Etaamb.openjustice.be
Meertalige weergave van Omzendbrief van 30/12/1997
← Terug naar "Omzendbrief betreffende het bestrijden van het frauduleus gebruik van identiteits- en reisdocumenten uitgegeven door lidstaten van de Europese Unie of aangewend ter nabootsing hiervan. - Duitse vertaling "
Omzendbrief betreffende het bestrijden van het frauduleus gebruik van identiteits- en reisdocumenten uitgegeven door lidstaten van de Europese Unie of aangewend ter nabootsing hiervan. - Duitse vertaling Circulaire relative à la lutte contre l'usage frauduleux de documents d'identité et de voyage émis par des pays membres de l'Union européenne ou imitant ceux-ci. - Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 30 DECEMBER 1997. - Omzendbrief betreffende het bestrijden van het frauduleus gebruik van identiteits- en reisdocumenten uitgegeven door lidstaten van de Europese Unie of aangewend ter nabootsing hiervan. - Duitse vertaling MINISTERE DE L'INTERIEUR 30 DECEMBRE 1997. - Circulaire relative à la lutte contre l'usage frauduleux de documents d'identité et de voyage émis par des pays membres de l'Union européenne ou imitant ceux-ci. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
de Minister van Binnenlandse Zaken van 30 december 1997 betreffende circulaire du Ministre de l'Intérieur du 30 décembre 1997 relative à
het bestrijden van het frauduleus gebruik van identiteits- en la lutte contre l'usage frauduleux de documents d'identité et de
reisdocumenten uitgegeven door lidstaten van de Europese Unie of voyage émis par des pays membres de l'Union européenne ou imitant
aangewend ter nabootsing hiervan (Belgisch Staatsblad van 14 februari ceux-ci (Moniteur belge du 14 février 1998), établie par le Service
1998), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het central de traduction allemande du Commissariat d'Arrondissement
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. adjoint à Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
30. DEZEMBER 1997 - Rundschreiben über die Bekämpfung 30. DEZEMBER 1997 - Rundschreiben über die Bekämpfung
des betrügerischen Gebrauchs von Identitäts- und Reisedokumenten, des betrügerischen Gebrauchs von Identitäts- und Reisedokumenten,
die von Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgegeben werden oder die von Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgegeben werden oder
die diese nachahmen die diese nachahmen
An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs
1. Allgemeiner Kontext 1. Allgemeiner Kontext
Die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union Die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
bietet unleugbare Vorteile im Vergleich zu der Lage eines Ausländers, bietet unleugbare Vorteile im Vergleich zu der Lage eines Ausländers,
der eine solche Staatsbürgerschaft nicht besitzt, so zum Beispiel den der eine solche Staatsbürgerschaft nicht besitzt, so zum Beispiel den
freien Personenverkehr, den Zugang zum Arbeitsmarkt, das Recht, sich freien Personenverkehr, den Zugang zum Arbeitsmarkt, das Recht, sich
in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen, und den Zugang zu den in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen, und den Zugang zu den
Systemen der sozialen Sicherheit. Systemen der sozialen Sicherheit.
Das Verfahren der Eintragung bei einer Gemeindeverwaltung wird Das Verfahren der Eintragung bei einer Gemeindeverwaltung wird
ebenfalls erleichtert (und beschleunigt). Einerseits wird nämlich im ebenfalls erleichtert (und beschleunigt). Einerseits wird nämlich im
Königlichen Erlass vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins Königlichen Erlass vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins
Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von
Ausländern vorgesehen, dass der Ausländer, der Staatsangehöriger eines Ausländern vorgesehen, dass der Ausländer, der Staatsangehöriger eines
Mitgliedstaates der Europäischen Union ist, nach Einsicht in die für Mitgliedstaates der Europäischen Union ist, nach Einsicht in die für
seine Einreise erforderlichen Dokumente ins Fremdenregister seine Einreise erforderlichen Dokumente ins Fremdenregister
eingetragen wird und ihm eine Registrierungsbescheinigung ausgehändigt eingetragen wird und ihm eine Registrierungsbescheinigung ausgehändigt
wird (Artikel 45, 46, 51, 55, 63 und 64). Andererseits kann der wird (Artikel 45, 46, 51, 55, 63 und 64). Andererseits kann der
Niederlassungs- oder Aufenthaltsantrag binnen sechs Monaten zur Niederlassungs- oder Aufenthaltsantrag binnen sechs Monaten zur
Ausstellung eines Niederlassungs- oder Aufenthaltsscheins und zur Ausstellung eines Niederlassungs- oder Aufenthaltsscheins und zur
Eintragung ins Bevölkerungsregister führen. Eintragung ins Bevölkerungsregister führen.
All diese Gründe bewegen bestimmte Ausländer dazu, sich ein All diese Gründe bewegen bestimmte Ausländer dazu, sich ein
Identitäts- oder Reisedokument eines Mitgliedstaates der Europäischen Identitäts- oder Reisedokument eines Mitgliedstaates der Europäischen
Union oder eine Nachahmung davon auf betrügerische Weise zu Union oder eine Nachahmung davon auf betrügerische Weise zu
verschaffen und den Aufenthalt oder die Niederlassung im Königreich verschaffen und den Aufenthalt oder die Niederlassung im Königreich
auf der Grundlage dieser Dokumente zu beantragen. auf der Grundlage dieser Dokumente zu beantragen.
Die Schwäche des Systems liegt in der Tatsache, dass die Die Schwäche des Systems liegt in der Tatsache, dass die
Gemeindeverwaltungen sich in der Unmöglichkeit befinden, im Augenblick Gemeindeverwaltungen sich in der Unmöglichkeit befinden, im Augenblick
der Einreichung des Niederlassungs- oder Aufenthaltsantrags der Einreichung des Niederlassungs- oder Aufenthaltsantrags
systematisch Kontakt mit den Behörden der betreffenden europäischen systematisch Kontakt mit den Behörden der betreffenden europäischen
Staaten aufzunehmen, um die Echtheit der vorgelegten Dokumente Staaten aufzunehmen, um die Echtheit der vorgelegten Dokumente
nachzuprüfen. nachzuprüfen.
Damit die Glaubwürdigkeit der europäischen Staatsbürgerschaft Damit die Glaubwürdigkeit der europäischen Staatsbürgerschaft
gewährleistet wird und die damit verbundenen Vorteile geschützt gewährleistet wird und die damit verbundenen Vorteile geschützt
werden, müssen demzufolge Massnahmen getroffen werden, damit die werden, müssen demzufolge Massnahmen getroffen werden, damit die
Echtheit der europäischen Identitätsdokumente, die bei Einreichung Echtheit der europäischen Identitätsdokumente, die bei Einreichung
eines Niederlassungs- oder Aufenthaltsantrags von einer Person eines Niederlassungs- oder Aufenthaltsantrags von einer Person
vorgelegt werden, die sich als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates vorgelegt werden, die sich als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates
der Europäischen Union ausgibt, systematisch nachgeprüft wird. der Europäischen Union ausgibt, systematisch nachgeprüft wird.
2. Nachprüfungsverfahren bei Einreichung eines Niederlassungs- oder 2. Nachprüfungsverfahren bei Einreichung eines Niederlassungs- oder
Aufenthaltsantrags, der von einem Ausländer eingereicht wird, der sich Aufenthaltsantrags, der von einem Ausländer eingereicht wird, der sich
als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
ausgibt ausgibt
Wenn ab dem 1. Januar 1998 ein Ausländer bei einer Gemeindeverwaltung Wenn ab dem 1. Januar 1998 ein Ausländer bei einer Gemeindeverwaltung
als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
vorstellig wird, um die Niederlassung oder den Aufenthalt im vorstellig wird, um die Niederlassung oder den Aufenthalt im
Königreich zu beantragen, muss die Gemeindeverwaltung: Königreich zu beantragen, muss die Gemeindeverwaltung:
- den Ausländer seinen Antrag einreichen lassen, - den Ausländer seinen Antrag einreichen lassen,
- eine Fotokopie des nationalen Personalausweises oder - wenn es sich - eine Fotokopie des nationalen Personalausweises oder - wenn es sich
um einen nationalen Pass handelt - dessen Vorsatzblattes und der Seite um einen nationalen Pass handelt - dessen Vorsatzblattes und der Seite
mit den persönlichen Daten machen, mit den persönlichen Daten machen,
- den Ausländer bitten, ihr ein neueres Passfoto auszuhändigen. - den Ausländer bitten, ihr ein neueres Passfoto auszuhändigen.
Die Gemeindeverwaltung übermittelt unverzüglich die Kopie des Die Gemeindeverwaltung übermittelt unverzüglich die Kopie des
nationalen Personalausweises (oder der entsprechenden Seiten des nationalen Personalausweises (oder der entsprechenden Seiten des
Passes) und des Passfotos dem Polizeidienst, der gemäss den Passes) und des Passfotos dem Polizeidienst, der gemäss den
Vereinbarungen innerhalb der Interpolizeizonen am besten imstande ist, Vereinbarungen innerhalb der Interpolizeizonen am besten imstande ist,
einen eventuellen Betrug zu ermitteln und festzustellen und eine einen eventuellen Betrug zu ermitteln und festzustellen und eine
diesbezügliche Untersuchung durchzuführen. diesbezügliche Untersuchung durchzuführen.
Dieser lokale Polizeidienst übermittelt wöchentlich die gesammelten Dieser lokale Polizeidienst übermittelt wöchentlich die gesammelten
Dokumente dem Allgemeinen Polizeiunterstützungsdienst/Nationaler Dokumente dem Allgemeinen Polizeiunterstützungsdienst/Nationaler
Dienst für falsche und gefälschte Identitätsdokumente (APUD/NDFGID), Dienst für falsche und gefälschte Identitätsdokumente (APUD/NDFGID),
rue Royale 47, 1000 Brüssel. rue Royale 47, 1000 Brüssel.
Der APUD nimmt dann Kontakt mit den zuständigen nationalen Behörden Der APUD nimmt dann Kontakt mit den zuständigen nationalen Behörden
der betreffenden europäischen Staaten auf, um zu bestimmen, ob der der betreffenden europäischen Staaten auf, um zu bestimmen, ob der
Personalausweis oder der Pass der Person, die ihn vorgelegt hat, Personalausweis oder der Pass der Person, die ihn vorgelegt hat,
gesetzlich ausgestellt wurde. gesetzlich ausgestellt wurde.
Der APUD teilt dem Ausländeramt, dem lokalen Polizeidienst, der mit Der APUD teilt dem Ausländeramt, dem lokalen Polizeidienst, der mit
ihm Kontakt aufgenommen hat, und dem Zentralen Büro « Menschenhandel » ihm Kontakt aufgenommen hat, und dem Zentralen Büro « Menschenhandel »
des Zentralen Ermittlungsbüros des Generalstabs der Gendarmerie das des Zentralen Ermittlungsbüros des Generalstabs der Gendarmerie das
Ergebnis des an die zuständigen nationalen Behörden gerichteten Ergebnis des an die zuständigen nationalen Behörden gerichteten
Antrags und den Untersuchungsbericht mit. Antrags und den Untersuchungsbericht mit.
Das eingeführte Verfahren ist keine Bedingung für die Ausstellung der Das eingeführte Verfahren ist keine Bedingung für die Ausstellung der
Aufenthaltskarte für Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Aufenthaltskarte für Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen
Union, und das Ausbleiben einer Antwort des APUD/NDFGID binnen sechs Union, und das Ausbleiben einer Antwort des APUD/NDFGID binnen sechs
Monaten nach Einreichung des Niederlassungs- oder Aufenthaltsantrags Monaten nach Einreichung des Niederlassungs- oder Aufenthaltsantrags
darf kein Grund für die Verweigerung der Ausstellung der vorerwähnten darf kein Grund für die Verweigerung der Ausstellung der vorerwähnten
Karte sein. Karte sein.
3. Folgen des betrügerischen Gebrauchs eines europäischen Identitäts- 3. Folgen des betrügerischen Gebrauchs eines europäischen Identitäts-
oder Reisedokuments oder Reisedokuments
A. Wenn festgestellt worden ist, dass ein Ausländer Identitäts- oder A. Wenn festgestellt worden ist, dass ein Ausländer Identitäts- oder
Reisedokumente eines Migliedstaates der Europäischen Union auf Reisedokumente eines Migliedstaates der Europäischen Union auf
betrügerische Weise gebraucht hat beziehungsweise dass diese gestohlen betrügerische Weise gebraucht hat beziehungsweise dass diese gestohlen
oder nachgeahmt worden sind, geht das Ausländeramt wie folgt vor: oder nachgeahmt worden sind, geht das Ausländeramt wie folgt vor:
- Gemäss Artikel 12 des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1992 über - Gemäss Artikel 12 des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1992 über
die Bevölkerungsregister und das Fremdenregister beantragt es seine die Bevölkerungsregister und das Fremdenregister beantragt es seine
Streichung aus dem Bevölkerungs- und Fremdenregister der Gemeinde, in Streichung aus dem Bevölkerungs- und Fremdenregister der Gemeinde, in
der er sich aufhält. der er sich aufhält.
- Es trifft die notwendigen administrativen Massnahmen. - Es trifft die notwendigen administrativen Massnahmen.
B. Nach Absprache mit dem Ausländeramt geht der lokale Polizeidienst B. Nach Absprache mit dem Ausländeramt geht der lokale Polizeidienst
wie folgt vor: wie folgt vor:
- Er führt die administrativen und gerichtlichen Handlungen aus, die - Er führt die administrativen und gerichtlichen Handlungen aus, die
nicht nur für die Feststellung der wahren Identität des Ausländers, nicht nur für die Feststellung der wahren Identität des Ausländers,
sondern auch für seine Festnahme (im Hinblick auf seine Rückführung sondern auch für seine Festnahme (im Hinblick auf seine Rückführung
zur Grenze) erforderlich sind. zur Grenze) erforderlich sind.
- Er entzieht den Niederlassungs- oder Aufenthaltsschein, falls der - Er entzieht den Niederlassungs- oder Aufenthaltsschein, falls der
Ausländer ihn schon erhalten hat. Die Behörde, die den Schein Ausländer ihn schon erhalten hat. Die Behörde, die den Schein
entzieht, muss eine Entzugsbescheinigung ausstellen, die in Anlage 37 entzieht, muss eine Entzugsbescheinigung ausstellen, die in Anlage 37
zum Königlichen Erlass vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins zum Königlichen Erlass vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins
Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von
Ausländern vorgesehen ist. Ausländern vorgesehen ist.
- Er entzieht das Identitätsdokument, das dem Niederlassungs- oder - Er entzieht das Identitätsdokument, das dem Niederlassungs- oder
Aufenthaltsantrag zugrunde liegt. Aufenthaltsantrag zugrunde liegt.
4. Beurteilungsperiode 4. Beurteilungsperiode
Nach Ablauf einer Periode von drei Monaten werden dem Minister des Nach Ablauf einer Periode von drei Monaten werden dem Minister des
Innern alle Elemente mitgeteilt werden müssen, die es ihm ermöglichen, Innern alle Elemente mitgeteilt werden müssen, die es ihm ermöglichen,
das System zu beurteilen. Gegebenenfalls wird das durch vorliegendes das System zu beurteilen. Gegebenenfalls wird das durch vorliegendes
Rundschreiben eingeführte Verfahren eventuell angepasst werden, wobei Rundschreiben eingeführte Verfahren eventuell angepasst werden, wobei
die Kontrollen auf bestimmte Staatsangehörigkeiten oder bestimmte die Kontrollen auf bestimmte Staatsangehörigkeiten oder bestimmte
Gemeinden begrenzt werden können. Gemeinden begrenzt werden können.
Der Minister des Innern, Der Minister des Innern,
J. Vande Lanotte. J. Vande Lanotte.
^