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Omzendbrief met richtlijnen inzake het praktisch rijonderricht voor voertuigen van categorie B. - Duitse vertaling | Circulaire portant des directives en matière de cours de conduite pratiques pour les véhicules de catégorie B. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 20 JULI 2006. - Omzendbrief met richtlijnen inzake het praktisch rijonderricht voor voertuigen van categorie B. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 20 JUILLET 2006. - Circulaire portant des directives en matière de cours de conduite pratiques pour les véhicules de catégorie B. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
de Minister van Mobiliteit van 20 juli 2006 met richtlijnen inzake het | circulaire du Ministre de la Mobilité du 20 juillet 2006 portant des |
praktisch rijonderricht voor voertuigen van categorie B (Belgisch | directives en matière de cours de conduite pratiques pour les |
Staatsblad van 4 augustus 2006), opgemaakt door de Centrale dienst | véhicules de catégorie B (Moniteur belge du 4 août 2006), établie par |
voor Duitse vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in | le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat |
Malmedy. | d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN |
20. JULI 2006 - Rundschreiben über Richtlinien in Bezug auf den | 20. JULI 2006 - Rundschreiben über Richtlinien in Bezug auf den |
praktischen Fahrunterricht für Fahrzeuge der Klasse B | praktischen Fahrunterricht für Fahrzeuge der Klasse B |
1. Das in Artikel 22bis des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 über | 1. Das in Artikel 22bis des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 über |
die Zulassungsbedingungen für Fahrschulen erwähnte sechsstündige | die Zulassungsbedingungen für Fahrschulen erwähnte sechsstündige |
Ausbildungsprogramm des praktischen Fahrunterrichts betrifft die | Ausbildungsprogramm des praktischen Fahrunterrichts betrifft die |
Fahrschulung für Fahrzeuge der Klasse B und umfasst mindestens | Fahrschulung für Fahrzeuge der Klasse B und umfasst mindestens |
folgende Teile: | folgende Teile: |
1. technische Grundfähigkeiten : Haltung am Steuer, Einstellung der | 1. technische Grundfähigkeiten : Haltung am Steuer, Einstellung der |
Rückspiegel, Benutzung der Blinker, der Lichter und der akustischen | Rückspiegel, Benutzung der Blinker, der Lichter und der akustischen |
Warnvorrichtung, Anfahren, Bremsen, Gas geben, Schalten, | Warnvorrichtung, Anfahren, Bremsen, Gas geben, Schalten, |
2. Blicktechniken und Wachsamkeit, was das Einordnen auf der Strasse | 2. Blicktechniken und Wachsamkeit, was das Einordnen auf der Strasse |
betrifft, | betrifft, |
3. Beherrschung der wichtigsten Vorfahrtsregeln und Verkehrsschilder | 3. Beherrschung der wichtigsten Vorfahrtsregeln und Verkehrsschilder |
für den Durchgangsverkehr, | für den Durchgangsverkehr, |
4. Heranfahren an und Überqueren beziehungsweise Durchfahren von | 4. Heranfahren an und Überqueren beziehungsweise Durchfahren von |
Kreuzungen, Kurven und Kreisverkehrsanlagen, | Kreuzungen, Kurven und Kreisverkehrsanlagen, |
5. vorausahnende Positionierung auf der Strasse. | 5. vorausahnende Positionierung auf der Strasse. |
Der Bewerber wird gebeten, sich während des Unterrichts nicht nur vom | Der Bewerber wird gebeten, sich während des Unterrichts nicht nur vom |
Fahrschullehrer, sondern auch von einem Schulungsbegleiter, der die in | Fahrschullehrer, sondern auch von einem Schulungsbegleiter, der die in |
Artikel 3 Absatz 4 des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über den | Artikel 3 Absatz 4 des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über den |
Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B erwähnten Bedingungen erfüllt, | Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B erwähnten Bedingungen erfüllt, |
begleiten zu lassen. Für die Anwesenheit des Schulungsbegleiters | begleiten zu lassen. Für die Anwesenheit des Schulungsbegleiters |
werden keine Mehrkosten berechnet. | werden keine Mehrkosten berechnet. |
Der Unterricht wird mit einem Schulungsfahrzeug erteilt, das den in | Der Unterricht wird mit einem Schulungsfahrzeug erteilt, das den in |
Kapitel IV Abschnitt IV des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 über | Kapitel IV Abschnitt IV des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 über |
die Zulassungsbedingungen für Fahrschulen erwähnten Bedingungen | die Zulassungsbedingungen für Fahrschulen erwähnten Bedingungen |
entspricht. | entspricht. |
Eine der sechs Stunden Fahrunterricht mit einem Schulungsfahrzeug darf | Eine der sechs Stunden Fahrunterricht mit einem Schulungsfahrzeug darf |
jedoch durch drei Mal 20 Minuten im Fahrsimulator ersetzt werden. | jedoch durch drei Mal 20 Minuten im Fahrsimulator ersetzt werden. |
Der Fahrsimulator entspricht mindestens folgenden Kriterien : | Der Fahrsimulator entspricht mindestens folgenden Kriterien : |
Ausrüstung | Ausrüstung |
Der Fahrsimulator ist mindestens ausgestattet mit einem Sitz, einem | Der Fahrsimulator ist mindestens ausgestattet mit einem Sitz, einem |
Lenkrad, Pedalen, einem Gangschalthebel, einem Armaturenbrett und | Lenkrad, Pedalen, einem Gangschalthebel, einem Armaturenbrett und |
Bedienelementen in Originalgrösse, die wie in einem echten Fahrzeug | Bedienelementen in Originalgrösse, die wie in einem echten Fahrzeug |
funktionieren. | funktionieren. |
Eine Parabol-Leinwand oder drei Bildschirme nebeneinander bieten eine | Eine Parabol-Leinwand oder drei Bildschirme nebeneinander bieten eine |
Front- und Seitensicht mit flüssigem Bild. | Front- und Seitensicht mit flüssigem Bild. |
Software | Software |
Die Aussen- und Innenspiegelsicht ist dynamisch und kohärent mit den | Die Aussen- und Innenspiegelsicht ist dynamisch und kohärent mit den |
Fahrszenen der Front- und Seitensichten. Sie kann in den Bildschirm | Fahrszenen der Front- und Seitensichten. Sie kann in den Bildschirm |
eingeblendet werden. | eingeblendet werden. |
Mindestens für folgende Bewegungen muss ein naturgetreues | Mindestens für folgende Bewegungen muss ein naturgetreues |
Motorgeräusch wiedergegeben werden : Anfahren, Gas geben, Schalten und | Motorgeräusch wiedergegeben werden : Anfahren, Gas geben, Schalten und |
Bremsen. Das Geräusch ist mit den verrichteten Bewegungen | Bremsen. Das Geräusch ist mit den verrichteten Bewegungen |
synchronisiert. | synchronisiert. |
In die Szenarien müssen die Anwesenheit anderer Fahrzeuge und | In die Szenarien müssen die Anwesenheit anderer Fahrzeuge und |
Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen, die sich entweder auf der Fahrbahn | Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen, die sich entweder auf der Fahrbahn |
oder in der Nähe des Schülerfahrzeugs befinden und/oder bewegen und | oder in der Nähe des Schülerfahrzeugs befinden und/oder bewegen und |
mit denen der Fahrschüler in Interaktion steht, eingeblendet sein. | mit denen der Fahrschüler in Interaktion steht, eingeblendet sein. |
Die Szenarien müssen mit den allgemeinen Regeln in Sachen | Die Szenarien müssen mit den allgemeinen Regeln in Sachen |
Strassenverkehrspolizei, wie sie im Königlichen Erlass vom 1. Dezember | Strassenverkehrspolizei, wie sie im Königlichen Erlass vom 1. Dezember |
1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Strassenverkehr | 1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Strassenverkehr |
und die Benutzung der öffentlichen Strasse definiert sind, | und die Benutzung der öffentlichen Strasse definiert sind, |
übereinstimmen. | übereinstimmen. |
Kontrolle und Bewertung | Kontrolle und Bewertung |
Der Fahrschullehrer muss über eine separate Anwendung den Fahrprozess | Der Fahrschullehrer muss über eine separate Anwendung den Fahrprozess |
des Fahrschülers online verfolgen und, wenn erforderlich, in das | des Fahrschülers online verfolgen und, wenn erforderlich, in das |
Szenario eingreifen können. | Szenario eingreifen können. |
Am Ende einer Unterrichtseinheit muss der Fahrschüler sofort über | Am Ende einer Unterrichtseinheit muss der Fahrschüler sofort über |
einen Computerausdruck seiner Leistungsbewertung verfügen können. | einen Computerausdruck seiner Leistungsbewertung verfügen können. |
Vorliegendes Rundschreiben findet keine Anwendung auf den | Vorliegendes Rundschreiben findet keine Anwendung auf den |
sechsstündigen praktischen Fahrunterricht für Fahrschüler, die bei der | sechsstündigen praktischen Fahrunterricht für Fahrschüler, die bei der |
in Artikel 9 des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über den | in Artikel 9 des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über den |
Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B vorgesehenen Prüfung zwei Mal | Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B vorgesehenen Prüfung zwei Mal |
durchgefallen sind. | durchgefallen sind. |
2. Das in Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über | 2. Das in Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über |
den Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B erwähnte zwanzigstündige | den Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B erwähnte zwanzigstündige |
Ausbildungsprogramm des praktischen Fahrunterrichts umfasst : | Ausbildungsprogramm des praktischen Fahrunterrichts umfasst : |
- die praktische Anwendung der in Anlage 4 zum Königlichen Erlass vom | - die praktische Anwendung der in Anlage 4 zum Königlichen Erlass vom |
23. März 1998 über den Führerschein erwähnten Verkehrsvorschriften, | 23. März 1998 über den Führerschein erwähnten Verkehrsvorschriften, |
- das Training der Fähigkeiten und Verhaltensweisen, wie sie in Anlage | - das Training der Fähigkeiten und Verhaltensweisen, wie sie in Anlage |
5 zum Königlichen Erlass vom 23. März 1998 über den Führerschein | 5 zum Königlichen Erlass vom 23. März 1998 über den Führerschein |
erwähnt sind. | erwähnt sind. |
Der Unterricht wird mit einem Schulungsfahrzeug erteilt, das den in | Der Unterricht wird mit einem Schulungsfahrzeug erteilt, das den in |
Kapitel IV Abschnitt IV des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 über | Kapitel IV Abschnitt IV des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 über |
die Zulassungsbedingungen für Fahrschulen erwähnten Bedingungen | die Zulassungsbedingungen für Fahrschulen erwähnten Bedingungen |
entspricht. | entspricht. |
Höchstens zwei der zwanzig Stunden Fahrunterricht, die mit einem | Höchstens zwei der zwanzig Stunden Fahrunterricht, die mit einem |
Schulungsfahrzeug erteilt werden, dürfen durch einen Fahrunterricht | Schulungsfahrzeug erteilt werden, dürfen durch einen Fahrunterricht |
mit einem Fahrsimulator ersetzt werden. Drei Mal zwanzig Minuten im | mit einem Fahrsimulator ersetzt werden. Drei Mal zwanzig Minuten im |
Fahrsimulator entsprechen einer Stunde Fahrunterricht. | Fahrsimulator entsprechen einer Stunde Fahrunterricht. |
Der Fahrsimulator entspricht den unter Nummer 1 des vorliegenden | Der Fahrsimulator entspricht den unter Nummer 1 des vorliegenden |
Rundschreibens erwähnten Kriterien. | Rundschreibens erwähnten Kriterien. |
Brüssel, den 20. Juli 2006 | Brüssel, den 20. Juli 2006 |
Der Minister der Mobilität, | Der Minister der Mobilität, |
R. LANDUYT | R. LANDUYT |