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Ministeriële omzendbrief betreffende het doorgeven van oproepen en informatie van HC100 naar CIC101 bij monodisciplinaire medische oproepen, met als doel de naleving van het medisch beroepsgeheim. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle relative au transfert d'appels et d'informations du CS100 au CIC101 en cas d'appel médical monodisciplinaire avec comme objectif le respect du secret professionnel médical. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
18 MEI 2009. - Ministeriële omzendbrief betreffende het doorgeven van | 18 MAI 2009. - Circulaire ministérielle relative au transfert d'appels |
oproepen en informatie van HC100 naar CIC101 bij monodisciplinaire | et d'informations du CS100 au CIC101 en cas d'appel médical |
medische oproepen, met als doel de naleving van het medisch | monodisciplinaire avec comme objectif le respect du secret |
beroepsgeheim. - Duitse vertaling | professionnel médical. - Traduction allemande |
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
de Minister van Binnenlandse Zaken en de Minister van Sociale Zaken en | circulaire du Ministre de l'Intérieur et du Ministre des Affaires |
Volksgezondheid van 18 mei 2009 betreffende het doorgeven van oproepen | sociales et de la Santé publique du 18 mai 2009 relative au transfert |
en informatie van HC100 naar CIC101 bij monodisciplinaire medische | d'appels et d'informations du CS100 au CIC101 en cas d'appel médical |
oproepen, met als doel de naleving van het medisch beroepsgeheim | monodisciplinaire avec comme objectif le respect du secret |
(Belgisch Staatsblad van 13 juli 2010). | professionnel médical (Moniteur belge du 13 juillet 2010). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
18. MAI 2009 - Ministerielles Rundschreiben über die Durchgabe von | 18. MAI 2009 - Ministerielles Rundschreiben über die Durchgabe von |
Anrufen und Informationen des 100-Zentrums an das KIZ 101 bei | Anrufen und Informationen des 100-Zentrums an das KIZ 101 bei |
monodisziplinären medizinischen Anrufen mit dem Ziel der Einhaltung | monodisziplinären medizinischen Anrufen mit dem Ziel der Einhaltung |
des ärztlichen Berufsgeheimnisses | des ärztlichen Berufsgeheimnisses |
An die Verantwortlichen der 100-Zentren | An die Verantwortlichen der 100-Zentren |
Sehr geehrte Damen und Herren, | Sehr geehrte Damen und Herren, |
im Prinzip gilt die Regel, dass bei einem monodisziplinären | im Prinzip gilt die Regel, dass bei einem monodisziplinären |
medizinischen Anruf die Polizei vom Angestellten des 100-Zentrums | medizinischen Anruf die Polizei vom Angestellten des 100-Zentrums |
verständigt wird, wenn: | verständigt wird, wenn: |
a. es sich nicht um einen medizinischen Anruf, sondern um einen rein | a. es sich nicht um einen medizinischen Anruf, sondern um einen rein |
polizeilichen Anruf handelt, | polizeilichen Anruf handelt, |
b. nach Beurteilung der (medizinischen) Lage vor Ort durch eine | b. nach Beurteilung der (medizinischen) Lage vor Ort durch eine |
Berufsfachkraft im Gesundheitswesen der Beistand und/oder die | Berufsfachkraft im Gesundheitswesen der Beistand und/oder die |
Anwesenheit der Polizei sich als notwendig erweist und über diesen Weg | Anwesenheit der Polizei sich als notwendig erweist und über diesen Weg |
beim Angestellten angefordert worden ist. | beim Angestellten angefordert worden ist. |
In der Praxis wird jedoch festgestellt, dass es in einer Reihe von | In der Praxis wird jedoch festgestellt, dass es in einer Reihe von |
Fällen, die nicht unter diese beiden Kategorien fallen, wichtig ist, | Fällen, die nicht unter diese beiden Kategorien fallen, wichtig ist, |
dass der Angestellte des 100-Zentrums dennoch das KIZ 101 verständigt, | dass der Angestellte des 100-Zentrums dennoch das KIZ 101 verständigt, |
ohne auf die Beurteilung der Lage vor Ort zu warten. In solchen Fällen | ohne auf die Beurteilung der Lage vor Ort zu warten. In solchen Fällen |
wird der Angestellte des 100-Zentrums dann mit dem ärztlichen | wird der Angestellte des 100-Zentrums dann mit dem ärztlichen |
Berufsgeheimnis konfrontiert, das er einhalten muss. | Berufsgeheimnis konfrontiert, das er einhalten muss. |
Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, klare Richtlinien darüber | Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, klare Richtlinien darüber |
zu erteilen, welche Anrufe und welche Informationen über diese Anrufe | zu erteilen, welche Anrufe und welche Informationen über diese Anrufe |
vom 100-Zentrum an das KIZ 101 durchgegeben werden können, ohne dass | vom 100-Zentrum an das KIZ 101 durchgegeben werden können, ohne dass |
der Angestellte des 100-Zentrums hierbei das medizinische | der Angestellte des 100-Zentrums hierbei das medizinische |
Berufsgeheimnis verletzt. | Berufsgeheimnis verletzt. |
Spezifische Richtlinien für die betroffenen Akteure vor Ort werden in | Spezifische Richtlinien für die betroffenen Akteure vor Ort werden in |
einem separaten Rundschreiben des Ministers der Volksgesundheit | einem separaten Rundschreiben des Ministers der Volksgesundheit |
mitgeteilt. | mitgeteilt. |
1. Welche Anrufe müssen vom 100-Zentrum an das KIZ 101 durchgegeben | 1. Welche Anrufe müssen vom 100-Zentrum an das KIZ 101 durchgegeben |
werden? | werden? |
Nachstehend folgt eine Auflistung von zwei Kategorien von Anrufen an | Nachstehend folgt eine Auflistung von zwei Kategorien von Anrufen an |
das 100-Zentrum. | das 100-Zentrum. |
Anrufe der ersten Kategorie müssen systematisch (also immer) an das | Anrufe der ersten Kategorie müssen systematisch (also immer) an das |
KIZ 101 durchgegeben werden. | KIZ 101 durchgegeben werden. |
Anrufe der zweiten Kategorie müssen nur dann an das KIZ 101 | Anrufe der zweiten Kategorie müssen nur dann an das KIZ 101 |
durchgegeben werden, wenn der Anrufende dies verlangt oder sein | durchgegeben werden, wenn der Anrufende dies verlangt oder sein |
Einverständnis dazu gibt. | Einverständnis dazu gibt. |
Die Liste der Anrufe ist erschöpfend. | Die Liste der Anrufe ist erschöpfend. |
Die Verständigung der Polizei bei anderen medizinischen Anrufen ist | Die Verständigung der Polizei bei anderen medizinischen Anrufen ist |
also nur nach Beurteilung der Lage vor Ort durch eine Berufsfachkraft | also nur nach Beurteilung der Lage vor Ort durch eine Berufsfachkraft |
im Gesundheitswesen und auf ausdrückliches Verlangen dieser Fachkraft | im Gesundheitswesen und auf ausdrückliches Verlangen dieser Fachkraft |
beim 100-Zentrum möglich. | beim 100-Zentrum möglich. |
Kategorie 1: Anrufe, die immer an das KIZ 101 durchgegeben werden | Kategorie 1: Anrufe, die immer an das KIZ 101 durchgegeben werden |
müssen: | müssen: |
Internierung | Internierung |
Ertrunkener an einem öffentlichen Ort | Ertrunkener an einem öffentlichen Ort |
Medizinischer Einsatzplan | Medizinischer Einsatzplan |
Unfall an einem öffentlichen Ort | Unfall an einem öffentlichen Ort |
Unfall auf öffentlicher Strasse | Unfall auf öffentlicher Strasse |
Sportunfall auf öffentlicher Strasse | Sportunfall auf öffentlicher Strasse |
Prügelei an einem öffentlichen Ort | Prügelei an einem öffentlichen Ort |
Verkehrsunfall | Verkehrsunfall |
Arbeitsunfall an einem öffentlichen Ort | Arbeitsunfall an einem öffentlichen Ort |
Versuch von Selbstmord mit Waffe | Versuch von Selbstmord mit Waffe |
Kategorie 2: Anrufe, bei denen das 100-Zentrum immer den Anrufer | Kategorie 2: Anrufe, bei denen das 100-Zentrum immer den Anrufer |
fragen muss, ob die Polizei verständigt werden soll | fragen muss, ob die Polizei verständigt werden soll |
Prügelei | Prügelei |
Selbstmordversuch | Selbstmordversuch |
2. Welche Informationen über diese Anrufe müssen vom 100-Zentrum an | 2. Welche Informationen über diese Anrufe müssen vom 100-Zentrum an |
das KIZ 101 durchgegeben werden? | das KIZ 101 durchgegeben werden? |
Situation 1: Durchgabe von Informationen, wenn eine Berufsfachkraft im | Situation 1: Durchgabe von Informationen, wenn eine Berufsfachkraft im |
Gesundheitswesen vor Ort die Verständigung der Polizei verlangt. | Gesundheitswesen vor Ort die Verständigung der Polizei verlangt. |
Folgende Informationen können durchgegeben werden: | Folgende Informationen können durchgegeben werden: |
a. Grund des Anrufs | a. Grund des Anrufs |
b. Verwaltungsdaten | b. Verwaltungsdaten |
a. Adresse des Einsatzes | a. Adresse des Einsatzes |
b. Uhrzeit des Anrufs | b. Uhrzeit des Anrufs |
c. Informationen des Berufssanitäters (erste Beschreibung der Lage vor | c. Informationen des Berufssanitäters (erste Beschreibung der Lage vor |
Ort) | Ort) |
Situation 2 : Durchgabe von Informationen für Anrufe der Kategorie 1 | Situation 2 : Durchgabe von Informationen für Anrufe der Kategorie 1 |
(Anrufe, die das 100-Zentrum immer an das KIZ 101 durchgeben muss). | (Anrufe, die das 100-Zentrum immer an das KIZ 101 durchgeben muss). |
Folgende Informationen können durchgegeben werden: | Folgende Informationen können durchgegeben werden: |
a. Grund des Anrufs | a. Grund des Anrufs |
b. Verwaltungsdaten | b. Verwaltungsdaten |
a. Telefonnummer des Anrufers | a. Telefonnummer des Anrufers |
b. Adresse des Einsatzes | b. Adresse des Einsatzes |
c. Uhrzeit des Anrufs | c. Uhrzeit des Anrufs |
d. sofern verfügbar : Identität des Anrufers | d. sofern verfügbar : Identität des Anrufers |
c. Dringlichkeit des Anrufs (MRD-Einsatz, PIT, Krankenwagen, | c. Dringlichkeit des Anrufs (MRD-Einsatz, PIT, Krankenwagen, |
Bereitschaftsarzt) | Bereitschaftsarzt) |
In der ersten Situation wird die Identität des Anrufers also nicht | In der ersten Situation wird die Identität des Anrufers also nicht |
systematisch an die Polizei durchgegeben. Diese Information kann erst | systematisch an die Polizei durchgegeben. Diese Information kann erst |
nach Beurteilung durch die Polizei durchgegeben werden. Es kann | nach Beurteilung durch die Polizei durchgegeben werden. Es kann |
nämlich sein, dass der Berufssanitäter die Polizei um Beistand | nämlich sein, dass der Berufssanitäter die Polizei um Beistand |
und/oder Erklärungen bittet, aber dass (a) der Beistand nicht | und/oder Erklärungen bittet, aber dass (a) der Beistand nicht |
notwendig erscheint und/oder (b) die Identität des Anrufers nicht | notwendig erscheint und/oder (b) die Identität des Anrufers nicht |
nötig ist für die Polizei. | nötig ist für die Polizei. |
3. Entwicklung | 3. Entwicklung |
Diese Richtlinien für die Angestellten des 100-Zentrums bleiben auf | Diese Richtlinien für die Angestellten des 100-Zentrums bleiben auf |
die neutralen Calltaker der Einsatzzentralen für den Notruf 112 nach | die neutralen Calltaker der Einsatzzentralen für den Notruf 112 nach |
dem Umzug aus den 100-Zentren anwendbar. | dem Umzug aus den 100-Zentren anwendbar. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
G. DE PADT | G. DE PADT |
Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit | Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit |
Frau L. ONKELINX | Frau L. ONKELINX |