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Meertalige weergave van Omzendbrief van 14/12/2009
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Omzendbrief GPI 66 betreffende de overdracht van verloven van 2009 en de toekenning van sommige verloven in 2010. - Duitse vertaling Circulaire GPI 66 concernant le report des congés de 2009 et l'octroi de certains congés en 2010. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
14 DECEMBER 2009. - Omzendbrief GPI 66 betreffende de overdracht van 14 DECEMBRE 2009. - Circulaire GPI 66 concernant le report des congés
verloven van 2009 en de toekenning van sommige verloven in 2010. - Duitse vertaling de 2009 et l'octroi de certains congés en 2010. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
66 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 14 december 2009 circulaire GPI 66 du Ministre de l'Intérieur du 14 décembre 2009
betreffende de overdracht van verloven van 2009 en de toekenning van concernant le report des congés de 2009 et l'octroi de certains congés
sommige verloven in 2010 (Belgisch Staatsblad van 22 december 2009). en 2010 (Moniteur belge du 22 décembre 2009).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
14. DEZEMBER 2009 - Rundschreiben GPI 66 in Bezug auf die Übertragung 14. DEZEMBER 2009 - Rundschreiben GPI 66 in Bezug auf die Übertragung
von Urlaubstagen des Jahres 2009 von Urlaubstagen des Jahres 2009
und die Gewährung bestimmter Urlaubstage im Jahr 2010 und die Gewährung bestimmter Urlaubstage im Jahr 2010
An die Frauen und Herren Provinzg An die Frauen und Herren Provinzg
ouverneure ouverneure
An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
Zur Information : Zur Information :
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und
Vorbeugungspolitik Vorbeugungspolitik
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
nachstehend finden Sie die Richtlinien in Bezug auf die Übertragung nachstehend finden Sie die Richtlinien in Bezug auf die Übertragung
von Urlaubstagen des Jahres 2009, die Richtlinien für das Jahr 2010 in von Urlaubstagen des Jahres 2009, die Richtlinien für das Jahr 2010 in
Bezug auf die verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom Bezug auf die verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom
Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, und die Daten, an Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, und die Daten, an
denen bestimmte Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. denen bestimmte Ersatzurlaubstage genommen werden müssen.
1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2009 1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2009
Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der
Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne
weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres
genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 AEPol/ST7 erwähnte genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 AEPol/ST7 erwähnte
Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist folglich Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist folglich
nicht anwendbar. Das bedeutet, dass der vor diesem Datum beantragte nicht anwendbar. Das bedeutet, dass der vor diesem Datum beantragte
Urlaub gewährt werden muss und es demnach keine andere Urlaub gewährt werden muss und es demnach keine andere
Übertragungsmöglichkeit geben wird. Übertragungsmöglichkeit geben wird.
Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen
Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2009, der nicht Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2009, der nicht
genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste
bedingungslos bis zum 1. April 2010 genommen werden. bedingungslos bis zum 1. April 2010 genommen werden.
2. Urlaubskalender 2010 2. Urlaubskalender 2010
2.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen 2.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen
Behörde festgelegt werden Behörde festgelegt werden
Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel
I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den
Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef
beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt,
gewährt. gewährt.
Richtlinien für das Jahr 2010: Richtlinien für das Jahr 2010:
Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar
gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2010 gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2010
dem Urlaubsblatt hinzugefügt. dem Urlaubsblatt hinzugefügt.
Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub
genommen werden. genommen werden.
Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im
betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am
Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte
Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den
anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen.
2.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen 2.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen
Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen
Im Jahr 2010 fallen drei gesetzliche Feiertage (1. Mai, 15. August und Im Jahr 2010 fallen drei gesetzliche Feiertage (1. Mai, 15. August und
25. Dezember) und ein verordnungsrechtlicher Feiertag (26. Dezember) 25. Dezember) und ein verordnungsrechtlicher Feiertag (26. Dezember)
auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder haben auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder haben
folglich ein Anrecht auf vier Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel folglich ein Anrecht auf vier Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel
VIII.III.13 Absatz 2 RSPol sind die ersten zwei dieser vier Tage für VIII.III.13 Absatz 2 RSPol sind die ersten zwei dieser vier Tage für
alle Personalmitglieder der Polizeidienste auf den 14. Mai alle Personalmitglieder der Polizeidienste auf den 14. Mai
beziehungsweise den 12. November 2010 festgelegt worden, sodass zwei beziehungsweise den 12. November 2010 festgelegt worden, sodass zwei
Brückentage geschaffen werden. Die beiden übrigen Tage werden dem Brückentage geschaffen werden. Die beiden übrigen Tage werden dem
Urlaubsblatt hinzugefügt und können unter den gleichen Bedingungen wie Urlaubsblatt hinzugefügt und können unter den gleichen Bedingungen wie
die Jahresurlaubstage genommen werden. die Jahresurlaubstage genommen werden.
Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen
zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1)
auf den 14. Mai oder den 12. November festgelegt haben, können sie von auf den 14. Mai oder den 12. November festgelegt haben, können sie von
dieser Regel abweichen. dieser Regel abweichen.
3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen 3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen
Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im
Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr
2003 gewährte Urlaubstage. 2003 gewährte Urlaubstage.
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau A. TURTELBOOM Frau A. TURTELBOOM
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