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Meertalige weergave van Omzendbrief van 17/08/2012
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Omzendbrief GPI 48bis met betrekking tot het optreden bij AMOK-incidenten en tot aanvulling van de omzendbrief GPI 48 van 17 maart 2006 betreffende de opleiding en training in geweldbeheersing voor de personeelsleden van het operationeel kader van de politiediensten. - Duitse vertaling Circulaire GPI 48bis relative à l'intervention lors d'incidents AMOK et complétant la circulaire GPI 48 du 17 mars 2006 relative à la formation et l'entraînement en maîtrise de la violence des membres du personnel du cadre opérationnel des services de police. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
17 AUGUSTUS 2012. - Omzendbrief GPI 48bis met betrekking tot het 17 AOUT 2012. - Circulaire GPI 48bis relative à l'intervention lors
optreden bij AMOK-incidenten en tot aanvulling van de omzendbrief GPI
48 van 17 maart 2006 betreffende de opleiding en training in d'incidents AMOK et complétant la circulaire GPI 48 du 17 mars 2006
relative à la formation et l'entraînement en maîtrise de la violence
geweldbeheersing voor de personeelsleden van het operationeel kader des membres du personnel du cadre opérationnel des services de police.
van de politiediensten. - Duitse vertaling - Traduction allemande
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
48bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 17 augustus 2012 met circulaire GPI 48bis du Ministre de l'Intérieur du 17 août 2012
betrekking tot het optreden bij AMOK-incidenten en tot aanvulling van relative à l'intervention lors d'incidents AMOK et complétant la
de omzendbrief GPI 48 van 17 maart 2006 betreffende de opleiding en circulaire GPI 48 du 17 mars 2006 relative à la formation et
training in geweldbeheersing voor de personeelsleden van het l'entraînement en maîtrise de la violence des membres du personnel du
operationeel kader van de politiediensten (Belgisch Staatsblad van 31 cadre opérationnel des services de police (Moniteur belge du 31 août
augustus 2012). 2012).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
17. AUGUST 2012 - Rundschreiben GPI 48bis über den Einsatz bei 17. AUGUST 2012 - Rundschreiben GPI 48bis über den Einsatz bei
Amokvorfällen und zur Ergänzung des Rundschreibens GPI 48 vom 17. März Amokvorfällen und zur Ergänzung des Rundschreibens GPI 48 vom 17. März
2006 über Ausbildung und Training in Gewaltbewältigung für 2006 über Ausbildung und Training in Gewaltbewältigung für
Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen und An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen und
der lokalen Polizei der lokalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Kontrolle An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Kontrolle
über die Polizeidienste über die Polizeidienste
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Kontrolle An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Kontrolle
über die Nachrichtendienste über die Nachrichtendienste
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und
Vorbeugung Vorbeugung
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, Sehr geehrte Frau Generalkommissarin,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrter Herr Generalinspektor, Sehr geehrter Herr Generalinspektor,
Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Ausschusses P, Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Ausschusses P,
Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Ausschusses N, Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Ausschusses N,
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Einleitung 1. Einleitung
In den Vereinigten Staaten wird viel über "School shooting incidents" In den Vereinigten Staaten wird viel über "School shooting incidents"
gesprochen. Doch der Begriff "Amokvorfall" ist eigentlich weiter gesprochen. Doch der Begriff "Amokvorfall" ist eigentlich weiter
gefasst und betrifft alle Situationen, in denen eine oder mehrere gefasst und betrifft alle Situationen, in denen eine oder mehrere
Personen an einem bestimmten Ort die anwesenden Personen angreifen, um Personen an einem bestimmten Ort die anwesenden Personen angreifen, um
möglichst viele Menschen zu töten oder zu verwunden, ohne sich zu möglichst viele Menschen zu töten oder zu verwunden, ohne sich zu
verschanzen oder Geiseln zu nehmen. Auch Angriffe mit Blankwaffen oder verschanzen oder Geiseln zu nehmen. Auch Angriffe mit Blankwaffen oder
ausserhalb des Schulumfelds, wie im Fall der tragischen Ereignisse in ausserhalb des Schulumfelds, wie im Fall der tragischen Ereignisse in
der Kinderkrippe "Fabeltjesland" im Januar 2009 in Dendermonde, gelten der Kinderkrippe "Fabeltjesland" im Januar 2009 in Dendermonde, gelten
als Amokvorfälle. als Amokvorfälle.
Auch wenn solche Vorfälle in Belgien bislang selten sind, müssen die Auch wenn solche Vorfälle in Belgien bislang selten sind, müssen die
Polizeidienste sich gründlich darauf vorbereiten, da die Auswirkungen Polizeidienste sich gründlich darauf vorbereiten, da die Auswirkungen
auf die Bevölkerung gravierend sein können. Deshalb ist es wichtig, auf die Bevölkerung gravierend sein können. Deshalb ist es wichtig,
dass alle Polizisten ausreichend ausgebildet und trainiert sind, damit dass alle Polizisten ausreichend ausgebildet und trainiert sind, damit
sie bei einem "Amokvorfall" angemessen reagieren. sie bei einem "Amokvorfall" angemessen reagieren.
In Anbetracht der Besonderheit von Amokvorfällen ist eine spezielle In Anbetracht der Besonderheit von Amokvorfällen ist eine spezielle
Einsatztechnik ausgearbeitet worden, deren Grundprinzipien und Einsatztechnik ausgearbeitet worden, deren Grundprinzipien und
Anforderungen in Sachen Ausbildung und Training Gegenstand des Anforderungen in Sachen Ausbildung und Training Gegenstand des
vorliegenden Rundschreibens sind. vorliegenden Rundschreibens sind.
2. Abänderung des GPI 48 vom 17. März 2006 2. Abänderung des GPI 48 vom 17. März 2006
A. In Punkt 1.4 des Rundschreibens GPI 48 vom 17. März 2006 über A. In Punkt 1.4 des Rundschreibens GPI 48 vom 17. März 2006 über
Ausbildung und Training in Gewaltbewältigung für Personalmitglieder Ausbildung und Training in Gewaltbewältigung für Personalmitglieder
des Einsatzkaders der Polizeidienste werden die Wörter "andere des Einsatzkaders der Polizeidienste werden die Wörter "andere
Situationen für Polizeieinsätze" durch die Wörter "andere Situationen Situationen für Polizeieinsätze" durch die Wörter "andere Situationen
für Polizeieinsätze (wie Amokvorfälle - siehe Anlage 1)" ersetzt. für Polizeieinsätze (wie Amokvorfälle - siehe Anlage 1)" ersetzt.
B. Die Anlage zum vorliegenden Rundschreiben wird dem Rundschreiben B. Die Anlage zum vorliegenden Rundschreiben wird dem Rundschreiben
GPI 48 als Anlage 1 beigefügt: GPI 48 als Anlage 1 beigefügt:
Brüssel, den 17. August 2012 Brüssel, den 17. August 2012
Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der
Chancengleichheit Chancengleichheit
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
Anlage zum Rundschreiben GPI 48bis vom 17. August 2012 über den Anlage zum Rundschreiben GPI 48bis vom 17. August 2012 über den
Einsatz bei Amokvorfällen und zur Ergänzung des Rundschreibens GPI 48 Einsatz bei Amokvorfällen und zur Ergänzung des Rundschreibens GPI 48
vom 17 März 2006 über Ausbildung und Training in Gewaltbewältigung für vom 17 März 2006 über Ausbildung und Training in Gewaltbewältigung für
Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste
Anlage 1 zum Rundschreiben GPI 48: "Einsatz bei Amokvorfällen" Anlage 1 zum Rundschreiben GPI 48: "Einsatz bei Amokvorfällen"
1. Begriffsbestimmungen 1. Begriffsbestimmungen
Der Begriff "Amokvorfall" bezeichnet eine Situation, in der eine oder Der Begriff "Amokvorfall" bezeichnet eine Situation, in der eine oder
mehrere Personen an einem bestimmten Ort die anwesenden Personen mehrere Personen an einem bestimmten Ort die anwesenden Personen
angreifen, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verwunden, angreifen, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verwunden,
ohne sich zu verschanzen oder Geiseln zu nehmen. ohne sich zu verschanzen oder Geiseln zu nehmen.
Amokvorfälle weisen folgende Eigenschaften auf: Amokvorfälle weisen folgende Eigenschaften auf:
- Der Täter bewegt sich frei (verschanzt sich nicht, nimmt keine - Der Täter bewegt sich frei (verschanzt sich nicht, nimmt keine
Geisel). Geisel).
- Er versucht, die anwesenden Personen zu töten oder zu verwunden. - Er versucht, die anwesenden Personen zu töten oder zu verwunden.
- Es sind noch viele Personen (potenzielle Opfer) anwesend. - Es sind noch viele Personen (potenzielle Opfer) anwesend.
Der Begriff "Amokverfahren" umfasst alle Polizeiaktionen im Rahmen der Der Begriff "Amokverfahren" umfasst alle Polizeiaktionen im Rahmen der
Massnahmen zur Bewältigung eines Amokvorfalls. Massnahmen zur Bewältigung eines Amokvorfalls.
2. Auswirkungen auf den Polizeieinsatz 2. Auswirkungen auf den Polizeieinsatz
2.1 Polizeieinsatz bei Amokvorfällen 2.1 Polizeieinsatz bei Amokvorfällen
Ein Amokvorfall unterscheidet sich von einer Geiselnahme oder einer Ein Amokvorfall unterscheidet sich von einer Geiselnahme oder einer
Situation, in der ein Schütze sich verschanzt, durch die Gefahr für Situation, in der ein Schütze sich verschanzt, durch die Gefahr für
die anwesenden Personen. die anwesenden Personen.
Bei einem Amokvorfall richtet der Täter sich gegen alle potenziellen Bei einem Amokvorfall richtet der Täter sich gegen alle potenziellen
Opfer. Sein Ziel ist es, möglichst viele Menschen zu töten oder zu Opfer. Sein Ziel ist es, möglichst viele Menschen zu töten oder zu
verwunden, was nicht das erste Ziel eines Geiselnehmers oder eines verwunden, was nicht das erste Ziel eines Geiselnehmers oder eines
verschanzten Schützen ist. verschanzten Schützen ist.
Darum unterscheidet sich die bei einem Amokvorfall angewandte Taktik Darum unterscheidet sich die bei einem Amokvorfall angewandte Taktik
von derjenigen bei der Bewältigung einer Geiselnahme. Bei einem von derjenigen bei der Bewältigung einer Geiselnahme. Bei einem
Amokvorfall gilt es, den Handlungen des Täters so schnell wie möglich Amokvorfall gilt es, den Handlungen des Täters so schnell wie möglich
ein Ende zu setzen. ein Ende zu setzen.
Im Fall einer Geiselnahme oder eines verschanzten Schützen werden die Im Fall einer Geiselnahme oder eines verschanzten Schützen werden die
Einsatzteams das Gelände umstellen und absperren. Anschliessend wird Einsatzteams das Gelände umstellen und absperren. Anschliessend wird
eine Sondereinheit angefordert, um den Vorfall zu beenden. Dies eine Sondereinheit angefordert, um den Vorfall zu beenden. Dies
bedeutet, dass zwischen Beginn und Ende der Polizeieinsätze viel Zeit bedeutet, dass zwischen Beginn und Ende der Polizeieinsätze viel Zeit
vergeht. vergeht.
Bei einem Amokvorfall hingegen muss die Polizei so schnell wie möglich Bei einem Amokvorfall hingegen muss die Polizei so schnell wie möglich
das Gelände besetzen und gegebenenfalls das Gebäude, in dem sich der das Gelände besetzen und gegebenenfalls das Gebäude, in dem sich der
Vorfall ereignet, betreten, um den Handlungen des Täters ein Ende zu Vorfall ereignet, betreten, um den Handlungen des Täters ein Ende zu
setzen. Denn jede Verzögerung stellt für die anwesenden Personen eine setzen. Denn jede Verzögerung stellt für die anwesenden Personen eine
Gefahr dar. Gefahr dar.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Sammlung von Informationen und der Besondere Aufmerksamkeit gilt der Sammlung von Informationen und der
Einschätzung der Lage (handelt es sich um einen Amokvorfall oder eine Einschätzung der Lage (handelt es sich um einen Amokvorfall oder eine
Geiselnahme oder einen verschanzten Schützen?). Wenn es sich Geiselnahme oder einen verschanzten Schützen?). Wenn es sich
tatsächlich um einen Amokvorfall handelt, begibt sich die Polizei so tatsächlich um einen Amokvorfall handelt, begibt sich die Polizei so
schnell wie möglich vor Ort, um den Vorfall zu beenden. Wenn aus den schnell wie möglich vor Ort, um den Vorfall zu beenden. Wenn aus den
gesammelten Informationen hervorgeht, dass das Kräfteverhältnis gesammelten Informationen hervorgeht, dass das Kräfteverhältnis
zwischen den Tätern und der Polizei offensichtlich ungleich ist (zum zwischen den Tätern und der Polizei offensichtlich ungleich ist (zum
Beispiel wenn ein einziges Polizeiteam mit mehreren mit AK-47 Beispiel wenn ein einziges Polizeiteam mit mehreren mit AK-47
bewaffneten Tätern konfrontiert wird oder wenn die Polizisten keine bewaffneten Tätern konfrontiert wird oder wenn die Polizisten keine
geeignete kugelsichere Schutzkleidung haben,...), wird der Einsatz geeignete kugelsichere Schutzkleidung haben,...), wird der Einsatz
aufgeschoben, bis die Polizei über ausreichende Mittel verfügt, um aufgeschoben, bis die Polizei über ausreichende Mittel verfügt, um
einzugreifen. einzugreifen.
Die allgemeinen Einsatzgrundsätze und individuellen Techniken und Die allgemeinen Einsatzgrundsätze und individuellen Techniken und
Taktiken, die Polizisten im Rahmen von Gefahrensituationen, mit denen Taktiken, die Polizisten im Rahmen von Gefahrensituationen, mit denen
sie konfrontiert werden können, erlernen, gelten auch bei einem sie konfrontiert werden können, erlernen, gelten auch bei einem
Amokvorfall. Die eigentliche Besonderheit eines Amokverfahrens liegt Amokvorfall. Die eigentliche Besonderheit eines Amokverfahrens liegt
zum einen im sofortigen Einsatz der ersten verfügbaren Mittel und zum zum einen im sofortigen Einsatz der ersten verfügbaren Mittel und zum
anderen im schnellen Handeln der Einsatzteams, um den Handlungen des anderen im schnellen Handeln der Einsatzteams, um den Handlungen des
Täters ein Ende zu setzen. Täters ein Ende zu setzen.
2.2 Erst den Handlungen des Täters ein Ende setzen, dann evakuieren 2.2 Erst den Handlungen des Täters ein Ende setzen, dann evakuieren
Die bei einem Amokvorfall eingesetzten Polizeidienste müssen sich so Die bei einem Amokvorfall eingesetzten Polizeidienste müssen sich so
schnell wie möglich vor Ort begeben und dort die Lage analysieren. schnell wie möglich vor Ort begeben und dort die Lage analysieren.
Anschliessend liegt die Priorität in der Kontaktaufnahme mit dem Anschliessend liegt die Priorität in der Kontaktaufnahme mit dem
Täter, um seinen Handlungen eine Ende zu setzen. Dies bedeutet, dass, Täter, um seinen Handlungen eine Ende zu setzen. Dies bedeutet, dass,
solange der Täter nicht isoliert ist oder seinen Handlungen kein Ende solange der Täter nicht isoliert ist oder seinen Handlungen kein Ende
gesetzt worden ist, diese Aufgabe Vorrang vor dem Opferbeistand hat. gesetzt worden ist, diese Aufgabe Vorrang vor dem Opferbeistand hat.
Der Grund dafür liegt darin, dass jegliche Verzögerung beim Versuch, Der Grund dafür liegt darin, dass jegliche Verzögerung beim Versuch,
den Handlungen des Täters ein Ende zu setzen, weitere Opfer zur Folge den Handlungen des Täters ein Ende zu setzen, weitere Opfer zur Folge
haben kann. haben kann.
Sobald der Täter isoliert ist oder seinen Handlungen ein Ende gesetzt Sobald der Täter isoliert ist oder seinen Handlungen ein Ende gesetzt
worden ist, helfen Polizisten bei der Evakuierung von Betroffenen. Das worden ist, helfen Polizisten bei der Evakuierung von Betroffenen. Das
medizinische beziehungsweise heilhilfsberufliche Personal betritt dann medizinische beziehungsweise heilhilfsberufliche Personal betritt dann
das Gelände, insofern die Polizeidienste ein Sweeping (Durchsuchung das Gelände, insofern die Polizeidienste ein Sweeping (Durchsuchung
des Geländes oder eines Teils davon nach eventuellen Tätern) des Geländes oder eines Teils davon nach eventuellen Tätern)
durchgeführt haben. Zudem muss die Betreuung der (unversehrten) Opfer durchgeführt haben. Zudem muss die Betreuung der (unversehrten) Opfer
und der Familien der Opfer gewährleistet werden. und der Familien der Opfer gewährleistet werden.
2.3 Gewaltanwendung 2.3 Gewaltanwendung
Hier ist zu bemerken, dass kein aussergesetzlicher Rahmen für die Hier ist zu bemerken, dass kein aussergesetzlicher Rahmen für die
Anwendung von Gewalt bei Amokvorfällen geschaffen worden ist. Die Anwendung von Gewalt bei Amokvorfällen geschaffen worden ist. Die
Bestimmungen des Strafgesetzbuches in Sachen Notwehr (Art. 416 und Bestimmungen des Strafgesetzbuches in Sachen Notwehr (Art. 416 und
417) und die Artikel des Gesetzes über das Polizeiamt in Sachen 417) und die Artikel des Gesetzes über das Polizeiamt in Sachen
Anwendung von Zwang und Gewalt (Art. 1, 37 und 38) kommen zur Anwendung von Zwang und Gewalt (Art. 1, 37 und 38) kommen zur
Anwendung, ebenfalls Artikel 257 des Strafgesetzbuches. Anwendung, ebenfalls Artikel 257 des Strafgesetzbuches.
3. Ausbildungen 3. Ausbildungen
3.1 Verschiedene Fertigkeiten und entsprechende Ausbildungen 3.1 Verschiedene Fertigkeiten und entsprechende Ausbildungen
Ein erster Lehrgang ist für Polizisten bestimmt, die als erste vor Ort Ein erster Lehrgang ist für Polizisten bestimmt, die als erste vor Ort
eingreifen müssen. Sie werden den Kontakt zum Täter suchen und seinen eingreifen müssen. Sie werden den Kontakt zum Täter suchen und seinen
Handlungen ein Ende setzen, auch wenn er sich in einem Gebäude Handlungen ein Ende setzen, auch wenn er sich in einem Gebäude
aufhält. Anschliessend tragen sie eventuell zur Evakuierung der Opfer aufhält. Anschliessend tragen sie eventuell zur Evakuierung der Opfer
bei. bei.
Ein zweiter Lehrgang ist für Leiter am Einsatzort bestimmt (Offiziere Ein zweiter Lehrgang ist für Leiter am Einsatzort bestimmt (Offiziere
und Personal im mittleren Dienst). Hierbei geht es um die Bewältigung und Personal im mittleren Dienst). Hierbei geht es um die Bewältigung
des Vorfalls: Welche Massnahmen muss ein Leiter treffen, um die Lage des Vorfalls: Welche Massnahmen muss ein Leiter treffen, um die Lage
so gut wie möglich in den Griff zu bekommen? so gut wie möglich in den Griff zu bekommen?
Ein dritter Lehrgang, der noch entwickelt wird, ist für das Personal Ein dritter Lehrgang, der noch entwickelt wird, ist für das Personal
der KIZ und der Einsatzleitstellen (Calltaker, Disponenten und der KIZ und der Einsatzleitstellen (Calltaker, Disponenten und
Supervisoren) bestimmt. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Art und Supervisoren) bestimmt. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Art und
Weise, wie Informationen gesammelt werden, wie kommuniziert wird und Weise, wie Informationen gesammelt werden, wie kommuniziert wird und
wie eine ständige Einschätzung vorzunehmen ist. wie eine ständige Einschätzung vorzunehmen ist.
3.2 Ausbildung und Training 3.2 Ausbildung und Training
3.2.1 Grundausbildung 3.2.1 Grundausbildung
Die taktischen Verfahren und Konzepte sind Teil der Grundausbildung Die taktischen Verfahren und Konzepte sind Teil der Grundausbildung
der Polizei (je nach Zielgruppe für das Personal im einfachen Dienst, der Polizei (je nach Zielgruppe für das Personal im einfachen Dienst,
das Personal im mittleren Dienst und den Offizierskader). das Personal im mittleren Dienst und den Offizierskader).
3.2.2 Weiterbildungen und Training 3.2.2 Weiterbildungen und Training
Bestimmung des Personals, das an den Ausbildungen teilnehmen muss Bestimmung des Personals, das an den Ausbildungen teilnehmen muss
Die Generalkommissarin, die Generaldirektoren und die Korpschefs Die Generalkommissarin, die Generaldirektoren und die Korpschefs
bestimmen innerhalb ihrer Dienste die Personalmitglieder, die an bestimmen innerhalb ihrer Dienste die Personalmitglieder, die an
Ausbildung und Training teilnehmen. Ausbildung und Training teilnehmen.
Taktische Verfahren, die von den Teams anzuwenden sind, die als erste Taktische Verfahren, die von den Teams anzuwenden sind, die als erste
vor Ort eintreffen vor Ort eintreffen
Diese Ausbildung ist für das Personal im einfachen Dienst, das Diese Ausbildung ist für das Personal im einfachen Dienst, das
Personal im mittleren Dienst und für den Offizierskader bestimmt. Sie Personal im mittleren Dienst und für den Offizierskader bestimmt. Sie
erstreckt sich über zwei Tage und setzt sich aus einem theoretischen erstreckt sich über zwei Tage und setzt sich aus einem theoretischen
und einem praktischen Teil zusammen. Der erste Tag ist der und einem praktischen Teil zusammen. Der erste Tag ist der
Auffrischung und Aktualisierung der allgemeinen Einsatzgrundsätze und Auffrischung und Aktualisierung der allgemeinen Einsatzgrundsätze und
der Techniken zur Kontrolle von Gebäuden gewidmet. Dieser Tag gilt im der Techniken zur Kontrolle von Gebäuden gewidmet. Dieser Tag gilt im
Sinne des vorliegenden Rundschreibens als Training. Am zweiten Tag Sinne des vorliegenden Rundschreibens als Training. Am zweiten Tag
wird der Schwerpunkt insbesondere auf Amokvorfälle und die wird der Schwerpunkt insbesondere auf Amokvorfälle und die
diesbezüglichen spezifischen Einsatzgrundsätze gelegt. Dieser zweite diesbezüglichen spezifischen Einsatzgrundsätze gelegt. Dieser zweite
Tag ist angesichts der Tatsache, dass neue Kompetenzen erworben Tag ist angesichts der Tatsache, dass neue Kompetenzen erworben
werden, eine Ausbildung und somit kein Training. werden, eine Ausbildung und somit kein Training.
Bewältigung des Vorfalls Bewältigung des Vorfalls
Es handelt sich um eine eintägige Ausbildung für das Personal im Es handelt sich um eine eintägige Ausbildung für das Personal im
einfachen Dienst, das Personal im mittleren Dienst und den einfachen Dienst, das Personal im mittleren Dienst und den
Offizierskader. Offizierskader.
Für Offiziere werden Seminare von der Offiziersschule organisiert. Für Offiziere werden Seminare von der Offiziersschule organisiert.
Für das Personal im mittleren Dienst wird die Ausbildung von den Für das Personal im mittleren Dienst wird die Ausbildung von den
Provinzialschulen und von der Föderalen Polizeischule erteilt. Provinzialschulen und von der Föderalen Polizeischule erteilt.
Management der Kommunikation, der Sammlung von Informationen und der Management der Kommunikation, der Sammlung von Informationen und der
ständigen Einschätzung ständigen Einschätzung
Diese Ausbildung ist für Calltaker und Disponenten sowohl der KIZ als Diese Ausbildung ist für Calltaker und Disponenten sowohl der KIZ als
auch der lokalen Einsatzleitstellen der Polizeizonen bestimmt. Für auch der lokalen Einsatzleitstellen der Polizeizonen bestimmt. Für
Letztere kann das System "Train the Trainer" angewandt werden. Diese Letztere kann das System "Train the Trainer" angewandt werden. Diese
Ausbildung dauert einen Tag und wird von der Direktion der operativen Ausbildung dauert einen Tag und wird von der Direktion der operativen
polizeilichen Informationen (CGO) erteilt. polizeilichen Informationen (CGO) erteilt.
3.2.3 Training 3.2.3 Training
Im Rahmen der im vorliegenden Rundschreiben vorgesehenen Mindestanzahl Im Rahmen der im vorliegenden Rundschreiben vorgesehenen Mindestanzahl
Trainingsstunden ist Amokvorfällen jedes Jahr grosse Beachtung zu Trainingsstunden ist Amokvorfällen jedes Jahr grosse Beachtung zu
schenken. schenken.
In dieser Hinsicht wird die Zelle Gefahrensituationen (DSE/GSD) ein In dieser Hinsicht wird die Zelle Gefahrensituationen (DSE/GSD) ein
praktisches Training ausarbeiten, das von den verschiedenen Korps und praktisches Training ausarbeiten, das von den verschiedenen Korps und
Polizeidiensten angewandt werden kann. Polizeidiensten angewandt werden kann.
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