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| Omzendbrief GPI 66 betreffende de overdracht van verloven van 2009 en de toekenning van sommige verloven in 2010. - Duitse vertaling | Circulaire GPI 66 concernant le report des congés de 2009 et l'octroi de certains congés en 2010. - Traduction allemande |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
| 14 DECEMBER 2009. - Omzendbrief GPI 66 betreffende de overdracht van | 14 DECEMBRE 2009. - Circulaire GPI 66 concernant le report des congés |
| verloven van 2009 en de toekenning van sommige verloven in 2010. - Duitse vertaling | de 2009 et l'octroi de certains congés en 2010. - Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| 66 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 14 december 2009 | circulaire GPI 66 du Ministre de l'Intérieur du 14 décembre 2009 |
| betreffende de overdracht van verloven van 2009 en de toekenning van | concernant le report des congés de 2009 et l'octroi de certains congés |
| sommige verloven in 2010 (Belgisch Staatsblad van 22 december 2009). | en 2010 (Moniteur belge du 22 décembre 2009). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 14. DEZEMBER 2009 - Rundschreiben GPI 66 in Bezug auf die Übertragung | 14. DEZEMBER 2009 - Rundschreiben GPI 66 in Bezug auf die Übertragung |
| von Urlaubstagen des Jahres 2009 | von Urlaubstagen des Jahres 2009 |
| und die Gewährung bestimmter Urlaubstage im Jahr 2010 | und die Gewährung bestimmter Urlaubstage im Jahr 2010 |
| An die Frauen und Herren Provinzg | An die Frauen und Herren Provinzg |
| ouverneure | ouverneure |
| An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
| An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
| An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
| Zur Information : | Zur Information : |
| An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
| Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
| An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei | An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
| Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
| Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
| Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
| nachstehend finden Sie die Richtlinien in Bezug auf die Übertragung | nachstehend finden Sie die Richtlinien in Bezug auf die Übertragung |
| von Urlaubstagen des Jahres 2009, die Richtlinien für das Jahr 2010 in | von Urlaubstagen des Jahres 2009, die Richtlinien für das Jahr 2010 in |
| Bezug auf die verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom | Bezug auf die verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom |
| Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, und die Daten, an | Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, und die Daten, an |
| denen bestimmte Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. | denen bestimmte Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. |
| 1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2009 | 1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2009 |
| Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der | Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der |
| Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne | Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne |
| weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres | weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres |
| genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 AEPol/ST7 erwähnte | genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 AEPol/ST7 erwähnte |
| Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist folglich | Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist folglich |
| nicht anwendbar. Das bedeutet, dass der vor diesem Datum beantragte | nicht anwendbar. Das bedeutet, dass der vor diesem Datum beantragte |
| Urlaub gewährt werden muss und es demnach keine andere | Urlaub gewährt werden muss und es demnach keine andere |
| Übertragungsmöglichkeit geben wird. | Übertragungsmöglichkeit geben wird. |
| Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen | Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen |
| Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2009, der nicht | Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2009, der nicht |
| genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste | genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste |
| bedingungslos bis zum 1. April 2010 genommen werden. | bedingungslos bis zum 1. April 2010 genommen werden. |
| 2. Urlaubskalender 2010 | 2. Urlaubskalender 2010 |
| 2.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen | 2.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen |
| Behörde festgelegt werden | Behörde festgelegt werden |
| Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel | Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel |
| I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den | I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den |
| Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef | Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef |
| beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, | beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, |
| gewährt. | gewährt. |
| Richtlinien für das Jahr 2010: | Richtlinien für das Jahr 2010: |
| Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar | Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar |
| gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2010 | gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2010 |
| dem Urlaubsblatt hinzugefügt. | dem Urlaubsblatt hinzugefügt. |
| Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub | Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub |
| genommen werden. | genommen werden. |
| Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im | Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im |
| betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am | betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am |
| Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte | Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte |
| Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den | Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den |
| anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. | anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. |
| 2.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen | 2.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen |
| Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen | Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen |
| Im Jahr 2010 fallen drei gesetzliche Feiertage (1. Mai, 15. August und | Im Jahr 2010 fallen drei gesetzliche Feiertage (1. Mai, 15. August und |
| 25. Dezember) und ein verordnungsrechtlicher Feiertag (26. Dezember) | 25. Dezember) und ein verordnungsrechtlicher Feiertag (26. Dezember) |
| auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder haben | auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder haben |
| folglich ein Anrecht auf vier Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel | folglich ein Anrecht auf vier Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel |
| VIII.III.13 Absatz 2 RSPol sind die ersten zwei dieser vier Tage für | VIII.III.13 Absatz 2 RSPol sind die ersten zwei dieser vier Tage für |
| alle Personalmitglieder der Polizeidienste auf den 14. Mai | alle Personalmitglieder der Polizeidienste auf den 14. Mai |
| beziehungsweise den 12. November 2010 festgelegt worden, sodass zwei | beziehungsweise den 12. November 2010 festgelegt worden, sodass zwei |
| Brückentage geschaffen werden. Die beiden übrigen Tage werden dem | Brückentage geschaffen werden. Die beiden übrigen Tage werden dem |
| Urlaubsblatt hinzugefügt und können unter den gleichen Bedingungen wie | Urlaubsblatt hinzugefügt und können unter den gleichen Bedingungen wie |
| die Jahresurlaubstage genommen werden. | die Jahresurlaubstage genommen werden. |
| Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen | Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen |
| zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) | zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) |
| auf den 14. Mai oder den 12. November festgelegt haben, können sie von | auf den 14. Mai oder den 12. November festgelegt haben, können sie von |
| dieser Regel abweichen. | dieser Regel abweichen. |
| 3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen | 3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen |
| Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im | Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im |
| Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr | Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr |
| 2003 gewährte Urlaubstage. | 2003 gewährte Urlaubstage. |
| Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
| Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |