← Terug naar "Ministeriële omzendbrief tot wijziging van de omzendbrief van 10 december 2009 betreffende de wet van 21 maart 2007 tot regeling van de plaatsing en het gebruik van bewakingscamera's, zoals gewijzigd door de wet van 12 november 2009. - Duitse vertaling "
Ministeriële omzendbrief tot wijziging van de omzendbrief van 10 december 2009 betreffende de wet van 21 maart 2007 tot regeling van de plaatsing en het gebruik van bewakingscamera's, zoals gewijzigd door de wet van 12 november 2009. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle modifiant la circulaire du 10 décembre 2009 relative à la loi du 21 mars 2007 réglant l'installation et l'utilisation de caméras de surveillance, telle que modifiée par la loi du 12 novembre 2009. - Traduction allemande |
---|---|
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
13 MEI 2011. - Ministeriële omzendbrief tot wijziging van de | 13 MAI 2011. - Circulaire ministérielle modifiant la circulaire du 10 |
omzendbrief van 10 december 2009 betreffende de wet van 21 maart 2007 | décembre 2009 relative à la loi du 21 mars 2007 réglant l'installation |
tot regeling van de plaatsing en het gebruik van bewakingscamera's, | et l'utilisation de caméras de surveillance, telle que modifiée par la |
zoals gewijzigd door de wet van 12 november 2009. - Duitse vertaling | loi du 12 novembre 2009. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
de Minister van Binnenlandse Zaken van 13 mei 2011 tot wijziging van | circulaire du Ministre de l'Intérieur du 13 mai 2011 modifiant la |
de omzendbrief van 10 december 2009 betreffende de wet van 21 maart | circulaire du 10 décembre 2009 relative à la loi du 21 mars 2007 |
2007 tot regeling van de plaatsing en het gebruik van | réglant l'installation et l'utilisation de caméras de surveillance, |
bewakingscamera's, zoals gewijzigd door de wet van 12 november 2009 | telle que modifiée par la loi du 12 novembre 2009 (Moniteur belge du |
(Belgisch Staatsblad van 20 mei 2011). | 20 mai 2011). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
13. MAI 2011 - Ministerielles Rundschreiben zur Abänderung des | 13. MAI 2011 - Ministerielles Rundschreiben zur Abänderung des |
Rundschreibens vom 10. Dezember 2009 in Bezug auf das Gesetz vom 21. | Rundschreibens vom 10. Dezember 2009 in Bezug auf das Gesetz vom 21. |
März 2007 zur Regelung der Installation und des Einsatzes von | März 2007 zur Regelung der Installation und des Einsatzes von |
Überwachungskameras, so wie es abgeändert worden ist durch das Gesetz | Überwachungskameras, so wie es abgeändert worden ist durch das Gesetz |
vom 12. November 2009 | vom 12. November 2009 |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei | An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
An den Herrn diensttuenden Gouverneur des Verwaltungsbezirks | An den Herrn diensttuenden Gouverneur des Verwaltungsbezirks |
Brüssel-Hauptstadt | Brüssel-Hauptstadt |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
mit vorliegendem Rundschreiben wird das Rundschreiben vom 10. Dezember | mit vorliegendem Rundschreiben wird das Rundschreiben vom 10. Dezember |
2009 in Bezug auf das Gesetz vom 21. März 2007 zur Regelung der | 2009 in Bezug auf das Gesetz vom 21. März 2007 zur Regelung der |
Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras, so wie es | Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras, so wie es |
abgeändert worden ist durch das Gesetz vom 12. November 2009, | abgeändert worden ist durch das Gesetz vom 12. November 2009, |
abgeändert mit dem Ziel, zusätzliche Empfehlungen zu formulieren, um | abgeändert mit dem Ziel, zusätzliche Empfehlungen zu formulieren, um |
eine Antwort auf Fragen zu geben, die sich in der Praxis noch stellen, | eine Antwort auf Fragen zu geben, die sich in der Praxis noch stellen, |
insbesondere beim Einsatz ortsfester Überwachungskameras während | insbesondere beim Einsatz ortsfester Überwachungskameras während |
Festivals. | Festivals. |
Folgende Abänderungen werden im Rundschreiben vom 10. Dezember 2009 | Folgende Abänderungen werden im Rundschreiben vom 10. Dezember 2009 |
vorgenommen: | vorgenommen: |
1. Der Punkt "1. Begriffsbestimmungen" wird durch einenPunkt 1.5 mit | 1. Der Punkt "1. Begriffsbestimmungen" wird durch einenPunkt 1.5 mit |
folgendem Wortlaut ergänzt: | folgendem Wortlaut ergänzt: |
"1.5 Unterscheidung der verschiedenen Kategorien von Orten | "1.5 Unterscheidung der verschiedenen Kategorien von Orten |
1.5.1 Unterschied zwischen nicht geschlossenem und geschlossenem Ort | 1.5.1 Unterschied zwischen nicht geschlossenem und geschlossenem Ort |
Im Kameragesetz wird ein nicht geschlossener Ort als "jeder Ort, der | Im Kameragesetz wird ein nicht geschlossener Ort als "jeder Ort, der |
nicht durch eine Umfriedung abgegrenzt ist und der Öffentlichkeit frei | nicht durch eine Umfriedung abgegrenzt ist und der Öffentlichkeit frei |
zugänglich ist" (Artikel 2 Nr. 1 des Kameragesetzes) definiert.Diese | zugänglich ist" (Artikel 2 Nr. 1 des Kameragesetzes) definiert.Diese |
Definition umfasst also zwei Kriterien: die Nicht-Umfriedung und die | Definition umfasst also zwei Kriterien: die Nicht-Umfriedung und die |
freie Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit. Aus diesen beiden | freie Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit. Aus diesen beiden |
Elementen lässt sich ableiten, was meistens mit öffentlichen Räumen, | Elementen lässt sich ableiten, was meistens mit öffentlichen Räumen, |
die von der Behörde verwaltet werden, gemeint ist (insbesondere | die von der Behörde verwaltet werden, gemeint ist (insbesondere |
öffentliche Strassen). Diese Kategorie von Orten sollte weder | öffentliche Strassen). Diese Kategorie von Orten sollte weder |
Privatpersonen noch öffentlich-rechtliche Personen betreffen, die | Privatpersonen noch öffentlich-rechtliche Personen betreffen, die |
keine Befugnis in Sachen Überwachung und Sicherheit an solchen Orten | keine Befugnis in Sachen Überwachung und Sicherheit an solchen Orten |
haben. Dem Gesetzgeber ging es nämlich nicht darum, Privatpersonen die | haben. Dem Gesetzgeber ging es nämlich nicht darum, Privatpersonen die |
Möglichkeit zu geben, öffentliche Strassen zu überwachen, was im | Möglichkeit zu geben, öffentliche Strassen zu überwachen, was im |
Übrigen schon durch andere Rechtsvorschriften verboten wird. Wenn | Übrigen schon durch andere Rechtsvorschriften verboten wird. Wenn |
beispielsweise ein Unternehmer Arbeiten auf der öffentlichen Strasse | beispielsweise ein Unternehmer Arbeiten auf der öffentlichen Strasse |
ausführt, betrifft dies einen nicht geschlossenen Ort: Dieser | ausführt, betrifft dies einen nicht geschlossenen Ort: Dieser |
Unternehmer hat nicht die Befugnis, an diesem Ort Kameras anzubringen, | Unternehmer hat nicht die Befugnis, an diesem Ort Kameras anzubringen, |
um die Baustelle zu überwachen. | um die Baustelle zu überwachen. |
Dagegen sind geschlossene Orte, wie es ihr Name andeutet, durch eine | Dagegen sind geschlossene Orte, wie es ihr Name andeutet, durch eine |
Umfriedung abgegrenzt. Alle Gebäude sind also geschlossene Orte. In | Umfriedung abgegrenzt. Alle Gebäude sind also geschlossene Orte. In |
Bezug auf die Umfriedung wird im Königlichen Erlass vom 2. Juli 2008 | Bezug auf die Umfriedung wird im Königlichen Erlass vom 2. Juli 2008 |
über die Meldungen der Installation und des Einsatzes von | über die Meldungen der Installation und des Einsatzes von |
Überwachungskameras bestimmt, dass sie "mindestens aus einer | Überwachungskameras bestimmt, dass sie "mindestens aus einer |
rechtmässig angebrachten visuellen Abgrenzung oder einem Hinweis, | rechtmässig angebrachten visuellen Abgrenzung oder einem Hinweis, |
durch den die Orte voneinander unterschieden werden können", bestehen | durch den die Orte voneinander unterschieden werden können", bestehen |
muss. Man muss also deutlich sehen können, dass dieser Ort sich von | muss. Man muss also deutlich sehen können, dass dieser Ort sich von |
anderen dadurch unterscheidet, dass er visuell abgegrenzt ist. Diese | anderen dadurch unterscheidet, dass er visuell abgegrenzt ist. Diese |
Umfriedung muss rechtmässig angebracht sein, das heisst, von einer | Umfriedung muss rechtmässig angebracht sein, das heisst, von einer |
Person, die ein dingliches Recht an diesem Ort hat (Besitzer, | Person, die ein dingliches Recht an diesem Ort hat (Besitzer, |
Vermieter, Erbpächter,...). Sie kann ebenfalls zeitweilig sein | Vermieter, Erbpächter,...). Sie kann ebenfalls zeitweilig sein |
(beispielsweise ein auf öffentlicher Strasse veranstaltetes Ereignis, | (beispielsweise ein auf öffentlicher Strasse veranstaltetes Ereignis, |
das deutlich mit Absperrungen abgegrenzt ist: Dieser Teil des nicht | das deutlich mit Absperrungen abgegrenzt ist: Dieser Teil des nicht |
geschlossenen Orts wird - für die Dauer der Veranstaltung - ein der | geschlossenen Orts wird - für die Dauer der Veranstaltung - ein der |
Öffentlichkeit zugänglicher geschlossener Ort. | Öffentlichkeit zugänglicher geschlossener Ort. |
1.5.2 Unterschied zwischen der Öffentlichkeit zugänglichem und der | 1.5.2 Unterschied zwischen der Öffentlichkeit zugänglichem und der |
Öffentlichkeit nicht zugänglichem geschlossenem Ort | Öffentlichkeit nicht zugänglichem geschlossenem Ort |
Ein der Öffentlichkeit zugänglicher geschlossener Ort wird definiert | Ein der Öffentlichkeit zugänglicher geschlossener Ort wird definiert |
als "jedes geschlossene Gebäude oder jeder geschlossene Ort, das | als "jedes geschlossene Gebäude oder jeder geschlossene Ort, das |
beziehungsweise der zur Benutzung durch die Öffentlichkeit bestimmt | beziehungsweise der zur Benutzung durch die Öffentlichkeit bestimmt |
ist und in dem beziehungsweise an dem der Öffentlichkeit Dienste | ist und in dem beziehungsweise an dem der Öffentlichkeit Dienste |
geleistet werden können" (Artikel 2 Nr. 2). Ein der Öffentlichkeit | geleistet werden können" (Artikel 2 Nr. 2). Ein der Öffentlichkeit |
nicht zugänglicher geschlossener Ort wird dagegen definiert als "jedes | nicht zugänglicher geschlossener Ort wird dagegen definiert als "jedes |
geschlossene Gebäude oder jeder geschlossene Ort, das beziehungsweise | geschlossene Gebäude oder jeder geschlossene Ort, das beziehungsweise |
der ausschliesslich zur Benutzung durch die gewöhnlichen Benutzer | der ausschliesslich zur Benutzung durch die gewöhnlichen Benutzer |
bestimmt ist" (Artikel 2 Nr. 3). | bestimmt ist" (Artikel 2 Nr. 3). |
Das erste Unterscheidungskriterium ist die Zugänglichkeit für die | Das erste Unterscheidungskriterium ist die Zugänglichkeit für die |
Öffentlichkeit. Während der eine Ort der Öffentlichkeit zugänglich | Öffentlichkeit. Während der eine Ort der Öffentlichkeit zugänglich |
ist, ist der andere es nicht. Zudem können an einem der Öffentlichkeit | ist, ist der andere es nicht. Zudem können an einem der Öffentlichkeit |
zugänglichen geschlossenen Ort der Öffentlichkeit Dienste angeboten | zugänglichen geschlossenen Ort der Öffentlichkeit Dienste angeboten |
werden: Es handelt sich um einen Ort, der dazu bestimmt ist, von der | werden: Es handelt sich um einen Ort, der dazu bestimmt ist, von der |
Öffentlichkeit benutzt zu werden. Wichtig hinsichtlich dieses | Öffentlichkeit benutzt zu werden. Wichtig hinsichtlich dieses |
Kriteriums der Dienstleistung ist der Umstand, dass eine | Kriteriums der Dienstleistung ist der Umstand, dass eine |
Dienstleistung angeboten werden kann, und zwar entsprechend der | Dienstleistung angeboten werden kann, und zwar entsprechend der |
Bestimmung, die der Verantwortliche für die Bearbeitung dem Ort | Bestimmung, die der Verantwortliche für die Bearbeitung dem Ort |
gegeben hat: Betritt jemand den Ort, ohne von der Dienstleistung | gegeben hat: Betritt jemand den Ort, ohne von der Dienstleistung |
Gebrauch zu machen, ändert dadurch nicht de facto die Kategorie des | Gebrauch zu machen, ändert dadurch nicht de facto die Kategorie des |
Orts. Wenn zudem der Zugang zu dem Ort bestimmten Bedingungen (wie | Orts. Wenn zudem der Zugang zu dem Ort bestimmten Bedingungen (wie |
kostenpflichtiger Eintritt) unterliegt, bedeutet das nicht, dass er zu | kostenpflichtiger Eintritt) unterliegt, bedeutet das nicht, dass er zu |
einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Ort wird. | einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Ort wird. |
Hieraus wird abgeleitet, dass Geschäfte, Einkaufspassagen, Banken, | Hieraus wird abgeleitet, dass Geschäfte, Einkaufspassagen, Banken, |
Schalterräume in Bahnhöfen oder Verwaltungen, Bahnhöfe, | Schalterräume in Bahnhöfen oder Verwaltungen, Bahnhöfe, |
Metrostationen, Privatparkplätze, Sporthallen, Kneipen und Restaurants | Metrostationen, Privatparkplätze, Sporthallen, Kneipen und Restaurants |
der Öffentlichkeit zugängliche geschlossene Orte sind. Diese Kategorie | der Öffentlichkeit zugängliche geschlossene Orte sind. Diese Kategorie |
der der Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Orte umfasst also | der der Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Orte umfasst also |
sehr verschiedenartige Orte. Im Gegensatz dazu sind der Öffentlichkeit | sehr verschiedenartige Orte. Im Gegensatz dazu sind der Öffentlichkeit |
nicht zugängliche geschlossene Orte Privatwohnungen, | nicht zugängliche geschlossene Orte Privatwohnungen, |
Appartementhäuser, einzig den Angestellten zugängliche Teile von | Appartementhäuser, einzig den Angestellten zugängliche Teile von |
Bürogebäuden usw. | Bürogebäuden usw. |
Bei Zweifeln über die Kategorie eines Orts oder gemischten Orts gilt | Bei Zweifeln über die Kategorie eines Orts oder gemischten Orts gilt |
die Philosophie des Gesetzes über den Schutz des Privatlebens, die für | die Philosophie des Gesetzes über den Schutz des Privatlebens, die für |
den grösstmöglichen Schutz der Privatsphäre steht, wonach die | den grösstmöglichen Schutz der Privatsphäre steht, wonach die |
striktesten Regeln anzuwenden sind." | striktesten Regeln anzuwenden sind." |
2. In Absatz 1 von Punkt "2.4 Stellungnahme des Gemeinderates im Fall | 2. In Absatz 1 von Punkt "2.4 Stellungnahme des Gemeinderates im Fall |
von vorläufig installierten ortsfesten Kameras" werden die Wörter | von vorläufig installierten ortsfesten Kameras" werden die Wörter |
"Besetzung von öffentlichem Gelände durch fahrendes Volk," aufgehoben. | "Besetzung von öffentlichem Gelände durch fahrendes Volk," aufgehoben. |
3. Ein Punkt 4 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: | 3. Ein Punkt 4 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: |
"4. Einsatz ortsfester Überwachungskameras bei Festivals | "4. Einsatz ortsfester Überwachungskameras bei Festivals |
4.1 Verantwortlicher für die Verarbeitung | 4.1 Verantwortlicher für die Verarbeitung |
Der Verantwortliche für die Verarbeitung ist die Person, die | Der Verantwortliche für die Verarbeitung ist die Person, die |
entscheidet, dass Überwachungskameras installiert werden, und die den | entscheidet, dass Überwachungskameras installiert werden, und die den |
Zweck und die Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten | Zweck und die Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten |
bestimmt. Der Verantwortliche für die Verarbeitung muss dafür sorgen, | bestimmt. Der Verantwortliche für die Verarbeitung muss dafür sorgen, |
dass alle gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorschriften | dass alle gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorschriften |
eingehalten werden, und trägt die Verantwortung dafür. | eingehalten werden, und trägt die Verantwortung dafür. |
Wenn bei einem Festival Überwachungskameras installiert und eingesetzt | Wenn bei einem Festival Überwachungskameras installiert und eingesetzt |
werden, ist der (sind die) Verantwortliche(n) für die Verarbeitung | werden, ist der (sind die) Verantwortliche(n) für die Verarbeitung |
beispielsweise: | beispielsweise: |
- der Eigentümer des Orts, an dem das Festival veranstaltet wird, | - der Eigentümer des Orts, an dem das Festival veranstaltet wird, |
- der Eigentümer des Orts und der Veranstalter des Festivals, | - der Eigentümer des Orts und der Veranstalter des Festivals, |
- der Veranstalter des Festivals und die Polizeidienste, | - der Veranstalter des Festivals und die Polizeidienste, |
-... | -... |
Aufgrund des Wortlauts der Definition des Begriffs "Verantwortlicher | Aufgrund des Wortlauts der Definition des Begriffs "Verantwortlicher |
für die Verarbeitung" ("natürliche oder juristische Person, die | für die Verarbeitung" ("natürliche oder juristische Person, die |
nichtrechtsfähige Vereinigung oder die öffentliche Verwaltung") lässt | nichtrechtsfähige Vereinigung oder die öffentliche Verwaltung") lässt |
das Gesetz nämlich mehrere Möglichkeiten zu, insbesondere, dass | das Gesetz nämlich mehrere Möglichkeiten zu, insbesondere, dass |
mehrere beteiligte Personen gemeinsam für die Verarbeitung | mehrere beteiligte Personen gemeinsam für die Verarbeitung |
verantwortlich sein können. Bei einem Festival kann diese Art zu | verantwortlich sein können. Bei einem Festival kann diese Art zu |
arbeiten eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem Veranstalter (und | arbeiten eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem Veranstalter (und |
seinem Sicherheitsdienst) und den Polizeidiensten ermöglichen. | seinem Sicherheitsdienst) und den Polizeidiensten ermöglichen. |
4.2 Kategorie des betreffenden Orts | 4.2 Kategorie des betreffenden Orts |
Mit ortsfesten Überwachungskameras, die während der gesamten Dauer | Mit ortsfesten Überwachungskameras, die während der gesamten Dauer |
eines Festivals installiert sind und eingesetzt werden, können sowohl | eines Festivals installiert sind und eingesetzt werden, können sowohl |
der Eingang des Orts, an dem das Festival stattfindet, als auch der | der Eingang des Orts, an dem das Festival stattfindet, als auch der |
Ort selbst gefilmt werden. Wir weisen darauf hin, dass, auch wenn die | Ort selbst gefilmt werden. Wir weisen darauf hin, dass, auch wenn die |
Videoüberwachung fast zu einer Gewohnheit wird, der Verantwortliche | Videoüberwachung fast zu einer Gewohnheit wird, der Verantwortliche |
für die Verarbeitung immer dafür sorgen muss, dass Kameras nur dann | für die Verarbeitung immer dafür sorgen muss, dass Kameras nur dann |
eingesetzt werden, wenn es notwendig ist, nach dem Grundsatz der | eingesetzt werden, wenn es notwendig ist, nach dem Grundsatz der |
Verhältnismässigkeit und auf effiziente Weise und allein dann, wenn | Verhältnismässigkeit und auf effiziente Weise und allein dann, wenn |
andere Sicherheitsvorkehrungen nicht ausreichen. Dies ist eines der | andere Sicherheitsvorkehrungen nicht ausreichen. Dies ist eines der |
Grundprinzipien der Achtung des Privatlebens. | Grundprinzipien der Achtung des Privatlebens. |
Unterliegen Überwachungskameras, die bei Festivals eingesetzt werden, | Unterliegen Überwachungskameras, die bei Festivals eingesetzt werden, |
den Regeln in Bezug auf nicht geschlossene oder geschlossene Orte? | den Regeln in Bezug auf nicht geschlossene oder geschlossene Orte? |
Dies hängt von der Beschaffenheit der Orte ab: | Dies hängt von der Beschaffenheit der Orte ab: |
- Findet das Festival in völlig offener Weise auf öffentlicher Strasse | - Findet das Festival in völlig offener Weise auf öffentlicher Strasse |
statt, ohne dass es einen deutlichen Eingang oder Ausgang gibt, müssen | statt, ohne dass es einen deutlichen Eingang oder Ausgang gibt, müssen |
die Regeln für nicht geschlossene Orte befolgt werden. | die Regeln für nicht geschlossene Orte befolgt werden. |
- Findet das Festival auf einem Gelände statt, das normalerweise ein | - Findet das Festival auf einem Gelände statt, das normalerweise ein |
nicht geschlossener Ort ist, dessen Perimeter aber für diese | nicht geschlossener Ort ist, dessen Perimeter aber für diese |
Gelegenheit deutlich abgegrenzt ist, beispielsweise mit Absperrungen, | Gelegenheit deutlich abgegrenzt ist, beispielsweise mit Absperrungen, |
und ist der Eingang gut zu erkennen und muss eventuell ein Eintritt | und ist der Eingang gut zu erkennen und muss eventuell ein Eintritt |
gezahlt werden, wird dieser nicht geschlossene Ort für die Dauer des | gezahlt werden, wird dieser nicht geschlossene Ort für die Dauer des |
Festivals ein der Öffentlichkeit zugänglicher geschlossener Ort und | Festivals ein der Öffentlichkeit zugänglicher geschlossener Ort und |
werden hier die entsprechenden Regeln anwendbar sein. | werden hier die entsprechenden Regeln anwendbar sein. |
- Findet das Festival an einem geschlossenen Ort statt, der mit | - Findet das Festival an einem geschlossenen Ort statt, der mit |
unbeweglichen Elementen abgegrenzt ist, handelt es sich um einen der | unbeweglichen Elementen abgegrenzt ist, handelt es sich um einen der |
Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Ort mit den sich daraus | Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Ort mit den sich daraus |
ergebenden Rechtsfolgen. | ergebenden Rechtsfolgen. |
- Sind Kameras im Backstage-Bereich installiert, unterliegen sie den | - Sind Kameras im Backstage-Bereich installiert, unterliegen sie den |
Regeln für der Öffentlichkeit nicht zugängliche geschlossene Orte. | Regeln für der Öffentlichkeit nicht zugängliche geschlossene Orte. |
4.3 Zu beachtende Regeln | 4.3 Zu beachtende Regeln |
Je nach Beschaffenheit des Orts, an dem ein Festival stattfindet, kann | Je nach Beschaffenheit des Orts, an dem ein Festival stattfindet, kann |
es sich also entweder um einen nicht geschlossenen Ort, einen der | es sich also entweder um einen nicht geschlossenen Ort, einen der |
Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Ort oder, wenn nur der | Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Ort oder, wenn nur der |
Backstage-Bereich mit Kameras überwacht wird, einen der Öffentlichkeit | Backstage-Bereich mit Kameras überwacht wird, einen der Öffentlichkeit |
nicht zugänglichen geschlossenen Ort handeln. | nicht zugänglichen geschlossenen Ort handeln. |
Im Zweifelsfall sind die strikteren Regeln anzuwenden, nämlich | Im Zweifelsfall sind die strikteren Regeln anzuwenden, nämlich |
diejenigen für nicht geschlossene Orte, wenn man zwischen den | diejenigen für nicht geschlossene Orte, wenn man zwischen den |
Kategorien "nicht geschlossener Ort" und "geschlossener Ort" zögert, | Kategorien "nicht geschlossener Ort" und "geschlossener Ort" zögert, |
und diejenigen für der Öffentlichkeit zugängliche geschlossene Orte, | und diejenigen für der Öffentlichkeit zugängliche geschlossene Orte, |
wenn man zwischen den beiden Kategorien für geschlossene Orte (ob der | wenn man zwischen den beiden Kategorien für geschlossene Orte (ob der |
Öffentlichkeit zugänglich oder nicht) zögert. Das Gleiche gilt, wenn | Öffentlichkeit zugänglich oder nicht) zögert. Das Gleiche gilt, wenn |
man sowohl den der Öffentlichkeit zugänglichen als auch den der | man sowohl den der Öffentlichkeit zugänglichen als auch den der |
Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereich mit dem gleichen System | Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereich mit dem gleichen System |
filmt: Dann sind die Regeln für der Öffentlichkeit zugängliche Orte | filmt: Dann sind die Regeln für der Öffentlichkeit zugängliche Orte |
anzuwenden. | anzuwenden. |
Handelt es sich um einen nicht geschlossenen Ort, muss vor | Handelt es sich um einen nicht geschlossenen Ort, muss vor |
Installierung der Überwachungskameras eine positive Stellungnahme des | Installierung der Überwachungskameras eine positive Stellungnahme des |
Gemeinderates der Gemeinde, in der der Ort sich befindet, vorliegen | Gemeinderates der Gemeinde, in der der Ort sich befindet, vorliegen |
(siehe Punkt 2 - Ortsfeste Überwachungskameras an nicht geschlossenen | (siehe Punkt 2 - Ortsfeste Überwachungskameras an nicht geschlossenen |
Orten - vorherige Stellungnahme und Befragung des Korpschefs). Erst | Orten - vorherige Stellungnahme und Befragung des Korpschefs). Erst |
nach Erhalt dieser positiven Stellungnahme können die Kameras | nach Erhalt dieser positiven Stellungnahme können die Kameras |
installiert werden. | installiert werden. |
Handelt es sich um einen geschlossenen Ort, ob der Öffentlichkeit | Handelt es sich um einen geschlossenen Ort, ob der Öffentlichkeit |
zugänglich oder nicht, muss der Gemeinderat sich nicht über die | zugänglich oder nicht, muss der Gemeinderat sich nicht über die |
Installation von Überwachungskameras aussprechen. | Installation von Überwachungskameras aussprechen. |
In allen Fällen muss der Verantwortliche für die Bearbeitung vor | In allen Fällen muss der Verantwortliche für die Bearbeitung vor |
Inbetriebnahme der Überwachungskameras dem Ausschuss für den Schutz | Inbetriebnahme der Überwachungskameras dem Ausschuss für den Schutz |
des Privatlebens die Installation melden, und zwar über die Website | des Privatlebens die Installation melden, und zwar über die Website |
www.privacycommission.be. Im Feld "Bezeichnung der temporären | www.privacycommission.be. Im Feld "Bezeichnung der temporären |
Veranstaltung" der Meldung muss der Verantwortliche für die | Veranstaltung" der Meldung muss der Verantwortliche für die |
Verarbeitung die Daten des Festivals eintragen, um zu melden, dass es | Verarbeitung die Daten des Festivals eintragen, um zu melden, dass es |
sich hier um einen vorläufigen Einsatz von Kameras handelt. Handelt es | sich hier um einen vorläufigen Einsatz von Kameras handelt. Handelt es |
sich um einen wiederholten Einsatz der Kameras, muss die Meldung bei | sich um einen wiederholten Einsatz der Kameras, muss die Meldung bei |
jedem Einsatz aktualisiert werden. Handelt es sich um einen einmaligen | jedem Einsatz aktualisiert werden. Handelt es sich um einen einmaligen |
Einsatz von Kameras an diesem Ort, muss die Meldung nach dem Festival | Einsatz von Kameras an diesem Ort, muss die Meldung nach dem Festival |
gelöscht werden. | gelöscht werden. |
Der Verantwortliche für die Verarbeitung muss zudem dafür sorgen, dass | Der Verantwortliche für die Verarbeitung muss zudem dafür sorgen, dass |
an den Eingängen des Festivals durch ein deutlich sichtbares, im | an den Eingängen des Festivals durch ein deutlich sichtbares, im |
Königlichen Erlass vom 14. Februar 2008 [sic, zu lesen ist: 10. | Königlichen Erlass vom 14. Februar 2008 [sic, zu lesen ist: 10. |
Februar 2008] festgelegtes Piktogramm darüber informiert wird, dass | Februar 2008] festgelegtes Piktogramm darüber informiert wird, dass |
man gefilmt wird. | man gefilmt wird. |
Werden die Kameras im Verlauf des Festivals verlegt, ist stets darauf | Werden die Kameras im Verlauf des Festivals verlegt, ist stets darauf |
zu achten, dass die Piktogramme korrekt angebracht sind | zu achten, dass die Piktogramme korrekt angebracht sind |
(gegebenenfalls müssen sie an anderer Stelle angebracht werden) und | (gegebenenfalls müssen sie an anderer Stelle angebracht werden) und |
dass die Meldung beim Ausschuss für den Schutz des Privatlebens | dass die Meldung beim Ausschuss für den Schutz des Privatlebens |
korrekt ist. | korrekt ist. |
Den Verantwortlichen für die Verarbeitung wird empfohlen, eine | Den Verantwortlichen für die Verarbeitung wird empfohlen, eine |
vollständige Akte über die Kameraüberwachung während des Festivals zu | vollständige Akte über die Kameraüberwachung während des Festivals zu |
führen; diese umfasst insbesondere alle Elemente der Meldung und einen | führen; diese umfasst insbesondere alle Elemente der Meldung und einen |
"Kameraplan", damit der Ordnungsdienst während der Veranstaltung so | "Kameraplan", damit der Ordnungsdienst während der Veranstaltung so |
gut wie möglich organisiert werden kann. | gut wie möglich organisiert werden kann. |
In Sachen Einsatz der Überwachungskameras ändern die Regeln für das | In Sachen Einsatz der Überwachungskameras ändern die Regeln für das |
Ansehen der Bilder in Realzeit je nachdem, ob man sich an einem nicht | Ansehen der Bilder in Realzeit je nachdem, ob man sich an einem nicht |
geschlossenen oder einem geschlossenen Ort befindet. | geschlossenen oder einem geschlossenen Ort befindet. |
Für nicht geschlossene Orte wird im Gesetz vorgesehen, dass das | Für nicht geschlossene Orte wird im Gesetz vorgesehen, dass das |
Ansehen in Realzeit ausschliesslich unter der Kontrolle der | Ansehen in Realzeit ausschliesslich unter der Kontrolle der |
Polizeidienste zugelassen ist, damit die zuständigen Dienste bei | Polizeidienste zugelassen ist, damit die zuständigen Dienste bei |
Verstössen, Schäden, Belästigungen oder Beeinträchtigung der | Verstössen, Schäden, Belästigungen oder Beeinträchtigung der |
öffentlichen Ordnung sofort eingreifen können und beim Eingreifen | öffentlichen Ordnung sofort eingreifen können und beim Eingreifen |
optimal gelenkt werden können (Artikel 5 § 4). Unabhängig davon, wer | optimal gelenkt werden können (Artikel 5 § 4). Unabhängig davon, wer |
der Verantwortliche für die Verarbeitung ist, muss das Ansehen der | der Verantwortliche für die Verarbeitung ist, muss das Ansehen der |
Bilder in Realzeit von den Polizeidiensten überwacht werden, wenn es | Bilder in Realzeit von den Polizeidiensten überwacht werden, wenn es |
sich um einen nicht geschlossenen Ort handelt. Ausserdem dürfen nur | sich um einen nicht geschlossenen Ort handelt. Ausserdem dürfen nur |
die Kategorien von Personen, die per Königlichen Erlass bestimmt | die Kategorien von Personen, die per Königlichen Erlass bestimmt |
werden, die Bilder ansehen. In Erwartung dieses Königlichen Erlasses | werden, die Bilder ansehen. In Erwartung dieses Königlichen Erlasses |
haben die Polizeidienste das Monopol für die Ansicht in Realzeit für | haben die Polizeidienste das Monopol für die Ansicht in Realzeit für |
nicht geschlossene Orte. | nicht geschlossene Orte. |
Für geschlossene Orte ist das Ansehen von Bildern in Realzeit | Für geschlossene Orte ist das Ansehen von Bildern in Realzeit |
ausschliesslich zugelassen, damit bei Verstössen, Belästigungen, | ausschliesslich zugelassen, damit bei Verstössen, Belästigungen, |
Schäden oder Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung sofort | Schäden oder Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung sofort |
eingegriffen werden kann. Doch Zugang zu den Bildern haben laut Gesetz | eingegriffen werden kann. Doch Zugang zu den Bildern haben laut Gesetz |
ausschliesslich der Verantwortliche für die Verarbeitung und die unter | ausschliesslich der Verantwortliche für die Verarbeitung und die unter |
seiner Aufsicht tätigen Personen. Es ist also möglich, dass der | seiner Aufsicht tätigen Personen. Es ist also möglich, dass der |
Verantwortliche eines Festivals Kameras zur Überwachung des Orts | Verantwortliche eines Festivals Kameras zur Überwachung des Orts |
installiert und ein Ansehen der Bilder in Realzeit organisiert. Wenn | installiert und ein Ansehen der Bilder in Realzeit organisiert. Wenn |
jedoch Personen ständig vor den Bildschirmen bleiben, um die Bilder | jedoch Personen ständig vor den Bildschirmen bleiben, um die Bilder |
anzusehen, handelt es sich um eine Wachtätigkeit und müssen diese | anzusehen, handelt es sich um eine Wachtätigkeit und müssen diese |
Personen die Bedingungen des Gesetzes vom 10. April 1990 zur Regelung | Personen die Bedingungen des Gesetzes vom 10. April 1990 zur Regelung |
der privaten und besonderen Sicherheit erfüllen: Sie müssen dann einem | der privaten und besonderen Sicherheit erfüllen: Sie müssen dann einem |
genehmigten internen Wachdienst angehören oder Wachleute eines vom | genehmigten internen Wachdienst angehören oder Wachleute eines vom |
Verantwortlichen bestellten genehmigten Wachunternehmens sein. | Verantwortlichen bestellten genehmigten Wachunternehmens sein. |
In SachenAufzeichnung und Aufbewahrung der Bilder gelten die gleichen | In SachenAufzeichnung und Aufbewahrung der Bilder gelten die gleichen |
Regeln für alle Kategorien von Orten: Die Bilder dürfen | Regeln für alle Kategorien von Orten: Die Bilder dürfen |
ausschliesslich aufgezeichnet werden mit dem Ziel, Vorfälle | ausschliesslich aufgezeichnet werden mit dem Ziel, Vorfälle |
nachzuweisen oder Personen (Täter, Störer der öffentlichen Ordnung, | nachzuweisen oder Personen (Täter, Störer der öffentlichen Ordnung, |
Opfer, Zeugen) zu identifizieren. Wenn sie nicht einem dieser beiden | Opfer, Zeugen) zu identifizieren. Wenn sie nicht einem dieser beiden |
Ziele dienen, dürfen sie nicht länger als einen Monat aufbewahrt | Ziele dienen, dürfen sie nicht länger als einen Monat aufbewahrt |
werden." | werden." |
Ich hoffe, dass diese neuen Empfehlungen und Verdeutlichungen zu einer | Ich hoffe, dass diese neuen Empfehlungen und Verdeutlichungen zu einer |
einheitlichen Anwendung des Kameragesetzes im gesamten Königreich | einheitlichen Anwendung des Kameragesetzes im gesamten Königreich |
beitragen. | beitragen. |
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das | Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das |
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht | vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht |
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. | worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Brüssel, den 13. Mai 2011 | Brüssel, den 13. Mai 2011 |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |