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Meertalige weergave van Omzendbrief van 29/09/2005
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Omzendbrief GPI 45 betreffende de richtlijnen die moeten gevolgd worden in het raam van de inplaatsstelling van het Secretariaat van de geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus . - Duitse vertaling Circulaire GPI 45 concernant les directives à suivre dans le cadre de la mise en place du Secrétariat de la police intégrée, structurée à deux niveaux . - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
29 SEPTEMBER 2005. - Omzendbrief GPI 45 betreffende de richtlijnen die 29 SEPTEMBRE 2005. - Circulaire GPI 45 concernant les directives à
moeten gevolgd worden in het raam van de inplaatsstelling van het
Secretariaat van de geïntegreerde politie, gestructureerd op twee suivre dans le cadre de la mise en place du Secrétariat de la police
niveaus (SSGPI). - Duitse vertaling intégrée, structurée à deux niveaux (SSGPI). - Traduction allemande
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
45 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 29 september 2005 circulaire GPI 45 du Ministre de l'Intérieur du 29 septembre 2005
betreffende de richtlijnen die moeten gevolgd worden in het raam van concernant les directives à suivre dans le cadre de la mise en place
de inplaatsstelling van het Secretariaat van de geïntegreerde politie, du Secrétariat de la police intégrée, structurée à deux niveaux
gestructureerd op twee niveaus (SSGPI) (Belgisch Staatsblad van 7 (SSGPI) (Moniteur belge du 7 octobre 2005), établie par le Service
oktober 2005), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling central de traduction allemande auprès du commissariat
bij het adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. d'arrondissement adjoint à Malmedy.
29. SEPTEMBER 2005 - Rundschreiben GPI 45 über die Richtlinien, die im 29. SEPTEMBER 2005 - Rundschreiben GPI 45 über die Richtlinien, die im
Rahmen der Einrichtung des Sekretariats der auf zwei Ebenen Rahmen der Einrichtung des Sekretariats der auf zwei Ebenen
strukturierten integrierten Polizei (SSGPI) zu befolgen sind strukturierten integrierten Polizei (SSGPI) zu befolgen sind
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und
Vorbeugungspolitik Vorbeugungspolitik
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
1. Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Kontext 1. Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Kontext
Die Artikel 149quater bis 149nonies des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 Die Artikel 149quater bis 149nonies des Gesetzes vom 7. Dezember 1998
zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten
Polizeidienstes (GIP), eingefügt in dieses Gesetz durch das Polizeidienstes (GIP), eingefügt in dieses Gesetz durch das
Programmgesetz vom 27. Dezember 2004, bilden die Rechtsgrundlage für Programmgesetz vom 27. Dezember 2004, bilden die Rechtsgrundlage für
die neue Ausrichtung und die neuen Regeln über die Arbeitsweise des die neue Ausrichtung und die neuen Regeln über die Arbeitsweise des
Sozialsekretariats der Polizeidienste, das von nun an « Sekretariat Sozialsekretariats der Polizeidienste, das von nun an « Sekretariat
der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei » genannt wird der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei » genannt wird
und die amtliche Abkürzung « SSGPI » trägt. und die amtliche Abkürzung « SSGPI » trägt.
Die Gründe für die Existenz eines solchen Sekretariats für alle Die Gründe für die Existenz eines solchen Sekretariats für alle
Polizeidienste sind hinreichend bekannt. Um seine Arbeitsweise zu Polizeidienste sind hinreichend bekannt. Um seine Arbeitsweise zu
optimieren und seine Transparenz zu erhöhen, hat der Gesetzgeber optimieren und seine Transparenz zu erhöhen, hat der Gesetzgeber
jedoch beschlossen, der föderalen Polizei das Sekretariat zu entziehen jedoch beschlossen, der föderalen Polizei das Sekretariat zu entziehen
und neue Verantwortungsstrukturen zu schaffen. Dazu ist in Artikel 481 und neue Verantwortungsstrukturen zu schaffen. Dazu ist in Artikel 481
des oben erwähnten Programmgesetzes vom 27. Dezember 2004 eine des oben erwähnten Programmgesetzes vom 27. Dezember 2004 eine
Übergangsregelung vorgesehen. Übergangsregelung vorgesehen.
2. Ziel des Rundschreibens 2. Ziel des Rundschreibens
Dieses Rundschreiben hat zum Ziel, auf der Grundlage der mir mittels Dieses Rundschreiben hat zum Ziel, auf der Grundlage der mir mittels
Artikel 149quater Absatz 2 GIP zugewiesenen Zuständigkeit für Artikel 149quater Absatz 2 GIP zugewiesenen Zuständigkeit für
Organisation, Arbeitsweise und allgemeine Verwaltung diesbezügliche Organisation, Arbeitsweise und allgemeine Verwaltung diesbezügliche
Leitlinien und Informationen zu liefern. Leitlinien und Informationen zu liefern.
Aufgrund des In-Kraft-Tretens der oben erwähnten Gesetzesbestimmungen Aufgrund des In-Kraft-Tretens der oben erwähnten Gesetzesbestimmungen
am 1. Januar 2005 halte ich es angesichts der vom Gesetzgeber am 1. Januar 2005 halte ich es angesichts der vom Gesetzgeber
angestrebten Ziele jedenfalls für erforderlich, die neue Regelung so angestrebten Ziele jedenfalls für erforderlich, die neue Regelung so
schnell wie möglich umzusetzen. Dieses Rundschreiben hat ausserdem zum schnell wie möglich umzusetzen. Dieses Rundschreiben hat ausserdem zum
Ziel, das SSGPI in Erwartung der notwendigen verordnungsrechtlichen Ziel, das SSGPI in Erwartung der notwendigen verordnungsrechtlichen
Ausführungsbestimmungen und innerhalb der gesetzlich zulässigen Ausführungsbestimmungen und innerhalb der gesetzlich zulässigen
Grenzen in diesem neuen gesetzlichen Kontext funktionsfähig zu machen. Grenzen in diesem neuen gesetzlichen Kontext funktionsfähig zu machen.
Dabei gehen, wie weiter unten ausgeführt, Kontinuität und Erneuerung Dabei gehen, wie weiter unten ausgeführt, Kontinuität und Erneuerung
Hand in Hand und werden die Übergangsbestimmungen eingehalten. Hand in Hand und werden die Übergangsbestimmungen eingehalten.
Die Erläuterungen und Leitlinien betreffen der Reihe nach den Die Erläuterungen und Leitlinien betreffen der Reihe nach den
dienstleitenden Direktor des SSGPI, das Personal des SSGPI und dienstleitenden Direktor des SSGPI, das Personal des SSGPI und
schliesslich den « SSGPI-Ausschuss »; ihr Inhalt ist funktioneller schliesslich den « SSGPI-Ausschuss »; ihr Inhalt ist funktioneller
und/oder statutarischer und/oder organisatorischer Art. und/oder statutarischer und/oder organisatorischer Art.
3. Der dienstleitende Direktor 3. Der dienstleitende Direktor
Aufgrund von Artikel 149quater GIP wird die tägliche Verwaltung des Aufgrund von Artikel 149quater GIP wird die tägliche Verwaltung des
SSGPI dem dienstleitenden Direktor anvertraut, der unmittelbar dem SSGPI dem dienstleitenden Direktor anvertraut, der unmittelbar dem
Minister des Innern Rechenschaft ablegt. Dieses direkte funktionelle Minister des Innern Rechenschaft ablegt. Dieses direkte funktionelle
Weisungsverhältnis gilt tatsächlich ab dem 1. Januar 2005 und erfolgt Weisungsverhältnis gilt tatsächlich ab dem 1. Januar 2005 und erfolgt
konkret über das ATS. konkret über das ATS.
In Erwartung der Ausführungserlasse betreffend Artikel 149quinquies In Erwartung der Ausführungserlasse betreffend Artikel 149quinquies
Absatz 6 und Artikel 149septies Absatz 2 und ebenso auf der Grundlage Absatz 6 und Artikel 149septies Absatz 2 und ebenso auf der Grundlage
der Übergangsbestimmung von Artikel 481 des oben erwähnten der Übergangsbestimmung von Artikel 481 des oben erwähnten
Programmgesetzes vom 27. Dezember 2004 nimmt Herr Robert ELSEN als Programmgesetzes vom 27. Dezember 2004 nimmt Herr Robert ELSEN als
Dienst tuender DMFS-Dienstleiter die Funktion des Dienst tuenden Dienst tuender DMFS-Dienstleiter die Funktion des Dienst tuenden
dienstleitenden Direktors innerhalb der DMF-Direktion der föderalen dienstleitenden Direktors innerhalb der DMF-Direktion der föderalen
Polizei wahr, und zwar auf organisatorischer und statutarischer Ebene. Polizei wahr, und zwar auf organisatorischer und statutarischer Ebene.
Da in Artikel 481 festgelegt wird, dass der DMFS-Dienst in einer Da in Artikel 481 festgelegt wird, dass der DMFS-Dienst in einer
Übergangsperiode die Aufgaben des SSGPI wahrnimmt, wird er sich bei Übergangsperiode die Aufgaben des SSGPI wahrnimmt, wird er sich bei
der Ausübung seiner Funktionen, wie im neuen Artikel 149octies GIP der Ausübung seiner Funktionen, wie im neuen Artikel 149octies GIP
festgelegt, an die Aufträge des SSGPI halten und sich notfalls festgelegt, an die Aufträge des SSGPI halten und sich notfalls
intensiv mit dem ATS absprechen. Hinsichtlich der intensiv mit dem ATS absprechen. Hinsichtlich der
Übergangsbestimmungen wird er dem DMF-Direktor regelmässig Bericht Übergangsbestimmungen wird er dem DMF-Direktor regelmässig Bericht
erstatten. erstatten.
Es wird niemanden überraschen, dass diese Kontinuität nicht zuletzt Es wird niemanden überraschen, dass diese Kontinuität nicht zuletzt
auf die derzeit im Gang befindlichen « Regularisierungen 2001 » und auf die derzeit im Gang befindlichen « Regularisierungen 2001 » und
die Aufspaltung der Haushaltsstrukturen zurückzuführen ist. die Aufspaltung der Haushaltsstrukturen zurückzuführen ist.
4. Das Personal des SSGPI 4. Das Personal des SSGPI
Das Gesetz legt die Zusammensetzung des Personals (Artikel 149septies Das Gesetz legt die Zusammensetzung des Personals (Artikel 149septies
GIP) und den Zeitpunkt seines Übergangs zum SSGPI, das heisst, nach GIP) und den Zeitpunkt seines Übergangs zum SSGPI, das heisst, nach
der Festlegung seines Stellenplans (siehe oben erwähnten Artikel 481) der Festlegung seines Stellenplans (siehe oben erwähnten Artikel 481)
und der notwendigen Ausführungsbestimmungen und diesbezüglichen und der notwendigen Ausführungsbestimmungen und diesbezüglichen
Bestellungserlasse, fest. Bestellungserlasse, fest.
Es ist somit offensichtlich, dass die derzeitigen DMFS-Mitglieder Es ist somit offensichtlich, dass die derzeitigen DMFS-Mitglieder
genau wie der dienstleitende Direktor vorerst weiterhin zur föderalen genau wie der dienstleitende Direktor vorerst weiterhin zur föderalen
Polizei gehören und dass sich für sie in statutarischer Hinsicht noch Polizei gehören und dass sich für sie in statutarischer Hinsicht noch
nichts geändert hat: Sie behalten ihre derzeitigen Befugnisse bei der nichts geändert hat: Sie behalten ihre derzeitigen Befugnisse bei der
Bewertung, der Disziplin, der Gewährung von Urlaub, der Verwaltung Bewertung, der Disziplin, der Gewährung von Urlaub, der Verwaltung
usw. Alle statutarischen Anwendungen für das DMFS-Personal bleiben usw. Alle statutarischen Anwendungen für das DMFS-Personal bleiben
daher in den derzeitigen Strukturen CG-DGM-DMF-DMFS eingebettet. daher in den derzeitigen Strukturen CG-DGM-DMF-DMFS eingebettet.
Die Generaldirektoren des Personals und der materiellen Mittel der Die Generaldirektoren des Personals und der materiellen Mittel der
föderalen Polizei (DGP und DGM) werden die Personalmitglieder, die von föderalen Polizei (DGP und DGM) werden die Personalmitglieder, die von
den bevorstehenden Änderungen und den damit verbundenen Folgen den bevorstehenden Änderungen und den damit verbundenen Folgen
betroffen sind, zum geeigneten Zeitpunkt genau informieren. betroffen sind, zum geeigneten Zeitpunkt genau informieren.
5. Der SSGPI-Ausschuss 5. Der SSGPI-Ausschuss
5.1 Erneuerung 5.1 Erneuerung
Da die oben erwähnten Nummern 3 und 4 Kontinuität mit einem allerdings Da die oben erwähnten Nummern 3 und 4 Kontinuität mit einem allerdings
geänderten funktionellen Weisungsverhältnis gewährleisten, ist die geänderten funktionellen Weisungsverhältnis gewährleisten, ist die
Einrichtung des SSGPI ein wichtiges neues Konzept. Meines Erachtens Einrichtung des SSGPI ein wichtiges neues Konzept. Meines Erachtens
ist es sinnvoll, das neue Organ de facto bereits ins Leben zu rufen, ist es sinnvoll, das neue Organ de facto bereits ins Leben zu rufen,
da es im Lichte der oben erwähnten ratio legis unverzichtbar ist. da es im Lichte der oben erwähnten ratio legis unverzichtbar ist.
Der Gesetzgeber beabsichtigt damit, die Rechtmässigkeit der Der Gesetzgeber beabsichtigt damit, die Rechtmässigkeit der
Arbeitsstrukturen zu erhöhen und die Verantwortlichkeiten richtig zu Arbeitsstrukturen zu erhöhen und die Verantwortlichkeiten richtig zu
verteilen. verteilen.
Gemäss Artikel 149quinquies und Artikel 149sexies wird die Arbeit des Gemäss Artikel 149quinquies und Artikel 149sexies wird die Arbeit des
SSGPI von nun an von einem gemischten Beratungs- und Kontrollausschuss SSGPI von nun an von einem gemischten Beratungs- und Kontrollausschuss
namens « SSGPI-Ausschuss » verfolgt. Der SSGPI-Ausschuss leitet seine namens « SSGPI-Ausschuss » verfolgt. Der SSGPI-Ausschuss leitet seine
Stellungnahmen und Bemerkungen direkt an mein Amt weiter. Ziel ist es Stellungnahmen und Bemerkungen direkt an mein Amt weiter. Ziel ist es
also, mir über ein differenziertes und multidisziplinäres Organ mit also, mir über ein differenziertes und multidisziplinäres Organ mit
lokalen und föderalen Vertretern, die in proportionalem Verhältnis zur lokalen und föderalen Vertretern, die in proportionalem Verhältnis zur
Anzahl bearbeiteter Personalakten stehen (2/3 gegenüber 1/3), Anzahl bearbeiteter Personalakten stehen (2/3 gegenüber 1/3),
nützliche und rechtmässige Stellungnahmen vorzulegen, die in der Folge nützliche und rechtmässige Stellungnahmen vorzulegen, die in der Folge
zu einer konstanten Verbesserung der Arbeit des SSGPI in all ihren zu einer konstanten Verbesserung der Arbeit des SSGPI in all ihren
Aspekten beitragen müssen. Aspekten beitragen müssen.
Dabei kann bereits an Stellungnahmen bezüglich der verschiedenen Dabei kann bereits an Stellungnahmen bezüglich der verschiedenen
Feststellungen und Empfehlungen im Deloitte & Touche-Bericht, Feststellungen und Empfehlungen im Deloitte & Touche-Bericht,
bezüglich des Stellenplans, der notwendigen Ausführungserlasse in bezüglich des Stellenplans, der notwendigen Ausführungserlasse in
Sachen SSGPI, der vom Ausschuss selbst eingebrachten Fragen wie der Sachen SSGPI, der vom Ausschuss selbst eingebrachten Fragen wie der
Zusammenarbeit mit Dritten (besondere Rechnungsführer, die ZDFA, die Zusammenarbeit mit Dritten (besondere Rechnungsführer, die ZDFA, die
LASSPLV usw.) oder die von mir vorgelegten spezifischen LASSPLV usw.) oder die von mir vorgelegten spezifischen
Begutachtungsanträge gedacht werden. Begutachtungsanträge gedacht werden.
5.2 Zusammensetzung 5.2 Zusammensetzung
Aufgrund der vom Gesetzgeber bereits vorgegebenen Richtpunkte in Bezug Aufgrund der vom Gesetzgeber bereits vorgegebenen Richtpunkte in Bezug
auf die Zusammensetzung des SSGPI-Ausschusses und unter auf die Zusammensetzung des SSGPI-Ausschusses und unter
Berücksichtigung der sich in Vorbereitung befindenden Erlasse mit Berücksichtigung der sich in Vorbereitung befindenden Erlasse mit
Verordnungscharakter wird der Ausschuss vorzeitig wie folgt Verordnungscharakter wird der Ausschuss vorzeitig wie folgt
zusammengesetzt: zusammengesetzt:
- zwölf Mitglieder auf Ebene der lokalen Polizei, darunter vier - zwölf Mitglieder auf Ebene der lokalen Polizei, darunter vier
Bürgermeister, vier Korpschefs und vier besondere Rechnungsführer, die Bürgermeister, vier Korpschefs und vier besondere Rechnungsführer, die
sämtlich vom Bürgermeisterbeirat benannt worden sind, sämtlich vom Bürgermeisterbeirat benannt worden sind,
- sechs nicht zum SSGPI gehörende Mitglieder der föderalen Polizei, - sechs nicht zum SSGPI gehörende Mitglieder der föderalen Polizei,
die von mir auf Vorschlag des Generalkommissars benannt worden sind, die von mir auf Vorschlag des Generalkommissars benannt worden sind,
- der dienstleitende Direktor, ohne Stimmrecht, - der dienstleitende Direktor, ohne Stimmrecht,
- ein Vertreter pro repräsentativer Gewerkschaftsorganisation, ohne - ein Vertreter pro repräsentativer Gewerkschaftsorganisation, ohne
Stimmrecht. Stimmrecht.
In diesem Zusammenhang werde ich in Kürze den Vorsitzenden des In diesem Zusammenhang werde ich in Kürze den Vorsitzenden des
Bürgermeisterbeirats und den Generalkommissar der föderalen Polizei Bürgermeisterbeirats und den Generalkommissar der föderalen Polizei
sowie die jeweiligen Vorsitzenden der betroffenen Gewerkschaften sowie die jeweiligen Vorsitzenden der betroffenen Gewerkschaften
anschreiben und sie mit den nötigen Spezifikationen darum bitten, mir anschreiben und sie mit den nötigen Spezifikationen darum bitten, mir
ihre Benennungen und Vorschläge so schnell wie möglich zu übermitteln. ihre Benennungen und Vorschläge so schnell wie möglich zu übermitteln.
In diesem Rahmen müssen einige Vorschriften berücksichtigt werden. Die In diesem Rahmen müssen einige Vorschriften berücksichtigt werden. Die
Zusammenstellung der stimmberechtigten Mitglieder erfolgt unter Zusammenstellung der stimmberechtigten Mitglieder erfolgt unter
Einhaltung der sprachlichen Parität. Ausserdem versteht es sich von Einhaltung der sprachlichen Parität. Ausserdem versteht es sich von
selbst, dass es eine gleichmässige Verteilung auf die verschiedenen selbst, dass es eine gleichmässige Verteilung auf die verschiedenen
Korpsarten (« Grösse ») geben muss. Laut Gesetz darf es sogar nur Korpsarten (« Grösse ») geben muss. Laut Gesetz darf es sogar nur
einen Entsandten pro Korps oder pro Dienst geben. einen Entsandten pro Korps oder pro Dienst geben.
Die vier Bürgermeister benennen anschliessend aus ihrer Mitte einen Die vier Bürgermeister benennen anschliessend aus ihrer Mitte einen
Vorsitzenden und einen Vizevorsitzenden des SSGPI-Ausschusses, die zu Vorsitzenden und einen Vizevorsitzenden des SSGPI-Ausschusses, die zu
verschiedenen Sprachrollen gehören. verschiedenen Sprachrollen gehören.
Alle Benennungen werden anschliessend im Belgischen Staatsblatt Alle Benennungen werden anschliessend im Belgischen Staatsblatt
veröffentlicht. veröffentlicht.
5.3 Arbeitsweise 5.3 Arbeitsweise
Ich halte es nicht für angebracht, in dieser Übergangsphase starre Ich halte es nicht für angebracht, in dieser Übergangsphase starre
Arbeitsregeln vorzuschreiben. Das Gesetz enthält übrigens bereits Arbeitsregeln vorzuschreiben. Das Gesetz enthält übrigens bereits
einige Regeln, unter anderem hinsichtlich des Rechts auf Akteneinsicht einige Regeln, unter anderem hinsichtlich des Rechts auf Akteneinsicht
und hinsichtlich des Stimmrechts. und hinsichtlich des Stimmrechts.
Wie üblich werden die Stellungnahmen mit der Mehrheit der abgegebenen Wie üblich werden die Stellungnahmen mit der Mehrheit der abgegebenen
Stimmen angenommen. Ausserdem halte ich es für nützlich, für die Stimmen angenommen. Ausserdem halte ich es für nützlich, für die
Ausschussmitglieder die Möglichkeit vorzusehen, abweichende Meinungen Ausschussmitglieder die Möglichkeit vorzusehen, abweichende Meinungen
auf Wunsch protokollieren zu lassen. auf Wunsch protokollieren zu lassen.
In Erwartung eines verordnungsrechtlichen Verfahrens überlasse ich es In Erwartung eines verordnungsrechtlichen Verfahrens überlasse ich es
dem SSGPI-Ausschuss ferner, seine eigene pragmatische Arbeitsweise dem SSGPI-Ausschuss ferner, seine eigene pragmatische Arbeitsweise
festzulegen. festzulegen.
Bezüglich der Sekretariatsarbeit kann der Ausschuss in der Bezüglich der Sekretariatsarbeit kann der Ausschuss in der
Zwischenzeit aus den DMFS-Mitgliedern einen planmässigen Sekretär des Zwischenzeit aus den DMFS-Mitgliedern einen planmässigen Sekretär des
SSGPI und einen Stellvertreter in Anspruch nehmen. Der dienstleitende SSGPI und einen Stellvertreter in Anspruch nehmen. Der dienstleitende
Direktor benennt diese Personen so schnell wie möglich und teilt dem Direktor benennt diese Personen so schnell wie möglich und teilt dem
ATS ihre Angaben mit. ATS ihre Angaben mit.
Ich beauftrage ihn ausserdem damit, dafür zu sorgen, dass den Ich beauftrage ihn ausserdem damit, dafür zu sorgen, dass den
Mitgliedern des SSGPI-Ausschusses eventuelle, in Ausübung ihrer Mitgliedern des SSGPI-Ausschusses eventuelle, in Ausübung ihrer
Funktionen entstehende Fahrtkosten gemäss Artikel XI.IV.106 RSPol zu Funktionen entstehende Fahrtkosten gemäss Artikel XI.IV.106 RSPol zu
Lasten des Haushaltsplans Abschnitt 17 - Föderale Polizei und Lasten des Haushaltsplans Abschnitt 17 - Föderale Polizei und
integrierte Arbeitsweise - Organisationsbereich 55 (SSGPI) - integrierte Arbeitsweise - Organisationsbereich 55 (SSGPI) -
zurückerstattet werden. zurückerstattet werden.
6. Schlussfolgerung 6. Schlussfolgerung
Es ist offensichtlich, dass die oben erwähnten neuen Konzepte Es ist offensichtlich, dass die oben erwähnten neuen Konzepte
bezüglich der Verwaltung der Entlohnung des Personals der bezüglich der Verwaltung der Entlohnung des Personals der
Polizeidienste die integrierte administrative Funktionsweise der neu Polizeidienste die integrierte administrative Funktionsweise der neu
gegliederten Polizei verbessern soll. Darum wünsche ich, dass alle in gegliederten Polizei verbessern soll. Darum wünsche ich, dass alle in
diesem Rundschreiben erwähnten Personen trotz der halboffiziellen diesem Rundschreiben erwähnten Personen trotz der halboffiziellen
Übergangssituation sich ihre Aufgabe zu Herzen nehmen und auf Übergangssituation sich ihre Aufgabe zu Herzen nehmen und auf
intelligente und konstruktive Weise zur Ausarbeitung von Konzepten intelligente und konstruktive Weise zur Ausarbeitung von Konzepten
beitragen, die nach dem Willen des Gesetzgebers die künftige beitragen, die nach dem Willen des Gesetzgebers die künftige
Arbeitsweise des SSGPI unterstützen sollen. Arbeitsweise des SSGPI unterstützen sollen.
Ich bitte die Frauen und Herren Provinzgouverneure, vorliegendes Ich bitte die Frauen und Herren Provinzgouverneure, vorliegendes
Rundschreiben so schnell wie möglich an alle Bürgermeister ihres Rundschreiben so schnell wie möglich an alle Bürgermeister ihres
Amtsbereichs zu verteilen. Amtsbereichs zu verteilen.
Ich bitte die Frauen und Herren Provinzgouverneure, das Datum, an dem Ich bitte die Frauen und Herren Provinzgouverneure, das Datum, an dem
dieses Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird, im dieses Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird, im
Verwaltungsblatt anzugeben. Verwaltungsblatt anzugeben.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
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