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Omzendbrief GPI 17 betreffende de statuten. - Eenvormige toepassing. - Interpretaties. - Bevoegde diensten - Duitse vertaling | Circulaire GPI 17 relative aux statuts. - Application uniforme. - Interprétations. - Services compétents Traduction allemande |
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MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
13 MAART 2002. - Omzendbrief GPI 17 betreffende de statuten. - | 13 MARS 2002. - Circulaire GPI 17 relative aux statuts. - Application |
Eenvormige toepassing. - Interpretaties. - Bevoegde diensten - Duitse | uniforme. - Interprétations. - Services compétents Traduction |
vertaling | allemande |
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
17 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 13 maart 2002 | circulaire GPI 17 du Ministre de l'Intérieur du 13 mars 2002 relative |
betreffende de statuten. - Eenvormige toepassing. - Interpretaties. - | aux statuts. - Application uniforme. - Interprétations. - Services |
Bevoegde diensten (Belgisch Staatsblad van 27 maart 2002), opgemaakt | compétents (Moniteur belge du 27 mars 2002), établie par le Service |
door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het | central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | adjoint à Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
13. MÄRZ 2002 - Rundschreiben GPI 17 über die Statuten - Einheitliche | 13. MÄRZ 2002 - Rundschreiben GPI 17 über die Statuten - Einheitliche |
Anwendung | Anwendung |
Interpretationen - Zuständige Dienste | Interpretationen - Zuständige Dienste |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs | An den Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
1. Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Rahmen | 1. Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Rahmen |
In Artikel 119 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation | In Artikel 119 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation |
eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes wird | eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes wird |
Folgendes bestimmt: "Alle Polizeibeamten, ob sie der föderalen Polizei | Folgendes bestimmt: "Alle Polizeibeamten, ob sie der föderalen Polizei |
oder der lokalen Polizei angehören, geniessen dasselbe Statut. | oder der lokalen Polizei angehören, geniessen dasselbe Statut. |
Gleiches gilt je Kategorie für die Polizeihilfsbediensteten und für | Gleiches gilt je Kategorie für die Polizeihilfsbediensteten und für |
das Personal des Verwaltungs- und Logistikkaders". | das Personal des Verwaltungs- und Logistikkaders". |
Dieses Prinzip wird in der Begründung als "wesentlicher Aspekt des | Dieses Prinzip wird in der Begründung als "wesentlicher Aspekt des |
integrierten Charakters der Polizeidienste" beschrieben und ausserdem | integrierten Charakters der Polizeidienste" beschrieben und ausserdem |
durch die Mobilität zwischen beiden Ebenen oder zwischen den lokalen | durch die Mobilität zwischen beiden Ebenen oder zwischen den lokalen |
Polizeikorps hervorgehoben. | Polizeikorps hervorgehoben. |
Es reicht selbstverständlich nicht aus, dass die vorerwähnten Statuten | Es reicht selbstverständlich nicht aus, dass die vorerwähnten Statuten |
in der Theorie einheitlich sind. Dies muss auch für ihre tägliche | in der Theorie einheitlich sind. Dies muss auch für ihre tägliche |
Anwendung gelten. Ich muss jedoch feststellen, dass diese Regel nicht | Anwendung gelten. Ich muss jedoch feststellen, dass diese Regel nicht |
immer beachtet wird und manche der Meinung sind, es bestehe Raum für | immer beachtet wird und manche der Meinung sind, es bestehe Raum für |
eigene Interpretationen. Ein konkretes Beispiel hierfür sind die | eigene Interpretationen. Ein konkretes Beispiel hierfür sind die |
zahlreichen Standpunkte zu der Frage, ob Kategorien von Personal eines | zahlreichen Standpunkte zu der Frage, ob Kategorien von Personal eines |
ganz bestimmten Dienstgrades Anspruch auf die freiwillige | ganz bestimmten Dienstgrades Anspruch auf die freiwillige |
Viertagewoche haben können oder nicht. Mit vorliegendem Rundschreiben | Viertagewoche haben können oder nicht. Mit vorliegendem Rundschreiben |
sollen die Divergenzen in Bezug auf die Statuten daher ausgeräumt und | sollen die Divergenzen in Bezug auf die Statuten daher ausgeräumt und |
alle Betroffenen informiert werden, wie man bei Problemen in Bezug auf | alle Betroffenen informiert werden, wie man bei Problemen in Bezug auf |
die Statuten am rationellsten vorgeht. | die Statuten am rationellsten vorgeht. |
Ich bin mir natürlich bewusst, dass nicht alles bis ins kleinste | Ich bin mir natürlich bewusst, dass nicht alles bis ins kleinste |
Detail durch die Texte in Bezug auf die Statuten geregelt wird und | Detail durch die Texte in Bezug auf die Statuten geregelt wird und |
auch nicht geregelt werden kann. Deshalb ist es vollkommen | auch nicht geregelt werden kann. Deshalb ist es vollkommen |
verständlich, dass diesbezüglich Fragen oder Zweifel aufkommen. Dies | verständlich, dass diesbezüglich Fragen oder Zweifel aufkommen. Dies |
ist auch der Grund, weshalb in verschiedenen spezifischen Texten | ist auch der Grund, weshalb in verschiedenen spezifischen Texten |
Dienste eigens den Auftrag erhalten haben, die einheitliche Anwendung | Dienste eigens den Auftrag erhalten haben, die einheitliche Anwendung |
der Statuten zu gewährleisten. | der Statuten zu gewährleisten. |
In diesem Rahmen weise ich Sie auf Artikel 11 Nr. 7 des Königlichen | In diesem Rahmen weise ich Sie auf Artikel 11 Nr. 7 des Königlichen |
Erlasses vom 3. September 2000 über den Generalkommissar und die | Erlasses vom 3. September 2000 über den Generalkommissar und die |
Generaldirektionen der föderalen Polizei hin. Darin ist der | Generaldirektionen der föderalen Polizei hin. Darin ist der |
Generaldirektion des Personals der föderalen Polizei nach | Generaldirektion des Personals der föderalen Polizei nach |
Konzertierung mit dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei "die | Konzertierung mit dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei "die |
Vorbereitung und die Anwendung der Statuten der Personalmitglieder der | Vorbereitung und die Anwendung der Statuten der Personalmitglieder der |
Polizeidienste" anvertraut worden. Zudem muss auf Artikel 140quater | Polizeidienste" anvertraut worden. Zudem muss auf Artikel 140quater |
der oben erwähnten Gesetzes vom 7. Dezember 1998 hingewiesen werden. | der oben erwähnten Gesetzes vom 7. Dezember 1998 hingewiesen werden. |
In diesem Artikel wird die Rolle des Sozialsekretariats GPI definiert. | In diesem Artikel wird die Rolle des Sozialsekretariats GPI definiert. |
Laut Begründung muss dieser Dienst auch zu "einer Vereinheitlichung | Laut Begründung muss dieser Dienst auch zu "einer Vereinheitlichung |
der Anwendung der Statuten des Personals auf dem gesamten Gebiet durch | der Anwendung der Statuten des Personals auf dem gesamten Gebiet durch |
die Zentralisierung der Verfahren in Bezug auf die Besoldungsaspekte | die Zentralisierung der Verfahren in Bezug auf die Besoldungsaspekte |
der Verwaltung des Personals der Polizeidienste" beitragen. | der Verwaltung des Personals der Polizeidienste" beitragen. |
Es ist also klar, dass diese Dienste und nur diese Dienste die | Es ist also klar, dass diese Dienste und nur diese Dienste die |
Verantwortung tragen und zur Rechenschaft gezogen werden können. | Verantwortung tragen und zur Rechenschaft gezogen werden können. |
2. Konkret | 2. Konkret |
Die Dienste, die bei einem Interpretationsproblem befragt werden | Die Dienste, die bei einem Interpretationsproblem befragt werden |
können und müssen, sind das Sozialsekretariat im Bereich der | können und müssen, sind das Sozialsekretariat im Bereich der |
individuellen Anwendung der Besoldungsrechte, so wie sie von den | individuellen Anwendung der Besoldungsrechte, so wie sie von den |
zuständigen lokalen und föderalen Behörden bestimmt worden sind, und | zuständigen lokalen und föderalen Behörden bestimmt worden sind, und |
die Generaldirektion des Personals der föderalen Polizei für alle | die Generaldirektion des Personals der föderalen Polizei für alle |
Probleme in Bezug auf die Statuten. Die gleichzeitige Befragung | Probleme in Bezug auf die Statuten. Die gleichzeitige Befragung |
anderer Dienste beeinträchtigt die Arbeit dieser Dienste und muss | anderer Dienste beeinträchtigt die Arbeit dieser Dienste und muss |
daher vermieden werden. Als Beispiel hierfür kann die zunehmende | daher vermieden werden. Als Beispiel hierfür kann die zunehmende |
negative Tendenz angeführt werden, gleichzeitig die Generalinspektion | negative Tendenz angeführt werden, gleichzeitig die Generalinspektion |
der föderalen Polizei und der lokalen Polizei in Bezug auf | der föderalen Polizei und der lokalen Polizei in Bezug auf |
Interpretationen und Anwendungen des Statuts zu befragen, | Interpretationen und Anwendungen des Statuts zu befragen, |
wahrscheinlich weil man weiss, dass innerhalb der Inspektion ein | wahrscheinlich weil man weiss, dass innerhalb der Inspektion ein |
Dienst für Statuten errichtet worden ist. Die Befugnisse dieses | Dienst für Statuten errichtet worden ist. Die Befugnisse dieses |
Dienstes für Statuten werden jedoch in Artikel 12 des Königlichen | Dienstes für Statuten werden jedoch in Artikel 12 des Königlichen |
Erlasses vom 20. Juli 2001 über die Arbeitsweise und das Personal der | Erlasses vom 20. Juli 2001 über die Arbeitsweise und das Personal der |
Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei genau | Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei genau |
beschrieben und werden in einem ganz anderen Kontext ausgeübt. Von | beschrieben und werden in einem ganz anderen Kontext ausgeübt. Von |
daher versteht sich die Notwendigkeit und ergeht meine Bitte, sich | daher versteht sich die Notwendigkeit und ergeht meine Bitte, sich |
ausschliesslich an die entsprechenden Dienste zu wenden. | ausschliesslich an die entsprechenden Dienste zu wenden. |
Zunächst möchte ich, dass die schriftlichen Informationen über die | Zunächst möchte ich, dass die schriftlichen Informationen über die |
Statuten aufmerksam gelesen werden. In diesem Rahmen hat der | Statuten aufmerksam gelesen werden. In diesem Rahmen hat der |
Generaldirektor der Generaldirektion des Personals der föderalen | Generaldirektor der Generaldirektion des Personals der föderalen |
Polizei vor kurzem das Mitteilungsnetz zu den Korpschefs der lokalen | Polizei vor kurzem das Mitteilungsnetz zu den Korpschefs der lokalen |
Polizei hin verfeinert. Sollten diese Mitteilungen, Richtlinien, | Polizei hin verfeinert. Sollten diese Mitteilungen, Richtlinien, |
Rundschreiben usw. sich als unzureichend erweisen, stehen sowohl den | Rundschreiben usw. sich als unzureichend erweisen, stehen sowohl den |
Personalverwaltern als auch den Personalmitgliedern vier weitere | Personalverwaltern als auch den Personalmitgliedern vier weitere |
Kanäle zur Verfügung. Man wird sich entweder an das Sozialsekretariat | Kanäle zur Verfügung. Man wird sich entweder an das Sozialsekretariat |
für den Bereich, für den es zuständig ist, oder an das Call Center als | für den Bereich, für den es zuständig ist, oder an das Call Center als |
allgemeine Kontaktstelle wenden, wobei Letzteres die Frage notfalls | allgemeine Kontaktstelle wenden, wobei Letzteres die Frage notfalls |
"dispatchen" wird: Diesbezüglich verweise ich auf das Infoblatt Nr. 94 | "dispatchen" wird: Diesbezüglich verweise ich auf das Infoblatt Nr. 94 |
vom 10. Mai 1999 über die Polizeireform, von dem jedes | vom 10. Mai 1999 über die Polizeireform, von dem jedes |
Personalmitglied ein Exemplar erhalten hat. Danach kann man sich auch | Personalmitglied ein Exemplar erhalten hat. Danach kann man sich auch |
für spezifische Themen an das Helpdesk oder den punktuell bestimmten | für spezifische Themen an das Helpdesk oder den punktuell bestimmten |
Aktenverwalter wenden: so zum Beispiel für die Auswahlprüfungen im | Aktenverwalter wenden: so zum Beispiel für die Auswahlprüfungen im |
Rahmen einer Beförderung durch Aufsteigen in einen höheren Kader. In | Rahmen einer Beförderung durch Aufsteigen in einen höheren Kader. In |
diesem Rahmen richtet die Direktion für die Beförderung und Auswahl | diesem Rahmen richtet die Direktion für die Beförderung und Auswahl |
notfalls selbst eine Kontaktstelle ein. Zum Schluss kann man sich | notfalls selbst eine Kontaktstelle ein. Zum Schluss kann man sich |
immer noch an die Direktion des juristischen Dienstes, der | immer noch an die Direktion des juristischen Dienstes, der |
Streitsachen und der Statuten der Generaldirektion der Personals der | Streitsachen und der Statuten der Generaldirektion der Personals der |
föderalen Polizei wenden. Diese Direktion verfügt über ein Team von | föderalen Polizei wenden. Diese Direktion verfügt über ein Team von |
Mitarbeitern, darunter Offiziere und Personalmitglieder des CALOG der | Mitarbeitern, darunter Offiziere und Personalmitglieder des CALOG der |
Stufe A, die die Statuten gemäss vorerwähntem Artikel 11 Nr. 7 | Stufe A, die die Statuten gemäss vorerwähntem Artikel 11 Nr. 7 |
vorbereiten und auslegen. Da die meisten Texte über die Statuten | vorbereiten und auslegen. Da die meisten Texte über die Statuten |
inzwischen abgefasst sind, können diese Personen sich von nun an mehr | inzwischen abgefasst sind, können diese Personen sich von nun an mehr |
ihrer Funktion als Helpdesk für Statuten widmen. Übrigens ist es diese | ihrer Funktion als Helpdesk für Statuten widmen. Übrigens ist es diese |
Direktion gewesen, die im März-April 2001 mit den zweitägigen | Direktion gewesen, die im März-April 2001 mit den zweitägigen |
Informationssitzungen in Bezug auf das neue Statut beauftragt war. Im | Informationssitzungen in Bezug auf das neue Statut beauftragt war. Im |
März 2002 organisiert sie für die lokale und föderale Polizei | März 2002 organisiert sie für die lokale und föderale Polizei |
mindestens 12 Informationssitzungen in Bezug auf die neue | mindestens 12 Informationssitzungen in Bezug auf die neue |
Disziplinarregelung. Später sollen noch weitere eintägige Sitzungen | Disziplinarregelung. Später sollen noch weitere eintägige Sitzungen |
zum Thema Statuten organisiert werden. Den Verwaltern des Personals | zum Thema Statuten organisiert werden. Den Verwaltern des Personals |
der Zonen wird demnächst eine CD-ROM mit den koordinierten Fassungen | der Zonen wird demnächst eine CD-ROM mit den koordinierten Fassungen |
zahlreicher Texte über die Statuten zur Verfügung gestellt. Ferner | zahlreicher Texte über die Statuten zur Verfügung gestellt. Ferner |
werden strukturierte Informationen zu den Statuten über Internet | werden strukturierte Informationen zu den Statuten über Internet |
vorbereitet. | vorbereitet. |
Hier sind die Angaben der Direktion des juristischen Dienstes, der | Hier sind die Angaben der Direktion des juristischen Dienstes, der |
Streitsachen und der Statuten der Generaldirektion des Personals der | Streitsachen und der Statuten der Generaldirektion des Personals der |
föderalen Polizei: | föderalen Polizei: |
Tel.Srt: 02-642 61 21 oder 61 37. Je nach Art der Frage werden sie an | Tel.Srt: 02-642 61 21 oder 61 37. Je nach Art der Frage werden sie an |
den passenden Mitarbeiter weiter verwiesen. Falls dieser abwesend ist, | den passenden Mitarbeiter weiter verwiesen. Falls dieser abwesend ist, |
werden Sie so schnell wie möglich danach kontaktiert. | werden Sie so schnell wie möglich danach kontaktiert. |
Fax: 02-642 61 35 | Fax: 02-642 61 35 |
E-Mail: dps.pol.fed@brutele.be | E-Mail: dps.pol.fed@brutele.be |
Was spezifisch und konkret das Sozialsekretariat betrifft, weise ich | Was spezifisch und konkret das Sozialsekretariat betrifft, weise ich |
auf Folgendes hin: Wenn zum Zeitpunkt der Übernahme der | auf Folgendes hin: Wenn zum Zeitpunkt der Übernahme der |
Besoldungsangaben des Personals der lokalen Polizei durch das | Besoldungsangaben des Personals der lokalen Polizei durch das |
Sozialsekretariat GPI Interpretations- und/oder Anwendungsprobleme | Sozialsekretariat GPI Interpretations- und/oder Anwendungsprobleme |
(unter anderem in puncto Einstufung, Gewährung von Zulagen und | (unter anderem in puncto Einstufung, Gewährung von Zulagen und |
Vergütungen,...) festgestellt werden, wird das Sozialsekretariat GPI | Vergütungen,...) festgestellt werden, wird das Sozialsekretariat GPI |
in einer ersten Phase versuchen, zu einem Konsens mit der betroffenen | in einer ersten Phase versuchen, zu einem Konsens mit der betroffenen |
Gemeinde, der Polizeizone und/oder dem besonderen Rechnungsführer zu | Gemeinde, der Polizeizone und/oder dem besonderen Rechnungsführer zu |
gelangen. | gelangen. |
3. Zuständigkeit des Ministers | 3. Zuständigkeit des Ministers |
Wenn die erteilte Antwort nicht ganz befriedigend ist oder wenn | Wenn die erteilte Antwort nicht ganz befriedigend ist oder wenn |
weiterhin ganz klar Anwendungs- und Interpretationsprobleme bestehen, | weiterhin ganz klar Anwendungs- und Interpretationsprobleme bestehen, |
steht es dem Antragsteller natürlich frei, mein Amt anzuschreiben, | steht es dem Antragsteller natürlich frei, mein Amt anzuschreiben, |
wobei meine Dienste dann die Angelegenheit prüfen werden. | wobei meine Dienste dann die Angelegenheit prüfen werden. |
Umgekehrt ist es auch die Pflicht der Generaldirektion des Personals | Umgekehrt ist es auch die Pflicht der Generaldirektion des Personals |
der föderalen Polizei, mich über jede regelwidrige Anwendung des | der föderalen Polizei, mich über jede regelwidrige Anwendung des |
Statuts zu informieren. Dies steht übrigens in Artikel 140quater | Statuts zu informieren. Dies steht übrigens in Artikel 140quater |
Absatz 3 Nr. 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998. Dies ist auch der | Absatz 3 Nr. 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998. Dies ist auch der |
Grund, weshalb meine Dienste in Anwendung von Artikel 38 Absatz 3 in | Grund, weshalb meine Dienste in Anwendung von Artikel 38 Absatz 3 in |
Verbindung mit Artikel 31 Absatz 3 des gewerkschaftlichen | Verbindung mit Artikel 31 Absatz 3 des gewerkschaftlichen |
Ausführungserlasses vom 8. Februar 2001 die Empfänger der Protokolle | Ausführungserlasses vom 8. Februar 2001 die Empfänger der Protokolle |
der verschiedenen Basiskonzertierungsausschüsse sind, die ich jedes | der verschiedenen Basiskonzertierungsausschüsse sind, die ich jedes |
Mal im Hinblick auf die korrekte und einheitliche Anwendung der | Mal im Hinblick auf die korrekte und einheitliche Anwendung der |
Polizeistatuten untersuchen lasse. | Polizeistatuten untersuchen lasse. |
Ich hoffe also, dass vorliegendes Rundschreiben zu einer rationelleren | Ich hoffe also, dass vorliegendes Rundschreiben zu einer rationelleren |
Kommunikation und einer einheitlichen und korrekten Anwendung des | Kommunikation und einer einheitlichen und korrekten Anwendung des |
Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste beitragen wird. | Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste beitragen wird. |
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure das Datum, an dem das | Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure das Datum, an dem das |
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht | vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht |
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. | worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |