Etaamb.openjustice.be
Meertalige weergave van Omzendbrief van 18/10/1999
← Terug naar "Omzendbrief betreffende het koninklijk besluit van 30 april 1999 tot reglementering van de financiële hulp van de Staat aan de gemeenten op het vlak van de verkeersveiligheid. - Duitse vertaling "
Omzendbrief betreffende het koninklijk besluit van 30 april 1999 tot reglementering van de financiële hulp van de Staat aan de gemeenten op het vlak van de verkeersveiligheid. - Duitse vertaling Circulaire relative à l'arrêté royal du 30 avril 1999 réglementant l'aide financière de l'Etat aux communes dans le domaine de la sécurité routière. - Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 18 OKTOBER 1999. - Omzendbrief betreffende het koninklijk besluit van 30 april 1999 tot reglementering van de financiële hulp van de Staat aan de gemeenten op het vlak van de verkeersveiligheid. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van MINISTERE DE L'INTERIEUR 18 OCTOBRE 1999. - Circulaire relative à l'arrêté royal du 30 avril 1999 réglementant l'aide financière de l'Etat aux communes dans le domaine de la sécurité routière. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
de Minister van Binnenlandse Zaken van 18 oktober 1999 betreffende het circulaire du Ministre de l'Intérieur du 18 octobre 1999 relative à
koninklijk besluit van 30 april 1999 tot reglementering van de l'arrêté royal du 30 avril 1999 réglementant l'aide financière de
financiële hulp van de Staat aan de gemeenten op het vlak van de l'Etat aux communes dans le domaine de la sécurité routière (Moniteur
verkeersveiligheid (Belgisch Staatsblad van 29 oktober 1999), belge du 29 octobre 1999), établie par le Service central de
opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het traduction allemande du Commissariat d'Arrondissement adjoint à
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
18. OKTOBER 1999 - Rundschreiben über den Königlichen Erlass vom 30. 18. OKTOBER 1999 - Rundschreiben über den Königlichen Erlass vom 30.
April 1999 April 1999
zur Regelung der den Gemeinden vom Staat gewährten finanziellen zur Regelung der den Gemeinden vom Staat gewährten finanziellen
Beihilfe im Bereich der Verkehrssicherheit Beihilfe im Bereich der Verkehrssicherheit
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
Zur Information: Zur Information:
an die Frauen und Herren Ständigen Abgeordneten, an die Frauen und Herren Ständigen Abgeordneten,
an die Frauen und Herren Bezirkskommissare, an die Frauen und Herren Bezirkskommissare,
an die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen. an die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen.
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrte Frau Gouverneurin,
Sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrter Herr Gouverneur,
im Belgischen Staatsblatt vom 26. Juni 1999 ist der Königliche Erlass im Belgischen Staatsblatt vom 26. Juni 1999 ist der Königliche Erlass
vom 30. April 1999 zur Regelung der den Gemeinden vom Staat gewährten vom 30. April 1999 zur Regelung der den Gemeinden vom Staat gewährten
finanziellen Beihilfe im Bereich der Verkehrssicherheit veröffentlicht finanziellen Beihilfe im Bereich der Verkehrssicherheit veröffentlicht
worden. worden.
Der Anwendungsbereich dieses Zuschusses sowie das zu befolgende Der Anwendungsbereich dieses Zuschusses sowie das zu befolgende
Verfahren, um in seinen Genuss zu kommen, werden nachstehend Verfahren, um in seinen Genuss zu kommen, werden nachstehend
erläutert. Ich möchte Sie bitten, dafür zu sorgen, dass vorliegende erläutert. Ich möchte Sie bitten, dafür zu sorgen, dass vorliegende
Richtlinien den zuständigen Behörden ihres Amtsbereichs zur Kenntnis Richtlinien den zuständigen Behörden ihres Amtsbereichs zur Kenntnis
gebracht werden. gebracht werden.
1. Anwendungsbereich 1. Anwendungsbereich
- Gemeinden, die einer Interpolizeizone angehören, können in den - Gemeinden, die einer Interpolizeizone angehören, können in den
Genuss dieses Zuschusses kommen. Der Zuschuss dient Initiativen, die Genuss dieses Zuschusses kommen. Der Zuschuss dient Initiativen, die
innerhalb dieser Interpolizeizone entwickelt werden. Wenngleich innerhalb dieser Interpolizeizone entwickelt werden. Wenngleich
Initiativen, die der Gesamtheit der Zone zugute kommen, bevorzugt Initiativen, die der Gesamtheit der Zone zugute kommen, bevorzugt
werden, sind spezifische, ortsgebundene Aktionen nicht hiervon werden, sind spezifische, ortsgebundene Aktionen nicht hiervon
ausgeschlossen. ausgeschlossen.
- Die Initiativen betreffen Investitionen, Aktionen und Studien zur - Die Initiativen betreffen Investitionen, Aktionen und Studien zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die verschiedenen Kategorien sind Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die verschiedenen Kategorien sind
nicht näher umschrieben worden, um den grösstmöglichen Aktionsbereich nicht näher umschrieben worden, um den grösstmöglichen Aktionsbereich
und grösstmögliche Handlungsfreiheit zu eröffnen. Allerdings bevorzugt und grösstmögliche Handlungsfreiheit zu eröffnen. Allerdings bevorzugt
der Minister Initiativen in einem oder mehreren der folgenden der Minister Initiativen in einem oder mehreren der folgenden
Bereiche: Bereiche:
a) Ankauf von Radargeräten für präventive Geschwindigkeitskontrollen a) Ankauf von Radargeräten für präventive Geschwindigkeitskontrollen
(auf einen Anhänger montiert oder nicht, ausgestattet mit einer Tafel, (auf einen Anhänger montiert oder nicht, ausgestattet mit einer Tafel,
auf der die erreichte Geschwindigkeit oder eine andere Mitteilung auf der die erreichte Geschwindigkeit oder eine andere Mitteilung
bezüglich der Geschwindigkeit des heranfahrenden Fahrzeugs erscheint), bezüglich der Geschwindigkeit des heranfahrenden Fahrzeugs erscheint),
b) Erhöhung der Verkehrssicherheit um und in Schulen und bei der b) Erhöhung der Verkehrssicherheit um und in Schulen und bei der
Schuljugend: Verkehrsübungsplätze, Informationen und Unterricht in Schuljugend: Verkehrsübungsplätze, Informationen und Unterricht in
Sachen Verkehrssicherheit, Anpassung des Strassenmobiliars, Sachen Verkehrssicherheit, Anpassung des Strassenmobiliars,
Kenntlichmachung der jungen Verkehrsteilnehmer usw., Kenntlichmachung der jungen Verkehrsteilnehmer usw.,
c) Verkehrsschulungen für Minderjährige, die gegen die c) Verkehrsschulungen für Minderjährige, die gegen die
Strassenverkehrsordnung verstossen haben: Mindestens ebenso wichtig Strassenverkehrsordnung verstossen haben: Mindestens ebenso wichtig
wie das repressive Element ist die Veranstaltung von Unterricht über wie das repressive Element ist die Veranstaltung von Unterricht über
die Strassenverkehrsordnung für jugendliche Zuwiderhandelnde, wobei die Strassenverkehrsordnung für jugendliche Zuwiderhandelnde, wobei
besonderer Nachdruck auf die Einhaltung der Strassenverkehrsordnung besonderer Nachdruck auf die Einhaltung der Strassenverkehrsordnung
gelegt wird, gelegt wird,
d) eine konsequente Politik zur Bekämpfung von d) eine konsequente Politik zur Bekämpfung von
Geschwindigkeitsübertretungen und Alkoholeinfluss im Strassenverkehr: Geschwindigkeitsübertretungen und Alkoholeinfluss im Strassenverkehr:
Überhöhte Geschwindigkeit und Alkohol am Steuer gehören nach wie vor Überhöhte Geschwindigkeit und Alkohol am Steuer gehören nach wie vor
zu den häufigsten Unfallursachen, die auf menschliches Verhalten zu den häufigsten Unfallursachen, die auf menschliches Verhalten
zurückzuführen sind. zurückzuführen sind.
- Nicht berücksichtigt werden: - Nicht berücksichtigt werden:
a) Lohnkosten (wofür teilweise andere Zuschüsse bestehen), a) Lohnkosten (wofür teilweise andere Zuschüsse bestehen),
b) Material aus dem Verzeichnis von Ausrüstung und Material für die b) Material aus dem Verzeichnis von Ausrüstung und Material für die
Polizei (diese Liste wird unter anderem bei Inanspruchnahmerechten Polizei (diese Liste wird unter anderem bei Inanspruchnahmerechten
gebraucht; für die Anschaffung von derlei Material können in erster gebraucht; für die Anschaffung von derlei Material können in erster
Linie die jährlichen Inanspruchnahmerechte und der einmalige Linie die jährlichen Inanspruchnahmerechte und der einmalige
IPZ-Zuschuss verwendet werden), IPZ-Zuschuss verwendet werden),
c) die normalen Betriebskosten und die Kosten für die Reparatur von c) die normalen Betriebskosten und die Kosten für die Reparatur von
bezuschusstem Material, bezuschusstem Material,
d) Infrastrukturanpassungen an Regional- und Provinzialstrassen. d) Infrastrukturanpassungen an Regional- und Provinzialstrassen.
2. Zuschuss 2. Zuschuss
Der Höchstbetrag des Zuschusses ist auf 1 000 000 BEF pro Der Höchstbetrag des Zuschusses ist auf 1 000 000 BEF pro
Interpolizeizone festgelegt worden (für ein einziges Projekt oder Interpolizeizone festgelegt worden (für ein einziges Projekt oder
verteilt auf verschiedene Projekte). Durch den Zuschuss können die verteilt auf verschiedene Projekte). Durch den Zuschuss können die
Gesamtkosten eines oder mehrerer Projekte abgedeckt werden. Der Gesamtkosten eines oder mehrerer Projekte abgedeckt werden. Der
Minister des Innern legt jährlich den Gesamtbetrag fest, der für Minister des Innern legt jährlich den Gesamtbetrag fest, der für
diesen Zuschuss verwendet werden darf. Dieser Betrag wird von dem in diesen Zuschuss verwendet werden darf. Dieser Betrag wird von dem in
Artikel 226bis des neuen Gemeindegesetzes (siehe « Geldstrafenfonds ») Artikel 226bis des neuen Gemeindegesetzes (siehe « Geldstrafenfonds »)
vorgesehenen Haushaltsmittelbetrag einbehalten, und zwar gemäss vorgesehenen Haushaltsmittelbetrag einbehalten, und zwar gemäss
Artikel 8 Absatz 2 des Königlichen Erlasses vom 5. Juli 1994 zur Artikel 8 Absatz 2 des Königlichen Erlasses vom 5. Juli 1994 zur
Festlegung der Bedingungen, unter denen die Gemeinden bestimmte Festlegung der Bedingungen, unter denen die Gemeinden bestimmte
finanzielle Beihilfen des Staates im Bereich der Sicherheit erhalten finanzielle Beihilfen des Staates im Bereich der Sicherheit erhalten
können. Gemeinden, die im Jahr der Gewährung als Gemeinden eingestuft können. Gemeinden, die im Jahr der Gewährung als Gemeinden eingestuft
sind, die einen vollwertigen Polizeidienst gewährleisten, geniessen sind, die einen vollwertigen Polizeidienst gewährleisten, geniessen
Vorrang. Vorrang.
3. Bezuschussungsverfahren 3. Bezuschussungsverfahren
- Interpolizeizonen, die den Zuschuss erhalten möchten, erstellen - Interpolizeizonen, die den Zuschuss erhalten möchten, erstellen
einen mit Gründen versehenen Plan, den sie bei der Generaldirektion einen mit Gründen versehenen Plan, den sie bei der Generaldirektion
der Allgemeinen Polizei des Königreichs, Rue Royale 56 in 1000 der Allgemeinen Polizei des Königreichs, Rue Royale 56 in 1000
Brüssel, einreichen. Die Frist für die Einreichung der Bewerbungen Brüssel, einreichen. Die Frist für die Einreichung der Bewerbungen
läuft jedes Jahr am 31. Juli aus. Für das Jahr 1999 ist der Stichtag läuft jedes Jahr am 31. Juli aus. Für das Jahr 1999 ist der Stichtag
ausnahmsweise auf den 31. Oktober festgelegt worden. ausnahmsweise auf den 31. Oktober festgelegt worden.
- Der Plan umfasst eine Darstellung und eine Begründung des oder der - Der Plan umfasst eine Darstellung und eine Begründung des oder der
Projekte und seiner beziehungsweise ihrer Ausführung. Zudem ist ein Projekte und seiner beziehungsweise ihrer Ausführung. Zudem ist ein
detaillierter Finanzierungsplan erforderlich, der einen detaillierter Finanzierungsplan erforderlich, der einen
Kostenvoranschlag für das oder die Projekte mit Angabe der Kostenvoranschlag für das oder die Projekte mit Angabe der
Eigenbeteiligung der Gemeinde(n) und der beantragten Beteiligung Eigenbeteiligung der Gemeinde(n) und der beantragten Beteiligung
enthält. Da die Verwaltung des Zuschusses von einer Gemeinde der enthält. Da die Verwaltung des Zuschusses von einer Gemeinde der
Interpolizeizone übernommen wird, muss der Name dieser Gemeinde in der Interpolizeizone übernommen wird, muss der Name dieser Gemeinde in der
Antragsakte aufgeführt sein. Das weitere Verfahren wird dann mit Antragsakte aufgeführt sein. Das weitere Verfahren wird dann mit
dieser Gemeinde abgewickelt. dieser Gemeinde abgewickelt.
- Die eingereichten Projekte werden jedes Jahr von einem - Die eingereichten Projekte werden jedes Jahr von einem
Selektionsausschuss beurteilt, dessen Zusammensetzung vom Minister des Selektionsausschuss beurteilt, dessen Zusammensetzung vom Minister des
Innern bestimmt wird. Dieser Ausschuss richtet eine mit Gründen Innern bestimmt wird. Dieser Ausschuss richtet eine mit Gründen
versehene Stellungnahme an den Minister des Innern. versehene Stellungnahme an den Minister des Innern.
- Aufgrund dieser Beurteilungsakten entscheidet der Minister des - Aufgrund dieser Beurteilungsakten entscheidet der Minister des
Innern schliesslich, welche Projekte in diesem Jahr für einen Zuschuss Innern schliesslich, welche Projekte in diesem Jahr für einen Zuschuss
in Frage kommen. Er legt den Zuschuss für jedes Projekt einzeln fest. in Frage kommen. Er legt den Zuschuss für jedes Projekt einzeln fest.
- Nichtbezuschusste Projekte können im folgenden Jahr erneut - Nichtbezuschusste Projekte können im folgenden Jahr erneut
eingereicht werden. eingereicht werden.
- Der Betrag des Zuschusses wird bei der Gewährung vollständig - Der Betrag des Zuschusses wird bei der Gewährung vollständig
ausgezahlt. ausgezahlt.
- Die begünstigten Interpolizeizonen müssen spätestens am 31. Dezember - Die begünstigten Interpolizeizonen müssen spätestens am 31. Dezember
des Haushaltsjahrs nach dem Haushaltsjahr, in dem der Zuschuss gewährt des Haushaltsjahrs nach dem Haushaltsjahr, in dem der Zuschuss gewährt
worden ist, dessen ordnungsgemässe Verwendung nachweisen, indem sie worden ist, dessen ordnungsgemässe Verwendung nachweisen, indem sie
der Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs die der Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs die
erforderlichen Belege zukommen lassen. Dazu gehören Rechnungen erforderlichen Belege zukommen lassen. Dazu gehören Rechnungen
und/oder detaillierte Kostenaufstellungen sowie ein Evaluationsbericht und/oder detaillierte Kostenaufstellungen sowie ein Evaluationsbericht
über das oder die bezuschussten Projekte. Wenn die ordnungsgemässe über das oder die bezuschussten Projekte. Wenn die ordnungsgemässe
Verwendung des gewährten Zuschusses nicht oder nur unzureichend Verwendung des gewährten Zuschusses nicht oder nur unzureichend
nachgewiesen wird, wird der Zuschuss ganz oder teilweise nachgewiesen wird, wird der Zuschuss ganz oder teilweise
zurückgefordert. zurückgefordert.
4. Kontrollen und Sanktionen 4. Kontrollen und Sanktionen
Bei Nichteinhaltung des Gewährungserlasses seitens der bezuschussten Bei Nichteinhaltung des Gewährungserlasses seitens der bezuschussten
Interpolizeizone und bei missbräuchlicher Verwendung des bezuschussten Interpolizeizone und bei missbräuchlicher Verwendung des bezuschussten
Materials wird der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert. Der Materials wird der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert. Der
Minister des Innern oder sein Beauftragter kann jederzeit Kontrollen Minister des Innern oder sein Beauftragter kann jederzeit Kontrollen
vor Ort durchführen, um sich von der ordnungsgemässen Ausführung des vor Ort durchführen, um sich von der ordnungsgemässen Ausführung des
Gewährungserlasses zu überzeugen. Er kann jederzeit auf einfache Gewährungserlasses zu überzeugen. Er kann jederzeit auf einfache
Anfrage hin sämtliche Schriftstücke vor Ort einsehen, die beweisen, Anfrage hin sämtliche Schriftstücke vor Ort einsehen, die beweisen,
dass die Interpolizeizone den Gewährungserlass ordnungsgemäss anwendet dass die Interpolizeizone den Gewährungserlass ordnungsgemäss anwendet
und dass die Ausgaben, die mittels der gewährten finanziellen Beihilfe und dass die Ausgaben, die mittels der gewährten finanziellen Beihilfe
getätigt worden sind, diesem Erlass entsprechen. getätigt worden sind, diesem Erlass entsprechen.
Ich beabsichtige, die ordnungsgemässe Ausführung des vorliegenden Ich beabsichtige, die ordnungsgemässe Ausführung des vorliegenden
Königlichen Erlasses nach diesem ersten Jahr im Rahmen der globalen Königlichen Erlasses nach diesem ersten Jahr im Rahmen der globalen
Politik für Verkehrssicherheit zu evaluieren. Politik für Verkehrssicherheit zu evaluieren.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. Duquesne A. Duquesne
^