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Omzendbrief betreffende de mededeling aan het Ministerie van Buitenlandse Zaken van inlichtingen betreffende de stemming van de Belgen die in het buitenland verblijven voor de verkiezing van de Federale Wetgevende Kamers. - Duitse vertaling | Circulaire relative à la communication au Ministère des Affaires étrangères d'informations concernant le vote des Belges résidant à l'étranger pour l'élection des Chambres législatives fédérales. - Traduction allemande |
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MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 17 MAART 1999. - Omzendbrief betreffende de mededeling aan het Ministerie van Buitenlandse Zaken van inlichtingen betreffende de stemming van de Belgen die in het buitenland verblijven voor de verkiezing van de Federale Wetgevende Kamers. - Duitse vertaling | MINISTERE DE L'INTERIEUR 17 MARS 1999. - Circulaire relative à la communication au Ministère des Affaires étrangères d'informations concernant le vote des Belges résidant à l'étranger pour l'élection des Chambres législatives fédérales. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
de Minister van Binnenlandse Zaken van 17 maart 1999 betreffende de | circulaire du Ministre de l'Intérieur du 17 mars 1999 relative à la |
mededeling aan het Ministerie van Buitenlandse Zaken van inlichtingen | communication au Ministère des Affaires étrangères d'informations |
betreffende de stemming van de Belgen die in het buitenland verblijven | concernant le vote des Belges résidant à l'étranger pour l'élection |
voor de verkiezing van de Federale Wetgevende Kamers (Belgisch | |
Staatsblad van 9 april 1999), opgemaakt door de Centrale dienst voor | des Chambres législatives fédérales (Moniteur belge du 9 avril 1999), |
Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in | établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat |
Malmedy. | d'Arrondissement adjoint à Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
17. MÄRZ 1999 - Rundschreiben über die Übermittlung an das Ministerium | 17. MÄRZ 1999 - Rundschreiben über die Übermittlung an das Ministerium |
der Auswärtigen Angelegenheiten von Informationen über die Stimmabgabe | der Auswärtigen Angelegenheiten von Informationen über die Stimmabgabe |
der im Ausland ansässigen Belgier für die Wahl der Föderalen | der im Ausland ansässigen Belgier für die Wahl der Föderalen |
Gesetzgebenden Kammern | Gesetzgebenden Kammern |
An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen | An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
Sehr geehrte Damen und Herren, | Sehr geehrte Damen und Herren, |
in den Ausgaben des Belgischen Staatsblattes vom 31. Dezember 1998 | in den Ausgaben des Belgischen Staatsblattes vom 31. Dezember 1998 |
(zweite Ausgabe) und vom 10. Februar 1999 wurden das Gesetz | (zweite Ausgabe) und vom 10. Februar 1999 wurden das Gesetz |
beziehungsweise seine Anwendungserlasse, die das Stimmrecht der im | beziehungsweise seine Anwendungserlasse, die das Stimmrecht der im |
Ausland ansässigen Belgier für die Wahl der Föderalen Gesetzgebenden | Ausland ansässigen Belgier für die Wahl der Föderalen Gesetzgebenden |
Kammern regeln, veröffentlicht. | Kammern regeln, veröffentlicht. |
Aufgrund des durch das Gesetz bestimmten Verfahrens muss sich der | Aufgrund des durch das Gesetz bestimmten Verfahrens muss sich der |
Bevollmächtigte, der von einem im Ausland ansässigen Belgier bestimmt | Bevollmächtigte, der von einem im Ausland ansässigen Belgier bestimmt |
wird, um bei der Wahl dieser Versammlungen in seinem Namen zu wählen, | wird, um bei der Wahl dieser Versammlungen in seinem Namen zu wählen, |
mit der Vollmacht, die ihn als Bevollmächtigten bestimmt, bei der | mit der Vollmacht, die ihn als Bevollmächtigten bestimmt, bei der |
Gemeindeverwaltung melden, um zu beantragen, dass das Verwandtschafts- | Gemeindeverwaltung melden, um zu beantragen, dass das Verwandtschafts- |
oder Verschwägerungsverhältnis mit seinem im Ausland ansässigen | oder Verschwägerungsverhältnis mit seinem im Ausland ansässigen |
Vollmachtgeber auf der Grundlage einer Offenkundigkeitsurkunde auf dem | Vollmachtgeber auf der Grundlage einer Offenkundigkeitsurkunde auf dem |
Vollmachtsformular selbst bescheinigt wird (neben dem Ehegatten, der | Vollmachtsformular selbst bescheinigt wird (neben dem Ehegatten, der |
als Bevollmächtigter bestimmt werden kann, muss dieser unter den | als Bevollmächtigter bestimmt werden kann, muss dieser unter den |
Verwandten oder Verschwägerten des Vollmachtgebers bis zum dritten | Verwandten oder Verschwägerten des Vollmachtgebers bis zum dritten |
Grad gewählt werden). | Grad gewählt werden). |
Um es dem Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten und dem | Um es dem Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten und dem |
Ministerium der Justiz zu ermöglichen, im Hinblick auf die Wahlen vom | Ministerium der Justiz zu ermöglichen, im Hinblick auf die Wahlen vom |
13. Juni dieses Jahres alle nötigen Massnahmen in bezug auf dieses | 13. Juni dieses Jahres alle nötigen Massnahmen in bezug auf dieses |
Stimmrecht zu treffen - die Anträge, die Belgier im Ausland | Stimmrecht zu treffen - die Anträge, die Belgier im Ausland |
einreichen, um ihre Zulassung als Wähler für die Föderalen Kammern zu | einreichen, um ihre Zulassung als Wähler für die Föderalen Kammern zu |
erhalten, werden ja durch die belgische diplomatische oder | erhalten, werden ja durch die belgische diplomatische oder |
konsularische Vertretung, die sie erhält, über jedes dieser beiden | konsularische Vertretung, die sie erhält, über jedes dieser beiden |
Ministerien an die Gemeinde des letzten Wohnortes des Vollmachtgebers | Ministerien an die Gemeinde des letzten Wohnortes des Vollmachtgebers |
in Belgien oder, wenn dieser nie in Belgien gewohnt hat, an die | in Belgien oder, wenn dieser nie in Belgien gewohnt hat, an die |
Gemeinde des Wohnortes der Person, die er als Bevollmächtigten | Gemeinde des Wohnortes der Person, die er als Bevollmächtigten |
bestimmt hat, um in seinem Namen zu wählen, übermittelt -, möchte ich | bestimmt hat, um in seinem Namen zu wählen, übermittelt -, möchte ich |
Sie auf Antrag des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten | Sie auf Antrag des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten |
bitten, jede Woche am Montag unter den weiter unten angegebenen | bitten, jede Woche am Montag unter den weiter unten angegebenen |
Telefon- oder Telefaxnummern dem Ministerium der Auswärtigen | Telefon- oder Telefaxnummern dem Ministerium der Auswärtigen |
Angelegenheiten die Anzahl Anträge, die während der abgelaufenen Woche | Angelegenheiten die Anzahl Anträge, die während der abgelaufenen Woche |
bei Ihrer Verwaltung eingereicht wurden, um die oben erwähnte | bei Ihrer Verwaltung eingereicht wurden, um die oben erwähnte |
Bescheinigung zu erhalten, mitzuteilen: | Bescheinigung zu erhalten, mitzuteilen: |
- 02/501 86 62 (Telefon), | - 02/501 86 62 (Telefon), |
- 02/501 84 69 (Telefax), zu Händen von Frau Josiane Hubert. | - 02/501 84 69 (Telefax), zu Händen von Frau Josiane Hubert. |
In der ersten der im vorangehenden Absatz erwähnten Mitteilungen muss | In der ersten der im vorangehenden Absatz erwähnten Mitteilungen muss |
die Gesamtanzahl derartiger Anträge, die bis jetzt eingegangen sind, | die Gesamtanzahl derartiger Anträge, die bis jetzt eingegangen sind, |
vermerkt werden. | vermerkt werden. |
Ich möchte die Frau Provinzgouverneurin und die Herren | Ich möchte die Frau Provinzgouverneurin und die Herren |
Provinzgouverneure bitten, in der nächsten Ausgabe des | Provinzgouverneure bitten, in der nächsten Ausgabe des |
Verwaltungsblattes auf vorliegendes Rundschreiben zu verweisen und das | Verwaltungsblattes auf vorliegendes Rundschreiben zu verweisen und das |
Datum zu vermerken, an dem es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht | Datum zu vermerken, an dem es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht |
worden ist. | worden ist. |
Brüssel, den 17. März 1999 | Brüssel, den 17. März 1999 |
Der Minister | Der Minister |
L. Van den Bossche | L. Van den Bossche |