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Meertalige weergave van Omzendbrief van 15/05/2003
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Ministeriële omzendbrief GPI 39 betreffende de facturatie van de steun aan personeelsleden van de federale politie naar een korps van de lokale politie. - Duitse vertaling Circulaire ministérielle GPI 39 relative à la facturation de l'appui en membres du personnel de la police fédérale à un corps de police locale. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
15 MEI 2003. - Ministeriële omzendbrief GPI 39 betreffende de 15 MAI 2003. - Circulaire ministérielle GPI 39 relative à la
facturatie van de steun aan personeelsleden van de federale politie facturation de l'appui en membres du personnel de la police fédérale à
naar een korps van de lokale politie. - Duitse vertaling un corps de police locale. - Traduction allemande
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
39 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 15 mei 2003 betreffende circulaire GPI 39 du Ministre de l'Intérieur du 15 mai 2003 relative à
de facturatie van de steun aan personeelsleden van de federale politie la facturation de l'appui en membres du personnel de la police
naar een korps van de lokale politie (Belgisch Staatsblad van 18 juni fédérale à un corps de police locale (Moniteur belge du 18 juin 2003),
2003), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling van het établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. 'arrondissement adjoint à Malmedy.
15. MAI 2003 - Ministerielles Rundschreiben GPI 39 über die 15. MAI 2003 - Ministerielles Rundschreiben GPI 39 über die
Fakturierung der Unterstützung lokaler Polizeikorps durch Fakturierung der Unterstützung lokaler Polizeikorps durch
Personalmitglieder der föderalen Polizei Personalmitglieder der föderalen Polizei
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des
Polizeikollegiums, Polizeikollegiums,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
I. EINLEITUNG I. EINLEITUNG
Die Bestimmungen in Bezug auf die zeitweilige Einsetzung von Die Bestimmungen in Bezug auf die zeitweilige Einsetzung von
Personalmitgliedern innerhalb der integrierten Polizei sind in den Personalmitgliedern innerhalb der integrierten Polizei sind in den
Artikeln VI.II.72 bis 76 des KE vom 30. März 2001 zur Festlegung der Artikeln VI.II.72 bis 76 des KE vom 30. März 2001 zur Festlegung der
Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste vorgesehen. Darin wird Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste vorgesehen. Darin wird
insbesondere vorgesehen, dass der Minister die Behörde ist, die dafür insbesondere vorgesehen, dass der Minister die Behörde ist, die dafür
zuständig ist, über eine Entsendung (oder eine Zurverfügungstellung) zuständig ist, über eine Entsendung (oder eine Zurverfügungstellung)
von Personalmitgliedern der föderalen Polizei zugunsten eines lokalen von Personalmitgliedern der föderalen Polizei zugunsten eines lokalen
Polizeikorps zu entscheiden. Der Minister legt die Modalitäten des Polizeikorps zu entscheiden. Der Minister legt die Modalitäten des
Verfahrens mit Bezug auf die Entsendung (oder Zurverfügungstellung) Verfahrens mit Bezug auf die Entsendung (oder Zurverfügungstellung)
fest. fest.
Das Ziel des vorliegenden Rundschreibens besteht darin, Richtlinien in Das Ziel des vorliegenden Rundschreibens besteht darin, Richtlinien in
Bezug auf die Fakturierung dieser Entsendungen zu erteilen. Es Bezug auf die Fakturierung dieser Entsendungen zu erteilen. Es
betrifft nur die Entsendung von Mitgliedern des Personals im einfachen betrifft nur die Entsendung von Mitgliedern des Personals im einfachen
Dienst. Dienst.
2. INHALT UND VERFAHREN 2. INHALT UND VERFAHREN
2.1 Pauschale 2.1 Pauschale
Zwecks Vereinfachung der Verwaltung wird die Fakturierung bezüglich Zwecks Vereinfachung der Verwaltung wird die Fakturierung bezüglich
des entsandten Personals auf der Grundlage einer Pauschale des entsandten Personals auf der Grundlage einer Pauschale
vorgenommen. vorgenommen.
Berechnung der Pauschale Berechnung der Pauschale
Parameter Parameter
Index für die Veranschlagung des Haushaltsplans 2003: 1,3044 (für Index für die Veranschlagung des Haushaltsplans 2003: 1,3044 (für
Gehälter) und 1,2682 (für Zulagen und Vergütungen). Gehälter) und 1,2682 (für Zulagen und Vergütungen).
Arbeitgeberbeiträge: 3,85%. Arbeitgeberbeiträge: 3,85%.
Bestandteile der Pauschale: Bestandteile der Pauschale:
- Gehalt eines Inspektors (B1) mit einem Dienstalter von ZWEI Jahren, - Gehalt eines Inspektors (B1) mit einem Dienstalter von ZWEI Jahren,
- Vergütung für Telefonkosten, - Vergütung für Telefonkosten,
- Bekleidungsvergütung, - Bekleidungsvergütung,
- Zulage für Bürgernähe, - Zulage für Bürgernähe,
- Zulage « BRÜSSEL-HAUPTSTADT » (kleiner Betrag), - Zulage « BRÜSSEL-HAUPTSTADT » (kleiner Betrag),
- Mahlzeitvergütung - Mahlzeitvergütung
- Pauschale für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit - Pauschale für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit
an Feiertagen, berechnet auf der Grundlage der heutigen Leistungen des an Feiertagen, berechnet auf der Grundlage der heutigen Leistungen des
aus der Allgemeinen Reserve entsandten Personals. aus der Allgemeinen Reserve entsandten Personals.
Beträge pro entsandtes Personalmitglied: Beträge pro entsandtes Personalmitglied:
- euro 37.497,56 (Jahressatz), - euro 37.497,56 (Jahressatz),
- euro 3.124,80 (Monatssatz), - euro 3.124,80 (Monatssatz),
- euro 187,49 (Tagessatz). - euro 187,49 (Tagessatz).
NB: In diesen Beträgen wird also eine Stundenpauschale für NB: In diesen Beträgen wird also eine Stundenpauschale für
Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit an Feiertagen Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit an Feiertagen
(s. oben) berücksichtigt. Grundsätzlich dürfen die Leistungen des (s. oben) berücksichtigt. Grundsätzlich dürfen die Leistungen des
entsandten Personals nicht den Mittelwert der Anzahl Stunden entsandten Personals nicht den Mittelwert der Anzahl Stunden
überschreiten, die von den anderen Personalmitgliedern des gleichen überschreiten, die von den anderen Personalmitgliedern des gleichen
Kaders der Entsendungszone geleistet werden. Wird ein Überschreiten Kaders der Entsendungszone geleistet werden. Wird ein Überschreiten
dieses Höchstwertes (Mittelwertes) festgestellt, kann eine zusätzliche dieses Höchstwertes (Mittelwertes) festgestellt, kann eine zusätzliche
Fakturierung erfolgen. Fakturierung erfolgen.
2.2 Ausrüstung 2.2 Ausrüstung
Das entsandte Personal wird von der föderalen Polizei ausgerüstet Das entsandte Personal wird von der föderalen Polizei ausgerüstet
(Grund- und Funktionsausrüstung im Sinne des Rundschreibens GPI 12). (Grund- und Funktionsausrüstung im Sinne des Rundschreibens GPI 12).
Nur der Regenmantel, die Taschenlampe und der Trageriemen werden von Nur der Regenmantel, die Taschenlampe und der Trageriemen werden von
der lokalen Polizei zur Verfügung gestellt werden. der lokalen Polizei zur Verfügung gestellt werden.
Zu Lasten der föderalen Polizei gehen also: Zu Lasten der föderalen Polizei gehen also:
- Polizeikoppel, - Polizeikoppel,
- Gummiknüppel, - Gummiknüppel,
- Gummiknüppel-Halter, - Gummiknüppel-Halter,
- Handschellen, - Handschellen,
- Dienstwaffe, - Dienstwaffe,
- schwarze offene Pistolentasche, - schwarze offene Pistolentasche,
- schwarze Magazintasche, - schwarze Magazintasche,
- Einsatz-Armbinde. - Einsatz-Armbinde.
2.3 Fakturierungsvorgang 2.3 Fakturierungsvorgang
Jeden Monat übermittelt die föderale Polizei (Direktion der Finanzen) Jeden Monat übermittelt die föderale Polizei (Direktion der Finanzen)
den betroffenen Polizeizonen eine Rechnung in Bezug auf das während den betroffenen Polizeizonen eine Rechnung in Bezug auf das während
des vorherigen Monats entsandte Personal. Deckt die Entsendung keinen des vorherigen Monats entsandte Personal. Deckt die Entsendung keinen
vollständigen Monat ab, wird die « tägliche » Tarifierung angewandt. vollständigen Monat ab, wird die « tägliche » Tarifierung angewandt.
Mit der ersten Rechnung werden die in den Jahren 2002 und 2003 bis zum Mit der ersten Rechnung werden die in den Jahren 2002 und 2003 bis zum
Datum der Veröffentlichung des vorliegenden Rundschreibens Datum der Veröffentlichung des vorliegenden Rundschreibens
durchgeführten Entsendungen regularisiert. durchgeführten Entsendungen regularisiert.
Ich bitte Sie, alle Polizeikorps, die Ihnen unterstehen, über Ich bitte Sie, alle Polizeikorps, die Ihnen unterstehen, über
Voraufgehendes zu informieren. Voraufgehendes zu informieren.
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.
Der Minister Der Minister
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
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