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Ministeriële Omzendbrief PLP 6 betreffende de berekeningswijze van het aantal stemmen waarover een burgemeester beschikt in het politiecollege. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle PLP 6 concernant le calcul du nombre de voix dont le bourgmestre dispose dans le collège de police. - Traduction allemande |
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MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
19 MAART 2001. - Ministeriële Omzendbrief PLP 6 betreffende de | 19 MARS 2001. - Circulaire ministérielle PLP 6 concernant le calcul du |
berekeningswijze van het aantal stemmen waarover een burgemeester | nombre de voix dont le bourgmestre dispose dans le collège de police. |
beschikt in het politiecollege. - Duitse vertaling | - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
6 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 19 maart 2001 betreffende | circulaire PLP 6 du Ministre de l'Intérieur du 19 mars 2001 concernant |
de berekeningswijze van het aantal stemmen waarover een burgemeester | le calcul du nombre de voix dont le bourgmestre dispose dans le |
beschikt in het politiecollege (Belgisch Staatsblad van 13 april | collège de police (Moniteur belge du 13 avril 2001), établie par le |
2001), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het | Service central de traduction allemande du Commissariat |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
19. MÄRZ 2001 - Ministerielles Rundschreiben PLP 6 in Bezug auf die | 19. MÄRZ 2001 - Ministerielles Rundschreiben PLP 6 in Bezug auf die |
Berechnung | Berechnung |
der Anzahl Stimmen, über die ein Bürgermeister im Polizeikollegium | der Anzahl Stimmen, über die ein Bürgermeister im Polizeikollegium |
verfügt | verfügt |
An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure, | An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure, |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare, | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare, |
An die Frauen und Herren Bürgermeister, | An die Frauen und Herren Bürgermeister, |
An die Mitglieder des Provinzialen Unterstützungsteams | An die Mitglieder des Provinzialen Unterstützungsteams |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, |
Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
es ist mir zu Ohren gekommen, dass in verschiedenen Zonen Probleme | es ist mir zu Ohren gekommen, dass in verschiedenen Zonen Probleme |
hinsichtlich der Auslegung von Artikel 24 Absatz 2 des Gesetzes zur | hinsichtlich der Auslegung von Artikel 24 Absatz 2 des Gesetzes zur |
Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
Polizeidienstes (GIP) aufgetaucht sind. In diesem Artikel wird | Polizeidienstes (GIP) aufgetaucht sind. In diesem Artikel wird |
bestimmt, dass die Anzahl Stimmen des Bürgermeisters im | bestimmt, dass die Anzahl Stimmen des Bürgermeisters im |
Polizeikollegium in den ersten beiden Jahren nach dem Jahr, in dem die | Polizeikollegium in den ersten beiden Jahren nach dem Jahr, in dem die |
lokale Polizei eingerichtet worden ist, nach Verhältnis der | lokale Polizei eingerichtet worden ist, nach Verhältnis der |
Nettoaufwendungen für die Funktion Justiz und Polizei unter dem | Nettoaufwendungen für die Funktion Justiz und Polizei unter dem |
Statistikkode 399 der letzten festgelegten und genehmigten | Statistikkode 399 der letzten festgelegten und genehmigten |
Jahresrechnungen jeder Gemeinde zuerkannt wird. | Jahresrechnungen jeder Gemeinde zuerkannt wird. |
Im Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2000 (Belgisches Staatsblatt | Im Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2000 (Belgisches Staatsblatt |
vom 29. Dezember 2000; deutsche Fassung: Belgisches Staatsblatt vom | vom 29. Dezember 2000; deutsche Fassung: Belgisches Staatsblatt vom |
27. Februar 2001) werden mehr Informationen über die genaue Berechnung | 27. Februar 2001) werden mehr Informationen über die genaue Berechnung |
der Anzahl Stimmen erteilt. | der Anzahl Stimmen erteilt. |
Obwohl die lokale Polizei im Sinne des Gesetzes noch nicht | Obwohl die lokale Polizei im Sinne des Gesetzes noch nicht |
eingerichtet ist, sind inzwischen die meisten Polizeikollegien | eingerichtet ist, sind inzwischen die meisten Polizeikollegien |
errichtet worden. Damit in diesen Organen Beschlüsse gefasst werden | errichtet worden. Damit in diesen Organen Beschlüsse gefasst werden |
können, muss der in Artikel 24 Absatz 2 erwähnte Berechnungsmodus | können, muss der in Artikel 24 Absatz 2 erwähnte Berechnungsmodus |
ebenfalls bereits angewandt werden, um die Anzahl Stimmen unter die | ebenfalls bereits angewandt werden, um die Anzahl Stimmen unter die |
Bürgermeister zu verteilen. | Bürgermeister zu verteilen. |
Es stellt sich jedoch die Frage, was genau unter Nettoaufwendungen für | Es stellt sich jedoch die Frage, was genau unter Nettoaufwendungen für |
die Funktion Justiz und Polizei zu verstehen ist. In dieser Hinsicht | die Funktion Justiz und Polizei zu verstehen ist. In dieser Hinsicht |
kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: | kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: |
1. Die Nettoaufwendungen umfassen die Ausgaben nach Abzug der | 1. Die Nettoaufwendungen umfassen die Ausgaben nach Abzug der |
Einnahmen. | Einnahmen. |
2. Unter Einnahmen versteht man die festgestellten Bruttoanrechte | 2. Unter Einnahmen versteht man die festgestellten Bruttoanrechte |
abzüglich der uneintreibbaren Forderungen. | abzüglich der uneintreibbaren Forderungen. |
3. Bei den Ausgaben unterscheidet man zwischen den | 3. Bei den Ausgaben unterscheidet man zwischen den |
"Ausgabenverpflichtungen" (mögliche finanzielle Verpflichtungen) und | "Ausgabenverpflichtungen" (mögliche finanzielle Verpflichtungen) und |
den "Anrechnungen" (tatsächlich geschuldete Beträge). Zur Berechnung | den "Anrechnungen" (tatsächlich geschuldete Beträge). Zur Berechnung |
der Anzahl Stimmen werden lediglich die Anrechnungen berücksichtigt | der Anzahl Stimmen werden lediglich die Anrechnungen berücksichtigt |
(und zwar wegen der Tatsache, dass bei Ausgabenverpflichtungen oft pro | (und zwar wegen der Tatsache, dass bei Ausgabenverpflichtungen oft pro |
forma Rückstellungen und bewusste Überschätzungen einbegriffen | forma Rückstellungen und bewusste Überschätzungen einbegriffen |
werden). | werden). |
4. Es dürfen nur die Verrichtungen des betreffenden Rechnungsjahres | 4. Es dürfen nur die Verrichtungen des betreffenden Rechnungsjahres |
berücksichtigt werden (also nicht die Verrichtungen der vorherigen | berücksichtigt werden (also nicht die Verrichtungen der vorherigen |
Jahre, die noch nicht in die Rechnungen aufgenommen worden sind). | Jahre, die noch nicht in die Rechnungen aufgenommen worden sind). |
5. Es wird nur der ordentliche Dienst berücksichtigt, in dem die | 5. Es wird nur der ordentliche Dienst berücksichtigt, in dem die |
eigentlichen Betriebskosten der Polizei aufgeführt sind (um den | eigentlichen Betriebskosten der Polizei aufgeführt sind (um den |
Einfluss zufallsbedingter, unregelmässiger Investitionen zu | Einfluss zufallsbedingter, unregelmässiger Investitionen zu |
vermeiden). | vermeiden). |
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man für die Bestimmung der | Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man für die Bestimmung der |
"Nettoaufwendungen" von den Anrechnungen, abzüglich der festgestellten | "Nettoaufwendungen" von den Anrechnungen, abzüglich der festgestellten |
Nettoanrechte, auf den ordentlichen Dienst des betreffenden | Nettoanrechte, auf den ordentlichen Dienst des betreffenden |
Rechnungsjahres ausgehen muss. | Rechnungsjahres ausgehen muss. |
Als Rechnungsjahr gilt das Jahr, auf das sich die letzten festgelegten | Als Rechnungsjahr gilt das Jahr, auf das sich die letzten festgelegten |
genehmigten Jahresrechnungen jeder Gemeinde der betreffenden Zone | genehmigten Jahresrechnungen jeder Gemeinde der betreffenden Zone |
beziehen. Mit anderen Worten müssen für jede Gemeinde die letzten | beziehen. Mit anderen Worten müssen für jede Gemeinde die letzten |
festgelegten genehmigten Jahresrechnungen berücksichtigt werden, auch | festgelegten genehmigten Jahresrechnungen berücksichtigt werden, auch |
wenn es nicht dasselbe Jahr für jede Gemeinde der betreffenden Zone | wenn es nicht dasselbe Jahr für jede Gemeinde der betreffenden Zone |
ist. Jedes Mal, wenn für eine der Gemeinden eine jüngere Rechnung | ist. Jedes Mal, wenn für eine der Gemeinden eine jüngere Rechnung |
genehmigt wird, müssen die Stimmen neu berechnet werden. | genehmigt wird, müssen die Stimmen neu berechnet werden. |
Wenn in einigen Polizeikollegien bereits Beschlüsse aufgrund eines | Wenn in einigen Polizeikollegien bereits Beschlüsse aufgrund eines |
anderen als hier angegebenen Berechnungsmodus gefasst worden sein | anderen als hier angegebenen Berechnungsmodus gefasst worden sein |
sollten, müssen diese Beschlüsse nicht erneut in Frage gestellt | sollten, müssen diese Beschlüsse nicht erneut in Frage gestellt |
werden. Ich bestehe jedoch darauf, dass die in dem vorliegenden | werden. Ich bestehe jedoch darauf, dass die in dem vorliegenden |
Rundschreiben beschriebene Berechnungsmethode fortan befolgt wird. | Rundschreiben beschriebene Berechnungsmethode fortan befolgt wird. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |