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| Omzendbrief nr. 693bis. - Aanvullende richtlijnen voor de personeelsleden van het federaal administratief openbaar ambt inzake de toekenning van een dienstvrijstelling voor de vaccinatie tegen het coronavirus . - Aanvulling bij omzendbrief nr. 693. - Duitse vertaling | Circulaire n° 693bis. - Directives complémentaires pour les membres du personnel de la fonction publique administrative fédérale relatives à l'octroi d'une dispense de service pour la vaccination contre le coronavirus . - Complément à la circulaire n° 693. - Traduction allemande |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BELEID EN ONDERSTEUNING | SERVICE PUBLIC FEDERAL STRATEGIE ET APPUI |
| 26 JULI 2021. - Omzendbrief nr. 693bis. - Aanvullende richtlijnen voor | 26 JUILLET 2021. - Circulaire n° 693bis. - Directives complémentaires |
| de personeelsleden van het federaal administratief openbaar ambt | pour les membres du personnel de la fonction publique administrative |
| inzake de toekenning van een dienstvrijstelling voor de vaccinatie | fédérale relatives à l'octroi d'une dispense de service pour la |
| tegen het coronavirus (COVID-19). - Aanvulling bij omzendbrief nr. | vaccination contre le coronavirus (COVID-19). - Complément à la |
| 693. - Duitse vertaling | circulaire n° 693. - Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief nr. | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| 693bis van de Minister van Ambtenarenzaken van 26 juli 2021 - | circulaire n° 693bis de la Ministre de la Fonction publique du 26 |
| Aanvullende richtlijnen voor de personeelsleden van het federaal | juillet 2021 - Directives complémentaires pour les membres du |
| administratief openbaar ambt inzake de toekenning van een | personnel de la fonction publique administrative fédérale relatives à |
| dienstvrijstelling voor de vaccinatie tegen het coronavirus | l'octroi d'une dispense de service pour la vaccination contre le |
| (COVID-19). - Aanvulling bij omzendbrief nr. 693 (Belgisch Staatsblad | coronavirus (COVID-19). - Complément à la circulaire n° 693 (Moniteur |
| van 3 augustus 2021). | belge du 3 août 2021). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST POLITIK UND UNTERSTÜTZUNG | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST POLITIK UND UNTERSTÜTZUNG |
| 26. JULI 2021 - Rundschreiben Nr. 693bis - Ergänzende Richtlinien für | 26. JULI 2021 - Rundschreiben Nr. 693bis - Ergänzende Richtlinien für |
| Personalmitglieder des föderalen administrativen öffentlichen Dienstes | Personalmitglieder des föderalen administrativen öffentlichen Dienstes |
| über die Gewährung einer Freistellung für die Impfung gegen das | über die Gewährung einer Freistellung für die Impfung gegen das |
| Coronavirus (COVID-19) - Ergänzung zum Rundschreiben Nr. 693 | Coronavirus (COVID-19) - Ergänzung zum Rundschreiben Nr. 693 |
| An die föderalen öffentlichen Dienste und die Dienste, die ihnen | An die föderalen öffentlichen Dienste und die Dienste, die ihnen |
| unterstehen, an das Ministerium der Landesverteidigung und an die | unterstehen, an das Ministerium der Landesverteidigung und an die |
| Einrichtungen öffentlichen Interesses, die dem föderalen | Einrichtungen öffentlichen Interesses, die dem föderalen |
| administrativen öffentlichen Dienst angehören, so wie er in Artikel 1 | administrativen öffentlichen Dienst angehören, so wie er in Artikel 1 |
| des Gesetzes vom 22. Juli 1993 zur Festlegung bestimmter Maßnahmen in | des Gesetzes vom 22. Juli 1993 zur Festlegung bestimmter Maßnahmen in |
| Bezug auf den öffentlichen Dienst bestimmt ist | Bezug auf den öffentlichen Dienst bestimmt ist |
| Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, | Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, |
| Sehr geehrte Damen und Herren, | Sehr geehrte Damen und Herren, |
| in der Erwägung, dass derzeit alle Mittel eingesetzt werden, um eine | in der Erwägung, dass derzeit alle Mittel eingesetzt werden, um eine |
| geordnete und effiziente Impfung der Bevölkerung zu gewährleisten, | geordnete und effiziente Impfung der Bevölkerung zu gewährleisten, |
| In der Erwägung, dass alle Bürger, Erwachsene und Jugendliche, die | In der Erwägung, dass alle Bürger, Erwachsene und Jugendliche, die |
| Möglichkeit haben müssen, sich impfen zu lassen, | Möglichkeit haben müssen, sich impfen zu lassen, |
| In der Erwägung, dass die Interministerielle Konferenz | In der Erwägung, dass die Interministerielle Konferenz |
| "Volksgesundheit" am 7. Juli 2021 beschlossen hat, Jugendliche von 12 | "Volksgesundheit" am 7. Juli 2021 beschlossen hat, Jugendliche von 12 |
| bis 18 Jahren impfen zu lassen, | bis 18 Jahren impfen zu lassen, |
| In der Erwägung, dass Eltern und Pflegeeltern ihre Kinder und | In der Erwägung, dass Eltern und Pflegeeltern ihre Kinder und |
| Pflegekinder zur Impfstelle begleiten möchten, | Pflegekinder zur Impfstelle begleiten möchten, |
| In der Erwägung, dass Jugendliche von 12 bis 15 Jahren nachweisen | In der Erwägung, dass Jugendliche von 12 bis 15 Jahren nachweisen |
| können müssen, dass sie die Zustimmung ihrer Eltern erhalten haben, | können müssen, dass sie die Zustimmung ihrer Eltern erhalten haben, |
| In Erwägung der Notwendigkeit, die Richtlinien für das Personal des | In Erwägung der Notwendigkeit, die Richtlinien für das Personal des |
| föderalen administrativen öffentlichen Dienstes zu verdeutlichen und | föderalen administrativen öffentlichen Dienstes zu verdeutlichen und |
| zu präzisieren, | zu präzisieren, |
| Neben den im Rundschreiben Nr. 693 erteilten Richtlinien wird außerdem | Neben den im Rundschreiben Nr. 693 erteilten Richtlinien wird außerdem |
| ab dem 7. Juli 2021 Personalmitgliedern, die ihr minderjähriges Kind | ab dem 7. Juli 2021 Personalmitgliedern, die ihr minderjähriges Kind |
| beziehungsweise ihre minderjährigen Kinder zur Impfstelle begleiten | beziehungsweise ihre minderjährigen Kinder zur Impfstelle begleiten |
| möchten, eine Freistellung gewährt, | möchten, eine Freistellung gewährt, |
| Für die Gewährung einer Freistellung zur Begleitung bei der Impfung, | Für die Gewährung einer Freistellung zur Begleitung bei der Impfung, |
| versteht man unter "minderjährigem Kind": | versteht man unter "minderjährigem Kind": |
| *das leibliche Kind eines Personalmitglieds, seines/seiner | *das leibliche Kind eines Personalmitglieds, seines/seiner |
| Ehepartner(in) oder des/der mit ihm (gesetzlich beziehungsweise | Ehepartner(in) oder des/der mit ihm (gesetzlich beziehungsweise |
| faktisch) zusammenwohnenden Partner(in), wenn dieses Kind zum | faktisch) zusammenwohnenden Partner(in), wenn dieses Kind zum |
| Zeitpunkt der Impfung in der Familie des Personalmitglieds wohnt, | Zeitpunkt der Impfung in der Familie des Personalmitglieds wohnt, |
| * das Adoptivkind eines Personalmitglieds, seines/seiner | * das Adoptivkind eines Personalmitglieds, seines/seiner |
| Ehepartner(in) oder des/der mit ihm (gesetzlich beziehungsweise | Ehepartner(in) oder des/der mit ihm (gesetzlich beziehungsweise |
| faktisch) zusammenwohnenden Partner(in), wenn dieses Kind zum | faktisch) zusammenwohnenden Partner(in), wenn dieses Kind zum |
| Zeitpunkt der Impfung in der Familie des Personalmitglieds wohnt, | Zeitpunkt der Impfung in der Familie des Personalmitglieds wohnt, |
| * das Pflegekind eines Personalmitglieds, seines/seiner Ehepartner(in) | * das Pflegekind eines Personalmitglieds, seines/seiner Ehepartner(in) |
| oder des/der mit ihm (gesetzlich beziehungsweise faktisch) | oder des/der mit ihm (gesetzlich beziehungsweise faktisch) |
| zusammenwohnenden Partner(in), wenn dieses Kind zum Zeitpunkt der | zusammenwohnenden Partner(in), wenn dieses Kind zum Zeitpunkt der |
| Impfung in der Familie des Personalmitglieds wohnt. | Impfung in der Familie des Personalmitglieds wohnt. |
| Zudem werden volljährige leibliche Kinder und Adoptivkinder des | Zudem werden volljährige leibliche Kinder und Adoptivkinder des |
| Personalmitgliedes, für die das Personalmitglied als Betreuer bestellt | Personalmitgliedes, für die das Personalmitglied als Betreuer bestellt |
| worden ist, für die Gewährung dieser Freistellung einem | worden ist, für die Gewährung dieser Freistellung einem |
| "minderjährigen Kind" gleichgestellt. | "minderjährigen Kind" gleichgestellt. |
| Personalmitglieder, deren Kind an einem Werktag zur Impfung eingeladen | Personalmitglieder, deren Kind an einem Werktag zur Impfung eingeladen |
| wird, können für die erforderliche Zeit vom Dienst freigestellt | wird, können für die erforderliche Zeit vom Dienst freigestellt |
| werden. Gegebenenfalls wird die Freistellung für jede erforderliche | werden. Gegebenenfalls wird die Freistellung für jede erforderliche |
| Injektion gewährt. | Injektion gewährt. |
| Für die Anwendung dieser Freistellung zur Impfung versteht man unter | Für die Anwendung dieser Freistellung zur Impfung versteht man unter |
| "Werktagen" die Tage, an denen das Personalmitglied aufgrund der ihm | "Werktagen" die Tage, an denen das Personalmitglied aufgrund der ihm |
| auferlegten Arbeitsregelung arbeiten muss. | auferlegten Arbeitsregelung arbeiten muss. |
| Die Freistellung wird für den Weg zur und von der Impfstelle, die | Die Freistellung wird für den Weg zur und von der Impfstelle, die |
| Impfung selbst und die Ruhezeit nach der Impfung gewährt. | Impfung selbst und die Ruhezeit nach der Impfung gewährt. |
| Das Personalmitglied setzt seinen Dienstleiter vorab in Kenntnis, dass | Das Personalmitglied setzt seinen Dienstleiter vorab in Kenntnis, dass |
| es sein Kind zur Impfstelle begleiten möchte, und zwar spätestens zwei | es sein Kind zur Impfstelle begleiten möchte, und zwar spätestens zwei |
| Tage vor der Impfung. Auf Ersuchen der Behörde, der das | Tage vor der Impfung. Auf Ersuchen der Behörde, der das |
| Personalmitglied untersteht, legt dieses einen Nachweis über die | Personalmitglied untersteht, legt dieses einen Nachweis über die |
| Impfaufforderung vor. Es darf keine Abschrift von diesem | Impfaufforderung vor. Es darf keine Abschrift von diesem |
| Aufforderungsnachweis angefertigt oder aufbewahrt werden. | Aufforderungsnachweis angefertigt oder aufbewahrt werden. |
| Diese zusätzliche Freistellung zur Begleitung minderjähriger Kinder | Diese zusätzliche Freistellung zur Begleitung minderjähriger Kinder |
| bei der Impfung ist vom 7. Juli 2021 bis einschließlich 31. Dezember | bei der Impfung ist vom 7. Juli 2021 bis einschließlich 31. Dezember |
| 2021 gültig. | 2021 gültig. |
| Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes | Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes |
| P. DE SUTTER | P. DE SUTTER |