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| Ministeriële Omzendbrief PLP 6 betreffende de berekeningswijze van het aantal stemmen waarover een burgemeester beschikt in het politiecollege. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle PLP 6 concernant le calcul du nombre de voix dont le bourgmestre dispose dans le collège de police. - Traduction allemande |
|---|---|
| MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
| 19 MAART 2001. - Ministeriële Omzendbrief PLP 6 betreffende de | 19 MARS 2001. - Circulaire ministérielle PLP 6 concernant le calcul du |
| berekeningswijze van het aantal stemmen waarover een burgemeester | nombre de voix dont le bourgmestre dispose dans le collège de police. |
| beschikt in het politiecollege. - Duitse vertaling | - Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| 6 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 19 maart 2001 betreffende | circulaire PLP 6 du Ministre de l'Intérieur du 19 mars 2001 concernant |
| de berekeningswijze van het aantal stemmen waarover een burgemeester | le calcul du nombre de voix dont le bourgmestre dispose dans le |
| beschikt in het politiecollege (Belgisch Staatsblad van 13 april | collège de police (Moniteur belge du 13 avril 2001), établie par le |
| 2001), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het | Service central de traduction allemande du Commissariat |
| Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
| MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
| 19. MÄRZ 2001 - Ministerielles Rundschreiben PLP 6 in Bezug auf die | 19. MÄRZ 2001 - Ministerielles Rundschreiben PLP 6 in Bezug auf die |
| Berechnung | Berechnung |
| der Anzahl Stimmen, über die ein Bürgermeister im Polizeikollegium | der Anzahl Stimmen, über die ein Bürgermeister im Polizeikollegium |
| verfügt | verfügt |
| An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure, | An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure, |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An die Frauen und Herren Bezirkskommissare, | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare, |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister, | An die Frauen und Herren Bürgermeister, |
| An die Mitglieder des Provinzialen Unterstützungsteams | An die Mitglieder des Provinzialen Unterstützungsteams |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, |
| Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| es ist mir zu Ohren gekommen, dass in verschiedenen Zonen Probleme | es ist mir zu Ohren gekommen, dass in verschiedenen Zonen Probleme |
| hinsichtlich der Auslegung von Artikel 24 Absatz 2 des Gesetzes zur | hinsichtlich der Auslegung von Artikel 24 Absatz 2 des Gesetzes zur |
| Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
| Polizeidienstes (GIP) aufgetaucht sind. In diesem Artikel wird | Polizeidienstes (GIP) aufgetaucht sind. In diesem Artikel wird |
| bestimmt, dass die Anzahl Stimmen des Bürgermeisters im | bestimmt, dass die Anzahl Stimmen des Bürgermeisters im |
| Polizeikollegium in den ersten beiden Jahren nach dem Jahr, in dem die | Polizeikollegium in den ersten beiden Jahren nach dem Jahr, in dem die |
| lokale Polizei eingerichtet worden ist, nach Verhältnis der | lokale Polizei eingerichtet worden ist, nach Verhältnis der |
| Nettoaufwendungen für die Funktion Justiz und Polizei unter dem | Nettoaufwendungen für die Funktion Justiz und Polizei unter dem |
| Statistikkode 399 der letzten festgelegten und genehmigten | Statistikkode 399 der letzten festgelegten und genehmigten |
| Jahresrechnungen jeder Gemeinde zuerkannt wird. | Jahresrechnungen jeder Gemeinde zuerkannt wird. |
| Im Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2000 (Belgisches Staatsblatt | Im Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2000 (Belgisches Staatsblatt |
| vom 29. Dezember 2000; deutsche Fassung: Belgisches Staatsblatt vom | vom 29. Dezember 2000; deutsche Fassung: Belgisches Staatsblatt vom |
| 27. Februar 2001) werden mehr Informationen über die genaue Berechnung | 27. Februar 2001) werden mehr Informationen über die genaue Berechnung |
| der Anzahl Stimmen erteilt. | der Anzahl Stimmen erteilt. |
| Obwohl die lokale Polizei im Sinne des Gesetzes noch nicht | Obwohl die lokale Polizei im Sinne des Gesetzes noch nicht |
| eingerichtet ist, sind inzwischen die meisten Polizeikollegien | eingerichtet ist, sind inzwischen die meisten Polizeikollegien |
| errichtet worden. Damit in diesen Organen Beschlüsse gefasst werden | errichtet worden. Damit in diesen Organen Beschlüsse gefasst werden |
| können, muss der in Artikel 24 Absatz 2 erwähnte Berechnungsmodus | können, muss der in Artikel 24 Absatz 2 erwähnte Berechnungsmodus |
| ebenfalls bereits angewandt werden, um die Anzahl Stimmen unter die | ebenfalls bereits angewandt werden, um die Anzahl Stimmen unter die |
| Bürgermeister zu verteilen. | Bürgermeister zu verteilen. |
| Es stellt sich jedoch die Frage, was genau unter Nettoaufwendungen für | Es stellt sich jedoch die Frage, was genau unter Nettoaufwendungen für |
| die Funktion Justiz und Polizei zu verstehen ist. In dieser Hinsicht | die Funktion Justiz und Polizei zu verstehen ist. In dieser Hinsicht |
| kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: | kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: |
| 1. Die Nettoaufwendungen umfassen die Ausgaben nach Abzug der | 1. Die Nettoaufwendungen umfassen die Ausgaben nach Abzug der |
| Einnahmen. | Einnahmen. |
| 2. Unter Einnahmen versteht man die festgestellten Bruttoanrechte | 2. Unter Einnahmen versteht man die festgestellten Bruttoanrechte |
| abzüglich der uneintreibbaren Forderungen. | abzüglich der uneintreibbaren Forderungen. |
| 3. Bei den Ausgaben unterscheidet man zwischen den | 3. Bei den Ausgaben unterscheidet man zwischen den |
| "Ausgabenverpflichtungen" (mögliche finanzielle Verpflichtungen) und | "Ausgabenverpflichtungen" (mögliche finanzielle Verpflichtungen) und |
| den "Anrechnungen" (tatsächlich geschuldete Beträge). Zur Berechnung | den "Anrechnungen" (tatsächlich geschuldete Beträge). Zur Berechnung |
| der Anzahl Stimmen werden lediglich die Anrechnungen berücksichtigt | der Anzahl Stimmen werden lediglich die Anrechnungen berücksichtigt |
| (und zwar wegen der Tatsache, dass bei Ausgabenverpflichtungen oft pro | (und zwar wegen der Tatsache, dass bei Ausgabenverpflichtungen oft pro |
| forma Rückstellungen und bewusste Überschätzungen einbegriffen | forma Rückstellungen und bewusste Überschätzungen einbegriffen |
| werden). | werden). |
| 4. Es dürfen nur die Verrichtungen des betreffenden Rechnungsjahres | 4. Es dürfen nur die Verrichtungen des betreffenden Rechnungsjahres |
| berücksichtigt werden (also nicht die Verrichtungen der vorherigen | berücksichtigt werden (also nicht die Verrichtungen der vorherigen |
| Jahre, die noch nicht in die Rechnungen aufgenommen worden sind). | Jahre, die noch nicht in die Rechnungen aufgenommen worden sind). |
| 5. Es wird nur der ordentliche Dienst berücksichtigt, in dem die | 5. Es wird nur der ordentliche Dienst berücksichtigt, in dem die |
| eigentlichen Betriebskosten der Polizei aufgeführt sind (um den | eigentlichen Betriebskosten der Polizei aufgeführt sind (um den |
| Einfluss zufallsbedingter, unregelmässiger Investitionen zu | Einfluss zufallsbedingter, unregelmässiger Investitionen zu |
| vermeiden). | vermeiden). |
| Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man für die Bestimmung der | Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man für die Bestimmung der |
| "Nettoaufwendungen" von den Anrechnungen, abzüglich der festgestellten | "Nettoaufwendungen" von den Anrechnungen, abzüglich der festgestellten |
| Nettoanrechte, auf den ordentlichen Dienst des betreffenden | Nettoanrechte, auf den ordentlichen Dienst des betreffenden |
| Rechnungsjahres ausgehen muss. | Rechnungsjahres ausgehen muss. |
| Als Rechnungsjahr gilt das Jahr, auf das sich die letzten festgelegten | Als Rechnungsjahr gilt das Jahr, auf das sich die letzten festgelegten |
| genehmigten Jahresrechnungen jeder Gemeinde der betreffenden Zone | genehmigten Jahresrechnungen jeder Gemeinde der betreffenden Zone |
| beziehen. Mit anderen Worten müssen für jede Gemeinde die letzten | beziehen. Mit anderen Worten müssen für jede Gemeinde die letzten |
| festgelegten genehmigten Jahresrechnungen berücksichtigt werden, auch | festgelegten genehmigten Jahresrechnungen berücksichtigt werden, auch |
| wenn es nicht dasselbe Jahr für jede Gemeinde der betreffenden Zone | wenn es nicht dasselbe Jahr für jede Gemeinde der betreffenden Zone |
| ist. Jedes Mal, wenn für eine der Gemeinden eine jüngere Rechnung | ist. Jedes Mal, wenn für eine der Gemeinden eine jüngere Rechnung |
| genehmigt wird, müssen die Stimmen neu berechnet werden. | genehmigt wird, müssen die Stimmen neu berechnet werden. |
| Wenn in einigen Polizeikollegien bereits Beschlüsse aufgrund eines | Wenn in einigen Polizeikollegien bereits Beschlüsse aufgrund eines |
| anderen als hier angegebenen Berechnungsmodus gefasst worden sein | anderen als hier angegebenen Berechnungsmodus gefasst worden sein |
| sollten, müssen diese Beschlüsse nicht erneut in Frage gestellt | sollten, müssen diese Beschlüsse nicht erneut in Frage gestellt |
| werden. Ich bestehe jedoch darauf, dass die in dem vorliegenden | werden. Ich bestehe jedoch darauf, dass die in dem vorliegenden |
| Rundschreiben beschriebene Berechnungsmethode fortan befolgt wird. | Rundschreiben beschriebene Berechnungsmethode fortan befolgt wird. |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |