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Meertalige weergave van Omzendbrief van 20/12/2002
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Omzendbrief GPI 31 betreffende de overdracht van functieuitrusting bij mobiliteit. - Duitse vertaling Circulaire GPI 31 relative au transfert de l'équipement de fonction dans le cadre de la mobilité. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 20 DECEMBER 2002. - Omzendbrief GPI 31 betreffende de overdracht van functieuitrusting bij mobiliteit. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 20 DECEMBRE 2002. - Circulaire GPI 31 relative au transfert de l'équipement de fonction dans le cadre de la mobilité. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
31 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 20 december 2002 circulaire GPI 31 du Ministre de l'Intérieur du 20 décembre 2002
betreffende de overdracht van functieuitrusting bij mobiliteit relative au transfert de l'équipement de fonction dans le cadre de la
(Belgisch Staatsblad van 21 januari 2003), opgemaakt door de Centrale mobilité (Moniteur belge du 21 janvier 2003), établie par le Service
dienst voor Duitse vertaling van het central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. adjoint à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
20. DEZEMBER 2002 - Rundschreiben GPI 31 über die Übertragung der 20. DEZEMBER 2002 - Rundschreiben GPI 31 über die Übertragung der
Funktionsausrüstung im Rahmen der Mobilität Funktionsausrüstung im Rahmen der Mobilität
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
1. Einleitung 1. Einleitung
Durch das Schreiben DGP/DPM Nr. 200201 vom 29. März 2002 über die Durch das Schreiben DGP/DPM Nr. 200201 vom 29. März 2002 über die
Mobilität wurde zum ersten Mal diese Mobilität zwischen föderaler und Mobilität wurde zum ersten Mal diese Mobilität zwischen föderaler und
lokaler Polizei möglich. Vorliegendes Rundschreiben hat zum Ziel, lokaler Polizei möglich. Vorliegendes Rundschreiben hat zum Ziel,
Richtlinien in Bezug auf die Übernahme der Grund- und Richtlinien in Bezug auf die Übernahme der Grund- und
Funktionsausrüstung im Rahmen der Mobilität zu geben. Funktionsausrüstung im Rahmen der Mobilität zu geben.
2. Kategorien von Ausrüstungen 2. Kategorien von Ausrüstungen
Man unterscheidet folgende Kategorien von Ausrüstungen: Man unterscheidet folgende Kategorien von Ausrüstungen:
2.1 Grundausrüstung 2.1 Grundausrüstung
Gemäss dem Rundschreiben GPI 12 vom 7. November 2001 über die Gemäss dem Rundschreiben GPI 12 vom 7. November 2001 über die
Grundausrüstung der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Grundausrüstung der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten
Polizei versteht man unter Grundausrüstung alle Ausrüstungsteile, die Polizei versteht man unter Grundausrüstung alle Ausrüstungsteile, die
sämtlichen Polizeibeamten individuell ungeachtet ihrer Funktion zur sämtlichen Polizeibeamten individuell ungeachtet ihrer Funktion zur
Verfügung gestellt werden. Verfügung gestellt werden.
Diese Ausrüstung bleibt stets Eigentum des Korps, dem das Diese Ausrüstung bleibt stets Eigentum des Korps, dem das
Personalmitglied angehört, auch wenn die Behörde dieses Material als Personalmitglied angehört, auch wenn die Behörde dieses Material als
verbraucht betrachtet. verbraucht betrachtet.
Prinzip bei Mobilität Prinzip bei Mobilität
Bei Mobilität kann das Personalmitglied diese Ausrüstung, die es Bei Mobilität kann das Personalmitglied diese Ausrüstung, die es
mittels Punkten erworben hat, IMMER und KOSTENLOS mitnehmen. Diese mittels Punkten erworben hat, IMMER und KOSTENLOS mitnehmen. Diese
Regel gilt ebenfalls für die Ersteinrichtung der Zonen gemäss dem Regel gilt ebenfalls für die Ersteinrichtung der Zonen gemäss dem
Königlichen Erlass zur Einrichtung der lokalen Polizei. Königlichen Erlass zur Einrichtung der lokalen Polizei.
2.2 Funktionsausrüstung 2.2 Funktionsausrüstung
Gemäss dem Rundschreiben GPI 12 versteht man unter Funktionsausrüstung Gemäss dem Rundschreiben GPI 12 versteht man unter Funktionsausrüstung
alle Ausrüstungsteile, die nicht zur Grundausrüstung gehören, die aber alle Ausrüstungsteile, die nicht zur Grundausrüstung gehören, die aber
infolge der spezifischen Aufgabenbereiche des Personalmitglieds infolge der spezifischen Aufgabenbereiche des Personalmitglieds
(Polizeibeamter und CALOG-Personal (Verwaltungs- und (Polizeibeamter und CALOG-Personal (Verwaltungs- und
Logistikpersonal)) diesem durch seinen Arbeitgeber zur Verfügung Logistikpersonal)) diesem durch seinen Arbeitgeber zur Verfügung
gestellt werden. Die Personalmitglieder können diese Ausrüstungsteile gestellt werden. Die Personalmitglieder können diese Ausrüstungsteile
NICHT definitiv erwerben. NICHT definitiv erwerben.
Es gibt zwei Arten von Funktionsausrüstungen: Es gibt zwei Arten von Funktionsausrüstungen:
- die allgemeine Funktionsausrüstung, deren Liste im Rundschreiben GPI - die allgemeine Funktionsausrüstung, deren Liste im Rundschreiben GPI
12 (siehe Anlage 1 zu diesem Rundschreiben) aufgeführt ist. Diese 12 (siehe Anlage 1 zu diesem Rundschreiben) aufgeführt ist. Diese
Ausrüstung ist für alle Polizeibeamten gleich (für einen Anwärter in Ausrüstung ist für alle Polizeibeamten gleich (für einen Anwärter in
Ausbildung ist eine andere Liste vorgesehen). Für das CALOG-Personal Ausbildung ist eine andere Liste vorgesehen). Für das CALOG-Personal
ist keine allgemeine Funktionsausrüstung vorgesehen. ist keine allgemeine Funktionsausrüstung vorgesehen.
- die spezifische Funktionsausrüstung hängt strikt von der ausgeübten - die spezifische Funktionsausrüstung hängt strikt von der ausgeübten
Funktion beziehungsweise von der Einheit ab. Hierbei kann es sich zum Funktion beziehungsweise von der Einheit ab. Hierbei kann es sich zum
Beispiel um Folgendes handeln: Beispiel um Folgendes handeln:
- AO-Kleidung (Kleidung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen - AO-Kleidung (Kleidung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ordnung), Ordnung),
- Motorradkleidung, - Motorradkleidung,
- Kleidung für Hundeführer, - Kleidung für Hundeführer,
- Reitkleidung, - Reitkleidung,
- spezifische Fahrradkleidung, - spezifische Fahrradkleidung,
- usw. - usw.
Diese Ausrüstung kann sowohl den Polizeibeamten als auch dem Diese Ausrüstung kann sowohl den Polizeibeamten als auch dem
CALOG-Personal zur Verfügung gestellt werden. CALOG-Personal zur Verfügung gestellt werden.
Prinzip bei Mobilität Prinzip bei Mobilität
Die Funktionsausrüstung bleibt stets Eigentum des Korps, dem die Die Funktionsausrüstung bleibt stets Eigentum des Korps, dem die
Person angehört. Person angehört.
Ausser bei der Ersteinrichtung der Polizeizonen nimmt ein Ausser bei der Ersteinrichtung der Polizeizonen nimmt ein
Personalmitglied bei einer Mobilität KEINE Funktionsausrüstung mit. Personalmitglied bei einer Mobilität KEINE Funktionsausrüstung mit.
3. Bei Mobilität anwendbare Regeln 3. Bei Mobilität anwendbare Regeln
3.1 Versetzung eines Personalmitglieds (Einsatz- oder CALOG-Personal) 3.1 Versetzung eines Personalmitglieds (Einsatz- oder CALOG-Personal)
3.1.1 Der Betreffende muss automatisch die VOLLSTÄNDIGE (sowohl 3.1.1 Der Betreffende muss automatisch die VOLLSTÄNDIGE (sowohl
allgemeine als auch spezifische) Funktionsausrüstung abgeben, mit allgemeine als auch spezifische) Funktionsausrüstung abgeben, mit
Ausnahme einer begrenzten Liste von Material, das aus hygienischen Ausnahme einer begrenzten Liste von Material, das aus hygienischen
Gründen nicht zurückgenommen werden kann und also KOSTENLOS zum Gründen nicht zurückgenommen werden kann und also KOSTENLOS zum
Bestimmungskorps übergeht. Bestimmungskorps übergeht.
Hierbei handelt es sich um: Hierbei handelt es sich um:
- Schuhe, Einsatzschuhe und Stiefel, - Schuhe, Einsatzschuhe und Stiefel,
- Strümpfe, - Strümpfe,
- Unterwäsche, - Unterwäsche,
- Polohemden, - Polohemden,
- Kopfschutzhaube. - Kopfschutzhaube.
3.1.2 Wenn das Herkunfts- und das Bestimmungskorps vereinbaren, dass 3.1.2 Wenn das Herkunfts- und das Bestimmungskorps vereinbaren, dass
der Betreffende seine Funktionsausrüstung mitnehmen darf, müssen diese der Betreffende seine Funktionsausrüstung mitnehmen darf, müssen diese
Korps die finanzielle Abwicklung untereinander regeln. Korps die finanzielle Abwicklung untereinander regeln.
3.1.3 Für die Zonen, die die Funktionsausrüstung für das aus der 3.1.3 Für die Zonen, die die Funktionsausrüstung für das aus der
föderalen Polizei kommende Personal erhalten möchten, muss der föderalen Polizei kommende Personal erhalten möchten, muss der
Föderalen Logistischen Verbindungs- und Eingangsstelle (FLIP) immer Föderalen Logistischen Verbindungs- und Eingangsstelle (FLIP) immer
ein ausdrücklicher schriftlicher Antrag übermittelt werden. ein ausdrücklicher schriftlicher Antrag übermittelt werden.
3.2 Versetzung eines Anwärters in die lokale Polizei 3.2 Versetzung eines Anwärters in die lokale Polizei
- Sobald die Bestimmung des Anwärters bekannt ist, schickt die - Sobald die Bestimmung des Anwärters bekannt ist, schickt die
Generaldirektion der Materiellen Mittel/Direktion des Materials Generaldirektion der Materiellen Mittel/Direktion des Materials
"personal equipment" (DGM/DMPE) der betroffenen Zone einen Brief, um "personal equipment" (DGM/DMPE) der betroffenen Zone einen Brief, um
sie zu fragen, ob sie die Funktionsausrüstung, über die der Anwärter sie zu fragen, ob sie die Funktionsausrüstung, über die der Anwärter
verfügt, zum geltenden Kaufpreis kaufen möchte. verfügt, zum geltenden Kaufpreis kaufen möchte.
- Bei einer positiven Antwort der Zone an die DGM/DMPE werden alle - Bei einer positiven Antwort der Zone an die DGM/DMPE werden alle
Modalitäten des Übergangs in Zusammenarbeit mit der FLIP in einer Modalitäten des Übergangs in Zusammenarbeit mit der FLIP in einer
Verkaufsvereinbarung geregelt. Die allgemeinen Bedingungen sind im Verkaufsvereinbarung geregelt. Die allgemeinen Bedingungen sind im
Protokoll in Bezug auf die logistische Unterstützung wiederzufinden, Protokoll in Bezug auf die logistische Unterstützung wiederzufinden,
das den Zonen bereits übermittelt worden ist. das den Zonen bereits übermittelt worden ist.
Die Funktionsausrüstung wird immer in vollständigen "Paketen" Die Funktionsausrüstung wird immer in vollständigen "Paketen"
übernommen. Das heisst, dass für jeden Anwärter entweder die übernommen. Das heisst, dass für jeden Anwärter entweder die
vollständige allgemeine Funktionsausrüstung oder die vollständige vollständige allgemeine Funktionsausrüstung oder die vollständige
AO-Kleidung (insofern der betroffene Anwärter eine besitzt) übernommen AO-Kleidung (insofern der betroffene Anwärter eine besitzt) übernommen
wird; man kann also nicht aussuchen, welche Artikel man übernehmen wird; man kann also nicht aussuchen, welche Artikel man übernehmen
beziehungsweise nicht übernehmen möchte. beziehungsweise nicht übernehmen möchte.
Wenn die Funktionsausrüstung aus dem einen oder anderen Grund bereits Wenn die Funktionsausrüstung aus dem einen oder anderen Grund bereits
zurückgenommen worden ist, kann der FLIP ein neuer Antrag gemäss Nr. zurückgenommen worden ist, kann der FLIP ein neuer Antrag gemäss Nr.
3.1 übermittelt werden. 3.1 übermittelt werden.
Wenn die Zone beschliesst, diese Ausrüstung zu übernehmen, muss sie Wenn die Zone beschliesst, diese Ausrüstung zu übernehmen, muss sie
genauestens berücksichtigen, dass der DGM/DMPE dieser Beschluss genauestens berücksichtigen, dass der DGM/DMPE dieser Beschluss
innerhalb 14 Tagen nach Empfang ihres Schreibens schriftlich per Fax innerhalb 14 Tagen nach Empfang ihres Schreibens schriftlich per Fax
unter der Nummer 02/642 79 49 übermittelt werden muss. unter der Nummer 02/642 79 49 übermittelt werden muss.
Wenn die DGM/DMPE innerhalb der angegebenen Frist keine Antwort von Wenn die DGM/DMPE innerhalb der angegebenen Frist keine Antwort von
der Zone erhalten hat, geht sie davon aus, dass das Material nicht der Zone erhalten hat, geht sie davon aus, dass das Material nicht
gekauft wird. In diesem Fall und im Fall einer ausdrücklichen gekauft wird. In diesem Fall und im Fall einer ausdrücklichen
negativen Antwort der Zone, ist diese verpflichtet, das negativen Antwort der Zone, ist diese verpflichtet, das
Personalmitglied aufzufordern, dieses Material binnen dem Monat nach Personalmitglied aufzufordern, dieses Material binnen dem Monat nach
Empfang des Schreibens der DGM/DMPE bei der dekonzentrierten Empfang des Schreibens der DGM/DMPE bei der dekonzentrierten
Dienststelle (SER) der Provinz, in der sich die Zone befindet, Dienststelle (SER) der Provinz, in der sich die Zone befindet,
persönlich abzugeben. persönlich abzugeben.
Das nicht rückerstattete Material wird dem Personalmitglied in Das nicht rückerstattete Material wird dem Personalmitglied in
Rechnung gestellt (Rechnung an den offiziellen persönlichen Wohnsitz). Rechnung gestellt (Rechnung an den offiziellen persönlichen Wohnsitz).
Bei Nichtbezahlung kann die Akte Anlass zu Rechts- beziehungsweise Bei Nichtbezahlung kann die Akte Anlass zu Rechts- beziehungsweise
disziplinarrechtlichen Verfolgungen geben. disziplinarrechtlichen Verfolgungen geben.
3.3 Erwerb der Funktionsausrüstung bei der föderalen Polizei 3.3 Erwerb der Funktionsausrüstung bei der föderalen Polizei
ausserhalb der Mobilität ausserhalb der Mobilität
Die Anträge für den Ankauf der Funktionsausrüstung bei der föderalen Die Anträge für den Ankauf der Funktionsausrüstung bei der föderalen
Polizei können der FLIP übermittelt werden. Polizei können der FLIP übermittelt werden.
Es bestehen zwei Lösungsmöglichkeiten: Es bestehen zwei Lösungsmöglichkeiten:
- Die Zone kann sich an einen bestehenden öffentlichen Auftrag der - Die Zone kann sich an einen bestehenden öffentlichen Auftrag der
Generaldirektion der Materiellen Mittel/Direktion des Einkaufsdienstes Generaldirektion der Materiellen Mittel/Direktion des Einkaufsdienstes
(DGM/DMA) anschliessen (die Zone bestellt direkt bei der Firma und die (DGM/DMA) anschliessen (die Zone bestellt direkt bei der Firma und die
Firma stellt der Zone diese Bestellung direkt in Rechnung). Die Firma stellt der Zone diese Bestellung direkt in Rechnung). Die
DGM/DMA wird den Zonen kurzfristig eine Liste der verfügbaren DGM/DMA wird den Zonen kurzfristig eine Liste der verfügbaren
öffentlichen Aufträge über eine Internetwebsite zur Verfügung stellen. öffentlichen Aufträge über eine Internetwebsite zur Verfügung stellen.
- Die föderale Polizei verfügt über einen ausreichenden Bestand an - Die föderale Polizei verfügt über einen ausreichenden Bestand an
NEUEM Material und die FLIP verkauft das Material dann nach NEUEM Material und die FLIP verkauft das Material dann nach
Konsultierung der Generaldirektion der Materiellen Mittel/Direktion Konsultierung der Generaldirektion der Materiellen Mittel/Direktion
des Einkaufsdienstes (DGM/DMA) zum KAUFPREIS, da die föderale Polizei des Einkaufsdienstes (DGM/DMA) zum KAUFPREIS, da die föderale Polizei
ihren Warenbestand erneut auffüllen muss (ebenfalls zum KAUFPREIS). ihren Warenbestand erneut auffüllen muss (ebenfalls zum KAUFPREIS).
Die Modalitäten werden in einer Verkaufsvereinbarung geregelt. Die Die Modalitäten werden in einer Verkaufsvereinbarung geregelt. Die
allgemeinen Bedingungen sind im Protokoll in Bezug auf die logistische allgemeinen Bedingungen sind im Protokoll in Bezug auf die logistische
Unterstützung wiederzufinden, das den Zonen bereits übermittelt worden Unterstützung wiederzufinden, das den Zonen bereits übermittelt worden
ist. ist.
3.4 Rückgabe des Materials, das nicht übernommen wird 3.4 Rückgabe des Materials, das nicht übernommen wird
Wenn die Bestimmungseinheit beschliesst, das Material nicht zu Wenn die Bestimmungseinheit beschliesst, das Material nicht zu
übernehmen, muss das betroffene Personalmitglied der Herkunftseinheit übernehmen, muss das betroffene Personalmitglied der Herkunftseinheit
seine Ausrüstung persönlich zurückgeben. Das Material, das das seine Ausrüstung persönlich zurückgeben. Das Material, das das
Personalmitglied in der föderalen Polizei erhalten hat, muss bei der Personalmitglied in der föderalen Polizei erhalten hat, muss bei der
dekonzentrierten Dienststelle (SER) der Provinz, in der sich die dekonzentrierten Dienststelle (SER) der Provinz, in der sich die
Herkunftseinheit befindet, abgegeben werden. Herkunftseinheit befindet, abgegeben werden.
4. Anwendung 4. Anwendung
Vorliegendes Rundschreiben findet ab der Mobilität 2002/01 vom 29. Vorliegendes Rundschreiben findet ab der Mobilität 2002/01 vom 29.
März 2002 Anwendung. März 2002 Anwendung.
Ich bitte Sie, alle Polizeikorps, die Ihnen unterstehen, über Ich bitte Sie, alle Polizeikorps, die Ihnen unterstehen, über
Voraufgehendes zu informieren. Voraufgehendes zu informieren.
Des Weiteren bitte ich Sie, das Datum, an dem das vorliegende Des Weiteren bitte ich Sie, das Datum, an dem das vorliegende
Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im
Verwaltungsblatt zu vermerken. Verwaltungsblatt zu vermerken.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Anlage 1 Anlage 1
Liste der Funktionsausrüstung Liste der Funktionsausrüstung
1. Mindestfunktionsausrüstung des Polizeibeamten 1. Mindestfunktionsausrüstung des Polizeibeamten
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Pour la consultation du tableau, voir image
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