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Meertalige weergave van Omzendbrief van 26/10/2020
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Ministeriële omzendbrief GPI 95 betreffende het dragen van de kogelwerende vest. - Duitse vertaling Circulaire ministérielle GPI 95 concernant le port du gilet pare-balles. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
26 OKTOBER 2020. - Ministeriële omzendbrief GPI 95 betreffende het 26 OCTOBRE 2020. - Circulaire ministérielle GPI 95 concernant le port
dragen van de kogelwerende vest. - Duitse vertaling du gilet pare-balles. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
95 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 26 oktober 2020 circulaire GPI 95 de la Ministre de l'Intérieur du 26 octobre 2020
betreffende het dragen van de kogelwerende vest (Belgisch Staatsblad van 12 november 2020). concernant le port du gilet pare-balles (Moniteur belge du 12 novembre 2020).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
26. OKTOBER 2020 - Ministerielles Rundschreiben GPI 95 über das Tragen 26. OKTOBER 2020 - Ministerielles Rundschreiben GPI 95 über das Tragen
von Schutzwesten von Schutzwesten
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von
Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei
An die Frauen und Herren Korpschefs der Lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der Lokalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale
Polizei Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Minister der Justiz An den Herrn Minister der Justiz
An die Herren Generalprokuratoren An die Herren Generalprokuratoren
An den Herrn Generalinspektor der Föderalen und der Lokalen Polizei An den Herrn Generalinspektor der Föderalen und der Lokalen Polizei
An die Frau Vorsitzende des Ausschusses P An die Frau Vorsitzende des Ausschusses P
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Krisenzentrum An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Krisenzentrum
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und
Vorbeugung Vorbeugung
An den Herrn Vorsitzenden des Organs für die Kontrolle der An den Herrn Vorsitzenden des Organs für die Kontrolle der
polizeilichen Informationen polizeilichen Informationen
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Hohe Beamtin, Sehr geehrte Frau Hohe Beamtin,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef der Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef der
Lokalen Polizei, Lokalen Polizei,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar der Föderalen Polizei, Sehr geehrter Herr Generalkommissar der Föderalen Polizei,
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren,
die Schutzweste ist ein wichtiger Bestandteil der Funktionsausrüstung die Schutzweste ist ein wichtiger Bestandteil der Funktionsausrüstung
der Mitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste. Trotz dieser der Mitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste. Trotz dieser
Bedeutung gibt es keine allgemeine Richtlinie zum Tragen einer Bedeutung gibt es keine allgemeine Richtlinie zum Tragen einer
Schutzweste. Schutzweste.
Dies führt zu einer Vielzahl von Regelungen in den verschiedenen Dies führt zu einer Vielzahl von Regelungen in den verschiedenen
Polizeizonen und den verschiedenen Diensten der Föderalen Polizei. Polizeizonen und den verschiedenen Diensten der Föderalen Polizei.
Vor Ort bedarf es eines einheitlichen Ansatzes in diesem Bereich, Vor Ort bedarf es eines einheitlichen Ansatzes in diesem Bereich,
insbesondere einer allgemeinen Politik in Bezug auf das Tragen von insbesondere einer allgemeinen Politik in Bezug auf das Tragen von
Schutzwesten. Mit vorliegendem Rundschreiben wird versucht, diesem Schutzwesten. Mit vorliegendem Rundschreiben wird versucht, diesem
Anliegen in gewissem Maße zu begegnen durch den Vorschlag einer Anliegen in gewissem Maße zu begegnen durch den Vorschlag einer
allgemeinen Politik, die nach Möglichkeit zu befolgen und umzusetzen allgemeinen Politik, die nach Möglichkeit zu befolgen und umzusetzen
ist. ist.
Die Normen für die Polizeiausrüstung werden gemäß Artikel 141 des Die Normen für die Polizeiausrüstung werden gemäß Artikel 141 des
Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen
strukturierten integrierten Polizeidienstes vom König festgelegt. strukturierten integrierten Polizeidienstes vom König festgelegt.
Die Zusammensetzung der Uniform hat der König im Königlichen Erlass Die Zusammensetzung der Uniform hat der König im Königlichen Erlass
vom 10. Juni 2006 über die Uniform festgelegt, demzufolge das vom 10. Juni 2006 über die Uniform festgelegt, demzufolge das
"individuelle Zubehör" der Ausrüstung (einschließlich der "individuelle Zubehör" der Ausrüstung (einschließlich der
Schutzwesten) von mir bestimmt werden muss. Die Normen für Schutzwesten) von mir bestimmt werden muss. Die Normen für
Schutzwesten werden unter Punkt 5 beschrieben. Schutzwesten werden unter Punkt 5 beschrieben.
1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE 1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
In vorliegendem Rundschreiben wird angegeben, wann und wo Mitglieder In vorliegendem Rundschreiben wird angegeben, wann und wo Mitglieder
des Einsatzkaders bei der Ausführung verwaltungs- und des Einsatzkaders bei der Ausführung verwaltungs- und
gerichtspolizeilicher Aufträge und Mitglieder des Verwaltungs- und gerichtspolizeilicher Aufträge und Mitglieder des Verwaltungs- und
Logistikkaders, die mit der Ausführung solcher Aufträge (zum Beispiel Logistikkaders, die mit der Ausführung solcher Aufträge (zum Beispiel
kriminaltechnische und -wissenschaftliche Aufträge) betraut sind, eine kriminaltechnische und -wissenschaftliche Aufträge) betraut sind, eine
Schutzweste tragen sollten. Schutzweste tragen sollten.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass es sich hierbei lediglich um Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass es sich hierbei lediglich um
Hinweise handelt, die den zuständigen Korpschefs und Direktoren das Hinweise handelt, die den zuständigen Korpschefs und Direktoren das
Treffen konkreter operativer Entscheidungen erleichtern soll. Diese Treffen konkreter operativer Entscheidungen erleichtern soll. Diese
Entscheidungen sind stets auf der Grundlage einer Risikoanalyse zu Entscheidungen sind stets auf der Grundlage einer Risikoanalyse zu
treffen, sowohl auf operativer Ebene als auch auf Ebene des treffen, sowohl auf operativer Ebene als auch auf Ebene des
Wohlbefindens. Risikoanalysen in Bezug auf das Wohlbefinden sind Teil Wohlbefindens. Risikoanalysen in Bezug auf das Wohlbefinden sind Teil
der Konzertierung mit den Gewerkschaften. der Konzertierung mit den Gewerkschaften.
Nichts hindert sie daran, je nach Risikoanalyse von den Richtlinien Nichts hindert sie daran, je nach Risikoanalyse von den Richtlinien
abzuweichen. Es ist also weiterhin möglich, strengere oder lockerere abzuweichen. Es ist also weiterhin möglich, strengere oder lockerere
Richtlinien zu erteilen, sofern sie auf der vorerwähnten Risikoanalyse Richtlinien zu erteilen, sofern sie auf der vorerwähnten Risikoanalyse
beruhen. beruhen.
Wird von den allgemeinen Richtlinien abgewichen, ist eine Wird von den allgemeinen Richtlinien abgewichen, ist eine
Risikoanalyse auf zwei Ebenen durchzuführen: Risikoanalyse auf zwei Ebenen durchzuführen:
- Analyse der operativen Risiken; Beispiele: Risiko, dass das Tragen - Analyse der operativen Risiken; Beispiele: Risiko, dass das Tragen
einer Schutzweste den Einsatz behindert; Notwendigkeit einer einer Schutzweste den Einsatz behindert; Notwendigkeit einer
Schutzweste in Anbetracht der Umgebung, in der ein Auftrag auszuführen Schutzweste in Anbetracht der Umgebung, in der ein Auftrag auszuführen
ist, ... ist, ...
- Wohlbefinden bei der Arbeit; Beispiel: ungerechtfertigtes Tragen - Wohlbefinden bei der Arbeit; Beispiel: ungerechtfertigtes Tragen
einer Schutzweste aus Gründen des Komforts und unter Berücksichtigung einer Schutzweste aus Gründen des Komforts und unter Berücksichtigung
des Auftrags, ... des Auftrags, ...
Um den Zweck des vorliegenden Rundschreibens nicht zu untergraben, Um den Zweck des vorliegenden Rundschreibens nicht zu untergraben,
sollten diese Abweichungen so restriktiv wie möglich gehandhabt sollten diese Abweichungen so restriktiv wie möglich gehandhabt
werden. Mir ist jedoch klar, dass keine Polizeizone und keine werden. Mir ist jedoch klar, dass keine Polizeizone und keine
Direktion der anderen gleicht, weshalb Raum für eventuelle Direktion der anderen gleicht, weshalb Raum für eventuelle
Differenzierungen gelassen wird. Differenzierungen gelassen wird.
Zudem möchte ich bestehende Richtlinien, die von einigen lokalen Zudem möchte ich bestehende Richtlinien, die von einigen lokalen
Polizeizonen bereits den Basiskonzertierungsausschüssen vorgelegt Polizeizonen bereits den Basiskonzertierungsausschüssen vorgelegt
worden sind, nicht beeinträchtigen. Diese Richtlinien werden weiter in worden sind, nicht beeinträchtigen. Diese Richtlinien werden weiter in
vollem Umfang gelten. Diese lokalen Polizeizonen können entweder neue vollem Umfang gelten. Diese lokalen Polizeizonen können entweder neue
Richtlinien gemäß dem vorliegenden Rundschreiben erstellen oder weiter Richtlinien gemäß dem vorliegenden Rundschreiben erstellen oder weiter
die bestehenden Richtlinien anwenden. Sobald jedoch neue Richtlinien die bestehenden Richtlinien anwenden. Sobald jedoch neue Richtlinien
ausgearbeitet werden, gehe ich davon aus, dass das vorliegende ausgearbeitet werden, gehe ich davon aus, dass das vorliegende
Rundschreiben Anwendung findet. Rundschreiben Anwendung findet.
2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Für die Anwendung des vorliegenden Rundschreibens und seiner Anlage 1 Für die Anwendung des vorliegenden Rundschreibens und seiner Anlage 1
versteht man unter: versteht man unter:
1. "Stufe 1 oder GERING": 1. "Stufe 1 oder GERING":
Bedrohungsstufe, wenn sich zeigt, dass die Person, die Gruppierung Bedrohungsstufe, wenn sich zeigt, dass die Person, die Gruppierung
oder das Ereignis, das Gegenstand der Analyse ist, nicht bedroht ist, oder das Ereignis, das Gegenstand der Analyse ist, nicht bedroht ist,
im Sinne von Artikel 11 § 6 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 28. im Sinne von Artikel 11 § 6 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 28.
November 2006 zur Ausführung des Gesetzes vom 10. Juli 2006 über die November 2006 zur Ausführung des Gesetzes vom 10. Juli 2006 über die
Bedrohungsanalyse (nachstehend "K.E. KOBA"), Bedrohungsanalyse (nachstehend "K.E. KOBA"),
2. "Stufe 2 oder MÄSSIG": 2. "Stufe 2 oder MÄSSIG":
Bedrohungsstufe, wenn sich zeigt, dass die Bedrohung gegen die Person, Bedrohungsstufe, wenn sich zeigt, dass die Bedrohung gegen die Person,
die Gruppierung oder das Ereignis, das Gegenstand der Analyse ist, die Gruppierung oder das Ereignis, das Gegenstand der Analyse ist,
wenig wahrscheinlich ist, im Sinne von Artikel 11 § 6 Nr. 2 des K.E. wenig wahrscheinlich ist, im Sinne von Artikel 11 § 6 Nr. 2 des K.E.
KOBA, KOBA,
3. "Stufe 3 oder ERNST": 3. "Stufe 3 oder ERNST":
Bedrohungsstufe, wenn sich zeigt, dass die Bedrohung gegen die Person, Bedrohungsstufe, wenn sich zeigt, dass die Bedrohung gegen die Person,
die Gruppierung oder das Ereignis, das Gegenstand der Analyse ist, die Gruppierung oder das Ereignis, das Gegenstand der Analyse ist,
möglich und wahrscheinlich ist, im Sinne von Artikel 11 § 6 Nr. 3 des möglich und wahrscheinlich ist, im Sinne von Artikel 11 § 6 Nr. 3 des
K.E. KOBA, K.E. KOBA,
4. "Stufe 4 oder SEHR ERNST": 4. "Stufe 4 oder SEHR ERNST":
Bedrohungsstufe, wenn sich zeigt, dass die Bedrohung gegen die Person, Bedrohungsstufe, wenn sich zeigt, dass die Bedrohung gegen die Person,
die Gruppierung oder das Ereignis, das Gegenstand der Analyse ist, die Gruppierung oder das Ereignis, das Gegenstand der Analyse ist,
ernst zu nehmen ist und nahe bevorsteht, im Sinne von Artikel 11 § 6 ernst zu nehmen ist und nahe bevorsteht, im Sinne von Artikel 11 § 6
Nr. 4 des K.E. KOBA, Nr. 4 des K.E. KOBA,
5. "individuelle Schutzweste": 5. "individuelle Schutzweste":
diskretes (nicht sichtbares) oder sichtbares ballistisches diskretes (nicht sichtbares) oder sichtbares ballistisches
Schutzelement oder als Panzerung verwendete Schutzweste, um den Schutzelement oder als Panzerung verwendete Schutzweste, um den
Schaden von Kugeln am menschlichen Körper zu begrenzen. Die Schaden von Kugeln am menschlichen Körper zu begrenzen. Die
Schutzweste muss den innerhalb der integrierten Polizei verhandelten Schutzweste muss den innerhalb der integrierten Polizei verhandelten
Normen entsprechen, die in Anlage 2 aufgeführt sind, Normen entsprechen, die in Anlage 2 aufgeführt sind,
6. "kollektive Schutzweste": 6. "kollektive Schutzweste":
sichtbare individuelle Schutzweste mit zusätzlichen ballistischen sichtbare individuelle Schutzweste mit zusätzlichen ballistischen
Schutzelementen, nämlich mit harten ballistischen Platten (gemäß den Schutzelementen, nämlich mit harten ballistischen Platten (gemäß den
in Anlage 3 aufgeführten Normen), in Anlage 3 aufgeführten Normen),
7. "mitzuführen": 7. "mitzuführen":
Der Begriff "mitzuführen" (MF) verweist auf die Verfügbarkeit der Der Begriff "mitzuführen" (MF) verweist auf die Verfügbarkeit der
betreffenden kollektiven Schutzweste, jedoch ohne Verpflichtung, sie betreffenden kollektiven Schutzweste, jedoch ohne Verpflichtung, sie
ständig zu tragen. Die Schutzweste muss griffbereit sein und innerhalb ständig zu tragen. Die Schutzweste muss griffbereit sein und innerhalb
einer angemessenen Zeit angelegt werden können, wenn die Lage es einer angemessenen Zeit angelegt werden können, wenn die Lage es
erfordert oder wenn eine Anweisung zum Tragen der Schutzweste gegeben erfordert oder wenn eine Anweisung zum Tragen der Schutzweste gegeben
wird, wird,
8. "administrative Fahrten": 8. "administrative Fahrten":
Fahrten in Verbindung mit Polizeiaufträgen, die von Fahrten in Verbindung mit Polizeiaufträgen, die von
Personalmitgliedern des Einsatzkaders durchgeführt werden. Letztere Personalmitgliedern des Einsatzkaders durchgeführt werden. Letztere
können erkennbar (in Uniform oder in einem gestripten Fahrzeug) oder können erkennbar (in Uniform oder in einem gestripten Fahrzeug) oder
nicht erkennbar (anonymes Fahrzeug oder Privatfahrzeug) sein, nicht erkennbar (anonymes Fahrzeug oder Privatfahrzeug) sein,
9. "VKÖR-Aufträge": 9. "VKÖR-Aufträge":
Aufträge, die im Rahmen der vereinbarten Kontrolle des öffentlichen Aufträge, die im Rahmen der vereinbarten Kontrolle des öffentlichen
Raums bei Ereignissen, die die öffentliche Ordnung berühren, Raums bei Ereignissen, die die öffentliche Ordnung berühren,
ausgeführt werden, ausgeführt werden,
10. "ortsfeste Posten": 10. "ortsfeste Posten":
Ein ortsfester Posten betrifft die statische Überwachung eines festen Ein ortsfester Posten betrifft die statische Überwachung eines festen
Standorts und die dynamische Überwachung kritischer Infrastrukturen in Standorts und die dynamische Überwachung kritischer Infrastrukturen in
einem begrenzten Umkreis, einem begrenzten Umkreis,
11. "Revierarbeit": 11. "Revierarbeit":
der in Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 17. September 2001 über der in Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 17. September 2001 über
die Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick die Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick
auf die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestdienstleistungen zu auf die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestdienstleistungen zu
Gunsten der Bevölkerung bestimmte Dienst, Gunsten der Bevölkerung bestimmte Dienst,
12. "Empfang": 12. "Empfang":
der in Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 17. September 2001 über der in Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 17. September 2001 über
die Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick die Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick
auf die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestdienstleistungen zu auf die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestdienstleistungen zu
Gunsten der Bevölkerung bestimmte Dienst, Gunsten der Bevölkerung bestimmte Dienst,
13. "gesicherte Umgebung": 13. "gesicherte Umgebung":
Ort, der nur nach einer Kontrolle durch die Polizeidienste oder nach Ort, der nur nach einer Kontrolle durch die Polizeidienste oder nach
einer Kontrolle durch andere Dienste oder Organisationen zugänglich einer Kontrolle durch andere Dienste oder Organisationen zugänglich
ist, sofern Letztere ein mindestens gleichwertiges Sicherheitsniveau ist, sofern Letztere ein mindestens gleichwertiges Sicherheitsniveau
bieten wie die Polizeidienste. Eine solche Kontrolle kann auf jede bieten wie die Polizeidienste. Eine solche Kontrolle kann auf jede
mögliche Weise durchgeführt werden. Beispiel: Nach Abgrenzung eines mögliche Weise durchgeführt werden. Beispiel: Nach Abgrenzung eines
Perimeters wird die Wohnung, in der eine Durchsuchung stattfindet, als Perimeters wird die Wohnung, in der eine Durchsuchung stattfindet, als
gesicherte Umgebung betrachtet. gesicherte Umgebung betrachtet.
3. SCHEMATISCHE DARSTELLUNG 3. SCHEMATISCHE DARSTELLUNG
Die Tabelle in Anlage 1 zeigt schematisch die Modalitäten für das Die Tabelle in Anlage 1 zeigt schematisch die Modalitäten für das
Tragen einer Schutzweste. Sie ist das Ergebnis einer Suche nach dem Tragen einer Schutzweste. Sie ist das Ergebnis einer Suche nach dem
größten gemeinsamen Nenner zwischen den Arbeitsweisen der größten gemeinsamen Nenner zwischen den Arbeitsweisen der
verschiedenen Dienste innerhalb der integrierten Polizei und dem verschiedenen Dienste innerhalb der integrierten Polizei und dem
Versuch, im Hinblick auf ein praktikables System alle Polizeiaufträge Versuch, im Hinblick auf ein praktikables System alle Polizeiaufträge
in allgemeine Kategorien einzuteilen. in allgemeine Kategorien einzuteilen.
Aufgrund des vertraulichen Charakters wird Anlage 1 jedoch nicht Aufgrund des vertraulichen Charakters wird Anlage 1 jedoch nicht
veröffentlicht. veröffentlicht.
Das Tragen einer Schutzweste hängt von folgenden Faktoren ab: Das Tragen einer Schutzweste hängt von folgenden Faktoren ab:
- aktuelle Bedrohungsstufe, festgelegt nach Bewertung der - aktuelle Bedrohungsstufe, festgelegt nach Bewertung der
Bedrohungslage durch das KOBA, Bedrohungslage durch das KOBA,
- Art des auszuführenden Polizeiauftrags. - Art des auszuführenden Polizeiauftrags.
Die Bewertung der Bedrohungslage durch das KOBA und die hierauf vom Die Bewertung der Bedrohungslage durch das KOBA und die hierauf vom
KOBA festgelegte Stufe führen zu Sicherheitsmaßnahmen, die vom KOBA festgelegte Stufe führen zu Sicherheitsmaßnahmen, die vom
Krisenzentrum festgelegt werden. Die Polizeidienste nehmen diese Krisenzentrum festgelegt werden. Die Polizeidienste nehmen diese
Sicherheitsmaßnahmen in die internen Richtlinien auf. Sicherheitsmaßnahmen in die internen Richtlinien auf.
Da in dem Schema mehrere mögliche Tragemodalitäten angegeben sind, Da in dem Schema mehrere mögliche Tragemodalitäten angegeben sind,
muss eine diesbezügliche Entscheidung unter Berücksichtigung der muss eine diesbezügliche Entscheidung unter Berücksichtigung der
spezifischen Umstände, unter denen der betreffende Auftrag ausgeführt spezifischen Umstände, unter denen der betreffende Auftrag ausgeführt
werden soll, getroffen werden. Dies zeigt wiederum die Notwendigkeit werden soll, getroffen werden. Dies zeigt wiederum die Notwendigkeit
einer Analyse der Risiken, um über das Tragen von Schutzwesten einer Analyse der Risiken, um über das Tragen von Schutzwesten
entscheiden zu können. entscheiden zu können.
Mir ist jedoch bewusst, dass nicht alle Polizeiaufträge in diese Mir ist jedoch bewusst, dass nicht alle Polizeiaufträge in diese
(bewusst) allgemein gehaltenen Kategorien einordnet werden können. (bewusst) allgemein gehaltenen Kategorien einordnet werden können.
Wenn es andere Aufträge gibt, bei denen das Tragen einer Schutzweste Wenn es andere Aufträge gibt, bei denen das Tragen einer Schutzweste
sinnvoll sein kann, kann der zuständige Korpschef oder Direktor sinnvoll sein kann, kann der zuständige Korpschef oder Direktor
selbstverständlich - auf der Grundlage einer geeigneten Risikoanalyse selbstverständlich - auf der Grundlage einer geeigneten Risikoanalyse
- auch für diese Aufträge das Tragen einer Schutzweste vorschreiben. - auch für diese Aufträge das Tragen einer Schutzweste vorschreiben.
4. AUSNAHMEN 4. AUSNAHMEN
Wie bereits erwähnt, zielt vorliegendes Rundschreiben darauf ab, Wie bereits erwähnt, zielt vorliegendes Rundschreiben darauf ab,
allgemeine Grundsätze zu vermitteln, von denen der zuständige allgemeine Grundsätze zu vermitteln, von denen der zuständige
Korpschef oder Direktor jedoch auf der Grundlage einer Risikoanalyse Korpschef oder Direktor jedoch auf der Grundlage einer Risikoanalyse
abweichen kann. abweichen kann.
Es sei jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es auch Es sei jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es auch
Situationen gibt, in denen die vorerwähnten Grundsätze nicht angewandt Situationen gibt, in denen die vorerwähnten Grundsätze nicht angewandt
zu werden brauchen. Dies betrifft insbesondere: zu werden brauchen. Dies betrifft insbesondere:
- Aufträge, die vom Generalkommissariat Special Units ausgeführt - Aufträge, die vom Generalkommissariat Special Units ausgeführt
werden, werden,
- Aufträge der Besonderen Unterstützung innerhalb der lokalen Polizei, - Aufträge der Besonderen Unterstützung innerhalb der lokalen Polizei,
wie in meinem Rundschreiben GPI 81 über den allgemeinen Bezugsrahmen wie in meinem Rundschreiben GPI 81 über den allgemeinen Bezugsrahmen
der "Besonderen Unterstützung" innerhalb der lokalen Polizei der "Besonderen Unterstützung" innerhalb der lokalen Polizei
beschrieben, beschrieben,
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und umgekehrt, - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und umgekehrt,
- Fahrten in Zivilkleidung in öffentlichen Verkehrsmitteln. - Fahrten in Zivilkleidung in öffentlichen Verkehrsmitteln.
In solchen Fällen analysiert der zuständige Korpschef oder Direktor In solchen Fällen analysiert der zuständige Korpschef oder Direktor
systematisch die Risiken und müssen die betreffenden Dienste die systematisch die Risiken und müssen die betreffenden Dienste die
angemessensten Maßnahmen zum Schutz ihrer Personalmitglieder angemessensten Maßnahmen zum Schutz ihrer Personalmitglieder
ergreifen, ohne hierbei in irgendeiner Weise an das vorliegende ergreifen, ohne hierbei in irgendeiner Weise an das vorliegende
Rundschreiben gebunden zu sein. Rundschreiben gebunden zu sein.
5. NORMEN 5. NORMEN
Die Normen, denen Schutzwesten, die von Mitgliedern der integrierten Die Normen, denen Schutzwesten, die von Mitgliedern der integrierten
Polizei getragen werden, entsprechen müssen, sind in den Anlagen 2 und Polizei getragen werden, entsprechen müssen, sind in den Anlagen 2 und
3 zum vorliegenden Rundschreiben beschrieben. Diese Normen betreffen: 3 zum vorliegenden Rundschreiben beschrieben. Diese Normen betreffen:
1. die sichtbar getragene individuelle Schutzweste (Anlage 2), 1. die sichtbar getragene individuelle Schutzweste (Anlage 2),
2. die diskret getragene individuelle Schutzweste (Anlage 2), 2. die diskret getragene individuelle Schutzweste (Anlage 2),
3. den Plattenträger für die sichtbar getragene individuelle 3. den Plattenträger für die sichtbar getragene individuelle
Schutzweste (Anlage 3). Schutzweste (Anlage 3).
Aufgrund des vertraulichen Charakters werden diese Anlagen nicht Aufgrund des vertraulichen Charakters werden diese Anlagen nicht
veröffentlicht. veröffentlicht.
6. WARTUNG 6. WARTUNG
Die Schutzwesten werden den Personalmitgliedern der Polizeidienste von Die Schutzwesten werden den Personalmitgliedern der Polizeidienste von
der Behörde zur Verfügung gestellt, damit sie ihre verwaltungs- und der Behörde zur Verfügung gestellt, damit sie ihre verwaltungs- und
gerichtspolizeilichen Aufträge ausführen können. Damit diese gerichtspolizeilichen Aufträge ausführen können. Damit diese
Schutzwesten dauerhaft genutzt werden können, müssen sie auch Schutzwesten dauerhaft genutzt werden können, müssen sie auch
ordnungsgemäß gewartet werden. ordnungsgemäß gewartet werden.
Für die Wartung der Schutzwesten ist der betreffende Polizeidienst Für die Wartung der Schutzwesten ist der betreffende Polizeidienst
zuständig: zuständig:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
A. VERLINDEN A. VERLINDEN
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