Etaamb.openjustice.be
Meertalige weergave van Omzendbrief van 15/12/2020
← Terug naar "Omzendbrief nr. 692. - Verplicht telewerk. - Duitse vertaling "
Omzendbrief nr. 692. - Verplicht telewerk. - Duitse vertaling Circulaire n° 692. - Obligation de télétravail. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BELEID EN ONDERSTEUNING 15 DECEMBER 2020. - Omzendbrief nr. 692. - Verplicht telewerk. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief nr. SERVICE PUBLIC FEDERAL STRATEGIE ET APPUI 15 DECEMBRE 2020. - Circulaire n° 692. - Obligation de télétravail. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire n° 692 de la Ministre de la Fonction publique du 15
692 van de Minister van Ambtenarenzaken van 15 december 2020 - décembre 2020 - Obligation de télétravail (Moniteur belge du 17
Verplicht telewerk (Belgisch Staatsblad van 17 december 2020). décembre 2020).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST STRATEGIE UND UNTERSTÜTZUNG FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST STRATEGIE UND UNTERSTÜTZUNG
15. DEZEMBER 2020 - Rundschreiben Nr. 692 - Homeoffice-Pflicht 15. DEZEMBER 2020 - Rundschreiben Nr. 692 - Homeoffice-Pflicht
Erinnerung an die Homeoffice-Pflicht für das Personal der Dienste des Erinnerung an die Homeoffice-Pflicht für das Personal der Dienste des
föderalen administrativen öffentlichen Dienstes, so wie er in Artikel föderalen administrativen öffentlichen Dienstes, so wie er in Artikel
1 des Gesetzes vom 22. Juli 1993 zur Festlegung bestimmter Maßnahmen 1 des Gesetzes vom 22. Juli 1993 zur Festlegung bestimmter Maßnahmen
in Bezug auf den öffentlichen Dienst bestimmt ist in Bezug auf den öffentlichen Dienst bestimmt ist
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die Ehre, Ihnen Folgendes mitzuteilen. ich habe die Ehre, Ihnen Folgendes mitzuteilen.
Angesichts der Medienberichterstattung von Montag, dem 14. Dezember, Angesichts der Medienberichterstattung von Montag, dem 14. Dezember,
und der alarmierenden Feststellung, dass fast die Hälfte der und der alarmierenden Feststellung, dass fast die Hälfte der
kontrollierten Arbeitgeber gegen die "Corona"-Regeln verstößt, kontrollierten Arbeitgeber gegen die "Corona"-Regeln verstößt,
insbesondere gegen die Regel, dass Homeoffice in allen Unternehmen, insbesondere gegen die Regel, dass Homeoffice in allen Unternehmen,
Vereinigungen und Dienststellen für alle Personalmitglieder Pflicht Vereinigungen und Dienststellen für alle Personalmitglieder Pflicht
ist, ist es mir wichtig, Sie nachdrücklich an diese Regel zu erinnern. ist, ist es mir wichtig, Sie nachdrücklich an diese Regel zu erinnern.
Diese Regel des Homeoffice, die durch den Ministeriellen Erlass vom Diese Regel des Homeoffice, die durch den Ministeriellen Erlass vom
28. Oktober 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur 28. Oktober 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur
Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 auferlegt worden Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 auferlegt worden
ist, ist auch für das Personal der Dienste des föderalen ist, ist auch für das Personal der Dienste des föderalen
administrativen öffentlichen Dienstes, so wie er in Artikel 1 des administrativen öffentlichen Dienstes, so wie er in Artikel 1 des
Gesetzes vom 22. Juli 1993 zur Festlegung bestimmter Maßnahmen in Gesetzes vom 22. Juli 1993 zur Festlegung bestimmter Maßnahmen in
Bezug auf den öffentlichen Dienst bestimmt ist, Pflicht. Bezug auf den öffentlichen Dienst bestimmt ist, Pflicht.
Homeoffice ist die Regel für alle Funktionen, die sich dafür eignen, Homeoffice ist die Regel für alle Funktionen, die sich dafür eignen,
und soweit es die Kontinuität der Leitung des Unternehmens, seiner und soweit es die Kontinuität der Leitung des Unternehmens, seiner
Tätigkeiten und seiner Dienstleistungen zulässt. Tätigkeiten und seiner Dienstleistungen zulässt.
Die Anwesenheit am Arbeitsplatz ist nur aufgrund der Art der Funktion Die Anwesenheit am Arbeitsplatz ist nur aufgrund der Art der Funktion
oder der Kontinuität der Leitung des Unternehmens, seiner Aktivitäten oder der Kontinuität der Leitung des Unternehmens, seiner Aktivitäten
oder seiner Dienstleistungen und soweit sie wirklich notwendig ist, oder seiner Dienstleistungen und soweit sie wirklich notwendig ist,
erlaubt. erlaubt.
Die Erlaubnis, am Arbeitsplatz anwesend zu sein, kann man nur Die Erlaubnis, am Arbeitsplatz anwesend zu sein, kann man nur
bekommen, wenn man keine Funktion ausübt, für die Homeoffice möglich bekommen, wenn man keine Funktion ausübt, für die Homeoffice möglich
ist, und die Anwesenheit am Arbeitsplatz in dieser außerordentlich ist, und die Anwesenheit am Arbeitsplatz in dieser außerordentlich
notwendigen Funktion für die Kontinuität der Leitung des Unternehmens, notwendigen Funktion für die Kontinuität der Leitung des Unternehmens,
seiner Tätigkeiten und seiner Dienstleistungen erforderlich ist. seiner Tätigkeiten und seiner Dienstleistungen erforderlich ist.
Im oben erwähnten Ministeriellen Erlass ist vorgesehen, dass die Im oben erwähnten Ministeriellen Erlass ist vorgesehen, dass die
Einhaltung der geltenden Verpflichtungen von den Sozialinspektoren der Einhaltung der geltenden Verpflichtungen von den Sozialinspektoren der
Generaldirektion Kontrolle des Wohlbefindens bei der Arbeit des Generaldirektion Kontrolle des Wohlbefindens bei der Arbeit des
Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale
Konzertierung kontrolliert wird. Der Minister der Arbeit hat darum Konzertierung kontrolliert wird. Der Minister der Arbeit hat darum
gebeten, diese Homeoffice-Kontrollen zu verstärken. gebeten, diese Homeoffice-Kontrollen zu verstärken.
Ich erinnere ebenfalls an Artikel 7 des Königlichen Erlasses vom 22. Ich erinnere ebenfalls an Artikel 7 des Königlichen Erlasses vom 22.
April 2020 zur Festlegung besonderer Maßnahmen für die April 2020 zur Festlegung besonderer Maßnahmen für die
Personalmitglieder des föderalen öffentlichen Dienstes im Rahmen der Personalmitglieder des föderalen öffentlichen Dienstes im Rahmen der
Gesundheitskrise im Zusammenhang mit dem Coronavirus COVID-19, in dem Gesundheitskrise im Zusammenhang mit dem Coronavirus COVID-19, in dem
bestimmt wird, was zu tun ist, wenn ein Personalmitglied keine bestimmt wird, was zu tun ist, wenn ein Personalmitglied keine
Funktion ausübt, für die Homeoffice möglich ist, seine Arbeit derzeit Funktion ausübt, für die Homeoffice möglich ist, seine Arbeit derzeit
aber nicht als wesentlich oder notwendig angesehen wird. aber nicht als wesentlich oder notwendig angesehen wird.
Ich fordere hiermit die leitenden Beamten auf, den Zugang zu den Ich fordere hiermit die leitenden Beamten auf, den Zugang zu den
Gebäuden auf die Personalmitglieder zu beschränken, die wirklich am Gebäuden auf die Personalmitglieder zu beschränken, die wirklich am
Arbeitsplatz anwesend sein müssen, und wo möglich sogar Gebäude und Arbeitsplatz anwesend sein müssen, und wo möglich sogar Gebäude und
Etagen vorübergehend zu schließen. Etagen vorübergehend zu schließen.
In dem Bemühen, die Zahl der anwesenden Personen so gering wie möglich In dem Bemühen, die Zahl der anwesenden Personen so gering wie möglich
zu halten, werden die leitenden Beamten Zahlen vorlegen müssen. zu halten, werden die leitenden Beamten Zahlen vorlegen müssen.
Ich bin mir dessen bewusst, dass es nicht einfach ist, seine Aufgaben Ich bin mir dessen bewusst, dass es nicht einfach ist, seine Aufgaben
ständig im Homeoffice zu erfüllen, aber es ist angesichts der ständig im Homeoffice zu erfüllen, aber es ist angesichts der
aktuellen Situation notwendig. Außerdem müssen unsere Dienste in aktuellen Situation notwendig. Außerdem müssen unsere Dienste in
dieser Hinsicht mit gutem Beispiel vorangehen. dieser Hinsicht mit gutem Beispiel vorangehen.
Ich möchte Ihnen für die bereits geleisteten und die zukünftigen Ich möchte Ihnen für die bereits geleisteten und die zukünftigen
Anstrengungen danken. Anstrengungen danken.
Die Entwicklung der Situation verfolge ich, sehr geehrte Kolleginnen, Die Entwicklung der Situation verfolge ich, sehr geehrte Kolleginnen,
Kollegen, Damen und Herren, mit großer Aufmerksamkeit. Die Situation Kollegen, Damen und Herren, mit großer Aufmerksamkeit. Die Situation
wird regelmäßig neu bewertet. Je nach ihrer Entwicklung werden neue wird regelmäßig neu bewertet. Je nach ihrer Entwicklung werden neue
Richtlinien veröffentlicht. Richtlinien veröffentlicht.
Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes
P. DE SUTTER P. DE SUTTER
^