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Meertalige weergave van Omzendbrief van 15/05/2003
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Omzendbrief SPV-02 inzake de installatie, onderhoud en gebruik van alarmsystemen. - Duitse vertaling Circulaire SPV-02 concernant l'installation, l'entretien et l'utilisation des systèmes d'alarme. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
15 MEI 2003. - Omzendbrief SPV-02 inzake de installatie, onderhoud en 15 MAI 2003. - Circulaire SPV-02 concernant l'installation,
gebruik van alarmsystemen. - Duitse vertaling l'entretien et l'utilisation des systèmes d'alarme. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
SPV-02 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 15 mei 2003 inzake circulaire SPV-02 du Ministre de l'Intérieur du 15 mai 2003 concernant
de installatie, onderhoud en gebruik van alarmsystemen (Belgisch l'installation, l'entretien et l'utilisation des systèmes d'alarme
Staatsblad van 30 juli 2003), opgemaakt door de Centrale dienst voor (Moniteur belge du 30 juillet 2003), établie par le Service central de
Duitse vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à
Malmedy. Malmedy.
15. MAI 2003 - Rundschreiben SPV-02 über die Installierung, die 15. MAI 2003 - Rundschreiben SPV-02 über die Installierung, die
Wartung und die Benutzung von Alarmsystemen Wartung und die Benutzung von Alarmsystemen
An die Sicherheitsunternehmen An die Sicherheitsunternehmen
An die für die Verwaltung von Alarmzentralen genehmigten An die für die Verwaltung von Alarmzentralen genehmigten
Wachunternehmen Wachunternehmen
Abschrift: An die Bürgermeister Abschrift: An die Bürgermeister
An die Korpschefs der lokalen Polizei An die Korpschefs der lokalen Polizei
Als die Behörden 1990 den Markt der privaten Sicherheit mit einem Als die Behörden 1990 den Markt der privaten Sicherheit mit einem
rechtlichen Rahmen versehen haben, haben sie auch die rechtlichen Rahmen versehen haben, haben sie auch die
Sicherheitssysteme geregelt. Damit verfolgten sie unter anderem das Sicherheitssysteme geregelt. Damit verfolgten sie unter anderem das
Ziel, die vielen Fehlalarmmeldungen bei den Polizeidiensten Ziel, die vielen Fehlalarmmeldungen bei den Polizeidiensten
einzudämmen. Die durch Fehlalarme verschwendeten Polizeieinsätze einzudämmen. Die durch Fehlalarme verschwendeten Polizeieinsätze
gefährden ernsthaft die Einsatzbereitschaft und die Einsatzfristen gefährden ernsthaft die Einsatzbereitschaft und die Einsatzfristen
unserer Polizeidienste. Während ein Polizeiteam (unnötig) zu einem unserer Polizeidienste. Während ein Polizeiteam (unnötig) zu einem
Einsatz ausgerückt ist, kann es sich nämlich nicht um andere Aufgaben Einsatz ausgerückt ist, kann es sich nämlich nicht um andere Aufgaben
kümmern. kümmern.
Die Rechtsvorschriften sind vor kurzem angepasst worden, insbesondere Die Rechtsvorschriften sind vor kurzem angepasst worden, insbesondere
durch den Königlichen Erlass vom 19. Juni 2002 zur Festlegung der durch den Königlichen Erlass vom 19. Juni 2002 zur Festlegung der
Bedingungen für die Installierung, die Wartung und die Benutzung von Bedingungen für die Installierung, die Wartung und die Benutzung von
Alarmsystemen und die Verwaltung von Alarmzentralen (Belgisches Alarmsystemen und die Verwaltung von Alarmzentralen (Belgisches
Staatsblatt vom 29. Juni 2002; deutsche Übersetzung: B.S. vom 14. Staatsblatt vom 29. Juni 2002; deutsche Übersetzung: B.S. vom 14.
Februar 2003). Die im vorliegenden Rundschreiben erwähnten Artikel Februar 2003). Die im vorliegenden Rundschreiben erwähnten Artikel
verweisen auf diesen Königlichen Erlass. Bei der Modernisierung dieser verweisen auf diesen Königlichen Erlass. Bei der Modernisierung dieser
Regelung ging es mir vor allem darum, die Vorschriften zu Regelung ging es mir vor allem darum, die Vorschriften zu
vereinfachen, die administrativen Verpflichtungen nach Möglichkeit zu vereinfachen, die administrativen Verpflichtungen nach Möglichkeit zu
verringern und die belgischen Rechtsvorschriften den Anforderungen des verringern und die belgischen Rechtsvorschriften den Anforderungen des
freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union anzupassen. freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union anzupassen.
Durch diese Korrektur wird weniger auf den Ursprung, d.h. die Geräte, Durch diese Korrektur wird weniger auf den Ursprung, d.h. die Geräte,
sondern mehr auf das Endergebnis, d.h. das Anfordern der Polizei, sondern mehr auf das Endergebnis, d.h. das Anfordern der Polizei,
eingewirkt. Erste Zielsetzung bleibt nämlich, die Anzahl Fehlalarme so eingewirkt. Erste Zielsetzung bleibt nämlich, die Anzahl Fehlalarme so
gering wie möglich zu halten. Der Anwendungsbereich der gering wie möglich zu halten. Der Anwendungsbereich der
Rechtsvorschriften bleibt somit unverändert: Die betroffenen Systeme Rechtsvorschriften bleibt somit unverändert: Die betroffenen Systeme
sind nur auf Installationen bezogen, die ohne menschliches Zutun ein sind nur auf Installationen bezogen, die ohne menschliches Zutun ein
Alarmsignal erzeugen. Alarmsignal erzeugen.
So fallen Systeme, bei denen das Opfer eines Überfalls zum Beispiel So fallen Systeme, bei denen das Opfer eines Überfalls zum Beispiel
einen Knopf betätigt, nicht unter diese Regelung. In diesem Fall einen Knopf betätigt, nicht unter diese Regelung. In diesem Fall
handelt es sich nicht um eine automatische Alarmmeldung, sondern um handelt es sich nicht um eine automatische Alarmmeldung, sondern um
einen menschlichen Eingriff während oder sofort nach einer physischen einen menschlichen Eingriff während oder sofort nach einer physischen
Bedrohung durch einen Übeltäter. Alle anderen gemeldeten Fälle werden Bedrohung durch einen Übeltäter. Alle anderen gemeldeten Fälle werden
nicht als Überfall-Alarm betrachtet. nicht als Überfall-Alarm betrachtet.
1. Deregulierung für Alarmsysteme 1. Deregulierung für Alarmsysteme
Fortan wird nicht mehr vorgesehen, dass die Behörden bestimmen, welche Fortan wird nicht mehr vorgesehen, dass die Behörden bestimmen, welche
Alarmsysteme in Belgien verkauft werden dürfen (Artikel 13). Diese Alarmsysteme in Belgien verkauft werden dürfen (Artikel 13). Diese
Wahl ist den Importeuren und Herstellern von Alarmgeräten überlassen. Wahl ist den Importeuren und Herstellern von Alarmgeräten überlassen.
Der Verbraucher und das Sicherheitsunternehmen müssen jedoch noch Der Verbraucher und das Sicherheitsunternehmen müssen jedoch noch
prüfen können, ob das Gerät, das sie kaufen oder installieren möchten, prüfen können, ob das Gerät, das sie kaufen oder installieren möchten,
auch von guter Qualität ist. Darum habe ich mit dem auch von guter Qualität ist. Darum habe ich mit dem
Versicherungssektor und der Sicherheitsindustrie vereinbart, ein Versicherungssektor und der Sicherheitsindustrie vereinbart, ein
Qualitätszeichen einzuführen. Die Verwaltung der Qualitätsnorm liegt Qualitätszeichen einzuführen. Die Verwaltung der Qualitätsnorm liegt
in den Händen des Belgischen Elektrotechnischen Ausschusses VoG (BEA) in den Händen des Belgischen Elektrotechnischen Ausschusses VoG (BEA)
(1). Der BEA wird einem Markenausschuss vorstehen, der die (1). Der BEA wird einem Markenausschuss vorstehen, der die
Zertifizierungsvorschriften festlegt. Die Alarmsysteme bzw. Zertifizierungsvorschriften festlegt. Die Alarmsysteme bzw.
-komponenten werden von akkreditierten Privateinrichtungen -komponenten werden von akkreditierten Privateinrichtungen
zertifiziert. Die Prüfstellen werden ein- und dasselbe Zeichen zertifiziert. Die Prüfstellen werden ein- und dasselbe Zeichen
ausgeben, das auf allen zertifizierten Systemen und Komponenten ausgeben, das auf allen zertifizierten Systemen und Komponenten
angebracht wird. Dieses Zeichen erhält den Namen « INCERT » für « angebracht wird. Dieses Zeichen erhält den Namen « INCERT » für «
INtrusion CERTification ». INtrusion CERTification ».
Die Deregulierung dieses Marktes hat ebenfalls zur Folge, dass die « Die Deregulierung dieses Marktes hat ebenfalls zur Folge, dass die «
alten Systeme », die den früheren Vorschriften nicht genügt haben, im alten Systeme », die den früheren Vorschriften nicht genügt haben, im
Prinzip weiter benutzt werden dürfen. Diese « alten Systeme » müssen Prinzip weiter benutzt werden dürfen. Diese « alten Systeme » müssen
aber gemäss den neuen Benutzungsmodalitäten eingesetzt werden. aber gemäss den neuen Benutzungsmodalitäten eingesetzt werden.
2. Verpflichtungen der Benutzer 2. Verpflichtungen der Benutzer
Die nachstehend im vorliegenden Rundschreiben beschriebenen Die nachstehend im vorliegenden Rundschreiben beschriebenen
Verpflichtungen sind nur auf Alarmsysteme anwendbar, die in einer Verpflichtungen sind nur auf Alarmsysteme anwendbar, die in einer
Immobilie installiert sind, die mit einer Aussensirene, einem Immobilie installiert sind, die mit einer Aussensirene, einem
Aussenlicht oder einem Meldesystem ausgestattet ist (Artikel 2). Was Aussenlicht oder einem Meldesystem ausgestattet ist (Artikel 2). Was
bedeutet diese Bestimmung? bedeutet diese Bestimmung?
Eine « Aussensirene » ist nicht nur eine Sirene, die an der Eine « Aussensirene » ist nicht nur eine Sirene, die an der
Aussenseite eines Gebäudes angebracht ist, sondern auch jedes Gerät, Aussenseite eines Gebäudes angebracht ist, sondern auch jedes Gerät,
das im geschützten Gut installiert ist, aber ebenfalls draussen hörbar das im geschützten Gut installiert ist, aber ebenfalls draussen hörbar
ist. Letztere Situation ist sehr häufig in Appartmenthäusern ist. Letztere Situation ist sehr häufig in Appartmenthäusern
anzutreffen (Artikel 1 Nummer 2). anzutreffen (Artikel 1 Nummer 2).
Ein « Aussenlicht » ist jedes Dreh- beziehungsweise Blinklicht, das Ein « Aussenlicht » ist jedes Dreh- beziehungsweise Blinklicht, das
von der öffentlichen Strasse aus sichtbar ist. Dies gilt ebenfalls, von der öffentlichen Strasse aus sichtbar ist. Dies gilt ebenfalls,
wenn es im geschützten Gut selbst (z.B. im Schaufenster eines wenn es im geschützten Gut selbst (z.B. im Schaufenster eines
Geschäfts) installiert ist. Geschäfts) installiert ist.
Ein « Meldesystem » ist jedes Kommunikationsmittel, durch das eine Ein « Meldesystem » ist jedes Kommunikationsmittel, durch das eine
Person, die sich nicht im geschützten Gut befindet, von einem Person, die sich nicht im geschützten Gut befindet, von einem
Alarmsignal benachrichtigt werden kann (Artikel 1 Nummer 3). Unter « Alarmsignal benachrichtigt werden kann (Artikel 1 Nummer 3). Unter «
Meldesystem » ist zum Beispiel ein Modem beziehungsweise ein Meldesystem » ist zum Beispiel ein Modem beziehungsweise ein
Telefongerät zu verstehen, mit dem automatische Telefonanrufe getätigt Telefongerät zu verstehen, mit dem automatische Telefonanrufe getätigt
werden. werden.
Für Systeme, die nicht mit einer Aussensirene, einem Aussenlicht oder Für Systeme, die nicht mit einer Aussensirene, einem Aussenlicht oder
einem Meldesystem ausgestattet sind, bestehen keine Verpflichtungen einem Meldesystem ausgestattet sind, bestehen keine Verpflichtungen
für die Benutzer. Dies ist zum Beispiel der Fall für Systeme, die für die Benutzer. Dies ist zum Beispiel der Fall für Systeme, die
ausschliesslich benutzt werden, um jemanden zu alarmieren, der sich ausschliesslich benutzt werden, um jemanden zu alarmieren, der sich
innerhalb eines Gebäudes, aber ausserhalb des geschützten Bereichs innerhalb eines Gebäudes, aber ausserhalb des geschützten Bereichs
befindet. Hier gibt es jedoch eine Ausnahme: die Bestimmung, mit der befindet. Hier gibt es jedoch eine Ausnahme: die Bestimmung, mit der
die Benutzung von Komponenten verboten wird, die das effiziente die Benutzung von Komponenten verboten wird, die das effiziente
Eingreifen der Hilfsdienste beeinträchtigen oder Personen Verletzungen Eingreifen der Hilfsdienste beeinträchtigen oder Personen Verletzungen
zufügen können (siehe Nummer 2.5). Diese Regel gilt für alle zufügen können (siehe Nummer 2.5). Diese Regel gilt für alle
Alarmsysteme. Alarmsysteme.
2.1 Erste Installierung 2.1 Erste Installierung
2.1.1 Installierung 2.1.1 Installierung
Die Tatsache, dass bestimmte auf dem Markt angebotene Alarmsysteme Die Tatsache, dass bestimmte auf dem Markt angebotene Alarmsysteme
nicht unbedingt von Qualität sind, muss durch ein anderes Kettenglied nicht unbedingt von Qualität sind, muss durch ein anderes Kettenglied
ausgeglichen werden. Das ist der Installateur. Nach wie vor kann der ausgeglichen werden. Das ist der Installateur. Nach wie vor kann der
Benutzer sich dafür entscheiden, sein Alarmsystem von einem Fachmann Benutzer sich dafür entscheiden, sein Alarmsystem von einem Fachmann
installieren zu lassen. Letzterer muss ein Personalmitglied eines installieren zu lassen. Letzterer muss ein Personalmitglied eines
zugelassenen Sicherheitsunternehmens sein. Der Benutzer erkennt ein zugelassenen Sicherheitsunternehmens sein. Der Benutzer erkennt ein
zugelassenes Sicherheitsunternehmen an der Zulassungsnummer des zugelassenes Sicherheitsunternehmen an der Zulassungsnummer des
Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres, die auf allen Dokumenten des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres, die auf allen Dokumenten des
Unternehmens erscheint, auf den Werbeprospekten, Verträgen, Rechnungen Unternehmens erscheint, auf den Werbeprospekten, Verträgen, Rechnungen
und Visitenkarten. Der Benutzer darf sein Alarmsystem auch selbst und Visitenkarten. Der Benutzer darf sein Alarmsystem auch selbst
installieren (Artikel 4 § 1). installieren (Artikel 4 § 1).
2.1.2 Überprüfung 2.1.2 Überprüfung
In beiden Fällen wird das Sicherheitsunternehmen, noch bevor es das In beiden Fällen wird das Sicherheitsunternehmen, noch bevor es das
System gebrauchsfertig macht, eine doppelte Überprüfung durchführen System gebrauchsfertig macht, eine doppelte Überprüfung durchführen
(Artikel 4 § 2). Einerseits muss es feststellen, dass das Alarmsystem (Artikel 4 § 2). Einerseits muss es feststellen, dass das Alarmsystem
kein falsches Alarmsignal erzeugt beziehungsweise dass, im umgekehrten kein falsches Alarmsignal erzeugt beziehungsweise dass, im umgekehrten
Fall, das System bei tatsächlichem Eindringen das gewünschte Fall, das System bei tatsächlichem Eindringen das gewünschte
Alarmsignal erzeugt. Dabei kann es sich auf das von der Prüfstelle Alarmsignal erzeugt. Dabei kann es sich auf das von der Prüfstelle
ausgestellte Qualitätszeugnis verlassen. Andererseits muss es ausgestellte Qualitätszeugnis verlassen. Andererseits muss es
ebenfalls überprüfen, ob das Material nach den Regeln des Fachs und ebenfalls überprüfen, ob das Material nach den Regeln des Fachs und
gemäss den gesetzlichen Anforderungen installiert ist. Die gemäss den gesetzlichen Anforderungen installiert ist. Die
gesetzlichen Anforderungen sind im Königlichen Erlass festgelegt gesetzlichen Anforderungen sind im Königlichen Erlass festgelegt
(Artikel 6 und 9) und werden zudem im vorliegenden Rundschreiben (Artikel 6 und 9) und werden zudem im vorliegenden Rundschreiben
erläutert (Nummern 2.4 und 2.5). Die Regeln des Fachs können zum erläutert (Nummern 2.4 und 2.5). Die Regeln des Fachs können zum
Beispiel vom BEA ausgearbeitet werden. Beispiel vom BEA ausgearbeitet werden.
Wie bei der technischen Kontrolle zum Beispiel in der Automobilbranche Wie bei der technischen Kontrolle zum Beispiel in der Automobilbranche
geben die Feststellungen der Sicherheitsunternehmen natürlich nur den geben die Feststellungen der Sicherheitsunternehmen natürlich nur den
Zustand zum Zeitpunkt, zu dem die Installation gebrauchsfertig ist, Zustand zum Zeitpunkt, zu dem die Installation gebrauchsfertig ist,
wieder. Später vom Benutzer oder von einem anderen wieder. Später vom Benutzer oder von einem anderen
Sicherheitsunternehmen vorgenommene Änderungen, das Anbringen Sicherheitsunternehmen vorgenommene Änderungen, das Anbringen
bestimmter Änderungen am geschützten Gut (zum Beispiel das Hinzufügen bestimmter Änderungen am geschützten Gut (zum Beispiel das Hinzufügen
einer Wärmequelle), schlechte Wartung oder zufällige Pannen können zum einer Wärmequelle), schlechte Wartung oder zufällige Pannen können zum
Beispiel die Ursache für « technische » Fehlalarme sein. Dafür kann Beispiel die Ursache für « technische » Fehlalarme sein. Dafür kann
das mit der ursprünglichen Überprüfung beauftragte das mit der ursprünglichen Überprüfung beauftragte
Sicherheitsunternehmen natürlich nicht verantwortlich gemacht werden. Sicherheitsunternehmen natürlich nicht verantwortlich gemacht werden.
Nach der Überprüfung füllt der Verantwortliche des zugelassenen Nach der Überprüfung füllt der Verantwortliche des zugelassenen
Sicherheitsunternehmens im Benutzerheft Rubrik III « Installiertes Sicherheitsunternehmens im Benutzerheft Rubrik III « Installiertes
Alarmsystem » aus. Diese Pflicht muss nur einmal erfüllt werden, Alarmsystem » aus. Diese Pflicht muss nur einmal erfüllt werden,
nämlich bevor das System zum ersten Mal gebrauchsfertig gemacht wird. nämlich bevor das System zum ersten Mal gebrauchsfertig gemacht wird.
2.2 Erste Benutzung 2.2 Erste Benutzung
2.2.1 Erste Installierung und erste Benutzung 2.2.1 Erste Installierung und erste Benutzung
Obwohl dies im Königlichen Erlass nicht ausdrücklich bestimmt wird, Obwohl dies im Königlichen Erlass nicht ausdrücklich bestimmt wird,
folgt aus der Logik der Regelung, dass « erste Installierung » nicht folgt aus der Logik der Regelung, dass « erste Installierung » nicht
gleich « erste Benutzung » ist. Während die Installierung auf das gleich « erste Benutzung » ist. Während die Installierung auf das
Alarmsystem bezogen ist, ist die Benutzung auf die Person bezogen, die Alarmsystem bezogen ist, ist die Benutzung auf die Person bezogen, die
damit umgeht. Die Verpflichtungen in Bezug auf die Installierung sind damit umgeht. Die Verpflichtungen in Bezug auf die Installierung sind
also einmalig, während die Verpflichtungen in Bezug auf die erste also einmalig, während die Verpflichtungen in Bezug auf die erste
Inbetriebnahme jedes Mal eingehalten werden müssen, wenn ein neuer Inbetriebnahme jedes Mal eingehalten werden müssen, wenn ein neuer
Benutzer ein bestehendes System übernimmt (zum Beispiel ein neuer Benutzer ein bestehendes System übernimmt (zum Beispiel ein neuer
Mieter eines Gebäudes, das bereits mit einem Alarmsystem ausgerüstet Mieter eines Gebäudes, das bereits mit einem Alarmsystem ausgerüstet
ist). ist).
Die Verpflichtungen des Benutzers beziehen sich auf die dem Benutzer Die Verpflichtungen des Benutzers beziehen sich auf die dem Benutzer
erteilten Informationen, auf das Benutzerheft und auf die Meldung des erteilten Informationen, auf das Benutzerheft und auf die Meldung des
Systems bei der lokalen Polizei. Systems bei der lokalen Polizei.
2.2.2 Information des Benutzers 2.2.2 Information des Benutzers
Das Sicherheitsunternehmen ist verpflichtet, den neuen Benutzer über Das Sicherheitsunternehmen ist verpflichtet, den neuen Benutzer über
die Bestimmungen des Königlichen Erlasses zu informieren (Artikel 4 § die Bestimmungen des Königlichen Erlasses zu informieren (Artikel 4 §
3), und es sollte ihm auch die in vorliegendem Rundschreiben 3), und es sollte ihm auch die in vorliegendem Rundschreiben
enthaltenen Erläuterungen mitteilen. enthaltenen Erläuterungen mitteilen.
2.2.3 Benutzerheft 2.2.3 Benutzerheft
Zu jedem Alarmsystem gehört ein Benutzerheft (Artikel 3). Dieses Heft, Zu jedem Alarmsystem gehört ein Benutzerheft (Artikel 3). Dieses Heft,
das das Sicherheitsunternehmen jedem neuen Benutzer aushändigt, das das Sicherheitsunternehmen jedem neuen Benutzer aushändigt,
besteht aus festen, nummerierten Seiten. Es kann vom besteht aus festen, nummerierten Seiten. Es kann vom
Sicherheitsunternehmen oder zum Beispiel von einer Berufsorganisation Sicherheitsunternehmen oder zum Beispiel von einer Berufsorganisation
auf der Grundlage des Musters angefertigt werden, das sich in der auf der Grundlage des Musters angefertigt werden, das sich in der
Anlage zum Königlichen Erlass befindet. Das Benutzerheft beinhaltet Anlage zum Königlichen Erlass befindet. Das Benutzerheft beinhaltet
einen kurzen Überblick über das Alarmsystem: den Beweis der einen kurzen Überblick über das Alarmsystem: den Beweis der
Überprüfung der Installation, die Meldung bei der lokalen Polizei, die Überprüfung der Installation, die Meldung bei der lokalen Polizei, die
jährliche Wartung usw. Der Benutzer sorgt dafür, dass das ausgefüllte jährliche Wartung usw. Der Benutzer sorgt dafür, dass das ausgefüllte
Benutzerheft sich immer bei der Zentraleinheit des Alarmsystems Benutzerheft sich immer bei der Zentraleinheit des Alarmsystems
befindet. Er ist dafür verantwortlich, dass alle Rubriken ausgefüllt befindet. Er ist dafür verantwortlich, dass alle Rubriken ausgefüllt
sind. Die Polizei kann jederzeit darin Einsicht nehmen. Das sind. Die Polizei kann jederzeit darin Einsicht nehmen. Das
Benutzerheft ist den neuen Rechtsvorschriften angepasst. Bei der Benutzerheft ist den neuen Rechtsvorschriften angepasst. Bei der
Überprüfung müssen nur die Rubriken in Bezug auf die ursprüngliche Überprüfung müssen nur die Rubriken in Bezug auf die ursprüngliche
Überprüfung der Installation und die jährliche Wartung unbedingt Überprüfung der Installation und die jährliche Wartung unbedingt
ausgefüllt werden. Das Sicherheitsunternehmen darf das Benutzerheft ausgefüllt werden. Das Sicherheitsunternehmen darf das Benutzerheft
mit nicht obligatorischen Informationen in Bezug auf Überprüfung und mit nicht obligatorischen Informationen in Bezug auf Überprüfung und
Rechtsvorschriften ergänzen. Rechtsvorschriften ergänzen.
Bei Übernahme eines Alarmsystems durch einen neuen Benutzer muss ein Bei Übernahme eines Alarmsystems durch einen neuen Benutzer muss ein
neues Benutzerheft erstellt werden. Es ist ratsam, ebenfalls das alte neues Benutzerheft erstellt werden. Es ist ratsam, ebenfalls das alte
Benutzerheft, sofern es noch vorhanden ist, am Ort, wo das Alarmsystem Benutzerheft, sofern es noch vorhanden ist, am Ort, wo das Alarmsystem
installiert ist, aufzubewahren. installiert ist, aufzubewahren.
2.2.4 Meldung bei der lokalen Polizei 2.2.4 Meldung bei der lokalen Polizei
Der Benutzer muss der lokalen Polizei die erste Inbetriebnahme des Der Benutzer muss der lokalen Polizei die erste Inbetriebnahme des
Systems melden (Artikel 5). Die Polizei muss wissen, wer in ihrer Systems melden (Artikel 5). Die Polizei muss wissen, wer in ihrer
Polizeizone über welches System verfügt. Diese Meldung kann sich als Polizeizone über welches System verfügt. Diese Meldung kann sich als
sehr nützlich erweisen, wenn die Polizei bei einem Alarmruf sehr nützlich erweisen, wenn die Polizei bei einem Alarmruf
unvollständige Informationen erhält. Die Meldung muss dem Korpschef unvollständige Informationen erhält. Die Meldung muss dem Korpschef
der Polizeizone gemacht werden, zu der die Gemeinde, wo das der Polizeizone gemacht werden, zu der die Gemeinde, wo das
Alarmsystem installiert ist, gehört. Der Benutzer legt der Polizei das Alarmsystem installiert ist, gehört. Der Benutzer legt der Polizei das
Benutzerheft vor, die Rubrik IV « Erklärung bezüglich des Alarmsystems Benutzerheft vor, die Rubrik IV « Erklärung bezüglich des Alarmsystems
» ausfüllt und darin ihren Stempel anbringt. » ausfüllt und darin ihren Stempel anbringt.
Die frühere Verpflichtung, der Polizei auch Namen und Adresse von zwei Die frühere Verpflichtung, der Polizei auch Namen und Adresse von zwei
Kontaktpersonen zu geben, fällt weg. Kontaktpersonen zu geben, fällt weg.
Auch wenn dies nicht ausdrücklich verlangt wird, so wäre es doch Auch wenn dies nicht ausdrücklich verlangt wird, so wäre es doch
wünschenswert, dass der Benutzer dem Korpschef der lokalen Polizei wünschenswert, dass der Benutzer dem Korpschef der lokalen Polizei
auch meldet, dass er ein Alarmsystem nicht mehr benutzt. auch meldet, dass er ein Alarmsystem nicht mehr benutzt.
2.3 Jährliche Wartung 2.3 Jährliche Wartung
Der Benutzer ist verpflichtet, einen Vertrag abzuschliessen, durch den Der Benutzer ist verpflichtet, einen Vertrag abzuschliessen, durch den
er ein Sicherheitsunternehmen mit der jährlichen Wartung des Systems er ein Sicherheitsunternehmen mit der jährlichen Wartung des Systems
beauftragt (Artikel 7). Er kann die Wartungsfirma frei wählen. Wenn beauftragt (Artikel 7). Er kann die Wartungsfirma frei wählen. Wenn
ein Sicherheitsunternehmen eine Wartung « übernimmt », trifft das ein Sicherheitsunternehmen eine Wartung « übernimmt », trifft das
ursprüngliche Unternehmen die nötigen Massnahmen, um dem übernehmenden ursprüngliche Unternehmen die nötigen Massnahmen, um dem übernehmenden
Unternehmen den notwendigen Zugang zum Alarmsystem zu ermöglichen. Unternehmen den notwendigen Zugang zum Alarmsystem zu ermöglichen.
Die jährliche Wartung ist keine reine Formalität. Daher ist es Die jährliche Wartung ist keine reine Formalität. Daher ist es
wichtig, dass man sich hierbei nach den Regeln des Fachs richtet. wichtig, dass man sich hierbei nach den Regeln des Fachs richtet.
Anlässlich der obligatorischen jährlichen Wartung trifft das Anlässlich der obligatorischen jährlichen Wartung trifft das
Sicherheitsunternehmen die nötigen Massnahmen, um vorhersehbaren Sicherheitsunternehmen die nötigen Massnahmen, um vorhersehbaren
Fehlalarmen vorzubeugen und das bestehende Alarmsystem den Fehlalarmen vorzubeugen und das bestehende Alarmsystem den
gesetzlichen Normen anzupassen. Hierfür ist vor allem die erste gesetzlichen Normen anzupassen. Hierfür ist vor allem die erste
jährliche Wartung nach dem 29. Juli 2002 wichtig. Bei dieser jährliche Wartung nach dem 29. Juli 2002 wichtig. Bei dieser
Gelegenheit wird das Sicherheitsunternehmen insbesondere folgende Gelegenheit wird das Sicherheitsunternehmen insbesondere folgende
Handlungen durchführen müssen: Handlungen durchführen müssen:
- den Benutzer mit einem neuen Benutzerheft ausstatten (siehe Nummer - den Benutzer mit einem neuen Benutzerheft ausstatten (siehe Nummer
2.2.3), 2.2.3),
- den Benutzer informieren (siehe Nummer 2.2.2), - den Benutzer informieren (siehe Nummer 2.2.2),
- eine Überprüfung durchführen, wie sie in Nummer 2.1 des vorliegenden - eine Überprüfung durchführen, wie sie in Nummer 2.1 des vorliegenden
Rundschreibens erwähnt ist, Rundschreibens erwähnt ist,
- die Konformität der Aussensirenen und des Aussenlichts überprüfen - die Konformität der Aussensirenen und des Aussenlichts überprüfen
(siehe Nummer 2.4.1), (siehe Nummer 2.4.1),
- gegebenenfalls ein Aussenlicht anbringen (siehe Nummer 2.4.2), - gegebenenfalls ein Aussenlicht anbringen (siehe Nummer 2.4.2),
- überprüfen, ob die Anlage mit verbotenen Komponenten ausgestattet - überprüfen, ob die Anlage mit verbotenen Komponenten ausgestattet
ist (siehe Nummer 2.5). ist (siehe Nummer 2.5).
Nach jeder Wartung füllt der Verantwortliche des zugelassenen Nach jeder Wartung füllt der Verantwortliche des zugelassenen
Sicherheitsunternehmens im Benutzerheft RubrikV Kontrolle des Sicherheitsunternehmens im Benutzerheft RubrikV Kontrolle des
Alarmsystems » aus. Alarmsystems » aus.
2.4 Aussensirene und Aussenlicht 2.4 Aussensirene und Aussenlicht
Zwei Komponenten unterliegen besonderen Regeln: die Aussensirene und Zwei Komponenten unterliegen besonderen Regeln: die Aussensirene und
das Aussenlicht. das Aussenlicht.
2.4.1 Aussensirene 2.4.1 Aussensirene
Was unter einer Aussensirene zu verstehen ist, ist oben bereits Was unter einer Aussensirene zu verstehen ist, ist oben bereits
erwähnt worden (siehe Nummer 2). Bei Alarm darf sie höchstens drei erwähnt worden (siehe Nummer 2). Bei Alarm darf sie höchstens drei
Minuten lang Tonsignale erzeugen; ausnahmsweise, im Fall von Sabotage Minuten lang Tonsignale erzeugen; ausnahmsweise, im Fall von Sabotage
am Alarmsystem, darf dies bis zu acht Minuten dauern (Artikel 6 § 1). am Alarmsystem, darf dies bis zu acht Minuten dauern (Artikel 6 § 1).
Mit dieser Einschränkung soll verhindert werden, dass der Sirenenlärm Mit dieser Einschränkung soll verhindert werden, dass der Sirenenlärm
die nächtliche Ruhe der Anrainer länger stört. Andererseits kann eine die nächtliche Ruhe der Anrainer länger stört. Andererseits kann eine
Sirene eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Einbrecher haben. Sirene eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Einbrecher haben.
Die Begrenzung der Betriebsdauer auf drei Minuten ist zu verstehen als Die Begrenzung der Betriebsdauer auf drei Minuten ist zu verstehen als
eine Betriebsdauer pro Alarmsignal nach einer Meldung. Eine eine Betriebsdauer pro Alarmsignal nach einer Meldung. Eine
Aussensirene darf also drei Minuten lang Tonsignale erzeugen. Bevor Aussensirene darf also drei Minuten lang Tonsignale erzeugen. Bevor
sie dann wieder drei Minuten lang in Betrieb sein darf, muss eine neue sie dann wieder drei Minuten lang in Betrieb sein darf, muss eine neue
Meldung vorliegen. Meldung vorliegen.
Die vor Ort anwesende Polizei ist natürlich nicht imstande, diese Die vor Ort anwesende Polizei ist natürlich nicht imstande, diese
technische Angelegenheit einzuschätzen. Sie wird wahrscheinlich ein technische Angelegenheit einzuschätzen. Sie wird wahrscheinlich ein
Protokoll erstellen, wenn das Tonsignal die vorschriftsmässige Protokoll erstellen, wenn das Tonsignal die vorschriftsmässige
Zeitbegrenzung überschritten hat. Der Benutzer muss dagegen im Rahmen Zeitbegrenzung überschritten hat. Der Benutzer muss dagegen im Rahmen
seiner Verteidigung den Beweis erbringen können, dass die Tonsignale seiner Verteidigung den Beweis erbringen können, dass die Tonsignale
ausschliesslich gemäss den oben dargelegten Modalitäten erzeugt worden ausschliesslich gemäss den oben dargelegten Modalitäten erzeugt worden
sind. sind.
2.4.2 Aussenlicht 2.4.2 Aussenlicht
Für Wachleute, Polizisten oder Hilfsdienste, die sich ausschliesslich Für Wachleute, Polizisten oder Hilfsdienste, die sich ausschliesslich
nach dem Ton orientieren, ist nicht immer klar, von woher der Alarm nach dem Ton orientieren, ist nicht immer klar, von woher der Alarm
ausgeht. Dies ist sicher der Fall in Appartementhäusern oder in ausgeht. Dies ist sicher der Fall in Appartementhäusern oder in
grossen Industriestätten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Nachbar grossen Industriestätten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Nachbar
oder eine vorbeifahrende Polizeistreife eine Sirene hört und den Alarm oder eine vorbeifahrende Polizeistreife eine Sirene hört und den Alarm
bemerkt, bevor die Polizei gerufen wird und somit ohne dass die bemerkt, bevor die Polizei gerufen wird und somit ohne dass die
Polizisten die genaue Alarmadresse kennen, ist in der Tat nur gering. Polizisten die genaue Alarmadresse kennen, ist in der Tat nur gering.
Ein Dreh- oder Blinklicht kann eine Lösung sein: Es macht den genauen Ein Dreh- oder Blinklicht kann eine Lösung sein: Es macht den genauen
Ort des Alarms sichtbar. Die Benutzung eines Aussenlichts ist Ort des Alarms sichtbar. Die Benutzung eines Aussenlichts ist
fakultatif, ausser wenn eine Aussensirene benutzt wird. In diesem Fall fakultatif, ausser wenn eine Aussensirene benutzt wird. In diesem Fall
ist ein von der öffentlichen Strasse aus sichtbares Aussenlicht ist ein von der öffentlichen Strasse aus sichtbares Aussenlicht
Pflicht (Artikel 6 § 2). Wenn dies nicht möglich ist, weil das Pflicht (Artikel 6 § 2). Wenn dies nicht möglich ist, weil das
geschützte Gut zum Beispiel zu weit von der öffentlichen Strasse geschützte Gut zum Beispiel zu weit von der öffentlichen Strasse
entfernt liegt, muss das Aussenlicht möglichst nahe an der entfernt liegt, muss das Aussenlicht möglichst nahe an der
öffentlichen Strasse angebracht werden, damit es von einer öffentlichen Strasse angebracht werden, damit es von einer
Polizeistreife bemerkt werden kann. Das Aussenlicht erzeugt Polizeistreife bemerkt werden kann. Das Aussenlicht erzeugt
Lichtsignale bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Alarm vom Benutzer oder Lichtsignale bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Alarm vom Benutzer oder
seiner Kontaktperson ausgeschaltet wird. seiner Kontaktperson ausgeschaltet wird.
2.5 Verbotene Komponenten 2.5 Verbotene Komponenten
Ein Alarmsystem ist ursprünglich passiv. Die Funktionen der Ein Alarmsystem ist ursprünglich passiv. Die Funktionen der
angeschlossenen Komponenten sind gewöhnlich auf eine passive angeschlossenen Komponenten sind gewöhnlich auf eine passive
Abschreckung beschränkt, zum Beispiel durch ein Licht oder einen Ton Abschreckung beschränkt, zum Beispiel durch ein Licht oder einen Ton
und eine Warnung des rechtmässigen Benutzers beziehungsweise und eine Warnung des rechtmässigen Benutzers beziehungsweise
desjenigen, der in seinem Namen auftritt, oder durch die Übertragung desjenigen, der in seinem Namen auftritt, oder durch die Übertragung
von Signalen. Durch den schnellen technologischen Fortschritt ist es von Signalen. Durch den schnellen technologischen Fortschritt ist es
möglich, im Fall eines unerlaubten Eindringens aktiv und auch möglich, im Fall eines unerlaubten Eindringens aktiv und auch
automatisch über Komponenten, die an das Alarmsystem angeschlossen automatisch über Komponenten, die an das Alarmsystem angeschlossen
sind, einzugreifen. Da diese Entwicklung 1991 noch nicht begonnen sind, einzugreifen. Da diese Entwicklung 1991 noch nicht begonnen
hatte, sind die diesbezüglichen Rechtsvorschriften noch nicht daran hatte, sind die diesbezüglichen Rechtsvorschriften noch nicht daran
angepasst worden. Ebenso wenig ist voraussehbar, wie dieser angepasst worden. Ebenso wenig ist voraussehbar, wie dieser
Sicherheitsaspekt sich künftig entwickeln wird. Sicherheitsaspekt sich künftig entwickeln wird.
2.5.1 Ausgangspunkt 2.5.1 Ausgangspunkt
Angesichts dieser Umstände müssen die Behörden diese Entwicklung mit Angesichts dieser Umstände müssen die Behörden diese Entwicklung mit
der nötigen Vorsicht angehen. Einerseits ist es sicherlich nicht der nötigen Vorsicht angehen. Einerseits ist es sicherlich nicht
angebracht, neue Entwicklungen, die zu einer effizienteren angebracht, neue Entwicklungen, die zu einer effizienteren
Kriminalitätsvorbeugung beitragen, zu bremsen. Andererseits muss Kriminalitätsvorbeugung beitragen, zu bremsen. Andererseits muss
verhindert werden, dass die Benutzung neuer Technologien zusätzliche, verhindert werden, dass die Benutzung neuer Technologien zusätzliche,
jedoch unannehmbare Nebenwirkungen haben kann. Dies ist umso jedoch unannehmbare Nebenwirkungen haben kann. Dies ist umso
wichtiger, als die blinde Aktivierung einer Komponente, was ja den wichtiger, als die blinde Aktivierung einer Komponente, was ja den
Alarmsystemen eigen ist, nicht nur für unerwünschte Eindringlinge, Alarmsystemen eigen ist, nicht nur für unerwünschte Eindringlinge,
sondern bei falschem Alarm auch für gewünschte Besucher oder den sondern bei falschem Alarm auch für gewünschte Besucher oder den
Benutzer selbst Folgen haben kann. Daher ist die Benutzung « aktiver » Benutzer selbst Folgen haben kann. Daher ist die Benutzung « aktiver »
Systeme zwar nicht strikt verboten, aber die Grenzen, die bei ihrer Systeme zwar nicht strikt verboten, aber die Grenzen, die bei ihrer
Benutzung absolut nicht überschritten werden dürfen, sind festgelegt Benutzung absolut nicht überschritten werden dürfen, sind festgelegt
(Artikel 6 § 3). Eine erste Auswirkung, die in jedem Fall verhindert (Artikel 6 § 3). Eine erste Auswirkung, die in jedem Fall verhindert
werden muss, ist die Beeinträchtigung des Eingreifens der werden muss, ist die Beeinträchtigung des Eingreifens der
Hilfsdienste. Es gibt nämlich Umstände, wo Personen, die sich im Hilfsdienste. Es gibt nämlich Umstände, wo Personen, die sich im
geschützten Gut aufhalten, in einer Gefahrenlage sind und dringend geschützten Gut aufhalten, in einer Gefahrenlage sind und dringend
Hilfe benötigen. Die Eingreifdienste müssen zum Beispiel nach einem Hilfe benötigen. Die Eingreifdienste müssen zum Beispiel nach einem
Notruf möglichst schnell und wirksam eingreifen können. Das gilt Notruf möglichst schnell und wirksam eingreifen können. Das gilt
sowohl für die Polizeidienste als auch für die Feuerwehr oder die sowohl für die Polizeidienste als auch für die Feuerwehr oder die
Ambulanzdienste. Die Benutzung von Komponenten, die sie dabei Ambulanzdienste. Die Benutzung von Komponenten, die sie dabei
behindern würden, ist also verboten. Eine zweite zu verhindernde Folge behindern würden, ist also verboten. Eine zweite zu verhindernde Folge
ist die Verletzung von Personen. Einzig die Behörden verfügen durch ist die Verletzung von Personen. Einzig die Behörden verfügen durch
die Polizeidienste über das Monopol der Anwendung von Gewalt gegenüber die Polizeidienste über das Monopol der Anwendung von Gewalt gegenüber
den Bürgern. Zudem ist diese Anwendung von Gewalt sehr strikt den Bürgern. Zudem ist diese Anwendung von Gewalt sehr strikt
geregelt. Diese Gegebenheit ist einer der Ecksteine unseres geregelt. Diese Gegebenheit ist einer der Ecksteine unseres
Rechtsstaats. Komponenten, durch deren Verwendung dieses Prinzip in Rechtsstaats. Komponenten, durch deren Verwendung dieses Prinzip in
Frage gestellt werden könnte, dürfen daher nicht zugelassen werden. Frage gestellt werden könnte, dürfen daher nicht zugelassen werden.
2.5.2 Anwendung 2.5.2 Anwendung
Die Polizeidienste werden von Fall zu Fall, je nach den konkreten Die Polizeidienste werden von Fall zu Fall, je nach den konkreten
Umständen, bestimmen müssen, ob es sich um diese verbotenen Umständen, bestimmen müssen, ob es sich um diese verbotenen
Nebenwirkungen handelt oder nicht, und gegebenenfalls ein Protokoll Nebenwirkungen handelt oder nicht, und gegebenenfalls ein Protokoll
erstellen müssen. Die Instanzen, die die Regeln des Fachs anwenden, erstellen müssen. Die Instanzen, die die Regeln des Fachs anwenden,
werden aufgefordert, diese Verbotsbestimmung mit der bestehenden werden aufgefordert, diese Verbotsbestimmung mit der bestehenden
Technologie und deren Möglichkeiten zu konfrontieren. In Erwartung Technologie und deren Möglichkeiten zu konfrontieren. In Erwartung
ihrer Schlussfolgerungen gibt es noch keine spezifische Liste der ihrer Schlussfolgerungen gibt es noch keine spezifische Liste der
Komponenten, deren Benutzung aus diesen Gründen verboten werden Komponenten, deren Benutzung aus diesen Gründen verboten werden
sollte. Hierzu fehlt noch die nötige Kenntnis und Erfahrung zum sollte. Hierzu fehlt noch die nötige Kenntnis und Erfahrung zum
Beispiel in Bezug auf die bestehenden oder kommenden Randtechniken Beispiel in Bezug auf die bestehenden oder kommenden Randtechniken
oder in Bezug auf die Rahmenbedingungen, mit denen die widersinnigen oder in Bezug auf die Rahmenbedingungen, mit denen die widersinnigen
Nebenwirkungen gegebenenfalls verhindert werden können. Nebenwirkungen gegebenenfalls verhindert werden können.
2.6 Fernsteuerung 2.6 Fernsteuerung
Die technologische Entwicklung ermöglicht es auch, ferngesteuerte Die technologische Entwicklung ermöglicht es auch, ferngesteuerte
Alarmsysteme zu benutzen und die im zentralen Datenspeicher eines Alarmsysteme zu benutzen und die im zentralen Datenspeicher eines
Alarmsystems enthaltenen Informationen einzusehen, abzufragen, zu Alarmsystems enthaltenen Informationen einzusehen, abzufragen, zu
ändern und zurückzusenden. Diese Verrichtungen werden in der Branche ändern und zurückzusenden. Diese Verrichtungen werden in der Branche
oft « up- » und « downloaden » genannt. Dieses Erleichterungssystem oft « up- » und « downloaden » genannt. Dieses Erleichterungssystem
darf erst verwendet werden, nachdem der Benutzer seine schriftliche darf erst verwendet werden, nachdem der Benutzer seine schriftliche
Erlaubnis erteilt hat. Es reicht aus, wenn dies nur einmal geschieht. Erlaubnis erteilt hat. Es reicht aus, wenn dies nur einmal geschieht.
Zudem darf diese Erlaubnis nur den nachstehenden beiden Einrichtungen Zudem darf diese Erlaubnis nur den nachstehenden beiden Einrichtungen
erteilt werden, und zwar in Bezug auf ihren jeweiligen Bereich und für erteilt werden, und zwar in Bezug auf ihren jeweiligen Bereich und für
ganz bestimmte Zwecke (Artikel 8). ganz bestimmte Zwecke (Artikel 8).
2.6.1 Sicherheitsunternehmen 2.6.1 Sicherheitsunternehmen
Zunächst muss das Sicherheitsunternehmen ein Alarmsystem in Bezug auf Zunächst muss das Sicherheitsunternehmen ein Alarmsystem in Bezug auf
technische Mängel fernwarten können, um es instand zu setzen technische Mängel fernwarten können, um es instand zu setzen
beziehungsweise dessen Parameter zu verändern. Der Begriff « instand beziehungsweise dessen Parameter zu verändern. Der Begriff « instand
setzen » umfasst auch das Angebot einer Unterstützung bei der Lösung setzen » umfasst auch das Angebot einer Unterstützung bei der Lösung
verschiedenster Probleme in Bezug auf die Benutzung des Alarmsystems. verschiedenster Probleme in Bezug auf die Benutzung des Alarmsystems.
Daher kann der Installateur das System lediglich zur Instandsetzung Daher kann der Installateur das System lediglich zur Instandsetzung
von seinem Betrieb aus über die Telefonleitung programmieren von seinem Betrieb aus über die Telefonleitung programmieren
beziehungsweise neu programmieren, er kann dem System Informationen beziehungsweise neu programmieren, er kann dem System Informationen
abfragen, das System testen oder beispielsweise bei einem technischen abfragen, das System testen oder beispielsweise bei einem technischen
Problem Hilfe zum Einschalten des Systems anbieten. Problem Hilfe zum Einschalten des Systems anbieten.
2.6.2 Alarmzentrale 2.6.2 Alarmzentrale
Die zweite Einrichtung ist die Alarmzentrale, die vom Benutzer Die zweite Einrichtung ist die Alarmzentrale, die vom Benutzer
eingeschaltet wird, um bei seiner Abwesenheit seine Aufgaben zu eingeschaltet wird, um bei seiner Abwesenheit seine Aufgaben zu
übernehmen und das Gut zu « bewachen ». Darum muss in diesem Fall nur übernehmen und das Gut zu « bewachen ». Darum muss in diesem Fall nur
die Alarmzentrale, und nicht das Sicherheitsunternehmen, das die Alarmzentrale, und nicht das Sicherheitsunternehmen, das
Alarmsystem ein- und ausschalten können. Die Alarmoperatoren müssen Alarmsystem ein- und ausschalten können. Die Alarmoperatoren müssen
ebenfalls Informationen abfragen können, um auf technischem Wege ebenfalls Informationen abfragen können, um auf technischem Wege
falsche von echten Alarmen unterscheiden zu können. Sie sind jedoch falsche von echten Alarmen unterscheiden zu können. Sie sind jedoch
nicht dazu berechtigt, das System zu programmieren oder das Programm nicht dazu berechtigt, das System zu programmieren oder das Programm
zu verändern; dies ist eine ausschliessliche Zuständigkeit der zu verändern; dies ist eine ausschliessliche Zuständigkeit der
Sicherheitsunternehmen. Sicherheitsunternehmen.
2.7 Alarmmeldungen 2.7 Alarmmeldungen
2.7.1 Verbotene unmittelbare Alarmmeldungen 2.7.1 Verbotene unmittelbare Alarmmeldungen
Unmittelbare Verbindungen von Alarmsystemen zu den Polizeidiensten Unmittelbare Verbindungen von Alarmsystemen zu den Polizeidiensten
sind im Prinzip verboten (Artikel 9 Absatz 1). Darunter sind alle sind im Prinzip verboten (Artikel 9 Absatz 1). Darunter sind alle
Alarmmeldungen zu verstehen, die ohne direkte menschliche Einwirkung Alarmmeldungen zu verstehen, die ohne direkte menschliche Einwirkung
zustandekommen. Beispiele: Alarmsignale, die unmittelbar bei der zustandekommen. Beispiele: Alarmsignale, die unmittelbar bei der
101-Zentrale eintreffen, oder eine automatische telefonische 101-Zentrale eintreffen, oder eine automatische telefonische
Tonbandmeldung. Hierdurch sollen die Telefonleitungen der Tonbandmeldung. Hierdurch sollen die Telefonleitungen der
Anrufzentralen der Polizei so weit wie möglich für Notrufe frei Anrufzentralen der Polizei so weit wie möglich für Notrufe frei
bleiben. Es wäre nicht verantwortbar, diese Leitungen mit wiederholten bleiben. Es wäre nicht verantwortbar, diese Leitungen mit wiederholten
Anrufen zu belasten, die zum Beispiel von falschen Alarmen stammen. Anrufen zu belasten, die zum Beispiel von falschen Alarmen stammen.
Der Minister des Innern kann nur eine Ausnahme für Alarmsysteme Der Minister des Innern kann nur eine Ausnahme für Alarmsysteme
machen, mit denen Gebäude geschützt werden sollen, die von machen, mit denen Gebäude geschützt werden sollen, die von
juristischen Personen öffentlichen Rechts benutzt werden (Artikel 9 juristischen Personen öffentlichen Rechts benutzt werden (Artikel 9
Absatz 2). Diese Ausnahme ist zudem ausschliesslich aus Gründen der Absatz 2). Diese Ausnahme ist zudem ausschliesslich aus Gründen der
öffentlichen Ordnung oder Sicherheit zu verantworten. In diesem Fall öffentlichen Ordnung oder Sicherheit zu verantworten. In diesem Fall
muss der Benutzer nachweisen, dass eine unmittelbare Alarmmeldung, zum muss der Benutzer nachweisen, dass eine unmittelbare Alarmmeldung, zum
Beispiel von einer Alarmzentrale aus, nicht ausreichen kann. Der Beispiel von einer Alarmzentrale aus, nicht ausreichen kann. Der
diesbezügliche Antrag obliegt der juristischen Person öffentlichen diesbezügliche Antrag obliegt der juristischen Person öffentlichen
Rechts (Artikel 9 Absatz 3). Er umfasst eine mit Gründen versehene Rechts (Artikel 9 Absatz 3). Er umfasst eine mit Gründen versehene
Stellungnahme des Korpschefs der Polizeizone, zu der die Gemeinde, in Stellungnahme des Korpschefs der Polizeizone, zu der die Gemeinde, in
der sich das geschützte Gut befindet, gehört. der sich das geschützte Gut befindet, gehört.
Angesichts dieser neuen Bestimmung werden die bestehenden Anschlüsse Angesichts dieser neuen Bestimmung werden die bestehenden Anschlüsse
für unmittelbare Alarmübermittlungen erneut begutachtet werden müssen. für unmittelbare Alarmübermittlungen erneut begutachtet werden müssen.
2.7.2 Vorherige Überprüfung 2.7.2 Vorherige Überprüfung
Jede Anforderung der Polizei muss stets über eine unmittelbare Jede Anforderung der Polizei muss stets über eine unmittelbare
menschliche Vermittlung ablaufen. Doch zuallererst muss überprüft menschliche Vermittlung ablaufen. Doch zuallererst muss überprüft
werden, ob tatsächlich Anzeichen eines reellen Eindringens vorhanden werden, ob tatsächlich Anzeichen eines reellen Eindringens vorhanden
sind. Damit wird nämlich bezweckt, dass nur echte Alarme gemeldet sind. Damit wird nämlich bezweckt, dass nur echte Alarme gemeldet
werden. werden.
Darum ist je nach Fall der Benutzer, die Kontaktperson oder die Darum ist je nach Fall der Benutzer, die Kontaktperson oder die
Alarmzentrale verpflichtet, vor Benachrichtigung der Polizei zu Alarmzentrale verpflichtet, vor Benachrichtigung der Polizei zu
überprüfen, ob es sich um einen falschen Alarm handelt (Artikel 10 § überprüfen, ob es sich um einen falschen Alarm handelt (Artikel 10 §
1). Dies kann auf verschiedene Arten geschehen. 1). Dies kann auf verschiedene Arten geschehen.
Zu diesem Zweck habe ich die Alarmzentralen und die Zu diesem Zweck habe ich die Alarmzentralen und die
Sicherheitsunternehmen gebeten, gemeinsam ein Lastenheft des guten Sicherheitsunternehmen gebeten, gemeinsam ein Lastenheft des guten
Fachs zu erstellen. Inzwischen finden Sie nachstehend bereits einige Fachs zu erstellen. Inzwischen finden Sie nachstehend bereits einige
durchaus geläufige Beispiele: durchaus geläufige Beispiele:
- Jemand befindet oder begibt sich vor Ort und kontrolliert in der - Jemand befindet oder begibt sich vor Ort und kontrolliert in der
Nähe des geschützten Guts oder in diesem Gut, ob verdächtige Elemente Nähe des geschützten Guts oder in diesem Gut, ob verdächtige Elemente
vorhanden sind, die auf ein unerlaubtes Eindringen schliessen lassen, vorhanden sind, die auf ein unerlaubtes Eindringen schliessen lassen,
wie zum Beispiel Fussspuren im Garten, ein verdächtiges Fahrzeug, ein wie zum Beispiel Fussspuren im Garten, ein verdächtiges Fahrzeug, ein
zerbrochenes Fenster, verdächtige Geräusche usw. Trifft dies zu, zerbrochenes Fenster, verdächtige Geräusche usw. Trifft dies zu,
stellt er jede Aktion ein und benachrichtigt sofort die Polizei. stellt er jede Aktion ein und benachrichtigt sofort die Polizei.
- Der Benutzer überprüft mittels übermittelter Videobilder den Zustand - Der Benutzer überprüft mittels übermittelter Videobilder den Zustand
im Gebäude, wo ein Alarm gemeldet ist. im Gebäude, wo ein Alarm gemeldet ist.
- Eine Alarmzentrale oder eine Kommandozentrale eines Unternehmens - Eine Alarmzentrale oder eine Kommandozentrale eines Unternehmens
ruft den Benutzer an, um zu überprüfen, ob er nicht selbst einen ruft den Benutzer an, um zu überprüfen, ob er nicht selbst einen
falschen Alarm ausgelöst hat. falschen Alarm ausgelöst hat.
- Nach Auslösung des Alarms benachrichtigt eine Alarmzentrale ein - Nach Auslösung des Alarms benachrichtigt eine Alarmzentrale ein
Einsatzteam eines Wachunternehmens, das den Alarm vor Ort prüft. Einsatzteam eines Wachunternehmens, das den Alarm vor Ort prüft.
- Eine Alarmzentrale vergewissert sich auf technischem Wege, ob ein - Eine Alarmzentrale vergewissert sich auf technischem Wege, ob ein
tatsächliches Eindringen vorliegt, zum Beispiel durch eine Analyse der tatsächliches Eindringen vorliegt, zum Beispiel durch eine Analyse der
aufeinander folgenden Signale, der übereinstimmenden Signale mehrerer aufeinander folgenden Signale, der übereinstimmenden Signale mehrerer
Melder oder des übertragenen Bildmaterials usw. Melder oder des übertragenen Bildmaterials usw.
Des Weiteren besteht auch eine Überprüfungsmöglichkeit, wenn der Des Weiteren besteht auch eine Überprüfungsmöglichkeit, wenn der
Alarmoperator über ein an das Alarmsystem gekoppeltes Mikrofon hört, Alarmoperator über ein an das Alarmsystem gekoppeltes Mikrofon hört,
was sich im geschützten Raum abspielt. Ich möchte jedoch mit Nachdruck was sich im geschützten Raum abspielt. Ich möchte jedoch mit Nachdruck
davor warnen, dass diese Praxis zu einem Verstoss gegen Artikel 314bis davor warnen, dass diese Praxis zu einem Verstoss gegen Artikel 314bis
des Strafgesetzbuches führen kann. Nach diesem Artikel begeht man eine des Strafgesetzbuches führen kann. Nach diesem Artikel begeht man eine
strafbare Handlung, wenn man Gespräche, an denen man nicht teilnimmt, strafbare Handlung, wenn man Gespräche, an denen man nicht teilnimmt,
ohne die Zustimmung aller Teilnehmer dieser Kommunikation abhört oder ohne die Zustimmung aller Teilnehmer dieser Kommunikation abhört oder
abhören lässt, davon Kenntnis nimmt, sie aufzeichnet oder aufzeichnen abhören lässt, davon Kenntnis nimmt, sie aufzeichnet oder aufzeichnen
lässt. Diese Bestimmung betrifft die öffentliche Ordnung; der Benutzer lässt. Diese Bestimmung betrifft die öffentliche Ordnung; der Benutzer
darf der Alarmzentrale daher keine Erlaubnis geben, diese strafbaren darf der Alarmzentrale daher keine Erlaubnis geben, diese strafbaren
Handlungen trotzdem durchzuführen. Handlungen trotzdem durchzuführen.
Bei der Überprüfung von Alarmsignalen durch übertragenes Bildmaterial Bei der Überprüfung von Alarmsignalen durch übertragenes Bildmaterial
müssen die strikten Bestimmungen zum Schutz des Privatlebens müssen die strikten Bestimmungen zum Schutz des Privatlebens
eingehalten werden, wie sie im Gesetz vom 11. Dezember 1998 über die eingehalten werden, wie sie im Gesetz vom 11. Dezember 1998 über die
Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten sind. Für weitere Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten sind. Für weitere
diesbezügliche Informationen verweise ich auf den Ausschuss für den diesbezügliche Informationen verweise ich auf den Ausschuss für den
Schutz des Privatlebens, Avenue de la Porte de Hal / Hallepoortlaan Schutz des Privatlebens, Avenue de la Porte de Hal / Hallepoortlaan
5-8 in 1060 Brüssel, Tel. 02/542 72 16, Fax 02/542 72 16 [sic, zu 5-8 in 1060 Brüssel, Tel. 02/542 72 16, Fax 02/542 72 16 [sic, zu
lesen ist: Fax 02/542 72 01], Website www.privacy.fgov.be. lesen ist: Fax 02/542 72 01], Website www.privacy.fgov.be.
Die Verpflichtung der vorherigen Überprüfung muss nicht eingehalten Die Verpflichtung der vorherigen Überprüfung muss nicht eingehalten
werden, wenn nicht derjenige, der die Alarmmeldung erhalten hat, die werden, wenn nicht derjenige, der die Alarmmeldung erhalten hat, die
Polizei benachrichtigt, sondern ein Zeuge, zum Beispiel ein zufälliger Polizei benachrichtigt, sondern ein Zeuge, zum Beispiel ein zufälliger
Passant. Passant.
Die Überprüfung ist ebenfalls nicht verpflichtend, wenn der Die Überprüfung ist ebenfalls nicht verpflichtend, wenn der
Alarmmelder der Benutzer selbst ist, der sich zum Zeitpunkt des Alarms Alarmmelder der Benutzer selbst ist, der sich zum Zeitpunkt des Alarms
innerhalb des geschützten Guts befindet. innerhalb des geschützten Guts befindet.
2.7.3 Die eigentliche Alarmmeldung 2.7.3 Die eigentliche Alarmmeldung
Erst wenn der Alarmmelder zu dem Schluss kommt, dass der Alarm die Erst wenn der Alarmmelder zu dem Schluss kommt, dass der Alarm die
Folge eines unerlaubten Eindringens ist, meldet er ihn bei der Folge eines unerlaubten Eindringens ist, meldet er ihn bei der
Polizei. Hierbei handelt es sich um die lokale Polizei der Zone, in Polizei. Hierbei handelt es sich um die lokale Polizei der Zone, in
der das geschützte Gut sich befindet (Artikel 10 § 2). Der Alarmmelder der das geschützte Gut sich befindet (Artikel 10 § 2). Der Alarmmelder
muss folgende Angaben mitteilen: muss folgende Angaben mitteilen:
- seinen Namen und seine Telefonnummer, - seinen Namen und seine Telefonnummer,
- (wenn der Alarmmelder nicht der Benutzer ist) den Namen des - (wenn der Alarmmelder nicht der Benutzer ist) den Namen des
Benutzers des Alarmsystems, Benutzers des Alarmsystems,
- die Adresse des Orts des Alarms, - die Adresse des Orts des Alarms,
- die verdächtigen Elemente, die darauf schliessen lassen, dass der - die verdächtigen Elemente, die darauf schliessen lassen, dass der
Alarm die Folge eines unerlaubten Eindringens ist, Alarm die Folge eines unerlaubten Eindringens ist,
- den Namen und die Telefonnummer der Person, die beim Eintreffen der - den Namen und die Telefonnummer der Person, die beim Eintreffen der
Polizei am geschützten Gut anwesend sein wird. Polizei am geschützten Gut anwesend sein wird.
All diese Informationen müssen selbstverständlich nicht gemeldet All diese Informationen müssen selbstverständlich nicht gemeldet
werden, wenn: werden, wenn:
- ein Zeuge, der natürlich nicht über all diese Informationen verfügt, - ein Zeuge, der natürlich nicht über all diese Informationen verfügt,
die Polizei alarmiert, die Polizei alarmiert,
- der Alarmmelder sich innerhalb des geschützten Guts befindet und - der Alarmmelder sich innerhalb des geschützten Guts befindet und
dadurch nicht ohne Risiko reden kann. dadurch nicht ohne Risiko reden kann.
Der Alarmmelder ist für die korrekte Ausführung der in den Nummern Der Alarmmelder ist für die korrekte Ausführung der in den Nummern
2.7.2 und 2.7.3 (Artikel 10) erwähnten Verpflichtungen verantwortlich. 2.7.2 und 2.7.3 (Artikel 10) erwähnten Verpflichtungen verantwortlich.
2.8 Eingreifen der Polizei 2.8 Eingreifen der Polizei
Die Polizeidienste tragen jederzeit und unter allen Umständen zum Die Polizeidienste tragen jederzeit und unter allen Umständen zum
Schutz der Mitbürger bei und leisten ihnen den Beistand, den sie zu Schutz der Mitbürger bei und leisten ihnen den Beistand, den sie zu
erwarten berechtigt sind. Die Polizei muss deshalb jeden Anruf infolge erwarten berechtigt sind. Die Polizei muss deshalb jeden Anruf infolge
von Alarm mit der nötigen beruflichen Sorgfalt und unter von Alarm mit der nötigen beruflichen Sorgfalt und unter
Berücksichtigung ihrer Prioritäten behandeln. Die einfache Berücksichtigung ihrer Prioritäten behandeln. Die einfache
Feststellung der Tatsache, dass der Alarmmelder oder der Benutzer Feststellung der Tatsache, dass der Alarmmelder oder der Benutzer
nicht seine Verpflichtungen eingehalten hat, darf für den nicht seine Verpflichtungen eingehalten hat, darf für den
kontaktierten Polizeidienst kein Grund sein, den gemeldeten Alarm kontaktierten Polizeidienst kein Grund sein, den gemeldeten Alarm
ausser Acht zu lassen; es wird ein Protokoll erstellt und der ausser Acht zu lassen; es wird ein Protokoll erstellt und der
Betroffene kann mit einer entsprechenden Verwaltungsstrafe belegt Betroffene kann mit einer entsprechenden Verwaltungsstrafe belegt
werden. werden.
Laut der vorherigen Regelung mussten alle Benutzer zwei feste Laut der vorherigen Regelung mussten alle Benutzer zwei feste
Kontaktpersonen haben, deren Personalien der Polizei bekannt waren. Kontaktpersonen haben, deren Personalien der Polizei bekannt waren.
Damit wurde bezweckt, dass die Polizei sie im Fall eines Alarms Damit wurde bezweckt, dass die Polizei sie im Fall eines Alarms
kontaktieren kann, um gemeinsam das geschützte Gut zu betreten. Dieses kontaktieren kann, um gemeinsam das geschützte Gut zu betreten. Dieses
Verfahren ist jedoch oft nicht wirksam gewesen, wenn die registrierten Verfahren ist jedoch oft nicht wirksam gewesen, wenn die registrierten
Personen längst ersetzt oder verzogen waren, eine neue Telefonnummer Personen längst ersetzt oder verzogen waren, eine neue Telefonnummer
hatten oder zum Zeitpunkt des Alarms einfach nicht erreichbar waren. hatten oder zum Zeitpunkt des Alarms einfach nicht erreichbar waren.
Daher ist dieses System nicht mehr angewandt worden. Daher ist dieses System nicht mehr angewandt worden.
Der Benutzer bestimmt, wer die Polizei in das geschützte Gut Der Benutzer bestimmt, wer die Polizei in das geschützte Gut
hineinlässt. Wer dafür bestimmt worden ist, kann von den Umständen hineinlässt. Wer dafür bestimmt worden ist, kann von den Umständen
abhängen; im Prinzip spielt das aber für die Polizei keine Rolle. abhängen; im Prinzip spielt das aber für die Polizei keine Rolle.
Dagegen ist es wichtig, dass der Benutzer oder der in seinem Namen Dagegen ist es wichtig, dass der Benutzer oder der in seinem Namen
handelnde Alarmmelder - und daher ausdrücklich nicht die Polizei - handelnde Alarmmelder - und daher ausdrücklich nicht die Polizei -
immer dafür sorgt, dass jemand beim Eintreffen der Polizei in der Nähe immer dafür sorgt, dass jemand beim Eintreffen der Polizei in der Nähe
des geschützten Guts anwesend ist (Artikel 11). Andernfalls begeht der des geschützten Guts anwesend ist (Artikel 11). Andernfalls begeht der
Benutzer einen Verstoss. Zudem steht es der Kontaktperson oder dem Benutzer einen Verstoss. Zudem steht es der Kontaktperson oder dem
Alarmmelder völlig frei, mit der Polizei eine Zeitspanne für ihr Alarmmelder völlig frei, mit der Polizei eine Zeitspanne für ihr
Eintreffen am geschützten Gut zu vereinbaren. Es muss nämlich Eintreffen am geschützten Gut zu vereinbaren. Es muss nämlich
vermieden werden, dass die Polizeidienste kostbare Zeit durch vermieden werden, dass die Polizeidienste kostbare Zeit durch
unnötiges Warten verlieren. unnötiges Warten verlieren.
Die anwesende Person muss dafür sorgen, dass sie die Polizei einlassen Die anwesende Person muss dafür sorgen, dass sie die Polizei einlassen
und das Alarmsystem abschalten kann. Die Polizei wird immer als Erste und das Alarmsystem abschalten kann. Die Polizei wird immer als Erste
das Gebäude betreten. Polizeibeamte sind nämlich besser als jeder das Gebäude betreten. Polizeibeamte sind nämlich besser als jeder
andere ausgebildet, ausgerüstet und befugt, um die Risiken andere ausgebildet, ausgerüstet und befugt, um die Risiken
einzuschätzen und eventuelle Täter zu fassen. Der Benutzer, die einzuschätzen und eventuelle Täter zu fassen. Der Benutzer, die
Kontaktperson oder die Wachperson betritt das Gebäude also nach den Kontaktperson oder die Wachperson betritt das Gebäude also nach den
Polizisten. Polizisten.
Im Ausnahmefall wird es dem Benutzer nicht möglich sein, die Polizei Im Ausnahmefall wird es dem Benutzer nicht möglich sein, die Polizei
einzulassen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn er selbst sich einzulassen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn er selbst sich
in einer Gefahrenlage innerhalb des geschützten Guts befindet. in einer Gefahrenlage innerhalb des geschützten Guts befindet.
Wenn die oben erwähnten Regeln gut befolgt werden, wird die Polizei Wenn die oben erwähnten Regeln gut befolgt werden, wird die Polizei
keine Zeit mehr mit falschen Alarmen verlieren. Sollte dies dennoch keine Zeit mehr mit falschen Alarmen verlieren. Sollte dies dennoch
der Fall sein und niemand den Alarm abstellen können, kann die der Fall sein und niemand den Alarm abstellen können, kann die
Polizei, zum Beispiel bei wiederholten falschen Alarmen, das Polizei, zum Beispiel bei wiederholten falschen Alarmen, das
Aussenlicht und die Aussensirene mit allen Mitteln neutralisieren, Aussenlicht und die Aussensirene mit allen Mitteln neutralisieren,
wobei sie jedoch nicht in eine Wohnung ohne das Einverständnis eines wobei sie jedoch nicht in eine Wohnung ohne das Einverständnis eines
Bewohners oder der Kontaktperson eindringen darf (Artikel 12). Eine Bewohners oder der Kontaktperson eindringen darf (Artikel 12). Eine
Überprüfung des Systems nach einem falschen « technischen » Alarm ist Überprüfung des Systems nach einem falschen « technischen » Alarm ist
nun nicht mehr nötig, bleibt aber angeraten. nun nicht mehr nötig, bleibt aber angeraten.
3. Berufsethik 3. Berufsethik
Ich bin überzeugt, dass die grosse Mehrzahl der Unternehmen ihre Ich bin überzeugt, dass die grosse Mehrzahl der Unternehmen ihre
Aufträge, wie sie im Königlichen Erlass vorgesehen sind, mit der Aufträge, wie sie im Königlichen Erlass vorgesehen sind, mit der
nötigen beruflichen Sorgfalt ausführen werden. Damit werden die Ziele nötigen beruflichen Sorgfalt ausführen werden. Damit werden die Ziele
des Königlichen Erlasses erreicht werden können, sodass die verfügbare des Königlichen Erlasses erreicht werden können, sodass die verfügbare
Polizeikapazität benutzt werden kann, um die Kriminalität zu bekämpfen Polizeikapazität benutzt werden kann, um die Kriminalität zu bekämpfen
und die Einsätze bei tatsächlichen Einbrüchen zu beschleunigen. Der und die Einsätze bei tatsächlichen Einbrüchen zu beschleunigen. Der
Erfolg der Alarmpolitik setzt voraus, dass die Informationen für die Erfolg der Alarmpolitik setzt voraus, dass die Informationen für die
Benutzer, die Überprüfung der Installationen, die jährliche Wartung Benutzer, die Überprüfung der Installationen, die jährliche Wartung
und die gesetzlichen Kontrollen verantwortungsvoll durchgeführt und die gesetzlichen Kontrollen verantwortungsvoll durchgeführt
werden. Situationen, in denen diese Aufträge auf reine Formalitäten werden. Situationen, in denen diese Aufträge auf reine Formalitäten
reduziert werden oder wo Sicherheitsunternehmen zu Initiativen reduziert werden oder wo Sicherheitsunternehmen zu Initiativen
beitragen, mit denen die Rechtsvorschriften umgangen werden, werden beitragen, mit denen die Rechtsvorschriften umgangen werden, werden
nicht geduldet. Die Betreffenden müssen wissen, dass diese Praktiken nicht geduldet. Die Betreffenden müssen wissen, dass diese Praktiken
als schwere Verstösse gegen die Berufspflichten im Sinne von Artikel 5 als schwere Verstösse gegen die Berufspflichten im Sinne von Artikel 5
Absatz 1 Nr. 8 des Gesetzes vom 10. April 1990 über Wachunternehmen, Absatz 1 Nr. 8 des Gesetzes vom 10. April 1990 über Wachunternehmen,
Sicherheitsunternehmen und interne Wachdienste betrachtet werden Sicherheitsunternehmen und interne Wachdienste betrachtet werden
können und dadurch das in das Führungspersonal der von den Behörden können und dadurch das in das Führungspersonal der von den Behörden
zugelassenen Unternehmen gesetzte Vertrauen beeinträchtigen können. zugelassenen Unternehmen gesetzte Vertrauen beeinträchtigen können.
4. Übergangsperiode 4. Übergangsperiode
Für Alarmsysteme, die vor dem 29. Juli 2002 installiert waren, sind Für Alarmsysteme, die vor dem 29. Juli 2002 installiert waren, sind
einige Bestimmungen nicht sofort anwendbar gewesen. Dies wird erst einige Bestimmungen nicht sofort anwendbar gewesen. Dies wird erst
nach einer Übergangsperiode von einem Jahr geschehen (Artikel 14 und nach einer Übergangsperiode von einem Jahr geschehen (Artikel 14 und
15). Damit ist nicht bezweckt worden, dass die Benutzer für eine 15). Damit ist nicht bezweckt worden, dass die Benutzer für eine
eventuelle gesetzeskonforme Anpassung ihres Systems erneut auf ein eventuelle gesetzeskonforme Anpassung ihres Systems erneut auf ein
Sicherheitsunternehmen zurückgreifen müssen. Die nötigen Anpassungen Sicherheitsunternehmen zurückgreifen müssen. Die nötigen Anpassungen
können somit anlässlich der jährlichen Wartung bis spätestens zum 29. können somit anlässlich der jährlichen Wartung bis spätestens zum 29.
Juli 2003 vorgenommen werden. Es handelt sich um die Ingebrauchnahme Juli 2003 vorgenommen werden. Es handelt sich um die Ingebrauchnahme
des neuen Benutzerhefts, die Anpassung der Aussensirenen und die des neuen Benutzerhefts, die Anpassung der Aussensirenen und die
eventuelle Installierung eines Aussenlichts. Die anderen eventuelle Installierung eines Aussenlichts. Die anderen
Verpflichtungen sind am 29. Juli 2002 in Kraft getreten. Verpflichtungen sind am 29. Juli 2002 in Kraft getreten.
Wer in Bezug auf diese Rechtsvorschriften noch Fragen hat oder weitere Wer in Bezug auf diese Rechtsvorschriften noch Fragen hat oder weitere
Erläuterungen erhalten möchte, kann sich stets an meine Verwaltung Erläuterungen erhalten möchte, kann sich stets an meine Verwaltung
wenden: wenden:
FÖD Inneres, GD Sicherheits- und Vorbeugungspolitik - Direktion FÖD Inneres, GD Sicherheits- und Vorbeugungspolitik - Direktion
Private Sicherheit, Rue Royale/Koningsstraat 56, 1000 Brüssel, Tel. Private Sicherheit, Rue Royale/Koningsstraat 56, 1000 Brüssel, Tel.
02/500 24 95, Fax 02/500 25 29, E-Mail sécurité.privée@mibz.fgov.b/ 02/500 24 95, Fax 02/500 25 29, E-Mail sécurité.privée@mibz.fgov.b/
private.veiligheid@mibz.fgov.be. private.veiligheid@mibz.fgov.be.
Der Minister Der Minister
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
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Fussnoten Fussnoten
(1) Belgischer elektrotechnischer Ausschuss, Boulevard Auguste (1) Belgischer elektrotechnischer Ausschuss, Boulevard Auguste
Reyers/August Reyerslaan 80, 1030 Brüssel. Reyers/August Reyerslaan 80, 1030 Brüssel.
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