← Terug naar "Omzendbrief GPI 11bis : bijkomende richtlijnen inzake de evaluatie van het personeel. - Duitse vertaling "
Omzendbrief GPI 11bis : bijkomende richtlijnen inzake de evaluatie van het personeel. - Duitse vertaling | Circulaire GPI 11bis : directives complémentaires en matière d'évaluation du personnel. - Traduction allemande |
---|---|
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
15 OKTOBER 2002. - Omzendbrief GPI 11bis : bijkomende richtlijnen | 15 OCTOBRE 2002. - Circulaire GPI 11bis : directives complémentaires |
inzake de evaluatie van het personeel. - Duitse vertaling | en matière d'évaluation du personnel. - Traduction allemande |
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
11bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 15 oktober 2002 | circulaire GPI 11bis du Ministre de l'Intérieur du 15 octobre 2002 |
betreffende de bijkomende richtlijnen inzake de evaluatie van het | concernant les directives complémentaires en matière d'évaluation du |
personeel (Belgisch Staatsblad van 29 januari 2003), opgemaakt door de | personnel (Moniteur belge du 29 janvier 2003), établie par le Service |
Centrale dienst voor Duitse vertaling van het | central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | adjoint à Malmedy. |
15. OKTOBER 2002 - Rundschreiben GPI 11bis: zusätzliche Richtlinien in | 15. OKTOBER 2002 - Rundschreiben GPI 11bis: zusätzliche Richtlinien in |
Bezug auf die Bewertung des Personals | Bezug auf die Bewertung des Personals |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An den Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Generalkommissar der Föderalen Polizei |
An den Generalinspektor der Föderalen Polizei und der Lokalen Polizei | An den Generalinspektor der Föderalen Polizei und der Lokalen Polizei |
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Gemeindepolizei | An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Gemeindepolizei |
An den Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs | An den Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
in meinem Rundschreiben GPI 11, das im Belgischen Staatsblatt vom 25. | in meinem Rundschreiben GPI 11, das im Belgischen Staatsblatt vom 25. |
Oktober 2001 erschienen ist, habe ich in Erwartung des | Oktober 2001 erschienen ist, habe ich in Erwartung des |
In-Kraft-Tretens des Titels I von Teil VII des RSPol am 1. April 2003 | In-Kraft-Tretens des Titels I von Teil VII des RSPol am 1. April 2003 |
die Regeln des Stellungnahmeverfahrens in Bezug auf die Bewertung des | die Regeln des Stellungnahmeverfahrens in Bezug auf die Bewertung des |
Personals erlassen. In Nr. 5 dieses Rundschreibens wird das | Personals erlassen. In Nr. 5 dieses Rundschreibens wird das |
Widerspruchsverfahren behandelt, das bei der Generalinspektion der | Widerspruchsverfahren behandelt, das bei der Generalinspektion der |
Föderalen Polizei und der Lokalen Polizei eingerichtet worden ist. | Föderalen Polizei und der Lokalen Polizei eingerichtet worden ist. |
Dieser Dienst hat die ersten Widerspruchsakten bearbeitet, und es | Dieser Dienst hat die ersten Widerspruchsakten bearbeitet, und es |
scheint mir wichtig, daraus die ersten Lehren zu ziehen und sie Ihnen | scheint mir wichtig, daraus die ersten Lehren zu ziehen und sie Ihnen |
zur Kenntnis zu bringen. | zur Kenntnis zu bringen. |
Es sei daran erinnert, dass nur das Personalmitglied, das ein | Es sei daran erinnert, dass nur das Personalmitglied, das ein |
Endergebnis « ungenügend » erhalten hat, den Antrag im | Endergebnis « ungenügend » erhalten hat, den Antrag im |
Widerspruchsverfahren einreichen kann, der nachstehenden | Widerspruchsverfahren einreichen kann, der nachstehenden |
Formvorschriften genügen muss: Der Antrag ist mit Gründen zu versehen | Formvorschriften genügen muss: Der Antrag ist mit Gründen zu versehen |
und per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung binnen vierzehn | und per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung binnen vierzehn |
Tagen nach Kenntnisnahme der Stellungnahme durch das betroffene | Tagen nach Kenntnisnahme der Stellungnahme durch das betroffene |
Personalmitglied beim Generalinspektor einzureichen. Die | Personalmitglied beim Generalinspektor einzureichen. Die |
Nichtbeachtung dieser Formvorschriften hat zur Folge, dass der | Nichtbeachtung dieser Formvorschriften hat zur Folge, dass der |
Widerspruchsrat die Akte für unzulässig erklärt und nicht zur Sache | Widerspruchsrat die Akte für unzulässig erklärt und nicht zur Sache |
behandelt. | behandelt. |
Ich mache Sie zudem auf den Inhalt der Akte über die Stellungnahme | Ich mache Sie zudem auf den Inhalt der Akte über die Stellungnahme |
aufmerksam. Diese Akte muss die Mitteilungen und die Korrespondenz in | aufmerksam. Diese Akte muss die Mitteilungen und die Korrespondenz in |
Bezug auf die Gewissenhaftigkeit des bewerteten Personalmitglieds im | Bezug auf die Gewissenhaftigkeit des bewerteten Personalmitglieds im |
Dienst und eventuelle Ereignisse und Verhaltensweisen, die darauf | Dienst und eventuelle Ereignisse und Verhaltensweisen, die darauf |
Einfluss nehmen könnten, enthalten sowie alle Aktenstücke, die im | Einfluss nehmen könnten, enthalten sowie alle Aktenstücke, die im |
Rahmen des laufenden Stellungnahmeverfahrens erstellt worden sind. | Rahmen des laufenden Stellungnahmeverfahrens erstellt worden sind. |
Kurzum, die Behörde, die die Bewertung vornimmt, muss die | Kurzum, die Behörde, die die Bewertung vornimmt, muss die |
Stellungnahme mit Gründen versehen. Aus den bereits bearbeiteten Akten | Stellungnahme mit Gründen versehen. Aus den bereits bearbeiteten Akten |
geht jedoch hervor, dass die Akten über die Stellungnahme viel zu oft | geht jedoch hervor, dass die Akten über die Stellungnahme viel zu oft |
kein einziges Aktenstück oder Dokument enthalten, auf dem die | kein einziges Aktenstück oder Dokument enthalten, auf dem die |
ungünstige Bewertung des Personalmitglieds fusst. Eine solche | ungünstige Bewertung des Personalmitglieds fusst. Eine solche |
Arbeitsweise ist unannehmbar, weil dadurch dem Personalmitglied die | Arbeitsweise ist unannehmbar, weil dadurch dem Personalmitglied die |
Möglichkeit genommen wird, Argumente gegen die abgegebene | Möglichkeit genommen wird, Argumente gegen die abgegebene |
Stellungnahme vorzubringen, und der Widerspruchsrat gehindert wird, | Stellungnahme vorzubringen, und der Widerspruchsrat gehindert wird, |
seinen Auftrag korrekt auszuführen. Ich verlange daher von allen | seinen Auftrag korrekt auszuführen. Ich verlange daher von allen |
Verantwortlichen, dass sie ihre Stellungnahmen in angemessener Weise | Verantwortlichen, dass sie ihre Stellungnahmen in angemessener Weise |
auf der Grundlage konkreter Angaben begründen. So muss auch der | auf der Grundlage konkreter Angaben begründen. So muss auch der |
Kommentar, den der Vorgesetzte in seiner Stellungnahme macht, die | Kommentar, den der Vorgesetzte in seiner Stellungnahme macht, die |
Schlussentscheidung wiedergeben. Es ist nämlich nicht normal, dass ein | Schlussentscheidung wiedergeben. Es ist nämlich nicht normal, dass ein |
Vorgesetzter eine Stellungnahme « gut » abgibt, während er sich im | Vorgesetzter eine Stellungnahme « gut » abgibt, während er sich im |
Kommentar vorwiegend negativ äussert. Ein Verantwortlicher muss den | Kommentar vorwiegend negativ äussert. Ein Verantwortlicher muss den |
Mitarbeiter selbstverständlich auf bestimmte verbesserungswürdige | Mitarbeiter selbstverständlich auf bestimmte verbesserungswürdige |
Aspekte seiner Persönlichkeit hinweisen, um ihm zu helfen, sich zu | Aspekte seiner Persönlichkeit hinweisen, um ihm zu helfen, sich zu |
bessern. Der abgegebene Kommentar und das Endergebnis der | bessern. Der abgegebene Kommentar und das Endergebnis der |
Stellungnahme dürfen jedoch nicht offensichtlich widersprüchlich sein. | Stellungnahme dürfen jedoch nicht offensichtlich widersprüchlich sein. |
Auf keinen Fall behandelt der Widerspruchsrat die mit einem | Auf keinen Fall behandelt der Widerspruchsrat die mit einem |
Endergebnis « gut » versehenen Akten über die Stellungnahme, selbst | Endergebnis « gut » versehenen Akten über die Stellungnahme, selbst |
wenn der abgegebene Kommentar negativ ist. Darum ist es wichtig, dass | wenn der abgegebene Kommentar negativ ist. Darum ist es wichtig, dass |
jeder Bewerter sich die im vorigen Absatz geäusserten Bemerkungen und | jeder Bewerter sich die im vorigen Absatz geäusserten Bemerkungen und |
die im GPI 11 enthaltenen Richtlinien zu eigen macht. | die im GPI 11 enthaltenen Richtlinien zu eigen macht. |
Ich bitte Sie, vorliegendes Rundschreiben in Ihren Diensten | Ich bitte Sie, vorliegendes Rundschreiben in Ihren Diensten |
weiterzuverbreiten. | weiterzuverbreiten. |
Der Minister | Der Minister |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |