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Meertalige weergave van Omzendbrief van 24/01/2002
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Omzendbrief GPI 15 betreffende de toepassing van de mobiliteitsregeling in de geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus, ten behoeve van de lokale verantwoordelijke overheden in de politiezones. - Duitse vertaling Circulaire GPI 15 concernant la mise en oeuvre de la mobilité au sein du service de police intégré, structuré à deux niveaux, à l'usage des autorités locales responsables des zones de police. - Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN MINISTERE DE L'INTERIEUR
24 JANUARI 2002. - Omzendbrief GPI 15 betreffende de toepassing van de 24 JANVIER 2002. - Circulaire GPI 15 concernant la mise en oeuvre de
mobiliteitsregeling in de geïntegreerde politie, gestructureerd op la mobilité au sein du service de police intégré, structuré à deux
twee niveaus, ten behoeve van de lokale verantwoordelijke overheden in niveaux, à l'usage des autorités locales responsables des zones de
de politiezones. - Duitse vertaling police. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
15 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 24 januari 2002 circulaire GPI 15 du Ministre de l'Intérieur du 24 janvier 2002
betreffende de toepassing van de mobiliteitsregeling in de concernant la mise en oeuvre de la mobilité au sein du service de
geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus, ten behoeve van
de lokale verantwoordelijke overheden in de politiezones (Belgisch police intégré, structuré à deux niveaux, à l'usage des autorités
Staatsblad van 31 januari 2002), opgemaakt door de Centrale dienst locales responsables des zones de police (Moniteur belge du 31 janvier
voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in 2002), établie par le Service central de traduction allemande du
Malmedy. Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
24. JANUAR 2002 - Rundschreiben GPI 15 über die Anwendung der 24. JANUAR 2002 - Rundschreiben GPI 15 über die Anwendung der
Mobilitätsregelung innerhalb der auf zwei Ebenen strukturierten Mobilitätsregelung innerhalb der auf zwei Ebenen strukturierten
integrierten Polizei für die verantwortlichen lokalen Behörden der integrierten Polizei für die verantwortlichen lokalen Behörden der
Polizeizonen Polizeizonen
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
Zur Information: Zur Information:
An den Generalkommissar der föderalen Polizei An den Generalkommissar der föderalen Polizei
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei
An den Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs An den Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An die provinzialen Unterstützungsteams An die provinzialen Unterstützungsteams
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
1. Zum effizienten Einsatz des Personals ist eine leistungsfähige und 1. Zum effizienten Einsatz des Personals ist eine leistungsfähige und
integrierte Vorgehensweise bei der Mobilität, der Anwerbung, der integrierte Vorgehensweise bei der Mobilität, der Anwerbung, der
Auswahl und der Ausbildung erforderlich. Durch die Veröffentlichung Auswahl und der Ausbildung erforderlich. Durch die Veröffentlichung
des Königlichen Erlasses vom 20. November 2001 zur Bestimmung der des Königlichen Erlasses vom 20. November 2001 zur Bestimmung der
Modalitäten über die Mobilität des Personals der Polizeidienste Modalitäten über die Mobilität des Personals der Polizeidienste
(nachstehend KE Mobilität abgekürzt) kann ein Mobilitätssystem zur (nachstehend KE Mobilität abgekürzt) kann ein Mobilitätssystem zur
Ausführung kommen. In vorliegendem Rundschreiben sollen die Ausführung kommen. In vorliegendem Rundschreiben sollen die
diesbezüglichen Verfahrensmodalitäten erläutert werden. Die diesbezüglichen Verfahrensmodalitäten erläutert werden. Die
unterstützende Rolle der föderalen Polizei ist hierbei wesentlich. unterstützende Rolle der föderalen Polizei ist hierbei wesentlich.
Zusätzlich zu den Informationen über die Mobilität werden kurz die Zusätzlich zu den Informationen über die Mobilität werden kurz die
Schritte aufgeführt, die die lokalen Behörden unternehmen können, um Schritte aufgeführt, die die lokalen Behörden unternehmen können, um
den Verlust an Kapazität durch Ersetzungen auszugleichen. den Verlust an Kapazität durch Ersetzungen auszugleichen.
2. Allgemeines Konzept 2. Allgemeines Konzept
2.1 Planung des Bedarfs 2.1 Planung des Bedarfs
2.1.1 Es handelt sich hierbei um die Einschätzung des mittel- oder 2.1.1 Es handelt sich hierbei um die Einschätzung des mittel- oder
langfristigen Bedarfs anhand einer Reihe von Parametern, bei denen der langfristigen Bedarfs anhand einer Reihe von Parametern, bei denen der
Möglichkeit eines zukünftigen Abgangs der Personalmitglieder und auch Möglichkeit eines zukünftigen Abgangs der Personalmitglieder und auch
den möglichen Änderungen der Stellenpläne des Polizeikorps (mehr oder den möglichen Änderungen der Stellenpläne des Polizeikorps (mehr oder
weniger) Rechnung getragen wird. weniger) Rechnung getragen wird.
2.1.2 Angesichts der (im Bereich Anwerbung, Auswahl, Ausbildung und 2.1.2 Angesichts der (im Bereich Anwerbung, Auswahl, Ausbildung und
Mobilität) einzuleitenden Verfahren muss eine bestimmte Anzahl Mobilität) einzuleitenden Verfahren muss eine bestimmte Anzahl
Informationen eingeholt werden wie: Informationen eingeholt werden wie:
- zukünftiger Abgang von Personalmitgliedern wegen Pensionierung, - zukünftiger Abgang von Personalmitgliedern wegen Pensionierung,
- zukünftige Anpassungen der Stellenpläne, - zukünftige Anpassungen der Stellenpläne,
- durchschnittliche Anzahl Personalmitglieder, die jährlich den Dienst - durchschnittliche Anzahl Personalmitglieder, die jährlich den Dienst
aus anderen Gründen als dem der Pensionierung verlassen (zum Beispiel: aus anderen Gründen als dem der Pensionierung verlassen (zum Beispiel:
Entlassung auf Antrag, Entlassung aus Disziplinargründen), Entlassung auf Antrag, Entlassung aus Disziplinargründen),
- in Bezug auf den Einsatzkader, durchschnittliche Anzahl - in Bezug auf den Einsatzkader, durchschnittliche Anzahl
Personalmitglieder, die unter die Regelung der Laufbahnunterbrechung, Personalmitglieder, die unter die Regelung der Laufbahnunterbrechung,
der freiwilligen Viertagewoche, des vorzeitigen Ausscheidens für die der freiwilligen Viertagewoche, des vorzeitigen Ausscheidens für die
Hälfte der Arbeitszeit fallen und für die eine Ersetzung gewünscht Hälfte der Arbeitszeit fallen und für die eine Ersetzung gewünscht
wird, wird,
- ... - ...
Im Hinblick auf eine optimale Planung müssen diese Informationen im Im Hinblick auf eine optimale Planung müssen diese Informationen im
Laufe des Jahres X-2 zur Verfügung gestellt werden, mit Bestätigung Laufe des Jahres X-2 zur Verfügung gestellt werden, mit Bestätigung
der eventuellen Einreichung einer Pensionierungsakte im Laufe des der eventuellen Einreichung einer Pensionierungsakte im Laufe des
Jahres X-1. Jahres X-1.
Diese Informationen können der Direktion der Politik, der Verwaltung Diese Informationen können der Direktion der Politik, der Verwaltung
und der Entwicklung (DPG abgekürzt) der Generaldirektion des Personals und der Entwicklung (DPG abgekürzt) der Generaldirektion des Personals
der föderalen Polizei zusammen mit den Angaben übermittelt werden, die der föderalen Polizei zusammen mit den Angaben übermittelt werden, die
zur Erstellung der jährlichen Namensliste (Art. II.I.9 RSPol) zur Erstellung der jährlichen Namensliste (Art. II.I.9 RSPol)
notwendig sind. notwendig sind.
2.1.3 Es ist zu bemerken, dass die Übermittlung von Informationen im 2.1.3 Es ist zu bemerken, dass die Übermittlung von Informationen im
Rahmen der Mitteilung des mittel- und langfristigen Bedarfs nicht Rahmen der Mitteilung des mittel- und langfristigen Bedarfs nicht
automatisch zur Vakanterklärung des (der) betreffenden Stelle(n) automatisch zur Vakanterklärung des (der) betreffenden Stelle(n)
führt. Das betreffende Polizeikorps muss ausdrücklich einen Antrag auf führt. Das betreffende Polizeikorps muss ausdrücklich einen Antrag auf
Vakanterklärung gemäss den Verfahrensregeln einreichen, die im Absatz Vakanterklärung gemäss den Verfahrensregeln einreichen, die im Absatz
über den Mobilitätszyklus (Punkt 3.1) festgelegt sind. über den Mobilitätszyklus (Punkt 3.1) festgelegt sind.
2.1.4 Durch diese Arbeitsweise kann die Mobilität auf flexiblere Weise 2.1.4 Durch diese Arbeitsweise kann die Mobilität auf flexiblere Weise
angewandt werden und können die Möglichkeiten, die die Mobilität den angewandt werden und können die Möglichkeiten, die die Mobilität den
ernannten Personalmitgliedern und den Anwärtern, die ihre ernannten Personalmitgliedern und den Anwärtern, die ihre
Grundausbildung beenden, bieten, (jedes Quartal für das Personal im Grundausbildung beenden, bieten, (jedes Quartal für das Personal im
einfachen Dienst, bestimmte Quartale für das Personal im mittleren einfachen Dienst, bestimmte Quartale für das Personal im mittleren
Dienst - je nach Ausbildungskapazität der Polizeischulen - und ein Mal Dienst - je nach Ausbildungskapazität der Polizeischulen - und ein Mal
pro Jahr für die Offiziere) besser integriert werden. pro Jahr für die Offiziere) besser integriert werden.
2.2 Mobilität 2.2 Mobilität
2.2.1 Stellen 2.2.1 Stellen
Die zu vergebenden Stellen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie im Die zu vergebenden Stellen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie im
Stellenplan erwähnt sind unter Angabe der Direktion oder des Dienstes Stellenplan erwähnt sind unter Angabe der Direktion oder des Dienstes
und gegebenenfalls der Abteilung oder des Büros, des vorgesehenen und gegebenenfalls der Abteilung oder des Büros, des vorgesehenen
Kaders oder der vorgesehenen Stufe und des gewöhnlichen Arbeitsortes. Kaders oder der vorgesehenen Stufe und des gewöhnlichen Arbeitsortes.
2.2.2 Innerhalb eines lokalen Polizeikorps und innerhalb einer 2.2.2 Innerhalb eines lokalen Polizeikorps und innerhalb einer
Direktion der föderalen Polizei können offene Stellen zunächst durch Direktion der föderalen Polizei können offene Stellen zunächst durch
interne Verschiebungen besetzt werden, sofern es sich um denselben interne Verschiebungen besetzt werden, sofern es sich um denselben
Kader (Offizierskader, Personal im mittleren Dienst, Personal im Kader (Offizierskader, Personal im mittleren Dienst, Personal im
einfachen Dienst, Hilfskader) beziehungsweise um dieselbe Stufe einfachen Dienst, Hilfskader) beziehungsweise um dieselbe Stufe
handelt und sofern die Art des Vertrags nicht hierdurch geändert wird. handelt und sofern die Art des Vertrags nicht hierdurch geändert wird.
Die Einzelheiten dieser internen Verschiebungen werden für die lokale Die Einzelheiten dieser internen Verschiebungen werden für die lokale
Polizei vom Korpschef und für die föderale Polizei vom Polizei vom Korpschef und für die föderale Polizei vom
Generalkommissar bestimmt. Generalkommissar bestimmt.
Die Dienste innerhalb der Direktion der Polizei der Die Dienste innerhalb der Direktion der Polizei der
Verkehrsverbindungen (DAC abgekürzt) (Strassenverkehrspolizei, Verkehrsverbindungen (DAC abgekürzt) (Strassenverkehrspolizei,
Schifffahrtspolizei, Eisenbahnpolizei oder Luftfahrtpolizei) und der Schifffahrtspolizei, Eisenbahnpolizei oder Luftfahrtpolizei) und der
Direktion der Sicherheitsaufträge und internationalen Aufträge (DAP Direktion der Sicherheitsaufträge und internationalen Aufträge (DAP
abgekürzt) der föderalen Polizei werden hierbei einer Direktion abgekürzt) der föderalen Polizei werden hierbei einer Direktion
gleichgesetzt. Für diese Dienste sind interne Verschiebungen gleichgesetzt. Für diese Dienste sind interne Verschiebungen
allerdings nur innerhalb derselben Provinz beziehungsweise innerhalb allerdings nur innerhalb derselben Provinz beziehungsweise innerhalb
des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt möglich. des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt möglich.
2.2.3 Stellen, die unter das Mobilitätssystem fallen können 2.2.3 Stellen, die unter das Mobilitätssystem fallen können
Für die Mobilität kommen folgende Stellen in Betracht: Für die Mobilität kommen folgende Stellen in Betracht:
1) die Stellen innerhalb eines lokalen Polizeikorps, einer dem 1) die Stellen innerhalb eines lokalen Polizeikorps, einer dem
Generalkommissar oder einem Generaldirektor der föderalen Polizei Generalkommissar oder einem Generaldirektor der föderalen Polizei
unterstehenden Direktion oder Dienstelle, die nicht durch interne unterstehenden Direktion oder Dienstelle, die nicht durch interne
Verschiebungen vergeben werden, Verschiebungen vergeben werden,
2) die Stellen, die einen Wechsel des Kaders (Offizierskader, Personal 2) die Stellen, die einen Wechsel des Kaders (Offizierskader, Personal
im mittleren Dienst, Personal im einfachen Dienst, Hilfskader) oder im mittleren Dienst, Personal im einfachen Dienst, Hilfskader) oder
der Stufe (Stufe A, B, C und D) voraussetzen. der Stufe (Stufe A, B, C und D) voraussetzen.
Es obliegt dem Gemeinderat beziehungsweise dem Polizeirat, aufgrund Es obliegt dem Gemeinderat beziehungsweise dem Polizeirat, aufgrund
der Stellungnahme des Korpschefs, in Bezug auf die lokale Polizei, der Stellungnahme des Korpschefs, in Bezug auf die lokale Polizei,
oder des Generalkommissars beziehungsweise des von diesem bestimmten oder des Generalkommissars beziehungsweise des von diesem bestimmten
Generaldirektors, in Bezug auf die föderale Polizei, diese Stellen für Generaldirektors, in Bezug auf die föderale Polizei, diese Stellen für
die Mobilität auszuschreiben. die Mobilität auszuschreiben.
2.3 Anwerbung und Auswahl der Bewerber für die Polizei 2.3 Anwerbung und Auswahl der Bewerber für die Polizei
Abgesehen von den Auswahlverfahren, die eigens im Rahmen der Mobilität Abgesehen von den Auswahlverfahren, die eigens im Rahmen der Mobilität
durchgeführt werden, werden sämtliche Tätigkeiten zur Anwerbung und durchgeführt werden, werden sämtliche Tätigkeiten zur Anwerbung und
zur Auswahl des Personals für die lokale und föderale Polizei der zur Auswahl des Personals für die lokale und föderale Polizei der
Direktion der Anwerbung und der Auswahl (DPR abgekürzt) der Direktion der Anwerbung und der Auswahl (DPR abgekürzt) der
Generaldirektion des Personals der föderalen Polizei anvertraut. Diese Generaldirektion des Personals der föderalen Polizei anvertraut. Diese
Tätigkeiten betreffen sowohl das Personal des Einsatzkaders als auch Tätigkeiten betreffen sowohl das Personal des Einsatzkaders als auch
das Personal des Verwaltungs- und Logistikkaders, und zwar sowohl in das Personal des Verwaltungs- und Logistikkaders, und zwar sowohl in
Bezug auf die Auswahlverfahren für aussenstehende Bewerber als auch in Bezug auf die Auswahlverfahren für aussenstehende Bewerber als auch in
Bezug auf die Auswahlverfahren, die im Rahmen der Beförderung durch Bezug auf die Auswahlverfahren, die im Rahmen der Beförderung durch
Aufsteigen in einen höheren Kader oder in eine höhere Stufe Aufsteigen in einen höheren Kader oder in eine höhere Stufe
durchgeführt werden. durchgeführt werden.
3. Integrierte Arbeitsweise 3. Integrierte Arbeitsweise
3.1 Mobilitätszyklus 3.1 Mobilitätszyklus
3.1.1 Gemäss Artikel 3 des KE Mobilität ist die Generaldirektion des 3.1.1 Gemäss Artikel 3 des KE Mobilität ist die Generaldirektion des
Personals der föderalen Polizei und insbesondere ihre Direktion der Personals der föderalen Polizei und insbesondere ihre Direktion der
Mobilität und der Laufbahnverwaltung (DPM abgekürzt) als Dienst Mobilität und der Laufbahnverwaltung (DPM abgekürzt) als Dienst
bestimmt worden, der beauftragt ist mit der Regelung der Mobilität bestimmt worden, der beauftragt ist mit der Regelung der Mobilität
zwischen den Korps der lokalen Polizei und zwischen den Korps der zwischen den Korps der lokalen Polizei und zwischen den Korps der
lokalen Polizei und der föderalen Polizei und innerhalb der föderalen lokalen Polizei und der föderalen Polizei und innerhalb der föderalen
Polizei. Polizei.
3.1.2 Konkret ist die DPM beauftragt: 3.1.2 Konkret ist die DPM beauftragt:
- die Informationen in Bezug auf den jeweiligen Personalbedarf der - die Informationen in Bezug auf den jeweiligen Personalbedarf der
Polizeikorps einzuholen, Polizeikorps einzuholen,
- allen betroffenen Personalmitgliedern der lokalen und föderalen - allen betroffenen Personalmitgliedern der lokalen und föderalen
Polizei mitzuteilen, welche Stellen vakant sind, Polizei mitzuteilen, welche Stellen vakant sind,
- die Bewerbungsschreiben einzusammeln, gegebenenfalls die Aktenstücke - die Bewerbungsschreiben einzusammeln, gegebenenfalls die Aktenstücke
in Bezug auf die Mobilität, die ihr auf verschiedene Weise zugesandt in Bezug auf die Mobilität, die ihr auf verschiedene Weise zugesandt
worden sind, zusammenzustellen und die Mobilitätsakten an die Behörden worden sind, zusammenzustellen und die Mobilitätsakten an die Behörden
weiterzuleiten, die für die Auswahl der Bewerber zuständig sind, weiterzuleiten, die für die Auswahl der Bewerber zuständig sind,
- allen Polizeidiensten die Ergebnisse der Auswahlverfahren bekannt zu - allen Polizeidiensten die Ergebnisse der Auswahlverfahren bekannt zu
geben. geben.
Die DPM ist zudem mit der Umsetzung der Mobilität beauftragt; dies Die DPM ist zudem mit der Umsetzung der Mobilität beauftragt; dies
geschieht auf Verlangen der hierzu berechtigten lokalen Behörden, der geschieht auf Verlangen der hierzu berechtigten lokalen Behörden, der
nationalen Auswahlkommission für die Offiziere der lokalen Polizei und nationalen Auswahlkommission für die Offiziere der lokalen Polizei und
der nationalen Auswahlkommission für die Mitglieder der Stufe A der der nationalen Auswahlkommission für die Mitglieder der Stufe A der
lokalen Polizei (siehe Artikel 22 des Ministeriellen Erlass vom 7. lokalen Polizei (siehe Artikel 22 des Ministeriellen Erlass vom 7.
September 2001 über die Übertragung bestimmter Befugnisse des September 2001 über die Übertragung bestimmter Befugnisse des
Ministers des Innern auf bestimmte Behörden der föderalen Polizei Ministers des Innern auf bestimmte Behörden der föderalen Polizei
(Belgisches Staatsblatt vom 27. September 2001), Art. VI.II.46 Absatz (Belgisches Staatsblatt vom 27. September 2001), Art. VI.II.46 Absatz
1 RSPol und Art. VI.II.52 Absatz 1 RSPol). 1 RSPol und Art. VI.II.52 Absatz 1 RSPol).
3.1.3 Vakanterklärungen 3.1.3 Vakanterklärungen
Damit eine übersichtliche Liste der vakanten Stellen als Anlage zu Damit eine übersichtliche Liste der vakanten Stellen als Anlage zu
einem einleitenden Dokument veröffentlicht werden kann, muss der einem einleitenden Dokument veröffentlicht werden kann, muss der
Gemeinderat oder der Polizeirat der DPM aufgrund der Stellungnahme des Gemeinderat oder der Polizeirat der DPM aufgrund der Stellungnahme des
Korpschefs die Stellen mitteilen, die die lokalen Behörden Korpschefs die Stellen mitteilen, die die lokalen Behörden
ausgeschrieben sehen möchten, und zwar anhand des Formulars in Anlage ausgeschrieben sehen möchten, und zwar anhand des Formulars in Anlage
1 zum KE Mobilität. Im Prinzip wird es 2002 drei Mobilitätszyklen 1 zum KE Mobilität. Im Prinzip wird es 2002 drei Mobilitätszyklen
geben. In Bezug auf den ersten Mobilitätszyklus bitte ich diese geben. In Bezug auf den ersten Mobilitätszyklus bitte ich diese
lokalen Behörden die Vakanterklärungen binnen 30 Tagen nach lokalen Behörden die Vakanterklärungen binnen 30 Tagen nach
Veröffentlichung des vorliegenden Rundschreibens mitzuteilen. Danach Veröffentlichung des vorliegenden Rundschreibens mitzuteilen. Danach
können die Vakanterklärungen der DPM je nach Bedarf mitgeteilt werden. können die Vakanterklärungen der DPM je nach Bedarf mitgeteilt werden.
Das genaue Datum für den Abschluss der Mitteilung der Das genaue Datum für den Abschluss der Mitteilung der
Vakanterklärungen für den folgenden Mobilitätszyklus wird später Vakanterklärungen für den folgenden Mobilitätszyklus wird später
bekannt gegeben. bekannt gegeben.
In dieser Hinsicht weise ich Sie auf die in Punkt 8 und 9 vorgesehenen In dieser Hinsicht weise ich Sie auf die in Punkt 8 und 9 vorgesehenen
Daten hin und fordere die zuständigen Behörden auf, keine zu kurzen Daten hin und fordere die zuständigen Behörden auf, keine zu kurzen
Termine vorzusehen und am besten der DPM die Festlegung der äussersten Termine vorzusehen und am besten der DPM die Festlegung der äussersten
Termine für die Einreichung der Bewerbungen zu überlassen. Auf diese Termine für die Einreichung der Bewerbungen zu überlassen. Auf diese
Weise wird vermieden, dass mehrere verschiedene Daten im Rahmen Weise wird vermieden, dass mehrere verschiedene Daten im Rahmen
derselben Ausschreibung angegeben werden. derselben Ausschreibung angegeben werden.
Damit der Mobilitätsbedarf der gesamten Polizeikorps nicht über die Damit der Mobilitätsbedarf der gesamten Polizeikorps nicht über die
Anwerbungs-, Auswahl- und Ausbildungskapazität hinausgeht und die Anwerbungs-, Auswahl- und Ausbildungskapazität hinausgeht und die
harmonische Arbeitsweise sowie die Kontinuität jedes Korps nicht harmonische Arbeitsweise sowie die Kontinuität jedes Korps nicht
beeinträchtigt wird, wird in diesem Stadium die Anzahl beeinträchtigt wird, wird in diesem Stadium die Anzahl
auszuschreibender Stellen pro Mobilitätszyklus zeitweilig auf auszuschreibender Stellen pro Mobilitätszyklus zeitweilig auf
höchstens 5% des Stellenplans jedes Korps der lokalen Polizei oder der höchstens 5% des Stellenplans jedes Korps der lokalen Polizei oder der
föderalen Polizei beschränkt. föderalen Polizei beschränkt.
Abweichungen von der zugelassenen Anzahl können mir über die Abweichungen von der zugelassenen Anzahl können mir über die
Generaldirektion des Personals der föderalen Polizei zur Entscheidung Generaldirektion des Personals der föderalen Polizei zur Entscheidung
unterbreitet werden. unterbreitet werden.
Jedes Polizeikorps erhält mindestens ein Exemplar der Ausschreibung. Jedes Polizeikorps erhält mindestens ein Exemplar der Ausschreibung.
Die funktionellen Vorgesetzten müssen dafür sorgen, dass die Die funktionellen Vorgesetzten müssen dafür sorgen, dass die
Mitglieder ihres Personals von der Existenz dieser Unterlage Kenntnis Mitglieder ihres Personals von der Existenz dieser Unterlage Kenntnis
bekommen. Die offenen Stellen werden ebenfalls auf der Internetseite bekommen. Die offenen Stellen werden ebenfalls auf der Internetseite
www.poldoc.be bekannt gegeben. www.poldoc.be bekannt gegeben.
Jeder Korpschef beziehungsweise Direktor wird der DPM den Empfang der Jeder Korpschef beziehungsweise Direktor wird der DPM den Empfang der
Ausschreibung bestätigen (Fax: +32 (0) 2 642 60 96). Ausschreibung bestätigen (Fax: +32 (0) 2 642 60 96).
3.1.4 Bewerbungen um die Mobilität (Art. VI.II.19 RSPol) 3.1.4 Bewerbungen um die Mobilität (Art. VI.II.19 RSPol)
Jedes Personalmitglied, das sich bewirbt, muss der DPM pro Stelle ein Jedes Personalmitglied, das sich bewirbt, muss der DPM pro Stelle ein
Bewerbungsformular mit einem Mobilitätsblatt übermitteln. Bewerbungsformular mit einem Mobilitätsblatt übermitteln.
Jeder Korpschef wird den Dienst bestimmen, der beauftragt ist, den Jeder Korpschef wird den Dienst bestimmen, der beauftragt ist, den
Personalmitgliedern auf Antrag das Musterformular für die Bewerbung, Personalmitgliedern auf Antrag das Musterformular für die Bewerbung,
dessen Muster sich in Anlage 2 zum KE Mobilität befindet, und das dessen Muster sich in Anlage 2 zum KE Mobilität befindet, und das
Mobilitätsblatt, das in sich in Anlage 3 zum KE Mobilität befindet, Mobilitätsblatt, das in sich in Anlage 3 zum KE Mobilität befindet,
zukommen zu lassen. zukommen zu lassen.
Wenn das betreffende Personalmitglied sich um mehrere offene Stellen Wenn das betreffende Personalmitglied sich um mehrere offene Stellen
bewerben möchte, wird ihm die entsprechende Anzahl Originale oder bewerben möchte, wird ihm die entsprechende Anzahl Originale oder
gleichlautender Kopien des Mobilitätsblatts beschafft. Das gleichlautender Kopien des Mobilitätsblatts beschafft. Das
Personalmitglied, das sich bewerben möchte, ist nicht gesetzlich Personalmitglied, das sich bewerben möchte, ist nicht gesetzlich
verpflichtet, pro Stelle nur ein Bewerbungsformular mit einem verpflichtet, pro Stelle nur ein Bewerbungsformular mit einem
Mobilitätsblatt zu übermitteln. Mobilitätsblatt zu übermitteln.
Die Bewerbungen können der DPM über einen der folgenden Wege Die Bewerbungen können der DPM über einen der folgenden Wege
übermittelt werden: übermittelt werden:
- entweder per Einschreiben - entweder per Einschreiben
- oder durch Aushändigung an den Vorgesetzten gegen - oder durch Aushändigung an den Vorgesetzten gegen
Empfangsbestätigung Empfangsbestätigung
- oder durch direkte Aushändigung bei der DPM gegen - oder durch direkte Aushändigung bei der DPM gegen
Empfangsbestätigung. Empfangsbestätigung.
3.1.5 Mobilitätsakte 3.1.5 Mobilitätsakte
- Der Hauptverantwortliche für die Bewertung, im vorliegenden Fall der - Der Hauptverantwortliche für die Bewertung, im vorliegenden Fall der
Korpschef für die Offiziere oder die Mitglieder des Personals der Korpschef für die Offiziere oder die Mitglieder des Personals der
Stufe A und der Korpschef oder der Offizier, den dieser bestimmt, für Stufe A und der Korpschef oder der Offizier, den dieser bestimmt, für
die anderen Personalmitglieder, muss der DPM spätestens 15 Tage nach die anderen Personalmitglieder, muss der DPM spätestens 15 Tage nach
dem äussersten Termin für die Einreichung der Bewerbungen pro Stelle dem äussersten Termin für die Einreichung der Bewerbungen pro Stelle
und pro Personalmitglied eine Mobilitätsakte im Sinne von Art. und pro Personalmitglied eine Mobilitätsakte im Sinne von Art.
VI.II.13 RSPol übermitteln. VI.II.13 RSPol übermitteln.
- Wenn der Bewerber seine Bewerbung per Einschreiben eingereicht hat - Wenn der Bewerber seine Bewerbung per Einschreiben eingereicht hat
oder sie der DPM direkt gegen Empfangsbestätigung übergeben hat, muss oder sie der DPM direkt gegen Empfangsbestätigung übergeben hat, muss
er zudem seinem Hauptverantwortlichen für die Bewertung eine Kopie er zudem seinem Hauptverantwortlichen für die Bewertung eine Kopie
seiner Bewerbung übergeben, wobei dieser sie zu der Mobilitätsakte seiner Bewerbung übergeben, wobei dieser sie zu der Mobilitätsakte
legt und diese der DPM übermittelt. In diesem Fall leitet der legt und diese der DPM übermittelt. In diesem Fall leitet der
Hauptverantwortliche für die Bewertung spätestens am äussersten Termin Hauptverantwortliche für die Bewertung spätestens am äussersten Termin
für die Einreichung der Bewerbung eine Kopie des Bewerbungsformulars für die Einreichung der Bewerbung eine Kopie des Bewerbungsformulars
per Fax an die DPM bzw. an die Direktion der Mobilität und der per Fax an die DPM bzw. an die Direktion der Mobilität und der
Laufbahnverwaltung, CALog- Dienst (DPMC abgekürzt) (+ 32 (0) 2 642 61 Laufbahnverwaltung, CALog- Dienst (DPMC abgekürzt) (+ 32 (0) 2 642 61
89) - weiter. 89) - weiter.
- Die DPM wird schliesslich die Mobilitätsakte anlegen, bevor sie sie - Die DPM wird schliesslich die Mobilitätsakte anlegen, bevor sie sie
an die Behörde weiterleitet, die für die Auswahl der Bewerber an die Behörde weiterleitet, die für die Auswahl der Bewerber
zuständig ist. zuständig ist.
3.1.6 Modalitäten für die Auswahl der Bewerber um die Mobilität 3.1.6 Modalitäten für die Auswahl der Bewerber um die Mobilität
Die Behörden, die dafür zuständig sind, eine Stelle für vakant zu Die Behörden, die dafür zuständig sind, eine Stelle für vakant zu
erklären, müssen in der Vakanterklärung angegeben haben, welche erklären, müssen in der Vakanterklärung angegeben haben, welche
Auswahlmodalitäten sie anwenden werden. Sobald diese bestimmt sind, Auswahlmodalitäten sie anwenden werden. Sobald diese bestimmt sind,
werden sie nicht mehr geändert werden können. werden sie nicht mehr geändert werden können.
Dabei sind folgende Auswahlmodalitäten möglich: Dabei sind folgende Auswahlmodalitäten möglich:
1) Mit Ausnahme der Stellen als Offizier oder als Personalmitglied des 1) Mit Ausnahme der Stellen als Offizier oder als Personalmitglied des
Verwaltungs- und Logistikkaders der Stufe A werden die für vakant Verwaltungs- und Logistikkaders der Stufe A werden die für vakant
erklärten Stellen vom Gemeinderat beziehungsweise vom Polizeirat in erklärten Stellen vom Gemeinderat beziehungsweise vom Polizeirat in
der Reihenfolge des Dienstalters der Bewerber vergeben, die die in der Reihenfolge des Dienstalters der Bewerber vergeben, die die in
Art. VI.II.10 RSPol vorgesehenen allgemeinen Mobilitätsbedingungen Art. VI.II.10 RSPol vorgesehenen allgemeinen Mobilitätsbedingungen
erfüllen. Dies ist zweifelsohne die einfachste und schnellste erfüllen. Dies ist zweifelsohne die einfachste und schnellste
Vorgehensweise. Vorgehensweise.
2) Für die verschiedenen Bewerber wird die mit Gründen versehene 2) Für die verschiedenen Bewerber wird die mit Gründen versehene
Stellungnahme des Korpschefs (oder des Offiziers beziehungsweise des Stellungnahme des Korpschefs (oder des Offiziers beziehungsweise des
von ihm bestimmten Personalmitglieds der Stufe A) eingeholt, in dessen von ihm bestimmten Personalmitglieds der Stufe A) eingeholt, in dessen
Zuständigkeitsbereich die vakante Stelle fällt. Zuständigkeitsbereich die vakante Stelle fällt.
3) Der Korpschef (oder der Offizier beziehungsweise das vom ihm 3) Der Korpschef (oder der Offizier beziehungsweise das vom ihm
bestimmte Personalmitglied der Stufe A), in dessen bestimmte Personalmitglied der Stufe A), in dessen
Zuständigkeitsbereich die vakante Stelle fällt, führt ein Gespräch mit Zuständigkeitsbereich die vakante Stelle fällt, führt ein Gespräch mit
den verschiedenen Bewerbern. den verschiedenen Bewerbern.
4) Die Stellungnahme des Korpschefs des Bewerbers (oder des Offiziers 4) Die Stellungnahme des Korpschefs des Bewerbers (oder des Offiziers
beziehungsweise des von diesem bestimmten Personalmitglieds der Stufe beziehungsweise des von diesem bestimmten Personalmitglieds der Stufe
A) wird eingeholt. A) wird eingeholt.
5) Die Stellungnahme der Ad-hoc-Kommission wird eingeholt. 5) Die Stellungnahme der Ad-hoc-Kommission wird eingeholt.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass bei einer Auswahl für eine Es muss darauf hingewiesen werden, dass bei einer Auswahl für eine
vakante Stelle als Offizier oder als Personalmitglied des Verwaltungs- vakante Stelle als Offizier oder als Personalmitglied des Verwaltungs-
und Logistikkaders der Stufe A die Stellungnahme der Ad-hoc-Kommission und Logistikkaders der Stufe A die Stellungnahme der Ad-hoc-Kommission
eingeholt werden muss. eingeholt werden muss.
6) Es werden ein oder mehrere Tests oder Eignungsprüfungen 6) Es werden ein oder mehrere Tests oder Eignungsprüfungen
durchgeführt. durchgeführt.
In Bezug auf die Offiziere können die zuständigen Behörden neben der In Bezug auf die Offiziere können die zuständigen Behörden neben der
Möglichkeit, eine lokale Auswahlkommission für Offiziere (wie in den Möglichkeit, eine lokale Auswahlkommission für Offiziere (wie in den
Art. VI.II 41 bis 43 RSPol vorgesehen) zusammenzustellen, auf die Art. VI.II 41 bis 43 RSPol vorgesehen) zusammenzustellen, auf die
nationale Auswahlkommission für Offiziere der lokalen Polizei (wie in nationale Auswahlkommission für Offiziere der lokalen Polizei (wie in
den Art. VI.II 46 bis 50 RSPol vorgesehen) zurückgreifen. Für die den Art. VI.II 46 bis 50 RSPol vorgesehen) zurückgreifen. Für die
Auswahl der Personalmitglieder der Stufe A können die zuständigen Auswahl der Personalmitglieder der Stufe A können die zuständigen
Behörden neben der Möglichkeit, eine lokale Auswahlkommission für Behörden neben der Möglichkeit, eine lokale Auswahlkommission für
Personalmitglieder der Stufe A (wie in den Art. VI.II 41 bis 43 RSPol Personalmitglieder der Stufe A (wie in den Art. VI.II 41 bis 43 RSPol
vorgesehen) zusammenzustellen, auf die nationale Auswahlkommission für vorgesehen) zusammenzustellen, auf die nationale Auswahlkommission für
die Personalmitglieder der Stufe A (wie in den Art. VI.II 44 und 45 die Personalmitglieder der Stufe A (wie in den Art. VI.II 44 und 45
RSPol vorgesehen) zurückgreifen. Ich habe die DPM als Dienst bestimmt, RSPol vorgesehen) zurückgreifen. Ich habe die DPM als Dienst bestimmt,
der für die Errichtung der nationalen Auswahlkommissionen zuständig der für die Errichtung der nationalen Auswahlkommissionen zuständig
ist (siehe Artikel 22 des Ministeriellen Erlasses vom 7. September ist (siehe Artikel 22 des Ministeriellen Erlasses vom 7. September
2001 über die Übertragung bestimmter Befugnisse des Ministers des 2001 über die Übertragung bestimmter Befugnisse des Ministers des
Innern auf bestimmte Behörden der föderalen Polizei (Belgisches Innern auf bestimmte Behörden der föderalen Polizei (Belgisches
Staatsblatt vom 27. September 2001)). Staatsblatt vom 27. September 2001)).
Die zuständigen Behörden, die eine Stelle für vakant erklärt haben und Die zuständigen Behörden, die eine Stelle für vakant erklärt haben und
die die Stellungnahme einer Auswahlkommission einholen wollen die die Stellungnahme einer Auswahlkommission einholen wollen
beziehungsweise unbedingt einholen müssen, müssen für die Befassung beziehungsweise unbedingt einholen müssen, müssen für die Befassung
dieser Kommissionen die Frist von fünfzehn Tagen nach dem äussersten dieser Kommissionen die Frist von fünfzehn Tagen nach dem äussersten
Termin für die Einreichung der Bewerbungen, über die die zuständigen Termin für die Einreichung der Bewerbungen, über die die zuständigen
lokalen Behörden der Bewerber zur Übermittlung ihrer Mobilitätsakten lokalen Behörden der Bewerber zur Übermittlung ihrer Mobilitätsakten
an die DPM verfügen, berücksichtigen. an die DPM verfügen, berücksichtigen.
Wenn es keine Bewerber gibt, die alle Bedingungen in Bezug auf eine Wenn es keine Bewerber gibt, die alle Bedingungen in Bezug auf eine
für vakant erklärte spezialisierte Stelle erfüllen, und sofern der für vakant erklärte spezialisierte Stelle erfüllen, und sofern der
Gemeinderat oder der Polizeirat dies bei der Ausschreibung der offenen Gemeinderat oder der Polizeirat dies bei der Ausschreibung der offenen
Stellen angegeben hat, können diese Behörden beschliessen, dass unter Stellen angegeben hat, können diese Behörden beschliessen, dass unter
den Bewerbern, die das erforderliche Brevet nicht besitzen, der den Bewerbern, die das erforderliche Brevet nicht besitzen, der
Bewerber bestimmt wird, der das beste Ergebnis bei den Prüfungen für Bewerber bestimmt wird, der das beste Ergebnis bei den Prüfungen für
die Zulassung zur Ausbildung, die zur Erlangung dieses Brevets führt, die Zulassung zur Ausbildung, die zur Erlangung dieses Brevets führt,
erzielt hat. In diesem Fall wird die endgültige Ernennung erzielt hat. In diesem Fall wird die endgültige Ernennung
beziehungsweise Bestimmung bis zum Tag der Erlangung des Brevets beziehungsweise Bestimmung bis zum Tag der Erlangung des Brevets
aufgeschoben. aufgeschoben.
3.1.7 Mitteilung der Auswahlergebnisse 3.1.7 Mitteilung der Auswahlergebnisse
- Damit die DPM ein Personalblatt mit dem Ergebnis aller Verfahren zur - Damit die DPM ein Personalblatt mit dem Ergebnis aller Verfahren zur
Vergabe von Stellen im Rahmen der Mobilität veröffentlichen kann, Vergabe von Stellen im Rahmen der Mobilität veröffentlichen kann,
werden die für die Auswahl der Bewerber zuständigen Behörden ihr für werden die für die Auswahl der Bewerber zuständigen Behörden ihr für
jede Stelle, die sie für vakant erklärt haben, den Namen und die jede Stelle, die sie für vakant erklärt haben, den Namen und die
Identifizierung (Dienstgrad, Identifizierungsnummer, ursprüngliches Identifizierung (Dienstgrad, Identifizierungsnummer, ursprüngliches
Korps) des berücksichtigten Bewerbers mitteilen. Korps) des berücksichtigten Bewerbers mitteilen.
- Die DPM wird jedem Polizeikorps ein Exemplar des Personalblatts - Die DPM wird jedem Polizeikorps ein Exemplar des Personalblatts
zukommen lassen. Der Korpschef muss es allen betroffenen Mitgliedern zukommen lassen. Der Korpschef muss es allen betroffenen Mitgliedern
seines Personals zur Kenntnis geben, wobei diese den Auszug aus dem seines Personals zur Kenntnis geben, wobei diese den Auszug aus dem
Personalblatt, auf dem ihr Name vermerkt ist, zur Kenntnisnahme Personalblatt, auf dem ihr Name vermerkt ist, zur Kenntnisnahme
unterzeichnen werden. Danach wird ein unterzeichnetes Exemplar zu der unterzeichnen werden. Danach wird ein unterzeichnetes Exemplar zu der
Personalakte des betroffenen Bewerbers gelegt und ein unterzeichnetes Personalakte des betroffenen Bewerbers gelegt und ein unterzeichnetes
Exemplar an das Sozialsekretariat GPI weitergeleitet. Exemplar an das Sozialsekretariat GPI weitergeleitet.
3.1.8 Klassierung der Mobilitätsakten bei den Personalakten 3.1.8 Klassierung der Mobilitätsakten bei den Personalakten
- Am Ende eines Mobilitätsverfahrens müssen die Mobilitätsakten in der - Am Ende eines Mobilitätsverfahrens müssen die Mobilitätsakten in der
Personalakte der Bewerber klassiert werden. Personalakte der Bewerber klassiert werden.
- Hierzu werden die für die Auswahl verantwortlichen Behörden diese - Hierzu werden die für die Auswahl verantwortlichen Behörden diese
Mobilitätsakten an die DPM zurückschicken, wobei diese sie an die Mobilitätsakten an die DPM zurückschicken, wobei diese sie an die
Verwalter der Personalakte des betreffenden Personals weiterleiten Verwalter der Personalakte des betreffenden Personals weiterleiten
wird. wird.
3.2 Zusammenhang zwischen der externen Anwerbung und der Mobilität 3.2 Zusammenhang zwischen der externen Anwerbung und der Mobilität
Die Anwerbung und die Auswahl aussenstehender Bewerber für den Die Anwerbung und die Auswahl aussenstehender Bewerber für den
Einsatzkader und den Verwaltungs- und Logistikkader Einsatzkader und den Verwaltungs- und Logistikkader
1) Mit Ausnahme der Auswahlprüfungen für den Hilfskader und das 1) Mit Ausnahme der Auswahlprüfungen für den Hilfskader und das
Personal im einfachen Dienst, die ständig veranstaltet werden, werden Personal im einfachen Dienst, die ständig veranstaltet werden, werden
die anderen Auswahlprüfungen (Personal im mittleren Dienst, die anderen Auswahlprüfungen (Personal im mittleren Dienst,
spezialisiertes Personal im mittleren Dienst, Offizierskader und spezialisiertes Personal im mittleren Dienst, Offizierskader und
Calog) im Belgischen Staatsblatt und auf der Internetseite der DPR Calog) im Belgischen Staatsblatt und auf der Internetseite der DPR
(www.jobpol.be) angekündigt. (www.jobpol.be) angekündigt.
2) Wer an den Auswahlprüfungen teilnehmen möchte, muss seine Anmeldung 2) Wer an den Auswahlprüfungen teilnehmen möchte, muss seine Anmeldung
der DPR übermitteln, die den Bewerber auffordert, an der Prüfung der DPR übermitteln, die den Bewerber auffordert, an der Prüfung
teilzunehmen, nachdem die Bewerbung für zulässig befunden worden ist. teilzunehmen, nachdem die Bewerbung für zulässig befunden worden ist.
3) Unbeschadet der Massnahmen, die im Rahmen von vor dem 1. April 2001 3) Unbeschadet der Massnahmen, die im Rahmen von vor dem 1. April 2001
eingeleiteten Anwerbungs-, Auswahl- und Ernennungsverfahren getroffen eingeleiteten Anwerbungs-, Auswahl- und Ernennungsverfahren getroffen
worden sind, kann eine lokale Polizei also fortan nicht mehr selbst worden sind, kann eine lokale Polizei also fortan nicht mehr selbst
aussenstehende Bewerber anwerben und auswählen. aussenstehende Bewerber anwerben und auswählen.
4) In Bezug auf den Einsatzkader legt der Minister jährlich die Anzahl 4) In Bezug auf den Einsatzkader legt der Minister jährlich die Anzahl
zugelassener Bewerber fest (Art. IV.1.3 RSPol). zugelassener Bewerber fest (Art. IV.1.3 RSPol).
Inspektor-, Hauptinspektor- und Polizeikommissaranwärter werden von Inspektor-, Hauptinspektor- und Polizeikommissaranwärter werden von
der DPR angeworben und ausgewählt und gehören während der der DPR angeworben und ausgewählt und gehören während der
Grundausbildung zum Einsatzkader der föderalen Polizei. Gleiches gilt Grundausbildung zum Einsatzkader der föderalen Polizei. Gleiches gilt
für die Anwärter, die bereits zum Einsatzkader eines bestimmten für die Anwärter, die bereits zum Einsatzkader eines bestimmten
Polizeidienstes gehören und sich über ein externes Anwerbungsverfahren Polizeidienstes gehören und sich über ein externes Anwerbungsverfahren
beworben haben. beworben haben.
Polizeihilfsbedienstete-Anwärter gehören ihrerseits bereits bei der Polizeihilfsbedienstete-Anwärter gehören ihrerseits bereits bei der
Ausbildung zum Polizeidienst, für den sie angeworben worden sind (Art. Ausbildung zum Polizeidienst, für den sie angeworben worden sind (Art.
IV.II.47 RSPol). Konkret bedeutet dies, dass die DPR Anwerbung und IV.II.47 RSPol). Konkret bedeutet dies, dass die DPR Anwerbung und
Auswahl vornimmt und eine Anwerbungsreserve bildet, aus der die Auswahl vornimmt und eine Anwerbungsreserve bildet, aus der die
Polizeizonen schöpfen können, um anschliessend die Polizeizonen schöpfen können, um anschliessend die
Polizeihilfsbediensteten-Anwärter zur Grundausbildung zu schicken. Polizeihilfsbediensteten-Anwärter zur Grundausbildung zu schicken.
5) In Bezug auf den Verwaltungs- und Logistikkader kann eine für 5) In Bezug auf den Verwaltungs- und Logistikkader kann eine für
vakant erklärte Stelle, die nicht nach der Mobilitätsregelung besetzt vakant erklärte Stelle, die nicht nach der Mobilitätsregelung besetzt
werden konnte, über ein externes Anwerbungsverfahren gemäss Art. werden konnte, über ein externes Anwerbungsverfahren gemäss Art.
IV.I.37 RSPol vergeben werden. Die DPR nimmt Anwerbung und Auswahl vor IV.I.37 RSPol vergeben werden. Die DPR nimmt Anwerbung und Auswahl vor
und bildet Anwerbungsreserven, deren Zusammensetzung dem Bürgermeister und bildet Anwerbungsreserven, deren Zusammensetzung dem Bürgermeister
oder dem Polizeikollegium mitgeteilt wird, wenn es sich um eine Stelle oder dem Polizeikollegium mitgeteilt wird, wenn es sich um eine Stelle
bei der lokalen Polizei handelt, oder der DPMC, wenn es sich um eine bei der lokalen Polizei handelt, oder der DPMC, wenn es sich um eine
Stelle bei der föderalen Polizei handelt (Art. IV.I.39 RSPol). Diese Stelle bei der föderalen Polizei handelt (Art. IV.I.39 RSPol). Diese
Behörde beziehungsweise dieser Dienst muss daraufhin je nach Bedarf Behörde beziehungsweise dieser Dienst muss daraufhin je nach Bedarf
und Verfügbarkeit der Bewerber entsprechend der Anwerbungsreserve zur und Verfügbarkeit der Bewerber entsprechend der Anwerbungsreserve zur
Einstellung übergehen. Einstellung übergehen.
3.3 Zusammenhang zwischen der internen Auswahl von Bewerbern für den 3.3 Zusammenhang zwischen der internen Auswahl von Bewerbern für den
Einsatzkader und den Verwaltungs- und Logistikkader im Rahmen der Einsatzkader und den Verwaltungs- und Logistikkader im Rahmen der
Verfahren zur Beförderung durch Aufsteigen in einen höheren Kader und Verfahren zur Beförderung durch Aufsteigen in einen höheren Kader und
der Mobilität der Mobilität
Die Auswahl der Bewerber im Rahmen der Verfahren zur Beförderung durch Die Auswahl der Bewerber im Rahmen der Verfahren zur Beförderung durch
Aufsteigen in einen höheren Kader findet immer in Form einer Prüfung Aufsteigen in einen höheren Kader findet immer in Form einer Prüfung
im Wettbewerbsverfahren statt. Dieses Auswahlverfahren wird im Wettbewerbsverfahren statt. Dieses Auswahlverfahren wird
unbeschadet der Verantwortlichkeiten des Auswahlbüros der unbeschadet der Verantwortlichkeiten des Auswahlbüros der
Föderalverwaltung (SELOR) von der DPR durchgeführt. Die Einsetzung der Föderalverwaltung (SELOR) von der DPR durchgeführt. Die Einsetzung der
erfolgreichen Prüfungsteilnehmer erfolgt allerdings nach der erfolgreichen Prüfungsteilnehmer erfolgt allerdings nach der
Mobilitätsregelung. Mobilitätsregelung.
4. Ersetzungen wegen Kapazitätsverlusts 4. Ersetzungen wegen Kapazitätsverlusts
4.1 Ersetzung von Mitgliedern des Einsatzkaders 4.1 Ersetzung von Mitgliedern des Einsatzkaders
Personalmitglieder des Einsatzkaders, die unter anderem einen Personalmitglieder des Einsatzkaders, die unter anderem einen
Laufbahnunterbrechungsurlaub haben oder die freiwillige Viertagewoche Laufbahnunterbrechungsurlaub haben oder die freiwillige Viertagewoche
gewählt haben, werden gegebenenfalls über zusätzliche Anwerbungen, pro gewählt haben, werden gegebenenfalls über zusätzliche Anwerbungen, pro
Vollzeitbeschäftigungsgleichwert und pro juristische Person gemäss Vollzeitbeschäftigungsgleichwert und pro juristische Person gemäss
Art. VIII.XVII.1 RSPol ersetzt. Art. VIII.XVII.1 RSPol ersetzt.
4.2 Ersetzung von Mitgliedern des Verwaltungs- und Logistikkaders 4.2 Ersetzung von Mitgliedern des Verwaltungs- und Logistikkaders
Die Stellen, die zeitweilig vakant sind, weil Personalmitglieder des Die Stellen, die zeitweilig vakant sind, weil Personalmitglieder des
Verwaltungs- und Logistikkaders einen Laufbahnunterbrechungsurlaub Verwaltungs- und Logistikkaders einen Laufbahnunterbrechungsurlaub
haben oder die freiwillige Viertagewoche gewählt haben, können zu haben oder die freiwillige Viertagewoche gewählt haben, können zu
diesem Zeitpunkt nach der geltenden Regelung ersetzt werden. Ich weise diesem Zeitpunkt nach der geltenden Regelung ersetzt werden. Ich weise
die lokalen Behörden darauf hin, dass die DPR für die Besetzung der die lokalen Behörden darauf hin, dass die DPR für die Besetzung der
Stellen in Anspruch genommen werden muss, um eine Anwerbungsreserve zu Stellen in Anspruch genommen werden muss, um eine Anwerbungsreserve zu
bilden, wenn es keine Anwerbungsreserve gibt, aus der Bewerber für die bilden, wenn es keine Anwerbungsreserve gibt, aus der Bewerber für die
Ersetzungen geschöpft werden können. Die DPR sorgt für die Anwerbung Ersetzungen geschöpft werden können. Die DPR sorgt für die Anwerbung
und die Auswahl von Bewerbern und bildet eine Anwerbungsreserve, deren und die Auswahl von Bewerbern und bildet eine Anwerbungsreserve, deren
Zusammensetzung dem Bürgermeister oder dem Polizeirat mitgeteilt wird. Zusammensetzung dem Bürgermeister oder dem Polizeirat mitgeteilt wird.
Danach muss die lokale Behörde je nach Bedarf und entsprechend der Danach muss die lokale Behörde je nach Bedarf und entsprechend der
Anwerbungsreserve zur Ersetzung übergehen. Anwerbungsreserve zur Ersetzung übergehen.
Das gleiche Verfahren kann ebenfalls für die Ersetzung von Inhabern Das gleiche Verfahren kann ebenfalls für die Ersetzung von Inhabern
von Stellen angewandt werden, die wegen langwieriger Krankheit oder von Stellen angewandt werden, die wegen langwieriger Krankheit oder
wegen Mutterschaftsurlaub abwesend sind. wegen Mutterschaftsurlaub abwesend sind.
Diese Vorgehensweise verhindert nicht, dass die am 1. April 2001 Diese Vorgehensweise verhindert nicht, dass die am 1. April 2001
bestehenden Anwerbungsreserven für den Verwaltungs- und Logistikkader bestehenden Anwerbungsreserven für den Verwaltungs- und Logistikkader
bis zum 1. April 2002 gültig sind und dass vor diesem Datum daraus bis zum 1. April 2002 gültig sind und dass vor diesem Datum daraus
geschöpft werden kann. geschöpft werden kann.
4.3 In Bezug auf die Ersetzung der Personalmitglieder - ungeachtet des 4.3 In Bezug auf die Ersetzung der Personalmitglieder - ungeachtet des
Kaders oder der Stufe -, die strukturbedingt entsandt worden sind, Kaders oder der Stufe -, die strukturbedingt entsandt worden sind,
wird in einem Entwurf eines Königlichen Erlasses zurzeit vorgesehen, wird in einem Entwurf eines Königlichen Erlasses zurzeit vorgesehen,
dass die betroffene Behörde entscheidet, ob der Entsandte ersetzt dass die betroffene Behörde entscheidet, ob der Entsandte ersetzt
werden soll. werden soll.
5. Ich bin überzeugt, dass die Anwendung der im vorliegenden 5. Ich bin überzeugt, dass die Anwendung der im vorliegenden
Rundschreiben vorgesehenen Verfahren die erwünschte Synergie zwischen Rundschreiben vorgesehenen Verfahren die erwünschte Synergie zwischen
der DPM, der DPR und den lokalen Polizeikorps fördern wird und aus der der DPM, der DPR und den lokalen Polizeikorps fördern wird und aus der
Mobilität ein Mittel zur harmonischen Integration zwischen den Mobilität ein Mittel zur harmonischen Integration zwischen den
verschiedenen Polizeikorps machen wird. verschiedenen Polizeikorps machen wird.
Der Minister Der Minister
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
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