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Omzendbrief betreffende het bestrijden van het frauduleus gebruik van identiteits- en reisdocumenten uitgegeven door lidstaten van de Europese Unie of aangewend ter nabootsing hiervan. - Duitse vertaling | Circulaire relative à la lutte contre l'usage frauduleux de documents d'identité et de voyage émis par des pays membres de l'Union européenne ou imitant ceux-ci. - Traduction allemande |
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MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 30 DECEMBER 1997. - Omzendbrief betreffende het bestrijden van het frauduleus gebruik van identiteits- en reisdocumenten uitgegeven door lidstaten van de Europese Unie of aangewend ter nabootsing hiervan. - Duitse vertaling | MINISTERE DE L'INTERIEUR 30 DECEMBRE 1997. - Circulaire relative à la lutte contre l'usage frauduleux de documents d'identité et de voyage émis par des pays membres de l'Union européenne ou imitant ceux-ci. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
de Minister van Binnenlandse Zaken van 30 december 1997 betreffende | circulaire du Ministre de l'Intérieur du 30 décembre 1997 relative à |
het bestrijden van het frauduleus gebruik van identiteits- en | la lutte contre l'usage frauduleux de documents d'identité et de |
reisdocumenten uitgegeven door lidstaten van de Europese Unie of | voyage émis par des pays membres de l'Union européenne ou imitant |
aangewend ter nabootsing hiervan (Belgisch Staatsblad van 14 februari | ceux-ci (Moniteur belge du 14 février 1998), établie par le Service |
1998), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het | central de traduction allemande du Commissariat d'Arrondissement |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | adjoint à Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
30. DEZEMBER 1997 - Rundschreiben über die Bekämpfung | 30. DEZEMBER 1997 - Rundschreiben über die Bekämpfung |
des betrügerischen Gebrauchs von Identitäts- und Reisedokumenten, | des betrügerischen Gebrauchs von Identitäts- und Reisedokumenten, |
die von Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgegeben werden oder | die von Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgegeben werden oder |
die diese nachahmen | die diese nachahmen |
An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs | An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs |
1. Allgemeiner Kontext | 1. Allgemeiner Kontext |
Die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union | Die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union |
bietet unleugbare Vorteile im Vergleich zu der Lage eines Ausländers, | bietet unleugbare Vorteile im Vergleich zu der Lage eines Ausländers, |
der eine solche Staatsbürgerschaft nicht besitzt, so zum Beispiel den | der eine solche Staatsbürgerschaft nicht besitzt, so zum Beispiel den |
freien Personenverkehr, den Zugang zum Arbeitsmarkt, das Recht, sich | freien Personenverkehr, den Zugang zum Arbeitsmarkt, das Recht, sich |
in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen, und den Zugang zu den | in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen, und den Zugang zu den |
Systemen der sozialen Sicherheit. | Systemen der sozialen Sicherheit. |
Das Verfahren der Eintragung bei einer Gemeindeverwaltung wird | Das Verfahren der Eintragung bei einer Gemeindeverwaltung wird |
ebenfalls erleichtert (und beschleunigt). Einerseits wird nämlich im | ebenfalls erleichtert (und beschleunigt). Einerseits wird nämlich im |
Königlichen Erlass vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins | Königlichen Erlass vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins |
Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von | Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von |
Ausländern vorgesehen, dass der Ausländer, der Staatsangehöriger eines | Ausländern vorgesehen, dass der Ausländer, der Staatsangehöriger eines |
Mitgliedstaates der Europäischen Union ist, nach Einsicht in die für | Mitgliedstaates der Europäischen Union ist, nach Einsicht in die für |
seine Einreise erforderlichen Dokumente ins Fremdenregister | seine Einreise erforderlichen Dokumente ins Fremdenregister |
eingetragen wird und ihm eine Registrierungsbescheinigung ausgehändigt | eingetragen wird und ihm eine Registrierungsbescheinigung ausgehändigt |
wird (Artikel 45, 46, 51, 55, 63 und 64). Andererseits kann der | wird (Artikel 45, 46, 51, 55, 63 und 64). Andererseits kann der |
Niederlassungs- oder Aufenthaltsantrag binnen sechs Monaten zur | Niederlassungs- oder Aufenthaltsantrag binnen sechs Monaten zur |
Ausstellung eines Niederlassungs- oder Aufenthaltsscheins und zur | Ausstellung eines Niederlassungs- oder Aufenthaltsscheins und zur |
Eintragung ins Bevölkerungsregister führen. | Eintragung ins Bevölkerungsregister führen. |
All diese Gründe bewegen bestimmte Ausländer dazu, sich ein | All diese Gründe bewegen bestimmte Ausländer dazu, sich ein |
Identitäts- oder Reisedokument eines Mitgliedstaates der Europäischen | Identitäts- oder Reisedokument eines Mitgliedstaates der Europäischen |
Union oder eine Nachahmung davon auf betrügerische Weise zu | Union oder eine Nachahmung davon auf betrügerische Weise zu |
verschaffen und den Aufenthalt oder die Niederlassung im Königreich | verschaffen und den Aufenthalt oder die Niederlassung im Königreich |
auf der Grundlage dieser Dokumente zu beantragen. | auf der Grundlage dieser Dokumente zu beantragen. |
Die Schwäche des Systems liegt in der Tatsache, dass die | Die Schwäche des Systems liegt in der Tatsache, dass die |
Gemeindeverwaltungen sich in der Unmöglichkeit befinden, im Augenblick | Gemeindeverwaltungen sich in der Unmöglichkeit befinden, im Augenblick |
der Einreichung des Niederlassungs- oder Aufenthaltsantrags | der Einreichung des Niederlassungs- oder Aufenthaltsantrags |
systematisch Kontakt mit den Behörden der betreffenden europäischen | systematisch Kontakt mit den Behörden der betreffenden europäischen |
Staaten aufzunehmen, um die Echtheit der vorgelegten Dokumente | Staaten aufzunehmen, um die Echtheit der vorgelegten Dokumente |
nachzuprüfen. | nachzuprüfen. |
Damit die Glaubwürdigkeit der europäischen Staatsbürgerschaft | Damit die Glaubwürdigkeit der europäischen Staatsbürgerschaft |
gewährleistet wird und die damit verbundenen Vorteile geschützt | gewährleistet wird und die damit verbundenen Vorteile geschützt |
werden, müssen demzufolge Massnahmen getroffen werden, damit die | werden, müssen demzufolge Massnahmen getroffen werden, damit die |
Echtheit der europäischen Identitätsdokumente, die bei Einreichung | Echtheit der europäischen Identitätsdokumente, die bei Einreichung |
eines Niederlassungs- oder Aufenthaltsantrags von einer Person | eines Niederlassungs- oder Aufenthaltsantrags von einer Person |
vorgelegt werden, die sich als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates | vorgelegt werden, die sich als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates |
der Europäischen Union ausgibt, systematisch nachgeprüft wird. | der Europäischen Union ausgibt, systematisch nachgeprüft wird. |
2. Nachprüfungsverfahren bei Einreichung eines Niederlassungs- oder | 2. Nachprüfungsverfahren bei Einreichung eines Niederlassungs- oder |
Aufenthaltsantrags, der von einem Ausländer eingereicht wird, der sich | Aufenthaltsantrags, der von einem Ausländer eingereicht wird, der sich |
als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union | als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union |
ausgibt | ausgibt |
Wenn ab dem 1. Januar 1998 ein Ausländer bei einer Gemeindeverwaltung | Wenn ab dem 1. Januar 1998 ein Ausländer bei einer Gemeindeverwaltung |
als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union | als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union |
vorstellig wird, um die Niederlassung oder den Aufenthalt im | vorstellig wird, um die Niederlassung oder den Aufenthalt im |
Königreich zu beantragen, muss die Gemeindeverwaltung: | Königreich zu beantragen, muss die Gemeindeverwaltung: |
- den Ausländer seinen Antrag einreichen lassen, | - den Ausländer seinen Antrag einreichen lassen, |
- eine Fotokopie des nationalen Personalausweises oder - wenn es sich | - eine Fotokopie des nationalen Personalausweises oder - wenn es sich |
um einen nationalen Pass handelt - dessen Vorsatzblattes und der Seite | um einen nationalen Pass handelt - dessen Vorsatzblattes und der Seite |
mit den persönlichen Daten machen, | mit den persönlichen Daten machen, |
- den Ausländer bitten, ihr ein neueres Passfoto auszuhändigen. | - den Ausländer bitten, ihr ein neueres Passfoto auszuhändigen. |
Die Gemeindeverwaltung übermittelt unverzüglich die Kopie des | Die Gemeindeverwaltung übermittelt unverzüglich die Kopie des |
nationalen Personalausweises (oder der entsprechenden Seiten des | nationalen Personalausweises (oder der entsprechenden Seiten des |
Passes) und des Passfotos dem Polizeidienst, der gemäss den | Passes) und des Passfotos dem Polizeidienst, der gemäss den |
Vereinbarungen innerhalb der Interpolizeizonen am besten imstande ist, | Vereinbarungen innerhalb der Interpolizeizonen am besten imstande ist, |
einen eventuellen Betrug zu ermitteln und festzustellen und eine | einen eventuellen Betrug zu ermitteln und festzustellen und eine |
diesbezügliche Untersuchung durchzuführen. | diesbezügliche Untersuchung durchzuführen. |
Dieser lokale Polizeidienst übermittelt wöchentlich die gesammelten | Dieser lokale Polizeidienst übermittelt wöchentlich die gesammelten |
Dokumente dem Allgemeinen Polizeiunterstützungsdienst/Nationaler | Dokumente dem Allgemeinen Polizeiunterstützungsdienst/Nationaler |
Dienst für falsche und gefälschte Identitätsdokumente (APUD/NDFGID), | Dienst für falsche und gefälschte Identitätsdokumente (APUD/NDFGID), |
rue Royale 47, 1000 Brüssel. | rue Royale 47, 1000 Brüssel. |
Der APUD nimmt dann Kontakt mit den zuständigen nationalen Behörden | Der APUD nimmt dann Kontakt mit den zuständigen nationalen Behörden |
der betreffenden europäischen Staaten auf, um zu bestimmen, ob der | der betreffenden europäischen Staaten auf, um zu bestimmen, ob der |
Personalausweis oder der Pass der Person, die ihn vorgelegt hat, | Personalausweis oder der Pass der Person, die ihn vorgelegt hat, |
gesetzlich ausgestellt wurde. | gesetzlich ausgestellt wurde. |
Der APUD teilt dem Ausländeramt, dem lokalen Polizeidienst, der mit | Der APUD teilt dem Ausländeramt, dem lokalen Polizeidienst, der mit |
ihm Kontakt aufgenommen hat, und dem Zentralen Büro « Menschenhandel » | ihm Kontakt aufgenommen hat, und dem Zentralen Büro « Menschenhandel » |
des Zentralen Ermittlungsbüros des Generalstabs der Gendarmerie das | des Zentralen Ermittlungsbüros des Generalstabs der Gendarmerie das |
Ergebnis des an die zuständigen nationalen Behörden gerichteten | Ergebnis des an die zuständigen nationalen Behörden gerichteten |
Antrags und den Untersuchungsbericht mit. | Antrags und den Untersuchungsbericht mit. |
Das eingeführte Verfahren ist keine Bedingung für die Ausstellung der | Das eingeführte Verfahren ist keine Bedingung für die Ausstellung der |
Aufenthaltskarte für Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen | Aufenthaltskarte für Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen |
Union, und das Ausbleiben einer Antwort des APUD/NDFGID binnen sechs | Union, und das Ausbleiben einer Antwort des APUD/NDFGID binnen sechs |
Monaten nach Einreichung des Niederlassungs- oder Aufenthaltsantrags | Monaten nach Einreichung des Niederlassungs- oder Aufenthaltsantrags |
darf kein Grund für die Verweigerung der Ausstellung der vorerwähnten | darf kein Grund für die Verweigerung der Ausstellung der vorerwähnten |
Karte sein. | Karte sein. |
3. Folgen des betrügerischen Gebrauchs eines europäischen Identitäts- | 3. Folgen des betrügerischen Gebrauchs eines europäischen Identitäts- |
oder Reisedokuments | oder Reisedokuments |
A. Wenn festgestellt worden ist, dass ein Ausländer Identitäts- oder | A. Wenn festgestellt worden ist, dass ein Ausländer Identitäts- oder |
Reisedokumente eines Migliedstaates der Europäischen Union auf | Reisedokumente eines Migliedstaates der Europäischen Union auf |
betrügerische Weise gebraucht hat beziehungsweise dass diese gestohlen | betrügerische Weise gebraucht hat beziehungsweise dass diese gestohlen |
oder nachgeahmt worden sind, geht das Ausländeramt wie folgt vor: | oder nachgeahmt worden sind, geht das Ausländeramt wie folgt vor: |
- Gemäss Artikel 12 des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1992 über | - Gemäss Artikel 12 des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1992 über |
die Bevölkerungsregister und das Fremdenregister beantragt es seine | die Bevölkerungsregister und das Fremdenregister beantragt es seine |
Streichung aus dem Bevölkerungs- und Fremdenregister der Gemeinde, in | Streichung aus dem Bevölkerungs- und Fremdenregister der Gemeinde, in |
der er sich aufhält. | der er sich aufhält. |
- Es trifft die notwendigen administrativen Massnahmen. | - Es trifft die notwendigen administrativen Massnahmen. |
B. Nach Absprache mit dem Ausländeramt geht der lokale Polizeidienst | B. Nach Absprache mit dem Ausländeramt geht der lokale Polizeidienst |
wie folgt vor: | wie folgt vor: |
- Er führt die administrativen und gerichtlichen Handlungen aus, die | - Er führt die administrativen und gerichtlichen Handlungen aus, die |
nicht nur für die Feststellung der wahren Identität des Ausländers, | nicht nur für die Feststellung der wahren Identität des Ausländers, |
sondern auch für seine Festnahme (im Hinblick auf seine Rückführung | sondern auch für seine Festnahme (im Hinblick auf seine Rückführung |
zur Grenze) erforderlich sind. | zur Grenze) erforderlich sind. |
- Er entzieht den Niederlassungs- oder Aufenthaltsschein, falls der | - Er entzieht den Niederlassungs- oder Aufenthaltsschein, falls der |
Ausländer ihn schon erhalten hat. Die Behörde, die den Schein | Ausländer ihn schon erhalten hat. Die Behörde, die den Schein |
entzieht, muss eine Entzugsbescheinigung ausstellen, die in Anlage 37 | entzieht, muss eine Entzugsbescheinigung ausstellen, die in Anlage 37 |
zum Königlichen Erlass vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins | zum Königlichen Erlass vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins |
Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von | Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von |
Ausländern vorgesehen ist. | Ausländern vorgesehen ist. |
- Er entzieht das Identitätsdokument, das dem Niederlassungs- oder | - Er entzieht das Identitätsdokument, das dem Niederlassungs- oder |
Aufenthaltsantrag zugrunde liegt. | Aufenthaltsantrag zugrunde liegt. |
4. Beurteilungsperiode | 4. Beurteilungsperiode |
Nach Ablauf einer Periode von drei Monaten werden dem Minister des | Nach Ablauf einer Periode von drei Monaten werden dem Minister des |
Innern alle Elemente mitgeteilt werden müssen, die es ihm ermöglichen, | Innern alle Elemente mitgeteilt werden müssen, die es ihm ermöglichen, |
das System zu beurteilen. Gegebenenfalls wird das durch vorliegendes | das System zu beurteilen. Gegebenenfalls wird das durch vorliegendes |
Rundschreiben eingeführte Verfahren eventuell angepasst werden, wobei | Rundschreiben eingeführte Verfahren eventuell angepasst werden, wobei |
die Kontrollen auf bestimmte Staatsangehörigkeiten oder bestimmte | die Kontrollen auf bestimmte Staatsangehörigkeiten oder bestimmte |
Gemeinden begrenzt werden können. | Gemeinden begrenzt werden können. |
Der Minister des Innern, | Der Minister des Innern, |
J. Vande Lanotte. | J. Vande Lanotte. |