← Terug naar "Ministerieel rondschrijven betreffende de zones met een snelheidsbeperking tot 30 km per uur. - Duitse vertaling "
Ministerieel rondschrijven betreffende de zones met een snelheidsbeperking tot 30 km per uur. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle relative aux zones dans lesquelles la vitesse est limitée à 30 km à l'heure. - Traduction allemande |
---|---|
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
27 OKTOBER 1998. - Ministerieel rondschrijven betreffende de zones met | 27 OCTOBRE 1998. - Circulaire ministérielle relative aux zones dans |
een snelheidsbeperking tot 30 km per uur. - Duitse vertaling | lesquelles la vitesse est limitée à 30 km à l'heure. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het rondschrijven | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
van de Staatssecretaris voor Veiligheid van 27 oktober 1998 | circulaire du Secrétaire d'Etat à la Sécurité du 27 octobre 1998 |
betreffende de zones met een snelheidsbeperking tot 30 km per uur | relative aux zones dans lesquelles la vitesse est limitée à 30 km à |
(Belgisch Staatsblad van 6 november 1998), opgemaakt door de Centrale | l'heure (Moniteur belge du 6 novembre 1998), établie par le Service |
dienst voor Duitse vertaling van het | central de traduction allemande du Commissariat d'Arrondissement |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | adjoint à Malmedy. |
MINISTERIUM DES VERKEHRSWESENS UND DER INFRASTRUKTUR | MINISTERIUM DES VERKEHRSWESENS UND DER INFRASTRUKTUR |
27. OKTOBER 1998 - Ministerielles Rundschreiben | 27. OKTOBER 1998 - Ministerielles Rundschreiben |
über die Zonen, in denen die Geschwindigkeit auf 30 km in der Stunde | über die Zonen, in denen die Geschwindigkeit auf 30 km in der Stunde |
beschränkt ist | beschränkt ist |
An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure | An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure |
Zur Kenntnisnahme: an die Herren Bezirkskommissare und die Frauen und | Zur Kenntnisnahme: an die Herren Bezirkskommissare und die Frauen und |
Herren Bürgermeister | Herren Bürgermeister |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
1. Einleitung | 1. Einleitung |
Vor zehn Jahren, am 1. November 1988, erhielt die 30-Zone eine | Vor zehn Jahren, am 1. November 1988, erhielt die 30-Zone eine |
Rechtsform. | Rechtsform. |
Ziel war es, die Wohngebiete in Städten und Gemeinden sicherer und | Ziel war es, die Wohngebiete in Städten und Gemeinden sicherer und |
bürgerfreundlicher zu gestalten. | bürgerfreundlicher zu gestalten. |
Um dies zu erreichen, musste zunächst die Geschwindigkeit des | Um dies zu erreichen, musste zunächst die Geschwindigkeit des |
motorisierten Verkehrs auf ein mit der Sicherheit der Radfahrer und | motorisierten Verkehrs auf ein mit der Sicherheit der Radfahrer und |
Fussgänger vereinbares Niveau herabgesetzt werden. | Fussgänger vereinbares Niveau herabgesetzt werden. |
Da Geschwindigkeitsbeschränkungen allein meistens unzureichend sind, | Da Geschwindigkeitsbeschränkungen allein meistens unzureichend sind, |
mussten dort, wo es notwendig war, infrastrukturelle Änderungen | mussten dort, wo es notwendig war, infrastrukturelle Änderungen |
vorgenommen werden. Diese Änderungen wurden zur Pflicht aufgrund des | vorgenommen werden. Diese Änderungen wurden zur Pflicht aufgrund des |
Königlichen Erlasses vom 17. September 1988 zur Festlegung der | Königlichen Erlasses vom 17. September 1988 zur Festlegung der |
Bedingungen für die Einrichtung von Zonen, in denen die | Bedingungen für die Einrichtung von Zonen, in denen die |
Geschwindigkeit auf 30 km in der Stunde beschränkt ist, ergangen in | Geschwindigkeit auf 30 km in der Stunde beschränkt ist, ergangen in |
Ausführung von Artikel 22quater der Strassenverkehrsordnung | Ausführung von Artikel 22quater der Strassenverkehrsordnung |
(Königlicher Erlass vom 1. Dezember 1975 zur Einführung der | (Königlicher Erlass vom 1. Dezember 1975 zur Einführung der |
allgemeinen Strassenverkehrsordnung). | allgemeinen Strassenverkehrsordnung). |
Wohngebiete konnten durch die Verkehrsschilder F4a und F4b, die die | Wohngebiete konnten durch die Verkehrsschilder F4a und F4b, die die |
Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränken, abgegrenzt werden. | Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränken, abgegrenzt werden. |
2. Die 30-Zone als neue Norm für alle Wohngebiete | 2. Die 30-Zone als neue Norm für alle Wohngebiete |
Nach einer ersten Zeitspanne, in der vereinzelte Strassen und ruhige | Nach einer ersten Zeitspanne, in der vereinzelte Strassen und ruhige |
Wohnviertel die Rechtsform einer 30-Zone erhielten, ist die Tendenz | Wohnviertel die Rechtsform einer 30-Zone erhielten, ist die Tendenz |
entstanden, 30-Zonen auch in den Stadtzentren einzurichten. In diesen | entstanden, 30-Zonen auch in den Stadtzentren einzurichten. In diesen |
Zentren, aber auch in anderen Wohnvierteln, sind die Konflikte | Zentren, aber auch in anderen Wohnvierteln, sind die Konflikte |
zwischen dem motorisierten Verkehr einerseits und dem Verkehr der | zwischen dem motorisierten Verkehr einerseits und dem Verkehr der |
Fussgänger und Radfahrer andererseits am schwerwiegendsten und am | Fussgänger und Radfahrer andererseits am schwerwiegendsten und am |
häufigsten. | häufigsten. |
Bei einem Zusammenstoss mit einem mit einer Geschwindigkeit von 50 | Bei einem Zusammenstoss mit einem mit einer Geschwindigkeit von 50 |
km/h fahrenden Fahrzeug hat ein Fussgänger lediglich 20 % | km/h fahrenden Fahrzeug hat ein Fussgänger lediglich 20 % |
Überlebenschancen; bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h beträgt die | Überlebenschancen; bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h beträgt die |
Überlebenschance 90 %. Der Aufprall bei einem Zusammenstoss bei 50 | Überlebenschance 90 %. Der Aufprall bei einem Zusammenstoss bei 50 |
km/h entspricht einem freien Fall aus 10 m Höhe oder aus einem dritten | km/h entspricht einem freien Fall aus 10 m Höhe oder aus einem dritten |
Stockwerk. Bei 30 km/h entspricht der Aufprall einem Fall aus 3,5 m | Stockwerk. Bei 30 km/h entspricht der Aufprall einem Fall aus 3,5 m |
Höhe oder « nur » aus dem ersten Stockwerk. | Höhe oder « nur » aus dem ersten Stockwerk. |
Schliesslich wird der Bremsweg, der unter Berücksichtigung einer | Schliesslich wird der Bremsweg, der unter Berücksichtigung einer |
Reaktionszeit von einer Sekunde und eines Bremsvorgangs unter idealen | Reaktionszeit von einer Sekunde und eines Bremsvorgangs unter idealen |
Bedingungen, bei guten Strassen- und Wetterverhältnissen, bei einer | Bedingungen, bei guten Strassen- und Wetterverhältnissen, bei einer |
Geschwindigkeit von 30 km/h 13 Meter beträgt, bei einer | Geschwindigkeit von 30 km/h 13 Meter beträgt, bei einer |
Geschwindigkeit von 50 km/h mehr als verdoppelt und beträgt 27 Meter. | Geschwindigkeit von 50 km/h mehr als verdoppelt und beträgt 27 Meter. |
Berücksichtigt man all diese Umstände, ist klar, dass Fussgänger und | Berücksichtigt man all diese Umstände, ist klar, dass Fussgänger und |
Radfahrer, unter denen sich Betagte und Kinder befinden, innerhalb | Radfahrer, unter denen sich Betagte und Kinder befinden, innerhalb |
einer 30-Zone weniger Gefahr laufen, einen Unfall zu haben, und im | einer 30-Zone weniger Gefahr laufen, einen Unfall zu haben, und im |
Fall eines Unfalls weniger schwerwiegende Verletzungen davontragen. | Fall eines Unfalls weniger schwerwiegende Verletzungen davontragen. |
Auch in unseren Nachbarländern wird die Geschwindigkeitsbeschränkung | Auch in unseren Nachbarländern wird die Geschwindigkeitsbeschränkung |
auf 30 km/h allmählich zur Norm für Wohnviertel. In den Niederlanden | auf 30 km/h allmählich zur Norm für Wohnviertel. In den Niederlanden |
zum Beispiel wird die 30-Zone im Rahmen des Programms « Sicherheit auf | zum Beispiel wird die 30-Zone im Rahmen des Programms « Sicherheit auf |
Dauer » gefördert und verallgemeinert. In Grossbritannien ist durch | Dauer » gefördert und verallgemeinert. In Grossbritannien ist durch |
eine fünfjährige Untersuchung die Zweckmässigkeit der 30-Zonen | eine fünfjährige Untersuchung die Zweckmässigkeit der 30-Zonen |
nachgewiesen worden: Die Anzahl Unfälle ging um 60 %, die Anzahl | nachgewiesen worden: Die Anzahl Unfälle ging um 60 %, die Anzahl |
Unfälle, in die Kinder als Fussgänger verwickelt waren, um 70 %, die | Unfälle, in die Kinder als Fussgänger verwickelt waren, um 70 %, die |
Anzahl Unfälle, in die Kinder als Radfahrer verwickelt waren, um fast | Anzahl Unfälle, in die Kinder als Radfahrer verwickelt waren, um fast |
50 % und die Anzahl aller Fahrradunfälle zusammen um fast 30 % zurück. | 50 % und die Anzahl aller Fahrradunfälle zusammen um fast 30 % zurück. |
Die durchschnittliche Geschwindigkeit hat sich um beinahe 15 km/h | Die durchschnittliche Geschwindigkeit hat sich um beinahe 15 km/h |
verringert. In Schweden haben die Behörden die Beschränkung der | verringert. In Schweden haben die Behörden die Beschränkung der |
Geschwindigkeit auf 30 km/h in allen Stadtgebieten, also nicht nur in | Geschwindigkeit auf 30 km/h in allen Stadtgebieten, also nicht nur in |
den Strassen mit Wohn-, sondern auch in denen mit Verkehrsfunktion, | den Strassen mit Wohn-, sondern auch in denen mit Verkehrsfunktion, |
auferlegt. Diese Operation ist Bestandteil der politischen | auferlegt. Diese Operation ist Bestandteil der politischen |
Zielvorstellung « Vision Null », die einen Verkehrsablauf ohne Tote | Zielvorstellung « Vision Null », die einen Verkehrsablauf ohne Tote |
oder Schwerverletzte anstrebt. Das bedeutet, dass in Schweden auf | oder Schwerverletzte anstrebt. Das bedeutet, dass in Schweden auf |
Strassen, die gleichzeitig von Fussgängern, Radfahrern und Autofahrern | Strassen, die gleichzeitig von Fussgängern, Radfahrern und Autofahrern |
benutzt werden, die Geschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten | benutzt werden, die Geschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten |
werden darf. | werden darf. |
Alles spricht also für eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 | Alles spricht also für eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 |
km/h. Die Geschwindigkeit von 30 km/h muss zur Norm für alle | km/h. Die Geschwindigkeit von 30 km/h muss zur Norm für alle |
Wohngebiete werden. | Wohngebiete werden. |
Ausserdem wird eine in Sachen Verkehr sicherere und | Ausserdem wird eine in Sachen Verkehr sicherere und |
bürgerfreundlichere Umgebung den Gebrauch anderer Fortbewegungsmittel | bürgerfreundlichere Umgebung den Gebrauch anderer Fortbewegungsmittel |
als Autos fördern, was ebenfalls dazu beitragen wird, das Leben in der | als Autos fördern, was ebenfalls dazu beitragen wird, das Leben in der |
Stadt und in den Stadtvierteln attraktiver zu gestalten. | Stadt und in den Stadtvierteln attraktiver zu gestalten. |
3. Die neue Regelung | 3. Die neue Regelung |
Aus einer Bewertung der bestehenden 30-Zonen und der auf die Verwalter | Aus einer Bewertung der bestehenden 30-Zonen und der auf die Verwalter |
des Strassen- und Wegenetzes bei Einrichtung dieser Zonen zugekommenen | des Strassen- und Wegenetzes bei Einrichtung dieser Zonen zugekommenen |
Probleme ist hervorgegangen, dass die Regelung flexibler gemacht | Probleme ist hervorgegangen, dass die Regelung flexibler gemacht |
werden muss, wenn man Wohnviertel im Hinblick auf deren Sicherheit und | werden muss, wenn man Wohnviertel im Hinblick auf deren Sicherheit und |
Bürgerfreundlichkeit systematisch in grösserem Umfang als 30-Zonen | Bürgerfreundlichkeit systematisch in grösserem Umfang als 30-Zonen |
abgrenzen will. | abgrenzen will. |
Die Regelung in bezug auf die Einrichtung von 30-Zonen ist daher | Die Regelung in bezug auf die Einrichtung von 30-Zonen ist daher |
überprüft und in vielen Punkten flexibler gemacht worden, was auch | überprüft und in vielen Punkten flexibler gemacht worden, was auch |
eine Verringerung der Einrichtungskosten zur Folge hat. Grundregel | eine Verringerung der Einrichtungskosten zur Folge hat. Grundregel |
bleibt jedoch, dass die durch Verkehrsschilder auferlegte | bleibt jedoch, dass die durch Verkehrsschilder auferlegte |
Geschwindigkeitsbeschränkung weiterhin durch andere Massnahmen | Geschwindigkeitsbeschränkung weiterhin durch andere Massnahmen |
unterstützt werden muss. | unterstützt werden muss. |
Von diesem Prinzip abzuweichen, würde die Glaubwürdigkeit der Regelung | Von diesem Prinzip abzuweichen, würde die Glaubwürdigkeit der Regelung |
in Frage stellen. | in Frage stellen. |
Artikel 22quater der Strassenverkehrsordnung ist selbstverständlich | Artikel 22quater der Strassenverkehrsordnung ist selbstverständlich |
nicht abgeändert worden. | nicht abgeändert worden. |
Die neuen Vorschriften betreffen die Bedingungen für die Einrichtung | Die neuen Vorschriften betreffen die Bedingungen für die Einrichtung |
von Zonen, in denen die Geschwindigkeit auf 30 km in der Stunde | von Zonen, in denen die Geschwindigkeit auf 30 km in der Stunde |
beschränkt ist. Sie sind im Königlichen Erlass vom 9. Oktober 1998 | beschränkt ist. Sie sind im Königlichen Erlass vom 9. Oktober 1998 |
enthalten und im Belgischen Staatsblatt vom 28. Oktober 1998 | enthalten und im Belgischen Staatsblatt vom 28. Oktober 1998 |
veröffentlicht worden. | veröffentlicht worden. |
Sie werden nachstehend erörtert. | Sie werden nachstehend erörtert. |
3.1 Vorbedingungen (Artikel 1) | 3.1 Vorbedingungen (Artikel 1) |
3.1.1 In einer oder mehreren Strassen, wo die Aufenthaltsfunktion | 3.1.1 In einer oder mehreren Strassen, wo die Aufenthaltsfunktion |
überwiegt oder wo die Verkehrsfunktion der Aufenthaltsfunktion | überwiegt oder wo die Verkehrsfunktion der Aufenthaltsfunktion |
untergeordnet wird (Artikel 1 Nr. 1.) | untergeordnet wird (Artikel 1 Nr. 1.) |
Der erste Schritt bei der Abgrenzung von 30-Zone-Gebieten besteht im | Der erste Schritt bei der Abgrenzung von 30-Zone-Gebieten besteht im |
Prinzip in der Ausarbeitung eines Verkehrsplans, durch den die | Prinzip in der Ausarbeitung eines Verkehrsplans, durch den die |
Strassen in Kategorien aufgeteilt werden. Für jede Strasse wird die | Strassen in Kategorien aufgeteilt werden. Für jede Strasse wird die |
Funktion - das heisst die Wohn-, Aufenthalts-, Verkehrs- oder | Funktion - das heisst die Wohn-, Aufenthalts-, Verkehrs- oder |
Transitfunktion - festgelegt. | Transitfunktion - festgelegt. |
Einige Definitionen: | Einige Definitionen: |
- Die Transitfunktion ist die Rolle der Strasse als Glied des | - Die Transitfunktion ist die Rolle der Strasse als Glied des |
Strassennetzes. | Strassennetzes. |
- Die Wohnfunktion ist die Rolle der Strasse, die sich aus dem | - Die Wohnfunktion ist die Rolle der Strasse, die sich aus dem |
Geschehen ergibt, das sich auf den anliegenden Parzellen abspielt (der | Geschehen ergibt, das sich auf den anliegenden Parzellen abspielt (der |
Verkehr ober- und unterhalb wird der Wohnfunktion zugeordnet). | Verkehr ober- und unterhalb wird der Wohnfunktion zugeordnet). |
- Die Verkehrsfunktion ist die Rolle der Strasse als Träger | - Die Verkehrsfunktion ist die Rolle der Strasse als Träger |
motorisierter Fortbewegung. | motorisierter Fortbewegung. |
- Die Aufenthaltsfunktion ist die Rolle der Strasse als Träger aller | - Die Aufenthaltsfunktion ist die Rolle der Strasse als Träger aller |
Aktivitäten mit Ausnahme der motorisierten Fortbewegung. | Aktivitäten mit Ausnahme der motorisierten Fortbewegung. |
Anhand dieser Aufteilung in Kategorien kann der Verwalter des | Anhand dieser Aufteilung in Kategorien kann der Verwalter des |
Strassen- und Wegenetzes bestimmen, in welcher Strasse oder auf | Strassen- und Wegenetzes bestimmen, in welcher Strasse oder auf |
welchem Gebiet die Aufenthaltsfunktion überwiegt oder verstärkt werden | welchem Gebiet die Aufenthaltsfunktion überwiegt oder verstärkt werden |
muss und wo demzufolge eine 30-Zone einzurichten wäre. | muss und wo demzufolge eine 30-Zone einzurichten wäre. |
Die Einrichtung einer 30-Zone ist also nicht mehr nur dann möglich, | Die Einrichtung einer 30-Zone ist also nicht mehr nur dann möglich, |
wenn die Aufenthaltsfunktion von Natur aus überwiegt, sondern auch, | wenn die Aufenthaltsfunktion von Natur aus überwiegt, sondern auch, |
wenn diese Funktion durch die Zunahme des Verkehrs beeinträchtigt | wenn diese Funktion durch die Zunahme des Verkehrs beeinträchtigt |
worden ist und wieder aufgewertet werden muss. | worden ist und wieder aufgewertet werden muss. |
Im Vergleich zum früheren Wortlaut von Artikel 1 Nr. 1., aus dem man | Im Vergleich zum früheren Wortlaut von Artikel 1 Nr. 1., aus dem man |
ableiten konnte, dass nur bestehende Situationen als Grundlage für die | ableiten konnte, dass nur bestehende Situationen als Grundlage für die |
Ausarbeitung einer Regelung der 30-Zonen in Fragen kamen, legt der | Ausarbeitung einer Regelung der 30-Zonen in Fragen kamen, legt der |
aktuelle Wortlaut Nachdruck auf den Aspekt der « erwünschten Situation | aktuelle Wortlaut Nachdruck auf den Aspekt der « erwünschten Situation |
». | ». |
3.1.2 Nach vorhergehender Konzertierung mit den Gesellschaften des | 3.1.2 Nach vorhergehender Konzertierung mit den Gesellschaften des |
Linienverkehrs mit öffentlichen Verkehrsmitteln, den Feuerwehrdiensten | Linienverkehrs mit öffentlichen Verkehrsmitteln, den Feuerwehrdiensten |
und den Diensten für dringende medizinische Hilfe, die diese Zone | und den Diensten für dringende medizinische Hilfe, die diese Zone |
bedienen, insbesondere in Sachen Verkehrsberuhigungsmassnahmen | bedienen, insbesondere in Sachen Verkehrsberuhigungsmassnahmen |
(Artikel 1 Nr. 2.) | (Artikel 1 Nr. 2.) |
Aus der Bewertung geht hervor, dass öffentliche Verkehrsmittel und | Aus der Bewertung geht hervor, dass öffentliche Verkehrsmittel und |
30-Zonen problemlos miteinander vereinbar sind. Da das Ziel der | 30-Zonen problemlos miteinander vereinbar sind. Da das Ziel der |
30-Zone indirekt darin besteht, überschüssigen Autoverkehr zu | 30-Zone indirekt darin besteht, überschüssigen Autoverkehr zu |
verhindern und andere Transportmittel zu fördern, ist ausserdem | verhindern und andere Transportmittel zu fördern, ist ausserdem |
offensichtlich, dass die öffentlichen Verkehrsmittel in 30-Zonen in | offensichtlich, dass die öffentlichen Verkehrsmittel in 30-Zonen in |
den Stadtzentren und in anderen Wohnvierteln eine wertvolle | den Stadtzentren und in anderen Wohnvierteln eine wertvolle |
Alternative zum Auto sind. | Alternative zum Auto sind. |
Die aktuelle Regelung verpflichtet ausdrücklich zur Konzertierung. | Die aktuelle Regelung verpflichtet ausdrücklich zur Konzertierung. |
Ausserdem darf sich diese Konzertierung nicht auf das Prinzip der | Ausserdem darf sich diese Konzertierung nicht auf das Prinzip der |
Einrichtung von 30-Zonen beschränken, sondern muss insbesondere die | Einrichtung von 30-Zonen beschränken, sondern muss insbesondere die |
geschwindigkeitsbeschränkenden Massnahmen mit einbeziehen. | geschwindigkeitsbeschränkenden Massnahmen mit einbeziehen. |
Die geschwindigkeitsbeschränkenden Massnahmen dürfen die Durchfahrt | Die geschwindigkeitsbeschränkenden Massnahmen dürfen die Durchfahrt |
von Fahrzeugen nicht derart behindern, dass die Qualität der | von Fahrzeugen nicht derart behindern, dass die Qualität der |
Dienstleistungen oder der Nothilfe beeinträchtigt oder die 30-Zone | Dienstleistungen oder der Nothilfe beeinträchtigt oder die 30-Zone |
nicht mehr bedient wird. | nicht mehr bedient wird. |
Die Konzertierung greift ebenfalls zusätzlichen Arbeiten vor, die im | Die Konzertierung greift ebenfalls zusätzlichen Arbeiten vor, die im |
nachhinein vorgenommen werden müssten, damit die öffentlichen | nachhinein vorgenommen werden müssten, damit die öffentlichen |
Transportmittel oder die Rettungsdienste die betreffende 30-Zone | Transportmittel oder die Rettungsdienste die betreffende 30-Zone |
bedienen können. | bedienen können. |
Was den Sektor der dringenden medizinischen Hilfe - im allgemeinen « | Was den Sektor der dringenden medizinischen Hilfe - im allgemeinen « |
100-Dienst » genannt - betrifft, muss der Verantwortliche der | 100-Dienst » genannt - betrifft, muss der Verantwortliche der |
zugelassenen oder von den Behörden innerhalb des einheitlichen | zugelassenen oder von den Behörden innerhalb des einheitlichen |
Notrufssystems organisierten Ambulanzdienste mit einbezogen werden. | Notrufssystems organisierten Ambulanzdienste mit einbezogen werden. |
(1) | (1) |
3.2 Organisation des Verkehrs innerhalb der Zone (Artikel 2) | 3.2 Organisation des Verkehrs innerhalb der Zone (Artikel 2) |
3.2.1 Ausser innerhalb eines Kreisverkehrs, der durch das | 3.2.1 Ausser innerhalb eines Kreisverkehrs, der durch das |
Verkehrsschild D5 angezeigt wird und dessen Zufahrtswege durch die | Verkehrsschild D5 angezeigt wird und dessen Zufahrtswege durch die |
Verkehrsschilder B1 oder B5 gekennzeichnet sind, gilt Rechtsvorfahrt. | Verkehrsschilder B1 oder B5 gekennzeichnet sind, gilt Rechtsvorfahrt. |
Die Vorfahrt kann jedoch ausnahmsweise durch die Verkehrsschilder B15, | Die Vorfahrt kann jedoch ausnahmsweise durch die Verkehrsschilder B15, |
B1 oder B5 geregelt werden (Artikel 2 Nr. 1.) | B1 oder B5 geregelt werden (Artikel 2 Nr. 1.) |
Einer bestimmten Strecke durch die Verkehrsschilder B9 - B15 und B1 - | Einer bestimmten Strecke durch die Verkehrsschilder B9 - B15 und B1 - |
B5 Vorfahrt zu gewähren, ist eine verkehrstechnische Massnahme, die | B5 Vorfahrt zu gewähren, ist eine verkehrstechnische Massnahme, die |
auf einen schnelleren Verkehrsablauf abzielt. | auf einen schnelleren Verkehrsablauf abzielt. |
Das Anbringen dieser Verkehrsschilder verleiht der Verkehrsfunktion | Das Anbringen dieser Verkehrsschilder verleiht der Verkehrsfunktion |
einer bestimmten Strasse also Nachdruck. Daher ist es logisch, dass | einer bestimmten Strasse also Nachdruck. Daher ist es logisch, dass |
diese Verkehrsschilder nicht in 30-Zonen angebracht werden, sondern | diese Verkehrsschilder nicht in 30-Zonen angebracht werden, sondern |
dass weiterhin die Rechtsvorfahrt gilt, die an sich schon | dass weiterhin die Rechtsvorfahrt gilt, die an sich schon |
geschwindigkeitsbeschränkend wirkt. | geschwindigkeitsbeschränkend wirkt. |
Ausnahmsweise besteht zur Zeit jedoch die Möglichkeit, von der | Ausnahmsweise besteht zur Zeit jedoch die Möglichkeit, von der |
Rechtsvorfahrt abzuweichen. Diese Massnahme muss jedoch mit Umsicht | Rechtsvorfahrt abzuweichen. Diese Massnahme muss jedoch mit Umsicht |
angewandt werden. In einer 30-Zone ist ein schneller Verkehrsablauf | angewandt werden. In einer 30-Zone ist ein schneller Verkehrsablauf |
zweitrangig. Eine punktuelle Abweichung kann zum Beispiel erfolgen, | zweitrangig. Eine punktuelle Abweichung kann zum Beispiel erfolgen, |
- wenn bei der Einrichtung oder der Neugestaltung einer Kreuzung eine | - wenn bei der Einrichtung oder der Neugestaltung einer Kreuzung eine |
bestimmte Abzweigung visuell als Vorfahrtsstrecke angelegt wird; | bestimmte Abzweigung visuell als Vorfahrtsstrecke angelegt wird; |
- wenn eine Durchfahrt mit bedeutender Verbindungsfunktion aus Gründen | - wenn eine Durchfahrt mit bedeutender Verbindungsfunktion aus Gründen |
der Einheitlichkeit aufgrund der grossen Anzahl Fussgänger und | der Einheitlichkeit aufgrund der grossen Anzahl Fussgänger und |
Radfahrer, die sie benutzen, in eine 30-Zone aufgenommen werden muss; | Radfahrer, die sie benutzen, in eine 30-Zone aufgenommen werden muss; |
- wenn die Aufrechterhaltung der Rechtsvorfahrt den Verkehrsablauf an | - wenn die Aufrechterhaltung der Rechtsvorfahrt den Verkehrsablauf an |
einer bestimmten Kreuzung unmöglich macht. | einer bestimmten Kreuzung unmöglich macht. |
Wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, werden dort die | Wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, werden dort die |
Verkehrsschilder B1 oder B5 und B15 angebracht. Das Verkehrsschild B9 | Verkehrsschilder B1 oder B5 und B15 angebracht. Das Verkehrsschild B9 |
ist in keinem Fall zugelassen. | ist in keinem Fall zugelassen. |
In einem sich in einer 30-Zone befindenden Kreisverkehr bleibt die | In einem sich in einer 30-Zone befindenden Kreisverkehr bleibt die |
allgemeine Regelung anwendbar, das heisst, dass jeder | allgemeine Regelung anwendbar, das heisst, dass jeder |
Verkehrsteilnehmer, der sich im Kreisverkehr befindet, Vorfahrt hat | Verkehrsteilnehmer, der sich im Kreisverkehr befindet, Vorfahrt hat |
vor allen anderen, die in den Kreisverkehr einfahren möchten. Wie für | vor allen anderen, die in den Kreisverkehr einfahren möchten. Wie für |
jeden Kreisverkehr auch ausserhalb einer 30-Zone müssen die | jeden Kreisverkehr auch ausserhalb einer 30-Zone müssen die |
Verkehrsschilder B1 oder B5 auf den Zufahrtsstrassen angebracht | Verkehrsschilder B1 oder B5 auf den Zufahrtsstrassen angebracht |
werden. | werden. |
Wenn sich innerhalb einer 30-Zone eine Wohnzone befindet, gilt an den | Wenn sich innerhalb einer 30-Zone eine Wohnzone befindet, gilt an den |
Ausfahrten der Wohnzone ab sofort die Rechtsvorfahrt. Der | Ausfahrten der Wohnzone ab sofort die Rechtsvorfahrt. Der |
Ministerielle Erlass vom 11. Oktober 1976 zur Festlegung der | Ministerielle Erlass vom 11. Oktober 1976 zur Festlegung der |
Mindestmasse und der Sonderbedingungen für das Anbringen der | Mindestmasse und der Sonderbedingungen für das Anbringen der |
Verkehrsschilder ist durch Artikel 3 des am 28. Oktober 1998 im | Verkehrsschilder ist durch Artikel 3 des am 28. Oktober 1998 im |
Belgischen Staatsblatt erschienenen Ministeriellen Erlasses vom 9. | Belgischen Staatsblatt erschienenen Ministeriellen Erlasses vom 9. |
Oktober 1998 zur Abänderung des vorerwähnten Ministeriellen Erlasses | Oktober 1998 zur Abänderung des vorerwähnten Ministeriellen Erlasses |
in diesem Sinne angepasst worden. Die Verpflichtung, am Ausgang einer | in diesem Sinne angepasst worden. Die Verpflichtung, am Ausgang einer |
Wohnzone das Verkehrsschild B1 oder B5 anzubringen, wird aufgehoben, | Wohnzone das Verkehrsschild B1 oder B5 anzubringen, wird aufgehoben, |
wenn die Wohnzone in eine 30-Zone mündet. | wenn die Wohnzone in eine 30-Zone mündet. |
3.2.2 Der Verkehr darf nur ausnahmsweise durch Verkehrslichtzeichen | 3.2.2 Der Verkehr darf nur ausnahmsweise durch Verkehrslichtzeichen |
geregelt werden (Artikel 2 Nr. 2.) | geregelt werden (Artikel 2 Nr. 2.) |
Im Prinzip gehören Verkehrslichtzeichen nicht in eine 30-Zone. Sie | Im Prinzip gehören Verkehrslichtzeichen nicht in eine 30-Zone. Sie |
unterstreichen in der Tat eher die Verkehrs- als die | unterstreichen in der Tat eher die Verkehrs- als die |
Aufenthaltsfunktion einer Strasse. Doch auch diesbezüglich kann zur | Aufenthaltsfunktion einer Strasse. Doch auch diesbezüglich kann zur |
Zeit von der Regel abgewichen werden. | Zeit von der Regel abgewichen werden. |
Unter den Ausnahmefällen seien folgende hier angegeben: | Unter den Ausnahmefällen seien folgende hier angegeben: |
- Verkehrslichtzeichen zur Regelung des Verkehrs von Fahrzeugen des | - Verkehrslichtzeichen zur Regelung des Verkehrs von Fahrzeugen des |
Linienverkehrs mit öffentlichen Verkehrsmitteln; | Linienverkehrs mit öffentlichen Verkehrsmitteln; |
- Verkehrslichtzeichen zum Schutz der Fussgängerüberwege ausserhalb | - Verkehrslichtzeichen zum Schutz der Fussgängerüberwege ausserhalb |
von Kreuzungen, was innerhalb einer 30-Zone an sich schon als eine | von Kreuzungen, was innerhalb einer 30-Zone an sich schon als eine |
Ausnahme angesehen werden muss; | Ausnahme angesehen werden muss; |
- Verkehrslichtzeichen an Kreuzungen, wo eine Abzweigung die Zufahrt | - Verkehrslichtzeichen an Kreuzungen, wo eine Abzweigung die Zufahrt |
beziehungsweise Ausfahrt einer 30-Zone bildet; | beziehungsweise Ausfahrt einer 30-Zone bildet; |
- Verkehrslichtzeichen an einer bestimmten Kreuzung, wenn der | - Verkehrslichtzeichen an einer bestimmten Kreuzung, wenn der |
Verkehrsablauf ohne sie unmöglich ist; | Verkehrsablauf ohne sie unmöglich ist; |
- Verkehrslichtzeichen zur Regelung der Ein- und Ausfahrten der | - Verkehrslichtzeichen zur Regelung der Ein- und Ausfahrten der |
Feuerwehrdienste oder anderen Dienste für dringende Hilfe. | Feuerwehrdienste oder anderen Dienste für dringende Hilfe. |
3.2.3 Transitverkehr sollte möglichst vermieden werden (Artikel 2 Nr. | 3.2.3 Transitverkehr sollte möglichst vermieden werden (Artikel 2 Nr. |
3.) | 3.) |
Im Prinzip gehört in eine 30-Zone nur der Verkehr, der von der Zone | Im Prinzip gehört in eine 30-Zone nur der Verkehr, der von der Zone |
ausgeht oder zur ihr hinführt, oder, mit anderen Worten: Es soll sich | ausgeht oder zur ihr hinführt, oder, mit anderen Worten: Es soll sich |
um Ortsverkehr handeln. Bei der Bewertung der 30-Zonen hat sich | um Ortsverkehr handeln. Bei der Bewertung der 30-Zonen hat sich |
herausgestellt, dass Verkehr, der dort keine Daseinsberechtigung hat, | herausgestellt, dass Verkehr, der dort keine Daseinsberechtigung hat, |
das Funktionieren einer 30-Zone sehr beeinträchtigen kann. | das Funktionieren einer 30-Zone sehr beeinträchtigen kann. |
Wenn der Transitverkehr in einer geplanten Zone sehr bedeutend ist, | Wenn der Transitverkehr in einer geplanten Zone sehr bedeutend ist, |
sollte zunächst nach annehmbaren Alternativen gesucht werden, vor | sollte zunächst nach annehmbaren Alternativen gesucht werden, vor |
allem, wenn es sich um Verkehr von Schwerlastfahrzeugen handelt. Dabei | allem, wenn es sich um Verkehr von Schwerlastfahrzeugen handelt. Dabei |
ist eine gute Beschilderung der alternativen Strecken von grosser | ist eine gute Beschilderung der alternativen Strecken von grosser |
Bedeutung. | Bedeutung. |
Sind keine Alternativen vorhanden und muss die Aufenthaltsfunktion des | Sind keine Alternativen vorhanden und muss die Aufenthaltsfunktion des |
besagten Weges oder der besagten Strassen geschützt oder aufgewertet | besagten Weges oder der besagten Strassen geschützt oder aufgewertet |
werden, können diese Wege und Strassen dennoch als 30-Zone abgegrenzt | werden, können diese Wege und Strassen dennoch als 30-Zone abgegrenzt |
oder in eine einheitliche 30-Zone aufgenommen werden. | oder in eine einheitliche 30-Zone aufgenommen werden. |
Da erwiesen ist, dass vor allem Führer auf der Durchreise ihr | Da erwiesen ist, dass vor allem Führer auf der Durchreise ihr |
Fahrverhalten nicht genügend anpassen, muss den für das Erreichen der | Fahrverhalten nicht genügend anpassen, muss den für das Erreichen der |
erwünschten Geschwindigkeit notwendigen Massnahmen besondere | erwünschten Geschwindigkeit notwendigen Massnahmen besondere |
Aufmerksamkeit geschenkt werden. | Aufmerksamkeit geschenkt werden. |
3.3 Organisation der 30-Zone (Artikel 3, 4 und 5) | 3.3 Organisation der 30-Zone (Artikel 3, 4 und 5) |
3.3.1 Die Zufahrten zur Zone müssen durch die Ortsbeschaffenheit oder | 3.3.1 Die Zufahrten zur Zone müssen durch die Ortsbeschaffenheit oder |
eine Einrichtung oder durch eine Kombination beider klar erkennbar | eine Einrichtung oder durch eine Kombination beider klar erkennbar |
sein (Artikel 3) | sein (Artikel 3) |
Ein Verkehrsteilnehmer, der in eine 30-Zone einfährt, muss sich dessen | Ein Verkehrsteilnehmer, der in eine 30-Zone einfährt, muss sich dessen |
genau bewusst sein. Der Unterschied zur geschlossenen Ortschaft, in | genau bewusst sein. Der Unterschied zur geschlossenen Ortschaft, in |
der 50 km/h gelten, muss ihm logisch erscheinen. | der 50 km/h gelten, muss ihm logisch erscheinen. |
In bestimmten Situationen kann das räumliche Bild sich derart | In bestimmten Situationen kann das räumliche Bild sich derart |
verändern, dass in der Tat der naturgetreue Eindruck einer Einfahrt | verändern, dass in der Tat der naturgetreue Eindruck einer Einfahrt |
entsteht. In diesem Fall genügt die Anbringung der Verkehrsschilder | entsteht. In diesem Fall genügt die Anbringung der Verkehrsschilder |
F4a und F4b. | F4a und F4b. |
Wo das nicht der Fall ist, sollte der Eindruck einer Einfahrt | Wo das nicht der Fall ist, sollte der Eindruck einer Einfahrt |
geschaffen werden, um den Beginn einer 30-Zone hervorzuheben. | geschaffen werden, um den Beginn einer 30-Zone hervorzuheben. |
Dies kann zum Beispiel durch Verengung der Fahrbahn anhand von | Dies kann zum Beispiel durch Verengung der Fahrbahn anhand von |
Strassenmarkierungen (Ausweichzonen), durch ein- oder zweiseitige | Strassenmarkierungen (Ausweichzonen), durch ein- oder zweiseitige |
Bürgersteigvorsprünge, differenzierten Strassenbelag, die Aufteilung | Bürgersteigvorsprünge, differenzierten Strassenbelag, die Aufteilung |
in Fahrspuren, Fahrbahnanhebungen, Kreisverkehre, Verschiebungen der | in Fahrspuren, Fahrbahnanhebungen, Kreisverkehre, Verschiebungen der |
Strassenachse mit oder ohne Leitinsel, usw. geschehen. | Strassenachse mit oder ohne Leitinsel, usw. geschehen. |
3.3.2 Innerhalb der Zone muss die Geschwindigkeit durch Massnahmen in | 3.3.2 Innerhalb der Zone muss die Geschwindigkeit durch Massnahmen in |
bezug auf die Organisation des Verkehrs oder des Parkens, durch | bezug auf die Organisation des Verkehrs oder des Parkens, durch |
infrastrukturelle Massnahmen oder durch andere Anpassungen des | infrastrukturelle Massnahmen oder durch andere Anpassungen des |
Strassenbildes oder durch eine Kombination dieser Massnahmen auf 30 km | Strassenbildes oder durch eine Kombination dieser Massnahmen auf 30 km |
in der Stunde beschränkt werden (Artikel 4) | in der Stunde beschränkt werden (Artikel 4) |
Dieser Artikel umfasst die wesentliche Neuheit im Vergleich zum | Dieser Artikel umfasst die wesentliche Neuheit im Vergleich zum |
früheren Erlass. | früheren Erlass. |
Die Strassenverwaltung muss zunächst Geschwindigkeitsmessungen in der | Die Strassenverwaltung muss zunächst Geschwindigkeitsmessungen in der |
Strasse oder Zone vornehmen, in der sie die 30-Zone einrichten möchte. | Strasse oder Zone vornehmen, in der sie die 30-Zone einrichten möchte. |
Die Geschwindigkeitsmessungen werden, über die ganze Zone verteilt, | Die Geschwindigkeitsmessungen werden, über die ganze Zone verteilt, |
vorzugsweise an den kritischsten Stellen von Strassen vorgenommen, in | vorzugsweise an den kritischsten Stellen von Strassen vorgenommen, in |
denen das Risiko überhöhter Geschwindigkeiten am grössten ist. Sie | denen das Risiko überhöhter Geschwindigkeiten am grössten ist. Sie |
werden an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Uhrzeiten | werden an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Uhrzeiten |
durchgeführt, um ein repräsentatives Bild der bei normalem Verkehr | durchgeführt, um ein repräsentatives Bild der bei normalem Verkehr |
praktizierten Durchschnittsgeschwindigkeit zu vermitteln. | praktizierten Durchschnittsgeschwindigkeit zu vermitteln. |
Um die Geschwindigkeit zu bestimmen, sollte die V85-Norm benutzt | Um die Geschwindigkeit zu bestimmen, sollte die V85-Norm benutzt |
werden, das heisst die Geschwindigkeit, mit der 85 % der | werden, das heisst die Geschwindigkeit, mit der 85 % der |
Verkehrsteilnehmer sich fortbewegen. Wenn die | Verkehrsteilnehmer sich fortbewegen. Wenn die |
Durchschnittsgeschwindigkeit bei ungefähr 30 km/h liegt, kann die | Durchschnittsgeschwindigkeit bei ungefähr 30 km/h liegt, kann die |
Strasse oder die Zone ohne weiteres als 30-Zone abgegrenzt oder in | Strasse oder die Zone ohne weiteres als 30-Zone abgegrenzt oder in |
eine solche Zone aufgenommen werden. Ist dies nicht der Fall, müssen | eine solche Zone aufgenommen werden. Ist dies nicht der Fall, müssen |
an Stellen mit bedeutend erhöhtem Radfahrer- oder Fussgängerverkehr | an Stellen mit bedeutend erhöhtem Radfahrer- oder Fussgängerverkehr |
zusätzliche Massnahmen in Betracht gezogen werden. | zusätzliche Massnahmen in Betracht gezogen werden. |
Früher war lediglich die Rede von geschwindigkeitsbeschränkenden | Früher war lediglich die Rede von geschwindigkeitsbeschränkenden |
Massnahmen, was infrastrukturelle Massnahmen voraussetzt. | Massnahmen, was infrastrukturelle Massnahmen voraussetzt. |
Zur Zeit bieten sich breitgefächertere Möglichkeiten, deren Ziel unter | Zur Zeit bieten sich breitgefächertere Möglichkeiten, deren Ziel unter |
anderem die Begrenzung der Installierungskosten ist, nämlich: | anderem die Begrenzung der Installierungskosten ist, nämlich: |
1. Massnahmen zur Organisation des Verkehrs | 1. Massnahmen zur Organisation des Verkehrs |
Durch die Einführung von Einbahnverkehr, eventuell auf einen | Durch die Einführung von Einbahnverkehr, eventuell auf einen |
Strassenabschnitt zwischen zwei Kreuzungen begrenzt, durch die | Strassenabschnitt zwischen zwei Kreuzungen begrenzt, durch die |
Einschränkung der Zufahrt zu bestimmten Strassen und durch die | Einschränkung der Zufahrt zu bestimmten Strassen und durch die |
Einführung eines Systems von Verkehrsschikanen kann der Verkehr sehr | Einführung eines Systems von Verkehrsschikanen kann der Verkehr sehr |
eingeschränkt werden. Dabei geht es um die Förderung des | eingeschränkt werden. Dabei geht es um die Förderung des |
Fahrradverkehrs (zum Beispiel durch begrenzten Einbahnverkehr) und der | Fahrradverkehrs (zum Beispiel durch begrenzten Einbahnverkehr) und der |
öffentlichen Verkehrsmittel (zum Beispiel durch das Vorsehen einer | öffentlichen Verkehrsmittel (zum Beispiel durch das Vorsehen einer |
Ausnahme für die Zufahrtsbegrenzung, was Autobusse betrifft, durch das | Ausnahme für die Zufahrtsbegrenzung, was Autobusse betrifft, durch das |
Anlegen von Busspuren und überfahrbaren Sonderspuren). Diesbezüglich | Anlegen von Busspuren und überfahrbaren Sonderspuren). Diesbezüglich |
wird auf ein besonderes Rundschreiben über die Lockerung der | wird auf ein besonderes Rundschreiben über die Lockerung der |
Einrichtungskriterien für Einbahnverkehr und eine Verallgemeinerung | Einrichtungskriterien für Einbahnverkehr und eine Verallgemeinerung |
dieser Massnahmen verwiesen. Der Fahrradverkehr kann dadurch sehr | dieser Massnahmen verwiesen. Der Fahrradverkehr kann dadurch sehr |
gefördert werden, ohne dass es zu Sicherheitsproblemen kommt. Je | gefördert werden, ohne dass es zu Sicherheitsproblemen kommt. Je |
weniger Autos verkehren, umso besser ist die Aufenthaltsfunktion einer | weniger Autos verkehren, umso besser ist die Aufenthaltsfunktion einer |
Zone und umso notwendiger ist es, dass die Führer ihre Geschwindigkeit | Zone und umso notwendiger ist es, dass die Führer ihre Geschwindigkeit |
beschränken und sie diese Beschränkung auch einhalten. | beschränken und sie diese Beschränkung auch einhalten. |
Während der Einbahnverkehr in der Vergangenheit eingeführt wurde, um | Während der Einbahnverkehr in der Vergangenheit eingeführt wurde, um |
einen flüssigeren, das heisst schnelleren Verkehr zu ermöglichen, wird | einen flüssigeren, das heisst schnelleren Verkehr zu ermöglichen, wird |
durch dessen Aufhebung und die Wiedereinführung des Gegenverkehrs die | durch dessen Aufhebung und die Wiedereinführung des Gegenverkehrs die |
Geschwindigkeit möglichst beschränkt. In diesem Fall muss darauf | Geschwindigkeit möglichst beschränkt. In diesem Fall muss darauf |
geachtet werden, dass die Wiedereinführung nicht erneut zugunsten des | geachtet werden, dass die Wiedereinführung nicht erneut zugunsten des |
Transitverkehrs ausfällt. | Transitverkehrs ausfällt. |
2. Massnahmen in bezug auf das Parken | 2. Massnahmen in bezug auf das Parken |
Parkende Fahrzeuge setzen die Geschwindigkeit des motorisierten | Parkende Fahrzeuge setzen die Geschwindigkeit des motorisierten |
Verkehrs herab. Ein einseitiges Parkverbot vertieft jedoch die | Verkehrs herab. Ein einseitiges Parkverbot vertieft jedoch die |
visuelle Perspektive, was zu erhöhter Geschwindigkeit verleitet. Aus | visuelle Perspektive, was zu erhöhter Geschwindigkeit verleitet. Aus |
diesem Grund ist verschränktes, schräges oder rechtwinkliges Parken | diesem Grund ist verschränktes, schräges oder rechtwinkliges Parken |
das ideale Mittel, um die Fahrbahn zu verengen und die Geschwindigkeit | das ideale Mittel, um die Fahrbahn zu verengen und die Geschwindigkeit |
auf diese Art zu beschränken. An den äusseren Enden der Parkzonen | auf diese Art zu beschränken. An den äusseren Enden der Parkzonen |
sollten Bürgersteigvorsprünge oder - jedenfalls in einer ersten Phase | sollten Bürgersteigvorsprünge oder - jedenfalls in einer ersten Phase |
- Leitinseln oder Ausweichzonen eingerichtet werden. Es sei daran | - Leitinseln oder Ausweichzonen eingerichtet werden. Es sei daran |
erinnert, dass es den Führern seit Inkrafttreten am 1/10/97 von | erinnert, dass es den Führern seit Inkrafttreten am 1/10/97 von |
Artikel 14 des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1997, durch den | Artikel 14 des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1997, durch den |
Artikel 77.4 der Strassenverkehrsordnung abgeändert wird, ausdrücklich | Artikel 77.4 der Strassenverkehrsordnung abgeändert wird, ausdrücklich |
verboten ist, auf diesen Markierungen zu fahren, anzuhalten oder zu | verboten ist, auf diesen Markierungen zu fahren, anzuhalten oder zu |
parken. Aus Sicherheitsgründen ist eine strenge Aufrechterhaltung | parken. Aus Sicherheitsgründen ist eine strenge Aufrechterhaltung |
dieser Regel erforderlich. | dieser Regel erforderlich. |
Wenn ein totales oder einseitiges Parkverbot eingeführt worden ist, um | Wenn ein totales oder einseitiges Parkverbot eingeführt worden ist, um |
den Verkehrsablauf flüssiger zu machen, kann dieses Verbot aufgehoben | den Verkehrsablauf flüssiger zu machen, kann dieses Verbot aufgehoben |
werden. Die Durchfahrt selbst grösserer Fahrzeuge muss weiterhin | werden. Die Durchfahrt selbst grösserer Fahrzeuge muss weiterhin |
möglich sein. Erwogen werden kann auch zonales Parken für Fahrzeuge | möglich sein. Erwogen werden kann auch zonales Parken für Fahrzeuge |
bis zu 3,5 t. Eine solche Massnahme fördert auch die | bis zu 3,5 t. Eine solche Massnahme fördert auch die |
Aufenthaltsfunktion einer 30-Zone. In diesem Fall muss jedoch eine | Aufenthaltsfunktion einer 30-Zone. In diesem Fall muss jedoch eine |
Alternative für das Parken von Schwerlastfahrzeugen ausserhalb der | Alternative für das Parken von Schwerlastfahrzeugen ausserhalb der |
Zone geboten werden. | Zone geboten werden. |
Zu dieser Kategorie Massnahmen gehört auch die Einrichtung von | Zu dieser Kategorie Massnahmen gehört auch die Einrichtung von |
sicheren und komfortablen Abstellplätzen für Fahrräder; die Förderung | sicheren und komfortablen Abstellplätzen für Fahrräder; die Förderung |
des Fahrradverkehrs erfordert auch mehr Raum für das Abstellen der | des Fahrradverkehrs erfordert auch mehr Raum für das Abstellen der |
Fahrräder. In Anbetracht der Zielsetzung bei der Einrichtung einer | Fahrräder. In Anbetracht der Zielsetzung bei der Einrichtung einer |
30-Zone, nämlich überschüssigen Autoverkehr zu vermeiden, muss weniger | 30-Zone, nämlich überschüssigen Autoverkehr zu vermeiden, muss weniger |
Parkraum für das Parken von Autos reserviert werden. Statt Parkplätze | Parkraum für das Parken von Autos reserviert werden. Statt Parkplätze |
für Autos können also, wenn möglich, zusätzliche Abstellplätze für | für Autos können also, wenn möglich, zusätzliche Abstellplätze für |
Fahrräder vorgesehen werden. Abstellplätze für Fahrräder auf Radwegen, | Fahrräder vorgesehen werden. Abstellplätze für Fahrräder auf Radwegen, |
Bürgersteigen oder Bürgersteigvorsprüngen müssen unbedingt vermieden | Bürgersteigen oder Bürgersteigvorsprüngen müssen unbedingt vermieden |
werden; die zusätzlichen Abstellplätze für Fahrräder dürfen den | werden; die zusätzlichen Abstellplätze für Fahrräder dürfen den |
manchmal schon geringen Komfort der Fussgänger nicht beeinträchtigen. | manchmal schon geringen Komfort der Fussgänger nicht beeinträchtigen. |
3. Infrastrukturelle Massnahmen, darunter: | 3. Infrastrukturelle Massnahmen, darunter: |
- Massnahmen, die den waagerechten Verlauf des Weges verändern: ein- | - Massnahmen, die den waagerechten Verlauf des Weges verändern: ein- |
oder zweiseitige Verengungen der Fahrspur, Leitinseln mit oder ohne | oder zweiseitige Verengungen der Fahrspur, Leitinseln mit oder ohne |
Verkehrsschikanen, Verschiebungen der Strassenachse, | Verkehrsschikanen, Verschiebungen der Strassenachse, |
Bürgersteigvorsprünge an T-Kreuzungen, Verengungen von Kreuzungen; | Bürgersteigvorsprünge an T-Kreuzungen, Verengungen von Kreuzungen; |
diese Massnahmen können in bestimmten Fällen - insbesondere in einer | diese Massnahmen können in bestimmten Fällen - insbesondere in einer |
ersten Phase - relativ leicht durch Bodenmarkierungen wie u.a. | ersten Phase - relativ leicht durch Bodenmarkierungen wie u.a. |
Ausweichzonen durchgeführt werden, während festere Veränderungen der | Ausweichzonen durchgeführt werden, während festere Veränderungen der |
Infrastruktur nach Bewertung für eine spätere Phase vorgesehen werden | Infrastruktur nach Bewertung für eine spätere Phase vorgesehen werden |
können. | können. |
Zu dieser Kategorie von Massnahmen gehört die Markierung breiter | Zu dieser Kategorie von Massnahmen gehört die Markierung breiter |
Radwege; dies betrifft vor allem neuere Wohnviertel, insbesondere | Radwege; dies betrifft vor allem neuere Wohnviertel, insbesondere |
diejenigen, die nach dem zweiten Weltkrieg am Rand der Stadtzentren | diejenigen, die nach dem zweiten Weltkrieg am Rand der Stadtzentren |
erbaut wurden und zur Förderung eines bequemeren Automobilverkehrs oft | erbaut wurden und zur Förderung eines bequemeren Automobilverkehrs oft |
mit breiten betonierten oder asphaltierten Strassen versehen waren; | mit breiten betonierten oder asphaltierten Strassen versehen waren; |
besonders in diesen Vierteln kann die Strassenlandschaft durch die | besonders in diesen Vierteln kann die Strassenlandschaft durch die |
Markierung eines breiten Radweges verengt werden; die Trennung | Markierung eines breiten Radweges verengt werden; die Trennung |
zwischen Auto- und Fahrradverkehr, kombiniert mit anderen Massnahmen | zwischen Auto- und Fahrradverkehr, kombiniert mit anderen Massnahmen |
(zum Beispiel begrenztem Einbahnverkehr oder das Parken betreffenden | (zum Beispiel begrenztem Einbahnverkehr oder das Parken betreffenden |
Massnahmen), ist nicht unbedingt gefährlicher als gemischter Verkehr; | Massnahmen), ist nicht unbedingt gefährlicher als gemischter Verkehr; |
ausserdem fördert die Markierung eines solchen Radweges tatsächlich | ausserdem fördert die Markierung eines solchen Radweges tatsächlich |
den Gebrauch des Fahrrads; die Markierung eines Radweges ist mit wenig | den Gebrauch des Fahrrads; die Markierung eines Radweges ist mit wenig |
Kosten verbunden. | Kosten verbunden. |
- Massnahmen, die den senkrechten Verlauf des Weges verändern, unter | - Massnahmen, die den senkrechten Verlauf des Weges verändern, unter |
anderem: Verkehrsberuhigungsanlagen und Verkehrsplateaus. Diese müssen | anderem: Verkehrsberuhigungsanlagen und Verkehrsplateaus. Diese müssen |
den technischen Normen entsprechen, die in dem im Belgischen | den technischen Normen entsprechen, die in dem im Belgischen |
Staatsblatt vom 28. Oktober 1998 veröffentlichen Königlichen Erlass | Staatsblatt vom 28. Oktober 1998 veröffentlichen Königlichen Erlass |
vom 9. Oktober 1998 zur Festlegung der Bedingungen für das Anlegen von | vom 9. Oktober 1998 zur Festlegung der Bedingungen für das Anlegen von |
Fahrbahnanhebungen auf öffentlicher Strasse und der technischen | Fahrbahnanhebungen auf öffentlicher Strasse und der technischen |
Vorschriften, denen diese genügen müssen, festgelegt sind. In einer | Vorschriften, denen diese genügen müssen, festgelegt sind. In einer |
30-Zone müssen Verkehrsberuhigungsanlagen und Verkehrsplateaus nicht | 30-Zone müssen Verkehrsberuhigungsanlagen und Verkehrsplateaus nicht |
durch die Verkehrsschilder A14 und F87 angezeigt werden. Die | durch die Verkehrsschilder A14 und F87 angezeigt werden. Die |
Markierungen - weisse Striche auf dunklem Grund - müssen jedoch | Markierungen - weisse Striche auf dunklem Grund - müssen jedoch |
angebracht werden. | angebracht werden. |
- sonstige Massnahmen, unter anderem die Anbringung von Material für | - sonstige Massnahmen, unter anderem die Anbringung von Material für |
das Abriegeln von Strassen (zum Beispiel: kleine Pfosten, Bäume, | das Abriegeln von Strassen (zum Beispiel: kleine Pfosten, Bäume, |
Strassenmobiliar,...), durch die der Durchgangsverkehr für Autos | Strassenmobiliar,...), durch die der Durchgangsverkehr für Autos |
unmöglich wird, diagonale Abriegelungen von Kreuzungen, durchgehende | unmöglich wird, diagonale Abriegelungen von Kreuzungen, durchgehende |
Bürgersteige. | Bürgersteige. |
4. Anpassungen des Strassenbildes | 4. Anpassungen des Strassenbildes |
Eine visuelle Geradeaus-Perspektive verleitet zu hoher | Eine visuelle Geradeaus-Perspektive verleitet zu hoher |
Geschwindigkeit. Änderungen des Strassenbildes durch die | Geschwindigkeit. Änderungen des Strassenbildes durch die |
Verwirklichung eingeschränkterer Perspektiven können eine | Verwirklichung eingeschränkterer Perspektiven können eine |
Geschwindigkeitsdrosselung herbeiführen. Anpflanzungen, eine | Geschwindigkeitsdrosselung herbeiführen. Anpflanzungen, eine |
Strassenbeleuchtung mit Punktlichtquellen, Strassenmobiliar wie Bänke, | Strassenbeleuchtung mit Punktlichtquellen, Strassenmobiliar wie Bänke, |
Telefonkabinen und Buswartehäuschen können den gewünschten Effekt | Telefonkabinen und Buswartehäuschen können den gewünschten Effekt |
herbeiführen. | herbeiführen. |
Es muss vor allem dem Komfort des Fussgängerverkehrs Rechnung getragen | Es muss vor allem dem Komfort des Fussgängerverkehrs Rechnung getragen |
werden: Die vorgeschlagenen Änderungen werden daher nicht dort | werden: Die vorgeschlagenen Änderungen werden daher nicht dort |
angebracht, wo Fussgänger unterwegs sind, sondern, wenn möglich, an | angebracht, wo Fussgänger unterwegs sind, sondern, wenn möglich, an |
den Stellen, die für das Parken von Fahrzeugen reserviert sind. Die | den Stellen, die für das Parken von Fahrzeugen reserviert sind. Die |
Verwendung verschiedener Strassenmaterialien kann sich positiv | Verwendung verschiedener Strassenmaterialien kann sich positiv |
auswirken, erhöht jedoch die Kosten. | auswirken, erhöht jedoch die Kosten. |
Anpassungen des Strassenbildes sollten auf jeden Fall während | Anpassungen des Strassenbildes sollten auf jeden Fall während |
Strasseninstandsetzungsarbeiten, nach Arbeiten an Abwässerkanälen | Strasseninstandsetzungsarbeiten, nach Arbeiten an Abwässerkanälen |
und/oder an anderen kollektiven Anlagen (Wasser, Gas, Elektrizität, | und/oder an anderen kollektiven Anlagen (Wasser, Gas, Elektrizität, |
öffentliche Beleuchtung, Telefon oder Kabelverteilungsnetz) erfolgen. | öffentliche Beleuchtung, Telefon oder Kabelverteilungsnetz) erfolgen. |
Vorerwähnte Massnahmen sind nur einige mögliche Beispiele, die | Vorerwähnte Massnahmen sind nur einige mögliche Beispiele, die |
zweifellos auf kreative Weise ergänzt werden können. | zweifellos auf kreative Weise ergänzt werden können. |
Eine Kombination all dieser Möglichkeiten könnte die Gestaltung und | Eine Kombination all dieser Möglichkeiten könnte die Gestaltung und |
Organisation der 30-Zonen in vielen Fällen verbessern. | Organisation der 30-Zonen in vielen Fällen verbessern. |
Es ist ausserdem wünschenswert, diese Massnahmen im nachhinein zu | Es ist ausserdem wünschenswert, diese Massnahmen im nachhinein zu |
bewerten. Eine solche Bewertung ermöglicht es, zu überprüfen, ob die | bewerten. Eine solche Bewertung ermöglicht es, zu überprüfen, ob die |
gesteckten Ziele erreicht wurden, eventuell zusätzliche Massnahmen | gesteckten Ziele erreicht wurden, eventuell zusätzliche Massnahmen |
vorzusehen und die gesammelten Erfahrungen für neue Projekte | vorzusehen und die gesammelten Erfahrungen für neue Projekte |
einzubringen. | einzubringen. |
3.4. Sicherheitsfragen bei der Einrichtung einer 30-Zone (Artikel 5) | 3.4. Sicherheitsfragen bei der Einrichtung einer 30-Zone (Artikel 5) |
Die in Artikel 4 vorgesehenen Massnahmen müssen durchgeführt werden, | Die in Artikel 4 vorgesehenen Massnahmen müssen durchgeführt werden, |
ohne Führer von Motorfahrzeugen, Radfahrer oder Fussgänger zu | ohne Führer von Motorfahrzeugen, Radfahrer oder Fussgänger zu |
gefährden. Sie müssen stets gut sichtbar sein. | gefährden. Sie müssen stets gut sichtbar sein. |
Massnahmen zur Geschwindigkeitsbeschränkung dürfen nicht so geartet | Massnahmen zur Geschwindigkeitsbeschränkung dürfen nicht so geartet |
sein, dass sie die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen. | sein, dass sie die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen. |
Hindernisse aus hartem Material, die isoliert und ohne Kennzeichnung | Hindernisse aus hartem Material, die isoliert und ohne Kennzeichnung |
zur Leitung der Führer angebracht werden, können selbst bei geringer | zur Leitung der Führer angebracht werden, können selbst bei geringer |
Fahrgeschwindigkeit gefährlich sein. | Fahrgeschwindigkeit gefährlich sein. |
Ebenfalls zu vermeiden sind Anlagen, die die Sicht auf Fussgänger und | Ebenfalls zu vermeiden sind Anlagen, die die Sicht auf Fussgänger und |
insbesondere auf Kinder verhindern. | insbesondere auf Kinder verhindern. |
Massnahmen mit einem den Führern nicht sofort verständlichen | Massnahmen mit einem den Führern nicht sofort verständlichen |
Überraschungseffekt können ebenfalls zu Verkehrsunfällen führen. | Überraschungseffekt können ebenfalls zu Verkehrsunfällen führen. |
Geschwindigkeitsbeschränkungen anhand von Anpassungen des | Geschwindigkeitsbeschränkungen anhand von Anpassungen des |
Strassenbildes, Verkehrsmassnahmen oder infrastrukturellen Massnahmen | Strassenbildes, Verkehrsmassnahmen oder infrastrukturellen Massnahmen |
müssen vor ihrer Durchführung genau durchdacht werden. Massnahmen, die | müssen vor ihrer Durchführung genau durchdacht werden. Massnahmen, die |
eine Einschränkung des Komforts mit sich bringen, werden von den | eine Einschränkung des Komforts mit sich bringen, werden von den |
Verkehrsteilnehmern, das heisst nicht allein von Führern, sondern zum | Verkehrsteilnehmern, das heisst nicht allein von Führern, sondern zum |
Beispiel auch von Betagten mit eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten, | Beispiel auch von Betagten mit eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten, |
nicht akzeptiert; übertriebene Massnahmen schaden der Glaubwürdigkeit | nicht akzeptiert; übertriebene Massnahmen schaden der Glaubwürdigkeit |
einer 30-Zone. | einer 30-Zone. |
Die Glaubwürdigkeit einer 30-Zone wird jedoch ebenfalls in Frage | Die Glaubwürdigkeit einer 30-Zone wird jedoch ebenfalls in Frage |
gestellt, wenn zu wenig Massnahmen durchgeführt werden. | gestellt, wenn zu wenig Massnahmen durchgeführt werden. |
Daher ist die Durchführung einer gut durchdachten Studie unerlässlich. | Daher ist die Durchführung einer gut durchdachten Studie unerlässlich. |
Die Erfahrung hat ebenfalls gezeigt, dass ästhetische Aspekte für die | Die Erfahrung hat ebenfalls gezeigt, dass ästhetische Aspekte für die |
Akzeptanz und den Erfolg einer 30-Zone von Bedeutung sind. | Akzeptanz und den Erfolg einer 30-Zone von Bedeutung sind. |
Besondere Aufmerksamkeit muss der Wahrnehmbarkeit auf Distanz, der | Besondere Aufmerksamkeit muss der Wahrnehmbarkeit auf Distanz, der |
Verwendung von Farben und reflektierenden Produkten und/oder | Verwendung von Farben und reflektierenden Produkten und/oder |
Rückstrahlern und der adäquaten Ausarbeitung der Lichtintensität | Rückstrahlern und der adäquaten Ausarbeitung der Lichtintensität |
gewidmet werden. | gewidmet werden. |
3.5. Einbeziehung der Anwohner (Artikel 6) | 3.5. Einbeziehung der Anwohner (Artikel 6) |
Vor Einrichtung der 30-Zone müssen die Anwohner dieser Zone in die | Vor Einrichtung der 30-Zone müssen die Anwohner dieser Zone in die |
Überlegungen mit einbezogen werden. | Überlegungen mit einbezogen werden. |
Aus der Bewertung bestehender Zonen geht hervor, dass die Einbeziehung | Aus der Bewertung bestehender Zonen geht hervor, dass die Einbeziehung |
der Anwohner jedesmal eine Garantie dafür bietet, dass die Zone | der Anwohner jedesmal eine Garantie dafür bietet, dass die Zone |
akzeptiert wird und gut funktioniert. Dies ist der Fall sowohl für | akzeptiert wird und gut funktioniert. Dies ist der Fall sowohl für |
Zonen, die auf Anfrage der Anlieger verwirklicht wurden, als auch für | Zonen, die auf Anfrage der Anlieger verwirklicht wurden, als auch für |
Zonen, die auf Initiative der Gemeindebehörden eingerichtet wurden. | Zonen, die auf Initiative der Gemeindebehörden eingerichtet wurden. |
Aus diesen Gründen ist eine solche Konzertierung zur Pflicht geworden. | Aus diesen Gründen ist eine solche Konzertierung zur Pflicht geworden. |
Für die Organisation dieser Konzertierung ist keine strenge Regel | Für die Organisation dieser Konzertierung ist keine strenge Regel |
vorgeschrieben worden. | vorgeschrieben worden. |
Die Gemeindeverwaltung hat bei der Organisation dieser Konzertierung | Die Gemeindeverwaltung hat bei der Organisation dieser Konzertierung |
freie Hand. Diese Konzertierung geht jedoch weiter als eine einfache | freie Hand. Diese Konzertierung geht jedoch weiter als eine einfache |
Information der Bürger über die vorgesehene Massnahme. Die Bürger | Information der Bürger über die vorgesehene Massnahme. Die Bürger |
müssen die Möglichkeit haben, ihre Meinung zu äussern und selbst | müssen die Möglichkeit haben, ihre Meinung zu äussern und selbst |
Vorschläge zu machen. Für die Organisation dieser Konzertierung kann | Vorschläge zu machen. Für die Organisation dieser Konzertierung kann |
die Gemeinde auf die bestehenden Mitsprachestrukturen zurückgreifen. | die Gemeinde auf die bestehenden Mitsprachestrukturen zurückgreifen. |
In Ermangelung solcher Strukturen sollte eine Versammlung mit den | In Ermangelung solcher Strukturen sollte eine Versammlung mit den |
Anwohnern organisiert werden. Die Gemeinde kann die Hilfe von | Anwohnern organisiert werden. Die Gemeinde kann die Hilfe von |
Einrichtungen in Anspruch nehmen, die auf die Begleitung derartiger | Einrichtungen in Anspruch nehmen, die auf die Begleitung derartiger |
Konzertierungen spezialisiert sind. | Konzertierungen spezialisiert sind. |
4. Abgrenzung der 30-Zone | 4. Abgrenzung der 30-Zone |
Eine 30-Zone wird durch die Verkehrsschilder F4a und F4b abgegrenzt. | Eine 30-Zone wird durch die Verkehrsschilder F4a und F4b abgegrenzt. |
Innerhalb der Zone kann das Verkehrsschild F4a an strategischen | Innerhalb der Zone kann das Verkehrsschild F4a an strategischen |
Stellen wiederholt werden. Auf dem Verkehrsschild wird dann der | Stellen wiederholt werden. Auf dem Verkehrsschild wird dann der |
Vermerk « Wiederholung » angebracht. Falls notwendig, können diese | Vermerk « Wiederholung » angebracht. Falls notwendig, können diese |
Schilder auch im voraus angekündigt werden. Natürlich können diese | Schilder auch im voraus angekündigt werden. Natürlich können diese |
Schilder nur nach Billigung der zusätzlichen Regelung und im Prinzip | Schilder nur nach Billigung der zusätzlichen Regelung und im Prinzip |
nach vollendeter Durchführung der geplanten Massnahmen angebracht | nach vollendeter Durchführung der geplanten Massnahmen angebracht |
werden. | werden. |
Bei Inkrafttreten der Massnahme sollte zumindest am Eingang der Zone | Bei Inkrafttreten der Massnahme sollte zumindest am Eingang der Zone |
durch besondere Schilder auf die veränderte Situation hingewiesen | durch besondere Schilder auf die veränderte Situation hingewiesen |
werden. | werden. |
5. Akte zur Billigung | 5. Akte zur Billigung |
Die Akte, mit der die zusätzliche Regelung zur Billigung vorgelegt | Die Akte, mit der die zusätzliche Regelung zur Billigung vorgelegt |
wird, muss folgende Dokumente umfassen: | wird, muss folgende Dokumente umfassen: |
- den Nachweis der Konzertierung mit den öffentlichen | - den Nachweis der Konzertierung mit den öffentlichen |
Verkehrsgesellschaften, den Feuerwehrdiensten und den Diensten für | Verkehrsgesellschaften, den Feuerwehrdiensten und den Diensten für |
dringende medizinische Hilfe; | dringende medizinische Hilfe; |
- den Nachweis der Konzertierung mit den Anwohnern; | - den Nachweis der Konzertierung mit den Anwohnern; |
- die Geschwindigkeitsmessungen; | - die Geschwindigkeitsmessungen; |
- einen Plan mit der Übersicht der Massnahmen, die im Hinblick auf die | - einen Plan mit der Übersicht der Massnahmen, die im Hinblick auf die |
Geschwindigkeitsbeschränkung geplant sind oder schon ausgeführt | Geschwindigkeitsbeschränkung geplant sind oder schon ausgeführt |
wurden. | wurden. |
Bevor die Gemeindebehörde dem Gemeinderat den Entwurf eines | Bevor die Gemeindebehörde dem Gemeinderat den Entwurf eines |
Beschlusses vorlegt, sollte sie mit dem Dienst für die Inspektion der | Beschlusses vorlegt, sollte sie mit dem Dienst für die Inspektion der |
Verkehrsschilder Kontakt aufnehmen, um über das Projekt zu beraten. | Verkehrsschilder Kontakt aufnehmen, um über das Projekt zu beraten. |
Das Belgische Institut für Verkehrssicherheit kann ebenfalls zu Rate | Das Belgische Institut für Verkehrssicherheit kann ebenfalls zu Rate |
gezogen werden. | gezogen werden. |
In der neuen die vorliegende Regelung betreffenden Broschüre, die | In der neuen die vorliegende Regelung betreffenden Broschüre, die |
dieses Institut vor kurzem herausgegeben hat, werden die in dem | dieses Institut vor kurzem herausgegeben hat, werden die in dem |
vorliegenden Rundschreiben dargelegten Prinzipien im Detail erklärt. | vorliegenden Rundschreiben dargelegten Prinzipien im Detail erklärt. |
Bei der Aufstellung einer Akte für die Einrichtung einer 30-Zone ist | Bei der Aufstellung einer Akte für die Einrichtung einer 30-Zone ist |
sie ein hilfreicher Leitfaden. | sie ein hilfreicher Leitfaden. |
6. Zielsetzung: die Unfälle auf Gemeindestrassen, die | 6. Zielsetzung: die Unfälle auf Gemeindestrassen, die |
Körperverletzungen zur Folge haben, bis zum Jahr 2006 um 50 % | Körperverletzungen zur Folge haben, bis zum Jahr 2006 um 50 % |
verringern | verringern |
Die Geschwindigkeit von 30 km/h muss mittelfristig - bis ungefähr zum | Die Geschwindigkeit von 30 km/h muss mittelfristig - bis ungefähr zum |
Jahr 2006 - zur Norm in allen Wohngebieten werden. Zusammen mit den | Jahr 2006 - zur Norm in allen Wohngebieten werden. Zusammen mit den |
anderen Neuheiten, die am 1. November 1998 in Kraft treten, und der | anderen Neuheiten, die am 1. November 1998 in Kraft treten, und der |
neuen Regelung verfügt die Strassenverwaltung, vor allem Städte und | neuen Regelung verfügt die Strassenverwaltung, vor allem Städte und |
Gemeinden, über ein angepasstes Instrument für die Gewährleistung | Gemeinden, über ein angepasstes Instrument für die Gewährleistung |
einer verbesserten Verkehrssicherheit in den erwähnten Zonen. | einer verbesserten Verkehrssicherheit in den erwähnten Zonen. |
Die Unfälle, die sich auf Gemeindestrassen ereignen, bilden immer noch | Die Unfälle, die sich auf Gemeindestrassen ereignen, bilden immer noch |
einen grossen Anteil der sich in Belgien ereignenden Verkehrsunfälle | einen grossen Anteil der sich in Belgien ereignenden Verkehrsunfälle |
mit Körperverletzungen, nämlich über 40 %. | mit Körperverletzungen, nämlich über 40 %. |
Durch die Anwendung des neuen Instruments kann sowohl die objektive | Durch die Anwendung des neuen Instruments kann sowohl die objektive |
Unsicherheit im Verkehr als auch das subjektive Unsicherheitsgefühl | Unsicherheit im Verkehr als auch das subjektive Unsicherheitsgefühl |
radikal verringert werden. Ziel ist es also, alle betroffenen Zonen | radikal verringert werden. Ziel ist es also, alle betroffenen Zonen |
bis zum Jahr 2006 in 30-Zonen umzuwandeln. Bis dann und unter diesen | bis zum Jahr 2006 in 30-Zonen umzuwandeln. Bis dann und unter diesen |
Umständen kann die Anzahl Unfälle mit Körperverletzungen auf | Umständen kann die Anzahl Unfälle mit Körperverletzungen auf |
Gemeindestrassen um die Hälfte reduziert werden. Zu Beginn des 21. | Gemeindestrassen um die Hälfte reduziert werden. Zu Beginn des 21. |
Jahrhunderts muss diese Zielsetzung die Richtlinie der | Jahrhunderts muss diese Zielsetzung die Richtlinie der |
Verkehrssicherheitspolitik aller betroffenen Behörden sein. | Verkehrssicherheitspolitik aller betroffenen Behörden sein. |
7. Nützliche Adressen | 7. Nützliche Adressen |
Sie sind im « Verzeichnis zur Verkehrssicherheit », das Ende 1997 vom | Sie sind im « Verzeichnis zur Verkehrssicherheit », das Ende 1997 vom |
Belgischen Institut für Verkehrssicherheit herausgegeben und allen | Belgischen Institut für Verkehrssicherheit herausgegeben und allen |
lokalen, provinzialen, regionalen und föderalen Beauftragten über die | lokalen, provinzialen, regionalen und föderalen Beauftragten über die |
zuständigen Behörden übermittelt wurde, zu finden. | zuständigen Behörden übermittelt wurde, zu finden. |
Das Ministerielle Rundschreiben vom 17. September 1988 über die Zonen, | Das Ministerielle Rundschreiben vom 17. September 1988 über die Zonen, |
in denen die Geschwindigkeit auf 30 km in der Stunde beschränkt ist, | in denen die Geschwindigkeit auf 30 km in der Stunde beschränkt ist, |
wird aufgehoben. | wird aufgehoben. |
Der Staatssekretär für Sicherheit | Der Staatssekretär für Sicherheit |
J. Peeters. | J. Peeters. |
_______ | _______ |
Nota | Nota |
(1) Dem 100-System angeschlossene Ambulanzen | (1) Dem 100-System angeschlossene Ambulanzen |