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Meertalige weergave van Omzendbrief van 21/02/2006
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Omzendbrief OOP 34 houdende specificaties bij de uitvoering van het koninklijk besluit van 20 juli 2005 houdende de regels voor het ticketbeheer ter gelegenheid van voetbalwedstrijden. - Duitse vertaling Circulaire OOP 34 portant les spécifications relatives à l'exécution de l'arrêté royal du 20 juillet 2005 réglant les modalités de la gestion des billets à l'occasion des matches de football. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
21 FEBRUARI 2006. - Omzendbrief OOP 34 houdende specificaties bij de 21 FEVRIER 2006. - Circulaire OOP 34 portant les spécifications
uitvoering van het koninklijk besluit van 20 juli 2005 houdende de relatives à l'exécution de l'arrêté royal du 20 juillet 2005 réglant
regels voor het ticketbeheer ter gelegenheid van voetbalwedstrijden. - les modalités de la gestion des billets à l'occasion des matches de
Duitse vertaling football. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief OOP Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
34 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 21 februari 2006 circulaire OOP 34 du Ministre de l'Intérieur du 21 février 2006
houdende specificaties bij de uitvoering van het koninklijk besluit portant les spécifications relatives à l'exécution de l'arrêté royal
van 20 juli 2005 houdende de regels voor het ticketbeheer ter du 20 juillet 2005 réglant les modalités de la gestion des billets à
gelegenheid van voetbalwedstrijden (Belgisch Staatsblad van 1 maart l'occasion des matches de football (Moniteur belge du 1er mars 2006),
2006), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling bij het établie par le Service central de traduction allemande auprès du
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.
21. FEBRUAR 2006 - Rundschreiben OOP 34 über die Spezifikationen in 21. FEBRUAR 2006 - Rundschreiben OOP 34 über die Spezifikationen in
Bezug auf die Ausführung des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2005 Bezug auf die Ausführung des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2005
zur Regelung der Modalitäten für das Kartenmanagement bei zur Regelung der Modalitäten für das Kartenmanagement bei
Fussballspielen Fussballspielen
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
Zur Information an die Frauen und Herren Bürgermeister und Zur Information an die Frauen und Herren Bürgermeister und
Bezirkskommissare Bezirkskommissare
Bezugszeichen: OOP 34. Bezugszeichen: OOP 34.
Zielgruppe: Zielgruppe:
- Bürgermeister und Polizeidienste, auf deren Zuständigkeitsgebiet ein - Bürgermeister und Polizeidienste, auf deren Zuständigkeitsgebiet ein
Fussballverein (vor allem) der ersten, zweiten, dritten oder vierten Fussballverein (vor allem) der ersten, zweiten, dritten oder vierten
Nationalklasse spielt, Nationalklasse spielt,
- Fussballvereine (vor allem) der ersten, zweiten, dritten oder - Fussballvereine (vor allem) der ersten, zweiten, dritten oder
vierten Nationalklasse, vierten Nationalklasse,
- Fussballfans und Vereinigungen von Fans. - Fussballfans und Vereinigungen von Fans.
Neuerung: Neuerung:
Abänderung des Rundschreibens OOP 34 vom 13. November 2001, Abänderung des Rundschreibens OOP 34 vom 13. November 2001,
Verdeutlichung durch den Königlichen Erlass vom 20. Juli 2005 zur Verdeutlichung durch den Königlichen Erlass vom 20. Juli 2005 zur
Regelung der Modalitäten für das Kartenmanagement bei Fussballspielen. Regelung der Modalitäten für das Kartenmanagement bei Fussballspielen.
Zusammenfassung: Zusammenfassung:
Mit vorliegendem Rundschreiben werden die Bestimmungen des Königlichen Mit vorliegendem Rundschreiben werden die Bestimmungen des Königlichen
Erlasses vom 20. Juli 2005 zur Regelung der Modalitäten für das Erlasses vom 20. Juli 2005 zur Regelung der Modalitäten für das
Kartenmanagement bei Fussballspielen verdeutlicht. Die Kartenmanagement bei Fussballspielen verdeutlicht. Die
Verantwortlichkeiten des Veranstalters werden detailliert beschrieben. Verantwortlichkeiten des Veranstalters werden detailliert beschrieben.
Zudem werden die Bürgermeister und die Polizeidienste in Bezug auf die Zudem werden die Bürgermeister und die Polizeidienste in Bezug auf die
Anwendung des Systems Eintrittskarte + Busbeförderung (Kombiregelung) Anwendung des Systems Eintrittskarte + Busbeförderung (Kombiregelung)
sensibilisiert. sensibilisiert.
Schliesslich wird die Bedeutung einer strikten und konsequenten Schliesslich wird die Bedeutung einer strikten und konsequenten
Protokollierungspolitik auf der Grundlage des Gesetzes vom 21. Protokollierungspolitik auf der Grundlage des Gesetzes vom 21.
Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fussballspielen, abgeändert Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fussballspielen, abgeändert
durch das Gesetz vom 10. März 2003 und das Gesetz vom 27. Dezember durch das Gesetz vom 10. März 2003 und das Gesetz vom 27. Dezember
2004, hervorgehoben. 2004, hervorgehoben.
Durchzuführende Massnahmen: Durchzuführende Massnahmen:
Die Bürgermeister sind gebeten, die Grundsätze des vorliegenden Die Bürgermeister sind gebeten, die Grundsätze des vorliegenden
Rundschreibens anzuwenden (anwenden zu lassen) und über die Rundschreibens anzuwenden (anwenden zu lassen) und über die
Polizeidienste die Einhaltung der Gesetzes- und Polizeidienste die Einhaltung der Gesetzes- und
Verordnungsbestimmungen zu kontrollieren und gegebenenfalls Verordnungsbestimmungen zu kontrollieren und gegebenenfalls
protokollierend einzugreifen. protokollierend einzugreifen.
Die Bürgermeister sind insbesondere gebeten, den Punkt in Bezug auf Die Bürgermeister sind insbesondere gebeten, den Punkt in Bezug auf
die Kombiregelung gebührend zu berücksichtigen. die Kombiregelung gebührend zu berücksichtigen.
Schlüsselbegriffe: Schlüsselbegriffe:
Kartenmanagement bei Fussballspielen - Verantwortlichkeiten des Kartenmanagement bei Fussballspielen - Verantwortlichkeiten des
Veranstalters - Anfertigung und Vertrieb von Eintrittskarten und Veranstalters - Anfertigung und Vertrieb von Eintrittskarten und
Abonnements - Einlasskontrolle - Trennung der Fans - Einhaltung der Abonnements - Einlasskontrolle - Trennung der Fans - Einhaltung der
Stadionverbote - Treuesystem - Kombiregelung - Stadionverbote - Treuesystem - Kombiregelung -
Protokollierungspolitik. Protokollierungspolitik.
Kontakt: Kontakt:
Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik
Fussballzelle Fussballzelle
Waterloolaan / Boulevard de Waterloo 76 Waterloolaan / Boulevard de Waterloo 76
1000 Brüssel 1000 Brüssel
Sachbearbeiter: Sachbearbeiter:
NL: Jo Vanhecke (02-557 34 10 - jo.vanhecke@ibz.fgov.be) NL: Jo Vanhecke (02-557 34 10 - jo.vanhecke@ibz.fgov.be)
FR: Sandrine Honnay (02-557 34 04 - sandrine.honnay@ibz.fgov.be) FR: Sandrine Honnay (02-557 34 04 - sandrine.honnay@ibz.fgov.be)
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
1. Einleitung 1. Einleitung
Nach In-Kraft-Treten des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 über die Nach In-Kraft-Treten des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 über die
Sicherheit bei Fussballspielen (nachstehend « Fussballgesetz » Sicherheit bei Fussballspielen (nachstehend « Fussballgesetz »
genannt) erfolgten die Anfertigung und der Vertrieb von genannt) erfolgten die Anfertigung und der Vertrieb von
Eintrittskarten und Abonnements sowie die Einlasskontrolle auf der Eintrittskarten und Abonnements sowie die Einlasskontrolle auf der
Grundlage des Königlichen Erlasses vom 3. Juni 1999 zur Regelung der Grundlage des Königlichen Erlasses vom 3. Juni 1999 zur Regelung der
Modalitäten für das Kartenmanagement bei Fussballspielen, abgeändert Modalitäten für das Kartenmanagement bei Fussballspielen, abgeändert
durch den Königlichen Erlass vom 3. November 2001. durch den Königlichen Erlass vom 3. November 2001.
Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass die Umsetzung des vorerwähnten Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass die Umsetzung des vorerwähnten
Königlichen Erlasses vor Ort nicht zu den gewünschten Ergebnissen in Königlichen Erlasses vor Ort nicht zu den gewünschten Ergebnissen in
Sachen Sicherheit geführt hat. Zudem waren die auferlegten Regeln ein Sachen Sicherheit geführt hat. Zudem waren die auferlegten Regeln ein
erhebliches Hindernis für den gewöhnlichen und gutgesinnten Fan, der erhebliches Hindernis für den gewöhnlichen und gutgesinnten Fan, der
einem Fussballspiel beiwohnen wollte; dies entspricht nicht dem Ziel, einem Fussballspiel beiwohnen wollte; dies entspricht nicht dem Ziel,
aus Fussball wieder eine sichere, aber auch angenehme und familiäre aus Fussball wieder eine sichere, aber auch angenehme und familiäre
Veranstaltung zu machen. Diese Feststellungen haben zu einer Reihe Veranstaltung zu machen. Diese Feststellungen haben zu einer Reihe
Anpassungen des vorerwähnten Königlichen Erlasses geführt, wobei der Anpassungen des vorerwähnten Königlichen Erlasses geführt, wobei der
Verantwortung des Veranstalters eine zentrale Stellung zukommt. Der Verantwortung des Veranstalters eine zentrale Stellung zukommt. Der
neue Königliche Erlass vom 20. Juli 2005 wurde im Belgischen neue Königliche Erlass vom 20. Juli 2005 wurde im Belgischen
Staatsblatt vom 3. August 2005 veröffentlicht und ist sofort in Kraft Staatsblatt vom 3. August 2005 veröffentlicht und ist sofort in Kraft
getreten. getreten.
Vorliegendes Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben OOP 34 vom 13. Vorliegendes Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben OOP 34 vom 13.
November 2001 über die Spezifikationen in Bezug auf die Ausführung des November 2001 über die Spezifikationen in Bezug auf die Ausführung des
Königlichen Erlasses vom 3. November 2001 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 3. November 2001 zur Abänderung des
Königlichen Erlasses vom 3. Juni 1999 zur Regelung der Modalitäten für Königlichen Erlasses vom 3. Juni 1999 zur Regelung der Modalitäten für
das Kartenmanagement bei Fussballspielen, das aufgehoben wird. das Kartenmanagement bei Fussballspielen, das aufgehoben wird.
2. Die neue Regelung 2. Die neue Regelung
Der neue Königliche Erlass vom 20. Juli 2005 ist im Ganzen anwendbar Der neue Königliche Erlass vom 20. Juli 2005 ist im Ganzen anwendbar
auf alle Spiele, auf die das Fussballgesetz Anwendung findet. Dies auf alle Spiele, auf die das Fussballgesetz Anwendung findet. Dies
bedeutet, dass die Modalitäten für das Kartenmanagement ausnahmslos bedeutet, dass die Modalitäten für das Kartenmanagement ausnahmslos
für nationale und internationale Spiele gelten, auch wenn diese Spiele für nationale und internationale Spiele gelten, auch wenn diese Spiele
von einem Verein oder einem koordinierenden Sportverband veranstaltet von einem Verein oder einem koordinierenden Sportverband veranstaltet
werden, der in einer tieferen Nationalklasse als den beiden höchsten werden, der in einer tieferen Nationalklasse als den beiden höchsten
Nationalklassen spielt (zum Beispiel: Freundschaftsspiele und Spiele Nationalklassen spielt (zum Beispiel: Freundschaftsspiele und Spiele
im Rahmen des Belgischen Pokals). im Rahmen des Belgischen Pokals).
In der neuen Regelung ist nicht mehr die Rede von einem In der neuen Regelung ist nicht mehr die Rede von einem
Legitimationsmittel als möglichem Mittel zur Identifizierung. Dies Legitimationsmittel als möglichem Mittel zur Identifizierung. Dies
bedeutet, dass die so genannte « Fankarte » als obligatorisches bedeutet, dass die so genannte « Fankarte » als obligatorisches
Identifizierungsmittel abgeschafft wird. Identifizierungsmittel abgeschafft wird.
a) Allgemeine Bestimmungen a) Allgemeine Bestimmungen
Die Einbeziehung der Veranstalter in die Verantwortung wird in Bezug Die Einbeziehung der Veranstalter in die Verantwortung wird in Bezug
auf die Anfertigung und den Vertrieb von Eintrittskarten und auf die Anfertigung und den Vertrieb von Eintrittskarten und
Abonnements und in Bezug auf die Einlasskontrolle auf folgende Abonnements und in Bezug auf die Einlasskontrolle auf folgende
Bereiche ausgedehnt: Bereiche ausgedehnt:
- Einhaltung der Sicherheitskapazität des Stadions, - Einhaltung der Sicherheitskapazität des Stadions,
- korrekte Trennung der Fans in Übereinstimmung mit der Infrastruktur, - korrekte Trennung der Fans in Übereinstimmung mit der Infrastruktur,
- Lokalisierung der Zuschauer im Stadion, - Lokalisierung der Zuschauer im Stadion,
- Verweigerung der Herausgabe einer Eintrittskarte oder eines - Verweigerung der Herausgabe einer Eintrittskarte oder eines
Abonnements an Personen, die mit einem Stadionverbot belegt sind, Abonnements an Personen, die mit einem Stadionverbot belegt sind,
- Identifizierung des Fussballspiels oder Gültigkeitsdauer des - Identifizierung des Fussballspiels oder Gültigkeitsdauer des
Abonnements, Abonnements,
- Identifizierung und Verantwortung des Vertreibers der - Identifizierung und Verantwortung des Vertreibers der
Eintrittskarten und Abonnements, Eintrittskarten und Abonnements,
- Verantwortung des Veranstalters in seiner Beziehung zum Vertreiber, - Verantwortung des Veranstalters in seiner Beziehung zum Vertreiber,
- Verantwortung der Fans und der Fanklubs, - Verantwortung der Fans und der Fanklubs,
- für Eintrittskarten und Abonnements erforderliche Qualitätsgarantien - für Eintrittskarten und Abonnements erforderliche Qualitätsgarantien
und auf Eintrittskarten und Abonnements zu druckende Angaben, und auf Eintrittskarten und Abonnements zu druckende Angaben,
- wirksame Einlasskontrolle, - wirksame Einlasskontrolle,
- Information der Öffentlichkeit. - Information der Öffentlichkeit.
Das Kartenmanagement bildet zusammen mit der Stadioninfrastruktur und Das Kartenmanagement bildet zusammen mit der Stadioninfrastruktur und
der Arbeit der Ordner einen der Grundpfeiler der Sicherheit bei der Arbeit der Ordner einen der Grundpfeiler der Sicherheit bei
Fussballspielen. In diesem Rahmen kommt dem Sicherheitsbeauftragten in Fussballspielen. In diesem Rahmen kommt dem Sicherheitsbeauftragten in
Bezug auf das Kartenmanagement eine Schlüsselrolle zu und folglich Bezug auf das Kartenmanagement eine Schlüsselrolle zu und folglich
bekleidet er diesbezüglich eine zentrale Überwachungsfunktion. bekleidet er diesbezüglich eine zentrale Überwachungsfunktion.
b) Anfertigung von Eintrittskarten und Abonnements b) Anfertigung von Eintrittskarten und Abonnements
Eintrittskarten und Abonnements müssen hinreichend gegen Nachahmung Eintrittskarten und Abonnements müssen hinreichend gegen Nachahmung
und Fälschung gesichert sein. Zudem sind darauf verschiedene Angaben und Fälschung gesichert sein. Zudem sind darauf verschiedene Angaben
zu vermerken, die sowohl für den Zuschauer als auch für die Sicherheit zu vermerken, die sowohl für den Zuschauer als auch für die Sicherheit
wichtig sind, insbesondere ein Plan des Stadions, die Identifizierung wichtig sind, insbesondere ein Plan des Stadions, die Identifizierung
des Fussballspiels, der zugeteilte Platz im Stadion usw. Ohne einige des Fussballspiels, der zugeteilte Platz im Stadion usw. Ohne einige
dieser Bestimmungen ist es unmöglich, bestimmte Verhaltensweisen, die dieser Bestimmungen ist es unmöglich, bestimmte Verhaltensweisen, die
auf der Grundlage des Fussballgesetzes strafbar sind, wie die in auf der Grundlage des Fussballgesetzes strafbar sind, wie die in
Artikel 22 dieses Gesetzes genannten Verhaltensweisen nachzuweisen. Artikel 22 dieses Gesetzes genannten Verhaltensweisen nachzuweisen.
Ausserdem ermöglicht der Verweis auf die Hausordnung dem Veranstalter Ausserdem ermöglicht der Verweis auf die Hausordnung dem Veranstalter
die Anwendung des Verfahrens der zivilrechtlichen Ausschliessung. die Anwendung des Verfahrens der zivilrechtlichen Ausschliessung.
Es muss bei Abonnements und Eintrittskarten aus dem Vorverkauf Es muss bei Abonnements und Eintrittskarten aus dem Vorverkauf
jederzeit möglich sein, den ersten Käufer zurückzufinden. Jede jederzeit möglich sein, den ersten Käufer zurückzufinden. Jede
Eintrittskarte aus dem Vorverkauf muss ein eigenes Merkmal aufweisen, Eintrittskarte aus dem Vorverkauf muss ein eigenes Merkmal aufweisen,
wie zum Beispiel den Namen des Käufers oder eine für das Spiel wie zum Beispiel den Namen des Käufers oder eine für das Spiel
einmalige Nummer. Auf den Abonnements werden Name und Vorname der einmalige Nummer. Auf den Abonnements werden Name und Vorname der
Person vermerkt, der das Abonnement als Inhaberin zugeteilt wurde. Person vermerkt, der das Abonnement als Inhaberin zugeteilt wurde.
Sind die im Vorverkauf verteilten Eintrittskarten für einen Fanklub Sind die im Vorverkauf verteilten Eintrittskarten für einen Fanklub
bestimmt, muss auch der Name des Fanklubs auf diesen Eintrittskarten bestimmt, muss auch der Name des Fanklubs auf diesen Eintrittskarten
vermerkt werden. Auf diese Weise kann im Problemfall leicht vermerkt werden. Auf diese Weise kann im Problemfall leicht
zurückverfolgt werden, zu welchem Fanklub jemand gehört, und so auch zurückverfolgt werden, zu welchem Fanklub jemand gehört, und so auch
dieser Fanklub mitverantwortlich gemacht werden. dieser Fanklub mitverantwortlich gemacht werden.
Auf Eintrittskarten und Abonnements, die der Veranstalter nicht allen Auf Eintrittskarten und Abonnements, die der Veranstalter nicht allen
Zuschauern im freien Verkauf anbietet (Geschäftspartner, Zuschauern im freien Verkauf anbietet (Geschäftspartner,
Schiedsrichter, Einladungen durch die Geschäftsführung oder durch Schiedsrichter, Einladungen durch die Geschäftsführung oder durch
Spieler usw.), wird die Kategorie von Personen vermerkt, über die oder Spieler usw.), wird die Kategorie von Personen vermerkt, über die oder
an die die Eintrittskarte verteilt wurde (zum Beispiel: « an die die Eintrittskarte verteilt wurde (zum Beispiel: «
Schiedsrichter », « Einladung Geschäftsführung », « Spielerkarte » Schiedsrichter », « Einladung Geschäftsführung », « Spielerkarte »
oder, für einen Geschäftspartner, dessen Name). Auf diese Weise kann oder, für einen Geschäftspartner, dessen Name). Auf diese Weise kann
im Problemfall schnell und wirksam zurückverfolgt werden, über welchen im Problemfall schnell und wirksam zurückverfolgt werden, über welchen
Kanal bestimmte Personen Eintrittskarten erhalten haben, und können Kanal bestimmte Personen Eintrittskarten erhalten haben, und können
auch die betroffenen Partner sensibilisiert werden. auch die betroffenen Partner sensibilisiert werden.
Der Grundsatz der solidarischen Verantwortung des « ersten Käufers » Der Grundsatz der solidarischen Verantwortung des « ersten Käufers »
und jedes weiteren Überlassers der Eintrittskarte oder des Abonnements und jedes weiteren Überlassers der Eintrittskarte oder des Abonnements
mit dem Endbenutzer derselben beziehungsweise desselben für den mit dem Endbenutzer derselben beziehungsweise desselben für den
Schaden, den Letzterer im Stadion verursachen würde, wird beibehalten. Schaden, den Letzterer im Stadion verursachen würde, wird beibehalten.
Die Eintrittskarte und das Abonnement sind also nur « auf eigene Die Eintrittskarte und das Abonnement sind also nur « auf eigene
Gefahr » übertragbar. Dabei geht es selbstverständlich nur um eine Gefahr » übertragbar. Dabei geht es selbstverständlich nur um eine
zivilrechtliche Haftung. zivilrechtliche Haftung.
c) Vertrieb der Eintrittskarten und Abonnements c) Vertrieb der Eintrittskarten und Abonnements
Sicherheitskapazität Sicherheitskapazität
Die Gesamtanzahl Eintrittskarten, Abonnements und anderer Die Gesamtanzahl Eintrittskarten, Abonnements und anderer
Zugangsberechtigungen darf die Sicherheitskapazität, ob insgesamt oder Zugangsberechtigungen darf die Sicherheitskapazität, ob insgesamt oder
pro Block, nie überschreiten. Kein Block darf überfüllt sein. Die in pro Block, nie überschreiten. Kein Block darf überfüllt sein. Die in
der in Artikel 5 des Fussballgesetzes erwähnten jährlichen der in Artikel 5 des Fussballgesetzes erwähnten jährlichen
Vereinbarung festgelegte Sicherheitskapazität wird pro Block Vereinbarung festgelegte Sicherheitskapazität wird pro Block
berechnet, unter anderem entsprechend der gesamten Nutzbreite der berechnet, unter anderem entsprechend der gesamten Nutzbreite der
Räumungswege. Räumungswege.
Trennung der Fans und Kontrolle des Stadionverbots Trennung der Fans und Kontrolle des Stadionverbots
Der Veranstalter muss alle erforderlichen Vorsichtsmassnahmen treffen, Der Veranstalter muss alle erforderlichen Vorsichtsmassnahmen treffen,
um die rivalisierenden Fans zu trennen und die Personen, die mit einem um die rivalisierenden Fans zu trennen und die Personen, die mit einem
Stadionverbot belegt sind, abzuweisen. In beiden Fällen handelt es Stadionverbot belegt sind, abzuweisen. In beiden Fällen handelt es
sich um eine Mittelverpflichtung, die von Fall zu Fall anhand sich um eine Mittelverpflichtung, die von Fall zu Fall anhand
konkreter Fakten beurteilt wird. Bei der Trennung der rivalisierenden konkreter Fakten beurteilt wird. Bei der Trennung der rivalisierenden
Fans geht es um die Trennung der Fangruppen der am Spiel teilnehmenden Fans geht es um die Trennung der Fangruppen der am Spiel teilnehmenden
Vereine. Der Veranstalter muss alle erforderlichen Vorsichtsmassnahmen Vereine. Der Veranstalter muss alle erforderlichen Vorsichtsmassnahmen
treffen, um diese Fans zu trennen; dies bedeutet, dass keine treffen, um diese Fans zu trennen; dies bedeutet, dass keine
Eintrittskarten für die Blocks der einen Mannschaft unter die Eintrittskarten für die Blocks der einen Mannschaft unter die
Zuschauer verteilt werden, von denen man weiss oder wissen muss, dass Zuschauer verteilt werden, von denen man weiss oder wissen muss, dass
sie Anhänger der anderen Mannschaft sind. Hierfür kann der sie Anhänger der anderen Mannschaft sind. Hierfür kann der
Veranstalter sich nach bestimmten äusseren Merkmalen oder bestimmten Veranstalter sich nach bestimmten äusseren Merkmalen oder bestimmten
Verhaltensweisen der Fans richten oder im Zweifelsfall nach der Verhaltensweisen der Fans richten oder im Zweifelsfall nach der
unterstützten Mannschaft fragen. Eine Diskriminierung in Sachen unterstützten Mannschaft fragen. Eine Diskriminierung in Sachen
Eintrittspreise für Fans der Heimmannschaft oder Fans der Eintrittspreise für Fans der Heimmannschaft oder Fans der
Gastmannschaft kann zugleich eine Fanmischung zur Folge haben und Gastmannschaft kann zugleich eine Fanmischung zur Folge haben und
könnte folglich auch als Anhaltspunkt dafür dienen, ob der könnte folglich auch als Anhaltspunkt dafür dienen, ob der
Veranstalter seiner Mittelverpflichtung nachgekommen ist oder nicht. Veranstalter seiner Mittelverpflichtung nachgekommen ist oder nicht.
Für den Vertrieb der Eintrittskarten im Vorverkauf und der Abonnements Für den Vertrieb der Eintrittskarten im Vorverkauf und der Abonnements
ist eine Kontrolle der Personen, die sich identifizieren müssen, ist eine Kontrolle der Personen, die sich identifizieren müssen,
anhand der Liste der Stadionverbote vorzunehmen. Zudem muss Personen, anhand der Liste der Stadionverbote vorzunehmen. Zudem muss Personen,
die mit einem Stadionverbot belegt sind, das Abonnement entzogen die mit einem Stadionverbot belegt sind, das Abonnement entzogen
werden. Dagegen ist der Verkauf an den Schaltern des Stadions in den werden. Dagegen ist der Verkauf an den Schaltern des Stadions in den
drei Stunden vor dem Spiel ohne Identifizierung anhand der Liste der drei Stunden vor dem Spiel ohne Identifizierung anhand der Liste der
Stadionverbote abzuwickeln, denn dann ist gemäss dem Königlichen Stadionverbote abzuwickeln, denn dann ist gemäss dem Königlichen
Erlass keine Identifizierung erforderlich. Sollte der Veranstalter Erlass keine Identifizierung erforderlich. Sollte der Veranstalter
dennoch entscheiden, eine Identifizierung vorzunehmen, dann muss er dennoch entscheiden, eine Identifizierung vorzunehmen, dann muss er
die erwähnte Kontrolle durchführen. Wie dem auch sei, Personen, von die erwähnte Kontrolle durchführen. Wie dem auch sei, Personen, von
denen der Verkäufer weiss oder wissen muss, dass sie mit einem denen der Verkäufer weiss oder wissen muss, dass sie mit einem
Stadionverbot belegt sind, dürfen keine Eintrittskarte erhalten. Stadionverbot belegt sind, dürfen keine Eintrittskarte erhalten.
Vertreiber Vertreiber
Der Veranstalter ist in jedem Fall auch verantwortlich für die Der Veranstalter ist in jedem Fall auch verantwortlich für die
Einhaltung des Königlichen Erlasses durch andere Vertreiber, wie zum Einhaltung des Königlichen Erlasses durch andere Vertreiber, wie zum
Beispiel Geschäftspartner oder externe dezentralisierte Beispiel Geschäftspartner oder externe dezentralisierte
Verkaufsstellen. Mit jedem Vertreiber muss eine Vereinbarung getroffen Verkaufsstellen. Mit jedem Vertreiber muss eine Vereinbarung getroffen
werden, in der die Anforderungen an den Vertrieb angeführt werden, werden, in der die Anforderungen an den Vertrieb angeführt werden,
wobei natürlich zumindest das Fussballgesetz und seine wobei natürlich zumindest das Fussballgesetz und seine
Ausführungserlasse einzuhalten sind. In jedem Fall unterzeichnet der Ausführungserlasse einzuhalten sind. In jedem Fall unterzeichnet der
Sicherheitsbeauftragte diese Vereinbarung mit. Sicherheitsbeauftragte diese Vereinbarung mit.
Die Geschäftspartner müssen dem Veranstalter zudem mitteilen, wie sie Die Geschäftspartner müssen dem Veranstalter zudem mitteilen, wie sie
die Eintrittskarten oder Abonnements verteilen werden beziehungsweise die Eintrittskarten oder Abonnements verteilen werden beziehungsweise
verteilt haben (interne Verteilung unter das Personal, Tombola, andere verteilt haben (interne Verteilung unter das Personal, Tombola, andere
öffentliche Aktionen, Ort, an dem die Aktion stattfand, usw.). Diese öffentliche Aktionen, Ort, an dem die Aktion stattfand, usw.). Diese
Mitteilung geschieht spätestens eine Woche vor dem Spiel oder bei Mitteilung geschieht spätestens eine Woche vor dem Spiel oder bei
Bekanntmachung des Spiels, falls diese Bekanntmachung weniger als eine Bekanntmachung des Spiels, falls diese Bekanntmachung weniger als eine
Woche vor diesem Spiel erfolgt. Dadurch müssen der Veranstalter und Woche vor diesem Spiel erfolgt. Dadurch müssen der Veranstalter und
die Polizeidienste prüfen können, ob die Zuschauer in den Blocks, für die Polizeidienste prüfen können, ob die Zuschauer in den Blocks, für
die die Geschäftspartner Eintrittskarten erhalten haben, eventuell die die Geschäftspartner Eintrittskarten erhalten haben, eventuell
gemischt sein können. Gegebenenfalls sind die erforderlichen gemischt sein können. Gegebenenfalls sind die erforderlichen
alternativen Massnahmen zu treffen (zusätzliche Ordner, verschärfte alternativen Massnahmen zu treffen (zusätzliche Ordner, verschärfte
Kameraüberwachung usw.). Kameraüberwachung usw.).
Verteilung von Eintrittskarten unter die Fans der Gastmannschaft - Verteilung von Eintrittskarten unter die Fans der Gastmannschaft -
Treuesystem Treuesystem
Bei nationalen Fussballspielen ist die Gastmannschaft während des Bei nationalen Fussballspielen ist die Gastmannschaft während des
Vorverkaufs für die Verteilung der Eintrittskarten unter die eigenen Vorverkaufs für die Verteilung der Eintrittskarten unter die eigenen
Fans als Veranstalter verantwortlich. Die Heimmannschaft ist für den Fans als Veranstalter verantwortlich. Die Heimmannschaft ist für den
Verkauf an den Schaltern während der drei Stunden vor dem Spiel Verkauf an den Schaltern während der drei Stunden vor dem Spiel
verantwortlich. Vergibt die Heimmannschaft auch während des verantwortlich. Vergibt die Heimmannschaft auch während des
Vorverkaufs Eintrittskarten an Gastfans, so gilt sie als Vertreiber Vorverkaufs Eintrittskarten an Gastfans, so gilt sie als Vertreiber
und dezentralisierte Verkaufsstelle der Gastmannschaft, mit der dann und dezentralisierte Verkaufsstelle der Gastmannschaft, mit der dann
auch die oben erwähnte Vereinbarung abzuschliessen ist. Jedenfalls auch die oben erwähnte Vereinbarung abzuschliessen ist. Jedenfalls
müssen die Eintrittskarten vorrangig an die Fans und Fanklubs vergeben müssen die Eintrittskarten vorrangig an die Fans und Fanklubs vergeben
werden, die in der Vergangenheit keine Probleme verursacht haben werden, die in der Vergangenheit keine Probleme verursacht haben
(Treuesystem). Diese Probleme können Störungen der öffentlichen (Treuesystem). Diese Probleme können Störungen der öffentlichen
Ordnung, Verstösse gegen das Fussballgesetz, Straftaten oder ein Ordnung, Verstösse gegen das Fussballgesetz, Straftaten oder ein
allgemeines Fehlverhalten eines Fans oder Fanklubs betreffen. allgemeines Fehlverhalten eines Fans oder Fanklubs betreffen.
Übermässiger Alkoholgenuss in den Bussen und daraus resultierendes Übermässiger Alkoholgenuss in den Bussen und daraus resultierendes
Problemverhalten können eines der zu berücksichtigenden Kriterien Problemverhalten können eines der zu berücksichtigenden Kriterien
sein. So können die Fanklubs sensibilisiert und mit in die sein. So können die Fanklubs sensibilisiert und mit in die
Verantwortung einbezogen werden, damit der Alkoholkonsum in den Bussen Verantwortung einbezogen werden, damit der Alkoholkonsum in den Bussen
eingeschränkt wird. Damit ein Treuesystem optimal eingerichtet werden eingeschränkt wird. Damit ein Treuesystem optimal eingerichtet werden
kann, müssen Fussballverein und Fanklub eine Charta der Fussballfans kann, müssen Fussballverein und Fanklub eine Charta der Fussballfans
abschliessen (und unterzeichnen). Dem Fussballverein wird empfohlen, abschliessen (und unterzeichnen). Dem Fussballverein wird empfohlen,
dass zumindest der Sicherheitsbeauftragte diese Charta dass zumindest der Sicherheitsbeauftragte diese Charta
mitunterzeichnet. Diese Charta der Fussballfans enthält unter anderem mitunterzeichnet. Diese Charta der Fussballfans enthält unter anderem
einen Verhaltenskodex, nach dem sich die Fans und die Fanklubs richten einen Verhaltenskodex, nach dem sich die Fans und die Fanklubs richten
müssen (er kann auch auf Spieler, Trainer und ihr Umfeld ausgedehnt müssen (er kann auch auf Spieler, Trainer und ihr Umfeld ausgedehnt
werden), damit das Ansehen des Vereins nicht geschädigt wird. Jeder werden), damit das Ansehen des Vereins nicht geschädigt wird. Jeder
Fanklub kann auch jeden angeschlossenen Fan auffordern, einen solchen Fanklub kann auch jeden angeschlossenen Fan auffordern, einen solchen
Verhaltenskodex zu unterzeichnen. Jedenfalls kommt dem Verhaltenskodex zu unterzeichnen. Jedenfalls kommt dem
Sicherheitsbeauftragten eine massgebliche Rolle in diesem ganzen Sicherheitsbeauftragten eine massgebliche Rolle in diesem ganzen
System zu. Das Treuesystem ist verpflichtend anzuwenden, wenn die System zu. Das Treuesystem ist verpflichtend anzuwenden, wenn die
Nachfrage nach Eintrittskarten das Angebot übersteigt, es kann jedoch Nachfrage nach Eintrittskarten das Angebot übersteigt, es kann jedoch
auch angewandt werden, wenn dies nicht der Fall ist. Durch dieses auch angewandt werden, wenn dies nicht der Fall ist. Durch dieses
System werden die Fanklubs einerseits zum ersten Mal mit in die System werden die Fanklubs einerseits zum ersten Mal mit in die
Verantwortung einbezogen, weil das Fehlverhalten eines oder mehrerer Verantwortung einbezogen, weil das Fehlverhalten eines oder mehrerer
Mitglieder eines Fanklubs negative Folgen für den gesamten Fanklub Mitglieder eines Fanklubs negative Folgen für den gesamten Fanklub
haben kann in Bezug auf die Zahl der für die nächsten Spiele zur haben kann in Bezug auf die Zahl der für die nächsten Spiele zur
Verfügung gestellten Eintrittskarten. Durch dieses System erhalten die Verfügung gestellten Eintrittskarten. Durch dieses System erhalten die
Fanklubs zudem ein Mittel, um unter den eigenen Mitgliedern eine Fanklubs zudem ein Mittel, um unter den eigenen Mitgliedern eine
positive Auswahl der Personen zu treffen, die den Spielen beiwohnen positive Auswahl der Personen zu treffen, die den Spielen beiwohnen
dürfen. Andererseits verfügen die Fanklubs jetzt auch über die dürfen. Andererseits verfügen die Fanklubs jetzt auch über die
Möglichkeit, selber den eigenen Verein anzusprechen, wenn dieser Möglichkeit, selber den eigenen Verein anzusprechen, wenn dieser
weiterhin systematisch Eintrittskarten an Fans oder Fanklubs liefert, weiterhin systematisch Eintrittskarten an Fans oder Fanklubs liefert,
die für Probleme sorgen. Wenn Fanclubs beim Verein kein Gehör finden, die für Probleme sorgen. Wenn Fanclubs beim Verein kein Gehör finden,
können sie die Fussballzelle des FÖD Inneres über die Lage können sie die Fussballzelle des FÖD Inneres über die Lage
unterrichten (Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik, unterrichten (Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik,
Fussballzelle, Waterloolaan / Boulevard de Waterloo 76, 1000 Brüssel). Fussballzelle, Waterloolaan / Boulevard de Waterloo 76, 1000 Brüssel).
Information der Fans Information der Fans
Der Veranstalter muss die Öffentlichkeit ausführlich und deutlich über Der Veranstalter muss die Öffentlichkeit ausführlich und deutlich über
die Verkaufsbedingungen und -fristen informieren (dies gilt sicherlich die Verkaufsbedingungen und -fristen informieren (dies gilt sicherlich
dann, wenn der Veranstalter die bestehende Regelung strenger dann, wenn der Veranstalter die bestehende Regelung strenger
anwendet); dies muss er auch in Bezug auf die Entwicklung des anwendet); dies muss er auch in Bezug auf die Entwicklung des
Kartenverkaufs tun, wenn das Stadion oder bestimmte Blocks ausverkauft Kartenverkaufs tun, wenn das Stadion oder bestimmte Blocks ausverkauft
sind. Diese Information erfolgt beispielsweise über die Medien und sind. Diese Information erfolgt beispielsweise über die Medien und
gegebenenfalls über die eigene Website. gegebenenfalls über die eigene Website.
Bedingungen für die Vergabe der Abonnements Bedingungen für die Vergabe der Abonnements
Die Abonnements sind im zentralen Sekretariat des Veranstalters oder Die Abonnements sind im zentralen Sekretariat des Veranstalters oder
an jeder vom Veranstalter anerkannten dezentralisierten Stelle, an der an jeder vom Veranstalter anerkannten dezentralisierten Stelle, an der
eine Kontrolle der Liste der Stadionverbote möglich ist, erhältlich. eine Kontrolle der Liste der Stadionverbote möglich ist, erhältlich.
Ein Abonnement kann nur einer Person gewährt werden, die sie sich mit Ein Abonnement kann nur einer Person gewährt werden, die sie sich mit
einem Dokument zur Identifizierung (Personalausweis, Reisepass usw.) einem Dokument zur Identifizierung (Personalausweis, Reisepass usw.)
ausweist. Jemandem, der ausschliesslich mit einem Legitimationsmittel ausweist. Jemandem, der ausschliesslich mit einem Legitimationsmittel
wie der Fankarte vorstellig wird, kann kein Abonnement gewährt werden. wie der Fankarte vorstellig wird, kann kein Abonnement gewährt werden.
Eine Person kann mehrere Abonnements kaufen, insofern alle Endinhaber Eine Person kann mehrere Abonnements kaufen, insofern alle Endinhaber
anhand eines Dokuments zur Identifizierung identifiziert sind. Für anhand eines Dokuments zur Identifizierung identifiziert sind. Für
jeden Endinhaber erfolgt eine Kontrolle anhand der Liste der jeden Endinhaber erfolgt eine Kontrolle anhand der Liste der
Stadionverbote. Stadionverbote.
Bedingungen für die Vergabe der Eintrittskarten Bedingungen für die Vergabe der Eintrittskarten
Die Eintrittskarten sind im zentralen Sekretariat des Veranstalters, Die Eintrittskarten sind im zentralen Sekretariat des Veranstalters,
an jeder anderen vom Veranstalter anerkannten dezentralisierten an jeder anderen vom Veranstalter anerkannten dezentralisierten
Stelle, an den Schaltern des Stadions oder über die Geschäftspartner Stelle, an den Schaltern des Stadions oder über die Geschäftspartner
des Veranstalters erhältlich. des Veranstalters erhältlich.
Im Vorverkauf kann eine Person, die sich mit einem Dokument zur Im Vorverkauf kann eine Person, die sich mit einem Dokument zur
Identifizierung (Personalausweis, Reisepass usw.) ausweist, höchstens Identifizierung (Personalausweis, Reisepass usw.) ausweist, höchstens
50 Eintrittskarten erhalten. Jemandem, der ausschliesslich mit einem 50 Eintrittskarten erhalten. Jemandem, der ausschliesslich mit einem
Legitimationsmittel wie der Fankarte vorstellig wird, kann keine Legitimationsmittel wie der Fankarte vorstellig wird, kann keine
Eintrittskarte gewährt werden. Denn im Vorverkauf ist ohne Eintrittskarte gewährt werden. Denn im Vorverkauf ist ohne
Identifizierung über ein Dokument zur Identifizierung keine Identifizierung über ein Dokument zur Identifizierung keine
Eintrittskarte erhältlich. Der Käufer wird anhand der Liste der Eintrittskarte erhältlich. Der Käufer wird anhand der Liste der
Stadionverbote kontrolliert. Dies gilt ebenso für jede Identität, die Stadionverbote kontrolliert. Dies gilt ebenso für jede Identität, die
der Veranstalter im Fall einer strengeren Anwendung dessen, was in der der Veranstalter im Fall einer strengeren Anwendung dessen, was in der
Regelung vorgeschrieben ist, verlangt. Sind die Eintrittskarten dazu Regelung vorgeschrieben ist, verlangt. Sind die Eintrittskarten dazu
bestimmt, unter die Mitglieder eines Fanklubs verteilt zu werden, muss bestimmt, unter die Mitglieder eines Fanklubs verteilt zu werden, muss
der Name dieses Fanklubs mitgeteilt (und auf der Eintrittskarte der Name dieses Fanklubs mitgeteilt (und auf der Eintrittskarte
vermerkt) werden. vermerkt) werden.
An den Schaltern des Stadions in den drei Stunden vor dem Spiel sind An den Schaltern des Stadions in den drei Stunden vor dem Spiel sind
ohne Identifizierung höchstens vier Eintrittskarten pro Person ohne Identifizierung höchstens vier Eintrittskarten pro Person
erhältlich. Mehr Eintrittskarten können an den Schaltern nicht erhältlich. Mehr Eintrittskarten können an den Schaltern nicht
ausgegeben werden, auch nicht mit Identifizierung. Entscheidet der ausgegeben werden, auch nicht mit Identifizierung. Entscheidet der
Veranstalter sich für eine strengere Anwendung dessen, was in der Veranstalter sich für eine strengere Anwendung dessen, was in der
Regelung vorgeschrieben ist, und verlangt er auch an den Schaltern Regelung vorgeschrieben ist, und verlangt er auch an den Schaltern
eine Identifizierung, muss pro verlangte Identifizierung eine eine Identifizierung, muss pro verlangte Identifizierung eine
Kontrolle anhand der Liste der Stadionverbote erfolgen. In jedem Fall Kontrolle anhand der Liste der Stadionverbote erfolgen. In jedem Fall
muss der Vertrieb der Eintrittskarten an den Schaltern möglichst muss der Vertrieb der Eintrittskarten an den Schaltern möglichst
fliessend vonstatten gehen. Das bedeutet, dass der Veranstalter fliessend vonstatten gehen. Das bedeutet, dass der Veranstalter
verpflichtet ist, ein effizientes System für die Kartenausgabe an den verpflichtet ist, ein effizientes System für die Kartenausgabe an den
Schaltern vorzusehen, ausreichend Schalter zu öffnen, ausreichend Schaltern vorzusehen, ausreichend Schalter zu öffnen, ausreichend
Personal einzusetzen, die Verkaufsbedingungen und -preise deutlich Personal einzusetzen, die Verkaufsbedingungen und -preise deutlich
auszuhängen usw. Damit lange Wartezeiten an den Schaltern vermieden auszuhängen usw. Damit lange Wartezeiten an den Schaltern vermieden
werden, verweise ich mit Nachdruck darauf, wie wichtig es ist, den werden, verweise ich mit Nachdruck darauf, wie wichtig es ist, den
Vorverkauf der Eintrittskarten so viel wie möglich zu fördern, sodass Vorverkauf der Eintrittskarten so viel wie möglich zu fördern, sodass
der Vorverkauf die Regel und der Verkauf an den Schaltern in den drei der Vorverkauf die Regel und der Verkauf an den Schaltern in den drei
Stunden vor dem Spiel die Ausnahme wird. Ich zähle hierfür auf die Stunden vor dem Spiel die Ausnahme wird. Ich zähle hierfür auf die
Kreativität jedes Vereins, damit diesbezüglich alle nützlichen und Kreativität jedes Vereins, damit diesbezüglich alle nützlichen und
erforderlichen Massnahmen getroffen werden, um diesem Ziel näher zu erforderlichen Massnahmen getroffen werden, um diesem Ziel näher zu
kommen. kommen.
Fortgeschriebene Liste Fortgeschriebene Liste
Der Veranstalter muss ständig eine Liste aller vertriebenen Der Veranstalter muss ständig eine Liste aller vertriebenen
Eintrittskarten und Abonnements vorlegen können. In dieser Liste Eintrittskarten und Abonnements vorlegen können. In dieser Liste
werden mindestens die Zahl der pro Block vertriebenen Eintrittskarten werden mindestens die Zahl der pro Block vertriebenen Eintrittskarten
und Abonnements sowie die Art und Weise, wie diese vertrieben wurden, und Abonnements sowie die Art und Weise, wie diese vertrieben wurden,
und der Vertreiber angegeben. Findet die Identifizierungsplicht und der Vertreiber angegeben. Findet die Identifizierungsplicht
Anwendung, werden in der Liste Name und Vorname (einschliesslich des Anwendung, werden in der Liste Name und Vorname (einschliesslich des
Geburtsdatums), die aufgrund des Königlichen Erlasses registriert Geburtsdatums), die aufgrund des Königlichen Erlasses registriert
werden müssen, und der damit verbundene Platz beziehungsweise die werden müssen, und der damit verbundene Platz beziehungsweise die
damit verbundenen Plätze im Stadion vermerkt. Zudem ist gegebenenfalls damit verbundenen Plätze im Stadion vermerkt. Zudem ist gegebenenfalls
Folgendes zu vermerken: das bereits erwähnte eigene Merkmal, der Name Folgendes zu vermerken: das bereits erwähnte eigene Merkmal, der Name
des Fanklubs oder Name, Vorname und Geburtsdatum des Antragstellers des Fanklubs oder Name, Vorname und Geburtsdatum des Antragstellers
des Abonnements. Schliesslich werden in der Liste die Plätze vermerkt, des Abonnements. Schliesslich werden in der Liste die Plätze vermerkt,
für die Eintrittskarten ausserhalb des freien Verkaufs zur Verfügung für die Eintrittskarten ausserhalb des freien Verkaufs zur Verfügung
gestellt wurden. Diese Daten müssen den mit der Überwachung der gestellt wurden. Diese Daten müssen den mit der Überwachung der
Anwendung des Gesetzes beauftragten Personen und dem Anwendung des Gesetzes beauftragten Personen und dem
Sicherheitsbeauftragten jederzeit zugänglich sein. Sicherheitsbeauftragten jederzeit zugänglich sein.
d) Einlasskontrolle d) Einlasskontrolle
Die Einlasskontrolle muss effektiv und effizient sein. Dies bedeutet, Die Einlasskontrolle muss effektiv und effizient sein. Dies bedeutet,
dass eine wirksame Kontrolle der Eintrittskarte oder des Abonnements dass eine wirksame Kontrolle der Eintrittskarte oder des Abonnements
und der darauf eingetragenen Daten möglich ist und auch effektiv und der darauf eingetragenen Daten möglich ist und auch effektiv
stattfindet. Diese effektive und effiziente Einlasskontrolle darf stattfindet. Diese effektive und effiziente Einlasskontrolle darf
jedoch nicht dazu führen, dass der Einlass zum Stadion nicht mehr jedoch nicht dazu führen, dass der Einlass zum Stadion nicht mehr
flüssig verläuft. In diesem Rahmen muss der Veranstalter unter anderem flüssig verläuft. In diesem Rahmen muss der Veranstalter unter anderem
ausreichend Zugänge nutzen und ausreichend Personal einsetzen. ausreichend Zugänge nutzen und ausreichend Personal einsetzen.
Der Veranstalter kann für die Einlasskontrolle auf den Beistand von Der Veranstalter kann für die Einlasskontrolle auf den Beistand von
Polizeibeamten zurückgreifen. In diesem Fall werden die Artikel 90 und Polizeibeamten zurückgreifen. In diesem Fall werden die Artikel 90 und
115 § 4 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf 115 § 4 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes angewandt; das zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes angewandt; das
bedeutet, dass für den betreffenden Auftrag eine Vergütung eingenommen bedeutet, dass für den betreffenden Auftrag eine Vergütung eingenommen
wird. Diesem Team von Polizeibeamten können auch « Spotter » anderer wird. Diesem Team von Polizeibeamten können auch « Spotter » anderer
Polizeikorps angehören, die den mit der Aufrechterhaltung der Polizeikorps angehören, die den mit der Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ordnung im Stadion betrauten Mitgliedern des öffentlichen Ordnung im Stadion betrauten Mitgliedern des
Polizeidienstes bei ihrem Identifizierungsauftrag beistehen. Durch Polizeidienstes bei ihrem Identifizierungsauftrag beistehen. Durch
diese Bestimmungen wird nicht ausgeschlossen, dass der Bürgermeister diese Bestimmungen wird nicht ausgeschlossen, dass der Bürgermeister
andere, einschneidendere Massnahmen wie den Verbot des Spiels treffen andere, einschneidendere Massnahmen wie den Verbot des Spiels treffen
kann. kann.
3. Kombiregelung 3. Kombiregelung
Eine der einschränkenden Massnahmen im Rahmen der Aufrechterhaltung Eine der einschränkenden Massnahmen im Rahmen der Aufrechterhaltung
der öffentlichen Ordnung ist, auf lokaler Ebene, die Benutzung der so der öffentlichen Ordnung ist, auf lokaler Ebene, die Benutzung der so
genannten Kombiregelung, eines Systems Eintrittskarte + genannten Kombiregelung, eines Systems Eintrittskarte +
Busbeförderung. Über diese Kombiregelung werden die Gastfans Busbeförderung. Über diese Kombiregelung werden die Gastfans
verpflichtet, eine Eintrittskarte im Voraus zu kaufen und mit dem Bus verpflichtet, eine Eintrittskarte im Voraus zu kaufen und mit dem Bus
zum Spiel zu fahren. In Belgien wird vor allem die Kombination zum Spiel zu fahren. In Belgien wird vor allem die Kombination
Eintrittskarte + Busbeförderung benutzt, während in anderen Ländern Eintrittskarte + Busbeförderung benutzt, während in anderen Ländern
(insbesondere in den Niederlanden) auch auf die Kombination (insbesondere in den Niederlanden) auch auf die Kombination
Eintrittskarte + Zug- oder Busbeförderung zurückgegriffen wird. Die Eintrittskarte + Zug- oder Busbeförderung zurückgegriffen wird. Die
Auferlegung der Kombiregelung ist im Rahmen der Aufrechterhaltung der Auferlegung der Kombiregelung ist im Rahmen der Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ordnung eine ausschliesslich lokale Befugnis. öffentlichen Ordnung eine ausschliesslich lokale Befugnis.
Das System der Kombiregelung weist einige wichtige, vor allem Das System der Kombiregelung weist einige wichtige, vor allem
polizeiliche Vorteile auf, darunter: polizeiliche Vorteile auf, darunter:
- das Eintreffen und Abfahren der Gastfans in Gruppen, - das Eintreffen und Abfahren der Gastfans in Gruppen,
- eine bessere Trennung der Fans auf der Autobahn durch Zuteilung - eine bessere Trennung der Fans auf der Autobahn durch Zuteilung
bestimmter Parkplätze an bestimmte Fangruppen, bestimmter Parkplätze an bestimmte Fangruppen,
- die Verringerung der Konfrontrationsmöglichkeiten zwischen beiden - die Verringerung der Konfrontrationsmöglichkeiten zwischen beiden
Kernen im Umfeld des Stadions, Kernen im Umfeld des Stadions,
- den Schutz der gutgesinnten Gastfans gegen Unruhestifter unter den - den Schutz der gutgesinnten Gastfans gegen Unruhestifter unter den
Heimfans, Heimfans,
- keine Parkprobleme für Gastfans, - keine Parkprobleme für Gastfans,
- keine Probleme beim Kartenverkauf an den Schaltern, - keine Probleme beim Kartenverkauf an den Schaltern,
- den besseren Schutz der Anwohner vor Vandalismus. - den besseren Schutz der Anwohner vor Vandalismus.
Daneben weist die Kombiregelung auch verschiedene Nachteile auf, Daneben weist die Kombiregelung auch verschiedene Nachteile auf,
darunter: darunter:
- die Umgehung der Regeln in Sachen Fantrennung durch diejenigen, die - die Umgehung der Regeln in Sachen Fantrennung durch diejenigen, die
nicht mit dem Bus kommen wollen, nicht mit dem Bus kommen wollen,
- den übermässigen Alkoholgenuss im Bus, was zu verschiedenen - den übermässigen Alkoholgenuss im Bus, was zu verschiedenen
Fehlverhalten beim Fussballspiel selbst führt, Fehlverhalten beim Fussballspiel selbst führt,
- die eventuelle Verwandlung der Busse der Gastfans in eine - die eventuelle Verwandlung der Busse der Gastfans in eine
Zielscheibe für die Heimfans, Zielscheibe für die Heimfans,
- das Werfen von allerlei Gegenständen aus den Bussen heraus, - das Werfen von allerlei Gegenständen aus den Bussen heraus,
- das Einschränken der Bewegungsfreiheit der Fans. Diese Fans sind - das Einschränken der Bewegungsfreiheit der Fans. Diese Fans sind
meistens verpflichtet, Mitglied eines Fanklubs zu werden, um mitfahren meistens verpflichtet, Mitglied eines Fanklubs zu werden, um mitfahren
zu können, und müssen regelmässig grosse Anfahrten bewältigen, um zu können, und müssen regelmässig grosse Anfahrten bewältigen, um
einen solchen Bus zu nehmen, einen solchen Bus zu nehmen,
- keine Ausschliessung von Schlägereien im Stadion oder in der - keine Ausschliessung von Schlägereien im Stadion oder in der
Umgebung des Stadions. Umgebung des Stadions.
Es liegt auf der Hand, dass diese Kombiregelung wegen des Verhaltens Es liegt auf der Hand, dass diese Kombiregelung wegen des Verhaltens
Einzelner vor allem die gutgesinnten Fans trifft. Daher ist es viel Einzelner vor allem die gutgesinnten Fans trifft. Daher ist es viel
wichtiger, diesem kleinen Kreis bei Fehlverhalten ein Protokoll zu wichtiger, diesem kleinen Kreis bei Fehlverhalten ein Protokoll zu
erteilen, anstatt systematisch alle Fans über allgemeine, durch das erteilen, anstatt systematisch alle Fans über allgemeine, durch das
Verhalten dieses kleinen Kreises von Unruhestiftern hervorgerufene Verhalten dieses kleinen Kreises von Unruhestiftern hervorgerufene
Massnahmen zu bestrafen. Auf dieser Ebene wird durch eine konsequente Massnahmen zu bestrafen. Auf dieser Ebene wird durch eine konsequente
Protokollierungspolitik der Polizeidienste gewährleistet, dass die Protokollierungspolitik der Polizeidienste gewährleistet, dass die
Kombiregelung nicht oder kaum auferlegt werden muss. Kombiregelung nicht oder kaum auferlegt werden muss.
Die Kombiregelung ist unter den Fans eine höchst unpopuläre Massnahme, Die Kombiregelung ist unter den Fans eine höchst unpopuläre Massnahme,
die meinem Bestreben, ein angenehmes, familiäres Fussballereignis zu die meinem Bestreben, ein angenehmes, familiäres Fussballereignis zu
veranstalten, entgegensteht. In vielen Fällen muss festgestellt veranstalten, entgegensteht. In vielen Fällen muss festgestellt
werden, dass bei Auferlegung der Kombiregelung viele gutgesinnte Fans werden, dass bei Auferlegung der Kombiregelung viele gutgesinnte Fans
und zahlreiche Personen, die einem Spiel mit der Familie beiwohnen, und zahlreiche Personen, die einem Spiel mit der Familie beiwohnen,
schliesslich nicht mehr kommen. Die Kombiregelung läuft Gefahr, sich schliesslich nicht mehr kommen. Die Kombiregelung läuft Gefahr, sich
in diesem Rahmen sogar kontraproduktiv auszuwirken, eben weil diese in diesem Rahmen sogar kontraproduktiv auszuwirken, eben weil diese
gutgesinnten Fans nicht mehr kommen und durch Fans ersetzt werden, die gutgesinnten Fans nicht mehr kommen und durch Fans ersetzt werden, die
weniger gute Absichten haben, wodurch der Kreis potenzieller weniger gute Absichten haben, wodurch der Kreis potenzieller
Unruhestifter grösser wird (ganz bestimmt in Verbindung mit Unruhestifter grösser wird (ganz bestimmt in Verbindung mit
übermässigem Alkoholgenuss in den Bussen). übermässigem Alkoholgenuss in den Bussen).
Zudem stellen sich bei der Auferlegung der Kombiregelung oft Zudem stellen sich bei der Auferlegung der Kombiregelung oft
grundsätzliche Probleme. So wird die Entscheidung zur Auferlegung der grundsätzliche Probleme. So wird die Entscheidung zur Auferlegung der
Kombiregelung manchmal erst dann getroffen, wenn der Kartenverkauf Kombiregelung manchmal erst dann getroffen, wenn der Kartenverkauf
bereits angelaufen ist, sodass es schwierig wird, jeden noch über die bereits angelaufen ist, sodass es schwierig wird, jeden noch über die
auferlegte Massnahme zu informieren. Es kommt auch vor, dass die auferlegte Massnahme zu informieren. Es kommt auch vor, dass die
Kommunikation in Bezug auf die Auferlegung der Kombiregelung und die Kommunikation in Bezug auf die Auferlegung der Kombiregelung und die
damit verbundenen Massnahmen, wie die Anfahrtstrecken, sehr schlecht damit verbundenen Massnahmen, wie die Anfahrtstrecken, sehr schlecht
verläuft. Ausserdem wird den Risikofans der Gastmannschaft oft verläuft. Ausserdem wird den Risikofans der Gastmannschaft oft
erlaubt, das Stadion zu betreten, selbst wenn sie mit dem Auto erlaubt, das Stadion zu betreten, selbst wenn sie mit dem Auto
gekommen sind und/oder keine gültigen Eintrittskarten besitzen, und gekommen sind und/oder keine gültigen Eintrittskarten besitzen, und
dies nur, damit im Umfeld des Stadions eventuelle Probleme vermieden dies nur, damit im Umfeld des Stadions eventuelle Probleme vermieden
werden. Es ist klar, dass die bereits bestehende Unzufriedenheit der werden. Es ist klar, dass die bereits bestehende Unzufriedenheit der
gutgesinnten Fans über die Kombiregelung durch derartige Vorgänge noch gutgesinnten Fans über die Kombiregelung durch derartige Vorgänge noch
zunehmen wird. zunehmen wird.
Obschon die Auferlegung der Kombiregelung eine lokale Befugnis im Obschon die Auferlegung der Kombiregelung eine lokale Befugnis im
Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist, erachte ich Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist, erachte ich
es als wünschenswert, dass man dieses System, wenn es denn schon es als wünschenswert, dass man dieses System, wenn es denn schon
auferlegt wird, nur bei grossen Risikospielen anwendet, wobei Letztere auferlegt wird, nur bei grossen Risikospielen anwendet, wobei Letztere
äusserst restriktiv zu bestimmen sind. Ich möchte jeden auffordern, äusserst restriktiv zu bestimmen sind. Ich möchte jeden auffordern,
die Kombiregelung erst nach einer besonders gründlichen Risikoanalyse die Kombiregelung erst nach einer besonders gründlichen Risikoanalyse
aufzuerlegen, und zwar auf der Grundlage konkret verfügbarer aufzuerlegen, und zwar auf der Grundlage konkret verfügbarer
Informationen über mögliche Probleme im Fall von Nichtanwendung einer Informationen über mögliche Probleme im Fall von Nichtanwendung einer
Kombiregelung. Zudem sollte man die Möglichkeit haben, die Kombiregelung. Zudem sollte man die Möglichkeit haben, die
Kombiregelung zu kontrollieren, entweder durch einen abgesperrten Kombiregelung zu kontrollieren, entweder durch einen abgesperrten
Parkplatz in der Nähe des Stadions oder durch eine (rechtzeitige) Parkplatz in der Nähe des Stadions oder durch eine (rechtzeitige)
Einrichtung eines Sperrbereichs. Darüber hinaus sollte die Einrichtung eines Sperrbereichs. Darüber hinaus sollte die
Kombiregelung auch mit allen Konsequenzen angewandt werden, wenn sie Kombiregelung auch mit allen Konsequenzen angewandt werden, wenn sie
auferlegt wird. Schliesslich sollten auf der Anfahrtsstrecke zum auferlegt wird. Schliesslich sollten auf der Anfahrtsstrecke zum
Stadion mehrere Zustiegsmöglichkeiten für die Fans vorgesehen sein, um Stadion mehrere Zustiegsmöglichkeiten für die Fans vorgesehen sein, um
den Fans möglichst viele überflüssige Fahrten zu ersparen. Diese den Fans möglichst viele überflüssige Fahrten zu ersparen. Diese
Anfahrtsstrecke muss dem Gastverein in jedem Fall rechtzeitig und Anfahrtsstrecke muss dem Gastverein in jedem Fall rechtzeitig und
deutlich mitgeteilt werden, damit dieser die Information an seine Fans deutlich mitgeteilt werden, damit dieser die Information an seine Fans
weiterleiten kann. weiterleiten kann.
4. Schlussfolgerung 4. Schlussfolgerung
Durch die abgeänderten Regeln im Bereich Kartenmanagement bei Durch die abgeänderten Regeln im Bereich Kartenmanagement bei
Fussballspielen muss es möglich sein, dass gutgesinnte Zuschauer die Fussballspielen muss es möglich sein, dass gutgesinnte Zuschauer die
Spiele wieder in einer angenehmen, familiären und auch sicheren Spiele wieder in einer angenehmen, familiären und auch sicheren
Atmosphäre erleben. Die Verantwortung für eine effiziente Atmosphäre erleben. Die Verantwortung für eine effiziente
Kartenverteilung und Einlasskontrolle obliegt vollständig dem Kartenverteilung und Einlasskontrolle obliegt vollständig dem
Veranstalter. Die anwendbaren Regeln sind flexibler als im vorherigen Veranstalter. Die anwendbaren Regeln sind flexibler als im vorherigen
Königlichen Erlass vorgesehen war, denn es ist deutlich geworden, dass Königlichen Erlass vorgesehen war, denn es ist deutlich geworden, dass
die damals vorgesehenen Kontrollmechanismen überhaupt nicht zum Ziel die damals vorgesehenen Kontrollmechanismen überhaupt nicht zum Ziel
geführt haben. Diese flexiblere Regelung darf jedoch nicht dazu geführt haben. Diese flexiblere Regelung darf jedoch nicht dazu
führen, dass die Veranstalter von Fussballspielen ihre Verpflichtungen führen, dass die Veranstalter von Fussballspielen ihre Verpflichtungen
und Verantwortungen hinsichtlich der sicheren Veranstaltung von und Verantwortungen hinsichtlich der sicheren Veranstaltung von
Fussballspielen nicht wahrnehmen. Einer der Grundpfeiler hierfür ist Fussballspielen nicht wahrnehmen. Einer der Grundpfeiler hierfür ist
ein effizientes Kartenmanagement; meine Dienste werden die Einhaltung ein effizientes Kartenmanagement; meine Dienste werden die Einhaltung
der im derzeitigen Königlichen Erlass enthaltenen Bestimmungen der im derzeitigen Königlichen Erlass enthaltenen Bestimmungen
sorgfältig kontrollieren. Auch die Polizeidienste müssen diesem Aspekt sorgfältig kontrollieren. Auch die Polizeidienste müssen diesem Aspekt
die erforderliche Aufmerksamkeit widmen und bei Verstössen des die erforderliche Aufmerksamkeit widmen und bei Verstössen des
Veranstalters gegen diese Bestimmungen ein Protokoll erstellen. Ich Veranstalters gegen diese Bestimmungen ein Protokoll erstellen. Ich
weise darauf hin, dass Veranstalter, die die auferlegten Bestimmungen weise darauf hin, dass Veranstalter, die die auferlegten Bestimmungen
nicht einhalten, mit Verwaltungssanktionen in Höhe von 500 Euro bis nicht einhalten, mit Verwaltungssanktionen in Höhe von 500 Euro bis
250.000 Euro rechnen müssen. Sollte zudem aus einer Begutachtung 250.000 Euro rechnen müssen. Sollte zudem aus einer Begutachtung
hervorgehen, dass (bestimmte) Veranstalter die neuen Regeln in Sachen hervorgehen, dass (bestimmte) Veranstalter die neuen Regeln in Sachen
Kartenmanagement zu lasch handhaben und dadurch ein polizeilicher Kartenmanagement zu lasch handhaben und dadurch ein polizeilicher
Mehreinsatz erforderlich wird, dann werde ich in jedem Fall die Mehreinsatz erforderlich wird, dann werde ich in jedem Fall die
erforderlichen Massnahmen ergreifen, damit diese zusätzlichen Kosten erforderlichen Massnahmen ergreifen, damit diese zusätzlichen Kosten
künftig von den Veranstaltern von Fussballspielen getragen werden. künftig von den Veranstaltern von Fussballspielen getragen werden.
Abschliessend möchte ich darauf hinweisen, dass durch die neuen Regeln Abschliessend möchte ich darauf hinweisen, dass durch die neuen Regeln
in Sachen Kartenmanagement die Bedeutung einer konsequenten in Sachen Kartenmanagement die Bedeutung einer konsequenten
Protokollierungspolitik auf der Grundlage des Fussballgesetzes Protokollierungspolitik auf der Grundlage des Fussballgesetzes
nochmals hervorgehoben wird. Sollten Personen, die mit einem nochmals hervorgehoben wird. Sollten Personen, die mit einem
Stadionverbot belegt sind, bei dem Versuch, das Stadion auf eigene Stadionverbot belegt sind, bei dem Versuch, das Stadion auf eigene
Gefahr zu betreten, erwischt werden, ist unverzüglich ein Protokoll zu Gefahr zu betreten, erwischt werden, ist unverzüglich ein Protokoll zu
erstellen. Die Kontrolle der Einhaltung der Stadionverbote muss eine erstellen. Die Kontrolle der Einhaltung der Stadionverbote muss eine
der Prioritäten der Spotter sein, während auch die Kameraüberwachung der Prioritäten der Spotter sein, während auch die Kameraüberwachung
diesbezüglich von Nutzen sein kann. Zudem weise ich auf Artikel 22 des diesbezüglich von Nutzen sein kann. Zudem weise ich auf Artikel 22 des
Fussballgesetzes hin. Wer das Stadion oder Bereiche des Stadions Fussballgesetzes hin. Wer das Stadion oder Bereiche des Stadions
betritt oder versucht zu betreten, ohne im Besitz einer für das betritt oder versucht zu betreten, ohne im Besitz einer für das
Stadion oder den Bereich gültigen Eintrittskarte zu sein, kann mit Stadion oder den Bereich gültigen Eintrittskarte zu sein, kann mit
einer im Fussballgesetz vorgesehenen Sanktion bestraft werden. Auch einer im Fussballgesetz vorgesehenen Sanktion bestraft werden. Auch
Artikel 23 des Fussballgesetzes behält seine ganze Bedeutung. Wer sich Artikel 23 des Fussballgesetzes behält seine ganze Bedeutung. Wer sich
wegen und anlässlich eines Fussballspiels alleine oder in einer Gruppe wegen und anlässlich eines Fussballspiels alleine oder in einer Gruppe
im Perimeter befindet und zur Körperverletzung, zu Hass oder Wut im Perimeter befindet und zur Körperverletzung, zu Hass oder Wut
gegenüber einer oder mehreren innerhalb oder ausserhalb des Stadions gegenüber einer oder mehreren innerhalb oder ausserhalb des Stadions
befindlichen Personen anstiftet, kann ebenfalls mit einer im befindlichen Personen anstiftet, kann ebenfalls mit einer im
Fussballgesetz vorgesehenen Sanktion bestraft werden. Für beide Fussballgesetz vorgesehenen Sanktion bestraft werden. Für beide
Artikel muss die niedrigste Toleranzgrenze gelten. Letzteres gilt ganz Artikel muss die niedrigste Toleranzgrenze gelten. Letzteres gilt ganz
sicher, wenn bestimmte Zuschauer die Trennung der rivalisierenden Fans sicher, wenn bestimmte Zuschauer die Trennung der rivalisierenden Fans
nicht einhalten und ein Verhalten zeigen, das unter Artikel 23 des nicht einhalten und ein Verhalten zeigen, das unter Artikel 23 des
Fussballgesetzes fällt, oder wenn Zuschauer ein solches Verhalten Fussballgesetzes fällt, oder wenn Zuschauer ein solches Verhalten
gegenüber anderen Zuschauern zeigen, die die Trennung der gegenüber anderen Zuschauern zeigen, die die Trennung der
rivalisierenden Fans nicht eingehalten haben. Die Tatsache, dass man rivalisierenden Fans nicht eingehalten haben. Die Tatsache, dass man
eine andere Mannschaft unterstützt, kann nämlich niemals ein eine andere Mannschaft unterstützt, kann nämlich niemals ein
berechtigter Grund dafür sein, innerhalb oder ausserhalb des Stadions berechtigter Grund dafür sein, innerhalb oder ausserhalb des Stadions
Probleme zu verursachen. Probleme zu verursachen.
Zum Schluss verweise ich noch auf die Artikel 38, 39 und 40 des Zum Schluss verweise ich noch auf die Artikel 38, 39 und 40 des
Fussballgesetzes in Bezug auf Straftaten betreffend den Fussballgesetzes in Bezug auf Straftaten betreffend den
unrechtmässigen Vertrieb von Eintrittskarten bei Fussballspielen. unrechtmässigen Vertrieb von Eintrittskarten bei Fussballspielen.
Vorliegendes Rundschreiben ist sofort anwendbar. Vorliegendes Rundschreiben ist sofort anwendbar.
Ich bitte Sie, dieses Rundschreiben an die Frauen und Herren Ich bitte Sie, dieses Rundschreiben an die Frauen und Herren
Bürgermeister und Bezirkskommissare Ihrer Provinz weiterzuleiten. Bürgermeister und Bezirkskommissare Ihrer Provinz weiterzuleiten.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
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