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Meertalige weergave van Omzendbrief van 25/05/2004
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Overheidsopdrachten. - Omzendbrief Gevolgen van de prijsstijging van het staal. - Duitse vertaling Marchés publics. - Circulaire Effets de la hausse du prix des aciers. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
25 MEI 2004. - Overheidsopdrachten. - Omzendbrief Gevolgen van de 25 MAI 2004. - Marchés publics. - Circulaire Effets de la hausse du
prijsstijging van het staal. - Duitse vertaling prix des aciers. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
de Eerste Minister van 25 mei 2004 betreffende de gevolgen van de circulaire du Premier Ministre du 25 mai 2004 relative aux effets de
prijsstijging van het staal (Belgisch Staatsblad van 28 mei 2004), la hausse du prix des aciers (Moniteur belge du 28 mai 2004), établie
opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling bij het par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. d'arrondissement adjoint à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
25. MAI 2004 - Öffentliche Aufträge - Rundschreiben - Auswirkungen der 25. MAI 2004 - Öffentliche Aufträge - Rundschreiben - Auswirkungen der
Stahlpreiserhöhung Stahlpreiserhöhung
An die Staatsverwaltungen und an die anderen öffentlich-rechtlichen An die Staatsverwaltungen und an die anderen öffentlich-rechtlichen
Personen der föderalen Ebene, die dem Gesetz vom 24. Dezember 1993 Personen der föderalen Ebene, die dem Gesetz vom 24. Dezember 1993
über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und
Dienstleistungsaufträge unterliegen, Dienstleistungsaufträge unterliegen,
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sehr geehrte Frau Ministerin,
Sehr geehrter Herr Minister, Sehr geehrter Herr Minister,
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der grossen Nachfrage auf dem Weltstahlmarkt ist der aufgrund der grossen Nachfrage auf dem Weltstahlmarkt ist der
Stahlpreis in den letzten Monaten sprunghaft angestiegen. Stahlpreis in den letzten Monaten sprunghaft angestiegen.
Diese Preissteigerung kann grundsätzlich beziehungsweise aufgrund Diese Preissteigerung kann grundsätzlich beziehungsweise aufgrund
ihrer Tragweite einen Umstand im Sinne von Artikel 16 § 2 des ihrer Tragweite einen Umstand im Sinne von Artikel 16 § 2 des
allgemeinen Lastenhefts darstellen, den der betreffende Auftragnehmer allgemeinen Lastenhefts darstellen, den der betreffende Auftragnehmer
bei Angebotsabgabe oder Auftragsvergabe vernünftigerweise nicht bei Angebotsabgabe oder Auftragsvergabe vernünftigerweise nicht
vorsehen konnte. vorsehen konnte.
Bestimmte Auftragnehmer von Bau- oder Lieferaufträgen können durch Bestimmte Auftragnehmer von Bau- oder Lieferaufträgen können durch
diese Preissteigerung also einen äusserst bedeutenden Schaden im Sinne diese Preissteigerung also einen äusserst bedeutenden Schaden im Sinne
desselben Artikels erleiden. Selbst wenn der betreffende Auftrag eine desselben Artikels erleiden. Selbst wenn der betreffende Auftrag eine
Revisionsklausel enthält, kann es nämlich sein, dass in dieser Klausel Revisionsklausel enthält, kann es nämlich sein, dass in dieser Klausel
die stahlpreisgebundenen Buchungsposten nicht ausreichend die stahlpreisgebundenen Buchungsposten nicht ausreichend
berücksichtigt werden, sodass der Einfluss der Preiserhöhung nicht berücksichtigt werden, sodass der Einfluss der Preiserhöhung nicht
hinreichend kompensiert wird. Dasselbe gilt natürlich in besonderem hinreichend kompensiert wird. Dasselbe gilt natürlich in besonderem
Masse für Aufträge, die keine Revisionsklausel enthalten. Masse für Aufträge, die keine Revisionsklausel enthalten.
Öffentlichen Auftraggebern wird daher empfohlen: Öffentlichen Auftraggebern wird daher empfohlen:
- für laufende Aufträge: im Rahmen der Anwendung von Artikel 16 § 2 - für laufende Aufträge: im Rahmen der Anwendung von Artikel 16 § 2
des allgemeinen Lastenhefts Anträge, die gemäss den in den Paragraphen des allgemeinen Lastenhefts Anträge, die gemäss den in den Paragraphen
3 und 4 erwähnten Bestimmungen eingereicht werden, von Fall zu Fall zu 3 und 4 erwähnten Bestimmungen eingereicht werden, von Fall zu Fall zu
untersuchen, wobei gemäss § 5 desselben Artikels gegebenenfalls auch untersuchen, wobei gemäss § 5 desselben Artikels gegebenenfalls auch
die Buchhaltungsbelege überprüft werden können. die Buchhaltungsbelege überprüft werden können.
- für Aufträge, für die das äusserste Datum zur Abgabe von Angeboten - für Aufträge, für die das äusserste Datum zur Abgabe von Angeboten
noch nicht verstrichen ist: darauf zu achten, dass in die noch nicht verstrichen ist: darauf zu achten, dass in die
Revisionsformel möglichst noch Parameter aufgenommen werden, die Revisionsformel möglichst noch Parameter aufgenommen werden, die
gemäss Artikel 57 § 2 des Gesetzes vom 30. März 1976 über Massnahmen gemäss Artikel 57 § 2 des Gesetzes vom 30. März 1976 über Massnahmen
zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage den tatsächlichen Preis des zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage den tatsächlichen Preis des
betreffenden öffentlichen Auftrags widerspiegeln. Laut dieser betreffenden öffentlichen Auftrags widerspiegeln. Laut dieser
Gesetzesbestimmung müssen nämlich Parameter festgelegt werden, die den Gesetzesbestimmung müssen nämlich Parameter festgelegt werden, die den
tatsächlichen Preis des Auftrags widerspiegeln, muss ein Festpreis von tatsächlichen Preis des Auftrags widerspiegeln, muss ein Festpreis von
mindestens zwanzig Prozent vorgesehen werden und muss dafür gesorgt mindestens zwanzig Prozent vorgesehen werden und muss dafür gesorgt
werden, dass die Parameter auf den Teil des Preises anwendbar sind, werden, dass die Parameter auf den Teil des Preises anwendbar sind,
der den Kosten entspricht, die der Parameter widerspiegelt. der den Kosten entspricht, die der Parameter widerspiegelt.
Brüssel, den 25. Mai 2004 Brüssel, den 25. Mai 2004
Der Premierminister Der Premierminister
G. VERHOFSTADT G. VERHOFSTADT
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