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Omzendbrief nr. 693bis. - Aanvullende richtlijnen voor de personeelsleden van het federaal administratief openbaar ambt inzake de toekenning van een dienstvrijstelling voor de vaccinatie tegen het coronavirus . - Aanvulling bij omzendbrief nr. 693. - Duitse vertaling | Circulaire n° 693bis. - Directives complémentaires pour les membres du personnel de la fonction publique administrative fédérale relatives à l'octroi d'une dispense de service pour la vaccination contre le coronavirus . - Complément à la circulaire n° 693. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BELEID EN ONDERSTEUNING | SERVICE PUBLIC FEDERAL STRATEGIE ET APPUI |
26 JULI 2021. - Omzendbrief nr. 693bis. - Aanvullende richtlijnen voor | 26 JUILLET 2021. - Circulaire n° 693bis. - Directives complémentaires |
de personeelsleden van het federaal administratief openbaar ambt | pour les membres du personnel de la fonction publique administrative |
inzake de toekenning van een dienstvrijstelling voor de vaccinatie | fédérale relatives à l'octroi d'une dispense de service pour la |
tegen het coronavirus (COVID-19). - Aanvulling bij omzendbrief nr. | vaccination contre le coronavirus (COVID-19). - Complément à la |
693. - Duitse vertaling | circulaire n° 693. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief nr. | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
693bis van de Minister van Ambtenarenzaken van 26 juli 2021 - | circulaire n° 693bis de la Ministre de la Fonction publique du 26 |
Aanvullende richtlijnen voor de personeelsleden van het federaal | juillet 2021 - Directives complémentaires pour les membres du |
administratief openbaar ambt inzake de toekenning van een | personnel de la fonction publique administrative fédérale relatives à |
dienstvrijstelling voor de vaccinatie tegen het coronavirus | l'octroi d'une dispense de service pour la vaccination contre le |
(COVID-19). - Aanvulling bij omzendbrief nr. 693 (Belgisch Staatsblad | coronavirus (COVID-19). - Complément à la circulaire n° 693 (Moniteur |
van 3 augustus 2021). | belge du 3 août 2021). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST POLITIK UND UNTERSTÜTZUNG | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST POLITIK UND UNTERSTÜTZUNG |
26. JULI 2021 - Rundschreiben Nr. 693bis - Ergänzende Richtlinien für | 26. JULI 2021 - Rundschreiben Nr. 693bis - Ergänzende Richtlinien für |
Personalmitglieder des föderalen administrativen öffentlichen Dienstes | Personalmitglieder des föderalen administrativen öffentlichen Dienstes |
über die Gewährung einer Freistellung für die Impfung gegen das | über die Gewährung einer Freistellung für die Impfung gegen das |
Coronavirus (COVID-19) - Ergänzung zum Rundschreiben Nr. 693 | Coronavirus (COVID-19) - Ergänzung zum Rundschreiben Nr. 693 |
An die föderalen öffentlichen Dienste und die Dienste, die ihnen | An die föderalen öffentlichen Dienste und die Dienste, die ihnen |
unterstehen, an das Ministerium der Landesverteidigung und an die | unterstehen, an das Ministerium der Landesverteidigung und an die |
Einrichtungen öffentlichen Interesses, die dem föderalen | Einrichtungen öffentlichen Interesses, die dem föderalen |
administrativen öffentlichen Dienst angehören, so wie er in Artikel 1 | administrativen öffentlichen Dienst angehören, so wie er in Artikel 1 |
des Gesetzes vom 22. Juli 1993 zur Festlegung bestimmter Maßnahmen in | des Gesetzes vom 22. Juli 1993 zur Festlegung bestimmter Maßnahmen in |
Bezug auf den öffentlichen Dienst bestimmt ist | Bezug auf den öffentlichen Dienst bestimmt ist |
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, | Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, |
Sehr geehrte Damen und Herren, | Sehr geehrte Damen und Herren, |
in der Erwägung, dass derzeit alle Mittel eingesetzt werden, um eine | in der Erwägung, dass derzeit alle Mittel eingesetzt werden, um eine |
geordnete und effiziente Impfung der Bevölkerung zu gewährleisten, | geordnete und effiziente Impfung der Bevölkerung zu gewährleisten, |
In der Erwägung, dass alle Bürger, Erwachsene und Jugendliche, die | In der Erwägung, dass alle Bürger, Erwachsene und Jugendliche, die |
Möglichkeit haben müssen, sich impfen zu lassen, | Möglichkeit haben müssen, sich impfen zu lassen, |
In der Erwägung, dass die Interministerielle Konferenz | In der Erwägung, dass die Interministerielle Konferenz |
"Volksgesundheit" am 7. Juli 2021 beschlossen hat, Jugendliche von 12 | "Volksgesundheit" am 7. Juli 2021 beschlossen hat, Jugendliche von 12 |
bis 18 Jahren impfen zu lassen, | bis 18 Jahren impfen zu lassen, |
In der Erwägung, dass Eltern und Pflegeeltern ihre Kinder und | In der Erwägung, dass Eltern und Pflegeeltern ihre Kinder und |
Pflegekinder zur Impfstelle begleiten möchten, | Pflegekinder zur Impfstelle begleiten möchten, |
In der Erwägung, dass Jugendliche von 12 bis 15 Jahren nachweisen | In der Erwägung, dass Jugendliche von 12 bis 15 Jahren nachweisen |
können müssen, dass sie die Zustimmung ihrer Eltern erhalten haben, | können müssen, dass sie die Zustimmung ihrer Eltern erhalten haben, |
In Erwägung der Notwendigkeit, die Richtlinien für das Personal des | In Erwägung der Notwendigkeit, die Richtlinien für das Personal des |
föderalen administrativen öffentlichen Dienstes zu verdeutlichen und | föderalen administrativen öffentlichen Dienstes zu verdeutlichen und |
zu präzisieren, | zu präzisieren, |
Neben den im Rundschreiben Nr. 693 erteilten Richtlinien wird außerdem | Neben den im Rundschreiben Nr. 693 erteilten Richtlinien wird außerdem |
ab dem 7. Juli 2021 Personalmitgliedern, die ihr minderjähriges Kind | ab dem 7. Juli 2021 Personalmitgliedern, die ihr minderjähriges Kind |
beziehungsweise ihre minderjährigen Kinder zur Impfstelle begleiten | beziehungsweise ihre minderjährigen Kinder zur Impfstelle begleiten |
möchten, eine Freistellung gewährt, | möchten, eine Freistellung gewährt, |
Für die Gewährung einer Freistellung zur Begleitung bei der Impfung, | Für die Gewährung einer Freistellung zur Begleitung bei der Impfung, |
versteht man unter "minderjährigem Kind": | versteht man unter "minderjährigem Kind": |
*das leibliche Kind eines Personalmitglieds, seines/seiner | *das leibliche Kind eines Personalmitglieds, seines/seiner |
Ehepartner(in) oder des/der mit ihm (gesetzlich beziehungsweise | Ehepartner(in) oder des/der mit ihm (gesetzlich beziehungsweise |
faktisch) zusammenwohnenden Partner(in), wenn dieses Kind zum | faktisch) zusammenwohnenden Partner(in), wenn dieses Kind zum |
Zeitpunkt der Impfung in der Familie des Personalmitglieds wohnt, | Zeitpunkt der Impfung in der Familie des Personalmitglieds wohnt, |
* das Adoptivkind eines Personalmitglieds, seines/seiner | * das Adoptivkind eines Personalmitglieds, seines/seiner |
Ehepartner(in) oder des/der mit ihm (gesetzlich beziehungsweise | Ehepartner(in) oder des/der mit ihm (gesetzlich beziehungsweise |
faktisch) zusammenwohnenden Partner(in), wenn dieses Kind zum | faktisch) zusammenwohnenden Partner(in), wenn dieses Kind zum |
Zeitpunkt der Impfung in der Familie des Personalmitglieds wohnt, | Zeitpunkt der Impfung in der Familie des Personalmitglieds wohnt, |
* das Pflegekind eines Personalmitglieds, seines/seiner Ehepartner(in) | * das Pflegekind eines Personalmitglieds, seines/seiner Ehepartner(in) |
oder des/der mit ihm (gesetzlich beziehungsweise faktisch) | oder des/der mit ihm (gesetzlich beziehungsweise faktisch) |
zusammenwohnenden Partner(in), wenn dieses Kind zum Zeitpunkt der | zusammenwohnenden Partner(in), wenn dieses Kind zum Zeitpunkt der |
Impfung in der Familie des Personalmitglieds wohnt. | Impfung in der Familie des Personalmitglieds wohnt. |
Zudem werden volljährige leibliche Kinder und Adoptivkinder des | Zudem werden volljährige leibliche Kinder und Adoptivkinder des |
Personalmitgliedes, für die das Personalmitglied als Betreuer bestellt | Personalmitgliedes, für die das Personalmitglied als Betreuer bestellt |
worden ist, für die Gewährung dieser Freistellung einem | worden ist, für die Gewährung dieser Freistellung einem |
"minderjährigen Kind" gleichgestellt. | "minderjährigen Kind" gleichgestellt. |
Personalmitglieder, deren Kind an einem Werktag zur Impfung eingeladen | Personalmitglieder, deren Kind an einem Werktag zur Impfung eingeladen |
wird, können für die erforderliche Zeit vom Dienst freigestellt | wird, können für die erforderliche Zeit vom Dienst freigestellt |
werden. Gegebenenfalls wird die Freistellung für jede erforderliche | werden. Gegebenenfalls wird die Freistellung für jede erforderliche |
Injektion gewährt. | Injektion gewährt. |
Für die Anwendung dieser Freistellung zur Impfung versteht man unter | Für die Anwendung dieser Freistellung zur Impfung versteht man unter |
"Werktagen" die Tage, an denen das Personalmitglied aufgrund der ihm | "Werktagen" die Tage, an denen das Personalmitglied aufgrund der ihm |
auferlegten Arbeitsregelung arbeiten muss. | auferlegten Arbeitsregelung arbeiten muss. |
Die Freistellung wird für den Weg zur und von der Impfstelle, die | Die Freistellung wird für den Weg zur und von der Impfstelle, die |
Impfung selbst und die Ruhezeit nach der Impfung gewährt. | Impfung selbst und die Ruhezeit nach der Impfung gewährt. |
Das Personalmitglied setzt seinen Dienstleiter vorab in Kenntnis, dass | Das Personalmitglied setzt seinen Dienstleiter vorab in Kenntnis, dass |
es sein Kind zur Impfstelle begleiten möchte, und zwar spätestens zwei | es sein Kind zur Impfstelle begleiten möchte, und zwar spätestens zwei |
Tage vor der Impfung. Auf Ersuchen der Behörde, der das | Tage vor der Impfung. Auf Ersuchen der Behörde, der das |
Personalmitglied untersteht, legt dieses einen Nachweis über die | Personalmitglied untersteht, legt dieses einen Nachweis über die |
Impfaufforderung vor. Es darf keine Abschrift von diesem | Impfaufforderung vor. Es darf keine Abschrift von diesem |
Aufforderungsnachweis angefertigt oder aufbewahrt werden. | Aufforderungsnachweis angefertigt oder aufbewahrt werden. |
Diese zusätzliche Freistellung zur Begleitung minderjähriger Kinder | Diese zusätzliche Freistellung zur Begleitung minderjähriger Kinder |
bei der Impfung ist vom 7. Juli 2021 bis einschließlich 31. Dezember | bei der Impfung ist vom 7. Juli 2021 bis einschließlich 31. Dezember |
2021 gültig. | 2021 gültig. |
Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes | Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes |
P. DE SUTTER | P. DE SUTTER |