← Terug naar "Ministerieel rondschrijven betreffende de toepassing van de maximum snelheidsbeperking van 30 km per uur in de schoolomgeving. - Duitse vertaling "
Ministerieel rondschrijven betreffende de toepassing van de maximum snelheidsbeperking van 30 km per uur in de schoolomgeving. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle relative à l'application de la vitesse maximale de 30 km/heure aux abords des écoles. - Traduction allemande |
---|---|
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
14 MEI 2002. - Ministerieel rondschrijven betreffende de toepassing | 14 MAI 2002. - Circulaire ministérielle relative à l'application de la |
van de maximum snelheidsbeperking van 30 km per uur in de | vitesse maximale de 30 km/heure aux abords des écoles. - Traduction |
schoolomgeving. - Duitse vertaling | allemande |
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het rondschrijven | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
van de Minister van Mobiliteit en Vervoer van 14 mei 2002 betreffende | circulaire du Ministre de la Mobilité et des Transports relative à |
de toepassing van de maximum snelheidsbeperking van 30 km per uur in | l'application de la vitesse maximale de 30 km/heure aux abords des |
de schoolomgeving (Belgisch Staatsblad van 31 mei 2002), opgemaakt | écoles (Moniteur belge du 31 mai 2002), établie par le Service central |
door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het | de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | Malmedy. |
MINISTERIUM DES VERKEHRSWESENS UND DER INFRASTRUKTUR | MINISTERIUM DES VERKEHRSWESENS UND DER INFRASTRUKTUR |
14. MAI 2002 - Ministerielles Rundschreiben über die Anwendung der | 14. MAI 2002 - Ministerielles Rundschreiben über die Anwendung der |
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Schulumgebungen | Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Schulumgebungen |
Die Ministerin der Mobilität und des Transportwesens, | Die Ministerin der Mobilität und des Transportwesens, |
Unter den entschlossenen Aktionen, die die Regierung zur Verbesserung | Unter den entschlossenen Aktionen, die die Regierung zur Verbesserung |
der Verkehrssicherheit durchführt, nehmen die Initiativen in Bezug auf | der Verkehrssicherheit durchführt, nehmen die Initiativen in Bezug auf |
die schwächsten Verkehrsteilnehmer eine Vorrangstellung ein. | die schwächsten Verkehrsteilnehmer eine Vorrangstellung ein. |
Vorliegendes Rundschreiben bezieht sich übrigens nur auf einen | Vorliegendes Rundschreiben bezieht sich übrigens nur auf einen |
Teilaspekt einer weitreichenderen Aktion zum Schutz der schwächeren | Teilaspekt einer weitreichenderen Aktion zum Schutz der schwächeren |
Verkehrsteilnehmer. | Verkehrsteilnehmer. |
Durch die Abänderungen des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 | Durch die Abänderungen des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 |
zur Einführung der allgemeinen Strassenverkehrsordnung und des | zur Einführung der allgemeinen Strassenverkehrsordnung und des |
Ministeriellen Erlasses vom 11. Oktober 1976 zur Festlegung der | Ministeriellen Erlasses vom 11. Oktober 1976 zur Festlegung der |
Mindestmasse und der Sonderbedingungen für das Anbringen der | Mindestmasse und der Sonderbedingungen für das Anbringen der |
Verkehrszeichen wird bezweckt, die Einrichtung von Zonen mit einer | Verkehrszeichen wird bezweckt, die Einrichtung von Zonen mit einer |
Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h in Schulumgebungen zu | Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h in Schulumgebungen zu |
ermöglichen. Diese Geschwindigkeits-beschränkung gilt entweder ständig | ermöglichen. Diese Geschwindigkeits-beschränkung gilt entweder ständig |
oder auch nur punktuell mittels einer Kennzeichnung mit veränderlicher | oder auch nur punktuell mittels einer Kennzeichnung mit veränderlicher |
Information. | Information. |
Zusätzlich ist der Königliche Erlass vom 9. Oktober 1998 zur | Zusätzlich ist der Königliche Erlass vom 9. Oktober 1998 zur |
Festlegung der Bedingungen für die Einrichtung von Zonen, in denen die | Festlegung der Bedingungen für die Einrichtung von Zonen, in denen die |
Geschwindigkeit auf 30 km in der Stunde beschränkt ist, angepasst | Geschwindigkeit auf 30 km in der Stunde beschränkt ist, angepasst |
worden. | worden. |
Dadurch wird den Verwaltern des Strassen- und Wegenetzes ein | Dadurch wird den Verwaltern des Strassen- und Wegenetzes ein |
zusätzliches Instrument zu den bereits bestehenden Möglichkeiten zur | zusätzliches Instrument zu den bereits bestehenden Möglichkeiten zur |
Verfügung gestellt. | Verfügung gestellt. |
Unangemessene Geschwindigkeit gehört zu den Hauptursachen für | Unangemessene Geschwindigkeit gehört zu den Hauptursachen für |
Verkehrsunfälle, sowohl was das Auftreten der Unfälle als auch ihr | Verkehrsunfälle, sowohl was das Auftreten der Unfälle als auch ihr |
Ausmass betrifft. Das Gleiche gilt auf Schulwegen und in | Ausmass betrifft. Das Gleiche gilt auf Schulwegen und in |
Schulumgebungen, wo zu bestimmten Zeiten grosse Konzentrationen von | Schulumgebungen, wo zu bestimmten Zeiten grosse Konzentrationen von |
jungen Verkehrsteilnehmern direkt mit dem Kraftfahrzeugverkehr | jungen Verkehrsteilnehmern direkt mit dem Kraftfahrzeugverkehr |
konfrontiert werden; dabei nehmen die Kraftfahrzeugführer allzu oft | konfrontiert werden; dabei nehmen die Kraftfahrzeugführer allzu oft |
noch zu wenig Rücksicht auf diese jungen, meist unerfahrenen | noch zu wenig Rücksicht auf diese jungen, meist unerfahrenen |
Verkehrsteilnehmer. | Verkehrsteilnehmer. |
Deshalb ist es wichtig, dieses Problem strukturiert anzugehen. | Deshalb ist es wichtig, dieses Problem strukturiert anzugehen. |
Auch wenn die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes auf diesem Gebiet | Auch wenn die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes auf diesem Gebiet |
bereits sehr aktiv gewesen sind und Infrastruktur- und | bereits sehr aktiv gewesen sind und Infrastruktur- und |
Verkehrsmassnahmen ergriffen haben, um die Sicherheit in der Umgebung | Verkehrsmassnahmen ergriffen haben, um die Sicherheit in der Umgebung |
von zahlreichen Schulen zu verbessern, ist der Handlungsspielraum | von zahlreichen Schulen zu verbessern, ist der Handlungsspielraum |
angesichts einer Reihe von Nebenbedingungen (Schwierigkeiten bei der | angesichts einer Reihe von Nebenbedingungen (Schwierigkeiten bei der |
Verwirklichung von Massnahmen in Anbetracht der Funktion der Strasse, | Verwirklichung von Massnahmen in Anbetracht der Funktion der Strasse, |
Kostenaufwand, Vielfalt der Probleme usw.) in bestimmten Fällen eher | Kostenaufwand, Vielfalt der Probleme usw.) in bestimmten Fällen eher |
eingeschränkt. | eingeschränkt. |
Es geht jedoch um vieles, vor allem in komplexen Situationen, wo die « | Es geht jedoch um vieles, vor allem in komplexen Situationen, wo die « |
physischen » Mittel des Eingreifens schwer in die Praxis umzusetzen | physischen » Mittel des Eingreifens schwer in die Praxis umzusetzen |
sind. Hierbei geht es vor allem um Orte, wo sowohl die objektive als | sind. Hierbei geht es vor allem um Orte, wo sowohl die objektive als |
auch die subjektive Unsicherheit am grössten ist. | auch die subjektive Unsicherheit am grössten ist. |
Ein Musterbeispiel dafür sind Schulumgebungen entlang von | Ein Musterbeispiel dafür sind Schulumgebungen entlang von |
Verbindungswegen, auf denen viel Verkehr herrscht und gleichzeitig mit | Verbindungswegen, auf denen viel Verkehr herrscht und gleichzeitig mit |
hoher Geschwindigkeit gefahren wird. | hoher Geschwindigkeit gefahren wird. |
In anderen Fällen - wie wir später sehen werden - sind die Bedingungen | In anderen Fällen - wie wir später sehen werden - sind die Bedingungen |
für die Einrichtung einer 30-Zone praktisch schon erfüllt. | für die Einrichtung einer 30-Zone praktisch schon erfüllt. |
Die Vorschriften ermöglichen fortan Folgendes: | Die Vorschriften ermöglichen fortan Folgendes: |
a) den Gebrauch von Verkehrsschildern F4a als ständige Kennzeichnung: | a) den Gebrauch von Verkehrsschildern F4a als ständige Kennzeichnung: |
Die Verkehrsschilder A23 werden beigefügt, um Zonen in Schulumgebungen | Die Verkehrsschilder A23 werden beigefügt, um Zonen in Schulumgebungen |
anzuzeigen, wo die durch den Königlichen Erlass vom 9. Oktober 1998 | anzuzeigen, wo die durch den Königlichen Erlass vom 9. Oktober 1998 |
zur Festlegung der Bedingungen für die Einrichtung von Zonen, in denen | zur Festlegung der Bedingungen für die Einrichtung von Zonen, in denen |
die Geschwindigkeit auf 30 km in der Stunde beschränkt ist, | die Geschwindigkeit auf 30 km in der Stunde beschränkt ist, |
vorgesehenen Bedingungen keine Anwendung finden. | vorgesehenen Bedingungen keine Anwendung finden. |
In diesem Kontext wird empfohlen, Massnahmen zum Ausbau der | In diesem Kontext wird empfohlen, Massnahmen zum Ausbau der |
Infrastruktur und/oder zur Organisation des Verkehrs in der | Infrastruktur und/oder zur Organisation des Verkehrs in der |
betreffenden Strasse oder Zone zu ergreifen. | betreffenden Strasse oder Zone zu ergreifen. |
Jeder Fall muss demzufolge separat untersucht werden. | Jeder Fall muss demzufolge separat untersucht werden. |
Da es sich um eine ständige Kennzeichnung handelt, wird sie vor allem | Da es sich um eine ständige Kennzeichnung handelt, wird sie vor allem |
in Schulumgebungen angezeigt, wo hauptsächlich Ortsverkehr herrscht. | in Schulumgebungen angezeigt, wo hauptsächlich Ortsverkehr herrscht. |
b) den Gebrauch von Verkehrsschildern F4a mit veränderlicher | b) den Gebrauch von Verkehrsschildern F4a mit veränderlicher |
Information: | Information: |
Zusätzlich werden die Verkehrsschilder A23 angebracht. | Zusätzlich werden die Verkehrsschilder A23 angebracht. |
In diesem Fall darf die Höchstgeschwindigkeitsbeschränkung aber nur zu | In diesem Fall darf die Höchstgeschwindigkeitsbeschränkung aber nur zu |
den Zeiten angezeigt werden, wo die Kinder an der Schule ankommen oder | den Zeiten angezeigt werden, wo die Kinder an der Schule ankommen oder |
sie die Schule verlassen. | sie die Schule verlassen. |
Wichtig ist natürlich, die Massnahme auch anzuwenden und vor allen | Wichtig ist natürlich, die Massnahme auch anzuwenden und vor allen |
Dingen ihre Glaubwürdigkeit zu gewährleisten. | Dingen ihre Glaubwürdigkeit zu gewährleisten. |
Die Tatsache, dass eine ständige Kennzeichnung oder eine Kennzeichnung | Die Tatsache, dass eine ständige Kennzeichnung oder eine Kennzeichnung |
mit veränderlicher Information vorgesehen worden ist, kommt nicht von | mit veränderlicher Information vorgesehen worden ist, kommt nicht von |
ungefähr. | ungefähr. |
Eine ständige Kennzeichnung ist dort sinnvoll, wo 30 km/h als normale | Eine ständige Kennzeichnung ist dort sinnvoll, wo 30 km/h als normale |
Geschwindigkeit auch ausserhalb der Schulzeiten angesehen wird; es | Geschwindigkeit auch ausserhalb der Schulzeiten angesehen wird; es |
handelt sich also um Zonen, wo die Aufenthaltsfunktion überwiegt und | handelt sich also um Zonen, wo die Aufenthaltsfunktion überwiegt und |
wo die Dichte des Schulverkehrs ein zeitlich begrenztes Phänomen ist. | wo die Dichte des Schulverkehrs ein zeitlich begrenztes Phänomen ist. |
Eine Kennzeichnung mit veränderlicher Information wird dagegen am | Eine Kennzeichnung mit veränderlicher Information wird dagegen am |
besten dort angewandt, wo die Verkehrsbedingungen nur bei Schulbeginn | besten dort angewandt, wo die Verkehrsbedingungen nur bei Schulbeginn |
und Schulschluss eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h | und Schulschluss eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h |
rechtfertigen und wo die Anpassungen der Infrastruktur und der | rechtfertigen und wo die Anpassungen der Infrastruktur und der |
Verkehrsorganisation sich meistens auf den Schutz der schwächeren | Verkehrsorganisation sich meistens auf den Schutz der schwächeren |
Verkehrsteilnehmer beschränken. | Verkehrsteilnehmer beschränken. |
Die durch eine Kennzeichnung abzugrenzende Zone muss von Fall zu Fall | Die durch eine Kennzeichnung abzugrenzende Zone muss von Fall zu Fall |
untersucht werden. | untersucht werden. |
Die Zone darf nicht übertrieben ausgeweitet werden, ohne dass der | Die Zone darf nicht übertrieben ausgeweitet werden, ohne dass der |
Einfluss des Schulverkehrs auf die Verkehrssituation spürbar wäre, | Einfluss des Schulverkehrs auf die Verkehrssituation spürbar wäre, |
sonst verliert sie ihre Glaubwürdigkeit. | sonst verliert sie ihre Glaubwürdigkeit. |
Sie muss also auf die Strasse beziehungsweise auf die Strassen in der | Sie muss also auf die Strasse beziehungsweise auf die Strassen in der |
unmittelbaren Schulumgebung oder in der kritischen Zone, wo ein | unmittelbaren Schulumgebung oder in der kritischen Zone, wo ein |
konzentrierter Verkehr von Schülern herrscht, begrenzt werden. | konzentrierter Verkehr von Schülern herrscht, begrenzt werden. |
Es ist möglich, dass die Sicherheitsprobleme sich nicht am Eingang des | Es ist möglich, dass die Sicherheitsprobleme sich nicht am Eingang des |
Schulgebäudes selbst, sondern in der Nähe davon stellen, zum Beispiel | Schulgebäudes selbst, sondern in der Nähe davon stellen, zum Beispiel |
an Überwegen im Bereich einer komplizierten Kreuzung. | an Überwegen im Bereich einer komplizierten Kreuzung. |
Wenn man die Fälle ausschliesst, wo das Statut einer klassischen | Wenn man die Fälle ausschliesst, wo das Statut einer klassischen |
30-Zone durch die Verwirklichung einer besonderen Anlage und durch | 30-Zone durch die Verwirklichung einer besonderen Anlage und durch |
Verkehrsmassnahmen gerechtfertigt ist, sollte die Zone, in der die | Verkehrsmassnahmen gerechtfertigt ist, sollte die Zone, in der die |
Massnahme eingeführt wird, sich in einem Umkreis von höchstens 100 bis | Massnahme eingeführt wird, sich in einem Umkreis von höchstens 100 bis |
150 m um die betreffende Schule herum befinden. | 150 m um die betreffende Schule herum befinden. |
Es handelt sich auch nicht um eine Massnahme, deren Anwendung linear | Es handelt sich auch nicht um eine Massnahme, deren Anwendung linear |
ist. Die Geschwindigkeitsprobleme müssen tatsächlich vorhanden und | ist. Die Geschwindigkeitsprobleme müssen tatsächlich vorhanden und |
ordnungsgemäss registriert sein, damit die geeigneten Massnahmen | ordnungsgemäss registriert sein, damit die geeigneten Massnahmen |
ergriffen werden können. | ergriffen werden können. |
Vorab muss also ein regelrechtes Inventar über die kritischen Punkte | Vorab muss also ein regelrechtes Inventar über die kritischen Punkte |
und die Probleme erstellt werden. Dieses Inventar muss mit der | und die Probleme erstellt werden. Dieses Inventar muss mit der |
Beteiligung einer grösstmöglichen Anzahl betroffener Personen zu | Beteiligung einer grösstmöglichen Anzahl betroffener Personen zu |
Stande kommen. | Stande kommen. |
Ausserdem müssen eventuell weitere Begleitmassnahmen ergriffen werden. | Ausserdem müssen eventuell weitere Begleitmassnahmen ergriffen werden. |
Im Bereich der Infrastruktur und der Verkehrsmassnahmen muss über die | Im Bereich der Infrastruktur und der Verkehrsmassnahmen muss über die |
Massnahmen zur Geschwindigkeitsverlangsamung hinaus eine umfassende | Massnahmen zur Geschwindigkeitsverlangsamung hinaus eine umfassende |
Untersuchung vorgenommen werden: Qualität der Fusswege für Fussgänger, | Untersuchung vorgenommen werden: Qualität der Fusswege für Fussgänger, |
Überwege, Anlagen für Radfahrer, Haltestellen des Linien- oder | Überwege, Anlagen für Radfahrer, Haltestellen des Linien- oder |
Sonderverkehrs mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Schulbusdienst), | Sonderverkehrs mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Schulbusdienst), |
Regelung der Halte- und Parkmöglichkeiten, Wahl (und eventueller | Regelung der Halte- und Parkmöglichkeiten, Wahl (und eventueller |
Schutz) der Ein- und Ausgänge für die Schüler usw. | Schutz) der Ein- und Ausgänge für die Schüler usw. |
Die präventive Überwachung und die Kontrolle der von den | Die präventive Überwachung und die Kontrolle der von den |
Polizeidiensten ergriffenen Massnahmen ist natürlich unerlässlich; | Polizeidiensten ergriffenen Massnahmen ist natürlich unerlässlich; |
dennoch können die Organisationsträger zusätzliche | dennoch können die Organisationsträger zusätzliche |
Betreuungsmassnahmen ergreifen, wie zum Beispiel das Einsetzen von | Betreuungsmassnahmen ergreifen, wie zum Beispiel das Einsetzen von |
befugten Aufsehern. | befugten Aufsehern. |
Ausserdem müssen in der Schule selbst kontinuierlich | Ausserdem müssen in der Schule selbst kontinuierlich |
Verkehrserziehung, Informations- und Sensibilisierungsarbeit betrieben | Verkehrserziehung, Informations- und Sensibilisierungsarbeit betrieben |
werden. Hierbei soll sich nicht nur an die Kinder selbst und an die | werden. Hierbei soll sich nicht nur an die Kinder selbst und an die |
Lehrerschaft gewandt werden, sondern auch an die Eltern, die eine | Lehrerschaft gewandt werden, sondern auch an die Eltern, die eine |
bedeutende Rolle spielen und eine wichtige Vorbildfunktion haben. | bedeutende Rolle spielen und eine wichtige Vorbildfunktion haben. |
In vielen Fällen wird eine regelmässige Kontrolle notwendig sein, | In vielen Fällen wird eine regelmässige Kontrolle notwendig sein, |
durch die Fehlverhalten auch bestraft wird. Diese Kontrolle bezieht | durch die Fehlverhalten auch bestraft wird. Diese Kontrolle bezieht |
sich sowohl auf Geschwindigkeitsübertretungen als auch auf andere | sich sowohl auf Geschwindigkeitsübertretungen als auch auf andere |
Verstösse, durch die die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer | Verstösse, durch die die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer |
gefährdet wird. | gefährdet wird. |
Schliesslich müssen alle Massnahmen nach einer gewissen Zeit bewertet | Schliesslich müssen alle Massnahmen nach einer gewissen Zeit bewertet |
werden. Anhand einer kritischen Analyse sollen Mängel und | werden. Anhand einer kritischen Analyse sollen Mängel und |
Schwachpunkte aufgedeckt und behoben werden. | Schwachpunkte aufgedeckt und behoben werden. |
Diese Bewertung kann zwar von jedem Beteiligten vorgenommen werden, | Diese Bewertung kann zwar von jedem Beteiligten vorgenommen werden, |
sollte idealerweise aber anlässlich von Konzertierungen zwischen den | sollte idealerweise aber anlässlich von Konzertierungen zwischen den |
betroffenen Parteien stattfinden [Behörde, Schuldirektion, | betroffenen Parteien stattfinden [Behörde, Schuldirektion, |
Lehrerschaft (der Zusammenhang zwischen den bestehenden Problemen und | Lehrerschaft (der Zusammenhang zwischen den bestehenden Problemen und |
den Vorfällen, über die die Kinder berichten, ist besonders | den Vorfällen, über die die Kinder berichten, ist besonders |
lehrreich), Elternvertreter, Anlieger]. | lehrreich), Elternvertreter, Anlieger]. |
Auch wenn vorliegendes Rundschreiben in erster Linie als zusätzliches | Auch wenn vorliegendes Rundschreiben in erster Linie als zusätzliches |
Arbeitsmittel für die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes gedacht | Arbeitsmittel für die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes gedacht |
ist, ist es dennoch unerlässlich, dass es sich in ein Gesamtkonzept | ist, ist es dennoch unerlässlich, dass es sich in ein Gesamtkonzept |
mit Bezug auf die Problematik der Sicherheit in Schulumgebungen | mit Bezug auf die Problematik der Sicherheit in Schulumgebungen |
einfügt. Es liegt auf der Hand, dass alle Betroffenen hier ihren | einfügt. Es liegt auf der Hand, dass alle Betroffenen hier ihren |
Beitrag leisten können und leisten müssen. | Beitrag leisten können und leisten müssen. |
Es versteht sich von selbst, dass diese Materie einer zusätzlichen | Es versteht sich von selbst, dass diese Materie einer zusätzlichen |
Regelung sowie der Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde bedarf. | Regelung sowie der Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde bedarf. |
Frau I. DURANT | Frau I. DURANT |