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Omzendbrief GPI 24bis betreffende de uitbetaling van de Copernicuspremie aan bepaalde leden van het administratief en logistiek kader van de geïntegreerde politie. - Duitse vertaling | Circulaire GPI 24bis concernant le paiement de la prime Copernic à certains membres du cadre administratif et logistique de la police intégrée. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
15 MEI 2003. - Omzendbrief GPI 24bis betreffende de uitbetaling van de | 15 MAI 2003. - Circulaire GPI 24bis concernant le paiement de la prime |
Copernicuspremie aan bepaalde leden van het administratief en | Copernic à certains membres du cadre administratif et logistique de la |
logistiek kader van de geïntegreerde politie. - Duitse vertaling | police intégrée. - Traduction allemande |
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
24bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 15 mei 2003 | circulaire GPI 24bis du Ministre de l'Intérieur du 15 mai 2003 |
betreffende de uitbetaling van de Copernicuspremie aan bepaalde leden | concernant le paiement de la prime Copernic à certains membres du |
van het administratief en logistiek kader van de geïntegreerde politie | cadre administratif et logistique de la police intégrée (Moniteur |
(Belgisch Staatsblad van 19 mei 2003), opgemaakt door de Centrale | belge du 19 mai 2003), établie par le Service central de traduction |
Dienst voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
15. MAI 2003 - Rundschreiben GPI 24bis über die Auszahlung der | 15. MAI 2003 - Rundschreiben GPI 24bis über die Auszahlung der |
Kopernikus-Prämie an bestimmte Personalmitglieder des Verwaltungs- und | Kopernikus-Prämie an bestimmte Personalmitglieder des Verwaltungs- und |
Logistikkaders der integrierten Polizei | Logistikkaders der integrierten Polizei |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
am 28. März 2003 ist beschlossen worden, das Recht auf die | am 28. März 2003 ist beschlossen worden, das Recht auf die |
Kopernikus-Prämie auf die Personalmitglieder der Stufen A und B (1 und | Kopernikus-Prämie auf die Personalmitglieder der Stufen A und B (1 und |
2+) der Staatsverwaltungen auszudehnen. Für das Personal des föderalen | 2+) der Staatsverwaltungen auszudehnen. Für das Personal des föderalen |
öffentlichen Dienstes ist besagte Vereinbarung durch den Königlichen | öffentlichen Dienstes ist besagte Vereinbarung durch den Königlichen |
Erlass vom 7. Mai 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 13. Mai 2003) | Erlass vom 7. Mai 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 13. Mai 2003) |
konkretisiert worden. Am 3. April 2003 ist besagte Vereinbarung auf | konkretisiert worden. Am 3. April 2003 ist besagte Vereinbarung auf |
die Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders der auf | die Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders der auf |
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei ausgedehnt worden. Die | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei ausgedehnt worden. Die |
dafür in Betracht kommenden Personalmitglieder, ob sie sich nun für | dafür in Betracht kommenden Personalmitglieder, ob sie sich nun für |
die Beibehaltung ihres alten Statuts entschieden haben oder nicht, | die Beibehaltung ihres alten Statuts entschieden haben oder nicht, |
gehören der Stufe A dieses Kaders an. | gehören der Stufe A dieses Kaders an. |
Den Militärpersonen und den zur Gendarmerie bzw. föderalen Polizei | Den Militärpersonen und den zur Gendarmerie bzw. föderalen Polizei |
versetzten Militärpersonen, die die Beibehaltung ihrer ursprünglichen | versetzten Militärpersonen, die die Beibehaltung ihrer ursprünglichen |
Rechtsstellung gewählt haben, wird die im Königlichen Erlass vom 10. | Rechtsstellung gewählt haben, wird die im Königlichen Erlass vom 10. |
Juli 2002 (Belgisches Staatsblatt vom 17. Juli 2002) erwähnte | Juli 2002 (Belgisches Staatsblatt vom 17. Juli 2002) erwähnte |
Umstrukturierungsprämie gewährt werden. | Umstrukturierungsprämie gewährt werden. |
Mit dem Königlichen Erlass vom 16. Januar 2003 über die Gewährung | Mit dem Königlichen Erlass vom 16. Januar 2003 über die Gewährung |
einer Kopernikus-Prämie an bestimmte Personalmitglieder des | einer Kopernikus-Prämie an bestimmte Personalmitglieder des |
Verwaltungs- und Logistikkaders der auf zwei Ebenen strukturierten | Verwaltungs- und Logistikkaders der auf zwei Ebenen strukturierten |
integrierten Polizei (Belgisches Staatsblatt vom 13. Februar 2003) | integrierten Polizei (Belgisches Staatsblatt vom 13. Februar 2003) |
wird die Prämie bereits den Stufen B, C und D dieses Kaders gewährt. | wird die Prämie bereits den Stufen B, C und D dieses Kaders gewährt. |
Aufgrund dieses Erlasses wird diese Prämie in diesem Jahr erstmals den | Aufgrund dieses Erlasses wird diese Prämie in diesem Jahr erstmals den |
Stufen B gewährt (diese zusammen mit dem Urlaubsgeld zu entrichtende | Stufen B gewährt (diese zusammen mit dem Urlaubsgeld zu entrichtende |
Zulage entspricht der Differenz zwischen 92% eines Zwölftels des | Zulage entspricht der Differenz zwischen 92% eines Zwölftels des |
Jahresbruttogehalts, wie es für den Monat März ausgezahlt worden ist, | Jahresbruttogehalts, wie es für den Monat März ausgezahlt worden ist, |
und dem Bruttobetrag des ausgezahlten Urlaubsgelds). | und dem Bruttobetrag des ausgezahlten Urlaubsgelds). |
Zurzeit werden Massnahmen getroffen, um den Verordnungstext, mit dem | Zurzeit werden Massnahmen getroffen, um den Verordnungstext, mit dem |
die Gewährung dieser Prämie auf die Personalmitglieder der Stufe A des | die Gewährung dieser Prämie auf die Personalmitglieder der Stufe A des |
CALOG ausgedehnt wird, schnellstmöglich zu veröffentlichen. In | CALOG ausgedehnt wird, schnellstmöglich zu veröffentlichen. In |
Erwartung dieses Verordnungstextes erteile ich - analog zu dem, was | Erwartung dieses Verordnungstextes erteile ich - analog zu dem, was |
über das GPI 24 vom 11. Juli 2002 (Belgisches Staatsblatt vom 16. Juli | über das GPI 24 vom 11. Juli 2002 (Belgisches Staatsblatt vom 16. Juli |
2002; deutsche Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 28. Februar 2003) | 2002; deutsche Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 28. Februar 2003) |
für die Personalmitglieder des CALOG, die den Stufen C und D dieses | für die Personalmitglieder des CALOG, die den Stufen C und D dieses |
Kaders angehören, gemacht worden ist - der föderalen Polizei und den | Kaders angehören, gemacht worden ist - der föderalen Polizei und den |
lokalen Polizeizonen die Erlaubnis, den Personalmitgliedern des | lokalen Polizeizonen die Erlaubnis, den Personalmitgliedern des |
Verwaltungs- und Logistikkaders der Stufe A die Kopernikus-Prämie am | Verwaltungs- und Logistikkaders der Stufe A die Kopernikus-Prämie am |
23. Mai 2003 auszuzahlen. | 23. Mai 2003 auszuzahlen. |
Für die Berechnung der Prämie verweise ich auf den Berechnungsmodus | Für die Berechnung der Prämie verweise ich auf den Berechnungsmodus |
und die Gewährungsbedingungen, wie sie in den Rundschreiben Nr. 521 | und die Gewährungsbedingungen, wie sie in den Rundschreiben Nr. 521 |
(Punkte 2, 3 und 5) und Nr. 521bis des Ministers des Öffentlichen | (Punkte 2, 3 und 5) und Nr. 521bis des Ministers des Öffentlichen |
Dienstes dargelegt sind. Für dieses Personal ist der zu | Dienstes dargelegt sind. Für dieses Personal ist der zu |
berücksichtigende Prozentsatz jedoch auf 80% des indexierten | berücksichtigende Prozentsatz jedoch auf 80% des indexierten |
Monatsgehalts beschränkt. | Monatsgehalts beschränkt. |
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das | Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das |
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht | vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht |
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. | worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Des Weiteren bitte ich sie, den Polizeizonen das vorliegende | Des Weiteren bitte ich sie, den Polizeizonen das vorliegende |
Rundschreiben zukommen zu lassen. | Rundschreiben zukommen zu lassen. |
Der Minister | Der Minister |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |