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Meertalige weergave van Omzendbrief van 27/10/1998
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Ministerieel rondschrijven betreffende de zones met een snelheidsbeperking tot 30 km per uur. - Duitse vertaling Circulaire ministérielle relative aux zones dans lesquelles la vitesse est limitée à 30 km à l'heure. - Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN MINISTERE DE L'INTERIEUR
27 OKTOBER 1998. - Ministerieel rondschrijven betreffende de zones met 27 OCTOBRE 1998. - Circulaire ministérielle relative aux zones dans
een snelheidsbeperking tot 30 km per uur. - Duitse vertaling lesquelles la vitesse est limitée à 30 km à l'heure. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het rondschrijven Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
van de Staatssecretaris voor Veiligheid van 27 oktober 1998 circulaire du Secrétaire d'Etat à la Sécurité du 27 octobre 1998
betreffende de zones met een snelheidsbeperking tot 30 km per uur relative aux zones dans lesquelles la vitesse est limitée à 30 km à
(Belgisch Staatsblad van 6 november 1998), opgemaakt door de Centrale l'heure (Moniteur belge du 6 novembre 1998), établie par le Service
dienst voor Duitse vertaling van het central de traduction allemande du Commissariat d'Arrondissement
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. adjoint à Malmedy.
MINISTERIUM DES VERKEHRSWESENS UND DER INFRASTRUKTUR MINISTERIUM DES VERKEHRSWESENS UND DER INFRASTRUKTUR
27. OKTOBER 1998 - Ministerielles Rundschreiben 27. OKTOBER 1998 - Ministerielles Rundschreiben
über die Zonen, in denen die Geschwindigkeit auf 30 km in der Stunde über die Zonen, in denen die Geschwindigkeit auf 30 km in der Stunde
beschränkt ist beschränkt ist
An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure
Zur Kenntnisnahme: an die Herren Bezirkskommissare und die Frauen und Zur Kenntnisnahme: an die Herren Bezirkskommissare und die Frauen und
Herren Bürgermeister Herren Bürgermeister
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
1. Einleitung 1. Einleitung
Vor zehn Jahren, am 1. November 1988, erhielt die 30-Zone eine Vor zehn Jahren, am 1. November 1988, erhielt die 30-Zone eine
Rechtsform. Rechtsform.
Ziel war es, die Wohngebiete in Städten und Gemeinden sicherer und Ziel war es, die Wohngebiete in Städten und Gemeinden sicherer und
bürgerfreundlicher zu gestalten. bürgerfreundlicher zu gestalten.
Um dies zu erreichen, musste zunächst die Geschwindigkeit des Um dies zu erreichen, musste zunächst die Geschwindigkeit des
motorisierten Verkehrs auf ein mit der Sicherheit der Radfahrer und motorisierten Verkehrs auf ein mit der Sicherheit der Radfahrer und
Fussgänger vereinbares Niveau herabgesetzt werden. Fussgänger vereinbares Niveau herabgesetzt werden.
Da Geschwindigkeitsbeschränkungen allein meistens unzureichend sind, Da Geschwindigkeitsbeschränkungen allein meistens unzureichend sind,
mussten dort, wo es notwendig war, infrastrukturelle Änderungen mussten dort, wo es notwendig war, infrastrukturelle Änderungen
vorgenommen werden. Diese Änderungen wurden zur Pflicht aufgrund des vorgenommen werden. Diese Änderungen wurden zur Pflicht aufgrund des
Königlichen Erlasses vom 17. September 1988 zur Festlegung der Königlichen Erlasses vom 17. September 1988 zur Festlegung der
Bedingungen für die Einrichtung von Zonen, in denen die Bedingungen für die Einrichtung von Zonen, in denen die
Geschwindigkeit auf 30 km in der Stunde beschränkt ist, ergangen in Geschwindigkeit auf 30 km in der Stunde beschränkt ist, ergangen in
Ausführung von Artikel 22quater der Strassenverkehrsordnung Ausführung von Artikel 22quater der Strassenverkehrsordnung
(Königlicher Erlass vom 1. Dezember 1975 zur Einführung der (Königlicher Erlass vom 1. Dezember 1975 zur Einführung der
allgemeinen Strassenverkehrsordnung). allgemeinen Strassenverkehrsordnung).
Wohngebiete konnten durch die Verkehrsschilder F4a und F4b, die die Wohngebiete konnten durch die Verkehrsschilder F4a und F4b, die die
Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränken, abgegrenzt werden. Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränken, abgegrenzt werden.
2. Die 30-Zone als neue Norm für alle Wohngebiete 2. Die 30-Zone als neue Norm für alle Wohngebiete
Nach einer ersten Zeitspanne, in der vereinzelte Strassen und ruhige Nach einer ersten Zeitspanne, in der vereinzelte Strassen und ruhige
Wohnviertel die Rechtsform einer 30-Zone erhielten, ist die Tendenz Wohnviertel die Rechtsform einer 30-Zone erhielten, ist die Tendenz
entstanden, 30-Zonen auch in den Stadtzentren einzurichten. In diesen entstanden, 30-Zonen auch in den Stadtzentren einzurichten. In diesen
Zentren, aber auch in anderen Wohnvierteln, sind die Konflikte Zentren, aber auch in anderen Wohnvierteln, sind die Konflikte
zwischen dem motorisierten Verkehr einerseits und dem Verkehr der zwischen dem motorisierten Verkehr einerseits und dem Verkehr der
Fussgänger und Radfahrer andererseits am schwerwiegendsten und am Fussgänger und Radfahrer andererseits am schwerwiegendsten und am
häufigsten. häufigsten.
Bei einem Zusammenstoss mit einem mit einer Geschwindigkeit von 50 Bei einem Zusammenstoss mit einem mit einer Geschwindigkeit von 50
km/h fahrenden Fahrzeug hat ein Fussgänger lediglich 20 % km/h fahrenden Fahrzeug hat ein Fussgänger lediglich 20 %
Überlebenschancen; bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h beträgt die Überlebenschancen; bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h beträgt die
Überlebenschance 90 %. Der Aufprall bei einem Zusammenstoss bei 50 Überlebenschance 90 %. Der Aufprall bei einem Zusammenstoss bei 50
km/h entspricht einem freien Fall aus 10 m Höhe oder aus einem dritten km/h entspricht einem freien Fall aus 10 m Höhe oder aus einem dritten
Stockwerk. Bei 30 km/h entspricht der Aufprall einem Fall aus 3,5 m Stockwerk. Bei 30 km/h entspricht der Aufprall einem Fall aus 3,5 m
Höhe oder « nur » aus dem ersten Stockwerk. Höhe oder « nur » aus dem ersten Stockwerk.
Schliesslich wird der Bremsweg, der unter Berücksichtigung einer Schliesslich wird der Bremsweg, der unter Berücksichtigung einer
Reaktionszeit von einer Sekunde und eines Bremsvorgangs unter idealen Reaktionszeit von einer Sekunde und eines Bremsvorgangs unter idealen
Bedingungen, bei guten Strassen- und Wetterverhältnissen, bei einer Bedingungen, bei guten Strassen- und Wetterverhältnissen, bei einer
Geschwindigkeit von 30 km/h 13 Meter beträgt, bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h 13 Meter beträgt, bei einer
Geschwindigkeit von 50 km/h mehr als verdoppelt und beträgt 27 Meter. Geschwindigkeit von 50 km/h mehr als verdoppelt und beträgt 27 Meter.
Berücksichtigt man all diese Umstände, ist klar, dass Fussgänger und Berücksichtigt man all diese Umstände, ist klar, dass Fussgänger und
Radfahrer, unter denen sich Betagte und Kinder befinden, innerhalb Radfahrer, unter denen sich Betagte und Kinder befinden, innerhalb
einer 30-Zone weniger Gefahr laufen, einen Unfall zu haben, und im einer 30-Zone weniger Gefahr laufen, einen Unfall zu haben, und im
Fall eines Unfalls weniger schwerwiegende Verletzungen davontragen. Fall eines Unfalls weniger schwerwiegende Verletzungen davontragen.
Auch in unseren Nachbarländern wird die Geschwindigkeitsbeschränkung Auch in unseren Nachbarländern wird die Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 30 km/h allmählich zur Norm für Wohnviertel. In den Niederlanden auf 30 km/h allmählich zur Norm für Wohnviertel. In den Niederlanden
zum Beispiel wird die 30-Zone im Rahmen des Programms « Sicherheit auf zum Beispiel wird die 30-Zone im Rahmen des Programms « Sicherheit auf
Dauer » gefördert und verallgemeinert. In Grossbritannien ist durch Dauer » gefördert und verallgemeinert. In Grossbritannien ist durch
eine fünfjährige Untersuchung die Zweckmässigkeit der 30-Zonen eine fünfjährige Untersuchung die Zweckmässigkeit der 30-Zonen
nachgewiesen worden: Die Anzahl Unfälle ging um 60 %, die Anzahl nachgewiesen worden: Die Anzahl Unfälle ging um 60 %, die Anzahl
Unfälle, in die Kinder als Fussgänger verwickelt waren, um 70 %, die Unfälle, in die Kinder als Fussgänger verwickelt waren, um 70 %, die
Anzahl Unfälle, in die Kinder als Radfahrer verwickelt waren, um fast Anzahl Unfälle, in die Kinder als Radfahrer verwickelt waren, um fast
50 % und die Anzahl aller Fahrradunfälle zusammen um fast 30 % zurück. 50 % und die Anzahl aller Fahrradunfälle zusammen um fast 30 % zurück.
Die durchschnittliche Geschwindigkeit hat sich um beinahe 15 km/h Die durchschnittliche Geschwindigkeit hat sich um beinahe 15 km/h
verringert. In Schweden haben die Behörden die Beschränkung der verringert. In Schweden haben die Behörden die Beschränkung der
Geschwindigkeit auf 30 km/h in allen Stadtgebieten, also nicht nur in Geschwindigkeit auf 30 km/h in allen Stadtgebieten, also nicht nur in
den Strassen mit Wohn-, sondern auch in denen mit Verkehrsfunktion, den Strassen mit Wohn-, sondern auch in denen mit Verkehrsfunktion,
auferlegt. Diese Operation ist Bestandteil der politischen auferlegt. Diese Operation ist Bestandteil der politischen
Zielvorstellung « Vision Null », die einen Verkehrsablauf ohne Tote Zielvorstellung « Vision Null », die einen Verkehrsablauf ohne Tote
oder Schwerverletzte anstrebt. Das bedeutet, dass in Schweden auf oder Schwerverletzte anstrebt. Das bedeutet, dass in Schweden auf
Strassen, die gleichzeitig von Fussgängern, Radfahrern und Autofahrern Strassen, die gleichzeitig von Fussgängern, Radfahrern und Autofahrern
benutzt werden, die Geschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten benutzt werden, die Geschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten
werden darf. werden darf.
Alles spricht also für eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 Alles spricht also für eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30
km/h. Die Geschwindigkeit von 30 km/h muss zur Norm für alle km/h. Die Geschwindigkeit von 30 km/h muss zur Norm für alle
Wohngebiete werden. Wohngebiete werden.
Ausserdem wird eine in Sachen Verkehr sicherere und Ausserdem wird eine in Sachen Verkehr sicherere und
bürgerfreundlichere Umgebung den Gebrauch anderer Fortbewegungsmittel bürgerfreundlichere Umgebung den Gebrauch anderer Fortbewegungsmittel
als Autos fördern, was ebenfalls dazu beitragen wird, das Leben in der als Autos fördern, was ebenfalls dazu beitragen wird, das Leben in der
Stadt und in den Stadtvierteln attraktiver zu gestalten. Stadt und in den Stadtvierteln attraktiver zu gestalten.
3. Die neue Regelung 3. Die neue Regelung
Aus einer Bewertung der bestehenden 30-Zonen und der auf die Verwalter Aus einer Bewertung der bestehenden 30-Zonen und der auf die Verwalter
des Strassen- und Wegenetzes bei Einrichtung dieser Zonen zugekommenen des Strassen- und Wegenetzes bei Einrichtung dieser Zonen zugekommenen
Probleme ist hervorgegangen, dass die Regelung flexibler gemacht Probleme ist hervorgegangen, dass die Regelung flexibler gemacht
werden muss, wenn man Wohnviertel im Hinblick auf deren Sicherheit und werden muss, wenn man Wohnviertel im Hinblick auf deren Sicherheit und
Bürgerfreundlichkeit systematisch in grösserem Umfang als 30-Zonen Bürgerfreundlichkeit systematisch in grösserem Umfang als 30-Zonen
abgrenzen will. abgrenzen will.
Die Regelung in bezug auf die Einrichtung von 30-Zonen ist daher Die Regelung in bezug auf die Einrichtung von 30-Zonen ist daher
überprüft und in vielen Punkten flexibler gemacht worden, was auch überprüft und in vielen Punkten flexibler gemacht worden, was auch
eine Verringerung der Einrichtungskosten zur Folge hat. Grundregel eine Verringerung der Einrichtungskosten zur Folge hat. Grundregel
bleibt jedoch, dass die durch Verkehrsschilder auferlegte bleibt jedoch, dass die durch Verkehrsschilder auferlegte
Geschwindigkeitsbeschränkung weiterhin durch andere Massnahmen Geschwindigkeitsbeschränkung weiterhin durch andere Massnahmen
unterstützt werden muss. unterstützt werden muss.
Von diesem Prinzip abzuweichen, würde die Glaubwürdigkeit der Regelung Von diesem Prinzip abzuweichen, würde die Glaubwürdigkeit der Regelung
in Frage stellen. in Frage stellen.
Artikel 22quater der Strassenverkehrsordnung ist selbstverständlich Artikel 22quater der Strassenverkehrsordnung ist selbstverständlich
nicht abgeändert worden. nicht abgeändert worden.
Die neuen Vorschriften betreffen die Bedingungen für die Einrichtung Die neuen Vorschriften betreffen die Bedingungen für die Einrichtung
von Zonen, in denen die Geschwindigkeit auf 30 km in der Stunde von Zonen, in denen die Geschwindigkeit auf 30 km in der Stunde
beschränkt ist. Sie sind im Königlichen Erlass vom 9. Oktober 1998 beschränkt ist. Sie sind im Königlichen Erlass vom 9. Oktober 1998
enthalten und im Belgischen Staatsblatt vom 28. Oktober 1998 enthalten und im Belgischen Staatsblatt vom 28. Oktober 1998
veröffentlicht worden. veröffentlicht worden.
Sie werden nachstehend erörtert. Sie werden nachstehend erörtert.
3.1 Vorbedingungen (Artikel 1) 3.1 Vorbedingungen (Artikel 1)
3.1.1 In einer oder mehreren Strassen, wo die Aufenthaltsfunktion 3.1.1 In einer oder mehreren Strassen, wo die Aufenthaltsfunktion
überwiegt oder wo die Verkehrsfunktion der Aufenthaltsfunktion überwiegt oder wo die Verkehrsfunktion der Aufenthaltsfunktion
untergeordnet wird (Artikel 1 Nr. 1.) untergeordnet wird (Artikel 1 Nr. 1.)
Der erste Schritt bei der Abgrenzung von 30-Zone-Gebieten besteht im Der erste Schritt bei der Abgrenzung von 30-Zone-Gebieten besteht im
Prinzip in der Ausarbeitung eines Verkehrsplans, durch den die Prinzip in der Ausarbeitung eines Verkehrsplans, durch den die
Strassen in Kategorien aufgeteilt werden. Für jede Strasse wird die Strassen in Kategorien aufgeteilt werden. Für jede Strasse wird die
Funktion - das heisst die Wohn-, Aufenthalts-, Verkehrs- oder Funktion - das heisst die Wohn-, Aufenthalts-, Verkehrs- oder
Transitfunktion - festgelegt. Transitfunktion - festgelegt.
Einige Definitionen: Einige Definitionen:
- Die Transitfunktion ist die Rolle der Strasse als Glied des - Die Transitfunktion ist die Rolle der Strasse als Glied des
Strassennetzes. Strassennetzes.
- Die Wohnfunktion ist die Rolle der Strasse, die sich aus dem - Die Wohnfunktion ist die Rolle der Strasse, die sich aus dem
Geschehen ergibt, das sich auf den anliegenden Parzellen abspielt (der Geschehen ergibt, das sich auf den anliegenden Parzellen abspielt (der
Verkehr ober- und unterhalb wird der Wohnfunktion zugeordnet). Verkehr ober- und unterhalb wird der Wohnfunktion zugeordnet).
- Die Verkehrsfunktion ist die Rolle der Strasse als Träger - Die Verkehrsfunktion ist die Rolle der Strasse als Träger
motorisierter Fortbewegung. motorisierter Fortbewegung.
- Die Aufenthaltsfunktion ist die Rolle der Strasse als Träger aller - Die Aufenthaltsfunktion ist die Rolle der Strasse als Träger aller
Aktivitäten mit Ausnahme der motorisierten Fortbewegung. Aktivitäten mit Ausnahme der motorisierten Fortbewegung.
Anhand dieser Aufteilung in Kategorien kann der Verwalter des Anhand dieser Aufteilung in Kategorien kann der Verwalter des
Strassen- und Wegenetzes bestimmen, in welcher Strasse oder auf Strassen- und Wegenetzes bestimmen, in welcher Strasse oder auf
welchem Gebiet die Aufenthaltsfunktion überwiegt oder verstärkt werden welchem Gebiet die Aufenthaltsfunktion überwiegt oder verstärkt werden
muss und wo demzufolge eine 30-Zone einzurichten wäre. muss und wo demzufolge eine 30-Zone einzurichten wäre.
Die Einrichtung einer 30-Zone ist also nicht mehr nur dann möglich, Die Einrichtung einer 30-Zone ist also nicht mehr nur dann möglich,
wenn die Aufenthaltsfunktion von Natur aus überwiegt, sondern auch, wenn die Aufenthaltsfunktion von Natur aus überwiegt, sondern auch,
wenn diese Funktion durch die Zunahme des Verkehrs beeinträchtigt wenn diese Funktion durch die Zunahme des Verkehrs beeinträchtigt
worden ist und wieder aufgewertet werden muss. worden ist und wieder aufgewertet werden muss.
Im Vergleich zum früheren Wortlaut von Artikel 1 Nr. 1., aus dem man Im Vergleich zum früheren Wortlaut von Artikel 1 Nr. 1., aus dem man
ableiten konnte, dass nur bestehende Situationen als Grundlage für die ableiten konnte, dass nur bestehende Situationen als Grundlage für die
Ausarbeitung einer Regelung der 30-Zonen in Fragen kamen, legt der Ausarbeitung einer Regelung der 30-Zonen in Fragen kamen, legt der
aktuelle Wortlaut Nachdruck auf den Aspekt der « erwünschten Situation aktuelle Wortlaut Nachdruck auf den Aspekt der « erwünschten Situation
». ».
3.1.2 Nach vorhergehender Konzertierung mit den Gesellschaften des 3.1.2 Nach vorhergehender Konzertierung mit den Gesellschaften des
Linienverkehrs mit öffentlichen Verkehrsmitteln, den Feuerwehrdiensten Linienverkehrs mit öffentlichen Verkehrsmitteln, den Feuerwehrdiensten
und den Diensten für dringende medizinische Hilfe, die diese Zone und den Diensten für dringende medizinische Hilfe, die diese Zone
bedienen, insbesondere in Sachen Verkehrsberuhigungsmassnahmen bedienen, insbesondere in Sachen Verkehrsberuhigungsmassnahmen
(Artikel 1 Nr. 2.) (Artikel 1 Nr. 2.)
Aus der Bewertung geht hervor, dass öffentliche Verkehrsmittel und Aus der Bewertung geht hervor, dass öffentliche Verkehrsmittel und
30-Zonen problemlos miteinander vereinbar sind. Da das Ziel der 30-Zonen problemlos miteinander vereinbar sind. Da das Ziel der
30-Zone indirekt darin besteht, überschüssigen Autoverkehr zu 30-Zone indirekt darin besteht, überschüssigen Autoverkehr zu
verhindern und andere Transportmittel zu fördern, ist ausserdem verhindern und andere Transportmittel zu fördern, ist ausserdem
offensichtlich, dass die öffentlichen Verkehrsmittel in 30-Zonen in offensichtlich, dass die öffentlichen Verkehrsmittel in 30-Zonen in
den Stadtzentren und in anderen Wohnvierteln eine wertvolle den Stadtzentren und in anderen Wohnvierteln eine wertvolle
Alternative zum Auto sind. Alternative zum Auto sind.
Die aktuelle Regelung verpflichtet ausdrücklich zur Konzertierung. Die aktuelle Regelung verpflichtet ausdrücklich zur Konzertierung.
Ausserdem darf sich diese Konzertierung nicht auf das Prinzip der Ausserdem darf sich diese Konzertierung nicht auf das Prinzip der
Einrichtung von 30-Zonen beschränken, sondern muss insbesondere die Einrichtung von 30-Zonen beschränken, sondern muss insbesondere die
geschwindigkeitsbeschränkenden Massnahmen mit einbeziehen. geschwindigkeitsbeschränkenden Massnahmen mit einbeziehen.
Die geschwindigkeitsbeschränkenden Massnahmen dürfen die Durchfahrt Die geschwindigkeitsbeschränkenden Massnahmen dürfen die Durchfahrt
von Fahrzeugen nicht derart behindern, dass die Qualität der von Fahrzeugen nicht derart behindern, dass die Qualität der
Dienstleistungen oder der Nothilfe beeinträchtigt oder die 30-Zone Dienstleistungen oder der Nothilfe beeinträchtigt oder die 30-Zone
nicht mehr bedient wird. nicht mehr bedient wird.
Die Konzertierung greift ebenfalls zusätzlichen Arbeiten vor, die im Die Konzertierung greift ebenfalls zusätzlichen Arbeiten vor, die im
nachhinein vorgenommen werden müssten, damit die öffentlichen nachhinein vorgenommen werden müssten, damit die öffentlichen
Transportmittel oder die Rettungsdienste die betreffende 30-Zone Transportmittel oder die Rettungsdienste die betreffende 30-Zone
bedienen können. bedienen können.
Was den Sektor der dringenden medizinischen Hilfe - im allgemeinen « Was den Sektor der dringenden medizinischen Hilfe - im allgemeinen «
100-Dienst » genannt - betrifft, muss der Verantwortliche der 100-Dienst » genannt - betrifft, muss der Verantwortliche der
zugelassenen oder von den Behörden innerhalb des einheitlichen zugelassenen oder von den Behörden innerhalb des einheitlichen
Notrufssystems organisierten Ambulanzdienste mit einbezogen werden. Notrufssystems organisierten Ambulanzdienste mit einbezogen werden.
(1) (1)
3.2 Organisation des Verkehrs innerhalb der Zone (Artikel 2) 3.2 Organisation des Verkehrs innerhalb der Zone (Artikel 2)
3.2.1 Ausser innerhalb eines Kreisverkehrs, der durch das 3.2.1 Ausser innerhalb eines Kreisverkehrs, der durch das
Verkehrsschild D5 angezeigt wird und dessen Zufahrtswege durch die Verkehrsschild D5 angezeigt wird und dessen Zufahrtswege durch die
Verkehrsschilder B1 oder B5 gekennzeichnet sind, gilt Rechtsvorfahrt. Verkehrsschilder B1 oder B5 gekennzeichnet sind, gilt Rechtsvorfahrt.
Die Vorfahrt kann jedoch ausnahmsweise durch die Verkehrsschilder B15, Die Vorfahrt kann jedoch ausnahmsweise durch die Verkehrsschilder B15,
B1 oder B5 geregelt werden (Artikel 2 Nr. 1.) B1 oder B5 geregelt werden (Artikel 2 Nr. 1.)
Einer bestimmten Strecke durch die Verkehrsschilder B9 - B15 und B1 - Einer bestimmten Strecke durch die Verkehrsschilder B9 - B15 und B1 -
B5 Vorfahrt zu gewähren, ist eine verkehrstechnische Massnahme, die B5 Vorfahrt zu gewähren, ist eine verkehrstechnische Massnahme, die
auf einen schnelleren Verkehrsablauf abzielt. auf einen schnelleren Verkehrsablauf abzielt.
Das Anbringen dieser Verkehrsschilder verleiht der Verkehrsfunktion Das Anbringen dieser Verkehrsschilder verleiht der Verkehrsfunktion
einer bestimmten Strasse also Nachdruck. Daher ist es logisch, dass einer bestimmten Strasse also Nachdruck. Daher ist es logisch, dass
diese Verkehrsschilder nicht in 30-Zonen angebracht werden, sondern diese Verkehrsschilder nicht in 30-Zonen angebracht werden, sondern
dass weiterhin die Rechtsvorfahrt gilt, die an sich schon dass weiterhin die Rechtsvorfahrt gilt, die an sich schon
geschwindigkeitsbeschränkend wirkt. geschwindigkeitsbeschränkend wirkt.
Ausnahmsweise besteht zur Zeit jedoch die Möglichkeit, von der Ausnahmsweise besteht zur Zeit jedoch die Möglichkeit, von der
Rechtsvorfahrt abzuweichen. Diese Massnahme muss jedoch mit Umsicht Rechtsvorfahrt abzuweichen. Diese Massnahme muss jedoch mit Umsicht
angewandt werden. In einer 30-Zone ist ein schneller Verkehrsablauf angewandt werden. In einer 30-Zone ist ein schneller Verkehrsablauf
zweitrangig. Eine punktuelle Abweichung kann zum Beispiel erfolgen, zweitrangig. Eine punktuelle Abweichung kann zum Beispiel erfolgen,
- wenn bei der Einrichtung oder der Neugestaltung einer Kreuzung eine - wenn bei der Einrichtung oder der Neugestaltung einer Kreuzung eine
bestimmte Abzweigung visuell als Vorfahrtsstrecke angelegt wird; bestimmte Abzweigung visuell als Vorfahrtsstrecke angelegt wird;
- wenn eine Durchfahrt mit bedeutender Verbindungsfunktion aus Gründen - wenn eine Durchfahrt mit bedeutender Verbindungsfunktion aus Gründen
der Einheitlichkeit aufgrund der grossen Anzahl Fussgänger und der Einheitlichkeit aufgrund der grossen Anzahl Fussgänger und
Radfahrer, die sie benutzen, in eine 30-Zone aufgenommen werden muss; Radfahrer, die sie benutzen, in eine 30-Zone aufgenommen werden muss;
- wenn die Aufrechterhaltung der Rechtsvorfahrt den Verkehrsablauf an - wenn die Aufrechterhaltung der Rechtsvorfahrt den Verkehrsablauf an
einer bestimmten Kreuzung unmöglich macht. einer bestimmten Kreuzung unmöglich macht.
Wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, werden dort die Wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, werden dort die
Verkehrsschilder B1 oder B5 und B15 angebracht. Das Verkehrsschild B9 Verkehrsschilder B1 oder B5 und B15 angebracht. Das Verkehrsschild B9
ist in keinem Fall zugelassen. ist in keinem Fall zugelassen.
In einem sich in einer 30-Zone befindenden Kreisverkehr bleibt die In einem sich in einer 30-Zone befindenden Kreisverkehr bleibt die
allgemeine Regelung anwendbar, das heisst, dass jeder allgemeine Regelung anwendbar, das heisst, dass jeder
Verkehrsteilnehmer, der sich im Kreisverkehr befindet, Vorfahrt hat Verkehrsteilnehmer, der sich im Kreisverkehr befindet, Vorfahrt hat
vor allen anderen, die in den Kreisverkehr einfahren möchten. Wie für vor allen anderen, die in den Kreisverkehr einfahren möchten. Wie für
jeden Kreisverkehr auch ausserhalb einer 30-Zone müssen die jeden Kreisverkehr auch ausserhalb einer 30-Zone müssen die
Verkehrsschilder B1 oder B5 auf den Zufahrtsstrassen angebracht Verkehrsschilder B1 oder B5 auf den Zufahrtsstrassen angebracht
werden. werden.
Wenn sich innerhalb einer 30-Zone eine Wohnzone befindet, gilt an den Wenn sich innerhalb einer 30-Zone eine Wohnzone befindet, gilt an den
Ausfahrten der Wohnzone ab sofort die Rechtsvorfahrt. Der Ausfahrten der Wohnzone ab sofort die Rechtsvorfahrt. Der
Ministerielle Erlass vom 11. Oktober 1976 zur Festlegung der Ministerielle Erlass vom 11. Oktober 1976 zur Festlegung der
Mindestmasse und der Sonderbedingungen für das Anbringen der Mindestmasse und der Sonderbedingungen für das Anbringen der
Verkehrsschilder ist durch Artikel 3 des am 28. Oktober 1998 im Verkehrsschilder ist durch Artikel 3 des am 28. Oktober 1998 im
Belgischen Staatsblatt erschienenen Ministeriellen Erlasses vom 9. Belgischen Staatsblatt erschienenen Ministeriellen Erlasses vom 9.
Oktober 1998 zur Abänderung des vorerwähnten Ministeriellen Erlasses Oktober 1998 zur Abänderung des vorerwähnten Ministeriellen Erlasses
in diesem Sinne angepasst worden. Die Verpflichtung, am Ausgang einer in diesem Sinne angepasst worden. Die Verpflichtung, am Ausgang einer
Wohnzone das Verkehrsschild B1 oder B5 anzubringen, wird aufgehoben, Wohnzone das Verkehrsschild B1 oder B5 anzubringen, wird aufgehoben,
wenn die Wohnzone in eine 30-Zone mündet. wenn die Wohnzone in eine 30-Zone mündet.
3.2.2 Der Verkehr darf nur ausnahmsweise durch Verkehrslichtzeichen 3.2.2 Der Verkehr darf nur ausnahmsweise durch Verkehrslichtzeichen
geregelt werden (Artikel 2 Nr. 2.) geregelt werden (Artikel 2 Nr. 2.)
Im Prinzip gehören Verkehrslichtzeichen nicht in eine 30-Zone. Sie Im Prinzip gehören Verkehrslichtzeichen nicht in eine 30-Zone. Sie
unterstreichen in der Tat eher die Verkehrs- als die unterstreichen in der Tat eher die Verkehrs- als die
Aufenthaltsfunktion einer Strasse. Doch auch diesbezüglich kann zur Aufenthaltsfunktion einer Strasse. Doch auch diesbezüglich kann zur
Zeit von der Regel abgewichen werden. Zeit von der Regel abgewichen werden.
Unter den Ausnahmefällen seien folgende hier angegeben: Unter den Ausnahmefällen seien folgende hier angegeben:
- Verkehrslichtzeichen zur Regelung des Verkehrs von Fahrzeugen des - Verkehrslichtzeichen zur Regelung des Verkehrs von Fahrzeugen des
Linienverkehrs mit öffentlichen Verkehrsmitteln; Linienverkehrs mit öffentlichen Verkehrsmitteln;
- Verkehrslichtzeichen zum Schutz der Fussgängerüberwege ausserhalb - Verkehrslichtzeichen zum Schutz der Fussgängerüberwege ausserhalb
von Kreuzungen, was innerhalb einer 30-Zone an sich schon als eine von Kreuzungen, was innerhalb einer 30-Zone an sich schon als eine
Ausnahme angesehen werden muss; Ausnahme angesehen werden muss;
- Verkehrslichtzeichen an Kreuzungen, wo eine Abzweigung die Zufahrt - Verkehrslichtzeichen an Kreuzungen, wo eine Abzweigung die Zufahrt
beziehungsweise Ausfahrt einer 30-Zone bildet; beziehungsweise Ausfahrt einer 30-Zone bildet;
- Verkehrslichtzeichen an einer bestimmten Kreuzung, wenn der - Verkehrslichtzeichen an einer bestimmten Kreuzung, wenn der
Verkehrsablauf ohne sie unmöglich ist; Verkehrsablauf ohne sie unmöglich ist;
- Verkehrslichtzeichen zur Regelung der Ein- und Ausfahrten der - Verkehrslichtzeichen zur Regelung der Ein- und Ausfahrten der
Feuerwehrdienste oder anderen Dienste für dringende Hilfe. Feuerwehrdienste oder anderen Dienste für dringende Hilfe.
3.2.3 Transitverkehr sollte möglichst vermieden werden (Artikel 2 Nr. 3.2.3 Transitverkehr sollte möglichst vermieden werden (Artikel 2 Nr.
3.) 3.)
Im Prinzip gehört in eine 30-Zone nur der Verkehr, der von der Zone Im Prinzip gehört in eine 30-Zone nur der Verkehr, der von der Zone
ausgeht oder zur ihr hinführt, oder, mit anderen Worten: Es soll sich ausgeht oder zur ihr hinführt, oder, mit anderen Worten: Es soll sich
um Ortsverkehr handeln. Bei der Bewertung der 30-Zonen hat sich um Ortsverkehr handeln. Bei der Bewertung der 30-Zonen hat sich
herausgestellt, dass Verkehr, der dort keine Daseinsberechtigung hat, herausgestellt, dass Verkehr, der dort keine Daseinsberechtigung hat,
das Funktionieren einer 30-Zone sehr beeinträchtigen kann. das Funktionieren einer 30-Zone sehr beeinträchtigen kann.
Wenn der Transitverkehr in einer geplanten Zone sehr bedeutend ist, Wenn der Transitverkehr in einer geplanten Zone sehr bedeutend ist,
sollte zunächst nach annehmbaren Alternativen gesucht werden, vor sollte zunächst nach annehmbaren Alternativen gesucht werden, vor
allem, wenn es sich um Verkehr von Schwerlastfahrzeugen handelt. Dabei allem, wenn es sich um Verkehr von Schwerlastfahrzeugen handelt. Dabei
ist eine gute Beschilderung der alternativen Strecken von grosser ist eine gute Beschilderung der alternativen Strecken von grosser
Bedeutung. Bedeutung.
Sind keine Alternativen vorhanden und muss die Aufenthaltsfunktion des Sind keine Alternativen vorhanden und muss die Aufenthaltsfunktion des
besagten Weges oder der besagten Strassen geschützt oder aufgewertet besagten Weges oder der besagten Strassen geschützt oder aufgewertet
werden, können diese Wege und Strassen dennoch als 30-Zone abgegrenzt werden, können diese Wege und Strassen dennoch als 30-Zone abgegrenzt
oder in eine einheitliche 30-Zone aufgenommen werden. oder in eine einheitliche 30-Zone aufgenommen werden.
Da erwiesen ist, dass vor allem Führer auf der Durchreise ihr Da erwiesen ist, dass vor allem Führer auf der Durchreise ihr
Fahrverhalten nicht genügend anpassen, muss den für das Erreichen der Fahrverhalten nicht genügend anpassen, muss den für das Erreichen der
erwünschten Geschwindigkeit notwendigen Massnahmen besondere erwünschten Geschwindigkeit notwendigen Massnahmen besondere
Aufmerksamkeit geschenkt werden. Aufmerksamkeit geschenkt werden.
3.3 Organisation der 30-Zone (Artikel 3, 4 und 5) 3.3 Organisation der 30-Zone (Artikel 3, 4 und 5)
3.3.1 Die Zufahrten zur Zone müssen durch die Ortsbeschaffenheit oder 3.3.1 Die Zufahrten zur Zone müssen durch die Ortsbeschaffenheit oder
eine Einrichtung oder durch eine Kombination beider klar erkennbar eine Einrichtung oder durch eine Kombination beider klar erkennbar
sein (Artikel 3) sein (Artikel 3)
Ein Verkehrsteilnehmer, der in eine 30-Zone einfährt, muss sich dessen Ein Verkehrsteilnehmer, der in eine 30-Zone einfährt, muss sich dessen
genau bewusst sein. Der Unterschied zur geschlossenen Ortschaft, in genau bewusst sein. Der Unterschied zur geschlossenen Ortschaft, in
der 50 km/h gelten, muss ihm logisch erscheinen. der 50 km/h gelten, muss ihm logisch erscheinen.
In bestimmten Situationen kann das räumliche Bild sich derart In bestimmten Situationen kann das räumliche Bild sich derart
verändern, dass in der Tat der naturgetreue Eindruck einer Einfahrt verändern, dass in der Tat der naturgetreue Eindruck einer Einfahrt
entsteht. In diesem Fall genügt die Anbringung der Verkehrsschilder entsteht. In diesem Fall genügt die Anbringung der Verkehrsschilder
F4a und F4b. F4a und F4b.
Wo das nicht der Fall ist, sollte der Eindruck einer Einfahrt Wo das nicht der Fall ist, sollte der Eindruck einer Einfahrt
geschaffen werden, um den Beginn einer 30-Zone hervorzuheben. geschaffen werden, um den Beginn einer 30-Zone hervorzuheben.
Dies kann zum Beispiel durch Verengung der Fahrbahn anhand von Dies kann zum Beispiel durch Verengung der Fahrbahn anhand von
Strassenmarkierungen (Ausweichzonen), durch ein- oder zweiseitige Strassenmarkierungen (Ausweichzonen), durch ein- oder zweiseitige
Bürgersteigvorsprünge, differenzierten Strassenbelag, die Aufteilung Bürgersteigvorsprünge, differenzierten Strassenbelag, die Aufteilung
in Fahrspuren, Fahrbahnanhebungen, Kreisverkehre, Verschiebungen der in Fahrspuren, Fahrbahnanhebungen, Kreisverkehre, Verschiebungen der
Strassenachse mit oder ohne Leitinsel, usw. geschehen. Strassenachse mit oder ohne Leitinsel, usw. geschehen.
3.3.2 Innerhalb der Zone muss die Geschwindigkeit durch Massnahmen in 3.3.2 Innerhalb der Zone muss die Geschwindigkeit durch Massnahmen in
bezug auf die Organisation des Verkehrs oder des Parkens, durch bezug auf die Organisation des Verkehrs oder des Parkens, durch
infrastrukturelle Massnahmen oder durch andere Anpassungen des infrastrukturelle Massnahmen oder durch andere Anpassungen des
Strassenbildes oder durch eine Kombination dieser Massnahmen auf 30 km Strassenbildes oder durch eine Kombination dieser Massnahmen auf 30 km
in der Stunde beschränkt werden (Artikel 4) in der Stunde beschränkt werden (Artikel 4)
Dieser Artikel umfasst die wesentliche Neuheit im Vergleich zum Dieser Artikel umfasst die wesentliche Neuheit im Vergleich zum
früheren Erlass. früheren Erlass.
Die Strassenverwaltung muss zunächst Geschwindigkeitsmessungen in der Die Strassenverwaltung muss zunächst Geschwindigkeitsmessungen in der
Strasse oder Zone vornehmen, in der sie die 30-Zone einrichten möchte. Strasse oder Zone vornehmen, in der sie die 30-Zone einrichten möchte.
Die Geschwindigkeitsmessungen werden, über die ganze Zone verteilt, Die Geschwindigkeitsmessungen werden, über die ganze Zone verteilt,
vorzugsweise an den kritischsten Stellen von Strassen vorgenommen, in vorzugsweise an den kritischsten Stellen von Strassen vorgenommen, in
denen das Risiko überhöhter Geschwindigkeiten am grössten ist. Sie denen das Risiko überhöhter Geschwindigkeiten am grössten ist. Sie
werden an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Uhrzeiten werden an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Uhrzeiten
durchgeführt, um ein repräsentatives Bild der bei normalem Verkehr durchgeführt, um ein repräsentatives Bild der bei normalem Verkehr
praktizierten Durchschnittsgeschwindigkeit zu vermitteln. praktizierten Durchschnittsgeschwindigkeit zu vermitteln.
Um die Geschwindigkeit zu bestimmen, sollte die V85-Norm benutzt Um die Geschwindigkeit zu bestimmen, sollte die V85-Norm benutzt
werden, das heisst die Geschwindigkeit, mit der 85 % der werden, das heisst die Geschwindigkeit, mit der 85 % der
Verkehrsteilnehmer sich fortbewegen. Wenn die Verkehrsteilnehmer sich fortbewegen. Wenn die
Durchschnittsgeschwindigkeit bei ungefähr 30 km/h liegt, kann die Durchschnittsgeschwindigkeit bei ungefähr 30 km/h liegt, kann die
Strasse oder die Zone ohne weiteres als 30-Zone abgegrenzt oder in Strasse oder die Zone ohne weiteres als 30-Zone abgegrenzt oder in
eine solche Zone aufgenommen werden. Ist dies nicht der Fall, müssen eine solche Zone aufgenommen werden. Ist dies nicht der Fall, müssen
an Stellen mit bedeutend erhöhtem Radfahrer- oder Fussgängerverkehr an Stellen mit bedeutend erhöhtem Radfahrer- oder Fussgängerverkehr
zusätzliche Massnahmen in Betracht gezogen werden. zusätzliche Massnahmen in Betracht gezogen werden.
Früher war lediglich die Rede von geschwindigkeitsbeschränkenden Früher war lediglich die Rede von geschwindigkeitsbeschränkenden
Massnahmen, was infrastrukturelle Massnahmen voraussetzt. Massnahmen, was infrastrukturelle Massnahmen voraussetzt.
Zur Zeit bieten sich breitgefächertere Möglichkeiten, deren Ziel unter Zur Zeit bieten sich breitgefächertere Möglichkeiten, deren Ziel unter
anderem die Begrenzung der Installierungskosten ist, nämlich: anderem die Begrenzung der Installierungskosten ist, nämlich:
1. Massnahmen zur Organisation des Verkehrs 1. Massnahmen zur Organisation des Verkehrs
Durch die Einführung von Einbahnverkehr, eventuell auf einen Durch die Einführung von Einbahnverkehr, eventuell auf einen
Strassenabschnitt zwischen zwei Kreuzungen begrenzt, durch die Strassenabschnitt zwischen zwei Kreuzungen begrenzt, durch die
Einschränkung der Zufahrt zu bestimmten Strassen und durch die Einschränkung der Zufahrt zu bestimmten Strassen und durch die
Einführung eines Systems von Verkehrsschikanen kann der Verkehr sehr Einführung eines Systems von Verkehrsschikanen kann der Verkehr sehr
eingeschränkt werden. Dabei geht es um die Förderung des eingeschränkt werden. Dabei geht es um die Förderung des
Fahrradverkehrs (zum Beispiel durch begrenzten Einbahnverkehr) und der Fahrradverkehrs (zum Beispiel durch begrenzten Einbahnverkehr) und der
öffentlichen Verkehrsmittel (zum Beispiel durch das Vorsehen einer öffentlichen Verkehrsmittel (zum Beispiel durch das Vorsehen einer
Ausnahme für die Zufahrtsbegrenzung, was Autobusse betrifft, durch das Ausnahme für die Zufahrtsbegrenzung, was Autobusse betrifft, durch das
Anlegen von Busspuren und überfahrbaren Sonderspuren). Diesbezüglich Anlegen von Busspuren und überfahrbaren Sonderspuren). Diesbezüglich
wird auf ein besonderes Rundschreiben über die Lockerung der wird auf ein besonderes Rundschreiben über die Lockerung der
Einrichtungskriterien für Einbahnverkehr und eine Verallgemeinerung Einrichtungskriterien für Einbahnverkehr und eine Verallgemeinerung
dieser Massnahmen verwiesen. Der Fahrradverkehr kann dadurch sehr dieser Massnahmen verwiesen. Der Fahrradverkehr kann dadurch sehr
gefördert werden, ohne dass es zu Sicherheitsproblemen kommt. Je gefördert werden, ohne dass es zu Sicherheitsproblemen kommt. Je
weniger Autos verkehren, umso besser ist die Aufenthaltsfunktion einer weniger Autos verkehren, umso besser ist die Aufenthaltsfunktion einer
Zone und umso notwendiger ist es, dass die Führer ihre Geschwindigkeit Zone und umso notwendiger ist es, dass die Führer ihre Geschwindigkeit
beschränken und sie diese Beschränkung auch einhalten. beschränken und sie diese Beschränkung auch einhalten.
Während der Einbahnverkehr in der Vergangenheit eingeführt wurde, um Während der Einbahnverkehr in der Vergangenheit eingeführt wurde, um
einen flüssigeren, das heisst schnelleren Verkehr zu ermöglichen, wird einen flüssigeren, das heisst schnelleren Verkehr zu ermöglichen, wird
durch dessen Aufhebung und die Wiedereinführung des Gegenverkehrs die durch dessen Aufhebung und die Wiedereinführung des Gegenverkehrs die
Geschwindigkeit möglichst beschränkt. In diesem Fall muss darauf Geschwindigkeit möglichst beschränkt. In diesem Fall muss darauf
geachtet werden, dass die Wiedereinführung nicht erneut zugunsten des geachtet werden, dass die Wiedereinführung nicht erneut zugunsten des
Transitverkehrs ausfällt. Transitverkehrs ausfällt.
2. Massnahmen in bezug auf das Parken 2. Massnahmen in bezug auf das Parken
Parkende Fahrzeuge setzen die Geschwindigkeit des motorisierten Parkende Fahrzeuge setzen die Geschwindigkeit des motorisierten
Verkehrs herab. Ein einseitiges Parkverbot vertieft jedoch die Verkehrs herab. Ein einseitiges Parkverbot vertieft jedoch die
visuelle Perspektive, was zu erhöhter Geschwindigkeit verleitet. Aus visuelle Perspektive, was zu erhöhter Geschwindigkeit verleitet. Aus
diesem Grund ist verschränktes, schräges oder rechtwinkliges Parken diesem Grund ist verschränktes, schräges oder rechtwinkliges Parken
das ideale Mittel, um die Fahrbahn zu verengen und die Geschwindigkeit das ideale Mittel, um die Fahrbahn zu verengen und die Geschwindigkeit
auf diese Art zu beschränken. An den äusseren Enden der Parkzonen auf diese Art zu beschränken. An den äusseren Enden der Parkzonen
sollten Bürgersteigvorsprünge oder - jedenfalls in einer ersten Phase sollten Bürgersteigvorsprünge oder - jedenfalls in einer ersten Phase
- Leitinseln oder Ausweichzonen eingerichtet werden. Es sei daran - Leitinseln oder Ausweichzonen eingerichtet werden. Es sei daran
erinnert, dass es den Führern seit Inkrafttreten am 1/10/97 von erinnert, dass es den Führern seit Inkrafttreten am 1/10/97 von
Artikel 14 des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1997, durch den Artikel 14 des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1997, durch den
Artikel 77.4 der Strassenverkehrsordnung abgeändert wird, ausdrücklich Artikel 77.4 der Strassenverkehrsordnung abgeändert wird, ausdrücklich
verboten ist, auf diesen Markierungen zu fahren, anzuhalten oder zu verboten ist, auf diesen Markierungen zu fahren, anzuhalten oder zu
parken. Aus Sicherheitsgründen ist eine strenge Aufrechterhaltung parken. Aus Sicherheitsgründen ist eine strenge Aufrechterhaltung
dieser Regel erforderlich. dieser Regel erforderlich.
Wenn ein totales oder einseitiges Parkverbot eingeführt worden ist, um Wenn ein totales oder einseitiges Parkverbot eingeführt worden ist, um
den Verkehrsablauf flüssiger zu machen, kann dieses Verbot aufgehoben den Verkehrsablauf flüssiger zu machen, kann dieses Verbot aufgehoben
werden. Die Durchfahrt selbst grösserer Fahrzeuge muss weiterhin werden. Die Durchfahrt selbst grösserer Fahrzeuge muss weiterhin
möglich sein. Erwogen werden kann auch zonales Parken für Fahrzeuge möglich sein. Erwogen werden kann auch zonales Parken für Fahrzeuge
bis zu 3,5 t. Eine solche Massnahme fördert auch die bis zu 3,5 t. Eine solche Massnahme fördert auch die
Aufenthaltsfunktion einer 30-Zone. In diesem Fall muss jedoch eine Aufenthaltsfunktion einer 30-Zone. In diesem Fall muss jedoch eine
Alternative für das Parken von Schwerlastfahrzeugen ausserhalb der Alternative für das Parken von Schwerlastfahrzeugen ausserhalb der
Zone geboten werden. Zone geboten werden.
Zu dieser Kategorie Massnahmen gehört auch die Einrichtung von Zu dieser Kategorie Massnahmen gehört auch die Einrichtung von
sicheren und komfortablen Abstellplätzen für Fahrräder; die Förderung sicheren und komfortablen Abstellplätzen für Fahrräder; die Förderung
des Fahrradverkehrs erfordert auch mehr Raum für das Abstellen der des Fahrradverkehrs erfordert auch mehr Raum für das Abstellen der
Fahrräder. In Anbetracht der Zielsetzung bei der Einrichtung einer Fahrräder. In Anbetracht der Zielsetzung bei der Einrichtung einer
30-Zone, nämlich überschüssigen Autoverkehr zu vermeiden, muss weniger 30-Zone, nämlich überschüssigen Autoverkehr zu vermeiden, muss weniger
Parkraum für das Parken von Autos reserviert werden. Statt Parkplätze Parkraum für das Parken von Autos reserviert werden. Statt Parkplätze
für Autos können also, wenn möglich, zusätzliche Abstellplätze für für Autos können also, wenn möglich, zusätzliche Abstellplätze für
Fahrräder vorgesehen werden. Abstellplätze für Fahrräder auf Radwegen, Fahrräder vorgesehen werden. Abstellplätze für Fahrräder auf Radwegen,
Bürgersteigen oder Bürgersteigvorsprüngen müssen unbedingt vermieden Bürgersteigen oder Bürgersteigvorsprüngen müssen unbedingt vermieden
werden; die zusätzlichen Abstellplätze für Fahrräder dürfen den werden; die zusätzlichen Abstellplätze für Fahrräder dürfen den
manchmal schon geringen Komfort der Fussgänger nicht beeinträchtigen. manchmal schon geringen Komfort der Fussgänger nicht beeinträchtigen.
3. Infrastrukturelle Massnahmen, darunter: 3. Infrastrukturelle Massnahmen, darunter:
- Massnahmen, die den waagerechten Verlauf des Weges verändern: ein- - Massnahmen, die den waagerechten Verlauf des Weges verändern: ein-
oder zweiseitige Verengungen der Fahrspur, Leitinseln mit oder ohne oder zweiseitige Verengungen der Fahrspur, Leitinseln mit oder ohne
Verkehrsschikanen, Verschiebungen der Strassenachse, Verkehrsschikanen, Verschiebungen der Strassenachse,
Bürgersteigvorsprünge an T-Kreuzungen, Verengungen von Kreuzungen; Bürgersteigvorsprünge an T-Kreuzungen, Verengungen von Kreuzungen;
diese Massnahmen können in bestimmten Fällen - insbesondere in einer diese Massnahmen können in bestimmten Fällen - insbesondere in einer
ersten Phase - relativ leicht durch Bodenmarkierungen wie u.a. ersten Phase - relativ leicht durch Bodenmarkierungen wie u.a.
Ausweichzonen durchgeführt werden, während festere Veränderungen der Ausweichzonen durchgeführt werden, während festere Veränderungen der
Infrastruktur nach Bewertung für eine spätere Phase vorgesehen werden Infrastruktur nach Bewertung für eine spätere Phase vorgesehen werden
können. können.
Zu dieser Kategorie von Massnahmen gehört die Markierung breiter Zu dieser Kategorie von Massnahmen gehört die Markierung breiter
Radwege; dies betrifft vor allem neuere Wohnviertel, insbesondere Radwege; dies betrifft vor allem neuere Wohnviertel, insbesondere
diejenigen, die nach dem zweiten Weltkrieg am Rand der Stadtzentren diejenigen, die nach dem zweiten Weltkrieg am Rand der Stadtzentren
erbaut wurden und zur Förderung eines bequemeren Automobilverkehrs oft erbaut wurden und zur Förderung eines bequemeren Automobilverkehrs oft
mit breiten betonierten oder asphaltierten Strassen versehen waren; mit breiten betonierten oder asphaltierten Strassen versehen waren;
besonders in diesen Vierteln kann die Strassenlandschaft durch die besonders in diesen Vierteln kann die Strassenlandschaft durch die
Markierung eines breiten Radweges verengt werden; die Trennung Markierung eines breiten Radweges verengt werden; die Trennung
zwischen Auto- und Fahrradverkehr, kombiniert mit anderen Massnahmen zwischen Auto- und Fahrradverkehr, kombiniert mit anderen Massnahmen
(zum Beispiel begrenztem Einbahnverkehr oder das Parken betreffenden (zum Beispiel begrenztem Einbahnverkehr oder das Parken betreffenden
Massnahmen), ist nicht unbedingt gefährlicher als gemischter Verkehr; Massnahmen), ist nicht unbedingt gefährlicher als gemischter Verkehr;
ausserdem fördert die Markierung eines solchen Radweges tatsächlich ausserdem fördert die Markierung eines solchen Radweges tatsächlich
den Gebrauch des Fahrrads; die Markierung eines Radweges ist mit wenig den Gebrauch des Fahrrads; die Markierung eines Radweges ist mit wenig
Kosten verbunden. Kosten verbunden.
- Massnahmen, die den senkrechten Verlauf des Weges verändern, unter - Massnahmen, die den senkrechten Verlauf des Weges verändern, unter
anderem: Verkehrsberuhigungsanlagen und Verkehrsplateaus. Diese müssen anderem: Verkehrsberuhigungsanlagen und Verkehrsplateaus. Diese müssen
den technischen Normen entsprechen, die in dem im Belgischen den technischen Normen entsprechen, die in dem im Belgischen
Staatsblatt vom 28. Oktober 1998 veröffentlichen Königlichen Erlass Staatsblatt vom 28. Oktober 1998 veröffentlichen Königlichen Erlass
vom 9. Oktober 1998 zur Festlegung der Bedingungen für das Anlegen von vom 9. Oktober 1998 zur Festlegung der Bedingungen für das Anlegen von
Fahrbahnanhebungen auf öffentlicher Strasse und der technischen Fahrbahnanhebungen auf öffentlicher Strasse und der technischen
Vorschriften, denen diese genügen müssen, festgelegt sind. In einer Vorschriften, denen diese genügen müssen, festgelegt sind. In einer
30-Zone müssen Verkehrsberuhigungsanlagen und Verkehrsplateaus nicht 30-Zone müssen Verkehrsberuhigungsanlagen und Verkehrsplateaus nicht
durch die Verkehrsschilder A14 und F87 angezeigt werden. Die durch die Verkehrsschilder A14 und F87 angezeigt werden. Die
Markierungen - weisse Striche auf dunklem Grund - müssen jedoch Markierungen - weisse Striche auf dunklem Grund - müssen jedoch
angebracht werden. angebracht werden.
- sonstige Massnahmen, unter anderem die Anbringung von Material für - sonstige Massnahmen, unter anderem die Anbringung von Material für
das Abriegeln von Strassen (zum Beispiel: kleine Pfosten, Bäume, das Abriegeln von Strassen (zum Beispiel: kleine Pfosten, Bäume,
Strassenmobiliar,...), durch die der Durchgangsverkehr für Autos Strassenmobiliar,...), durch die der Durchgangsverkehr für Autos
unmöglich wird, diagonale Abriegelungen von Kreuzungen, durchgehende unmöglich wird, diagonale Abriegelungen von Kreuzungen, durchgehende
Bürgersteige. Bürgersteige.
4. Anpassungen des Strassenbildes 4. Anpassungen des Strassenbildes
Eine visuelle Geradeaus-Perspektive verleitet zu hoher Eine visuelle Geradeaus-Perspektive verleitet zu hoher
Geschwindigkeit. Änderungen des Strassenbildes durch die Geschwindigkeit. Änderungen des Strassenbildes durch die
Verwirklichung eingeschränkterer Perspektiven können eine Verwirklichung eingeschränkterer Perspektiven können eine
Geschwindigkeitsdrosselung herbeiführen. Anpflanzungen, eine Geschwindigkeitsdrosselung herbeiführen. Anpflanzungen, eine
Strassenbeleuchtung mit Punktlichtquellen, Strassenmobiliar wie Bänke, Strassenbeleuchtung mit Punktlichtquellen, Strassenmobiliar wie Bänke,
Telefonkabinen und Buswartehäuschen können den gewünschten Effekt Telefonkabinen und Buswartehäuschen können den gewünschten Effekt
herbeiführen. herbeiführen.
Es muss vor allem dem Komfort des Fussgängerverkehrs Rechnung getragen Es muss vor allem dem Komfort des Fussgängerverkehrs Rechnung getragen
werden: Die vorgeschlagenen Änderungen werden daher nicht dort werden: Die vorgeschlagenen Änderungen werden daher nicht dort
angebracht, wo Fussgänger unterwegs sind, sondern, wenn möglich, an angebracht, wo Fussgänger unterwegs sind, sondern, wenn möglich, an
den Stellen, die für das Parken von Fahrzeugen reserviert sind. Die den Stellen, die für das Parken von Fahrzeugen reserviert sind. Die
Verwendung verschiedener Strassenmaterialien kann sich positiv Verwendung verschiedener Strassenmaterialien kann sich positiv
auswirken, erhöht jedoch die Kosten. auswirken, erhöht jedoch die Kosten.
Anpassungen des Strassenbildes sollten auf jeden Fall während Anpassungen des Strassenbildes sollten auf jeden Fall während
Strasseninstandsetzungsarbeiten, nach Arbeiten an Abwässerkanälen Strasseninstandsetzungsarbeiten, nach Arbeiten an Abwässerkanälen
und/oder an anderen kollektiven Anlagen (Wasser, Gas, Elektrizität, und/oder an anderen kollektiven Anlagen (Wasser, Gas, Elektrizität,
öffentliche Beleuchtung, Telefon oder Kabelverteilungsnetz) erfolgen. öffentliche Beleuchtung, Telefon oder Kabelverteilungsnetz) erfolgen.
Vorerwähnte Massnahmen sind nur einige mögliche Beispiele, die Vorerwähnte Massnahmen sind nur einige mögliche Beispiele, die
zweifellos auf kreative Weise ergänzt werden können. zweifellos auf kreative Weise ergänzt werden können.
Eine Kombination all dieser Möglichkeiten könnte die Gestaltung und Eine Kombination all dieser Möglichkeiten könnte die Gestaltung und
Organisation der 30-Zonen in vielen Fällen verbessern. Organisation der 30-Zonen in vielen Fällen verbessern.
Es ist ausserdem wünschenswert, diese Massnahmen im nachhinein zu Es ist ausserdem wünschenswert, diese Massnahmen im nachhinein zu
bewerten. Eine solche Bewertung ermöglicht es, zu überprüfen, ob die bewerten. Eine solche Bewertung ermöglicht es, zu überprüfen, ob die
gesteckten Ziele erreicht wurden, eventuell zusätzliche Massnahmen gesteckten Ziele erreicht wurden, eventuell zusätzliche Massnahmen
vorzusehen und die gesammelten Erfahrungen für neue Projekte vorzusehen und die gesammelten Erfahrungen für neue Projekte
einzubringen. einzubringen.
3.4. Sicherheitsfragen bei der Einrichtung einer 30-Zone (Artikel 5) 3.4. Sicherheitsfragen bei der Einrichtung einer 30-Zone (Artikel 5)
Die in Artikel 4 vorgesehenen Massnahmen müssen durchgeführt werden, Die in Artikel 4 vorgesehenen Massnahmen müssen durchgeführt werden,
ohne Führer von Motorfahrzeugen, Radfahrer oder Fussgänger zu ohne Führer von Motorfahrzeugen, Radfahrer oder Fussgänger zu
gefährden. Sie müssen stets gut sichtbar sein. gefährden. Sie müssen stets gut sichtbar sein.
Massnahmen zur Geschwindigkeitsbeschränkung dürfen nicht so geartet Massnahmen zur Geschwindigkeitsbeschränkung dürfen nicht so geartet
sein, dass sie die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen. sein, dass sie die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen.
Hindernisse aus hartem Material, die isoliert und ohne Kennzeichnung Hindernisse aus hartem Material, die isoliert und ohne Kennzeichnung
zur Leitung der Führer angebracht werden, können selbst bei geringer zur Leitung der Führer angebracht werden, können selbst bei geringer
Fahrgeschwindigkeit gefährlich sein. Fahrgeschwindigkeit gefährlich sein.
Ebenfalls zu vermeiden sind Anlagen, die die Sicht auf Fussgänger und Ebenfalls zu vermeiden sind Anlagen, die die Sicht auf Fussgänger und
insbesondere auf Kinder verhindern. insbesondere auf Kinder verhindern.
Massnahmen mit einem den Führern nicht sofort verständlichen Massnahmen mit einem den Führern nicht sofort verständlichen
Überraschungseffekt können ebenfalls zu Verkehrsunfällen führen. Überraschungseffekt können ebenfalls zu Verkehrsunfällen führen.
Geschwindigkeitsbeschränkungen anhand von Anpassungen des Geschwindigkeitsbeschränkungen anhand von Anpassungen des
Strassenbildes, Verkehrsmassnahmen oder infrastrukturellen Massnahmen Strassenbildes, Verkehrsmassnahmen oder infrastrukturellen Massnahmen
müssen vor ihrer Durchführung genau durchdacht werden. Massnahmen, die müssen vor ihrer Durchführung genau durchdacht werden. Massnahmen, die
eine Einschränkung des Komforts mit sich bringen, werden von den eine Einschränkung des Komforts mit sich bringen, werden von den
Verkehrsteilnehmern, das heisst nicht allein von Führern, sondern zum Verkehrsteilnehmern, das heisst nicht allein von Führern, sondern zum
Beispiel auch von Betagten mit eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten, Beispiel auch von Betagten mit eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten,
nicht akzeptiert; übertriebene Massnahmen schaden der Glaubwürdigkeit nicht akzeptiert; übertriebene Massnahmen schaden der Glaubwürdigkeit
einer 30-Zone. einer 30-Zone.
Die Glaubwürdigkeit einer 30-Zone wird jedoch ebenfalls in Frage Die Glaubwürdigkeit einer 30-Zone wird jedoch ebenfalls in Frage
gestellt, wenn zu wenig Massnahmen durchgeführt werden. gestellt, wenn zu wenig Massnahmen durchgeführt werden.
Daher ist die Durchführung einer gut durchdachten Studie unerlässlich. Daher ist die Durchführung einer gut durchdachten Studie unerlässlich.
Die Erfahrung hat ebenfalls gezeigt, dass ästhetische Aspekte für die Die Erfahrung hat ebenfalls gezeigt, dass ästhetische Aspekte für die
Akzeptanz und den Erfolg einer 30-Zone von Bedeutung sind. Akzeptanz und den Erfolg einer 30-Zone von Bedeutung sind.
Besondere Aufmerksamkeit muss der Wahrnehmbarkeit auf Distanz, der Besondere Aufmerksamkeit muss der Wahrnehmbarkeit auf Distanz, der
Verwendung von Farben und reflektierenden Produkten und/oder Verwendung von Farben und reflektierenden Produkten und/oder
Rückstrahlern und der adäquaten Ausarbeitung der Lichtintensität Rückstrahlern und der adäquaten Ausarbeitung der Lichtintensität
gewidmet werden. gewidmet werden.
3.5. Einbeziehung der Anwohner (Artikel 6) 3.5. Einbeziehung der Anwohner (Artikel 6)
Vor Einrichtung der 30-Zone müssen die Anwohner dieser Zone in die Vor Einrichtung der 30-Zone müssen die Anwohner dieser Zone in die
Überlegungen mit einbezogen werden. Überlegungen mit einbezogen werden.
Aus der Bewertung bestehender Zonen geht hervor, dass die Einbeziehung Aus der Bewertung bestehender Zonen geht hervor, dass die Einbeziehung
der Anwohner jedesmal eine Garantie dafür bietet, dass die Zone der Anwohner jedesmal eine Garantie dafür bietet, dass die Zone
akzeptiert wird und gut funktioniert. Dies ist der Fall sowohl für akzeptiert wird und gut funktioniert. Dies ist der Fall sowohl für
Zonen, die auf Anfrage der Anlieger verwirklicht wurden, als auch für Zonen, die auf Anfrage der Anlieger verwirklicht wurden, als auch für
Zonen, die auf Initiative der Gemeindebehörden eingerichtet wurden. Zonen, die auf Initiative der Gemeindebehörden eingerichtet wurden.
Aus diesen Gründen ist eine solche Konzertierung zur Pflicht geworden. Aus diesen Gründen ist eine solche Konzertierung zur Pflicht geworden.
Für die Organisation dieser Konzertierung ist keine strenge Regel Für die Organisation dieser Konzertierung ist keine strenge Regel
vorgeschrieben worden. vorgeschrieben worden.
Die Gemeindeverwaltung hat bei der Organisation dieser Konzertierung Die Gemeindeverwaltung hat bei der Organisation dieser Konzertierung
freie Hand. Diese Konzertierung geht jedoch weiter als eine einfache freie Hand. Diese Konzertierung geht jedoch weiter als eine einfache
Information der Bürger über die vorgesehene Massnahme. Die Bürger Information der Bürger über die vorgesehene Massnahme. Die Bürger
müssen die Möglichkeit haben, ihre Meinung zu äussern und selbst müssen die Möglichkeit haben, ihre Meinung zu äussern und selbst
Vorschläge zu machen. Für die Organisation dieser Konzertierung kann Vorschläge zu machen. Für die Organisation dieser Konzertierung kann
die Gemeinde auf die bestehenden Mitsprachestrukturen zurückgreifen. die Gemeinde auf die bestehenden Mitsprachestrukturen zurückgreifen.
In Ermangelung solcher Strukturen sollte eine Versammlung mit den In Ermangelung solcher Strukturen sollte eine Versammlung mit den
Anwohnern organisiert werden. Die Gemeinde kann die Hilfe von Anwohnern organisiert werden. Die Gemeinde kann die Hilfe von
Einrichtungen in Anspruch nehmen, die auf die Begleitung derartiger Einrichtungen in Anspruch nehmen, die auf die Begleitung derartiger
Konzertierungen spezialisiert sind. Konzertierungen spezialisiert sind.
4. Abgrenzung der 30-Zone 4. Abgrenzung der 30-Zone
Eine 30-Zone wird durch die Verkehrsschilder F4a und F4b abgegrenzt. Eine 30-Zone wird durch die Verkehrsschilder F4a und F4b abgegrenzt.
Innerhalb der Zone kann das Verkehrsschild F4a an strategischen Innerhalb der Zone kann das Verkehrsschild F4a an strategischen
Stellen wiederholt werden. Auf dem Verkehrsschild wird dann der Stellen wiederholt werden. Auf dem Verkehrsschild wird dann der
Vermerk « Wiederholung » angebracht. Falls notwendig, können diese Vermerk « Wiederholung » angebracht. Falls notwendig, können diese
Schilder auch im voraus angekündigt werden. Natürlich können diese Schilder auch im voraus angekündigt werden. Natürlich können diese
Schilder nur nach Billigung der zusätzlichen Regelung und im Prinzip Schilder nur nach Billigung der zusätzlichen Regelung und im Prinzip
nach vollendeter Durchführung der geplanten Massnahmen angebracht nach vollendeter Durchführung der geplanten Massnahmen angebracht
werden. werden.
Bei Inkrafttreten der Massnahme sollte zumindest am Eingang der Zone Bei Inkrafttreten der Massnahme sollte zumindest am Eingang der Zone
durch besondere Schilder auf die veränderte Situation hingewiesen durch besondere Schilder auf die veränderte Situation hingewiesen
werden. werden.
5. Akte zur Billigung 5. Akte zur Billigung
Die Akte, mit der die zusätzliche Regelung zur Billigung vorgelegt Die Akte, mit der die zusätzliche Regelung zur Billigung vorgelegt
wird, muss folgende Dokumente umfassen: wird, muss folgende Dokumente umfassen:
- den Nachweis der Konzertierung mit den öffentlichen - den Nachweis der Konzertierung mit den öffentlichen
Verkehrsgesellschaften, den Feuerwehrdiensten und den Diensten für Verkehrsgesellschaften, den Feuerwehrdiensten und den Diensten für
dringende medizinische Hilfe; dringende medizinische Hilfe;
- den Nachweis der Konzertierung mit den Anwohnern; - den Nachweis der Konzertierung mit den Anwohnern;
- die Geschwindigkeitsmessungen; - die Geschwindigkeitsmessungen;
- einen Plan mit der Übersicht der Massnahmen, die im Hinblick auf die - einen Plan mit der Übersicht der Massnahmen, die im Hinblick auf die
Geschwindigkeitsbeschränkung geplant sind oder schon ausgeführt Geschwindigkeitsbeschränkung geplant sind oder schon ausgeführt
wurden. wurden.
Bevor die Gemeindebehörde dem Gemeinderat den Entwurf eines Bevor die Gemeindebehörde dem Gemeinderat den Entwurf eines
Beschlusses vorlegt, sollte sie mit dem Dienst für die Inspektion der Beschlusses vorlegt, sollte sie mit dem Dienst für die Inspektion der
Verkehrsschilder Kontakt aufnehmen, um über das Projekt zu beraten. Verkehrsschilder Kontakt aufnehmen, um über das Projekt zu beraten.
Das Belgische Institut für Verkehrssicherheit kann ebenfalls zu Rate Das Belgische Institut für Verkehrssicherheit kann ebenfalls zu Rate
gezogen werden. gezogen werden.
In der neuen die vorliegende Regelung betreffenden Broschüre, die In der neuen die vorliegende Regelung betreffenden Broschüre, die
dieses Institut vor kurzem herausgegeben hat, werden die in dem dieses Institut vor kurzem herausgegeben hat, werden die in dem
vorliegenden Rundschreiben dargelegten Prinzipien im Detail erklärt. vorliegenden Rundschreiben dargelegten Prinzipien im Detail erklärt.
Bei der Aufstellung einer Akte für die Einrichtung einer 30-Zone ist Bei der Aufstellung einer Akte für die Einrichtung einer 30-Zone ist
sie ein hilfreicher Leitfaden. sie ein hilfreicher Leitfaden.
6. Zielsetzung: die Unfälle auf Gemeindestrassen, die 6. Zielsetzung: die Unfälle auf Gemeindestrassen, die
Körperverletzungen zur Folge haben, bis zum Jahr 2006 um 50 % Körperverletzungen zur Folge haben, bis zum Jahr 2006 um 50 %
verringern verringern
Die Geschwindigkeit von 30 km/h muss mittelfristig - bis ungefähr zum Die Geschwindigkeit von 30 km/h muss mittelfristig - bis ungefähr zum
Jahr 2006 - zur Norm in allen Wohngebieten werden. Zusammen mit den Jahr 2006 - zur Norm in allen Wohngebieten werden. Zusammen mit den
anderen Neuheiten, die am 1. November 1998 in Kraft treten, und der anderen Neuheiten, die am 1. November 1998 in Kraft treten, und der
neuen Regelung verfügt die Strassenverwaltung, vor allem Städte und neuen Regelung verfügt die Strassenverwaltung, vor allem Städte und
Gemeinden, über ein angepasstes Instrument für die Gewährleistung Gemeinden, über ein angepasstes Instrument für die Gewährleistung
einer verbesserten Verkehrssicherheit in den erwähnten Zonen. einer verbesserten Verkehrssicherheit in den erwähnten Zonen.
Die Unfälle, die sich auf Gemeindestrassen ereignen, bilden immer noch Die Unfälle, die sich auf Gemeindestrassen ereignen, bilden immer noch
einen grossen Anteil der sich in Belgien ereignenden Verkehrsunfälle einen grossen Anteil der sich in Belgien ereignenden Verkehrsunfälle
mit Körperverletzungen, nämlich über 40 %. mit Körperverletzungen, nämlich über 40 %.
Durch die Anwendung des neuen Instruments kann sowohl die objektive Durch die Anwendung des neuen Instruments kann sowohl die objektive
Unsicherheit im Verkehr als auch das subjektive Unsicherheitsgefühl Unsicherheit im Verkehr als auch das subjektive Unsicherheitsgefühl
radikal verringert werden. Ziel ist es also, alle betroffenen Zonen radikal verringert werden. Ziel ist es also, alle betroffenen Zonen
bis zum Jahr 2006 in 30-Zonen umzuwandeln. Bis dann und unter diesen bis zum Jahr 2006 in 30-Zonen umzuwandeln. Bis dann und unter diesen
Umständen kann die Anzahl Unfälle mit Körperverletzungen auf Umständen kann die Anzahl Unfälle mit Körperverletzungen auf
Gemeindestrassen um die Hälfte reduziert werden. Zu Beginn des 21. Gemeindestrassen um die Hälfte reduziert werden. Zu Beginn des 21.
Jahrhunderts muss diese Zielsetzung die Richtlinie der Jahrhunderts muss diese Zielsetzung die Richtlinie der
Verkehrssicherheitspolitik aller betroffenen Behörden sein. Verkehrssicherheitspolitik aller betroffenen Behörden sein.
7. Nützliche Adressen 7. Nützliche Adressen
Sie sind im « Verzeichnis zur Verkehrssicherheit », das Ende 1997 vom Sie sind im « Verzeichnis zur Verkehrssicherheit », das Ende 1997 vom
Belgischen Institut für Verkehrssicherheit herausgegeben und allen Belgischen Institut für Verkehrssicherheit herausgegeben und allen
lokalen, provinzialen, regionalen und föderalen Beauftragten über die lokalen, provinzialen, regionalen und föderalen Beauftragten über die
zuständigen Behörden übermittelt wurde, zu finden. zuständigen Behörden übermittelt wurde, zu finden.
Das Ministerielle Rundschreiben vom 17. September 1988 über die Zonen, Das Ministerielle Rundschreiben vom 17. September 1988 über die Zonen,
in denen die Geschwindigkeit auf 30 km in der Stunde beschränkt ist, in denen die Geschwindigkeit auf 30 km in der Stunde beschränkt ist,
wird aufgehoben. wird aufgehoben.
Der Staatssekretär für Sicherheit Der Staatssekretär für Sicherheit
J. Peeters. J. Peeters.
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Nota Nota
(1) Dem 100-System angeschlossene Ambulanzen (1) Dem 100-System angeschlossene Ambulanzen
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