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Meertalige weergave van Omzendbrief van 30/05/2002
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Omzendbrief PLP 9bis ter vervanging van de omzendbrief PLP 9 van 18 juli 2001 houdende richtlijnen voor het opstellen van de beginbalans van de politiezones. - Duitse vertaling Circulaire PLP 9bis remplaçant la circulaire PLP 9 du 18 juillet 2001 contenant des directives pour l'établissement du bilan initial des zones de police - Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 30 MEI 2002. - Omzendbrief PLP 9bis ter vervanging van de omzendbrief PLP 9 van 18 juli 2001 (Belgisch Staatsblad 3 augustus 2001) houdende richtlijnen voor het opstellen van de beginbalans van de politiezones. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP MINISTERE DE L'INTERIEUR 30 MAI 2002. - Circulaire PLP 9bis remplaçant la circulaire PLP 9 du 18 juillet 2001 (Moniteur belge 3 août 2001) contenant des directives pour l'établissement du bilan initial des zones de police - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
9bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 30 mei 2002 ter circulaire PLP 9bis du Ministre de l'Intérieur du 30 mai 2002
vervanging van de omzendbrief PLP 9 van 18 juli 2001 (Belgisch remplaçant la circulaire PLP 9 du 18 juillet 2001 (Moniteur belge 3
Staatsblad 3 augustus 2001) houdende richtlijnen voor het opstellen août 2001) contenant des directives pour l'établissement du bilan
van de beginbalans van de politiezones (Belgisch Staatsblad van 8 juni initial des zones de police (Moniteur belge du 8 juin 2002), établie
2002), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het par le Service central de traduction allemande du Commissariat
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. d'arrondissement adjoint à Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
30. MAI 2002 - Rundschreiben PLP 9bis zur Ersetzung des Rundschreibens 30. MAI 2002 - Rundschreiben PLP 9bis zur Ersetzung des Rundschreibens
PLP 9 vom 18. Juli 2001 (Belgisches Staatsblatt vom 3. August 2001; PLP 9 vom 18. Juli 2001 (Belgisches Staatsblatt vom 3. August 2001;
deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 11. Januar 2002) über deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 11. Januar 2002) über
die Richtlinien für die Erstellung der Ausgangsbilanz der Polizeizonen die Richtlinien für die Erstellung der Ausgangsbilanz der Polizeizonen
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die
Gemeindepolizei Gemeindepolizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
das vorliegende Rundschreiben ist aus dem ursprünglichen Text des das vorliegende Rundschreiben ist aus dem ursprünglichen Text des
Rundschreibens PLP 9 und einer Anzahl Änderungen zusammengesetzt, die Rundschreibens PLP 9 und einer Anzahl Änderungen zusammengesetzt, die
erforderlich geworden sind auf der Grundlage der Erfahrungen der erforderlich geworden sind auf der Grundlage der Erfahrungen der
Pilotpolizeizonen, die im Laufe des vergangenen Jahres ihre Pilotpolizeizonen, die im Laufe des vergangenen Jahres ihre
Ausgangsbilanz zum 1. Januar 2001 aufgestellt haben, und der Ausgangsbilanz zum 1. Januar 2001 aufgestellt haben, und der
Anweisungen des LASSPLV, insbesondere der Mitteilung 2001/8quater vom Anweisungen des LASSPLV, insbesondere der Mitteilung 2001/8quater vom
9. Januar 2002. 9. Januar 2002.
Vom ursprünglichen Text des Rundschreibens PLP 9 ist der Punkt 1.1.3 « Vom ursprünglichen Text des Rundschreibens PLP 9 ist der Punkt 1.1.3 «
Arbeiten, die in der Ausführung begriffen sind » gestrichen worden. Arbeiten, die in der Ausführung begriffen sind » gestrichen worden.
Die anderen Änderungen betreffen die Punkte 4.1 « Schuldforderungen Die anderen Änderungen betreffen die Punkte 4.1 « Schuldforderungen
des ordentlichen Dienstes », 4.2 « Schulden des ordentlichen Dienstes des ordentlichen Dienstes », 4.2 « Schulden des ordentlichen Dienstes
», 4.3 « Formular T » (letzter Satz des ersten Absatzes), 5.1 « », 4.3 « Formular T » (letzter Satz des ersten Absatzes), 5.1 «
Schuldforderungen des ausserordentlichen Dienstes », 5.2 « Schulden Schuldforderungen des ausserordentlichen Dienstes », 5.2 « Schulden
des ausserordentlichen Dienstes », 5.3 « Formular T des des ausserordentlichen Dienstes », 5.3 « Formular T des
ausserordentlichen Dienstes » und 5.4 « Barmittelbestand ». Ab Punkt 8 ausserordentlichen Dienstes » und 5.4 « Barmittelbestand ». Ab Punkt 8
« Pilotpolizeizonen » ist alles neu. « Pilotpolizeizonen » ist alles neu.
In Artikel 84 des Königlichen Erlasses vom 5. September 2001 (B.S. vom In Artikel 84 des Königlichen Erlasses vom 5. September 2001 (B.S. vom
26. September 2001) zur Einführung der allgemeinen Buchführungsordnung 26. September 2001) zur Einführung der allgemeinen Buchführungsordnung
der lokalen Polizei wird bestimmt, dass die Polizeizone bis zum 1. der lokalen Polizei wird bestimmt, dass die Polizeizone bis zum 1.
Januar 2002 ein Inventar und eine Ausgangsbilanz erstellt haben muss. Januar 2002 ein Inventar und eine Ausgangsbilanz erstellt haben muss.
Zur Erstellung der Ausgangsbilanz einer Polizeizone müssen folgende Zur Erstellung der Ausgangsbilanz einer Polizeizone müssen folgende
Elemente berücksichtigt werden: Elemente berücksichtigt werden:
- das unbewegliche und bewegliche Vermögen, - das unbewegliche und bewegliche Vermögen,
- die erhaltenen Investitionszuschüsse, - die erhaltenen Investitionszuschüsse,
- die Anleihen, - die Anleihen,
- das Netto-Umlaufvermögen des ordentlichen Dienstes, - das Netto-Umlaufvermögen des ordentlichen Dienstes,
- das Netto-Umlaufvermögen des ausserordentlichen Dienstes, - das Netto-Umlaufvermögen des ausserordentlichen Dienstes,
- anderes Umlaufvermögen. - anderes Umlaufvermögen.
1. Das Unbewegliche und bewegliche Vermögen 1. Das Unbewegliche und bewegliche Vermögen
1.1 Übertragung aus dem Gemeindevermögen 1.1 Übertragung aus dem Gemeindevermögen
1.1.1 Allgemeine Prinzipien 1.1.1 Allgemeine Prinzipien
Alle beweglichen und unbeweglichen Güter, die der Polizeizone Alle beweglichen und unbeweglichen Güter, die der Polizeizone
zugewiesen werden können, werden in die Ausgangsbilanz der Polizeizone zugewiesen werden können, werden in die Ausgangsbilanz der Polizeizone
am 1. Januar 2002 aufgenommen. Für Pilotpolizeizonen wird die am 1. Januar 2002 aufgenommen. Für Pilotpolizeizonen wird die
Ausgangsbilanz am 1. Januar 2001 erstellt. Ausgangsbilanz am 1. Januar 2001 erstellt.
Der Wert, der aufgenommen wird, ist der in der Gemeindebuchführung am Der Wert, der aufgenommen wird, ist der in der Gemeindebuchführung am
31. Dezember 2001 angegebene Nettobuchwert der Güter nach Ausführung 31. Dezember 2001 angegebene Nettobuchwert der Güter nach Ausführung
der Jahresendverrichtungen (insbesondere der Abschreibungen und der Jahresendverrichtungen (insbesondere der Abschreibungen und
Neubewertungen). Für Pilotpolizeizonen ist es der Nettobuchwert am 31. Neubewertungen). Für Pilotpolizeizonen ist es der Nettobuchwert am 31.
Dezember 2000. Dezember 2000.
Dieser Nettobuchwert wird auf individuellen Konten verbucht. Die Dieser Nettobuchwert wird auf individuellen Konten verbucht. Die
Wertkomponenten (Anfangswert, Ausrüstung, ausserordentlicher Wertkomponenten (Anfangswert, Ausrüstung, ausserordentlicher
Unterhalt, Gesamtbetrag der Neubewertungen und Gesamtbetrag der Unterhalt, Gesamtbetrag der Neubewertungen und Gesamtbetrag der
Abschreibungen) werden auf den spezifischen allgemeinen Konten Abschreibungen) werden auf den spezifischen allgemeinen Konten
verbucht. Das Gegenkonto ist das allgemeine Konto 10000 verbucht. Das Gegenkonto ist das allgemeine Konto 10000
"Ursprungskapital". "Ursprungskapital".
1.1.2 Abweichungen 1.1.2 Abweichungen
a. Unbewegliches Vermögen a. Unbewegliches Vermögen
Die Gemeinden können nach Absprache mit der Polizeizone beschliessen, Die Gemeinden können nach Absprache mit der Polizeizone beschliessen,
der Polizeizone bestimmte Grundstücke und Gebäude, die von der der Polizeizone bestimmte Grundstücke und Gebäude, die von der
Polizeizone benutzt werden, nicht als Eigentum zu übertragen. In Polizeizone benutzt werden, nicht als Eigentum zu übertragen. In
diesem Fall werden die betreffenden Grundstücke und Gebäude nicht in diesem Fall werden die betreffenden Grundstücke und Gebäude nicht in
der Buchführung der Polizeizone bewertet, sie können aber in einem der Buchführung der Polizeizone bewertet, sie können aber in einem
beschreibenden Verzeichnis aufgeführt werden. beschreibenden Verzeichnis aufgeführt werden.
Wenn keine Übertragung stattfindet, können die Gemeinden der Wenn keine Übertragung stattfindet, können die Gemeinden der
Polizeizone eine Jahresmiete anrechnen. Der Grundbetrag der Miete Polizeizone eine Jahresmiete anrechnen. Der Grundbetrag der Miete
beläuft sich in diesem Fall auf eine Postnumerando-Jahresrate mit beläuft sich in diesem Fall auf eine Postnumerando-Jahresrate mit
einem Kapital, das dem in der Gemeindebuchführung angegebenen einem Kapital, das dem in der Gemeindebuchführung angegebenen
ursprünglichen Wert des betreffenden Gutes entspricht (allgemeines ursprünglichen Wert des betreffenden Gutes entspricht (allgemeines
Konto 2AAA1), einer Laufzeit von 50 Jahren und einem Zinssatz von 3%. Konto 2AAA1), einer Laufzeit von 50 Jahren und einem Zinssatz von 3%.
Die geschuldete Jahresmiete errechnet sich dann durch Indexierung der Die geschuldete Jahresmiete errechnet sich dann durch Indexierung der
Grundmiete ab dem Erwerbsjahr auf der Grundlage der Entwicklung des Grundmiete ab dem Erwerbsjahr auf der Grundlage der Entwicklung des
Verbraucherpreisindexes und ab 1994 auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes und ab 1994 auf der Grundlage des
Gesundheitsindexes. Gesundheitsindexes.
Wenn der in der Gemeindebuchführung angegebene ursprüngliche Wert der Wenn der in der Gemeindebuchführung angegebene ursprüngliche Wert der
Gebäude gleich null ist, kann man für die Berechnung der Grundmiete Gebäude gleich null ist, kann man für die Berechnung der Grundmiete
vom versicherten Wert ausgehen. Der versicherte Wert wird durch den vom versicherten Wert ausgehen. Der versicherte Wert wird durch den
Abex-Index, auf dem der Versicherungswert beruht, geteilt und mit dem Abex-Index, auf dem der Versicherungswert beruht, geteilt und mit dem
Abex-Index des Erwerbsjahres multipliziert. Abex-Index des Erwerbsjahres multipliziert.
Wenn ein Gebäude sowohl von der Polizeizone als auch von anderen Wenn ein Gebäude sowohl von der Polizeizone als auch von anderen
Gemeindediensten benutzt wird, richtet sich der ursprüngliche Wert, Gemeindediensten benutzt wird, richtet sich der ursprüngliche Wert,
der als Basis für die Berechnung der Grundmiete dient, nach der Anzahl der als Basis für die Berechnung der Grundmiete dient, nach der Anzahl
m2, die die Polizeizone im Verhältnis zur Gesamtanzahl m5 des Gebäudes m2, die die Polizeizone im Verhältnis zur Gesamtanzahl m5 des Gebäudes
benutzt. benutzt.
b. Bewegliches Vermögen b. Bewegliches Vermögen
Die beweglichen Güter, die global in der Gemeindebuchführung Die beweglichen Güter, die global in der Gemeindebuchführung
verzeichnet sind, müssen nicht der Polizeizone übertragen werden. verzeichnet sind, müssen nicht der Polizeizone übertragen werden.
Aufgrund der Globalisierung wird es nicht immer möglich sein, diese Aufgrund der Globalisierung wird es nicht immer möglich sein, diese
Güter zu identifizieren. Sie können jedoch in einem beschreibenden Güter zu identifizieren. Sie können jedoch in einem beschreibenden
Verzeichnis der Polizeizone aufgeführt werden. Verzeichnis der Polizeizone aufgeführt werden.
c. Getreues Bild c. Getreues Bild
Wenn das Bürgermeister- und Schöffenkollegium in einer Eingemeindezone Wenn das Bürgermeister- und Schöffenkollegium in einer Eingemeindezone
beziehungsweise das Polizeikollegium in einer Mehrgemeindezone der beziehungsweise das Polizeikollegium in einer Mehrgemeindezone der
Ansicht ist, dass der in der Gemeindebuchführung angegebene Ansicht ist, dass der in der Gemeindebuchführung angegebene
Nettobuchwert der übertragenen Güter kein realistisches Bild vom Nettobuchwert der übertragenen Güter kein realistisches Bild vom
heutigen Wert des Gutes wiedergibt, kann es beschliessen, dass die heutigen Wert des Gutes wiedergibt, kann es beschliessen, dass die
Güter neu bewertet werden müssen. Güter neu bewertet werden müssen.
Der geschätzte Wert stellt dann den Nettobuchwert dar. Die Der geschätzte Wert stellt dann den Nettobuchwert dar. Die
Wertkomponenten müssen dann ab dem Erwerbsjahr der Güter neu berechnet Wertkomponenten müssen dann ab dem Erwerbsjahr der Güter neu berechnet
werden. werden.
Bei einer Bewertung muss im Erläuterungsschreiben, das der Bei einer Bewertung muss im Erläuterungsschreiben, das der
Ausgangsbilanz der Polizeizonen beigefügt wird, angegeben werden, Ausgangsbilanz der Polizeizonen beigefügt wird, angegeben werden,
welche Regeln hierbei angewandt worden sind. welche Regeln hierbei angewandt worden sind.
1.2 Übertragung aus dem Vermögen der föderalen Polizei 1.2 Übertragung aus dem Vermögen der föderalen Polizei
Das bisher von der föderalen Polizei benutzte unbewegliche Vermögen, Das bisher von der föderalen Polizei benutzte unbewegliche Vermögen,
das von der Gebäuderegie übertragen wird, und das bewegliche Vermögen, das von der Gebäuderegie übertragen wird, und das bewegliche Vermögen,
das von der föderalen Polizei übertragen wird, werden in die das von der föderalen Polizei übertragen wird, werden in die
Ausgangsbilanz vom 1. Januar 2002 aufgenommen. Diese Güter werden also Ausgangsbilanz vom 1. Januar 2002 aufgenommen. Diese Güter werden also
nicht in der Ausgangsbilanz der Pilotpolizeizonen vom 1. Januar 2001 nicht in der Ausgangsbilanz der Pilotpolizeizonen vom 1. Januar 2001
aufgeführt. Sie werden der Schlussbilanz vom 31. Dezember 2001 aufgeführt. Sie werden der Schlussbilanz vom 31. Dezember 2001
hinzugefügt, damit die Ausgangsbilanz am 1. Januar 2002 vollständig hinzugefügt, damit die Ausgangsbilanz am 1. Januar 2002 vollständig
ist. ist.
1.2.1 Unbewegliches Vermögen 1.2.1 Unbewegliches Vermögen
Zur Bewertung der Gebäude und Grundstücke, die von der Gebäuderegie Zur Bewertung der Gebäude und Grundstücke, die von der Gebäuderegie
übertragen werden, wird das Bürgermeister- und Schöffenkollegium in übertragen werden, wird das Bürgermeister- und Schöffenkollegium in
einer Eingemeindezone beziehungsweise das Polizeikollegium in einer einer Eingemeindezone beziehungsweise das Polizeikollegium in einer
Mehrgemeindezone die Bewertungsregeln festlegen. Die Bewertungsregeln, Mehrgemeindezone die Bewertungsregeln festlegen. Die Bewertungsregeln,
die von der Polizeizone angewandt werden, werden im die von der Polizeizone angewandt werden, werden im
Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen
beigefügt wird, angegeben. beigefügt wird, angegeben.
Die somit erhaltenen aufgeteilten Werte werden als ursprünglicher Wert Die somit erhaltenen aufgeteilten Werte werden als ursprünglicher Wert
des Grundstücks und als Nettobuchwert des Gebäudes betrachtet. Wenn des Grundstücks und als Nettobuchwert des Gebäudes betrachtet. Wenn
das Jahr des Erwerbs eines Gebäudes nicht bekannt ist, wird das das Jahr des Erwerbs eines Gebäudes nicht bekannt ist, wird das
Kollegium der Polizeizone zur Bestimmung der Wertkomponenten die Kollegium der Polizeizone zur Bestimmung der Wertkomponenten die
verbleibende Abschreibungsdauer bestimmen, die der vermutlichen verbleibende Abschreibungsdauer bestimmen, die der vermutlichen
Rest-Nutzungsdauer entspricht. Diese geschätzte Periode darf jedoch 50 Rest-Nutzungsdauer entspricht. Diese geschätzte Periode darf jedoch 50
Jahre nicht überschreiten. Jahre nicht überschreiten.
1.2.2 Bewegliches Vermögen 1.2.2 Bewegliches Vermögen
Die föderale Polizei wird für die von ihr übertragenen beweglichen Die föderale Polizei wird für die von ihr übertragenen beweglichen
Güter mit einem Basiseinheitspreis von mehr als 500 Euro ein Güter mit einem Basiseinheitspreis von mehr als 500 Euro ein
Erwerbsjahr und einen Betrag angeben. Der von der föderalen Polizei Erwerbsjahr und einen Betrag angeben. Der von der föderalen Polizei
mitgeteilte Betrag stellt den ursprünglichen Wert der beweglichen mitgeteilte Betrag stellt den ursprünglichen Wert der beweglichen
Güter dar. Den Gesamtbetrag der Abschreibungen, der den ursprünglichen Güter dar. Den Gesamtbetrag der Abschreibungen, der den ursprünglichen
Wert berichtigt, erhält man, indem man den ursprünglichen Wert mit Wert berichtigt, erhält man, indem man den ursprünglichen Wert mit
einem Bruch multipliziert, dessen Zähler der Differenz zwischen dem einem Bruch multipliziert, dessen Zähler der Differenz zwischen dem
Jahr 2002 und dem von der föderalen Polizei mitgeteilten Erwerbsjahr Jahr 2002 und dem von der föderalen Polizei mitgeteilten Erwerbsjahr
und dessen Nenner dem für diese Art von Gütern geltenden gesetzlichen und dessen Nenner dem für diese Art von Gütern geltenden gesetzlichen
Abschreibungszeitraum entspricht. Abschreibungszeitraum entspricht.
1.3 Allgemeine und individuelle Konten 1.3 Allgemeine und individuelle Konten
Für die buchführerische Erfassung des unbeweglichen und beweglichen Für die buchführerische Erfassung des unbeweglichen und beweglichen
Vermögens kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: Vermögens kommen folgende allgemeine Konten in Betracht:
- Debet: 2AAA1, 2AAA2 und 2AAA6, - Debet: 2AAA1, 2AAA2 und 2AAA6,
- Kredit: 2AAA8, 2AAA9 und 10000. - Kredit: 2AAA8, 2AAA9 und 10000.
Die Sequenz AAA gibt dabei die Art des Gutes an. Die Sequenz AAA gibt dabei die Art des Gutes an.
Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass
vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Die vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Die
einzeln aufgeführten Güter (Präfixe 05 und 08) bekommen in der einzeln aufgeführten Güter (Präfixe 05 und 08) bekommen in der
Buchführung der Polizeizone eine eigene Nummerierung, die von der in Buchführung der Polizeizone eine eigene Nummerierung, die von der in
der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten Nummerierung der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten Nummerierung
abweichen kann. abweichen kann.
2. Erhaltene Investitionszuschüsse 2. Erhaltene Investitionszuschüsse
Alle erhaltenen Investitionszuschüsse, die das von den Gemeinden Alle erhaltenen Investitionszuschüsse, die das von den Gemeinden
übertragene bewegliche und unbewegliche Vermögen betreffen, werden in übertragene bewegliche und unbewegliche Vermögen betreffen, werden in
die Ausgangsbilanz der Polizeizone aufgenommen. die Ausgangsbilanz der Polizeizone aufgenommen.
Der hierbei aufzunehmende Wert ist der in der Gemeindebuchführung am Der hierbei aufzunehmende Wert ist der in der Gemeindebuchführung am
31. Dezember 2001 angegebene Nettobuchwert der betreffenden Zuschüsse 31. Dezember 2001 angegebene Nettobuchwert der betreffenden Zuschüsse
nach Ausführung der Jahresendverrichtungen (im vorliegenden Fall nach Ausführung der Jahresendverrichtungen (im vorliegenden Fall
Aufrechnungen). Für die Pilotpolizeizonen ist der aufzunehmende Wert Aufrechnungen). Für die Pilotpolizeizonen ist der aufzunehmende Wert
der Nettobuchwert am 31. Dezember 2000. der Nettobuchwert am 31. Dezember 2000.
Wenn der Zuschussbetrag eine Gruppe von Gütern betrifft, von denen ein Wenn der Zuschussbetrag eine Gruppe von Gütern betrifft, von denen ein
Teil übertragen und ein Teil weiterhin in der Gemeindebuchführung Teil übertragen und ein Teil weiterhin in der Gemeindebuchführung
aufgeführt wird, ist der Nettobuchwert entsprechend dem Verhältnis des aufgeführt wird, ist der Nettobuchwert entsprechend dem Verhältnis des
ursprünglichen Werts der übertragenen Güter zum gesamten ursprünglichen Werts der übertragenen Güter zum gesamten
ursprünglichen Wert aller von diesem Zuschuss betroffenen Güter ursprünglichen Wert aller von diesem Zuschuss betroffenen Güter
aufzuteilen. aufzuteilen.
Wenn die in der Gemeindebuchführung benutzte Aufrechnungsfrist nicht Wenn die in der Gemeindebuchführung benutzte Aufrechnungsfrist nicht
mit der Abschreibungsfrist der vom Zuschuss betroffenen übertragenen mit der Abschreibungsfrist der vom Zuschuss betroffenen übertragenen
Güter übereinstimmt, erhält man den Gesamtbetrag der Aufrechnungen, Güter übereinstimmt, erhält man den Gesamtbetrag der Aufrechnungen,
indem man den ursprünglichen Betrag des Zuschusses mit einem Bruch indem man den ursprünglichen Betrag des Zuschusses mit einem Bruch
multipliziert, dessen Zähler der Gesamtbetrag der Abschreibungen und multipliziert, dessen Zähler der Gesamtbetrag der Abschreibungen und
dessen Nenner der ursprüngliche Betrag des vom Zuschuss betroffenen dessen Nenner der ursprüngliche Betrag des vom Zuschuss betroffenen
Gutes ist. Gutes ist.
Wenn ein Zuschuss eine Gruppe von Gütern mit verschiedenen Wenn ein Zuschuss eine Gruppe von Gütern mit verschiedenen
Abschreibungszeiträumen betrifft, darf die Polizeizone den Abschreibungszeiträumen betrifft, darf die Polizeizone den
Gesamtbetrag der Aufrechnungen auf der Grundlage der längsten Gesamtbetrag der Aufrechnungen auf der Grundlage der längsten
Abschreibungsdauer berechnen oder die Zuschüsse nach Gruppen von Abschreibungsdauer berechnen oder die Zuschüsse nach Gruppen von
Gütern mit der gleichen Abschreibungsdauer aufteilen. Gütern mit der gleichen Abschreibungsdauer aufteilen.
Der Nettobuchwert wird auf individuellen Konten verbucht. Die Der Nettobuchwert wird auf individuellen Konten verbucht. Die
Wertkomponenten (ursprünglicher Betrag und Gesamtbetrag der Wertkomponenten (ursprünglicher Betrag und Gesamtbetrag der
Aufrechnungen) werden auf den spezifischen allgemeinen Konten Aufrechnungen) werden auf den spezifischen allgemeinen Konten
verbucht. Das Gegenkonto ist das allgemeine Konto 10000 verbucht. Das Gegenkonto ist das allgemeine Konto 10000
"Ursprungskapital". "Ursprungskapital".
In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht:
- Debet: 15AA7 und 10000, - Debet: 15AA7 und 10000,
- Kredit: 15AA1. - Kredit: 15AA1.
Die Sequenz 5AA gibt dabei die Art des Gutes an. Die Sequenz 5AA gibt dabei die Art des Gutes an.
Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass
vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Die vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Die
Zuschüsse (Präfixe 04610, 04611 und 04612) bekommen in der Buchführung Zuschüsse (Präfixe 04610, 04611 und 04612) bekommen in der Buchführung
der Polizeizone eine eigene Nummerierung, die von der in der der Polizeizone eine eigene Nummerierung, die von der in der
Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten Nummerierung abweichen Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten Nummerierung abweichen
kann. kann.
3. Anleihen 3. Anleihen
Wenn bestimmte bewegliche und unbewegliche Güter, die der Polizeizone Wenn bestimmte bewegliche und unbewegliche Güter, die der Polizeizone
über die Gemeinde übertragen werden, durch Anleihen oder Leasing über die Gemeinde übertragen werden, durch Anleihen oder Leasing
finanziert werden, müssen diese Schulden in die Ausgangsbilanz finanziert werden, müssen diese Schulden in die Ausgangsbilanz
aufgenommen werden. aufgenommen werden.
Wenn bestimmte Anleihen eine Gruppe von Gütern betreffen, von denen Wenn bestimmte Anleihen eine Gruppe von Gütern betreffen, von denen
ein Teil der Polizeizone übertragen wird und ein Teil bei der Gemeinde ein Teil der Polizeizone übertragen wird und ein Teil bei der Gemeinde
bleibt, müssen diese Schulden entsprechend dem Verhältnis des bleibt, müssen diese Schulden entsprechend dem Verhältnis des
ursprünglichen Wertes der übertragenen Güter zum gesamten ursprünglichen Wertes der übertragenen Güter zum gesamten
ursprünglichen Wert aller von der Anleihe betroffenen Güter aufgeteilt ursprünglichen Wert aller von der Anleihe betroffenen Güter aufgeteilt
werden. werden.
Der in der Ausgangsbilanz der Polizeizone anzugebende Buchwert der Der in der Ausgangsbilanz der Polizeizone anzugebende Buchwert der
Schulden entspricht der in der Gemeindebuchführung angegebenen Schuld, Schulden entspricht der in der Gemeindebuchführung angegebenen Schuld,
die am 1. Januar 2002 noch zu tilgen ist. Das bedeutet, dass die die am 1. Januar 2002 noch zu tilgen ist. Das bedeutet, dass die
Schuld der langfristigen Schuld entspricht, erhöht um die Rate 2002, Schuld der langfristigen Schuld entspricht, erhöht um die Rate 2002,
die als kurzfristige Schuld aufgeführt ist. Raten, die am 31. Dezember die als kurzfristige Schuld aufgeführt ist. Raten, die am 31. Dezember
2000 nicht bezahlt sind, werden nicht in die Ausgangsbilanz der 2000 nicht bezahlt sind, werden nicht in die Ausgangsbilanz der
Polizeizone aufgenommen, da sie von der (den) Gemeinde(n) zum Polizeizone aufgenommen, da sie von der (den) Gemeinde(n) zum
Fälligkeitstermin des 31. Dezember 2001 bezahlt werden. Fälligkeitstermin des 31. Dezember 2001 bezahlt werden.
Für Pilotpolizeizonen handelt es sich hierbei um die Schuld, die am 1. Für Pilotpolizeizonen handelt es sich hierbei um die Schuld, die am 1.
Januar 2001 zu tilgen ist, um die Rate 2001 und um die Raten, die am Januar 2001 zu tilgen ist, um die Rate 2001 und um die Raten, die am
31. Dezember 2000 nicht bezahlt sind. 31. Dezember 2000 nicht bezahlt sind.
Der Nettobuchwert des langfristigen Teils der Anleihen wird auf Der Nettobuchwert des langfristigen Teils der Anleihen wird auf
individuellen Konten verbucht. Die Wertkomponenten der Anleihe- und individuellen Konten verbucht. Die Wertkomponenten der Anleihe- und
Leasingschuld (ursprünglicher Betrag, Gesamtbetrag der Abschreibungen Leasingschuld (ursprünglicher Betrag, Gesamtbetrag der Abschreibungen
und Raten 2002) werden auf den spezifischen allgemeinen Konten und Raten 2002) werden auf den spezifischen allgemeinen Konten
verbucht. Das Gegenkonto ist das allgemeine Konto 10000 verbucht. Das Gegenkonto ist das allgemeine Konto 10000
"Ursprungskapital". "Ursprungskapital".
Wenn unter den Anleihen auch Anleihen zulasten übergeordneter Behörden Wenn unter den Anleihen auch Anleihen zulasten übergeordneter Behörden
vorkommen, müssen die langfristige Schuldforderung und die vorkommen, müssen die langfristige Schuldforderung und die
rückforderbare Rate 2002 auch in die Ausgangsbilanz aufgenommen rückforderbare Rate 2002 auch in die Ausgangsbilanz aufgenommen
werden. werden.
In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht:
- Debet: 17AA3, 27051, 42516 und 10000, - Debet: 17AA3, 27051, 42516 und 10000,
- Kredit: 17AA1, 27055, 43513 und 43514. - Kredit: 17AA1, 27055, 43513 und 43514.
Die Sequenz 7AA gibt dabei die Art des Gutes an. Die Sequenz 7AA gibt dabei die Art des Gutes an.
Es ist hierbei zu bemerken, dass der Saldo des allgemeinen Kontos Es ist hierbei zu bemerken, dass der Saldo des allgemeinen Kontos
27051 und des allgemeinen Kontos 27055 mit dem Saldo des allgemeinen 27051 und des allgemeinen Kontos 27055 mit dem Saldo des allgemeinen
Kontos 17141 beziehungsweise 17143 übereinstimmen muss. Kontos 17141 beziehungsweise 17143 übereinstimmen muss.
Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass
vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Die vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Die
bei Dexia aufgenommenen Anleihen (Präfix 040) bekommen in der bei Dexia aufgenommenen Anleihen (Präfix 040) bekommen in der
Buchführung der Polizeizone die Nummerierung, die Dexia den Buchführung der Polizeizone die Nummerierung, die Dexia den
betreffenden Anleihen der Polizeizone zugeteilt hat. Für Anleihen, die betreffenden Anleihen der Polizeizone zugeteilt hat. Für Anleihen, die
bei anderen Instanzen aufgenommen worden sind, kann die Polizeizone bei anderen Instanzen aufgenommen worden sind, kann die Polizeizone
eine eigene Nummerierung benutzen, die von der in der Buchführung der eine eigene Nummerierung benutzen, die von der in der Buchführung der
betreffenden Gemeinde benutzten Nummerierung abweichen kann. betreffenden Gemeinde benutzten Nummerierung abweichen kann.
Den Kreditinstituten sollte rechtzeitig mitgeteilt werden, welche Den Kreditinstituten sollte rechtzeitig mitgeteilt werden, welche
Anleihen beziehungsweise Teile von Anleihen der Polizeizone übertragen Anleihen beziehungsweise Teile von Anleihen der Polizeizone übertragen
werden. werden.
4. Das Netto-Umlaufvermögen des ordentlichen Dienstes 4. Das Netto-Umlaufvermögen des ordentlichen Dienstes
Vorab: Vorab:
a) Das Netto-Umlaufvermögen, das hier gemeint ist, stimmt mit dem a) Das Netto-Umlaufvermögen, das hier gemeint ist, stimmt mit dem
Begriff "Buchführungsergebnis" des budgetären Bereichs der Begriff "Buchführungsergebnis" des budgetären Bereichs der
Gemeindebuchführung überein. In der Haushaltsbuchführung entspricht Gemeindebuchführung überein. In der Haushaltsbuchführung entspricht
das Buchführungsergebnis der Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der das Buchführungsergebnis der Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der
festgestellten Nettoanrechte und dem Gesamtbetrag der Anrechnungen. festgestellten Nettoanrechte und dem Gesamtbetrag der Anrechnungen.
Von der allgemeinen Buchführung aus errechnet sich dieses Von der allgemeinen Buchführung aus errechnet sich dieses
Umlaufvermögen durch Erhöhung des Gesamtbetrags der Schuldforderungen Umlaufvermögen durch Erhöhung des Gesamtbetrags der Schuldforderungen
(nicht eingetriebene festgestellte Anrechte) um den Barmittelbestand (nicht eingetriebene festgestellte Anrechte) um den Barmittelbestand
und unter Abzug der Schulden (nicht bezahlte Anrechnungen) von diesem und unter Abzug der Schulden (nicht bezahlte Anrechnungen) von diesem
Gesamtbetrag. Gesamtbetrag.
b) Für den ordentlichen Dienst kommt es darauf an, dass die b) Für den ordentlichen Dienst kommt es darauf an, dass die
Übertragung der Mittel von der Gemeinde auf die Polizeizone sich Übertragung der Mittel von der Gemeinde auf die Polizeizone sich
neutral auf den Haushaltsplan auswirkt; mit andern Worten: Das neutral auf den Haushaltsplan auswirkt; mit andern Worten: Das
Haushaltsergebnis (festgestellte Nettoanrechte minus eingegangene Haushaltsergebnis (festgestellte Nettoanrechte minus eingegangene
Ausgabenverpflichtungen), mit dem die Polizeizone im budgetären Ausgabenverpflichtungen), mit dem die Polizeizone im budgetären
Bereich der Buchführung beginnt, ist gleich null. Bereich der Buchführung beginnt, ist gleich null.
4.1 Schuldforderungen des ordentlichen Dienstes 4.1 Schuldforderungen des ordentlichen Dienstes
a. ALLGEMEINER GRUNDSATZ a. ALLGEMEINER GRUNDSATZ
Einzunehmende Anrechte (Schuldforderungen), die ihren Ursprung im Einzunehmende Anrechte (Schuldforderungen), die ihren Ursprung im
ordentlichen Dienst haben, werden im Prinzip weiterhin in der ordentlichen Dienst haben, werden im Prinzip weiterhin in der
Gemeindebuchführung aufgeführt. Sie werden daher nicht in die Gemeindebuchführung aufgeführt. Sie werden daher nicht in die
Buchführung der Polizeizone übertragen und stellen keine Komponente Buchführung der Polizeizone übertragen und stellen keine Komponente
der Ausgangsbilanz der Polizeizone dar. der Ausgangsbilanz der Polizeizone dar.
b. ABWEICHUNG b. ABWEICHUNG
Wenn die Polizeizone in Absprache mit der Gemeinde beschliesst, Wenn die Polizeizone in Absprache mit der Gemeinde beschliesst,
trotzdem bestimmte Schuldforderungen in der Ausgangsbilanz der trotzdem bestimmte Schuldforderungen in der Ausgangsbilanz der
Polizeizone anzugeben, müssen diese Schuldforderungen auf spezifischen Polizeizone anzugeben, müssen diese Schuldforderungen auf spezifischen
individuellen und allgemeinen Konten verbucht werden. individuellen und allgemeinen Konten verbucht werden.
In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht:
- Debet: 40003, 40004, 40700, 41302, 41513, 41514, 41517, 41519, - Debet: 40003, 40004, 40700, 41302, 41513, 41514, 41517, 41519,
41600, 41700 und 42514, 41600, 41700 und 42514,
- Kredit: 10000. - Kredit: 10000.
Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass
vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Für vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Für
Dritte kann die Polizeizone eine eigene Nummerierung benutzen, die von Dritte kann die Polizeizone eine eigene Nummerierung benutzen, die von
der in der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten der in der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten
Nummerierung abweichen kann. Nummerierung abweichen kann.
Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen
beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche
Schuldforderungen aus der Gemeindebuchführung übernommen worden sind. Schuldforderungen aus der Gemeindebuchführung übernommen worden sind.
Darin wird für jedes nicht eingetriebene festgestellte Anrecht die Darin wird für jedes nicht eingetriebene festgestellte Anrecht die
Nummer des Anrechts in der Gemeindebuchführung und die neue Nummer, Nummer des Anrechts in der Gemeindebuchführung und die neue Nummer,
die ihm in der Buchführung der Polizeizone zugeteilt wird, angegeben. die ihm in der Buchführung der Polizeizone zugeteilt wird, angegeben.
Für Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der Für Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der
das Anrecht übertragen wird. das Anrecht übertragen wird.
Die aufgenommenen nicht eingetriebenen Anrechte werden in diesem Die aufgenommenen nicht eingetriebenen Anrechte werden in diesem
Inventar pro individuelles Konto addiert, und die individuellen Konten Inventar pro individuelles Konto addiert, und die individuellen Konten
werden danach pro allgemeines Konto, auf das sie sich beziehen, werden danach pro allgemeines Konto, auf das sie sich beziehen,
addiert. Dieses Inventar umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, addiert. Dieses Inventar umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag,
der die Summe der Saldi der allgemeinen Konten darstellt. der die Summe der Saldi der allgemeinen Konten darstellt.
Diesem Inventar wird eine Zusammenfassung in Form eines Journals Diesem Inventar wird eine Zusammenfassung in Form eines Journals
beigefügt, in dem auf Ebene der allgemeinen Konten angegeben ist, beigefügt, in dem auf Ebene der allgemeinen Konten angegeben ist,
aufgrund welcher Buchung die Schuldforderungen des ordentlichen aufgrund welcher Buchung die Schuldforderungen des ordentlichen
Dienstes die Ausgangsbilanz der Polizeizone beeinflusst haben. Auf Dienstes die Ausgangsbilanz der Polizeizone beeinflusst haben. Auf
gleiche Weise wird auch die Buchung angegeben, die in der gleiche Weise wird auch die Buchung angegeben, die in der
Gemeindebuchführung stattfindet. Für Mehrgemeindezonen muss eine Gemeindebuchführung stattfindet. Für Mehrgemeindezonen muss eine
solche Zusammenfassung pro Gemeinde erstellt werden. solche Zusammenfassung pro Gemeinde erstellt werden.
4.2 Schulden des ordentlichen Dienstes 4.2 Schulden des ordentlichen Dienstes
a. ALLGEMEINER GRUNDSATZ a. ALLGEMEINER GRUNDSATZ
Anrechnungen (Schulden), die bis zum 31. Dezember 2001 nicht bezahlt Anrechnungen (Schulden), die bis zum 31. Dezember 2001 nicht bezahlt
sind, werden im Prinzip weiterhin in der Gemeindebuchführung sind, werden im Prinzip weiterhin in der Gemeindebuchführung
aufgeführt. Sie werden daher nicht in die Buchführung der Polizeizone aufgeführt. Sie werden daher nicht in die Buchführung der Polizeizone
übertragen und stellen keine Komponente der Ausgangsbilanz der übertragen und stellen keine Komponente der Ausgangsbilanz der
Polizeizone vom 1. Januar 2002 dar. Polizeizone vom 1. Januar 2002 dar.
b. ABWEICHUNG b. ABWEICHUNG
Wenn die Polizeizone in Absprache mit der Gemeinde beschliesst, Wenn die Polizeizone in Absprache mit der Gemeinde beschliesst,
trotzdem bestimmte Schulden in der Ausgangsbilanz der Polizeizone trotzdem bestimmte Schulden in der Ausgangsbilanz der Polizeizone
anzugeben, müssen diese Schulden auf spezifischen individuellen und anzugeben, müssen diese Schulden auf spezifischen individuellen und
allgemeinen Konten verbucht werden. allgemeinen Konten verbucht werden.
In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht:
- Debet: 10000, - Debet: 10000,
- Kredit: 17700, 43301, 44000, 45200, 45300, 45400, 45500, 45820, - Kredit: 17700, 43301, 44000, 45200, 45300, 45400, 45500, 45820,
46502 und 46601. 46502 und 46601.
Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass
vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Für vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Für
Dritte kann die Polizeizone eine eigene Nummerierung benutzen, die von Dritte kann die Polizeizone eine eigene Nummerierung benutzen, die von
der in der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten der in der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten
Nummerierung abweichen kann. Nummerierung abweichen kann.
Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen
beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche Schulden aus beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche Schulden aus
der Gemeindebuchführung übernommen worden sind. Darin wird für jede der Gemeindebuchführung übernommen worden sind. Darin wird für jede
nicht bezahlte Anrechnung die Nummer der Anrechnung in der nicht bezahlte Anrechnung die Nummer der Anrechnung in der
Gemeindebuchführung und die neue Nummer, die ihr in der Buchführung Gemeindebuchführung und die neue Nummer, die ihr in der Buchführung
der Polizeizone zugeteilt wird, angegeben. Für Mehrgemeindezonen ist der Polizeizone zugeteilt wird, angegeben. Für Mehrgemeindezonen ist
jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der die angerechnete Schuld jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der die angerechnete Schuld
übertragen wird. übertragen wird.
Die aufgenommenen nicht bezahlten Anrechnungen werden in diesem Die aufgenommenen nicht bezahlten Anrechnungen werden in diesem
Inventar pro individuelles Konto addiert, und die individuellen Konten Inventar pro individuelles Konto addiert, und die individuellen Konten
werden danach pro allgemeines Konto, auf das sie sich beziehen, werden danach pro allgemeines Konto, auf das sie sich beziehen,
addiert. Dieses Inventar umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, addiert. Dieses Inventar umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag,
der die Summe der Saldi der allgemeinen Konten darstellt. der die Summe der Saldi der allgemeinen Konten darstellt.
Diesem Inventar wird auch eine Zusammenfassung in Form eines Journals Diesem Inventar wird auch eine Zusammenfassung in Form eines Journals
beigefügt, in dem auf Ebene der allgemeinen Konten angegeben ist, beigefügt, in dem auf Ebene der allgemeinen Konten angegeben ist,
aufgrund welcher Buchung die Schulden des ordentlichen Dienstes die aufgrund welcher Buchung die Schulden des ordentlichen Dienstes die
Ausgangsbilanz der Polizeizone beeinflusst haben. Auf gleiche Weise Ausgangsbilanz der Polizeizone beeinflusst haben. Auf gleiche Weise
wird auch die Buchung angegeben, die in der Gemeindebuchführung wird auch die Buchung angegeben, die in der Gemeindebuchführung
stattfindet. Für Mehrgemeindezonen muss eine solche Zusammenfassung stattfindet. Für Mehrgemeindezonen muss eine solche Zusammenfassung
pro Gemeinde erstellt werden. pro Gemeinde erstellt werden.
4.3 Formular T 4.3 Formular T
Eine nicht angerechnete Ausgabenverpflichtung mit Bezug auf Funktion Eine nicht angerechnete Ausgabenverpflichtung mit Bezug auf Funktion
330 darf in der Haushaltsbuchführung der Gemeinde nicht von 2001 auf 330 darf in der Haushaltsbuchführung der Gemeinde nicht von 2001 auf
2002 übertragen werden. Solche Ausgaben müssen zum 1. Januar 2002 in 2002 übertragen werden. Solche Ausgaben müssen zum 1. Januar 2002 in
der Haushaltsbuchführung der Polizeizone aufgeführt werden und stellen der Haushaltsbuchführung der Polizeizone aufgeführt werden und stellen
also die übertragenen Haushaltsmittel dar. Dies gilt jedoch nicht für also die übertragenen Haushaltsmittel dar. Dies gilt jedoch nicht für
die Personalkosten, die das LASSPLV bei der Gemeinde angeben muss. die Personalkosten, die das LASSPLV bei der Gemeinde angeben muss.
Für Pilotpolizeizonen handelt es sich um die Haushaltsmittelbeträge Für Pilotpolizeizonen handelt es sich um die Haushaltsmittelbeträge
des Jahres 2000, die zum 1. Januar 2001 in die Haushaltsbuchführung des Jahres 2000, die zum 1. Januar 2001 in die Haushaltsbuchführung
der Polizeizone aufgenommen werden müssen. der Polizeizone aufgenommen werden müssen.
Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen
beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche nicht beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche nicht
angerechneten Ausgabenverpflichtungen aus der Gemeindebuchführung angerechneten Ausgabenverpflichtungen aus der Gemeindebuchführung
übernommen worden sind. Darin werden für jede nicht angerechnete übernommen worden sind. Darin werden für jede nicht angerechnete
Ausgabenverpflichtung die Nummer der Ausgabenverpflichtung in der Ausgabenverpflichtung die Nummer der Ausgabenverpflichtung in der
Gemeindebuchführung, die neue Nummer, die ihr in der Buchführung der Gemeindebuchführung, die neue Nummer, die ihr in der Buchführung der
Polizeizone zugeteilt wird, und der betreffende Dritte angegeben. Für Polizeizone zugeteilt wird, und der betreffende Dritte angegeben. Für
Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der die Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der die
nicht angerechnete Ausgabenverpflichtung übertragen wird. nicht angerechnete Ausgabenverpflichtung übertragen wird.
Die aufgenommenen nicht angerechneten Ausgabenverpflichtungen werden Die aufgenommenen nicht angerechneten Ausgabenverpflichtungen werden
in diesem Inventar pro Haushaltsartikel aufgeführt. Dieses Inventar in diesem Inventar pro Haushaltsartikel aufgeführt. Dieses Inventar
umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, der die Summe der umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, der die Summe der
Beträge aller Haushaltsartikel darstellt. Beträge aller Haushaltsartikel darstellt.
Diesem Inventar wird auch eine Liste der betreffenden Haushaltsartikel Diesem Inventar wird auch eine Liste der betreffenden Haushaltsartikel
mit den entsprechenden Beträgen beigefügt. Für Mehrgemeindezonen muss mit den entsprechenden Beträgen beigefügt. Für Mehrgemeindezonen muss
zudem eine Liste pro Gemeinde erstellt werden. zudem eine Liste pro Gemeinde erstellt werden.
4.4 Barmittelbestand 4.4 Barmittelbestand
Die Übertragung der Komponenten des Haushaltsergebnisses muss sich auf Die Übertragung der Komponenten des Haushaltsergebnisses muss sich auf
den Gemeindehaushaltsplan neutral auswirken. Das Haushaltsergebnis des den Gemeindehaushaltsplan neutral auswirken. Das Haushaltsergebnis des
ordentlichen Dienstes, mit dem die Polizeizone beginnt, muss also ordentlichen Dienstes, mit dem die Polizeizone beginnt, muss also
gleich null sein. gleich null sein.
Von da aus errechnet sich der Barmittelbestand des ordentlichen Von da aus errechnet sich der Barmittelbestand des ordentlichen
Dienstes, der der Polizeizone zuzuweisen oder von ihr zurückzufordern Dienstes, der der Polizeizone zuzuweisen oder von ihr zurückzufordern
ist, wie folgt: ist, wie folgt:
Gesamtbetrag der Schulden des ordentlichen Dienstes + übertragene Gesamtbetrag der Schulden des ordentlichen Dienstes + übertragene
Haushaltsmittelbeträge des ordentlichen Dienstes (Formular T) - Haushaltsmittelbeträge des ordentlichen Dienstes (Formular T) -
Gesamtbetrag der Schuldforderungen des ordentlichen Dienstes. Gesamtbetrag der Schuldforderungen des ordentlichen Dienstes.
Der auf diese Weise berechnete Betrag wird vorläufig in die Der auf diese Weise berechnete Betrag wird vorläufig in die
Ausgangsbilanz der Polizeizone aufgenommen: Ausgangsbilanz der Polizeizone aufgenommen:
- durch Belastung des Kontos 49999 und Kreditierung des Kontos 10000, - durch Belastung des Kontos 49999 und Kreditierung des Kontos 10000,
wenn die Berechnung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wird, wenn die Berechnung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wird,
- durch Belastung des Kontos 10000 und Kreditierung des Kontos 49999, - durch Belastung des Kontos 10000 und Kreditierung des Kontos 49999,
wenn die Berechnung mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen wird. wenn die Berechnung mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen wird.
Für Mehrgemeindezonen wird empfohlen, diese Berechnung pro Gemeinde Für Mehrgemeindezonen wird empfohlen, diese Berechnung pro Gemeinde
vorzunehmen und mit dem allgemeinen Konto 49999 ein individuelles vorzunehmen und mit dem allgemeinen Konto 49999 ein individuelles
Konto pro Gemeinde zu verbinden. Konto pro Gemeinde zu verbinden.
Auf diese Weise wird es möglich sein, die individuelle finanzielle Auf diese Weise wird es möglich sein, die individuelle finanzielle
Beziehung der Polizeizone mit jeder betroffenen Gemeinde zu verfolgen. Beziehung der Polizeizone mit jeder betroffenen Gemeinde zu verfolgen.
5. Das Netto-Umlaufvermögen des ausserordentlichen Dienstes 5. Das Netto-Umlaufvermögen des ausserordentlichen Dienstes
5.1 Schuldforderungen des ausserordentlichen Dienstes 5.1 Schuldforderungen des ausserordentlichen Dienstes
a. ALLGEMEINER GRUNDSATZ a. ALLGEMEINER GRUNDSATZ
Einzunehmende Anrechte (Schuldforderungen), die ihren Ursprung im Einzunehmende Anrechte (Schuldforderungen), die ihren Ursprung im
ausserordentlichen Dienst haben, werden im Prinzip immer in die ausserordentlichen Dienst haben, werden im Prinzip immer in die
Buchführung der Polizeizone übertragen. Buchführung der Polizeizone übertragen.
Diese Schuldforderungen werden auf spezifischen individuellen und Diese Schuldforderungen werden auf spezifischen individuellen und
allgemeinen Konten der Polizeizone verbucht. allgemeinen Konten der Polizeizone verbucht.
Für die Erfassung der aus dem ausserordentlichen Dienst hervorgehenden Für die Erfassung der aus dem ausserordentlichen Dienst hervorgehenden
Schuldforderungen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: Schuldforderungen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht:
- Debet: 2704X, 2706X, 41301, 41303, 41304, 41600 und 41700, - Debet: 2704X, 2706X, 41301, 41303, 41304, 41600 und 41700,
- Kredit: 10000. - Kredit: 10000.
Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass
vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Für vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Für
Dritte kann die Polizeizone eine eigene Nummerierung benutzen, die von Dritte kann die Polizeizone eine eigene Nummerierung benutzen, die von
der in der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten der in der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten
Nummerierung abweichen kann. Nummerierung abweichen kann.
Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen
beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche
Schuldforderungen aus der Gemeindebuchführung übernommen worden sind. Schuldforderungen aus der Gemeindebuchführung übernommen worden sind.
Darin wird für jedes nicht eingetriebene festgestellte Anrecht die Darin wird für jedes nicht eingetriebene festgestellte Anrecht die
Nummer des Anrechts in der Gemeindebuchführung und die neue Nummer, Nummer des Anrechts in der Gemeindebuchführung und die neue Nummer,
die ihm in der Buchführung der Polizeizone zugeteilt wird, angegeben. die ihm in der Buchführung der Polizeizone zugeteilt wird, angegeben.
Für Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der Für Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der
das Anrecht übertragen wird. das Anrecht übertragen wird.
Die aufgenommenen nicht eingetriebenen Anrechte werden in diesem Die aufgenommenen nicht eingetriebenen Anrechte werden in diesem
Inventar pro individuelles Konto addiert, und die individuellen Konten Inventar pro individuelles Konto addiert, und die individuellen Konten
werden danach pro allgemeines Konto, auf das sie sich beziehen, werden danach pro allgemeines Konto, auf das sie sich beziehen,
addiert. Dieses Inventar umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, addiert. Dieses Inventar umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag,
der die Summe der Saldi der allgemeinen Konten darstellt. der die Summe der Saldi der allgemeinen Konten darstellt.
Diesem Inventar wird eine Zusammenfassung in Form eines Journals Diesem Inventar wird eine Zusammenfassung in Form eines Journals
beigefügt, in dem auf Ebene der allgemeinen Konten angegeben ist, beigefügt, in dem auf Ebene der allgemeinen Konten angegeben ist,
aufgrund welcher Buchung die Schuldforderungen des ordentlichen aufgrund welcher Buchung die Schuldforderungen des ordentlichen
Dienstes die Ausgangsbilanz der Polizeizone beeinflusst haben. Auf Dienstes die Ausgangsbilanz der Polizeizone beeinflusst haben. Auf
gleiche Weise wird auch die Buchung angegeben, die in der gleiche Weise wird auch die Buchung angegeben, die in der
Gemeindebuchführung stattfindet. Für Mehrgemeindezonen muss eine Gemeindebuchführung stattfindet. Für Mehrgemeindezonen muss eine
solche Zusammenfassung pro Gemeinde erstellt werden. solche Zusammenfassung pro Gemeinde erstellt werden.
b. ABWEICHUNG b. ABWEICHUNG
Eine Ausnahme bilden hier die Schuldforderungen in Bezug auf Eine Ausnahme bilden hier die Schuldforderungen in Bezug auf
Investitionszuschüsse für abgeschlossene Projekte, die nur noch Investitionszuschüsse für abgeschlossene Projekte, die nur noch
ausgezahlt werden müssen. Die einzunehmenden Investitionszuschüsse, ausgezahlt werden müssen. Die einzunehmenden Investitionszuschüsse,
die sich auf das Vermögen beziehen, das nicht der Polizeizone die sich auf das Vermögen beziehen, das nicht der Polizeizone
übertragen wird, werden ebenfalls weiterhin in der Gemeindebuchführung übertragen wird, werden ebenfalls weiterhin in der Gemeindebuchführung
aufgeführt. aufgeführt.
5.2 Schulden des ausserordentlichen Dienstes 5.2 Schulden des ausserordentlichen Dienstes
a. ALLGEMEINER GRUNDSATZ a. ALLGEMEINER GRUNDSATZ
Anrechnungen (Schulden), die bis zum 31. Dezember 2001 nicht bezahlt Anrechnungen (Schulden), die bis zum 31. Dezember 2001 nicht bezahlt
sind, werden im Prinzip weiterhin in der Gemeindebuchführung sind, werden im Prinzip weiterhin in der Gemeindebuchführung
aufgeführt. Sie werden daher nicht in die Buchführung der Polizeizone aufgeführt. Sie werden daher nicht in die Buchführung der Polizeizone
übertragen und stellen keine Komponente der Ausgangsbilanz der übertragen und stellen keine Komponente der Ausgangsbilanz der
Polizeizone vom 1. Januar 2002 dar. Polizeizone vom 1. Januar 2002 dar.
b. ABWEICHUNG b. ABWEICHUNG
Anrechnungen (Schulden) des ausserordentlichen Dienstes, die durch Anrechnungen (Schulden) des ausserordentlichen Dienstes, die durch
Anleihen bezahlt werden und der Polizeizone übertragen worden sind, Anleihen bezahlt werden und der Polizeizone übertragen worden sind,
werden in die Buchführung der Polizeizone übertragen. werden in die Buchführung der Polizeizone übertragen.
Für die Erfassung der aus dem ausserordentlichen Dienst hervorgehenden Für die Erfassung der aus dem ausserordentlichen Dienst hervorgehenden
Schulden kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: Schulden kommen folgende allgemeine Konten in Betracht:
- Debet: 10000, - Debet: 10000,
- Kredit: 17700, 43521, 43529, 44000 und 46601. - Kredit: 17700, 43521, 43529, 44000 und 46601.
Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass
vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Für vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Für
Dritte kann die Polizeizone eine eigene Nummerierung benutzen, die von Dritte kann die Polizeizone eine eigene Nummerierung benutzen, die von
der in der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten der in der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten
Nummerierung abweichen kann. Nummerierung abweichen kann.
Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen
beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche Schulden aus beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche Schulden aus
der Gemeindebuchführung übernommen worden sind. Darin wird für jede der Gemeindebuchführung übernommen worden sind. Darin wird für jede
nicht bezahlte Anrechnung die Nummer der Anrechnung in der nicht bezahlte Anrechnung die Nummer der Anrechnung in der
Gemeindebuchführung und die neue Nummer, die ihr in der Buchführung Gemeindebuchführung und die neue Nummer, die ihr in der Buchführung
der Polizeizone zugeteilt wird, angegeben. Für Mehrgemeindezonen ist der Polizeizone zugeteilt wird, angegeben. Für Mehrgemeindezonen ist
jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der die angerechnete Schuld jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der die angerechnete Schuld
übertragen wird. übertragen wird.
Die aufgenommenen nicht bezahlten Anrechnungen werden in diesem Die aufgenommenen nicht bezahlten Anrechnungen werden in diesem
Inventar pro individuelles Konto addiert, und die individuellen Konten Inventar pro individuelles Konto addiert, und die individuellen Konten
werden danach pro allgemeines Konto, auf das sie sich beziehen, werden danach pro allgemeines Konto, auf das sie sich beziehen,
addiert. Dieses Inventar umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, addiert. Dieses Inventar umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag,
der die Summe der Saldi der allgemeinen Konten darstellt. der die Summe der Saldi der allgemeinen Konten darstellt.
Diesem Inventar wird auch eine Zusammenfassung in Form eines Journals Diesem Inventar wird auch eine Zusammenfassung in Form eines Journals
beigefügt, in dem auf Ebene der allgemeinen Konten angegeben ist, beigefügt, in dem auf Ebene der allgemeinen Konten angegeben ist,
aufgrund welcher Buchung die Schulden des ordentlichen Dienstes die aufgrund welcher Buchung die Schulden des ordentlichen Dienstes die
Ausgangsbilanz der Polizeizone beeinflusst haben. Auf gleiche Weise Ausgangsbilanz der Polizeizone beeinflusst haben. Auf gleiche Weise
wird auch die Buchung angegeben, die in der Gemeindebuchführung wird auch die Buchung angegeben, die in der Gemeindebuchführung
stattfindet. Für Mehrgemeindezonen muss eine solche Zusammenfassung stattfindet. Für Mehrgemeindezonen muss eine solche Zusammenfassung
pro Gemeinde erstellt werden. pro Gemeinde erstellt werden.
5.3 Formular T des ausserordentlichen Dienstes 5.3 Formular T des ausserordentlichen Dienstes
Eine nicht angerechnete Ausgabenverpflichtung mit Bezug auf Funktion Eine nicht angerechnete Ausgabenverpflichtung mit Bezug auf Funktion
330 darf in der Haushaltsbuchführung der Gemeinde nicht von 2001 auf 330 darf in der Haushaltsbuchführung der Gemeinde nicht von 2001 auf
2002 übertragen werden. Solche Ausgaben müssen zum 1. Januar 2002 in 2002 übertragen werden. Solche Ausgaben müssen zum 1. Januar 2002 in
der Haushaltsbuchführung der Polizeizone aufgeführt werden und stellen der Haushaltsbuchführung der Polizeizone aufgeführt werden und stellen
also die übertragenen Haushaltsmittel dar. Nicht angerechnete also die übertragenen Haushaltsmittel dar. Nicht angerechnete
Ausgabenverpflichtungen des ausserordentlichen Dienstes, die sich auf Ausgabenverpflichtungen des ausserordentlichen Dienstes, die sich auf
das Vermögen beziehen, das nicht der Polizeizone übertragen wird, das Vermögen beziehen, das nicht der Polizeizone übertragen wird,
werden weiterhin in der Gemeindebuchführung aufgeführt. werden weiterhin in der Gemeindebuchführung aufgeführt.
Für Pilotpolizeizonen handelt es sich um die Haushaltsmittelbeträge Für Pilotpolizeizonen handelt es sich um die Haushaltsmittelbeträge
des Jahres 2000, die zum 1. Januar 2001 in die Haushaltsbuchführung des Jahres 2000, die zum 1. Januar 2001 in die Haushaltsbuchführung
der Polizeizone aufgenommen werden müssen. der Polizeizone aufgenommen werden müssen.
Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen
beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche nicht beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche nicht
angerechneten Ausgabenverpflichtungen aus der Gemeindebuchführung angerechneten Ausgabenverpflichtungen aus der Gemeindebuchführung
übernommen worden sind. Darin werden für jede nicht angerechnete übernommen worden sind. Darin werden für jede nicht angerechnete
Ausgabenverpflichtung die Nummer der Ausgabenverpflichtung in der Ausgabenverpflichtung die Nummer der Ausgabenverpflichtung in der
Gemeindebuchführung, die neue Nummer, die ihr in der Buchführung der Gemeindebuchführung, die neue Nummer, die ihr in der Buchführung der
Polizeizone zugeteilt wird, und der betreffende Dritte angegeben. Für Polizeizone zugeteilt wird, und der betreffende Dritte angegeben. Für
Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der die Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der die
nicht angerechnete Ausgabenverpflichtung übertragen wird. nicht angerechnete Ausgabenverpflichtung übertragen wird.
Die aufgenommenen nicht angerechneten Ausgabenverpflichtungen werden Die aufgenommenen nicht angerechneten Ausgabenverpflichtungen werden
in diesem Inventar pro Haushaltsartikel aufgeführt. Dieses Inventar in diesem Inventar pro Haushaltsartikel aufgeführt. Dieses Inventar
umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, der die Summe der umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, der die Summe der
Beträge aller Haushaltsartikel darstellt. Beträge aller Haushaltsartikel darstellt.
Diesem Inventar wird auch eine Liste der betreffenden Haushaltsartikel Diesem Inventar wird auch eine Liste der betreffenden Haushaltsartikel
mit den entsprechenden Beträgen beigefügt. Für Mehrgemeindezonen muss mit den entsprechenden Beträgen beigefügt. Für Mehrgemeindezonen muss
zudem eine Liste pro Gemeinde erstellt werden. zudem eine Liste pro Gemeinde erstellt werden.
5.4 Barmittelbestand 5.4 Barmittelbestand
Bei der Berechnung des Barmittelbestands muss jedoch der Möglichkeit Bei der Berechnung des Barmittelbestands muss jedoch der Möglichkeit
Rechnung getragen werden, dass die Übertragung der Komponenten sich Rechnung getragen werden, dass die Übertragung der Komponenten sich
nicht neutral auf den Haushalt auswirkt. Dies ist unter anderem der nicht neutral auf den Haushalt auswirkt. Dies ist unter anderem der
Fall, wenn bestimmte Anrechte (insbesondere bestimmte Anleihen und Fall, wenn bestimmte Anrechte (insbesondere bestimmte Anleihen und
Investitionszuschüsse) gemäss Artikel 46 der allgemeinen Investitionszuschüsse) gemäss Artikel 46 der allgemeinen
Gemeindebuchführungsordnung vorläufig noch nicht in der Buchführung Gemeindebuchführungsordnung vorläufig noch nicht in der Buchführung
der Gemeinde aufgenommen sind. der Gemeinde aufgenommen sind.
In diesem Fall wird der Barmittelbestand wie folgt berechnet: In diesem Fall wird der Barmittelbestand wie folgt berechnet:
Gesamtbetrag der Schulden des ausserordentlichen Dienstes + Gesamtbetrag der Schulden des ausserordentlichen Dienstes +
übertragene Haushaltsmittelbeträge des ausserordentlichen Dienstes übertragene Haushaltsmittelbeträge des ausserordentlichen Dienstes
(Formular T) - Gesamtbetrag der Schuldforderungen des (Formular T) - Gesamtbetrag der Schuldforderungen des
ausserordentlichen Dienstes - Gesamtbetrag der nicht verbuchten ausserordentlichen Dienstes - Gesamtbetrag der nicht verbuchten
Anrechte des ausserordentlichen Dienstes. Anrechte des ausserordentlichen Dienstes.
Negative Krediteröffnungen mit Bezug auf übertragene Anleihen können Negative Krediteröffnungen mit Bezug auf übertragene Anleihen können
einen negativen Barmittelbestand im ausserordentlichen Dienst einen negativen Barmittelbestand im ausserordentlichen Dienst
hervorrufen. Den Betrag, der effektiv übertragen werden muss, erhält hervorrufen. Den Betrag, der effektiv übertragen werden muss, erhält
man, indem man den negativen Barmittelbestand um den absoluten Betrag man, indem man den negativen Barmittelbestand um den absoluten Betrag
der gewährten negativen Krediteröffnungen erhöht. der gewährten negativen Krediteröffnungen erhöht.
Der auf diese Weise berechnete Betrag wird vorläufig in die Der auf diese Weise berechnete Betrag wird vorläufig in die
Ausgangsbilanz der Polizeizone aufgenommen: Ausgangsbilanz der Polizeizone aufgenommen:
- durch Belastung des Kontos 49999 und Kreditierung des Kontos 10000, - durch Belastung des Kontos 49999 und Kreditierung des Kontos 10000,
wenn die Berechnung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wird, wenn die Berechnung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wird,
- durch Belastung des Kontos 10000 und Kreditierung des Kontos 49999, - durch Belastung des Kontos 10000 und Kreditierung des Kontos 49999,
wenn die Berechnung mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen wird. wenn die Berechnung mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen wird.
6. Anderes Umlaufvermögen 6. Anderes Umlaufvermögen
Die Schuldforderungen und Schulden, die nicht durch den Haushaltsplan Die Schuldforderungen und Schulden, die nicht durch den Haushaltsplan
hervorgerufen worden sind und die Polizeizone betreffen, werden auf hervorgerufen worden sind und die Polizeizone betreffen, werden auf
spezifischen allgemeinen Konten und auf individuellen Konten verbucht. spezifischen allgemeinen Konten und auf individuellen Konten verbucht.
Sie bestimmen ihrerseits den Barmittelbestand, der der Polizeizone zu Sie bestimmen ihrerseits den Barmittelbestand, der der Polizeizone zu
übertragen oder vom früheren Barmittelbestand in Abzug zu bringen ist. übertragen oder vom früheren Barmittelbestand in Abzug zu bringen ist.
Es handelt sich hierbei unter anderem um überwiesene oder erhaltene Es handelt sich hierbei unter anderem um überwiesene oder erhaltene
Garantien oder um vorausbezahlte Gehälter. Garantien oder um vorausbezahlte Gehälter.
Das Erläuterungsschreiben umfasst ein Verzeichnis, in dem die Das Erläuterungsschreiben umfasst ein Verzeichnis, in dem die
Schuldforderungen und Schulden aufgezählt sind, die der Polizeizone Schuldforderungen und Schulden aufgezählt sind, die der Polizeizone
übertragen werden. Für Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu übertragen werden. Für Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu
erwähnen, aus der die Beträge übertragen werden. erwähnen, aus der die Beträge übertragen werden.
Wie für die Erfassung des Netto-Umlaufvermögens des ordentlichen und Wie für die Erfassung des Netto-Umlaufvermögens des ordentlichen und
ausserordentlichen Dienstes wird auch hier auf Ebene der allgemeinen ausserordentlichen Dienstes wird auch hier auf Ebene der allgemeinen
Konten ein zusammenfassendes Journal vorgeschlagen, mit dem man ein Konten ein zusammenfassendes Journal vorgeschlagen, mit dem man ein
klares Bild von den Buchungen bekommt, die in der Polizeizone und in klares Bild von den Buchungen bekommt, die in der Polizeizone und in
der (den) betreffenden Gemeinde(n) ausgeführt werden. der (den) betreffenden Gemeinde(n) ausgeführt werden.
Für die Erfassung der Schuldforderungen kommen folgende allgemeine Für die Erfassung der Schuldforderungen kommen folgende allgemeine
Konten in Betracht: Konten in Betracht:
- Debet: 46101, 46102, 46103, 46105, 49010, 49020 und 49600, - Debet: 46101, 46102, 46103, 46105, 49010, 49020 und 49600,
- Kredit: 49999. - Kredit: 49999.
Für die Erfassung der Rücklagen, Rückstellungen und Schulden kommen Für die Erfassung der Rücklagen, Rückstellungen und Schulden kommen
folgende allgemeine Konten in Betracht: folgende allgemeine Konten in Betracht:
- Debet: 49999, - Debet: 49999,
- Kredit: 14104, 14105, 16000, 17700, 17800, 46401, 46402, 48100, - Kredit: 14104, 14105, 16000, 17700, 17800, 46401, 46402, 48100,
48400, 49030, 49040, 49500, 49501, 49700 und 49800. 48400, 49030, 49040, 49500, 49501, 49700 und 49800.
7. Erfassung des allgemeinen Kontos 49999 7. Erfassung des allgemeinen Kontos 49999
Nach Erfassung der verschiedenen Umlaufvermögen über das allgemeine Nach Erfassung der verschiedenen Umlaufvermögen über das allgemeine
Konto 49999 wird sich herausstellen, ob die Polizeizone ein Guthaben Konto 49999 wird sich herausstellen, ob die Polizeizone ein Guthaben
besitzt oder ob sie Schulden bei der (den) Gemeinde(n) hat. besitzt oder ob sie Schulden bei der (den) Gemeinde(n) hat.
Wenn die Polizeizone eine Schuldforderung gegenüber der Gemeinde hat: Wenn die Polizeizone eine Schuldforderung gegenüber der Gemeinde hat:
- muss der Saldo vom besagten allgemeinen Konto 49999 auf das - muss der Saldo vom besagten allgemeinen Konto 49999 auf das
allgemeine Konto 41900 "Schuldforderungen auf laufendem Konto" und auf allgemeine Konto 41900 "Schuldforderungen auf laufendem Konto" und auf
die eigens zu diesem Zweck eingerichteten individuellen Konten die eigens zu diesem Zweck eingerichteten individuellen Konten
übertragen werden, übertragen werden,
- wird der Barmittelbestand von Finanzkonten auf Konten der Klasse 5 - wird der Barmittelbestand von Finanzkonten auf Konten der Klasse 5
und als Gegenbuchung für das allgemeine Konto 41900 an die Polizeizone und als Gegenbuchung für das allgemeine Konto 41900 an die Polizeizone
überwiesen oder übertragen. überwiesen oder übertragen.
Nach diesen Verrichtungen muss das Konto 41900 saldiert werden. Nach diesen Verrichtungen muss das Konto 41900 saldiert werden.
Damit diese Übertragung möglichst schnell erfolgen kann, müssen so Damit diese Übertragung möglichst schnell erfolgen kann, müssen so
schnell wie möglich die Komponenten des Saldos des besagten schnell wie möglich die Komponenten des Saldos des besagten
allgemeinen Kontos 41900 bestimmt werden. Damit die Arbeit der allgemeinen Kontos 41900 bestimmt werden. Damit die Arbeit der
Polizeizone nicht beeinträchtigt wird, können die betreffenden Polizeizone nicht beeinträchtigt wird, können die betreffenden
Gemeinden bis zur Überweisung einen Vorschuss an die Polizeizone Gemeinden bis zur Überweisung einen Vorschuss an die Polizeizone
überweisen, unter anderem indem sie der Polizeizone übertragene überweisen, unter anderem indem sie der Polizeizone übertragene
Schulden (nicht bezahlte Anrechnungen) bezahlen. Schulden (nicht bezahlte Anrechnungen) bezahlen.
Wenn die Polizeizone eine Schuld bei der Gemeinde hat, muss der Saldo Wenn die Polizeizone eine Schuld bei der Gemeinde hat, muss der Saldo
des besagten allgemeinen Kontos 49999 auf das allgemeine Konto 46900 des besagten allgemeinen Kontos 49999 auf das allgemeine Konto 46900
"Schulden auf laufendem Konto" und auf ein eigens zu diesem Zweck "Schulden auf laufendem Konto" und auf ein eigens zu diesem Zweck
eingerichtetes individuelles Konto übertragen werden. eingerichtetes individuelles Konto übertragen werden.
Für Mehrgemeindezonen kann es vorkommen, dass der Saldo des Für Mehrgemeindezonen kann es vorkommen, dass der Saldo des
allgemeinen Kontos 49999 auf die allgemeinen Konten 41900 und 46900 allgemeinen Kontos 49999 auf die allgemeinen Konten 41900 und 46900
überwiesen wird; dies ist der Fall, wenn die Polizeizone gegenüber überwiesen wird; dies ist der Fall, wenn die Polizeizone gegenüber
bestimmten Gemeinden eine Forderung und gegenüber anderen Gemeinden bestimmten Gemeinden eine Forderung und gegenüber anderen Gemeinden
eine Schuld hat. eine Schuld hat.
8. Pilotpolizeizonen 8. Pilotpolizeizonen
Die Ausgangsbilanz der Pilotpolizeizonen zum 1. Januar 2001, die bei Die Ausgangsbilanz der Pilotpolizeizonen zum 1. Januar 2001, die bei
Erscheinen des vorliegenden Rundschreibens bereits aufgestellt sind Erscheinen des vorliegenden Rundschreibens bereits aufgestellt sind
und bei denen die Anweisungen aus dem Rundschreiben PLP 9 und bei denen die Anweisungen aus dem Rundschreiben PLP 9
berücksichtigt worden sind, müssen nicht mehr im Sinne des heutigen berücksichtigt worden sind, müssen nicht mehr im Sinne des heutigen
Rundschreibens angepasst werden. Rundschreibens angepasst werden.
9. Schuldforderungen und/oder Schulden auf laufendem Konto 9. Schuldforderungen und/oder Schulden auf laufendem Konto
Im Prinzip ist die Übertragung der Komponenten des Im Prinzip ist die Übertragung der Komponenten des
Netto-Umlaufvermögens eine neutrale Verrichtung auf budgetärer Ebene. Netto-Umlaufvermögens eine neutrale Verrichtung auf budgetärer Ebene.
Um diese Neutralität zu erreichen, müssen die Schuldforderungen Um diese Neutralität zu erreichen, müssen die Schuldforderungen
und/oder Schulden gegenüber der (den) betreffenden Gemeinde(n) in die und/oder Schulden gegenüber der (den) betreffenden Gemeinde(n) in die
Ausgangsbilanz der Polizeizone eingetragen werden, deren Ausgangsbilanz der Polizeizone eingetragen werden, deren
Saldoberechnung bereits weiter oben erläutert worden ist. Saldoberechnung bereits weiter oben erläutert worden ist.
In einigen Polizeizonen und Gemeinden herrscht zu Unrecht die In einigen Polizeizonen und Gemeinden herrscht zu Unrecht die
Überzeugung, dass eine budgetäre Buchung in Höhe dieser Überzeugung, dass eine budgetäre Buchung in Höhe dieser
Schuldforderungen und/oder Schulden vorgenommen werden muss. Dies ist Schuldforderungen und/oder Schulden vorgenommen werden muss. Dies ist
jedoch keineswegs der Fall. Die Eintragung dieser Schuldforderungen jedoch keineswegs der Fall. Die Eintragung dieser Schuldforderungen
und/oder Schulden in die Ausgangsbilanz geschieht nur in der und/oder Schulden in die Ausgangsbilanz geschieht nur in der
allgemeinen Buchhaltung und kommt nicht in der Haushaltsbuchführung allgemeinen Buchhaltung und kommt nicht in der Haushaltsbuchführung
vor. vor.
10. Beispiel der Erfassung eines Umlaufvermögens 10. Beispiel der Erfassung eines Umlaufvermögens
Dem vorliegenden Rundschreiben ist ein ausgearbeitetes Beispiel Dem vorliegenden Rundschreiben ist ein ausgearbeitetes Beispiel
beigefügt, in dem mit einfachen Zahlenangaben von einer beigefügt, in dem mit einfachen Zahlenangaben von einer
Mehrgemeindezone ausgegangen wird, in der zwei Gemeinden betroffen Mehrgemeindezone ausgegangen wird, in der zwei Gemeinden betroffen
sind. sind.
Die ersten beiden Tabellen geben den Stand eines Teils der Die ersten beiden Tabellen geben den Stand eines Teils der
Jahresrechnungen der Gemeinden im Dienstjahr 2001, die Umwandlung der Jahresrechnungen der Gemeinden im Dienstjahr 2001, die Umwandlung der
betreffenden Beträge in Euro, die auf die Polizeizone zu übertragenden betreffenden Beträge in Euro, die auf die Polizeizone zu übertragenden
Elemente und den Anfangsstand der Jahresrechnungen der Gemeinden im Elemente und den Anfangsstand der Jahresrechnungen der Gemeinden im
Jahr 2002 wieder. Jahr 2002 wieder.
In der Darstellung der Lage der Gemeinde A ist die Übertragung auf die In der Darstellung der Lage der Gemeinde A ist die Übertragung auf die
Buchführung der Polizeizone neutral, sowohl auf budgetärer Ebene als Buchführung der Polizeizone neutral, sowohl auf budgetärer Ebene als
auch auf Ebene der nicht angerechneten Ausgabenverpflichtungen, der auch auf Ebene der nicht angerechneten Ausgabenverpflichtungen, der
Schuldforderungen und der Schulden. Schuldforderungen und der Schulden.
In der Darstellung der Lage der Gemeinde B ist die Übertragung auf die In der Darstellung der Lage der Gemeinde B ist die Übertragung auf die
Buchführung der Polizeizone nicht neutral. Neben den nicht Buchführung der Polizeizone nicht neutral. Neben den nicht
angerechneten Ausgabenverpflichtungen, den Schuldforderungen und den angerechneten Ausgabenverpflichtungen, den Schuldforderungen und den
Schulden wird auch ein Betrag für Krediteröffnungen mit negativem Schulden wird auch ein Betrag für Krediteröffnungen mit negativem
Saldo übertragen. Saldo übertragen.
Die dritte Tabelle kann als Kontrolldokument benutzt werden, in dem Die dritte Tabelle kann als Kontrolldokument benutzt werden, in dem
die Gesamtzahlen aus der Addierung der Jahresrechnungen der beiden die Gesamtzahlen aus der Addierung der Jahresrechnungen der beiden
Gemeinden nach Ausgangsstand der Jahresrechnungen 2002 der Gemeinden Gemeinden nach Ausgangsstand der Jahresrechnungen 2002 der Gemeinden
und der Polizeizone aufgeteilt sind. und der Polizeizone aufgeteilt sind.
Danach folgen Buchungsbogen mit dem Buchführungsergebnis der Danach folgen Buchungsbogen mit dem Buchführungsergebnis der
Übertragung des Umlaufvermögens auf die Polizeizone, und dies sowohl Übertragung des Umlaufvermögens auf die Polizeizone, und dies sowohl
für die betroffenen Gemeinden als auch für die Polizeizone. für die betroffenen Gemeinden als auch für die Polizeizone.
11. Aufhebung 11. Aufhebung
Das ministerielle Rundschreiben PLP 9 vom 18. Juli 2001 (Belgisches Das ministerielle Rundschreiben PLP 9 vom 18. Juli 2001 (Belgisches
Staatsblatt vom 3. August 2001; deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 3. August 2001; deutsche Übersetzung: Belgisches
Staatsblatt vom 11. Januar 2002) über die Richtlinien für die Staatsblatt vom 11. Januar 2002) über die Richtlinien für die
Erstellung der Ausgangsbilanz der Polizeizonen ist aufgehoben. Erstellung der Ausgangsbilanz der Polizeizonen ist aufgehoben.
Ich bitte Sie, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im Ich bitte Sie, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im
Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt
zu vermerken. zu vermerken.
Der Minister Der Minister
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
ANWENDUNG DER ANWEISUNGEN AUS DEM RUNDSCHREIBEN PLP 9bis ANWENDUNG DER ANWEISUNGEN AUS DEM RUNDSCHREIBEN PLP 9bis
ÜBERTRAGUNG DES UMLAUFVERMÖGENS ÜBERTRAGUNG DES UMLAUFVERMÖGENS
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Pour la consultation du tableau, voir image
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