Etaamb.openjustice.be
Meertalige weergave van Omzendbrief van 15/07/2002
← Terug naar "Omzendbrief SPV-01 inzake de uitoefening van de bewakingsactiviteit "beheer van volgsystemen". - Duitse vertaling "
Omzendbrief SPV-01 inzake de uitoefening van de bewakingsactiviteit "beheer van volgsystemen". - Duitse vertaling Circulaire ministérielle SPV-01 relative à l'exercice de l'activité de gardiennage "gestion de systèmes de suivi". - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 15 JULI 2002. - Omzendbrief SPV-01 inzake de uitoefening van de bewakingsactiviteit "beheer van volgsystemen". - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 15 JUILLET 2002. - Circulaire ministérielle SPV-01 relative à l'exercice de l'activité de gardiennage "gestion de systèmes de suivi". - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
SPV-01 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 15 juli 2002 circulaire SPV-01 du Ministre de l'Intérieur du 15 juillet 2002
betreffende de uitoefening van de bewakingsactiviteit "beheer van relative à l'exercice de l'activité de gardiennage "gestion de
volgsystemen" (Belgisch Staatsblad van 21 augustus 2002), opgemaakt systèmes de suivi" (Moniteur belge du 21 août 2002), établie par le
door de Centrale dienst voor Duitse vertaling bij het Service central de traduction allemande auprès du Commissariat
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. d'arrondissement adjoint à Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
15. JULI 2002 - Ministerielles Rundschreiben SPV-01 über die Ausübung 15. JULI 2002 - Ministerielles Rundschreiben SPV-01 über die Ausübung
der Wachtätigkeit "Verwaltung von Ortungssystemen" der Wachtätigkeit "Verwaltung von Ortungssystemen"
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren,
dem vorliegenden Rundschreiben liegt der Königliche Erlass vom 17. Mai dem vorliegenden Rundschreiben liegt der Königliche Erlass vom 17. Mai
2002 zur Regelung der Methoden der Überwachungszentralen, die 2002 zur Regelung der Methoden der Überwachungszentralen, die
Ortungssysteme benutzen, bei. Er tritt am 28. Juni 2002 in Kraft. Ortungssysteme benutzen, bei. Er tritt am 28. Juni 2002 in Kraft.
1. Anwendungsbereich 1. Anwendungsbereich
Dieser Königliche Erlass regelt die Modalitäten der Verwaltung der Dieser Königliche Erlass regelt die Modalitäten der Verwaltung der
Ortungssysteme. Ortungssysteme bezeichnen die technischen Mittel, die Ortungssysteme. Ortungssysteme bezeichnen die technischen Mittel, die
dazu bestimmt sind, eine oder mehrere der nachstehenden Funktionen dazu bestimmt sind, eine oder mehrere der nachstehenden Funktionen
auszuführen: auszuführen:
- ein Gut aus der Ferne orten, - ein Gut aus der Ferne orten,
- die Fortbewegung eines Gutes verfolgen, - die Fortbewegung eines Gutes verfolgen,
- auf die Funktionstüchtigkeit dieses Gutes einwirken. - auf die Funktionstüchtigkeit dieses Gutes einwirken.
Der Königliche Erlass bezieht sich lediglich auf die Ortungssysteme, Der Königliche Erlass bezieht sich lediglich auf die Ortungssysteme,
mit deren Hilfe dem Verschwinden, der Beschädigung oder der Zerstörung mit deren Hilfe dem Verschwinden, der Beschädigung oder der Zerstörung
eines Gutes vorgebeugt oder dies festgestellt werden soll. Wird ein eines Gutes vorgebeugt oder dies festgestellt werden soll. Wird ein
Ortungssystem nur aus Gründen der Sicherheit - im Sinne von "Safety" - Ortungssystem nur aus Gründen der Sicherheit - im Sinne von "Safety" -
benutzt, so zum Beispiel zur Lokalisierung von Unfällen oder Pannen an benutzt, so zum Beispiel zur Lokalisierung von Unfällen oder Pannen an
Fahrzeugen oder um die Durchführung von Transporttätigkeiten zu Fahrzeugen oder um die Durchführung von Transporttätigkeiten zu
gewährleisten, wie dies bei Taxis oder beim Güterverkehr der Fall sein gewährleisten, wie dies bei Taxis oder beim Güterverkehr der Fall sein
kann, findet das Bewachungsgesetz keine Anwendung. Ortungssysteme, die kann, findet das Bewachungsgesetz keine Anwendung. Ortungssysteme, die
sich auf beides beziehen, fallen bezüglich der Tätigkeiten im Bereich sich auf beides beziehen, fallen bezüglich der Tätigkeiten im Bereich
Verbrechensverhütung unter das Gesetz. Verbrechensverhütung unter das Gesetz.
Ob nun ein Betreiber dem Gesetz vom 10. April 1990 über Ob nun ein Betreiber dem Gesetz vom 10. April 1990 über
Wachunternehmen, Sicherheitsunternehmen und interne Wachdienste Wachunternehmen, Sicherheitsunternehmen und interne Wachdienste
unterliegt oder nicht, hängt daher vom Ziel ab, mit dem das unterliegt oder nicht, hängt daher vom Ziel ab, mit dem das
Ortungssystem benutzt wird. Ortungssystem benutzt wird.
2. Welche Güter? 2. Welche Güter?
Der Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses beschränkt sich nicht Der Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses beschränkt sich nicht
auf die Benutzung dieser Systeme zum Schutz von Fahrzeugen. Er ist auf auf die Benutzung dieser Systeme zum Schutz von Fahrzeugen. Er ist auf
die Benutzung von Systemen zur Ortung aller möglichen Güter anwendbar. die Benutzung von Systemen zur Ortung aller möglichen Güter anwendbar.
Die zurzeit auf dem Markt erhältlichen Ortungssysteme sind Die zurzeit auf dem Markt erhältlichen Ortungssysteme sind
ursprünglich für Fahrzeuge entwickelt worden. Sie können jedoch auch ursprünglich für Fahrzeuge entwickelt worden. Sie können jedoch auch
bei anderen Gütern, wie Schiffen, Wohnwagen, Containern usw., bei anderen Gütern, wie Schiffen, Wohnwagen, Containern usw.,
eingesetzt werden. Kleinere Güter, zum Beispiel Gemälde oder eingesetzt werden. Kleinere Güter, zum Beispiel Gemälde oder
Kunstgegenstände, werden ebenfalls auf diese Weise beschützt werden Kunstgegenstände, werden ebenfalls auf diese Weise beschützt werden
können, sobald die Fortschritte im Bereich der Miniaturisierung der können, sobald die Fortschritte im Bereich der Miniaturisierung der
Systemkomponenten dies ermöglichen werden. Da es bei der Benutzung der Systemkomponenten dies ermöglichen werden. Da es bei der Benutzung der
Ortungssysteme bei Fahrzeugen aber besondere Anwendungsmöglichkeiten Ortungssysteme bei Fahrzeugen aber besondere Anwendungsmöglichkeiten
und Schwierigkeiten gibt, sind im Königlichen Erlass einige besondere und Schwierigkeiten gibt, sind im Königlichen Erlass einige besondere
Bestimmungen für diese spezifische Benutzung vorgesehen worden. Bestimmungen für diese spezifische Benutzung vorgesehen worden.
3. Weshalb eine Regelung? 3. Weshalb eine Regelung?
Jede technologische Neuerung, die zur Verbrechensbekämpfung beiträgt, Jede technologische Neuerung, die zur Verbrechensbekämpfung beiträgt,
ist willkommen. Es ist jedoch Aufgabe der Behörden, sicherzustellen, ist willkommen. Es ist jedoch Aufgabe der Behörden, sicherzustellen,
dass die angewandte Technik mit den im Strafrecht und Strafverfahren dass die angewandte Technik mit den im Strafrecht und Strafverfahren
vorgesehenen demokratischen Normen vereinbar ist. Bei den vorgesehenen demokratischen Normen vereinbar ist. Bei den
Ortungssystemen ist man auch auf die Herstellung eines angemessenen Ortungssystemen ist man auch auf die Herstellung eines angemessenen
Gleichgewichts zwischen Effizienz und Legitimität bedacht gewesen, was Gleichgewichts zwischen Effizienz und Legitimität bedacht gewesen, was
dann in enger Zusammenarbeit mit den Polizeidiensten und den dann in enger Zusammenarbeit mit den Polizeidiensten und den
Gerichtsinstanzen verwirklicht worden ist. Eine eigene Regelung soll Gerichtsinstanzen verwirklicht worden ist. Eine eigene Regelung soll
zur Beibehaltung dieses Gleichgewichts beitragen. zur Beibehaltung dieses Gleichgewichts beitragen.
4. Bedingungen, denen die Überwachungszentralen genügen müssen 4. Bedingungen, denen die Überwachungszentralen genügen müssen
Jede Überwachungszentrale muss zur "Verwaltung von Alarmzentralen" Jede Überwachungszentrale muss zur "Verwaltung von Alarmzentralen"
über eine Genehmigung als Wachunternehmen verfügen. Darüber hinaus über eine Genehmigung als Wachunternehmen verfügen. Darüber hinaus
wünsche ich, dass die Unternehmen, die Ortungssysteme verwalten wünsche ich, dass die Unternehmen, die Ortungssysteme verwalten
möchten, einen zusätzlichen Genehmigungsantrag einreichen. Es ist möchten, einen zusätzlichen Genehmigungsantrag einreichen. Es ist
wichtig, dass sowohl die Behörden als auch die Verbraucher wissen, auf wichtig, dass sowohl die Behörden als auch die Verbraucher wissen, auf
wen sie für diese Tätigkeiten zählen können. Das vorgesehene Verfahren wen sie für diese Tätigkeiten zählen können. Das vorgesehene Verfahren
ist kurz und einfach. ist kurz und einfach.
Der Antrag muss per Einschreiben bei der Verwaltung eingereicht Der Antrag muss per Einschreiben bei der Verwaltung eingereicht
werden. Dem Antrag müssen nachstehende Angaben beigefügt werden: werden. Dem Antrag müssen nachstehende Angaben beigefügt werden:
- eine detaillierte Funktionsbeschreibung des Systems; hiermit sind - eine detaillierte Funktionsbeschreibung des Systems; hiermit sind
die Funktionen gemeint, die für den Verbraucher nützlich sind, die Funktionen gemeint, die für den Verbraucher nützlich sind,
- eine detaillierte Funktionsbeschreibung der Möglichkeiten zur - eine detaillierte Funktionsbeschreibung der Möglichkeiten zur
Verwaltung des Systems; hiermit sind die Funktionen gemeint, die für Verwaltung des Systems; hiermit sind die Funktionen gemeint, die für
die Alarmzentrale nützlich sind, die Alarmzentrale nützlich sind,
- ein Beispiel einer Vereinbarung zwischen der Überwachungszentrale - ein Beispiel einer Vereinbarung zwischen der Überwachungszentrale
und den Benutzern dieser Systeme, und den Benutzern dieser Systeme,
- die Anschrift (oder Anschriften) des (der) Betriebssitzes - die Anschrift (oder Anschriften) des (der) Betriebssitzes
(Betriebssitze), von wo aus diese Ortungssysteme verwaltet werden, (Betriebssitze), von wo aus diese Ortungssysteme verwaltet werden,
einschliesslich der Telefon- und Faxnummern, einschliesslich der Telefon- und Faxnummern,
- der Name der Kontaktperson, die im Unternehmen für diese Tätigkeit - der Name der Kontaktperson, die im Unternehmen für diese Tätigkeit
zuständig ist, sowie die Telefon- und Faxnummern, unter denen sie zu zuständig ist, sowie die Telefon- und Faxnummern, unter denen sie zu
erreichen ist, erreichen ist,
- der Zeitraum, über den die Alarmzentrale einen Bereitschaftsdienst - der Zeitraum, über den die Alarmzentrale einen Bereitschaftsdienst
gewährleistet. gewährleistet.
Zunächst möchte ich überprüfen, inwieweit die Funktionen des vom Zunächst möchte ich überprüfen, inwieweit die Funktionen des vom
Antragsteller verwalteten Ortungssystems mit den Zielen des Antragsteller verwalteten Ortungssystems mit den Zielen des
Gesetzgebers vereinbar sind. Die Genehmigung der Unternehmen, die Gesetzgebers vereinbar sind. Die Genehmigung der Unternehmen, die
meiner Meinung nach für diese Tätigkeit geeignet sind, wird um die meiner Meinung nach für diese Tätigkeit geeignet sind, wird um die
Wörter "einschliesslich der Verwaltung von Ortungssystemen" erweitert Wörter "einschliesslich der Verwaltung von Ortungssystemen" erweitert
und so im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden. Ab diesem und so im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden. Ab diesem
Zeitpunkt darf das Wachunternehmen Ortungssysteme verwalten, die dem Zeitpunkt darf das Wachunternehmen Ortungssysteme verwalten, die dem
Ministerium des Innern gemeldet worden sind, und sich Ministerium des Innern gemeldet worden sind, und sich
Überwachungszentrale nennen. Dieser Begriff ist ausschliesslich Überwachungszentrale nennen. Dieser Begriff ist ausschliesslich
Unternehmen vorbehalten, die eine Genehmigung haben, um Ortungssysteme Unternehmen vorbehalten, die eine Genehmigung haben, um Ortungssysteme
zu verwalten. zu verwalten.
5. Der Abschluss der Vereinbarung (Artikel 2) 5. Der Abschluss der Vereinbarung (Artikel 2)
Die Überwachungszentrale bildet das entscheidende Bindeglied zwischen Die Überwachungszentrale bildet das entscheidende Bindeglied zwischen
dem Benutzer des Systems und den Behörden, denen das Verschwinden dem Benutzer des Systems und den Behörden, denen das Verschwinden
eines Gutes gemeldet werden muss. Im Interesse der Rechtssicherheit eines Gutes gemeldet werden muss. Im Interesse der Rechtssicherheit
ist vorgesehen, dass es sich bei der Vereinbarung mit dem Benutzer um ist vorgesehen, dass es sich bei der Vereinbarung mit dem Benutzer um
eine schriftliche Vereinbarung handelt. In dieser Vereinbarung muss eine schriftliche Vereinbarung handelt. In dieser Vereinbarung muss
der Name der Kontaktperson angegeben werden. Bei der Kontaktperson der Name der Kontaktperson angegeben werden. Bei der Kontaktperson
kann es sich um den Eigentümer des beschützten Gutes, den Benutzer kann es sich um den Eigentümer des beschützten Gutes, den Benutzer
oder um eine von ihm bestimmte Person handeln. Sie ist der einzige oder um eine von ihm bestimmte Person handeln. Sie ist der einzige
Ansprechpartner der Überwachungszentrale. Bei Verschwinden, Ansprechpartner der Überwachungszentrale. Bei Verschwinden,
Beschädigung oder Zerstörung des Gutes, hierunter "Zwischenfall" Beschädigung oder Zerstörung des Gutes, hierunter "Zwischenfall"
genannt, nimmt die Zentrale Kontakt mit ihr auf. genannt, nimmt die Zentrale Kontakt mit ihr auf.
Die Überwachungszentrale ist zudem verpflichtet, den Kunden bei Die Überwachungszentrale ist zudem verpflichtet, den Kunden bei
Abschluss der Vereinbarung über alle einzuhaltenden gesetzlichen Abschluss der Vereinbarung über alle einzuhaltenden gesetzlichen
Vorschriften zu informieren. Die Überwachungszentrale sollte diese Vorschriften zu informieren. Die Überwachungszentrale sollte diese
Informationen schriftlich mitteilen. Der Benutzer muss nämlich genau Informationen schriftlich mitteilen. Der Benutzer muss nämlich genau
wissen, was ihn bei Verschwinden, Beschädigung oder Zerstörung seines wissen, was ihn bei Verschwinden, Beschädigung oder Zerstörung seines
Gutes erwartet. Gutes erwartet.
6. Kenntnisnahme von einem Alarm 6. Kenntnisnahme von einem Alarm
Die Überwachungszentrale kann auf verschiedene Arten von einem Die Überwachungszentrale kann auf verschiedene Arten von einem
Zwischenfall in Kenntnis gesetzt werden. Dies kann durch ein Signal Zwischenfall in Kenntnis gesetzt werden. Dies kann durch ein Signal
geschehen, das automatisch von einem überwachten Gut gesendet wird, geschehen, das automatisch von einem überwachten Gut gesendet wird,
zum Beispiel, wenn jemand vergessen hat, vor Fortbewegung oder zum Beispiel, wenn jemand vergessen hat, vor Fortbewegung oder
Inbetriebnahme eines Gutes einen Kode einzugeben. Ebenso kann der Inbetriebnahme eines Gutes einen Kode einzugeben. Ebenso kann der
Überwachungszentrale der Zwischenfall von der Kontaktperson oder dem Überwachungszentrale der Zwischenfall von der Kontaktperson oder dem
Zeugen gemeldet werden. In beiden Fällen wird der Operator ermitteln Zeugen gemeldet werden. In beiden Fällen wird der Operator ermitteln
müssen, ob sich jemand in einer Gefahrensituation befindet. Dies kann müssen, ob sich jemand in einer Gefahrensituation befindet. Dies kann
beispielsweise aus der Aussage des Zeugen oder der Kontaktperson beispielsweise aus der Aussage des Zeugen oder der Kontaktperson
hervorgehen. Eine Gefahrensituation kann auch auf technische Art hervorgehen. Eine Gefahrensituation kann auch auf technische Art
festgestellt werden, wenn durch einen zum Beispiel in einem Fahrzeug festgestellt werden, wenn durch einen zum Beispiel in einem Fahrzeug
oder einem Boot versteckten Alarmknopf bei der Überwachungszentrale oder einem Boot versteckten Alarmknopf bei der Überwachungszentrale
Alarm ausgelöst wird. In diesem Fall könnte es sich um eine Alarm ausgelöst wird. In diesem Fall könnte es sich um eine
Geiselnahme handeln, was dann die Anwendung besonderer Vorschriften Geiselnahme handeln, was dann die Anwendung besonderer Vorschriften
zur Folge hat. zur Folge hat.
7. Überprüfungsverfahren 7. Überprüfungsverfahren
In allen Fällen muss der Operator der Überwachungszentrale überprüfen, In allen Fällen muss der Operator der Überwachungszentrale überprüfen,
ob es sich um ein anormales Verschwinden handelt oder nicht. Das Gut ob es sich um ein anormales Verschwinden handelt oder nicht. Das Gut
kann nämlich fortbewegt werden oder verloren gehen, ohne dass es sich kann nämlich fortbewegt werden oder verloren gehen, ohne dass es sich
dabei um ein anormales Verschwinden handelt. Ein Wagen kann dabei um ein anormales Verschwinden handelt. Ein Wagen kann
abgeschleppt werden, weil er den Verkehr behindert, oder ein abgeschleppt werden, weil er den Verkehr behindert, oder ein
Familienmitglied oder eine andere Person als der gewöhnliche Benutzer Familienmitglied oder eine andere Person als der gewöhnliche Benutzer
kann unerwartet mit ihm fortfahren. kann unerwartet mit ihm fortfahren.
7.1 Normales Überprüfungsverfahren (Artikel 5) 7.1 Normales Überprüfungsverfahren (Artikel 5)
Ist niemand in Gefahr, findet das normale Überprüfungsverfahren Ist niemand in Gefahr, findet das normale Überprüfungsverfahren
Anwendung. Anwendung.
7.1.1 Kontakt mit der Kontaktperson 7.1.1 Kontakt mit der Kontaktperson
Hierbei muss die Überwachungszentrale Kontakt mit der Kontaktperson Hierbei muss die Überwachungszentrale Kontakt mit der Kontaktperson
aufnehmen und sie bitten, zu überprüfen, ob es sich um ein anormales aufnehmen und sie bitten, zu überprüfen, ob es sich um ein anormales
Verschwinden handelt oder nicht. Nachdem die Kontaktperson die nötigen Verschwinden handelt oder nicht. Nachdem die Kontaktperson die nötigen
Überprüfungen durchgeführt hat, unterrichtet sie die Zentrale davon. Überprüfungen durchgeführt hat, unterrichtet sie die Zentrale davon.
Bei anormalem Verschwinden teilt die Überwachungszentrale der Bei anormalem Verschwinden teilt die Überwachungszentrale der
Kontaktperson mit, dass die Polizei vom Zwischenfall verständigt wird. Kontaktperson mit, dass die Polizei vom Zwischenfall verständigt wird.
Die Überwachungszentrale fragt des Weiteren nach, ob bereits eine Die Überwachungszentrale fragt des Weiteren nach, ob bereits eine
Schilderung der Umstände bei einem Polizeidienst gemacht worden ist. Schilderung der Umstände bei einem Polizeidienst gemacht worden ist.
Falls ja, erkundigt sie sich, in welcher lokalen Polizeizone dies Falls ja, erkundigt sie sich, in welcher lokalen Polizeizone dies
geschehen ist, und, falls nein, erkundigt sie sich, in welcher lokalen geschehen ist, und, falls nein, erkundigt sie sich, in welcher lokalen
Polizeizone das Opfer seine Erklärung abzugeben gedenkt. Polizeizone das Opfer seine Erklärung abzugeben gedenkt.
7.1.2 Kein Kontakt mit der Kontaktperson 7.1.2 Kein Kontakt mit der Kontaktperson
Ist es der Überwachungszentrale nicht möglich, die Kontaktperson zu Ist es der Überwachungszentrale nicht möglich, die Kontaktperson zu
erreichen, stellt sie jedes weitere Verfahren ein, und in keinem Fall erreichen, stellt sie jedes weitere Verfahren ein, und in keinem Fall
meldet sie den Polizeidiensten den Alarm. Dies ist eine wichtige meldet sie den Polizeidiensten den Alarm. Dies ist eine wichtige
Regel; auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Polizeidienste Regel; auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Polizeidienste
vorschnell mobilisiert werden. Für jede Alarmmeldung, die sich später vorschnell mobilisiert werden. Für jede Alarmmeldung, die sich später
als falsch herausstellt, kann der Überwachungszentrale eine Geldstrafe als falsch herausstellt, kann der Überwachungszentrale eine Geldstrafe
auferlegt werden. auferlegt werden.
7.2 Besonderes Überprüfungsverfahren (Artikel 5) 7.2 Besonderes Überprüfungsverfahren (Artikel 5)
Hinsichtlich dieser Vorschrift gibt es eine Ausnahme: wenn die Hinsichtlich dieser Vorschrift gibt es eine Ausnahme: wenn die
Überwachungszentrale über Hinweise verfügt, dass sich jemand im Überwachungszentrale über Hinweise verfügt, dass sich jemand im
überwachten Gut in einer Gefahrensituation befindet. In diesem Fall überwachten Gut in einer Gefahrensituation befindet. In diesem Fall
ist das normale Überprüfungsverfahren nicht gültig und muss auf das ist das normale Überprüfungsverfahren nicht gültig und muss auf das
besondere Überprüfungsverfahren zurückgegriffen werden. Dieses besteht besondere Überprüfungsverfahren zurückgegriffen werden. Dieses besteht
darin, dass der Operator der Überwachungszentrale versucht, Kontakt darin, dass der Operator der Überwachungszentrale versucht, Kontakt
mit der Kontaktperson aufzunehmen. Gelingt ihm das nicht, mit der Kontaktperson aufzunehmen. Gelingt ihm das nicht,
benachrichtigt er auf jeden Fall schnellstmöglich die Kontaktstelle benachrichtigt er auf jeden Fall schnellstmöglich die Kontaktstelle
der Polizei. der Polizei.
8. Standortbestimmung (Artikel 4) 8. Standortbestimmung (Artikel 4)
Nachdem festgestellt worden ist, dass es sich um ein anormales Nachdem festgestellt worden ist, dass es sich um ein anormales
Verschwinden handelt, kann die Überwachungszentrale den Ort suchen, an Verschwinden handelt, kann die Überwachungszentrale den Ort suchen, an
dem sich das verschwundene Gut befindet. Die Zentrale darf die Angaben dem sich das verschwundene Gut befindet. Die Zentrale darf die Angaben
über die Lokalisierung des Gutes auf keinen Fall einer anderen Instanz über die Lokalisierung des Gutes auf keinen Fall einer anderen Instanz
als der Polizei oder den Gerichtsbehörden mitteilen. Sie darf diese als der Polizei oder den Gerichtsbehörden mitteilen. Sie darf diese
Angaben also nicht an die Kontaktperson, den Benutzer oder zum Angaben also nicht an die Kontaktperson, den Benutzer oder zum
Beispiel einen Privatdetektiv, einen Vertreter einer Beispiel einen Privatdetektiv, einen Vertreter einer
Versicherungsgesellschaft oder ein auf das Wiederfinden verschwundener Versicherungsgesellschaft oder ein auf das Wiederfinden verschwundener
Fahrzeuge spezialisiertes Unternehmen weitergeben. Bei einigen Fahrzeuge spezialisiertes Unternehmen weitergeben. Bei einigen
Ortungssystemen können Drittpersonen das verlorene Gut selber suchen, Ortungssystemen können Drittpersonen das verlorene Gut selber suchen,
zum Beispiel mit Hilfe einer im Internet verfügbaren Software. Auch zum Beispiel mit Hilfe einer im Internet verfügbaren Software. Auch
hier darf die Überwachungszentrale dieses Hilfsmittel ausschliesslich hier darf die Überwachungszentrale dieses Hilfsmittel ausschliesslich
der Polizei zur Verfügung stellen. der Polizei zur Verfügung stellen.
Durch diese Bestimmung sollen die Benutzer davon abgehalten werden, Durch diese Bestimmung sollen die Benutzer davon abgehalten werden,
ihr gestohlenes Gut selber zu suchen und sich dadurch ihrerseits einer ihr gestohlenes Gut selber zu suchen und sich dadurch ihrerseits einer
Gefahr aus zu setzen. Es muss zudem verhindert werden, dass es zu Gefahr aus zu setzen. Es muss zudem verhindert werden, dass es zu
Situationen von Selbstjustiz kommt. Da gestohlene Güter nur mit dem Situationen von Selbstjustiz kommt. Da gestohlene Güter nur mit dem
Einverständnis der betroffenen Gerichtsbehörden zurückgegeben werden Einverständnis der betroffenen Gerichtsbehörden zurückgegeben werden
können, muss der Benutzer sich immer an den betroffenen Polizeidienst können, muss der Benutzer sich immer an den betroffenen Polizeidienst
wenden, um sein Gut zurückzuerlangen. wenden, um sein Gut zurückzuerlangen.
Ferner muss verhindert werden, dass das System durch Vortäuschung Ferner muss verhindert werden, dass das System durch Vortäuschung
eines verdächtigen Verschwindens missbraucht wird. Denn ein Kunde eines verdächtigen Verschwindens missbraucht wird. Denn ein Kunde
könnte Kontakt mit der Überwachungszentrale aufnehmen, um mit Hilfe könnte Kontakt mit der Überwachungszentrale aufnehmen, um mit Hilfe
dieses Ortungsmittels die Fahrten und die Fahrtzeiten einiger Benutzer dieses Ortungsmittels die Fahrten und die Fahrtzeiten einiger Benutzer
des Gutes herauszufinden. des Gutes herauszufinden.
9. Meldung des Alarms an die Kontaktstelle der Polizei (Artikel 7) 9. Meldung des Alarms an die Kontaktstelle der Polizei (Artikel 7)
Es muss zwischen der Meldung eines Alarms an die Kontaktstelle der Es muss zwischen der Meldung eines Alarms an die Kontaktstelle der
Polizei und der Meldung von Taten, die eine Straftat darstellen, Polizei und der Meldung von Taten, die eine Straftat darstellen,
unterschieden werden. Die Meldung einer Straftat geht von einer Person unterschieden werden. Die Meldung einer Straftat geht von einer Person
aus, die Opfer eines Diebstahls, der Beschädigung oder der Zerstörung aus, die Opfer eines Diebstahls, der Beschädigung oder der Zerstörung
ihres Gutes ist. Die Meldung eines Alarms hingegen muss stets von der ihres Gutes ist. Die Meldung eines Alarms hingegen muss stets von der
Überwachungszentrale gemacht werden, und zwar ausschliesslich an die Überwachungszentrale gemacht werden, und zwar ausschliesslich an die
Kontaktstelle der Polizei. Die Kunden der Zentralen verfügen nämlich Kontaktstelle der Polizei. Die Kunden der Zentralen verfügen nämlich
nur über Teilinformationen und kennen das Verfahren zur Meldung eines nur über Teilinformationen und kennen das Verfahren zur Meldung eines
Alarms nicht. Alarms nicht.
9.1 An wen ist die Meldung zu richten? 9.1 An wen ist die Meldung zu richten?
Um chaotischen Zuständen vorzubeugen, sollten die Polizeidienste im Um chaotischen Zuständen vorzubeugen, sollten die Polizeidienste im
Anschluss an das "Alarmsignal" möglichst auf zentralisierte Weise Anschluss an das "Alarmsignal" möglichst auf zentralisierte Weise
benachrichtigt werden. Dies ist der Fall bei einer oder mehreren benachrichtigt werden. Dies ist der Fall bei einer oder mehreren
Kontaktstellen der Polizei. Die Angaben der von mir bestimmten Kontaktstellen der Polizei. Die Angaben der von mir bestimmten
Kontaktstelle(n) werden den genehmigten Überwachungszentralen per Kontaktstelle(n) werden den genehmigten Überwachungszentralen per
Einschreiben mitgeteilt. Einschreiben mitgeteilt.
9.2 Wann muss ein Alarm gemeldet werden? 9.2 Wann muss ein Alarm gemeldet werden?
- im Fall eines normalen Überprüfungsverfahrens: ausschliesslich - im Fall eines normalen Überprüfungsverfahrens: ausschliesslich
nachdem die Kontaktperson erreicht werden konnte und sie mit nachdem die Kontaktperson erreicht werden konnte und sie mit
Sicherheit bestätigt hat, dass es sich um ein anormales Verschwinden Sicherheit bestätigt hat, dass es sich um ein anormales Verschwinden
handelt, handelt,
- im Fall eines besonderen Überprüfungsverfahrens: sofort nachdem die - im Fall eines besonderen Überprüfungsverfahrens: sofort nachdem die
Überwachungszentrale versucht hat, die Kontaktperson zu erreichen. Überwachungszentrale versucht hat, die Kontaktperson zu erreichen.
9.3 Welche Informationen müssen mitgeteilt werden? 9.3 Welche Informationen müssen mitgeteilt werden?
- Kennzeichnung des Gutes, - Kennzeichnung des Gutes,
- Angaben der Kontaktperson, - Angaben der Kontaktperson,
- Umstände des Verschwindens, - Umstände des Verschwindens,
- Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) des Verschwindens, - Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) des Verschwindens,
- Standortbestimmung und weitere Ortung des verschwundenen Gutes in - Standortbestimmung und weitere Ortung des verschwundenen Gutes in
Realzeit, Realzeit,
- Art und Weise, wie die Überwachungszentrale über das Verschwinden - Art und Weise, wie die Überwachungszentrale über das Verschwinden
unterrichtet worden ist, unterrichtet worden ist,
- Polizeidienst, bei dem eine Erklärung gemacht worden ist oder - Polizeidienst, bei dem eine Erklärung gemacht worden ist oder
gemacht werden wird, gemacht werden wird,
- alle weiteren Informationen, die von der zuständigen Behörde zur - alle weiteren Informationen, die von der zuständigen Behörde zur
Aufklärung des Verschwindens angefordert werden. Aufklärung des Verschwindens angefordert werden.
9.4 Wie sind sie zu übermitteln? 9.4 Wie sind sie zu übermitteln?
Ich habe die Art und Weise, wie die Meldung zu machen ist, bestimmt; Ich habe die Art und Weise, wie die Meldung zu machen ist, bestimmt;
die betroffene Kontaktstelle der Polizei ist damit beauftragt, die die betroffene Kontaktstelle der Polizei ist damit beauftragt, die
erforderlichen Informationen an die genehmigten Überwachungszentralen erforderlichen Informationen an die genehmigten Überwachungszentralen
weiterzugeben. weiterzugeben.
10. Technische Einwirkungen auf das Fahrzeug (Artikel 10-12) 10. Technische Einwirkungen auf das Fahrzeug (Artikel 10-12)
Systeme zur Ortung der Fahrzeuge nach dem Diebstahl können nicht nur Systeme zur Ortung der Fahrzeuge nach dem Diebstahl können nicht nur
zur Bestimmung des Standorts eines Fahrzeugs, sondern ebenfalls zur zur Bestimmung des Standorts eines Fahrzeugs, sondern ebenfalls zur
Einwirkung auf seine Funktionstüchtigkeit eingesetzt werden. Ich Einwirkung auf seine Funktionstüchtigkeit eingesetzt werden. Ich
denke, dass jede Einwirkung eine Mischung aus Vorbeugung gegen denke, dass jede Einwirkung eine Mischung aus Vorbeugung gegen
Gefahrensituationen auf der öffentlichen Strasse und Effizienz des Gefahrensituationen auf der öffentlichen Strasse und Effizienz des
Systems sein sollte. Die Möglichkeit der Einwirkung auf ein Fahrzeug Systems sein sollte. Die Möglichkeit der Einwirkung auf ein Fahrzeug
ungenutzt lassen, würde es Missetätern allzu leicht erlauben, das ungenutzt lassen, würde es Missetätern allzu leicht erlauben, das
gestohlene Fahrzeug in ein Land zu bringen, in dem die Gelegenheit für gestohlene Fahrzeug in ein Land zu bringen, in dem die Gelegenheit für
ein polizeiliches Einschreiten nicht oder kaum vorhanden ist. ein polizeiliches Einschreiten nicht oder kaum vorhanden ist.
Anderseits darf eine Ferneinwirkung auf die Funktionstüchtigkeit des Anderseits darf eine Ferneinwirkung auf die Funktionstüchtigkeit des
Fahrzeugs nicht zu einer Situation führen, die eine Gefahr für die Fahrzeugs nicht zu einer Situation führen, die eine Gefahr für die
anderen Verkehrsteilnehmer darstellen könnte. Deshalb dürfen anderen Verkehrsteilnehmer darstellen könnte. Deshalb dürfen
Einwirkungen ausschliesslich von den Überwachungszentralen (und Einwirkungen ausschliesslich von den Überwachungszentralen (und
niemals vom Benutzer) und gemäss den nachstehenden Regeln ausgeführt niemals vom Benutzer) und gemäss den nachstehenden Regeln ausgeführt
werden. werden.
10.1 Einwirkung nach anormalem Verschwinden eines Fahrzeugs 10.1 Einwirkung nach anormalem Verschwinden eines Fahrzeugs
10.1.1 Auf Initiative der Überwachungszentrale (Artikel 10 § 1) 10.1.1 Auf Initiative der Überwachungszentrale (Artikel 10 § 1)
Die Überwachungszentrale kann nur dann eine Einwirkung auf ein Die Überwachungszentrale kann nur dann eine Einwirkung auf ein
Fahrzeug aus eigener Initiative ausführen, wenn die zwei nachstehenden Fahrzeug aus eigener Initiative ausführen, wenn die zwei nachstehenden
Voraussetzungen erfüllt sind: Die Überwachungszentrale muss nach Voraussetzungen erfüllt sind: Die Überwachungszentrale muss nach
Überprüfung festgestellt haben, dass es sich um ein anormales Überprüfung festgestellt haben, dass es sich um ein anormales
Verschwinden handelt, und sie verfügt über keinen Hinweis, dass sich Verschwinden handelt, und sie verfügt über keinen Hinweis, dass sich
jemand im Fahrzeug in einer Gefahrensituation befindet. jemand im Fahrzeug in einer Gefahrensituation befindet.
Die einzig erlaubte Einwirkung besteht in der Übertragung eines Die einzig erlaubte Einwirkung besteht in der Übertragung eines
Signals zur Ausschaltung des Fahrzeugmotors. Der Befehl zum Signals zur Ausschaltung des Fahrzeugmotors. Der Befehl zum
Ausschalten des Motors ist lediglich auf eine Weise auszuführen, das Ausschalten des Motors ist lediglich auf eine Weise auszuführen, das
heisst, der Startmechanismus des Fahrzeugs wird ab dem Moment heisst, der Startmechanismus des Fahrzeugs wird ab dem Moment
ausgeschaltet, ab dem das Fahrzeug das Signal empfangen hat und der ausgeschaltet, ab dem das Fahrzeug das Signal empfangen hat und der
Motor für mindestens 30 Sekunden abgeschaltet worden ist. Der Motor Motor für mindestens 30 Sekunden abgeschaltet worden ist. Der Motor
darf also niemals ausgeschaltet werden, wenn er läuft und schon gar darf also niemals ausgeschaltet werden, wenn er läuft und schon gar
nicht wenn das Fahrzeug noch fährt. Die Überwachungszentrale darf auch nicht wenn das Fahrzeug noch fährt. Die Überwachungszentrale darf auch
nicht aus eigener Initiative die Entscheidung treffen, die nicht aus eigener Initiative die Entscheidung treffen, die
Geschwindigkeit zu drosseln. Geschwindigkeit zu drosseln.
Die Entscheidung, den Motor auszuschalten, kann von der Die Entscheidung, den Motor auszuschalten, kann von der
Überwachungszentrale getroffen werden, bevor sie der Kontaktstelle der Überwachungszentrale getroffen werden, bevor sie der Kontaktstelle der
Polizei den Alarm meldet. Polizei den Alarm meldet.
10.1.2 Auf Initiative der Polizeidienste (Artikel 10 § 2 und Artikel 10.1.2 Auf Initiative der Polizeidienste (Artikel 10 § 2 und Artikel
11) 11)
In den anderen Fällen und für alle anderen Einwirkungen muss sich die In den anderen Fällen und für alle anderen Einwirkungen muss sich die
Überwachungszentrale an die Anweisungen der Kontaktstelle der Polizei Überwachungszentrale an die Anweisungen der Kontaktstelle der Polizei
halten, die ihrerseits aus eigener Initiative den Befehl erteilen halten, die ihrerseits aus eigener Initiative den Befehl erteilen
kann, die Geschwindigkeit auf 90 km/h zu drosseln. Anschliessend kann kann, die Geschwindigkeit auf 90 km/h zu drosseln. Anschliessend kann
die polizeiliche Kontaktstelle in Übereinstimmung mit den Anweisungen die polizeiliche Kontaktstelle in Übereinstimmung mit den Anweisungen
der zuständigen Behörden die Überwachungszentrale bitten, andere der zuständigen Behörden die Überwachungszentrale bitten, andere
Einwirkungen auszuführen. Einwirkungen auszuführen.
10.2 Besondere Einwirkung (Artikel 12) 10.2 Besondere Einwirkung (Artikel 12)
In zwei besonderen Fällen kann es vorkommen, dass die Kontaktstelle In zwei besonderen Fällen kann es vorkommen, dass die Kontaktstelle
der Polizei die Überwachungszentrale direkt bittet, auf ein Fahrzeug der Polizei die Überwachungszentrale direkt bittet, auf ein Fahrzeug
einzuwirken. Dies betrifft in erster Linie den Fall, in dem das einzuwirken. Dies betrifft in erster Linie den Fall, in dem das
betreffende Fahrzeug als Fluchtfahrzeug benutzt wird, nachdem die betreffende Fahrzeug als Fluchtfahrzeug benutzt wird, nachdem die
Insassen eine besonders schwere Tat begangen haben: ein Verbrechen Insassen eine besonders schwere Tat begangen haben: ein Verbrechen
oder ein Vergehen, das mit einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren oder oder ein Vergehen, das mit einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren oder
einer schwereren Strafe geahndet werden kann. Die zweite mögliche einer schwereren Strafe geahndet werden kann. Die zweite mögliche
Situation ist die, in der der Fahrer durch seine Fahrweise eine ernste Situation ist die, in der der Fahrer durch seine Fahrweise eine ernste
Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellt. Dies ist zum Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellt. Dies ist zum
Beispiel der Fall bei Geisterfahrern. In beiden Fällen befolgt die Beispiel der Fall bei Geisterfahrern. In beiden Fällen befolgt die
Überwachungszentrale unverzüglich die polizeiliche Anordnung. Es ist Überwachungszentrale unverzüglich die polizeiliche Anordnung. Es ist
nicht Aufgabe der Überwachungszentrale zu beurteilen, ob eine der nicht Aufgabe der Überwachungszentrale zu beurteilen, ob eine der
beiden Voraussetzungen erfüllt ist. Sie muss die angeordneten beiden Voraussetzungen erfüllt ist. Sie muss die angeordneten
Einwirkungen also auf der Stelle ausführen. Einwirkungen also auf der Stelle ausführen.
Um einer Überwachungszentrale die Anordnung zur Einwirkung erteilen zu Um einer Überwachungszentrale die Anordnung zur Einwirkung erteilen zu
können, müssen die Polizeidienste über eine Liste der Fahrzeuge und können, müssen die Polizeidienste über eine Liste der Fahrzeuge und
der Zentralen verfügen, an die sie angeschlossen sind. Aus diesem der Zentralen verfügen, an die sie angeschlossen sind. Aus diesem
Grund sind die Zentralen verpflichtet, den Kontaktstellen der Polizei Grund sind die Zentralen verpflichtet, den Kontaktstellen der Polizei
diese Angaben zu übermitteln und sie regelmässig zu aktualisieren. diese Angaben zu übermitteln und sie regelmässig zu aktualisieren.
Form, Häufigkeit und Art der Übermittlung dieser Angaben werden den Form, Häufigkeit und Art der Übermittlung dieser Angaben werden den
Überwachungszentralen von der Kontaktstelle der Polizei mitgeteilt Überwachungszentralen von der Kontaktstelle der Polizei mitgeteilt
werden. werden.
11. Archivierungspflicht (Artikel 9) 11. Archivierungspflicht (Artikel 9)
Die Überwachungszentralen müssen alle Angaben, die sie den Die Überwachungszentralen müssen alle Angaben, die sie den
Kontaktstellen der Polizei nach einem Zwischenfall zur Verfügung Kontaktstellen der Polizei nach einem Zwischenfall zur Verfügung
stellen, während fünf Jahren archivieren (siehe 9.3). Den stellen, während fünf Jahren archivieren (siehe 9.3). Den
Gerichtsbehörden soll hierdurch die Möglichkeit gegeben werden, im Gerichtsbehörden soll hierdurch die Möglichkeit gegeben werden, im
Rahmen ihrer Untersuchungen auf diese Angaben zurückzugreifen. Rahmen ihrer Untersuchungen auf diese Angaben zurückzugreifen.
Gegebenenfalls kann ein Polizeidienst den Auftrag erhalten, diese Gegebenenfalls kann ein Polizeidienst den Auftrag erhalten, diese
Informationen bei der Überwachungszentrale anzufordern. Informationen bei der Überwachungszentrale anzufordern.
12. Erwartungen 12. Erwartungen
Ich hoffe, dass die Systeme zur Ortung der Güter nach dem Diebstahl Ich hoffe, dass die Systeme zur Ortung der Güter nach dem Diebstahl
auf lange Sicht einen allgemeinen präventiven Einfluss auf die auf lange Sicht einen allgemeinen präventiven Einfluss auf die
Kategorie der damit überwachten Güter haben werden. Durch diese Kategorie der damit überwachten Güter haben werden. Durch diese
Systeme wird die Wahrscheinlichkeit, dass die gestohlenen Güter Systeme wird die Wahrscheinlichkeit, dass die gestohlenen Güter
wiedergefunden und ihren rechtmässigen Eigentümer zurückgegeben werden wiedergefunden und ihren rechtmässigen Eigentümer zurückgegeben werden
können, erheblich gesteigert. Den Missetätern ist diese Tatsache können, erheblich gesteigert. Den Missetätern ist diese Tatsache
bekannt. In der Vergangenheit haben die Verkäufer dieser Systeme bei bekannt. In der Vergangenheit haben die Verkäufer dieser Systeme bei
den Kunden manchmal zu hohe Erwartungen an die Wirksamkeit ihres den Kunden manchmal zu hohe Erwartungen an die Wirksamkeit ihres
Produkts geweckt. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Produkts geweckt. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass
den Zentralen der gesetzliche Rahmen, innerhalb dessen sie handeln den Zentralen der gesetzliche Rahmen, innerhalb dessen sie handeln
durften, unbekannt war. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf durften, unbekannt war. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf
hinweisen, dass die Möglichkeit, ein verschwundenes Gut zu orten, bei hinweisen, dass die Möglichkeit, ein verschwundenes Gut zu orten, bei
jedem anormalen Verschwinden nicht automatisch eine sofortige Reaktion jedem anormalen Verschwinden nicht automatisch eine sofortige Reaktion
der Polizeidienste zur Folge hat. Der Personalbestand der Polizei ist der Polizeidienste zur Folge hat. Der Personalbestand der Polizei ist
in der Tat begrenzt und wird von den Verantwortlichen unter in der Tat begrenzt und wird von den Verantwortlichen unter
Berücksichtigung der von den Behörden festgelegten Prioritäten Berücksichtigung der von den Behörden festgelegten Prioritäten
eingesetzt. Man wird verstehen, dass es sich dabei in erster Linie um eingesetzt. Man wird verstehen, dass es sich dabei in erster Linie um
Situationen handelt, in denen Bürger sich in einer Gefahrensituation Situationen handelt, in denen Bürger sich in einer Gefahrensituation
befinden. befinden.
Hochachtungsvoll Hochachtungsvoll
Der Minister Der Minister
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
^