oder gestattet ist, verlangt, | erlaubt oder gestattet ist, verlangt, |
| - darf eine definitive Aufenthaltserlaubnis erst nach drei Jahren und | - darf eine definitive Aufenthaltserlaubnis erst nach drei Jahren und |
| sechs Monaten Zusammenwohnen erteilt werden, | sechs Monaten Zusammenwohnen erteilt werden, |
| - werden regelmässige Kontrollen durchgeführt. | - werden regelmässige Kontrollen durchgeführt. |
| Personen, die betrügerische Absichten haben, werden eine Scheinehe | Personen, die betrügerische Absichten haben, werden eine Scheinehe |
| einer vorgetäuschten Beziehung vorziehen, da das definitive | einer vorgetäuschten Beziehung vorziehen, da das definitive |
| Aufenthaltsrecht bei einer Scheinehe viel schneller zuerkannt wird, | Aufenthaltsrecht bei einer Scheinehe viel schneller zuerkannt wird, |
| ohne dass dieselben finanziellen Verpflichtungen eingegangen werden | ohne dass dieselben finanziellen Verpflichtungen eingegangen werden |
| müssen. | müssen. |
| Der 1974 beschlossene Einwanderungsstopp bleibt aufrechterhalten. Der | Der 1974 beschlossene Einwanderungsstopp bleibt aufrechterhalten. Der |
| Aufenthalt wird nur unter sehr strikten Bedingungen und aufgrund einer | Aufenthalt wird nur unter sehr strikten Bedingungen und aufgrund einer |
| dauerhaften Beziehung bewilligt, die ebenfalls in der Ehe verlangt | dauerhaften Beziehung bewilligt, die ebenfalls in der Ehe verlangt |
| wird. Mit vorliegender Regelung wird die Aufenthaltsrechtsstellung den | wird. Mit vorliegender Regelung wird die Aufenthaltsrechtsstellung den |
| sozialen Entwicklungen angepasst. | sozialen Entwicklungen angepasst. |
| Vorliegende Regelung beruht grösstenteils auf einer Regelung, die | Vorliegende Regelung beruht grösstenteils auf einer Regelung, die |
| bereits in anderen europäischen Ländern, insbesondere in den | bereits in anderen europäischen Ländern, insbesondere in den |
| Niederlanden, besteht. Es ist festgestellt worden, dass diese Regelung | Niederlanden, besteht. Es ist festgestellt worden, dass diese Regelung |
| nicht zu Missbrauch oder massiver Einreise in die betreffenden Länder | nicht zu Missbrauch oder massiver Einreise in die betreffenden Länder |
| geführt hat. Es besteht kein Grund zur Annahme, dass dies in Belgien | geführt hat. Es besteht kein Grund zur Annahme, dass dies in Belgien |
| anders sein wird. | anders sein wird. |
| Nachfolgend werden die einzuhaltenden Bedingungen und das zu | Nachfolgend werden die einzuhaltenden Bedingungen und das zu |
| befolgende Verfahren näher erläutert. | befolgende Verfahren näher erläutert. |
| A. GRUNDBEDINGUNGEN | A. GRUNDBEDINGUNGEN |
| 1. Einer der Partner muss im Besitz eines Scheins sein, mit dem er | 1. Einer der Partner muss im Besitz eines Scheins sein, mit dem er |
| sich mehr als drei Monate auf belgischem Staatsgebiet aufhalten darf. | sich mehr als drei Monate auf belgischem Staatsgebiet aufhalten darf. |
| Dies bedeutet, dass er beziehungsweise sie Belgier(in), | Dies bedeutet, dass er beziehungsweise sie Belgier(in), |
| Staatsangehörige(r) des Europäischen Wirtschaftsraums oder in Belgien | Staatsangehörige(r) des Europäischen Wirtschaftsraums oder in Belgien |
| niedergelassen sein muss oder ihm (ihr) ein Aufenthalt von mehr als | niedergelassen sein muss oder ihm (ihr) ein Aufenthalt von mehr als |
| drei Monaten in Belgien erlaubt oder gestattet sein muss. Daher ist | drei Monaten in Belgien erlaubt oder gestattet sein muss. Daher ist |
| vorliegende Regelung nicht auf Asylsuchende anwendbar. | vorliegende Regelung nicht auf Asylsuchende anwendbar. |
| 2. Ledig sein | 2. Ledig sein |
| Beide Partner müssen ledig oder gesetzlich geschieden sein. | Beide Partner müssen ledig oder gesetzlich geschieden sein. |
| Wenn einer der Partner entgegen seinem/ihrem Willen infolge eines | Wenn einer der Partner entgegen seinem/ihrem Willen infolge eines |
| gesetzlichen Hindernisses noch nicht geschieden ist, kann eine | gesetzlichen Hindernisses noch nicht geschieden ist, kann eine |
| Ausnahme gemacht werden. | Ausnahme gemacht werden. |
| Der Ledigenstand muss durch ein amtliches Dokument nachgewiesen | Der Ledigenstand muss durch ein amtliches Dokument nachgewiesen |
| werden. | werden. |
| 3. Altersbedingung | 3. Altersbedingung |
| Beide Partner müssen mindestens achtzehn Jahre alt sein. | Beide Partner müssen mindestens achtzehn Jahre alt sein. |
| Im Hinblick auf die Überprüfung dieser Altersbedingung muss eine | Im Hinblick auf die Überprüfung dieser Altersbedingung muss eine |
| Geburtsurkunde vom Partner, der die Aufenthaltserlaubnis beantragt, | Geburtsurkunde vom Partner, der die Aufenthaltserlaubnis beantragt, |
| vorgelegt werden. Das Alter des Partners, der bereits in Belgien | vorgelegt werden. Das Alter des Partners, der bereits in Belgien |
| wohnt, wird durch Einsicht in die Bevölkerungsregister festgestellt. | wohnt, wird durch Einsicht in die Bevölkerungsregister festgestellt. |
| 4. Dauerhafte Beziehung | 4. Dauerhafte Beziehung |
| Sowohl eine heterosexuelle als auch eine homosexuelle Beziehung werden | Sowohl eine heterosexuelle als auch eine homosexuelle Beziehung werden |
| berücksichtigt. | berücksichtigt. |
| Es kann sich um eine Beziehung handeln, die begonnen hat, als beide | Es kann sich um eine Beziehung handeln, die begonnen hat, als beide |
| Partner sich noch im Ausland aufhielten, oder um eine in Belgien | Partner sich noch im Ausland aufhielten, oder um eine in Belgien |
| bestehende Beziehung. | bestehende Beziehung. |
| Der dauerhafte Charakter der Beziehung muss durch die Antragsteller | Der dauerhafte Charakter der Beziehung muss durch die Antragsteller |
| nachgewiesen werden. Dies kann durch glaubwürdige Zeugenaussagen, das | nachgewiesen werden. Dies kann durch glaubwürdige Zeugenaussagen, das |
| Bestehen eines gemeinsamen Haushalts, das Zusammenwohnen, Fotos, | Bestehen eines gemeinsamen Haushalts, das Zusammenwohnen, Fotos, |
| Rechnungen usw. erfolgen. | Rechnungen usw. erfolgen. |
| 5. Zusammenwohnen | 5. Zusammenwohnen |
| Beide Partner müssen tatsächlich während der ganzen Dauer ihrer | Beide Partner müssen tatsächlich während der ganzen Dauer ihrer |
| Beziehung in Belgien zusammenwohnen. Sie müssen im Bevölkerungs- oder | Beziehung in Belgien zusammenwohnen. Sie müssen im Bevölkerungs- oder |
| Fremdenregister unter derselben Adresse eingetragen sein. Nach aussen | Fremdenregister unter derselben Adresse eingetragen sein. Nach aussen |
| hin (dem Arbeitgeber, der Steuerverwaltung oder Krankenkasse | hin (dem Arbeitgeber, der Steuerverwaltung oder Krankenkasse |
| gegenüber) müssen sie dieselbe Adresse gebrauchen. | gegenüber) müssen sie dieselbe Adresse gebrauchen. |
| 6. Gemeinsamer Haushalt | 6. Gemeinsamer Haushalt |
| Die Partner müssen einen gemeinsamen Haushalt führen. Dies muss klar | Die Partner müssen einen gemeinsamen Haushalt führen. Dies muss klar |
| und deutlich nachgewiesen werden. Auf jeden Fall müssen sie einen | und deutlich nachgewiesen werden. Auf jeden Fall müssen sie einen |
| notariellen Vertrag zur Regelung des Zusammenlebens binnen sechs | notariellen Vertrag zur Regelung des Zusammenlebens binnen sechs |
| Monaten nach Erteilung der vorläufigen Aufenthaltserlaubnis | Monaten nach Erteilung der vorläufigen Aufenthaltserlaubnis |
| abschliessen und vorlegen. Dieser Vertrag muss ebenfalls in der | abschliessen und vorlegen. Dieser Vertrag muss ebenfalls in der |
| Gemeinde, in der sie im Bevölkerungs- oder Fremdenregister eingetragen | Gemeinde, in der sie im Bevölkerungs- oder Fremdenregister eingetragen |
| sind, registriert werden. | sind, registriert werden. |
| Im notariellen Vertrag zur Regelung des Zusammenlebens muss | Im notariellen Vertrag zur Regelung des Zusammenlebens muss |
| ausdrücklich angegeben werden, dass der Belgier oder der Ausländer, | ausdrücklich angegeben werden, dass der Belgier oder der Ausländer, |
| dem die Niederlassung in Belgien erlaubt oder der Aufenthalt in | dem die Niederlassung in Belgien erlaubt oder der Aufenthalt in |
| Belgien erlaubt oder gestattet ist, den Betreffenden die ersten drei | Belgien erlaubt oder gestattet ist, den Betreffenden die ersten drei |
| Jahre und sechs Monate zu seinen Lasten nimmt. | Jahre und sechs Monate zu seinen Lasten nimmt. |
| 7. Dauerhafte Existenzmittel | 7. Dauerhafte Existenzmittel |
| Der Partner, der bereits in Belgien wohnt, muss persönlich und auf | Der Partner, der bereits in Belgien wohnt, muss persönlich und auf |
| dauerhafte Weise über ausreichende Existenzmittel verfügen. | dauerhafte Weise über ausreichende Existenzmittel verfügen. |
| Existenzmittel werden als ausreichend betrachtet, wenn das monatliche | Existenzmittel werden als ausreichend betrachtet, wenn das monatliche |
| Nettoeinkommen mindestens 30 000 BF zuzüglich 5 000 BF pro Person zu | Nettoeinkommen mindestens 30 000 BF zuzüglich 5 000 BF pro Person zu |
| Lasten beträgt. Auf jeden Fall muss der Belgier oder der Ausländer, | Lasten beträgt. Auf jeden Fall muss der Belgier oder der Ausländer, |
| dem die Niederlassung in Belgien erlaubt oder der Aufenthalt in | dem die Niederlassung in Belgien erlaubt oder der Aufenthalt in |
| Belgien erlaubt oder gestattet ist, über ein monatliches | Belgien erlaubt oder gestattet ist, über ein monatliches |
| Nettoeinkommen von mindestens 35 000 BF verfügen. | Nettoeinkommen von mindestens 35 000 BF verfügen. |
| Existenzmittel werden als dauerhaft betrachtet, wenn sie noch | Existenzmittel werden als dauerhaft betrachtet, wenn sie noch |
| mindestens ein Jahr verfügbar sind. Wenn der Antragsteller vor allem | mindestens ein Jahr verfügbar sind. Wenn der Antragsteller vor allem |
| Aushilfsarbeit leistet, muss er seine Einkünfte der letzten drei Jahre | Aushilfsarbeit leistet, muss er seine Einkünfte der letzten drei Jahre |
| vorlegen, um ihre Dauerhaftigkeit für die Zukunft nachzuweisen. | vorlegen, um ihre Dauerhaftigkeit für die Zukunft nachzuweisen. |
| Die Beweislast obliegt der in Belgien wohnenden Person. Selbständige | Die Beweislast obliegt der in Belgien wohnenden Person. Selbständige |
| können die Dauerhaftigkeit ihrer Einkünfte durch Vorlage ihres | können die Dauerhaftigkeit ihrer Einkünfte durch Vorlage ihres |
| Betriebsergebnisses und Lohnempfänger durch Vorlage ihres Lohnzettels | Betriebsergebnisses und Lohnempfänger durch Vorlage ihres Lohnzettels |
| nachweisen. | nachweisen. |
| 8. Verpflichtung zur Kostenübernahme | 8. Verpflichtung zur Kostenübernahme |
| Der Partner, der bereits in Belgien wohnt, muss eine Verpflichtung zur | Der Partner, der bereits in Belgien wohnt, muss eine Verpflichtung zur |
| Kostenübernahme, die dem beigefügten Muster entspricht, unterzeichnen. | Kostenübernahme, die dem beigefügten Muster entspricht, unterzeichnen. |
| Er oder sie verpflichtet sich dem Ausländer, dem Belgischen Staat und | Er oder sie verpflichtet sich dem Ausländer, dem Belgischen Staat und |
| jedem zuständigen ÖSHZ gegenüber, drei Jahre und sechs Monate lang | jedem zuständigen ÖSHZ gegenüber, drei Jahre und sechs Monate lang |
| alle Kosten für Aufenthalt, Gesundheitspflege und Rückführung des | alle Kosten für Aufenthalt, Gesundheitspflege und Rückführung des |
| Ausländers zu übernehmen. | Ausländers zu übernehmen. |
| 9. Öffentliche Ordnung | 9. Öffentliche Ordnung |
| Der ausländische Partner darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung | Der ausländische Partner darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung |
| oder die nationale Sicherheit darstellen. | oder die nationale Sicherheit darstellen. |
| In dieser Hinsicht muss er oder sie ein Leumundszeugnis vorlegen. | In dieser Hinsicht muss er oder sie ein Leumundszeugnis vorlegen. |
| B.VERFAHREN | B.VERFAHREN |
| Ist dem ausländischen Partner der Aufenthalt in Belgien schon erlaubt, | Ist dem ausländischen Partner der Aufenthalt in Belgien schon erlaubt, |
| darf der Antrag gemäss Artikel 9 Absatz 3 des Gesetzes vom 15. | darf der Antrag gemäss Artikel 9 Absatz 3 des Gesetzes vom 15. |
| Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die | Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die |
| Niederlassung und das Entfernen von Ausländern in Belgien eingereicht | Niederlassung und das Entfernen von Ausländern in Belgien eingereicht |
| werden. | werden. |
| In den anderen Fällen muss der Antrag gemäss Artikel 9 Absatz 2 des | In den anderen Fällen muss der Antrag gemäss Artikel 9 Absatz 2 des |
| Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den | Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den |
| Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern bei | Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern bei |
| einer belgischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung | einer belgischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung |
| eingereicht werden. | eingereicht werden. |
| Der ausländische Partner muss folgende Dokumente zur Unterstützung | Der ausländische Partner muss folgende Dokumente zur Unterstützung |
| seines Antrags vorlegen, mit denen nachgewiesen wird, dass er mit | seines Antrags vorlegen, mit denen nachgewiesen wird, dass er mit |
| einem Belgier, einem Staatsangehörigen des Europäischen | einem Belgier, einem Staatsangehörigen des Europäischen |
| Wirtschaftsraums oder einem Ausländer, dem erlaubt oder gestattet ist, | Wirtschaftsraums oder einem Ausländer, dem erlaubt oder gestattet ist, |
| sich mehr als drei Monate in Belgien aufzuhalten oder sich dort | sich mehr als drei Monate in Belgien aufzuhalten oder sich dort |
| niederzulassen, in einem eheähnlichen Verhältnis zusammenwohnt: | niederzulassen, in einem eheähnlichen Verhältnis zusammenwohnt: |
| - Abschrift des Personalausweises des belgischen Partners oder des | - Abschrift des Personalausweises des belgischen Partners oder des |
| Aufenthalts- oder Niederlassungsscheins des ausländischen Partners, | Aufenthalts- oder Niederlassungsscheins des ausländischen Partners, |
| der bereits in Belgien wohnt, | der bereits in Belgien wohnt, |
| - Dokument, anhand dessen der Ledigenstand beider Partner nachgewiesen | - Dokument, anhand dessen der Ledigenstand beider Partner nachgewiesen |
| wird, | wird, |
| - Geburtsurkunde des Partners, der die Aufenthaltserlaubnis beantragt, | - Geburtsurkunde des Partners, der die Aufenthaltserlaubnis beantragt, |
| - Nachweis(e) des dauerhaften Charakters der Beziehung, | - Nachweis(e) des dauerhaften Charakters der Beziehung, |
| - Nachweis, dass der Partner, der bereits in Belgien wohnt, über | - Nachweis, dass der Partner, der bereits in Belgien wohnt, über |
| ausreichende Existenzmittel verfügt, | ausreichende Existenzmittel verfügt, |
| - Verpflichtung zur Kostenübernahme, die vom Partner, der bereits in | - Verpflichtung zur Kostenübernahme, die vom Partner, der bereits in |
| Belgien wohnt, eingegangen wurde, | Belgien wohnt, eingegangen wurde, |
| - Leumundszeugnis. | - Leumundszeugnis. |
| Es muss unterschieden werden zwischen Dokumenten, die von einer | Es muss unterschieden werden zwischen Dokumenten, die von einer |
| belgischen Behörde ausgestellt werden, und Dokumenten, die von einer | belgischen Behörde ausgestellt werden, und Dokumenten, die von einer |
| ausländischen Behörde ausgehen. Im ersten Fall genügt ein Auszug aus | ausländischen Behörde ausgehen. Im ersten Fall genügt ein Auszug aus |
| der Urkunde, während für ausländische Urkunden eine beglaubigte | der Urkunde, während für ausländische Urkunden eine beglaubigte |
| Abschrift verlangt wird, ausser wenn in Anwendung internationaler | Abschrift verlangt wird, ausser wenn in Anwendung internationaler |
| Übereinkommen, insbesondere des am 27. September 1956 in Paris | Übereinkommen, insbesondere des am 27. September 1956 in Paris |
| unterzeichneten Übereinkommens über die Erteilung gewisser für das | unterzeichneten Übereinkommens über die Erteilung gewisser für das |
| Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern und des in Wien | Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern und des in Wien |
| am 8. September 1976 unterzeichneten Übereinkommens über die | am 8. September 1976 unterzeichneten Übereinkommens über die |
| Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern, ein | Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern, ein |
| Auszug aus der Urkunde vorgelegt werden darf. | Auszug aus der Urkunde vorgelegt werden darf. |
| Gemäss dem Rundschreiben des Ministers der Justiz vom 17. Februar 1993 | Gemäss dem Rundschreiben des Ministers der Justiz vom 17. Februar 1993 |
| über die Legalisation im Ausland ausgestellter Personenstandsurkunden | über die Legalisation im Ausland ausgestellter Personenstandsurkunden |
| (Belgisches Staatsblatt vom 27. März 1993) müssen ausländische | (Belgisches Staatsblatt vom 27. März 1993) müssen ausländische |
| Urkunden ebenfalls legalisiert werden, ausser wenn diese in den | Urkunden ebenfalls legalisiert werden, ausser wenn diese in den |
| Anwendungsbereich des Übereinkommens von Den Haag vom 5. Oktober 1961 | Anwendungsbereich des Übereinkommens von Den Haag vom 5. Oktober 1961 |
| zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation | zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation |
| fallen, durch das die Anwendung des vereinfachten Verfahrens der « | fallen, durch das die Anwendung des vereinfachten Verfahrens der « |
| Randbemerkung » eingeführt worden ist. | Randbemerkung » eingeführt worden ist. |
| Schliesslich müssen Urkunden, die in einer anderen Sprache als | Schliesslich müssen Urkunden, die in einer anderen Sprache als |
| Deutsch, Englisch, Französisch oder Niederländisch aufgestellt sind, | Deutsch, Englisch, Französisch oder Niederländisch aufgestellt sind, |
| Gegenstand einer von einem vereidigten Übersetzer erstellten | Gegenstand einer von einem vereidigten Übersetzer erstellten |
| beglaubigten Übersetzung sein. | beglaubigten Übersetzung sein. |
| C. BESCHLUSS | C. BESCHLUSS |
| Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und keine klaren und eindeutigen | Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und keine klaren und eindeutigen |
| Hinweise auf eine Scheinbeziehung schliessen lassen, erlaubt das | Hinweise auf eine Scheinbeziehung schliessen lassen, erlaubt das |
| Ausländeramt dem ausländischen Partner einen vorläufigen Aufenthalt | Ausländeramt dem ausländischen Partner einen vorläufigen Aufenthalt |
| für eine Dauer von sechs Monaten aufgrund von Artikel 9 und 13 des | für eine Dauer von sechs Monaten aufgrund von Artikel 9 und 13 des |
| Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den | Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den |
| Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern. Nach | Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern. Nach |
| den ersten sechs Monaten darf diese Erlaubnis für ein Jahr erneuert | den ersten sechs Monaten darf diese Erlaubnis für ein Jahr erneuert |
| werden, und dies während einer Periode von drei Jahren. Nach Ablauf | werden, und dies während einer Periode von drei Jahren. Nach Ablauf |
| dieses Zeitraums eines ordnungsgemässen und ununterbrochenen | dieses Zeitraums eines ordnungsgemässen und ununterbrochenen |
| Aufenthalts wird die Aufenthaltserlaubnis für unbegrenzte Dauer | Aufenthalts wird die Aufenthaltserlaubnis für unbegrenzte Dauer |
| erteilt. | erteilt. |
| Eine Kombination folgender Umstände bildet einen ernsten Hinweis | Eine Kombination folgender Umstände bildet einen ernsten Hinweis |
| darauf, dass es sich um eine Scheinbeziehung handelt: | darauf, dass es sich um eine Scheinbeziehung handelt: |
| - Die Partner verstehen einander nicht oder nehmen einen Dolmetscher | - Die Partner verstehen einander nicht oder nehmen einen Dolmetscher |
| in Anspruch oder haben Schwierigkeiten, sich miteinander zu | in Anspruch oder haben Schwierigkeiten, sich miteinander zu |
| unterhalten. | unterhalten. |
| - Name oder Nationalität des Partners ist nicht bekannt. | - Name oder Nationalität des Partners ist nicht bekannt. |
| - Vom Partner ausgeübter Beruf ist nicht bekannt. | - Vom Partner ausgeübter Beruf ist nicht bekannt. |
| - Aussagen über Umstände der Begegnung weisen offensichtliche | - Aussagen über Umstände der Begegnung weisen offensichtliche |
| Divergenzen auf. | Divergenzen auf. |
| - Zu Beginn der Beziehung ist ein Geldbetrag in Aussicht gestellt | - Zu Beginn der Beziehung ist ein Geldbetrag in Aussicht gestellt |
| worden. | worden. |
| - Einer der Partner geht der Prostitution nach. | - Einer der Partner geht der Prostitution nach. |
| - Ein Vermittler ist aufgetreten. | - Ein Vermittler ist aufgetreten. |
| - Es besteht ein grosser Altersunterschied. | - Es besteht ein grosser Altersunterschied. |
| Die Aufenthaltserlaubnis darf nur verweigert werden, wenn alle Angaben | Die Aufenthaltserlaubnis darf nur verweigert werden, wenn alle Angaben |
| klar und eindeutig auf eine Scheinbeziehung hinweisen. In | klar und eindeutig auf eine Scheinbeziehung hinweisen. In |
| aussergewöhnlichen Fällen kann die Gemeindepolizei aufgefordert | aussergewöhnlichen Fällen kann die Gemeindepolizei aufgefordert |
| werden, eine Untersuchung durchzuführen. | werden, eine Untersuchung durchzuführen. |
| Bei jedem Verlängerungsantrag müssen die Partner die erforderlichen | Bei jedem Verlängerungsantrag müssen die Partner die erforderlichen |
| Nachweise des Zusammenwohnens und den notariellen Vertrag zur Regelung | Nachweise des Zusammenwohnens und den notariellen Vertrag zur Regelung |
| des Zusammenlebens vorlegen, der im Laufe der ersten sechs Monate des | des Zusammenlebens vorlegen, der im Laufe der ersten sechs Monate des |
| Aufenthalts registriert worden ist. | Aufenthalts registriert worden ist. |
| D. KONTROLLE | D. KONTROLLE |
| Der Bürgermeister der Gemeinde, in der die Betreffenden eingetragen | Der Bürgermeister der Gemeinde, in der die Betreffenden eingetragen |
| sind und/oder sie ihren tatsächlichen Wohnort haben, muss vereinzelte | sind und/oder sie ihren tatsächlichen Wohnort haben, muss vereinzelte |
| Kontrollen des Zusammenwohnens durchführen lassen. | Kontrollen des Zusammenwohnens durchführen lassen. |
| Zu diesem Zweck wird das Ausländeramt den Gemeinden ein Muster, das | Zu diesem Zweck wird das Ausländeramt den Gemeinden ein Muster, das |
| Vereinbarungen und Anweisungen enthält, zukommen lassen, damit eine | Vereinbarungen und Anweisungen enthält, zukommen lassen, damit eine |
| effektive Kontrolle durchgeführt wird, ohne das Privatleben der | effektive Kontrolle durchgeführt wird, ohne das Privatleben der |
| betreffenden Personen unnötigerweise zu verletzen. | betreffenden Personen unnötigerweise zu verletzen. |
| Es sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass der ausländische | Es sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass der ausländische |
| Partner im ersten Jahr seines Aufenthalts nicht zu Lasten des ÖSHZ | Partner im ersten Jahr seines Aufenthalts nicht zu Lasten des ÖSHZ |
| fällt. | fällt. |
| Wie bereits erwähnt, müssen Partner bei jedem Antrag auf | Wie bereits erwähnt, müssen Partner bei jedem Antrag auf |
| Aufenthaltsverlängerung die erforderlichen Nachweise des | Aufenthaltsverlängerung die erforderlichen Nachweise des |
| Zusammenwohnens und den notariellen Vertrag zur Regelung des | Zusammenwohnens und den notariellen Vertrag zur Regelung des |
| Zusammenlebens vorlegen, der im Laufe der ersten sechs Monate des | Zusammenlebens vorlegen, der im Laufe der ersten sechs Monate des |
| Aufenthalts registriert worden ist. | Aufenthalts registriert worden ist. |
| E. ENTZUG DER ERLAUBNIS | E. ENTZUG DER ERLAUBNIS |
| In folgenden Situationen wird die Aufenthaltserlaubnis nicht | In folgenden Situationen wird die Aufenthaltserlaubnis nicht |
| verlängert und der ausländische Partner angewiesen, das Staatsgebiet | verlängert und der ausländische Partner angewiesen, das Staatsgebiet |
| zu verlassen: | zu verlassen: |
| - Beide Partner wohnen nicht mehr zusammen. | - Beide Partner wohnen nicht mehr zusammen. |
| - Einer der beiden Partner heiratet oder hat erwiesenermassen eine | - Einer der beiden Partner heiratet oder hat erwiesenermassen eine |
| dauerhafte Beziehung mit einer anderen Person. | dauerhafte Beziehung mit einer anderen Person. |
| - Notarieller Vertrag zur Regelung des Zusammenlebens wird nicht | - Notarieller Vertrag zur Regelung des Zusammenlebens wird nicht |
| vorgelegt. | vorgelegt. |
| - Aufenthaltsrecht oder Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis, auf | - Aufenthaltsrecht oder Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis, auf |
| Grundlage dessen/deren der Aufenthalt bewilligt worden ist, läuft aus. | Grundlage dessen/deren der Aufenthalt bewilligt worden ist, läuft aus. |
| Geht die Beziehung zu Bruch, kann unter aussergewöhnlichen Umständen | Geht die Beziehung zu Bruch, kann unter aussergewöhnlichen Umständen |
| aus humanitären Gründen (zum Beispiel gemeinsame Kinder, mit denen man | aus humanitären Gründen (zum Beispiel gemeinsame Kinder, mit denen man |
| tatsächlich in Verbindung steht) und aufgrund einer wirklichen | tatsächlich in Verbindung steht) und aufgrund einer wirklichen |
| Eingliederung dem Partner, dem - wie oben erklärt - ein Aufenthalt | Eingliederung dem Partner, dem - wie oben erklärt - ein Aufenthalt |
| aufgrund des Zusammenwohnens bewilligt worden war, eine | aufgrund des Zusammenwohnens bewilligt worden war, eine |
| Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Artikel 9 Absatz 3 des Gesetzes vom | Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Artikel 9 Absatz 3 des Gesetzes vom |
| 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, | 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, |
| die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern erteilt werden. | die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern erteilt werden. |
| Informationen zum Gegenstand des vorliegenden Rundschreibens können | Informationen zum Gegenstand des vorliegenden Rundschreibens können |
| beim Ausländeramt eingeholt werden (Tel.: 02/205 54 11): | beim Ausländeramt eingeholt werden (Tel.: 02/205 54 11): |
| - Büro AF oder AN (für individuelle Fälle in bezug auf Ausländer, die | - Büro AF oder AN (für individuelle Fälle in bezug auf Ausländer, die |
| keine EU-Staatsangehörigen sind), | keine EU-Staatsangehörigen sind), |
| - Büro EF oder EN (für individuelle Fälle in bezug auf EU-Ausländer), | - Büro EF oder EN (für individuelle Fälle in bezug auf EU-Ausländer), |
| - Studienbüro (für Fragen juristischer Art). | - Studienbüro (für Fragen juristischer Art). |
| Brüssel, den 30. September 1997 | Brüssel, den 30. September 1997 |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| J. Vande Lanotte | J. Vande Lanotte |
| KÖNIGREICH BELGIEN | KÖNIGREICH BELGIEN |
| Provinz: | Provinz: |
| Bezirk: | Bezirk: |
| GEMEINDE: | GEMEINDE: |
| Akz.: | Akz.: |
| VERPFLICHTUNG ZUR KOSTENÜBERNAHME ZUGUNSTEN | VERPFLICHTUNG ZUR KOSTENÜBERNAHME ZUGUNSTEN |
| EINES ZUSAMMENWOHNENDEN PARTNERS | EINES ZUSAMMENWOHNENDEN PARTNERS |
| Der/Die Unterzeichnete, . . . . . , | Der/Die Unterzeichnete, . . . . . , |
| geboren in . . . . . , am . . . . . , | geboren in . . . . . , am . . . . . , |
| . . . . . Staatsangehörigkeit, | . . . . . Staatsangehörigkeit, |
| . . . . . (Beruf), | . . . . . (Beruf), |
| wohnhaft in . . . . . | wohnhaft in . . . . . |
| verpflichtet sich gegenüber dem Belgischen Staat, jedem zuständigen | verpflichtet sich gegenüber dem Belgischen Staat, jedem zuständigen |
| ÖSHZ und gegenüber | ÖSHZ und gegenüber |
| Hrn./Fr. . . . . . , | Hrn./Fr. . . . . . , |
| geboren in . . . . . , am (im Jahre) . . . . . , | geboren in . . . . . , am (im Jahre) . . . . . , |
| . . . . . Staatsangehörigkeit, | . . . . . Staatsangehörigkeit, |
| wohnhaft in . . . . . , | wohnhaft in . . . . . , |
| die Kosten für die Gesundheitspflege, den Aufenthalt und die | die Kosten für die Gesundheitspflege, den Aufenthalt und die |
| Rückführung des (der) Obenerwähnten zu übernehmen. | Rückführung des (der) Obenerwähnten zu übernehmen. |
| Vorliegende Verpflichtung zur Kostenübernahme gilt ab der Ankunft des | Vorliegende Verpflichtung zur Kostenübernahme gilt ab der Ankunft des |
| (der) Obenerwähnten auf belgischem Staatsgebiet. | (der) Obenerwähnten auf belgischem Staatsgebiet. |
| Datum und Unterschrift | Datum und Unterschrift |
| Gesehen zur Legalisierung der Unterschrift | Gesehen zur Legalisierung der Unterschrift |
| des Bürgen von . . . . . | des Bürgen von . . . . . |
| . . . . . , den . . . . . | . . . . . , den . . . . . |
| Unterschrift des Bürgermeisters | Unterschrift des Bürgermeisters |
| oder seines Beauftragten | oder seines Beauftragten |
| STEMPEL | STEMPEL |