← Terug naar "Ministeriële omzendbrief GPI 95 betreffende het dragen van de kogelwerende vest. - Duitse vertaling "
Ministeriële omzendbrief GPI 95 betreffende het dragen van de kogelwerende vest. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle GPI 95 concernant le port du gilet pare-balles. - Traduction allemande |
---|---|
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
26 OKTOBER 2020. - Ministeriële omzendbrief GPI 95 betreffende het | 26 OCTOBRE 2020. - Circulaire ministérielle GPI 95 concernant le port |
dragen van de kogelwerende vest. - Duitse vertaling | du gilet pare-balles. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
95 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 26 oktober 2020 | circulaire GPI 95 de la Ministre de l'Intérieur du 26 octobre 2020 |
betreffende het dragen van de kogelwerende vest (Belgisch Staatsblad van 12 november 2020). | concernant le port du gilet pare-balles (Moniteur belge du 12 novembre 2020). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
26. OKTOBER 2020 - Ministerielles Rundschreiben GPI 95 über das Tragen | 26. OKTOBER 2020 - Ministerielles Rundschreiben GPI 95 über das Tragen |
von Schutzwesten | von Schutzwesten |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von | An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von |
Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration | Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
An die Frauen und Herren Korpschefs der Lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der Lokalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale |
Polizei | Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Minister der Justiz | An den Herrn Minister der Justiz |
An die Herren Generalprokuratoren | An die Herren Generalprokuratoren |
An den Herrn Generalinspektor der Föderalen und der Lokalen Polizei | An den Herrn Generalinspektor der Föderalen und der Lokalen Polizei |
An die Frau Vorsitzende des Ausschusses P | An die Frau Vorsitzende des Ausschusses P |
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Krisenzentrum | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Krisenzentrum |
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und |
Vorbeugung | Vorbeugung |
An den Herrn Vorsitzenden des Organs für die Kontrolle der | An den Herrn Vorsitzenden des Organs für die Kontrolle der |
polizeilichen Informationen | polizeilichen Informationen |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Hohe Beamtin, | Sehr geehrte Frau Hohe Beamtin, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef der | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef der |
Lokalen Polizei, | Lokalen Polizei, |
Sehr geehrter Herr Generalkommissar der Föderalen Polizei, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar der Föderalen Polizei, |
Sehr geehrte Damen und Herren, | Sehr geehrte Damen und Herren, |
die Schutzweste ist ein wichtiger Bestandteil der Funktionsausrüstung | die Schutzweste ist ein wichtiger Bestandteil der Funktionsausrüstung |
der Mitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste. Trotz dieser | der Mitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste. Trotz dieser |
Bedeutung gibt es keine allgemeine Richtlinie zum Tragen einer | Bedeutung gibt es keine allgemeine Richtlinie zum Tragen einer |
Schutzweste. | Schutzweste. |
Dies führt zu einer Vielzahl von Regelungen in den verschiedenen | Dies führt zu einer Vielzahl von Regelungen in den verschiedenen |
Polizeizonen und den verschiedenen Diensten der Föderalen Polizei. | Polizeizonen und den verschiedenen Diensten der Föderalen Polizei. |
Vor Ort bedarf es eines einheitlichen Ansatzes in diesem Bereich, | Vor Ort bedarf es eines einheitlichen Ansatzes in diesem Bereich, |
insbesondere einer allgemeinen Politik in Bezug auf das Tragen von | insbesondere einer allgemeinen Politik in Bezug auf das Tragen von |
Schutzwesten. Mit vorliegendem Rundschreiben wird versucht, diesem | Schutzwesten. Mit vorliegendem Rundschreiben wird versucht, diesem |
Anliegen in gewissem Maße zu begegnen durch den Vorschlag einer | Anliegen in gewissem Maße zu begegnen durch den Vorschlag einer |
allgemeinen Politik, die nach Möglichkeit zu befolgen und umzusetzen | allgemeinen Politik, die nach Möglichkeit zu befolgen und umzusetzen |
ist. | ist. |
Die Normen für die Polizeiausrüstung werden gemäß Artikel 141 des | Die Normen für die Polizeiausrüstung werden gemäß Artikel 141 des |
Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen | Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen |
strukturierten integrierten Polizeidienstes vom König festgelegt. | strukturierten integrierten Polizeidienstes vom König festgelegt. |
Die Zusammensetzung der Uniform hat der König im Königlichen Erlass | Die Zusammensetzung der Uniform hat der König im Königlichen Erlass |
vom 10. Juni 2006 über die Uniform festgelegt, demzufolge das | vom 10. Juni 2006 über die Uniform festgelegt, demzufolge das |
"individuelle Zubehör" der Ausrüstung (einschließlich der | "individuelle Zubehör" der Ausrüstung (einschließlich der |
Schutzwesten) von mir bestimmt werden muss. Die Normen für | Schutzwesten) von mir bestimmt werden muss. Die Normen für |
Schutzwesten werden unter Punkt 5 beschrieben. | Schutzwesten werden unter Punkt 5 beschrieben. |
1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE | 1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE |
In vorliegendem Rundschreiben wird angegeben, wann und wo Mitglieder | In vorliegendem Rundschreiben wird angegeben, wann und wo Mitglieder |
des Einsatzkaders bei der Ausführung verwaltungs- und | des Einsatzkaders bei der Ausführung verwaltungs- und |
gerichtspolizeilicher Aufträge und Mitglieder des Verwaltungs- und | gerichtspolizeilicher Aufträge und Mitglieder des Verwaltungs- und |
Logistikkaders, die mit der Ausführung solcher Aufträge (zum Beispiel | Logistikkaders, die mit der Ausführung solcher Aufträge (zum Beispiel |
kriminaltechnische und -wissenschaftliche Aufträge) betraut sind, eine | kriminaltechnische und -wissenschaftliche Aufträge) betraut sind, eine |
Schutzweste tragen sollten. | Schutzweste tragen sollten. |
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass es sich hierbei lediglich um | Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass es sich hierbei lediglich um |
Hinweise handelt, die den zuständigen Korpschefs und Direktoren das | Hinweise handelt, die den zuständigen Korpschefs und Direktoren das |
Treffen konkreter operativer Entscheidungen erleichtern soll. Diese | Treffen konkreter operativer Entscheidungen erleichtern soll. Diese |
Entscheidungen sind stets auf der Grundlage einer Risikoanalyse zu | Entscheidungen sind stets auf der Grundlage einer Risikoanalyse zu |
treffen, sowohl auf operativer Ebene als auch auf Ebene des | treffen, sowohl auf operativer Ebene als auch auf Ebene des |
Wohlbefindens. Risikoanalysen in Bezug auf das Wohlbefinden sind Teil | Wohlbefindens. Risikoanalysen in Bezug auf das Wohlbefinden sind Teil |
der Konzertierung mit den Gewerkschaften. | der Konzertierung mit den Gewerkschaften. |
Nichts hindert sie daran, je nach Risikoanalyse von den Richtlinien | Nichts hindert sie daran, je nach Risikoanalyse von den Richtlinien |
abzuweichen. Es ist also weiterhin möglich, strengere oder lockerere | abzuweichen. Es ist also weiterhin möglich, strengere oder lockerere |
Richtlinien zu erteilen, sofern sie auf der vorerwähnten Risikoanalyse | Richtlinien zu erteilen, sofern sie auf der vorerwähnten Risikoanalyse |
beruhen. | beruhen. |
Wird von den allgemeinen Richtlinien abgewichen, ist eine | Wird von den allgemeinen Richtlinien abgewichen, ist eine |
Risikoanalyse auf zwei Ebenen durchzuführen: | Risikoanalyse auf zwei Ebenen durchzuführen: |
- Analyse der operativen Risiken; Beispiele: Risiko, dass das Tragen | - Analyse der operativen Risiken; Beispiele: Risiko, dass das Tragen |
einer Schutzweste den Einsatz behindert; Notwendigkeit einer | einer Schutzweste den Einsatz behindert; Notwendigkeit einer |
Schutzweste in Anbetracht der Umgebung, in der ein Auftrag auszuführen | Schutzweste in Anbetracht der Umgebung, in der ein Auftrag auszuführen |
ist, ... | ist, ... |
- Wohlbefinden bei der Arbeit; Beispiel: ungerechtfertigtes Tragen | - Wohlbefinden bei der Arbeit; Beispiel: ungerechtfertigtes Tragen |
einer Schutzweste aus Gründen des Komforts und unter Berücksichtigung | einer Schutzweste aus Gründen des Komforts und unter Berücksichtigung |
des Auftrags, ... | des Auftrags, ... |
Um den Zweck des vorliegenden Rundschreibens nicht zu untergraben, | Um den Zweck des vorliegenden Rundschreibens nicht zu untergraben, |
sollten diese Abweichungen so restriktiv wie möglich gehandhabt | sollten diese Abweichungen so restriktiv wie möglich gehandhabt |
werden. Mir ist jedoch klar, dass keine Polizeizone und keine | werden. Mir ist jedoch klar, dass keine Polizeizone und keine |
Direktion der anderen gleicht, weshalb Raum für eventuelle | Direktion der anderen gleicht, weshalb Raum für eventuelle |
Differenzierungen gelassen wird. | Differenzierungen gelassen wird. |
Zudem möchte ich bestehende Richtlinien, die von einigen lokalen | Zudem möchte ich bestehende Richtlinien, die von einigen lokalen |
Polizeizonen bereits den Basiskonzertierungsausschüssen vorgelegt | Polizeizonen bereits den Basiskonzertierungsausschüssen vorgelegt |
worden sind, nicht beeinträchtigen. Diese Richtlinien werden weiter in | worden sind, nicht beeinträchtigen. Diese Richtlinien werden weiter in |
vollem Umfang gelten. Diese lokalen Polizeizonen können entweder neue | vollem Umfang gelten. Diese lokalen Polizeizonen können entweder neue |
Richtlinien gemäß dem vorliegenden Rundschreiben erstellen oder weiter | Richtlinien gemäß dem vorliegenden Rundschreiben erstellen oder weiter |
die bestehenden Richtlinien anwenden. Sobald jedoch neue Richtlinien | die bestehenden Richtlinien anwenden. Sobald jedoch neue Richtlinien |
ausgearbeitet werden, gehe ich davon aus, dass das vorliegende | ausgearbeitet werden, gehe ich davon aus, dass das vorliegende |
Rundschreiben Anwendung findet. | Rundschreiben Anwendung findet. |
2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN | 2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN |
Für die Anwendung des vorliegenden Rundschreibens und seiner Anlage 1 | Für die Anwendung des vorliegenden Rundschreibens und seiner Anlage 1 |
versteht man unter: | versteht man unter: |
1. "Stufe 1 oder GERING": | 1. "Stufe 1 oder GERING": |
Bedrohungsstufe, wenn sich zeigt, dass die Person, die Gruppierung | Bedrohungsstufe, wenn sich zeigt, dass die Person, die Gruppierung |
oder das Ereignis, das Gegenstand der Analyse ist, nicht bedroht ist, | oder das Ereignis, das Gegenstand der Analyse ist, nicht bedroht ist, |
im Sinne von Artikel 11 § 6 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 28. | im Sinne von Artikel 11 § 6 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 28. |
November 2006 zur Ausführung des Gesetzes vom 10. Juli 2006 über die | November 2006 zur Ausführung des Gesetzes vom 10. Juli 2006 über die |
Bedrohungsanalyse (nachstehend "K.E. KOBA"), | Bedrohungsanalyse (nachstehend "K.E. KOBA"), |
2. "Stufe 2 oder MÄSSIG": | 2. "Stufe 2 oder MÄSSIG": |
Bedrohungsstufe, wenn sich zeigt, dass die Bedrohung gegen die Person, | Bedrohungsstufe, wenn sich zeigt, dass die Bedrohung gegen die Person, |
die Gruppierung oder das Ereignis, das Gegenstand der Analyse ist, | die Gruppierung oder das Ereignis, das Gegenstand der Analyse ist, |
wenig wahrscheinlich ist, im Sinne von Artikel 11 § 6 Nr. 2 des K.E. | wenig wahrscheinlich ist, im Sinne von Artikel 11 § 6 Nr. 2 des K.E. |
KOBA, | KOBA, |
3. "Stufe 3 oder ERNST": | 3. "Stufe 3 oder ERNST": |
Bedrohungsstufe, wenn sich zeigt, dass die Bedrohung gegen die Person, | Bedrohungsstufe, wenn sich zeigt, dass die Bedrohung gegen die Person, |
die Gruppierung oder das Ereignis, das Gegenstand der Analyse ist, | die Gruppierung oder das Ereignis, das Gegenstand der Analyse ist, |
möglich und wahrscheinlich ist, im Sinne von Artikel 11 § 6 Nr. 3 des | möglich und wahrscheinlich ist, im Sinne von Artikel 11 § 6 Nr. 3 des |
K.E. KOBA, | K.E. KOBA, |
4. "Stufe 4 oder SEHR ERNST": | 4. "Stufe 4 oder SEHR ERNST": |
Bedrohungsstufe, wenn sich zeigt, dass die Bedrohung gegen die Person, | Bedrohungsstufe, wenn sich zeigt, dass die Bedrohung gegen die Person, |
die Gruppierung oder das Ereignis, das Gegenstand der Analyse ist, | die Gruppierung oder das Ereignis, das Gegenstand der Analyse ist, |
ernst zu nehmen ist und nahe bevorsteht, im Sinne von Artikel 11 § 6 | ernst zu nehmen ist und nahe bevorsteht, im Sinne von Artikel 11 § 6 |
Nr. 4 des K.E. KOBA, | Nr. 4 des K.E. KOBA, |
5. "individuelle Schutzweste": | 5. "individuelle Schutzweste": |
diskretes (nicht sichtbares) oder sichtbares ballistisches | diskretes (nicht sichtbares) oder sichtbares ballistisches |
Schutzelement oder als Panzerung verwendete Schutzweste, um den | Schutzelement oder als Panzerung verwendete Schutzweste, um den |
Schaden von Kugeln am menschlichen Körper zu begrenzen. Die | Schaden von Kugeln am menschlichen Körper zu begrenzen. Die |
Schutzweste muss den innerhalb der integrierten Polizei verhandelten | Schutzweste muss den innerhalb der integrierten Polizei verhandelten |
Normen entsprechen, die in Anlage 2 aufgeführt sind, | Normen entsprechen, die in Anlage 2 aufgeführt sind, |
6. "kollektive Schutzweste": | 6. "kollektive Schutzweste": |
sichtbare individuelle Schutzweste mit zusätzlichen ballistischen | sichtbare individuelle Schutzweste mit zusätzlichen ballistischen |
Schutzelementen, nämlich mit harten ballistischen Platten (gemäß den | Schutzelementen, nämlich mit harten ballistischen Platten (gemäß den |
in Anlage 3 aufgeführten Normen), | in Anlage 3 aufgeführten Normen), |
7. "mitzuführen": | 7. "mitzuführen": |
Der Begriff "mitzuführen" (MF) verweist auf die Verfügbarkeit der | Der Begriff "mitzuführen" (MF) verweist auf die Verfügbarkeit der |
betreffenden kollektiven Schutzweste, jedoch ohne Verpflichtung, sie | betreffenden kollektiven Schutzweste, jedoch ohne Verpflichtung, sie |
ständig zu tragen. Die Schutzweste muss griffbereit sein und innerhalb | ständig zu tragen. Die Schutzweste muss griffbereit sein und innerhalb |
einer angemessenen Zeit angelegt werden können, wenn die Lage es | einer angemessenen Zeit angelegt werden können, wenn die Lage es |
erfordert oder wenn eine Anweisung zum Tragen der Schutzweste gegeben | erfordert oder wenn eine Anweisung zum Tragen der Schutzweste gegeben |
wird, | wird, |
8. "administrative Fahrten": | 8. "administrative Fahrten": |
Fahrten in Verbindung mit Polizeiaufträgen, die von | Fahrten in Verbindung mit Polizeiaufträgen, die von |
Personalmitgliedern des Einsatzkaders durchgeführt werden. Letztere | Personalmitgliedern des Einsatzkaders durchgeführt werden. Letztere |
können erkennbar (in Uniform oder in einem gestripten Fahrzeug) oder | können erkennbar (in Uniform oder in einem gestripten Fahrzeug) oder |
nicht erkennbar (anonymes Fahrzeug oder Privatfahrzeug) sein, | nicht erkennbar (anonymes Fahrzeug oder Privatfahrzeug) sein, |
9. "VKÖR-Aufträge": | 9. "VKÖR-Aufträge": |
Aufträge, die im Rahmen der vereinbarten Kontrolle des öffentlichen | Aufträge, die im Rahmen der vereinbarten Kontrolle des öffentlichen |
Raums bei Ereignissen, die die öffentliche Ordnung berühren, | Raums bei Ereignissen, die die öffentliche Ordnung berühren, |
ausgeführt werden, | ausgeführt werden, |
10. "ortsfeste Posten": | 10. "ortsfeste Posten": |
Ein ortsfester Posten betrifft die statische Überwachung eines festen | Ein ortsfester Posten betrifft die statische Überwachung eines festen |
Standorts und die dynamische Überwachung kritischer Infrastrukturen in | Standorts und die dynamische Überwachung kritischer Infrastrukturen in |
einem begrenzten Umkreis, | einem begrenzten Umkreis, |
11. "Revierarbeit": | 11. "Revierarbeit": |
der in Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 17. September 2001 über | der in Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 17. September 2001 über |
die Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick | die Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick |
auf die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestdienstleistungen zu | auf die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestdienstleistungen zu |
Gunsten der Bevölkerung bestimmte Dienst, | Gunsten der Bevölkerung bestimmte Dienst, |
12. "Empfang": | 12. "Empfang": |
der in Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 17. September 2001 über | der in Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 17. September 2001 über |
die Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick | die Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick |
auf die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestdienstleistungen zu | auf die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestdienstleistungen zu |
Gunsten der Bevölkerung bestimmte Dienst, | Gunsten der Bevölkerung bestimmte Dienst, |
13. "gesicherte Umgebung": | 13. "gesicherte Umgebung": |
Ort, der nur nach einer Kontrolle durch die Polizeidienste oder nach | Ort, der nur nach einer Kontrolle durch die Polizeidienste oder nach |
einer Kontrolle durch andere Dienste oder Organisationen zugänglich | einer Kontrolle durch andere Dienste oder Organisationen zugänglich |
ist, sofern Letztere ein mindestens gleichwertiges Sicherheitsniveau | ist, sofern Letztere ein mindestens gleichwertiges Sicherheitsniveau |
bieten wie die Polizeidienste. Eine solche Kontrolle kann auf jede | bieten wie die Polizeidienste. Eine solche Kontrolle kann auf jede |
mögliche Weise durchgeführt werden. Beispiel: Nach Abgrenzung eines | mögliche Weise durchgeführt werden. Beispiel: Nach Abgrenzung eines |
Perimeters wird die Wohnung, in der eine Durchsuchung stattfindet, als | Perimeters wird die Wohnung, in der eine Durchsuchung stattfindet, als |
gesicherte Umgebung betrachtet. | gesicherte Umgebung betrachtet. |
3. SCHEMATISCHE DARSTELLUNG | 3. SCHEMATISCHE DARSTELLUNG |
Die Tabelle in Anlage 1 zeigt schematisch die Modalitäten für das | Die Tabelle in Anlage 1 zeigt schematisch die Modalitäten für das |
Tragen einer Schutzweste. Sie ist das Ergebnis einer Suche nach dem | Tragen einer Schutzweste. Sie ist das Ergebnis einer Suche nach dem |
größten gemeinsamen Nenner zwischen den Arbeitsweisen der | größten gemeinsamen Nenner zwischen den Arbeitsweisen der |
verschiedenen Dienste innerhalb der integrierten Polizei und dem | verschiedenen Dienste innerhalb der integrierten Polizei und dem |
Versuch, im Hinblick auf ein praktikables System alle Polizeiaufträge | Versuch, im Hinblick auf ein praktikables System alle Polizeiaufträge |
in allgemeine Kategorien einzuteilen. | in allgemeine Kategorien einzuteilen. |
Aufgrund des vertraulichen Charakters wird Anlage 1 jedoch nicht | Aufgrund des vertraulichen Charakters wird Anlage 1 jedoch nicht |
veröffentlicht. | veröffentlicht. |
Das Tragen einer Schutzweste hängt von folgenden Faktoren ab: | Das Tragen einer Schutzweste hängt von folgenden Faktoren ab: |
- aktuelle Bedrohungsstufe, festgelegt nach Bewertung der | - aktuelle Bedrohungsstufe, festgelegt nach Bewertung der |
Bedrohungslage durch das KOBA, | Bedrohungslage durch das KOBA, |
- Art des auszuführenden Polizeiauftrags. | - Art des auszuführenden Polizeiauftrags. |
Die Bewertung der Bedrohungslage durch das KOBA und die hierauf vom | Die Bewertung der Bedrohungslage durch das KOBA und die hierauf vom |
KOBA festgelegte Stufe führen zu Sicherheitsmaßnahmen, die vom | KOBA festgelegte Stufe führen zu Sicherheitsmaßnahmen, die vom |
Krisenzentrum festgelegt werden. Die Polizeidienste nehmen diese | Krisenzentrum festgelegt werden. Die Polizeidienste nehmen diese |
Sicherheitsmaßnahmen in die internen Richtlinien auf. | Sicherheitsmaßnahmen in die internen Richtlinien auf. |
Da in dem Schema mehrere mögliche Tragemodalitäten angegeben sind, | Da in dem Schema mehrere mögliche Tragemodalitäten angegeben sind, |
muss eine diesbezügliche Entscheidung unter Berücksichtigung der | muss eine diesbezügliche Entscheidung unter Berücksichtigung der |
spezifischen Umstände, unter denen der betreffende Auftrag ausgeführt | spezifischen Umstände, unter denen der betreffende Auftrag ausgeführt |
werden soll, getroffen werden. Dies zeigt wiederum die Notwendigkeit | werden soll, getroffen werden. Dies zeigt wiederum die Notwendigkeit |
einer Analyse der Risiken, um über das Tragen von Schutzwesten | einer Analyse der Risiken, um über das Tragen von Schutzwesten |
entscheiden zu können. | entscheiden zu können. |
Mir ist jedoch bewusst, dass nicht alle Polizeiaufträge in diese | Mir ist jedoch bewusst, dass nicht alle Polizeiaufträge in diese |
(bewusst) allgemein gehaltenen Kategorien einordnet werden können. | (bewusst) allgemein gehaltenen Kategorien einordnet werden können. |
Wenn es andere Aufträge gibt, bei denen das Tragen einer Schutzweste | Wenn es andere Aufträge gibt, bei denen das Tragen einer Schutzweste |
sinnvoll sein kann, kann der zuständige Korpschef oder Direktor | sinnvoll sein kann, kann der zuständige Korpschef oder Direktor |
selbstverständlich - auf der Grundlage einer geeigneten Risikoanalyse | selbstverständlich - auf der Grundlage einer geeigneten Risikoanalyse |
- auch für diese Aufträge das Tragen einer Schutzweste vorschreiben. | - auch für diese Aufträge das Tragen einer Schutzweste vorschreiben. |
4. AUSNAHMEN | 4. AUSNAHMEN |
Wie bereits erwähnt, zielt vorliegendes Rundschreiben darauf ab, | Wie bereits erwähnt, zielt vorliegendes Rundschreiben darauf ab, |
allgemeine Grundsätze zu vermitteln, von denen der zuständige | allgemeine Grundsätze zu vermitteln, von denen der zuständige |
Korpschef oder Direktor jedoch auf der Grundlage einer Risikoanalyse | Korpschef oder Direktor jedoch auf der Grundlage einer Risikoanalyse |
abweichen kann. | abweichen kann. |
Es sei jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es auch | Es sei jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es auch |
Situationen gibt, in denen die vorerwähnten Grundsätze nicht angewandt | Situationen gibt, in denen die vorerwähnten Grundsätze nicht angewandt |
zu werden brauchen. Dies betrifft insbesondere: | zu werden brauchen. Dies betrifft insbesondere: |
- Aufträge, die vom Generalkommissariat Special Units ausgeführt | - Aufträge, die vom Generalkommissariat Special Units ausgeführt |
werden, | werden, |
- Aufträge der Besonderen Unterstützung innerhalb der lokalen Polizei, | - Aufträge der Besonderen Unterstützung innerhalb der lokalen Polizei, |
wie in meinem Rundschreiben GPI 81 über den allgemeinen Bezugsrahmen | wie in meinem Rundschreiben GPI 81 über den allgemeinen Bezugsrahmen |
der "Besonderen Unterstützung" innerhalb der lokalen Polizei | der "Besonderen Unterstützung" innerhalb der lokalen Polizei |
beschrieben, | beschrieben, |
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und umgekehrt, | - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und umgekehrt, |
- Fahrten in Zivilkleidung in öffentlichen Verkehrsmitteln. | - Fahrten in Zivilkleidung in öffentlichen Verkehrsmitteln. |
In solchen Fällen analysiert der zuständige Korpschef oder Direktor | In solchen Fällen analysiert der zuständige Korpschef oder Direktor |
systematisch die Risiken und müssen die betreffenden Dienste die | systematisch die Risiken und müssen die betreffenden Dienste die |
angemessensten Maßnahmen zum Schutz ihrer Personalmitglieder | angemessensten Maßnahmen zum Schutz ihrer Personalmitglieder |
ergreifen, ohne hierbei in irgendeiner Weise an das vorliegende | ergreifen, ohne hierbei in irgendeiner Weise an das vorliegende |
Rundschreiben gebunden zu sein. | Rundschreiben gebunden zu sein. |
5. NORMEN | 5. NORMEN |
Die Normen, denen Schutzwesten, die von Mitgliedern der integrierten | Die Normen, denen Schutzwesten, die von Mitgliedern der integrierten |
Polizei getragen werden, entsprechen müssen, sind in den Anlagen 2 und | Polizei getragen werden, entsprechen müssen, sind in den Anlagen 2 und |
3 zum vorliegenden Rundschreiben beschrieben. Diese Normen betreffen: | 3 zum vorliegenden Rundschreiben beschrieben. Diese Normen betreffen: |
1. die sichtbar getragene individuelle Schutzweste (Anlage 2), | 1. die sichtbar getragene individuelle Schutzweste (Anlage 2), |
2. die diskret getragene individuelle Schutzweste (Anlage 2), | 2. die diskret getragene individuelle Schutzweste (Anlage 2), |
3. den Plattenträger für die sichtbar getragene individuelle | 3. den Plattenträger für die sichtbar getragene individuelle |
Schutzweste (Anlage 3). | Schutzweste (Anlage 3). |
Aufgrund des vertraulichen Charakters werden diese Anlagen nicht | Aufgrund des vertraulichen Charakters werden diese Anlagen nicht |
veröffentlicht. | veröffentlicht. |
6. WARTUNG | 6. WARTUNG |
Die Schutzwesten werden den Personalmitgliedern der Polizeidienste von | Die Schutzwesten werden den Personalmitgliedern der Polizeidienste von |
der Behörde zur Verfügung gestellt, damit sie ihre verwaltungs- und | der Behörde zur Verfügung gestellt, damit sie ihre verwaltungs- und |
gerichtspolizeilichen Aufträge ausführen können. Damit diese | gerichtspolizeilichen Aufträge ausführen können. Damit diese |
Schutzwesten dauerhaft genutzt werden können, müssen sie auch | Schutzwesten dauerhaft genutzt werden können, müssen sie auch |
ordnungsgemäß gewartet werden. | ordnungsgemäß gewartet werden. |
Für die Wartung der Schutzwesten ist der betreffende Polizeidienst | Für die Wartung der Schutzwesten ist der betreffende Polizeidienst |
zuständig: | zuständig: |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
A. VERLINDEN | A. VERLINDEN |