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Omzendbrief GPI 48bis met betrekking tot het optreden bij AMOK-incidenten en tot aanvulling van de omzendbrief GPI 48 van 17 maart 2006 betreffende de opleiding en training in geweldbeheersing voor de personeelsleden van het operationeel kader van de politiediensten. - Duitse vertaling | Circulaire GPI 48bis relative à l'intervention lors d'incidents AMOK et complétant la circulaire GPI 48 du 17 mars 2006 relative à la formation et l'entraînement en maîtrise de la violence des membres du personnel du cadre opérationnel des services de police. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
17 AUGUSTUS 2012. - Omzendbrief GPI 48bis met betrekking tot het | 17 AOUT 2012. - Circulaire GPI 48bis relative à l'intervention lors |
optreden bij AMOK-incidenten en tot aanvulling van de omzendbrief GPI | |
48 van 17 maart 2006 betreffende de opleiding en training in | d'incidents AMOK et complétant la circulaire GPI 48 du 17 mars 2006 |
relative à la formation et l'entraînement en maîtrise de la violence | |
geweldbeheersing voor de personeelsleden van het operationeel kader | des membres du personnel du cadre opérationnel des services de police. |
van de politiediensten. - Duitse vertaling | - Traduction allemande |
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
48bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 17 augustus 2012 met | circulaire GPI 48bis du Ministre de l'Intérieur du 17 août 2012 |
betrekking tot het optreden bij AMOK-incidenten en tot aanvulling van | relative à l'intervention lors d'incidents AMOK et complétant la |
de omzendbrief GPI 48 van 17 maart 2006 betreffende de opleiding en | circulaire GPI 48 du 17 mars 2006 relative à la formation et |
training in geweldbeheersing voor de personeelsleden van het | l'entraînement en maîtrise de la violence des membres du personnel du |
operationeel kader van de politiediensten (Belgisch Staatsblad van 31 | cadre opérationnel des services de police (Moniteur belge du 31 août |
augustus 2012). | 2012). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
17. AUGUST 2012 - Rundschreiben GPI 48bis über den Einsatz bei | 17. AUGUST 2012 - Rundschreiben GPI 48bis über den Einsatz bei |
Amokvorfällen und zur Ergänzung des Rundschreibens GPI 48 vom 17. März | Amokvorfällen und zur Ergänzung des Rundschreibens GPI 48 vom 17. März |
2006 über Ausbildung und Training in Gewaltbewältigung für | 2006 über Ausbildung und Training in Gewaltbewältigung für |
Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste | Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei | An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen und | An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen und |
der lokalen Polizei | der lokalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Kontrolle | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Kontrolle |
über die Polizeidienste | über die Polizeidienste |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Kontrolle | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Kontrolle |
über die Nachrichtendienste | über die Nachrichtendienste |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und |
Vorbeugung | Vorbeugung |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, | Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
Sehr geehrter Herr Generalinspektor, | Sehr geehrter Herr Generalinspektor, |
Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Ausschusses P, | Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Ausschusses P, |
Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Ausschusses N, | Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Ausschusses N, |
Sehr geehrte Damen und Herren, | Sehr geehrte Damen und Herren, |
1. Einleitung | 1. Einleitung |
In den Vereinigten Staaten wird viel über "School shooting incidents" | In den Vereinigten Staaten wird viel über "School shooting incidents" |
gesprochen. Doch der Begriff "Amokvorfall" ist eigentlich weiter | gesprochen. Doch der Begriff "Amokvorfall" ist eigentlich weiter |
gefasst und betrifft alle Situationen, in denen eine oder mehrere | gefasst und betrifft alle Situationen, in denen eine oder mehrere |
Personen an einem bestimmten Ort die anwesenden Personen angreifen, um | Personen an einem bestimmten Ort die anwesenden Personen angreifen, um |
möglichst viele Menschen zu töten oder zu verwunden, ohne sich zu | möglichst viele Menschen zu töten oder zu verwunden, ohne sich zu |
verschanzen oder Geiseln zu nehmen. Auch Angriffe mit Blankwaffen oder | verschanzen oder Geiseln zu nehmen. Auch Angriffe mit Blankwaffen oder |
ausserhalb des Schulumfelds, wie im Fall der tragischen Ereignisse in | ausserhalb des Schulumfelds, wie im Fall der tragischen Ereignisse in |
der Kinderkrippe "Fabeltjesland" im Januar 2009 in Dendermonde, gelten | der Kinderkrippe "Fabeltjesland" im Januar 2009 in Dendermonde, gelten |
als Amokvorfälle. | als Amokvorfälle. |
Auch wenn solche Vorfälle in Belgien bislang selten sind, müssen die | Auch wenn solche Vorfälle in Belgien bislang selten sind, müssen die |
Polizeidienste sich gründlich darauf vorbereiten, da die Auswirkungen | Polizeidienste sich gründlich darauf vorbereiten, da die Auswirkungen |
auf die Bevölkerung gravierend sein können. Deshalb ist es wichtig, | auf die Bevölkerung gravierend sein können. Deshalb ist es wichtig, |
dass alle Polizisten ausreichend ausgebildet und trainiert sind, damit | dass alle Polizisten ausreichend ausgebildet und trainiert sind, damit |
sie bei einem "Amokvorfall" angemessen reagieren. | sie bei einem "Amokvorfall" angemessen reagieren. |
In Anbetracht der Besonderheit von Amokvorfällen ist eine spezielle | In Anbetracht der Besonderheit von Amokvorfällen ist eine spezielle |
Einsatztechnik ausgearbeitet worden, deren Grundprinzipien und | Einsatztechnik ausgearbeitet worden, deren Grundprinzipien und |
Anforderungen in Sachen Ausbildung und Training Gegenstand des | Anforderungen in Sachen Ausbildung und Training Gegenstand des |
vorliegenden Rundschreibens sind. | vorliegenden Rundschreibens sind. |
2. Abänderung des GPI 48 vom 17. März 2006 | 2. Abänderung des GPI 48 vom 17. März 2006 |
A. In Punkt 1.4 des Rundschreibens GPI 48 vom 17. März 2006 über | A. In Punkt 1.4 des Rundschreibens GPI 48 vom 17. März 2006 über |
Ausbildung und Training in Gewaltbewältigung für Personalmitglieder | Ausbildung und Training in Gewaltbewältigung für Personalmitglieder |
des Einsatzkaders der Polizeidienste werden die Wörter "andere | des Einsatzkaders der Polizeidienste werden die Wörter "andere |
Situationen für Polizeieinsätze" durch die Wörter "andere Situationen | Situationen für Polizeieinsätze" durch die Wörter "andere Situationen |
für Polizeieinsätze (wie Amokvorfälle - siehe Anlage 1)" ersetzt. | für Polizeieinsätze (wie Amokvorfälle - siehe Anlage 1)" ersetzt. |
B. Die Anlage zum vorliegenden Rundschreiben wird dem Rundschreiben | B. Die Anlage zum vorliegenden Rundschreiben wird dem Rundschreiben |
GPI 48 als Anlage 1 beigefügt: | GPI 48 als Anlage 1 beigefügt: |
Brüssel, den 17. August 2012 | Brüssel, den 17. August 2012 |
Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der | Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der |
Chancengleichheit | Chancengleichheit |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
Anlage zum Rundschreiben GPI 48bis vom 17. August 2012 über den | Anlage zum Rundschreiben GPI 48bis vom 17. August 2012 über den |
Einsatz bei Amokvorfällen und zur Ergänzung des Rundschreibens GPI 48 | Einsatz bei Amokvorfällen und zur Ergänzung des Rundschreibens GPI 48 |
vom 17 März 2006 über Ausbildung und Training in Gewaltbewältigung für | vom 17 März 2006 über Ausbildung und Training in Gewaltbewältigung für |
Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste | Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste |
Anlage 1 zum Rundschreiben GPI 48: "Einsatz bei Amokvorfällen" | Anlage 1 zum Rundschreiben GPI 48: "Einsatz bei Amokvorfällen" |
1. Begriffsbestimmungen | 1. Begriffsbestimmungen |
Der Begriff "Amokvorfall" bezeichnet eine Situation, in der eine oder | Der Begriff "Amokvorfall" bezeichnet eine Situation, in der eine oder |
mehrere Personen an einem bestimmten Ort die anwesenden Personen | mehrere Personen an einem bestimmten Ort die anwesenden Personen |
angreifen, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verwunden, | angreifen, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verwunden, |
ohne sich zu verschanzen oder Geiseln zu nehmen. | ohne sich zu verschanzen oder Geiseln zu nehmen. |
Amokvorfälle weisen folgende Eigenschaften auf: | Amokvorfälle weisen folgende Eigenschaften auf: |
- Der Täter bewegt sich frei (verschanzt sich nicht, nimmt keine | - Der Täter bewegt sich frei (verschanzt sich nicht, nimmt keine |
Geisel). | Geisel). |
- Er versucht, die anwesenden Personen zu töten oder zu verwunden. | - Er versucht, die anwesenden Personen zu töten oder zu verwunden. |
- Es sind noch viele Personen (potenzielle Opfer) anwesend. | - Es sind noch viele Personen (potenzielle Opfer) anwesend. |
Der Begriff "Amokverfahren" umfasst alle Polizeiaktionen im Rahmen der | Der Begriff "Amokverfahren" umfasst alle Polizeiaktionen im Rahmen der |
Massnahmen zur Bewältigung eines Amokvorfalls. | Massnahmen zur Bewältigung eines Amokvorfalls. |
2. Auswirkungen auf den Polizeieinsatz | 2. Auswirkungen auf den Polizeieinsatz |
2.1 Polizeieinsatz bei Amokvorfällen | 2.1 Polizeieinsatz bei Amokvorfällen |
Ein Amokvorfall unterscheidet sich von einer Geiselnahme oder einer | Ein Amokvorfall unterscheidet sich von einer Geiselnahme oder einer |
Situation, in der ein Schütze sich verschanzt, durch die Gefahr für | Situation, in der ein Schütze sich verschanzt, durch die Gefahr für |
die anwesenden Personen. | die anwesenden Personen. |
Bei einem Amokvorfall richtet der Täter sich gegen alle potenziellen | Bei einem Amokvorfall richtet der Täter sich gegen alle potenziellen |
Opfer. Sein Ziel ist es, möglichst viele Menschen zu töten oder zu | Opfer. Sein Ziel ist es, möglichst viele Menschen zu töten oder zu |
verwunden, was nicht das erste Ziel eines Geiselnehmers oder eines | verwunden, was nicht das erste Ziel eines Geiselnehmers oder eines |
verschanzten Schützen ist. | verschanzten Schützen ist. |
Darum unterscheidet sich die bei einem Amokvorfall angewandte Taktik | Darum unterscheidet sich die bei einem Amokvorfall angewandte Taktik |
von derjenigen bei der Bewältigung einer Geiselnahme. Bei einem | von derjenigen bei der Bewältigung einer Geiselnahme. Bei einem |
Amokvorfall gilt es, den Handlungen des Täters so schnell wie möglich | Amokvorfall gilt es, den Handlungen des Täters so schnell wie möglich |
ein Ende zu setzen. | ein Ende zu setzen. |
Im Fall einer Geiselnahme oder eines verschanzten Schützen werden die | Im Fall einer Geiselnahme oder eines verschanzten Schützen werden die |
Einsatzteams das Gelände umstellen und absperren. Anschliessend wird | Einsatzteams das Gelände umstellen und absperren. Anschliessend wird |
eine Sondereinheit angefordert, um den Vorfall zu beenden. Dies | eine Sondereinheit angefordert, um den Vorfall zu beenden. Dies |
bedeutet, dass zwischen Beginn und Ende der Polizeieinsätze viel Zeit | bedeutet, dass zwischen Beginn und Ende der Polizeieinsätze viel Zeit |
vergeht. | vergeht. |
Bei einem Amokvorfall hingegen muss die Polizei so schnell wie möglich | Bei einem Amokvorfall hingegen muss die Polizei so schnell wie möglich |
das Gelände besetzen und gegebenenfalls das Gebäude, in dem sich der | das Gelände besetzen und gegebenenfalls das Gebäude, in dem sich der |
Vorfall ereignet, betreten, um den Handlungen des Täters ein Ende zu | Vorfall ereignet, betreten, um den Handlungen des Täters ein Ende zu |
setzen. Denn jede Verzögerung stellt für die anwesenden Personen eine | setzen. Denn jede Verzögerung stellt für die anwesenden Personen eine |
Gefahr dar. | Gefahr dar. |
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Sammlung von Informationen und der | Besondere Aufmerksamkeit gilt der Sammlung von Informationen und der |
Einschätzung der Lage (handelt es sich um einen Amokvorfall oder eine | Einschätzung der Lage (handelt es sich um einen Amokvorfall oder eine |
Geiselnahme oder einen verschanzten Schützen?). Wenn es sich | Geiselnahme oder einen verschanzten Schützen?). Wenn es sich |
tatsächlich um einen Amokvorfall handelt, begibt sich die Polizei so | tatsächlich um einen Amokvorfall handelt, begibt sich die Polizei so |
schnell wie möglich vor Ort, um den Vorfall zu beenden. Wenn aus den | schnell wie möglich vor Ort, um den Vorfall zu beenden. Wenn aus den |
gesammelten Informationen hervorgeht, dass das Kräfteverhältnis | gesammelten Informationen hervorgeht, dass das Kräfteverhältnis |
zwischen den Tätern und der Polizei offensichtlich ungleich ist (zum | zwischen den Tätern und der Polizei offensichtlich ungleich ist (zum |
Beispiel wenn ein einziges Polizeiteam mit mehreren mit AK-47 | Beispiel wenn ein einziges Polizeiteam mit mehreren mit AK-47 |
bewaffneten Tätern konfrontiert wird oder wenn die Polizisten keine | bewaffneten Tätern konfrontiert wird oder wenn die Polizisten keine |
geeignete kugelsichere Schutzkleidung haben,...), wird der Einsatz | geeignete kugelsichere Schutzkleidung haben,...), wird der Einsatz |
aufgeschoben, bis die Polizei über ausreichende Mittel verfügt, um | aufgeschoben, bis die Polizei über ausreichende Mittel verfügt, um |
einzugreifen. | einzugreifen. |
Die allgemeinen Einsatzgrundsätze und individuellen Techniken und | Die allgemeinen Einsatzgrundsätze und individuellen Techniken und |
Taktiken, die Polizisten im Rahmen von Gefahrensituationen, mit denen | Taktiken, die Polizisten im Rahmen von Gefahrensituationen, mit denen |
sie konfrontiert werden können, erlernen, gelten auch bei einem | sie konfrontiert werden können, erlernen, gelten auch bei einem |
Amokvorfall. Die eigentliche Besonderheit eines Amokverfahrens liegt | Amokvorfall. Die eigentliche Besonderheit eines Amokverfahrens liegt |
zum einen im sofortigen Einsatz der ersten verfügbaren Mittel und zum | zum einen im sofortigen Einsatz der ersten verfügbaren Mittel und zum |
anderen im schnellen Handeln der Einsatzteams, um den Handlungen des | anderen im schnellen Handeln der Einsatzteams, um den Handlungen des |
Täters ein Ende zu setzen. | Täters ein Ende zu setzen. |
2.2 Erst den Handlungen des Täters ein Ende setzen, dann evakuieren | 2.2 Erst den Handlungen des Täters ein Ende setzen, dann evakuieren |
Die bei einem Amokvorfall eingesetzten Polizeidienste müssen sich so | Die bei einem Amokvorfall eingesetzten Polizeidienste müssen sich so |
schnell wie möglich vor Ort begeben und dort die Lage analysieren. | schnell wie möglich vor Ort begeben und dort die Lage analysieren. |
Anschliessend liegt die Priorität in der Kontaktaufnahme mit dem | Anschliessend liegt die Priorität in der Kontaktaufnahme mit dem |
Täter, um seinen Handlungen eine Ende zu setzen. Dies bedeutet, dass, | Täter, um seinen Handlungen eine Ende zu setzen. Dies bedeutet, dass, |
solange der Täter nicht isoliert ist oder seinen Handlungen kein Ende | solange der Täter nicht isoliert ist oder seinen Handlungen kein Ende |
gesetzt worden ist, diese Aufgabe Vorrang vor dem Opferbeistand hat. | gesetzt worden ist, diese Aufgabe Vorrang vor dem Opferbeistand hat. |
Der Grund dafür liegt darin, dass jegliche Verzögerung beim Versuch, | Der Grund dafür liegt darin, dass jegliche Verzögerung beim Versuch, |
den Handlungen des Täters ein Ende zu setzen, weitere Opfer zur Folge | den Handlungen des Täters ein Ende zu setzen, weitere Opfer zur Folge |
haben kann. | haben kann. |
Sobald der Täter isoliert ist oder seinen Handlungen ein Ende gesetzt | Sobald der Täter isoliert ist oder seinen Handlungen ein Ende gesetzt |
worden ist, helfen Polizisten bei der Evakuierung von Betroffenen. Das | worden ist, helfen Polizisten bei der Evakuierung von Betroffenen. Das |
medizinische beziehungsweise heilhilfsberufliche Personal betritt dann | medizinische beziehungsweise heilhilfsberufliche Personal betritt dann |
das Gelände, insofern die Polizeidienste ein Sweeping (Durchsuchung | das Gelände, insofern die Polizeidienste ein Sweeping (Durchsuchung |
des Geländes oder eines Teils davon nach eventuellen Tätern) | des Geländes oder eines Teils davon nach eventuellen Tätern) |
durchgeführt haben. Zudem muss die Betreuung der (unversehrten) Opfer | durchgeführt haben. Zudem muss die Betreuung der (unversehrten) Opfer |
und der Familien der Opfer gewährleistet werden. | und der Familien der Opfer gewährleistet werden. |
2.3 Gewaltanwendung | 2.3 Gewaltanwendung |
Hier ist zu bemerken, dass kein aussergesetzlicher Rahmen für die | Hier ist zu bemerken, dass kein aussergesetzlicher Rahmen für die |
Anwendung von Gewalt bei Amokvorfällen geschaffen worden ist. Die | Anwendung von Gewalt bei Amokvorfällen geschaffen worden ist. Die |
Bestimmungen des Strafgesetzbuches in Sachen Notwehr (Art. 416 und | Bestimmungen des Strafgesetzbuches in Sachen Notwehr (Art. 416 und |
417) und die Artikel des Gesetzes über das Polizeiamt in Sachen | 417) und die Artikel des Gesetzes über das Polizeiamt in Sachen |
Anwendung von Zwang und Gewalt (Art. 1, 37 und 38) kommen zur | Anwendung von Zwang und Gewalt (Art. 1, 37 und 38) kommen zur |
Anwendung, ebenfalls Artikel 257 des Strafgesetzbuches. | Anwendung, ebenfalls Artikel 257 des Strafgesetzbuches. |
3. Ausbildungen | 3. Ausbildungen |
3.1 Verschiedene Fertigkeiten und entsprechende Ausbildungen | 3.1 Verschiedene Fertigkeiten und entsprechende Ausbildungen |
Ein erster Lehrgang ist für Polizisten bestimmt, die als erste vor Ort | Ein erster Lehrgang ist für Polizisten bestimmt, die als erste vor Ort |
eingreifen müssen. Sie werden den Kontakt zum Täter suchen und seinen | eingreifen müssen. Sie werden den Kontakt zum Täter suchen und seinen |
Handlungen ein Ende setzen, auch wenn er sich in einem Gebäude | Handlungen ein Ende setzen, auch wenn er sich in einem Gebäude |
aufhält. Anschliessend tragen sie eventuell zur Evakuierung der Opfer | aufhält. Anschliessend tragen sie eventuell zur Evakuierung der Opfer |
bei. | bei. |
Ein zweiter Lehrgang ist für Leiter am Einsatzort bestimmt (Offiziere | Ein zweiter Lehrgang ist für Leiter am Einsatzort bestimmt (Offiziere |
und Personal im mittleren Dienst). Hierbei geht es um die Bewältigung | und Personal im mittleren Dienst). Hierbei geht es um die Bewältigung |
des Vorfalls: Welche Massnahmen muss ein Leiter treffen, um die Lage | des Vorfalls: Welche Massnahmen muss ein Leiter treffen, um die Lage |
so gut wie möglich in den Griff zu bekommen? | so gut wie möglich in den Griff zu bekommen? |
Ein dritter Lehrgang, der noch entwickelt wird, ist für das Personal | Ein dritter Lehrgang, der noch entwickelt wird, ist für das Personal |
der KIZ und der Einsatzleitstellen (Calltaker, Disponenten und | der KIZ und der Einsatzleitstellen (Calltaker, Disponenten und |
Supervisoren) bestimmt. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Art und | Supervisoren) bestimmt. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Art und |
Weise, wie Informationen gesammelt werden, wie kommuniziert wird und | Weise, wie Informationen gesammelt werden, wie kommuniziert wird und |
wie eine ständige Einschätzung vorzunehmen ist. | wie eine ständige Einschätzung vorzunehmen ist. |
3.2 Ausbildung und Training | 3.2 Ausbildung und Training |
3.2.1 Grundausbildung | 3.2.1 Grundausbildung |
Die taktischen Verfahren und Konzepte sind Teil der Grundausbildung | Die taktischen Verfahren und Konzepte sind Teil der Grundausbildung |
der Polizei (je nach Zielgruppe für das Personal im einfachen Dienst, | der Polizei (je nach Zielgruppe für das Personal im einfachen Dienst, |
das Personal im mittleren Dienst und den Offizierskader). | das Personal im mittleren Dienst und den Offizierskader). |
3.2.2 Weiterbildungen und Training | 3.2.2 Weiterbildungen und Training |
Bestimmung des Personals, das an den Ausbildungen teilnehmen muss | Bestimmung des Personals, das an den Ausbildungen teilnehmen muss |
Die Generalkommissarin, die Generaldirektoren und die Korpschefs | Die Generalkommissarin, die Generaldirektoren und die Korpschefs |
bestimmen innerhalb ihrer Dienste die Personalmitglieder, die an | bestimmen innerhalb ihrer Dienste die Personalmitglieder, die an |
Ausbildung und Training teilnehmen. | Ausbildung und Training teilnehmen. |
Taktische Verfahren, die von den Teams anzuwenden sind, die als erste | Taktische Verfahren, die von den Teams anzuwenden sind, die als erste |
vor Ort eintreffen | vor Ort eintreffen |
Diese Ausbildung ist für das Personal im einfachen Dienst, das | Diese Ausbildung ist für das Personal im einfachen Dienst, das |
Personal im mittleren Dienst und für den Offizierskader bestimmt. Sie | Personal im mittleren Dienst und für den Offizierskader bestimmt. Sie |
erstreckt sich über zwei Tage und setzt sich aus einem theoretischen | erstreckt sich über zwei Tage und setzt sich aus einem theoretischen |
und einem praktischen Teil zusammen. Der erste Tag ist der | und einem praktischen Teil zusammen. Der erste Tag ist der |
Auffrischung und Aktualisierung der allgemeinen Einsatzgrundsätze und | Auffrischung und Aktualisierung der allgemeinen Einsatzgrundsätze und |
der Techniken zur Kontrolle von Gebäuden gewidmet. Dieser Tag gilt im | der Techniken zur Kontrolle von Gebäuden gewidmet. Dieser Tag gilt im |
Sinne des vorliegenden Rundschreibens als Training. Am zweiten Tag | Sinne des vorliegenden Rundschreibens als Training. Am zweiten Tag |
wird der Schwerpunkt insbesondere auf Amokvorfälle und die | wird der Schwerpunkt insbesondere auf Amokvorfälle und die |
diesbezüglichen spezifischen Einsatzgrundsätze gelegt. Dieser zweite | diesbezüglichen spezifischen Einsatzgrundsätze gelegt. Dieser zweite |
Tag ist angesichts der Tatsache, dass neue Kompetenzen erworben | Tag ist angesichts der Tatsache, dass neue Kompetenzen erworben |
werden, eine Ausbildung und somit kein Training. | werden, eine Ausbildung und somit kein Training. |
Bewältigung des Vorfalls | Bewältigung des Vorfalls |
Es handelt sich um eine eintägige Ausbildung für das Personal im | Es handelt sich um eine eintägige Ausbildung für das Personal im |
einfachen Dienst, das Personal im mittleren Dienst und den | einfachen Dienst, das Personal im mittleren Dienst und den |
Offizierskader. | Offizierskader. |
Für Offiziere werden Seminare von der Offiziersschule organisiert. | Für Offiziere werden Seminare von der Offiziersschule organisiert. |
Für das Personal im mittleren Dienst wird die Ausbildung von den | Für das Personal im mittleren Dienst wird die Ausbildung von den |
Provinzialschulen und von der Föderalen Polizeischule erteilt. | Provinzialschulen und von der Föderalen Polizeischule erteilt. |
Management der Kommunikation, der Sammlung von Informationen und der | Management der Kommunikation, der Sammlung von Informationen und der |
ständigen Einschätzung | ständigen Einschätzung |
Diese Ausbildung ist für Calltaker und Disponenten sowohl der KIZ als | Diese Ausbildung ist für Calltaker und Disponenten sowohl der KIZ als |
auch der lokalen Einsatzleitstellen der Polizeizonen bestimmt. Für | auch der lokalen Einsatzleitstellen der Polizeizonen bestimmt. Für |
Letztere kann das System "Train the Trainer" angewandt werden. Diese | Letztere kann das System "Train the Trainer" angewandt werden. Diese |
Ausbildung dauert einen Tag und wird von der Direktion der operativen | Ausbildung dauert einen Tag und wird von der Direktion der operativen |
polizeilichen Informationen (CGO) erteilt. | polizeilichen Informationen (CGO) erteilt. |
3.2.3 Training | 3.2.3 Training |
Im Rahmen der im vorliegenden Rundschreiben vorgesehenen Mindestanzahl | Im Rahmen der im vorliegenden Rundschreiben vorgesehenen Mindestanzahl |
Trainingsstunden ist Amokvorfällen jedes Jahr grosse Beachtung zu | Trainingsstunden ist Amokvorfällen jedes Jahr grosse Beachtung zu |
schenken. | schenken. |
In dieser Hinsicht wird die Zelle Gefahrensituationen (DSE/GSD) ein | In dieser Hinsicht wird die Zelle Gefahrensituationen (DSE/GSD) ein |
praktisches Training ausarbeiten, das von den verschiedenen Korps und | praktisches Training ausarbeiten, das von den verschiedenen Korps und |
Polizeidiensten angewandt werden kann. | Polizeidiensten angewandt werden kann. |