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Ministeriële omzendbrief GPI 39 betreffende de facturatie van de steun aan personeelsleden van de federale politie naar een korps van de lokale politie. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle GPI 39 relative à la facturation de l'appui en membres du personnel de la police fédérale à un corps de police locale. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
15 MEI 2003. - Ministeriële omzendbrief GPI 39 betreffende de | 15 MAI 2003. - Circulaire ministérielle GPI 39 relative à la |
facturatie van de steun aan personeelsleden van de federale politie | facturation de l'appui en membres du personnel de la police fédérale à |
naar een korps van de lokale politie. - Duitse vertaling | un corps de police locale. - Traduction allemande |
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
39 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 15 mei 2003 betreffende | circulaire GPI 39 du Ministre de l'Intérieur du 15 mai 2003 relative à |
de facturatie van de steun aan personeelsleden van de federale politie | la facturation de l'appui en membres du personnel de la police |
naar een korps van de lokale politie (Belgisch Staatsblad van 18 juni | fédérale à un corps de police locale (Moniteur belge du 18 juin 2003), |
2003), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling van het | établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | 'arrondissement adjoint à Malmedy. |
15. MAI 2003 - Ministerielles Rundschreiben GPI 39 über die | 15. MAI 2003 - Ministerielles Rundschreiben GPI 39 über die |
Fakturierung der Unterstützung lokaler Polizeikorps durch | Fakturierung der Unterstützung lokaler Polizeikorps durch |
Personalmitglieder der föderalen Polizei | Personalmitglieder der föderalen Polizei |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des |
Polizeikollegiums, | Polizeikollegiums, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
I. EINLEITUNG | I. EINLEITUNG |
Die Bestimmungen in Bezug auf die zeitweilige Einsetzung von | Die Bestimmungen in Bezug auf die zeitweilige Einsetzung von |
Personalmitgliedern innerhalb der integrierten Polizei sind in den | Personalmitgliedern innerhalb der integrierten Polizei sind in den |
Artikeln VI.II.72 bis 76 des KE vom 30. März 2001 zur Festlegung der | Artikeln VI.II.72 bis 76 des KE vom 30. März 2001 zur Festlegung der |
Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste vorgesehen. Darin wird | Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste vorgesehen. Darin wird |
insbesondere vorgesehen, dass der Minister die Behörde ist, die dafür | insbesondere vorgesehen, dass der Minister die Behörde ist, die dafür |
zuständig ist, über eine Entsendung (oder eine Zurverfügungstellung) | zuständig ist, über eine Entsendung (oder eine Zurverfügungstellung) |
von Personalmitgliedern der föderalen Polizei zugunsten eines lokalen | von Personalmitgliedern der föderalen Polizei zugunsten eines lokalen |
Polizeikorps zu entscheiden. Der Minister legt die Modalitäten des | Polizeikorps zu entscheiden. Der Minister legt die Modalitäten des |
Verfahrens mit Bezug auf die Entsendung (oder Zurverfügungstellung) | Verfahrens mit Bezug auf die Entsendung (oder Zurverfügungstellung) |
fest. | fest. |
Das Ziel des vorliegenden Rundschreibens besteht darin, Richtlinien in | Das Ziel des vorliegenden Rundschreibens besteht darin, Richtlinien in |
Bezug auf die Fakturierung dieser Entsendungen zu erteilen. Es | Bezug auf die Fakturierung dieser Entsendungen zu erteilen. Es |
betrifft nur die Entsendung von Mitgliedern des Personals im einfachen | betrifft nur die Entsendung von Mitgliedern des Personals im einfachen |
Dienst. | Dienst. |
2. INHALT UND VERFAHREN | 2. INHALT UND VERFAHREN |
2.1 Pauschale | 2.1 Pauschale |
Zwecks Vereinfachung der Verwaltung wird die Fakturierung bezüglich | Zwecks Vereinfachung der Verwaltung wird die Fakturierung bezüglich |
des entsandten Personals auf der Grundlage einer Pauschale | des entsandten Personals auf der Grundlage einer Pauschale |
vorgenommen. | vorgenommen. |
Berechnung der Pauschale | Berechnung der Pauschale |
Parameter | Parameter |
Index für die Veranschlagung des Haushaltsplans 2003: 1,3044 (für | Index für die Veranschlagung des Haushaltsplans 2003: 1,3044 (für |
Gehälter) und 1,2682 (für Zulagen und Vergütungen). | Gehälter) und 1,2682 (für Zulagen und Vergütungen). |
Arbeitgeberbeiträge: 3,85%. | Arbeitgeberbeiträge: 3,85%. |
Bestandteile der Pauschale: | Bestandteile der Pauschale: |
- Gehalt eines Inspektors (B1) mit einem Dienstalter von ZWEI Jahren, | - Gehalt eines Inspektors (B1) mit einem Dienstalter von ZWEI Jahren, |
- Vergütung für Telefonkosten, | - Vergütung für Telefonkosten, |
- Bekleidungsvergütung, | - Bekleidungsvergütung, |
- Zulage für Bürgernähe, | - Zulage für Bürgernähe, |
- Zulage « BRÜSSEL-HAUPTSTADT » (kleiner Betrag), | - Zulage « BRÜSSEL-HAUPTSTADT » (kleiner Betrag), |
- Mahlzeitvergütung | - Mahlzeitvergütung |
- Pauschale für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit | - Pauschale für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit |
an Feiertagen, berechnet auf der Grundlage der heutigen Leistungen des | an Feiertagen, berechnet auf der Grundlage der heutigen Leistungen des |
aus der Allgemeinen Reserve entsandten Personals. | aus der Allgemeinen Reserve entsandten Personals. |
Beträge pro entsandtes Personalmitglied: | Beträge pro entsandtes Personalmitglied: |
- euro 37.497,56 (Jahressatz), | - euro 37.497,56 (Jahressatz), |
- euro 3.124,80 (Monatssatz), | - euro 3.124,80 (Monatssatz), |
- euro 187,49 (Tagessatz). | - euro 187,49 (Tagessatz). |
NB: In diesen Beträgen wird also eine Stundenpauschale für | NB: In diesen Beträgen wird also eine Stundenpauschale für |
Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit an Feiertagen | Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit an Feiertagen |
(s. oben) berücksichtigt. Grundsätzlich dürfen die Leistungen des | (s. oben) berücksichtigt. Grundsätzlich dürfen die Leistungen des |
entsandten Personals nicht den Mittelwert der Anzahl Stunden | entsandten Personals nicht den Mittelwert der Anzahl Stunden |
überschreiten, die von den anderen Personalmitgliedern des gleichen | überschreiten, die von den anderen Personalmitgliedern des gleichen |
Kaders der Entsendungszone geleistet werden. Wird ein Überschreiten | Kaders der Entsendungszone geleistet werden. Wird ein Überschreiten |
dieses Höchstwertes (Mittelwertes) festgestellt, kann eine zusätzliche | dieses Höchstwertes (Mittelwertes) festgestellt, kann eine zusätzliche |
Fakturierung erfolgen. | Fakturierung erfolgen. |
2.2 Ausrüstung | 2.2 Ausrüstung |
Das entsandte Personal wird von der föderalen Polizei ausgerüstet | Das entsandte Personal wird von der föderalen Polizei ausgerüstet |
(Grund- und Funktionsausrüstung im Sinne des Rundschreibens GPI 12). | (Grund- und Funktionsausrüstung im Sinne des Rundschreibens GPI 12). |
Nur der Regenmantel, die Taschenlampe und der Trageriemen werden von | Nur der Regenmantel, die Taschenlampe und der Trageriemen werden von |
der lokalen Polizei zur Verfügung gestellt werden. | der lokalen Polizei zur Verfügung gestellt werden. |
Zu Lasten der föderalen Polizei gehen also: | Zu Lasten der föderalen Polizei gehen also: |
- Polizeikoppel, | - Polizeikoppel, |
- Gummiknüppel, | - Gummiknüppel, |
- Gummiknüppel-Halter, | - Gummiknüppel-Halter, |
- Handschellen, | - Handschellen, |
- Dienstwaffe, | - Dienstwaffe, |
- schwarze offene Pistolentasche, | - schwarze offene Pistolentasche, |
- schwarze Magazintasche, | - schwarze Magazintasche, |
- Einsatz-Armbinde. | - Einsatz-Armbinde. |
2.3 Fakturierungsvorgang | 2.3 Fakturierungsvorgang |
Jeden Monat übermittelt die föderale Polizei (Direktion der Finanzen) | Jeden Monat übermittelt die föderale Polizei (Direktion der Finanzen) |
den betroffenen Polizeizonen eine Rechnung in Bezug auf das während | den betroffenen Polizeizonen eine Rechnung in Bezug auf das während |
des vorherigen Monats entsandte Personal. Deckt die Entsendung keinen | des vorherigen Monats entsandte Personal. Deckt die Entsendung keinen |
vollständigen Monat ab, wird die « tägliche » Tarifierung angewandt. | vollständigen Monat ab, wird die « tägliche » Tarifierung angewandt. |
Mit der ersten Rechnung werden die in den Jahren 2002 und 2003 bis zum | Mit der ersten Rechnung werden die in den Jahren 2002 und 2003 bis zum |
Datum der Veröffentlichung des vorliegenden Rundschreibens | Datum der Veröffentlichung des vorliegenden Rundschreibens |
durchgeführten Entsendungen regularisiert. | durchgeführten Entsendungen regularisiert. |
Ich bitte Sie, alle Polizeikorps, die Ihnen unterstehen, über | Ich bitte Sie, alle Polizeikorps, die Ihnen unterstehen, über |
Voraufgehendes zu informieren. | Voraufgehendes zu informieren. |
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das | Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das |
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht | vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht |
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. | worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Der Minister | Der Minister |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |