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Meertalige weergave van Omzendbrief van 13/05/2011
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Ministeriële omzendbrief tot wijziging van de omzendbrief van 10 december 2009 betreffende de wet van 21 maart 2007 tot regeling van de plaatsing en het gebruik van bewakingscamera's, zoals gewijzigd door de wet van 12 november 2009. - Duitse vertaling Circulaire ministérielle modifiant la circulaire du 10 décembre 2009 relative à la loi du 21 mars 2007 réglant l'installation et l'utilisation de caméras de surveillance, telle que modifiée par la loi du 12 novembre 2009. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
13 MEI 2011. - Ministeriële omzendbrief tot wijziging van de 13 MAI 2011. - Circulaire ministérielle modifiant la circulaire du 10
omzendbrief van 10 december 2009 betreffende de wet van 21 maart 2007 décembre 2009 relative à la loi du 21 mars 2007 réglant l'installation
tot regeling van de plaatsing en het gebruik van bewakingscamera's, et l'utilisation de caméras de surveillance, telle que modifiée par la
zoals gewijzigd door de wet van 12 november 2009. - Duitse vertaling loi du 12 novembre 2009. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
de Minister van Binnenlandse Zaken van 13 mei 2011 tot wijziging van circulaire du Ministre de l'Intérieur du 13 mai 2011 modifiant la
de omzendbrief van 10 december 2009 betreffende de wet van 21 maart circulaire du 10 décembre 2009 relative à la loi du 21 mars 2007
2007 tot regeling van de plaatsing en het gebruik van réglant l'installation et l'utilisation de caméras de surveillance,
bewakingscamera's, zoals gewijzigd door de wet van 12 november 2009 telle que modifiée par la loi du 12 novembre 2009 (Moniteur belge du
(Belgisch Staatsblad van 20 mei 2011). 20 mai 2011).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
13. MAI 2011 - Ministerielles Rundschreiben zur Abänderung des 13. MAI 2011 - Ministerielles Rundschreiben zur Abänderung des
Rundschreibens vom 10. Dezember 2009 in Bezug auf das Gesetz vom 21. Rundschreibens vom 10. Dezember 2009 in Bezug auf das Gesetz vom 21.
März 2007 zur Regelung der Installation und des Einsatzes von März 2007 zur Regelung der Installation und des Einsatzes von
Überwachungskameras, so wie es abgeändert worden ist durch das Gesetz Überwachungskameras, so wie es abgeändert worden ist durch das Gesetz
vom 12. November 2009 vom 12. November 2009
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
An den Herrn diensttuenden Gouverneur des Verwaltungsbezirks An den Herrn diensttuenden Gouverneur des Verwaltungsbezirks
Brüssel-Hauptstadt Brüssel-Hauptstadt
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
mit vorliegendem Rundschreiben wird das Rundschreiben vom 10. Dezember mit vorliegendem Rundschreiben wird das Rundschreiben vom 10. Dezember
2009 in Bezug auf das Gesetz vom 21. März 2007 zur Regelung der 2009 in Bezug auf das Gesetz vom 21. März 2007 zur Regelung der
Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras, so wie es Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras, so wie es
abgeändert worden ist durch das Gesetz vom 12. November 2009, abgeändert worden ist durch das Gesetz vom 12. November 2009,
abgeändert mit dem Ziel, zusätzliche Empfehlungen zu formulieren, um abgeändert mit dem Ziel, zusätzliche Empfehlungen zu formulieren, um
eine Antwort auf Fragen zu geben, die sich in der Praxis noch stellen, eine Antwort auf Fragen zu geben, die sich in der Praxis noch stellen,
insbesondere beim Einsatz ortsfester Überwachungskameras während insbesondere beim Einsatz ortsfester Überwachungskameras während
Festivals. Festivals.
Folgende Abänderungen werden im Rundschreiben vom 10. Dezember 2009 Folgende Abänderungen werden im Rundschreiben vom 10. Dezember 2009
vorgenommen: vorgenommen:
1. Der Punkt "1. Begriffsbestimmungen" wird durch einenPunkt 1.5 mit 1. Der Punkt "1. Begriffsbestimmungen" wird durch einenPunkt 1.5 mit
folgendem Wortlaut ergänzt: folgendem Wortlaut ergänzt:
"1.5 Unterscheidung der verschiedenen Kategorien von Orten "1.5 Unterscheidung der verschiedenen Kategorien von Orten
1.5.1 Unterschied zwischen nicht geschlossenem und geschlossenem Ort 1.5.1 Unterschied zwischen nicht geschlossenem und geschlossenem Ort
Im Kameragesetz wird ein nicht geschlossener Ort als "jeder Ort, der Im Kameragesetz wird ein nicht geschlossener Ort als "jeder Ort, der
nicht durch eine Umfriedung abgegrenzt ist und der Öffentlichkeit frei nicht durch eine Umfriedung abgegrenzt ist und der Öffentlichkeit frei
zugänglich ist" (Artikel 2 Nr. 1 des Kameragesetzes) definiert.Diese zugänglich ist" (Artikel 2 Nr. 1 des Kameragesetzes) definiert.Diese
Definition umfasst also zwei Kriterien: die Nicht-Umfriedung und die Definition umfasst also zwei Kriterien: die Nicht-Umfriedung und die
freie Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit. Aus diesen beiden freie Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit. Aus diesen beiden
Elementen lässt sich ableiten, was meistens mit öffentlichen Räumen, Elementen lässt sich ableiten, was meistens mit öffentlichen Räumen,
die von der Behörde verwaltet werden, gemeint ist (insbesondere die von der Behörde verwaltet werden, gemeint ist (insbesondere
öffentliche Strassen). Diese Kategorie von Orten sollte weder öffentliche Strassen). Diese Kategorie von Orten sollte weder
Privatpersonen noch öffentlich-rechtliche Personen betreffen, die Privatpersonen noch öffentlich-rechtliche Personen betreffen, die
keine Befugnis in Sachen Überwachung und Sicherheit an solchen Orten keine Befugnis in Sachen Überwachung und Sicherheit an solchen Orten
haben. Dem Gesetzgeber ging es nämlich nicht darum, Privatpersonen die haben. Dem Gesetzgeber ging es nämlich nicht darum, Privatpersonen die
Möglichkeit zu geben, öffentliche Strassen zu überwachen, was im Möglichkeit zu geben, öffentliche Strassen zu überwachen, was im
Übrigen schon durch andere Rechtsvorschriften verboten wird. Wenn Übrigen schon durch andere Rechtsvorschriften verboten wird. Wenn
beispielsweise ein Unternehmer Arbeiten auf der öffentlichen Strasse beispielsweise ein Unternehmer Arbeiten auf der öffentlichen Strasse
ausführt, betrifft dies einen nicht geschlossenen Ort: Dieser ausführt, betrifft dies einen nicht geschlossenen Ort: Dieser
Unternehmer hat nicht die Befugnis, an diesem Ort Kameras anzubringen, Unternehmer hat nicht die Befugnis, an diesem Ort Kameras anzubringen,
um die Baustelle zu überwachen. um die Baustelle zu überwachen.
Dagegen sind geschlossene Orte, wie es ihr Name andeutet, durch eine Dagegen sind geschlossene Orte, wie es ihr Name andeutet, durch eine
Umfriedung abgegrenzt. Alle Gebäude sind also geschlossene Orte. In Umfriedung abgegrenzt. Alle Gebäude sind also geschlossene Orte. In
Bezug auf die Umfriedung wird im Königlichen Erlass vom 2. Juli 2008 Bezug auf die Umfriedung wird im Königlichen Erlass vom 2. Juli 2008
über die Meldungen der Installation und des Einsatzes von über die Meldungen der Installation und des Einsatzes von
Überwachungskameras bestimmt, dass sie "mindestens aus einer Überwachungskameras bestimmt, dass sie "mindestens aus einer
rechtmässig angebrachten visuellen Abgrenzung oder einem Hinweis, rechtmässig angebrachten visuellen Abgrenzung oder einem Hinweis,
durch den die Orte voneinander unterschieden werden können", bestehen durch den die Orte voneinander unterschieden werden können", bestehen
muss. Man muss also deutlich sehen können, dass dieser Ort sich von muss. Man muss also deutlich sehen können, dass dieser Ort sich von
anderen dadurch unterscheidet, dass er visuell abgegrenzt ist. Diese anderen dadurch unterscheidet, dass er visuell abgegrenzt ist. Diese
Umfriedung muss rechtmässig angebracht sein, das heisst, von einer Umfriedung muss rechtmässig angebracht sein, das heisst, von einer
Person, die ein dingliches Recht an diesem Ort hat (Besitzer, Person, die ein dingliches Recht an diesem Ort hat (Besitzer,
Vermieter, Erbpächter,...). Sie kann ebenfalls zeitweilig sein Vermieter, Erbpächter,...). Sie kann ebenfalls zeitweilig sein
(beispielsweise ein auf öffentlicher Strasse veranstaltetes Ereignis, (beispielsweise ein auf öffentlicher Strasse veranstaltetes Ereignis,
das deutlich mit Absperrungen abgegrenzt ist: Dieser Teil des nicht das deutlich mit Absperrungen abgegrenzt ist: Dieser Teil des nicht
geschlossenen Orts wird - für die Dauer der Veranstaltung - ein der geschlossenen Orts wird - für die Dauer der Veranstaltung - ein der
Öffentlichkeit zugänglicher geschlossener Ort. Öffentlichkeit zugänglicher geschlossener Ort.
1.5.2 Unterschied zwischen der Öffentlichkeit zugänglichem und der 1.5.2 Unterschied zwischen der Öffentlichkeit zugänglichem und der
Öffentlichkeit nicht zugänglichem geschlossenem Ort Öffentlichkeit nicht zugänglichem geschlossenem Ort
Ein der Öffentlichkeit zugänglicher geschlossener Ort wird definiert Ein der Öffentlichkeit zugänglicher geschlossener Ort wird definiert
als "jedes geschlossene Gebäude oder jeder geschlossene Ort, das als "jedes geschlossene Gebäude oder jeder geschlossene Ort, das
beziehungsweise der zur Benutzung durch die Öffentlichkeit bestimmt beziehungsweise der zur Benutzung durch die Öffentlichkeit bestimmt
ist und in dem beziehungsweise an dem der Öffentlichkeit Dienste ist und in dem beziehungsweise an dem der Öffentlichkeit Dienste
geleistet werden können" (Artikel 2 Nr. 2). Ein der Öffentlichkeit geleistet werden können" (Artikel 2 Nr. 2). Ein der Öffentlichkeit
nicht zugänglicher geschlossener Ort wird dagegen definiert als "jedes nicht zugänglicher geschlossener Ort wird dagegen definiert als "jedes
geschlossene Gebäude oder jeder geschlossene Ort, das beziehungsweise geschlossene Gebäude oder jeder geschlossene Ort, das beziehungsweise
der ausschliesslich zur Benutzung durch die gewöhnlichen Benutzer der ausschliesslich zur Benutzung durch die gewöhnlichen Benutzer
bestimmt ist" (Artikel 2 Nr. 3). bestimmt ist" (Artikel 2 Nr. 3).
Das erste Unterscheidungskriterium ist die Zugänglichkeit für die Das erste Unterscheidungskriterium ist die Zugänglichkeit für die
Öffentlichkeit. Während der eine Ort der Öffentlichkeit zugänglich Öffentlichkeit. Während der eine Ort der Öffentlichkeit zugänglich
ist, ist der andere es nicht. Zudem können an einem der Öffentlichkeit ist, ist der andere es nicht. Zudem können an einem der Öffentlichkeit
zugänglichen geschlossenen Ort der Öffentlichkeit Dienste angeboten zugänglichen geschlossenen Ort der Öffentlichkeit Dienste angeboten
werden: Es handelt sich um einen Ort, der dazu bestimmt ist, von der werden: Es handelt sich um einen Ort, der dazu bestimmt ist, von der
Öffentlichkeit benutzt zu werden. Wichtig hinsichtlich dieses Öffentlichkeit benutzt zu werden. Wichtig hinsichtlich dieses
Kriteriums der Dienstleistung ist der Umstand, dass eine Kriteriums der Dienstleistung ist der Umstand, dass eine
Dienstleistung angeboten werden kann, und zwar entsprechend der Dienstleistung angeboten werden kann, und zwar entsprechend der
Bestimmung, die der Verantwortliche für die Bearbeitung dem Ort Bestimmung, die der Verantwortliche für die Bearbeitung dem Ort
gegeben hat: Betritt jemand den Ort, ohne von der Dienstleistung gegeben hat: Betritt jemand den Ort, ohne von der Dienstleistung
Gebrauch zu machen, ändert dadurch nicht de facto die Kategorie des Gebrauch zu machen, ändert dadurch nicht de facto die Kategorie des
Orts. Wenn zudem der Zugang zu dem Ort bestimmten Bedingungen (wie Orts. Wenn zudem der Zugang zu dem Ort bestimmten Bedingungen (wie
kostenpflichtiger Eintritt) unterliegt, bedeutet das nicht, dass er zu kostenpflichtiger Eintritt) unterliegt, bedeutet das nicht, dass er zu
einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Ort wird. einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Ort wird.
Hieraus wird abgeleitet, dass Geschäfte, Einkaufspassagen, Banken, Hieraus wird abgeleitet, dass Geschäfte, Einkaufspassagen, Banken,
Schalterräume in Bahnhöfen oder Verwaltungen, Bahnhöfe, Schalterräume in Bahnhöfen oder Verwaltungen, Bahnhöfe,
Metrostationen, Privatparkplätze, Sporthallen, Kneipen und Restaurants Metrostationen, Privatparkplätze, Sporthallen, Kneipen und Restaurants
der Öffentlichkeit zugängliche geschlossene Orte sind. Diese Kategorie der Öffentlichkeit zugängliche geschlossene Orte sind. Diese Kategorie
der der Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Orte umfasst also der der Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Orte umfasst also
sehr verschiedenartige Orte. Im Gegensatz dazu sind der Öffentlichkeit sehr verschiedenartige Orte. Im Gegensatz dazu sind der Öffentlichkeit
nicht zugängliche geschlossene Orte Privatwohnungen, nicht zugängliche geschlossene Orte Privatwohnungen,
Appartementhäuser, einzig den Angestellten zugängliche Teile von Appartementhäuser, einzig den Angestellten zugängliche Teile von
Bürogebäuden usw. Bürogebäuden usw.
Bei Zweifeln über die Kategorie eines Orts oder gemischten Orts gilt Bei Zweifeln über die Kategorie eines Orts oder gemischten Orts gilt
die Philosophie des Gesetzes über den Schutz des Privatlebens, die für die Philosophie des Gesetzes über den Schutz des Privatlebens, die für
den grösstmöglichen Schutz der Privatsphäre steht, wonach die den grösstmöglichen Schutz der Privatsphäre steht, wonach die
striktesten Regeln anzuwenden sind." striktesten Regeln anzuwenden sind."
2. In Absatz 1 von Punkt "2.4 Stellungnahme des Gemeinderates im Fall 2. In Absatz 1 von Punkt "2.4 Stellungnahme des Gemeinderates im Fall
von vorläufig installierten ortsfesten Kameras" werden die Wörter von vorläufig installierten ortsfesten Kameras" werden die Wörter
"Besetzung von öffentlichem Gelände durch fahrendes Volk," aufgehoben. "Besetzung von öffentlichem Gelände durch fahrendes Volk," aufgehoben.
3. Ein Punkt 4 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: 3. Ein Punkt 4 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt:
"4. Einsatz ortsfester Überwachungskameras bei Festivals "4. Einsatz ortsfester Überwachungskameras bei Festivals
4.1 Verantwortlicher für die Verarbeitung 4.1 Verantwortlicher für die Verarbeitung
Der Verantwortliche für die Verarbeitung ist die Person, die Der Verantwortliche für die Verarbeitung ist die Person, die
entscheidet, dass Überwachungskameras installiert werden, und die den entscheidet, dass Überwachungskameras installiert werden, und die den
Zweck und die Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten Zweck und die Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
bestimmt. Der Verantwortliche für die Verarbeitung muss dafür sorgen, bestimmt. Der Verantwortliche für die Verarbeitung muss dafür sorgen,
dass alle gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorschriften dass alle gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorschriften
eingehalten werden, und trägt die Verantwortung dafür. eingehalten werden, und trägt die Verantwortung dafür.
Wenn bei einem Festival Überwachungskameras installiert und eingesetzt Wenn bei einem Festival Überwachungskameras installiert und eingesetzt
werden, ist der (sind die) Verantwortliche(n) für die Verarbeitung werden, ist der (sind die) Verantwortliche(n) für die Verarbeitung
beispielsweise: beispielsweise:
- der Eigentümer des Orts, an dem das Festival veranstaltet wird, - der Eigentümer des Orts, an dem das Festival veranstaltet wird,
- der Eigentümer des Orts und der Veranstalter des Festivals, - der Eigentümer des Orts und der Veranstalter des Festivals,
- der Veranstalter des Festivals und die Polizeidienste, - der Veranstalter des Festivals und die Polizeidienste,
-... -...
Aufgrund des Wortlauts der Definition des Begriffs "Verantwortlicher Aufgrund des Wortlauts der Definition des Begriffs "Verantwortlicher
für die Verarbeitung" ("natürliche oder juristische Person, die für die Verarbeitung" ("natürliche oder juristische Person, die
nichtrechtsfähige Vereinigung oder die öffentliche Verwaltung") lässt nichtrechtsfähige Vereinigung oder die öffentliche Verwaltung") lässt
das Gesetz nämlich mehrere Möglichkeiten zu, insbesondere, dass das Gesetz nämlich mehrere Möglichkeiten zu, insbesondere, dass
mehrere beteiligte Personen gemeinsam für die Verarbeitung mehrere beteiligte Personen gemeinsam für die Verarbeitung
verantwortlich sein können. Bei einem Festival kann diese Art zu verantwortlich sein können. Bei einem Festival kann diese Art zu
arbeiten eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem Veranstalter (und arbeiten eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem Veranstalter (und
seinem Sicherheitsdienst) und den Polizeidiensten ermöglichen. seinem Sicherheitsdienst) und den Polizeidiensten ermöglichen.
4.2 Kategorie des betreffenden Orts 4.2 Kategorie des betreffenden Orts
Mit ortsfesten Überwachungskameras, die während der gesamten Dauer Mit ortsfesten Überwachungskameras, die während der gesamten Dauer
eines Festivals installiert sind und eingesetzt werden, können sowohl eines Festivals installiert sind und eingesetzt werden, können sowohl
der Eingang des Orts, an dem das Festival stattfindet, als auch der der Eingang des Orts, an dem das Festival stattfindet, als auch der
Ort selbst gefilmt werden. Wir weisen darauf hin, dass, auch wenn die Ort selbst gefilmt werden. Wir weisen darauf hin, dass, auch wenn die
Videoüberwachung fast zu einer Gewohnheit wird, der Verantwortliche Videoüberwachung fast zu einer Gewohnheit wird, der Verantwortliche
für die Verarbeitung immer dafür sorgen muss, dass Kameras nur dann für die Verarbeitung immer dafür sorgen muss, dass Kameras nur dann
eingesetzt werden, wenn es notwendig ist, nach dem Grundsatz der eingesetzt werden, wenn es notwendig ist, nach dem Grundsatz der
Verhältnismässigkeit und auf effiziente Weise und allein dann, wenn Verhältnismässigkeit und auf effiziente Weise und allein dann, wenn
andere Sicherheitsvorkehrungen nicht ausreichen. Dies ist eines der andere Sicherheitsvorkehrungen nicht ausreichen. Dies ist eines der
Grundprinzipien der Achtung des Privatlebens. Grundprinzipien der Achtung des Privatlebens.
Unterliegen Überwachungskameras, die bei Festivals eingesetzt werden, Unterliegen Überwachungskameras, die bei Festivals eingesetzt werden,
den Regeln in Bezug auf nicht geschlossene oder geschlossene Orte? den Regeln in Bezug auf nicht geschlossene oder geschlossene Orte?
Dies hängt von der Beschaffenheit der Orte ab: Dies hängt von der Beschaffenheit der Orte ab:
- Findet das Festival in völlig offener Weise auf öffentlicher Strasse - Findet das Festival in völlig offener Weise auf öffentlicher Strasse
statt, ohne dass es einen deutlichen Eingang oder Ausgang gibt, müssen statt, ohne dass es einen deutlichen Eingang oder Ausgang gibt, müssen
die Regeln für nicht geschlossene Orte befolgt werden. die Regeln für nicht geschlossene Orte befolgt werden.
- Findet das Festival auf einem Gelände statt, das normalerweise ein - Findet das Festival auf einem Gelände statt, das normalerweise ein
nicht geschlossener Ort ist, dessen Perimeter aber für diese nicht geschlossener Ort ist, dessen Perimeter aber für diese
Gelegenheit deutlich abgegrenzt ist, beispielsweise mit Absperrungen, Gelegenheit deutlich abgegrenzt ist, beispielsweise mit Absperrungen,
und ist der Eingang gut zu erkennen und muss eventuell ein Eintritt und ist der Eingang gut zu erkennen und muss eventuell ein Eintritt
gezahlt werden, wird dieser nicht geschlossene Ort für die Dauer des gezahlt werden, wird dieser nicht geschlossene Ort für die Dauer des
Festivals ein der Öffentlichkeit zugänglicher geschlossener Ort und Festivals ein der Öffentlichkeit zugänglicher geschlossener Ort und
werden hier die entsprechenden Regeln anwendbar sein. werden hier die entsprechenden Regeln anwendbar sein.
- Findet das Festival an einem geschlossenen Ort statt, der mit - Findet das Festival an einem geschlossenen Ort statt, der mit
unbeweglichen Elementen abgegrenzt ist, handelt es sich um einen der unbeweglichen Elementen abgegrenzt ist, handelt es sich um einen der
Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Ort mit den sich daraus Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Ort mit den sich daraus
ergebenden Rechtsfolgen. ergebenden Rechtsfolgen.
- Sind Kameras im Backstage-Bereich installiert, unterliegen sie den - Sind Kameras im Backstage-Bereich installiert, unterliegen sie den
Regeln für der Öffentlichkeit nicht zugängliche geschlossene Orte. Regeln für der Öffentlichkeit nicht zugängliche geschlossene Orte.
4.3 Zu beachtende Regeln 4.3 Zu beachtende Regeln
Je nach Beschaffenheit des Orts, an dem ein Festival stattfindet, kann Je nach Beschaffenheit des Orts, an dem ein Festival stattfindet, kann
es sich also entweder um einen nicht geschlossenen Ort, einen der es sich also entweder um einen nicht geschlossenen Ort, einen der
Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Ort oder, wenn nur der Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Ort oder, wenn nur der
Backstage-Bereich mit Kameras überwacht wird, einen der Öffentlichkeit Backstage-Bereich mit Kameras überwacht wird, einen der Öffentlichkeit
nicht zugänglichen geschlossenen Ort handeln. nicht zugänglichen geschlossenen Ort handeln.
Im Zweifelsfall sind die strikteren Regeln anzuwenden, nämlich Im Zweifelsfall sind die strikteren Regeln anzuwenden, nämlich
diejenigen für nicht geschlossene Orte, wenn man zwischen den diejenigen für nicht geschlossene Orte, wenn man zwischen den
Kategorien "nicht geschlossener Ort" und "geschlossener Ort" zögert, Kategorien "nicht geschlossener Ort" und "geschlossener Ort" zögert,
und diejenigen für der Öffentlichkeit zugängliche geschlossene Orte, und diejenigen für der Öffentlichkeit zugängliche geschlossene Orte,
wenn man zwischen den beiden Kategorien für geschlossene Orte (ob der wenn man zwischen den beiden Kategorien für geschlossene Orte (ob der
Öffentlichkeit zugänglich oder nicht) zögert. Das Gleiche gilt, wenn Öffentlichkeit zugänglich oder nicht) zögert. Das Gleiche gilt, wenn
man sowohl den der Öffentlichkeit zugänglichen als auch den der man sowohl den der Öffentlichkeit zugänglichen als auch den der
Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereich mit dem gleichen System Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereich mit dem gleichen System
filmt: Dann sind die Regeln für der Öffentlichkeit zugängliche Orte filmt: Dann sind die Regeln für der Öffentlichkeit zugängliche Orte
anzuwenden. anzuwenden.
Handelt es sich um einen nicht geschlossenen Ort, muss vor Handelt es sich um einen nicht geschlossenen Ort, muss vor
Installierung der Überwachungskameras eine positive Stellungnahme des Installierung der Überwachungskameras eine positive Stellungnahme des
Gemeinderates der Gemeinde, in der der Ort sich befindet, vorliegen Gemeinderates der Gemeinde, in der der Ort sich befindet, vorliegen
(siehe Punkt 2 - Ortsfeste Überwachungskameras an nicht geschlossenen (siehe Punkt 2 - Ortsfeste Überwachungskameras an nicht geschlossenen
Orten - vorherige Stellungnahme und Befragung des Korpschefs). Erst Orten - vorherige Stellungnahme und Befragung des Korpschefs). Erst
nach Erhalt dieser positiven Stellungnahme können die Kameras nach Erhalt dieser positiven Stellungnahme können die Kameras
installiert werden. installiert werden.
Handelt es sich um einen geschlossenen Ort, ob der Öffentlichkeit Handelt es sich um einen geschlossenen Ort, ob der Öffentlichkeit
zugänglich oder nicht, muss der Gemeinderat sich nicht über die zugänglich oder nicht, muss der Gemeinderat sich nicht über die
Installation von Überwachungskameras aussprechen. Installation von Überwachungskameras aussprechen.
In allen Fällen muss der Verantwortliche für die Bearbeitung vor In allen Fällen muss der Verantwortliche für die Bearbeitung vor
Inbetriebnahme der Überwachungskameras dem Ausschuss für den Schutz Inbetriebnahme der Überwachungskameras dem Ausschuss für den Schutz
des Privatlebens die Installation melden, und zwar über die Website des Privatlebens die Installation melden, und zwar über die Website
www.privacycommission.be. Im Feld "Bezeichnung der temporären www.privacycommission.be. Im Feld "Bezeichnung der temporären
Veranstaltung" der Meldung muss der Verantwortliche für die Veranstaltung" der Meldung muss der Verantwortliche für die
Verarbeitung die Daten des Festivals eintragen, um zu melden, dass es Verarbeitung die Daten des Festivals eintragen, um zu melden, dass es
sich hier um einen vorläufigen Einsatz von Kameras handelt. Handelt es sich hier um einen vorläufigen Einsatz von Kameras handelt. Handelt es
sich um einen wiederholten Einsatz der Kameras, muss die Meldung bei sich um einen wiederholten Einsatz der Kameras, muss die Meldung bei
jedem Einsatz aktualisiert werden. Handelt es sich um einen einmaligen jedem Einsatz aktualisiert werden. Handelt es sich um einen einmaligen
Einsatz von Kameras an diesem Ort, muss die Meldung nach dem Festival Einsatz von Kameras an diesem Ort, muss die Meldung nach dem Festival
gelöscht werden. gelöscht werden.
Der Verantwortliche für die Verarbeitung muss zudem dafür sorgen, dass Der Verantwortliche für die Verarbeitung muss zudem dafür sorgen, dass
an den Eingängen des Festivals durch ein deutlich sichtbares, im an den Eingängen des Festivals durch ein deutlich sichtbares, im
Königlichen Erlass vom 14. Februar 2008 [sic, zu lesen ist: 10. Königlichen Erlass vom 14. Februar 2008 [sic, zu lesen ist: 10.
Februar 2008] festgelegtes Piktogramm darüber informiert wird, dass Februar 2008] festgelegtes Piktogramm darüber informiert wird, dass
man gefilmt wird. man gefilmt wird.
Werden die Kameras im Verlauf des Festivals verlegt, ist stets darauf Werden die Kameras im Verlauf des Festivals verlegt, ist stets darauf
zu achten, dass die Piktogramme korrekt angebracht sind zu achten, dass die Piktogramme korrekt angebracht sind
(gegebenenfalls müssen sie an anderer Stelle angebracht werden) und (gegebenenfalls müssen sie an anderer Stelle angebracht werden) und
dass die Meldung beim Ausschuss für den Schutz des Privatlebens dass die Meldung beim Ausschuss für den Schutz des Privatlebens
korrekt ist. korrekt ist.
Den Verantwortlichen für die Verarbeitung wird empfohlen, eine Den Verantwortlichen für die Verarbeitung wird empfohlen, eine
vollständige Akte über die Kameraüberwachung während des Festivals zu vollständige Akte über die Kameraüberwachung während des Festivals zu
führen; diese umfasst insbesondere alle Elemente der Meldung und einen führen; diese umfasst insbesondere alle Elemente der Meldung und einen
"Kameraplan", damit der Ordnungsdienst während der Veranstaltung so "Kameraplan", damit der Ordnungsdienst während der Veranstaltung so
gut wie möglich organisiert werden kann. gut wie möglich organisiert werden kann.
In Sachen Einsatz der Überwachungskameras ändern die Regeln für das In Sachen Einsatz der Überwachungskameras ändern die Regeln für das
Ansehen der Bilder in Realzeit je nachdem, ob man sich an einem nicht Ansehen der Bilder in Realzeit je nachdem, ob man sich an einem nicht
geschlossenen oder einem geschlossenen Ort befindet. geschlossenen oder einem geschlossenen Ort befindet.
Für nicht geschlossene Orte wird im Gesetz vorgesehen, dass das Für nicht geschlossene Orte wird im Gesetz vorgesehen, dass das
Ansehen in Realzeit ausschliesslich unter der Kontrolle der Ansehen in Realzeit ausschliesslich unter der Kontrolle der
Polizeidienste zugelassen ist, damit die zuständigen Dienste bei Polizeidienste zugelassen ist, damit die zuständigen Dienste bei
Verstössen, Schäden, Belästigungen oder Beeinträchtigung der Verstössen, Schäden, Belästigungen oder Beeinträchtigung der
öffentlichen Ordnung sofort eingreifen können und beim Eingreifen öffentlichen Ordnung sofort eingreifen können und beim Eingreifen
optimal gelenkt werden können (Artikel 5 § 4). Unabhängig davon, wer optimal gelenkt werden können (Artikel 5 § 4). Unabhängig davon, wer
der Verantwortliche für die Verarbeitung ist, muss das Ansehen der der Verantwortliche für die Verarbeitung ist, muss das Ansehen der
Bilder in Realzeit von den Polizeidiensten überwacht werden, wenn es Bilder in Realzeit von den Polizeidiensten überwacht werden, wenn es
sich um einen nicht geschlossenen Ort handelt. Ausserdem dürfen nur sich um einen nicht geschlossenen Ort handelt. Ausserdem dürfen nur
die Kategorien von Personen, die per Königlichen Erlass bestimmt die Kategorien von Personen, die per Königlichen Erlass bestimmt
werden, die Bilder ansehen. In Erwartung dieses Königlichen Erlasses werden, die Bilder ansehen. In Erwartung dieses Königlichen Erlasses
haben die Polizeidienste das Monopol für die Ansicht in Realzeit für haben die Polizeidienste das Monopol für die Ansicht in Realzeit für
nicht geschlossene Orte. nicht geschlossene Orte.
Für geschlossene Orte ist das Ansehen von Bildern in Realzeit Für geschlossene Orte ist das Ansehen von Bildern in Realzeit
ausschliesslich zugelassen, damit bei Verstössen, Belästigungen, ausschliesslich zugelassen, damit bei Verstössen, Belästigungen,
Schäden oder Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung sofort Schäden oder Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung sofort
eingegriffen werden kann. Doch Zugang zu den Bildern haben laut Gesetz eingegriffen werden kann. Doch Zugang zu den Bildern haben laut Gesetz
ausschliesslich der Verantwortliche für die Verarbeitung und die unter ausschliesslich der Verantwortliche für die Verarbeitung und die unter
seiner Aufsicht tätigen Personen. Es ist also möglich, dass der seiner Aufsicht tätigen Personen. Es ist also möglich, dass der
Verantwortliche eines Festivals Kameras zur Überwachung des Orts Verantwortliche eines Festivals Kameras zur Überwachung des Orts
installiert und ein Ansehen der Bilder in Realzeit organisiert. Wenn installiert und ein Ansehen der Bilder in Realzeit organisiert. Wenn
jedoch Personen ständig vor den Bildschirmen bleiben, um die Bilder jedoch Personen ständig vor den Bildschirmen bleiben, um die Bilder
anzusehen, handelt es sich um eine Wachtätigkeit und müssen diese anzusehen, handelt es sich um eine Wachtätigkeit und müssen diese
Personen die Bedingungen des Gesetzes vom 10. April 1990 zur Regelung Personen die Bedingungen des Gesetzes vom 10. April 1990 zur Regelung
der privaten und besonderen Sicherheit erfüllen: Sie müssen dann einem der privaten und besonderen Sicherheit erfüllen: Sie müssen dann einem
genehmigten internen Wachdienst angehören oder Wachleute eines vom genehmigten internen Wachdienst angehören oder Wachleute eines vom
Verantwortlichen bestellten genehmigten Wachunternehmens sein. Verantwortlichen bestellten genehmigten Wachunternehmens sein.
In SachenAufzeichnung und Aufbewahrung der Bilder gelten die gleichen In SachenAufzeichnung und Aufbewahrung der Bilder gelten die gleichen
Regeln für alle Kategorien von Orten: Die Bilder dürfen Regeln für alle Kategorien von Orten: Die Bilder dürfen
ausschliesslich aufgezeichnet werden mit dem Ziel, Vorfälle ausschliesslich aufgezeichnet werden mit dem Ziel, Vorfälle
nachzuweisen oder Personen (Täter, Störer der öffentlichen Ordnung, nachzuweisen oder Personen (Täter, Störer der öffentlichen Ordnung,
Opfer, Zeugen) zu identifizieren. Wenn sie nicht einem dieser beiden Opfer, Zeugen) zu identifizieren. Wenn sie nicht einem dieser beiden
Ziele dienen, dürfen sie nicht länger als einen Monat aufbewahrt Ziele dienen, dürfen sie nicht länger als einen Monat aufbewahrt
werden." werden."
Ich hoffe, dass diese neuen Empfehlungen und Verdeutlichungen zu einer Ich hoffe, dass diese neuen Empfehlungen und Verdeutlichungen zu einer
einheitlichen Anwendung des Kameragesetzes im gesamten Königreich einheitlichen Anwendung des Kameragesetzes im gesamten Königreich
beitragen. beitragen.
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.
Brüssel, den 13. Mai 2011 Brüssel, den 13. Mai 2011
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau A. TURTELBOOM Frau A. TURTELBOOM
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