Etaamb.openjustice.be
Meertalige weergave van Omzendbrief van 29/01/2003
← Terug naar "Omzendbrief GPI 32 betreffende de richtlijnen en formaliteiten die moeten gevolgd worden in het raam van de procedure tot statutarisering van de personeelsleden van het administratief en logistiek kader van de politiediensten. - Duitse vertaling "
Omzendbrief GPI 32 betreffende de richtlijnen en formaliteiten die moeten gevolgd worden in het raam van de procedure tot statutarisering van de personeelsleden van het administratief en logistiek kader van de politiediensten. - Duitse vertaling Circulaire GPI 32 concernant les directives et les formalités à suivre dans le cadre de la procédure de statutarisation des membres du personnel du cadre administratif et logistique des services de police. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
29 JANUARI 2003. - Omzendbrief GPI 32 betreffende de richtlijnen en 29 JANVIER 2003. - Circulaire GPI 32 concernant les directives et les
formaliteiten die moeten gevolgd worden in het raam van de procedure formalités à suivre dans le cadre de la procédure de statutarisation
tot statutarisering van de personeelsleden van het administratief en des membres du personnel du cadre administratif et logistique des
logistiek kader van de politiediensten. - Duitse vertaling services de police. - Traduction allemande
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
32 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 29 januari 2003 circulaire GPI 32 du Ministre de l'Intérieur du 29 janvier 2003
betreffende de richtlijnen en formaliteiten die moeten gevolgd worden concernant les directives et les formalités à suivre dans le cadre de
in het raam van de procedure tot statutarisering van de la procédure de statutarisation des membres du personnel du cadre
personeelsleden van het administratief en logistiek kader van de administratif et logistique des services de police (Moniteur belge du
politiediensten (Belgisch Staatsblad van 7 februari 2003), opgemaakt 7 février 2003), établie par le Service central de traduction
door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling van het
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.
29. JANUAR 2003 - Rundschreiben GPI 32 über die Richtlinien und 29. JANUAR 2003 - Rundschreiben GPI 32 über die Richtlinien und
Formalitäten, die im Rahmen des Verfahrens zur Statutarisierung der Formalitäten, die im Rahmen des Verfahrens zur Statutarisierung der
Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders der Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders der
Polizeidienste zu befolgen sind Polizeidienste zu befolgen sind
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
An den Herrn Generalinspektor der föderalen Polizei und der lokalen An den Herrn Generalinspektor der föderalen Polizei und der lokalen
Polizei Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und
Vorbeugungspolitik Vorbeugungspolitik
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
Sehr geehrter Herr Generalinspektor, Sehr geehrter Herr Generalinspektor,
1. SITUATION 1. SITUATION
Am 10., 11., 12. und 13. Dezember 2002 haben zahlreiche Am 10., 11., 12. und 13. Dezember 2002 haben zahlreiche
Vertragspersonalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders der Vertragspersonalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders der
Polizeidienste die so genannte "allgemeine" (funktionelle) Polizeidienste die so genannte "allgemeine" (funktionelle)
Statutarisierungsprüfung abgelegt, und zwar pro Stufe und pro Statutarisierungsprüfung abgelegt, und zwar pro Stufe und pro
Sprachenregelung (Artikel XII.IV.2 ff. des RSPol). Sprachenregelung (Artikel XII.IV.2 ff. des RSPol).
Die Behörde hat sich in der Tat in letzter Zeit sehr bemüht, um diese Die Behörde hat sich in der Tat in letzter Zeit sehr bemüht, um diese
Statutarisierungsprüfungen zu organisieren und die betroffenen Statutarisierungsprüfungen zu organisieren und die betroffenen
Personalmitglieder darauf vorzubereiten. Verschiedene Infoblätter und Personalmitglieder darauf vorzubereiten. Verschiedene Infoblätter und
Broschüren sind sogar erstellt worden, damit das Personal ausführlich Broschüren sind sogar erstellt worden, damit das Personal ausführlich
informiert wird (siehe insbesondere die Informationsbroschüren "De informiert wird (siehe insbesondere die Informationsbroschüren "De
l'administration communale vers la police locale"/"Van de l'administration communale vers la police locale"/"Van de
gemeentelijke administratie naar de lokale politie" und gemeentelijke administratie naar de lokale politie" und
"Statutarisation"/"Statutarisering"). "Statutarisation"/"Statutarisering").
Da die Ergebnisse der allgemeinen Statutarisierungsprüfung nun bekannt Da die Ergebnisse der allgemeinen Statutarisierungsprüfung nun bekannt
sind und wissend, dass der zweite so genannte "spezifische" Teil sind und wissend, dass der zweite so genannte "spezifische" Teil
gerade begonnen hat, ist es angebracht, das Verfahren, das für die gerade begonnen hat, ist es angebracht, das Verfahren, das für die
Ernennung der betroffenen Personalmitglieder des Verwaltungs- und Ernennung der betroffenen Personalmitglieder des Verwaltungs- und
Logistikkaders einzuhalten ist, näher zu erklären. Dies ist auch das Logistikkaders einzuhalten ist, näher zu erklären. Dies ist auch das
Ziel des vorliegenden Rundschreibens. Ziel des vorliegenden Rundschreibens.
2. AUFFRISCHUNG DER PRINZIPIEN 2. AUFFRISCHUNG DER PRINZIPIEN
2.1 Welche derzeitigen Personalmitglieder des Verwaltungs- und 2.1 Welche derzeitigen Personalmitglieder des Verwaltungs- und
Logistikkaders sind von der Statutarisierung betroffen? Logistikkaders sind von der Statutarisierung betroffen?
Entsprechend den Bemühungen der Behörde wurde beschlossen, dass jedes Entsprechend den Bemühungen der Behörde wurde beschlossen, dass jedes
vor dem 25. Oktober 2002 angeworbene Vertragspersonalmitglied als vor dem 25. Oktober 2002 angeworbene Vertragspersonalmitglied als
interner Bewerber an den Statutarisierungsprüfungen teilnehmen konnte, interner Bewerber an den Statutarisierungsprüfungen teilnehmen konnte,
auch wenn dieses Personalmitglied kein statutarisierbares Amt auch wenn dieses Personalmitglied kein statutarisierbares Amt
bekleidete. All diese Personalmitglieder konnten also unterschiedslos bekleidete. All diese Personalmitglieder konnten also unterschiedslos
als interne Bewerber an den Statutarisierungsprüfungen teilnehmen. Sie als interne Bewerber an den Statutarisierungsprüfungen teilnehmen. Sie
mussten lediglich an dem allgemeinen Teil teilnehmen: der mussten lediglich an dem allgemeinen Teil teilnehmen: der
funktionellen Prüfung. Dies betrifft: funktionellen Prüfung. Dies betrifft:
- einerseits diejenigen, die eine statutarisierbare Vollzeitstelle - einerseits diejenigen, die eine statutarisierbare Vollzeitstelle
bekleiden (Personalmitglieder, die unter die Regelung der freiwilligen bekleiden (Personalmitglieder, die unter die Regelung der freiwilligen
Viertagewoche, der Laufbahnunterbrechung oder der krankheitsbedingten Viertagewoche, der Laufbahnunterbrechung oder der krankheitsbedingten
Teilzeitbeschäftigung fallen, bekleiden in rechtlicher Hinsicht eine Teilzeitbeschäftigung fallen, bekleiden in rechtlicher Hinsicht eine
Vollzeitstelle). Personalmitglieder mit einem Vertrag zur Ersetzung Vollzeitstelle). Personalmitglieder mit einem Vertrag zur Ersetzung
eines Stelleninhabers, der nicht zum CALOG übergegangen wäre, können eines Stelleninhabers, der nicht zum CALOG übergegangen wäre, können
ebenfalls in diese Kategorie fallen, das heisst, wenn sie eine ebenfalls in diese Kategorie fallen, das heisst, wenn sie eine
statutarisierbare Stelle bekleiden. statutarisierbare Stelle bekleiden.
Diese Personalmitglieder werden in "Gruppe X" klassiert, Diese Personalmitglieder werden in "Gruppe X" klassiert,
- andererseits Personalmitglieder: - andererseits Personalmitglieder:
* die eine durch zeitweilige oder wechselnde Mittel finanzierte Stelle * die eine durch zeitweilige oder wechselnde Mittel finanzierte Stelle
(BVB) bekleiden, (BVB) bekleiden,
* mit einem oder mehreren Teilzeitarbeitsverträgen, * mit einem oder mehreren Teilzeitarbeitsverträgen,
* die für eine ganz bestimmte Arbeit eingestellt worden sind, * die für eine ganz bestimmte Arbeit eingestellt worden sind,
* mit einem befristeten Arbeitsvertrag (insofern sie keine * mit einem befristeten Arbeitsvertrag (insofern sie keine
statutarisierbare Stelle im Stellenplan bekleiden, denn in diesem Fall statutarisierbare Stelle im Stellenplan bekleiden, denn in diesem Fall
gehören sie zur Gruppe X), gehören sie zur Gruppe X),
* des Wartungspersonals, * des Wartungspersonals,
* der Restaurants, Kantinen und Messen, * der Restaurants, Kantinen und Messen,
* mit einem Ersetzungsvertrag und die nicht in Gruppe X aufgeführt * mit einem Ersetzungsvertrag und die nicht in Gruppe X aufgeführt
sind. sind.
Diese Personalmitglieder werden in "Gruppe Y" klassiert. Diese Personalmitglieder werden in "Gruppe Y" klassiert.
Wenn ein Personalmitglied günstig eingestuft ist (siehe oben erwähnte Wenn ein Personalmitglied günstig eingestuft ist (siehe oben erwähnte
Informationsbroschüre "Statutarisation"/ "Statutarisering") und zur Informationsbroschüre "Statutarisation"/ "Statutarisering") und zur
Gruppe X gehört, wird es statutarisches Personalmitglied, das heisst, Gruppe X gehört, wird es statutarisches Personalmitglied, das heisst,
es muss in seinem eigenen Amt ernannt werden. Art und Ort der Arbeit es muss in seinem eigenen Amt ernannt werden. Art und Ort der Arbeit
bleiben unverändert. bleiben unverändert.
Wer günstig eingestuft ist und zur Gruppe Y gehört, wird erst Wer günstig eingestuft ist und zur Gruppe Y gehört, wird erst
statutarisches Personalmitglied, wenn er eine "statutarische" Stelle statutarisches Personalmitglied, wenn er eine "statutarische" Stelle
durch Mobilität erhält. Den Personalmitgliedern der Gruppe Y, die durch Mobilität erhält. Den Personalmitgliedern der Gruppe Y, die
bestanden haben und günstig eingestuft sind, wird also ein bestanden haben und günstig eingestuft sind, wird also ein
Statutarisierungsbrevet ausgestellt, das sie hinterher im Rahmen einer Statutarisierungsbrevet ausgestellt, das sie hinterher im Rahmen einer
Mobilität geltend machen können. Die Gültigkeit dieses Brevets ist Mobilität geltend machen können. Die Gültigkeit dieses Brevets ist
nicht zeitlich begrenzt. nicht zeitlich begrenzt.
Unbeschadet der Möglichkeit für BVB, durch Erlangung einer Stelle im Unbeschadet der Möglichkeit für BVB, durch Erlangung einer Stelle im
Rahmen der Mobilität statutarisches Personalmitglied zu werden, Rahmen der Mobilität statutarisches Personalmitglied zu werden,
besteht für sie wie für die Personen der Gruppe X auch die besteht für sie wie für die Personen der Gruppe X auch die
Möglichkeit, in ihrer eigenen Stelle statutarisches Personalmitglied Möglichkeit, in ihrer eigenen Stelle statutarisches Personalmitglied
zu werden. Dies ist nur möglich, wenn ihre Rechtsstellung zu werden. Dies ist nur möglich, wenn ihre Rechtsstellung
regularisiert wird. Sie werden also nur unter Beibehaltung ihrer regularisiert wird. Sie werden also nur unter Beibehaltung ihrer
Stelle ernannt, sofern und wenn die Haushaltsmittel, das heisst die Stelle ernannt, sofern und wenn die Haushaltsmittel, das heisst die
Zuschüsse, die die Gemeinden oder Polizeizonen für sie erhalten, von Zuschüsse, die die Gemeinden oder Polizeizonen für sie erhalten, von
den zuständigen Behörden langfristig garantiert werden. den zuständigen Behörden langfristig garantiert werden.
2.2 Zur Erinnerung verlaufen die Phasen der Ernennung der Bewerber 2.2 Zur Erinnerung verlaufen die Phasen der Ernennung der Bewerber
folgendermassen: folgendermassen:
Phase 1: Phase 1:
Die internen Bewerber, die so gut wie beziehungsweise besser als die Die internen Bewerber, die so gut wie beziehungsweise besser als die
externen Bewerber, die bestanden haben, eingestuft sind und deren externen Bewerber, die bestanden haben, eingestuft sind und deren
Anzahl den Stellen entspricht, die innerhalb der betroffenen Stufe pro Anzahl den Stellen entspricht, die innerhalb der betroffenen Stufe pro
Sprachenregelung vakant sind, werden direkt nach Abschluss des Sprachenregelung vakant sind, werden direkt nach Abschluss des
allgemeinen Teils durch ihre jeweilige Ernennungsbehörde ernannt, allgemeinen Teils durch ihre jeweilige Ernennungsbehörde ernannt,
insofern es sich um statutarisierbare Stellen handelt, die im insofern es sich um statutarisierbare Stellen handelt, die im
Stellenplan vorgesehen sind. Hierbei geht es also um die erfolgreichen Stellenplan vorgesehen sind. Hierbei geht es also um die erfolgreichen
Prüfungsteilnehmer der Gruppe X. Prüfungsteilnehmer der Gruppe X.
Phase 2: Phase 2:
Andere interne und ebenfalls zur Gruppe X gehörende Bewerber werden Andere interne und ebenfalls zur Gruppe X gehörende Bewerber werden
hinterher ernannt, wenn sie für den allgemeinen Teil so gut wie hinterher ernannt, wenn sie für den allgemeinen Teil so gut wie
beziehungsweise besser eingestuft sind als die externen Bewerber, die beziehungsweise besser eingestuft sind als die externen Bewerber, die
tatsächlich nach dem vorgesehenen Auswahlverfahren eingestellt werden, tatsächlich nach dem vorgesehenen Auswahlverfahren eingestellt werden,
das weiter unten in Nr. 4.2 näher erläutert wird. das weiter unten in Nr. 4.2 näher erläutert wird.
Phase 3: Phase 3:
Wenn später ein in einer spezifischen Liste eingetragener externer Wenn später ein in einer spezifischen Liste eingetragener externer
Bewerber ernannt wird, werden die internen Bewerber der Gruppe X, die Bewerber ernannt wird, werden die internen Bewerber der Gruppe X, die
für den allgemeinen Teil so gut wie beziehungsweise besser als er für den allgemeinen Teil so gut wie beziehungsweise besser als er
eingestuft sind, ebenfalls ernannt (siehe Nr. 4.4 weiter unten). eingestuft sind, ebenfalls ernannt (siehe Nr. 4.4 weiter unten).
3. TRAGWEITE DER STATUTARISIERUNG 3. TRAGWEITE DER STATUTARISIERUNG
Statutarisch werden bedeutet, dass die CALOG-Personalmitglieder, die Statutarisch werden bedeutet, dass die CALOG-Personalmitglieder, die
früher im Rahmen eines Arbeitsvertrags eingestellt wurden, ab jetzt früher im Rahmen eines Arbeitsvertrags eingestellt wurden, ab jetzt
einem Statut unterworfen sind. einem Statut unterworfen sind.
Ab der Ernennung ist das neue Statut vollständig anwendbar! Ab der Ernennung ist das neue Statut vollständig anwendbar!
Statutarisch werden oder "eingestuft werden" bedeutet ebenfalls, dass Statutarisch werden oder "eingestuft werden" bedeutet ebenfalls, dass
man eine neue Gehaltstabelle, ein neues Dienstalter in der man eine neue Gehaltstabelle, ein neues Dienstalter in der
Gehaltstabelle und ein neues finanzielles Dienstalter erhält. Gehaltstabelle und ein neues finanzielles Dienstalter erhält.
Das allgemeine Dienstalter, das Dienstgradalter und das Stufenalter Das allgemeine Dienstalter, das Dienstgradalter und das Stufenalter
laufen weiter. Daher behält der Betreffende das als Personalmitglied laufen weiter. Daher behält der Betreffende das als Personalmitglied
erworbene Dienstalter. erworbene Dienstalter.
Die CALOG-Personalmitglieder, die zur Gruppe X gehören und die sich Die CALOG-Personalmitglieder, die zur Gruppe X gehören und die sich
vorher für die Beibehaltung ihres ursprünglichen Statuts entschieden vorher für die Beibehaltung ihres ursprünglichen Statuts entschieden
haben, verlassen dieses Statut und fallen somit vollständig unter das haben, verlassen dieses Statut und fallen somit vollständig unter das
neue Statut, insofern sie selbstverständlich bei den neue Statut, insofern sie selbstverständlich bei den
Statutarisierungsprüfungen günstig eingestuft worden sind. Statutarisierungsprüfungen günstig eingestuft worden sind.
Entsprechend den Bemühungen der Behörde (siehe Nr. 11 der Entsprechend den Bemühungen der Behörde (siehe Nr. 11 der
Informationsbroschüre "Statutarisation"/ "Statutarisering") ist vor Informationsbroschüre "Statutarisation"/ "Statutarisering") ist vor
kurzem ein aktualisiertes Informationsblatt veröffentlicht worden, in kurzem ein aktualisiertes Informationsblatt veröffentlicht worden, in
dem der technische Charakter der Einstufung ausführlich erläutert und dem der technische Charakter der Einstufung ausführlich erläutert und
durch Zahlen veranschaulicht wird. In diesem Infoblatt werden durch Zahlen veranschaulicht wird. In diesem Infoblatt werden
ebenfalls die Probezeit, die Anzahl Krankheitsurlaubstage sowie die ebenfalls die Probezeit, die Anzahl Krankheitsurlaubstage sowie die
Änderung der Einstufung der CALOG-Personalmitglieder behandelt, die Änderung der Einstufung der CALOG-Personalmitglieder behandelt, die
aus wallonischen Gemeinden stammen und die unter die Gehaltstabelle aus wallonischen Gemeinden stammen und die unter die Gehaltstabelle
D4, D6 oder D7 fallen (siehe Artikel 470 des Programmgesetzes vom 24. D4, D6 oder D7 fallen (siehe Artikel 470 des Programmgesetzes vom 24.
Dezember 2002, Belgisches Staatsblatt vom 31. Dezember 2002). Dezember 2002, Belgisches Staatsblatt vom 31. Dezember 2002).
4. VERFAHREN 4. VERFAHREN
Verlauf und Weiterverfolgung Verlauf und Weiterverfolgung
4.1 Die Direktion der Anwerbung und der Auswahl der föderalen Polizei 4.1 Die Direktion der Anwerbung und der Auswahl der föderalen Polizei
(DPR) hat vor kurzem eine nationale Liste der CALOG-Personalmitglieder (DPR) hat vor kurzem eine nationale Liste der CALOG-Personalmitglieder
verteilt, die - den ersten Angaben zufolge - der Gruppe X oder der verteilt, die - den ersten Angaben zufolge - der Gruppe X oder der
Gruppe Y angehören, die allgemeine Statutarisierungsprüfung absolviert Gruppe Y angehören, die allgemeine Statutarisierungsprüfung absolviert
haben und zudem günstig eingestuft sind. haben und zudem günstig eingestuft sind.
Die DPR hat zudem den betroffenen CALOG-Personalmitgliedern ein Die DPR hat zudem den betroffenen CALOG-Personalmitgliedern ein
individuelles Schreiben zugeschickt, um ihnen für die Absolvierung und individuelles Schreiben zugeschickt, um ihnen für die Absolvierung und
für die günstige Einstufung zu gratulieren, wobei sie den für die günstige Einstufung zu gratulieren, wobei sie den
Personalmitgliedern der Gruppe X mitgeteilt hat, dass sie in Kürze Personalmitgliedern der Gruppe X mitgeteilt hat, dass sie in Kürze
ernannt werden (Phase 1 der Ernennung). ernannt werden (Phase 1 der Ernennung).
Anschliessend wird die DPR den Korpschefs der lokalen Polizei ein Anschliessend wird die DPR den Korpschefs der lokalen Polizei ein
Schreiben übermitteln, um ihnen die genaue Namensliste ihrer Schreiben übermitteln, um ihnen die genaue Namensliste ihrer
CALOG-Personalmitglieder - diesmal pro Polizeizone - mitzuteilen, die CALOG-Personalmitglieder - diesmal pro Polizeizone - mitzuteilen, die
für eine Ernennung in Betracht kommen. Parallel hierzu wird den für eine Ernennung in Betracht kommen. Parallel hierzu wird den
betroffenen Direktoren der föderalen Polizei das gleiche Schreiben in betroffenen Direktoren der föderalen Polizei das gleiche Schreiben in
Bezug auf die Namen der CALOG-Personalmitglieder ihrer Direktion Bezug auf die Namen der CALOG-Personalmitglieder ihrer Direktion
übermittelt, die für eine Ernennung in Betracht kommen. übermittelt, die für eine Ernennung in Betracht kommen.
4.2 In der Zwischenzeit sind die externen Bewerber, die die allgemeine 4.2 In der Zwischenzeit sind die externen Bewerber, die die allgemeine
Statutarisierungsprüfung absolviert haben, seit Mitte Januar 2003 von Statutarisierungsprüfung absolviert haben, seit Mitte Januar 2003 von
der DPR aufgefordert worden, den Test der kognitiven Fähigkeiten und der DPR aufgefordert worden, den Test der kognitiven Fähigkeiten und
den Persönlichkeitstest abzulegen. Danach werden sie gegebenenfalls den Persönlichkeitstest abzulegen. Danach werden sie gegebenenfalls
die letzten Auswahlprüfungen ablegen müssen, und zwar das die letzten Auswahlprüfungen ablegen müssen, und zwar das
Bewerbungsgespräch in der Polizeizone oder in der Direktion der Bewerbungsgespräch in der Polizeizone oder in der Direktion der
föderalen Polizei, in der sie sich um eine am 12. Oktober 2002 im föderalen Polizei, in der sie sich um eine am 12. Oktober 2002 im
Belgischen Staatsblatt veröffentlichte vakante Stelle beworben haben. Belgischen Staatsblatt veröffentlichte vakante Stelle beworben haben.
Nach Absolvierung der Tests der kognitiven Fähigkeiten erhalten die Nach Absolvierung der Tests der kognitiven Fähigkeiten erhalten die
erfolgreichen Prüfungsteilnehmer von der DPR eine Bescheinigung mit erfolgreichen Prüfungsteilnehmer von der DPR eine Bescheinigung mit
dem Datum, an dem sie diese Tests bestanden haben. dem Datum, an dem sie diese Tests bestanden haben.
4.3 Die DPR übermittelt den betroffenen Korpschefs der lokalen Polizei 4.3 Die DPR übermittelt den betroffenen Korpschefs der lokalen Polizei
und den betroffenen Direktoren der föderalen Polizei die Resultate der und den betroffenen Direktoren der föderalen Polizei die Resultate der
Tests der kognitiven Fähigkeiten und die Persönlichkeitsprotokolle, Tests der kognitiven Fähigkeiten und die Persönlichkeitsprotokolle,
damit sie anhand dieser Unterlagen zur Einladung und zur Auswahl der damit sie anhand dieser Unterlagen zur Einladung und zur Auswahl der
Bewerber um die in ihrem Korps beziehungsweise ihrer Direktion vakante Bewerber um die in ihrem Korps beziehungsweise ihrer Direktion vakante
Stelle übergehen können. Stelle übergehen können.
4.4 Die externen Bewerber, die sich um eine in einem Korps der lokalen 4.4 Die externen Bewerber, die sich um eine in einem Korps der lokalen
Polizei beziehungsweise in einer Direktion der föderalen Polizei für Polizei beziehungsweise in einer Direktion der föderalen Polizei für
vakant erklärte Stelle (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt am vakant erklärte Stelle (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt am
12. Oktober 2002) beworben haben und für dieses Amt zwar für tauglich 12. Oktober 2002) beworben haben und für dieses Amt zwar für tauglich
befunden worden sind, jedoch letztlich nicht eingestellt worden sind, befunden worden sind, jedoch letztlich nicht eingestellt worden sind,
werden in eine spezifische Liste eingetragen, die ab dem Datum der werden in eine spezifische Liste eingetragen, die ab dem Datum der
oben erwähnten Bescheinigung über die kognitiven Fähigkeiten zwei oben erwähnten Bescheinigung über die kognitiven Fähigkeiten zwei
Jahre gültig ist. Diese Bewerber werden durch den Besitz der oben Jahre gültig ist. Diese Bewerber werden durch den Besitz der oben
erwähnten Bescheinigung von diesen Prüfungen befreit und bei einer erwähnten Bescheinigung von diesen Prüfungen befreit und bei einer
späteren Vakanz einer Stelle der Stufe, in der sie sich im Rahmen der späteren Vakanz einer Stelle der Stufe, in der sie sich im Rahmen der
Statutarisierungsprüfungen beworben hatten, berücksichtigt. Statutarisierungsprüfungen beworben hatten, berücksichtigt.
Zu diesem Zweck speichert die DPR auf ihrer Internetseite Zu diesem Zweck speichert die DPR auf ihrer Internetseite
www.jobpol.be alle Stellen, die bei der föderalen beziehungsweise www.jobpol.be alle Stellen, die bei der föderalen beziehungsweise
lokalen Polizei pro Stufe und Provinz vakant sind. lokalen Polizei pro Stufe und Provinz vakant sind.
Falls also ein zwar für tauglich befundener, aber nicht eingestellter Falls also ein zwar für tauglich befundener, aber nicht eingestellter
externer Bewerber in der oben erwähnten spezifischen Liste eingetragen externer Bewerber in der oben erwähnten spezifischen Liste eingetragen
ist und die Stelle, um die er sich im Anschluss an die ist und die Stelle, um die er sich im Anschluss an die
Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt vom 12. Oktober 2002 Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt vom 12. Oktober 2002
beworben hat, (aufgrund eines Rücktritts, ...) erneut für vakant beworben hat, (aufgrund eines Rücktritts, ...) erneut für vakant
erklärt wird, muss diese Liste als eine wahre Anwerbungsreserve erklärt wird, muss diese Liste als eine wahre Anwerbungsreserve
betrachtet werden und kann der externe Bewerber ohne weiteres für betrachtet werden und kann der externe Bewerber ohne weiteres für
diese Stelle eingestellt werden, da er das gesamte Auswahlverfahren diese Stelle eingestellt werden, da er das gesamte Auswahlverfahren
bereits abgeschlossen hat. bereits abgeschlossen hat.
Ein externer Bewerber, der nach dem Auswahlverfahren für eine im Ein externer Bewerber, der nach dem Auswahlverfahren für eine im
Belgischen Staatsblatt vom 12. Oktober 2002 für vakant erklärte Stelle Belgischen Staatsblatt vom 12. Oktober 2002 für vakant erklärte Stelle
für untauglich befunden worden ist, kann sich hingegen nur um eine für untauglich befunden worden ist, kann sich hingegen nur um eine
andere Stelle bewerben, die natürlich mit seiner Stufe übereinstimmt. andere Stelle bewerben, die natürlich mit seiner Stufe übereinstimmt.
Dieser Bewerber kann also nur eingestellt werden, nachdem er das Dieser Bewerber kann also nur eingestellt werden, nachdem er das
Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen hat, das heisst, nachdem er Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen hat, das heisst, nachdem er
von dem betroffenen Korps der lokalen Polizei oder der betroffenen von dem betroffenen Korps der lokalen Polizei oder der betroffenen
Direktion der föderalen Polizei aufgefordert worden ist, die letzten Direktion der föderalen Polizei aufgefordert worden ist, die letzten
Auswahlprüfungen abzulegen. Auswahlprüfungen abzulegen.
4.5 Wenn ein Polizeikorps oder eine Direktion nach einem erfolglosen 4.5 Wenn ein Polizeikorps oder eine Direktion nach einem erfolglosen
Mobilitätszyklus beschliesst, einen solchen externen Bewerber Mobilitätszyklus beschliesst, einen solchen externen Bewerber
einzustellen und zu ernennen, muss es beziehungsweise sie die einzustellen und zu ernennen, muss es beziehungsweise sie die
Direktion der Mobilität und der Laufbahnverwaltung - CALOG-Dienst Direktion der Mobilität und der Laufbahnverwaltung - CALOG-Dienst
(DPMC) - darüber informieren, damit diese die notwendigen Massnahmen (DPMC) - darüber informieren, damit diese die notwendigen Massnahmen
im Rahmen der Phase 2 oder 3 der Ernennung treffen kann. im Rahmen der Phase 2 oder 3 der Ernennung treffen kann.
Wenn ein externer Bewerber eine Stelle erhält, wird in der Tat Phase 2 Wenn ein externer Bewerber eine Stelle erhält, wird in der Tat Phase 2
oder 3 der Ernennung der internen CALOG-Personalmitglieder ausgelöst, oder 3 der Ernennung der internen CALOG-Personalmitglieder ausgelöst,
das heisst, sie werden ernannt, insofern sie für den allgemeinen Teil das heisst, sie werden ernannt, insofern sie für den allgemeinen Teil
der Statutarisierungsprüfungen so gut wie beziehungsweise besser der Statutarisierungsprüfungen so gut wie beziehungsweise besser
eingestuft sind als die externen Bewerber, die tatsächlich eingestellt eingestuft sind als die externen Bewerber, die tatsächlich eingestellt
worden sind. worden sind.
Anschliessend benachrichtigt die DPMC die betroffenen lokalen Anschliessend benachrichtigt die DPMC die betroffenen lokalen
Polizeikorps beziehungsweise die betroffenen Direktionen, dass Polizeikorps beziehungsweise die betroffenen Direktionen, dass
bestimmte Mitglieder ihres CALOG-Personals im Rahmen der Phase 2 oder bestimmte Mitglieder ihres CALOG-Personals im Rahmen der Phase 2 oder
3 für eine Ernennung in Betracht kommen. 3 für eine Ernennung in Betracht kommen.
Die Informationspflicht der Polizeizonen gegenüber der DPMC ist im Die Informationspflicht der Polizeizonen gegenüber der DPMC ist im
Fall einer Anwerbung äusserst wichtig, da die Einstellung eines Fall einer Anwerbung äusserst wichtig, da die Einstellung eines
externen Bewerbers in einer bestimmten Zone entweder die externen Bewerbers in einer bestimmten Zone entweder die
Statutarisierung zahlreicher interner CALOG-Personalmitglieder (Gruppe Statutarisierung zahlreicher interner CALOG-Personalmitglieder (Gruppe
X) in dieser Zone, in anderen Zonen oder auch bei der föderalen X) in dieser Zone, in anderen Zonen oder auch bei der föderalen
Polizei mit sich bringen kann oder zur Ausstellung des Polizei mit sich bringen kann oder zur Ausstellung des
Statutarisierungsbrevets an die internen CALOG-Personalmitglieder der Statutarisierungsbrevets an die internen CALOG-Personalmitglieder der
Gruppe Y, die die allgemeine Statutarisierungsprüfung absolviert Gruppe Y, die die allgemeine Statutarisierungsprüfung absolviert
haben, führen kann. Ich bestehe daher darauf, dass die DPMC so gut wie haben, führen kann. Ich bestehe daher darauf, dass die DPMC so gut wie
möglich informiert wird (Adresse: DPMC - CALOG-Dienst: Rue Fritz möglich informiert wird (Adresse: DPMC - CALOG-Dienst: Rue Fritz
Toussaint 47 in 1050 BRÜSSEL - Fax: 02/642 61 34). Toussaint 47 in 1050 BRÜSSEL - Fax: 02/642 61 34).
Zudem fordere ich die Korpschefs der lokalen Polizei und die Zudem fordere ich die Korpschefs der lokalen Polizei und die
Direktoren der föderalen Polizei auf, die Bewerbungen Direktoren der föderalen Polizei auf, die Bewerbungen
weiterzuverfolgen, wobei sie die externen Bewerber über ihr weiterzuverfolgen, wobei sie die externen Bewerber über ihr
Auswahlresultat auf dem Laufenden halten müssen, damit sie sich Auswahlresultat auf dem Laufenden halten müssen, damit sie sich
orientieren und danach gegebenenfalls um andere Stellen bewerben orientieren und danach gegebenenfalls um andere Stellen bewerben
können. Hier und da wird nämlich festgestellt, dass viele Bewerber, können. Hier und da wird nämlich festgestellt, dass viele Bewerber,
die nicht eingestellt werden, in Unwissenheit gelassen werden. die nicht eingestellt werden, in Unwissenheit gelassen werden.
ERNENNUNG ERNENNUNG
4.6 Es kommt der betroffenen Behörde zu, zu überprüfen, ob die vom 4.6 Es kommt der betroffenen Behörde zu, zu überprüfen, ob die vom
Statutarisierungsverfahren betroffenen internen Statutarisierungsverfahren betroffenen internen
CALOG-Personalmitglieder alle Bedingungen erfüllen, das heisst: CALOG-Personalmitglieder alle Bedingungen erfüllen, das heisst:
rechtsgültige Einschreibung für die Prüfungen, Zugehörigkeit zur rechtsgültige Einschreibung für die Prüfungen, Zugehörigkeit zur
Gruppe X oder Y, erfolgreicher Abschluss der Prüfungen und günstige Gruppe X oder Y, erfolgreicher Abschluss der Prüfungen und günstige
Einstufung. Einstufung.
Was die Rechtsgültigkeit der Einschreibungen, den erfolgreichen Was die Rechtsgültigkeit der Einschreibungen, den erfolgreichen
Abschluss der Prüfungen und die günstige Einstufung betrifft, so Abschluss der Prüfungen und die günstige Einstufung betrifft, so
befinden sich diese Angaben in den Unterlagen, die die DPR den befinden sich diese Angaben in den Unterlagen, die die DPR den
verschiedenen Korpschefs der lokalen Polizei übermittelt hat. verschiedenen Korpschefs der lokalen Polizei übermittelt hat.
Allerdings muss die Zugehörigkeit eines Personalmitglieds zu der Allerdings muss die Zugehörigkeit eines Personalmitglieds zu der
Gruppe X oder Y genauer überprüft werden. Hierbei muss nachgegangen Gruppe X oder Y genauer überprüft werden. Hierbei muss nachgegangen
werden, ob ein Personalmitglied eine statutarische Stelle bekleidet, werden, ob ein Personalmitglied eine statutarische Stelle bekleidet,
das heisst eine Stelle, die als solche im Stellenplan des betroffenen das heisst eine Stelle, die als solche im Stellenplan des betroffenen
Korps oder der betroffenen Direktion vorgesehen ist. Korps oder der betroffenen Direktion vorgesehen ist.
Die Korpschefs der lokalen Polizei müssen der DPMC also nach einer Die Korpschefs der lokalen Polizei müssen der DPMC also nach einer
letzten ausführlichen Überprüfung die Liste der zur Gruppe Y letzten ausführlichen Überprüfung die Liste der zur Gruppe Y
gehörenden CALOG-Personalmitglieder übermitteln. Diese Informationen gehörenden CALOG-Personalmitglieder übermitteln. Diese Informationen
sind unentbehrlich, damit die DPR daraufhin den Personalmitgliedern, sind unentbehrlich, damit die DPR daraufhin den Personalmitgliedern,
die günstig eingestuft sind, und danach ebenfalls den anderen die günstig eingestuft sind, und danach ebenfalls den anderen
Mitgliedern der Gruppe Y, die ursprünglich nicht günstig eingestuft Mitgliedern der Gruppe Y, die ursprünglich nicht günstig eingestuft
waren, aber während der Phasen 2 und 3 noch für eine Ernennung in waren, aber während der Phasen 2 und 3 noch für eine Ernennung in
Betracht kommen, das in Nr. 2.1 erwähnte Statutarisierungsbrevet Betracht kommen, das in Nr. 2.1 erwähnte Statutarisierungsbrevet
ausstellen kann. ausstellen kann.
In Bezug auf die föderale Polizei muss die DPMC überprüfen, wer von In Bezug auf die föderale Polizei muss die DPMC überprüfen, wer von
den CALOG-Personalmitgliedern tatsächlich zur Guppe Y gehört. den CALOG-Personalmitgliedern tatsächlich zur Guppe Y gehört.
4.7 Die Ernennungsbehörde ist in Artikel I.I.1 Nr. 12 RSPol bestimmt 4.7 Die Ernennungsbehörde ist in Artikel I.I.1 Nr. 12 RSPol bestimmt
worden, in dem insbesondere auf Artikel II.I.11 RSPol und auf Artikel worden, in dem insbesondere auf Artikel II.I.11 RSPol und auf Artikel
56 des Gesetzes über die integrierte Polizei verwiesen wird. 56 des Gesetzes über die integrierte Polizei verwiesen wird.
In Bezug auf die föderale Polizei: In Bezug auf die föderale Polizei:
Die Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders werden vom Die Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders werden vom
Minister des Innern ernannt. Minister des Innern ernannt.
Die Direktion des juristischen Dienstes, der Streitsachen und der Die Direktion des juristischen Dienstes, der Streitsachen und der
Statuten der föderalen Polizei wird daher den Ministeriellen Erlass Statuten der föderalen Polizei wird daher den Ministeriellen Erlass
vorbereiten, in dessen Anlage die Liste mit den Namen aller zu vorbereiten, in dessen Anlage die Liste mit den Namen aller zu
ernennenden CALOG-Personalmitglieder der föderalen Polizei unter ernennenden CALOG-Personalmitglieder der föderalen Polizei unter
Angabe ihres Dienstgrades und ihrer neuen Gehaltstabelle aufgeführt Angabe ihres Dienstgrades und ihrer neuen Gehaltstabelle aufgeführt
ist. ist.
In Bezug auf die lokale Polizei: In Bezug auf die lokale Polizei:
Die Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders werden vom Die Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders werden vom
Gemeinderat (für Eingemeindezonen) oder vom Polizeirat (für Gemeinderat (für Eingemeindezonen) oder vom Polizeirat (für
Mehrgemeindezonen) ernannt. Mehrgemeindezonen) ernannt.
Die Gemeinde- und Polizeiräte sind also beauftragt, die Beschlüsse zur Die Gemeinde- und Polizeiräte sind also beauftragt, die Beschlüsse zur
Ernennung der CALOG-Personalmitglieder ihrer jeweiligen Polizeizone zu Ernennung der CALOG-Personalmitglieder ihrer jeweiligen Polizeizone zu
erstellen. erstellen.
Zu diesem Zweck müssen sie sich an die beigefügten Muster halten. Zu diesem Zweck müssen sie sich an die beigefügten Muster halten.
Muster A bezieht sich auf Phase 1 der Ernennung der Muster A bezieht sich auf Phase 1 der Ernennung der
CALOG-Personalmitglieder der Gruppe X, während Muster B sich auf Phase CALOG-Personalmitglieder der Gruppe X, während Muster B sich auf Phase
2 und 3 der Ernennung dieser Personalmitglieder bezieht. 2 und 3 der Ernennung dieser Personalmitglieder bezieht.
Zudem müssen die Korpschefs der lokalen Polizei dem Sozialsekretariat Zudem müssen die Korpschefs der lokalen Polizei dem Sozialsekretariat
GPI (DMFS) wie üblich alle rechtsgültigen Ernennungsunterlagen zur GPI (DMFS) wie üblich alle rechtsgültigen Ernennungsunterlagen zur
weiteren Veranlassung übermitteln. weiteren Veranlassung übermitteln.
In Bezug auf die Personalmitglieder der Gruppe Y, die bei Erlangung In Bezug auf die Personalmitglieder der Gruppe Y, die bei Erlangung
einer Stelle im Rahmen der Mobilität ernannt werden müssen, handelt einer Stelle im Rahmen der Mobilität ernannt werden müssen, handelt
die Ernennungsbehörde, wie es im Rahmen des Mobilitätsverfahrens die Ernennungsbehörde, wie es im Rahmen des Mobilitätsverfahrens
üblich ist. Zudem vermerkt sie den Besitz des in Nr. 2.1 erwähnten üblich ist. Zudem vermerkt sie den Besitz des in Nr. 2.1 erwähnten
Statutarisierungsbrevets, den Dienstgrad und die Gehaltstabelle sowie Statutarisierungsbrevets, den Dienstgrad und die Gehaltstabelle sowie
die Angaben in Bezug auf das Statutarisierungsverfahren (siehe Muster die Angaben in Bezug auf das Statutarisierungsverfahren (siehe Muster
B). B).
4.8 Danach schlage ich vor, im Rahmen der Ernennungsphase 1 alle 4.8 Danach schlage ich vor, im Rahmen der Ernennungsphase 1 alle
erfolgreichen Teilnehmer der allgemeinen Statutarisierungsprüfung, die erfolgreichen Teilnehmer der allgemeinen Statutarisierungsprüfung, die
der Gruppe X angehören, am selben Tag zu ernennen, und zwar am 1. der Gruppe X angehören, am selben Tag zu ernennen, und zwar am 1.
April 2003. Dadurch wird eine einheitliche Ernennung ermöglicht, April 2003. Dadurch wird eine einheitliche Ernennung ermöglicht,
werden Spannungen oder Dysfunktionen vermieden und wird der werden Spannungen oder Dysfunktionen vermieden und wird der
Arbeitsaufwand bei Regularisierungen in Grenzen gehalten. Arbeitsaufwand bei Regularisierungen in Grenzen gehalten.
In Bezug auf das Datum der Ernennung der internen In Bezug auf das Datum der Ernennung der internen
CALOG-Personalmitglieder (Gruppe X) im Rahmen der Ernennungsphasen 2 CALOG-Personalmitglieder (Gruppe X) im Rahmen der Ernennungsphasen 2
und 3 muss von Fall zu Fall vorgegangen und das Datum von der und 3 muss von Fall zu Fall vorgegangen und das Datum von der
betroffenen Ernennungsbehörde festgelegt werden. betroffenen Ernennungsbehörde festgelegt werden.
5. PROBEZEIT 5. PROBEZEIT
Gemäss den geltenden Verordnungsbestimmungen gilt für die im Rahmen Gemäss den geltenden Verordnungsbestimmungen gilt für die im Rahmen
des Statutarisierungsverfahrens ernannten CALOG-Personalmitglieder des Statutarisierungsverfahrens ernannten CALOG-Personalmitglieder
eine Probezeit von drei bis zwölf Monaten je nach Stufe. eine Probezeit von drei bis zwölf Monaten je nach Stufe.
Während dieser Zeit werden die Personalmitglieder auf Probe von einem Während dieser Zeit werden die Personalmitglieder auf Probe von einem
Mentor betreut, der Bewertungen und Berichte über die Probezeit Mentor betreut, der Bewertungen und Berichte über die Probezeit
erstellen muss. Dies hat natürlich sowohl für die lokale als auch für erstellen muss. Dies hat natürlich sowohl für die lokale als auch für
die föderale Polizei erhebliche finanzielle (Mentorzulage) und die föderale Polizei erhebliche finanzielle (Mentorzulage) und
funktionelle Auswirkungen (hoher Arbeitsaufwand). funktionelle Auswirkungen (hoher Arbeitsaufwand).
Aus diesem Grund habe ich beschlossen, die CALOG-Personalmitglieder Aus diesem Grund habe ich beschlossen, die CALOG-Personalmitglieder
der Gruppe X, die ihre jetzige Stelle nach Absolvierung der der Gruppe X, die ihre jetzige Stelle nach Absolvierung der
allgemeinen Statutarisierungsprüfung behalten, von dieser Probezeit zu allgemeinen Statutarisierungsprüfung behalten, von dieser Probezeit zu
befreien. Die meisten von ihnen bekleiden ihr Amt nämlich bereits seit befreien. Die meisten von ihnen bekleiden ihr Amt nämlich bereits seit
mehreren Monaten oder sogar Jahren, meistens äusserst mehreren Monaten oder sogar Jahren, meistens äusserst
zufriedenstellend. zufriedenstellend.
Diese Befreiung gilt hingegen nicht für die Personalmitglieder der Diese Befreiung gilt hingegen nicht für die Personalmitglieder der
Gruppe Y. Diese müssen für eine Ernennung ihre jetzige Stelle Gruppe Y. Diese müssen für eine Ernennung ihre jetzige Stelle
verlassen und ihr Statutarisierungsbrevet im Rahmen der Mobilität verlassen und ihr Statutarisierungsbrevet im Rahmen der Mobilität
geltend machen. Es spricht für sich, dass eine Probezeit hier ihren geltend machen. Es spricht für sich, dass eine Probezeit hier ihren
ganzen Sinn behält. ganzen Sinn behält.
6. Schliesslich möchte ich nochmals die Wichtigkeit der 6. Schliesslich möchte ich nochmals die Wichtigkeit der
CALOG-Personalmitglieder für eine reibungslose Arbeit der CALOG-Personalmitglieder für eine reibungslose Arbeit der
Polizeidienste unterstreichen und hoffe, dass dieser erste Schritt bei Polizeidienste unterstreichen und hoffe, dass dieser erste Schritt bei
den Ernennungen im Rahmen des Statutarisierungsverfahrens diese den Ernennungen im Rahmen des Statutarisierungsverfahrens diese
Personalmitglieder noch mehr motivieren wird. Personalmitglieder noch mehr motivieren wird.
Der Minister Der Minister
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
ANLAGE 1 ANLAGE 1
MUSTER A MUSTER A
Provinz Provinz
Bezirk Bezirk
Gemeinde Gemeinde
BESCHLÜSSE DES GEMEINDERATS/POLIZEIRATS BESCHLÜSSE DES GEMEINDERATS/POLIZEIRATS
Sitzung vom xx.xx.xxxx Sitzung vom xx.xx.xxxx
Anwesende: Anwesende:
Betrifft: Ernennung bestimmter Personalmitglieder des Verwaltungs- und Betrifft: Ernennung bestimmter Personalmitglieder des Verwaltungs- und
Logistikkaders der lokalen Polizei und Zuteilung von Dienstgraden und Logistikkaders der lokalen Polizei und Zuteilung von Dienstgraden und
Gehaltstabellen an diese Personalmitglieder Gehaltstabellen an diese Personalmitglieder
..., ...,
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere
des Artikels 56; des Artikels 56;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der
Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere der
Artikel I.I.1 Nr. 12, II.III.1, XII.II.38 Absatz 2 Nr. 1, XII.II.44 Artikel I.I.1 Nr. 12, II.III.1, XII.II.38 Absatz 2 Nr. 1, XII.II.44
Absatz 2 Nr. 1, XII.II.51 Absatz 2 Nr. 1, XII.II.58 Absatz 2 Nr. 1 und Absatz 2 Nr. 1, XII.II.51 Absatz 2 Nr. 1, XII.II.58 Absatz 2 Nr. 1 und
XII.IV.2 bis 4; XII.IV.2 bis 4;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Bestimmung der Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Bestimmung der
Gehaltstabellen für die Personalmitglieder des Verwaltungs- und Gehaltstabellen für die Personalmitglieder des Verwaltungs- und
Logistikkaders der Polizeidienste; Logistikkaders der Polizeidienste;
Aufgrund des gemeinsamen Beschlusses des Ministers des Innern und des Aufgrund des gemeinsamen Beschlusses des Ministers des Innern und des
Ministers des Öffentlichen Dienstes vom 7. August 2002, der in Artikel Ministers des Öffentlichen Dienstes vom 7. August 2002, der in Artikel
XII.IV.3 RSPol erwähnt ist; XII.IV.3 RSPol erwähnt ist;
Aufgrund der am 10., 11., 12. und 13. Dezember 2002 pro Stufe und pro Aufgrund der am 10., 11., 12. und 13. Dezember 2002 pro Stufe und pro
Sprachrolle durchgeführten Auswahlprüfungen; Sprachrolle durchgeführten Auswahlprüfungen;
Aufgrund der Mitteilung Nr. xxxx der Direktion der Anwerbung und der Aufgrund der Mitteilung Nr. xxxx der Direktion der Anwerbung und der
Auswahl der föderalen Polizei (DPR) vom xx.xx.xxxx, in der pro Auswahl der föderalen Polizei (DPR) vom xx.xx.xxxx, in der pro
Polizeizone die Liste der CALOG-Personalmitglieder aufgeführt ist, die Polizeizone die Liste der CALOG-Personalmitglieder aufgeführt ist, die
bei der Statutarisierungsprüfung günstig eingestuft worden sind (Phase bei der Statutarisierungsprüfung günstig eingestuft worden sind (Phase
1); 1);
In der Erwägung, dass die nachstehenden CALOG-Personalmitglieder alle In der Erwägung, dass die nachstehenden CALOG-Personalmitglieder alle
Verordnungsbedingungen erfüllen, um statutarische Personalmitglieder Verordnungsbedingungen erfüllen, um statutarische Personalmitglieder
zu werden, zu werden,
BESCHLIESST DER GEMEINDERAT / POLIZEIRAT: BESCHLIESST DER GEMEINDERAT / POLIZEIRAT:
Folgende Personen werden mit Wirkung vom 1. April 2003 ernannt: Folgende Personen werden mit Wirkung vom 1. April 2003 ernannt:
1. Stufe A 1. Stufe A
1.1 Gemeinsamer Dienstgrad: 1.1 Gemeinsamer Dienstgrad:
Name, Vorname, Gehaltstabelle Name, Vorname, Gehaltstabelle
1.2 Spezifische Dienstgrade: 1.2 Spezifische Dienstgrade:
Name, Vorname, Gehaltstabelle Name, Vorname, Gehaltstabelle
2. Stufe B 2. Stufe B
2.1 Gemeinsamer Dienstgrad: 2.1 Gemeinsamer Dienstgrad:
Name, Vorname, Gehaltstabelle Name, Vorname, Gehaltstabelle
2.2 Spezifische Dienstgrade: 2.2 Spezifische Dienstgrade:
Name, Vorname, Gehaltstabelle Name, Vorname, Gehaltstabelle
3. Stufe C 3. Stufe C
3.1 Gemeinsamer Dienstgrad: 3.1 Gemeinsamer Dienstgrad:
Name, Vorname, Gehaltstabelle Name, Vorname, Gehaltstabelle
3.2 Spezifische Dienstgrade: 3.2 Spezifische Dienstgrade:
Name, Vorname, Gehaltstabelle Name, Vorname, Gehaltstabelle
4. Stufe D 4. Stufe D
4.1 Gemeinsamer Dienstgrad: 4.1 Gemeinsamer Dienstgrad:
Name, Vorname, Gehaltstabelle Name, Vorname, Gehaltstabelle
4.2 Spezifische Dienstgrade: 4.2 Spezifische Dienstgrade:
Name, Vorname, Gehaltstabelle Name, Vorname, Gehaltstabelle
ANLAGE 2 ANLAGE 2
MUSTER B MUSTER B
Provinz Provinz
Bezirk Bezirk
Gemeinde Gemeinde
BESCHLÜSSE DES GEMEINDERATS/POLIZEIRATS BESCHLÜSSE DES GEMEINDERATS/POLIZEIRATS
Sitzung vom xx.xx.xxxx Sitzung vom xx.xx.xxxx
Anwesende: Anwesende:
Betrifft: Ernennung bestimmter Personalmitglieder des Verwaltungs- und Betrifft: Ernennung bestimmter Personalmitglieder des Verwaltungs- und
Logistikkaders der lokalen Polizei und Zuteilung von Dienstgraden und Logistikkaders der lokalen Polizei und Zuteilung von Dienstgraden und
Gehaltstabellen an diese Personalmitglieder Gehaltstabellen an diese Personalmitglieder
..., ...,
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere
des Artikels 56; des Artikels 56;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der
Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere der
Artikel I.I.1 Nr. 12, II.III.1, XII.II.38 Absatz 2 Nr. 1, XII.II.44 Artikel I.I.1 Nr. 12, II.III.1, XII.II.38 Absatz 2 Nr. 1, XII.II.44
Absatz 2 Nr. 1, XII.II.51 Absatz 2 Nr. 1, XII.II.58 Absatz 2 Nr. 1 und Absatz 2 Nr. 1, XII.II.51 Absatz 2 Nr. 1, XII.II.58 Absatz 2 Nr. 1 und
XII.IV.2 bis 4; XII.IV.2 bis 4;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Bestimmung der Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Bestimmung der
Gehaltstabellen für die Personalmitglieder des Verwaltungs- und Gehaltstabellen für die Personalmitglieder des Verwaltungs- und
Logistikkaders der Polizeidienste; Logistikkaders der Polizeidienste;
Aufgrund des gemeinsamen Beschlusses des Ministers des Innern und des Aufgrund des gemeinsamen Beschlusses des Ministers des Innern und des
Ministers des Öffentlichen Dienstes vom 7. August 2002, der in Artikel Ministers des Öffentlichen Dienstes vom 7. August 2002, der in Artikel
XII.IV.3 RSPol erwähnt ist; XII.IV.3 RSPol erwähnt ist;
Aufgrund der am 10., 11., 12. und 13. Dezember 2002 pro Stufe und pro Aufgrund der am 10., 11., 12. und 13. Dezember 2002 pro Stufe und pro
Sprachrolle durchgeführten Auswahlprüfungen; Sprachrolle durchgeführten Auswahlprüfungen;
Aufgrund der Mitteilung Nr. xxxx der Direktion der Mobilität und der Aufgrund der Mitteilung Nr. xxxx der Direktion der Mobilität und der
Laufbahnverwaltung - CALOG-Dienst (DPMC) - vom xx.xx.xxxx, in der die Laufbahnverwaltung - CALOG-Dienst (DPMC) - vom xx.xx.xxxx, in der die
Liste der CALOG-Personalmitglieder aufgeführt ist, die im Rahmen der Liste der CALOG-Personalmitglieder aufgeführt ist, die im Rahmen der
Phase 2 oder 3 der Statutarisierungsprüfung fortan statutarische Phase 2 oder 3 der Statutarisierungsprüfung fortan statutarische
Personalmitglieder werden können; Personalmitglieder werden können;
In der Erwägung, dass die nachstehenden CALOG-Personalmitglieder alle In der Erwägung, dass die nachstehenden CALOG-Personalmitglieder alle
Verordnungsbedingungen erfüllen, um statutarische Personalmitglieder Verordnungsbedingungen erfüllen, um statutarische Personalmitglieder
zu werden, zu werden,
BESCHLIESST DER GEMEINDERAT / POLIZEIRAT: BESCHLIESST DER GEMEINDERAT / POLIZEIRAT:
Folgende Personen werden mit Wirkung vom xx.xx.xxx ernannt: Folgende Personen werden mit Wirkung vom xx.xx.xxx ernannt:
1. Stufe A 1. Stufe A
1.1 Gemeinsamer Dienstgrad: 1.1 Gemeinsamer Dienstgrad:
Name, Vorname, Gehaltstabelle Name, Vorname, Gehaltstabelle
1.2 Spezifische Dienstgrade: 1.2 Spezifische Dienstgrade:
Name, Vorname, Gehaltstabelle Name, Vorname, Gehaltstabelle
2. Stufe B 2. Stufe B
2.1 Gemeinsamer Dienstgrad: 2.1 Gemeinsamer Dienstgrad:
Name, Vorname, Gehaltstabelle Name, Vorname, Gehaltstabelle
2.2 Spezifische Dienstgrade: 2.2 Spezifische Dienstgrade:
Name, Vorname, Gehaltstabelle Name, Vorname, Gehaltstabelle
3. Stufe C 3. Stufe C
3.1 Gemeinsamer Dienstgrad: 3.1 Gemeinsamer Dienstgrad:
Name, Vorname, Gehaltstabelle Name, Vorname, Gehaltstabelle
3.2 Spezifische Dienstgrade: 3.2 Spezifische Dienstgrade:
Name, Vorname, Gehaltstabelle Name, Vorname, Gehaltstabelle
4. Stufe D 4. Stufe D
4.1 Gemeinsamer Dienstgrad: 4.1 Gemeinsamer Dienstgrad:
Name, Vorname, Gehaltstabelle Name, Vorname, Gehaltstabelle
4.2 Spezifische Dienstgrade: 4.2 Spezifische Dienstgrade:
Name, Vorname, Gehaltstabelle Name, Vorname, Gehaltstabelle
^