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Meertalige weergave van Omzendbrief van 14/02/2001
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Omzendbrief nr. PLP 4 betreffende het behoud van het oorspronkelijk statuut Duitse vertaling Circulaire n° PLP 4 relative à l'option pour le maintien du statut d'origine. - Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN MINISTERE DE L'INTERIEUR
14 FEBRUARI 2001. - Omzendbrief nr. PLP 4 betreffende het behoud van 14 FEVRIER 2001. - Circulaire n° PLP 4 relative à l'option pour le
het oorspronkelijk statuut Duitse vertaling maintien du statut d'origine. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief nr. Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
PLP 4 van de Minister van Binnenlandse Zaken betreffende het behoud circulaire n° PLP 4 du Ministre de l'Intérieur relative à l'option
van het oorspronkelijk statuut (Belgisch Staatsblad van 17 februari pour le maintien du statut d'origine (Moniteur belge du 17 février
2001), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het 2001), établie par le Service central de traduction allemande du
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
14. FEBRUAR 2001 - Rundschreiben PLP 4 über die Beibehaltung des 14. FEBRUAR 2001 - Rundschreiben PLP 4 über die Beibehaltung des
ursprünglichen Statuts ursprünglichen Statuts
An die Frauen und Herren Gouverneure, An die Frauen und Herren Gouverneure,
An die Frauen und Herren Bürgermeister, An die Frauen und Herren Bürgermeister,
Zur Information an: Zur Information an:
Den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die
Gemeindepolizei Gemeindepolizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
aufgrund des In-Kraft-Tretens des neuen Statuts des Personals der aufgrund des In-Kraft-Tretens des neuen Statuts des Personals der
Polizeidienste am 1. April 2001 müssen die Personalmitglieder, die ihr Polizeidienste am 1. April 2001 müssen die Personalmitglieder, die ihr
ursprüngliches Statut beibehalten wollen, diese Wahl spätestens am 31. ursprüngliches Statut beibehalten wollen, diese Wahl spätestens am 31.
März 2001 mitteilen. März 2001 mitteilen.
Für die Gemeindepolizei handelt es sich dabei um die Mitglieder der Für die Gemeindepolizei handelt es sich dabei um die Mitglieder der
Gemeindepolizeikorps, einschliesslich der Polizeihilfsbediensteten und Gemeindepolizeikorps, einschliesslich der Polizeihilfsbediensteten und
der Mitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders der der Mitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders der
Gemeindepolizeikorps: Sie müssen ihre Wahl daher spätestens am 31. Gemeindepolizeikorps: Sie müssen ihre Wahl daher spätestens am 31.
März 2001 treffen. März 2001 treffen.
Das nicht polizeiliche Gemeindepersonal, das bei den Das nicht polizeiliche Gemeindepersonal, das bei den
Gemeindepolizeikorps Dienst tut, wird seine Wahl jedoch erst treffen, Gemeindepolizeikorps Dienst tut, wird seine Wahl jedoch erst treffen,
wenn es zur lokalen Polizei überwechselt, das heisst zum Zeitpunkt der wenn es zur lokalen Polizei überwechselt, das heisst zum Zeitpunkt der
Einrichtung der lokalen Polizei gemäss Artikel 248 des Gesetzes vom 7. Einrichtung der lokalen Polizei gemäss Artikel 248 des Gesetzes vom 7.
Dezember 1998. Dezember 1998.
Die Personalmitglieder der föderalen Polizei, einschliesslich der Die Personalmitglieder der föderalen Polizei, einschliesslich der
Personalmitglieder, die in Anwendung des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 Personalmitglieder, die in Anwendung des Gesetzes vom 7. Dezember 1998
zur lokalen Polizei überwechseln werden, werden ihr Formular beim zur lokalen Polizei überwechseln werden, werden ihr Formular beim
Generaldirektor des Personals der föderalen Polizei einreichen. Generaldirektor des Personals der föderalen Polizei einreichen.
Es scheint mir angebracht, dass sämtliche betroffenen Es scheint mir angebracht, dass sämtliche betroffenen
Personalmitglieder dazu ein einheitliches Formular benutzen; dieses Personalmitglieder dazu ein einheitliches Formular benutzen; dieses
wird dann der persönlichen Akte des Betreffenden beigefügt. wird dann der persönlichen Akte des Betreffenden beigefügt.
Die Personalmitglieder, die ihr altes Statut beibehalten möchten, Die Personalmitglieder, die ihr altes Statut beibehalten möchten,
müssen also drei Originale des beigefügten Musterformulars ausfüllen müssen also drei Originale des beigefügten Musterformulars ausfüllen
und sie ihrem Bürgermeister entweder per Einschreiben zuschicken oder und sie ihrem Bürgermeister entweder per Einschreiben zuschicken oder
gegen Empfangsbestätigung übergeben. gegen Empfangsbestätigung übergeben.
Auf Personalmitglieder, die ihre Antwort nicht zeitig verschicken Auf Personalmitglieder, die ihre Antwort nicht zeitig verschicken
beziehungsweise übergeben, wird das neue Statut ab dem 1. April 2001 beziehungsweise übergeben, wird das neue Statut ab dem 1. April 2001
von Rechts wegen anwendbar sein. von Rechts wegen anwendbar sein.
Ich möchte Sie bitten, sämtliche Polizeikorps, für die Sie zuständig Ich möchte Sie bitten, sämtliche Polizeikorps, für die Sie zuständig
sind, über das Vorangehende zu informieren. sind, über das Vorangehende zu informieren.
Der Minister, Der Minister,
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Anlage Anlage
BEIBEHALTUNG DES URSPRÜNGLICHEN STATUTS BEIBEHALTUNG DES URSPRÜNGLICHEN STATUTS
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Pour la consultation du tableau, voir image
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