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Omzendbrief betreffende de toekenning en de uitbetaling van een vakbondspremie aan sommige personeelsleden van de overheidssector. - Duitse Vertaling | Circulaire concernant l'octroi et le paiement d'une prime syndicale à certains membres du personnel du secteur public. - Traduction allemande |
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MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
14 DECEMBER 1998. - Omzendbrief betreffende de toekenning en de | 14 DECEMBRE 1998. - Circulaire concernant l'octroi et le paiement |
uitbetaling van een vakbondspremie aan sommige personeelsleden van de | d'une prime syndicale à certains membres du personnel du secteur |
overheidssector. - Duitse Vertaling | public. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
de Eerste Minister van 14 december 1998 betreffende de toekenning en | circulaire du Premier Ministre du 14 décembre 1998 concernant l'octroi |
de uitbetaling van een vakbondspremie aan sommige personeelsleden van | et le paiement d'une prime syndicale à certains membres du personnel |
de overheidssector (Belgisch Staatsblad van 25 december 1998), | du secteur public (Moniteur belge du 25 décembre 1998), établie par le |
opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het | Service central de traduction allemande du Commissariat |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | d'Arrondissement adjoint à Malmedy. |
14. DEZEMBER 1998 - Rundschreiben über die Gewährung und Zahlung einer | 14. DEZEMBER 1998 - Rundschreiben über die Gewährung und Zahlung einer |
Gewerkschaftsprämie an bestimmte Personalmitglieder des öffentlichen | Gewerkschaftsprämie an bestimmte Personalmitglieder des öffentlichen |
Sektors | Sektors |
An die Mitglieder der Föderalregierung | An die Mitglieder der Föderalregierung |
An die Verwaltungsorgane der Einrichtungen öffentlichen Interesses | An die Verwaltungsorgane der Einrichtungen öffentlichen Interesses |
An die Provinzgouverneure | An die Provinzgouverneure |
An die Präsidenten und Mitglieder der Regierungen der Gemeinschaften | An die Präsidenten und Mitglieder der Regierungen der Gemeinschaften |
und Regionen | und Regionen |
An die Bezirkskommissare | An die Bezirkskommissare |
An die Bürgermeister und Schöffen | An die Bürgermeister und Schöffen |
An die Präsidenten der Räte der Öffentlichen Sozialhilfezentren | An die Präsidenten der Räte der Öffentlichen Sozialhilfezentren |
An die Präsidenten der Verwaltungsräte der Interkommunalen, der | An die Präsidenten der Verwaltungsräte der Interkommunalen, der |
Vereinigungen von Öffentlichen Sozialhilfezentren und der autonomen | Vereinigungen von Öffentlichen Sozialhilfezentren und der autonomen |
Gemeinderegien | Gemeinderegien |
Betrifft: | Betrifft: |
- Verteilung der Formulare für die Beantragung der Gewerkschaftsprämie | - Verteilung der Formulare für die Beantragung der Gewerkschaftsprämie |
- Zahlung des Jahresbeitrags für die Gewerkschaftsprämien | - Zahlung des Jahresbeitrags für die Gewerkschaftsprämien |
Vorschriften: | Vorschriften: |
- Gesetz vom 1. September 1980 über die Gewährung und Zahlung einer | - Gesetz vom 1. September 1980 über die Gewährung und Zahlung einer |
Gewerkschaftsprämie an bestimmte Personalmitglieder des öffentlichen | Gewerkschaftsprämie an bestimmte Personalmitglieder des öffentlichen |
Sektors und an die in diesem Sektor beschäftigten Arbeitslosen | Sektors und an die in diesem Sektor beschäftigten Arbeitslosen |
- Königliche Erlasse vom 26. September 1980 zur Ausführung der Artikel | - Königliche Erlasse vom 26. September 1980 zur Ausführung der Artikel |
1 Buchstabe b) und 4 Nr. 2 des Gesetzes vom 1. September 1980 über die | 1 Buchstabe b) und 4 Nr. 2 des Gesetzes vom 1. September 1980 über die |
Gewährung und Zahlung einer Gewerkschaftsprämie an bestimmte | Gewährung und Zahlung einer Gewerkschaftsprämie an bestimmte |
Personalmitglieder des öffentlichen Sektors und vom 30. September 1980 | Personalmitglieder des öffentlichen Sektors und vom 30. September 1980 |
über die Gewährung und Zahlung einer Gewerkschaftsprämie an bestimmte | über die Gewährung und Zahlung einer Gewerkschaftsprämie an bestimmte |
Personalmitglieder des öffentlichen Sektors | Personalmitglieder des öffentlichen Sektors |
- Ministerieller Erlass vom 14. Dezember 1998 über die | - Ministerieller Erlass vom 14. Dezember 1998 über die |
Gewerkschaftsprämie im öffentlichen Sektor für die Bezugsjahre 1997 | Gewerkschaftsprämie im öffentlichen Sektor für die Bezugsjahre 1997 |
und 1998 | und 1998 |
1. Öffentliche Dienste, die von der Verteilung der Formulare für die | 1. Öffentliche Dienste, die von der Verteilung der Formulare für die |
Beantragung der Gewerkschaftsprämie betroffen sind | Beantragung der Gewerkschaftsprämie betroffen sind |
a) Staatsverwaltungen und andere Staatsdienste einschliesslich der | a) Staatsverwaltungen und andere Staatsdienste einschliesslich der |
Dienste, die der rechtsprechenden Gewalt beistehen, Magistrate und | Dienste, die der rechtsprechenden Gewalt beistehen, Magistrate und |
Greffiers des gerichtlichen Standes und Inhaber eines Amtes beim | Greffiers des gerichtlichen Standes und Inhaber eines Amtes beim |
Staatsrat jedoch ausgenommen, | Staatsrat jedoch ausgenommen, |
b) juristische Personen öffentlichen Rechts, die vom Staat, von den | b) juristische Personen öffentlichen Rechts, die vom Staat, von den |
Gemeinschaften oder Regionen abhängen und deren Liste dem Königlichen | Gemeinschaften oder Regionen abhängen und deren Liste dem Königlichen |
Erlass vom 26. September 1980 beigefügt ist, | Erlass vom 26. September 1980 beigefügt ist, |
c) Provinzen, Agglomerationen, die Französische Kulturkommission, die | c) Provinzen, Agglomerationen, die Französische Kulturkommission, die |
Niederländische Kulturkommission und die Vereinigten | Niederländische Kulturkommission und die Vereinigten |
Kulturkommissionen der Brüsseler Agglomeration, Gemeindeföderationen, | Kulturkommissionen der Brüsseler Agglomeration, Gemeindeföderationen, |
Gemeindevereinigungen, Gemeinden, öffentliche Sozialhilfezentren, | Gemeindevereinigungen, Gemeinden, öffentliche Sozialhilfezentren, |
interkommunale öffentliche Sozialhilfezentren, Vereinigungen von | interkommunale öffentliche Sozialhilfezentren, Vereinigungen von |
öffentlichen Sozialhilfezentren und den Provinzen und Gemeinden | öffentlichen Sozialhilfezentren und den Provinzen und Gemeinden |
untergeordnete öffentliche Einrichtungen, | untergeordnete öffentliche Einrichtungen, |
d) Entwässerungs- und Bewässerungsgenossenschaften, | d) Entwässerungs- und Bewässerungsgenossenschaften, |
e) subventionierte Schul- und Berufsberatungsstellen, subventionierte | e) subventionierte Schul- und Berufsberatungsstellen, subventionierte |
psycho-medizinisch-soziale Zentren und subventionierte Lehranstalten | psycho-medizinisch-soziale Zentren und subventionierte Lehranstalten |
einschliesslich der Einrichtungen für subventionierten | einschliesslich der Einrichtungen für subventionierten |
nichtuniversitären Hochschulunterricht, in dem Masse, wie die | nichtuniversitären Hochschulunterricht, in dem Masse, wie die |
Betreffenden unmittelbar durch eine Gehaltssubvention entlohnt werden, | Betreffenden unmittelbar durch eine Gehaltssubvention entlohnt werden, |
f) Gemeinschaften und Regionen und von den Gemeinschaften organisierte | f) Gemeinschaften und Regionen und von den Gemeinschaften organisierte |
Lehranstalten. | Lehranstalten. |
Alle diese Dienste sind in einer dem vorliegenden Rundschreiben | Alle diese Dienste sind in einer dem vorliegenden Rundschreiben |
beigefügten Liste aufgenommen. Verwaltungen, Dienste oder | beigefügten Liste aufgenommen. Verwaltungen, Dienste oder |
Einrichtungen, die unter das Gesetz vom 1. September 1980 fallen, die | Einrichtungen, die unter das Gesetz vom 1. September 1980 fallen, die |
aber aus irgendeinem Grund in der beigefügten Liste nicht erscheinen, | aber aus irgendeinem Grund in der beigefügten Liste nicht erscheinen, |
müssen die Formulare dennoch verteilen. | müssen die Formulare dennoch verteilen. |
2. Allgemeine Bestimmungen | 2. Allgemeine Bestimmungen |
Gemäss Artikel 12 § 1 des Königlichen Erlasses vom 30. September 1980 | Gemäss Artikel 12 § 1 des Königlichen Erlasses vom 30. September 1980 |
müssen die Verteilungsdienste die Formulare für die Beantragung der | müssen die Verteilungsdienste die Formulare für die Beantragung der |
Gewerkschaftsprämie für die Bezugsjahre 1997 und 1998 ab dem 1. Januar | Gewerkschaftsprämie für die Bezugsjahre 1997 und 1998 ab dem 1. Januar |
1999 und bis spätestens 31. März 1999 verteilen. | 1999 und bis spätestens 31. März 1999 verteilen. |
Verwaltungen, Einrichtungen und Dienste, die die beiden Formulare für | Verwaltungen, Einrichtungen und Dienste, die die beiden Formulare für |
die Beantragung der Gewerkschaftsprämie für die Bezugsjahre 1995 und | die Beantragung der Gewerkschaftsprämie für die Bezugsjahre 1995 und |
1996 bis jetzt noch nicht verteilt haben, müssen dies spätestens am | 1996 bis jetzt noch nicht verteilt haben, müssen dies spätestens am |
31. März 1999 erledigen. | 31. März 1999 erledigen. |
Achtung! Die Anweisungen des Rundschreibens und insbesondere das | Achtung! Die Anweisungen des Rundschreibens und insbesondere das |
Formular selbst sind wesentlich abgeändert worden. Achten Sie bitte | Formular selbst sind wesentlich abgeändert worden. Achten Sie bitte |
darauf. | darauf. |
3. Vorbereitung der Formulare für die Beantragung der | 3. Vorbereitung der Formulare für die Beantragung der |
Gewerkschaftsprämie | Gewerkschaftsprämie |
3.1. Muster des Formulars für die Beantragung der Gewerkschaftsprämie | 3.1. Muster des Formulars für die Beantragung der Gewerkschaftsprämie |
Das Formular für die Beantragung der Gewerkschaftsprämie muss auf | Das Formular für die Beantragung der Gewerkschaftsprämie muss auf |
einem Blatt im Format A4 gemäss nachfolgendem Muster und nachfolgenden | einem Blatt im Format A4 gemäss nachfolgendem Muster und nachfolgenden |
Erläuterungen gedruckt werden. | Erläuterungen gedruckt werden. |
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |