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Meertalige weergave van Omzendbrief van 22/02/2016
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Ministeriële omzendbrief GPI 85 betreffende het eindeloopbaanregime voor de personeelsleden van het operationeel kader van de geïntegreerde politie. - Duitse vertaling Circulaire ministérielle GPI 85 relative au régime de fin de carrière pour les membres du personnel du cadre opérationnel de la police intégrée. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
22 FEBRUARI 2016. - Ministeriële omzendbrief GPI 85 betreffende het 22 FEVRIER 2016. - Circulaire ministérielle GPI 85 relative au régime
eindeloopbaanregime voor de personeelsleden van het operationeel kader de fin de carrière pour les membres du personnel du cadre opérationnel
van de geïntegreerde politie. - Duitse vertaling de la police intégrée. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de ministeriële Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
omzendbrief GPI 85 van 22 februari 2016 betreffende het circulaire ministérielle GPI 85 du 22 février 2016 relative au régime
eindeloopbaanregime voor de personeelsleden van het operationeel kader de fin de carrière pour les membres du personnel du cadre opérationnel
van de geïntegreerde politie (Belgisch Staatsblad van 25 februari de la police intégrée (Moniteur belge du 25 février 2016).
2016). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
22. FEBRUAR 2016 - Ministerielles Rundschreiben GPI 85 über die 22. FEBRUAR 2016 - Ministerielles Rundschreiben GPI 85 über die
Laufbahnenderegelung für Personalmitglieder des Einsatzkaders der Laufbahnenderegelung für Personalmitglieder des Einsatzkaders der
integrierten Polizei integrierten Polizei
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
An den Herrn Hohen Beamten, beauftragt mit der Ausübung von An den Herrn Hohen Beamten, beauftragt mit der Ausübung von
Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrter Herr Hoher Beamter, Sehr geehrter Herr Hoher Beamter,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Rechtsgrundlagen: 1. Rechtsgrundlagen:
Königlicher Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung Königlicher Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung
des Personals der Polizeidienste (RSPol); des Personals der Polizeidienste (RSPol);
Königlicher Erlass vom 9. November 2015 zur Festlegung von Königlicher Erlass vom 9. November 2015 zur Festlegung von
Bestimmungen in Bezug auf die Laufbahnenderegelung für Bestimmungen in Bezug auf die Laufbahnenderegelung für
Personalmitglieder des Einsatzkaders der integrierten Polizei; Personalmitglieder des Einsatzkaders der integrierten Polizei;
Königlicher Erlass vom 22. Februar 2016 zur Festlegung der Modalitäten Königlicher Erlass vom 22. Februar 2016 zur Festlegung der Modalitäten
für die Gewährung der Zuschüsse zur Unterstützung der für die Gewährung der Zuschüsse zur Unterstützung der
Laufbahnenderegelung für Personalmitglieder des Einsatzkaders der Laufbahnenderegelung für Personalmitglieder des Einsatzkaders der
lokalen Polizei für das Jahr 2016. lokalen Polizei für das Jahr 2016.
Gesetz allgemeiner Haushaltsplan 2016 Gesetz allgemeiner Haushaltsplan 2016
2. Kontext 2. Kontext
Eine längere Lebensarbeitszeit ist einer der Grundpfeiler der Politik Eine längere Lebensarbeitszeit ist einer der Grundpfeiler der Politik
der jetzigen Regierung. Der Königliche Erlass vom 9. November 2015 zur der jetzigen Regierung. Der Königliche Erlass vom 9. November 2015 zur
Festlegung von Bestimmungen in Bezug auf die Laufbahnenderegelung für Festlegung von Bestimmungen in Bezug auf die Laufbahnenderegelung für
Personalmitglieder des Einsatzkaders der integrierten Polizei ist in Personalmitglieder des Einsatzkaders der integrierten Polizei ist in
diesem Willen ergangen, die Personalmitglieder, die sich dem Ende diesem Willen ergangen, die Personalmitglieder, die sich dem Ende
ihrer Laufbahn nähern, weiterhin zu beschäftigen. ihrer Laufbahn nähern, weiterhin zu beschäftigen.
Damit wird auch bezweckt, die Problematik der Pensionen im Damit wird auch bezweckt, die Problematik der Pensionen im
Polizeisektor und insbesondere die nach dem Entscheid Nr. 103/2014 des Polizeisektor und insbesondere die nach dem Entscheid Nr. 103/2014 des
Verfassungsgerichtshofs vom 10. Juli 2014 entstandene Situation zu Verfassungsgerichtshofs vom 10. Juli 2014 entstandene Situation zu
lösen. lösen.
Die Föderalbehörde sieht einen Zuschuss für die Polizeizonen vor, Die Föderalbehörde sieht einen Zuschuss für die Polizeizonen vor,
damit sie die Mehrkosten und Haushaltslasten bewältigen, die mit der damit sie die Mehrkosten und Haushaltslasten bewältigen, die mit der
Verlängerung der Laufbahn einhergehen. Verlängerung der Laufbahn einhergehen.
3. Laufbahnenderegelung 3. Laufbahnenderegelung
3.1. Begriffsbestimmung und Anwendungsbereich 3.1. Begriffsbestimmung und Anwendungsbereich
Die Laufbahnenderegelung ist für Personalmitglieder des Einsatzkaders Die Laufbahnenderegelung ist für Personalmitglieder des Einsatzkaders
der Polizeidienste bestimmt, die mindestens 58 Jahre alt sind und der der Polizeidienste bestimmt, die mindestens 58 Jahre alt sind und der
Meinung sind, sie seien nicht mehr länger in der Lage, ihre Funktion Meinung sind, sie seien nicht mehr länger in der Lage, ihre Funktion
effizient auszuüben. effizient auszuüben.
Sie sieht für diese Personalmitglieder die Möglichkeit vor, eine Sie sieht für diese Personalmitglieder die Möglichkeit vor, eine
angepasste Stelle innerhalb der integrierten Polizei zu beantragen. angepasste Stelle innerhalb der integrierten Polizei zu beantragen.
Unter angepasster Stelle versteht man eine statutarische Stelle des Unter angepasster Stelle versteht man eine statutarische Stelle des
Einsatzkaders oder des Verwaltungs- und Logistikkaders, die dem Profil Einsatzkaders oder des Verwaltungs- und Logistikkaders, die dem Profil
und den Möglichkeiten des betreffenden Personalmitglieds angepasst und den Möglichkeiten des betreffenden Personalmitglieds angepasst
ist. Keine einzige Stelle wird auf Anhieb ausgeschlossen. ist. Keine einzige Stelle wird auf Anhieb ausgeschlossen.
Diese Anpassung wird sich entweder auf den Inhalt oder auf die Diese Anpassung wird sich entweder auf den Inhalt oder auf die
Modalitäten der Ausübung der Funktion beziehen. Obwohl man auf Anhieb Modalitäten der Ausübung der Funktion beziehen. Obwohl man auf Anhieb
an Verwaltungsfunktionen, Empfangsfunktionen oder an Verwaltungsfunktionen, Empfangsfunktionen oder
Call-Taker-Funktionen denken wird, ist jede Stelle möglicherweise eine Call-Taker-Funktionen denken wird, ist jede Stelle möglicherweise eine
angepasste Stelle. Es obliegt der Laufbahnendekommission über die angepasste Stelle. Es obliegt der Laufbahnendekommission über die
Angemessenheit zwischen Profil und Möglichkeiten des antragstellenden Angemessenheit zwischen Profil und Möglichkeiten des antragstellenden
Personalmitglieds und Eigenschaften der Stelle zu urteilen. Diese Personalmitglieds und Eigenschaften der Stelle zu urteilen. Diese
Eigenschaften können sich insbesondere auf den Stundenplan (nachts? Am Eigenschaften können sich insbesondere auf den Stundenplan (nachts? Am
Wochenende? usw.), auf die Art der mit der Funktion verbundenen Wochenende? usw.), auf die Art der mit der Funktion verbundenen
Tätigkeiten (Wird die Stelle hauptsächlich sitzend ausgeübt? Erfordert Tätigkeiten (Wird die Stelle hauptsächlich sitzend ausgeübt? Erfordert
sie körperliche Anstrengungen? usw.) oder auf das Arbeitsumfeld sie körperliche Anstrengungen? usw.) oder auf das Arbeitsumfeld
beziehen (Wird die Arbeit drinnen ausgeführt? Sind bei der Funktion beziehen (Wird die Arbeit drinnen ausgeführt? Sind bei der Funktion
enge Fristen zu beachten? usw.). Selbstverständlich kann aber auch enge Fristen zu beachten? usw.). Selbstverständlich kann aber auch
jedes weitere relevante Kriterium beachtet werden. In diesem Rahmen jedes weitere relevante Kriterium beachtet werden. In diesem Rahmen
werden die Polizeizonen und die föderale Polizei in der Praxis werden die Polizeizonen und die föderale Polizei in der Praxis
entweder neue angepasste Stellen schaffen oder den Inhalt der Arbeit entweder neue angepasste Stellen schaffen oder den Inhalt der Arbeit
der betroffenen Personalmitglieder anpassen müssen. Zur Erleichterung der betroffenen Personalmitglieder anpassen müssen. Zur Erleichterung
der Arbeit der Polizeizonen sporne ich alle an, gute Praktiken, der Arbeit der Polizeizonen sporne ich alle an, gute Praktiken,
bewährte Methoden, entwickelte Instrumente usw. über das Netzwerk bewährte Methoden, entwickelte Instrumente usw. über das Netzwerk
"Personalverwaltung", das in Kürze bei der integrierten Polizei für "Personalverwaltung", das in Kürze bei der integrierten Polizei für
die Bearbeitung von "Personalangelegenheiten" geschaffen wird, die Bearbeitung von "Personalangelegenheiten" geschaffen wird,
auszutauschen. auszutauschen.
3.2. Referenzrahmen und Akteure 3.2. Referenzrahmen und Akteure
3.2.1. Bestandsaufnahme der angepassten Stellen 3.2.1. Bestandsaufnahme der angepassten Stellen
Der Dienst Laufbahnverwaltung DGR/DRP-DPP stellt den Der Dienst Laufbahnverwaltung DGR/DRP-DPP stellt den
Personalmitgliedern der integrierten Polizei und den in Nr. 3.2.2 Personalmitgliedern der integrierten Polizei und den in Nr. 3.2.2
erwähnten Laufbahnendekommissionen eine Liste der für die integrierte erwähnten Laufbahnendekommissionen eine Liste der für die integrierte
Polizei zur Verfügung stehenden angepassten Stellen zur Verfügung; Polizei zur Verfügung stehenden angepassten Stellen zur Verfügung;
diese Liste wird auf der Grundlage der erhaltenen Informationen diese Liste wird auf der Grundlage der erhaltenen Informationen
erstellt und fortgeschrieben. erstellt und fortgeschrieben.
Jedes lokale Polizeikorps und jede Generaldirektion der föderalen Jedes lokale Polizeikorps und jede Generaldirektion der föderalen
Polizei ist für Inhalt und Aktualisierung der in dieser Liste Polizei ist für Inhalt und Aktualisierung der in dieser Liste
aufgeführten Informationen verantwortlich. aufgeführten Informationen verantwortlich.
Diese Korps und Generaldirektionen müssen dafür sorgen, dass die Diese Korps und Generaldirektionen müssen dafür sorgen, dass die
Informationen für Erstellung und Fortschreibung der Liste so schnell Informationen für Erstellung und Fortschreibung der Liste so schnell
wie möglich mitgeteilt werden und dass der DGR/DRP-DPP über jegliches wie möglich mitgeteilt werden und dass der DGR/DRP-DPP über jegliches
Hinzufügen oder Streichen einer Stelle informiert wird, um zu Hinzufügen oder Streichen einer Stelle informiert wird, um zu
vermeiden, dass ein Personalmitglied eine Stelle beantragt, die nicht vermeiden, dass ein Personalmitglied eine Stelle beantragt, die nicht
mehr vorhanden ist. mehr vorhanden ist.
Zur Gewährleistung von Kohärenz und Lesbarkeit des Systems wird eine Zur Gewährleistung von Kohärenz und Lesbarkeit des Systems wird eine
Standardmethode für das Aufsetzen einer Funktionsbeschreibung Standardmethode für das Aufsetzen einer Funktionsbeschreibung
vorgeschlagen werden. vorgeschlagen werden.
3.2.2. Laufbahnendekommissionen 3.2.2. Laufbahnendekommissionen
Jedes lokale Polizeikorps und die föderale Polizei müssen eine Jedes lokale Polizeikorps und die föderale Polizei müssen eine
Laufbahnendekommission einsetzen, die damit beauftragt sein wird, eine Laufbahnendekommission einsetzen, die damit beauftragt sein wird, eine
nicht verbindliche Stellungnahme über die Bewerbung eines nicht verbindliche Stellungnahme über die Bewerbung eines
Personalmitglieds um eine angepasste Stelle abzugeben. Personalmitglieds um eine angepasste Stelle abzugeben.
Für die lokale Polizei wird diese Kommission vom Gemeinde- Für die lokale Polizei wird diese Kommission vom Gemeinde-
beziehungsweise Polizeirat oder durch Delegation vom Bürgermeister beziehungsweise Polizeirat oder durch Delegation vom Bürgermeister
beziehungsweise Polizeikollegium zusammengesetzt. Für die föderale beziehungsweise Polizeikollegium zusammengesetzt. Für die föderale
Polizei delegiere ich diese Befugnis an den Generaldirektor des Polizei delegiere ich diese Befugnis an den Generaldirektor des
Ressourcenmanagments und der Information. Ressourcenmanagments und der Information.
Jede Kommission besteht aus drei Mitgliedern: Jede Kommission besteht aus drei Mitgliedern:
- zwei Mitgliedern des Polizeikorps, zu dem die anvisierte Stelle - zwei Mitgliedern des Polizeikorps, zu dem die anvisierte Stelle
gehört, gehört,
- einem Sachverständigen, der auf eine auf nachhaltige Aktivierung der - einem Sachverständigen, der auf eine auf nachhaltige Aktivierung der
Personalmitglieder ausgerichtete Personalpolitik spezialisiert ist und Personalmitglieder ausgerichtete Personalpolitik spezialisiert ist und
in der Lage ist, die Angemessenheit zwischen den Fähigkeiten des in der Lage ist, die Angemessenheit zwischen den Fähigkeiten des
Personalmitglieds und dem angepassten Charakter der Stelle zu Personalmitglieds und dem angepassten Charakter der Stelle zu
beurteilen. beurteilen.
Der Sachverständige, von dem hier die Rede ist, soll vorzugsweise dem Der Sachverständige, von dem hier die Rede ist, soll vorzugsweise dem
in Nr. 3.1 erwähnten Netzwerk "Personalverwaltung" angehören. Ich in Nr. 3.1 erwähnten Netzwerk "Personalverwaltung" angehören. Ich
weise also auf die Wichtigkeit hin, dass jede Einheit der integrierten weise also auf die Wichtigkeit hin, dass jede Einheit der integrierten
Polizei diesem Netzwerk beitritt. Polizei diesem Netzwerk beitritt.
Insofern nicht ausgeschlossen ist, dass ein externer Sachverständiger, Insofern nicht ausgeschlossen ist, dass ein externer Sachverständiger,
der nicht zur integrierten Polizei gehört, von einem Polizeikorps der nicht zur integrierten Polizei gehört, von einem Polizeikorps
bestimmt wird, sollte auch dieser zutreffendenfalls eingeladen werden, bestimmt wird, sollte auch dieser zutreffendenfalls eingeladen werden,
dem oben erwähnten Netzwerk beizutreten. dem oben erwähnten Netzwerk beizutreten.
3.3. Bewerbung um eine angepasste Stelle 3.3. Bewerbung um eine angepasste Stelle
Der Antrag des Personalmitglieds wird der Laufbahnendekommission des Der Antrag des Personalmitglieds wird der Laufbahnendekommission des
Polizeikorps, wo die Stelle verfügbar ist, unter Angabe der Polizeikorps, wo die Stelle verfügbar ist, unter Angabe der
anvisierten Stelle bei diesem Arbeitgeber zugeschickt. anvisierten Stelle bei diesem Arbeitgeber zugeschickt.
3.4. Auswahlverfahren und Gewährung einer angepassten Stelle 3.4. Auswahlverfahren und Gewährung einer angepassten Stelle
Das Personalmitglied wird von der Laufbahnendekommission angehört; Das Personalmitglied wird von der Laufbahnendekommission angehört;
diese vergleicht die Funktionsbeschreibung der anvisierten Stelle mit diese vergleicht die Funktionsbeschreibung der anvisierten Stelle mit
dem Profil und den Möglichkeiten des Personalmitglieds, bevor sie eine dem Profil und den Möglichkeiten des Personalmitglieds, bevor sie eine
Stellungnahme abgibt. Stellungnahme abgibt.
Diese nicht verbindliche Stellungnahme ergeht in geheimer Abstimmung Diese nicht verbindliche Stellungnahme ergeht in geheimer Abstimmung
bei Stimmenmehrheit. Sie ist nur gültig, wenn mindestens zwei bei Stimmenmehrheit. Sie ist nur gültig, wenn mindestens zwei
Mitglieder anwesend sind und sie dem Personalmitglied sowie den Mitglieder anwesend sind und sie dem Personalmitglied sowie den
betroffenen Arbeitgebern zugesandt worden ist. betroffenen Arbeitgebern zugesandt worden ist.
Es sei noch daran erinnert, dass gemäß Artikel 15 Nr. 3 des Gesetzes Es sei noch daran erinnert, dass gemäß Artikel 15 Nr. 3 des Gesetzes
vom 24. März 1999 zur Regelung der Beziehungen zwischen den vom 24. März 1999 zur Regelung der Beziehungen zwischen den
öffentlichen Behörden und den Gewerkschaftsorganisationen des öffentlichen Behörden und den Gewerkschaftsorganisationen des
Personals der Polizeidienste die repräsentativen Personals der Polizeidienste die repräsentativen
Gewerkschaftsorganisationen bei dieser Anhörung anwesend sein dürfen. Gewerkschaftsorganisationen bei dieser Anhörung anwesend sein dürfen.
Anschließend beschließt der Gemeinde- beziehungsweise Polizeirat oder Anschließend beschließt der Gemeinde- beziehungsweise Polizeirat oder
gegebenenfalls der Bürgermeister beziehungsweise das Polizeikollegium, gegebenenfalls der Bürgermeister beziehungsweise das Polizeikollegium,
der/das den entsprechenden Auftrag erhalten hat, ob dem Antragsteller der/das den entsprechenden Auftrag erhalten hat, ob dem Antragsteller
die angepasste Stelle zugeteilt wird oder nicht. die angepasste Stelle zugeteilt wird oder nicht.
Für die föderale Polizei delegiere ich diese Befugnis an den Für die föderale Polizei delegiere ich diese Befugnis an den
Generaldirektor des Ressourcenmanagments und der Information. Generaldirektor des Ressourcenmanagments und der Information.
Ist der Beschluss negativ, wird er dem Personalmitglied sowie dem Ist der Beschluss negativ, wird er dem Personalmitglied sowie dem
Personaldienst seines Herkunftskorps mitgeteilt. Personaldienst seines Herkunftskorps mitgeteilt.
Ist der Beschluss positiv wird er der in Nr. 3.5 erwähnten Behörde zur Ist der Beschluss positiv wird er der in Nr. 3.5 erwähnten Behörde zur
weiteren Veranlassung und dem Personalmitglied zur Information weiteren Veranlassung und dem Personalmitglied zur Information
mitgeteilt. mitgeteilt.
3.5. Neuzuweisung 3.5. Neuzuweisung
Wenn beschlossen worden ist, eine angepasste Stelle zu gewähren, kann Wenn beschlossen worden ist, eine angepasste Stelle zu gewähren, kann
das Personalmitglied eine Neuzuweisung erhalten. das Personalmitglied eine Neuzuweisung erhalten.
Diese Neuzuweisung hängt vom Einverständnis des Herkunftsarbeitgebers Diese Neuzuweisung hängt vom Einverständnis des Herkunftsarbeitgebers
(vertreten durch den Korpschef oder den Generalkommissar) ab, das (vertreten durch den Korpschef oder den Generalkommissar) ab, das
Personalmitglied gehen zu lassen, wenn es eine angepasste Stelle bei Personalmitglied gehen zu lassen, wenn es eine angepasste Stelle bei
einem anderen Arbeitgeber findet. einem anderen Arbeitgeber findet.
Verschiedene Fälle können auftreten: Verschiedene Fälle können auftreten:
- Bei Neuzuweisung in eine angepasste Stelle innerhalb desselben - Bei Neuzuweisung in eine angepasste Stelle innerhalb desselben
lokalen Polizeikorps ist der Korpschef zuständig, um die Neuzuweisung lokalen Polizeikorps ist der Korpschef zuständig, um die Neuzuweisung
vorzunehmen. vorzunehmen.
- Bei Neuzuweisung eines Personalmitglieds der föderalen Polizei - Bei Neuzuweisung eines Personalmitglieds der föderalen Polizei
innerhalb der föderalen Polizei ist der Generalkommissar zuständig, um innerhalb der föderalen Polizei ist der Generalkommissar zuständig, um
die Neuzuweisung vorzunehmen. die Neuzuweisung vorzunehmen.
- Bei Neuzuweisung zwischen zwei lokalen Polizeikorps oder zwischen - Bei Neuzuweisung zwischen zwei lokalen Polizeikorps oder zwischen
einem lokalen Polizeikorps und der föderalen Polizei nimmt unbeschadet einem lokalen Polizeikorps und der föderalen Polizei nimmt unbeschadet
der Befugnisse der lokalen Ernennungsbehörde der Minister des Innern der Befugnisse der lokalen Ernennungsbehörde der Minister des Innern
über das SAT Inneres die Neuzuweisung vor. über das SAT Inneres die Neuzuweisung vor.
Eine Neuzuweisung zwischen verschiedenen Arbeitgebern findet erst nach Eine Neuzuweisung zwischen verschiedenen Arbeitgebern findet erst nach
dem Einverständnis der Herkunfts- und Bestimmungsbehörden statt, die dem Einverständnis der Herkunfts- und Bestimmungsbehörden statt, die
je nach Fall durch den Korpschef oder den Generalkommissar vertreten je nach Fall durch den Korpschef oder den Generalkommissar vertreten
sind. Die Arbeitgeber können sich auf eine Frist für die Einsetzung sind. Die Arbeitgeber können sich auf eine Frist für die Einsetzung
einigen; diese darf 4 Monate nicht überschreiten. einigen; diese darf 4 Monate nicht überschreiten.
3.6. Besoldungsaspekte und Einfluss auf die Pension 3.6. Besoldungsaspekte und Einfluss auf die Pension
Das Personalmitglied, das eine Neuzuweisung in eine angepasste Stelle Das Personalmitglied, das eine Neuzuweisung in eine angepasste Stelle
erhalten hat, behält sein Anrecht auf seine Gehaltstabelle und auf erhalten hat, behält sein Anrecht auf seine Gehaltstabelle und auf
seine Gehaltstabellenlaufbahn. Zulagen und Entschädigungen sind an die seine Gehaltstabellenlaufbahn. Zulagen und Entschädigungen sind an die
besetzte Funktion gebunden. besetzte Funktion gebunden.
Ferner hat der Erhalt einer angepassten Stelle weder einen Einfluss Ferner hat der Erhalt einer angepassten Stelle weder einen Einfluss
auf die Berechnung des Anspruchs auf die Pension noch auf die auf die Berechnung des Anspruchs auf die Pension noch auf die
Berechnung der Höhe der Pension. Berechnung der Höhe der Pension.
4. Inaktivität vor der Pensionierung (IVP) 4. Inaktivität vor der Pensionierung (IVP)
4.1. Begriffsbestimmung und Anwendungsbereich 4.1. Begriffsbestimmung und Anwendungsbereich
Die IVP ist nur für Mitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste Die IVP ist nur für Mitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste
bestimmt, die vor dem 10. Juli 2014 in den Genuss des Vorteils eines bestimmt, die vor dem 10. Juli 2014 in den Genuss des Vorteils eines
vorgezogenen Pensionsalters von vierundfünfzig, sechsundfünfzig oder vorgezogenen Pensionsalters von vierundfünfzig, sechsundfünfzig oder
achtundfünfzig Jahren gekommen waren. achtundfünfzig Jahren gekommen waren.
Sie bietet ihnen die Möglichkeit, in den Genuss eines Zeitraums der Sie bietet ihnen die Möglichkeit, in den Genuss eines Zeitraums der
Inaktivität von höchstens 4 Jahren zu kommen, nach dessen Ablauf das Inaktivität von höchstens 4 Jahren zu kommen, nach dessen Ablauf das
Personalmitglied die Vorruhestandspension beanspruchen kann. Personalmitglied die Vorruhestandspension beanspruchen kann.
4.2. Bedingungen für den Anspruch auf Inaktivität 4.2. Bedingungen für den Anspruch auf Inaktivität
4.2.1. Altersbedingung 4.2.1. Altersbedingung
Für alle Mitglieder des Personals im einfachen und im mittleren Dienst Für alle Mitglieder des Personals im einfachen und im mittleren Dienst
und für Offiziere, die in den Genuss des Vorteils eines vorgezogenen und für Offiziere, die in den Genuss des Vorteils eines vorgezogenen
Pensionsalters von 54 und 56 Jahren gekommen waren: das Alter von 58 Pensionsalters von 54 und 56 Jahren gekommen waren: das Alter von 58
Jahren erreicht haben. Jahren erreicht haben.
Für Offiziere, die in den Genuss des Vorteils eines vorgezogenen Für Offiziere, die in den Genuss des Vorteils eines vorgezogenen
Pensionsalters von 58 Jahren gekommen waren: das Alter von 60 Jahren Pensionsalters von 58 Jahren gekommen waren: das Alter von 60 Jahren
erreicht haben. erreicht haben.
4.2.2. Bedingung in Bezug auf die Dienstjahre im öffentlichen Sektor 4.2.2. Bedingung in Bezug auf die Dienstjahre im öffentlichen Sektor
Zu Beginn des Zeitraums der Inaktivität muss das Personalmitglied Zu Beginn des Zeitraums der Inaktivität muss das Personalmitglied
mindestens zwanzig für die Eröffnung des Anspruchs auf Pension mindestens zwanzig für die Eröffnung des Anspruchs auf Pension
zulässige Dienstjahre im öffentlichen Sektor aufweisen können, unter zulässige Dienstjahre im öffentlichen Sektor aufweisen können, unter
Ausschluss der Dienstaltersverbesserungen für Studien und der anderen Ausschluss der Dienstaltersverbesserungen für Studien und der anderen
als zulässige Dienste gutgeschriebenen Perioden, die für die als zulässige Dienste gutgeschriebenen Perioden, die für die
Festlegung des Gehalts berücksichtigt werden. Festlegung des Gehalts berücksichtigt werden.
Das Personalmitglied kann dies anhand von Auszügen aus seiner Das Personalmitglied kann dies anhand von Auszügen aus seiner
Pensionsakte in mypension.be nachweisen. Pensionsakte in mypension.be nachweisen.
4.2.3. Bedingung in Bezug auf den Anspruch auf Vorruhestandspension 4.2.3. Bedingung in Bezug auf den Anspruch auf Vorruhestandspension
Am Ende des Zeitraums der Inaktivität muss das Personalmitglied die Am Ende des Zeitraums der Inaktivität muss das Personalmitglied die
Bedingungen erfüllen, um Anspruch auf die Vorruhestandspension zu Bedingungen erfüllen, um Anspruch auf die Vorruhestandspension zu
haben. haben.
Das so genannte P-Datum (1) kann auch anhand von mypension.be Das so genannte P-Datum (1) kann auch anhand von mypension.be
nachgewiesen werden. nachgewiesen werden.
4.3. Dauer der IVP 4.3. Dauer der IVP
Die Inaktivität vor der Pension hat eine Höchstdauer von 4 Jahren. Sie Die Inaktivität vor der Pension hat eine Höchstdauer von 4 Jahren. Sie
beginnt frühestens am ersten Tag des Monats nach demjenigen, in dem beginnt frühestens am ersten Tag des Monats nach demjenigen, in dem
das Personalmitglied die in Nr. 4.2 aufgeführten Bedingungen erfüllt das Personalmitglied die in Nr. 4.2 aufgeführten Bedingungen erfüllt
und endet am ersten Tag des Monats nach demjenigen, in dem das und endet am ersten Tag des Monats nach demjenigen, in dem das
Personalmitglied das Datum erreicht, an dem es Anspruch auf die Personalmitglied das Datum erreicht, an dem es Anspruch auf die
Vorruhestandspension erheben kann. Vorruhestandspension erheben kann.
Es ist auch darauf hinzuweisen, dass das Personalmitglied seiner IVP Es ist auch darauf hinzuweisen, dass das Personalmitglied seiner IVP
jederzeit vorzeitig ein Ende setzen kann. Zu diesem Zweck muss es jederzeit vorzeitig ein Ende setzen kann. Zu diesem Zweck muss es
seinen Arbeitgeber mindestens einen Monat vor dem gewünschten seinen Arbeitgeber mindestens einen Monat vor dem gewünschten
Rückkehrdatum benachrichtigen. Rückkehrdatum benachrichtigen.
4.4. Verfahren für die Beantragung und Gewährung der IVP 4.4. Verfahren für die Beantragung und Gewährung der IVP
Das Personalmitglied kann seinen Antrag frühestens sechs Monate vor Das Personalmitglied kann seinen Antrag frühestens sechs Monate vor
dem Zeitpunkt einreichen, zu dem es die in Nr. 4.2 aufgeführten dem Zeitpunkt einreichen, zu dem es die in Nr. 4.2 aufgeführten
Bedingungen erfüllt. Bedingungen erfüllt.
Bei der lokalen Polizei nimmt der Korpschef oder der von ihm bestimmte Bei der lokalen Polizei nimmt der Korpschef oder der von ihm bestimmte
Dienst den Antrag des Personalmitglieds in Empfang. Anschließend ist Dienst den Antrag des Personalmitglieds in Empfang. Anschließend ist
der Gemeinderat, der Polizeirat oder durch Delegation der der Gemeinderat, der Polizeirat oder durch Delegation der
Bürgermeister beziehungsweise das Polizeikollegium zuständig für die Bürgermeister beziehungsweise das Polizeikollegium zuständig für die
Überprüfung der Bedingungen und die Gewährung der IVP. Überprüfung der Bedingungen und die Gewährung der IVP.
Bei der föderalen Polizei nimmt der Dienst Laufbahnverwaltung Bei der föderalen Polizei nimmt der Dienst Laufbahnverwaltung
DGR/DRP-DPP die Anträge in Empfang. Anschließend erteile ich dem DGR/DRP-DPP die Anträge in Empfang. Anschließend erteile ich dem
Generaldirektor des Ressourcenmanagements und der Information die Generaldirektor des Ressourcenmanagements und der Information die
Befugnis, die IVP nach Überprüfung der Bedingungen zu gewähren. Befugnis, die IVP nach Überprüfung der Bedingungen zu gewähren.
Artikel XII.XIII.3 RSPol sieht vor, dass die Behörde über eine Artikel XII.XIII.3 RSPol sieht vor, dass die Behörde über eine
Beschlussfassungsfrist von vier Monaten ab Einreichen des Antrags Beschlussfassungsfrist von vier Monaten ab Einreichen des Antrags
verfügt. verfügt.
Zu bemerken ist, dass eine Übergangsmaßnahme diese Frist auf drei Zu bemerken ist, dass eine Übergangsmaßnahme diese Frist auf drei
Monate herabsetzt für Anträge von Personalmitgliedern, die den Monate herabsetzt für Anträge von Personalmitgliedern, die den
Bedingungen innerhalb des sechsmonatigen Zeitraums ab Inkrafttreten Bedingungen innerhalb des sechsmonatigen Zeitraums ab Inkrafttreten
des Königlichen Erlasses vom 9. November 2015, d.h. ab dem 25. des Königlichen Erlasses vom 9. November 2015, d.h. ab dem 25.
November 2015, entsprechen. November 2015, entsprechen.
4.5. Besoldungsaspekte und Einfluss auf die Pension 4.5. Besoldungsaspekte und Einfluss auf die Pension
Das Personalmitglied, das in den Genuss der Inaktivität vor der Das Personalmitglied, das in den Genuss der Inaktivität vor der
Pension kommt, bezieht auf der Grundlage des Artikels XII.XIII.5 RSPol Pension kommt, bezieht auf der Grundlage des Artikels XII.XIII.5 RSPol
ein Wartegehalt, dessen Höhe vom Dienstalter im öffentlichen Sektor am ein Wartegehalt, dessen Höhe vom Dienstalter im öffentlichen Sektor am
Datum des Inkrafttretens der IVP abhängt. Da es sich um eine besoldete Datum des Inkrafttretens der IVP abhängt. Da es sich um eine besoldete
Inaktivität handelt, ist die gleichzeitige Ausübung einer anderen Inaktivität handelt, ist die gleichzeitige Ausübung einer anderen
Berufstätigkeit verboten, wobei die Regeln des Ministeriellen Berufstätigkeit verboten, wobei die Regeln des Ministeriellen
Rundschreibens GPI 27 vom 19. September 2002 strikt zur Anwendung Rundschreibens GPI 27 vom 19. September 2002 strikt zur Anwendung
kommen. kommen.
Als Ansporn zur Fortsetzung der Laufbahn ist dieses Gehalt für Als Ansporn zur Fortsetzung der Laufbahn ist dieses Gehalt für
Personalmitglieder, die keine volle Laufbahn haben, degressiv: Personalmitglieder, die keine volle Laufbahn haben, degressiv:
- 74 Prozent des letzten Dienstgehalts, wenn das Personalmitglied ein - 74 Prozent des letzten Dienstgehalts, wenn das Personalmitglied ein
Dienstalter von 37,5 Jahren im öffentlichen Sektor aufweisen kann, Dienstalter von 37,5 Jahren im öffentlichen Sektor aufweisen kann,
- 70 Prozent des letzten Dienstgehalts, wenn das Personalmitglied ein - 70 Prozent des letzten Dienstgehalts, wenn das Personalmitglied ein
Dienstalter von 37 Jahren im öffentlichen Sektor aufweisen kann, Dienstalter von 37 Jahren im öffentlichen Sektor aufweisen kann,
- 66 Prozent des letzten Dienstgehalts, wenn das Personalmitglied ein - 66 Prozent des letzten Dienstgehalts, wenn das Personalmitglied ein
Dienstalter von 36 Jahren im öffentlichen Sektor aufweisen kann, Dienstalter von 36 Jahren im öffentlichen Sektor aufweisen kann,
- 62 Prozent des letzten Dienstgehalts, wenn das Personalmitglied ein - 62 Prozent des letzten Dienstgehalts, wenn das Personalmitglied ein
Dienstalter von 35 Jahren oder weniger im öffentlichen Sektor Dienstalter von 35 Jahren oder weniger im öffentlichen Sektor
aufweisen kann. aufweisen kann.
Anmerkungen: Anmerkungen:
1) Unter "letztem Dienstgehalt" versteht man das letzte für 1) Unter "letztem Dienstgehalt" versteht man das letzte für
Vollzeitleistungen gewährte Jahresgehalt, mit Ausnahme der Zulagen und Vollzeitleistungen gewährte Jahresgehalt, mit Ausnahme der Zulagen und
Entschädigungen. Das Urlaubsgeld und die Jahresendzulage werden Entschädigungen. Das Urlaubsgeld und die Jahresendzulage werden
verhältnisgleich gewährt. verhältnisgleich gewährt.
2) Unter "Dienstalter im öffentlichen Sektor" versteht man alle 2) Unter "Dienstalter im öffentlichen Sektor" versteht man alle
effektiven Dienste, die das Personalmitglied bei einem Arbeitgeber effektiven Dienste, die das Personalmitglied bei einem Arbeitgeber
innerhalb des öffentlichen Sektors geleistet hat. innerhalb des öffentlichen Sektors geleistet hat.
Unter effektiven Diensten versteht man : alle im öffentlichen Sektor Unter effektiven Diensten versteht man : alle im öffentlichen Sektor
zulässigen Dienstjahre (zum Beispiel: Militärdienst) sowie alle zulässigen Dienstjahre (zum Beispiel: Militärdienst) sowie alle
Dienste, die auf der Grundlage des auf das Personalmitglied Dienste, die auf der Grundlage des auf das Personalmitglied
anwendbaren Statuts in einem administrativen Stand geleistet worden anwendbaren Statuts in einem administrativen Stand geleistet worden
sind, in dem dieses Personalmitglied sein Aktivitätsgehalt und seinen sind, in dem dieses Personalmitglied sein Aktivitätsgehalt und seinen
Anspruch auf Aufsteigen in der Gehaltstabelle behält. Da ein Anspruch auf Aufsteigen in der Gehaltstabelle behält. Da ein
Personalmitglied sich bei den meisten Urlaubsarten im administrativen Personalmitglied sich bei den meisten Urlaubsarten im administrativen
Stand des aktiven Dienstes befindet, werden diese Zeiträume ebenfalls Stand des aktiven Dienstes befindet, werden diese Zeiträume ebenfalls
für die Berechnung des Dienstalters berücksichtigt. Dies gilt auch für für die Berechnung des Dienstalters berücksichtigt. Dies gilt auch für
einen Zeitraum der Zurdispositionstellung wegen Krankheit. Befindet einen Zeitraum der Zurdispositionstellung wegen Krankheit. Befindet
sich ein Personalmitglied in einem administrativen Stand der sich ein Personalmitglied in einem administrativen Stand der
Inaktivität, kann kein Dienstalter angerechnet werden. So werden Inaktivität, kann kein Dienstalter angerechnet werden. So werden
Urlaubsarten wie die freiwillige Viertagewoche, die Urlaubsarten wie die freiwillige Viertagewoche, die
Halbzeitbeschäftigung ab 50/55 Jahren, die Laufbahnunterbrechung, der Halbzeitbeschäftigung ab 50/55 Jahren, die Laufbahnunterbrechung, der
Urlaub aus zwingenden Gründen familiärer Art, usw. wohl für die Urlaub aus zwingenden Gründen familiärer Art, usw. wohl für die
Berechnung des Dienstalters berücksichtigt. Dagegen wird zum Beispiel Berechnung des Dienstalters berücksichtigt. Dagegen wird zum Beispiel
eine langfristige Abwesenheit aus persönlichen Gründen nicht für eine langfristige Abwesenheit aus persönlichen Gründen nicht für
besagte Berechnung berücksichtigt. besagte Berechnung berücksichtigt.
Dienstleistungen als Vertragspersonalmitglied im öffentlichen Sektor Dienstleistungen als Vertragspersonalmitglied im öffentlichen Sektor
werden ebenfalls für die Berechnung des Dienstalters im öffentlichen werden ebenfalls für die Berechnung des Dienstalters im öffentlichen
Sektor berücksichtigt. Sektor berücksichtigt.
Unter Arbeitgeber im öffentlichen Sektor versteht man im Prinzip jeden Unter Arbeitgeber im öffentlichen Sektor versteht man im Prinzip jeden
Arbeitgeber, bei dem Pensionsansprüche zu Lasten der Staatskasse Arbeitgeber, bei dem Pensionsansprüche zu Lasten der Staatskasse
eröffnet werden und für den der Pensionsdienst des öffentlichen eröffnet werden und für den der Pensionsdienst des öffentlichen
Sektors (PDÖS) verantwortlich ist (integrierte Polizei, Sektors (PDÖS) verantwortlich ist (integrierte Polizei,
Föderalbehörde, Verteidigung, Lehranstalten, Magistratur, Föderalbehörde, Verteidigung, Lehranstalten, Magistratur,
Gemeinschaften, Regionen, Gemeinden, ÖSHZ, Einrichtungen öffentlichen Gemeinschaften, Regionen, Gemeinden, ÖSHZ, Einrichtungen öffentlichen
Nutzens usw.). Nutzens usw.).
Die Daten in Bezug auf die Laufbahn eines Personalmitglieds und ein Die Daten in Bezug auf die Laufbahn eines Personalmitglieds und ein
chronologischer Überblick über die Leistungen im öffentlichen Sektor chronologischer Überblick über die Leistungen im öffentlichen Sektor
können ebenfalls über die Website www.mypension.be in der können ebenfalls über die Website www.mypension.be in der
elektronischen Pensionsakte des Betreffenden (Capelo) konsultiert elektronischen Pensionsakte des Betreffenden (Capelo) konsultiert
werden. Das Personalmitglied muss fehlende oder eventuell fehlerhafte werden. Das Personalmitglied muss fehlende oder eventuell fehlerhafte
Daten in seiner Laufbahn anhand einer Bescheinigung seines ehemaligen Daten in seiner Laufbahn anhand einer Bescheinigung seines ehemaligen
Arbeitgebers im öffentlichen Sektor nachweisen. Arbeitgebers im öffentlichen Sektor nachweisen.
Die diesbezüglichen Belege müssen ebenfalls dem SSGPI vom Arbeitgeber Die diesbezüglichen Belege müssen ebenfalls dem SSGPI vom Arbeitgeber
übermittelt werden, damit dieser eine korrekte Berechnung des übermittelt werden, damit dieser eine korrekte Berechnung des
Wartegehalts vornehmen kann. Wartegehalts vornehmen kann.
Der IVP-Zeitraum wird für die Bestimmung des Anspruchs auf Pension Der IVP-Zeitraum wird für die Bestimmung des Anspruchs auf Pension
berücksichtigt. Er wird mit anderen Worten ohne berücksichtigt. Er wird mit anderen Worten ohne
Steigerungskoeffizienten angerechnet, um zu überprüfen, ob das Steigerungskoeffizienten angerechnet, um zu überprüfen, ob das
Personalmitglied die Bedingungen für die Vorruhestandspension erfüllt. Personalmitglied die Bedingungen für die Vorruhestandspension erfüllt.
Dagegen wird er nicht für die Berechnung der Höhe der Pension Dagegen wird er nicht für die Berechnung der Höhe der Pension
berücksichtigt. berücksichtigt.
4.6. Ersetzung des Personalmitglieds in IVP 4.6. Ersetzung des Personalmitglieds in IVP
Das Polizeikorps, in dem ein Personalmitglied in den Genuss der IVP Das Polizeikorps, in dem ein Personalmitglied in den Genuss der IVP
gekommen ist, kann dieses ersetzen. gekommen ist, kann dieses ersetzen.
5. Zuschüsse 5. Zuschüsse
5.1. Anwendungsbereich 5.1. Anwendungsbereich
Der Königliche Erlass vom 22. Februar 2016 zur Festlegung der Der Königliche Erlass vom 22. Februar 2016 zur Festlegung der
Modalitäten für die Gewährung der Zuschüsse zur Unterstützung der Modalitäten für die Gewährung der Zuschüsse zur Unterstützung der
Laufbahnenderegelung für Personalmitglieder des Einsatzkaders der Laufbahnenderegelung für Personalmitglieder des Einsatzkaders der
lokalen Polizei für das Jahr 2016 sieht die Gewährung von Zuschüssen lokalen Polizei für das Jahr 2016 sieht die Gewährung von Zuschüssen
für das Jahr 2016 vor. Für die Jahre 2017 bis 2019 wird ein ähnlicher für das Jahr 2016 vor. Für die Jahre 2017 bis 2019 wird ein ähnlicher
Königlicher Erlass ergehen. Königlicher Erlass ergehen.
Die Polizeizonen können die Zuschüsse für Personalmitglieder in Die Polizeizonen können die Zuschüsse für Personalmitglieder in
Anspruch nehmen, die die Bedingungen von Artikel XII.XIII.1 RSPol Anspruch nehmen, die die Bedingungen von Artikel XII.XIII.1 RSPol
erfüllen. Der PDÖS (Pensionsdienst für den Öffentlichen Sektor) wird erfüllen. Der PDÖS (Pensionsdienst für den Öffentlichen Sektor) wird
zu diesem Zweck das erstmögliche Pensionsdatum (P-Datum genannt) der zu diesem Zweck das erstmögliche Pensionsdatum (P-Datum genannt) der
betroffenen Personalmitglieder mitteilen. betroffenen Personalmitglieder mitteilen.
Konkret sind folgende Personalmitglieder betroffen: Konkret sind folgende Personalmitglieder betroffen:
a) Personalmitglieder in Inaktivität vor der Pension. a) Personalmitglieder in Inaktivität vor der Pension.
Für diese Personalmitglieder können die Polizeidienste einen Zuschuss Für diese Personalmitglieder können die Polizeidienste einen Zuschuss
beantragen, der Folgendem entspricht: beantragen, der Folgendem entspricht:
- dem bezahlten Wartegehalt, - dem bezahlten Wartegehalt,
- dem für den Monat Dezember ausgerechneten Wartegehalt, - dem für den Monat Dezember ausgerechneten Wartegehalt,
- dem bezahlten Urlaubsgeld, - dem bezahlten Urlaubsgeld,
- der ausgerechneten Jahresendzulage, - der ausgerechneten Jahresendzulage,
- den Arbeitgeberbeiträgen, - den Arbeitgeberbeiträgen,
b) Personalmitglieder, die die Bedingungen erfüllen, um in den Genuss b) Personalmitglieder, die die Bedingungen erfüllen, um in den Genuss
der Inaktivität zu kommen, aber wählen, länger zu arbeiten. der Inaktivität zu kommen, aber wählen, länger zu arbeiten.
Für diese Personalmitglieder können die Polizeidienste einen Zuschuss Für diese Personalmitglieder können die Polizeidienste einen Zuschuss
beantragen, der Folgendem entspricht: beantragen, der Folgendem entspricht:
- dem bezahlten Gehalt ohne Zulagen und Entschädigungen, - dem bezahlten Gehalt ohne Zulagen und Entschädigungen,
- dem für den Monat Dezember ausgerechneten Gehalt, ohne Zulagen und - dem für den Monat Dezember ausgerechneten Gehalt, ohne Zulagen und
Entschädigungen, Entschädigungen,
- dem bezahlten Urlaubsgeld, - dem bezahlten Urlaubsgeld,
- der ausgerechneten Jahresendzulage, - der ausgerechneten Jahresendzulage,
- den Arbeitgeberbeiträgen. - den Arbeitgeberbeiträgen.
Der Zuschuss wird jedoch nicht für vollständige Kalendermonate Der Zuschuss wird jedoch nicht für vollständige Kalendermonate
gewährt, während deren das Personalmitglied Krankenurlaub hatte. gewährt, während deren das Personalmitglied Krankenurlaub hatte.
5.2. Antragsakte 5.2. Antragsakte
5.2.1. Wann 5.2.1. Wann
Die Zone übermittelt dem DGR/DRP-DPP (Dienst Personalverwaltung der Die Zone übermittelt dem DGR/DRP-DPP (Dienst Personalverwaltung der
Direktion des Personals der föderalen Polizei) für jedes betroffene Direktion des Personals der föderalen Polizei) für jedes betroffene
Personalmitglied spätestens 3 Monate, bevor dieses Personalmitglied Personalmitglied spätestens 3 Monate, bevor dieses Personalmitglied
die in Artikel XII.XIII.1 RSPol erwähnten Bedingungen erfüllt, eine die in Artikel XII.XIII.1 RSPol erwähnten Bedingungen erfüllt, eine
Antragsakte. Antragsakte.
5.2.2. Inhalt 5.2.2. Inhalt
Diese Antragsakte umfasst pro Personalmitglied alle nötigen Belege, Diese Antragsakte umfasst pro Personalmitglied alle nötigen Belege,
mit denen nachgewiesen wird, dass das Personalmitglied die in Artikel mit denen nachgewiesen wird, dass das Personalmitglied die in Artikel
XII.XIII.1 RSPol erwähnten Bedingungen erfüllt, nämlich: XII.XIII.1 RSPol erwähnten Bedingungen erfüllt, nämlich:
- den Nachweis, dass das Personalmitglied 58 Jahre alt ist (2), - den Nachweis, dass das Personalmitglied 58 Jahre alt ist (2),
- den Nachweis, dass das Personalmitglied zwanzig Dienstjahre im - den Nachweis, dass das Personalmitglied zwanzig Dienstjahre im
öffentlichen Sektor aufweist (zum Beispiel durch einen Auszug aus öffentlichen Sektor aufweist (zum Beispiel durch einen Auszug aus
www.mypension.be), www.mypension.be),
- den Nachweis, dass das Personalmitglied am Ende des höchstens - den Nachweis, dass das Personalmitglied am Ende des höchstens
vierjährigen Zeitraums der Inaktivität die in Artikel 46 des Gesetzes vierjährigen Zeitraums der Inaktivität die in Artikel 46 des Gesetzes
vom 15. Mai 1984 zur Festlegung von Maßnahmen zur Harmonisierung der vom 15. Mai 1984 zur Festlegung von Maßnahmen zur Harmonisierung der
Pensionsregelungen vorgesehenen Bedingungen erfüllt, um Anspruch auf Pensionsregelungen vorgesehenen Bedingungen erfüllt, um Anspruch auf
eine Vorruhestandspension zu erheben. Der Nachweis erfolgt durch das eine Vorruhestandspension zu erheben. Der Nachweis erfolgt durch das
"P-Datum" des Personalmitglieds, das der PDÖS mitgeteilt hat. Die "P-Datum" des Personalmitglieds, das der PDÖS mitgeteilt hat. Die
föderale Polizei wird die Anträge für das P-Datum für alle föderale Polizei wird die Anträge für das P-Datum für alle
Personalmitglieder der integrierten Polizei zentralisieren und an den Personalmitglieder der integrierten Polizei zentralisieren und an den
PDÖS weiterleiten. Der DGR/DRP-DPP wird anschließend den betroffenen PDÖS weiterleiten. Der DGR/DRP-DPP wird anschließend den betroffenen
Polizeizonen das P-Datum der betroffenen Personalmitglieder mitteilen. Polizeizonen das P-Datum der betroffenen Personalmitglieder mitteilen.
Die Polizeizonen brauchen demnach keinen Kontakt mit dem PDÖS Die Polizeizonen brauchen demnach keinen Kontakt mit dem PDÖS
aufzunehmen, um diese Information zu erhalten. Die Polizeizonen werden aufzunehmen, um diese Information zu erhalten. Die Polizeizonen werden
gebeten, Capelo für die betroffenen Personalmitglieder auszufüllen, gebeten, Capelo für die betroffenen Personalmitglieder auszufüllen,
sodass das P-Datum bestimmt werden kann. sodass das P-Datum bestimmt werden kann.
Wenn das Personalmitglied die IVP in Anspruch nehmen möchte, muss die Wenn das Personalmitglied die IVP in Anspruch nehmen möchte, muss die
Akte ebenfalls den Beschluss des Gemeinderates beziehungsweise des Akte ebenfalls den Beschluss des Gemeinderates beziehungsweise des
Polizeirates oder gegebenenfalls des Bürgermeisters beziehungsweise Polizeirates oder gegebenenfalls des Bürgermeisters beziehungsweise
des Polizeikollegiums, mit dem die IVP gewährt wird, enthalten. des Polizeikollegiums, mit dem die IVP gewährt wird, enthalten.
Die Anträge in Bezug auf das erste Quartal 2016 müssen spätestens am Die Anträge in Bezug auf das erste Quartal 2016 müssen spätestens am
1. März 2016 beim DGR/DRP-DPP eingereicht werden. 1. März 2016 beim DGR/DRP-DPP eingereicht werden.
Wenn der DGR/DRP-DPP feststellt, dass die Antragsakte unvollständig Wenn der DGR/DRP-DPP feststellt, dass die Antragsakte unvollständig
ist, nimmt der DGR/DRP-DPP Kontakt mit dem Personaldienst der ist, nimmt der DGR/DRP-DPP Kontakt mit dem Personaldienst der
betreffenden Zone auf. Wenn die Bedingungen für die Inanspruchnahme betreffenden Zone auf. Wenn die Bedingungen für die Inanspruchnahme
der Zuschüsse nicht erfüllt sind, lehnt der DGR/DRP-DPP den Antrag ab der Zuschüsse nicht erfüllt sind, lehnt der DGR/DRP-DPP den Antrag ab
und informiert er die Zone darüber. und informiert er die Zone darüber.
5.2.3. Administrative Daten 5.2.3. Administrative Daten
In der Antragsakte teilt die Zone die Nummer des Kontos mit, auf das In der Antragsakte teilt die Zone die Nummer des Kontos mit, auf das
sie bezahlt werden möchte. Änderungen der Daten einer Zone (zum sie bezahlt werden möchte. Änderungen der Daten einer Zone (zum
Beispiel Adressenänderung, Änderung der Kontonummer usw.) werden beim Beispiel Adressenänderung, Änderung der Kontonummer usw.) werden beim
nächstfolgenden Quartalsantrag auf Zuschüsse mitgeteilt. nächstfolgenden Quartalsantrag auf Zuschüsse mitgeteilt.
5.3. Rolle des SSGPI 5.3. Rolle des SSGPI
Der DGR/DRP-DPP übermittelt dem SSGPI die Liste der validierten Der DGR/DRP-DPP übermittelt dem SSGPI die Liste der validierten
Antragsakten, nämlich die der Personalmitglieder, die: Antragsakten, nämlich die der Personalmitglieder, die:
- entweder in den Genuss der IVP kommen - entweder in den Genuss der IVP kommen
- oder die Bedingungen erfüllen, um in den Genuss der IVP zu kommen, - oder die Bedingungen erfüllen, um in den Genuss der IVP zu kommen,
jedoch länger arbeiten. jedoch länger arbeiten.
Das SSGPI übermittelt den Zonen und dem DGR/DRP-DPP für jedes Das SSGPI übermittelt den Zonen und dem DGR/DRP-DPP für jedes
Personalmitglied eine Berechnung, je nach Fall, Personalmitglied eine Berechnung, je nach Fall,
- des Wartegehalts während des Zeitraums der IVP, - des Wartegehalts während des Zeitraums der IVP,
- des Gehalts, - des Gehalts,
- der Jahresendzulage, - der Jahresendzulage,
- des Urlaubsgelds, - des Urlaubsgelds,
- der diesbezüglichen Arbeitgeberbeiträge. - der diesbezüglichen Arbeitgeberbeiträge.
5.4. Anträge auf Bezuschussung 5.4. Anträge auf Bezuschussung
5.4.1. Inhalt 5.4.1. Inhalt
Die Zonen beantragen die Zuschüsse pro abgeschlossenes Quartal beim Die Zonen beantragen die Zuschüsse pro abgeschlossenes Quartal beim
DGR/DRP-DPP. Die Anträge auf Bezuschussung umfassen pro DGR/DRP-DPP. Die Anträge auf Bezuschussung umfassen pro
Personalmitglied die monatliche Berechnung des SSGPI sowie den Vermerk Personalmitglied die monatliche Berechnung des SSGPI sowie den Vermerk
der Anzahl vollständiger Kalendermonate, während deren das der Anzahl vollständiger Kalendermonate, während deren das
Personalmitglied im betreffenden Quartal Krankenurlaub hatte. Personalmitglied im betreffenden Quartal Krankenurlaub hatte.
Für jeden Quartalsantrag auf Bezuschussung übermittelt die Zone zudem Für jeden Quartalsantrag auf Bezuschussung übermittelt die Zone zudem
eine Bescheinigung mit folgenden Angaben: eine Bescheinigung mit folgenden Angaben:
- Anzahl Personalmitglieder in IVP, - Anzahl Personalmitglieder in IVP,
- Anzahl Personalmitglieder, deren Arbeit in der eigenen Funktion - Anzahl Personalmitglieder, deren Arbeit in der eigenen Funktion
angepasst worden ist, angepasst worden ist,
- Anzahl Personalmitglieder, die eine angepasste Arbeit in einer - Anzahl Personalmitglieder, die eine angepasste Arbeit in einer
anderen Funktion erhalten haben. anderen Funktion erhalten haben.
Sowohl negative wie auch positive Berichtigungen in den Berechnungen Sowohl negative wie auch positive Berichtigungen in den Berechnungen
des SSGPI werden nur für die Zahlung der Zuschüsse während des des SSGPI werden nur für die Zahlung der Zuschüsse während des
laufenden Kalenderjahres berücksichtigt. Negative und positive laufenden Kalenderjahres berücksichtigt. Negative und positive
Berichtigungen, die sich auf ein vorhergehendes Kalenderjahr beziehen, Berichtigungen, die sich auf ein vorhergehendes Kalenderjahr beziehen,
werden aus den Anträgen beseitigt. werden aus den Anträgen beseitigt.
5.4.2. Zahlungsbelege 5.4.2. Zahlungsbelege
Die Zahlungsbelege, worunter die effektive Zahlung des Gehalts oder Die Zahlungsbelege, worunter die effektive Zahlung des Gehalts oder
des Wartegehalts an das Personalmitglied, werden sorgfältig von den des Wartegehalts an das Personalmitglied, werden sorgfältig von den
Buchhaltern der Zonen aufbewahrt. Buchhaltern der Zonen aufbewahrt.
Für jeden Antrag unterschreibt der Buchhalter der Polizeizone eine Für jeden Antrag unterschreibt der Buchhalter der Polizeizone eine
eidesstattliche Erklärung, mit der er bescheinigt, dass die vom SSGPI eidesstattliche Erklärung, mit der er bescheinigt, dass die vom SSGPI
mitgeteilten Beträge bezahlt worden sind oder es noch werden mitgeteilten Beträge bezahlt worden sind oder es noch werden
(Dezember). (Dezember).
Die föderale Polizei behält sich das Recht vor, die Zahlungsbelege zu Die föderale Polizei behält sich das Recht vor, die Zahlungsbelege zu
verlangen, um zu überprüfen, ob die vom SSGPI ausgerechneten Beträge verlangen, um zu überprüfen, ob die vom SSGPI ausgerechneten Beträge
bezahlt worden sind. Wenn diese Zahlungsbelege nicht geliefert werden bezahlt worden sind. Wenn diese Zahlungsbelege nicht geliefert werden
können oder nicht ausreichen, kann die föderale Polizei im Namen des können oder nicht ausreichen, kann die föderale Polizei im Namen des
Staates gemäß den Artikeln 121 bis 124 des Gesetzes vom 22. Mai 2003 Staates gemäß den Artikeln 121 bis 124 des Gesetzes vom 22. Mai 2003
zur Organisation des Haushaltsplans und der Buchführung des zur Organisation des Haushaltsplans und der Buchführung des
Föderalstaates die Rückerstattung der Zuschüsse verlangen. Föderalstaates die Rückerstattung der Zuschüsse verlangen.
5.4.3. Verfahren für die Bearbeitung der Anträge auf Bezuschussung 5.4.3. Verfahren für die Bearbeitung der Anträge auf Bezuschussung
Die Bezuschussungsanträge der Polizeizonen werden dem DGR/DRP-DPP pro Die Bezuschussungsanträge der Polizeizonen werden dem DGR/DRP-DPP pro
abgeschlossenes Quartal spätestens am fünften Werktag des folgenden abgeschlossenes Quartal spätestens am fünften Werktag des folgenden
Quartals übermittelt. Quartals übermittelt.
Für das letzte Quartal des Jahres werden die Anträge mit Bezug auf die Für das letzte Quartal des Jahres werden die Anträge mit Bezug auf die
Monate Oktober und November sowie die Schätzungen für den Monat Monate Oktober und November sowie die Schätzungen für den Monat
Dezember vor dem 10. Dezember übermittelt. Dezember vor dem 10. Dezember übermittelt.
Die Schätzungen für den Monat Dezember müssen vor dem 29. Dezember von Die Schätzungen für den Monat Dezember müssen vor dem 29. Dezember von
der lokalen Polizei bestätigt oder angepasst werden. der lokalen Polizei bestätigt oder angepasst werden.
Neue Bezuschussungsanträge, die der DGR/DRP-DPP nach dem 10. Dezember Neue Bezuschussungsanträge, die der DGR/DRP-DPP nach dem 10. Dezember
erhält, werden nicht mehr berücksichtigt. erhält, werden nicht mehr berücksichtigt.
Der DGR/DRP-DPP überprüft die Anträge und leitet sie nach Begutachtung Der DGR/DRP-DPP überprüft die Anträge und leitet sie nach Begutachtung
durch die Finanzinspektion an den DRF weiter, der die Auszahlung der durch die Finanzinspektion an den DRF weiter, der die Auszahlung der
validierten Anträge vornimmt. validierten Anträge vornimmt.
Im Haushaltsplan des Föderalstaats wird ein Höchstgesamtbetrag für die Im Haushaltsplan des Föderalstaats wird ein Höchstgesamtbetrag für die
Zuschüsse in Abschnitt 17 "Föderale Polizei und integrierte Zuschüsse in Abschnitt 17 "Föderale Polizei und integrierte
Arbeitsweise" des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans eingetragen. Die Arbeitsweise" des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans eingetragen. Die
Zuschüsse werden pro Quartal auf der Grundlage der rechtzeitig Zuschüsse werden pro Quartal auf der Grundlage der rechtzeitig
erhaltenen Bezuschussungsanträge bezahlt. Wenn festgestellt wird, dass erhaltenen Bezuschussungsanträge bezahlt. Wenn festgestellt wird, dass
die Bezuschussungsanträge für einen bestimmten Zeitraum (Quartal oder die Bezuschussungsanträge für einen bestimmten Zeitraum (Quartal oder
Monat) den übrig bleibenden Betrag überschreiten, wird dieser Betrag Monat) den übrig bleibenden Betrag überschreiten, wird dieser Betrag
verhältnismäßig unter die verschiedenen beantragenden Polizeizonen verhältnismäßig unter die verschiedenen beantragenden Polizeizonen
entsprechend dem Betrag der für diesen Zeitraum validierten Anträge entsprechend dem Betrag der für diesen Zeitraum validierten Anträge
aufgeteilt. Für die späteren Antragszeiträume dieses Kalenderjahres aufgeteilt. Für die späteren Antragszeiträume dieses Kalenderjahres
wird kein weiterer Zuschuss bezahlt. wird kein weiterer Zuschuss bezahlt.
Wenn eine Zone ihre Bezuschussungsanträge für ein Quartal zu spät, Wenn eine Zone ihre Bezuschussungsanträge für ein Quartal zu spät,
aber vor dem 10. Dezember einreicht, werden diese Anträge beim aber vor dem 10. Dezember einreicht, werden diese Anträge beim
nächsten Quartal nach dem Antrag (oder gegebenenfalls im Dezember) nächsten Quartal nach dem Antrag (oder gegebenenfalls im Dezember)
bearbeitet. Dies bedeutet auch, dass, wenn der übrig bleibende Betrag bearbeitet. Dies bedeutet auch, dass, wenn der übrig bleibende Betrag
nicht ausreicht, diese Bezuschussungsanträge auch bei der nicht ausreicht, diese Bezuschussungsanträge auch bei der
verhältnismäßigen Aufteilung der Zuschüsse berücksichtigt werden. verhältnismäßigen Aufteilung der Zuschüsse berücksichtigt werden.
Für die Jahre 2017 bis 2019 sind auf meinen Antrag hin bereits Für die Jahre 2017 bis 2019 sind auf meinen Antrag hin bereits
Haushaltsmittel vorgesehen worden; diese Jahre werden Gegenstand eines Haushaltsmittel vorgesehen worden; diese Jahre werden Gegenstand eines
anderen Erlasses für die Gewährung von Zuschüssen sein. anderen Erlasses für die Gewährung von Zuschüssen sein.
Ich baue auf Ihre Mitarbeit bei der Entwicklung der neuen Konzepte im Ich baue auf Ihre Mitarbeit bei der Entwicklung der neuen Konzepte im
Rahmen der Laufbahnenderegelung und bei einer angemessenen Bearbeitung Rahmen der Laufbahnenderegelung und bei einer angemessenen Bearbeitung
der Finanzierungsakten. der Finanzierungsakten.
Der Vizepremierminister Der Vizepremierminister
und Minister der Sicherheit und des Innern und Minister der Sicherheit und des Innern
J. JAMBON J. JAMBON
_______ _______
Fußnoten Fußnoten
(1) Das erstmögliche Pensionsdatum für das betroffene Personalmitglied (1) Das erstmögliche Pensionsdatum für das betroffene Personalmitglied
im Rahmen einer Pension auf Antrag. im Rahmen einer Pension auf Antrag.
(2) Oder 60 Jahre für Offiziere, die früher in den Genuss des Vorteils (2) Oder 60 Jahre für Offiziere, die früher in den Genuss des Vorteils
eines vorgezogenen Pensionsalters von 58 Jahren gekommen waren. eines vorgezogenen Pensionsalters von 58 Jahren gekommen waren.
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