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Omzendbrief GPI 15 betreffende de toepassing van de mobiliteitsregeling in de geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus, ten behoeve van de lokale verantwoordelijke overheden in de politiezones. - Duitse vertaling | Circulaire GPI 15 concernant la mise en oeuvre de la mobilité au sein du service de police intégré, structuré à deux niveaux, à l'usage des autorités locales responsables des zones de police. - Traduction allemande |
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MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
24 JANUARI 2002. - Omzendbrief GPI 15 betreffende de toepassing van de | 24 JANVIER 2002. - Circulaire GPI 15 concernant la mise en oeuvre de |
mobiliteitsregeling in de geïntegreerde politie, gestructureerd op | la mobilité au sein du service de police intégré, structuré à deux |
twee niveaus, ten behoeve van de lokale verantwoordelijke overheden in | niveaux, à l'usage des autorités locales responsables des zones de |
de politiezones. - Duitse vertaling | police. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
15 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 24 januari 2002 | circulaire GPI 15 du Ministre de l'Intérieur du 24 janvier 2002 |
betreffende de toepassing van de mobiliteitsregeling in de | concernant la mise en oeuvre de la mobilité au sein du service de |
geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus, ten behoeve van | |
de lokale verantwoordelijke overheden in de politiezones (Belgisch | police intégré, structuré à deux niveaux, à l'usage des autorités |
Staatsblad van 31 januari 2002), opgemaakt door de Centrale dienst | locales responsables des zones de police (Moniteur belge du 31 janvier |
voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in | 2002), établie par le Service central de traduction allemande du |
Malmedy. | Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
24. JANUAR 2002 - Rundschreiben GPI 15 über die Anwendung der | 24. JANUAR 2002 - Rundschreiben GPI 15 über die Anwendung der |
Mobilitätsregelung innerhalb der auf zwei Ebenen strukturierten | Mobilitätsregelung innerhalb der auf zwei Ebenen strukturierten |
integrierten Polizei für die verantwortlichen lokalen Behörden der | integrierten Polizei für die verantwortlichen lokalen Behörden der |
Polizeizonen | Polizeizonen |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Generalkommissar der föderalen Polizei |
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei | An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei |
An den Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs | An den Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An die provinzialen Unterstützungsteams | An die provinzialen Unterstützungsteams |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
1. Zum effizienten Einsatz des Personals ist eine leistungsfähige und | 1. Zum effizienten Einsatz des Personals ist eine leistungsfähige und |
integrierte Vorgehensweise bei der Mobilität, der Anwerbung, der | integrierte Vorgehensweise bei der Mobilität, der Anwerbung, der |
Auswahl und der Ausbildung erforderlich. Durch die Veröffentlichung | Auswahl und der Ausbildung erforderlich. Durch die Veröffentlichung |
des Königlichen Erlasses vom 20. November 2001 zur Bestimmung der | des Königlichen Erlasses vom 20. November 2001 zur Bestimmung der |
Modalitäten über die Mobilität des Personals der Polizeidienste | Modalitäten über die Mobilität des Personals der Polizeidienste |
(nachstehend KE Mobilität abgekürzt) kann ein Mobilitätssystem zur | (nachstehend KE Mobilität abgekürzt) kann ein Mobilitätssystem zur |
Ausführung kommen. In vorliegendem Rundschreiben sollen die | Ausführung kommen. In vorliegendem Rundschreiben sollen die |
diesbezüglichen Verfahrensmodalitäten erläutert werden. Die | diesbezüglichen Verfahrensmodalitäten erläutert werden. Die |
unterstützende Rolle der föderalen Polizei ist hierbei wesentlich. | unterstützende Rolle der föderalen Polizei ist hierbei wesentlich. |
Zusätzlich zu den Informationen über die Mobilität werden kurz die | Zusätzlich zu den Informationen über die Mobilität werden kurz die |
Schritte aufgeführt, die die lokalen Behörden unternehmen können, um | Schritte aufgeführt, die die lokalen Behörden unternehmen können, um |
den Verlust an Kapazität durch Ersetzungen auszugleichen. | den Verlust an Kapazität durch Ersetzungen auszugleichen. |
2. Allgemeines Konzept | 2. Allgemeines Konzept |
2.1 Planung des Bedarfs | 2.1 Planung des Bedarfs |
2.1.1 Es handelt sich hierbei um die Einschätzung des mittel- oder | 2.1.1 Es handelt sich hierbei um die Einschätzung des mittel- oder |
langfristigen Bedarfs anhand einer Reihe von Parametern, bei denen der | langfristigen Bedarfs anhand einer Reihe von Parametern, bei denen der |
Möglichkeit eines zukünftigen Abgangs der Personalmitglieder und auch | Möglichkeit eines zukünftigen Abgangs der Personalmitglieder und auch |
den möglichen Änderungen der Stellenpläne des Polizeikorps (mehr oder | den möglichen Änderungen der Stellenpläne des Polizeikorps (mehr oder |
weniger) Rechnung getragen wird. | weniger) Rechnung getragen wird. |
2.1.2 Angesichts der (im Bereich Anwerbung, Auswahl, Ausbildung und | 2.1.2 Angesichts der (im Bereich Anwerbung, Auswahl, Ausbildung und |
Mobilität) einzuleitenden Verfahren muss eine bestimmte Anzahl | Mobilität) einzuleitenden Verfahren muss eine bestimmte Anzahl |
Informationen eingeholt werden wie: | Informationen eingeholt werden wie: |
- zukünftiger Abgang von Personalmitgliedern wegen Pensionierung, | - zukünftiger Abgang von Personalmitgliedern wegen Pensionierung, |
- zukünftige Anpassungen der Stellenpläne, | - zukünftige Anpassungen der Stellenpläne, |
- durchschnittliche Anzahl Personalmitglieder, die jährlich den Dienst | - durchschnittliche Anzahl Personalmitglieder, die jährlich den Dienst |
aus anderen Gründen als dem der Pensionierung verlassen (zum Beispiel: | aus anderen Gründen als dem der Pensionierung verlassen (zum Beispiel: |
Entlassung auf Antrag, Entlassung aus Disziplinargründen), | Entlassung auf Antrag, Entlassung aus Disziplinargründen), |
- in Bezug auf den Einsatzkader, durchschnittliche Anzahl | - in Bezug auf den Einsatzkader, durchschnittliche Anzahl |
Personalmitglieder, die unter die Regelung der Laufbahnunterbrechung, | Personalmitglieder, die unter die Regelung der Laufbahnunterbrechung, |
der freiwilligen Viertagewoche, des vorzeitigen Ausscheidens für die | der freiwilligen Viertagewoche, des vorzeitigen Ausscheidens für die |
Hälfte der Arbeitszeit fallen und für die eine Ersetzung gewünscht | Hälfte der Arbeitszeit fallen und für die eine Ersetzung gewünscht |
wird, | wird, |
- ... | - ... |
Im Hinblick auf eine optimale Planung müssen diese Informationen im | Im Hinblick auf eine optimale Planung müssen diese Informationen im |
Laufe des Jahres X-2 zur Verfügung gestellt werden, mit Bestätigung | Laufe des Jahres X-2 zur Verfügung gestellt werden, mit Bestätigung |
der eventuellen Einreichung einer Pensionierungsakte im Laufe des | der eventuellen Einreichung einer Pensionierungsakte im Laufe des |
Jahres X-1. | Jahres X-1. |
Diese Informationen können der Direktion der Politik, der Verwaltung | Diese Informationen können der Direktion der Politik, der Verwaltung |
und der Entwicklung (DPG abgekürzt) der Generaldirektion des Personals | und der Entwicklung (DPG abgekürzt) der Generaldirektion des Personals |
der föderalen Polizei zusammen mit den Angaben übermittelt werden, die | der föderalen Polizei zusammen mit den Angaben übermittelt werden, die |
zur Erstellung der jährlichen Namensliste (Art. II.I.9 RSPol) | zur Erstellung der jährlichen Namensliste (Art. II.I.9 RSPol) |
notwendig sind. | notwendig sind. |
2.1.3 Es ist zu bemerken, dass die Übermittlung von Informationen im | 2.1.3 Es ist zu bemerken, dass die Übermittlung von Informationen im |
Rahmen der Mitteilung des mittel- und langfristigen Bedarfs nicht | Rahmen der Mitteilung des mittel- und langfristigen Bedarfs nicht |
automatisch zur Vakanterklärung des (der) betreffenden Stelle(n) | automatisch zur Vakanterklärung des (der) betreffenden Stelle(n) |
führt. Das betreffende Polizeikorps muss ausdrücklich einen Antrag auf | führt. Das betreffende Polizeikorps muss ausdrücklich einen Antrag auf |
Vakanterklärung gemäss den Verfahrensregeln einreichen, die im Absatz | Vakanterklärung gemäss den Verfahrensregeln einreichen, die im Absatz |
über den Mobilitätszyklus (Punkt 3.1) festgelegt sind. | über den Mobilitätszyklus (Punkt 3.1) festgelegt sind. |
2.1.4 Durch diese Arbeitsweise kann die Mobilität auf flexiblere Weise | 2.1.4 Durch diese Arbeitsweise kann die Mobilität auf flexiblere Weise |
angewandt werden und können die Möglichkeiten, die die Mobilität den | angewandt werden und können die Möglichkeiten, die die Mobilität den |
ernannten Personalmitgliedern und den Anwärtern, die ihre | ernannten Personalmitgliedern und den Anwärtern, die ihre |
Grundausbildung beenden, bieten, (jedes Quartal für das Personal im | Grundausbildung beenden, bieten, (jedes Quartal für das Personal im |
einfachen Dienst, bestimmte Quartale für das Personal im mittleren | einfachen Dienst, bestimmte Quartale für das Personal im mittleren |
Dienst - je nach Ausbildungskapazität der Polizeischulen - und ein Mal | Dienst - je nach Ausbildungskapazität der Polizeischulen - und ein Mal |
pro Jahr für die Offiziere) besser integriert werden. | pro Jahr für die Offiziere) besser integriert werden. |
2.2 Mobilität | 2.2 Mobilität |
2.2.1 Stellen | 2.2.1 Stellen |
Die zu vergebenden Stellen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie im | Die zu vergebenden Stellen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie im |
Stellenplan erwähnt sind unter Angabe der Direktion oder des Dienstes | Stellenplan erwähnt sind unter Angabe der Direktion oder des Dienstes |
und gegebenenfalls der Abteilung oder des Büros, des vorgesehenen | und gegebenenfalls der Abteilung oder des Büros, des vorgesehenen |
Kaders oder der vorgesehenen Stufe und des gewöhnlichen Arbeitsortes. | Kaders oder der vorgesehenen Stufe und des gewöhnlichen Arbeitsortes. |
2.2.2 Innerhalb eines lokalen Polizeikorps und innerhalb einer | 2.2.2 Innerhalb eines lokalen Polizeikorps und innerhalb einer |
Direktion der föderalen Polizei können offene Stellen zunächst durch | Direktion der föderalen Polizei können offene Stellen zunächst durch |
interne Verschiebungen besetzt werden, sofern es sich um denselben | interne Verschiebungen besetzt werden, sofern es sich um denselben |
Kader (Offizierskader, Personal im mittleren Dienst, Personal im | Kader (Offizierskader, Personal im mittleren Dienst, Personal im |
einfachen Dienst, Hilfskader) beziehungsweise um dieselbe Stufe | einfachen Dienst, Hilfskader) beziehungsweise um dieselbe Stufe |
handelt und sofern die Art des Vertrags nicht hierdurch geändert wird. | handelt und sofern die Art des Vertrags nicht hierdurch geändert wird. |
Die Einzelheiten dieser internen Verschiebungen werden für die lokale | Die Einzelheiten dieser internen Verschiebungen werden für die lokale |
Polizei vom Korpschef und für die föderale Polizei vom | Polizei vom Korpschef und für die föderale Polizei vom |
Generalkommissar bestimmt. | Generalkommissar bestimmt. |
Die Dienste innerhalb der Direktion der Polizei der | Die Dienste innerhalb der Direktion der Polizei der |
Verkehrsverbindungen (DAC abgekürzt) (Strassenverkehrspolizei, | Verkehrsverbindungen (DAC abgekürzt) (Strassenverkehrspolizei, |
Schifffahrtspolizei, Eisenbahnpolizei oder Luftfahrtpolizei) und der | Schifffahrtspolizei, Eisenbahnpolizei oder Luftfahrtpolizei) und der |
Direktion der Sicherheitsaufträge und internationalen Aufträge (DAP | Direktion der Sicherheitsaufträge und internationalen Aufträge (DAP |
abgekürzt) der föderalen Polizei werden hierbei einer Direktion | abgekürzt) der föderalen Polizei werden hierbei einer Direktion |
gleichgesetzt. Für diese Dienste sind interne Verschiebungen | gleichgesetzt. Für diese Dienste sind interne Verschiebungen |
allerdings nur innerhalb derselben Provinz beziehungsweise innerhalb | allerdings nur innerhalb derselben Provinz beziehungsweise innerhalb |
des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt möglich. | des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt möglich. |
2.2.3 Stellen, die unter das Mobilitätssystem fallen können | 2.2.3 Stellen, die unter das Mobilitätssystem fallen können |
Für die Mobilität kommen folgende Stellen in Betracht: | Für die Mobilität kommen folgende Stellen in Betracht: |
1) die Stellen innerhalb eines lokalen Polizeikorps, einer dem | 1) die Stellen innerhalb eines lokalen Polizeikorps, einer dem |
Generalkommissar oder einem Generaldirektor der föderalen Polizei | Generalkommissar oder einem Generaldirektor der föderalen Polizei |
unterstehenden Direktion oder Dienstelle, die nicht durch interne | unterstehenden Direktion oder Dienstelle, die nicht durch interne |
Verschiebungen vergeben werden, | Verschiebungen vergeben werden, |
2) die Stellen, die einen Wechsel des Kaders (Offizierskader, Personal | 2) die Stellen, die einen Wechsel des Kaders (Offizierskader, Personal |
im mittleren Dienst, Personal im einfachen Dienst, Hilfskader) oder | im mittleren Dienst, Personal im einfachen Dienst, Hilfskader) oder |
der Stufe (Stufe A, B, C und D) voraussetzen. | der Stufe (Stufe A, B, C und D) voraussetzen. |
Es obliegt dem Gemeinderat beziehungsweise dem Polizeirat, aufgrund | Es obliegt dem Gemeinderat beziehungsweise dem Polizeirat, aufgrund |
der Stellungnahme des Korpschefs, in Bezug auf die lokale Polizei, | der Stellungnahme des Korpschefs, in Bezug auf die lokale Polizei, |
oder des Generalkommissars beziehungsweise des von diesem bestimmten | oder des Generalkommissars beziehungsweise des von diesem bestimmten |
Generaldirektors, in Bezug auf die föderale Polizei, diese Stellen für | Generaldirektors, in Bezug auf die föderale Polizei, diese Stellen für |
die Mobilität auszuschreiben. | die Mobilität auszuschreiben. |
2.3 Anwerbung und Auswahl der Bewerber für die Polizei | 2.3 Anwerbung und Auswahl der Bewerber für die Polizei |
Abgesehen von den Auswahlverfahren, die eigens im Rahmen der Mobilität | Abgesehen von den Auswahlverfahren, die eigens im Rahmen der Mobilität |
durchgeführt werden, werden sämtliche Tätigkeiten zur Anwerbung und | durchgeführt werden, werden sämtliche Tätigkeiten zur Anwerbung und |
zur Auswahl des Personals für die lokale und föderale Polizei der | zur Auswahl des Personals für die lokale und föderale Polizei der |
Direktion der Anwerbung und der Auswahl (DPR abgekürzt) der | Direktion der Anwerbung und der Auswahl (DPR abgekürzt) der |
Generaldirektion des Personals der föderalen Polizei anvertraut. Diese | Generaldirektion des Personals der föderalen Polizei anvertraut. Diese |
Tätigkeiten betreffen sowohl das Personal des Einsatzkaders als auch | Tätigkeiten betreffen sowohl das Personal des Einsatzkaders als auch |
das Personal des Verwaltungs- und Logistikkaders, und zwar sowohl in | das Personal des Verwaltungs- und Logistikkaders, und zwar sowohl in |
Bezug auf die Auswahlverfahren für aussenstehende Bewerber als auch in | Bezug auf die Auswahlverfahren für aussenstehende Bewerber als auch in |
Bezug auf die Auswahlverfahren, die im Rahmen der Beförderung durch | Bezug auf die Auswahlverfahren, die im Rahmen der Beförderung durch |
Aufsteigen in einen höheren Kader oder in eine höhere Stufe | Aufsteigen in einen höheren Kader oder in eine höhere Stufe |
durchgeführt werden. | durchgeführt werden. |
3. Integrierte Arbeitsweise | 3. Integrierte Arbeitsweise |
3.1 Mobilitätszyklus | 3.1 Mobilitätszyklus |
3.1.1 Gemäss Artikel 3 des KE Mobilität ist die Generaldirektion des | 3.1.1 Gemäss Artikel 3 des KE Mobilität ist die Generaldirektion des |
Personals der föderalen Polizei und insbesondere ihre Direktion der | Personals der föderalen Polizei und insbesondere ihre Direktion der |
Mobilität und der Laufbahnverwaltung (DPM abgekürzt) als Dienst | Mobilität und der Laufbahnverwaltung (DPM abgekürzt) als Dienst |
bestimmt worden, der beauftragt ist mit der Regelung der Mobilität | bestimmt worden, der beauftragt ist mit der Regelung der Mobilität |
zwischen den Korps der lokalen Polizei und zwischen den Korps der | zwischen den Korps der lokalen Polizei und zwischen den Korps der |
lokalen Polizei und der föderalen Polizei und innerhalb der föderalen | lokalen Polizei und der föderalen Polizei und innerhalb der föderalen |
Polizei. | Polizei. |
3.1.2 Konkret ist die DPM beauftragt: | 3.1.2 Konkret ist die DPM beauftragt: |
- die Informationen in Bezug auf den jeweiligen Personalbedarf der | - die Informationen in Bezug auf den jeweiligen Personalbedarf der |
Polizeikorps einzuholen, | Polizeikorps einzuholen, |
- allen betroffenen Personalmitgliedern der lokalen und föderalen | - allen betroffenen Personalmitgliedern der lokalen und föderalen |
Polizei mitzuteilen, welche Stellen vakant sind, | Polizei mitzuteilen, welche Stellen vakant sind, |
- die Bewerbungsschreiben einzusammeln, gegebenenfalls die Aktenstücke | - die Bewerbungsschreiben einzusammeln, gegebenenfalls die Aktenstücke |
in Bezug auf die Mobilität, die ihr auf verschiedene Weise zugesandt | in Bezug auf die Mobilität, die ihr auf verschiedene Weise zugesandt |
worden sind, zusammenzustellen und die Mobilitätsakten an die Behörden | worden sind, zusammenzustellen und die Mobilitätsakten an die Behörden |
weiterzuleiten, die für die Auswahl der Bewerber zuständig sind, | weiterzuleiten, die für die Auswahl der Bewerber zuständig sind, |
- allen Polizeidiensten die Ergebnisse der Auswahlverfahren bekannt zu | - allen Polizeidiensten die Ergebnisse der Auswahlverfahren bekannt zu |
geben. | geben. |
Die DPM ist zudem mit der Umsetzung der Mobilität beauftragt; dies | Die DPM ist zudem mit der Umsetzung der Mobilität beauftragt; dies |
geschieht auf Verlangen der hierzu berechtigten lokalen Behörden, der | geschieht auf Verlangen der hierzu berechtigten lokalen Behörden, der |
nationalen Auswahlkommission für die Offiziere der lokalen Polizei und | nationalen Auswahlkommission für die Offiziere der lokalen Polizei und |
der nationalen Auswahlkommission für die Mitglieder der Stufe A der | der nationalen Auswahlkommission für die Mitglieder der Stufe A der |
lokalen Polizei (siehe Artikel 22 des Ministeriellen Erlass vom 7. | lokalen Polizei (siehe Artikel 22 des Ministeriellen Erlass vom 7. |
September 2001 über die Übertragung bestimmter Befugnisse des | September 2001 über die Übertragung bestimmter Befugnisse des |
Ministers des Innern auf bestimmte Behörden der föderalen Polizei | Ministers des Innern auf bestimmte Behörden der föderalen Polizei |
(Belgisches Staatsblatt vom 27. September 2001), Art. VI.II.46 Absatz | (Belgisches Staatsblatt vom 27. September 2001), Art. VI.II.46 Absatz |
1 RSPol und Art. VI.II.52 Absatz 1 RSPol). | 1 RSPol und Art. VI.II.52 Absatz 1 RSPol). |
3.1.3 Vakanterklärungen | 3.1.3 Vakanterklärungen |
Damit eine übersichtliche Liste der vakanten Stellen als Anlage zu | Damit eine übersichtliche Liste der vakanten Stellen als Anlage zu |
einem einleitenden Dokument veröffentlicht werden kann, muss der | einem einleitenden Dokument veröffentlicht werden kann, muss der |
Gemeinderat oder der Polizeirat der DPM aufgrund der Stellungnahme des | Gemeinderat oder der Polizeirat der DPM aufgrund der Stellungnahme des |
Korpschefs die Stellen mitteilen, die die lokalen Behörden | Korpschefs die Stellen mitteilen, die die lokalen Behörden |
ausgeschrieben sehen möchten, und zwar anhand des Formulars in Anlage | ausgeschrieben sehen möchten, und zwar anhand des Formulars in Anlage |
1 zum KE Mobilität. Im Prinzip wird es 2002 drei Mobilitätszyklen | 1 zum KE Mobilität. Im Prinzip wird es 2002 drei Mobilitätszyklen |
geben. In Bezug auf den ersten Mobilitätszyklus bitte ich diese | geben. In Bezug auf den ersten Mobilitätszyklus bitte ich diese |
lokalen Behörden die Vakanterklärungen binnen 30 Tagen nach | lokalen Behörden die Vakanterklärungen binnen 30 Tagen nach |
Veröffentlichung des vorliegenden Rundschreibens mitzuteilen. Danach | Veröffentlichung des vorliegenden Rundschreibens mitzuteilen. Danach |
können die Vakanterklärungen der DPM je nach Bedarf mitgeteilt werden. | können die Vakanterklärungen der DPM je nach Bedarf mitgeteilt werden. |
Das genaue Datum für den Abschluss der Mitteilung der | Das genaue Datum für den Abschluss der Mitteilung der |
Vakanterklärungen für den folgenden Mobilitätszyklus wird später | Vakanterklärungen für den folgenden Mobilitätszyklus wird später |
bekannt gegeben. | bekannt gegeben. |
In dieser Hinsicht weise ich Sie auf die in Punkt 8 und 9 vorgesehenen | In dieser Hinsicht weise ich Sie auf die in Punkt 8 und 9 vorgesehenen |
Daten hin und fordere die zuständigen Behörden auf, keine zu kurzen | Daten hin und fordere die zuständigen Behörden auf, keine zu kurzen |
Termine vorzusehen und am besten der DPM die Festlegung der äussersten | Termine vorzusehen und am besten der DPM die Festlegung der äussersten |
Termine für die Einreichung der Bewerbungen zu überlassen. Auf diese | Termine für die Einreichung der Bewerbungen zu überlassen. Auf diese |
Weise wird vermieden, dass mehrere verschiedene Daten im Rahmen | Weise wird vermieden, dass mehrere verschiedene Daten im Rahmen |
derselben Ausschreibung angegeben werden. | derselben Ausschreibung angegeben werden. |
Damit der Mobilitätsbedarf der gesamten Polizeikorps nicht über die | Damit der Mobilitätsbedarf der gesamten Polizeikorps nicht über die |
Anwerbungs-, Auswahl- und Ausbildungskapazität hinausgeht und die | Anwerbungs-, Auswahl- und Ausbildungskapazität hinausgeht und die |
harmonische Arbeitsweise sowie die Kontinuität jedes Korps nicht | harmonische Arbeitsweise sowie die Kontinuität jedes Korps nicht |
beeinträchtigt wird, wird in diesem Stadium die Anzahl | beeinträchtigt wird, wird in diesem Stadium die Anzahl |
auszuschreibender Stellen pro Mobilitätszyklus zeitweilig auf | auszuschreibender Stellen pro Mobilitätszyklus zeitweilig auf |
höchstens 5% des Stellenplans jedes Korps der lokalen Polizei oder der | höchstens 5% des Stellenplans jedes Korps der lokalen Polizei oder der |
föderalen Polizei beschränkt. | föderalen Polizei beschränkt. |
Abweichungen von der zugelassenen Anzahl können mir über die | Abweichungen von der zugelassenen Anzahl können mir über die |
Generaldirektion des Personals der föderalen Polizei zur Entscheidung | Generaldirektion des Personals der föderalen Polizei zur Entscheidung |
unterbreitet werden. | unterbreitet werden. |
Jedes Polizeikorps erhält mindestens ein Exemplar der Ausschreibung. | Jedes Polizeikorps erhält mindestens ein Exemplar der Ausschreibung. |
Die funktionellen Vorgesetzten müssen dafür sorgen, dass die | Die funktionellen Vorgesetzten müssen dafür sorgen, dass die |
Mitglieder ihres Personals von der Existenz dieser Unterlage Kenntnis | Mitglieder ihres Personals von der Existenz dieser Unterlage Kenntnis |
bekommen. Die offenen Stellen werden ebenfalls auf der Internetseite | bekommen. Die offenen Stellen werden ebenfalls auf der Internetseite |
www.poldoc.be bekannt gegeben. | www.poldoc.be bekannt gegeben. |
Jeder Korpschef beziehungsweise Direktor wird der DPM den Empfang der | Jeder Korpschef beziehungsweise Direktor wird der DPM den Empfang der |
Ausschreibung bestätigen (Fax: +32 (0) 2 642 60 96). | Ausschreibung bestätigen (Fax: +32 (0) 2 642 60 96). |
3.1.4 Bewerbungen um die Mobilität (Art. VI.II.19 RSPol) | 3.1.4 Bewerbungen um die Mobilität (Art. VI.II.19 RSPol) |
Jedes Personalmitglied, das sich bewirbt, muss der DPM pro Stelle ein | Jedes Personalmitglied, das sich bewirbt, muss der DPM pro Stelle ein |
Bewerbungsformular mit einem Mobilitätsblatt übermitteln. | Bewerbungsformular mit einem Mobilitätsblatt übermitteln. |
Jeder Korpschef wird den Dienst bestimmen, der beauftragt ist, den | Jeder Korpschef wird den Dienst bestimmen, der beauftragt ist, den |
Personalmitgliedern auf Antrag das Musterformular für die Bewerbung, | Personalmitgliedern auf Antrag das Musterformular für die Bewerbung, |
dessen Muster sich in Anlage 2 zum KE Mobilität befindet, und das | dessen Muster sich in Anlage 2 zum KE Mobilität befindet, und das |
Mobilitätsblatt, das in sich in Anlage 3 zum KE Mobilität befindet, | Mobilitätsblatt, das in sich in Anlage 3 zum KE Mobilität befindet, |
zukommen zu lassen. | zukommen zu lassen. |
Wenn das betreffende Personalmitglied sich um mehrere offene Stellen | Wenn das betreffende Personalmitglied sich um mehrere offene Stellen |
bewerben möchte, wird ihm die entsprechende Anzahl Originale oder | bewerben möchte, wird ihm die entsprechende Anzahl Originale oder |
gleichlautender Kopien des Mobilitätsblatts beschafft. Das | gleichlautender Kopien des Mobilitätsblatts beschafft. Das |
Personalmitglied, das sich bewerben möchte, ist nicht gesetzlich | Personalmitglied, das sich bewerben möchte, ist nicht gesetzlich |
verpflichtet, pro Stelle nur ein Bewerbungsformular mit einem | verpflichtet, pro Stelle nur ein Bewerbungsformular mit einem |
Mobilitätsblatt zu übermitteln. | Mobilitätsblatt zu übermitteln. |
Die Bewerbungen können der DPM über einen der folgenden Wege | Die Bewerbungen können der DPM über einen der folgenden Wege |
übermittelt werden: | übermittelt werden: |
- entweder per Einschreiben | - entweder per Einschreiben |
- oder durch Aushändigung an den Vorgesetzten gegen | - oder durch Aushändigung an den Vorgesetzten gegen |
Empfangsbestätigung | Empfangsbestätigung |
- oder durch direkte Aushändigung bei der DPM gegen | - oder durch direkte Aushändigung bei der DPM gegen |
Empfangsbestätigung. | Empfangsbestätigung. |
3.1.5 Mobilitätsakte | 3.1.5 Mobilitätsakte |
- Der Hauptverantwortliche für die Bewertung, im vorliegenden Fall der | - Der Hauptverantwortliche für die Bewertung, im vorliegenden Fall der |
Korpschef für die Offiziere oder die Mitglieder des Personals der | Korpschef für die Offiziere oder die Mitglieder des Personals der |
Stufe A und der Korpschef oder der Offizier, den dieser bestimmt, für | Stufe A und der Korpschef oder der Offizier, den dieser bestimmt, für |
die anderen Personalmitglieder, muss der DPM spätestens 15 Tage nach | die anderen Personalmitglieder, muss der DPM spätestens 15 Tage nach |
dem äussersten Termin für die Einreichung der Bewerbungen pro Stelle | dem äussersten Termin für die Einreichung der Bewerbungen pro Stelle |
und pro Personalmitglied eine Mobilitätsakte im Sinne von Art. | und pro Personalmitglied eine Mobilitätsakte im Sinne von Art. |
VI.II.13 RSPol übermitteln. | VI.II.13 RSPol übermitteln. |
- Wenn der Bewerber seine Bewerbung per Einschreiben eingereicht hat | - Wenn der Bewerber seine Bewerbung per Einschreiben eingereicht hat |
oder sie der DPM direkt gegen Empfangsbestätigung übergeben hat, muss | oder sie der DPM direkt gegen Empfangsbestätigung übergeben hat, muss |
er zudem seinem Hauptverantwortlichen für die Bewertung eine Kopie | er zudem seinem Hauptverantwortlichen für die Bewertung eine Kopie |
seiner Bewerbung übergeben, wobei dieser sie zu der Mobilitätsakte | seiner Bewerbung übergeben, wobei dieser sie zu der Mobilitätsakte |
legt und diese der DPM übermittelt. In diesem Fall leitet der | legt und diese der DPM übermittelt. In diesem Fall leitet der |
Hauptverantwortliche für die Bewertung spätestens am äussersten Termin | Hauptverantwortliche für die Bewertung spätestens am äussersten Termin |
für die Einreichung der Bewerbung eine Kopie des Bewerbungsformulars | für die Einreichung der Bewerbung eine Kopie des Bewerbungsformulars |
per Fax an die DPM bzw. an die Direktion der Mobilität und der | per Fax an die DPM bzw. an die Direktion der Mobilität und der |
Laufbahnverwaltung, CALog- Dienst (DPMC abgekürzt) (+ 32 (0) 2 642 61 | Laufbahnverwaltung, CALog- Dienst (DPMC abgekürzt) (+ 32 (0) 2 642 61 |
89) - weiter. | 89) - weiter. |
- Die DPM wird schliesslich die Mobilitätsakte anlegen, bevor sie sie | - Die DPM wird schliesslich die Mobilitätsakte anlegen, bevor sie sie |
an die Behörde weiterleitet, die für die Auswahl der Bewerber | an die Behörde weiterleitet, die für die Auswahl der Bewerber |
zuständig ist. | zuständig ist. |
3.1.6 Modalitäten für die Auswahl der Bewerber um die Mobilität | 3.1.6 Modalitäten für die Auswahl der Bewerber um die Mobilität |
Die Behörden, die dafür zuständig sind, eine Stelle für vakant zu | Die Behörden, die dafür zuständig sind, eine Stelle für vakant zu |
erklären, müssen in der Vakanterklärung angegeben haben, welche | erklären, müssen in der Vakanterklärung angegeben haben, welche |
Auswahlmodalitäten sie anwenden werden. Sobald diese bestimmt sind, | Auswahlmodalitäten sie anwenden werden. Sobald diese bestimmt sind, |
werden sie nicht mehr geändert werden können. | werden sie nicht mehr geändert werden können. |
Dabei sind folgende Auswahlmodalitäten möglich: | Dabei sind folgende Auswahlmodalitäten möglich: |
1) Mit Ausnahme der Stellen als Offizier oder als Personalmitglied des | 1) Mit Ausnahme der Stellen als Offizier oder als Personalmitglied des |
Verwaltungs- und Logistikkaders der Stufe A werden die für vakant | Verwaltungs- und Logistikkaders der Stufe A werden die für vakant |
erklärten Stellen vom Gemeinderat beziehungsweise vom Polizeirat in | erklärten Stellen vom Gemeinderat beziehungsweise vom Polizeirat in |
der Reihenfolge des Dienstalters der Bewerber vergeben, die die in | der Reihenfolge des Dienstalters der Bewerber vergeben, die die in |
Art. VI.II.10 RSPol vorgesehenen allgemeinen Mobilitätsbedingungen | Art. VI.II.10 RSPol vorgesehenen allgemeinen Mobilitätsbedingungen |
erfüllen. Dies ist zweifelsohne die einfachste und schnellste | erfüllen. Dies ist zweifelsohne die einfachste und schnellste |
Vorgehensweise. | Vorgehensweise. |
2) Für die verschiedenen Bewerber wird die mit Gründen versehene | 2) Für die verschiedenen Bewerber wird die mit Gründen versehene |
Stellungnahme des Korpschefs (oder des Offiziers beziehungsweise des | Stellungnahme des Korpschefs (oder des Offiziers beziehungsweise des |
von ihm bestimmten Personalmitglieds der Stufe A) eingeholt, in dessen | von ihm bestimmten Personalmitglieds der Stufe A) eingeholt, in dessen |
Zuständigkeitsbereich die vakante Stelle fällt. | Zuständigkeitsbereich die vakante Stelle fällt. |
3) Der Korpschef (oder der Offizier beziehungsweise das vom ihm | 3) Der Korpschef (oder der Offizier beziehungsweise das vom ihm |
bestimmte Personalmitglied der Stufe A), in dessen | bestimmte Personalmitglied der Stufe A), in dessen |
Zuständigkeitsbereich die vakante Stelle fällt, führt ein Gespräch mit | Zuständigkeitsbereich die vakante Stelle fällt, führt ein Gespräch mit |
den verschiedenen Bewerbern. | den verschiedenen Bewerbern. |
4) Die Stellungnahme des Korpschefs des Bewerbers (oder des Offiziers | 4) Die Stellungnahme des Korpschefs des Bewerbers (oder des Offiziers |
beziehungsweise des von diesem bestimmten Personalmitglieds der Stufe | beziehungsweise des von diesem bestimmten Personalmitglieds der Stufe |
A) wird eingeholt. | A) wird eingeholt. |
5) Die Stellungnahme der Ad-hoc-Kommission wird eingeholt. | 5) Die Stellungnahme der Ad-hoc-Kommission wird eingeholt. |
Es muss darauf hingewiesen werden, dass bei einer Auswahl für eine | Es muss darauf hingewiesen werden, dass bei einer Auswahl für eine |
vakante Stelle als Offizier oder als Personalmitglied des Verwaltungs- | vakante Stelle als Offizier oder als Personalmitglied des Verwaltungs- |
und Logistikkaders der Stufe A die Stellungnahme der Ad-hoc-Kommission | und Logistikkaders der Stufe A die Stellungnahme der Ad-hoc-Kommission |
eingeholt werden muss. | eingeholt werden muss. |
6) Es werden ein oder mehrere Tests oder Eignungsprüfungen | 6) Es werden ein oder mehrere Tests oder Eignungsprüfungen |
durchgeführt. | durchgeführt. |
In Bezug auf die Offiziere können die zuständigen Behörden neben der | In Bezug auf die Offiziere können die zuständigen Behörden neben der |
Möglichkeit, eine lokale Auswahlkommission für Offiziere (wie in den | Möglichkeit, eine lokale Auswahlkommission für Offiziere (wie in den |
Art. VI.II 41 bis 43 RSPol vorgesehen) zusammenzustellen, auf die | Art. VI.II 41 bis 43 RSPol vorgesehen) zusammenzustellen, auf die |
nationale Auswahlkommission für Offiziere der lokalen Polizei (wie in | nationale Auswahlkommission für Offiziere der lokalen Polizei (wie in |
den Art. VI.II 46 bis 50 RSPol vorgesehen) zurückgreifen. Für die | den Art. VI.II 46 bis 50 RSPol vorgesehen) zurückgreifen. Für die |
Auswahl der Personalmitglieder der Stufe A können die zuständigen | Auswahl der Personalmitglieder der Stufe A können die zuständigen |
Behörden neben der Möglichkeit, eine lokale Auswahlkommission für | Behörden neben der Möglichkeit, eine lokale Auswahlkommission für |
Personalmitglieder der Stufe A (wie in den Art. VI.II 41 bis 43 RSPol | Personalmitglieder der Stufe A (wie in den Art. VI.II 41 bis 43 RSPol |
vorgesehen) zusammenzustellen, auf die nationale Auswahlkommission für | vorgesehen) zusammenzustellen, auf die nationale Auswahlkommission für |
die Personalmitglieder der Stufe A (wie in den Art. VI.II 44 und 45 | die Personalmitglieder der Stufe A (wie in den Art. VI.II 44 und 45 |
RSPol vorgesehen) zurückgreifen. Ich habe die DPM als Dienst bestimmt, | RSPol vorgesehen) zurückgreifen. Ich habe die DPM als Dienst bestimmt, |
der für die Errichtung der nationalen Auswahlkommissionen zuständig | der für die Errichtung der nationalen Auswahlkommissionen zuständig |
ist (siehe Artikel 22 des Ministeriellen Erlasses vom 7. September | ist (siehe Artikel 22 des Ministeriellen Erlasses vom 7. September |
2001 über die Übertragung bestimmter Befugnisse des Ministers des | 2001 über die Übertragung bestimmter Befugnisse des Ministers des |
Innern auf bestimmte Behörden der föderalen Polizei (Belgisches | Innern auf bestimmte Behörden der föderalen Polizei (Belgisches |
Staatsblatt vom 27. September 2001)). | Staatsblatt vom 27. September 2001)). |
Die zuständigen Behörden, die eine Stelle für vakant erklärt haben und | Die zuständigen Behörden, die eine Stelle für vakant erklärt haben und |
die die Stellungnahme einer Auswahlkommission einholen wollen | die die Stellungnahme einer Auswahlkommission einholen wollen |
beziehungsweise unbedingt einholen müssen, müssen für die Befassung | beziehungsweise unbedingt einholen müssen, müssen für die Befassung |
dieser Kommissionen die Frist von fünfzehn Tagen nach dem äussersten | dieser Kommissionen die Frist von fünfzehn Tagen nach dem äussersten |
Termin für die Einreichung der Bewerbungen, über die die zuständigen | Termin für die Einreichung der Bewerbungen, über die die zuständigen |
lokalen Behörden der Bewerber zur Übermittlung ihrer Mobilitätsakten | lokalen Behörden der Bewerber zur Übermittlung ihrer Mobilitätsakten |
an die DPM verfügen, berücksichtigen. | an die DPM verfügen, berücksichtigen. |
Wenn es keine Bewerber gibt, die alle Bedingungen in Bezug auf eine | Wenn es keine Bewerber gibt, die alle Bedingungen in Bezug auf eine |
für vakant erklärte spezialisierte Stelle erfüllen, und sofern der | für vakant erklärte spezialisierte Stelle erfüllen, und sofern der |
Gemeinderat oder der Polizeirat dies bei der Ausschreibung der offenen | Gemeinderat oder der Polizeirat dies bei der Ausschreibung der offenen |
Stellen angegeben hat, können diese Behörden beschliessen, dass unter | Stellen angegeben hat, können diese Behörden beschliessen, dass unter |
den Bewerbern, die das erforderliche Brevet nicht besitzen, der | den Bewerbern, die das erforderliche Brevet nicht besitzen, der |
Bewerber bestimmt wird, der das beste Ergebnis bei den Prüfungen für | Bewerber bestimmt wird, der das beste Ergebnis bei den Prüfungen für |
die Zulassung zur Ausbildung, die zur Erlangung dieses Brevets führt, | die Zulassung zur Ausbildung, die zur Erlangung dieses Brevets führt, |
erzielt hat. In diesem Fall wird die endgültige Ernennung | erzielt hat. In diesem Fall wird die endgültige Ernennung |
beziehungsweise Bestimmung bis zum Tag der Erlangung des Brevets | beziehungsweise Bestimmung bis zum Tag der Erlangung des Brevets |
aufgeschoben. | aufgeschoben. |
3.1.7 Mitteilung der Auswahlergebnisse | 3.1.7 Mitteilung der Auswahlergebnisse |
- Damit die DPM ein Personalblatt mit dem Ergebnis aller Verfahren zur | - Damit die DPM ein Personalblatt mit dem Ergebnis aller Verfahren zur |
Vergabe von Stellen im Rahmen der Mobilität veröffentlichen kann, | Vergabe von Stellen im Rahmen der Mobilität veröffentlichen kann, |
werden die für die Auswahl der Bewerber zuständigen Behörden ihr für | werden die für die Auswahl der Bewerber zuständigen Behörden ihr für |
jede Stelle, die sie für vakant erklärt haben, den Namen und die | jede Stelle, die sie für vakant erklärt haben, den Namen und die |
Identifizierung (Dienstgrad, Identifizierungsnummer, ursprüngliches | Identifizierung (Dienstgrad, Identifizierungsnummer, ursprüngliches |
Korps) des berücksichtigten Bewerbers mitteilen. | Korps) des berücksichtigten Bewerbers mitteilen. |
- Die DPM wird jedem Polizeikorps ein Exemplar des Personalblatts | - Die DPM wird jedem Polizeikorps ein Exemplar des Personalblatts |
zukommen lassen. Der Korpschef muss es allen betroffenen Mitgliedern | zukommen lassen. Der Korpschef muss es allen betroffenen Mitgliedern |
seines Personals zur Kenntnis geben, wobei diese den Auszug aus dem | seines Personals zur Kenntnis geben, wobei diese den Auszug aus dem |
Personalblatt, auf dem ihr Name vermerkt ist, zur Kenntnisnahme | Personalblatt, auf dem ihr Name vermerkt ist, zur Kenntnisnahme |
unterzeichnen werden. Danach wird ein unterzeichnetes Exemplar zu der | unterzeichnen werden. Danach wird ein unterzeichnetes Exemplar zu der |
Personalakte des betroffenen Bewerbers gelegt und ein unterzeichnetes | Personalakte des betroffenen Bewerbers gelegt und ein unterzeichnetes |
Exemplar an das Sozialsekretariat GPI weitergeleitet. | Exemplar an das Sozialsekretariat GPI weitergeleitet. |
3.1.8 Klassierung der Mobilitätsakten bei den Personalakten | 3.1.8 Klassierung der Mobilitätsakten bei den Personalakten |
- Am Ende eines Mobilitätsverfahrens müssen die Mobilitätsakten in der | - Am Ende eines Mobilitätsverfahrens müssen die Mobilitätsakten in der |
Personalakte der Bewerber klassiert werden. | Personalakte der Bewerber klassiert werden. |
- Hierzu werden die für die Auswahl verantwortlichen Behörden diese | - Hierzu werden die für die Auswahl verantwortlichen Behörden diese |
Mobilitätsakten an die DPM zurückschicken, wobei diese sie an die | Mobilitätsakten an die DPM zurückschicken, wobei diese sie an die |
Verwalter der Personalakte des betreffenden Personals weiterleiten | Verwalter der Personalakte des betreffenden Personals weiterleiten |
wird. | wird. |
3.2 Zusammenhang zwischen der externen Anwerbung und der Mobilität | 3.2 Zusammenhang zwischen der externen Anwerbung und der Mobilität |
Die Anwerbung und die Auswahl aussenstehender Bewerber für den | Die Anwerbung und die Auswahl aussenstehender Bewerber für den |
Einsatzkader und den Verwaltungs- und Logistikkader | Einsatzkader und den Verwaltungs- und Logistikkader |
1) Mit Ausnahme der Auswahlprüfungen für den Hilfskader und das | 1) Mit Ausnahme der Auswahlprüfungen für den Hilfskader und das |
Personal im einfachen Dienst, die ständig veranstaltet werden, werden | Personal im einfachen Dienst, die ständig veranstaltet werden, werden |
die anderen Auswahlprüfungen (Personal im mittleren Dienst, | die anderen Auswahlprüfungen (Personal im mittleren Dienst, |
spezialisiertes Personal im mittleren Dienst, Offizierskader und | spezialisiertes Personal im mittleren Dienst, Offizierskader und |
Calog) im Belgischen Staatsblatt und auf der Internetseite der DPR | Calog) im Belgischen Staatsblatt und auf der Internetseite der DPR |
(www.jobpol.be) angekündigt. | (www.jobpol.be) angekündigt. |
2) Wer an den Auswahlprüfungen teilnehmen möchte, muss seine Anmeldung | 2) Wer an den Auswahlprüfungen teilnehmen möchte, muss seine Anmeldung |
der DPR übermitteln, die den Bewerber auffordert, an der Prüfung | der DPR übermitteln, die den Bewerber auffordert, an der Prüfung |
teilzunehmen, nachdem die Bewerbung für zulässig befunden worden ist. | teilzunehmen, nachdem die Bewerbung für zulässig befunden worden ist. |
3) Unbeschadet der Massnahmen, die im Rahmen von vor dem 1. April 2001 | 3) Unbeschadet der Massnahmen, die im Rahmen von vor dem 1. April 2001 |
eingeleiteten Anwerbungs-, Auswahl- und Ernennungsverfahren getroffen | eingeleiteten Anwerbungs-, Auswahl- und Ernennungsverfahren getroffen |
worden sind, kann eine lokale Polizei also fortan nicht mehr selbst | worden sind, kann eine lokale Polizei also fortan nicht mehr selbst |
aussenstehende Bewerber anwerben und auswählen. | aussenstehende Bewerber anwerben und auswählen. |
4) In Bezug auf den Einsatzkader legt der Minister jährlich die Anzahl | 4) In Bezug auf den Einsatzkader legt der Minister jährlich die Anzahl |
zugelassener Bewerber fest (Art. IV.1.3 RSPol). | zugelassener Bewerber fest (Art. IV.1.3 RSPol). |
Inspektor-, Hauptinspektor- und Polizeikommissaranwärter werden von | Inspektor-, Hauptinspektor- und Polizeikommissaranwärter werden von |
der DPR angeworben und ausgewählt und gehören während der | der DPR angeworben und ausgewählt und gehören während der |
Grundausbildung zum Einsatzkader der föderalen Polizei. Gleiches gilt | Grundausbildung zum Einsatzkader der föderalen Polizei. Gleiches gilt |
für die Anwärter, die bereits zum Einsatzkader eines bestimmten | für die Anwärter, die bereits zum Einsatzkader eines bestimmten |
Polizeidienstes gehören und sich über ein externes Anwerbungsverfahren | Polizeidienstes gehören und sich über ein externes Anwerbungsverfahren |
beworben haben. | beworben haben. |
Polizeihilfsbedienstete-Anwärter gehören ihrerseits bereits bei der | Polizeihilfsbedienstete-Anwärter gehören ihrerseits bereits bei der |
Ausbildung zum Polizeidienst, für den sie angeworben worden sind (Art. | Ausbildung zum Polizeidienst, für den sie angeworben worden sind (Art. |
IV.II.47 RSPol). Konkret bedeutet dies, dass die DPR Anwerbung und | IV.II.47 RSPol). Konkret bedeutet dies, dass die DPR Anwerbung und |
Auswahl vornimmt und eine Anwerbungsreserve bildet, aus der die | Auswahl vornimmt und eine Anwerbungsreserve bildet, aus der die |
Polizeizonen schöpfen können, um anschliessend die | Polizeizonen schöpfen können, um anschliessend die |
Polizeihilfsbediensteten-Anwärter zur Grundausbildung zu schicken. | Polizeihilfsbediensteten-Anwärter zur Grundausbildung zu schicken. |
5) In Bezug auf den Verwaltungs- und Logistikkader kann eine für | 5) In Bezug auf den Verwaltungs- und Logistikkader kann eine für |
vakant erklärte Stelle, die nicht nach der Mobilitätsregelung besetzt | vakant erklärte Stelle, die nicht nach der Mobilitätsregelung besetzt |
werden konnte, über ein externes Anwerbungsverfahren gemäss Art. | werden konnte, über ein externes Anwerbungsverfahren gemäss Art. |
IV.I.37 RSPol vergeben werden. Die DPR nimmt Anwerbung und Auswahl vor | IV.I.37 RSPol vergeben werden. Die DPR nimmt Anwerbung und Auswahl vor |
und bildet Anwerbungsreserven, deren Zusammensetzung dem Bürgermeister | und bildet Anwerbungsreserven, deren Zusammensetzung dem Bürgermeister |
oder dem Polizeikollegium mitgeteilt wird, wenn es sich um eine Stelle | oder dem Polizeikollegium mitgeteilt wird, wenn es sich um eine Stelle |
bei der lokalen Polizei handelt, oder der DPMC, wenn es sich um eine | bei der lokalen Polizei handelt, oder der DPMC, wenn es sich um eine |
Stelle bei der föderalen Polizei handelt (Art. IV.I.39 RSPol). Diese | Stelle bei der föderalen Polizei handelt (Art. IV.I.39 RSPol). Diese |
Behörde beziehungsweise dieser Dienst muss daraufhin je nach Bedarf | Behörde beziehungsweise dieser Dienst muss daraufhin je nach Bedarf |
und Verfügbarkeit der Bewerber entsprechend der Anwerbungsreserve zur | und Verfügbarkeit der Bewerber entsprechend der Anwerbungsreserve zur |
Einstellung übergehen. | Einstellung übergehen. |
3.3 Zusammenhang zwischen der internen Auswahl von Bewerbern für den | 3.3 Zusammenhang zwischen der internen Auswahl von Bewerbern für den |
Einsatzkader und den Verwaltungs- und Logistikkader im Rahmen der | Einsatzkader und den Verwaltungs- und Logistikkader im Rahmen der |
Verfahren zur Beförderung durch Aufsteigen in einen höheren Kader und | Verfahren zur Beförderung durch Aufsteigen in einen höheren Kader und |
der Mobilität | der Mobilität |
Die Auswahl der Bewerber im Rahmen der Verfahren zur Beförderung durch | Die Auswahl der Bewerber im Rahmen der Verfahren zur Beförderung durch |
Aufsteigen in einen höheren Kader findet immer in Form einer Prüfung | Aufsteigen in einen höheren Kader findet immer in Form einer Prüfung |
im Wettbewerbsverfahren statt. Dieses Auswahlverfahren wird | im Wettbewerbsverfahren statt. Dieses Auswahlverfahren wird |
unbeschadet der Verantwortlichkeiten des Auswahlbüros der | unbeschadet der Verantwortlichkeiten des Auswahlbüros der |
Föderalverwaltung (SELOR) von der DPR durchgeführt. Die Einsetzung der | Föderalverwaltung (SELOR) von der DPR durchgeführt. Die Einsetzung der |
erfolgreichen Prüfungsteilnehmer erfolgt allerdings nach der | erfolgreichen Prüfungsteilnehmer erfolgt allerdings nach der |
Mobilitätsregelung. | Mobilitätsregelung. |
4. Ersetzungen wegen Kapazitätsverlusts | 4. Ersetzungen wegen Kapazitätsverlusts |
4.1 Ersetzung von Mitgliedern des Einsatzkaders | 4.1 Ersetzung von Mitgliedern des Einsatzkaders |
Personalmitglieder des Einsatzkaders, die unter anderem einen | Personalmitglieder des Einsatzkaders, die unter anderem einen |
Laufbahnunterbrechungsurlaub haben oder die freiwillige Viertagewoche | Laufbahnunterbrechungsurlaub haben oder die freiwillige Viertagewoche |
gewählt haben, werden gegebenenfalls über zusätzliche Anwerbungen, pro | gewählt haben, werden gegebenenfalls über zusätzliche Anwerbungen, pro |
Vollzeitbeschäftigungsgleichwert und pro juristische Person gemäss | Vollzeitbeschäftigungsgleichwert und pro juristische Person gemäss |
Art. VIII.XVII.1 RSPol ersetzt. | Art. VIII.XVII.1 RSPol ersetzt. |
4.2 Ersetzung von Mitgliedern des Verwaltungs- und Logistikkaders | 4.2 Ersetzung von Mitgliedern des Verwaltungs- und Logistikkaders |
Die Stellen, die zeitweilig vakant sind, weil Personalmitglieder des | Die Stellen, die zeitweilig vakant sind, weil Personalmitglieder des |
Verwaltungs- und Logistikkaders einen Laufbahnunterbrechungsurlaub | Verwaltungs- und Logistikkaders einen Laufbahnunterbrechungsurlaub |
haben oder die freiwillige Viertagewoche gewählt haben, können zu | haben oder die freiwillige Viertagewoche gewählt haben, können zu |
diesem Zeitpunkt nach der geltenden Regelung ersetzt werden. Ich weise | diesem Zeitpunkt nach der geltenden Regelung ersetzt werden. Ich weise |
die lokalen Behörden darauf hin, dass die DPR für die Besetzung der | die lokalen Behörden darauf hin, dass die DPR für die Besetzung der |
Stellen in Anspruch genommen werden muss, um eine Anwerbungsreserve zu | Stellen in Anspruch genommen werden muss, um eine Anwerbungsreserve zu |
bilden, wenn es keine Anwerbungsreserve gibt, aus der Bewerber für die | bilden, wenn es keine Anwerbungsreserve gibt, aus der Bewerber für die |
Ersetzungen geschöpft werden können. Die DPR sorgt für die Anwerbung | Ersetzungen geschöpft werden können. Die DPR sorgt für die Anwerbung |
und die Auswahl von Bewerbern und bildet eine Anwerbungsreserve, deren | und die Auswahl von Bewerbern und bildet eine Anwerbungsreserve, deren |
Zusammensetzung dem Bürgermeister oder dem Polizeirat mitgeteilt wird. | Zusammensetzung dem Bürgermeister oder dem Polizeirat mitgeteilt wird. |
Danach muss die lokale Behörde je nach Bedarf und entsprechend der | Danach muss die lokale Behörde je nach Bedarf und entsprechend der |
Anwerbungsreserve zur Ersetzung übergehen. | Anwerbungsreserve zur Ersetzung übergehen. |
Das gleiche Verfahren kann ebenfalls für die Ersetzung von Inhabern | Das gleiche Verfahren kann ebenfalls für die Ersetzung von Inhabern |
von Stellen angewandt werden, die wegen langwieriger Krankheit oder | von Stellen angewandt werden, die wegen langwieriger Krankheit oder |
wegen Mutterschaftsurlaub abwesend sind. | wegen Mutterschaftsurlaub abwesend sind. |
Diese Vorgehensweise verhindert nicht, dass die am 1. April 2001 | Diese Vorgehensweise verhindert nicht, dass die am 1. April 2001 |
bestehenden Anwerbungsreserven für den Verwaltungs- und Logistikkader | bestehenden Anwerbungsreserven für den Verwaltungs- und Logistikkader |
bis zum 1. April 2002 gültig sind und dass vor diesem Datum daraus | bis zum 1. April 2002 gültig sind und dass vor diesem Datum daraus |
geschöpft werden kann. | geschöpft werden kann. |
4.3 In Bezug auf die Ersetzung der Personalmitglieder - ungeachtet des | 4.3 In Bezug auf die Ersetzung der Personalmitglieder - ungeachtet des |
Kaders oder der Stufe -, die strukturbedingt entsandt worden sind, | Kaders oder der Stufe -, die strukturbedingt entsandt worden sind, |
wird in einem Entwurf eines Königlichen Erlasses zurzeit vorgesehen, | wird in einem Entwurf eines Königlichen Erlasses zurzeit vorgesehen, |
dass die betroffene Behörde entscheidet, ob der Entsandte ersetzt | dass die betroffene Behörde entscheidet, ob der Entsandte ersetzt |
werden soll. | werden soll. |
5. Ich bin überzeugt, dass die Anwendung der im vorliegenden | 5. Ich bin überzeugt, dass die Anwendung der im vorliegenden |
Rundschreiben vorgesehenen Verfahren die erwünschte Synergie zwischen | Rundschreiben vorgesehenen Verfahren die erwünschte Synergie zwischen |
der DPM, der DPR und den lokalen Polizeikorps fördern wird und aus der | der DPM, der DPR und den lokalen Polizeikorps fördern wird und aus der |
Mobilität ein Mittel zur harmonischen Integration zwischen den | Mobilität ein Mittel zur harmonischen Integration zwischen den |
verschiedenen Polizeikorps machen wird. | verschiedenen Polizeikorps machen wird. |
Der Minister | Der Minister |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |