Etaamb.openjustice.be
Meertalige weergave van Omzendbrief van 15/05/2003
← Terug naar "Omzendbrief GPI 24bis betreffende de uitbetaling van de Copernicuspremie aan bepaalde leden van het administratief en logistiek kader van de geïntegreerde politie. - Duitse vertaling "
Omzendbrief GPI 24bis betreffende de uitbetaling van de Copernicuspremie aan bepaalde leden van het administratief en logistiek kader van de geïntegreerde politie. - Duitse vertaling Circulaire GPI 24bis concernant le paiement de la prime Copernic à certains membres du cadre administratif et logistique de la police intégrée. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
15 MEI 2003. - Omzendbrief GPI 24bis betreffende de uitbetaling van de 15 MAI 2003. - Circulaire GPI 24bis concernant le paiement de la prime
Copernicuspremie aan bepaalde leden van het administratief en Copernic à certains membres du cadre administratif et logistique de la
logistiek kader van de geïntegreerde politie. - Duitse vertaling police intégrée. - Traduction allemande
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
24bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 15 mei 2003 circulaire GPI 24bis du Ministre de l'Intérieur du 15 mai 2003
betreffende de uitbetaling van de Copernicuspremie aan bepaalde leden concernant le paiement de la prime Copernic à certains membres du
van het administratief en logistiek kader van de geïntegreerde politie cadre administratif et logistique de la police intégrée (Moniteur
(Belgisch Staatsblad van 19 mei 2003), opgemaakt door de Centrale belge du 19 mai 2003), établie par le Service central de traduction
Dienst voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.
15. MAI 2003 - Rundschreiben GPI 24bis über die Auszahlung der 15. MAI 2003 - Rundschreiben GPI 24bis über die Auszahlung der
Kopernikus-Prämie an bestimmte Personalmitglieder des Verwaltungs- und Kopernikus-Prämie an bestimmte Personalmitglieder des Verwaltungs- und
Logistikkaders der integrierten Polizei Logistikkaders der integrierten Polizei
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und
Vorbeugungspolitik Vorbeugungspolitik
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
am 28. März 2003 ist beschlossen worden, das Recht auf die am 28. März 2003 ist beschlossen worden, das Recht auf die
Kopernikus-Prämie auf die Personalmitglieder der Stufen A und B (1 und Kopernikus-Prämie auf die Personalmitglieder der Stufen A und B (1 und
2+) der Staatsverwaltungen auszudehnen. Für das Personal des föderalen 2+) der Staatsverwaltungen auszudehnen. Für das Personal des föderalen
öffentlichen Dienstes ist besagte Vereinbarung durch den Königlichen öffentlichen Dienstes ist besagte Vereinbarung durch den Königlichen
Erlass vom 7. Mai 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 13. Mai 2003) Erlass vom 7. Mai 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 13. Mai 2003)
konkretisiert worden. Am 3. April 2003 ist besagte Vereinbarung auf konkretisiert worden. Am 3. April 2003 ist besagte Vereinbarung auf
die Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders der auf die Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders der auf
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei ausgedehnt worden. Die zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei ausgedehnt worden. Die
dafür in Betracht kommenden Personalmitglieder, ob sie sich nun für dafür in Betracht kommenden Personalmitglieder, ob sie sich nun für
die Beibehaltung ihres alten Statuts entschieden haben oder nicht, die Beibehaltung ihres alten Statuts entschieden haben oder nicht,
gehören der Stufe A dieses Kaders an. gehören der Stufe A dieses Kaders an.
Den Militärpersonen und den zur Gendarmerie bzw. föderalen Polizei Den Militärpersonen und den zur Gendarmerie bzw. föderalen Polizei
versetzten Militärpersonen, die die Beibehaltung ihrer ursprünglichen versetzten Militärpersonen, die die Beibehaltung ihrer ursprünglichen
Rechtsstellung gewählt haben, wird die im Königlichen Erlass vom 10. Rechtsstellung gewählt haben, wird die im Königlichen Erlass vom 10.
Juli 2002 (Belgisches Staatsblatt vom 17. Juli 2002) erwähnte Juli 2002 (Belgisches Staatsblatt vom 17. Juli 2002) erwähnte
Umstrukturierungsprämie gewährt werden. Umstrukturierungsprämie gewährt werden.
Mit dem Königlichen Erlass vom 16. Januar 2003 über die Gewährung Mit dem Königlichen Erlass vom 16. Januar 2003 über die Gewährung
einer Kopernikus-Prämie an bestimmte Personalmitglieder des einer Kopernikus-Prämie an bestimmte Personalmitglieder des
Verwaltungs- und Logistikkaders der auf zwei Ebenen strukturierten Verwaltungs- und Logistikkaders der auf zwei Ebenen strukturierten
integrierten Polizei (Belgisches Staatsblatt vom 13. Februar 2003) integrierten Polizei (Belgisches Staatsblatt vom 13. Februar 2003)
wird die Prämie bereits den Stufen B, C und D dieses Kaders gewährt. wird die Prämie bereits den Stufen B, C und D dieses Kaders gewährt.
Aufgrund dieses Erlasses wird diese Prämie in diesem Jahr erstmals den Aufgrund dieses Erlasses wird diese Prämie in diesem Jahr erstmals den
Stufen B gewährt (diese zusammen mit dem Urlaubsgeld zu entrichtende Stufen B gewährt (diese zusammen mit dem Urlaubsgeld zu entrichtende
Zulage entspricht der Differenz zwischen 92% eines Zwölftels des Zulage entspricht der Differenz zwischen 92% eines Zwölftels des
Jahresbruttogehalts, wie es für den Monat März ausgezahlt worden ist, Jahresbruttogehalts, wie es für den Monat März ausgezahlt worden ist,
und dem Bruttobetrag des ausgezahlten Urlaubsgelds). und dem Bruttobetrag des ausgezahlten Urlaubsgelds).
Zurzeit werden Massnahmen getroffen, um den Verordnungstext, mit dem Zurzeit werden Massnahmen getroffen, um den Verordnungstext, mit dem
die Gewährung dieser Prämie auf die Personalmitglieder der Stufe A des die Gewährung dieser Prämie auf die Personalmitglieder der Stufe A des
CALOG ausgedehnt wird, schnellstmöglich zu veröffentlichen. In CALOG ausgedehnt wird, schnellstmöglich zu veröffentlichen. In
Erwartung dieses Verordnungstextes erteile ich - analog zu dem, was Erwartung dieses Verordnungstextes erteile ich - analog zu dem, was
über das GPI 24 vom 11. Juli 2002 (Belgisches Staatsblatt vom 16. Juli über das GPI 24 vom 11. Juli 2002 (Belgisches Staatsblatt vom 16. Juli
2002; deutsche Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 28. Februar 2003) 2002; deutsche Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 28. Februar 2003)
für die Personalmitglieder des CALOG, die den Stufen C und D dieses für die Personalmitglieder des CALOG, die den Stufen C und D dieses
Kaders angehören, gemacht worden ist - der föderalen Polizei und den Kaders angehören, gemacht worden ist - der föderalen Polizei und den
lokalen Polizeizonen die Erlaubnis, den Personalmitgliedern des lokalen Polizeizonen die Erlaubnis, den Personalmitgliedern des
Verwaltungs- und Logistikkaders der Stufe A die Kopernikus-Prämie am Verwaltungs- und Logistikkaders der Stufe A die Kopernikus-Prämie am
23. Mai 2003 auszuzahlen. 23. Mai 2003 auszuzahlen.
Für die Berechnung der Prämie verweise ich auf den Berechnungsmodus Für die Berechnung der Prämie verweise ich auf den Berechnungsmodus
und die Gewährungsbedingungen, wie sie in den Rundschreiben Nr. 521 und die Gewährungsbedingungen, wie sie in den Rundschreiben Nr. 521
(Punkte 2, 3 und 5) und Nr. 521bis des Ministers des Öffentlichen (Punkte 2, 3 und 5) und Nr. 521bis des Ministers des Öffentlichen
Dienstes dargelegt sind. Für dieses Personal ist der zu Dienstes dargelegt sind. Für dieses Personal ist der zu
berücksichtigende Prozentsatz jedoch auf 80% des indexierten berücksichtigende Prozentsatz jedoch auf 80% des indexierten
Monatsgehalts beschränkt. Monatsgehalts beschränkt.
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.
Des Weiteren bitte ich sie, den Polizeizonen das vorliegende Des Weiteren bitte ich sie, den Polizeizonen das vorliegende
Rundschreiben zukommen zu lassen. Rundschreiben zukommen zu lassen.
Der Minister Der Minister
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
^