Etaamb.openjustice.be
Meertalige weergave van Omzendbrief van 30/09/1997
← Terug naar "Omzendbrief betreffende het verlenen van een verblijfsmachtiging op basis van samenwoonst in het kader van een duurzame relatie. - Duitse vertaling "
Omzendbrief betreffende het verlenen van een verblijfsmachtiging op basis van samenwoonst in het kader van een duurzame relatie. - Duitse vertaling Circulaire relative à l'octroi d'une autorisation de séjour sur la base de la cohabitation dans le cadre d'une relation durable. - Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN MINISTERE DE L'INTERIEUR
30 SEPTEMBER 1997. Omzendbrief betreffende het verlenen van een 30 SEPTEMBRE 1997. Circulaire relative à l'octroi d'une autorisation
verblijfsmachtiging op basis van samenwoonst in het kader van een de séjour sur la base de la cohabitation dans le cadre d'une relation
duurzame relatie. - Duitse vertaling durable. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
de Minister van Binnenlandse Zaken van 30 september 1997 betreffende circulaire du Ministre de l'Intérieur du 30 septembre 1997 relative à
het verlenen van een verblijfsmachtiging op basis van samenwoonst in l'octroi d'une autorisation de séjour sur la base de la cohabitation
het kader van een duurzame relatie (Belgisch Staatsblad van 14 dans le cadre d'une relation durable (Moniteur belge du 14 novembre
november 1997), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse 1997), établie par le Service central de traduction allemande du
vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
30. SEPTEMBER 1997 - Rundschreiben über die Erteilung einer 30. SEPTEMBER 1997 - Rundschreiben über die Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Zusammenwohnens im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Zusammenwohnens im Rahmen einer
dauerhaften Beziehung dauerhaften Beziehung
An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs
In der heutigen Gesellschaft ist festzustellen, dass die meisten In der heutigen Gesellschaft ist festzustellen, dass die meisten
Personen, die eine Beziehung haben, zuerst zusammenwohnen, um später Personen, die eine Beziehung haben, zuerst zusammenwohnen, um später
eventuell zu heiraten. Ausserdem entstehen mit der Zunahme des eventuell zu heiraten. Ausserdem entstehen mit der Zunahme des
internationalen Verkehrs zahlreiche grenzüberschreitende Beziehungen. internationalen Verkehrs zahlreiche grenzüberschreitende Beziehungen.
Was diese Personen betrifft, darf sich der Partner ausländischer Was diese Personen betrifft, darf sich der Partner ausländischer
Staatsangehörigkeit nur dann in Belgien aufhalten, wenn er Staatsangehörigkeit nur dann in Belgien aufhalten, wenn er
beziehungsweise sie eine Ehe mit einem Belgier oder mit einem beziehungsweise sie eine Ehe mit einem Belgier oder mit einem
Ausländer eingeht, dem die Niederlassung in Belgien erlaubt oder der Ausländer eingeht, dem die Niederlassung in Belgien erlaubt oder der
Aufenthalt in Belgien erlaubt oder gestattet ist. Diese Personen Aufenthalt in Belgien erlaubt oder gestattet ist. Diese Personen
heiraten nicht aus Überzeugung, sondern weil sie aus Gründen des heiraten nicht aus Überzeugung, sondern weil sie aus Gründen des
Aufenthaltsrechts gewissermassen dazu gezwungen sind. Im Rahmen einer Aufenthaltsrechts gewissermassen dazu gezwungen sind. Im Rahmen einer
Aufenthaltsregelung aufgrund des Zusammenwohnens dagegen könnten die Aufenthaltsregelung aufgrund des Zusammenwohnens dagegen könnten die
betreffenden Personen sich besser kennenlernen, ohne dass eine betreffenden Personen sich besser kennenlernen, ohne dass eine
definitive Aufenthaltserlaubnis dem beziehungsweise der Betreffenden definitive Aufenthaltserlaubnis dem beziehungsweise der Betreffenden
erteilt werden müsste. Würde sich ihre Beziehung als nicht dauerhaft erteilt werden müsste. Würde sich ihre Beziehung als nicht dauerhaft
erweisen, müsste der ausländische Partner Belgien verlassen. Dies ist erweisen, müsste der ausländische Partner Belgien verlassen. Dies ist
bei einer Ehe nicht so, denn der beziehungsweise die Betreffende bei einer Ehe nicht so, denn der beziehungsweise die Betreffende
erhält dann ein definitives Aufenthaltsrecht nach sechs Monaten erhält dann ein definitives Aufenthaltsrecht nach sechs Monaten
beziehungsweise einem Jahr. beziehungsweise einem Jahr.
Des weiteren ist festzustellen, dass der ausländische homosexuelle Des weiteren ist festzustellen, dass der ausländische homosexuelle
Partner eines Belgiers oder eines Ausländers, dem die Niederlassung in Partner eines Belgiers oder eines Ausländers, dem die Niederlassung in
Belgien erlaubt oder der Aufenthalt in Belgien erlaubt oder gestattet Belgien erlaubt oder der Aufenthalt in Belgien erlaubt oder gestattet
ist, sich zur Zeit auf der Grundlage dieser Beziehung nicht in Belgien ist, sich zur Zeit auf der Grundlage dieser Beziehung nicht in Belgien
aufhalten darf. Diese Personen gebrauchen manchmal andere aufhalten darf. Diese Personen gebrauchen manchmal andere
Aufenthaltsrechtsstellungen (Studentenvisum, Aufenthalt als Aufenthaltsrechtsstellungen (Studentenvisum, Aufenthalt als
Praktikant, Arbeitskarte oder sogar Scheinehe), um mit ihrem Partner Praktikant, Arbeitskarte oder sogar Scheinehe), um mit ihrem Partner
zusammenwohnen zu können. Dieser Missbrauch anderer zusammenwohnen zu können. Dieser Missbrauch anderer
Aufenthaltsrechtsstellungen ist aber nicht zu empfehlen und darf nicht Aufenthaltsrechtsstellungen ist aber nicht zu empfehlen und darf nicht
dazu dienen, homosexuellen Partnern eine Aufenthaltsrechtsstellung zu dazu dienen, homosexuellen Partnern eine Aufenthaltsrechtsstellung zu
geben. Im übrigen ist die Diskriminierung homosexueller Partner in geben. Im übrigen ist die Diskriminierung homosexueller Partner in
unserer Gesellschaft unannehmbar. unserer Gesellschaft unannehmbar.
Demzufolge sollte diesen Personen sofort eine Aufenthaltserlaubnis Demzufolge sollte diesen Personen sofort eine Aufenthaltserlaubnis
aufgrund des Zusammenwohnens im Rahmen einer dauerhaften Beziehung aufgrund des Zusammenwohnens im Rahmen einer dauerhaften Beziehung
erteilt werden, vorausgesetzt, dass einige strikte Bedingungen erfüllt erteilt werden, vorausgesetzt, dass einige strikte Bedingungen erfüllt
werden, dies um Missbräuchen vorzubeugen oder sie zu bekämpfen. werden, dies um Missbräuchen vorzubeugen oder sie zu bekämpfen.
Diese Regelung darf und wird die Bekämpfung von Scheinehen und anderen Diese Regelung darf und wird die Bekämpfung von Scheinehen und anderen
Missbräuchen der Aufenthaltsrechtsstellungen nicht zuwiderlaufen. Missbräuchen der Aufenthaltsrechtsstellungen nicht zuwiderlaufen.
Deswegen: Deswegen:
- werden klare und langfristige finanzielle Verpflichtungen vom - werden klare und langfristige finanzielle Verpflichtungen vom
belgischen Partner oder vom ausländischen Partner, dem die belgischen Partner oder vom ausländischen Partner, dem die
Niederlassung in Belgien erlaubt oder der Aufenthalt in Belgien Niederlassung in Belgien erlaubt oder der Aufenthalt in Belgien
erlaubt oder gestattet ist, verlangt, erlaubt oder gestattet ist, verlangt,
- darf eine definitive Aufenthaltserlaubnis erst nach drei Jahren und - darf eine definitive Aufenthaltserlaubnis erst nach drei Jahren und
sechs Monaten Zusammenwohnen erteilt werden, sechs Monaten Zusammenwohnen erteilt werden,
- werden regelmässige Kontrollen durchgeführt. - werden regelmässige Kontrollen durchgeführt.
Personen, die betrügerische Absichten haben, werden eine Scheinehe Personen, die betrügerische Absichten haben, werden eine Scheinehe
einer vorgetäuschten Beziehung vorziehen, da das definitive einer vorgetäuschten Beziehung vorziehen, da das definitive
Aufenthaltsrecht bei einer Scheinehe viel schneller zuerkannt wird, Aufenthaltsrecht bei einer Scheinehe viel schneller zuerkannt wird,
ohne dass dieselben finanziellen Verpflichtungen eingegangen werden ohne dass dieselben finanziellen Verpflichtungen eingegangen werden
müssen. müssen.
Der 1974 beschlossene Einwanderungsstopp bleibt aufrechterhalten. Der Der 1974 beschlossene Einwanderungsstopp bleibt aufrechterhalten. Der
Aufenthalt wird nur unter sehr strikten Bedingungen und aufgrund einer Aufenthalt wird nur unter sehr strikten Bedingungen und aufgrund einer
dauerhaften Beziehung bewilligt, die ebenfalls in der Ehe verlangt dauerhaften Beziehung bewilligt, die ebenfalls in der Ehe verlangt
wird. Mit vorliegender Regelung wird die Aufenthaltsrechtsstellung den wird. Mit vorliegender Regelung wird die Aufenthaltsrechtsstellung den
sozialen Entwicklungen angepasst. sozialen Entwicklungen angepasst.
Vorliegende Regelung beruht grösstenteils auf einer Regelung, die Vorliegende Regelung beruht grösstenteils auf einer Regelung, die
bereits in anderen europäischen Ländern, insbesondere in den bereits in anderen europäischen Ländern, insbesondere in den
Niederlanden, besteht. Es ist festgestellt worden, dass diese Regelung Niederlanden, besteht. Es ist festgestellt worden, dass diese Regelung
nicht zu Missbrauch oder massiver Einreise in die betreffenden Länder nicht zu Missbrauch oder massiver Einreise in die betreffenden Länder
geführt hat. Es besteht kein Grund zur Annahme, dass dies in Belgien geführt hat. Es besteht kein Grund zur Annahme, dass dies in Belgien
anders sein wird. anders sein wird.
Nachfolgend werden die einzuhaltenden Bedingungen und das zu Nachfolgend werden die einzuhaltenden Bedingungen und das zu
befolgende Verfahren näher erläutert. befolgende Verfahren näher erläutert.
A. GRUNDBEDINGUNGEN A. GRUNDBEDINGUNGEN
1. Einer der Partner muss im Besitz eines Scheins sein, mit dem er 1. Einer der Partner muss im Besitz eines Scheins sein, mit dem er
sich mehr als drei Monate auf belgischem Staatsgebiet aufhalten darf. sich mehr als drei Monate auf belgischem Staatsgebiet aufhalten darf.
Dies bedeutet, dass er beziehungsweise sie Belgier(in), Dies bedeutet, dass er beziehungsweise sie Belgier(in),
Staatsangehörige(r) des Europäischen Wirtschaftsraums oder in Belgien Staatsangehörige(r) des Europäischen Wirtschaftsraums oder in Belgien
niedergelassen sein muss oder ihm (ihr) ein Aufenthalt von mehr als niedergelassen sein muss oder ihm (ihr) ein Aufenthalt von mehr als
drei Monaten in Belgien erlaubt oder gestattet sein muss. Daher ist drei Monaten in Belgien erlaubt oder gestattet sein muss. Daher ist
vorliegende Regelung nicht auf Asylsuchende anwendbar. vorliegende Regelung nicht auf Asylsuchende anwendbar.
2. Ledig sein 2. Ledig sein
Beide Partner müssen ledig oder gesetzlich geschieden sein. Beide Partner müssen ledig oder gesetzlich geschieden sein.
Wenn einer der Partner entgegen seinem/ihrem Willen infolge eines Wenn einer der Partner entgegen seinem/ihrem Willen infolge eines
gesetzlichen Hindernisses noch nicht geschieden ist, kann eine gesetzlichen Hindernisses noch nicht geschieden ist, kann eine
Ausnahme gemacht werden. Ausnahme gemacht werden.
Der Ledigenstand muss durch ein amtliches Dokument nachgewiesen Der Ledigenstand muss durch ein amtliches Dokument nachgewiesen
werden. werden.
3. Altersbedingung 3. Altersbedingung
Beide Partner müssen mindestens achtzehn Jahre alt sein. Beide Partner müssen mindestens achtzehn Jahre alt sein.
Im Hinblick auf die Überprüfung dieser Altersbedingung muss eine Im Hinblick auf die Überprüfung dieser Altersbedingung muss eine
Geburtsurkunde vom Partner, der die Aufenthaltserlaubnis beantragt, Geburtsurkunde vom Partner, der die Aufenthaltserlaubnis beantragt,
vorgelegt werden. Das Alter des Partners, der bereits in Belgien vorgelegt werden. Das Alter des Partners, der bereits in Belgien
wohnt, wird durch Einsicht in die Bevölkerungsregister festgestellt. wohnt, wird durch Einsicht in die Bevölkerungsregister festgestellt.
4. Dauerhafte Beziehung 4. Dauerhafte Beziehung
Sowohl eine heterosexuelle als auch eine homosexuelle Beziehung werden Sowohl eine heterosexuelle als auch eine homosexuelle Beziehung werden
berücksichtigt. berücksichtigt.
Es kann sich um eine Beziehung handeln, die begonnen hat, als beide Es kann sich um eine Beziehung handeln, die begonnen hat, als beide
Partner sich noch im Ausland aufhielten, oder um eine in Belgien Partner sich noch im Ausland aufhielten, oder um eine in Belgien
bestehende Beziehung. bestehende Beziehung.
Der dauerhafte Charakter der Beziehung muss durch die Antragsteller Der dauerhafte Charakter der Beziehung muss durch die Antragsteller
nachgewiesen werden. Dies kann durch glaubwürdige Zeugenaussagen, das nachgewiesen werden. Dies kann durch glaubwürdige Zeugenaussagen, das
Bestehen eines gemeinsamen Haushalts, das Zusammenwohnen, Fotos, Bestehen eines gemeinsamen Haushalts, das Zusammenwohnen, Fotos,
Rechnungen usw. erfolgen. Rechnungen usw. erfolgen.
5. Zusammenwohnen 5. Zusammenwohnen
Beide Partner müssen tatsächlich während der ganzen Dauer ihrer Beide Partner müssen tatsächlich während der ganzen Dauer ihrer
Beziehung in Belgien zusammenwohnen. Sie müssen im Bevölkerungs- oder Beziehung in Belgien zusammenwohnen. Sie müssen im Bevölkerungs- oder
Fremdenregister unter derselben Adresse eingetragen sein. Nach aussen Fremdenregister unter derselben Adresse eingetragen sein. Nach aussen
hin (dem Arbeitgeber, der Steuerverwaltung oder Krankenkasse hin (dem Arbeitgeber, der Steuerverwaltung oder Krankenkasse
gegenüber) müssen sie dieselbe Adresse gebrauchen. gegenüber) müssen sie dieselbe Adresse gebrauchen.
6. Gemeinsamer Haushalt 6. Gemeinsamer Haushalt
Die Partner müssen einen gemeinsamen Haushalt führen. Dies muss klar Die Partner müssen einen gemeinsamen Haushalt führen. Dies muss klar
und deutlich nachgewiesen werden. Auf jeden Fall müssen sie einen und deutlich nachgewiesen werden. Auf jeden Fall müssen sie einen
notariellen Vertrag zur Regelung des Zusammenlebens binnen sechs notariellen Vertrag zur Regelung des Zusammenlebens binnen sechs
Monaten nach Erteilung der vorläufigen Aufenthaltserlaubnis Monaten nach Erteilung der vorläufigen Aufenthaltserlaubnis
abschliessen und vorlegen. Dieser Vertrag muss ebenfalls in der abschliessen und vorlegen. Dieser Vertrag muss ebenfalls in der
Gemeinde, in der sie im Bevölkerungs- oder Fremdenregister eingetragen Gemeinde, in der sie im Bevölkerungs- oder Fremdenregister eingetragen
sind, registriert werden. sind, registriert werden.
Im notariellen Vertrag zur Regelung des Zusammenlebens muss Im notariellen Vertrag zur Regelung des Zusammenlebens muss
ausdrücklich angegeben werden, dass der Belgier oder der Ausländer, ausdrücklich angegeben werden, dass der Belgier oder der Ausländer,
dem die Niederlassung in Belgien erlaubt oder der Aufenthalt in dem die Niederlassung in Belgien erlaubt oder der Aufenthalt in
Belgien erlaubt oder gestattet ist, den Betreffenden die ersten drei Belgien erlaubt oder gestattet ist, den Betreffenden die ersten drei
Jahre und sechs Monate zu seinen Lasten nimmt. Jahre und sechs Monate zu seinen Lasten nimmt.
7. Dauerhafte Existenzmittel 7. Dauerhafte Existenzmittel
Der Partner, der bereits in Belgien wohnt, muss persönlich und auf Der Partner, der bereits in Belgien wohnt, muss persönlich und auf
dauerhafte Weise über ausreichende Existenzmittel verfügen. dauerhafte Weise über ausreichende Existenzmittel verfügen.
Existenzmittel werden als ausreichend betrachtet, wenn das monatliche Existenzmittel werden als ausreichend betrachtet, wenn das monatliche
Nettoeinkommen mindestens 30 000 BF zuzüglich 5 000 BF pro Person zu Nettoeinkommen mindestens 30 000 BF zuzüglich 5 000 BF pro Person zu
Lasten beträgt. Auf jeden Fall muss der Belgier oder der Ausländer, Lasten beträgt. Auf jeden Fall muss der Belgier oder der Ausländer,
dem die Niederlassung in Belgien erlaubt oder der Aufenthalt in dem die Niederlassung in Belgien erlaubt oder der Aufenthalt in
Belgien erlaubt oder gestattet ist, über ein monatliches Belgien erlaubt oder gestattet ist, über ein monatliches
Nettoeinkommen von mindestens 35 000 BF verfügen. Nettoeinkommen von mindestens 35 000 BF verfügen.
Existenzmittel werden als dauerhaft betrachtet, wenn sie noch Existenzmittel werden als dauerhaft betrachtet, wenn sie noch
mindestens ein Jahr verfügbar sind. Wenn der Antragsteller vor allem mindestens ein Jahr verfügbar sind. Wenn der Antragsteller vor allem
Aushilfsarbeit leistet, muss er seine Einkünfte der letzten drei Jahre Aushilfsarbeit leistet, muss er seine Einkünfte der letzten drei Jahre
vorlegen, um ihre Dauerhaftigkeit für die Zukunft nachzuweisen. vorlegen, um ihre Dauerhaftigkeit für die Zukunft nachzuweisen.
Die Beweislast obliegt der in Belgien wohnenden Person. Selbständige Die Beweislast obliegt der in Belgien wohnenden Person. Selbständige
können die Dauerhaftigkeit ihrer Einkünfte durch Vorlage ihres können die Dauerhaftigkeit ihrer Einkünfte durch Vorlage ihres
Betriebsergebnisses und Lohnempfänger durch Vorlage ihres Lohnzettels Betriebsergebnisses und Lohnempfänger durch Vorlage ihres Lohnzettels
nachweisen. nachweisen.
8. Verpflichtung zur Kostenübernahme 8. Verpflichtung zur Kostenübernahme
Der Partner, der bereits in Belgien wohnt, muss eine Verpflichtung zur Der Partner, der bereits in Belgien wohnt, muss eine Verpflichtung zur
Kostenübernahme, die dem beigefügten Muster entspricht, unterzeichnen. Kostenübernahme, die dem beigefügten Muster entspricht, unterzeichnen.
Er oder sie verpflichtet sich dem Ausländer, dem Belgischen Staat und Er oder sie verpflichtet sich dem Ausländer, dem Belgischen Staat und
jedem zuständigen ÖSHZ gegenüber, drei Jahre und sechs Monate lang jedem zuständigen ÖSHZ gegenüber, drei Jahre und sechs Monate lang
alle Kosten für Aufenthalt, Gesundheitspflege und Rückführung des alle Kosten für Aufenthalt, Gesundheitspflege und Rückführung des
Ausländers zu übernehmen. Ausländers zu übernehmen.
9. Öffentliche Ordnung 9. Öffentliche Ordnung
Der ausländische Partner darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung Der ausländische Partner darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung
oder die nationale Sicherheit darstellen. oder die nationale Sicherheit darstellen.
In dieser Hinsicht muss er oder sie ein Leumundszeugnis vorlegen. In dieser Hinsicht muss er oder sie ein Leumundszeugnis vorlegen.
B.VERFAHREN B.VERFAHREN
Ist dem ausländischen Partner der Aufenthalt in Belgien schon erlaubt, Ist dem ausländischen Partner der Aufenthalt in Belgien schon erlaubt,
darf der Antrag gemäss Artikel 9 Absatz 3 des Gesetzes vom 15. darf der Antrag gemäss Artikel 9 Absatz 3 des Gesetzes vom 15.
Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die
Niederlassung und das Entfernen von Ausländern in Belgien eingereicht Niederlassung und das Entfernen von Ausländern in Belgien eingereicht
werden. werden.
In den anderen Fällen muss der Antrag gemäss Artikel 9 Absatz 2 des In den anderen Fällen muss der Antrag gemäss Artikel 9 Absatz 2 des
Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den
Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern bei Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern bei
einer belgischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung einer belgischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung
eingereicht werden. eingereicht werden.
Der ausländische Partner muss folgende Dokumente zur Unterstützung Der ausländische Partner muss folgende Dokumente zur Unterstützung
seines Antrags vorlegen, mit denen nachgewiesen wird, dass er mit seines Antrags vorlegen, mit denen nachgewiesen wird, dass er mit
einem Belgier, einem Staatsangehörigen des Europäischen einem Belgier, einem Staatsangehörigen des Europäischen
Wirtschaftsraums oder einem Ausländer, dem erlaubt oder gestattet ist, Wirtschaftsraums oder einem Ausländer, dem erlaubt oder gestattet ist,
sich mehr als drei Monate in Belgien aufzuhalten oder sich dort sich mehr als drei Monate in Belgien aufzuhalten oder sich dort
niederzulassen, in einem eheähnlichen Verhältnis zusammenwohnt: niederzulassen, in einem eheähnlichen Verhältnis zusammenwohnt:
- Abschrift des Personalausweises des belgischen Partners oder des - Abschrift des Personalausweises des belgischen Partners oder des
Aufenthalts- oder Niederlassungsscheins des ausländischen Partners, Aufenthalts- oder Niederlassungsscheins des ausländischen Partners,
der bereits in Belgien wohnt, der bereits in Belgien wohnt,
- Dokument, anhand dessen der Ledigenstand beider Partner nachgewiesen - Dokument, anhand dessen der Ledigenstand beider Partner nachgewiesen
wird, wird,
- Geburtsurkunde des Partners, der die Aufenthaltserlaubnis beantragt, - Geburtsurkunde des Partners, der die Aufenthaltserlaubnis beantragt,
- Nachweis(e) des dauerhaften Charakters der Beziehung, - Nachweis(e) des dauerhaften Charakters der Beziehung,
- Nachweis, dass der Partner, der bereits in Belgien wohnt, über - Nachweis, dass der Partner, der bereits in Belgien wohnt, über
ausreichende Existenzmittel verfügt, ausreichende Existenzmittel verfügt,
- Verpflichtung zur Kostenübernahme, die vom Partner, der bereits in - Verpflichtung zur Kostenübernahme, die vom Partner, der bereits in
Belgien wohnt, eingegangen wurde, Belgien wohnt, eingegangen wurde,
- Leumundszeugnis. - Leumundszeugnis.
Es muss unterschieden werden zwischen Dokumenten, die von einer Es muss unterschieden werden zwischen Dokumenten, die von einer
belgischen Behörde ausgestellt werden, und Dokumenten, die von einer belgischen Behörde ausgestellt werden, und Dokumenten, die von einer
ausländischen Behörde ausgehen. Im ersten Fall genügt ein Auszug aus ausländischen Behörde ausgehen. Im ersten Fall genügt ein Auszug aus
der Urkunde, während für ausländische Urkunden eine beglaubigte der Urkunde, während für ausländische Urkunden eine beglaubigte
Abschrift verlangt wird, ausser wenn in Anwendung internationaler Abschrift verlangt wird, ausser wenn in Anwendung internationaler
Übereinkommen, insbesondere des am 27. September 1956 in Paris Übereinkommen, insbesondere des am 27. September 1956 in Paris
unterzeichneten Übereinkommens über die Erteilung gewisser für das unterzeichneten Übereinkommens über die Erteilung gewisser für das
Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern und des in Wien Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern und des in Wien
am 8. September 1976 unterzeichneten Übereinkommens über die am 8. September 1976 unterzeichneten Übereinkommens über die
Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern, ein Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern, ein
Auszug aus der Urkunde vorgelegt werden darf. Auszug aus der Urkunde vorgelegt werden darf.
Gemäss dem Rundschreiben des Ministers der Justiz vom 17. Februar 1993 Gemäss dem Rundschreiben des Ministers der Justiz vom 17. Februar 1993
über die Legalisation im Ausland ausgestellter Personenstandsurkunden über die Legalisation im Ausland ausgestellter Personenstandsurkunden
(Belgisches Staatsblatt vom 27. März 1993) müssen ausländische (Belgisches Staatsblatt vom 27. März 1993) müssen ausländische
Urkunden ebenfalls legalisiert werden, ausser wenn diese in den Urkunden ebenfalls legalisiert werden, ausser wenn diese in den
Anwendungsbereich des Übereinkommens von Den Haag vom 5. Oktober 1961 Anwendungsbereich des Übereinkommens von Den Haag vom 5. Oktober 1961
zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
fallen, durch das die Anwendung des vereinfachten Verfahrens der « fallen, durch das die Anwendung des vereinfachten Verfahrens der «
Randbemerkung » eingeführt worden ist. Randbemerkung » eingeführt worden ist.
Schliesslich müssen Urkunden, die in einer anderen Sprache als Schliesslich müssen Urkunden, die in einer anderen Sprache als
Deutsch, Englisch, Französisch oder Niederländisch aufgestellt sind, Deutsch, Englisch, Französisch oder Niederländisch aufgestellt sind,
Gegenstand einer von einem vereidigten Übersetzer erstellten Gegenstand einer von einem vereidigten Übersetzer erstellten
beglaubigten Übersetzung sein. beglaubigten Übersetzung sein.
C. BESCHLUSS C. BESCHLUSS
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und keine klaren und eindeutigen Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und keine klaren und eindeutigen
Hinweise auf eine Scheinbeziehung schliessen lassen, erlaubt das Hinweise auf eine Scheinbeziehung schliessen lassen, erlaubt das
Ausländeramt dem ausländischen Partner einen vorläufigen Aufenthalt Ausländeramt dem ausländischen Partner einen vorläufigen Aufenthalt
für eine Dauer von sechs Monaten aufgrund von Artikel 9 und 13 des für eine Dauer von sechs Monaten aufgrund von Artikel 9 und 13 des
Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den
Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern. Nach Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern. Nach
den ersten sechs Monaten darf diese Erlaubnis für ein Jahr erneuert den ersten sechs Monaten darf diese Erlaubnis für ein Jahr erneuert
werden, und dies während einer Periode von drei Jahren. Nach Ablauf werden, und dies während einer Periode von drei Jahren. Nach Ablauf
dieses Zeitraums eines ordnungsgemässen und ununterbrochenen dieses Zeitraums eines ordnungsgemässen und ununterbrochenen
Aufenthalts wird die Aufenthaltserlaubnis für unbegrenzte Dauer Aufenthalts wird die Aufenthaltserlaubnis für unbegrenzte Dauer
erteilt. erteilt.
Eine Kombination folgender Umstände bildet einen ernsten Hinweis Eine Kombination folgender Umstände bildet einen ernsten Hinweis
darauf, dass es sich um eine Scheinbeziehung handelt: darauf, dass es sich um eine Scheinbeziehung handelt:
- Die Partner verstehen einander nicht oder nehmen einen Dolmetscher - Die Partner verstehen einander nicht oder nehmen einen Dolmetscher
in Anspruch oder haben Schwierigkeiten, sich miteinander zu in Anspruch oder haben Schwierigkeiten, sich miteinander zu
unterhalten. unterhalten.
- Name oder Nationalität des Partners ist nicht bekannt. - Name oder Nationalität des Partners ist nicht bekannt.
- Vom Partner ausgeübter Beruf ist nicht bekannt. - Vom Partner ausgeübter Beruf ist nicht bekannt.
- Aussagen über Umstände der Begegnung weisen offensichtliche - Aussagen über Umstände der Begegnung weisen offensichtliche
Divergenzen auf. Divergenzen auf.
- Zu Beginn der Beziehung ist ein Geldbetrag in Aussicht gestellt - Zu Beginn der Beziehung ist ein Geldbetrag in Aussicht gestellt
worden. worden.
- Einer der Partner geht der Prostitution nach. - Einer der Partner geht der Prostitution nach.
- Ein Vermittler ist aufgetreten. - Ein Vermittler ist aufgetreten.
- Es besteht ein grosser Altersunterschied. - Es besteht ein grosser Altersunterschied.
Die Aufenthaltserlaubnis darf nur verweigert werden, wenn alle Angaben Die Aufenthaltserlaubnis darf nur verweigert werden, wenn alle Angaben
klar und eindeutig auf eine Scheinbeziehung hinweisen. In klar und eindeutig auf eine Scheinbeziehung hinweisen. In
aussergewöhnlichen Fällen kann die Gemeindepolizei aufgefordert aussergewöhnlichen Fällen kann die Gemeindepolizei aufgefordert
werden, eine Untersuchung durchzuführen. werden, eine Untersuchung durchzuführen.
Bei jedem Verlängerungsantrag müssen die Partner die erforderlichen Bei jedem Verlängerungsantrag müssen die Partner die erforderlichen
Nachweise des Zusammenwohnens und den notariellen Vertrag zur Regelung Nachweise des Zusammenwohnens und den notariellen Vertrag zur Regelung
des Zusammenlebens vorlegen, der im Laufe der ersten sechs Monate des des Zusammenlebens vorlegen, der im Laufe der ersten sechs Monate des
Aufenthalts registriert worden ist. Aufenthalts registriert worden ist.
D. KONTROLLE D. KONTROLLE
Der Bürgermeister der Gemeinde, in der die Betreffenden eingetragen Der Bürgermeister der Gemeinde, in der die Betreffenden eingetragen
sind und/oder sie ihren tatsächlichen Wohnort haben, muss vereinzelte sind und/oder sie ihren tatsächlichen Wohnort haben, muss vereinzelte
Kontrollen des Zusammenwohnens durchführen lassen. Kontrollen des Zusammenwohnens durchführen lassen.
Zu diesem Zweck wird das Ausländeramt den Gemeinden ein Muster, das Zu diesem Zweck wird das Ausländeramt den Gemeinden ein Muster, das
Vereinbarungen und Anweisungen enthält, zukommen lassen, damit eine Vereinbarungen und Anweisungen enthält, zukommen lassen, damit eine
effektive Kontrolle durchgeführt wird, ohne das Privatleben der effektive Kontrolle durchgeführt wird, ohne das Privatleben der
betreffenden Personen unnötigerweise zu verletzen. betreffenden Personen unnötigerweise zu verletzen.
Es sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass der ausländische Es sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass der ausländische
Partner im ersten Jahr seines Aufenthalts nicht zu Lasten des ÖSHZ Partner im ersten Jahr seines Aufenthalts nicht zu Lasten des ÖSHZ
fällt. fällt.
Wie bereits erwähnt, müssen Partner bei jedem Antrag auf Wie bereits erwähnt, müssen Partner bei jedem Antrag auf
Aufenthaltsverlängerung die erforderlichen Nachweise des Aufenthaltsverlängerung die erforderlichen Nachweise des
Zusammenwohnens und den notariellen Vertrag zur Regelung des Zusammenwohnens und den notariellen Vertrag zur Regelung des
Zusammenlebens vorlegen, der im Laufe der ersten sechs Monate des Zusammenlebens vorlegen, der im Laufe der ersten sechs Monate des
Aufenthalts registriert worden ist. Aufenthalts registriert worden ist.
E. ENTZUG DER ERLAUBNIS E. ENTZUG DER ERLAUBNIS
In folgenden Situationen wird die Aufenthaltserlaubnis nicht In folgenden Situationen wird die Aufenthaltserlaubnis nicht
verlängert und der ausländische Partner angewiesen, das Staatsgebiet verlängert und der ausländische Partner angewiesen, das Staatsgebiet
zu verlassen: zu verlassen:
- Beide Partner wohnen nicht mehr zusammen. - Beide Partner wohnen nicht mehr zusammen.
- Einer der beiden Partner heiratet oder hat erwiesenermassen eine - Einer der beiden Partner heiratet oder hat erwiesenermassen eine
dauerhafte Beziehung mit einer anderen Person. dauerhafte Beziehung mit einer anderen Person.
- Notarieller Vertrag zur Regelung des Zusammenlebens wird nicht - Notarieller Vertrag zur Regelung des Zusammenlebens wird nicht
vorgelegt. vorgelegt.
- Aufenthaltsrecht oder Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis, auf - Aufenthaltsrecht oder Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis, auf
Grundlage dessen/deren der Aufenthalt bewilligt worden ist, läuft aus. Grundlage dessen/deren der Aufenthalt bewilligt worden ist, läuft aus.
Geht die Beziehung zu Bruch, kann unter aussergewöhnlichen Umständen Geht die Beziehung zu Bruch, kann unter aussergewöhnlichen Umständen
aus humanitären Gründen (zum Beispiel gemeinsame Kinder, mit denen man aus humanitären Gründen (zum Beispiel gemeinsame Kinder, mit denen man
tatsächlich in Verbindung steht) und aufgrund einer wirklichen tatsächlich in Verbindung steht) und aufgrund einer wirklichen
Eingliederung dem Partner, dem - wie oben erklärt - ein Aufenthalt Eingliederung dem Partner, dem - wie oben erklärt - ein Aufenthalt
aufgrund des Zusammenwohnens bewilligt worden war, eine aufgrund des Zusammenwohnens bewilligt worden war, eine
Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Artikel 9 Absatz 3 des Gesetzes vom Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Artikel 9 Absatz 3 des Gesetzes vom
15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt,
die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern erteilt werden. die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern erteilt werden.
Informationen zum Gegenstand des vorliegenden Rundschreibens können Informationen zum Gegenstand des vorliegenden Rundschreibens können
beim Ausländeramt eingeholt werden (Tel.: 02/205 54 11): beim Ausländeramt eingeholt werden (Tel.: 02/205 54 11):
- Büro AF oder AN (für individuelle Fälle in bezug auf Ausländer, die - Büro AF oder AN (für individuelle Fälle in bezug auf Ausländer, die
keine EU-Staatsangehörigen sind), keine EU-Staatsangehörigen sind),
- Büro EF oder EN (für individuelle Fälle in bezug auf EU-Ausländer), - Büro EF oder EN (für individuelle Fälle in bezug auf EU-Ausländer),
- Studienbüro (für Fragen juristischer Art). - Studienbüro (für Fragen juristischer Art).
Brüssel, den 30. September 1997 Brüssel, den 30. September 1997
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
J. Vande Lanotte J. Vande Lanotte
KÖNIGREICH BELGIEN KÖNIGREICH BELGIEN
Provinz: Provinz:
Bezirk: Bezirk:
GEMEINDE: GEMEINDE:
Akz.: Akz.:
VERPFLICHTUNG ZUR KOSTENÜBERNAHME ZUGUNSTEN VERPFLICHTUNG ZUR KOSTENÜBERNAHME ZUGUNSTEN
EINES ZUSAMMENWOHNENDEN PARTNERS EINES ZUSAMMENWOHNENDEN PARTNERS
Der/Die Unterzeichnete, . . . . . , Der/Die Unterzeichnete, . . . . . ,
geboren in . . . . . , am . . . . . , geboren in . . . . . , am . . . . . ,
. . . . . Staatsangehörigkeit, . . . . . Staatsangehörigkeit,
. . . . . (Beruf), . . . . . (Beruf),
wohnhaft in . . . . . wohnhaft in . . . . .
verpflichtet sich gegenüber dem Belgischen Staat, jedem zuständigen verpflichtet sich gegenüber dem Belgischen Staat, jedem zuständigen
ÖSHZ und gegenüber ÖSHZ und gegenüber
Hrn./Fr. . . . . . , Hrn./Fr. . . . . . ,
geboren in . . . . . , am (im Jahre) . . . . . , geboren in . . . . . , am (im Jahre) . . . . . ,
. . . . . Staatsangehörigkeit, . . . . . Staatsangehörigkeit,
wohnhaft in . . . . . , wohnhaft in . . . . . ,
die Kosten für die Gesundheitspflege, den Aufenthalt und die die Kosten für die Gesundheitspflege, den Aufenthalt und die
Rückführung des (der) Obenerwähnten zu übernehmen. Rückführung des (der) Obenerwähnten zu übernehmen.
Vorliegende Verpflichtung zur Kostenübernahme gilt ab der Ankunft des Vorliegende Verpflichtung zur Kostenübernahme gilt ab der Ankunft des
(der) Obenerwähnten auf belgischem Staatsgebiet. (der) Obenerwähnten auf belgischem Staatsgebiet.
Datum und Unterschrift Datum und Unterschrift
Gesehen zur Legalisierung der Unterschrift Gesehen zur Legalisierung der Unterschrift
des Bürgen von . . . . . des Bürgen von . . . . .
. . . . . , den . . . . . . . . . . , den . . . . .
Unterschrift des Bürgermeisters Unterschrift des Bürgermeisters
oder seines Beauftragten oder seines Beauftragten
STEMPEL STEMPEL
^