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Meertalige weergave van Omzendbrief van 18/05/2009
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Ministeriële omzendbrief betreffende het doorgeven van oproepen en informatie van HC100 naar CIC101 bij monodisciplinaire medische oproepen, met als doel de naleving van het medisch beroepsgeheim. - Duitse vertaling Circulaire ministérielle relative au transfert d'appels et d'informations du CS100 au CIC101 en cas d'appel médical monodisciplinaire avec comme objectif le respect du secret professionnel médical. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
18 MEI 2009. - Ministeriële omzendbrief betreffende het doorgeven van 18 MAI 2009. - Circulaire ministérielle relative au transfert d'appels
oproepen en informatie van HC100 naar CIC101 bij monodisciplinaire et d'informations du CS100 au CIC101 en cas d'appel médical
medische oproepen, met als doel de naleving van het medisch monodisciplinaire avec comme objectif le respect du secret
beroepsgeheim. - Duitse vertaling professionnel médical. - Traduction allemande
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
de Minister van Binnenlandse Zaken en de Minister van Sociale Zaken en circulaire du Ministre de l'Intérieur et du Ministre des Affaires
Volksgezondheid van 18 mei 2009 betreffende het doorgeven van oproepen sociales et de la Santé publique du 18 mai 2009 relative au transfert
en informatie van HC100 naar CIC101 bij monodisciplinaire medische d'appels et d'informations du CS100 au CIC101 en cas d'appel médical
oproepen, met als doel de naleving van het medisch beroepsgeheim monodisciplinaire avec comme objectif le respect du secret
(Belgisch Staatsblad van 13 juli 2010). professionnel médical (Moniteur belge du 13 juillet 2010).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
18. MAI 2009 - Ministerielles Rundschreiben über die Durchgabe von 18. MAI 2009 - Ministerielles Rundschreiben über die Durchgabe von
Anrufen und Informationen des 100-Zentrums an das KIZ 101 bei Anrufen und Informationen des 100-Zentrums an das KIZ 101 bei
monodisziplinären medizinischen Anrufen mit dem Ziel der Einhaltung monodisziplinären medizinischen Anrufen mit dem Ziel der Einhaltung
des ärztlichen Berufsgeheimnisses des ärztlichen Berufsgeheimnisses
An die Verantwortlichen der 100-Zentren An die Verantwortlichen der 100-Zentren
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren,
im Prinzip gilt die Regel, dass bei einem monodisziplinären im Prinzip gilt die Regel, dass bei einem monodisziplinären
medizinischen Anruf die Polizei vom Angestellten des 100-Zentrums medizinischen Anruf die Polizei vom Angestellten des 100-Zentrums
verständigt wird, wenn: verständigt wird, wenn:
a. es sich nicht um einen medizinischen Anruf, sondern um einen rein a. es sich nicht um einen medizinischen Anruf, sondern um einen rein
polizeilichen Anruf handelt, polizeilichen Anruf handelt,
b. nach Beurteilung der (medizinischen) Lage vor Ort durch eine b. nach Beurteilung der (medizinischen) Lage vor Ort durch eine
Berufsfachkraft im Gesundheitswesen der Beistand und/oder die Berufsfachkraft im Gesundheitswesen der Beistand und/oder die
Anwesenheit der Polizei sich als notwendig erweist und über diesen Weg Anwesenheit der Polizei sich als notwendig erweist und über diesen Weg
beim Angestellten angefordert worden ist. beim Angestellten angefordert worden ist.
In der Praxis wird jedoch festgestellt, dass es in einer Reihe von In der Praxis wird jedoch festgestellt, dass es in einer Reihe von
Fällen, die nicht unter diese beiden Kategorien fallen, wichtig ist, Fällen, die nicht unter diese beiden Kategorien fallen, wichtig ist,
dass der Angestellte des 100-Zentrums dennoch das KIZ 101 verständigt, dass der Angestellte des 100-Zentrums dennoch das KIZ 101 verständigt,
ohne auf die Beurteilung der Lage vor Ort zu warten. In solchen Fällen ohne auf die Beurteilung der Lage vor Ort zu warten. In solchen Fällen
wird der Angestellte des 100-Zentrums dann mit dem ärztlichen wird der Angestellte des 100-Zentrums dann mit dem ärztlichen
Berufsgeheimnis konfrontiert, das er einhalten muss. Berufsgeheimnis konfrontiert, das er einhalten muss.
Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, klare Richtlinien darüber Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, klare Richtlinien darüber
zu erteilen, welche Anrufe und welche Informationen über diese Anrufe zu erteilen, welche Anrufe und welche Informationen über diese Anrufe
vom 100-Zentrum an das KIZ 101 durchgegeben werden können, ohne dass vom 100-Zentrum an das KIZ 101 durchgegeben werden können, ohne dass
der Angestellte des 100-Zentrums hierbei das medizinische der Angestellte des 100-Zentrums hierbei das medizinische
Berufsgeheimnis verletzt. Berufsgeheimnis verletzt.
Spezifische Richtlinien für die betroffenen Akteure vor Ort werden in Spezifische Richtlinien für die betroffenen Akteure vor Ort werden in
einem separaten Rundschreiben des Ministers der Volksgesundheit einem separaten Rundschreiben des Ministers der Volksgesundheit
mitgeteilt. mitgeteilt.
1. Welche Anrufe müssen vom 100-Zentrum an das KIZ 101 durchgegeben 1. Welche Anrufe müssen vom 100-Zentrum an das KIZ 101 durchgegeben
werden? werden?
Nachstehend folgt eine Auflistung von zwei Kategorien von Anrufen an Nachstehend folgt eine Auflistung von zwei Kategorien von Anrufen an
das 100-Zentrum. das 100-Zentrum.
Anrufe der ersten Kategorie müssen systematisch (also immer) an das Anrufe der ersten Kategorie müssen systematisch (also immer) an das
KIZ 101 durchgegeben werden. KIZ 101 durchgegeben werden.
Anrufe der zweiten Kategorie müssen nur dann an das KIZ 101 Anrufe der zweiten Kategorie müssen nur dann an das KIZ 101
durchgegeben werden, wenn der Anrufende dies verlangt oder sein durchgegeben werden, wenn der Anrufende dies verlangt oder sein
Einverständnis dazu gibt. Einverständnis dazu gibt.
Die Liste der Anrufe ist erschöpfend. Die Liste der Anrufe ist erschöpfend.
Die Verständigung der Polizei bei anderen medizinischen Anrufen ist Die Verständigung der Polizei bei anderen medizinischen Anrufen ist
also nur nach Beurteilung der Lage vor Ort durch eine Berufsfachkraft also nur nach Beurteilung der Lage vor Ort durch eine Berufsfachkraft
im Gesundheitswesen und auf ausdrückliches Verlangen dieser Fachkraft im Gesundheitswesen und auf ausdrückliches Verlangen dieser Fachkraft
beim 100-Zentrum möglich. beim 100-Zentrum möglich.
Kategorie 1: Anrufe, die immer an das KIZ 101 durchgegeben werden Kategorie 1: Anrufe, die immer an das KIZ 101 durchgegeben werden
müssen: müssen:
Internierung Internierung
Ertrunkener an einem öffentlichen Ort Ertrunkener an einem öffentlichen Ort
Medizinischer Einsatzplan Medizinischer Einsatzplan
Unfall an einem öffentlichen Ort Unfall an einem öffentlichen Ort
Unfall auf öffentlicher Strasse Unfall auf öffentlicher Strasse
Sportunfall auf öffentlicher Strasse Sportunfall auf öffentlicher Strasse
Prügelei an einem öffentlichen Ort Prügelei an einem öffentlichen Ort
Verkehrsunfall Verkehrsunfall
Arbeitsunfall an einem öffentlichen Ort Arbeitsunfall an einem öffentlichen Ort
Versuch von Selbstmord mit Waffe Versuch von Selbstmord mit Waffe
Kategorie 2: Anrufe, bei denen das 100-Zentrum immer den Anrufer Kategorie 2: Anrufe, bei denen das 100-Zentrum immer den Anrufer
fragen muss, ob die Polizei verständigt werden soll fragen muss, ob die Polizei verständigt werden soll
Prügelei Prügelei
Selbstmordversuch Selbstmordversuch
2. Welche Informationen über diese Anrufe müssen vom 100-Zentrum an 2. Welche Informationen über diese Anrufe müssen vom 100-Zentrum an
das KIZ 101 durchgegeben werden? das KIZ 101 durchgegeben werden?
Situation 1: Durchgabe von Informationen, wenn eine Berufsfachkraft im Situation 1: Durchgabe von Informationen, wenn eine Berufsfachkraft im
Gesundheitswesen vor Ort die Verständigung der Polizei verlangt. Gesundheitswesen vor Ort die Verständigung der Polizei verlangt.
Folgende Informationen können durchgegeben werden: Folgende Informationen können durchgegeben werden:
a. Grund des Anrufs a. Grund des Anrufs
b. Verwaltungsdaten b. Verwaltungsdaten
a. Adresse des Einsatzes a. Adresse des Einsatzes
b. Uhrzeit des Anrufs b. Uhrzeit des Anrufs
c. Informationen des Berufssanitäters (erste Beschreibung der Lage vor c. Informationen des Berufssanitäters (erste Beschreibung der Lage vor
Ort) Ort)
Situation 2 : Durchgabe von Informationen für Anrufe der Kategorie 1 Situation 2 : Durchgabe von Informationen für Anrufe der Kategorie 1
(Anrufe, die das 100-Zentrum immer an das KIZ 101 durchgeben muss). (Anrufe, die das 100-Zentrum immer an das KIZ 101 durchgeben muss).
Folgende Informationen können durchgegeben werden: Folgende Informationen können durchgegeben werden:
a. Grund des Anrufs a. Grund des Anrufs
b. Verwaltungsdaten b. Verwaltungsdaten
a. Telefonnummer des Anrufers a. Telefonnummer des Anrufers
b. Adresse des Einsatzes b. Adresse des Einsatzes
c. Uhrzeit des Anrufs c. Uhrzeit des Anrufs
d. sofern verfügbar : Identität des Anrufers d. sofern verfügbar : Identität des Anrufers
c. Dringlichkeit des Anrufs (MRD-Einsatz, PIT, Krankenwagen, c. Dringlichkeit des Anrufs (MRD-Einsatz, PIT, Krankenwagen,
Bereitschaftsarzt) Bereitschaftsarzt)
In der ersten Situation wird die Identität des Anrufers also nicht In der ersten Situation wird die Identität des Anrufers also nicht
systematisch an die Polizei durchgegeben. Diese Information kann erst systematisch an die Polizei durchgegeben. Diese Information kann erst
nach Beurteilung durch die Polizei durchgegeben werden. Es kann nach Beurteilung durch die Polizei durchgegeben werden. Es kann
nämlich sein, dass der Berufssanitäter die Polizei um Beistand nämlich sein, dass der Berufssanitäter die Polizei um Beistand
und/oder Erklärungen bittet, aber dass (a) der Beistand nicht und/oder Erklärungen bittet, aber dass (a) der Beistand nicht
notwendig erscheint und/oder (b) die Identität des Anrufers nicht notwendig erscheint und/oder (b) die Identität des Anrufers nicht
nötig ist für die Polizei. nötig ist für die Polizei.
3. Entwicklung 3. Entwicklung
Diese Richtlinien für die Angestellten des 100-Zentrums bleiben auf Diese Richtlinien für die Angestellten des 100-Zentrums bleiben auf
die neutralen Calltaker der Einsatzzentralen für den Notruf 112 nach die neutralen Calltaker der Einsatzzentralen für den Notruf 112 nach
dem Umzug aus den 100-Zentren anwendbar. dem Umzug aus den 100-Zentren anwendbar.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
G. DE PADT G. DE PADT
Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit
Frau L. ONKELINX Frau L. ONKELINX
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