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Meertalige weergave van Omzendbrief van 15/05/2007
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Omzendbrief PLP 5bis. - Verwerking van de informatie van gerechtelijke en bestuurlijke politie - functioneel en technisch beheer in de politiezones. - Duitse vertaling Circulaire PLP 5bis. - Traitement de l'information de police judiciaire et de police administrative - gestion fonctionnelle et technique dans les zones de police. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
15 MEI 2007. - Omzendbrief PLP 5bis. - Verwerking van de informatie 15 MAI 2007. - Circulaire PLP 5bis. - Traitement de l'information de
van gerechtelijke en bestuurlijke politie - functioneel en technisch police judiciaire et de police administrative - gestion fonctionnelle
beheer in de politiezones. - Duitse vertaling et technique dans les zones de police. - Traduction allemande
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
5bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 15 mei 2007 circulaire PLP 5bis du Ministre de l'Intérieur du 15 mai 2007
betreffende de verwerking van de informatie van gerechtlelijke en concernant le traitement de l'information de police judiciaire et de
bestuurlijke politie - functioneel en technisch beheer in de police administrative - gestion fonctionnelle et technique dans les
politiezones (Belgisch Staatsblad van 15 mei 2007). zones de police (Moniteur belge du 15 mai 2007).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling bij de adjunct-arrondissementscommissaris in Malmedy in allemande auprès du commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en
uitvoering van artikel 40 van de wetten op het gebruik van de talen in exécution de l'article 40 des lois sur l'emploi des langues en matière
bestuurszaken, gecoördineerd op 18 juli 1966, gewijzigd bij de wet van administrative, coordonnées le 18 juillet 1966, modifié par la loi du
21 april 2007. 21 avril 2007.
15. MAI 2007 - Rundschreiben PLP 5bis 15. MAI 2007 - Rundschreiben PLP 5bis
Verarbeitung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen Verarbeitung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen
Funktionelle und technische Verwaltung in den Polizeizonen Funktionelle und technische Verwaltung in den Polizeizonen
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei
An den Vorsitzenden des Organs für die Kontrolle der Verwaltung der An den Vorsitzenden des Organs für die Kontrolle der Verwaltung der
polizeilichen Informationen polizeilichen Informationen
I. ALLGEMEINER RAHMEN I. ALLGEMEINER RAHMEN
Die Verwaltung und die Verarbeitung der gerichts- und Die Verwaltung und die Verarbeitung der gerichts- und
verwaltungspolizeilichen Informationen innerhalb der auf zwei Ebenen verwaltungspolizeilichen Informationen innerhalb der auf zwei Ebenen
strukturierten integrierten Polizei wird in den Artikeln 44/1 bis strukturierten integrierten Polizei wird in den Artikeln 44/1 bis
44/11 des Gesetzes über das Polizeiamt geregelt. 44/11 des Gesetzes über das Polizeiamt geregelt.
Diese Artikel sind Instrumente für den Korpschef, der in Bezug auf die Diese Artikel sind Instrumente für den Korpschef, der in Bezug auf die
Verarbeitung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen Verarbeitung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen
nachstehende Verantwortung hat: nachstehende Verantwortung hat:
- Kontrolle der Qualität der verarbeiteten und übermittelten - Kontrolle der Qualität der verarbeiteten und übermittelten
Informationen, Informationen,
- Gewährleistung der Vollständigkeit der verarbeiteten und - Gewährleistung der Vollständigkeit der verarbeiteten und
übermittelten Informationen, übermittelten Informationen,
- Kontrolle der Einhaltung der korrekten Verfahren. - Kontrolle der Einhaltung der korrekten Verfahren.
Im Rundschreiben PLP 5 wurden bereits die Grundsätze für die Im Rundschreiben PLP 5 wurden bereits die Grundsätze für die
Einrichtung der lokalen Datenverarbeitung festgelegt. Der Teil über Einrichtung der lokalen Datenverarbeitung festgelegt. Der Teil über
die Verarbeitung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen die Verarbeitung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen
Informationen ist damals recht knapp behandelt worden. Informationen ist damals recht knapp behandelt worden.
Die Entwicklung seit 2001 sowohl auf Ebene der Organisation als auch Die Entwicklung seit 2001 sowohl auf Ebene der Organisation als auch
auf Ebene der Verfahren und die Entwicklung der AND-Anwendungen auf Ebene der Verfahren und die Entwicklung der AND-Anwendungen
erfordern jedoch eine entsprechende Anpassung des Kapitels über die erfordern jedoch eine entsprechende Anpassung des Kapitels über die
Verantwortungsbereiche der lokalen Akteure innerhalb der Polizeizonen. Verantwortungsbereiche der lokalen Akteure innerhalb der Polizeizonen.
Mit vorliegendem Rundschreiben PLP 5bis werden die Nummern 2.7 und 3.4 Mit vorliegendem Rundschreiben PLP 5bis werden die Nummern 2.7 und 3.4
des Rundschreibens PLP 5 aufgehoben und ersetzt. des Rundschreibens PLP 5 aufgehoben und ersetzt.
2. KONTEXT: VERWALTUNG UND VERARBEITUNG DER POLIZEILICHEN 2. KONTEXT: VERWALTUNG UND VERARBEITUNG DER POLIZEILICHEN
INFORMATIONEN INFORMATIONEN
Die Artikel 44/1 bis 44/11 des Gesetzes über das Polizeiamt (Kapitel I Die Artikel 44/1 bis 44/11 des Gesetzes über das Polizeiamt (Kapitel I
[sic, zu lesen ist: Kapitel IV] - « Aufträge der Polizeidienste », [sic, zu lesen ist: Kapitel IV] - « Aufträge der Polizeidienste »,
Abschnitt I - « Aufträge der Polizeidienste und Ausführung dieser Abschnitt I - « Aufträge der Polizeidienste und Ausführung dieser
Aufträge », Unterabschnitt III - « Informationsverwaltung ») bilden Aufträge », Unterabschnitt III - « Informationsverwaltung ») bilden
den wichtigsten Bezugstext für die Sammlung und Verarbeitung von den wichtigsten Bezugstext für die Sammlung und Verarbeitung von
polizeilichen Informationen. polizeilichen Informationen.
Insbesondere wird durch Artikel 44/4 die allgemeine nationale Insbesondere wird durch Artikel 44/4 die allgemeine nationale
Datenbank (AND) errichtet. Datenbank (AND) errichtet.
Die AND umfasst die gesamten Systeme (automatisiert/manuell) und Die AND umfasst die gesamten Systeme (automatisiert/manuell) und
Arbeitsverfahren, die mit der Verwaltung und Verarbeitung der Arbeitsverfahren, die mit der Verwaltung und Verarbeitung der
gerichts- und verwaltungspolizeilichen Daten der auf zwei Ebenen gerichts- und verwaltungspolizeilichen Daten der auf zwei Ebenen
strukturierten integrierten Polizei verbunden sind. strukturierten integrierten Polizei verbunden sind.
Die AND dient dazu, einen maximalen, strukturierten und gesicherten Die AND dient dazu, einen maximalen, strukturierten und gesicherten
Informationsfluss zu gewährleisten. Informationsfluss zu gewährleisten.
Der Korpschef muss in diesem Rahmen auf die Kontinuität der Der Korpschef muss in diesem Rahmen auf die Kontinuität der
Verarbeitung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen Verarbeitung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen
achten. achten.
Durch dieses Zukunftsbild, das im Text des Königlichen Erlasses zur Durch dieses Zukunftsbild, das im Text des Königlichen Erlasses zur
Ausführung von Artikel 44/4 des Gesetzes über das Polizeiamt umgesetzt Ausführung von Artikel 44/4 des Gesetzes über das Polizeiamt umgesetzt
wird, entsteht eine Unterstützung für die funktionelle Verwaltung der wird, entsteht eine Unterstützung für die funktionelle Verwaltung der
Informationen auf lokaler Ebene und die Aufgaben der lokalen Akteure. Informationen auf lokaler Ebene und die Aufgaben der lokalen Akteure.
Die gemeinsame Richtlinie MFO-3 des Ministers der Justiz und des Die gemeinsame Richtlinie MFO-3 des Ministers der Justiz und des
Ministers des Innern vom 14. Juni 2002 über die Verwaltung der Ministers des Innern vom 14. Juni 2002 über die Verwaltung der
gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen ist Ihnen bereits gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen ist Ihnen bereits
mitgeteilt worden. mitgeteilt worden.
In der vorliegenden ergänzenden Richtlinie werden eine Reihe von In der vorliegenden ergänzenden Richtlinie werden eine Reihe von
Tätigkeiten vorgeschrieben, die spezifisch mit der allmählichen Tätigkeiten vorgeschrieben, die spezifisch mit der allmählichen
Einrichtung der allgemeinen nationalen Datenbank und insbesondere mit Einrichtung der allgemeinen nationalen Datenbank und insbesondere mit
dem Verlauf der gerichts- und verwaltungspolizeilichen dem Verlauf der gerichts- und verwaltungspolizeilichen
Informationsflüsse verbunden sind. Informationsflüsse verbunden sind.
Damit wird also der lokalen Polizei ein Instrument gegeben, das es ihr Damit wird also der lokalen Polizei ein Instrument gegeben, das es ihr
ermöglicht, die AND zu füttern, die AND-Daten zu benutzen und die ermöglicht, die AND zu füttern, die AND-Daten zu benutzen und die
Verwaltung der Informationsflüsse zu gewährleisten. Verwaltung der Informationsflüsse zu gewährleisten.
In dieser Hinsicht wird in vorliegender Richtlinie die Notwendigkeit In dieser Hinsicht wird in vorliegender Richtlinie die Notwendigkeit
hervorgehoben, dass der Korpschef angemessene organisatorische hervorgehoben, dass der Korpschef angemessene organisatorische
Massnahmen trifft, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Massnahmen trifft, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.
3. FUNKTIONELLE VERWALTUNG DER INFORMATIONEN 3. FUNKTIONELLE VERWALTUNG DER INFORMATIONEN
3.1 Einrichtung 3.1 Einrichtung
Auf organisatorischer Ebene kann sich der Korpschef für die Verwaltung Auf organisatorischer Ebene kann sich der Korpschef für die Verwaltung
und Verarbeitung der Informationen von einem oder mehreren und Verarbeitung der Informationen von einem oder mehreren
Verantwortlichen für die funktionelle Verwaltung beistehen lassen, die Verantwortlichen für die funktionelle Verwaltung beistehen lassen, die
unter der Verantwortung des Korpschefs die ihm auferlegten Aufgaben unter der Verantwortung des Korpschefs die ihm auferlegten Aufgaben
ausführen. Im Fall mehrerer funktioneller und/oder technischer ausführen. Im Fall mehrerer funktioneller und/oder technischer
Verwalter bestimmt der Korpschef eine Person, die in diesem Bereich Verwalter bestimmt der Korpschef eine Person, die in diesem Bereich
Hauptansprechpartner seines Korps ist. Hauptansprechpartner seines Korps ist.
Der Ministerrat hat durch den Beschluss vom 7. Juni 2002 beschlossen, Der Ministerrat hat durch den Beschluss vom 7. Juni 2002 beschlossen,
auch dem Personal des Verwaltungs- und Logistikkaders zu erlauben, auch dem Personal des Verwaltungs- und Logistikkaders zu erlauben,
gerichts- und verwaltungspolizeiliche Informationen zu verarbeiten, gerichts- und verwaltungspolizeiliche Informationen zu verarbeiten,
zur Unterstützung des Einsatzpersonals, insbesondere hinsichtlich der zur Unterstützung des Einsatzpersonals, insbesondere hinsichtlich der
Fütterung der in Artikel 44/4 des Gesetzes über das Polizeiamt Fütterung der in Artikel 44/4 des Gesetzes über das Polizeiamt
vorgesehenen allgemeinen nationalen Datenbank. vorgesehenen allgemeinen nationalen Datenbank.
3.2 Ausführung 3.2 Ausführung
In Anbetracht der Entwicklungen und der Erfahrung auf Ebene der In Anbetracht der Entwicklungen und der Erfahrung auf Ebene der
Verarbeitung der operativen Informationen wurden die im Rundschreiben Verarbeitung der operativen Informationen wurden die im Rundschreiben
PLP 5 erwähnten Aufgaben und Zuständigkeiten weiter präzisiert und PLP 5 erwähnten Aufgaben und Zuständigkeiten weiter präzisiert und
gegebenenfalls dem bereits entwickelten EDV-System angepasst. gegebenenfalls dem bereits entwickelten EDV-System angepasst.
Die aktualisierten Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden in Anlage Die aktualisierten Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden in Anlage
1 wiedergegeben; darin werden zudem das Profil, dem der funktionelle 1 wiedergegeben; darin werden zudem das Profil, dem der funktionelle
Verwalter und seine Assistenten entsprechen müssen, die Parameter, die Verwalter und seine Assistenten entsprechen müssen, die Parameter, die
zur Berechnung der Arbeitslast zu berücksichtigen sind, und einige zur Berechnung der Arbeitslast zu berücksichtigen sind, und einige
Bestimmungen über die Organisation der funktionellen Verwaltung Bestimmungen über die Organisation der funktionellen Verwaltung
bestimmt. bestimmt.
4. COMPUTERGESTÜTZTE TECHNISCHE VERWALTUNG IN DEN POLIZEIZONEN 4. COMPUTERGESTÜTZTE TECHNISCHE VERWALTUNG IN DEN POLIZEIZONEN
Gemäss den Vorschriften des Rundschreibens PLP 1 vom 4. Oktober 2000 Gemäss den Vorschriften des Rundschreibens PLP 1 vom 4. Oktober 2000
müssen die Polizeizonen eine Informatikzelle einrichten, die je nach müssen die Polizeizonen eine Informatikzelle einrichten, die je nach
Umfang des jeweiligen EDV-Parks aus einem oder mehreren technischen Umfang des jeweiligen EDV-Parks aus einem oder mehreren technischen
Verwaltern besteht. Verwaltern besteht.
Die vorgeschlagene Norm ist ein technischer Verwalter (vollzeit) pro Die vorgeschlagene Norm ist ein technischer Verwalter (vollzeit) pro
100 Arbeitsstationen. Darüber hinaus ist es ratsam, pro Gruppe von 100 100 Arbeitsstationen. Darüber hinaus ist es ratsam, pro Gruppe von 100
zusätzlichen Arbeitsstationen ein Vollzeitäquivalent einzustellen. zusätzlichen Arbeitsstationen ein Vollzeitäquivalent einzustellen.
Wenn eine Polizeizone materiell nicht in der Lage ist, eine eigene Wenn eine Polizeizone materiell nicht in der Lage ist, eine eigene
Informatikzelle einzurichten, kann sie zwecks Gewährleistung der Informatikzelle einzurichten, kann sie zwecks Gewährleistung der
Verwaltung ihres EDV-Parks: Verwaltung ihres EDV-Parks:
- eine Vereinbarung mit anderen Zonen abschliessen, damit technische - eine Vereinbarung mit anderen Zonen abschliessen, damit technische
Verwalter der anderen Zone(n) in ihre EDV-Struktur eingreifen können, Verwalter der anderen Zone(n) in ihre EDV-Struktur eingreifen können,
- auf einen der Privatpartner zurückgreifen, die von der DGS - auf einen der Privatpartner zurückgreifen, die von der DGS
(Application Service Provider beziehungsweise ASP) anerkannt sind, (Application Service Provider beziehungsweise ASP) anerkannt sind,
damit diese Wartungsfunktion gewährleistet wird. damit diese Wartungsfunktion gewährleistet wird.
Das Profil, die Ausbildung und die Aufträge der technischen Verwalter Das Profil, die Ausbildung und die Aufträge der technischen Verwalter
werden in Anlage 2 näher umschrieben. werden in Anlage 2 näher umschrieben.
5. UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE FUNKTIONELLEN UND TECHNISCHEN VERWALTER IN 5. UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE FUNKTIONELLEN UND TECHNISCHEN VERWALTER IN
SACHEN INTERNE AUSBILDUNG SACHEN INTERNE AUSBILDUNG
Die funktionellen und technischen Verwalter, jeder für seinen Bereich, Die funktionellen und technischen Verwalter, jeder für seinen Bereich,
spielen eine wichtige Rolle bei der internen Ausbildung (siehe Anlagen spielen eine wichtige Rolle bei der internen Ausbildung (siehe Anlagen
1 und 2). In diesem Rahmen bietet sich dem Korpschef ebenfalls die 1 und 2). In diesem Rahmen bietet sich dem Korpschef ebenfalls die
Möglichkeit, hierfür eine bestimmte Kapazität freizumachen, was Möglichkeit, hierfür eine bestimmte Kapazität freizumachen, was
zugleich auch ein Ansatz für eine intensivere interzonale zugleich auch ein Ansatz für eine intensivere interzonale
Zusammenarbeit sein kann (siehe Rundschreiben PLP 27). Zusammenarbeit sein kann (siehe Rundschreiben PLP 27).
P. DEWAEL P. DEWAEL
Vizepremierminister und Minister des Innern Vizepremierminister und Minister des Innern
Anlage 1 Anlage 1
Funktionelle Verwaltung der Informationen Funktionelle Verwaltung der Informationen
1. Aufträge des funktionellen Verwalters 1. Aufträge des funktionellen Verwalters
Er hat mindestens folgende Aufträge: Er hat mindestens folgende Aufträge:
1.1 Zur Organisation der Informationsflüsse gemäss den diesbezüglichen 1.1 Zur Organisation der Informationsflüsse gemäss den diesbezüglichen
Richtlinien beitragen. Richtlinien beitragen.
- Unter der Aufsicht des Korpschefs erstellt er die lokalen Verfahren - Unter der Aufsicht des Korpschefs erstellt er die lokalen Verfahren
für die Aufgaben der verschiedenen Akteure, die Arbeitsweisen und die für die Aufgaben der verschiedenen Akteure, die Arbeitsweisen und die
Reihenfolge der Ausführung. Hierdurch verdeutlicht er die jeweilige Reihenfolge der Ausführung. Hierdurch verdeutlicht er die jeweilige
Verantwortung, die von jeder eingreifenden Partei übernommen werden Verantwortung, die von jeder eingreifenden Partei übernommen werden
muss. muss.
- Er schlägt die Mittel vor, die erforderlich sind, um die - Er schlägt die Mittel vor, die erforderlich sind, um die
Arbeitsverfahren umzusetzen, und er wacht darüber, dass das passende Arbeitsverfahren umzusetzen, und er wacht darüber, dass das passende
Kenntnisniveau erhalten bleibt, indem er die erforderlichen Kenntnisniveau erhalten bleibt, indem er die erforderlichen
Ausbildungszyklen absolviert (absolvieren lässt). Ausbildungszyklen absolviert (absolvieren lässt).
- Er gewährleistet die Eignung der angewandten Mittel und sorgt für - Er gewährleistet die Eignung der angewandten Mittel und sorgt für
die Aktualisierung der Verfahren und Mittel. die Aktualisierung der Verfahren und Mittel.
- Er bewertet die Ergebnisse und die Relevanz der Prozesse und - Er bewertet die Ergebnisse und die Relevanz der Prozesse und
Verfahren. Er macht auf die kritischen Punkte aufmerksam und passt sie Verfahren. Er macht auf die kritischen Punkte aufmerksam und passt sie
notfalls an. notfalls an.
1.2 Den Korpschef in Bezug auf die Informationsverwaltung technisch 1.2 Den Korpschef in Bezug auf die Informationsverwaltung technisch
beraten. beraten.
- Nach einer voraufgehenden funktionellen Analyse organisiert er die - Nach einer voraufgehenden funktionellen Analyse organisiert er die
Zuweisung von Zugriffs- und Benutzerrechten (1), die für die Zuweisung von Zugriffs- und Benutzerrechten (1), die für die
Ausführung und den Verlauf der Informationsflüsse erforderlich sind. Ausführung und den Verlauf der Informationsflüsse erforderlich sind.
- Ausgehend von seiner Erfahrung mit Arbeitsverfahren wirkt er an der - Ausgehend von seiner Erfahrung mit Arbeitsverfahren wirkt er an der
Sammlung der Informationen innerhalb seines Fachbereichs mit (2). Sammlung der Informationen innerhalb seines Fachbereichs mit (2).
- Der funktionelle Verwalter analysiert die Auswirkungen der neuen - Der funktionelle Verwalter analysiert die Auswirkungen der neuen
Entwicklungen oder föderalen Anwendungen und stellt den Benutzern die Entwicklungen oder föderalen Anwendungen und stellt den Benutzern die
erforderlichen Informationen für die Benutzung der Anwendungen zur erforderlichen Informationen für die Benutzung der Anwendungen zur
Verfügung. Verfügung.
- Seine Zusammenarbeit mit den funktionellen Verwaltern anderer Zonen - Seine Zusammenarbeit mit den funktionellen Verwaltern anderer Zonen
über verschiedene Foren muss gewährleistet sein. über verschiedene Foren muss gewährleistet sein.
- Er ist insbesondere die bevorzugte Kontaktperson für andere externe - Er ist insbesondere die bevorzugte Kontaktperson für andere externe
Partner wie den IKB, die CGO usw., und zwar in enger Zusammenarbeit Partner wie den IKB, die CGO usw., und zwar in enger Zusammenarbeit
mit dem (den) technischen Verwalter(n) und der DST. mit dem (den) technischen Verwalter(n) und der DST.
- Er unterstützt die interne Ausbildung in den Sachgebieten, die in - Er unterstützt die interne Ausbildung in den Sachgebieten, die in
seinen Zuständigkeitsbereich fallen (Stellungnahme hinsichtlich der seinen Zuständigkeitsbereich fallen (Stellungnahme hinsichtlich der
Übereinstimmung der Ausbildungen mit den Richtlinien). Übereinstimmung der Ausbildungen mit den Richtlinien).
- Er analysiert die Art und Weise der Konsultierung verschiedener - Er analysiert die Art und Weise der Konsultierung verschiedener
Datenbanken und ist notfalls dabei behilflich (3). Datenbanken und ist notfalls dabei behilflich (3).
- Er analysiert die Bedürfnisse und beteiligt sich notfalls an der - Er analysiert die Bedürfnisse und beteiligt sich notfalls an der
Erstellung von Standarddokumenten oder Templates. Erstellung von Standarddokumenten oder Templates.
- Er berät den Korpschef in Bezug auf Vorschläge zur Entwicklung - Er berät den Korpschef in Bezug auf Vorschläge zur Entwicklung
eigener Datenbaken. eigener Datenbaken.
1.3 Die Qualität (Vollständigkeit und Kohärenz) der polizeilichen 1.3 Die Qualität (Vollständigkeit und Kohärenz) der polizeilichen
Daten ständig kontrollieren und ihre Übermittlung an die AND gemäss Daten ständig kontrollieren und ihre Übermittlung an die AND gemäss
dem Rundschreiben MFO 3 in den gerichts- und verwaltungspolizeilichen dem Rundschreiben MFO 3 in den gerichts- und verwaltungspolizeilichen
Bereichen und im Bereich Verkehr gewährleisten. Bereichen und im Bereich Verkehr gewährleisten.
- Er kontrolliert die Qualität der polizeilichen Daten (Verbesserung - Er kontrolliert die Qualität der polizeilichen Daten (Verbesserung
des Dateiformats, Gewährleistung der Vollständigkeit, Überprüfung der des Dateiformats, Gewährleistung der Vollständigkeit, Überprüfung der
Relevanz) und gewährleistet die Kontinuität des Datentransfers. (Die Relevanz) und gewährleistet die Kontinuität des Datentransfers. (Die
Billigung der Relevanz der Daten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Billigung der Relevanz der Daten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit
den betreffenden Diensten und wird stets in Bezug auf den verfolgten den betreffenden Diensten und wird stets in Bezug auf den verfolgten
Zweck beurteilt.) Zweck beurteilt.)
- Er informiert die CGO über alle Registrierungsprobleme in Bezug auf - Er informiert die CGO über alle Registrierungsprobleme in Bezug auf
die Übertragung von Daten zur AND. die Übertragung von Daten zur AND.
- Er gewährleistet die Einhaltung der festgelegten Fristen und - Er gewährleistet die Einhaltung der festgelegten Fristen und
erstellt die erforderlichen Erinnerungsschreiben. erstellt die erforderlichen Erinnerungsschreiben.
- Er sorgt gemeinsam mit den Verantwortlichen des - Er sorgt gemeinsam mit den Verantwortlichen des
Bereitschaftsdienstes dafür, dass die Grundelemente der Akten Bereitschaftsdienstes dafür, dass die Grundelemente der Akten
(quantitativ und qualitativ) vor Beendigung eines jeden Dienstes in (quantitativ und qualitativ) vor Beendigung eines jeden Dienstes in
den vorgesehenen Anwendungen abgespeichert werden. Er ist für die mit den vorgesehenen Anwendungen abgespeichert werden. Er ist für die mit
der täglichen Übertragung von Daten zur AND verbundenen Handlungen der täglichen Übertragung von Daten zur AND verbundenen Handlungen
verantwortlich. verantwortlich.
- Falls erforderlich, nimmt er eine spezialisierte Helpdeskfunktion - Falls erforderlich, nimmt er eine spezialisierte Helpdeskfunktion
wahr (beschränkt auf die Anwendungen im Zusammenhang mit den wahr (beschränkt auf die Anwendungen im Zusammenhang mit den
Informationsflüssen). Informationsflüssen).
1.4 Zur Kontrolle der Benutzung von Hilfsmitteln und des Zugangs der 1.4 Zur Kontrolle der Benutzung von Hilfsmitteln und des Zugangs der
Benutzer beitragen. Benutzer beitragen.
Er gewährleistet die allgemeine Überwachung der Benutzung des Systems: Er gewährleistet die allgemeine Überwachung der Benutzung des Systems:
- Er meldet die von ihm festgestellten Missbräuche (gemäss den - Er meldet die von ihm festgestellten Missbräuche (gemäss den
Richtlinien seines Korpschefs). Richtlinien seines Korpschefs).
- Er beantwortet die Fragen von Kontrolldiensten unter Benutzung der - Er beantwortet die Fragen von Kontrolldiensten unter Benutzung der
ihm zur Verfügung stehenden Mittel (gemäss den Richtlinien seines ihm zur Verfügung stehenden Mittel (gemäss den Richtlinien seines
Korpschefs). Korpschefs).
2. Profil des funktionellen Verwalters 2. Profil des funktionellen Verwalters
- Der funktionelle Verwalter muss aufgrund der Art seiner Funktion und - Der funktionelle Verwalter muss aufgrund der Art seiner Funktion und
der von ihm behandelten Informationen dem Einsatzkader des der von ihm behandelten Informationen dem Einsatzkader des
Polizeipersonals angehören und die Eigenschaft als Polizeipersonals angehören und die Eigenschaft als
Gerichtspolizeioffizier (GPO) haben. Wenn mehrere funktionelle Gerichtspolizeioffizier (GPO) haben. Wenn mehrere funktionelle
Verwalter tätig sind, ist die Eigenschaft als GPO nur für einen von Verwalter tätig sind, ist die Eigenschaft als GPO nur für einen von
ihnen erforderlich. ihnen erforderlich.
Der funktionelle Verwalter muss die Eigenschaft als GPO haben, damit Der funktionelle Verwalter muss die Eigenschaft als GPO haben, damit
in Sachen Qualitätskontrolle seine Autorität gegenüber anderen GPO in Sachen Qualitätskontrolle seine Autorität gegenüber anderen GPO
gewährleistet ist. gewährleistet ist.
- Im Besitz des Brevets eines funktionellen Verwalters sein, das nach - Im Besitz des Brevets eines funktionellen Verwalters sein, das nach
Absolvierung der funktionellen Ausbildung « Funktioneller Verwalter » Absolvierung der funktionellen Ausbildung « Funktioneller Verwalter »
ausgestellt wird. ausgestellt wird.
- Über eine gründliche Kenntnis folgender Bereiche verfügen: - Über eine gründliche Kenntnis folgender Bereiche verfügen:
- das Umfeld und die Anwendungen der AND, - das Umfeld und die Anwendungen der AND,
- die für die Ausübung seiner Funktion benötigten Gesetze, Regelungen - die für die Ausübung seiner Funktion benötigten Gesetze, Regelungen
und Richtlinien über die Verwaltung der Informationen (4), und Richtlinien über die Verwaltung der Informationen (4),
- das globale operative Anwendungsumfeld, - das globale operative Anwendungsumfeld,
- die für die Ausübung seiner Funktion benötigten Gesetze über die - die für die Ausübung seiner Funktion benötigten Gesetze über die
Gerichtspolizei, die Verwaltungspolizei und die Verkehrspolizei, Gerichtspolizei, die Verwaltungspolizei und die Verkehrspolizei,
- die föderalen und/oder lokalen Regeln und Mittel zur Regelung des - die föderalen und/oder lokalen Regeln und Mittel zur Regelung des
Zugangs zu den Mitteln und Anwendungen. Zugangs zu den Mitteln und Anwendungen.
- Gegebenenfalls Gewährleistung der Ausbildung der Mitglieder der - Gegebenenfalls Gewährleistung der Ausbildung der Mitglieder der
lokalen Polizei durch interne Ausbildungen innerhalb der Zone lokalen Polizei durch interne Ausbildungen innerhalb der Zone
beziehungsweise im Rahmen der interzonalen Zusammenarbeit oder als beziehungsweise im Rahmen der interzonalen Zusammenarbeit oder als
Lehrbeauftragter in einer Polizeischule. Lehrbeauftragter in einer Polizeischule.
2.1. Aufträge des Assistenten des funktionellen Verwalters 2.1. Aufträge des Assistenten des funktionellen Verwalters
- Er hilft dem funktionellen Verwalter bei der Kontrolle der Qualität - Er hilft dem funktionellen Verwalter bei der Kontrolle der Qualität
der Daten und bringt sein besonderes Fachwissen in eventuelle der Daten und bringt sein besonderes Fachwissen in eventuelle
spezifische Teilbereiche ein. spezifische Teilbereiche ein.
- Im Fall einer zeitweiligen Unverfügbarkeit des funktionellen - Im Fall einer zeitweiligen Unverfügbarkeit des funktionellen
Verwalters sorgt er unter der Verantwortung des Korpschefs für die Verwalters sorgt er unter der Verantwortung des Korpschefs für die
Kontinuität der Informationsflüsse. Kontinuität der Informationsflüsse.
2.2. Profil des Assistenten des funktionellen Verwalters 2.2. Profil des Assistenten des funktionellen Verwalters
- Der Assistent des funktionellen Verwalters, der dem funktionellen - Der Assistent des funktionellen Verwalters, der dem funktionellen
Verwalter untersteht, muss Mitglied der Polizeidienste sein. Er kann Verwalter untersteht, muss Mitglied der Polizeidienste sein. Er kann
sowohl dem Einsatzkader als auch dem Verwaltungs- und Logistikkader sowohl dem Einsatzkader als auch dem Verwaltungs- und Logistikkader
angehören. angehören.
- Die Weiterbildung « Assistent des funktionellen Verwalters » - Die Weiterbildung « Assistent des funktionellen Verwalters »
absolviert haben. absolviert haben.
- Über eine gründliche Kenntnis folgender Bereiche verfügen: - Über eine gründliche Kenntnis folgender Bereiche verfügen:
- das Umfeld und die Anwendungen der AND, - das Umfeld und die Anwendungen der AND,
- die für die Ausübung seiner Funktion benötigten Gesetze, Regelungen - die für die Ausübung seiner Funktion benötigten Gesetze, Regelungen
und Richtlinien über die Verwaltung der Informationen (5), und Richtlinien über die Verwaltung der Informationen (5),
- das globale operative Anwendungsumfeld, - das globale operative Anwendungsumfeld,
- die für die Ausübung seiner Funktion benötigten Gesetze über die - die für die Ausübung seiner Funktion benötigten Gesetze über die
Gerichtspolizei, die Verwaltungspolizei und die Verkehrspolizei. Gerichtspolizei, die Verwaltungspolizei und die Verkehrspolizei.
- Der Assistent des funktionellen Verwalters muss sich eine globale - Der Assistent des funktionellen Verwalters muss sich eine globale
Sicht über den Ablauf aller Informationsströme verschaffen und sie Sicht über den Ablauf aller Informationsströme verschaffen und sie
behalten, auch wenn sein Tätigkeitsbereich auf eine Spezialisierung behalten, auch wenn sein Tätigkeitsbereich auf eine Spezialisierung
beschränkt ist. beschränkt ist.
3. Für die Arbeitslast zu berücksichtigende Parameter 3. Für die Arbeitslast zu berücksichtigende Parameter
Angesichts der grossen Auswirkungen der Arbeit des funktionellen Angesichts der grossen Auswirkungen der Arbeit des funktionellen
Verwalters auf die Vollständigkeit der vor Ort benutzten polizeilichen Verwalters auf die Vollständigkeit der vor Ort benutzten polizeilichen
Daten ist es wichtig, dass diese Arbeitslast als vorrangig angesehen Daten ist es wichtig, dass diese Arbeitslast als vorrangig angesehen
und als seine Hauptaufgabe (mindestens 80 % der Arbeitszeit) anerkannt und als seine Hauptaufgabe (mindestens 80 % der Arbeitszeit) anerkannt
wird. wird.
Zudem sind die offenen Stellen und der Mobilitätszyklus für die Zudem sind die offenen Stellen und der Mobilitätszyklus für die
spezialisierte Funktion des funktionellen Verwalters den im RSPol spezialisierte Funktion des funktionellen Verwalters den im RSPol
enthaltenen Grundsätzen und den damit verbundenen Textentwürfen in enthaltenen Grundsätzen und den damit verbundenen Textentwürfen in
Bezug auf die Mobilität und die Ausbildung von funktionellen Bezug auf die Mobilität und die Ausbildung von funktionellen
Verwaltern unterworfen. Verwaltern unterworfen.
3.1 Objektive Parameter: 3.1 Objektive Parameter:
- Stellenplan und Organisation (Dekonzentration der Standorte) der - Stellenplan und Organisation (Dekonzentration der Standorte) der
Polizei Polizei
- Tätigkeiten des Polizeikorps (Anzahl zu behandelnder Akten) - Tätigkeiten des Polizeikorps (Anzahl zu behandelnder Akten)
- Anzahl der Aufträge, die dem funktionellen Verwalter (bestimmtes - Anzahl der Aufträge, die dem funktionellen Verwalter (bestimmtes
Verfahren) vom Korpschef übertragen werden Verfahren) vom Korpschef übertragen werden
3.2 Einfluss der Parameter auf die Arbeitslast 3.2 Einfluss der Parameter auf die Arbeitslast
3.2.1 Qualitätskontrolle 3.2.1 Qualitätskontrolle
Die für die Kontrolle der Qualität einer Akte (gleich welcher Art - Die für die Kontrolle der Qualität einer Akte (gleich welcher Art -
gerichtlich, Unfall, nicht konkrete Taten, ...) erforderliche Zeit gerichtlich, Unfall, nicht konkrete Taten, ...) erforderliche Zeit
wird je nach spezifischer Erfahrung auf durchschnittlich 20 Minuten wird je nach spezifischer Erfahrung auf durchschnittlich 20 Minuten
geschätzt. geschätzt.
Die Arbeitsbelastung für die Qualitätskontrolle wird auf 5 000 Akten Die Arbeitsbelastung für die Qualitätskontrolle wird auf 5 000 Akten
pro Jahr und pro vollzeit eingestellte Person geschätzt. pro Jahr und pro vollzeit eingestellte Person geschätzt.
Die Einschätzung der Bereiche, in denen die Informationsflüsse noch Die Einschätzung der Bereiche, in denen die Informationsflüsse noch
nicht optimalisiert sind oder noch nicht zentral bearbeitet werden nicht optimalisiert sind oder noch nicht zentral bearbeitet werden
(RIR, RAR,...), ist schwieriger. Es wird empfohlen, hierfür die (RIR, RAR,...), ist schwieriger. Es wird empfohlen, hierfür die
gleiche Berechnungsgrundlage wie für die anderen Informationsflüsse zu gleiche Berechnungsgrundlage wie für die anderen Informationsflüsse zu
benutzen. benutzen.
3.2.2 Andere Aufträge 3.2.2 Andere Aufträge
Bekanntlich haben auch andere Parameter als die Anzahl der zu Bekanntlich haben auch andere Parameter als die Anzahl der zu
kontrollierenden Akten Einfluss auf die Arbeitslast des funktionellen kontrollierenden Akten Einfluss auf die Arbeitslast des funktionellen
Verwalters und seiner Assistenten. Verwalters und seiner Assistenten.
Verwandte, aber notwendige Aufgaben wie die Ausbildung, die zunehmend Verwandte, aber notwendige Aufgaben wie die Ausbildung, die zunehmend
von der Verfügbarkeit und der Fachkenntnis der funktionellen von der Verfügbarkeit und der Fachkenntnis der funktionellen
Verwalter, die ihre Kenntnisse weiterreichen müssen, abhängt, Verwalter, die ihre Kenntnisse weiterreichen müssen, abhängt,
unterminieren in der Tat ihre Verfügbarkeit und ihren Hauptauftrag. unterminieren in der Tat ihre Verfügbarkeit und ihren Hauptauftrag.
3.2.3 Empfohlene Lösun 3.2.3 Empfohlene Lösun
Um die Kontinuität und Fortdauer der funktionellen Verwaltung zu Um die Kontinuität und Fortdauer der funktionellen Verwaltung zu
gewährleisten und angesichts der Zahl der zu berücksichtigenden gewährleisten und angesichts der Zahl der zu berücksichtigenden
Aufträge, müssen die Polizeizonen über mindestens einen funktionellen Aufträge, müssen die Polizeizonen über mindestens einen funktionellen
Verwalter und einen beigeordneten funktionellen Verwalter verfügen, Verwalter und einen beigeordneten funktionellen Verwalter verfügen,
die ausser der Qualitätskontrolle mit allen Aufträgen betraut werden. die ausser der Qualitätskontrolle mit allen Aufträgen betraut werden.
Die Qualitätskontrolle wird einem spezifischen Assistenten des Die Qualitätskontrolle wird einem spezifischen Assistenten des
funktionellen Verwalters anvertraut, der dem funktionellen Verwalter funktionellen Verwalters anvertraut, der dem funktionellen Verwalter
untersteht. untersteht.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben sich auf den Bezugsrahmen Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben sich auf den Bezugsrahmen
(siehe unten stehende Tabelle) auf der Grundlage eines funktionellen (siehe unten stehende Tabelle) auf der Grundlage eines funktionellen
Verwalters für fünf Assistenten des funktionellen Verwalters geeinigt. Verwalters für fünf Assistenten des funktionellen Verwalters geeinigt.
Diese Quoten müssen im Rahmen der ständigen Bewertung der Diese Quoten müssen im Rahmen der ständigen Bewertung der
Verwaltungsprozesse, ihrer Leistungen und der notwendigen Anpassungen Verwaltungsprozesse, ihrer Leistungen und der notwendigen Anpassungen
entsprechend den Änderungen der Informationsbereiche, mit denen sie entsprechend den Änderungen der Informationsbereiche, mit denen sie
arbeiten, überarbeitet werden. arbeiten, überarbeitet werden.
Kader der Assistenten des funktionellen Verwalters Kader der Assistenten des funktionellen Verwalters
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4. Bestehende Organisationsstrukturen 4. Bestehende Organisationsstrukturen
Einige Korps erzielen sehr gute Ergebnisse in Sachen Einige Korps erzielen sehr gute Ergebnisse in Sachen
Qualitätskontrolle, und dies mit Mitgliedern des Polizeipersonals, Qualitätskontrolle, und dies mit Mitgliedern des Polizeipersonals,
deren Profil nicht mit den in vorliegendem Text aufgeführten Profilen deren Profil nicht mit den in vorliegendem Text aufgeführten Profilen
übereinstimmt. übereinstimmt.
Selbstverständlich darf das angestrebte Ziel des vorliegenden Selbstverständlich darf das angestrebte Ziel des vorliegenden
Rundschreibens keinesfalls zu einem Abbau der bestehenden Rundschreibens keinesfalls zu einem Abbau der bestehenden
Organisationen führen, sofern sie überzeugende Ergebnisse vorlegen Organisationen führen, sofern sie überzeugende Ergebnisse vorlegen
können (die diesbezüglichen Messinstrumente sind noch von den Parteien können (die diesbezüglichen Messinstrumente sind noch von den Parteien
zu bestimmen, die in die Informationsflüsse einbezogen sind). Mit zu bestimmen, die in die Informationsflüsse einbezogen sind). Mit
vorliegendem Rundschreiben wird ein Modell vorgeschlagen, das mit der vorliegendem Rundschreiben wird ein Modell vorgeschlagen, das mit der
Zeit in alle Polizeizonen eingeführt werden soll, um die bestehenden Zeit in alle Polizeizonen eingeführt werden soll, um die bestehenden
Strukturen (zum Beispiel bei einem Weggang eines funktionellen Strukturen (zum Beispiel bei einem Weggang eines funktionellen
Verwalters) zu verbessern und um alle vorerwähnten Aufträge optimal Verwalters) zu verbessern und um alle vorerwähnten Aufträge optimal
miteinander zu vereinbaren. miteinander zu vereinbaren.
Einige Polizeizonen haben aufgrund ihrer spezifischen Organisation zum Einige Polizeizonen haben aufgrund ihrer spezifischen Organisation zum
Beispiel einen Verwalter pro Anwendungsbereich vorgesehen Beispiel einen Verwalter pro Anwendungsbereich vorgesehen
(gerichtliche Informationen, administrative Informationen, nicht (gerichtliche Informationen, administrative Informationen, nicht
konkrete Taten, ...). Die verschiedenen Verwalter haben keinen Zugang konkrete Taten, ...). Die verschiedenen Verwalter haben keinen Zugang
zu den Bereichen, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen, und in zu den Bereichen, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen, und in
bestimmten Fällen sorgt der technische Verwalter dafür, dass ihren bestimmten Fällen sorgt der technische Verwalter dafür, dass ihren
jeweiligen Bedürfnissen über die lokalen Konfigurationstabellen jeweiligen Bedürfnissen über die lokalen Konfigurationstabellen
entgegengekommen wird. entgegengekommen wird.
_______ _______
Fussnoten Fussnoten
(1) Lokale Konfiguration der Tabellen und Profilverwaltung der (1) Lokale Konfiguration der Tabellen und Profilverwaltung der
Benutzer - Zugriffe auf die AND über die von föderaler Ebene zur Benutzer - Zugriffe auf die AND über die von föderaler Ebene zur
Verfügung gestellte Software. Verfügung gestellte Software.
(2) Foren, Zonaler Informationsknotenpunkt usw. (2) Foren, Zonaler Informationsknotenpunkt usw.
(3) Keine Beschränkung auf das Modul « Query ISLP » beziehungsweise « (3) Keine Beschränkung auf das Modul « Query ISLP » beziehungsweise «
Global query » in Pol Office. Global query » in Pol Office.
(4) Unter besonderer Berücksichtigung der grundlegenden Pflichten im (4) Unter besonderer Berücksichtigung der grundlegenden Pflichten im
Rahmen der Rechtsvorschriften über den Schutz des Privatlebens, Rahmen der Rechtsvorschriften über den Schutz des Privatlebens,
infolge der in Artikel 44/2 Absatz 2 GPA erwähnten Pflicht. infolge der in Artikel 44/2 Absatz 2 GPA erwähnten Pflicht.
(5) Unter besonderer Berücksichtigung der grundlegenden Pflichten im (5) Unter besonderer Berücksichtigung der grundlegenden Pflichten im
Rahmen der Rechtsvorschriften über den Schutz des Privatlebens, Rahmen der Rechtsvorschriften über den Schutz des Privatlebens,
infolge der in Artikel 44/2 Absatz 2 GPA erwähnten Pflicht. infolge der in Artikel 44/2 Absatz 2 GPA erwähnten Pflicht.
Anlage 2 Anlage 2
Computergestützte technische Verwaltung in den Polizeizonen Computergestützte technische Verwaltung in den Polizeizonen
1. Profil 1. Profil
Der technische Verwalter gehört dem Verwaltungs- und Logistikkader Der technische Verwalter gehört dem Verwaltungs- und Logistikkader
(Calog) an. Er muss im Besitz eines Diploms sein, das Zugang zu den (Calog) an. Er muss im Besitz eines Diploms sein, das Zugang zu den
Funktionen der Stufe B mit Schwerpunkt Informatik gibt. Funktionen der Stufe B mit Schwerpunkt Informatik gibt.
Während einer noch zu bestimmenden Übergangsperiode kann die Funktion Während einer noch zu bestimmenden Übergangsperiode kann die Funktion
des technischen Verwalters von Mitgliedern des Einsatzkaders des technischen Verwalters von Mitgliedern des Einsatzkaders
gewährleistet werden, sofern sie derzeit mit diesen Aufgaben betraut gewährleistet werden, sofern sie derzeit mit diesen Aufgaben betraut
sind und über das von der DGS/DST ausgestellte Brevet eines sind und über das von der DGS/DST ausgestellte Brevet eines
technischen Verwalters verfügen. Falls einer von ihnen weggeht, muss technischen Verwalters verfügen. Falls einer von ihnen weggeht, muss
er durch ein Calog-Personalmitglied ersetzt werden. er durch ein Calog-Personalmitglied ersetzt werden.
1.1 Kenntnisse und Vorkenntnisse 1.1 Kenntnisse und Vorkenntnisse
- Ausbildung in Informatik oder Nachweis einer Erfahrung in diesem - Ausbildung in Informatik oder Nachweis einer Erfahrung in diesem
Bereich, Bereich,
- Kenntnis der Netzwerke (LAN-WAN), - Kenntnis der Netzwerke (LAN-WAN),
- Kenntnis der geläufigen Betriebssysteme (Windows, Linux,...), - Kenntnis der geläufigen Betriebssysteme (Windows, Linux,...),
- Kenntnis der geläufigen Softwareprogramme, - Kenntnis der geläufigen Softwareprogramme,
- Grundkenntnisse in technischem Englisch. - Grundkenntnisse in technischem Englisch.
1.2. Fertigkeiten: 1.2. Fertigkeiten:
- Organisations- und Kommunikationsfähigkeiten, - Organisations- und Kommunikationsfähigkeiten,
- Fähigkeit zur Analyse und Bewältigung von Problemen, - Fähigkeit zur Analyse und Bewältigung von Problemen,
- Stressbeständigkeit, - Stressbeständigkeit,
- sich verfügbar und flexibel erweisen und bereit sein, innerhalb - sich verfügbar und flexibel erweisen und bereit sein, innerhalb
seines Tätigkeitsbereichs besondere Anstrengungen zu unternehmen, seines Tätigkeitsbereichs besondere Anstrengungen zu unternehmen,
- eine kundenorientierte Haltung zeigen, - eine kundenorientierte Haltung zeigen,
- sich über die technische Entwicklung in seinem Bereich auf dem - sich über die technische Entwicklung in seinem Bereich auf dem
Laufenden halten. Laufenden halten.
2. Ausbildung und Weiterbildung 2. Ausbildung und Weiterbildung
Mit dem Dienstantritt verpflichtet sich der technische Verwalter zur Mit dem Dienstantritt verpflichtet sich der technische Verwalter zur
Teilnahme an der Grundausbildung, die von der DGS/DST organisiert Teilnahme an der Grundausbildung, die von der DGS/DST organisiert
wird, und an jeder ergänzenden Ausbildung, die von dieser Direktion wird, und an jeder ergänzenden Ausbildung, die von dieser Direktion
als nützlich erachtet wird. als nützlich erachtet wird.
3. Aufträge der technischen Verwalter 3. Aufträge der technischen Verwalter
3.1 Allgemeines 3.1 Allgemeines
Der technische Verwalter ist Partner der DST auf Ebene der Polizeizone Der technische Verwalter ist Partner der DST auf Ebene der Polizeizone
für jedes Problem in Bezug auf die Leitung und die Verwaltung der für jedes Problem in Bezug auf die Leitung und die Verwaltung der
lokalen operativen Telematikinfrastruktur. Insofern ist er lokalen operativen Telematikinfrastruktur. Insofern ist er
Verbindungsmann zwischen der DGS/DST und seiner lokalen Hierarchie. Verbindungsmann zwischen der DGS/DST und seiner lokalen Hierarchie.
3.2 Aufträge 3.2 Aufträge
3.2.1 Aufrechterhaltung der Telematikstandards 3.2.1 Aufrechterhaltung der Telematikstandards
Die technischen Verwalter beaufsichtigen in ihrer Zone die von der Die technischen Verwalter beaufsichtigen in ihrer Zone die von der
DGS/DST vorgeschriebenen Telematikstandards. DGS/DST vorgeschriebenen Telematikstandards.
In diesem Rahmen wird von ihnen erwartet, dass sie ihre Hierarchie und In diesem Rahmen wird von ihnen erwartet, dass sie ihre Hierarchie und
die DGS/DST über jeden Missbrauch des Systems benachrichtigen, von dem die DGS/DST über jeden Missbrauch des Systems benachrichtigen, von dem
sie im Rahmen ihrer Funktion Kenntnis erhalten sollten. sie im Rahmen ihrer Funktion Kenntnis erhalten sollten.
Falls erforderlich, können die technischen Verwalter in diesem Rahmen Falls erforderlich, können die technischen Verwalter in diesem Rahmen
auch die Änderungsanträge, die sie als nützlich erachten, an die auch die Änderungsanträge, die sie als nützlich erachten, an die
DGS/DST weiterleiten. Gleiches gilt für alle Anträge auf Ausdehnung DGS/DST weiterleiten. Gleiches gilt für alle Anträge auf Ausdehnung
der bestehenden Plattformen. der bestehenden Plattformen.
3.2.2 Tägliche Verwaltung und Wartung der operativen 3.2.2 Tägliche Verwaltung und Wartung der operativen
Telematikinfrastruktur Telematikinfrastruktur
Dies umfasst ausschliesslich: Dies umfasst ausschliesslich:
- Installation/Neuinstallation, Upgrade von Hardware und Software - Installation/Neuinstallation, Upgrade von Hardware und Software
sowie Konfiguration von Arbeitsstationen; sowie Konfiguration von Arbeitsstationen;
- Installation/Neuinstallation und Konfiguration der Drucker, - Installation/Neuinstallation und Konfiguration der Drucker,
- Verwaltung lokaler Schemen für IP-Adressen, ihre Begrenzung und die - Verwaltung lokaler Schemen für IP-Adressen, ihre Begrenzung und die
von der DGS/DST bestimmte Adressierungspolitik, von der DGS/DST bestimmte Adressierungspolitik,
- Definition einer Strategie zur Datenaufbewahrung (Systembackup und - Definition einer Strategie zur Datenaufbewahrung (Systembackup und
Datenbackup), Datenbackup),
- Verwaltung der LAN-Netzwerke, - Verwaltung der LAN-Netzwerke,
- Verwaltung der WAN-Netzwerke, mit Ausnahme von Hilde, - Verwaltung der WAN-Netzwerke, mit Ausnahme von Hilde,
- Definition der Systembenutzer (Anlegen der Benutzer und Bestimmung - Definition der Systembenutzer (Anlegen der Benutzer und Bestimmung
ihrer Zugriffsrechte) - die Zugriffsrechte auf Ebene der Anwendungen ihrer Zugriffsrechte) - die Zugriffsrechte auf Ebene der Anwendungen
bestimmt der technische Verwalter nur dann, wenn der funktionelle bestimmt der technische Verwalter nur dann, wenn der funktionelle
Verwalter ihn dazu ermächtigt hat, Verwalter ihn dazu ermächtigt hat,
- Verwaltung von lokalen Telematikinfrastrukturen (ausser operativen - Verwaltung von lokalen Telematikinfrastrukturen (ausser operativen
Infrastrukturen). Infrastrukturen).
3.2.3 Gewährleistung des technischen Beistands und der Ausbildung der 3.2.3 Gewährleistung des technischen Beistands und der Ausbildung der
Benutzer Benutzer
3.2.4 Architektur der Telematikinfrastruktur in den Zonen 3.2.4 Architektur der Telematikinfrastruktur in den Zonen
Um die Kohärenz der Akten, die die Beschreibung der Um die Kohärenz der Akten, die die Beschreibung der
Telematikarchitektur der Zonen enthalten, beizubehalten, verpflichtet Telematikarchitektur der Zonen enthalten, beizubehalten, verpflichtet
sich der lokale technische Verwalter dazu, jede an der lokalen sich der lokale technische Verwalter dazu, jede an der lokalen
Architektur vorgenommene strukturelle Änderung so schnell wie möglich Architektur vorgenommene strukturelle Änderung so schnell wie möglich
mitzuteilen. mitzuteilen.
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