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Meertalige weergave van Omzendbrief van 20/07/2006
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Omzendbrief met richtlijnen inzake het praktisch rijonderricht voor voertuigen van categorie B. - Duitse vertaling Circulaire portant des directives en matière de cours de conduite pratiques pour les véhicules de catégorie B. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 20 JULI 2006. - Omzendbrief met richtlijnen inzake het praktisch rijonderricht voor voertuigen van categorie B. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 20 JUILLET 2006. - Circulaire portant des directives en matière de cours de conduite pratiques pour les véhicules de catégorie B. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
de Minister van Mobiliteit van 20 juli 2006 met richtlijnen inzake het circulaire du Ministre de la Mobilité du 20 juillet 2006 portant des
praktisch rijonderricht voor voertuigen van categorie B (Belgisch directives en matière de cours de conduite pratiques pour les
Staatsblad van 4 augustus 2006), opgemaakt door de Centrale dienst véhicules de catégorie B (Moniteur belge du 4 août 2006), établie par
voor Duitse vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat
Malmedy. d'arrondissement adjoint à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN
20. JULI 2006 - Rundschreiben über Richtlinien in Bezug auf den 20. JULI 2006 - Rundschreiben über Richtlinien in Bezug auf den
praktischen Fahrunterricht für Fahrzeuge der Klasse B praktischen Fahrunterricht für Fahrzeuge der Klasse B
1. Das in Artikel 22bis des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 über 1. Das in Artikel 22bis des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 über
die Zulassungsbedingungen für Fahrschulen erwähnte sechsstündige die Zulassungsbedingungen für Fahrschulen erwähnte sechsstündige
Ausbildungsprogramm des praktischen Fahrunterrichts betrifft die Ausbildungsprogramm des praktischen Fahrunterrichts betrifft die
Fahrschulung für Fahrzeuge der Klasse B und umfasst mindestens Fahrschulung für Fahrzeuge der Klasse B und umfasst mindestens
folgende Teile: folgende Teile:
1. technische Grundfähigkeiten : Haltung am Steuer, Einstellung der 1. technische Grundfähigkeiten : Haltung am Steuer, Einstellung der
Rückspiegel, Benutzung der Blinker, der Lichter und der akustischen Rückspiegel, Benutzung der Blinker, der Lichter und der akustischen
Warnvorrichtung, Anfahren, Bremsen, Gas geben, Schalten, Warnvorrichtung, Anfahren, Bremsen, Gas geben, Schalten,
2. Blicktechniken und Wachsamkeit, was das Einordnen auf der Strasse 2. Blicktechniken und Wachsamkeit, was das Einordnen auf der Strasse
betrifft, betrifft,
3. Beherrschung der wichtigsten Vorfahrtsregeln und Verkehrsschilder 3. Beherrschung der wichtigsten Vorfahrtsregeln und Verkehrsschilder
für den Durchgangsverkehr, für den Durchgangsverkehr,
4. Heranfahren an und Überqueren beziehungsweise Durchfahren von 4. Heranfahren an und Überqueren beziehungsweise Durchfahren von
Kreuzungen, Kurven und Kreisverkehrsanlagen, Kreuzungen, Kurven und Kreisverkehrsanlagen,
5. vorausahnende Positionierung auf der Strasse. 5. vorausahnende Positionierung auf der Strasse.
Der Bewerber wird gebeten, sich während des Unterrichts nicht nur vom Der Bewerber wird gebeten, sich während des Unterrichts nicht nur vom
Fahrschullehrer, sondern auch von einem Schulungsbegleiter, der die in Fahrschullehrer, sondern auch von einem Schulungsbegleiter, der die in
Artikel 3 Absatz 4 des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über den Artikel 3 Absatz 4 des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über den
Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B erwähnten Bedingungen erfüllt, Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B erwähnten Bedingungen erfüllt,
begleiten zu lassen. Für die Anwesenheit des Schulungsbegleiters begleiten zu lassen. Für die Anwesenheit des Schulungsbegleiters
werden keine Mehrkosten berechnet. werden keine Mehrkosten berechnet.
Der Unterricht wird mit einem Schulungsfahrzeug erteilt, das den in Der Unterricht wird mit einem Schulungsfahrzeug erteilt, das den in
Kapitel IV Abschnitt IV des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 über Kapitel IV Abschnitt IV des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 über
die Zulassungsbedingungen für Fahrschulen erwähnten Bedingungen die Zulassungsbedingungen für Fahrschulen erwähnten Bedingungen
entspricht. entspricht.
Eine der sechs Stunden Fahrunterricht mit einem Schulungsfahrzeug darf Eine der sechs Stunden Fahrunterricht mit einem Schulungsfahrzeug darf
jedoch durch drei Mal 20 Minuten im Fahrsimulator ersetzt werden. jedoch durch drei Mal 20 Minuten im Fahrsimulator ersetzt werden.
Der Fahrsimulator entspricht mindestens folgenden Kriterien : Der Fahrsimulator entspricht mindestens folgenden Kriterien :
Ausrüstung Ausrüstung
Der Fahrsimulator ist mindestens ausgestattet mit einem Sitz, einem Der Fahrsimulator ist mindestens ausgestattet mit einem Sitz, einem
Lenkrad, Pedalen, einem Gangschalthebel, einem Armaturenbrett und Lenkrad, Pedalen, einem Gangschalthebel, einem Armaturenbrett und
Bedienelementen in Originalgrösse, die wie in einem echten Fahrzeug Bedienelementen in Originalgrösse, die wie in einem echten Fahrzeug
funktionieren. funktionieren.
Eine Parabol-Leinwand oder drei Bildschirme nebeneinander bieten eine Eine Parabol-Leinwand oder drei Bildschirme nebeneinander bieten eine
Front- und Seitensicht mit flüssigem Bild. Front- und Seitensicht mit flüssigem Bild.
Software Software
Die Aussen- und Innenspiegelsicht ist dynamisch und kohärent mit den Die Aussen- und Innenspiegelsicht ist dynamisch und kohärent mit den
Fahrszenen der Front- und Seitensichten. Sie kann in den Bildschirm Fahrszenen der Front- und Seitensichten. Sie kann in den Bildschirm
eingeblendet werden. eingeblendet werden.
Mindestens für folgende Bewegungen muss ein naturgetreues Mindestens für folgende Bewegungen muss ein naturgetreues
Motorgeräusch wiedergegeben werden : Anfahren, Gas geben, Schalten und Motorgeräusch wiedergegeben werden : Anfahren, Gas geben, Schalten und
Bremsen. Das Geräusch ist mit den verrichteten Bewegungen Bremsen. Das Geräusch ist mit den verrichteten Bewegungen
synchronisiert. synchronisiert.
In die Szenarien müssen die Anwesenheit anderer Fahrzeuge und In die Szenarien müssen die Anwesenheit anderer Fahrzeuge und
Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen, die sich entweder auf der Fahrbahn Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen, die sich entweder auf der Fahrbahn
oder in der Nähe des Schülerfahrzeugs befinden und/oder bewegen und oder in der Nähe des Schülerfahrzeugs befinden und/oder bewegen und
mit denen der Fahrschüler in Interaktion steht, eingeblendet sein. mit denen der Fahrschüler in Interaktion steht, eingeblendet sein.
Die Szenarien müssen mit den allgemeinen Regeln in Sachen Die Szenarien müssen mit den allgemeinen Regeln in Sachen
Strassenverkehrspolizei, wie sie im Königlichen Erlass vom 1. Dezember Strassenverkehrspolizei, wie sie im Königlichen Erlass vom 1. Dezember
1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Strassenverkehr 1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Strassenverkehr
und die Benutzung der öffentlichen Strasse definiert sind, und die Benutzung der öffentlichen Strasse definiert sind,
übereinstimmen. übereinstimmen.
Kontrolle und Bewertung Kontrolle und Bewertung
Der Fahrschullehrer muss über eine separate Anwendung den Fahrprozess Der Fahrschullehrer muss über eine separate Anwendung den Fahrprozess
des Fahrschülers online verfolgen und, wenn erforderlich, in das des Fahrschülers online verfolgen und, wenn erforderlich, in das
Szenario eingreifen können. Szenario eingreifen können.
Am Ende einer Unterrichtseinheit muss der Fahrschüler sofort über Am Ende einer Unterrichtseinheit muss der Fahrschüler sofort über
einen Computerausdruck seiner Leistungsbewertung verfügen können. einen Computerausdruck seiner Leistungsbewertung verfügen können.
Vorliegendes Rundschreiben findet keine Anwendung auf den Vorliegendes Rundschreiben findet keine Anwendung auf den
sechsstündigen praktischen Fahrunterricht für Fahrschüler, die bei der sechsstündigen praktischen Fahrunterricht für Fahrschüler, die bei der
in Artikel 9 des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über den in Artikel 9 des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über den
Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B vorgesehenen Prüfung zwei Mal Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B vorgesehenen Prüfung zwei Mal
durchgefallen sind. durchgefallen sind.
2. Das in Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über 2. Das in Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über
den Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B erwähnte zwanzigstündige den Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B erwähnte zwanzigstündige
Ausbildungsprogramm des praktischen Fahrunterrichts umfasst : Ausbildungsprogramm des praktischen Fahrunterrichts umfasst :
- die praktische Anwendung der in Anlage 4 zum Königlichen Erlass vom - die praktische Anwendung der in Anlage 4 zum Königlichen Erlass vom
23. März 1998 über den Führerschein erwähnten Verkehrsvorschriften, 23. März 1998 über den Führerschein erwähnten Verkehrsvorschriften,
- das Training der Fähigkeiten und Verhaltensweisen, wie sie in Anlage - das Training der Fähigkeiten und Verhaltensweisen, wie sie in Anlage
5 zum Königlichen Erlass vom 23. März 1998 über den Führerschein 5 zum Königlichen Erlass vom 23. März 1998 über den Führerschein
erwähnt sind. erwähnt sind.
Der Unterricht wird mit einem Schulungsfahrzeug erteilt, das den in Der Unterricht wird mit einem Schulungsfahrzeug erteilt, das den in
Kapitel IV Abschnitt IV des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 über Kapitel IV Abschnitt IV des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 über
die Zulassungsbedingungen für Fahrschulen erwähnten Bedingungen die Zulassungsbedingungen für Fahrschulen erwähnten Bedingungen
entspricht. entspricht.
Höchstens zwei der zwanzig Stunden Fahrunterricht, die mit einem Höchstens zwei der zwanzig Stunden Fahrunterricht, die mit einem
Schulungsfahrzeug erteilt werden, dürfen durch einen Fahrunterricht Schulungsfahrzeug erteilt werden, dürfen durch einen Fahrunterricht
mit einem Fahrsimulator ersetzt werden. Drei Mal zwanzig Minuten im mit einem Fahrsimulator ersetzt werden. Drei Mal zwanzig Minuten im
Fahrsimulator entsprechen einer Stunde Fahrunterricht. Fahrsimulator entsprechen einer Stunde Fahrunterricht.
Der Fahrsimulator entspricht den unter Nummer 1 des vorliegenden Der Fahrsimulator entspricht den unter Nummer 1 des vorliegenden
Rundschreibens erwähnten Kriterien. Rundschreibens erwähnten Kriterien.
Brüssel, den 20. Juli 2006 Brüssel, den 20. Juli 2006
Der Minister der Mobilität, Der Minister der Mobilität,
R. LANDUYT R. LANDUYT
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