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Meertalige weergave van Omzendbrief van 22/11/2010
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Omzendbrief GPI 68 betreffende de overdracht van verloven van 2010 en de toekenning van sommige verloven in 2011. - Duitse vertaling Circulaire GPI 68 concernant le report des congés de 2010 et l'octroi de certains congés en 2011. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
22 NOVEMBER 2010. - Omzendbrief GPI 68 betreffende de overdracht van 22 NOVEMBRE 2010. - Circulaire GPI 68 concernant le report des congés
verloven van 2010 en de toekenning van sommige verloven in 2011. - Duitse vertaling de 2010 et l'octroi de certains congés en 2011. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
68 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 22 november 2010 circulaire GPI 68 du Ministre de l'Intérieur du 22 novembre 2010
betreffende de overdracht van verloven van 2010 en de toekenning van concernant le report des congés de 2010 et l'octroi de certains congés
sommige verloven in 2011 (Belgisch Staatsblad van 26 november 2010, en 2011 (Moniteur belge du 26 novembre 2010, err. du 22 novembre
err. van 22 november 2010). 2010).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
22. NOVEMBER 2010 - Rundschreiben GPI 68 in Bezug auf die Übertragung 22. NOVEMBER 2010 - Rundschreiben GPI 68 in Bezug auf die Übertragung
von Urlaubstagen des Jahres 2010 und die Gewährung bestimmter von Urlaubstagen des Jahres 2010 und die Gewährung bestimmter
Urlaubstage im Jahr 2011 Urlaubstage im Jahr 2011
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und
Vorbeugungspolitik Vorbeugungspolitik
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen
Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 20. Oktober 2010 Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 20. Oktober 2010
(HKA 99) geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend (HKA 99) geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend
die Richtlinien in Bezug auf die Übertragung von Urlaubstagen des die Richtlinien in Bezug auf die Übertragung von Urlaubstagen des
Jahres 2010 und die Richtlinien für das Jahr 2011 in Bezug auf die Jahres 2010 und die Richtlinien für das Jahr 2011 in Bezug auf die
verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom
Korpschef gewährt werden, und die Daten, an denen bestimmte Korpschef gewährt werden, und die Daten, an denen bestimmte
Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. Ersatzurlaubstage genommen werden müssen.
1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2010: 1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2010:
Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der
Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne
weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres
genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 AEPol/ST7 erwähnte genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 AEPol/ST7 erwähnte
Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist folglich Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist folglich
nicht anwendbar. nicht anwendbar.
Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen
Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2010, der nicht Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2010, der nicht
genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste
bedingungslos bis zum 1. April 2011 genommen werden. bedingungslos bis zum 1. April 2011 genommen werden.
Ich möchte zudem unterstreichen, dass die Personalmitglieder, die Ich möchte zudem unterstreichen, dass die Personalmitglieder, die
ihren Jahresurlaub von 2010 aufgrund eines Krankheitsurlaubs (wegen ihren Jahresurlaub von 2010 aufgrund eines Krankheitsurlaubs (wegen
oder nicht wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit) oder oder nicht wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit) oder
eines Mutterschaftsurlaubs während des Zeitraums der Übertragung (1. eines Mutterschaftsurlaubs während des Zeitraums der Übertragung (1.
Januar 2011 bis einschliesslich 31. März 2011) nicht vor dem 1. April Januar 2011 bis einschliesslich 31. März 2011) nicht vor dem 1. April
2011 haben nehmen können, diesen Jahresurlaub bis zum 1. April 2012 2011 haben nehmen können, diesen Jahresurlaub bis zum 1. April 2012
übertragen können. Für weitere Informationen verweise ich Sie auf die übertragen können. Für weitere Informationen verweise ich Sie auf die
Mitteilung DGS/DSJ/A-2010/14916 vom 20. April 2010, die Sie auf der Mitteilung DGS/DSJ/A-2010/14916 vom 20. April 2010, die Sie auf der
Internetseite www.poldoc.be einsehen können. Internetseite www.poldoc.be einsehen können.
Gemäss meiner Entscheidung SAT 19312/11471 vom 25. März 2010 können Gemäss meiner Entscheidung SAT 19312/11471 vom 25. März 2010 können
zudem die Personalmitglieder der integrierten Polizei, die für die zudem die Personalmitglieder der integrierten Polizei, die für die
belgische Präsidentschaft der Europäischen Union im Jahr 2010 (Beleur) belgische Präsidentschaft der Europäischen Union im Jahr 2010 (Beleur)
eingestellt werden, die Jahresurlaubstage von 2010, die aus diesem eingestellt werden, die Jahresurlaubstage von 2010, die aus diesem
Grund nicht vor dem 1. April 2011 genommen werden können, bis Grund nicht vor dem 1. April 2011 genommen werden können, bis
einschliesslich 31. Dezember 2011 nehmen. Der Generalkommissar einschliesslich 31. Dezember 2011 nehmen. Der Generalkommissar
beziehungsweise die Behörden, die er für die föderale Polizei beziehungsweise die Behörden, die er für die föderale Polizei
bestimmt, oder der Korpschef beziehungsweise der Dienst, den er für bestimmt, oder der Korpschef beziehungsweise der Dienst, den er für
die lokale Polizei bestimmt, bestimmen, welche Personalmitglieder die lokale Polizei bestimmt, bestimmen, welche Personalmitglieder
gemäss der Mitteilung DGS/DSP/Entwicklung HR-2010/22632 vom 23. Juni gemäss der Mitteilung DGS/DSP/Entwicklung HR-2010/22632 vom 23. Juni
2010 direkt oder indirekt von Beleur betroffen waren und ihren Urlaub 2010 direkt oder indirekt von Beleur betroffen waren und ihren Urlaub
von 2010, der nicht genommen worden ist, folglich bis einschliesslich von 2010, der nicht genommen worden ist, folglich bis einschliesslich
31. Dezember 2011 nehmen können. 31. Dezember 2011 nehmen können.
2. Urlaubskalender 2011: 2. Urlaubskalender 2011:
2.1. Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen 2.1. Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen
Behörde festgelegt werden Behörde festgelegt werden
Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel
I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den
Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef
beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt,
gewährt. gewährt.
Richtlinien für das Jahr 2011: Richtlinien für das Jahr 2011:
Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar
gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2011 gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2011
dem Urlaubsblatt hinzugefügt. dem Urlaubsblatt hinzugefügt.
Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub
genommen werden. genommen werden.
Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im
betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am
Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte
Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den
anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen.
2.2. Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen 2.2. Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen
Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen
Im Jahr 2011 fallen drei gesetzliche Feiertage (1. Januar, 1. Mai und Im Jahr 2011 fallen drei gesetzliche Feiertage (1. Januar, 1. Mai und
25. Dezember) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die 25. Dezember) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die
Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf drei Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf drei
Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol
sind diese drei Tage für alle Personalmitglieder der Polizeidienste sind diese drei Tage für alle Personalmitglieder der Polizeidienste
auf den 3. Juni, den 22. Juli beziehungsweise den 31. Oktober 2011 auf den 3. Juni, den 22. Juli beziehungsweise den 31. Oktober 2011
festgelegt worden, sodass drei Brückentage geschaffen werden. festgelegt worden, sodass drei Brückentage geschaffen werden.
Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen
zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1)
auf den 3. Juni, den 22. Juli oder den 31. Oktober festgelegt haben, auf den 3. Juni, den 22. Juli oder den 31. Oktober festgelegt haben,
können sie von dieser Regel abweichen. können sie von dieser Regel abweichen.
3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen 3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen
Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im
Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr
2003 gewährte Urlaubstage. 2003 gewährte Urlaubstage.
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau A. TURTELBOOM Frau A. TURTELBOOM
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