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| Ministeriële omzendbrief GPI 39decies betreffende de inzet van personeelsleden van de pool tijdelijke affectatie in korpsen van de lokale politie. - Principes en facturatie. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle GPI 39decies relative à l'engagement de membres du personnel du pool affectation temporaire dans des corps de police locale. - Principes et facturation. - Traduction allemande |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
| 25 JULI 2016. - Ministeriële omzendbrief GPI 39decies betreffende de | 25 JUILLET 2016. - Circulaire ministérielle GPI 39decies relative à |
| inzet van personeelsleden van de pool tijdelijke affectatie (DPP/ATA) | l'engagement de membres du personnel du pool affectation temporaire |
| in korpsen van de lokale politie. - Principes en facturatie. - Duitse | (DPP/ATA) dans des corps de police locale. - Principes et facturation. |
| vertaling | - Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| 39decies van de Minister van Veiligheid en Binnenlandse Zaken van 25 | circulaire GPI 39decies du Ministre de la Sécurité et de l'Intérieur |
| juli 2016 betreffende de inzet van personeelsleden van de pool | du 25 juillet 2016 relative à l'engagement de membres du personnel du |
| tijdelijke affectatie (DPP/ATA) in korpsen van de lokale politie. - | pool affectation temporaire (DPP/ATA) dans des corps de police locale. |
| Principes en facturatie (Belgisch Staatsblad van 29 juli 2016). | - Principes et facturation (Moniteur belge du 29 juillet 2016). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 25. JULI 2016 - Ministerielles Rundschreiben GPI 39decies über die | 25. JULI 2016 - Ministerielles Rundschreiben GPI 39decies über die |
| Einsetzung von Personalmitgliedern des Pools zeitweilige Zuweisung | Einsetzung von Personalmitgliedern des Pools zeitweilige Zuweisung |
| (DPP/ATA) in Korps der lokalen Polizei - Grundsätze und Fakturierung | (DPP/ATA) in Korps der lokalen Polizei - Grundsätze und Fakturierung |
| An die Frau und die Herren Provinzgouverneure | An die Frau und die Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von | An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von |
| Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration | Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration |
| An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
| An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
| An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei | An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei |
| An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale |
| Polizei | Polizei |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| Sehr geehrter Frau Hohe Beamtin, | Sehr geehrter Frau Hohe Beamtin, |
| Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des |
| Polizeikollegiums, | Polizeikollegiums, |
| Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
| 1. EINLEITUNG | 1. EINLEITUNG |
| Mitglieder(-Anwärter) des Einsatzkaders, die am Ende ihrer | Mitglieder(-Anwärter) des Einsatzkaders, die am Ende ihrer |
| Grundausbildung nicht in eine Stelle bestellt worden sind, werden von | Grundausbildung nicht in eine Stelle bestellt worden sind, werden von |
| Amts wegen innerhalb des Pools zeitweilige Zuweisung (DPP/ATA) | Amts wegen innerhalb des Pools zeitweilige Zuweisung (DPP/ATA) |
| bestellt. Von da aus können sie in Einheiten der föderalen Polizei | bestellt. Von da aus können sie in Einheiten der föderalen Polizei |
| oder in Korps der lokalen Polizei eingesetzt werden, und dies meistens | oder in Korps der lokalen Polizei eingesetzt werden, und dies meistens |
| in Erwartung einer Bestellung durch Mobilität in eine Stelle innerhalb | in Erwartung einer Bestellung durch Mobilität in eine Stelle innerhalb |
| der föderalen Polizei oder der lokalen Polizei. | der föderalen Polizei oder der lokalen Polizei. |
| In vorliegendem Rundschreiben geht es nur um die Einsetzung von | In vorliegendem Rundschreiben geht es nur um die Einsetzung von |
| Mitgliedern der DPP/ATA in Korps der lokalen Polizei und nicht um die | Mitgliedern der DPP/ATA in Korps der lokalen Polizei und nicht um die |
| Unterstützung der Korps der lokalen Polizei durch andere Korps der | Unterstützung der Korps der lokalen Polizei durch andere Korps der |
| lokalen Polizei oder um die Einsetzung von Mitgliedern der föderalen | lokalen Polizei oder um die Einsetzung von Mitgliedern der föderalen |
| Polizei außerhalb des DPP/ATA in Korps der lokalen Polizei. | Polizei außerhalb des DPP/ATA in Korps der lokalen Polizei. |
| Mit vorliegendem Rundschreiben sollen nähere Erläuterungen zu | Mit vorliegendem Rundschreiben sollen nähere Erläuterungen zu |
| Grundprinzipien und Fakturierung der Einsetzung von | Grundprinzipien und Fakturierung der Einsetzung von |
| Personalmitgliedern des Einsatzkaders des DPP/ATA in einem Korps der | Personalmitgliedern des Einsatzkaders des DPP/ATA in einem Korps der |
| lokalen Polizei gegeben werden. | lokalen Polizei gegeben werden. |
| 2. GRUNDSÄTZE | 2. GRUNDSÄTZE |
| Bei der Entscheidung, ob die Unterstützung seitens der föderalen | Bei der Entscheidung, ob die Unterstützung seitens der föderalen |
| Polizei gewährt wird, werden die der föderalen Polizei gewährten | Polizei gewährt wird, werden die der föderalen Polizei gewährten |
| personellen Haushaltsmittel berücksichtigt, und zwar in dem Sinne, | personellen Haushaltsmittel berücksichtigt, und zwar in dem Sinne, |
| dass zumindest Anwärter mit abgeschlossener Grundausbildung, für deren | dass zumindest Anwärter mit abgeschlossener Grundausbildung, für deren |
| Besoldung keine Haushaltsmittel im Haushaltsplan der föderalen Polizei | Besoldung keine Haushaltsmittel im Haushaltsplan der föderalen Polizei |
| eingetragen sind, gegen Bezahlung in Polizeizonen eingesetzt werden. | eingetragen sind, gegen Bezahlung in Polizeizonen eingesetzt werden. |
| Für die Gewährung dieser Einsetzungen ist zwischen vorrangiger | Für die Gewährung dieser Einsetzungen ist zwischen vorrangiger |
| Einsetzung und nicht vorrangiger Einsetzung zu unterscheiden. | Einsetzung und nicht vorrangiger Einsetzung zu unterscheiden. |
| 2.1. Vorrangige Einsetzung | 2.1. Vorrangige Einsetzung |
| Bei der Beurteilung der Anträge auf vorrangige Einsetzung werden | Bei der Beurteilung der Anträge auf vorrangige Einsetzung werden |
| folgende Kriterien berücksichtigt: | folgende Kriterien berücksichtigt: |
| 2.1.1. Stark defizitäre Polizeizone | 2.1.1. Stark defizitäre Polizeizone |
| Da jede Polizeizone als defizitär betrachtet werden kann, sobald im | Da jede Polizeizone als defizitär betrachtet werden kann, sobald im |
| Vergleich zum Stellenplan ein Personalmitglied fehlt, muss | Vergleich zum Stellenplan ein Personalmitglied fehlt, muss |
| diesbezüglich eine Norm festgelegt werden. Eine Polizeizone gilt als | diesbezüglich eine Norm festgelegt werden. Eine Polizeizone gilt als |
| stark defizitär, wenn im Einsatzkader weniger Personalmitglieder | stark defizitär, wenn im Einsatzkader weniger Personalmitglieder |
| (Anzahl der in den Zahlungslisten der Polizeizone aufgeführten | (Anzahl der in den Zahlungslisten der Polizeizone aufgeführten |
| Personalmitglieder) anwesend sind als 95 % der Mindestnorm (festgelegt | Personalmitglieder) anwesend sind als 95 % der Mindestnorm (festgelegt |
| durch den Königlichen Erlass vom 5. September 2001). | durch den Königlichen Erlass vom 5. September 2001). |
| 2.1.2. Eintragung in den erstfolgenden Mobilitätszyklus | 2.1.2. Eintragung in den erstfolgenden Mobilitätszyklus |
| Wenn eine vorrangige Unterstützung beim DPP/ATA beantragt wird, muss | Wenn eine vorrangige Unterstützung beim DPP/ATA beantragt wird, muss |
| in den laufenden Mobilitätszyklen oder spätestens im nächstfolgenden | in den laufenden Mobilitätszyklen oder spätestens im nächstfolgenden |
| Mobilitätszyklus in dem betreffenden Dienstgrad beziehungsweise den | Mobilitätszyklus in dem betreffenden Dienstgrad beziehungsweise den |
| betreffenden Dienstgraden die entsprechende Anzahl Stellen durch | betreffenden Dienstgraden die entsprechende Anzahl Stellen durch |
| Mobilität offen sein. | Mobilität offen sein. |
| 2.1.3. Verpflichtung zur Kostenübernahme | 2.1.3. Verpflichtung zur Kostenübernahme |
| Die antragstellende Polizeizone muss sich ausdrücklich dazu | Die antragstellende Polizeizone muss sich ausdrücklich dazu |
| verpflichten, gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Rundschreibens | verpflichten, gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Rundschreibens |
| die Kosten zu übernehmen. | die Kosten zu übernehmen. |
| 2.2. Nicht vorrangige Einsetzung | 2.2. Nicht vorrangige Einsetzung |
| Wenn die Mittel der föderalen Polizei nach Erfüllung der vorrangigen | Wenn die Mittel der föderalen Polizei nach Erfüllung der vorrangigen |
| Einsetzungen noch ausreichen, kann eine "nicht vorrangige | Einsetzungen noch ausreichen, kann eine "nicht vorrangige |
| Unterstützung" gewährt werden (zum Beispiel: zeitweilige Vertretung | Unterstützung" gewährt werden (zum Beispiel: zeitweilige Vertretung |
| von schwangeren Personalmitgliedern, Langzeitkranken, Personal in | von schwangeren Personalmitgliedern, Langzeitkranken, Personal in |
| Langzeitausbildung usw.). | Langzeitausbildung usw.). |
| Die antragstellende Polizeizone muss sich ausdrücklich dazu | Die antragstellende Polizeizone muss sich ausdrücklich dazu |
| verpflichten, gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Rundschreibens | verpflichten, gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Rundschreibens |
| die Kosten zu übernehmen. | die Kosten zu übernehmen. |
| Wenn eine solche Unterstützung gewährt wird, kann sie jedoch bei | Wenn eine solche Unterstützung gewährt wird, kann sie jedoch bei |
| Bedarf für vorrangige Anträge oder bei Wegfall des | Bedarf für vorrangige Anträge oder bei Wegfall des |
| Kapazitätsspielraums der föderalen Polizei kurzfristig von der | Kapazitätsspielraums der föderalen Polizei kurzfristig von der |
| föderalen Polizei beendet werden (Kündigungsfrist von einer Woche). | föderalen Polizei beendet werden (Kündigungsfrist von einer Woche). |
| 2.3. Dauer der Einsetzung | 2.3. Dauer der Einsetzung |
| Die Einsetzung wird in der Regel für ein Jahr gewährt und kann von | Die Einsetzung wird in der Regel für ein Jahr gewährt und kann von |
| beiden Parteien (föderale Polizei und betreffende Polizeizone) mittels | beiden Parteien (föderale Polizei und betreffende Polizeizone) mittels |
| Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, die am ersten Tag | Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, die am ersten Tag |
| des Monats nach demjenigen, in dem die Kündigung stattfindet, beginnt, | des Monats nach demjenigen, in dem die Kündigung stattfindet, beginnt, |
| aufgekündigt werden. | aufgekündigt werden. |
| Die Dauer der Einsetzung kann gegebenenfalls um höchstens sechs Monate | Die Dauer der Einsetzung kann gegebenenfalls um höchstens sechs Monate |
| verlängert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Stelle | verlängert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Stelle |
| durch Mobilität für vakant erklärt worden ist oder dass dies | durch Mobilität für vakant erklärt worden ist oder dass dies |
| kurzfristig geschehen wird. | kurzfristig geschehen wird. |
| Bei Nichtbeachtung der oben erwähnten Kündigungsfrist wird die | Bei Nichtbeachtung der oben erwähnten Kündigungsfrist wird die |
| restliche Zeit der Frist fakturiert werden. | restliche Zeit der Frist fakturiert werden. |
| Die Einsetzung endet gegebenenfalls von Amts wegen, wenn das | Die Einsetzung endet gegebenenfalls von Amts wegen, wenn das |
| betreffende Personalmitglied eine Neuzuweisung erhält, von Amts wegen | betreffende Personalmitglied eine Neuzuweisung erhält, von Amts wegen |
| in eine andere Stelle bestellt wird oder durch Mobilität in einer | in eine andere Stelle bestellt wird oder durch Mobilität in einer |
| anderen Stelle eingesetzt wird. In diesem Fall kann eventuell erwogen | anderen Stelle eingesetzt wird. In diesem Fall kann eventuell erwogen |
| werden, ein anderes Mitglied des DPP/ATA einzusetzen. | werden, ein anderes Mitglied des DPP/ATA einzusetzen. |
| Bei Mobilität des Personalmitglieds gilt die Veröffentlichung im | Bei Mobilität des Personalmitglieds gilt die Veröffentlichung im |
| Personalblatt als Kündigung und hört die Einsetzung ohne Entschädigung | Personalblatt als Kündigung und hört die Einsetzung ohne Entschädigung |
| am Tag der Einsetzung durch Mobilität auf (im Prinzip am ersten Tag | am Tag der Einsetzung durch Mobilität auf (im Prinzip am ersten Tag |
| des zweitfolgenden Bezugszeitraums, außer wenn der neue Arbeitgeber, | des zweitfolgenden Bezugszeitraums, außer wenn der neue Arbeitgeber, |
| bei dem das Personalmitglied eingesetzt werden wird, und die | bei dem das Personalmitglied eingesetzt werden wird, und die |
| Polizeizone, bei der es eingesetzt ist, etwas anders vereinbaren). | Polizeizone, bei der es eingesetzt ist, etwas anders vereinbaren). |
| Ein Personalmitglied, das seit zwei Jahren oder mehr zum DPP/ATA | Ein Personalmitglied, das seit zwei Jahren oder mehr zum DPP/ATA |
| gehört oder nicht an zwei Mobilitätszyklen teilgenommen hat, erhält im | gehört oder nicht an zwei Mobilitätszyklen teilgenommen hat, erhält im |
| Prinzip eine Neuzuweisung oder wird von Amts wegen bestellt gemäß den | Prinzip eine Neuzuweisung oder wird von Amts wegen bestellt gemäß den |
| Modalitäten, die den Gegenstand einer beratenen internen Note der | Modalitäten, die den Gegenstand einer beratenen internen Note der |
| föderalen Polizei bilden. | föderalen Polizei bilden. |
| 3. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE | 3. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE |
| Alle Anträge auf Unterstützung sind an den Dienst Laufbahnverwaltung | Alle Anträge auf Unterstützung sind an den Dienst Laufbahnverwaltung |
| der Direktion des Personals der föderalen Polizei (DRP-P) zu richten. | der Direktion des Personals der föderalen Polizei (DRP-P) zu richten. |
| Ich übertrage dem Dienstleiter DRP-P die Befugnis, die Einsetzung zu | Ich übertrage dem Dienstleiter DRP-P die Befugnis, die Einsetzung zu |
| gewähren, wenn der Antrag den weiter oben aufgeführten Kriterien und | gewähren, wenn der Antrag den weiter oben aufgeführten Kriterien und |
| Bedingungen entspricht. | Bedingungen entspricht. |
| 4. FAKTURIERUNG | 4. FAKTURIERUNG |
| 4.1. Kriterien für die Kostenübernahme | 4.1. Kriterien für die Kostenübernahme |
| In der Regel trägt das Korps, zu dessen Gunsten die Unterstützung | In der Regel trägt das Korps, zu dessen Gunsten die Unterstützung |
| gewährt wird, alle diesbezüglichen Kosten. | gewährt wird, alle diesbezüglichen Kosten. |
| 4.2. Pauschale | 4.2. Pauschale |
| Um die Verwaltung so weit wie möglich zu vereinfachen, wird die | Um die Verwaltung so weit wie möglich zu vereinfachen, wird die |
| Fakturierung bezüglich der Einsetzung des Personals des DPP/ATA auf | Fakturierung bezüglich der Einsetzung des Personals des DPP/ATA auf |
| der Grundlage einer Pauschale vorgenommen, wie in der Anlage zum | der Grundlage einer Pauschale vorgenommen, wie in der Anlage zum |
| vorliegenden Rundschreiben erläutert. | vorliegenden Rundschreiben erläutert. |
| 4.3. Ausrüstung | 4.3. Ausrüstung |
| Das Personal des DPP/ATA wird von der föderalen Polizei ausgerüstet, | Das Personal des DPP/ATA wird von der föderalen Polizei ausgerüstet, |
| was folgende Grund- und Funktionsausrüstung betrifft: | was folgende Grund- und Funktionsausrüstung betrifft: |
| - Polizeikoppel, | - Polizeikoppel, |
| - Gummiknüppel, | - Gummiknüppel, |
| - Gummiknüppel-Halter, | - Gummiknüppel-Halter, |
| - Handschellen, | - Handschellen, |
| - Dienstwaffe, | - Dienstwaffe, |
| - schwarze offene Pistolentasche, | - schwarze offene Pistolentasche, |
| - schwarze Magazintasche, | - schwarze Magazintasche, |
| - Einsatz-Armbinde. | - Einsatz-Armbinde. |
| 4.4. Fakturierungsvorgang | 4.4. Fakturierungsvorgang |
| Jeden Monat übermittelt die föderale Polizei (Direktion der Finanzen) | Jeden Monat übermittelt die föderale Polizei (Direktion der Finanzen) |
| den betroffenen Polizeizonen eine Rechnung in Bezug auf das während | den betroffenen Polizeizonen eine Rechnung in Bezug auf das während |
| des vorherigen Monats eingesetzte Personal. Deckt die Einsetzung | des vorherigen Monats eingesetzte Personal. Deckt die Einsetzung |
| keinen vollständigen Monat ab, wird die "tägliche" Tarifierung | keinen vollständigen Monat ab, wird die "tägliche" Tarifierung |
| angewandt. | angewandt. |
| 4.5. Statutarische Lage des eingesetzten Personals | 4.5. Statutarische Lage des eingesetzten Personals |
| 4.5.1. Gewöhnlicher Arbeitsplatz | 4.5.1. Gewöhnlicher Arbeitsplatz |
| Der gewöhnliche Arbeitsplatz des Personalmitglieds des DPP/ATA, das in | Der gewöhnliche Arbeitsplatz des Personalmitglieds des DPP/ATA, das in |
| einem lokalen Polizeikorps eingesetzt wird, wird von der betreffenden | einem lokalen Polizeikorps eingesetzt wird, wird von der betreffenden |
| Polizeizone bestimmt. | Polizeizone bestimmt. |
| 4.5.2. Disziplin | 4.5.2. Disziplin |
| Bei Einsetzung eines Polizeibeamten in einem anderen Korps werden | Bei Einsetzung eines Polizeibeamten in einem anderen Korps werden |
| leichte Disziplinarstrafen von der gewöhnlichen Disziplinarbehörde des | leichte Disziplinarstrafen von der gewöhnlichen Disziplinarbehörde des |
| Korps, in dem das betreffende Personalmitglied eingesetzt ist, | Korps, in dem das betreffende Personalmitglied eingesetzt ist, |
| ausgesprochen. Schwere Disziplinarstrafen werden in diesem Fall von | ausgesprochen. Schwere Disziplinarstrafen werden in diesem Fall von |
| der höheren Disziplinarbehörde des DPP/ATA ausgesprochen. | der höheren Disziplinarbehörde des DPP/ATA ausgesprochen. |
| 4.5.3. Bewertung | 4.5.3. Bewertung |
| Der Bewerter eines Personalmitglieds, das für einen Zeitraum von mehr | Der Bewerter eines Personalmitglieds, das für einen Zeitraum von mehr |
| als 4 Monaten in einem Korps der lokalen Polizei eingesetzt wird, ist | als 4 Monaten in einem Korps der lokalen Polizei eingesetzt wird, ist |
| sein hierarchischer Vorgesetzter innerhalb dieses Korps, wogegen sein | sein hierarchischer Vorgesetzter innerhalb dieses Korps, wogegen sein |
| Endverantwortlicher derjenige des DPP/ATA bleibt. | Endverantwortlicher derjenige des DPP/ATA bleibt. |
| 4.5.4. Zulagen und Entschädigungen | 4.5.4. Zulagen und Entschädigungen |
| Zulagen und Entschädigungen werden entsprechend der bekleideten Stelle | Zulagen und Entschädigungen werden entsprechend der bekleideten Stelle |
| und/oder den erbrachten Leistungen gewährt. Funktionszulagen und | und/oder den erbrachten Leistungen gewährt. Funktionszulagen und |
| Zweisprachigkeitszulagen werden gegebenenfalls erhalten, unter der | Zweisprachigkeitszulagen werden gegebenenfalls erhalten, unter der |
| Bedingung, dass das eingesetzte Personalmitglied im Besitz des | Bedingung, dass das eingesetzte Personalmitglied im Besitz des |
| geforderten Brevets ist. | geforderten Brevets ist. |
| 4.5.5. Arbeitsunfälle | 4.5.5. Arbeitsunfälle |
| Die lokale Polizei ist mit der Deckung von Arbeitsunfällen des | Die lokale Polizei ist mit der Deckung von Arbeitsunfällen des |
| Personalmitglieds des DPP/ATA, das bei ihr eingesetzt ist, beauftragt. | Personalmitglieds des DPP/ATA, das bei ihr eingesetzt ist, beauftragt. |
| Zivilrechtliche Haftung, rechtlicher Beistand und Übernahme von | Zivilrechtliche Haftung, rechtlicher Beistand und Übernahme von |
| Sachschaden obliegen ebenfalls dem betreffenden lokalen Polizeikorps. | Sachschaden obliegen ebenfalls dem betreffenden lokalen Polizeikorps. |
| Vorliegendes Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben GPI 39 vom 4. | Vorliegendes Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben GPI 39 vom 4. |
| Juni 2004 und das Rundschreiben GPI 39nonies vom 23. Mai 2013 und | Juni 2004 und das Rundschreiben GPI 39nonies vom 23. Mai 2013 und |
| tritt am ersten Tag des Monats nach seiner Veröffentlichung in Kraft. | tritt am ersten Tag des Monats nach seiner Veröffentlichung in Kraft. |
| Ich bitte die Frau und die Herren Gouverneure und die Frau Hohe | Ich bitte die Frau und die Herren Gouverneure und die Frau Hohe |
| Beamtin, für die Anwendung des vorliegenden Rundschreibens zu sorgen | Beamtin, für die Anwendung des vorliegenden Rundschreibens zu sorgen |
| und das Datum, an dem vorliegendes Rundschreiben im Belgischen | und das Datum, an dem vorliegendes Rundschreiben im Belgischen |
| Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu | Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu |
| vermerken. | vermerken. |
| Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern | Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern |
| J. JAMBON | J. JAMBON |
| Anlage zum Rundschreiben GPI 39decies vom 25. Juli 2016 | Anlage zum Rundschreiben GPI 39decies vom 25. Juli 2016 |
| KOSTEN DES EINGESETZTEN PERSONALMITGLIEDS | KOSTEN DES EINGESETZTEN PERSONALMITGLIEDS |
| 1. PAUSCHALE | 1. PAUSCHALE |
| Mitglieder des Einsatzkaders | Mitglieder des Einsatzkaders |
| PHK | PHK |
| PK | PK |
| PHIN | PHIN |
| PHIN SSp. | PHIN SSp. |
| PHIN PA | PHIN PA |
| PIN | PIN |
| PB | PB |
| Gehalt | Gehalt |
| X (1) | X (1) |
| X (1) | X (1) |
| X (1) | X (1) |
| X (1) | X (1) |
| X (1) | X (1) |
| X (1) | X (1) |
| Bekleidungsvergütung | Bekleidungsvergütung |
| X | X |
| X | X |
| X | X |
| X | X |
| X | X |
| X | X |
| Telefonvergütung | Telefonvergütung |
| X | X |
| X | X |
| X | X |
| X | X |
| X | X |
| X | X |
| Zulage für Bürgernähe | Zulage für Bürgernähe |
| X | X |
| Zulage Brüssel-Hauptstadt | Zulage Brüssel-Hauptstadt |
| X (2) | X (2) |
| X (2) | X (2) |
| X (2) | X (2) |
| X (2) | X (2) |
| X (2) | X (2) |
| X (2) | X (2) |
| Zweisprachigkeitszulage | Zweisprachigkeitszulage |
| X (3) | X (3) |
| X (3) | X (3) |
| Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit | Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit |
| an Feiertagen | an Feiertagen |
| X (4) | X (4) |
| X (4) | X (4) |
| X (4) | X (4) |
| X (4) | X (4) |
| X (4) | X (4) |
| X (4) | X (4) |
| Auftragskosten | Auftragskosten |
| X (5) | X (5) |
| X (5) | X (5) |
| X (5) | X (5) |
| X (5) | X (5) |
| X (5) | X (5) |
| X (5) | X (5) |
| Verwaltungskosten | Verwaltungskosten |
| X (6) | X (6) |
| X (6) | X (6) |
| X (6) | X (6) |
| X (6) | X (6) |
| X (6) | X (6) |
| X (6) | X (6) |
| Parameter | Parameter |
| (1) Gehaltsindex: 1,6406 (aktuell). Die Beträge werden von Amts wegen | (1) Gehaltsindex: 1,6406 (aktuell). Die Beträge werden von Amts wegen |
| der Entwicklung des Indexes angepasst. | der Entwicklung des Indexes angepasst. |
| a) Gehalt "PIN": Inspektor B1 mit Dienstalter von zwei Jahren. | a) Gehalt "PIN": Inspektor B1 mit Dienstalter von zwei Jahren. |
| b) Gehalt "andere": Durchschnittsgehalt für die jeweiligen Dienstgrade | b) Gehalt "andere": Durchschnittsgehalt für die jeweiligen Dienstgrade |
| innerhalb der föderalen Polizei. | innerhalb der föderalen Polizei. |
| Erhöht um 5,26 Prozent Arbeitgeberbeiträge und 20 Prozent | Erhöht um 5,26 Prozent Arbeitgeberbeiträge und 20 Prozent |
| Arbeitgeberbeiträge auf das Gehalt für die Pensionen. | Arbeitgeberbeiträge auf das Gehalt für die Pensionen. |
| (2) Zulage Brüssel-Hauptstadt: Betrag des ersten Jahres. | (2) Zulage Brüssel-Hauptstadt: Betrag des ersten Jahres. |
| (3) Zweisprachigkeitszulage: Grundkenntnis. | (3) Zweisprachigkeitszulage: Grundkenntnis. |
| (4) Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder | (4) Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder |
| Arbeit an Feiertagen: | Arbeit an Feiertagen: |
| - Index 1,6406 für Wochenenden, Nächte, Erreichbarkeit und | - Index 1,6406 für Wochenenden, Nächte, Erreichbarkeit und |
| Abrufbereitschaft, | Abrufbereitschaft, |
| - Index 1,6406 für Überstunden, | - Index 1,6406 für Überstunden, |
| - Pauschale auf der Grundlage eines Durchschnitts der bekannten | - Pauschale auf der Grundlage eines Durchschnitts der bekannten |
| Realisierungen. | Realisierungen. |
| (5) Auftragskosten: Pauschale. | (5) Auftragskosten: Pauschale. |
| (6) Verwaltungskosten: 2 % der Gesamtkosten | (6) Verwaltungskosten: 2 % der Gesamtkosten |
| 2. ZU FAKTURIERENDE BETRÄGE | 2. ZU FAKTURIERENDE BETRÄGE |
| Mitglieder des Einsatzkaders | Mitglieder des Einsatzkaders |
| Grundlage | Grundlage |
| PHK | PHK |
| PK | PK |
| PHIN | PHIN |
| PHIN SSp. | PHIN SSp. |
| PHIN PA | PHIN PA |
| PIN | PIN |
| PB | PB |
| Jährlich | Jährlich |
| 138.467,42 | 138.467,42 |
| 106.413,81 | 106.413,81 |
| 83.409,92 | 83.409,92 |
| 84.448,40 | 84.448,40 |
| 57.217,59 | 57.217,59 |
| 51.292,48 | 51.292,48 |
| Monatlich | Monatlich |
| 11.538,95 | 11.538,95 |
| 8.867,82 | 8.867,82 |
| 6.950,82 | 6.950,82 |
| 7.037,36 | 7.037,36 |
| 4.768,13 | 4.768,13 |
| 4.274,37 | 4.274,37 |
| Täglich | Täglich |
| 692,34 | 692,34 |
| 532,07 | 532,07 |
| 417,05 | 417,05 |
| 422,24 | 422,24 |
| 286,08 | 286,08 |
| 256,46 | 256,46 |
| Gesehen, um dem Ministeriellen Rundschreiben GPI 39decies vom 25. Juli | Gesehen, um dem Ministeriellen Rundschreiben GPI 39decies vom 25. Juli |
| 2016 über die Einsetzung von Personalmitgliedern des Pools zeitweilige | 2016 über die Einsetzung von Personalmitgliedern des Pools zeitweilige |
| Zuweisung (DPP/ATA) in Korps der lokalen Polizei - Grundsätze und | Zuweisung (DPP/ATA) in Korps der lokalen Polizei - Grundsätze und |
| Fakturierung - beigefügt zu werden | Fakturierung - beigefügt zu werden |
| Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern | Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern |
| J. JAMBON | J. JAMBON |