← Terug naar "Omzendbrief SPV-02 inzake de installatie, onderhoud en gebruik van alarmsystemen. - Duitse vertaling "
Omzendbrief SPV-02 inzake de installatie, onderhoud en gebruik van alarmsystemen. - Duitse vertaling | Circulaire SPV-02 concernant l'installation, l'entretien et l'utilisation des systèmes d'alarme. - Traduction allemande |
---|---|
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
15 MEI 2003. - Omzendbrief SPV-02 inzake de installatie, onderhoud en | 15 MAI 2003. - Circulaire SPV-02 concernant l'installation, |
gebruik van alarmsystemen. - Duitse vertaling | l'entretien et l'utilisation des systèmes d'alarme. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
SPV-02 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 15 mei 2003 inzake | circulaire SPV-02 du Ministre de l'Intérieur du 15 mai 2003 concernant |
de installatie, onderhoud en gebruik van alarmsystemen (Belgisch | l'installation, l'entretien et l'utilisation des systèmes d'alarme |
Staatsblad van 30 juli 2003), opgemaakt door de Centrale dienst voor | (Moniteur belge du 30 juillet 2003), établie par le Service central de |
Duitse vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in | traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à |
Malmedy. | Malmedy. |
15. MAI 2003 - Rundschreiben SPV-02 über die Installierung, die | 15. MAI 2003 - Rundschreiben SPV-02 über die Installierung, die |
Wartung und die Benutzung von Alarmsystemen | Wartung und die Benutzung von Alarmsystemen |
An die Sicherheitsunternehmen | An die Sicherheitsunternehmen |
An die für die Verwaltung von Alarmzentralen genehmigten | An die für die Verwaltung von Alarmzentralen genehmigten |
Wachunternehmen | Wachunternehmen |
Abschrift: An die Bürgermeister | Abschrift: An die Bürgermeister |
An die Korpschefs der lokalen Polizei | An die Korpschefs der lokalen Polizei |
Als die Behörden 1990 den Markt der privaten Sicherheit mit einem | Als die Behörden 1990 den Markt der privaten Sicherheit mit einem |
rechtlichen Rahmen versehen haben, haben sie auch die | rechtlichen Rahmen versehen haben, haben sie auch die |
Sicherheitssysteme geregelt. Damit verfolgten sie unter anderem das | Sicherheitssysteme geregelt. Damit verfolgten sie unter anderem das |
Ziel, die vielen Fehlalarmmeldungen bei den Polizeidiensten | Ziel, die vielen Fehlalarmmeldungen bei den Polizeidiensten |
einzudämmen. Die durch Fehlalarme verschwendeten Polizeieinsätze | einzudämmen. Die durch Fehlalarme verschwendeten Polizeieinsätze |
gefährden ernsthaft die Einsatzbereitschaft und die Einsatzfristen | gefährden ernsthaft die Einsatzbereitschaft und die Einsatzfristen |
unserer Polizeidienste. Während ein Polizeiteam (unnötig) zu einem | unserer Polizeidienste. Während ein Polizeiteam (unnötig) zu einem |
Einsatz ausgerückt ist, kann es sich nämlich nicht um andere Aufgaben | Einsatz ausgerückt ist, kann es sich nämlich nicht um andere Aufgaben |
kümmern. | kümmern. |
Die Rechtsvorschriften sind vor kurzem angepasst worden, insbesondere | Die Rechtsvorschriften sind vor kurzem angepasst worden, insbesondere |
durch den Königlichen Erlass vom 19. Juni 2002 zur Festlegung der | durch den Königlichen Erlass vom 19. Juni 2002 zur Festlegung der |
Bedingungen für die Installierung, die Wartung und die Benutzung von | Bedingungen für die Installierung, die Wartung und die Benutzung von |
Alarmsystemen und die Verwaltung von Alarmzentralen (Belgisches | Alarmsystemen und die Verwaltung von Alarmzentralen (Belgisches |
Staatsblatt vom 29. Juni 2002; deutsche Übersetzung: B.S. vom 14. | Staatsblatt vom 29. Juni 2002; deutsche Übersetzung: B.S. vom 14. |
Februar 2003). Die im vorliegenden Rundschreiben erwähnten Artikel | Februar 2003). Die im vorliegenden Rundschreiben erwähnten Artikel |
verweisen auf diesen Königlichen Erlass. Bei der Modernisierung dieser | verweisen auf diesen Königlichen Erlass. Bei der Modernisierung dieser |
Regelung ging es mir vor allem darum, die Vorschriften zu | Regelung ging es mir vor allem darum, die Vorschriften zu |
vereinfachen, die administrativen Verpflichtungen nach Möglichkeit zu | vereinfachen, die administrativen Verpflichtungen nach Möglichkeit zu |
verringern und die belgischen Rechtsvorschriften den Anforderungen des | verringern und die belgischen Rechtsvorschriften den Anforderungen des |
freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union anzupassen. | freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union anzupassen. |
Durch diese Korrektur wird weniger auf den Ursprung, d.h. die Geräte, | Durch diese Korrektur wird weniger auf den Ursprung, d.h. die Geräte, |
sondern mehr auf das Endergebnis, d.h. das Anfordern der Polizei, | sondern mehr auf das Endergebnis, d.h. das Anfordern der Polizei, |
eingewirkt. Erste Zielsetzung bleibt nämlich, die Anzahl Fehlalarme so | eingewirkt. Erste Zielsetzung bleibt nämlich, die Anzahl Fehlalarme so |
gering wie möglich zu halten. Der Anwendungsbereich der | gering wie möglich zu halten. Der Anwendungsbereich der |
Rechtsvorschriften bleibt somit unverändert: Die betroffenen Systeme | Rechtsvorschriften bleibt somit unverändert: Die betroffenen Systeme |
sind nur auf Installationen bezogen, die ohne menschliches Zutun ein | sind nur auf Installationen bezogen, die ohne menschliches Zutun ein |
Alarmsignal erzeugen. | Alarmsignal erzeugen. |
So fallen Systeme, bei denen das Opfer eines Überfalls zum Beispiel | So fallen Systeme, bei denen das Opfer eines Überfalls zum Beispiel |
einen Knopf betätigt, nicht unter diese Regelung. In diesem Fall | einen Knopf betätigt, nicht unter diese Regelung. In diesem Fall |
handelt es sich nicht um eine automatische Alarmmeldung, sondern um | handelt es sich nicht um eine automatische Alarmmeldung, sondern um |
einen menschlichen Eingriff während oder sofort nach einer physischen | einen menschlichen Eingriff während oder sofort nach einer physischen |
Bedrohung durch einen Übeltäter. Alle anderen gemeldeten Fälle werden | Bedrohung durch einen Übeltäter. Alle anderen gemeldeten Fälle werden |
nicht als Überfall-Alarm betrachtet. | nicht als Überfall-Alarm betrachtet. |
1. Deregulierung für Alarmsysteme | 1. Deregulierung für Alarmsysteme |
Fortan wird nicht mehr vorgesehen, dass die Behörden bestimmen, welche | Fortan wird nicht mehr vorgesehen, dass die Behörden bestimmen, welche |
Alarmsysteme in Belgien verkauft werden dürfen (Artikel 13). Diese | Alarmsysteme in Belgien verkauft werden dürfen (Artikel 13). Diese |
Wahl ist den Importeuren und Herstellern von Alarmgeräten überlassen. | Wahl ist den Importeuren und Herstellern von Alarmgeräten überlassen. |
Der Verbraucher und das Sicherheitsunternehmen müssen jedoch noch | Der Verbraucher und das Sicherheitsunternehmen müssen jedoch noch |
prüfen können, ob das Gerät, das sie kaufen oder installieren möchten, | prüfen können, ob das Gerät, das sie kaufen oder installieren möchten, |
auch von guter Qualität ist. Darum habe ich mit dem | auch von guter Qualität ist. Darum habe ich mit dem |
Versicherungssektor und der Sicherheitsindustrie vereinbart, ein | Versicherungssektor und der Sicherheitsindustrie vereinbart, ein |
Qualitätszeichen einzuführen. Die Verwaltung der Qualitätsnorm liegt | Qualitätszeichen einzuführen. Die Verwaltung der Qualitätsnorm liegt |
in den Händen des Belgischen Elektrotechnischen Ausschusses VoG (BEA) | in den Händen des Belgischen Elektrotechnischen Ausschusses VoG (BEA) |
(1). Der BEA wird einem Markenausschuss vorstehen, der die | (1). Der BEA wird einem Markenausschuss vorstehen, der die |
Zertifizierungsvorschriften festlegt. Die Alarmsysteme bzw. | Zertifizierungsvorschriften festlegt. Die Alarmsysteme bzw. |
-komponenten werden von akkreditierten Privateinrichtungen | -komponenten werden von akkreditierten Privateinrichtungen |
zertifiziert. Die Prüfstellen werden ein- und dasselbe Zeichen | zertifiziert. Die Prüfstellen werden ein- und dasselbe Zeichen |
ausgeben, das auf allen zertifizierten Systemen und Komponenten | ausgeben, das auf allen zertifizierten Systemen und Komponenten |
angebracht wird. Dieses Zeichen erhält den Namen « INCERT » für « | angebracht wird. Dieses Zeichen erhält den Namen « INCERT » für « |
INtrusion CERTification ». | INtrusion CERTification ». |
Die Deregulierung dieses Marktes hat ebenfalls zur Folge, dass die « | Die Deregulierung dieses Marktes hat ebenfalls zur Folge, dass die « |
alten Systeme », die den früheren Vorschriften nicht genügt haben, im | alten Systeme », die den früheren Vorschriften nicht genügt haben, im |
Prinzip weiter benutzt werden dürfen. Diese « alten Systeme » müssen | Prinzip weiter benutzt werden dürfen. Diese « alten Systeme » müssen |
aber gemäss den neuen Benutzungsmodalitäten eingesetzt werden. | aber gemäss den neuen Benutzungsmodalitäten eingesetzt werden. |
2. Verpflichtungen der Benutzer | 2. Verpflichtungen der Benutzer |
Die nachstehend im vorliegenden Rundschreiben beschriebenen | Die nachstehend im vorliegenden Rundschreiben beschriebenen |
Verpflichtungen sind nur auf Alarmsysteme anwendbar, die in einer | Verpflichtungen sind nur auf Alarmsysteme anwendbar, die in einer |
Immobilie installiert sind, die mit einer Aussensirene, einem | Immobilie installiert sind, die mit einer Aussensirene, einem |
Aussenlicht oder einem Meldesystem ausgestattet ist (Artikel 2). Was | Aussenlicht oder einem Meldesystem ausgestattet ist (Artikel 2). Was |
bedeutet diese Bestimmung? | bedeutet diese Bestimmung? |
Eine « Aussensirene » ist nicht nur eine Sirene, die an der | Eine « Aussensirene » ist nicht nur eine Sirene, die an der |
Aussenseite eines Gebäudes angebracht ist, sondern auch jedes Gerät, | Aussenseite eines Gebäudes angebracht ist, sondern auch jedes Gerät, |
das im geschützten Gut installiert ist, aber ebenfalls draussen hörbar | das im geschützten Gut installiert ist, aber ebenfalls draussen hörbar |
ist. Letztere Situation ist sehr häufig in Appartmenthäusern | ist. Letztere Situation ist sehr häufig in Appartmenthäusern |
anzutreffen (Artikel 1 Nummer 2). | anzutreffen (Artikel 1 Nummer 2). |
Ein « Aussenlicht » ist jedes Dreh- beziehungsweise Blinklicht, das | Ein « Aussenlicht » ist jedes Dreh- beziehungsweise Blinklicht, das |
von der öffentlichen Strasse aus sichtbar ist. Dies gilt ebenfalls, | von der öffentlichen Strasse aus sichtbar ist. Dies gilt ebenfalls, |
wenn es im geschützten Gut selbst (z.B. im Schaufenster eines | wenn es im geschützten Gut selbst (z.B. im Schaufenster eines |
Geschäfts) installiert ist. | Geschäfts) installiert ist. |
Ein « Meldesystem » ist jedes Kommunikationsmittel, durch das eine | Ein « Meldesystem » ist jedes Kommunikationsmittel, durch das eine |
Person, die sich nicht im geschützten Gut befindet, von einem | Person, die sich nicht im geschützten Gut befindet, von einem |
Alarmsignal benachrichtigt werden kann (Artikel 1 Nummer 3). Unter « | Alarmsignal benachrichtigt werden kann (Artikel 1 Nummer 3). Unter « |
Meldesystem » ist zum Beispiel ein Modem beziehungsweise ein | Meldesystem » ist zum Beispiel ein Modem beziehungsweise ein |
Telefongerät zu verstehen, mit dem automatische Telefonanrufe getätigt | Telefongerät zu verstehen, mit dem automatische Telefonanrufe getätigt |
werden. | werden. |
Für Systeme, die nicht mit einer Aussensirene, einem Aussenlicht oder | Für Systeme, die nicht mit einer Aussensirene, einem Aussenlicht oder |
einem Meldesystem ausgestattet sind, bestehen keine Verpflichtungen | einem Meldesystem ausgestattet sind, bestehen keine Verpflichtungen |
für die Benutzer. Dies ist zum Beispiel der Fall für Systeme, die | für die Benutzer. Dies ist zum Beispiel der Fall für Systeme, die |
ausschliesslich benutzt werden, um jemanden zu alarmieren, der sich | ausschliesslich benutzt werden, um jemanden zu alarmieren, der sich |
innerhalb eines Gebäudes, aber ausserhalb des geschützten Bereichs | innerhalb eines Gebäudes, aber ausserhalb des geschützten Bereichs |
befindet. Hier gibt es jedoch eine Ausnahme: die Bestimmung, mit der | befindet. Hier gibt es jedoch eine Ausnahme: die Bestimmung, mit der |
die Benutzung von Komponenten verboten wird, die das effiziente | die Benutzung von Komponenten verboten wird, die das effiziente |
Eingreifen der Hilfsdienste beeinträchtigen oder Personen Verletzungen | Eingreifen der Hilfsdienste beeinträchtigen oder Personen Verletzungen |
zufügen können (siehe Nummer 2.5). Diese Regel gilt für alle | zufügen können (siehe Nummer 2.5). Diese Regel gilt für alle |
Alarmsysteme. | Alarmsysteme. |
2.1 Erste Installierung | 2.1 Erste Installierung |
2.1.1 Installierung | 2.1.1 Installierung |
Die Tatsache, dass bestimmte auf dem Markt angebotene Alarmsysteme | Die Tatsache, dass bestimmte auf dem Markt angebotene Alarmsysteme |
nicht unbedingt von Qualität sind, muss durch ein anderes Kettenglied | nicht unbedingt von Qualität sind, muss durch ein anderes Kettenglied |
ausgeglichen werden. Das ist der Installateur. Nach wie vor kann der | ausgeglichen werden. Das ist der Installateur. Nach wie vor kann der |
Benutzer sich dafür entscheiden, sein Alarmsystem von einem Fachmann | Benutzer sich dafür entscheiden, sein Alarmsystem von einem Fachmann |
installieren zu lassen. Letzterer muss ein Personalmitglied eines | installieren zu lassen. Letzterer muss ein Personalmitglied eines |
zugelassenen Sicherheitsunternehmens sein. Der Benutzer erkennt ein | zugelassenen Sicherheitsunternehmens sein. Der Benutzer erkennt ein |
zugelassenes Sicherheitsunternehmen an der Zulassungsnummer des | zugelassenes Sicherheitsunternehmen an der Zulassungsnummer des |
Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres, die auf allen Dokumenten des | Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres, die auf allen Dokumenten des |
Unternehmens erscheint, auf den Werbeprospekten, Verträgen, Rechnungen | Unternehmens erscheint, auf den Werbeprospekten, Verträgen, Rechnungen |
und Visitenkarten. Der Benutzer darf sein Alarmsystem auch selbst | und Visitenkarten. Der Benutzer darf sein Alarmsystem auch selbst |
installieren (Artikel 4 § 1). | installieren (Artikel 4 § 1). |
2.1.2 Überprüfung | 2.1.2 Überprüfung |
In beiden Fällen wird das Sicherheitsunternehmen, noch bevor es das | In beiden Fällen wird das Sicherheitsunternehmen, noch bevor es das |
System gebrauchsfertig macht, eine doppelte Überprüfung durchführen | System gebrauchsfertig macht, eine doppelte Überprüfung durchführen |
(Artikel 4 § 2). Einerseits muss es feststellen, dass das Alarmsystem | (Artikel 4 § 2). Einerseits muss es feststellen, dass das Alarmsystem |
kein falsches Alarmsignal erzeugt beziehungsweise dass, im umgekehrten | kein falsches Alarmsignal erzeugt beziehungsweise dass, im umgekehrten |
Fall, das System bei tatsächlichem Eindringen das gewünschte | Fall, das System bei tatsächlichem Eindringen das gewünschte |
Alarmsignal erzeugt. Dabei kann es sich auf das von der Prüfstelle | Alarmsignal erzeugt. Dabei kann es sich auf das von der Prüfstelle |
ausgestellte Qualitätszeugnis verlassen. Andererseits muss es | ausgestellte Qualitätszeugnis verlassen. Andererseits muss es |
ebenfalls überprüfen, ob das Material nach den Regeln des Fachs und | ebenfalls überprüfen, ob das Material nach den Regeln des Fachs und |
gemäss den gesetzlichen Anforderungen installiert ist. Die | gemäss den gesetzlichen Anforderungen installiert ist. Die |
gesetzlichen Anforderungen sind im Königlichen Erlass festgelegt | gesetzlichen Anforderungen sind im Königlichen Erlass festgelegt |
(Artikel 6 und 9) und werden zudem im vorliegenden Rundschreiben | (Artikel 6 und 9) und werden zudem im vorliegenden Rundschreiben |
erläutert (Nummern 2.4 und 2.5). Die Regeln des Fachs können zum | erläutert (Nummern 2.4 und 2.5). Die Regeln des Fachs können zum |
Beispiel vom BEA ausgearbeitet werden. | Beispiel vom BEA ausgearbeitet werden. |
Wie bei der technischen Kontrolle zum Beispiel in der Automobilbranche | Wie bei der technischen Kontrolle zum Beispiel in der Automobilbranche |
geben die Feststellungen der Sicherheitsunternehmen natürlich nur den | geben die Feststellungen der Sicherheitsunternehmen natürlich nur den |
Zustand zum Zeitpunkt, zu dem die Installation gebrauchsfertig ist, | Zustand zum Zeitpunkt, zu dem die Installation gebrauchsfertig ist, |
wieder. Später vom Benutzer oder von einem anderen | wieder. Später vom Benutzer oder von einem anderen |
Sicherheitsunternehmen vorgenommene Änderungen, das Anbringen | Sicherheitsunternehmen vorgenommene Änderungen, das Anbringen |
bestimmter Änderungen am geschützten Gut (zum Beispiel das Hinzufügen | bestimmter Änderungen am geschützten Gut (zum Beispiel das Hinzufügen |
einer Wärmequelle), schlechte Wartung oder zufällige Pannen können zum | einer Wärmequelle), schlechte Wartung oder zufällige Pannen können zum |
Beispiel die Ursache für « technische » Fehlalarme sein. Dafür kann | Beispiel die Ursache für « technische » Fehlalarme sein. Dafür kann |
das mit der ursprünglichen Überprüfung beauftragte | das mit der ursprünglichen Überprüfung beauftragte |
Sicherheitsunternehmen natürlich nicht verantwortlich gemacht werden. | Sicherheitsunternehmen natürlich nicht verantwortlich gemacht werden. |
Nach der Überprüfung füllt der Verantwortliche des zugelassenen | Nach der Überprüfung füllt der Verantwortliche des zugelassenen |
Sicherheitsunternehmens im Benutzerheft Rubrik III « Installiertes | Sicherheitsunternehmens im Benutzerheft Rubrik III « Installiertes |
Alarmsystem » aus. Diese Pflicht muss nur einmal erfüllt werden, | Alarmsystem » aus. Diese Pflicht muss nur einmal erfüllt werden, |
nämlich bevor das System zum ersten Mal gebrauchsfertig gemacht wird. | nämlich bevor das System zum ersten Mal gebrauchsfertig gemacht wird. |
2.2 Erste Benutzung | 2.2 Erste Benutzung |
2.2.1 Erste Installierung und erste Benutzung | 2.2.1 Erste Installierung und erste Benutzung |
Obwohl dies im Königlichen Erlass nicht ausdrücklich bestimmt wird, | Obwohl dies im Königlichen Erlass nicht ausdrücklich bestimmt wird, |
folgt aus der Logik der Regelung, dass « erste Installierung » nicht | folgt aus der Logik der Regelung, dass « erste Installierung » nicht |
gleich « erste Benutzung » ist. Während die Installierung auf das | gleich « erste Benutzung » ist. Während die Installierung auf das |
Alarmsystem bezogen ist, ist die Benutzung auf die Person bezogen, die | Alarmsystem bezogen ist, ist die Benutzung auf die Person bezogen, die |
damit umgeht. Die Verpflichtungen in Bezug auf die Installierung sind | damit umgeht. Die Verpflichtungen in Bezug auf die Installierung sind |
also einmalig, während die Verpflichtungen in Bezug auf die erste | also einmalig, während die Verpflichtungen in Bezug auf die erste |
Inbetriebnahme jedes Mal eingehalten werden müssen, wenn ein neuer | Inbetriebnahme jedes Mal eingehalten werden müssen, wenn ein neuer |
Benutzer ein bestehendes System übernimmt (zum Beispiel ein neuer | Benutzer ein bestehendes System übernimmt (zum Beispiel ein neuer |
Mieter eines Gebäudes, das bereits mit einem Alarmsystem ausgerüstet | Mieter eines Gebäudes, das bereits mit einem Alarmsystem ausgerüstet |
ist). | ist). |
Die Verpflichtungen des Benutzers beziehen sich auf die dem Benutzer | Die Verpflichtungen des Benutzers beziehen sich auf die dem Benutzer |
erteilten Informationen, auf das Benutzerheft und auf die Meldung des | erteilten Informationen, auf das Benutzerheft und auf die Meldung des |
Systems bei der lokalen Polizei. | Systems bei der lokalen Polizei. |
2.2.2 Information des Benutzers | 2.2.2 Information des Benutzers |
Das Sicherheitsunternehmen ist verpflichtet, den neuen Benutzer über | Das Sicherheitsunternehmen ist verpflichtet, den neuen Benutzer über |
die Bestimmungen des Königlichen Erlasses zu informieren (Artikel 4 § | die Bestimmungen des Königlichen Erlasses zu informieren (Artikel 4 § |
3), und es sollte ihm auch die in vorliegendem Rundschreiben | 3), und es sollte ihm auch die in vorliegendem Rundschreiben |
enthaltenen Erläuterungen mitteilen. | enthaltenen Erläuterungen mitteilen. |
2.2.3 Benutzerheft | 2.2.3 Benutzerheft |
Zu jedem Alarmsystem gehört ein Benutzerheft (Artikel 3). Dieses Heft, | Zu jedem Alarmsystem gehört ein Benutzerheft (Artikel 3). Dieses Heft, |
das das Sicherheitsunternehmen jedem neuen Benutzer aushändigt, | das das Sicherheitsunternehmen jedem neuen Benutzer aushändigt, |
besteht aus festen, nummerierten Seiten. Es kann vom | besteht aus festen, nummerierten Seiten. Es kann vom |
Sicherheitsunternehmen oder zum Beispiel von einer Berufsorganisation | Sicherheitsunternehmen oder zum Beispiel von einer Berufsorganisation |
auf der Grundlage des Musters angefertigt werden, das sich in der | auf der Grundlage des Musters angefertigt werden, das sich in der |
Anlage zum Königlichen Erlass befindet. Das Benutzerheft beinhaltet | Anlage zum Königlichen Erlass befindet. Das Benutzerheft beinhaltet |
einen kurzen Überblick über das Alarmsystem: den Beweis der | einen kurzen Überblick über das Alarmsystem: den Beweis der |
Überprüfung der Installation, die Meldung bei der lokalen Polizei, die | Überprüfung der Installation, die Meldung bei der lokalen Polizei, die |
jährliche Wartung usw. Der Benutzer sorgt dafür, dass das ausgefüllte | jährliche Wartung usw. Der Benutzer sorgt dafür, dass das ausgefüllte |
Benutzerheft sich immer bei der Zentraleinheit des Alarmsystems | Benutzerheft sich immer bei der Zentraleinheit des Alarmsystems |
befindet. Er ist dafür verantwortlich, dass alle Rubriken ausgefüllt | befindet. Er ist dafür verantwortlich, dass alle Rubriken ausgefüllt |
sind. Die Polizei kann jederzeit darin Einsicht nehmen. Das | sind. Die Polizei kann jederzeit darin Einsicht nehmen. Das |
Benutzerheft ist den neuen Rechtsvorschriften angepasst. Bei der | Benutzerheft ist den neuen Rechtsvorschriften angepasst. Bei der |
Überprüfung müssen nur die Rubriken in Bezug auf die ursprüngliche | Überprüfung müssen nur die Rubriken in Bezug auf die ursprüngliche |
Überprüfung der Installation und die jährliche Wartung unbedingt | Überprüfung der Installation und die jährliche Wartung unbedingt |
ausgefüllt werden. Das Sicherheitsunternehmen darf das Benutzerheft | ausgefüllt werden. Das Sicherheitsunternehmen darf das Benutzerheft |
mit nicht obligatorischen Informationen in Bezug auf Überprüfung und | mit nicht obligatorischen Informationen in Bezug auf Überprüfung und |
Rechtsvorschriften ergänzen. | Rechtsvorschriften ergänzen. |
Bei Übernahme eines Alarmsystems durch einen neuen Benutzer muss ein | Bei Übernahme eines Alarmsystems durch einen neuen Benutzer muss ein |
neues Benutzerheft erstellt werden. Es ist ratsam, ebenfalls das alte | neues Benutzerheft erstellt werden. Es ist ratsam, ebenfalls das alte |
Benutzerheft, sofern es noch vorhanden ist, am Ort, wo das Alarmsystem | Benutzerheft, sofern es noch vorhanden ist, am Ort, wo das Alarmsystem |
installiert ist, aufzubewahren. | installiert ist, aufzubewahren. |
2.2.4 Meldung bei der lokalen Polizei | 2.2.4 Meldung bei der lokalen Polizei |
Der Benutzer muss der lokalen Polizei die erste Inbetriebnahme des | Der Benutzer muss der lokalen Polizei die erste Inbetriebnahme des |
Systems melden (Artikel 5). Die Polizei muss wissen, wer in ihrer | Systems melden (Artikel 5). Die Polizei muss wissen, wer in ihrer |
Polizeizone über welches System verfügt. Diese Meldung kann sich als | Polizeizone über welches System verfügt. Diese Meldung kann sich als |
sehr nützlich erweisen, wenn die Polizei bei einem Alarmruf | sehr nützlich erweisen, wenn die Polizei bei einem Alarmruf |
unvollständige Informationen erhält. Die Meldung muss dem Korpschef | unvollständige Informationen erhält. Die Meldung muss dem Korpschef |
der Polizeizone gemacht werden, zu der die Gemeinde, wo das | der Polizeizone gemacht werden, zu der die Gemeinde, wo das |
Alarmsystem installiert ist, gehört. Der Benutzer legt der Polizei das | Alarmsystem installiert ist, gehört. Der Benutzer legt der Polizei das |
Benutzerheft vor, die Rubrik IV « Erklärung bezüglich des Alarmsystems | Benutzerheft vor, die Rubrik IV « Erklärung bezüglich des Alarmsystems |
» ausfüllt und darin ihren Stempel anbringt. | » ausfüllt und darin ihren Stempel anbringt. |
Die frühere Verpflichtung, der Polizei auch Namen und Adresse von zwei | Die frühere Verpflichtung, der Polizei auch Namen und Adresse von zwei |
Kontaktpersonen zu geben, fällt weg. | Kontaktpersonen zu geben, fällt weg. |
Auch wenn dies nicht ausdrücklich verlangt wird, so wäre es doch | Auch wenn dies nicht ausdrücklich verlangt wird, so wäre es doch |
wünschenswert, dass der Benutzer dem Korpschef der lokalen Polizei | wünschenswert, dass der Benutzer dem Korpschef der lokalen Polizei |
auch meldet, dass er ein Alarmsystem nicht mehr benutzt. | auch meldet, dass er ein Alarmsystem nicht mehr benutzt. |
2.3 Jährliche Wartung | 2.3 Jährliche Wartung |
Der Benutzer ist verpflichtet, einen Vertrag abzuschliessen, durch den | Der Benutzer ist verpflichtet, einen Vertrag abzuschliessen, durch den |
er ein Sicherheitsunternehmen mit der jährlichen Wartung des Systems | er ein Sicherheitsunternehmen mit der jährlichen Wartung des Systems |
beauftragt (Artikel 7). Er kann die Wartungsfirma frei wählen. Wenn | beauftragt (Artikel 7). Er kann die Wartungsfirma frei wählen. Wenn |
ein Sicherheitsunternehmen eine Wartung « übernimmt », trifft das | ein Sicherheitsunternehmen eine Wartung « übernimmt », trifft das |
ursprüngliche Unternehmen die nötigen Massnahmen, um dem übernehmenden | ursprüngliche Unternehmen die nötigen Massnahmen, um dem übernehmenden |
Unternehmen den notwendigen Zugang zum Alarmsystem zu ermöglichen. | Unternehmen den notwendigen Zugang zum Alarmsystem zu ermöglichen. |
Die jährliche Wartung ist keine reine Formalität. Daher ist es | Die jährliche Wartung ist keine reine Formalität. Daher ist es |
wichtig, dass man sich hierbei nach den Regeln des Fachs richtet. | wichtig, dass man sich hierbei nach den Regeln des Fachs richtet. |
Anlässlich der obligatorischen jährlichen Wartung trifft das | Anlässlich der obligatorischen jährlichen Wartung trifft das |
Sicherheitsunternehmen die nötigen Massnahmen, um vorhersehbaren | Sicherheitsunternehmen die nötigen Massnahmen, um vorhersehbaren |
Fehlalarmen vorzubeugen und das bestehende Alarmsystem den | Fehlalarmen vorzubeugen und das bestehende Alarmsystem den |
gesetzlichen Normen anzupassen. Hierfür ist vor allem die erste | gesetzlichen Normen anzupassen. Hierfür ist vor allem die erste |
jährliche Wartung nach dem 29. Juli 2002 wichtig. Bei dieser | jährliche Wartung nach dem 29. Juli 2002 wichtig. Bei dieser |
Gelegenheit wird das Sicherheitsunternehmen insbesondere folgende | Gelegenheit wird das Sicherheitsunternehmen insbesondere folgende |
Handlungen durchführen müssen: | Handlungen durchführen müssen: |
- den Benutzer mit einem neuen Benutzerheft ausstatten (siehe Nummer | - den Benutzer mit einem neuen Benutzerheft ausstatten (siehe Nummer |
2.2.3), | 2.2.3), |
- den Benutzer informieren (siehe Nummer 2.2.2), | - den Benutzer informieren (siehe Nummer 2.2.2), |
- eine Überprüfung durchführen, wie sie in Nummer 2.1 des vorliegenden | - eine Überprüfung durchführen, wie sie in Nummer 2.1 des vorliegenden |
Rundschreibens erwähnt ist, | Rundschreibens erwähnt ist, |
- die Konformität der Aussensirenen und des Aussenlichts überprüfen | - die Konformität der Aussensirenen und des Aussenlichts überprüfen |
(siehe Nummer 2.4.1), | (siehe Nummer 2.4.1), |
- gegebenenfalls ein Aussenlicht anbringen (siehe Nummer 2.4.2), | - gegebenenfalls ein Aussenlicht anbringen (siehe Nummer 2.4.2), |
- überprüfen, ob die Anlage mit verbotenen Komponenten ausgestattet | - überprüfen, ob die Anlage mit verbotenen Komponenten ausgestattet |
ist (siehe Nummer 2.5). | ist (siehe Nummer 2.5). |
Nach jeder Wartung füllt der Verantwortliche des zugelassenen | Nach jeder Wartung füllt der Verantwortliche des zugelassenen |
Sicherheitsunternehmens im Benutzerheft RubrikV Kontrolle des | Sicherheitsunternehmens im Benutzerheft RubrikV Kontrolle des |
Alarmsystems » aus. | Alarmsystems » aus. |
2.4 Aussensirene und Aussenlicht | 2.4 Aussensirene und Aussenlicht |
Zwei Komponenten unterliegen besonderen Regeln: die Aussensirene und | Zwei Komponenten unterliegen besonderen Regeln: die Aussensirene und |
das Aussenlicht. | das Aussenlicht. |
2.4.1 Aussensirene | 2.4.1 Aussensirene |
Was unter einer Aussensirene zu verstehen ist, ist oben bereits | Was unter einer Aussensirene zu verstehen ist, ist oben bereits |
erwähnt worden (siehe Nummer 2). Bei Alarm darf sie höchstens drei | erwähnt worden (siehe Nummer 2). Bei Alarm darf sie höchstens drei |
Minuten lang Tonsignale erzeugen; ausnahmsweise, im Fall von Sabotage | Minuten lang Tonsignale erzeugen; ausnahmsweise, im Fall von Sabotage |
am Alarmsystem, darf dies bis zu acht Minuten dauern (Artikel 6 § 1). | am Alarmsystem, darf dies bis zu acht Minuten dauern (Artikel 6 § 1). |
Mit dieser Einschränkung soll verhindert werden, dass der Sirenenlärm | Mit dieser Einschränkung soll verhindert werden, dass der Sirenenlärm |
die nächtliche Ruhe der Anrainer länger stört. Andererseits kann eine | die nächtliche Ruhe der Anrainer länger stört. Andererseits kann eine |
Sirene eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Einbrecher haben. | Sirene eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Einbrecher haben. |
Die Begrenzung der Betriebsdauer auf drei Minuten ist zu verstehen als | Die Begrenzung der Betriebsdauer auf drei Minuten ist zu verstehen als |
eine Betriebsdauer pro Alarmsignal nach einer Meldung. Eine | eine Betriebsdauer pro Alarmsignal nach einer Meldung. Eine |
Aussensirene darf also drei Minuten lang Tonsignale erzeugen. Bevor | Aussensirene darf also drei Minuten lang Tonsignale erzeugen. Bevor |
sie dann wieder drei Minuten lang in Betrieb sein darf, muss eine neue | sie dann wieder drei Minuten lang in Betrieb sein darf, muss eine neue |
Meldung vorliegen. | Meldung vorliegen. |
Die vor Ort anwesende Polizei ist natürlich nicht imstande, diese | Die vor Ort anwesende Polizei ist natürlich nicht imstande, diese |
technische Angelegenheit einzuschätzen. Sie wird wahrscheinlich ein | technische Angelegenheit einzuschätzen. Sie wird wahrscheinlich ein |
Protokoll erstellen, wenn das Tonsignal die vorschriftsmässige | Protokoll erstellen, wenn das Tonsignal die vorschriftsmässige |
Zeitbegrenzung überschritten hat. Der Benutzer muss dagegen im Rahmen | Zeitbegrenzung überschritten hat. Der Benutzer muss dagegen im Rahmen |
seiner Verteidigung den Beweis erbringen können, dass die Tonsignale | seiner Verteidigung den Beweis erbringen können, dass die Tonsignale |
ausschliesslich gemäss den oben dargelegten Modalitäten erzeugt worden | ausschliesslich gemäss den oben dargelegten Modalitäten erzeugt worden |
sind. | sind. |
2.4.2 Aussenlicht | 2.4.2 Aussenlicht |
Für Wachleute, Polizisten oder Hilfsdienste, die sich ausschliesslich | Für Wachleute, Polizisten oder Hilfsdienste, die sich ausschliesslich |
nach dem Ton orientieren, ist nicht immer klar, von woher der Alarm | nach dem Ton orientieren, ist nicht immer klar, von woher der Alarm |
ausgeht. Dies ist sicher der Fall in Appartementhäusern oder in | ausgeht. Dies ist sicher der Fall in Appartementhäusern oder in |
grossen Industriestätten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Nachbar | grossen Industriestätten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Nachbar |
oder eine vorbeifahrende Polizeistreife eine Sirene hört und den Alarm | oder eine vorbeifahrende Polizeistreife eine Sirene hört und den Alarm |
bemerkt, bevor die Polizei gerufen wird und somit ohne dass die | bemerkt, bevor die Polizei gerufen wird und somit ohne dass die |
Polizisten die genaue Alarmadresse kennen, ist in der Tat nur gering. | Polizisten die genaue Alarmadresse kennen, ist in der Tat nur gering. |
Ein Dreh- oder Blinklicht kann eine Lösung sein: Es macht den genauen | Ein Dreh- oder Blinklicht kann eine Lösung sein: Es macht den genauen |
Ort des Alarms sichtbar. Die Benutzung eines Aussenlichts ist | Ort des Alarms sichtbar. Die Benutzung eines Aussenlichts ist |
fakultatif, ausser wenn eine Aussensirene benutzt wird. In diesem Fall | fakultatif, ausser wenn eine Aussensirene benutzt wird. In diesem Fall |
ist ein von der öffentlichen Strasse aus sichtbares Aussenlicht | ist ein von der öffentlichen Strasse aus sichtbares Aussenlicht |
Pflicht (Artikel 6 § 2). Wenn dies nicht möglich ist, weil das | Pflicht (Artikel 6 § 2). Wenn dies nicht möglich ist, weil das |
geschützte Gut zum Beispiel zu weit von der öffentlichen Strasse | geschützte Gut zum Beispiel zu weit von der öffentlichen Strasse |
entfernt liegt, muss das Aussenlicht möglichst nahe an der | entfernt liegt, muss das Aussenlicht möglichst nahe an der |
öffentlichen Strasse angebracht werden, damit es von einer | öffentlichen Strasse angebracht werden, damit es von einer |
Polizeistreife bemerkt werden kann. Das Aussenlicht erzeugt | Polizeistreife bemerkt werden kann. Das Aussenlicht erzeugt |
Lichtsignale bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Alarm vom Benutzer oder | Lichtsignale bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Alarm vom Benutzer oder |
seiner Kontaktperson ausgeschaltet wird. | seiner Kontaktperson ausgeschaltet wird. |
2.5 Verbotene Komponenten | 2.5 Verbotene Komponenten |
Ein Alarmsystem ist ursprünglich passiv. Die Funktionen der | Ein Alarmsystem ist ursprünglich passiv. Die Funktionen der |
angeschlossenen Komponenten sind gewöhnlich auf eine passive | angeschlossenen Komponenten sind gewöhnlich auf eine passive |
Abschreckung beschränkt, zum Beispiel durch ein Licht oder einen Ton | Abschreckung beschränkt, zum Beispiel durch ein Licht oder einen Ton |
und eine Warnung des rechtmässigen Benutzers beziehungsweise | und eine Warnung des rechtmässigen Benutzers beziehungsweise |
desjenigen, der in seinem Namen auftritt, oder durch die Übertragung | desjenigen, der in seinem Namen auftritt, oder durch die Übertragung |
von Signalen. Durch den schnellen technologischen Fortschritt ist es | von Signalen. Durch den schnellen technologischen Fortschritt ist es |
möglich, im Fall eines unerlaubten Eindringens aktiv und auch | möglich, im Fall eines unerlaubten Eindringens aktiv und auch |
automatisch über Komponenten, die an das Alarmsystem angeschlossen | automatisch über Komponenten, die an das Alarmsystem angeschlossen |
sind, einzugreifen. Da diese Entwicklung 1991 noch nicht begonnen | sind, einzugreifen. Da diese Entwicklung 1991 noch nicht begonnen |
hatte, sind die diesbezüglichen Rechtsvorschriften noch nicht daran | hatte, sind die diesbezüglichen Rechtsvorschriften noch nicht daran |
angepasst worden. Ebenso wenig ist voraussehbar, wie dieser | angepasst worden. Ebenso wenig ist voraussehbar, wie dieser |
Sicherheitsaspekt sich künftig entwickeln wird. | Sicherheitsaspekt sich künftig entwickeln wird. |
2.5.1 Ausgangspunkt | 2.5.1 Ausgangspunkt |
Angesichts dieser Umstände müssen die Behörden diese Entwicklung mit | Angesichts dieser Umstände müssen die Behörden diese Entwicklung mit |
der nötigen Vorsicht angehen. Einerseits ist es sicherlich nicht | der nötigen Vorsicht angehen. Einerseits ist es sicherlich nicht |
angebracht, neue Entwicklungen, die zu einer effizienteren | angebracht, neue Entwicklungen, die zu einer effizienteren |
Kriminalitätsvorbeugung beitragen, zu bremsen. Andererseits muss | Kriminalitätsvorbeugung beitragen, zu bremsen. Andererseits muss |
verhindert werden, dass die Benutzung neuer Technologien zusätzliche, | verhindert werden, dass die Benutzung neuer Technologien zusätzliche, |
jedoch unannehmbare Nebenwirkungen haben kann. Dies ist umso | jedoch unannehmbare Nebenwirkungen haben kann. Dies ist umso |
wichtiger, als die blinde Aktivierung einer Komponente, was ja den | wichtiger, als die blinde Aktivierung einer Komponente, was ja den |
Alarmsystemen eigen ist, nicht nur für unerwünschte Eindringlinge, | Alarmsystemen eigen ist, nicht nur für unerwünschte Eindringlinge, |
sondern bei falschem Alarm auch für gewünschte Besucher oder den | sondern bei falschem Alarm auch für gewünschte Besucher oder den |
Benutzer selbst Folgen haben kann. Daher ist die Benutzung « aktiver » | Benutzer selbst Folgen haben kann. Daher ist die Benutzung « aktiver » |
Systeme zwar nicht strikt verboten, aber die Grenzen, die bei ihrer | Systeme zwar nicht strikt verboten, aber die Grenzen, die bei ihrer |
Benutzung absolut nicht überschritten werden dürfen, sind festgelegt | Benutzung absolut nicht überschritten werden dürfen, sind festgelegt |
(Artikel 6 § 3). Eine erste Auswirkung, die in jedem Fall verhindert | (Artikel 6 § 3). Eine erste Auswirkung, die in jedem Fall verhindert |
werden muss, ist die Beeinträchtigung des Eingreifens der | werden muss, ist die Beeinträchtigung des Eingreifens der |
Hilfsdienste. Es gibt nämlich Umstände, wo Personen, die sich im | Hilfsdienste. Es gibt nämlich Umstände, wo Personen, die sich im |
geschützten Gut aufhalten, in einer Gefahrenlage sind und dringend | geschützten Gut aufhalten, in einer Gefahrenlage sind und dringend |
Hilfe benötigen. Die Eingreifdienste müssen zum Beispiel nach einem | Hilfe benötigen. Die Eingreifdienste müssen zum Beispiel nach einem |
Notruf möglichst schnell und wirksam eingreifen können. Das gilt | Notruf möglichst schnell und wirksam eingreifen können. Das gilt |
sowohl für die Polizeidienste als auch für die Feuerwehr oder die | sowohl für die Polizeidienste als auch für die Feuerwehr oder die |
Ambulanzdienste. Die Benutzung von Komponenten, die sie dabei | Ambulanzdienste. Die Benutzung von Komponenten, die sie dabei |
behindern würden, ist also verboten. Eine zweite zu verhindernde Folge | behindern würden, ist also verboten. Eine zweite zu verhindernde Folge |
ist die Verletzung von Personen. Einzig die Behörden verfügen durch | ist die Verletzung von Personen. Einzig die Behörden verfügen durch |
die Polizeidienste über das Monopol der Anwendung von Gewalt gegenüber | die Polizeidienste über das Monopol der Anwendung von Gewalt gegenüber |
den Bürgern. Zudem ist diese Anwendung von Gewalt sehr strikt | den Bürgern. Zudem ist diese Anwendung von Gewalt sehr strikt |
geregelt. Diese Gegebenheit ist einer der Ecksteine unseres | geregelt. Diese Gegebenheit ist einer der Ecksteine unseres |
Rechtsstaats. Komponenten, durch deren Verwendung dieses Prinzip in | Rechtsstaats. Komponenten, durch deren Verwendung dieses Prinzip in |
Frage gestellt werden könnte, dürfen daher nicht zugelassen werden. | Frage gestellt werden könnte, dürfen daher nicht zugelassen werden. |
2.5.2 Anwendung | 2.5.2 Anwendung |
Die Polizeidienste werden von Fall zu Fall, je nach den konkreten | Die Polizeidienste werden von Fall zu Fall, je nach den konkreten |
Umständen, bestimmen müssen, ob es sich um diese verbotenen | Umständen, bestimmen müssen, ob es sich um diese verbotenen |
Nebenwirkungen handelt oder nicht, und gegebenenfalls ein Protokoll | Nebenwirkungen handelt oder nicht, und gegebenenfalls ein Protokoll |
erstellen müssen. Die Instanzen, die die Regeln des Fachs anwenden, | erstellen müssen. Die Instanzen, die die Regeln des Fachs anwenden, |
werden aufgefordert, diese Verbotsbestimmung mit der bestehenden | werden aufgefordert, diese Verbotsbestimmung mit der bestehenden |
Technologie und deren Möglichkeiten zu konfrontieren. In Erwartung | Technologie und deren Möglichkeiten zu konfrontieren. In Erwartung |
ihrer Schlussfolgerungen gibt es noch keine spezifische Liste der | ihrer Schlussfolgerungen gibt es noch keine spezifische Liste der |
Komponenten, deren Benutzung aus diesen Gründen verboten werden | Komponenten, deren Benutzung aus diesen Gründen verboten werden |
sollte. Hierzu fehlt noch die nötige Kenntnis und Erfahrung zum | sollte. Hierzu fehlt noch die nötige Kenntnis und Erfahrung zum |
Beispiel in Bezug auf die bestehenden oder kommenden Randtechniken | Beispiel in Bezug auf die bestehenden oder kommenden Randtechniken |
oder in Bezug auf die Rahmenbedingungen, mit denen die widersinnigen | oder in Bezug auf die Rahmenbedingungen, mit denen die widersinnigen |
Nebenwirkungen gegebenenfalls verhindert werden können. | Nebenwirkungen gegebenenfalls verhindert werden können. |
2.6 Fernsteuerung | 2.6 Fernsteuerung |
Die technologische Entwicklung ermöglicht es auch, ferngesteuerte | Die technologische Entwicklung ermöglicht es auch, ferngesteuerte |
Alarmsysteme zu benutzen und die im zentralen Datenspeicher eines | Alarmsysteme zu benutzen und die im zentralen Datenspeicher eines |
Alarmsystems enthaltenen Informationen einzusehen, abzufragen, zu | Alarmsystems enthaltenen Informationen einzusehen, abzufragen, zu |
ändern und zurückzusenden. Diese Verrichtungen werden in der Branche | ändern und zurückzusenden. Diese Verrichtungen werden in der Branche |
oft « up- » und « downloaden » genannt. Dieses Erleichterungssystem | oft « up- » und « downloaden » genannt. Dieses Erleichterungssystem |
darf erst verwendet werden, nachdem der Benutzer seine schriftliche | darf erst verwendet werden, nachdem der Benutzer seine schriftliche |
Erlaubnis erteilt hat. Es reicht aus, wenn dies nur einmal geschieht. | Erlaubnis erteilt hat. Es reicht aus, wenn dies nur einmal geschieht. |
Zudem darf diese Erlaubnis nur den nachstehenden beiden Einrichtungen | Zudem darf diese Erlaubnis nur den nachstehenden beiden Einrichtungen |
erteilt werden, und zwar in Bezug auf ihren jeweiligen Bereich und für | erteilt werden, und zwar in Bezug auf ihren jeweiligen Bereich und für |
ganz bestimmte Zwecke (Artikel 8). | ganz bestimmte Zwecke (Artikel 8). |
2.6.1 Sicherheitsunternehmen | 2.6.1 Sicherheitsunternehmen |
Zunächst muss das Sicherheitsunternehmen ein Alarmsystem in Bezug auf | Zunächst muss das Sicherheitsunternehmen ein Alarmsystem in Bezug auf |
technische Mängel fernwarten können, um es instand zu setzen | technische Mängel fernwarten können, um es instand zu setzen |
beziehungsweise dessen Parameter zu verändern. Der Begriff « instand | beziehungsweise dessen Parameter zu verändern. Der Begriff « instand |
setzen » umfasst auch das Angebot einer Unterstützung bei der Lösung | setzen » umfasst auch das Angebot einer Unterstützung bei der Lösung |
verschiedenster Probleme in Bezug auf die Benutzung des Alarmsystems. | verschiedenster Probleme in Bezug auf die Benutzung des Alarmsystems. |
Daher kann der Installateur das System lediglich zur Instandsetzung | Daher kann der Installateur das System lediglich zur Instandsetzung |
von seinem Betrieb aus über die Telefonleitung programmieren | von seinem Betrieb aus über die Telefonleitung programmieren |
beziehungsweise neu programmieren, er kann dem System Informationen | beziehungsweise neu programmieren, er kann dem System Informationen |
abfragen, das System testen oder beispielsweise bei einem technischen | abfragen, das System testen oder beispielsweise bei einem technischen |
Problem Hilfe zum Einschalten des Systems anbieten. | Problem Hilfe zum Einschalten des Systems anbieten. |
2.6.2 Alarmzentrale | 2.6.2 Alarmzentrale |
Die zweite Einrichtung ist die Alarmzentrale, die vom Benutzer | Die zweite Einrichtung ist die Alarmzentrale, die vom Benutzer |
eingeschaltet wird, um bei seiner Abwesenheit seine Aufgaben zu | eingeschaltet wird, um bei seiner Abwesenheit seine Aufgaben zu |
übernehmen und das Gut zu « bewachen ». Darum muss in diesem Fall nur | übernehmen und das Gut zu « bewachen ». Darum muss in diesem Fall nur |
die Alarmzentrale, und nicht das Sicherheitsunternehmen, das | die Alarmzentrale, und nicht das Sicherheitsunternehmen, das |
Alarmsystem ein- und ausschalten können. Die Alarmoperatoren müssen | Alarmsystem ein- und ausschalten können. Die Alarmoperatoren müssen |
ebenfalls Informationen abfragen können, um auf technischem Wege | ebenfalls Informationen abfragen können, um auf technischem Wege |
falsche von echten Alarmen unterscheiden zu können. Sie sind jedoch | falsche von echten Alarmen unterscheiden zu können. Sie sind jedoch |
nicht dazu berechtigt, das System zu programmieren oder das Programm | nicht dazu berechtigt, das System zu programmieren oder das Programm |
zu verändern; dies ist eine ausschliessliche Zuständigkeit der | zu verändern; dies ist eine ausschliessliche Zuständigkeit der |
Sicherheitsunternehmen. | Sicherheitsunternehmen. |
2.7 Alarmmeldungen | 2.7 Alarmmeldungen |
2.7.1 Verbotene unmittelbare Alarmmeldungen | 2.7.1 Verbotene unmittelbare Alarmmeldungen |
Unmittelbare Verbindungen von Alarmsystemen zu den Polizeidiensten | Unmittelbare Verbindungen von Alarmsystemen zu den Polizeidiensten |
sind im Prinzip verboten (Artikel 9 Absatz 1). Darunter sind alle | sind im Prinzip verboten (Artikel 9 Absatz 1). Darunter sind alle |
Alarmmeldungen zu verstehen, die ohne direkte menschliche Einwirkung | Alarmmeldungen zu verstehen, die ohne direkte menschliche Einwirkung |
zustandekommen. Beispiele: Alarmsignale, die unmittelbar bei der | zustandekommen. Beispiele: Alarmsignale, die unmittelbar bei der |
101-Zentrale eintreffen, oder eine automatische telefonische | 101-Zentrale eintreffen, oder eine automatische telefonische |
Tonbandmeldung. Hierdurch sollen die Telefonleitungen der | Tonbandmeldung. Hierdurch sollen die Telefonleitungen der |
Anrufzentralen der Polizei so weit wie möglich für Notrufe frei | Anrufzentralen der Polizei so weit wie möglich für Notrufe frei |
bleiben. Es wäre nicht verantwortbar, diese Leitungen mit wiederholten | bleiben. Es wäre nicht verantwortbar, diese Leitungen mit wiederholten |
Anrufen zu belasten, die zum Beispiel von falschen Alarmen stammen. | Anrufen zu belasten, die zum Beispiel von falschen Alarmen stammen. |
Der Minister des Innern kann nur eine Ausnahme für Alarmsysteme | Der Minister des Innern kann nur eine Ausnahme für Alarmsysteme |
machen, mit denen Gebäude geschützt werden sollen, die von | machen, mit denen Gebäude geschützt werden sollen, die von |
juristischen Personen öffentlichen Rechts benutzt werden (Artikel 9 | juristischen Personen öffentlichen Rechts benutzt werden (Artikel 9 |
Absatz 2). Diese Ausnahme ist zudem ausschliesslich aus Gründen der | Absatz 2). Diese Ausnahme ist zudem ausschliesslich aus Gründen der |
öffentlichen Ordnung oder Sicherheit zu verantworten. In diesem Fall | öffentlichen Ordnung oder Sicherheit zu verantworten. In diesem Fall |
muss der Benutzer nachweisen, dass eine unmittelbare Alarmmeldung, zum | muss der Benutzer nachweisen, dass eine unmittelbare Alarmmeldung, zum |
Beispiel von einer Alarmzentrale aus, nicht ausreichen kann. Der | Beispiel von einer Alarmzentrale aus, nicht ausreichen kann. Der |
diesbezügliche Antrag obliegt der juristischen Person öffentlichen | diesbezügliche Antrag obliegt der juristischen Person öffentlichen |
Rechts (Artikel 9 Absatz 3). Er umfasst eine mit Gründen versehene | Rechts (Artikel 9 Absatz 3). Er umfasst eine mit Gründen versehene |
Stellungnahme des Korpschefs der Polizeizone, zu der die Gemeinde, in | Stellungnahme des Korpschefs der Polizeizone, zu der die Gemeinde, in |
der sich das geschützte Gut befindet, gehört. | der sich das geschützte Gut befindet, gehört. |
Angesichts dieser neuen Bestimmung werden die bestehenden Anschlüsse | Angesichts dieser neuen Bestimmung werden die bestehenden Anschlüsse |
für unmittelbare Alarmübermittlungen erneut begutachtet werden müssen. | für unmittelbare Alarmübermittlungen erneut begutachtet werden müssen. |
2.7.2 Vorherige Überprüfung | 2.7.2 Vorherige Überprüfung |
Jede Anforderung der Polizei muss stets über eine unmittelbare | Jede Anforderung der Polizei muss stets über eine unmittelbare |
menschliche Vermittlung ablaufen. Doch zuallererst muss überprüft | menschliche Vermittlung ablaufen. Doch zuallererst muss überprüft |
werden, ob tatsächlich Anzeichen eines reellen Eindringens vorhanden | werden, ob tatsächlich Anzeichen eines reellen Eindringens vorhanden |
sind. Damit wird nämlich bezweckt, dass nur echte Alarme gemeldet | sind. Damit wird nämlich bezweckt, dass nur echte Alarme gemeldet |
werden. | werden. |
Darum ist je nach Fall der Benutzer, die Kontaktperson oder die | Darum ist je nach Fall der Benutzer, die Kontaktperson oder die |
Alarmzentrale verpflichtet, vor Benachrichtigung der Polizei zu | Alarmzentrale verpflichtet, vor Benachrichtigung der Polizei zu |
überprüfen, ob es sich um einen falschen Alarm handelt (Artikel 10 § | überprüfen, ob es sich um einen falschen Alarm handelt (Artikel 10 § |
1). Dies kann auf verschiedene Arten geschehen. | 1). Dies kann auf verschiedene Arten geschehen. |
Zu diesem Zweck habe ich die Alarmzentralen und die | Zu diesem Zweck habe ich die Alarmzentralen und die |
Sicherheitsunternehmen gebeten, gemeinsam ein Lastenheft des guten | Sicherheitsunternehmen gebeten, gemeinsam ein Lastenheft des guten |
Fachs zu erstellen. Inzwischen finden Sie nachstehend bereits einige | Fachs zu erstellen. Inzwischen finden Sie nachstehend bereits einige |
durchaus geläufige Beispiele: | durchaus geläufige Beispiele: |
- Jemand befindet oder begibt sich vor Ort und kontrolliert in der | - Jemand befindet oder begibt sich vor Ort und kontrolliert in der |
Nähe des geschützten Guts oder in diesem Gut, ob verdächtige Elemente | Nähe des geschützten Guts oder in diesem Gut, ob verdächtige Elemente |
vorhanden sind, die auf ein unerlaubtes Eindringen schliessen lassen, | vorhanden sind, die auf ein unerlaubtes Eindringen schliessen lassen, |
wie zum Beispiel Fussspuren im Garten, ein verdächtiges Fahrzeug, ein | wie zum Beispiel Fussspuren im Garten, ein verdächtiges Fahrzeug, ein |
zerbrochenes Fenster, verdächtige Geräusche usw. Trifft dies zu, | zerbrochenes Fenster, verdächtige Geräusche usw. Trifft dies zu, |
stellt er jede Aktion ein und benachrichtigt sofort die Polizei. | stellt er jede Aktion ein und benachrichtigt sofort die Polizei. |
- Der Benutzer überprüft mittels übermittelter Videobilder den Zustand | - Der Benutzer überprüft mittels übermittelter Videobilder den Zustand |
im Gebäude, wo ein Alarm gemeldet ist. | im Gebäude, wo ein Alarm gemeldet ist. |
- Eine Alarmzentrale oder eine Kommandozentrale eines Unternehmens | - Eine Alarmzentrale oder eine Kommandozentrale eines Unternehmens |
ruft den Benutzer an, um zu überprüfen, ob er nicht selbst einen | ruft den Benutzer an, um zu überprüfen, ob er nicht selbst einen |
falschen Alarm ausgelöst hat. | falschen Alarm ausgelöst hat. |
- Nach Auslösung des Alarms benachrichtigt eine Alarmzentrale ein | - Nach Auslösung des Alarms benachrichtigt eine Alarmzentrale ein |
Einsatzteam eines Wachunternehmens, das den Alarm vor Ort prüft. | Einsatzteam eines Wachunternehmens, das den Alarm vor Ort prüft. |
- Eine Alarmzentrale vergewissert sich auf technischem Wege, ob ein | - Eine Alarmzentrale vergewissert sich auf technischem Wege, ob ein |
tatsächliches Eindringen vorliegt, zum Beispiel durch eine Analyse der | tatsächliches Eindringen vorliegt, zum Beispiel durch eine Analyse der |
aufeinander folgenden Signale, der übereinstimmenden Signale mehrerer | aufeinander folgenden Signale, der übereinstimmenden Signale mehrerer |
Melder oder des übertragenen Bildmaterials usw. | Melder oder des übertragenen Bildmaterials usw. |
Des Weiteren besteht auch eine Überprüfungsmöglichkeit, wenn der | Des Weiteren besteht auch eine Überprüfungsmöglichkeit, wenn der |
Alarmoperator über ein an das Alarmsystem gekoppeltes Mikrofon hört, | Alarmoperator über ein an das Alarmsystem gekoppeltes Mikrofon hört, |
was sich im geschützten Raum abspielt. Ich möchte jedoch mit Nachdruck | was sich im geschützten Raum abspielt. Ich möchte jedoch mit Nachdruck |
davor warnen, dass diese Praxis zu einem Verstoss gegen Artikel 314bis | davor warnen, dass diese Praxis zu einem Verstoss gegen Artikel 314bis |
des Strafgesetzbuches führen kann. Nach diesem Artikel begeht man eine | des Strafgesetzbuches führen kann. Nach diesem Artikel begeht man eine |
strafbare Handlung, wenn man Gespräche, an denen man nicht teilnimmt, | strafbare Handlung, wenn man Gespräche, an denen man nicht teilnimmt, |
ohne die Zustimmung aller Teilnehmer dieser Kommunikation abhört oder | ohne die Zustimmung aller Teilnehmer dieser Kommunikation abhört oder |
abhören lässt, davon Kenntnis nimmt, sie aufzeichnet oder aufzeichnen | abhören lässt, davon Kenntnis nimmt, sie aufzeichnet oder aufzeichnen |
lässt. Diese Bestimmung betrifft die öffentliche Ordnung; der Benutzer | lässt. Diese Bestimmung betrifft die öffentliche Ordnung; der Benutzer |
darf der Alarmzentrale daher keine Erlaubnis geben, diese strafbaren | darf der Alarmzentrale daher keine Erlaubnis geben, diese strafbaren |
Handlungen trotzdem durchzuführen. | Handlungen trotzdem durchzuführen. |
Bei der Überprüfung von Alarmsignalen durch übertragenes Bildmaterial | Bei der Überprüfung von Alarmsignalen durch übertragenes Bildmaterial |
müssen die strikten Bestimmungen zum Schutz des Privatlebens | müssen die strikten Bestimmungen zum Schutz des Privatlebens |
eingehalten werden, wie sie im Gesetz vom 11. Dezember 1998 über die | eingehalten werden, wie sie im Gesetz vom 11. Dezember 1998 über die |
Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten sind. Für weitere | Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten sind. Für weitere |
diesbezügliche Informationen verweise ich auf den Ausschuss für den | diesbezügliche Informationen verweise ich auf den Ausschuss für den |
Schutz des Privatlebens, Avenue de la Porte de Hal / Hallepoortlaan | Schutz des Privatlebens, Avenue de la Porte de Hal / Hallepoortlaan |
5-8 in 1060 Brüssel, Tel. 02/542 72 16, Fax 02/542 72 16 [sic, zu | 5-8 in 1060 Brüssel, Tel. 02/542 72 16, Fax 02/542 72 16 [sic, zu |
lesen ist: Fax 02/542 72 01], Website www.privacy.fgov.be. | lesen ist: Fax 02/542 72 01], Website www.privacy.fgov.be. |
Die Verpflichtung der vorherigen Überprüfung muss nicht eingehalten | Die Verpflichtung der vorherigen Überprüfung muss nicht eingehalten |
werden, wenn nicht derjenige, der die Alarmmeldung erhalten hat, die | werden, wenn nicht derjenige, der die Alarmmeldung erhalten hat, die |
Polizei benachrichtigt, sondern ein Zeuge, zum Beispiel ein zufälliger | Polizei benachrichtigt, sondern ein Zeuge, zum Beispiel ein zufälliger |
Passant. | Passant. |
Die Überprüfung ist ebenfalls nicht verpflichtend, wenn der | Die Überprüfung ist ebenfalls nicht verpflichtend, wenn der |
Alarmmelder der Benutzer selbst ist, der sich zum Zeitpunkt des Alarms | Alarmmelder der Benutzer selbst ist, der sich zum Zeitpunkt des Alarms |
innerhalb des geschützten Guts befindet. | innerhalb des geschützten Guts befindet. |
2.7.3 Die eigentliche Alarmmeldung | 2.7.3 Die eigentliche Alarmmeldung |
Erst wenn der Alarmmelder zu dem Schluss kommt, dass der Alarm die | Erst wenn der Alarmmelder zu dem Schluss kommt, dass der Alarm die |
Folge eines unerlaubten Eindringens ist, meldet er ihn bei der | Folge eines unerlaubten Eindringens ist, meldet er ihn bei der |
Polizei. Hierbei handelt es sich um die lokale Polizei der Zone, in | Polizei. Hierbei handelt es sich um die lokale Polizei der Zone, in |
der das geschützte Gut sich befindet (Artikel 10 § 2). Der Alarmmelder | der das geschützte Gut sich befindet (Artikel 10 § 2). Der Alarmmelder |
muss folgende Angaben mitteilen: | muss folgende Angaben mitteilen: |
- seinen Namen und seine Telefonnummer, | - seinen Namen und seine Telefonnummer, |
- (wenn der Alarmmelder nicht der Benutzer ist) den Namen des | - (wenn der Alarmmelder nicht der Benutzer ist) den Namen des |
Benutzers des Alarmsystems, | Benutzers des Alarmsystems, |
- die Adresse des Orts des Alarms, | - die Adresse des Orts des Alarms, |
- die verdächtigen Elemente, die darauf schliessen lassen, dass der | - die verdächtigen Elemente, die darauf schliessen lassen, dass der |
Alarm die Folge eines unerlaubten Eindringens ist, | Alarm die Folge eines unerlaubten Eindringens ist, |
- den Namen und die Telefonnummer der Person, die beim Eintreffen der | - den Namen und die Telefonnummer der Person, die beim Eintreffen der |
Polizei am geschützten Gut anwesend sein wird. | Polizei am geschützten Gut anwesend sein wird. |
All diese Informationen müssen selbstverständlich nicht gemeldet | All diese Informationen müssen selbstverständlich nicht gemeldet |
werden, wenn: | werden, wenn: |
- ein Zeuge, der natürlich nicht über all diese Informationen verfügt, | - ein Zeuge, der natürlich nicht über all diese Informationen verfügt, |
die Polizei alarmiert, | die Polizei alarmiert, |
- der Alarmmelder sich innerhalb des geschützten Guts befindet und | - der Alarmmelder sich innerhalb des geschützten Guts befindet und |
dadurch nicht ohne Risiko reden kann. | dadurch nicht ohne Risiko reden kann. |
Der Alarmmelder ist für die korrekte Ausführung der in den Nummern | Der Alarmmelder ist für die korrekte Ausführung der in den Nummern |
2.7.2 und 2.7.3 (Artikel 10) erwähnten Verpflichtungen verantwortlich. | 2.7.2 und 2.7.3 (Artikel 10) erwähnten Verpflichtungen verantwortlich. |
2.8 Eingreifen der Polizei | 2.8 Eingreifen der Polizei |
Die Polizeidienste tragen jederzeit und unter allen Umständen zum | Die Polizeidienste tragen jederzeit und unter allen Umständen zum |
Schutz der Mitbürger bei und leisten ihnen den Beistand, den sie zu | Schutz der Mitbürger bei und leisten ihnen den Beistand, den sie zu |
erwarten berechtigt sind. Die Polizei muss deshalb jeden Anruf infolge | erwarten berechtigt sind. Die Polizei muss deshalb jeden Anruf infolge |
von Alarm mit der nötigen beruflichen Sorgfalt und unter | von Alarm mit der nötigen beruflichen Sorgfalt und unter |
Berücksichtigung ihrer Prioritäten behandeln. Die einfache | Berücksichtigung ihrer Prioritäten behandeln. Die einfache |
Feststellung der Tatsache, dass der Alarmmelder oder der Benutzer | Feststellung der Tatsache, dass der Alarmmelder oder der Benutzer |
nicht seine Verpflichtungen eingehalten hat, darf für den | nicht seine Verpflichtungen eingehalten hat, darf für den |
kontaktierten Polizeidienst kein Grund sein, den gemeldeten Alarm | kontaktierten Polizeidienst kein Grund sein, den gemeldeten Alarm |
ausser Acht zu lassen; es wird ein Protokoll erstellt und der | ausser Acht zu lassen; es wird ein Protokoll erstellt und der |
Betroffene kann mit einer entsprechenden Verwaltungsstrafe belegt | Betroffene kann mit einer entsprechenden Verwaltungsstrafe belegt |
werden. | werden. |
Laut der vorherigen Regelung mussten alle Benutzer zwei feste | Laut der vorherigen Regelung mussten alle Benutzer zwei feste |
Kontaktpersonen haben, deren Personalien der Polizei bekannt waren. | Kontaktpersonen haben, deren Personalien der Polizei bekannt waren. |
Damit wurde bezweckt, dass die Polizei sie im Fall eines Alarms | Damit wurde bezweckt, dass die Polizei sie im Fall eines Alarms |
kontaktieren kann, um gemeinsam das geschützte Gut zu betreten. Dieses | kontaktieren kann, um gemeinsam das geschützte Gut zu betreten. Dieses |
Verfahren ist jedoch oft nicht wirksam gewesen, wenn die registrierten | Verfahren ist jedoch oft nicht wirksam gewesen, wenn die registrierten |
Personen längst ersetzt oder verzogen waren, eine neue Telefonnummer | Personen längst ersetzt oder verzogen waren, eine neue Telefonnummer |
hatten oder zum Zeitpunkt des Alarms einfach nicht erreichbar waren. | hatten oder zum Zeitpunkt des Alarms einfach nicht erreichbar waren. |
Daher ist dieses System nicht mehr angewandt worden. | Daher ist dieses System nicht mehr angewandt worden. |
Der Benutzer bestimmt, wer die Polizei in das geschützte Gut | Der Benutzer bestimmt, wer die Polizei in das geschützte Gut |
hineinlässt. Wer dafür bestimmt worden ist, kann von den Umständen | hineinlässt. Wer dafür bestimmt worden ist, kann von den Umständen |
abhängen; im Prinzip spielt das aber für die Polizei keine Rolle. | abhängen; im Prinzip spielt das aber für die Polizei keine Rolle. |
Dagegen ist es wichtig, dass der Benutzer oder der in seinem Namen | Dagegen ist es wichtig, dass der Benutzer oder der in seinem Namen |
handelnde Alarmmelder - und daher ausdrücklich nicht die Polizei - | handelnde Alarmmelder - und daher ausdrücklich nicht die Polizei - |
immer dafür sorgt, dass jemand beim Eintreffen der Polizei in der Nähe | immer dafür sorgt, dass jemand beim Eintreffen der Polizei in der Nähe |
des geschützten Guts anwesend ist (Artikel 11). Andernfalls begeht der | des geschützten Guts anwesend ist (Artikel 11). Andernfalls begeht der |
Benutzer einen Verstoss. Zudem steht es der Kontaktperson oder dem | Benutzer einen Verstoss. Zudem steht es der Kontaktperson oder dem |
Alarmmelder völlig frei, mit der Polizei eine Zeitspanne für ihr | Alarmmelder völlig frei, mit der Polizei eine Zeitspanne für ihr |
Eintreffen am geschützten Gut zu vereinbaren. Es muss nämlich | Eintreffen am geschützten Gut zu vereinbaren. Es muss nämlich |
vermieden werden, dass die Polizeidienste kostbare Zeit durch | vermieden werden, dass die Polizeidienste kostbare Zeit durch |
unnötiges Warten verlieren. | unnötiges Warten verlieren. |
Die anwesende Person muss dafür sorgen, dass sie die Polizei einlassen | Die anwesende Person muss dafür sorgen, dass sie die Polizei einlassen |
und das Alarmsystem abschalten kann. Die Polizei wird immer als Erste | und das Alarmsystem abschalten kann. Die Polizei wird immer als Erste |
das Gebäude betreten. Polizeibeamte sind nämlich besser als jeder | das Gebäude betreten. Polizeibeamte sind nämlich besser als jeder |
andere ausgebildet, ausgerüstet und befugt, um die Risiken | andere ausgebildet, ausgerüstet und befugt, um die Risiken |
einzuschätzen und eventuelle Täter zu fassen. Der Benutzer, die | einzuschätzen und eventuelle Täter zu fassen. Der Benutzer, die |
Kontaktperson oder die Wachperson betritt das Gebäude also nach den | Kontaktperson oder die Wachperson betritt das Gebäude also nach den |
Polizisten. | Polizisten. |
Im Ausnahmefall wird es dem Benutzer nicht möglich sein, die Polizei | Im Ausnahmefall wird es dem Benutzer nicht möglich sein, die Polizei |
einzulassen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn er selbst sich | einzulassen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn er selbst sich |
in einer Gefahrenlage innerhalb des geschützten Guts befindet. | in einer Gefahrenlage innerhalb des geschützten Guts befindet. |
Wenn die oben erwähnten Regeln gut befolgt werden, wird die Polizei | Wenn die oben erwähnten Regeln gut befolgt werden, wird die Polizei |
keine Zeit mehr mit falschen Alarmen verlieren. Sollte dies dennoch | keine Zeit mehr mit falschen Alarmen verlieren. Sollte dies dennoch |
der Fall sein und niemand den Alarm abstellen können, kann die | der Fall sein und niemand den Alarm abstellen können, kann die |
Polizei, zum Beispiel bei wiederholten falschen Alarmen, das | Polizei, zum Beispiel bei wiederholten falschen Alarmen, das |
Aussenlicht und die Aussensirene mit allen Mitteln neutralisieren, | Aussenlicht und die Aussensirene mit allen Mitteln neutralisieren, |
wobei sie jedoch nicht in eine Wohnung ohne das Einverständnis eines | wobei sie jedoch nicht in eine Wohnung ohne das Einverständnis eines |
Bewohners oder der Kontaktperson eindringen darf (Artikel 12). Eine | Bewohners oder der Kontaktperson eindringen darf (Artikel 12). Eine |
Überprüfung des Systems nach einem falschen « technischen » Alarm ist | Überprüfung des Systems nach einem falschen « technischen » Alarm ist |
nun nicht mehr nötig, bleibt aber angeraten. | nun nicht mehr nötig, bleibt aber angeraten. |
3. Berufsethik | 3. Berufsethik |
Ich bin überzeugt, dass die grosse Mehrzahl der Unternehmen ihre | Ich bin überzeugt, dass die grosse Mehrzahl der Unternehmen ihre |
Aufträge, wie sie im Königlichen Erlass vorgesehen sind, mit der | Aufträge, wie sie im Königlichen Erlass vorgesehen sind, mit der |
nötigen beruflichen Sorgfalt ausführen werden. Damit werden die Ziele | nötigen beruflichen Sorgfalt ausführen werden. Damit werden die Ziele |
des Königlichen Erlasses erreicht werden können, sodass die verfügbare | des Königlichen Erlasses erreicht werden können, sodass die verfügbare |
Polizeikapazität benutzt werden kann, um die Kriminalität zu bekämpfen | Polizeikapazität benutzt werden kann, um die Kriminalität zu bekämpfen |
und die Einsätze bei tatsächlichen Einbrüchen zu beschleunigen. Der | und die Einsätze bei tatsächlichen Einbrüchen zu beschleunigen. Der |
Erfolg der Alarmpolitik setzt voraus, dass die Informationen für die | Erfolg der Alarmpolitik setzt voraus, dass die Informationen für die |
Benutzer, die Überprüfung der Installationen, die jährliche Wartung | Benutzer, die Überprüfung der Installationen, die jährliche Wartung |
und die gesetzlichen Kontrollen verantwortungsvoll durchgeführt | und die gesetzlichen Kontrollen verantwortungsvoll durchgeführt |
werden. Situationen, in denen diese Aufträge auf reine Formalitäten | werden. Situationen, in denen diese Aufträge auf reine Formalitäten |
reduziert werden oder wo Sicherheitsunternehmen zu Initiativen | reduziert werden oder wo Sicherheitsunternehmen zu Initiativen |
beitragen, mit denen die Rechtsvorschriften umgangen werden, werden | beitragen, mit denen die Rechtsvorschriften umgangen werden, werden |
nicht geduldet. Die Betreffenden müssen wissen, dass diese Praktiken | nicht geduldet. Die Betreffenden müssen wissen, dass diese Praktiken |
als schwere Verstösse gegen die Berufspflichten im Sinne von Artikel 5 | als schwere Verstösse gegen die Berufspflichten im Sinne von Artikel 5 |
Absatz 1 Nr. 8 des Gesetzes vom 10. April 1990 über Wachunternehmen, | Absatz 1 Nr. 8 des Gesetzes vom 10. April 1990 über Wachunternehmen, |
Sicherheitsunternehmen und interne Wachdienste betrachtet werden | Sicherheitsunternehmen und interne Wachdienste betrachtet werden |
können und dadurch das in das Führungspersonal der von den Behörden | können und dadurch das in das Führungspersonal der von den Behörden |
zugelassenen Unternehmen gesetzte Vertrauen beeinträchtigen können. | zugelassenen Unternehmen gesetzte Vertrauen beeinträchtigen können. |
4. Übergangsperiode | 4. Übergangsperiode |
Für Alarmsysteme, die vor dem 29. Juli 2002 installiert waren, sind | Für Alarmsysteme, die vor dem 29. Juli 2002 installiert waren, sind |
einige Bestimmungen nicht sofort anwendbar gewesen. Dies wird erst | einige Bestimmungen nicht sofort anwendbar gewesen. Dies wird erst |
nach einer Übergangsperiode von einem Jahr geschehen (Artikel 14 und | nach einer Übergangsperiode von einem Jahr geschehen (Artikel 14 und |
15). Damit ist nicht bezweckt worden, dass die Benutzer für eine | 15). Damit ist nicht bezweckt worden, dass die Benutzer für eine |
eventuelle gesetzeskonforme Anpassung ihres Systems erneut auf ein | eventuelle gesetzeskonforme Anpassung ihres Systems erneut auf ein |
Sicherheitsunternehmen zurückgreifen müssen. Die nötigen Anpassungen | Sicherheitsunternehmen zurückgreifen müssen. Die nötigen Anpassungen |
können somit anlässlich der jährlichen Wartung bis spätestens zum 29. | können somit anlässlich der jährlichen Wartung bis spätestens zum 29. |
Juli 2003 vorgenommen werden. Es handelt sich um die Ingebrauchnahme | Juli 2003 vorgenommen werden. Es handelt sich um die Ingebrauchnahme |
des neuen Benutzerhefts, die Anpassung der Aussensirenen und die | des neuen Benutzerhefts, die Anpassung der Aussensirenen und die |
eventuelle Installierung eines Aussenlichts. Die anderen | eventuelle Installierung eines Aussenlichts. Die anderen |
Verpflichtungen sind am 29. Juli 2002 in Kraft getreten. | Verpflichtungen sind am 29. Juli 2002 in Kraft getreten. |
Wer in Bezug auf diese Rechtsvorschriften noch Fragen hat oder weitere | Wer in Bezug auf diese Rechtsvorschriften noch Fragen hat oder weitere |
Erläuterungen erhalten möchte, kann sich stets an meine Verwaltung | Erläuterungen erhalten möchte, kann sich stets an meine Verwaltung |
wenden: | wenden: |
FÖD Inneres, GD Sicherheits- und Vorbeugungspolitik - Direktion | FÖD Inneres, GD Sicherheits- und Vorbeugungspolitik - Direktion |
Private Sicherheit, Rue Royale/Koningsstraat 56, 1000 Brüssel, Tel. | Private Sicherheit, Rue Royale/Koningsstraat 56, 1000 Brüssel, Tel. |
02/500 24 95, Fax 02/500 25 29, E-Mail sécurité.privée@mibz.fgov.b/ | 02/500 24 95, Fax 02/500 25 29, E-Mail sécurité.privée@mibz.fgov.b/ |
private.veiligheid@mibz.fgov.be. | private.veiligheid@mibz.fgov.be. |
Der Minister | Der Minister |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
_______ | _______ |
Fussnoten | Fussnoten |
(1) Belgischer elektrotechnischer Ausschuss, Boulevard Auguste | (1) Belgischer elektrotechnischer Ausschuss, Boulevard Auguste |
Reyers/August Reyerslaan 80, 1030 Brüssel. | Reyers/August Reyerslaan 80, 1030 Brüssel. |