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| Omzendbrief PLP 22 Politiehervorming Gesubsidieerde contractuelen . - Duitse vertaling | Circulaire PLP 22 Réforme des polices - Agents contractuels subventionnés Traduction allemande |
|---|---|
| MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
| 22 JANUARI 2002. - Omzendbrief PLP 22 Politiehervorming Gesubsidieerde | 22 JANVIER 2002. - Circulaire PLP 22 Réforme des polices - Agents |
| contractuelen (Gesco's). - Duitse vertaling | contractuels subventionnés (ACS) Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| 22 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 22 januari 2002 | circulaire PLP 22 du Ministre de l'Intérieur du 22 janvier 2002 |
| betreffende de politiehervorming - Gesubsidieerde contractuelen | relative à la réforme des polices - Agents contractuels subventionnés |
| (Gesco's) (Belgisch Staatsblad van 27 februari 2002), opgemaakt door | (ACS) (Moniteur belge du 27 février 2002 ), établie par le Service |
| de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het | central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement |
| Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | adjoint à Malmedy. |
| MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
| 22. JANUAR 2002 - Rundschreiben PLP 22 - Polizeireform | 22. JANUAR 2002 - Rundschreiben PLP 22 - Polizeireform |
| Bezuschusste Vertragsbedienstete (BVB) | Bezuschusste Vertragsbedienstete (BVB) |
| An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
| An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizeikorps | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizeikorps |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
| An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
| An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs | An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs |
| An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
| Gemeindepolizei | Gemeindepolizei |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
| Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
| ich freue mich, Ihnen nach Beratung mit den Vertretern der zuständigen | ich freue mich, Ihnen nach Beratung mit den Vertretern der zuständigen |
| Minister der Regierungen der föderierten Teilgebiete ankündigen zu | Minister der Regierungen der föderierten Teilgebiete ankündigen zu |
| dürfen, dass der Einsatz von bezuschussten Vertragsbediensteten (in | dürfen, dass der Einsatz von bezuschussten Vertragsbediensteten (in |
| den Eingemeinde- wie den Mehrgemeindezonen) weiterhin möglich bleibt. | den Eingemeinde- wie den Mehrgemeindezonen) weiterhin möglich bleibt. |
| Es ist vereinbart worden, dass die föderierten Regierungen das Nötige | Es ist vereinbart worden, dass die föderierten Regierungen das Nötige |
| veranlassen werden, um ihre Regelung mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in | veranlassen werden, um ihre Regelung mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in |
| diesem Sinne anzupassen. | diesem Sinne anzupassen. |
| Zudem ist vereinbart worden, kurzfristig zwischen den verantwortlichen | Zudem ist vereinbart worden, kurzfristig zwischen den verantwortlichen |
| Ministern der Föderalregierung und der föderierten Regierungen eine | Ministern der Föderalregierung und der föderierten Regierungen eine |
| Konzertierung zu beginnen, um zu prüfen, ob und wie die bezuschussten | Konzertierung zu beginnen, um zu prüfen, ob und wie die bezuschussten |
| Vertragsbediensteten zu vollwertigen Vertragspersonalmitgliedern | Vertragsbediensteten zu vollwertigen Vertragspersonalmitgliedern |
| regularisiert werden können. Falls erforderlich wird danach diesen | regularisiert werden können. Falls erforderlich wird danach diesen |
| Personalmitgliedern erlaubt, von Rechts wegen an den Prüfungen | Personalmitgliedern erlaubt, von Rechts wegen an den Prüfungen |
| teilzunehmen, die während fünf Jahren veranstaltet werden, damit sie | teilzunehmen, die während fünf Jahren veranstaltet werden, damit sie |
| zum statutarischen Personal gehören können. | zum statutarischen Personal gehören können. |
| Ich bitte Sie, die Bürgermeister Ihrer Provinz möglichst bald über das | Ich bitte Sie, die Bürgermeister Ihrer Provinz möglichst bald über das |
| Voranstehende in Kenntnis zu setzen. | Voranstehende in Kenntnis zu setzen. |
| Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben | Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben |
| im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im | im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im |
| Verwaltungsblatt Ihrer Provinz zu vermerken. | Verwaltungsblatt Ihrer Provinz zu vermerken. |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |