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Omzendbrief GPI 32 betreffende de richtlijnen en formaliteiten die moeten gevolgd worden in het raam van de procedure tot statutarisering van de personeelsleden van het administratief en logistiek kader van de politiediensten. - Duitse vertaling | Circulaire GPI 32 concernant les directives et les formalités à suivre dans le cadre de la procédure de statutarisation des membres du personnel du cadre administratif et logistique des services de police. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
29 JANUARI 2003. - Omzendbrief GPI 32 betreffende de richtlijnen en | 29 JANVIER 2003. - Circulaire GPI 32 concernant les directives et les |
formaliteiten die moeten gevolgd worden in het raam van de procedure | formalités à suivre dans le cadre de la procédure de statutarisation |
tot statutarisering van de personeelsleden van het administratief en | des membres du personnel du cadre administratif et logistique des |
logistiek kader van de politiediensten. - Duitse vertaling | services de police. - Traduction allemande |
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
32 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 29 januari 2003 | circulaire GPI 32 du Ministre de l'Intérieur du 29 janvier 2003 |
betreffende de richtlijnen en formaliteiten die moeten gevolgd worden | concernant les directives et les formalités à suivre dans le cadre de |
in het raam van de procedure tot statutarisering van de | la procédure de statutarisation des membres du personnel du cadre |
personeelsleden van het administratief en logistiek kader van de | administratif et logistique des services de police (Moniteur belge du |
politiediensten (Belgisch Staatsblad van 7 februari 2003), opgemaakt | 7 février 2003), établie par le Service central de traduction |
door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling van het | |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
29. JANUAR 2003 - Rundschreiben GPI 32 über die Richtlinien und | 29. JANUAR 2003 - Rundschreiben GPI 32 über die Richtlinien und |
Formalitäten, die im Rahmen des Verfahrens zur Statutarisierung der | Formalitäten, die im Rahmen des Verfahrens zur Statutarisierung der |
Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders der | Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders der |
Polizeidienste zu befolgen sind | Polizeidienste zu befolgen sind |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
An den Herrn Generalinspektor der föderalen Polizei und der lokalen | An den Herrn Generalinspektor der föderalen Polizei und der lokalen |
Polizei | Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
Sehr geehrter Herr Generalinspektor, | Sehr geehrter Herr Generalinspektor, |
1. SITUATION | 1. SITUATION |
Am 10., 11., 12. und 13. Dezember 2002 haben zahlreiche | Am 10., 11., 12. und 13. Dezember 2002 haben zahlreiche |
Vertragspersonalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders der | Vertragspersonalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders der |
Polizeidienste die so genannte "allgemeine" (funktionelle) | Polizeidienste die so genannte "allgemeine" (funktionelle) |
Statutarisierungsprüfung abgelegt, und zwar pro Stufe und pro | Statutarisierungsprüfung abgelegt, und zwar pro Stufe und pro |
Sprachenregelung (Artikel XII.IV.2 ff. des RSPol). | Sprachenregelung (Artikel XII.IV.2 ff. des RSPol). |
Die Behörde hat sich in der Tat in letzter Zeit sehr bemüht, um diese | Die Behörde hat sich in der Tat in letzter Zeit sehr bemüht, um diese |
Statutarisierungsprüfungen zu organisieren und die betroffenen | Statutarisierungsprüfungen zu organisieren und die betroffenen |
Personalmitglieder darauf vorzubereiten. Verschiedene Infoblätter und | Personalmitglieder darauf vorzubereiten. Verschiedene Infoblätter und |
Broschüren sind sogar erstellt worden, damit das Personal ausführlich | Broschüren sind sogar erstellt worden, damit das Personal ausführlich |
informiert wird (siehe insbesondere die Informationsbroschüren "De | informiert wird (siehe insbesondere die Informationsbroschüren "De |
l'administration communale vers la police locale"/"Van de | l'administration communale vers la police locale"/"Van de |
gemeentelijke administratie naar de lokale politie" und | gemeentelijke administratie naar de lokale politie" und |
"Statutarisation"/"Statutarisering"). | "Statutarisation"/"Statutarisering"). |
Da die Ergebnisse der allgemeinen Statutarisierungsprüfung nun bekannt | Da die Ergebnisse der allgemeinen Statutarisierungsprüfung nun bekannt |
sind und wissend, dass der zweite so genannte "spezifische" Teil | sind und wissend, dass der zweite so genannte "spezifische" Teil |
gerade begonnen hat, ist es angebracht, das Verfahren, das für die | gerade begonnen hat, ist es angebracht, das Verfahren, das für die |
Ernennung der betroffenen Personalmitglieder des Verwaltungs- und | Ernennung der betroffenen Personalmitglieder des Verwaltungs- und |
Logistikkaders einzuhalten ist, näher zu erklären. Dies ist auch das | Logistikkaders einzuhalten ist, näher zu erklären. Dies ist auch das |
Ziel des vorliegenden Rundschreibens. | Ziel des vorliegenden Rundschreibens. |
2. AUFFRISCHUNG DER PRINZIPIEN | 2. AUFFRISCHUNG DER PRINZIPIEN |
2.1 Welche derzeitigen Personalmitglieder des Verwaltungs- und | 2.1 Welche derzeitigen Personalmitglieder des Verwaltungs- und |
Logistikkaders sind von der Statutarisierung betroffen? | Logistikkaders sind von der Statutarisierung betroffen? |
Entsprechend den Bemühungen der Behörde wurde beschlossen, dass jedes | Entsprechend den Bemühungen der Behörde wurde beschlossen, dass jedes |
vor dem 25. Oktober 2002 angeworbene Vertragspersonalmitglied als | vor dem 25. Oktober 2002 angeworbene Vertragspersonalmitglied als |
interner Bewerber an den Statutarisierungsprüfungen teilnehmen konnte, | interner Bewerber an den Statutarisierungsprüfungen teilnehmen konnte, |
auch wenn dieses Personalmitglied kein statutarisierbares Amt | auch wenn dieses Personalmitglied kein statutarisierbares Amt |
bekleidete. All diese Personalmitglieder konnten also unterschiedslos | bekleidete. All diese Personalmitglieder konnten also unterschiedslos |
als interne Bewerber an den Statutarisierungsprüfungen teilnehmen. Sie | als interne Bewerber an den Statutarisierungsprüfungen teilnehmen. Sie |
mussten lediglich an dem allgemeinen Teil teilnehmen: der | mussten lediglich an dem allgemeinen Teil teilnehmen: der |
funktionellen Prüfung. Dies betrifft: | funktionellen Prüfung. Dies betrifft: |
- einerseits diejenigen, die eine statutarisierbare Vollzeitstelle | - einerseits diejenigen, die eine statutarisierbare Vollzeitstelle |
bekleiden (Personalmitglieder, die unter die Regelung der freiwilligen | bekleiden (Personalmitglieder, die unter die Regelung der freiwilligen |
Viertagewoche, der Laufbahnunterbrechung oder der krankheitsbedingten | Viertagewoche, der Laufbahnunterbrechung oder der krankheitsbedingten |
Teilzeitbeschäftigung fallen, bekleiden in rechtlicher Hinsicht eine | Teilzeitbeschäftigung fallen, bekleiden in rechtlicher Hinsicht eine |
Vollzeitstelle). Personalmitglieder mit einem Vertrag zur Ersetzung | Vollzeitstelle). Personalmitglieder mit einem Vertrag zur Ersetzung |
eines Stelleninhabers, der nicht zum CALOG übergegangen wäre, können | eines Stelleninhabers, der nicht zum CALOG übergegangen wäre, können |
ebenfalls in diese Kategorie fallen, das heisst, wenn sie eine | ebenfalls in diese Kategorie fallen, das heisst, wenn sie eine |
statutarisierbare Stelle bekleiden. | statutarisierbare Stelle bekleiden. |
Diese Personalmitglieder werden in "Gruppe X" klassiert, | Diese Personalmitglieder werden in "Gruppe X" klassiert, |
- andererseits Personalmitglieder: | - andererseits Personalmitglieder: |
* die eine durch zeitweilige oder wechselnde Mittel finanzierte Stelle | * die eine durch zeitweilige oder wechselnde Mittel finanzierte Stelle |
(BVB) bekleiden, | (BVB) bekleiden, |
* mit einem oder mehreren Teilzeitarbeitsverträgen, | * mit einem oder mehreren Teilzeitarbeitsverträgen, |
* die für eine ganz bestimmte Arbeit eingestellt worden sind, | * die für eine ganz bestimmte Arbeit eingestellt worden sind, |
* mit einem befristeten Arbeitsvertrag (insofern sie keine | * mit einem befristeten Arbeitsvertrag (insofern sie keine |
statutarisierbare Stelle im Stellenplan bekleiden, denn in diesem Fall | statutarisierbare Stelle im Stellenplan bekleiden, denn in diesem Fall |
gehören sie zur Gruppe X), | gehören sie zur Gruppe X), |
* des Wartungspersonals, | * des Wartungspersonals, |
* der Restaurants, Kantinen und Messen, | * der Restaurants, Kantinen und Messen, |
* mit einem Ersetzungsvertrag und die nicht in Gruppe X aufgeführt | * mit einem Ersetzungsvertrag und die nicht in Gruppe X aufgeführt |
sind. | sind. |
Diese Personalmitglieder werden in "Gruppe Y" klassiert. | Diese Personalmitglieder werden in "Gruppe Y" klassiert. |
Wenn ein Personalmitglied günstig eingestuft ist (siehe oben erwähnte | Wenn ein Personalmitglied günstig eingestuft ist (siehe oben erwähnte |
Informationsbroschüre "Statutarisation"/ "Statutarisering") und zur | Informationsbroschüre "Statutarisation"/ "Statutarisering") und zur |
Gruppe X gehört, wird es statutarisches Personalmitglied, das heisst, | Gruppe X gehört, wird es statutarisches Personalmitglied, das heisst, |
es muss in seinem eigenen Amt ernannt werden. Art und Ort der Arbeit | es muss in seinem eigenen Amt ernannt werden. Art und Ort der Arbeit |
bleiben unverändert. | bleiben unverändert. |
Wer günstig eingestuft ist und zur Gruppe Y gehört, wird erst | Wer günstig eingestuft ist und zur Gruppe Y gehört, wird erst |
statutarisches Personalmitglied, wenn er eine "statutarische" Stelle | statutarisches Personalmitglied, wenn er eine "statutarische" Stelle |
durch Mobilität erhält. Den Personalmitgliedern der Gruppe Y, die | durch Mobilität erhält. Den Personalmitgliedern der Gruppe Y, die |
bestanden haben und günstig eingestuft sind, wird also ein | bestanden haben und günstig eingestuft sind, wird also ein |
Statutarisierungsbrevet ausgestellt, das sie hinterher im Rahmen einer | Statutarisierungsbrevet ausgestellt, das sie hinterher im Rahmen einer |
Mobilität geltend machen können. Die Gültigkeit dieses Brevets ist | Mobilität geltend machen können. Die Gültigkeit dieses Brevets ist |
nicht zeitlich begrenzt. | nicht zeitlich begrenzt. |
Unbeschadet der Möglichkeit für BVB, durch Erlangung einer Stelle im | Unbeschadet der Möglichkeit für BVB, durch Erlangung einer Stelle im |
Rahmen der Mobilität statutarisches Personalmitglied zu werden, | Rahmen der Mobilität statutarisches Personalmitglied zu werden, |
besteht für sie wie für die Personen der Gruppe X auch die | besteht für sie wie für die Personen der Gruppe X auch die |
Möglichkeit, in ihrer eigenen Stelle statutarisches Personalmitglied | Möglichkeit, in ihrer eigenen Stelle statutarisches Personalmitglied |
zu werden. Dies ist nur möglich, wenn ihre Rechtsstellung | zu werden. Dies ist nur möglich, wenn ihre Rechtsstellung |
regularisiert wird. Sie werden also nur unter Beibehaltung ihrer | regularisiert wird. Sie werden also nur unter Beibehaltung ihrer |
Stelle ernannt, sofern und wenn die Haushaltsmittel, das heisst die | Stelle ernannt, sofern und wenn die Haushaltsmittel, das heisst die |
Zuschüsse, die die Gemeinden oder Polizeizonen für sie erhalten, von | Zuschüsse, die die Gemeinden oder Polizeizonen für sie erhalten, von |
den zuständigen Behörden langfristig garantiert werden. | den zuständigen Behörden langfristig garantiert werden. |
2.2 Zur Erinnerung verlaufen die Phasen der Ernennung der Bewerber | 2.2 Zur Erinnerung verlaufen die Phasen der Ernennung der Bewerber |
folgendermassen: | folgendermassen: |
Phase 1: | Phase 1: |
Die internen Bewerber, die so gut wie beziehungsweise besser als die | Die internen Bewerber, die so gut wie beziehungsweise besser als die |
externen Bewerber, die bestanden haben, eingestuft sind und deren | externen Bewerber, die bestanden haben, eingestuft sind und deren |
Anzahl den Stellen entspricht, die innerhalb der betroffenen Stufe pro | Anzahl den Stellen entspricht, die innerhalb der betroffenen Stufe pro |
Sprachenregelung vakant sind, werden direkt nach Abschluss des | Sprachenregelung vakant sind, werden direkt nach Abschluss des |
allgemeinen Teils durch ihre jeweilige Ernennungsbehörde ernannt, | allgemeinen Teils durch ihre jeweilige Ernennungsbehörde ernannt, |
insofern es sich um statutarisierbare Stellen handelt, die im | insofern es sich um statutarisierbare Stellen handelt, die im |
Stellenplan vorgesehen sind. Hierbei geht es also um die erfolgreichen | Stellenplan vorgesehen sind. Hierbei geht es also um die erfolgreichen |
Prüfungsteilnehmer der Gruppe X. | Prüfungsteilnehmer der Gruppe X. |
Phase 2: | Phase 2: |
Andere interne und ebenfalls zur Gruppe X gehörende Bewerber werden | Andere interne und ebenfalls zur Gruppe X gehörende Bewerber werden |
hinterher ernannt, wenn sie für den allgemeinen Teil so gut wie | hinterher ernannt, wenn sie für den allgemeinen Teil so gut wie |
beziehungsweise besser eingestuft sind als die externen Bewerber, die | beziehungsweise besser eingestuft sind als die externen Bewerber, die |
tatsächlich nach dem vorgesehenen Auswahlverfahren eingestellt werden, | tatsächlich nach dem vorgesehenen Auswahlverfahren eingestellt werden, |
das weiter unten in Nr. 4.2 näher erläutert wird. | das weiter unten in Nr. 4.2 näher erläutert wird. |
Phase 3: | Phase 3: |
Wenn später ein in einer spezifischen Liste eingetragener externer | Wenn später ein in einer spezifischen Liste eingetragener externer |
Bewerber ernannt wird, werden die internen Bewerber der Gruppe X, die | Bewerber ernannt wird, werden die internen Bewerber der Gruppe X, die |
für den allgemeinen Teil so gut wie beziehungsweise besser als er | für den allgemeinen Teil so gut wie beziehungsweise besser als er |
eingestuft sind, ebenfalls ernannt (siehe Nr. 4.4 weiter unten). | eingestuft sind, ebenfalls ernannt (siehe Nr. 4.4 weiter unten). |
3. TRAGWEITE DER STATUTARISIERUNG | 3. TRAGWEITE DER STATUTARISIERUNG |
Statutarisch werden bedeutet, dass die CALOG-Personalmitglieder, die | Statutarisch werden bedeutet, dass die CALOG-Personalmitglieder, die |
früher im Rahmen eines Arbeitsvertrags eingestellt wurden, ab jetzt | früher im Rahmen eines Arbeitsvertrags eingestellt wurden, ab jetzt |
einem Statut unterworfen sind. | einem Statut unterworfen sind. |
Ab der Ernennung ist das neue Statut vollständig anwendbar! | Ab der Ernennung ist das neue Statut vollständig anwendbar! |
Statutarisch werden oder "eingestuft werden" bedeutet ebenfalls, dass | Statutarisch werden oder "eingestuft werden" bedeutet ebenfalls, dass |
man eine neue Gehaltstabelle, ein neues Dienstalter in der | man eine neue Gehaltstabelle, ein neues Dienstalter in der |
Gehaltstabelle und ein neues finanzielles Dienstalter erhält. | Gehaltstabelle und ein neues finanzielles Dienstalter erhält. |
Das allgemeine Dienstalter, das Dienstgradalter und das Stufenalter | Das allgemeine Dienstalter, das Dienstgradalter und das Stufenalter |
laufen weiter. Daher behält der Betreffende das als Personalmitglied | laufen weiter. Daher behält der Betreffende das als Personalmitglied |
erworbene Dienstalter. | erworbene Dienstalter. |
Die CALOG-Personalmitglieder, die zur Gruppe X gehören und die sich | Die CALOG-Personalmitglieder, die zur Gruppe X gehören und die sich |
vorher für die Beibehaltung ihres ursprünglichen Statuts entschieden | vorher für die Beibehaltung ihres ursprünglichen Statuts entschieden |
haben, verlassen dieses Statut und fallen somit vollständig unter das | haben, verlassen dieses Statut und fallen somit vollständig unter das |
neue Statut, insofern sie selbstverständlich bei den | neue Statut, insofern sie selbstverständlich bei den |
Statutarisierungsprüfungen günstig eingestuft worden sind. | Statutarisierungsprüfungen günstig eingestuft worden sind. |
Entsprechend den Bemühungen der Behörde (siehe Nr. 11 der | Entsprechend den Bemühungen der Behörde (siehe Nr. 11 der |
Informationsbroschüre "Statutarisation"/ "Statutarisering") ist vor | Informationsbroschüre "Statutarisation"/ "Statutarisering") ist vor |
kurzem ein aktualisiertes Informationsblatt veröffentlicht worden, in | kurzem ein aktualisiertes Informationsblatt veröffentlicht worden, in |
dem der technische Charakter der Einstufung ausführlich erläutert und | dem der technische Charakter der Einstufung ausführlich erläutert und |
durch Zahlen veranschaulicht wird. In diesem Infoblatt werden | durch Zahlen veranschaulicht wird. In diesem Infoblatt werden |
ebenfalls die Probezeit, die Anzahl Krankheitsurlaubstage sowie die | ebenfalls die Probezeit, die Anzahl Krankheitsurlaubstage sowie die |
Änderung der Einstufung der CALOG-Personalmitglieder behandelt, die | Änderung der Einstufung der CALOG-Personalmitglieder behandelt, die |
aus wallonischen Gemeinden stammen und die unter die Gehaltstabelle | aus wallonischen Gemeinden stammen und die unter die Gehaltstabelle |
D4, D6 oder D7 fallen (siehe Artikel 470 des Programmgesetzes vom 24. | D4, D6 oder D7 fallen (siehe Artikel 470 des Programmgesetzes vom 24. |
Dezember 2002, Belgisches Staatsblatt vom 31. Dezember 2002). | Dezember 2002, Belgisches Staatsblatt vom 31. Dezember 2002). |
4. VERFAHREN | 4. VERFAHREN |
Verlauf und Weiterverfolgung | Verlauf und Weiterverfolgung |
4.1 Die Direktion der Anwerbung und der Auswahl der föderalen Polizei | 4.1 Die Direktion der Anwerbung und der Auswahl der föderalen Polizei |
(DPR) hat vor kurzem eine nationale Liste der CALOG-Personalmitglieder | (DPR) hat vor kurzem eine nationale Liste der CALOG-Personalmitglieder |
verteilt, die - den ersten Angaben zufolge - der Gruppe X oder der | verteilt, die - den ersten Angaben zufolge - der Gruppe X oder der |
Gruppe Y angehören, die allgemeine Statutarisierungsprüfung absolviert | Gruppe Y angehören, die allgemeine Statutarisierungsprüfung absolviert |
haben und zudem günstig eingestuft sind. | haben und zudem günstig eingestuft sind. |
Die DPR hat zudem den betroffenen CALOG-Personalmitgliedern ein | Die DPR hat zudem den betroffenen CALOG-Personalmitgliedern ein |
individuelles Schreiben zugeschickt, um ihnen für die Absolvierung und | individuelles Schreiben zugeschickt, um ihnen für die Absolvierung und |
für die günstige Einstufung zu gratulieren, wobei sie den | für die günstige Einstufung zu gratulieren, wobei sie den |
Personalmitgliedern der Gruppe X mitgeteilt hat, dass sie in Kürze | Personalmitgliedern der Gruppe X mitgeteilt hat, dass sie in Kürze |
ernannt werden (Phase 1 der Ernennung). | ernannt werden (Phase 1 der Ernennung). |
Anschliessend wird die DPR den Korpschefs der lokalen Polizei ein | Anschliessend wird die DPR den Korpschefs der lokalen Polizei ein |
Schreiben übermitteln, um ihnen die genaue Namensliste ihrer | Schreiben übermitteln, um ihnen die genaue Namensliste ihrer |
CALOG-Personalmitglieder - diesmal pro Polizeizone - mitzuteilen, die | CALOG-Personalmitglieder - diesmal pro Polizeizone - mitzuteilen, die |
für eine Ernennung in Betracht kommen. Parallel hierzu wird den | für eine Ernennung in Betracht kommen. Parallel hierzu wird den |
betroffenen Direktoren der föderalen Polizei das gleiche Schreiben in | betroffenen Direktoren der föderalen Polizei das gleiche Schreiben in |
Bezug auf die Namen der CALOG-Personalmitglieder ihrer Direktion | Bezug auf die Namen der CALOG-Personalmitglieder ihrer Direktion |
übermittelt, die für eine Ernennung in Betracht kommen. | übermittelt, die für eine Ernennung in Betracht kommen. |
4.2 In der Zwischenzeit sind die externen Bewerber, die die allgemeine | 4.2 In der Zwischenzeit sind die externen Bewerber, die die allgemeine |
Statutarisierungsprüfung absolviert haben, seit Mitte Januar 2003 von | Statutarisierungsprüfung absolviert haben, seit Mitte Januar 2003 von |
der DPR aufgefordert worden, den Test der kognitiven Fähigkeiten und | der DPR aufgefordert worden, den Test der kognitiven Fähigkeiten und |
den Persönlichkeitstest abzulegen. Danach werden sie gegebenenfalls | den Persönlichkeitstest abzulegen. Danach werden sie gegebenenfalls |
die letzten Auswahlprüfungen ablegen müssen, und zwar das | die letzten Auswahlprüfungen ablegen müssen, und zwar das |
Bewerbungsgespräch in der Polizeizone oder in der Direktion der | Bewerbungsgespräch in der Polizeizone oder in der Direktion der |
föderalen Polizei, in der sie sich um eine am 12. Oktober 2002 im | föderalen Polizei, in der sie sich um eine am 12. Oktober 2002 im |
Belgischen Staatsblatt veröffentlichte vakante Stelle beworben haben. | Belgischen Staatsblatt veröffentlichte vakante Stelle beworben haben. |
Nach Absolvierung der Tests der kognitiven Fähigkeiten erhalten die | Nach Absolvierung der Tests der kognitiven Fähigkeiten erhalten die |
erfolgreichen Prüfungsteilnehmer von der DPR eine Bescheinigung mit | erfolgreichen Prüfungsteilnehmer von der DPR eine Bescheinigung mit |
dem Datum, an dem sie diese Tests bestanden haben. | dem Datum, an dem sie diese Tests bestanden haben. |
4.3 Die DPR übermittelt den betroffenen Korpschefs der lokalen Polizei | 4.3 Die DPR übermittelt den betroffenen Korpschefs der lokalen Polizei |
und den betroffenen Direktoren der föderalen Polizei die Resultate der | und den betroffenen Direktoren der föderalen Polizei die Resultate der |
Tests der kognitiven Fähigkeiten und die Persönlichkeitsprotokolle, | Tests der kognitiven Fähigkeiten und die Persönlichkeitsprotokolle, |
damit sie anhand dieser Unterlagen zur Einladung und zur Auswahl der | damit sie anhand dieser Unterlagen zur Einladung und zur Auswahl der |
Bewerber um die in ihrem Korps beziehungsweise ihrer Direktion vakante | Bewerber um die in ihrem Korps beziehungsweise ihrer Direktion vakante |
Stelle übergehen können. | Stelle übergehen können. |
4.4 Die externen Bewerber, die sich um eine in einem Korps der lokalen | 4.4 Die externen Bewerber, die sich um eine in einem Korps der lokalen |
Polizei beziehungsweise in einer Direktion der föderalen Polizei für | Polizei beziehungsweise in einer Direktion der föderalen Polizei für |
vakant erklärte Stelle (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt am | vakant erklärte Stelle (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt am |
12. Oktober 2002) beworben haben und für dieses Amt zwar für tauglich | 12. Oktober 2002) beworben haben und für dieses Amt zwar für tauglich |
befunden worden sind, jedoch letztlich nicht eingestellt worden sind, | befunden worden sind, jedoch letztlich nicht eingestellt worden sind, |
werden in eine spezifische Liste eingetragen, die ab dem Datum der | werden in eine spezifische Liste eingetragen, die ab dem Datum der |
oben erwähnten Bescheinigung über die kognitiven Fähigkeiten zwei | oben erwähnten Bescheinigung über die kognitiven Fähigkeiten zwei |
Jahre gültig ist. Diese Bewerber werden durch den Besitz der oben | Jahre gültig ist. Diese Bewerber werden durch den Besitz der oben |
erwähnten Bescheinigung von diesen Prüfungen befreit und bei einer | erwähnten Bescheinigung von diesen Prüfungen befreit und bei einer |
späteren Vakanz einer Stelle der Stufe, in der sie sich im Rahmen der | späteren Vakanz einer Stelle der Stufe, in der sie sich im Rahmen der |
Statutarisierungsprüfungen beworben hatten, berücksichtigt. | Statutarisierungsprüfungen beworben hatten, berücksichtigt. |
Zu diesem Zweck speichert die DPR auf ihrer Internetseite | Zu diesem Zweck speichert die DPR auf ihrer Internetseite |
www.jobpol.be alle Stellen, die bei der föderalen beziehungsweise | www.jobpol.be alle Stellen, die bei der föderalen beziehungsweise |
lokalen Polizei pro Stufe und Provinz vakant sind. | lokalen Polizei pro Stufe und Provinz vakant sind. |
Falls also ein zwar für tauglich befundener, aber nicht eingestellter | Falls also ein zwar für tauglich befundener, aber nicht eingestellter |
externer Bewerber in der oben erwähnten spezifischen Liste eingetragen | externer Bewerber in der oben erwähnten spezifischen Liste eingetragen |
ist und die Stelle, um die er sich im Anschluss an die | ist und die Stelle, um die er sich im Anschluss an die |
Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt vom 12. Oktober 2002 | Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt vom 12. Oktober 2002 |
beworben hat, (aufgrund eines Rücktritts, ...) erneut für vakant | beworben hat, (aufgrund eines Rücktritts, ...) erneut für vakant |
erklärt wird, muss diese Liste als eine wahre Anwerbungsreserve | erklärt wird, muss diese Liste als eine wahre Anwerbungsreserve |
betrachtet werden und kann der externe Bewerber ohne weiteres für | betrachtet werden und kann der externe Bewerber ohne weiteres für |
diese Stelle eingestellt werden, da er das gesamte Auswahlverfahren | diese Stelle eingestellt werden, da er das gesamte Auswahlverfahren |
bereits abgeschlossen hat. | bereits abgeschlossen hat. |
Ein externer Bewerber, der nach dem Auswahlverfahren für eine im | Ein externer Bewerber, der nach dem Auswahlverfahren für eine im |
Belgischen Staatsblatt vom 12. Oktober 2002 für vakant erklärte Stelle | Belgischen Staatsblatt vom 12. Oktober 2002 für vakant erklärte Stelle |
für untauglich befunden worden ist, kann sich hingegen nur um eine | für untauglich befunden worden ist, kann sich hingegen nur um eine |
andere Stelle bewerben, die natürlich mit seiner Stufe übereinstimmt. | andere Stelle bewerben, die natürlich mit seiner Stufe übereinstimmt. |
Dieser Bewerber kann also nur eingestellt werden, nachdem er das | Dieser Bewerber kann also nur eingestellt werden, nachdem er das |
Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen hat, das heisst, nachdem er | Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen hat, das heisst, nachdem er |
von dem betroffenen Korps der lokalen Polizei oder der betroffenen | von dem betroffenen Korps der lokalen Polizei oder der betroffenen |
Direktion der föderalen Polizei aufgefordert worden ist, die letzten | Direktion der föderalen Polizei aufgefordert worden ist, die letzten |
Auswahlprüfungen abzulegen. | Auswahlprüfungen abzulegen. |
4.5 Wenn ein Polizeikorps oder eine Direktion nach einem erfolglosen | 4.5 Wenn ein Polizeikorps oder eine Direktion nach einem erfolglosen |
Mobilitätszyklus beschliesst, einen solchen externen Bewerber | Mobilitätszyklus beschliesst, einen solchen externen Bewerber |
einzustellen und zu ernennen, muss es beziehungsweise sie die | einzustellen und zu ernennen, muss es beziehungsweise sie die |
Direktion der Mobilität und der Laufbahnverwaltung - CALOG-Dienst | Direktion der Mobilität und der Laufbahnverwaltung - CALOG-Dienst |
(DPMC) - darüber informieren, damit diese die notwendigen Massnahmen | (DPMC) - darüber informieren, damit diese die notwendigen Massnahmen |
im Rahmen der Phase 2 oder 3 der Ernennung treffen kann. | im Rahmen der Phase 2 oder 3 der Ernennung treffen kann. |
Wenn ein externer Bewerber eine Stelle erhält, wird in der Tat Phase 2 | Wenn ein externer Bewerber eine Stelle erhält, wird in der Tat Phase 2 |
oder 3 der Ernennung der internen CALOG-Personalmitglieder ausgelöst, | oder 3 der Ernennung der internen CALOG-Personalmitglieder ausgelöst, |
das heisst, sie werden ernannt, insofern sie für den allgemeinen Teil | das heisst, sie werden ernannt, insofern sie für den allgemeinen Teil |
der Statutarisierungsprüfungen so gut wie beziehungsweise besser | der Statutarisierungsprüfungen so gut wie beziehungsweise besser |
eingestuft sind als die externen Bewerber, die tatsächlich eingestellt | eingestuft sind als die externen Bewerber, die tatsächlich eingestellt |
worden sind. | worden sind. |
Anschliessend benachrichtigt die DPMC die betroffenen lokalen | Anschliessend benachrichtigt die DPMC die betroffenen lokalen |
Polizeikorps beziehungsweise die betroffenen Direktionen, dass | Polizeikorps beziehungsweise die betroffenen Direktionen, dass |
bestimmte Mitglieder ihres CALOG-Personals im Rahmen der Phase 2 oder | bestimmte Mitglieder ihres CALOG-Personals im Rahmen der Phase 2 oder |
3 für eine Ernennung in Betracht kommen. | 3 für eine Ernennung in Betracht kommen. |
Die Informationspflicht der Polizeizonen gegenüber der DPMC ist im | Die Informationspflicht der Polizeizonen gegenüber der DPMC ist im |
Fall einer Anwerbung äusserst wichtig, da die Einstellung eines | Fall einer Anwerbung äusserst wichtig, da die Einstellung eines |
externen Bewerbers in einer bestimmten Zone entweder die | externen Bewerbers in einer bestimmten Zone entweder die |
Statutarisierung zahlreicher interner CALOG-Personalmitglieder (Gruppe | Statutarisierung zahlreicher interner CALOG-Personalmitglieder (Gruppe |
X) in dieser Zone, in anderen Zonen oder auch bei der föderalen | X) in dieser Zone, in anderen Zonen oder auch bei der föderalen |
Polizei mit sich bringen kann oder zur Ausstellung des | Polizei mit sich bringen kann oder zur Ausstellung des |
Statutarisierungsbrevets an die internen CALOG-Personalmitglieder der | Statutarisierungsbrevets an die internen CALOG-Personalmitglieder der |
Gruppe Y, die die allgemeine Statutarisierungsprüfung absolviert | Gruppe Y, die die allgemeine Statutarisierungsprüfung absolviert |
haben, führen kann. Ich bestehe daher darauf, dass die DPMC so gut wie | haben, führen kann. Ich bestehe daher darauf, dass die DPMC so gut wie |
möglich informiert wird (Adresse: DPMC - CALOG-Dienst: Rue Fritz | möglich informiert wird (Adresse: DPMC - CALOG-Dienst: Rue Fritz |
Toussaint 47 in 1050 BRÜSSEL - Fax: 02/642 61 34). | Toussaint 47 in 1050 BRÜSSEL - Fax: 02/642 61 34). |
Zudem fordere ich die Korpschefs der lokalen Polizei und die | Zudem fordere ich die Korpschefs der lokalen Polizei und die |
Direktoren der föderalen Polizei auf, die Bewerbungen | Direktoren der föderalen Polizei auf, die Bewerbungen |
weiterzuverfolgen, wobei sie die externen Bewerber über ihr | weiterzuverfolgen, wobei sie die externen Bewerber über ihr |
Auswahlresultat auf dem Laufenden halten müssen, damit sie sich | Auswahlresultat auf dem Laufenden halten müssen, damit sie sich |
orientieren und danach gegebenenfalls um andere Stellen bewerben | orientieren und danach gegebenenfalls um andere Stellen bewerben |
können. Hier und da wird nämlich festgestellt, dass viele Bewerber, | können. Hier und da wird nämlich festgestellt, dass viele Bewerber, |
die nicht eingestellt werden, in Unwissenheit gelassen werden. | die nicht eingestellt werden, in Unwissenheit gelassen werden. |
ERNENNUNG | ERNENNUNG |
4.6 Es kommt der betroffenen Behörde zu, zu überprüfen, ob die vom | 4.6 Es kommt der betroffenen Behörde zu, zu überprüfen, ob die vom |
Statutarisierungsverfahren betroffenen internen | Statutarisierungsverfahren betroffenen internen |
CALOG-Personalmitglieder alle Bedingungen erfüllen, das heisst: | CALOG-Personalmitglieder alle Bedingungen erfüllen, das heisst: |
rechtsgültige Einschreibung für die Prüfungen, Zugehörigkeit zur | rechtsgültige Einschreibung für die Prüfungen, Zugehörigkeit zur |
Gruppe X oder Y, erfolgreicher Abschluss der Prüfungen und günstige | Gruppe X oder Y, erfolgreicher Abschluss der Prüfungen und günstige |
Einstufung. | Einstufung. |
Was die Rechtsgültigkeit der Einschreibungen, den erfolgreichen | Was die Rechtsgültigkeit der Einschreibungen, den erfolgreichen |
Abschluss der Prüfungen und die günstige Einstufung betrifft, so | Abschluss der Prüfungen und die günstige Einstufung betrifft, so |
befinden sich diese Angaben in den Unterlagen, die die DPR den | befinden sich diese Angaben in den Unterlagen, die die DPR den |
verschiedenen Korpschefs der lokalen Polizei übermittelt hat. | verschiedenen Korpschefs der lokalen Polizei übermittelt hat. |
Allerdings muss die Zugehörigkeit eines Personalmitglieds zu der | Allerdings muss die Zugehörigkeit eines Personalmitglieds zu der |
Gruppe X oder Y genauer überprüft werden. Hierbei muss nachgegangen | Gruppe X oder Y genauer überprüft werden. Hierbei muss nachgegangen |
werden, ob ein Personalmitglied eine statutarische Stelle bekleidet, | werden, ob ein Personalmitglied eine statutarische Stelle bekleidet, |
das heisst eine Stelle, die als solche im Stellenplan des betroffenen | das heisst eine Stelle, die als solche im Stellenplan des betroffenen |
Korps oder der betroffenen Direktion vorgesehen ist. | Korps oder der betroffenen Direktion vorgesehen ist. |
Die Korpschefs der lokalen Polizei müssen der DPMC also nach einer | Die Korpschefs der lokalen Polizei müssen der DPMC also nach einer |
letzten ausführlichen Überprüfung die Liste der zur Gruppe Y | letzten ausführlichen Überprüfung die Liste der zur Gruppe Y |
gehörenden CALOG-Personalmitglieder übermitteln. Diese Informationen | gehörenden CALOG-Personalmitglieder übermitteln. Diese Informationen |
sind unentbehrlich, damit die DPR daraufhin den Personalmitgliedern, | sind unentbehrlich, damit die DPR daraufhin den Personalmitgliedern, |
die günstig eingestuft sind, und danach ebenfalls den anderen | die günstig eingestuft sind, und danach ebenfalls den anderen |
Mitgliedern der Gruppe Y, die ursprünglich nicht günstig eingestuft | Mitgliedern der Gruppe Y, die ursprünglich nicht günstig eingestuft |
waren, aber während der Phasen 2 und 3 noch für eine Ernennung in | waren, aber während der Phasen 2 und 3 noch für eine Ernennung in |
Betracht kommen, das in Nr. 2.1 erwähnte Statutarisierungsbrevet | Betracht kommen, das in Nr. 2.1 erwähnte Statutarisierungsbrevet |
ausstellen kann. | ausstellen kann. |
In Bezug auf die föderale Polizei muss die DPMC überprüfen, wer von | In Bezug auf die föderale Polizei muss die DPMC überprüfen, wer von |
den CALOG-Personalmitgliedern tatsächlich zur Guppe Y gehört. | den CALOG-Personalmitgliedern tatsächlich zur Guppe Y gehört. |
4.7 Die Ernennungsbehörde ist in Artikel I.I.1 Nr. 12 RSPol bestimmt | 4.7 Die Ernennungsbehörde ist in Artikel I.I.1 Nr. 12 RSPol bestimmt |
worden, in dem insbesondere auf Artikel II.I.11 RSPol und auf Artikel | worden, in dem insbesondere auf Artikel II.I.11 RSPol und auf Artikel |
56 des Gesetzes über die integrierte Polizei verwiesen wird. | 56 des Gesetzes über die integrierte Polizei verwiesen wird. |
In Bezug auf die föderale Polizei: | In Bezug auf die föderale Polizei: |
Die Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders werden vom | Die Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders werden vom |
Minister des Innern ernannt. | Minister des Innern ernannt. |
Die Direktion des juristischen Dienstes, der Streitsachen und der | Die Direktion des juristischen Dienstes, der Streitsachen und der |
Statuten der föderalen Polizei wird daher den Ministeriellen Erlass | Statuten der föderalen Polizei wird daher den Ministeriellen Erlass |
vorbereiten, in dessen Anlage die Liste mit den Namen aller zu | vorbereiten, in dessen Anlage die Liste mit den Namen aller zu |
ernennenden CALOG-Personalmitglieder der föderalen Polizei unter | ernennenden CALOG-Personalmitglieder der föderalen Polizei unter |
Angabe ihres Dienstgrades und ihrer neuen Gehaltstabelle aufgeführt | Angabe ihres Dienstgrades und ihrer neuen Gehaltstabelle aufgeführt |
ist. | ist. |
In Bezug auf die lokale Polizei: | In Bezug auf die lokale Polizei: |
Die Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders werden vom | Die Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders werden vom |
Gemeinderat (für Eingemeindezonen) oder vom Polizeirat (für | Gemeinderat (für Eingemeindezonen) oder vom Polizeirat (für |
Mehrgemeindezonen) ernannt. | Mehrgemeindezonen) ernannt. |
Die Gemeinde- und Polizeiräte sind also beauftragt, die Beschlüsse zur | Die Gemeinde- und Polizeiräte sind also beauftragt, die Beschlüsse zur |
Ernennung der CALOG-Personalmitglieder ihrer jeweiligen Polizeizone zu | Ernennung der CALOG-Personalmitglieder ihrer jeweiligen Polizeizone zu |
erstellen. | erstellen. |
Zu diesem Zweck müssen sie sich an die beigefügten Muster halten. | Zu diesem Zweck müssen sie sich an die beigefügten Muster halten. |
Muster A bezieht sich auf Phase 1 der Ernennung der | Muster A bezieht sich auf Phase 1 der Ernennung der |
CALOG-Personalmitglieder der Gruppe X, während Muster B sich auf Phase | CALOG-Personalmitglieder der Gruppe X, während Muster B sich auf Phase |
2 und 3 der Ernennung dieser Personalmitglieder bezieht. | 2 und 3 der Ernennung dieser Personalmitglieder bezieht. |
Zudem müssen die Korpschefs der lokalen Polizei dem Sozialsekretariat | Zudem müssen die Korpschefs der lokalen Polizei dem Sozialsekretariat |
GPI (DMFS) wie üblich alle rechtsgültigen Ernennungsunterlagen zur | GPI (DMFS) wie üblich alle rechtsgültigen Ernennungsunterlagen zur |
weiteren Veranlassung übermitteln. | weiteren Veranlassung übermitteln. |
In Bezug auf die Personalmitglieder der Gruppe Y, die bei Erlangung | In Bezug auf die Personalmitglieder der Gruppe Y, die bei Erlangung |
einer Stelle im Rahmen der Mobilität ernannt werden müssen, handelt | einer Stelle im Rahmen der Mobilität ernannt werden müssen, handelt |
die Ernennungsbehörde, wie es im Rahmen des Mobilitätsverfahrens | die Ernennungsbehörde, wie es im Rahmen des Mobilitätsverfahrens |
üblich ist. Zudem vermerkt sie den Besitz des in Nr. 2.1 erwähnten | üblich ist. Zudem vermerkt sie den Besitz des in Nr. 2.1 erwähnten |
Statutarisierungsbrevets, den Dienstgrad und die Gehaltstabelle sowie | Statutarisierungsbrevets, den Dienstgrad und die Gehaltstabelle sowie |
die Angaben in Bezug auf das Statutarisierungsverfahren (siehe Muster | die Angaben in Bezug auf das Statutarisierungsverfahren (siehe Muster |
B). | B). |
4.8 Danach schlage ich vor, im Rahmen der Ernennungsphase 1 alle | 4.8 Danach schlage ich vor, im Rahmen der Ernennungsphase 1 alle |
erfolgreichen Teilnehmer der allgemeinen Statutarisierungsprüfung, die | erfolgreichen Teilnehmer der allgemeinen Statutarisierungsprüfung, die |
der Gruppe X angehören, am selben Tag zu ernennen, und zwar am 1. | der Gruppe X angehören, am selben Tag zu ernennen, und zwar am 1. |
April 2003. Dadurch wird eine einheitliche Ernennung ermöglicht, | April 2003. Dadurch wird eine einheitliche Ernennung ermöglicht, |
werden Spannungen oder Dysfunktionen vermieden und wird der | werden Spannungen oder Dysfunktionen vermieden und wird der |
Arbeitsaufwand bei Regularisierungen in Grenzen gehalten. | Arbeitsaufwand bei Regularisierungen in Grenzen gehalten. |
In Bezug auf das Datum der Ernennung der internen | In Bezug auf das Datum der Ernennung der internen |
CALOG-Personalmitglieder (Gruppe X) im Rahmen der Ernennungsphasen 2 | CALOG-Personalmitglieder (Gruppe X) im Rahmen der Ernennungsphasen 2 |
und 3 muss von Fall zu Fall vorgegangen und das Datum von der | und 3 muss von Fall zu Fall vorgegangen und das Datum von der |
betroffenen Ernennungsbehörde festgelegt werden. | betroffenen Ernennungsbehörde festgelegt werden. |
5. PROBEZEIT | 5. PROBEZEIT |
Gemäss den geltenden Verordnungsbestimmungen gilt für die im Rahmen | Gemäss den geltenden Verordnungsbestimmungen gilt für die im Rahmen |
des Statutarisierungsverfahrens ernannten CALOG-Personalmitglieder | des Statutarisierungsverfahrens ernannten CALOG-Personalmitglieder |
eine Probezeit von drei bis zwölf Monaten je nach Stufe. | eine Probezeit von drei bis zwölf Monaten je nach Stufe. |
Während dieser Zeit werden die Personalmitglieder auf Probe von einem | Während dieser Zeit werden die Personalmitglieder auf Probe von einem |
Mentor betreut, der Bewertungen und Berichte über die Probezeit | Mentor betreut, der Bewertungen und Berichte über die Probezeit |
erstellen muss. Dies hat natürlich sowohl für die lokale als auch für | erstellen muss. Dies hat natürlich sowohl für die lokale als auch für |
die föderale Polizei erhebliche finanzielle (Mentorzulage) und | die föderale Polizei erhebliche finanzielle (Mentorzulage) und |
funktionelle Auswirkungen (hoher Arbeitsaufwand). | funktionelle Auswirkungen (hoher Arbeitsaufwand). |
Aus diesem Grund habe ich beschlossen, die CALOG-Personalmitglieder | Aus diesem Grund habe ich beschlossen, die CALOG-Personalmitglieder |
der Gruppe X, die ihre jetzige Stelle nach Absolvierung der | der Gruppe X, die ihre jetzige Stelle nach Absolvierung der |
allgemeinen Statutarisierungsprüfung behalten, von dieser Probezeit zu | allgemeinen Statutarisierungsprüfung behalten, von dieser Probezeit zu |
befreien. Die meisten von ihnen bekleiden ihr Amt nämlich bereits seit | befreien. Die meisten von ihnen bekleiden ihr Amt nämlich bereits seit |
mehreren Monaten oder sogar Jahren, meistens äusserst | mehreren Monaten oder sogar Jahren, meistens äusserst |
zufriedenstellend. | zufriedenstellend. |
Diese Befreiung gilt hingegen nicht für die Personalmitglieder der | Diese Befreiung gilt hingegen nicht für die Personalmitglieder der |
Gruppe Y. Diese müssen für eine Ernennung ihre jetzige Stelle | Gruppe Y. Diese müssen für eine Ernennung ihre jetzige Stelle |
verlassen und ihr Statutarisierungsbrevet im Rahmen der Mobilität | verlassen und ihr Statutarisierungsbrevet im Rahmen der Mobilität |
geltend machen. Es spricht für sich, dass eine Probezeit hier ihren | geltend machen. Es spricht für sich, dass eine Probezeit hier ihren |
ganzen Sinn behält. | ganzen Sinn behält. |
6. Schliesslich möchte ich nochmals die Wichtigkeit der | 6. Schliesslich möchte ich nochmals die Wichtigkeit der |
CALOG-Personalmitglieder für eine reibungslose Arbeit der | CALOG-Personalmitglieder für eine reibungslose Arbeit der |
Polizeidienste unterstreichen und hoffe, dass dieser erste Schritt bei | Polizeidienste unterstreichen und hoffe, dass dieser erste Schritt bei |
den Ernennungen im Rahmen des Statutarisierungsverfahrens diese | den Ernennungen im Rahmen des Statutarisierungsverfahrens diese |
Personalmitglieder noch mehr motivieren wird. | Personalmitglieder noch mehr motivieren wird. |
Der Minister | Der Minister |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
ANLAGE 1 | ANLAGE 1 |
MUSTER A | MUSTER A |
Provinz | Provinz |
Bezirk | Bezirk |
Gemeinde | Gemeinde |
BESCHLÜSSE DES GEMEINDERATS/POLIZEIRATS | BESCHLÜSSE DES GEMEINDERATS/POLIZEIRATS |
Sitzung vom xx.xx.xxxx | Sitzung vom xx.xx.xxxx |
Anwesende: | Anwesende: |
Betrifft: Ernennung bestimmter Personalmitglieder des Verwaltungs- und | Betrifft: Ernennung bestimmter Personalmitglieder des Verwaltungs- und |
Logistikkaders der lokalen Polizei und Zuteilung von Dienstgraden und | Logistikkaders der lokalen Polizei und Zuteilung von Dienstgraden und |
Gehaltstabellen an diese Personalmitglieder | Gehaltstabellen an diese Personalmitglieder |
..., | ..., |
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf | Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf |
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere |
des Artikels 56; | des Artikels 56; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der |
Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere der | Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere der |
Artikel I.I.1 Nr. 12, II.III.1, XII.II.38 Absatz 2 Nr. 1, XII.II.44 | Artikel I.I.1 Nr. 12, II.III.1, XII.II.38 Absatz 2 Nr. 1, XII.II.44 |
Absatz 2 Nr. 1, XII.II.51 Absatz 2 Nr. 1, XII.II.58 Absatz 2 Nr. 1 und | Absatz 2 Nr. 1, XII.II.51 Absatz 2 Nr. 1, XII.II.58 Absatz 2 Nr. 1 und |
XII.IV.2 bis 4; | XII.IV.2 bis 4; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Bestimmung der | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Bestimmung der |
Gehaltstabellen für die Personalmitglieder des Verwaltungs- und | Gehaltstabellen für die Personalmitglieder des Verwaltungs- und |
Logistikkaders der Polizeidienste; | Logistikkaders der Polizeidienste; |
Aufgrund des gemeinsamen Beschlusses des Ministers des Innern und des | Aufgrund des gemeinsamen Beschlusses des Ministers des Innern und des |
Ministers des Öffentlichen Dienstes vom 7. August 2002, der in Artikel | Ministers des Öffentlichen Dienstes vom 7. August 2002, der in Artikel |
XII.IV.3 RSPol erwähnt ist; | XII.IV.3 RSPol erwähnt ist; |
Aufgrund der am 10., 11., 12. und 13. Dezember 2002 pro Stufe und pro | Aufgrund der am 10., 11., 12. und 13. Dezember 2002 pro Stufe und pro |
Sprachrolle durchgeführten Auswahlprüfungen; | Sprachrolle durchgeführten Auswahlprüfungen; |
Aufgrund der Mitteilung Nr. xxxx der Direktion der Anwerbung und der | Aufgrund der Mitteilung Nr. xxxx der Direktion der Anwerbung und der |
Auswahl der föderalen Polizei (DPR) vom xx.xx.xxxx, in der pro | Auswahl der föderalen Polizei (DPR) vom xx.xx.xxxx, in der pro |
Polizeizone die Liste der CALOG-Personalmitglieder aufgeführt ist, die | Polizeizone die Liste der CALOG-Personalmitglieder aufgeführt ist, die |
bei der Statutarisierungsprüfung günstig eingestuft worden sind (Phase | bei der Statutarisierungsprüfung günstig eingestuft worden sind (Phase |
1); | 1); |
In der Erwägung, dass die nachstehenden CALOG-Personalmitglieder alle | In der Erwägung, dass die nachstehenden CALOG-Personalmitglieder alle |
Verordnungsbedingungen erfüllen, um statutarische Personalmitglieder | Verordnungsbedingungen erfüllen, um statutarische Personalmitglieder |
zu werden, | zu werden, |
BESCHLIESST DER GEMEINDERAT / POLIZEIRAT: | BESCHLIESST DER GEMEINDERAT / POLIZEIRAT: |
Folgende Personen werden mit Wirkung vom 1. April 2003 ernannt: | Folgende Personen werden mit Wirkung vom 1. April 2003 ernannt: |
1. Stufe A | 1. Stufe A |
1.1 Gemeinsamer Dienstgrad: | 1.1 Gemeinsamer Dienstgrad: |
Name, Vorname, Gehaltstabelle | Name, Vorname, Gehaltstabelle |
1.2 Spezifische Dienstgrade: | 1.2 Spezifische Dienstgrade: |
Name, Vorname, Gehaltstabelle | Name, Vorname, Gehaltstabelle |
2. Stufe B | 2. Stufe B |
2.1 Gemeinsamer Dienstgrad: | 2.1 Gemeinsamer Dienstgrad: |
Name, Vorname, Gehaltstabelle | Name, Vorname, Gehaltstabelle |
2.2 Spezifische Dienstgrade: | 2.2 Spezifische Dienstgrade: |
Name, Vorname, Gehaltstabelle | Name, Vorname, Gehaltstabelle |
3. Stufe C | 3. Stufe C |
3.1 Gemeinsamer Dienstgrad: | 3.1 Gemeinsamer Dienstgrad: |
Name, Vorname, Gehaltstabelle | Name, Vorname, Gehaltstabelle |
3.2 Spezifische Dienstgrade: | 3.2 Spezifische Dienstgrade: |
Name, Vorname, Gehaltstabelle | Name, Vorname, Gehaltstabelle |
4. Stufe D | 4. Stufe D |
4.1 Gemeinsamer Dienstgrad: | 4.1 Gemeinsamer Dienstgrad: |
Name, Vorname, Gehaltstabelle | Name, Vorname, Gehaltstabelle |
4.2 Spezifische Dienstgrade: | 4.2 Spezifische Dienstgrade: |
Name, Vorname, Gehaltstabelle | Name, Vorname, Gehaltstabelle |
ANLAGE 2 | ANLAGE 2 |
MUSTER B | MUSTER B |
Provinz | Provinz |
Bezirk | Bezirk |
Gemeinde | Gemeinde |
BESCHLÜSSE DES GEMEINDERATS/POLIZEIRATS | BESCHLÜSSE DES GEMEINDERATS/POLIZEIRATS |
Sitzung vom xx.xx.xxxx | Sitzung vom xx.xx.xxxx |
Anwesende: | Anwesende: |
Betrifft: Ernennung bestimmter Personalmitglieder des Verwaltungs- und | Betrifft: Ernennung bestimmter Personalmitglieder des Verwaltungs- und |
Logistikkaders der lokalen Polizei und Zuteilung von Dienstgraden und | Logistikkaders der lokalen Polizei und Zuteilung von Dienstgraden und |
Gehaltstabellen an diese Personalmitglieder | Gehaltstabellen an diese Personalmitglieder |
..., | ..., |
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf | Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf |
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere |
des Artikels 56; | des Artikels 56; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der |
Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere der | Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere der |
Artikel I.I.1 Nr. 12, II.III.1, XII.II.38 Absatz 2 Nr. 1, XII.II.44 | Artikel I.I.1 Nr. 12, II.III.1, XII.II.38 Absatz 2 Nr. 1, XII.II.44 |
Absatz 2 Nr. 1, XII.II.51 Absatz 2 Nr. 1, XII.II.58 Absatz 2 Nr. 1 und | Absatz 2 Nr. 1, XII.II.51 Absatz 2 Nr. 1, XII.II.58 Absatz 2 Nr. 1 und |
XII.IV.2 bis 4; | XII.IV.2 bis 4; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Bestimmung der | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Bestimmung der |
Gehaltstabellen für die Personalmitglieder des Verwaltungs- und | Gehaltstabellen für die Personalmitglieder des Verwaltungs- und |
Logistikkaders der Polizeidienste; | Logistikkaders der Polizeidienste; |
Aufgrund des gemeinsamen Beschlusses des Ministers des Innern und des | Aufgrund des gemeinsamen Beschlusses des Ministers des Innern und des |
Ministers des Öffentlichen Dienstes vom 7. August 2002, der in Artikel | Ministers des Öffentlichen Dienstes vom 7. August 2002, der in Artikel |
XII.IV.3 RSPol erwähnt ist; | XII.IV.3 RSPol erwähnt ist; |
Aufgrund der am 10., 11., 12. und 13. Dezember 2002 pro Stufe und pro | Aufgrund der am 10., 11., 12. und 13. Dezember 2002 pro Stufe und pro |
Sprachrolle durchgeführten Auswahlprüfungen; | Sprachrolle durchgeführten Auswahlprüfungen; |
Aufgrund der Mitteilung Nr. xxxx der Direktion der Mobilität und der | Aufgrund der Mitteilung Nr. xxxx der Direktion der Mobilität und der |
Laufbahnverwaltung - CALOG-Dienst (DPMC) - vom xx.xx.xxxx, in der die | Laufbahnverwaltung - CALOG-Dienst (DPMC) - vom xx.xx.xxxx, in der die |
Liste der CALOG-Personalmitglieder aufgeführt ist, die im Rahmen der | Liste der CALOG-Personalmitglieder aufgeführt ist, die im Rahmen der |
Phase 2 oder 3 der Statutarisierungsprüfung fortan statutarische | Phase 2 oder 3 der Statutarisierungsprüfung fortan statutarische |
Personalmitglieder werden können; | Personalmitglieder werden können; |
In der Erwägung, dass die nachstehenden CALOG-Personalmitglieder alle | In der Erwägung, dass die nachstehenden CALOG-Personalmitglieder alle |
Verordnungsbedingungen erfüllen, um statutarische Personalmitglieder | Verordnungsbedingungen erfüllen, um statutarische Personalmitglieder |
zu werden, | zu werden, |
BESCHLIESST DER GEMEINDERAT / POLIZEIRAT: | BESCHLIESST DER GEMEINDERAT / POLIZEIRAT: |
Folgende Personen werden mit Wirkung vom xx.xx.xxx ernannt: | Folgende Personen werden mit Wirkung vom xx.xx.xxx ernannt: |
1. Stufe A | 1. Stufe A |
1.1 Gemeinsamer Dienstgrad: | 1.1 Gemeinsamer Dienstgrad: |
Name, Vorname, Gehaltstabelle | Name, Vorname, Gehaltstabelle |
1.2 Spezifische Dienstgrade: | 1.2 Spezifische Dienstgrade: |
Name, Vorname, Gehaltstabelle | Name, Vorname, Gehaltstabelle |
2. Stufe B | 2. Stufe B |
2.1 Gemeinsamer Dienstgrad: | 2.1 Gemeinsamer Dienstgrad: |
Name, Vorname, Gehaltstabelle | Name, Vorname, Gehaltstabelle |
2.2 Spezifische Dienstgrade: | 2.2 Spezifische Dienstgrade: |
Name, Vorname, Gehaltstabelle | Name, Vorname, Gehaltstabelle |
3. Stufe C | 3. Stufe C |
3.1 Gemeinsamer Dienstgrad: | 3.1 Gemeinsamer Dienstgrad: |
Name, Vorname, Gehaltstabelle | Name, Vorname, Gehaltstabelle |
3.2 Spezifische Dienstgrade: | 3.2 Spezifische Dienstgrade: |
Name, Vorname, Gehaltstabelle | Name, Vorname, Gehaltstabelle |
4. Stufe D | 4. Stufe D |
4.1 Gemeinsamer Dienstgrad: | 4.1 Gemeinsamer Dienstgrad: |
Name, Vorname, Gehaltstabelle | Name, Vorname, Gehaltstabelle |
4.2 Spezifische Dienstgrade: | 4.2 Spezifische Dienstgrade: |
Name, Vorname, Gehaltstabelle | Name, Vorname, Gehaltstabelle |