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Omzendbrief PLP 5bis. - Verwerking van de informatie van gerechtelijke en bestuurlijke politie - functioneel en technisch beheer in de politiezones. - Duitse vertaling | Circulaire PLP 5bis. - Traitement de l'information de police judiciaire et de police administrative - gestion fonctionnelle et technique dans les zones de police. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
15 MEI 2007. - Omzendbrief PLP 5bis. - Verwerking van de informatie | 15 MAI 2007. - Circulaire PLP 5bis. - Traitement de l'information de |
van gerechtelijke en bestuurlijke politie - functioneel en technisch | police judiciaire et de police administrative - gestion fonctionnelle |
beheer in de politiezones. - Duitse vertaling | et technique dans les zones de police. - Traduction allemande |
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
5bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 15 mei 2007 | circulaire PLP 5bis du Ministre de l'Intérieur du 15 mai 2007 |
betreffende de verwerking van de informatie van gerechtlelijke en | concernant le traitement de l'information de police judiciaire et de |
bestuurlijke politie - functioneel en technisch beheer in de | police administrative - gestion fonctionnelle et technique dans les |
politiezones (Belgisch Staatsblad van 15 mei 2007). | zones de police (Moniteur belge du 15 mai 2007). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling bij de adjunct-arrondissementscommissaris in Malmedy in | allemande auprès du commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en |
uitvoering van artikel 40 van de wetten op het gebruik van de talen in | exécution de l'article 40 des lois sur l'emploi des langues en matière |
bestuurszaken, gecoördineerd op 18 juli 1966, gewijzigd bij de wet van | administrative, coordonnées le 18 juillet 1966, modifié par la loi du |
21 april 2007. | 21 avril 2007. |
15. MAI 2007 - Rundschreiben PLP 5bis | 15. MAI 2007 - Rundschreiben PLP 5bis |
Verarbeitung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen | Verarbeitung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen |
Funktionelle und technische Verwaltung in den Polizeizonen | Funktionelle und technische Verwaltung in den Polizeizonen |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei | An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei |
An den Vorsitzenden des Organs für die Kontrolle der Verwaltung der | An den Vorsitzenden des Organs für die Kontrolle der Verwaltung der |
polizeilichen Informationen | polizeilichen Informationen |
I. ALLGEMEINER RAHMEN | I. ALLGEMEINER RAHMEN |
Die Verwaltung und die Verarbeitung der gerichts- und | Die Verwaltung und die Verarbeitung der gerichts- und |
verwaltungspolizeilichen Informationen innerhalb der auf zwei Ebenen | verwaltungspolizeilichen Informationen innerhalb der auf zwei Ebenen |
strukturierten integrierten Polizei wird in den Artikeln 44/1 bis | strukturierten integrierten Polizei wird in den Artikeln 44/1 bis |
44/11 des Gesetzes über das Polizeiamt geregelt. | 44/11 des Gesetzes über das Polizeiamt geregelt. |
Diese Artikel sind Instrumente für den Korpschef, der in Bezug auf die | Diese Artikel sind Instrumente für den Korpschef, der in Bezug auf die |
Verarbeitung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen | Verarbeitung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen |
nachstehende Verantwortung hat: | nachstehende Verantwortung hat: |
- Kontrolle der Qualität der verarbeiteten und übermittelten | - Kontrolle der Qualität der verarbeiteten und übermittelten |
Informationen, | Informationen, |
- Gewährleistung der Vollständigkeit der verarbeiteten und | - Gewährleistung der Vollständigkeit der verarbeiteten und |
übermittelten Informationen, | übermittelten Informationen, |
- Kontrolle der Einhaltung der korrekten Verfahren. | - Kontrolle der Einhaltung der korrekten Verfahren. |
Im Rundschreiben PLP 5 wurden bereits die Grundsätze für die | Im Rundschreiben PLP 5 wurden bereits die Grundsätze für die |
Einrichtung der lokalen Datenverarbeitung festgelegt. Der Teil über | Einrichtung der lokalen Datenverarbeitung festgelegt. Der Teil über |
die Verarbeitung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen | die Verarbeitung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen |
Informationen ist damals recht knapp behandelt worden. | Informationen ist damals recht knapp behandelt worden. |
Die Entwicklung seit 2001 sowohl auf Ebene der Organisation als auch | Die Entwicklung seit 2001 sowohl auf Ebene der Organisation als auch |
auf Ebene der Verfahren und die Entwicklung der AND-Anwendungen | auf Ebene der Verfahren und die Entwicklung der AND-Anwendungen |
erfordern jedoch eine entsprechende Anpassung des Kapitels über die | erfordern jedoch eine entsprechende Anpassung des Kapitels über die |
Verantwortungsbereiche der lokalen Akteure innerhalb der Polizeizonen. | Verantwortungsbereiche der lokalen Akteure innerhalb der Polizeizonen. |
Mit vorliegendem Rundschreiben PLP 5bis werden die Nummern 2.7 und 3.4 | Mit vorliegendem Rundschreiben PLP 5bis werden die Nummern 2.7 und 3.4 |
des Rundschreibens PLP 5 aufgehoben und ersetzt. | des Rundschreibens PLP 5 aufgehoben und ersetzt. |
2. KONTEXT: VERWALTUNG UND VERARBEITUNG DER POLIZEILICHEN | 2. KONTEXT: VERWALTUNG UND VERARBEITUNG DER POLIZEILICHEN |
INFORMATIONEN | INFORMATIONEN |
Die Artikel 44/1 bis 44/11 des Gesetzes über das Polizeiamt (Kapitel I | Die Artikel 44/1 bis 44/11 des Gesetzes über das Polizeiamt (Kapitel I |
[sic, zu lesen ist: Kapitel IV] - « Aufträge der Polizeidienste », | [sic, zu lesen ist: Kapitel IV] - « Aufträge der Polizeidienste », |
Abschnitt I - « Aufträge der Polizeidienste und Ausführung dieser | Abschnitt I - « Aufträge der Polizeidienste und Ausführung dieser |
Aufträge », Unterabschnitt III - « Informationsverwaltung ») bilden | Aufträge », Unterabschnitt III - « Informationsverwaltung ») bilden |
den wichtigsten Bezugstext für die Sammlung und Verarbeitung von | den wichtigsten Bezugstext für die Sammlung und Verarbeitung von |
polizeilichen Informationen. | polizeilichen Informationen. |
Insbesondere wird durch Artikel 44/4 die allgemeine nationale | Insbesondere wird durch Artikel 44/4 die allgemeine nationale |
Datenbank (AND) errichtet. | Datenbank (AND) errichtet. |
Die AND umfasst die gesamten Systeme (automatisiert/manuell) und | Die AND umfasst die gesamten Systeme (automatisiert/manuell) und |
Arbeitsverfahren, die mit der Verwaltung und Verarbeitung der | Arbeitsverfahren, die mit der Verwaltung und Verarbeitung der |
gerichts- und verwaltungspolizeilichen Daten der auf zwei Ebenen | gerichts- und verwaltungspolizeilichen Daten der auf zwei Ebenen |
strukturierten integrierten Polizei verbunden sind. | strukturierten integrierten Polizei verbunden sind. |
Die AND dient dazu, einen maximalen, strukturierten und gesicherten | Die AND dient dazu, einen maximalen, strukturierten und gesicherten |
Informationsfluss zu gewährleisten. | Informationsfluss zu gewährleisten. |
Der Korpschef muss in diesem Rahmen auf die Kontinuität der | Der Korpschef muss in diesem Rahmen auf die Kontinuität der |
Verarbeitung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen | Verarbeitung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen |
achten. | achten. |
Durch dieses Zukunftsbild, das im Text des Königlichen Erlasses zur | Durch dieses Zukunftsbild, das im Text des Königlichen Erlasses zur |
Ausführung von Artikel 44/4 des Gesetzes über das Polizeiamt umgesetzt | Ausführung von Artikel 44/4 des Gesetzes über das Polizeiamt umgesetzt |
wird, entsteht eine Unterstützung für die funktionelle Verwaltung der | wird, entsteht eine Unterstützung für die funktionelle Verwaltung der |
Informationen auf lokaler Ebene und die Aufgaben der lokalen Akteure. | Informationen auf lokaler Ebene und die Aufgaben der lokalen Akteure. |
Die gemeinsame Richtlinie MFO-3 des Ministers der Justiz und des | Die gemeinsame Richtlinie MFO-3 des Ministers der Justiz und des |
Ministers des Innern vom 14. Juni 2002 über die Verwaltung der | Ministers des Innern vom 14. Juni 2002 über die Verwaltung der |
gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen ist Ihnen bereits | gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen ist Ihnen bereits |
mitgeteilt worden. | mitgeteilt worden. |
In der vorliegenden ergänzenden Richtlinie werden eine Reihe von | In der vorliegenden ergänzenden Richtlinie werden eine Reihe von |
Tätigkeiten vorgeschrieben, die spezifisch mit der allmählichen | Tätigkeiten vorgeschrieben, die spezifisch mit der allmählichen |
Einrichtung der allgemeinen nationalen Datenbank und insbesondere mit | Einrichtung der allgemeinen nationalen Datenbank und insbesondere mit |
dem Verlauf der gerichts- und verwaltungspolizeilichen | dem Verlauf der gerichts- und verwaltungspolizeilichen |
Informationsflüsse verbunden sind. | Informationsflüsse verbunden sind. |
Damit wird also der lokalen Polizei ein Instrument gegeben, das es ihr | Damit wird also der lokalen Polizei ein Instrument gegeben, das es ihr |
ermöglicht, die AND zu füttern, die AND-Daten zu benutzen und die | ermöglicht, die AND zu füttern, die AND-Daten zu benutzen und die |
Verwaltung der Informationsflüsse zu gewährleisten. | Verwaltung der Informationsflüsse zu gewährleisten. |
In dieser Hinsicht wird in vorliegender Richtlinie die Notwendigkeit | In dieser Hinsicht wird in vorliegender Richtlinie die Notwendigkeit |
hervorgehoben, dass der Korpschef angemessene organisatorische | hervorgehoben, dass der Korpschef angemessene organisatorische |
Massnahmen trifft, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. | Massnahmen trifft, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. |
3. FUNKTIONELLE VERWALTUNG DER INFORMATIONEN | 3. FUNKTIONELLE VERWALTUNG DER INFORMATIONEN |
3.1 Einrichtung | 3.1 Einrichtung |
Auf organisatorischer Ebene kann sich der Korpschef für die Verwaltung | Auf organisatorischer Ebene kann sich der Korpschef für die Verwaltung |
und Verarbeitung der Informationen von einem oder mehreren | und Verarbeitung der Informationen von einem oder mehreren |
Verantwortlichen für die funktionelle Verwaltung beistehen lassen, die | Verantwortlichen für die funktionelle Verwaltung beistehen lassen, die |
unter der Verantwortung des Korpschefs die ihm auferlegten Aufgaben | unter der Verantwortung des Korpschefs die ihm auferlegten Aufgaben |
ausführen. Im Fall mehrerer funktioneller und/oder technischer | ausführen. Im Fall mehrerer funktioneller und/oder technischer |
Verwalter bestimmt der Korpschef eine Person, die in diesem Bereich | Verwalter bestimmt der Korpschef eine Person, die in diesem Bereich |
Hauptansprechpartner seines Korps ist. | Hauptansprechpartner seines Korps ist. |
Der Ministerrat hat durch den Beschluss vom 7. Juni 2002 beschlossen, | Der Ministerrat hat durch den Beschluss vom 7. Juni 2002 beschlossen, |
auch dem Personal des Verwaltungs- und Logistikkaders zu erlauben, | auch dem Personal des Verwaltungs- und Logistikkaders zu erlauben, |
gerichts- und verwaltungspolizeiliche Informationen zu verarbeiten, | gerichts- und verwaltungspolizeiliche Informationen zu verarbeiten, |
zur Unterstützung des Einsatzpersonals, insbesondere hinsichtlich der | zur Unterstützung des Einsatzpersonals, insbesondere hinsichtlich der |
Fütterung der in Artikel 44/4 des Gesetzes über das Polizeiamt | Fütterung der in Artikel 44/4 des Gesetzes über das Polizeiamt |
vorgesehenen allgemeinen nationalen Datenbank. | vorgesehenen allgemeinen nationalen Datenbank. |
3.2 Ausführung | 3.2 Ausführung |
In Anbetracht der Entwicklungen und der Erfahrung auf Ebene der | In Anbetracht der Entwicklungen und der Erfahrung auf Ebene der |
Verarbeitung der operativen Informationen wurden die im Rundschreiben | Verarbeitung der operativen Informationen wurden die im Rundschreiben |
PLP 5 erwähnten Aufgaben und Zuständigkeiten weiter präzisiert und | PLP 5 erwähnten Aufgaben und Zuständigkeiten weiter präzisiert und |
gegebenenfalls dem bereits entwickelten EDV-System angepasst. | gegebenenfalls dem bereits entwickelten EDV-System angepasst. |
Die aktualisierten Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden in Anlage | Die aktualisierten Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden in Anlage |
1 wiedergegeben; darin werden zudem das Profil, dem der funktionelle | 1 wiedergegeben; darin werden zudem das Profil, dem der funktionelle |
Verwalter und seine Assistenten entsprechen müssen, die Parameter, die | Verwalter und seine Assistenten entsprechen müssen, die Parameter, die |
zur Berechnung der Arbeitslast zu berücksichtigen sind, und einige | zur Berechnung der Arbeitslast zu berücksichtigen sind, und einige |
Bestimmungen über die Organisation der funktionellen Verwaltung | Bestimmungen über die Organisation der funktionellen Verwaltung |
bestimmt. | bestimmt. |
4. COMPUTERGESTÜTZTE TECHNISCHE VERWALTUNG IN DEN POLIZEIZONEN | 4. COMPUTERGESTÜTZTE TECHNISCHE VERWALTUNG IN DEN POLIZEIZONEN |
Gemäss den Vorschriften des Rundschreibens PLP 1 vom 4. Oktober 2000 | Gemäss den Vorschriften des Rundschreibens PLP 1 vom 4. Oktober 2000 |
müssen die Polizeizonen eine Informatikzelle einrichten, die je nach | müssen die Polizeizonen eine Informatikzelle einrichten, die je nach |
Umfang des jeweiligen EDV-Parks aus einem oder mehreren technischen | Umfang des jeweiligen EDV-Parks aus einem oder mehreren technischen |
Verwaltern besteht. | Verwaltern besteht. |
Die vorgeschlagene Norm ist ein technischer Verwalter (vollzeit) pro | Die vorgeschlagene Norm ist ein technischer Verwalter (vollzeit) pro |
100 Arbeitsstationen. Darüber hinaus ist es ratsam, pro Gruppe von 100 | 100 Arbeitsstationen. Darüber hinaus ist es ratsam, pro Gruppe von 100 |
zusätzlichen Arbeitsstationen ein Vollzeitäquivalent einzustellen. | zusätzlichen Arbeitsstationen ein Vollzeitäquivalent einzustellen. |
Wenn eine Polizeizone materiell nicht in der Lage ist, eine eigene | Wenn eine Polizeizone materiell nicht in der Lage ist, eine eigene |
Informatikzelle einzurichten, kann sie zwecks Gewährleistung der | Informatikzelle einzurichten, kann sie zwecks Gewährleistung der |
Verwaltung ihres EDV-Parks: | Verwaltung ihres EDV-Parks: |
- eine Vereinbarung mit anderen Zonen abschliessen, damit technische | - eine Vereinbarung mit anderen Zonen abschliessen, damit technische |
Verwalter der anderen Zone(n) in ihre EDV-Struktur eingreifen können, | Verwalter der anderen Zone(n) in ihre EDV-Struktur eingreifen können, |
- auf einen der Privatpartner zurückgreifen, die von der DGS | - auf einen der Privatpartner zurückgreifen, die von der DGS |
(Application Service Provider beziehungsweise ASP) anerkannt sind, | (Application Service Provider beziehungsweise ASP) anerkannt sind, |
damit diese Wartungsfunktion gewährleistet wird. | damit diese Wartungsfunktion gewährleistet wird. |
Das Profil, die Ausbildung und die Aufträge der technischen Verwalter | Das Profil, die Ausbildung und die Aufträge der technischen Verwalter |
werden in Anlage 2 näher umschrieben. | werden in Anlage 2 näher umschrieben. |
5. UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE FUNKTIONELLEN UND TECHNISCHEN VERWALTER IN | 5. UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE FUNKTIONELLEN UND TECHNISCHEN VERWALTER IN |
SACHEN INTERNE AUSBILDUNG | SACHEN INTERNE AUSBILDUNG |
Die funktionellen und technischen Verwalter, jeder für seinen Bereich, | Die funktionellen und technischen Verwalter, jeder für seinen Bereich, |
spielen eine wichtige Rolle bei der internen Ausbildung (siehe Anlagen | spielen eine wichtige Rolle bei der internen Ausbildung (siehe Anlagen |
1 und 2). In diesem Rahmen bietet sich dem Korpschef ebenfalls die | 1 und 2). In diesem Rahmen bietet sich dem Korpschef ebenfalls die |
Möglichkeit, hierfür eine bestimmte Kapazität freizumachen, was | Möglichkeit, hierfür eine bestimmte Kapazität freizumachen, was |
zugleich auch ein Ansatz für eine intensivere interzonale | zugleich auch ein Ansatz für eine intensivere interzonale |
Zusammenarbeit sein kann (siehe Rundschreiben PLP 27). | Zusammenarbeit sein kann (siehe Rundschreiben PLP 27). |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Vizepremierminister und Minister des Innern | Vizepremierminister und Minister des Innern |
Anlage 1 | Anlage 1 |
Funktionelle Verwaltung der Informationen | Funktionelle Verwaltung der Informationen |
1. Aufträge des funktionellen Verwalters | 1. Aufträge des funktionellen Verwalters |
Er hat mindestens folgende Aufträge: | Er hat mindestens folgende Aufträge: |
1.1 Zur Organisation der Informationsflüsse gemäss den diesbezüglichen | 1.1 Zur Organisation der Informationsflüsse gemäss den diesbezüglichen |
Richtlinien beitragen. | Richtlinien beitragen. |
- Unter der Aufsicht des Korpschefs erstellt er die lokalen Verfahren | - Unter der Aufsicht des Korpschefs erstellt er die lokalen Verfahren |
für die Aufgaben der verschiedenen Akteure, die Arbeitsweisen und die | für die Aufgaben der verschiedenen Akteure, die Arbeitsweisen und die |
Reihenfolge der Ausführung. Hierdurch verdeutlicht er die jeweilige | Reihenfolge der Ausführung. Hierdurch verdeutlicht er die jeweilige |
Verantwortung, die von jeder eingreifenden Partei übernommen werden | Verantwortung, die von jeder eingreifenden Partei übernommen werden |
muss. | muss. |
- Er schlägt die Mittel vor, die erforderlich sind, um die | - Er schlägt die Mittel vor, die erforderlich sind, um die |
Arbeitsverfahren umzusetzen, und er wacht darüber, dass das passende | Arbeitsverfahren umzusetzen, und er wacht darüber, dass das passende |
Kenntnisniveau erhalten bleibt, indem er die erforderlichen | Kenntnisniveau erhalten bleibt, indem er die erforderlichen |
Ausbildungszyklen absolviert (absolvieren lässt). | Ausbildungszyklen absolviert (absolvieren lässt). |
- Er gewährleistet die Eignung der angewandten Mittel und sorgt für | - Er gewährleistet die Eignung der angewandten Mittel und sorgt für |
die Aktualisierung der Verfahren und Mittel. | die Aktualisierung der Verfahren und Mittel. |
- Er bewertet die Ergebnisse und die Relevanz der Prozesse und | - Er bewertet die Ergebnisse und die Relevanz der Prozesse und |
Verfahren. Er macht auf die kritischen Punkte aufmerksam und passt sie | Verfahren. Er macht auf die kritischen Punkte aufmerksam und passt sie |
notfalls an. | notfalls an. |
1.2 Den Korpschef in Bezug auf die Informationsverwaltung technisch | 1.2 Den Korpschef in Bezug auf die Informationsverwaltung technisch |
beraten. | beraten. |
- Nach einer voraufgehenden funktionellen Analyse organisiert er die | - Nach einer voraufgehenden funktionellen Analyse organisiert er die |
Zuweisung von Zugriffs- und Benutzerrechten (1), die für die | Zuweisung von Zugriffs- und Benutzerrechten (1), die für die |
Ausführung und den Verlauf der Informationsflüsse erforderlich sind. | Ausführung und den Verlauf der Informationsflüsse erforderlich sind. |
- Ausgehend von seiner Erfahrung mit Arbeitsverfahren wirkt er an der | - Ausgehend von seiner Erfahrung mit Arbeitsverfahren wirkt er an der |
Sammlung der Informationen innerhalb seines Fachbereichs mit (2). | Sammlung der Informationen innerhalb seines Fachbereichs mit (2). |
- Der funktionelle Verwalter analysiert die Auswirkungen der neuen | - Der funktionelle Verwalter analysiert die Auswirkungen der neuen |
Entwicklungen oder föderalen Anwendungen und stellt den Benutzern die | Entwicklungen oder föderalen Anwendungen und stellt den Benutzern die |
erforderlichen Informationen für die Benutzung der Anwendungen zur | erforderlichen Informationen für die Benutzung der Anwendungen zur |
Verfügung. | Verfügung. |
- Seine Zusammenarbeit mit den funktionellen Verwaltern anderer Zonen | - Seine Zusammenarbeit mit den funktionellen Verwaltern anderer Zonen |
über verschiedene Foren muss gewährleistet sein. | über verschiedene Foren muss gewährleistet sein. |
- Er ist insbesondere die bevorzugte Kontaktperson für andere externe | - Er ist insbesondere die bevorzugte Kontaktperson für andere externe |
Partner wie den IKB, die CGO usw., und zwar in enger Zusammenarbeit | Partner wie den IKB, die CGO usw., und zwar in enger Zusammenarbeit |
mit dem (den) technischen Verwalter(n) und der DST. | mit dem (den) technischen Verwalter(n) und der DST. |
- Er unterstützt die interne Ausbildung in den Sachgebieten, die in | - Er unterstützt die interne Ausbildung in den Sachgebieten, die in |
seinen Zuständigkeitsbereich fallen (Stellungnahme hinsichtlich der | seinen Zuständigkeitsbereich fallen (Stellungnahme hinsichtlich der |
Übereinstimmung der Ausbildungen mit den Richtlinien). | Übereinstimmung der Ausbildungen mit den Richtlinien). |
- Er analysiert die Art und Weise der Konsultierung verschiedener | - Er analysiert die Art und Weise der Konsultierung verschiedener |
Datenbanken und ist notfalls dabei behilflich (3). | Datenbanken und ist notfalls dabei behilflich (3). |
- Er analysiert die Bedürfnisse und beteiligt sich notfalls an der | - Er analysiert die Bedürfnisse und beteiligt sich notfalls an der |
Erstellung von Standarddokumenten oder Templates. | Erstellung von Standarddokumenten oder Templates. |
- Er berät den Korpschef in Bezug auf Vorschläge zur Entwicklung | - Er berät den Korpschef in Bezug auf Vorschläge zur Entwicklung |
eigener Datenbaken. | eigener Datenbaken. |
1.3 Die Qualität (Vollständigkeit und Kohärenz) der polizeilichen | 1.3 Die Qualität (Vollständigkeit und Kohärenz) der polizeilichen |
Daten ständig kontrollieren und ihre Übermittlung an die AND gemäss | Daten ständig kontrollieren und ihre Übermittlung an die AND gemäss |
dem Rundschreiben MFO 3 in den gerichts- und verwaltungspolizeilichen | dem Rundschreiben MFO 3 in den gerichts- und verwaltungspolizeilichen |
Bereichen und im Bereich Verkehr gewährleisten. | Bereichen und im Bereich Verkehr gewährleisten. |
- Er kontrolliert die Qualität der polizeilichen Daten (Verbesserung | - Er kontrolliert die Qualität der polizeilichen Daten (Verbesserung |
des Dateiformats, Gewährleistung der Vollständigkeit, Überprüfung der | des Dateiformats, Gewährleistung der Vollständigkeit, Überprüfung der |
Relevanz) und gewährleistet die Kontinuität des Datentransfers. (Die | Relevanz) und gewährleistet die Kontinuität des Datentransfers. (Die |
Billigung der Relevanz der Daten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit | Billigung der Relevanz der Daten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit |
den betreffenden Diensten und wird stets in Bezug auf den verfolgten | den betreffenden Diensten und wird stets in Bezug auf den verfolgten |
Zweck beurteilt.) | Zweck beurteilt.) |
- Er informiert die CGO über alle Registrierungsprobleme in Bezug auf | - Er informiert die CGO über alle Registrierungsprobleme in Bezug auf |
die Übertragung von Daten zur AND. | die Übertragung von Daten zur AND. |
- Er gewährleistet die Einhaltung der festgelegten Fristen und | - Er gewährleistet die Einhaltung der festgelegten Fristen und |
erstellt die erforderlichen Erinnerungsschreiben. | erstellt die erforderlichen Erinnerungsschreiben. |
- Er sorgt gemeinsam mit den Verantwortlichen des | - Er sorgt gemeinsam mit den Verantwortlichen des |
Bereitschaftsdienstes dafür, dass die Grundelemente der Akten | Bereitschaftsdienstes dafür, dass die Grundelemente der Akten |
(quantitativ und qualitativ) vor Beendigung eines jeden Dienstes in | (quantitativ und qualitativ) vor Beendigung eines jeden Dienstes in |
den vorgesehenen Anwendungen abgespeichert werden. Er ist für die mit | den vorgesehenen Anwendungen abgespeichert werden. Er ist für die mit |
der täglichen Übertragung von Daten zur AND verbundenen Handlungen | der täglichen Übertragung von Daten zur AND verbundenen Handlungen |
verantwortlich. | verantwortlich. |
- Falls erforderlich, nimmt er eine spezialisierte Helpdeskfunktion | - Falls erforderlich, nimmt er eine spezialisierte Helpdeskfunktion |
wahr (beschränkt auf die Anwendungen im Zusammenhang mit den | wahr (beschränkt auf die Anwendungen im Zusammenhang mit den |
Informationsflüssen). | Informationsflüssen). |
1.4 Zur Kontrolle der Benutzung von Hilfsmitteln und des Zugangs der | 1.4 Zur Kontrolle der Benutzung von Hilfsmitteln und des Zugangs der |
Benutzer beitragen. | Benutzer beitragen. |
Er gewährleistet die allgemeine Überwachung der Benutzung des Systems: | Er gewährleistet die allgemeine Überwachung der Benutzung des Systems: |
- Er meldet die von ihm festgestellten Missbräuche (gemäss den | - Er meldet die von ihm festgestellten Missbräuche (gemäss den |
Richtlinien seines Korpschefs). | Richtlinien seines Korpschefs). |
- Er beantwortet die Fragen von Kontrolldiensten unter Benutzung der | - Er beantwortet die Fragen von Kontrolldiensten unter Benutzung der |
ihm zur Verfügung stehenden Mittel (gemäss den Richtlinien seines | ihm zur Verfügung stehenden Mittel (gemäss den Richtlinien seines |
Korpschefs). | Korpschefs). |
2. Profil des funktionellen Verwalters | 2. Profil des funktionellen Verwalters |
- Der funktionelle Verwalter muss aufgrund der Art seiner Funktion und | - Der funktionelle Verwalter muss aufgrund der Art seiner Funktion und |
der von ihm behandelten Informationen dem Einsatzkader des | der von ihm behandelten Informationen dem Einsatzkader des |
Polizeipersonals angehören und die Eigenschaft als | Polizeipersonals angehören und die Eigenschaft als |
Gerichtspolizeioffizier (GPO) haben. Wenn mehrere funktionelle | Gerichtspolizeioffizier (GPO) haben. Wenn mehrere funktionelle |
Verwalter tätig sind, ist die Eigenschaft als GPO nur für einen von | Verwalter tätig sind, ist die Eigenschaft als GPO nur für einen von |
ihnen erforderlich. | ihnen erforderlich. |
Der funktionelle Verwalter muss die Eigenschaft als GPO haben, damit | Der funktionelle Verwalter muss die Eigenschaft als GPO haben, damit |
in Sachen Qualitätskontrolle seine Autorität gegenüber anderen GPO | in Sachen Qualitätskontrolle seine Autorität gegenüber anderen GPO |
gewährleistet ist. | gewährleistet ist. |
- Im Besitz des Brevets eines funktionellen Verwalters sein, das nach | - Im Besitz des Brevets eines funktionellen Verwalters sein, das nach |
Absolvierung der funktionellen Ausbildung « Funktioneller Verwalter » | Absolvierung der funktionellen Ausbildung « Funktioneller Verwalter » |
ausgestellt wird. | ausgestellt wird. |
- Über eine gründliche Kenntnis folgender Bereiche verfügen: | - Über eine gründliche Kenntnis folgender Bereiche verfügen: |
- das Umfeld und die Anwendungen der AND, | - das Umfeld und die Anwendungen der AND, |
- die für die Ausübung seiner Funktion benötigten Gesetze, Regelungen | - die für die Ausübung seiner Funktion benötigten Gesetze, Regelungen |
und Richtlinien über die Verwaltung der Informationen (4), | und Richtlinien über die Verwaltung der Informationen (4), |
- das globale operative Anwendungsumfeld, | - das globale operative Anwendungsumfeld, |
- die für die Ausübung seiner Funktion benötigten Gesetze über die | - die für die Ausübung seiner Funktion benötigten Gesetze über die |
Gerichtspolizei, die Verwaltungspolizei und die Verkehrspolizei, | Gerichtspolizei, die Verwaltungspolizei und die Verkehrspolizei, |
- die föderalen und/oder lokalen Regeln und Mittel zur Regelung des | - die föderalen und/oder lokalen Regeln und Mittel zur Regelung des |
Zugangs zu den Mitteln und Anwendungen. | Zugangs zu den Mitteln und Anwendungen. |
- Gegebenenfalls Gewährleistung der Ausbildung der Mitglieder der | - Gegebenenfalls Gewährleistung der Ausbildung der Mitglieder der |
lokalen Polizei durch interne Ausbildungen innerhalb der Zone | lokalen Polizei durch interne Ausbildungen innerhalb der Zone |
beziehungsweise im Rahmen der interzonalen Zusammenarbeit oder als | beziehungsweise im Rahmen der interzonalen Zusammenarbeit oder als |
Lehrbeauftragter in einer Polizeischule. | Lehrbeauftragter in einer Polizeischule. |
2.1. Aufträge des Assistenten des funktionellen Verwalters | 2.1. Aufträge des Assistenten des funktionellen Verwalters |
- Er hilft dem funktionellen Verwalter bei der Kontrolle der Qualität | - Er hilft dem funktionellen Verwalter bei der Kontrolle der Qualität |
der Daten und bringt sein besonderes Fachwissen in eventuelle | der Daten und bringt sein besonderes Fachwissen in eventuelle |
spezifische Teilbereiche ein. | spezifische Teilbereiche ein. |
- Im Fall einer zeitweiligen Unverfügbarkeit des funktionellen | - Im Fall einer zeitweiligen Unverfügbarkeit des funktionellen |
Verwalters sorgt er unter der Verantwortung des Korpschefs für die | Verwalters sorgt er unter der Verantwortung des Korpschefs für die |
Kontinuität der Informationsflüsse. | Kontinuität der Informationsflüsse. |
2.2. Profil des Assistenten des funktionellen Verwalters | 2.2. Profil des Assistenten des funktionellen Verwalters |
- Der Assistent des funktionellen Verwalters, der dem funktionellen | - Der Assistent des funktionellen Verwalters, der dem funktionellen |
Verwalter untersteht, muss Mitglied der Polizeidienste sein. Er kann | Verwalter untersteht, muss Mitglied der Polizeidienste sein. Er kann |
sowohl dem Einsatzkader als auch dem Verwaltungs- und Logistikkader | sowohl dem Einsatzkader als auch dem Verwaltungs- und Logistikkader |
angehören. | angehören. |
- Die Weiterbildung « Assistent des funktionellen Verwalters » | - Die Weiterbildung « Assistent des funktionellen Verwalters » |
absolviert haben. | absolviert haben. |
- Über eine gründliche Kenntnis folgender Bereiche verfügen: | - Über eine gründliche Kenntnis folgender Bereiche verfügen: |
- das Umfeld und die Anwendungen der AND, | - das Umfeld und die Anwendungen der AND, |
- die für die Ausübung seiner Funktion benötigten Gesetze, Regelungen | - die für die Ausübung seiner Funktion benötigten Gesetze, Regelungen |
und Richtlinien über die Verwaltung der Informationen (5), | und Richtlinien über die Verwaltung der Informationen (5), |
- das globale operative Anwendungsumfeld, | - das globale operative Anwendungsumfeld, |
- die für die Ausübung seiner Funktion benötigten Gesetze über die | - die für die Ausübung seiner Funktion benötigten Gesetze über die |
Gerichtspolizei, die Verwaltungspolizei und die Verkehrspolizei. | Gerichtspolizei, die Verwaltungspolizei und die Verkehrspolizei. |
- Der Assistent des funktionellen Verwalters muss sich eine globale | - Der Assistent des funktionellen Verwalters muss sich eine globale |
Sicht über den Ablauf aller Informationsströme verschaffen und sie | Sicht über den Ablauf aller Informationsströme verschaffen und sie |
behalten, auch wenn sein Tätigkeitsbereich auf eine Spezialisierung | behalten, auch wenn sein Tätigkeitsbereich auf eine Spezialisierung |
beschränkt ist. | beschränkt ist. |
3. Für die Arbeitslast zu berücksichtigende Parameter | 3. Für die Arbeitslast zu berücksichtigende Parameter |
Angesichts der grossen Auswirkungen der Arbeit des funktionellen | Angesichts der grossen Auswirkungen der Arbeit des funktionellen |
Verwalters auf die Vollständigkeit der vor Ort benutzten polizeilichen | Verwalters auf die Vollständigkeit der vor Ort benutzten polizeilichen |
Daten ist es wichtig, dass diese Arbeitslast als vorrangig angesehen | Daten ist es wichtig, dass diese Arbeitslast als vorrangig angesehen |
und als seine Hauptaufgabe (mindestens 80 % der Arbeitszeit) anerkannt | und als seine Hauptaufgabe (mindestens 80 % der Arbeitszeit) anerkannt |
wird. | wird. |
Zudem sind die offenen Stellen und der Mobilitätszyklus für die | Zudem sind die offenen Stellen und der Mobilitätszyklus für die |
spezialisierte Funktion des funktionellen Verwalters den im RSPol | spezialisierte Funktion des funktionellen Verwalters den im RSPol |
enthaltenen Grundsätzen und den damit verbundenen Textentwürfen in | enthaltenen Grundsätzen und den damit verbundenen Textentwürfen in |
Bezug auf die Mobilität und die Ausbildung von funktionellen | Bezug auf die Mobilität und die Ausbildung von funktionellen |
Verwaltern unterworfen. | Verwaltern unterworfen. |
3.1 Objektive Parameter: | 3.1 Objektive Parameter: |
- Stellenplan und Organisation (Dekonzentration der Standorte) der | - Stellenplan und Organisation (Dekonzentration der Standorte) der |
Polizei | Polizei |
- Tätigkeiten des Polizeikorps (Anzahl zu behandelnder Akten) | - Tätigkeiten des Polizeikorps (Anzahl zu behandelnder Akten) |
- Anzahl der Aufträge, die dem funktionellen Verwalter (bestimmtes | - Anzahl der Aufträge, die dem funktionellen Verwalter (bestimmtes |
Verfahren) vom Korpschef übertragen werden | Verfahren) vom Korpschef übertragen werden |
3.2 Einfluss der Parameter auf die Arbeitslast | 3.2 Einfluss der Parameter auf die Arbeitslast |
3.2.1 Qualitätskontrolle | 3.2.1 Qualitätskontrolle |
Die für die Kontrolle der Qualität einer Akte (gleich welcher Art - | Die für die Kontrolle der Qualität einer Akte (gleich welcher Art - |
gerichtlich, Unfall, nicht konkrete Taten, ...) erforderliche Zeit | gerichtlich, Unfall, nicht konkrete Taten, ...) erforderliche Zeit |
wird je nach spezifischer Erfahrung auf durchschnittlich 20 Minuten | wird je nach spezifischer Erfahrung auf durchschnittlich 20 Minuten |
geschätzt. | geschätzt. |
Die Arbeitsbelastung für die Qualitätskontrolle wird auf 5 000 Akten | Die Arbeitsbelastung für die Qualitätskontrolle wird auf 5 000 Akten |
pro Jahr und pro vollzeit eingestellte Person geschätzt. | pro Jahr und pro vollzeit eingestellte Person geschätzt. |
Die Einschätzung der Bereiche, in denen die Informationsflüsse noch | Die Einschätzung der Bereiche, in denen die Informationsflüsse noch |
nicht optimalisiert sind oder noch nicht zentral bearbeitet werden | nicht optimalisiert sind oder noch nicht zentral bearbeitet werden |
(RIR, RAR,...), ist schwieriger. Es wird empfohlen, hierfür die | (RIR, RAR,...), ist schwieriger. Es wird empfohlen, hierfür die |
gleiche Berechnungsgrundlage wie für die anderen Informationsflüsse zu | gleiche Berechnungsgrundlage wie für die anderen Informationsflüsse zu |
benutzen. | benutzen. |
3.2.2 Andere Aufträge | 3.2.2 Andere Aufträge |
Bekanntlich haben auch andere Parameter als die Anzahl der zu | Bekanntlich haben auch andere Parameter als die Anzahl der zu |
kontrollierenden Akten Einfluss auf die Arbeitslast des funktionellen | kontrollierenden Akten Einfluss auf die Arbeitslast des funktionellen |
Verwalters und seiner Assistenten. | Verwalters und seiner Assistenten. |
Verwandte, aber notwendige Aufgaben wie die Ausbildung, die zunehmend | Verwandte, aber notwendige Aufgaben wie die Ausbildung, die zunehmend |
von der Verfügbarkeit und der Fachkenntnis der funktionellen | von der Verfügbarkeit und der Fachkenntnis der funktionellen |
Verwalter, die ihre Kenntnisse weiterreichen müssen, abhängt, | Verwalter, die ihre Kenntnisse weiterreichen müssen, abhängt, |
unterminieren in der Tat ihre Verfügbarkeit und ihren Hauptauftrag. | unterminieren in der Tat ihre Verfügbarkeit und ihren Hauptauftrag. |
3.2.3 Empfohlene Lösun | 3.2.3 Empfohlene Lösun |
Um die Kontinuität und Fortdauer der funktionellen Verwaltung zu | Um die Kontinuität und Fortdauer der funktionellen Verwaltung zu |
gewährleisten und angesichts der Zahl der zu berücksichtigenden | gewährleisten und angesichts der Zahl der zu berücksichtigenden |
Aufträge, müssen die Polizeizonen über mindestens einen funktionellen | Aufträge, müssen die Polizeizonen über mindestens einen funktionellen |
Verwalter und einen beigeordneten funktionellen Verwalter verfügen, | Verwalter und einen beigeordneten funktionellen Verwalter verfügen, |
die ausser der Qualitätskontrolle mit allen Aufträgen betraut werden. | die ausser der Qualitätskontrolle mit allen Aufträgen betraut werden. |
Die Qualitätskontrolle wird einem spezifischen Assistenten des | Die Qualitätskontrolle wird einem spezifischen Assistenten des |
funktionellen Verwalters anvertraut, der dem funktionellen Verwalter | funktionellen Verwalters anvertraut, der dem funktionellen Verwalter |
untersteht. | untersteht. |
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben sich auf den Bezugsrahmen | Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben sich auf den Bezugsrahmen |
(siehe unten stehende Tabelle) auf der Grundlage eines funktionellen | (siehe unten stehende Tabelle) auf der Grundlage eines funktionellen |
Verwalters für fünf Assistenten des funktionellen Verwalters geeinigt. | Verwalters für fünf Assistenten des funktionellen Verwalters geeinigt. |
Diese Quoten müssen im Rahmen der ständigen Bewertung der | Diese Quoten müssen im Rahmen der ständigen Bewertung der |
Verwaltungsprozesse, ihrer Leistungen und der notwendigen Anpassungen | Verwaltungsprozesse, ihrer Leistungen und der notwendigen Anpassungen |
entsprechend den Änderungen der Informationsbereiche, mit denen sie | entsprechend den Änderungen der Informationsbereiche, mit denen sie |
arbeiten, überarbeitet werden. | arbeiten, überarbeitet werden. |
Kader der Assistenten des funktionellen Verwalters | Kader der Assistenten des funktionellen Verwalters |
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |
4. Bestehende Organisationsstrukturen | 4. Bestehende Organisationsstrukturen |
Einige Korps erzielen sehr gute Ergebnisse in Sachen | Einige Korps erzielen sehr gute Ergebnisse in Sachen |
Qualitätskontrolle, und dies mit Mitgliedern des Polizeipersonals, | Qualitätskontrolle, und dies mit Mitgliedern des Polizeipersonals, |
deren Profil nicht mit den in vorliegendem Text aufgeführten Profilen | deren Profil nicht mit den in vorliegendem Text aufgeführten Profilen |
übereinstimmt. | übereinstimmt. |
Selbstverständlich darf das angestrebte Ziel des vorliegenden | Selbstverständlich darf das angestrebte Ziel des vorliegenden |
Rundschreibens keinesfalls zu einem Abbau der bestehenden | Rundschreibens keinesfalls zu einem Abbau der bestehenden |
Organisationen führen, sofern sie überzeugende Ergebnisse vorlegen | Organisationen führen, sofern sie überzeugende Ergebnisse vorlegen |
können (die diesbezüglichen Messinstrumente sind noch von den Parteien | können (die diesbezüglichen Messinstrumente sind noch von den Parteien |
zu bestimmen, die in die Informationsflüsse einbezogen sind). Mit | zu bestimmen, die in die Informationsflüsse einbezogen sind). Mit |
vorliegendem Rundschreiben wird ein Modell vorgeschlagen, das mit der | vorliegendem Rundschreiben wird ein Modell vorgeschlagen, das mit der |
Zeit in alle Polizeizonen eingeführt werden soll, um die bestehenden | Zeit in alle Polizeizonen eingeführt werden soll, um die bestehenden |
Strukturen (zum Beispiel bei einem Weggang eines funktionellen | Strukturen (zum Beispiel bei einem Weggang eines funktionellen |
Verwalters) zu verbessern und um alle vorerwähnten Aufträge optimal | Verwalters) zu verbessern und um alle vorerwähnten Aufträge optimal |
miteinander zu vereinbaren. | miteinander zu vereinbaren. |
Einige Polizeizonen haben aufgrund ihrer spezifischen Organisation zum | Einige Polizeizonen haben aufgrund ihrer spezifischen Organisation zum |
Beispiel einen Verwalter pro Anwendungsbereich vorgesehen | Beispiel einen Verwalter pro Anwendungsbereich vorgesehen |
(gerichtliche Informationen, administrative Informationen, nicht | (gerichtliche Informationen, administrative Informationen, nicht |
konkrete Taten, ...). Die verschiedenen Verwalter haben keinen Zugang | konkrete Taten, ...). Die verschiedenen Verwalter haben keinen Zugang |
zu den Bereichen, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen, und in | zu den Bereichen, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen, und in |
bestimmten Fällen sorgt der technische Verwalter dafür, dass ihren | bestimmten Fällen sorgt der technische Verwalter dafür, dass ihren |
jeweiligen Bedürfnissen über die lokalen Konfigurationstabellen | jeweiligen Bedürfnissen über die lokalen Konfigurationstabellen |
entgegengekommen wird. | entgegengekommen wird. |
_______ | _______ |
Fussnoten | Fussnoten |
(1) Lokale Konfiguration der Tabellen und Profilverwaltung der | (1) Lokale Konfiguration der Tabellen und Profilverwaltung der |
Benutzer - Zugriffe auf die AND über die von föderaler Ebene zur | Benutzer - Zugriffe auf die AND über die von föderaler Ebene zur |
Verfügung gestellte Software. | Verfügung gestellte Software. |
(2) Foren, Zonaler Informationsknotenpunkt usw. | (2) Foren, Zonaler Informationsknotenpunkt usw. |
(3) Keine Beschränkung auf das Modul « Query ISLP » beziehungsweise « | (3) Keine Beschränkung auf das Modul « Query ISLP » beziehungsweise « |
Global query » in Pol Office. | Global query » in Pol Office. |
(4) Unter besonderer Berücksichtigung der grundlegenden Pflichten im | (4) Unter besonderer Berücksichtigung der grundlegenden Pflichten im |
Rahmen der Rechtsvorschriften über den Schutz des Privatlebens, | Rahmen der Rechtsvorschriften über den Schutz des Privatlebens, |
infolge der in Artikel 44/2 Absatz 2 GPA erwähnten Pflicht. | infolge der in Artikel 44/2 Absatz 2 GPA erwähnten Pflicht. |
(5) Unter besonderer Berücksichtigung der grundlegenden Pflichten im | (5) Unter besonderer Berücksichtigung der grundlegenden Pflichten im |
Rahmen der Rechtsvorschriften über den Schutz des Privatlebens, | Rahmen der Rechtsvorschriften über den Schutz des Privatlebens, |
infolge der in Artikel 44/2 Absatz 2 GPA erwähnten Pflicht. | infolge der in Artikel 44/2 Absatz 2 GPA erwähnten Pflicht. |
Anlage 2 | Anlage 2 |
Computergestützte technische Verwaltung in den Polizeizonen | Computergestützte technische Verwaltung in den Polizeizonen |
1. Profil | 1. Profil |
Der technische Verwalter gehört dem Verwaltungs- und Logistikkader | Der technische Verwalter gehört dem Verwaltungs- und Logistikkader |
(Calog) an. Er muss im Besitz eines Diploms sein, das Zugang zu den | (Calog) an. Er muss im Besitz eines Diploms sein, das Zugang zu den |
Funktionen der Stufe B mit Schwerpunkt Informatik gibt. | Funktionen der Stufe B mit Schwerpunkt Informatik gibt. |
Während einer noch zu bestimmenden Übergangsperiode kann die Funktion | Während einer noch zu bestimmenden Übergangsperiode kann die Funktion |
des technischen Verwalters von Mitgliedern des Einsatzkaders | des technischen Verwalters von Mitgliedern des Einsatzkaders |
gewährleistet werden, sofern sie derzeit mit diesen Aufgaben betraut | gewährleistet werden, sofern sie derzeit mit diesen Aufgaben betraut |
sind und über das von der DGS/DST ausgestellte Brevet eines | sind und über das von der DGS/DST ausgestellte Brevet eines |
technischen Verwalters verfügen. Falls einer von ihnen weggeht, muss | technischen Verwalters verfügen. Falls einer von ihnen weggeht, muss |
er durch ein Calog-Personalmitglied ersetzt werden. | er durch ein Calog-Personalmitglied ersetzt werden. |
1.1 Kenntnisse und Vorkenntnisse | 1.1 Kenntnisse und Vorkenntnisse |
- Ausbildung in Informatik oder Nachweis einer Erfahrung in diesem | - Ausbildung in Informatik oder Nachweis einer Erfahrung in diesem |
Bereich, | Bereich, |
- Kenntnis der Netzwerke (LAN-WAN), | - Kenntnis der Netzwerke (LAN-WAN), |
- Kenntnis der geläufigen Betriebssysteme (Windows, Linux,...), | - Kenntnis der geläufigen Betriebssysteme (Windows, Linux,...), |
- Kenntnis der geläufigen Softwareprogramme, | - Kenntnis der geläufigen Softwareprogramme, |
- Grundkenntnisse in technischem Englisch. | - Grundkenntnisse in technischem Englisch. |
1.2. Fertigkeiten: | 1.2. Fertigkeiten: |
- Organisations- und Kommunikationsfähigkeiten, | - Organisations- und Kommunikationsfähigkeiten, |
- Fähigkeit zur Analyse und Bewältigung von Problemen, | - Fähigkeit zur Analyse und Bewältigung von Problemen, |
- Stressbeständigkeit, | - Stressbeständigkeit, |
- sich verfügbar und flexibel erweisen und bereit sein, innerhalb | - sich verfügbar und flexibel erweisen und bereit sein, innerhalb |
seines Tätigkeitsbereichs besondere Anstrengungen zu unternehmen, | seines Tätigkeitsbereichs besondere Anstrengungen zu unternehmen, |
- eine kundenorientierte Haltung zeigen, | - eine kundenorientierte Haltung zeigen, |
- sich über die technische Entwicklung in seinem Bereich auf dem | - sich über die technische Entwicklung in seinem Bereich auf dem |
Laufenden halten. | Laufenden halten. |
2. Ausbildung und Weiterbildung | 2. Ausbildung und Weiterbildung |
Mit dem Dienstantritt verpflichtet sich der technische Verwalter zur | Mit dem Dienstantritt verpflichtet sich der technische Verwalter zur |
Teilnahme an der Grundausbildung, die von der DGS/DST organisiert | Teilnahme an der Grundausbildung, die von der DGS/DST organisiert |
wird, und an jeder ergänzenden Ausbildung, die von dieser Direktion | wird, und an jeder ergänzenden Ausbildung, die von dieser Direktion |
als nützlich erachtet wird. | als nützlich erachtet wird. |
3. Aufträge der technischen Verwalter | 3. Aufträge der technischen Verwalter |
3.1 Allgemeines | 3.1 Allgemeines |
Der technische Verwalter ist Partner der DST auf Ebene der Polizeizone | Der technische Verwalter ist Partner der DST auf Ebene der Polizeizone |
für jedes Problem in Bezug auf die Leitung und die Verwaltung der | für jedes Problem in Bezug auf die Leitung und die Verwaltung der |
lokalen operativen Telematikinfrastruktur. Insofern ist er | lokalen operativen Telematikinfrastruktur. Insofern ist er |
Verbindungsmann zwischen der DGS/DST und seiner lokalen Hierarchie. | Verbindungsmann zwischen der DGS/DST und seiner lokalen Hierarchie. |
3.2 Aufträge | 3.2 Aufträge |
3.2.1 Aufrechterhaltung der Telematikstandards | 3.2.1 Aufrechterhaltung der Telematikstandards |
Die technischen Verwalter beaufsichtigen in ihrer Zone die von der | Die technischen Verwalter beaufsichtigen in ihrer Zone die von der |
DGS/DST vorgeschriebenen Telematikstandards. | DGS/DST vorgeschriebenen Telematikstandards. |
In diesem Rahmen wird von ihnen erwartet, dass sie ihre Hierarchie und | In diesem Rahmen wird von ihnen erwartet, dass sie ihre Hierarchie und |
die DGS/DST über jeden Missbrauch des Systems benachrichtigen, von dem | die DGS/DST über jeden Missbrauch des Systems benachrichtigen, von dem |
sie im Rahmen ihrer Funktion Kenntnis erhalten sollten. | sie im Rahmen ihrer Funktion Kenntnis erhalten sollten. |
Falls erforderlich, können die technischen Verwalter in diesem Rahmen | Falls erforderlich, können die technischen Verwalter in diesem Rahmen |
auch die Änderungsanträge, die sie als nützlich erachten, an die | auch die Änderungsanträge, die sie als nützlich erachten, an die |
DGS/DST weiterleiten. Gleiches gilt für alle Anträge auf Ausdehnung | DGS/DST weiterleiten. Gleiches gilt für alle Anträge auf Ausdehnung |
der bestehenden Plattformen. | der bestehenden Plattformen. |
3.2.2 Tägliche Verwaltung und Wartung der operativen | 3.2.2 Tägliche Verwaltung und Wartung der operativen |
Telematikinfrastruktur | Telematikinfrastruktur |
Dies umfasst ausschliesslich: | Dies umfasst ausschliesslich: |
- Installation/Neuinstallation, Upgrade von Hardware und Software | - Installation/Neuinstallation, Upgrade von Hardware und Software |
sowie Konfiguration von Arbeitsstationen; | sowie Konfiguration von Arbeitsstationen; |
- Installation/Neuinstallation und Konfiguration der Drucker, | - Installation/Neuinstallation und Konfiguration der Drucker, |
- Verwaltung lokaler Schemen für IP-Adressen, ihre Begrenzung und die | - Verwaltung lokaler Schemen für IP-Adressen, ihre Begrenzung und die |
von der DGS/DST bestimmte Adressierungspolitik, | von der DGS/DST bestimmte Adressierungspolitik, |
- Definition einer Strategie zur Datenaufbewahrung (Systembackup und | - Definition einer Strategie zur Datenaufbewahrung (Systembackup und |
Datenbackup), | Datenbackup), |
- Verwaltung der LAN-Netzwerke, | - Verwaltung der LAN-Netzwerke, |
- Verwaltung der WAN-Netzwerke, mit Ausnahme von Hilde, | - Verwaltung der WAN-Netzwerke, mit Ausnahme von Hilde, |
- Definition der Systembenutzer (Anlegen der Benutzer und Bestimmung | - Definition der Systembenutzer (Anlegen der Benutzer und Bestimmung |
ihrer Zugriffsrechte) - die Zugriffsrechte auf Ebene der Anwendungen | ihrer Zugriffsrechte) - die Zugriffsrechte auf Ebene der Anwendungen |
bestimmt der technische Verwalter nur dann, wenn der funktionelle | bestimmt der technische Verwalter nur dann, wenn der funktionelle |
Verwalter ihn dazu ermächtigt hat, | Verwalter ihn dazu ermächtigt hat, |
- Verwaltung von lokalen Telematikinfrastrukturen (ausser operativen | - Verwaltung von lokalen Telematikinfrastrukturen (ausser operativen |
Infrastrukturen). | Infrastrukturen). |
3.2.3 Gewährleistung des technischen Beistands und der Ausbildung der | 3.2.3 Gewährleistung des technischen Beistands und der Ausbildung der |
Benutzer | Benutzer |
3.2.4 Architektur der Telematikinfrastruktur in den Zonen | 3.2.4 Architektur der Telematikinfrastruktur in den Zonen |
Um die Kohärenz der Akten, die die Beschreibung der | Um die Kohärenz der Akten, die die Beschreibung der |
Telematikarchitektur der Zonen enthalten, beizubehalten, verpflichtet | Telematikarchitektur der Zonen enthalten, beizubehalten, verpflichtet |
sich der lokale technische Verwalter dazu, jede an der lokalen | sich der lokale technische Verwalter dazu, jede an der lokalen |
Architektur vorgenommene strukturelle Änderung so schnell wie möglich | Architektur vorgenommene strukturelle Änderung so schnell wie möglich |
mitzuteilen. | mitzuteilen. |