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Omzendbrief GPI 31 betreffende de overdracht van functieuitrusting bij mobiliteit. - Duitse vertaling | Circulaire GPI 31 relative au transfert de l'équipement de fonction dans le cadre de la mobilité. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 20 DECEMBER 2002. - Omzendbrief GPI 31 betreffende de overdracht van functieuitrusting bij mobiliteit. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 20 DECEMBRE 2002. - Circulaire GPI 31 relative au transfert de l'équipement de fonction dans le cadre de la mobilité. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
31 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 20 december 2002 | circulaire GPI 31 du Ministre de l'Intérieur du 20 décembre 2002 |
betreffende de overdracht van functieuitrusting bij mobiliteit | relative au transfert de l'équipement de fonction dans le cadre de la |
(Belgisch Staatsblad van 21 januari 2003), opgemaakt door de Centrale | mobilité (Moniteur belge du 21 janvier 2003), établie par le Service |
dienst voor Duitse vertaling van het | central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | adjoint à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
20. DEZEMBER 2002 - Rundschreiben GPI 31 über die Übertragung der | 20. DEZEMBER 2002 - Rundschreiben GPI 31 über die Übertragung der |
Funktionsausrüstung im Rahmen der Mobilität | Funktionsausrüstung im Rahmen der Mobilität |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
1. Einleitung | 1. Einleitung |
Durch das Schreiben DGP/DPM Nr. 200201 vom 29. März 2002 über die | Durch das Schreiben DGP/DPM Nr. 200201 vom 29. März 2002 über die |
Mobilität wurde zum ersten Mal diese Mobilität zwischen föderaler und | Mobilität wurde zum ersten Mal diese Mobilität zwischen föderaler und |
lokaler Polizei möglich. Vorliegendes Rundschreiben hat zum Ziel, | lokaler Polizei möglich. Vorliegendes Rundschreiben hat zum Ziel, |
Richtlinien in Bezug auf die Übernahme der Grund- und | Richtlinien in Bezug auf die Übernahme der Grund- und |
Funktionsausrüstung im Rahmen der Mobilität zu geben. | Funktionsausrüstung im Rahmen der Mobilität zu geben. |
2. Kategorien von Ausrüstungen | 2. Kategorien von Ausrüstungen |
Man unterscheidet folgende Kategorien von Ausrüstungen: | Man unterscheidet folgende Kategorien von Ausrüstungen: |
2.1 Grundausrüstung | 2.1 Grundausrüstung |
Gemäss dem Rundschreiben GPI 12 vom 7. November 2001 über die | Gemäss dem Rundschreiben GPI 12 vom 7. November 2001 über die |
Grundausrüstung der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | Grundausrüstung der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
Polizei versteht man unter Grundausrüstung alle Ausrüstungsteile, die | Polizei versteht man unter Grundausrüstung alle Ausrüstungsteile, die |
sämtlichen Polizeibeamten individuell ungeachtet ihrer Funktion zur | sämtlichen Polizeibeamten individuell ungeachtet ihrer Funktion zur |
Verfügung gestellt werden. | Verfügung gestellt werden. |
Diese Ausrüstung bleibt stets Eigentum des Korps, dem das | Diese Ausrüstung bleibt stets Eigentum des Korps, dem das |
Personalmitglied angehört, auch wenn die Behörde dieses Material als | Personalmitglied angehört, auch wenn die Behörde dieses Material als |
verbraucht betrachtet. | verbraucht betrachtet. |
Prinzip bei Mobilität | Prinzip bei Mobilität |
Bei Mobilität kann das Personalmitglied diese Ausrüstung, die es | Bei Mobilität kann das Personalmitglied diese Ausrüstung, die es |
mittels Punkten erworben hat, IMMER und KOSTENLOS mitnehmen. Diese | mittels Punkten erworben hat, IMMER und KOSTENLOS mitnehmen. Diese |
Regel gilt ebenfalls für die Ersteinrichtung der Zonen gemäss dem | Regel gilt ebenfalls für die Ersteinrichtung der Zonen gemäss dem |
Königlichen Erlass zur Einrichtung der lokalen Polizei. | Königlichen Erlass zur Einrichtung der lokalen Polizei. |
2.2 Funktionsausrüstung | 2.2 Funktionsausrüstung |
Gemäss dem Rundschreiben GPI 12 versteht man unter Funktionsausrüstung | Gemäss dem Rundschreiben GPI 12 versteht man unter Funktionsausrüstung |
alle Ausrüstungsteile, die nicht zur Grundausrüstung gehören, die aber | alle Ausrüstungsteile, die nicht zur Grundausrüstung gehören, die aber |
infolge der spezifischen Aufgabenbereiche des Personalmitglieds | infolge der spezifischen Aufgabenbereiche des Personalmitglieds |
(Polizeibeamter und CALOG-Personal (Verwaltungs- und | (Polizeibeamter und CALOG-Personal (Verwaltungs- und |
Logistikpersonal)) diesem durch seinen Arbeitgeber zur Verfügung | Logistikpersonal)) diesem durch seinen Arbeitgeber zur Verfügung |
gestellt werden. Die Personalmitglieder können diese Ausrüstungsteile | gestellt werden. Die Personalmitglieder können diese Ausrüstungsteile |
NICHT definitiv erwerben. | NICHT definitiv erwerben. |
Es gibt zwei Arten von Funktionsausrüstungen: | Es gibt zwei Arten von Funktionsausrüstungen: |
- die allgemeine Funktionsausrüstung, deren Liste im Rundschreiben GPI | - die allgemeine Funktionsausrüstung, deren Liste im Rundschreiben GPI |
12 (siehe Anlage 1 zu diesem Rundschreiben) aufgeführt ist. Diese | 12 (siehe Anlage 1 zu diesem Rundschreiben) aufgeführt ist. Diese |
Ausrüstung ist für alle Polizeibeamten gleich (für einen Anwärter in | Ausrüstung ist für alle Polizeibeamten gleich (für einen Anwärter in |
Ausbildung ist eine andere Liste vorgesehen). Für das CALOG-Personal | Ausbildung ist eine andere Liste vorgesehen). Für das CALOG-Personal |
ist keine allgemeine Funktionsausrüstung vorgesehen. | ist keine allgemeine Funktionsausrüstung vorgesehen. |
- die spezifische Funktionsausrüstung hängt strikt von der ausgeübten | - die spezifische Funktionsausrüstung hängt strikt von der ausgeübten |
Funktion beziehungsweise von der Einheit ab. Hierbei kann es sich zum | Funktion beziehungsweise von der Einheit ab. Hierbei kann es sich zum |
Beispiel um Folgendes handeln: | Beispiel um Folgendes handeln: |
- AO-Kleidung (Kleidung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen | - AO-Kleidung (Kleidung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen |
Ordnung), | Ordnung), |
- Motorradkleidung, | - Motorradkleidung, |
- Kleidung für Hundeführer, | - Kleidung für Hundeführer, |
- Reitkleidung, | - Reitkleidung, |
- spezifische Fahrradkleidung, | - spezifische Fahrradkleidung, |
- usw. | - usw. |
Diese Ausrüstung kann sowohl den Polizeibeamten als auch dem | Diese Ausrüstung kann sowohl den Polizeibeamten als auch dem |
CALOG-Personal zur Verfügung gestellt werden. | CALOG-Personal zur Verfügung gestellt werden. |
Prinzip bei Mobilität | Prinzip bei Mobilität |
Die Funktionsausrüstung bleibt stets Eigentum des Korps, dem die | Die Funktionsausrüstung bleibt stets Eigentum des Korps, dem die |
Person angehört. | Person angehört. |
Ausser bei der Ersteinrichtung der Polizeizonen nimmt ein | Ausser bei der Ersteinrichtung der Polizeizonen nimmt ein |
Personalmitglied bei einer Mobilität KEINE Funktionsausrüstung mit. | Personalmitglied bei einer Mobilität KEINE Funktionsausrüstung mit. |
3. Bei Mobilität anwendbare Regeln | 3. Bei Mobilität anwendbare Regeln |
3.1 Versetzung eines Personalmitglieds (Einsatz- oder CALOG-Personal) | 3.1 Versetzung eines Personalmitglieds (Einsatz- oder CALOG-Personal) |
3.1.1 Der Betreffende muss automatisch die VOLLSTÄNDIGE (sowohl | 3.1.1 Der Betreffende muss automatisch die VOLLSTÄNDIGE (sowohl |
allgemeine als auch spezifische) Funktionsausrüstung abgeben, mit | allgemeine als auch spezifische) Funktionsausrüstung abgeben, mit |
Ausnahme einer begrenzten Liste von Material, das aus hygienischen | Ausnahme einer begrenzten Liste von Material, das aus hygienischen |
Gründen nicht zurückgenommen werden kann und also KOSTENLOS zum | Gründen nicht zurückgenommen werden kann und also KOSTENLOS zum |
Bestimmungskorps übergeht. | Bestimmungskorps übergeht. |
Hierbei handelt es sich um: | Hierbei handelt es sich um: |
- Schuhe, Einsatzschuhe und Stiefel, | - Schuhe, Einsatzschuhe und Stiefel, |
- Strümpfe, | - Strümpfe, |
- Unterwäsche, | - Unterwäsche, |
- Polohemden, | - Polohemden, |
- Kopfschutzhaube. | - Kopfschutzhaube. |
3.1.2 Wenn das Herkunfts- und das Bestimmungskorps vereinbaren, dass | 3.1.2 Wenn das Herkunfts- und das Bestimmungskorps vereinbaren, dass |
der Betreffende seine Funktionsausrüstung mitnehmen darf, müssen diese | der Betreffende seine Funktionsausrüstung mitnehmen darf, müssen diese |
Korps die finanzielle Abwicklung untereinander regeln. | Korps die finanzielle Abwicklung untereinander regeln. |
3.1.3 Für die Zonen, die die Funktionsausrüstung für das aus der | 3.1.3 Für die Zonen, die die Funktionsausrüstung für das aus der |
föderalen Polizei kommende Personal erhalten möchten, muss der | föderalen Polizei kommende Personal erhalten möchten, muss der |
Föderalen Logistischen Verbindungs- und Eingangsstelle (FLIP) immer | Föderalen Logistischen Verbindungs- und Eingangsstelle (FLIP) immer |
ein ausdrücklicher schriftlicher Antrag übermittelt werden. | ein ausdrücklicher schriftlicher Antrag übermittelt werden. |
3.2 Versetzung eines Anwärters in die lokale Polizei | 3.2 Versetzung eines Anwärters in die lokale Polizei |
- Sobald die Bestimmung des Anwärters bekannt ist, schickt die | - Sobald die Bestimmung des Anwärters bekannt ist, schickt die |
Generaldirektion der Materiellen Mittel/Direktion des Materials | Generaldirektion der Materiellen Mittel/Direktion des Materials |
"personal equipment" (DGM/DMPE) der betroffenen Zone einen Brief, um | "personal equipment" (DGM/DMPE) der betroffenen Zone einen Brief, um |
sie zu fragen, ob sie die Funktionsausrüstung, über die der Anwärter | sie zu fragen, ob sie die Funktionsausrüstung, über die der Anwärter |
verfügt, zum geltenden Kaufpreis kaufen möchte. | verfügt, zum geltenden Kaufpreis kaufen möchte. |
- Bei einer positiven Antwort der Zone an die DGM/DMPE werden alle | - Bei einer positiven Antwort der Zone an die DGM/DMPE werden alle |
Modalitäten des Übergangs in Zusammenarbeit mit der FLIP in einer | Modalitäten des Übergangs in Zusammenarbeit mit der FLIP in einer |
Verkaufsvereinbarung geregelt. Die allgemeinen Bedingungen sind im | Verkaufsvereinbarung geregelt. Die allgemeinen Bedingungen sind im |
Protokoll in Bezug auf die logistische Unterstützung wiederzufinden, | Protokoll in Bezug auf die logistische Unterstützung wiederzufinden, |
das den Zonen bereits übermittelt worden ist. | das den Zonen bereits übermittelt worden ist. |
Die Funktionsausrüstung wird immer in vollständigen "Paketen" | Die Funktionsausrüstung wird immer in vollständigen "Paketen" |
übernommen. Das heisst, dass für jeden Anwärter entweder die | übernommen. Das heisst, dass für jeden Anwärter entweder die |
vollständige allgemeine Funktionsausrüstung oder die vollständige | vollständige allgemeine Funktionsausrüstung oder die vollständige |
AO-Kleidung (insofern der betroffene Anwärter eine besitzt) übernommen | AO-Kleidung (insofern der betroffene Anwärter eine besitzt) übernommen |
wird; man kann also nicht aussuchen, welche Artikel man übernehmen | wird; man kann also nicht aussuchen, welche Artikel man übernehmen |
beziehungsweise nicht übernehmen möchte. | beziehungsweise nicht übernehmen möchte. |
Wenn die Funktionsausrüstung aus dem einen oder anderen Grund bereits | Wenn die Funktionsausrüstung aus dem einen oder anderen Grund bereits |
zurückgenommen worden ist, kann der FLIP ein neuer Antrag gemäss Nr. | zurückgenommen worden ist, kann der FLIP ein neuer Antrag gemäss Nr. |
3.1 übermittelt werden. | 3.1 übermittelt werden. |
Wenn die Zone beschliesst, diese Ausrüstung zu übernehmen, muss sie | Wenn die Zone beschliesst, diese Ausrüstung zu übernehmen, muss sie |
genauestens berücksichtigen, dass der DGM/DMPE dieser Beschluss | genauestens berücksichtigen, dass der DGM/DMPE dieser Beschluss |
innerhalb 14 Tagen nach Empfang ihres Schreibens schriftlich per Fax | innerhalb 14 Tagen nach Empfang ihres Schreibens schriftlich per Fax |
unter der Nummer 02/642 79 49 übermittelt werden muss. | unter der Nummer 02/642 79 49 übermittelt werden muss. |
Wenn die DGM/DMPE innerhalb der angegebenen Frist keine Antwort von | Wenn die DGM/DMPE innerhalb der angegebenen Frist keine Antwort von |
der Zone erhalten hat, geht sie davon aus, dass das Material nicht | der Zone erhalten hat, geht sie davon aus, dass das Material nicht |
gekauft wird. In diesem Fall und im Fall einer ausdrücklichen | gekauft wird. In diesem Fall und im Fall einer ausdrücklichen |
negativen Antwort der Zone, ist diese verpflichtet, das | negativen Antwort der Zone, ist diese verpflichtet, das |
Personalmitglied aufzufordern, dieses Material binnen dem Monat nach | Personalmitglied aufzufordern, dieses Material binnen dem Monat nach |
Empfang des Schreibens der DGM/DMPE bei der dekonzentrierten | Empfang des Schreibens der DGM/DMPE bei der dekonzentrierten |
Dienststelle (SER) der Provinz, in der sich die Zone befindet, | Dienststelle (SER) der Provinz, in der sich die Zone befindet, |
persönlich abzugeben. | persönlich abzugeben. |
Das nicht rückerstattete Material wird dem Personalmitglied in | Das nicht rückerstattete Material wird dem Personalmitglied in |
Rechnung gestellt (Rechnung an den offiziellen persönlichen Wohnsitz). | Rechnung gestellt (Rechnung an den offiziellen persönlichen Wohnsitz). |
Bei Nichtbezahlung kann die Akte Anlass zu Rechts- beziehungsweise | Bei Nichtbezahlung kann die Akte Anlass zu Rechts- beziehungsweise |
disziplinarrechtlichen Verfolgungen geben. | disziplinarrechtlichen Verfolgungen geben. |
3.3 Erwerb der Funktionsausrüstung bei der föderalen Polizei | 3.3 Erwerb der Funktionsausrüstung bei der föderalen Polizei |
ausserhalb der Mobilität | ausserhalb der Mobilität |
Die Anträge für den Ankauf der Funktionsausrüstung bei der föderalen | Die Anträge für den Ankauf der Funktionsausrüstung bei der föderalen |
Polizei können der FLIP übermittelt werden. | Polizei können der FLIP übermittelt werden. |
Es bestehen zwei Lösungsmöglichkeiten: | Es bestehen zwei Lösungsmöglichkeiten: |
- Die Zone kann sich an einen bestehenden öffentlichen Auftrag der | - Die Zone kann sich an einen bestehenden öffentlichen Auftrag der |
Generaldirektion der Materiellen Mittel/Direktion des Einkaufsdienstes | Generaldirektion der Materiellen Mittel/Direktion des Einkaufsdienstes |
(DGM/DMA) anschliessen (die Zone bestellt direkt bei der Firma und die | (DGM/DMA) anschliessen (die Zone bestellt direkt bei der Firma und die |
Firma stellt der Zone diese Bestellung direkt in Rechnung). Die | Firma stellt der Zone diese Bestellung direkt in Rechnung). Die |
DGM/DMA wird den Zonen kurzfristig eine Liste der verfügbaren | DGM/DMA wird den Zonen kurzfristig eine Liste der verfügbaren |
öffentlichen Aufträge über eine Internetwebsite zur Verfügung stellen. | öffentlichen Aufträge über eine Internetwebsite zur Verfügung stellen. |
- Die föderale Polizei verfügt über einen ausreichenden Bestand an | - Die föderale Polizei verfügt über einen ausreichenden Bestand an |
NEUEM Material und die FLIP verkauft das Material dann nach | NEUEM Material und die FLIP verkauft das Material dann nach |
Konsultierung der Generaldirektion der Materiellen Mittel/Direktion | Konsultierung der Generaldirektion der Materiellen Mittel/Direktion |
des Einkaufsdienstes (DGM/DMA) zum KAUFPREIS, da die föderale Polizei | des Einkaufsdienstes (DGM/DMA) zum KAUFPREIS, da die föderale Polizei |
ihren Warenbestand erneut auffüllen muss (ebenfalls zum KAUFPREIS). | ihren Warenbestand erneut auffüllen muss (ebenfalls zum KAUFPREIS). |
Die Modalitäten werden in einer Verkaufsvereinbarung geregelt. Die | Die Modalitäten werden in einer Verkaufsvereinbarung geregelt. Die |
allgemeinen Bedingungen sind im Protokoll in Bezug auf die logistische | allgemeinen Bedingungen sind im Protokoll in Bezug auf die logistische |
Unterstützung wiederzufinden, das den Zonen bereits übermittelt worden | Unterstützung wiederzufinden, das den Zonen bereits übermittelt worden |
ist. | ist. |
3.4 Rückgabe des Materials, das nicht übernommen wird | 3.4 Rückgabe des Materials, das nicht übernommen wird |
Wenn die Bestimmungseinheit beschliesst, das Material nicht zu | Wenn die Bestimmungseinheit beschliesst, das Material nicht zu |
übernehmen, muss das betroffene Personalmitglied der Herkunftseinheit | übernehmen, muss das betroffene Personalmitglied der Herkunftseinheit |
seine Ausrüstung persönlich zurückgeben. Das Material, das das | seine Ausrüstung persönlich zurückgeben. Das Material, das das |
Personalmitglied in der föderalen Polizei erhalten hat, muss bei der | Personalmitglied in der föderalen Polizei erhalten hat, muss bei der |
dekonzentrierten Dienststelle (SER) der Provinz, in der sich die | dekonzentrierten Dienststelle (SER) der Provinz, in der sich die |
Herkunftseinheit befindet, abgegeben werden. | Herkunftseinheit befindet, abgegeben werden. |
4. Anwendung | 4. Anwendung |
Vorliegendes Rundschreiben findet ab der Mobilität 2002/01 vom 29. | Vorliegendes Rundschreiben findet ab der Mobilität 2002/01 vom 29. |
März 2002 Anwendung. | März 2002 Anwendung. |
Ich bitte Sie, alle Polizeikorps, die Ihnen unterstehen, über | Ich bitte Sie, alle Polizeikorps, die Ihnen unterstehen, über |
Voraufgehendes zu informieren. | Voraufgehendes zu informieren. |
Des Weiteren bitte ich Sie, das Datum, an dem das vorliegende | Des Weiteren bitte ich Sie, das Datum, an dem das vorliegende |
Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im | Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im |
Verwaltungsblatt zu vermerken. | Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Anlage 1 | Anlage 1 |
Liste der Funktionsausrüstung | Liste der Funktionsausrüstung |
1. Mindestfunktionsausrüstung des Polizeibeamten | 1. Mindestfunktionsausrüstung des Polizeibeamten |
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