Etaamb.openjustice.be
Meertalige weergave van Omzendbrief van 13/03/2002
← Terug naar "Omzendbrief GPI 17 betreffende de statuten. - Eenvormige toepassing. - Interpretaties. - Bevoegde diensten - Duitse vertaling "
Omzendbrief GPI 17 betreffende de statuten. - Eenvormige toepassing. - Interpretaties. - Bevoegde diensten - Duitse vertaling Circulaire GPI 17 relative aux statuts. - Application uniforme. - Interprétations. - Services compétents Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN MINISTERE DE L'INTERIEUR
13 MAART 2002. - Omzendbrief GPI 17 betreffende de statuten. - 13 MARS 2002. - Circulaire GPI 17 relative aux statuts. - Application
Eenvormige toepassing. - Interpretaties. - Bevoegde diensten - Duitse uniforme. - Interprétations. - Services compétents Traduction
vertaling allemande
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
17 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 13 maart 2002 circulaire GPI 17 du Ministre de l'Intérieur du 13 mars 2002 relative
betreffende de statuten. - Eenvormige toepassing. - Interpretaties. - aux statuts. - Application uniforme. - Interprétations. - Services
Bevoegde diensten (Belgisch Staatsblad van 27 maart 2002), opgemaakt compétents (Moniteur belge du 27 mars 2002), établie par le Service
door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. adjoint à Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
13. MÄRZ 2002 - Rundschreiben GPI 17 über die Statuten - Einheitliche 13. MÄRZ 2002 - Rundschreiben GPI 17 über die Statuten - Einheitliche
Anwendung Anwendung
Interpretationen - Zuständige Dienste Interpretationen - Zuständige Dienste
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs An den Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
1. Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Rahmen 1. Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Rahmen
In Artikel 119 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation In Artikel 119 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation
eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes wird eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes wird
Folgendes bestimmt: "Alle Polizeibeamten, ob sie der föderalen Polizei Folgendes bestimmt: "Alle Polizeibeamten, ob sie der föderalen Polizei
oder der lokalen Polizei angehören, geniessen dasselbe Statut. oder der lokalen Polizei angehören, geniessen dasselbe Statut.
Gleiches gilt je Kategorie für die Polizeihilfsbediensteten und für Gleiches gilt je Kategorie für die Polizeihilfsbediensteten und für
das Personal des Verwaltungs- und Logistikkaders". das Personal des Verwaltungs- und Logistikkaders".
Dieses Prinzip wird in der Begründung als "wesentlicher Aspekt des Dieses Prinzip wird in der Begründung als "wesentlicher Aspekt des
integrierten Charakters der Polizeidienste" beschrieben und ausserdem integrierten Charakters der Polizeidienste" beschrieben und ausserdem
durch die Mobilität zwischen beiden Ebenen oder zwischen den lokalen durch die Mobilität zwischen beiden Ebenen oder zwischen den lokalen
Polizeikorps hervorgehoben. Polizeikorps hervorgehoben.
Es reicht selbstverständlich nicht aus, dass die vorerwähnten Statuten Es reicht selbstverständlich nicht aus, dass die vorerwähnten Statuten
in der Theorie einheitlich sind. Dies muss auch für ihre tägliche in der Theorie einheitlich sind. Dies muss auch für ihre tägliche
Anwendung gelten. Ich muss jedoch feststellen, dass diese Regel nicht Anwendung gelten. Ich muss jedoch feststellen, dass diese Regel nicht
immer beachtet wird und manche der Meinung sind, es bestehe Raum für immer beachtet wird und manche der Meinung sind, es bestehe Raum für
eigene Interpretationen. Ein konkretes Beispiel hierfür sind die eigene Interpretationen. Ein konkretes Beispiel hierfür sind die
zahlreichen Standpunkte zu der Frage, ob Kategorien von Personal eines zahlreichen Standpunkte zu der Frage, ob Kategorien von Personal eines
ganz bestimmten Dienstgrades Anspruch auf die freiwillige ganz bestimmten Dienstgrades Anspruch auf die freiwillige
Viertagewoche haben können oder nicht. Mit vorliegendem Rundschreiben Viertagewoche haben können oder nicht. Mit vorliegendem Rundschreiben
sollen die Divergenzen in Bezug auf die Statuten daher ausgeräumt und sollen die Divergenzen in Bezug auf die Statuten daher ausgeräumt und
alle Betroffenen informiert werden, wie man bei Problemen in Bezug auf alle Betroffenen informiert werden, wie man bei Problemen in Bezug auf
die Statuten am rationellsten vorgeht. die Statuten am rationellsten vorgeht.
Ich bin mir natürlich bewusst, dass nicht alles bis ins kleinste Ich bin mir natürlich bewusst, dass nicht alles bis ins kleinste
Detail durch die Texte in Bezug auf die Statuten geregelt wird und Detail durch die Texte in Bezug auf die Statuten geregelt wird und
auch nicht geregelt werden kann. Deshalb ist es vollkommen auch nicht geregelt werden kann. Deshalb ist es vollkommen
verständlich, dass diesbezüglich Fragen oder Zweifel aufkommen. Dies verständlich, dass diesbezüglich Fragen oder Zweifel aufkommen. Dies
ist auch der Grund, weshalb in verschiedenen spezifischen Texten ist auch der Grund, weshalb in verschiedenen spezifischen Texten
Dienste eigens den Auftrag erhalten haben, die einheitliche Anwendung Dienste eigens den Auftrag erhalten haben, die einheitliche Anwendung
der Statuten zu gewährleisten. der Statuten zu gewährleisten.
In diesem Rahmen weise ich Sie auf Artikel 11 Nr. 7 des Königlichen In diesem Rahmen weise ich Sie auf Artikel 11 Nr. 7 des Königlichen
Erlasses vom 3. September 2000 über den Generalkommissar und die Erlasses vom 3. September 2000 über den Generalkommissar und die
Generaldirektionen der föderalen Polizei hin. Darin ist der Generaldirektionen der föderalen Polizei hin. Darin ist der
Generaldirektion des Personals der föderalen Polizei nach Generaldirektion des Personals der föderalen Polizei nach
Konzertierung mit dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei "die Konzertierung mit dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei "die
Vorbereitung und die Anwendung der Statuten der Personalmitglieder der Vorbereitung und die Anwendung der Statuten der Personalmitglieder der
Polizeidienste" anvertraut worden. Zudem muss auf Artikel 140quater Polizeidienste" anvertraut worden. Zudem muss auf Artikel 140quater
der oben erwähnten Gesetzes vom 7. Dezember 1998 hingewiesen werden. der oben erwähnten Gesetzes vom 7. Dezember 1998 hingewiesen werden.
In diesem Artikel wird die Rolle des Sozialsekretariats GPI definiert. In diesem Artikel wird die Rolle des Sozialsekretariats GPI definiert.
Laut Begründung muss dieser Dienst auch zu "einer Vereinheitlichung Laut Begründung muss dieser Dienst auch zu "einer Vereinheitlichung
der Anwendung der Statuten des Personals auf dem gesamten Gebiet durch der Anwendung der Statuten des Personals auf dem gesamten Gebiet durch
die Zentralisierung der Verfahren in Bezug auf die Besoldungsaspekte die Zentralisierung der Verfahren in Bezug auf die Besoldungsaspekte
der Verwaltung des Personals der Polizeidienste" beitragen. der Verwaltung des Personals der Polizeidienste" beitragen.
Es ist also klar, dass diese Dienste und nur diese Dienste die Es ist also klar, dass diese Dienste und nur diese Dienste die
Verantwortung tragen und zur Rechenschaft gezogen werden können. Verantwortung tragen und zur Rechenschaft gezogen werden können.
2. Konkret 2. Konkret
Die Dienste, die bei einem Interpretationsproblem befragt werden Die Dienste, die bei einem Interpretationsproblem befragt werden
können und müssen, sind das Sozialsekretariat im Bereich der können und müssen, sind das Sozialsekretariat im Bereich der
individuellen Anwendung der Besoldungsrechte, so wie sie von den individuellen Anwendung der Besoldungsrechte, so wie sie von den
zuständigen lokalen und föderalen Behörden bestimmt worden sind, und zuständigen lokalen und föderalen Behörden bestimmt worden sind, und
die Generaldirektion des Personals der föderalen Polizei für alle die Generaldirektion des Personals der föderalen Polizei für alle
Probleme in Bezug auf die Statuten. Die gleichzeitige Befragung Probleme in Bezug auf die Statuten. Die gleichzeitige Befragung
anderer Dienste beeinträchtigt die Arbeit dieser Dienste und muss anderer Dienste beeinträchtigt die Arbeit dieser Dienste und muss
daher vermieden werden. Als Beispiel hierfür kann die zunehmende daher vermieden werden. Als Beispiel hierfür kann die zunehmende
negative Tendenz angeführt werden, gleichzeitig die Generalinspektion negative Tendenz angeführt werden, gleichzeitig die Generalinspektion
der föderalen Polizei und der lokalen Polizei in Bezug auf der föderalen Polizei und der lokalen Polizei in Bezug auf
Interpretationen und Anwendungen des Statuts zu befragen, Interpretationen und Anwendungen des Statuts zu befragen,
wahrscheinlich weil man weiss, dass innerhalb der Inspektion ein wahrscheinlich weil man weiss, dass innerhalb der Inspektion ein
Dienst für Statuten errichtet worden ist. Die Befugnisse dieses Dienst für Statuten errichtet worden ist. Die Befugnisse dieses
Dienstes für Statuten werden jedoch in Artikel 12 des Königlichen Dienstes für Statuten werden jedoch in Artikel 12 des Königlichen
Erlasses vom 20. Juli 2001 über die Arbeitsweise und das Personal der Erlasses vom 20. Juli 2001 über die Arbeitsweise und das Personal der
Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei genau Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei genau
beschrieben und werden in einem ganz anderen Kontext ausgeübt. Von beschrieben und werden in einem ganz anderen Kontext ausgeübt. Von
daher versteht sich die Notwendigkeit und ergeht meine Bitte, sich daher versteht sich die Notwendigkeit und ergeht meine Bitte, sich
ausschliesslich an die entsprechenden Dienste zu wenden. ausschliesslich an die entsprechenden Dienste zu wenden.
Zunächst möchte ich, dass die schriftlichen Informationen über die Zunächst möchte ich, dass die schriftlichen Informationen über die
Statuten aufmerksam gelesen werden. In diesem Rahmen hat der Statuten aufmerksam gelesen werden. In diesem Rahmen hat der
Generaldirektor der Generaldirektion des Personals der föderalen Generaldirektor der Generaldirektion des Personals der föderalen
Polizei vor kurzem das Mitteilungsnetz zu den Korpschefs der lokalen Polizei vor kurzem das Mitteilungsnetz zu den Korpschefs der lokalen
Polizei hin verfeinert. Sollten diese Mitteilungen, Richtlinien, Polizei hin verfeinert. Sollten diese Mitteilungen, Richtlinien,
Rundschreiben usw. sich als unzureichend erweisen, stehen sowohl den Rundschreiben usw. sich als unzureichend erweisen, stehen sowohl den
Personalverwaltern als auch den Personalmitgliedern vier weitere Personalverwaltern als auch den Personalmitgliedern vier weitere
Kanäle zur Verfügung. Man wird sich entweder an das Sozialsekretariat Kanäle zur Verfügung. Man wird sich entweder an das Sozialsekretariat
für den Bereich, für den es zuständig ist, oder an das Call Center als für den Bereich, für den es zuständig ist, oder an das Call Center als
allgemeine Kontaktstelle wenden, wobei Letzteres die Frage notfalls allgemeine Kontaktstelle wenden, wobei Letzteres die Frage notfalls
"dispatchen" wird: Diesbezüglich verweise ich auf das Infoblatt Nr. 94 "dispatchen" wird: Diesbezüglich verweise ich auf das Infoblatt Nr. 94
vom 10. Mai 1999 über die Polizeireform, von dem jedes vom 10. Mai 1999 über die Polizeireform, von dem jedes
Personalmitglied ein Exemplar erhalten hat. Danach kann man sich auch Personalmitglied ein Exemplar erhalten hat. Danach kann man sich auch
für spezifische Themen an das Helpdesk oder den punktuell bestimmten für spezifische Themen an das Helpdesk oder den punktuell bestimmten
Aktenverwalter wenden: so zum Beispiel für die Auswahlprüfungen im Aktenverwalter wenden: so zum Beispiel für die Auswahlprüfungen im
Rahmen einer Beförderung durch Aufsteigen in einen höheren Kader. In Rahmen einer Beförderung durch Aufsteigen in einen höheren Kader. In
diesem Rahmen richtet die Direktion für die Beförderung und Auswahl diesem Rahmen richtet die Direktion für die Beförderung und Auswahl
notfalls selbst eine Kontaktstelle ein. Zum Schluss kann man sich notfalls selbst eine Kontaktstelle ein. Zum Schluss kann man sich
immer noch an die Direktion des juristischen Dienstes, der immer noch an die Direktion des juristischen Dienstes, der
Streitsachen und der Statuten der Generaldirektion der Personals der Streitsachen und der Statuten der Generaldirektion der Personals der
föderalen Polizei wenden. Diese Direktion verfügt über ein Team von föderalen Polizei wenden. Diese Direktion verfügt über ein Team von
Mitarbeitern, darunter Offiziere und Personalmitglieder des CALOG der Mitarbeitern, darunter Offiziere und Personalmitglieder des CALOG der
Stufe A, die die Statuten gemäss vorerwähntem Artikel 11 Nr. 7 Stufe A, die die Statuten gemäss vorerwähntem Artikel 11 Nr. 7
vorbereiten und auslegen. Da die meisten Texte über die Statuten vorbereiten und auslegen. Da die meisten Texte über die Statuten
inzwischen abgefasst sind, können diese Personen sich von nun an mehr inzwischen abgefasst sind, können diese Personen sich von nun an mehr
ihrer Funktion als Helpdesk für Statuten widmen. Übrigens ist es diese ihrer Funktion als Helpdesk für Statuten widmen. Übrigens ist es diese
Direktion gewesen, die im März-April 2001 mit den zweitägigen Direktion gewesen, die im März-April 2001 mit den zweitägigen
Informationssitzungen in Bezug auf das neue Statut beauftragt war. Im Informationssitzungen in Bezug auf das neue Statut beauftragt war. Im
März 2002 organisiert sie für die lokale und föderale Polizei März 2002 organisiert sie für die lokale und föderale Polizei
mindestens 12 Informationssitzungen in Bezug auf die neue mindestens 12 Informationssitzungen in Bezug auf die neue
Disziplinarregelung. Später sollen noch weitere eintägige Sitzungen Disziplinarregelung. Später sollen noch weitere eintägige Sitzungen
zum Thema Statuten organisiert werden. Den Verwaltern des Personals zum Thema Statuten organisiert werden. Den Verwaltern des Personals
der Zonen wird demnächst eine CD-ROM mit den koordinierten Fassungen der Zonen wird demnächst eine CD-ROM mit den koordinierten Fassungen
zahlreicher Texte über die Statuten zur Verfügung gestellt. Ferner zahlreicher Texte über die Statuten zur Verfügung gestellt. Ferner
werden strukturierte Informationen zu den Statuten über Internet werden strukturierte Informationen zu den Statuten über Internet
vorbereitet. vorbereitet.
Hier sind die Angaben der Direktion des juristischen Dienstes, der Hier sind die Angaben der Direktion des juristischen Dienstes, der
Streitsachen und der Statuten der Generaldirektion des Personals der Streitsachen und der Statuten der Generaldirektion des Personals der
föderalen Polizei: föderalen Polizei:
Tel.Srt: 02-642 61 21 oder 61 37. Je nach Art der Frage werden sie an Tel.Srt: 02-642 61 21 oder 61 37. Je nach Art der Frage werden sie an
den passenden Mitarbeiter weiter verwiesen. Falls dieser abwesend ist, den passenden Mitarbeiter weiter verwiesen. Falls dieser abwesend ist,
werden Sie so schnell wie möglich danach kontaktiert. werden Sie so schnell wie möglich danach kontaktiert.
Fax: 02-642 61 35 Fax: 02-642 61 35
E-Mail: dps.pol.fed@brutele.be E-Mail: dps.pol.fed@brutele.be
Was spezifisch und konkret das Sozialsekretariat betrifft, weise ich Was spezifisch und konkret das Sozialsekretariat betrifft, weise ich
auf Folgendes hin: Wenn zum Zeitpunkt der Übernahme der auf Folgendes hin: Wenn zum Zeitpunkt der Übernahme der
Besoldungsangaben des Personals der lokalen Polizei durch das Besoldungsangaben des Personals der lokalen Polizei durch das
Sozialsekretariat GPI Interpretations- und/oder Anwendungsprobleme Sozialsekretariat GPI Interpretations- und/oder Anwendungsprobleme
(unter anderem in puncto Einstufung, Gewährung von Zulagen und (unter anderem in puncto Einstufung, Gewährung von Zulagen und
Vergütungen,...) festgestellt werden, wird das Sozialsekretariat GPI Vergütungen,...) festgestellt werden, wird das Sozialsekretariat GPI
in einer ersten Phase versuchen, zu einem Konsens mit der betroffenen in einer ersten Phase versuchen, zu einem Konsens mit der betroffenen
Gemeinde, der Polizeizone und/oder dem besonderen Rechnungsführer zu Gemeinde, der Polizeizone und/oder dem besonderen Rechnungsführer zu
gelangen. gelangen.
3. Zuständigkeit des Ministers 3. Zuständigkeit des Ministers
Wenn die erteilte Antwort nicht ganz befriedigend ist oder wenn Wenn die erteilte Antwort nicht ganz befriedigend ist oder wenn
weiterhin ganz klar Anwendungs- und Interpretationsprobleme bestehen, weiterhin ganz klar Anwendungs- und Interpretationsprobleme bestehen,
steht es dem Antragsteller natürlich frei, mein Amt anzuschreiben, steht es dem Antragsteller natürlich frei, mein Amt anzuschreiben,
wobei meine Dienste dann die Angelegenheit prüfen werden. wobei meine Dienste dann die Angelegenheit prüfen werden.
Umgekehrt ist es auch die Pflicht der Generaldirektion des Personals Umgekehrt ist es auch die Pflicht der Generaldirektion des Personals
der föderalen Polizei, mich über jede regelwidrige Anwendung des der föderalen Polizei, mich über jede regelwidrige Anwendung des
Statuts zu informieren. Dies steht übrigens in Artikel 140quater Statuts zu informieren. Dies steht übrigens in Artikel 140quater
Absatz 3 Nr. 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998. Dies ist auch der Absatz 3 Nr. 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998. Dies ist auch der
Grund, weshalb meine Dienste in Anwendung von Artikel 38 Absatz 3 in Grund, weshalb meine Dienste in Anwendung von Artikel 38 Absatz 3 in
Verbindung mit Artikel 31 Absatz 3 des gewerkschaftlichen Verbindung mit Artikel 31 Absatz 3 des gewerkschaftlichen
Ausführungserlasses vom 8. Februar 2001 die Empfänger der Protokolle Ausführungserlasses vom 8. Februar 2001 die Empfänger der Protokolle
der verschiedenen Basiskonzertierungsausschüsse sind, die ich jedes der verschiedenen Basiskonzertierungsausschüsse sind, die ich jedes
Mal im Hinblick auf die korrekte und einheitliche Anwendung der Mal im Hinblick auf die korrekte und einheitliche Anwendung der
Polizeistatuten untersuchen lasse. Polizeistatuten untersuchen lasse.
Ich hoffe also, dass vorliegendes Rundschreiben zu einer rationelleren Ich hoffe also, dass vorliegendes Rundschreiben zu einer rationelleren
Kommunikation und einer einheitlichen und korrekten Anwendung des Kommunikation und einer einheitlichen und korrekten Anwendung des
Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste beitragen wird. Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste beitragen wird.
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure das Datum, an dem das Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure das Datum, an dem das
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
^