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Meertalige weergave van Omzendbrief van 28/08/1997
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Omzendbrief betreffende de procedure van de huwelijksafkondiging en de documenten die dienen overgelegd te worden ten einde een visum met het oog op het afsluiten van een huwelijk in het Rijk te bekomen en teneinde een visum gezinshereniging op basis van een huwelijk afgesloten in het buitenland te bekomen. - Duitse vertaling Circulaire relative à la procédure de publication des bans de mariage et aux documents qui doivent être produits afin d'obtenir un visa en vue de conclure un mariage dans le Royaume ou d'obtenir un visa de regroupement familial sur la base d'un mariage conclu à l'étranger. - Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 28 AUGUSTUS 1997. Omzendbrief betreffende de procedure van de huwelijksafkondiging en de documenten die dienen overgelegd te worden ten einde een visum met het oog op het afsluiten van een huwelijk in het Rijk te bekomen en teneinde een visum gezinshereniging op basis van een huwelijk afgesloten in het buitenland te bekomen. - Duitse vertaling MINISTERE DE L'INTERIEUR 28 AOUT 1997. Circulaire relative à la procédure de publication des bans de mariage et aux documents qui doivent être produits afin d'obtenir un visa en vue de conclure un mariage dans le Royaume ou d'obtenir un visa de regroupement familial sur la base d'un mariage conclu à l'étranger. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
de Minister van Binnenlandse Zaken en de Minister van Justitie van 28 circulaire du Ministre de l'Intérieur et du Ministre de la Justice du
augustus 1997 betreffende de procedure van de huwelijksafkondiging en 28 août 1997 relative à la procédure de publication des bans de
de documenten die dienen overgelegd te worden ten einde een visum met mariage et aux documents qui doivent être produits afin d'obtenir un
het oog op het afsluiten van een huwelijk in het Rijk te bekomen en visa en vue de conclure un mariage dans le Royaume ou d'obtenir un
ten einde een visum gezinshereniging op basis van een huwelijk visa de regroupement familial sur la base d'un mariage conclu à
afgesloten in het buitenland te bekomen (Belgisch Staatsblad van 1 l'étranger (Moniteur belge du 1er octobre 1997), établie par le
oktober 1997), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling Service central de traduction allemande du Commissariat
van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. d'Arrondissement adjoint à Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN UND MINISTERIUM DER JUSTIZ MINISTERIUM DES INNERN UND MINISTERIUM DER JUSTIZ
28. AUGUST 1997. - Rundschreiben über das Verfahren des Aufgebots und 28. AUGUST 1997. - Rundschreiben über das Verfahren des Aufgebots und
die Dokumente, die vorgelegt werden müssen, um ein Visum im Hinblick die Dokumente, die vorgelegt werden müssen, um ein Visum im Hinblick
auf die Schliessung einer Ehe im Königreich oder ein Visum zur auf die Schliessung einer Ehe im Königreich oder ein Visum zur
Familienzusammenführung aufgrund einer im Ausland geschlossenen Ehe zu Familienzusammenführung aufgrund einer im Ausland geschlossenen Ehe zu
erhalten erhalten
An die Frauen und Herren Bürgermeister und Standesbeamten des An die Frauen und Herren Bürgermeister und Standesbeamten des
Königreichs Königreichs
Das vorliegende Rundschreiben zielt darauf ab, einige Probleme in Das vorliegende Rundschreiben zielt darauf ab, einige Probleme in
bezug auf das Verfahren des Aufgebots (Gesetz vom 26. Dezember 1891, bezug auf das Verfahren des Aufgebots (Gesetz vom 26. Dezember 1891,
Belgisches Staatsblatt vom 31. Dezember 1891, abgeändert durch das Belgisches Staatsblatt vom 31. Dezember 1891, abgeändert durch das
Gesetz vom 7. Januar 1908, Belgisches Staatsblatt vom 15. Januar 1908) Gesetz vom 7. Januar 1908, Belgisches Staatsblatt vom 15. Januar 1908)
zu lösen, die vor kurzem Anlass zu einer Kontroverse gegeben haben. zu lösen, die vor kurzem Anlass zu einer Kontroverse gegeben haben.
Des weiteren wird erläutert, welche Dokumente vorgelegt werden müssen, Des weiteren wird erläutert, welche Dokumente vorgelegt werden müssen,
um ein Visum im Hinblick auf die Schliessung einer Ehe im Königreich um ein Visum im Hinblick auf die Schliessung einer Ehe im Königreich
oder ein Visum zur Familienzusammenführung aufgrund einer im Ausland oder ein Visum zur Familienzusammenführung aufgrund einer im Ausland
geschlossenen Ehe zu erhalten. geschlossenen Ehe zu erhalten.
1. Die Tatsache, dass ein Ausländer sich illegal im Königreich 1. Die Tatsache, dass ein Ausländer sich illegal im Königreich
aufhält, ist an sich kein Hindernis für das Aufgebot. aufhält, ist an sich kein Hindernis für das Aufgebot.
Das Recht auf Eheschliessung wird durch Artikel 12 der Europäischen Das Recht auf Eheschliessung wird durch Artikel 12 der Europäischen
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
(gebilligt durch das Gesetz vom 13. Mai 1955, Belgisches Staatsblatt (gebilligt durch das Gesetz vom 13. Mai 1955, Belgisches Staatsblatt
vom 19. August 1955) und Artikel 23 des Internationalen Pakts über vom 19. August 1955) und Artikel 23 des Internationalen Pakts über
bürgerliche und politische Rechte (gebilligt durch das Gesetz vom 15. bürgerliche und politische Rechte (gebilligt durch das Gesetz vom 15.
Mai 1981, Belgisches Staatsblatt vom 6. Juli 1983) gewährleistet. Mai 1981, Belgisches Staatsblatt vom 6. Juli 1983) gewährleistet.
Das Recht auf Eheschliessung ist der Aufenthaltssituation der Das Recht auf Eheschliessung ist der Aufenthaltssituation der
betreffenden Parteien nicht untergeordnet. betreffenden Parteien nicht untergeordnet.
Demzufolge darf der Standesbeamte das Aufgebot aus dem alleinigen Demzufolge darf der Standesbeamte das Aufgebot aus dem alleinigen
Grund, dass ein Ausländer sich illegal im Königreich aufhält, nicht Grund, dass ein Ausländer sich illegal im Königreich aufhält, nicht
verweigern. verweigern.
2. Ort des Aufgebots. 2. Ort des Aufgebots.
Aufgrund des Artikels 4 des Gesetzes vom 26. Dezember 1891 wird das Aufgrund des Artikels 4 des Gesetzes vom 26. Dezember 1891 wird das
Aufgebot in der Gemeinde des Wohnsitzes oder des Wohnorts jedes der Aufgebot in der Gemeinde des Wohnsitzes oder des Wohnorts jedes der
zukünftigen Ehegatten bekanntgemacht. zukünftigen Ehegatten bekanntgemacht.
Im Zivilrecht hat der Begriff Wohnsitz eine spezifische Bedeutung. Im Zivilrecht hat der Begriff Wohnsitz eine spezifische Bedeutung.
Aufgrund des Artikels 102 des Zivilgesetzbuches ist der Wohnsitz einer Aufgrund des Artikels 102 des Zivilgesetzbuches ist der Wohnsitz einer
Person der Ort, wo sie ihre Hauptniederlassung hat. Im wesentlichen Person der Ort, wo sie ihre Hauptniederlassung hat. Im wesentlichen
handelt es sich hier um eine Frage der tatsächlichen Begebenheiten, handelt es sich hier um eine Frage der tatsächlichen Begebenheiten,
aber die Rechtsprechung und Rechtslehre lassen den Schluss zu, dass aber die Rechtsprechung und Rechtslehre lassen den Schluss zu, dass
der Ort der Hauptniederlassung einer Person der Ort ist, wo der der Ort der Hauptniederlassung einer Person der Ort ist, wo der
Schwerpunkt ihrer Interessen liegt und wo sie regelmässig anwesend Schwerpunkt ihrer Interessen liegt und wo sie regelmässig anwesend
ist, um ihre Rechte auszuüben und ihre Verpflichtungen zu erfüllen, ist, um ihre Rechte auszuüben und ihre Verpflichtungen zu erfüllen,
auch wenn sie sich dort tatsächlich eventuell nicht ständig aufhält. auch wenn sie sich dort tatsächlich eventuell nicht ständig aufhält.
Der Vermerk in den Bevölkerungsregistern ist eine wichtige Angabe, Der Vermerk in den Bevölkerungsregistern ist eine wichtige Angabe,
jedoch an sich kein Beweis, dass es sich tatsächlich um den Wohnsitz jedoch an sich kein Beweis, dass es sich tatsächlich um den Wohnsitz
handelt (Kass., 18. April 1958, Pas., 1958, I, S. 891). Diese beiden handelt (Kass., 18. April 1958, Pas., 1958, I, S. 891). Diese beiden
Begriffe stimmen aber meistens miteinander überein. Begriffe stimmen aber meistens miteinander überein.
Der Ausländer, der sich illegal im Königreich aufhält, befindet sich Der Ausländer, der sich illegal im Königreich aufhält, befindet sich
auf belgischem Staatsgebiet und verfügt also über einen Wohnort im auf belgischem Staatsgebiet und verfügt also über einen Wohnort im
Königreich. Königreich.
Zivilrechtlich gesehen kann der Ausländer, der nicht im Bevölkerungs- Zivilrechtlich gesehen kann der Ausländer, der nicht im Bevölkerungs-
oder Fremdenregister eingetragen ist, sogar einen Wohnsitz in Belgien oder Fremdenregister eingetragen ist, sogar einen Wohnsitz in Belgien
haben, wenn er sich seit Jahren an einem Ort aufhält, wo der haben, wenn er sich seit Jahren an einem Ort aufhält, wo der
Schwerpunkt seiner Interessen liegt. Schwerpunkt seiner Interessen liegt.
Die Tatsache, dass ein Wohnsitz oder Wohnort in Belgien vorliegt, kann Die Tatsache, dass ein Wohnsitz oder Wohnort in Belgien vorliegt, kann
auf dem Rechtsweg nachgewiesen werden. auf dem Rechtsweg nachgewiesen werden.
3. Bekämpfung von Scheinehen. 3. Bekämpfung von Scheinehen.
Die Absicht der Parteien, eine Ehe zu schliessen, muss durch das Die Absicht der Parteien, eine Ehe zu schliessen, muss durch das
Aufgebot bekanntgemacht werden. Aufgebot bekanntgemacht werden.
Der Standesbeamte kann das Aufgebot aufgrund einer einfachen Erklärung Der Standesbeamte kann das Aufgebot aufgrund einer einfachen Erklärung
der zukünftigen Ehegatten bekanntmachen, in der sie die erforderlichen der zukünftigen Ehegatten bekanntmachen, in der sie die erforderlichen
Informationen über ihren Personenstand mitteilen. Um jede Ungewissheit Informationen über ihren Personenstand mitteilen. Um jede Ungewissheit
in bezug auf die in der Aufgebotsurkunde angegebenen Daten zu in bezug auf die in der Aufgebotsurkunde angegebenen Daten zu
vermeiden, ist es jedoch die allgemeine Regel, dass der Standesbeamte vermeiden, ist es jedoch die allgemeine Regel, dass der Standesbeamte
um die Vorlage eines Auszuges aus der Geburtsurkunde und anderer um die Vorlage eines Auszuges aus der Geburtsurkunde und anderer
Unterlagen der Heiratsakte bittet. Die Vorlage aller erforderlichen Unterlagen der Heiratsakte bittet. Die Vorlage aller erforderlichen
Dokumente muss spätestens zum Zeitpunkt der Eheschliessung erfolgen. Dokumente muss spätestens zum Zeitpunkt der Eheschliessung erfolgen.
Sobald der Standesbeamte von der Absicht der Parteien, eine Ehe zu Sobald der Standesbeamte von der Absicht der Parteien, eine Ehe zu
schliessen, Kenntnis hat, kann er überprüfen, ob diese die Absicht schliessen, Kenntnis hat, kann er überprüfen, ob diese die Absicht
haben, eine Scheinehe zu schliessen. haben, eine Scheinehe zu schliessen.
Er kann jedoch das Aufgebot nur dann verweigern, wenn es sich um einen Er kann jedoch das Aufgebot nur dann verweigern, wenn es sich um einen
offensichtlichen und belegten Betrug (falsche oder gefälschte offensichtlichen und belegten Betrug (falsche oder gefälschte
Dokumente) handelt. Dokumente) handelt.
Der Standesbeamte kann die Eheschliessung verweigern, wenn er Der Standesbeamte kann die Eheschliessung verweigern, wenn er
feststellt, dass der tatsächliche Wille der Parteien dem von ihnen feststellt, dass der tatsächliche Wille der Parteien dem von ihnen
geäusserten Willen offensichtlich nicht entspricht, das heisst wenn geäusserten Willen offensichtlich nicht entspricht, das heisst wenn
das Ziel der Ehe offensichtlich nicht die Bildung einer dauerhaften das Ziel der Ehe offensichtlich nicht die Bildung einer dauerhaften
Lebensgemeinschaft, sondern die Erlangung eines an die Rechtsstellung Lebensgemeinschaft, sondern die Erlangung eines an die Rechtsstellung
der Ehegatten gebundenen Vorteils ist. der Ehegatten gebundenen Vorteils ist.
Was die Eheschliessung betrifft, muss der Standesbeamte nämlich nicht Was die Eheschliessung betrifft, muss der Standesbeamte nämlich nicht
nur eine passive, sondern auch eine aktive und präventive Rolle nur eine passive, sondern auch eine aktive und präventive Rolle
spielen. spielen.
Die vorherige Untersuchung, ob die zukünftigen Ehegatten alle Die vorherige Untersuchung, ob die zukünftigen Ehegatten alle
inhaltlichen und formalen Bedingungen erfüllen, fällt in seine inhaltlichen und formalen Bedingungen erfüllen, fällt in seine
Befugnis, die im übrigen eine souveräne Befugnis ist. Befugnis, die im übrigen eine souveräne Befugnis ist.
Die vom Standesbeamten ausgeübte Kontrolle bezieht sich sowohl auf die Die vom Standesbeamten ausgeübte Kontrolle bezieht sich sowohl auf die
Erfüllung der positiven Bedingungen als auch auf das Erfüllung der positiven Bedingungen als auch auf das
Nichtvorhandensein von Ehehindernissen. Nichtvorhandensein von Ehehindernissen.
Diese Kontrolle umfasst auch die Überprüfung, ob es sich bei der Diese Kontrolle umfasst auch die Überprüfung, ob es sich bei der
geplanten Ehe nicht um eine Scheinehe handelt. geplanten Ehe nicht um eine Scheinehe handelt.
Diesbezüglich wird auf das Rundschreiben vom 1. Juli 1994 über die Diesbezüglich wird auf das Rundschreiben vom 1. Juli 1994 über die
Umstände, unter denen der Standesbeamte eine Eheschliessung verweigern Umstände, unter denen der Standesbeamte eine Eheschliessung verweigern
kann (Belgisches Staatsblatt vom 7. Juli 1994), verwiesen. kann (Belgisches Staatsblatt vom 7. Juli 1994), verwiesen.
Der Standesbeamte darf die Eheschliessung nur verweigern, wenn er der Der Standesbeamte darf die Eheschliessung nur verweigern, wenn er der
Ansicht ist, dass alle Angaben klar und eindeutig auf eine Scheinehe Ansicht ist, dass alle Angaben klar und eindeutig auf eine Scheinehe
schliessen lassen. Im Zweifelsfall kann er die Stellungnahme der schliessen lassen. Im Zweifelsfall kann er die Stellungnahme der
Staatsanwaltschaft einholen. Dieser Antrag auf Stellungnahme wird Staatsanwaltschaft einholen. Dieser Antrag auf Stellungnahme wird
nicht systematisch, sondern nur in begründeten Zweifelsfällen nicht systematisch, sondern nur in begründeten Zweifelsfällen
gestellt, wobei der Staatsanwaltschaft eine Akte mit allen nützlichen gestellt, wobei der Staatsanwaltschaft eine Akte mit allen nützlichen
Angaben einschliesslich der Beurteilung des Standesbeamten zu dem Fall Angaben einschliesslich der Beurteilung des Standesbeamten zu dem Fall
übermittelt wird. übermittelt wird.
Schliesslich ist nochmals darauf hinzuweisen, dass der illegale Schliesslich ist nochmals darauf hinzuweisen, dass der illegale
Aufenthalt eines zukünftigen Ehegatten an sich kein Grund ist, die Aufenthalt eines zukünftigen Ehegatten an sich kein Grund ist, die
Eheschliessung zu verweigern. Eheschliessung zu verweigern.
Der Standesbeamte hat jedoch das Recht, das Ausländeramt von der Der Standesbeamte hat jedoch das Recht, das Ausländeramt von der
illegalen Anwesenheit des Ausländers in Kenntnis zu setzen und illegalen Anwesenheit des Ausländers in Kenntnis zu setzen und
Informationen über dessen Aufenthaltssituation einzuholen. Informationen über dessen Aufenthaltssituation einzuholen.
4. Einreichung des Aufenthaltsantrags nach der Eheschliessung. 4. Einreichung des Aufenthaltsantrags nach der Eheschliessung.
Wie oben angegeben darf ein Ausländer, der sich illegal in Belgien Wie oben angegeben darf ein Ausländer, der sich illegal in Belgien
aufhält, eine Ehe in Belgien schliessen. aufhält, eine Ehe in Belgien schliessen.
Was der Aufenthalt betrifft, wird jedoch daran erinnert, dass die für Was der Aufenthalt betrifft, wird jedoch daran erinnert, dass die für
die Einreise ins Königreich erforderlichen Dokumente zur Unterstützung die Einreise ins Königreich erforderlichen Dokumente zur Unterstützung
des Aufenthaltsantrags vorgelegt werden müssen, der im Rahmen von des Aufenthaltsantrags vorgelegt werden müssen, der im Rahmen von
Artikel 10 Absatz 1 Nr. 1 oder 4 oder von Artikel 40 §§ 3 bis 6 des Artikel 10 Absatz 1 Nr. 1 oder 4 oder von Artikel 40 §§ 3 bis 6 des
Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den
Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern
eingereicht wird. eingereicht wird.
Konkret bedeutet dies, dass der Ausländer im Besitz eines gültigen Konkret bedeutet dies, dass der Ausländer im Besitz eines gültigen
nationalen Passes oder eines gleichwertigen Reisescheins sein muss, nationalen Passes oder eines gleichwertigen Reisescheins sein muss,
der gegebenenfalls mit einem Visum oder einer gleichwertigen Erlaubnis der gegebenenfalls mit einem Visum oder einer gleichwertigen Erlaubnis
versehen ist, das/die für Belgien gültig ist und von einem belgischen versehen ist, das/die für Belgien gültig ist und von einem belgischen
diplomatischen oder konsularischen Vertreter oder von einem diplomatischen oder konsularischen Vertreter oder von einem
diplomatischen oder konsularischen Vertreter eines Vertragsstaates diplomatischen oder konsularischen Vertreter eines Vertragsstaates
eines Belgien bindenden internationalen Abkommens über die eines Belgien bindenden internationalen Abkommens über die
berschreitung der Aussengrenzen angebracht worden ist (Artikel 2 des berschreitung der Aussengrenzen angebracht worden ist (Artikel 2 des
Gesetzes vom 15. Dezember 1980). Gesetzes vom 15. Dezember 1980).
Legt der Ausländer diese Einreisedokumente nicht vor, wird sein Legt der Ausländer diese Einreisedokumente nicht vor, wird sein
Aufenthaltsantrag im Prinzip für unzulässig erklärt. Aufenthaltsantrag im Prinzip für unzulässig erklärt.
5. Dokumente, die vorgelegt werden müssen, um ein Visum im Hinblick 5. Dokumente, die vorgelegt werden müssen, um ein Visum im Hinblick
auf die Schliessung einer Ehe in Belgien zu erhalten. auf die Schliessung einer Ehe in Belgien zu erhalten.
A. Der Ausländer, der in Belgien eine Ehe schliessen möchte, muss in A. Der Ausländer, der in Belgien eine Ehe schliessen möchte, muss in
allen Fällen der belgischen diplomatischen oder konsularischen allen Fällen der belgischen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung im Ausland folgende Dokumente zukommen lassen: Vertretung im Ausland folgende Dokumente zukommen lassen:
- einen gültigen nationalen Pass, - einen gültigen nationalen Pass,
- ein (seit höchstens sechs Monaten ausgestelltes) ärztliches Attest, - ein (seit höchstens sechs Monaten ausgestelltes) ärztliches Attest,
- einen (seit höchstens sechs Monaten ausgestellten) Auszug aus dem - einen (seit höchstens sechs Monaten ausgestellten) Auszug aus dem
Strafregister, Strafregister,
- den Nachweis, dass er für seinen Aufenthalt in Belgien über - den Nachweis, dass er für seinen Aufenthalt in Belgien über
ausreichende Existenzmittel verfügt, oder eine Verpflichtung zur ausreichende Existenzmittel verfügt, oder eine Verpflichtung zur
Kostenübernahme, die von einer Person ausgeht, die die in Artikel 3bis Kostenübernahme, die von einer Person ausgeht, die die in Artikel 3bis
des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 erwähnten Bedingungen erfüllt, des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 erwähnten Bedingungen erfüllt,
- den (seit höchstens sechs Monaten ausgestellten) Aufgebotsnachweis. - den (seit höchstens sechs Monaten ausgestellten) Aufgebotsnachweis.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Aufgebot vom Standesbeamten aus Es ist darauf hinzuweisen, dass das Aufgebot vom Standesbeamten aus
dem alleinigen Grund, dass einer der zukünftigen Ehegatten abwesend dem alleinigen Grund, dass einer der zukünftigen Ehegatten abwesend
ist, nicht verweigert werden darf. ist, nicht verweigert werden darf.
Der Standesbeamte muss jedoch überprüfen, ob die abwesende Partei sich Der Standesbeamte muss jedoch überprüfen, ob die abwesende Partei sich
mit dem Aufgebot einverstanden erklärt. mit dem Aufgebot einverstanden erklärt.
Zu diesem Zweck kann um eine legalisierte Bescheinigung gebeten Zu diesem Zweck kann um eine legalisierte Bescheinigung gebeten
werden, in der der abwesende zukünftige Ehegatte sein diesbezügliches werden, in der der abwesende zukünftige Ehegatte sein diesbezügliches
Einverständnis bestätigt. Wenn nötig kann ebenfalls um eine bersetzung Einverständnis bestätigt. Wenn nötig kann ebenfalls um eine bersetzung
dieses Dokuments gebeten werden. dieses Dokuments gebeten werden.
B. Folgende drei Dokumente müssen ebenfalls der betreffenden B. Folgende drei Dokumente müssen ebenfalls der betreffenden
diplomatischen oder konsularischen Vertretung vorgelegt werden: diplomatischen oder konsularischen Vertretung vorgelegt werden:
- eine Geburtsurkunde, - eine Geburtsurkunde,
- eine (seit höchstens drei Monaten ausgestellte) Bescheinigung des - eine (seit höchstens drei Monaten ausgestellte) Bescheinigung des
Ledigenstandes, Ledigenstandes,
- den Nachweis, dass der Ausländer die von seinem nationalen Gesetz - den Nachweis, dass der Ausländer die von seinem nationalen Gesetz
auferlegten Bedingungen zur Schliessung einer Ehe erfüllt, wie zum auferlegten Bedingungen zur Schliessung einer Ehe erfüllt, wie zum
Beispiel eine (seit höchstens sechs Monaten ausgestellte) Beispiel eine (seit höchstens sechs Monaten ausgestellte)
Bescheinigung über ein im Ausland geltendes Recht. Bescheinigung über ein im Ausland geltendes Recht.
Die drei obenerwähnten Dokumente können durch eine vom Standesbeamten Die drei obenerwähnten Dokumente können durch eine vom Standesbeamten
ausgestellte Bescheinigung ersetzt werden, in der dieser erklärt, dass ausgestellte Bescheinigung ersetzt werden, in der dieser erklärt, dass
dieses Dokument beziehungsweise diese Dokumente ihm (während der oben dieses Dokument beziehungsweise diese Dokumente ihm (während der oben
festgelegten Gültigkeitsdauer) im Hinblick auf eine Eheschliessung festgelegten Gültigkeitsdauer) im Hinblick auf eine Eheschliessung
vorgelegt worden ist/sind. vorgelegt worden ist/sind.
Ausländer, die die erforderlichen Dokumente vorlegen, erhalten ein Ausländer, die die erforderlichen Dokumente vorlegen, erhalten ein
Visum des Typs C. Es handelt sich um ein Visum für einen kurzfristigen Visum des Typs C. Es handelt sich um ein Visum für einen kurzfristigen
Aufenthalt, dessen Inhaber sich für eine Dauer von höchstens drei Aufenthalt, dessen Inhaber sich für eine Dauer von höchstens drei
Monaten auf dem Staatsgebiet der Vertragsstaaten des am 19. Juni 1990 Monaten auf dem Staatsgebiet der Vertragsstaaten des am 19. Juni 1990
unterzeichneten bereinkommens zur Durchführung des bereinkommens von unterzeichneten bereinkommens zur Durchführung des bereinkommens von
Schengen aufhalten darf. Schengen aufhalten darf.
Auf der Visumvignette wird angegeben, dass die Eheschliessung in Auf der Visumvignette wird angegeben, dass die Eheschliessung in
Belgien binnen einer Frist von drei Monaten ab der Einreise des Belgien binnen einer Frist von drei Monaten ab der Einreise des
Ausländers ins Staatsgebiet der Vertragsstaaten des bereinkommens zur Ausländers ins Staatsgebiet der Vertragsstaaten des bereinkommens zur
Durchführung des bereinkommens von Schengen stattfinden muss. Durchführung des bereinkommens von Schengen stattfinden muss.
6. Dokumente, die vorgelegt werden müssen, um ein Visum zur 6. Dokumente, die vorgelegt werden müssen, um ein Visum zur
Familienzusammenführung aufgrund einer im Ausland geschlossenen Ehe zu Familienzusammenführung aufgrund einer im Ausland geschlossenen Ehe zu
erhalten erhalten
A. Familienzusammenführung aufgrund von Artikel 10 Absatz 1 Nr. 1 oder A. Familienzusammenführung aufgrund von Artikel 10 Absatz 1 Nr. 1 oder
4 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980
Dieser Artikel betrifft Ausländer, die ihrem Ehegatten nachkommen Dieser Artikel betrifft Ausländer, die ihrem Ehegatten nachkommen
möchten, dem erlaubt oder gestattet ist, sich mehr als drei Monate im möchten, dem erlaubt oder gestattet ist, sich mehr als drei Monate im
Königreich aufzuhalten, oder dem erlaubt ist, sich dort Königreich aufzuhalten, oder dem erlaubt ist, sich dort
niederzulassen. niederzulassen.
Der Ehegatte, der sich im Ausland befindet, muss der belgischen Der Ehegatte, der sich im Ausland befindet, muss der belgischen
diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausland folgende diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausland folgende
Dokumente zukommen lassen: Dokumente zukommen lassen:
1) im Rahmen von Artikel 10 Absatz 1 Nr. 4 des Gesetzes: 1) im Rahmen von Artikel 10 Absatz 1 Nr. 4 des Gesetzes:
- einen gültigen nationalen Pass, - einen gültigen nationalen Pass,
- die Heiratsurkunde, - die Heiratsurkunde,
- gegebenenfalls eine Scheidungsurkunde oder eine Sterbeurkunde des - gegebenenfalls eine Scheidungsurkunde oder eine Sterbeurkunde des
ehemaligen Ehegatten, ehemaligen Ehegatten,
- eine Geburtsurkunde, - eine Geburtsurkunde,
- einen (seit höchstens sechs Monaten ausgestellten) Auszug aus dem - einen (seit höchstens sechs Monaten ausgestellten) Auszug aus dem
Strafregister, Strafregister,
- eine Abschrift des Aufenthalts- oder Niederlassungsscheins des sich - eine Abschrift des Aufenthalts- oder Niederlassungsscheins des sich
in Belgien aufhaltenden Ausländers. in Belgien aufhaltenden Ausländers.
Der Ausländer, der die vorerwähnten Dokumente vorlegt und die in Der Ausländer, der die vorerwähnten Dokumente vorlegt und die in
Artikel 10 Absätze 2 und 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 Artikel 10 Absätze 2 und 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980
vorgesehenen Bedingungen erfüllt, erhält ein Visum des Typs D - vorgesehenen Bedingungen erfüllt, erhält ein Visum des Typs D -
Familienzusammenführung. Es handelt sich um ein Visum für einen Familienzusammenführung. Es handelt sich um ein Visum für einen
langfristigen Aufenthalt, dessen Inhaber während höchstens fünf Tagen langfristigen Aufenthalt, dessen Inhaber während höchstens fünf Tagen
durch das Staatsgebiet der Vertragsstaaten des bereinkommens zur durch das Staatsgebiet der Vertragsstaaten des bereinkommens zur
Durchführung des bereinkommens von Schengen durchreisen darf, um sich Durchführung des bereinkommens von Schengen durchreisen darf, um sich
ins belgische Staatsgebiet zu begeben und seinem Ehegatten ins belgische Staatsgebiet zu begeben und seinem Ehegatten
nachzukommen. nachzukommen.
2) im Rahmen von Artikel 10 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes (Anwendung der 2) im Rahmen von Artikel 10 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes (Anwendung der
zwischen Belgien und Marokko, der Türkei, Tunesien, Algerien und zwischen Belgien und Marokko, der Türkei, Tunesien, Algerien und
Jugoslawien geschlossenen bilateralen Abkommen über die Beschäftigung Jugoslawien geschlossenen bilateralen Abkommen über die Beschäftigung
von ausländischen Arbeitnehmern in Belgien, gebilligt durch das Gesetz von ausländischen Arbeitnehmern in Belgien, gebilligt durch das Gesetz
vom 13. Dezember 1976, Belgisches Staatsblatt vom 17. Juni 1977): vom 13. Dezember 1976, Belgisches Staatsblatt vom 17. Juni 1977):
- einen gültigen nationalen Pass, - einen gültigen nationalen Pass,
- die Heiratsurkunde, - die Heiratsurkunde,
- gegebenenfalls eine Scheidungsurkunde oder die Sterbeurkunde des - gegebenenfalls eine Scheidungsurkunde oder die Sterbeurkunde des
ehemaligen Ehegatten, ehemaligen Ehegatten,
- einen (seit höchstens sechs Monaten ausgestellten) Auszug aus dem - einen (seit höchstens sechs Monaten ausgestellten) Auszug aus dem
Strafregister, wenn der Antragsteller älter als achtzehn Jahre ist, Strafregister, wenn der Antragsteller älter als achtzehn Jahre ist,
- den Nachweis, dass der Ehegatte in Belgien beschäftigt ist - den Nachweis, dass der Ehegatte in Belgien beschäftigt ist
(Arbeitgeberbescheinigung, Arbeitsvertrag, Eintragung im (Arbeitgeberbescheinigung, Arbeitsvertrag, Eintragung im
Handelsregister usw.), Handelsregister usw.),
- eine Abschrift der Arbeitserlaubnis oder der Berufskarte des - eine Abschrift der Arbeitserlaubnis oder der Berufskarte des
Ehegatten in Belgien, Ehegatten in Belgien,
- den Nachweis, dass der Ehegatte mindestens drei Monate (einen Monat - den Nachweis, dass der Ehegatte mindestens drei Monate (einen Monat
für Türken) in Belgien gearbeitet hat, für Türken) in Belgien gearbeitet hat,
- eine Abschrift des Aufenthalts- oder Niederlassungsscheins des sich - eine Abschrift des Aufenthalts- oder Niederlassungsscheins des sich
in Belgien aufhaltenden Ehegatten. in Belgien aufhaltenden Ehegatten.
Der Ausländer, der die vorerwähnten Dokumente vorlegt, erhält ein Der Ausländer, der die vorerwähnten Dokumente vorlegt, erhält ein
Visum des Typs D - Familienzusammenführung (siehe oben, Buchstabe A, Visum des Typs D - Familienzusammenführung (siehe oben, Buchstabe A,
Ziffer 1). Ziffer 1).
B. Familienzusammenführung aufgrund von Artikel 40 des Gesetzes vom B. Familienzusammenführung aufgrund von Artikel 40 des Gesetzes vom
15. Dezember 1980 15. Dezember 1980
Dieser Artikel betrifft Ausländer, die ihrem belgischen Ehegatten oder Dieser Artikel betrifft Ausländer, die ihrem belgischen Ehegatten oder
einem Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums (zu dem die einem Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums (zu dem die
EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein und Norwegen gehören) EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein und Norwegen gehören)
nachkommen möchten. nachkommen möchten.
Der Ehegatte, der sich im Ausland befindet, muss der belgischen Der Ehegatte, der sich im Ausland befindet, muss der belgischen
diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausland folgende diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausland folgende
Dokumente zukommen lassen: Dokumente zukommen lassen:
- einen gültigen nationalen Pass, - einen gültigen nationalen Pass,
- die Heiratsurkunde, - die Heiratsurkunde,
- gegebenenfalls eine Scheidungsurkunde oder die Sterbeurkunde des - gegebenenfalls eine Scheidungsurkunde oder die Sterbeurkunde des
ehemaligen Ehegatten, ehemaligen Ehegatten,
- einen (seit höchstens sechs Monaten ausgestellten) Auszug aus dem - einen (seit höchstens sechs Monaten ausgestellten) Auszug aus dem
Strafregister, wenn der Antragsteller älter als achtzehn Jahre ist, Strafregister, wenn der Antragsteller älter als achtzehn Jahre ist,
- eine Abschrift des Personalausweises des Belgiers oder des - eine Abschrift des Personalausweises des Belgiers oder des
Aufenthaltsdokuments oder Niederlassungsscheins des sich in Belgien Aufenthaltsdokuments oder Niederlassungsscheins des sich in Belgien
aufhaltenden Ausländers. aufhaltenden Ausländers.
Der Ausländer, der die vorerwähnten Dokumente vorlegt, erhält ein Der Ausländer, der die vorerwähnten Dokumente vorlegt, erhält ein
Visum des Typs D - Familienzusammenführung (siehe oben, Buchstabe A, Visum des Typs D - Familienzusammenführung (siehe oben, Buchstabe A,
Ziffer 1). Ziffer 1).
7. Legalisation der vorzulegenden Dokumente 7. Legalisation der vorzulegenden Dokumente
Gemäss dem Rundschreiben des Ministers der Justiz vom 17. Februar 1993 Gemäss dem Rundschreiben des Ministers der Justiz vom 17. Februar 1993
über die Legalisation im Ausland ausgestellter Personenstandsurkunden über die Legalisation im Ausland ausgestellter Personenstandsurkunden
(Belgisches Staatsblatt vom 27. März 1993) müssen ausländische (Belgisches Staatsblatt vom 27. März 1993) müssen ausländische
Urkunden, die dem Standesbeamten oder der belgischen diplomatischen Urkunden, die dem Standesbeamten oder der belgischen diplomatischen
oder konsularischen Vertretung im Ausland vorgelegt worden sind, oder konsularischen Vertretung im Ausland vorgelegt worden sind,
legalisiert werden, ausser wenn sie in den Anwendungsbereich des legalisiert werden, ausser wenn sie in den Anwendungsbereich des
bereinkommens von Den Haag vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung bereinkommens von Den Haag vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung
ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (gebilligt ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (gebilligt
durch das Gesetz vom 5. Juni 1975, Belgisches Staatsblatt vom 7. durch das Gesetz vom 5. Juni 1975, Belgisches Staatsblatt vom 7.
Februar 1976) fallen, durch das die Anwendung des vereinfachten Februar 1976) fallen, durch das die Anwendung des vereinfachten
Verfahrens der « Randbemerkung » eingeführt worden ist. Verfahrens der « Randbemerkung » eingeführt worden ist.
Weder Legalisation noch Randbemerkung wird verlangt, wenn dies sich Weder Legalisation noch Randbemerkung wird verlangt, wenn dies sich
aus Belgien bindenden internationalen Abkommen ergibt. aus Belgien bindenden internationalen Abkommen ergibt.
Der Minister der Justiz, Der Minister der Justiz,
S. De Clerck. S. De Clerck.
Der Minister des Innern, Der Minister des Innern,
J. Vande Lanotte. J. Vande Lanotte.
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