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| Omzendbrief GPI 68 betreffende de overdracht van verloven van 2010 en de toekenning van sommige verloven in 2011. - Duitse vertaling | Circulaire GPI 68 concernant le report des congés de 2010 et l'octroi de certains congés en 2011. - Traduction allemande |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
| 22 NOVEMBER 2010. - Omzendbrief GPI 68 betreffende de overdracht van | 22 NOVEMBRE 2010. - Circulaire GPI 68 concernant le report des congés |
| verloven van 2010 en de toekenning van sommige verloven in 2011. - Duitse vertaling | de 2010 et l'octroi de certains congés en 2011. - Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| 68 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 22 november 2010 | circulaire GPI 68 du Ministre de l'Intérieur du 22 novembre 2010 |
| betreffende de overdracht van verloven van 2010 en de toekenning van | concernant le report des congés de 2010 et l'octroi de certains congés |
| sommige verloven in 2011 (Belgisch Staatsblad van 26 november 2010, | en 2011 (Moniteur belge du 26 novembre 2010, err. du 22 novembre |
| err. van 22 november 2010). | 2010). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 22. NOVEMBER 2010 - Rundschreiben GPI 68 in Bezug auf die Übertragung | 22. NOVEMBER 2010 - Rundschreiben GPI 68 in Bezug auf die Übertragung |
| von Urlaubstagen des Jahres 2010 und die Gewährung bestimmter | von Urlaubstagen des Jahres 2010 und die Gewährung bestimmter |
| Urlaubstage im Jahr 2011 | Urlaubstage im Jahr 2011 |
| An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
| An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
| An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
| An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
| Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
| An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei | An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
| Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
| Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
| Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
| aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen | aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen |
| Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 20. Oktober 2010 | Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 20. Oktober 2010 |
| (HKA 99) geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend | (HKA 99) geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend |
| die Richtlinien in Bezug auf die Übertragung von Urlaubstagen des | die Richtlinien in Bezug auf die Übertragung von Urlaubstagen des |
| Jahres 2010 und die Richtlinien für das Jahr 2011 in Bezug auf die | Jahres 2010 und die Richtlinien für das Jahr 2011 in Bezug auf die |
| verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom | verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom |
| Korpschef gewährt werden, und die Daten, an denen bestimmte | Korpschef gewährt werden, und die Daten, an denen bestimmte |
| Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. | Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. |
| 1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2010: | 1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2010: |
| Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der | Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der |
| Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne | Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne |
| weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres | weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres |
| genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 AEPol/ST7 erwähnte | genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 AEPol/ST7 erwähnte |
| Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist folglich | Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist folglich |
| nicht anwendbar. | nicht anwendbar. |
| Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen | Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen |
| Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2010, der nicht | Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2010, der nicht |
| genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste | genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste |
| bedingungslos bis zum 1. April 2011 genommen werden. | bedingungslos bis zum 1. April 2011 genommen werden. |
| Ich möchte zudem unterstreichen, dass die Personalmitglieder, die | Ich möchte zudem unterstreichen, dass die Personalmitglieder, die |
| ihren Jahresurlaub von 2010 aufgrund eines Krankheitsurlaubs (wegen | ihren Jahresurlaub von 2010 aufgrund eines Krankheitsurlaubs (wegen |
| oder nicht wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit) oder | oder nicht wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit) oder |
| eines Mutterschaftsurlaubs während des Zeitraums der Übertragung (1. | eines Mutterschaftsurlaubs während des Zeitraums der Übertragung (1. |
| Januar 2011 bis einschliesslich 31. März 2011) nicht vor dem 1. April | Januar 2011 bis einschliesslich 31. März 2011) nicht vor dem 1. April |
| 2011 haben nehmen können, diesen Jahresurlaub bis zum 1. April 2012 | 2011 haben nehmen können, diesen Jahresurlaub bis zum 1. April 2012 |
| übertragen können. Für weitere Informationen verweise ich Sie auf die | übertragen können. Für weitere Informationen verweise ich Sie auf die |
| Mitteilung DGS/DSJ/A-2010/14916 vom 20. April 2010, die Sie auf der | Mitteilung DGS/DSJ/A-2010/14916 vom 20. April 2010, die Sie auf der |
| Internetseite www.poldoc.be einsehen können. | Internetseite www.poldoc.be einsehen können. |
| Gemäss meiner Entscheidung SAT 19312/11471 vom 25. März 2010 können | Gemäss meiner Entscheidung SAT 19312/11471 vom 25. März 2010 können |
| zudem die Personalmitglieder der integrierten Polizei, die für die | zudem die Personalmitglieder der integrierten Polizei, die für die |
| belgische Präsidentschaft der Europäischen Union im Jahr 2010 (Beleur) | belgische Präsidentschaft der Europäischen Union im Jahr 2010 (Beleur) |
| eingestellt werden, die Jahresurlaubstage von 2010, die aus diesem | eingestellt werden, die Jahresurlaubstage von 2010, die aus diesem |
| Grund nicht vor dem 1. April 2011 genommen werden können, bis | Grund nicht vor dem 1. April 2011 genommen werden können, bis |
| einschliesslich 31. Dezember 2011 nehmen. Der Generalkommissar | einschliesslich 31. Dezember 2011 nehmen. Der Generalkommissar |
| beziehungsweise die Behörden, die er für die föderale Polizei | beziehungsweise die Behörden, die er für die föderale Polizei |
| bestimmt, oder der Korpschef beziehungsweise der Dienst, den er für | bestimmt, oder der Korpschef beziehungsweise der Dienst, den er für |
| die lokale Polizei bestimmt, bestimmen, welche Personalmitglieder | die lokale Polizei bestimmt, bestimmen, welche Personalmitglieder |
| gemäss der Mitteilung DGS/DSP/Entwicklung HR-2010/22632 vom 23. Juni | gemäss der Mitteilung DGS/DSP/Entwicklung HR-2010/22632 vom 23. Juni |
| 2010 direkt oder indirekt von Beleur betroffen waren und ihren Urlaub | 2010 direkt oder indirekt von Beleur betroffen waren und ihren Urlaub |
| von 2010, der nicht genommen worden ist, folglich bis einschliesslich | von 2010, der nicht genommen worden ist, folglich bis einschliesslich |
| 31. Dezember 2011 nehmen können. | 31. Dezember 2011 nehmen können. |
| 2. Urlaubskalender 2011: | 2. Urlaubskalender 2011: |
| 2.1. Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen | 2.1. Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen |
| Behörde festgelegt werden | Behörde festgelegt werden |
| Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel | Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel |
| I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den | I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den |
| Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef | Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef |
| beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, | beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, |
| gewährt. | gewährt. |
| Richtlinien für das Jahr 2011: | Richtlinien für das Jahr 2011: |
| Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar | Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar |
| gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2011 | gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2011 |
| dem Urlaubsblatt hinzugefügt. | dem Urlaubsblatt hinzugefügt. |
| Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub | Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub |
| genommen werden. | genommen werden. |
| Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im | Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im |
| betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am | betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am |
| Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte | Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte |
| Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den | Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den |
| anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. | anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. |
| 2.2. Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen | 2.2. Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen |
| Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen | Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen |
| Im Jahr 2011 fallen drei gesetzliche Feiertage (1. Januar, 1. Mai und | Im Jahr 2011 fallen drei gesetzliche Feiertage (1. Januar, 1. Mai und |
| 25. Dezember) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die | 25. Dezember) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die |
| Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf drei | Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf drei |
| Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol | Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol |
| sind diese drei Tage für alle Personalmitglieder der Polizeidienste | sind diese drei Tage für alle Personalmitglieder der Polizeidienste |
| auf den 3. Juni, den 22. Juli beziehungsweise den 31. Oktober 2011 | auf den 3. Juni, den 22. Juli beziehungsweise den 31. Oktober 2011 |
| festgelegt worden, sodass drei Brückentage geschaffen werden. | festgelegt worden, sodass drei Brückentage geschaffen werden. |
| Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen | Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen |
| zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) | zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) |
| auf den 3. Juni, den 22. Juli oder den 31. Oktober festgelegt haben, | auf den 3. Juni, den 22. Juli oder den 31. Oktober festgelegt haben, |
| können sie von dieser Regel abweichen. | können sie von dieser Regel abweichen. |
| 3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen | 3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen |
| Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im | Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im |
| Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr | Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr |
| 2003 gewährte Urlaubstage. | 2003 gewährte Urlaubstage. |
| Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
| Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |