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Meertalige weergave van Omzendbrief van 13/03/1997
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Omzendbrief POL 57 met betrekking tot de lijst van de vervolmakings-, bijscholings- en specialisatiecursussen, erkend bij ministerieel besluit van 13 maart 1997 tot vaststelling van de vervolmakings-, bijscholings- en specialisatiecursussen, erkend om sommige weddeschalen aan de titularissen van sommige graden van de gemeentepolitie toe te kennen. - Toepassing van het koninklijk besluit van 3 maart 1995 tot vaststelling van de voorwaarden inzake anciënniteit, bijscholing en gunstig advies van de korpschef om sommige weddeschalen aan de titularissen van sommige graden van de gemeentepolitie te kunnen toekennen. - Duitse vertaling Circulaire POL 57 relative à la liste des cours de perfectionnement, de formation complémentaire et de spécialisation agréés par l'arrêté ministériel du 13 mars 1997 fixant les cours de perfectionnement, de recyclage ou de spécialisation agréés pour l'octroi de certaines échelles de traitement aux titulaires de certains grades de la police communale. - Application de l'arrêté royal du 3 mars 1995 fixant les conditions d'ancienneté, de formation complémentaire et d'avis favorable du chef de corps pour pouvoir octroyer certaines échelles de traitement aux titulaires de certains grades de la police communale. - Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN MINISTERE DE L'INTERIEUR
13 MAART 1997. Omzendbrief POL 57 met betrekking tot de lijst van de 13 MARS 1997. Circulaire POL 57 relative à la liste des cours de
vervolmakings-, bijscholings- en specialisatiecursussen, erkend bij perfectionnement, de formation complémentaire et de spécialisation
ministerieel besluit van 13 maart 1997 tot vaststelling van de agréés par l'arrêté ministériel du 13 mars 1997 fixant les cours de
vervolmakings-, bijscholings- en specialisatiecursussen, erkend om perfectionnement, de recyclage ou de spécialisation agréés pour
sommige weddeschalen aan de titularissen van sommige graden van de l'octroi de certaines échelles de traitement aux titulaires de
gemeentepolitie toe te kennen. - Toepassing van het koninklijk besluit certains grades de la police communale. - Application de l'arrêté
van 3 maart 1995 tot vaststelling van de voorwaarden inzake royal du 3 mars 1995 fixant les conditions d'ancienneté, de formation
anciënniteit, bijscholing en gunstig advies van de korpschef om complémentaire et d'avis favorable du chef de corps pour pouvoir
sommige weddeschalen aan de titularissen van sommige graden van de octroyer certaines échelles de traitement aux titulaires de certains
gemeentepolitie te kunnen toekennen. - Duitse vertaling grades de la police communale. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief POL Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
57 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 13 maart 1997 met circulaire POL 57 du Ministre de l'Intérieur du 13 mars 1997 relative
betrekking tot de lijst van de vervolmakings-, bijscholings- en à la liste des cours de perfectionnement, de formation complémentaire
specialisatiecursussen, erkend bij ministerieel besluit van 13 maart et de spécialisation agréés par l'arrêté ministériel du 13 mars 1997
1997 tot vaststelling van de vervolmakings-, bijscholings- en fixant les cours de perfectionnement, de recyclage ou de
specialisatiecursussen, erkend om sommige weddeschalen aan de spécialisation agréés pour l'octroi de certaines échelles de
titularissen van sommige graden van de gemeentepolitie toe te kennen. traitement aux titulaires de certains grades de la police communale. -
- Toepassing van het koninklijk besluit van 3 maart 1995 tot Application de l'arrêté royal du 3 mars 1995 fixant les conditions
vaststelling van de voorwaarden inzake anciënniteit, bijscholing en d'ancienneté, de formation complémentaire et d'avis favorable du chef
gunstig advies van de korpschef om sommige weddeschalen aan de de corps pour pouvoir octroyer certaines échelles de traitement aux
titularissen van sommige graden van de gemeentepolitie te kunnen titulaires de certains grades de la police communale (Moniteur belge
toekennen (Belgisch Staatsblad van 19 april 1997), opgemaakt door de du 19 avril 1997), établie par le Service central de traduction
Centrale dienst voor Duitse vertaling van het
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. allemande du Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy.
Anlage Anlage
Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs
Polizeidienste - Personal Polizeidienste - Personal
13. MÄRZ 1997 - Rundschreiben POL 57 über die Liste der Fortbildungs-, 13. MÄRZ 1997 - Rundschreiben POL 57 über die Liste der Fortbildungs-,
Anpassungsfortbildungs- oder Spezialisierungslehrgänge, die durch den Anpassungsfortbildungs- oder Spezialisierungslehrgänge, die durch den
Ministeriellen Erlass vom 13. März 1997 zur Festlegung der für die Ministeriellen Erlass vom 13. März 1997 zur Festlegung der für die
Zuteilung bestimmter Gehaltstabellen an Inhaber bestimmter Dienstgrade Zuteilung bestimmter Gehaltstabellen an Inhaber bestimmter Dienstgrade
bei der Gemeindepolizei anerkannten Fortbildungs-, bei der Gemeindepolizei anerkannten Fortbildungs-,
Anpassungsfortbildungs- oder Spezialisierungslehrgänge anerkannt Anpassungsfortbildungs- oder Spezialisierungslehrgänge anerkannt
worden sind - Anwendung des Königlichen Erlasses vom 3. März 1995 zur worden sind - Anwendung des Königlichen Erlasses vom 3. März 1995 zur
Festlegung der Bedingungen in bezug auf das Dienstalter, die Festlegung der Bedingungen in bezug auf das Dienstalter, die
zusätzliche Ausbildung und die günstige Stellungnahme des Korpschefs zusätzliche Ausbildung und die günstige Stellungnahme des Korpschefs
im Hinblick auf die Zuteilung bestimmter Gehaltstabellen an Inhaber im Hinblick auf die Zuteilung bestimmter Gehaltstabellen an Inhaber
bestimmter Dienstgrade bei der Gemeindepolizei bestimmter Dienstgrade bei der Gemeindepolizei
An die Frau Provinzgouverneurin und an die Herren Provinzgouverneure An die Frau Provinzgouverneurin und an die Herren Provinzgouverneure
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrte Frau Gouverneurin,
Sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrter Herr Gouverneur,
vorerwähnter Königlicher Erlass vom 3. März 1995 handelt in seinen vorerwähnter Königlicher Erlass vom 3. März 1995 handelt in seinen
Artikeln 1, 2 und 3 über eine Liste der vom Minister des Innern Artikeln 1, 2 und 3 über eine Liste der vom Minister des Innern
anerkannten Fortbildungs-, Anpassungsfortbildungs- und anerkannten Fortbildungs-, Anpassungsfortbildungs- und
Spezialisierungslehrgänge, die Inhabern bestimmter Dienstgrade der Spezialisierungslehrgänge, die Inhabern bestimmter Dienstgrade der
Gemeindepolizei die Möglichkeit bieten, eine der Bedingungen für die Gemeindepolizei die Möglichkeit bieten, eine der Bedingungen für die
Erlangung einer höheren Gehaltstabelle zu erfüllen. Erlangung einer höheren Gehaltstabelle zu erfüllen.
Hierbei handelt es sich insbesondere um die Dienstgrade eines Hierbei handelt es sich insbesondere um die Dienstgrade eines
Polizeihilfsbediensteten, eines Polizeibediensteten beziehungsweise Polizeihilfsbediensteten, eines Polizeibediensteten beziehungsweise
Feldhüters und eines beigeordneten Polizeikommissars von Gemeinden, Feldhüters und eines beigeordneten Polizeikommissars von Gemeinden,
die mindestens der Klasse 17 zugeordnet sind. die mindestens der Klasse 17 zugeordnet sind.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass für die Zuteilung einer höheren Ich möchte Sie daran erinnern, dass für die Zuteilung einer höheren
Gehaltstabelle lediglich die Lehrgänge berücksichtigt werden, an denen Gehaltstabelle lediglich die Lehrgänge berücksichtigt werden, an denen
der Betreffende nach seiner definitiven Ernennung in den Dienstgrad, der Betreffende nach seiner definitiven Ernennung in den Dienstgrad,
den er bei der Einreichung seines Antrags innehat, teilgenommen hat. den er bei der Einreichung seines Antrags innehat, teilgenommen hat.
Im Ministeriellen Erlass vom 13. März 1997 wird die Liste der Diplome, Im Ministeriellen Erlass vom 13. März 1997 wird die Liste der Diplome,
Brevets und Zeugnisse festgelegt, die für die Zuteilung bestimmter Brevets und Zeugnisse festgelegt, die für die Zuteilung bestimmter
Gehaltstabellen in Anwendung des vorerwähnten Königlichen Erlasses vom Gehaltstabellen in Anwendung des vorerwähnten Königlichen Erlasses vom
3. März 1995 anerkannt werden, und dies rückwirkend bis zum 3. März 1995 anerkannt werden, und dies rückwirkend bis zum
Ausbildungsjahr 1994-1995. Ausbildungsjahr 1994-1995.
Mit vorliegendem Rundschreiben soll vorerwähnter Ministerieller Erlass Mit vorliegendem Rundschreiben soll vorerwähnter Ministerieller Erlass
näher erläutert werden. näher erläutert werden.
1. Anwendungsbereich 1. Anwendungsbereich
Es muss zunächst darauf hingewiesen werden, dass die vor dem 3. März Es muss zunächst darauf hingewiesen werden, dass die vor dem 3. März
1995 veranstalteten Anpassungsfortbildungslehrgänge ebenfalls in den 1995 veranstalteten Anpassungsfortbildungslehrgänge ebenfalls in den
Anwendungsbereich vorerwähnten Erlasses fallen. Anwendungsbereich vorerwähnten Erlasses fallen.
Die Liste der Lehrgänge wird regelmässig, im Prinzip jedes Jahr, Die Liste der Lehrgänge wird regelmässig, im Prinzip jedes Jahr,
ergänzt. ergänzt.
2. Grundkriterien für die Anerkennung der Lehrgänge 2. Grundkriterien für die Anerkennung der Lehrgänge
Es werden insbesondere folgende Elemente berücksichtigt: Es werden insbesondere folgende Elemente berücksichtigt:
- die Stelle, die den Lehrgang veranstaltet hat, - die Stelle, die den Lehrgang veranstaltet hat,
- der Gegenstand des Lehrgangs, - der Gegenstand des Lehrgangs,
- der Umstand, ob es nach Abschluss der Ausbildung eine Prüfung gibt - der Umstand, ob es nach Abschluss der Ausbildung eine Prüfung gibt
oder nicht. oder nicht.
Es sollte darauf hingewiesen werden, dass ein Lehrgang im allgemeinen Es sollte darauf hingewiesen werden, dass ein Lehrgang im allgemeinen
nur dann anerkannt wird, wenn er mit einer Prüfung abgeschlossen wird. nur dann anerkannt wird, wenn er mit einer Prüfung abgeschlossen wird.
Die strikte Einhaltung dieser Voraussetzung gilt aber erst für die Die strikte Einhaltung dieser Voraussetzung gilt aber erst für die
Lehrgänge, die ab dem Ausbildungsjahr 1995-1996 abgehalten worden Lehrgänge, die ab dem Ausbildungsjahr 1995-1996 abgehalten worden
sind. So können vor diesem Ausbildungsjahr besuchte Lehrgänge, die sind. So können vor diesem Ausbildungsjahr besuchte Lehrgänge, die
nicht mit einer Bewertung abgeschlossen worden sind, trotzdem nicht mit einer Bewertung abgeschlossen worden sind, trotzdem
anerkannt werden, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind. anerkannt werden, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese Abweichung lässt sich durch die Tatsache rechtfertigen, dass das Diese Abweichung lässt sich durch die Tatsache rechtfertigen, dass das
Ministerium vor Inkrafttreten des vorliegenden Rundschreibens Ministerium vor Inkrafttreten des vorliegenden Rundschreibens
diesbezüglich noch keine Anweisungen erteilt hatte. Wenn also keine diesbezüglich noch keine Anweisungen erteilt hatte. Wenn also keine
Prüfung vorgesehen war, wird davon ausgegangen, dass das Zentrum dies Prüfung vorgesehen war, wird davon ausgegangen, dass das Zentrum dies
für nicht angebracht hielt. für nicht angebracht hielt.
In Zukunft werden jedoch nur Lehrgänge anerkannt, die mit einer In Zukunft werden jedoch nur Lehrgänge anerkannt, die mit einer
Prüfung abgeschlossen werden, es sei denn, eine Prüfung würde Prüfung abgeschlossen werden, es sei denn, eine Prüfung würde
unzweckmässig erscheinen. In diesem Fall werden die verschiedenen unzweckmässig erscheinen. In diesem Fall werden die verschiedenen
Zentren ihren Beschluss, keine Bewertung durchzuführen, begründen Zentren ihren Beschluss, keine Bewertung durchzuführen, begründen
müssen, und die betreffenden Lehrgänge werden erst anerkannt, wenn der müssen, und die betreffenden Lehrgänge werden erst anerkannt, wenn der
Minister des Innern dies für angebracht hält. Das betreffende Zentrum Minister des Innern dies für angebracht hält. Das betreffende Zentrum
wird dann eine mit Gründen versehene Bescheinigung vorlegen müssen, wird dann eine mit Gründen versehene Bescheinigung vorlegen müssen,
aus der hervorgeht, dass der Betreffende die Lehrgänge regelmässig aus der hervorgeht, dass der Betreffende die Lehrgänge regelmässig
besucht, diesen nicht nur beigewohnt, sondern effektiv daran besucht, diesen nicht nur beigewohnt, sondern effektiv daran
teilgenommen hat. teilgenommen hat.
Werden Prüfungen beziehungsweise Tests abgehalten, muss der Werden Prüfungen beziehungsweise Tests abgehalten, muss der
Betreffende sie notwendigerweise bestanden haben, damit das Betreffende sie notwendigerweise bestanden haben, damit das
betreffende Brevet für die Anerkennung berücksichtigt werden kann. betreffende Brevet für die Anerkennung berücksichtigt werden kann.
3. Bescheinigungen über den Besuch beziehungsweise die Absolvierung 3. Bescheinigungen über den Besuch beziehungsweise die Absolvierung
der Lehrgänge der Lehrgänge
Die Bescheinigungen über den Besuch eines Lehrgangs beziehungsweise Die Bescheinigungen über den Besuch eines Lehrgangs beziehungsweise
die Absolvierung der Prüfung zum Abschluss eines Lehrgangs müssen die die Absolvierung der Prüfung zum Abschluss eines Lehrgangs müssen die
betreffenden Personen bei der Stelle beantragen, die diesen Lehrgang betreffenden Personen bei der Stelle beantragen, die diesen Lehrgang
veranstaltet hat (im allgemeinen beim Trainings- und veranstaltet hat (im allgemeinen beim Trainings- und
Ausbildungszentrum für die Polizei). Ausbildungszentrum für die Polizei).
Die Bescheinigungen müssen klare und präzise Angaben enthalten; es Die Bescheinigungen müssen klare und präzise Angaben enthalten; es
darf diesbezüglich keinerlei Anlass zu Zweifeln geben, und die darf diesbezüglich keinerlei Anlass zu Zweifeln geben, und die
Gemeindebehörde muss über alle Elemente verfügen, anhand deren sie Gemeindebehörde muss über alle Elemente verfügen, anhand deren sie
nachprüfen kann, ob der vorgeschlagene Lehrgang im obenerwähnten nachprüfen kann, ob der vorgeschlagene Lehrgang im obenerwähnten
Ministeriellen Erlass aufgeführt ist. Ministeriellen Erlass aufgeführt ist.
4. Verfahren zur Beantragung der Anerkennung der noch nicht in die 4. Verfahren zur Beantragung der Anerkennung der noch nicht in die
offiziellen Listen aufgenommenen Lehrgänge offiziellen Listen aufgenommenen Lehrgänge
Die Liste der anerkannten Lehrgänge kann vom Ministerium des Innern Die Liste der anerkannten Lehrgänge kann vom Ministerium des Innern
ergänzt werden: So kann jeder noch nicht zur Anerkennung vorgelegte ergänzt werden: So kann jeder noch nicht zur Anerkennung vorgelegte
Lehrgang auf Antrag des Betreffenden vorgelegt werden. Lehrgang auf Antrag des Betreffenden vorgelegt werden.
Betrifft ein solcher Antrag einen Lehrgang, der von einem anerkannten Betrifft ein solcher Antrag einen Lehrgang, der von einem anerkannten
Trainings- und Ausbildungszentrum erteilt wird, ist er mit Gründen zu Trainings- und Ausbildungszentrum erteilt wird, ist er mit Gründen zu
versehen und an die betreffende Schule zu richten, wobei diese: versehen und an die betreffende Schule zu richten, wobei diese:
- dem Betreffenden mitteilen kann, dass dieser Lehrgang nicht vom - dem Betreffenden mitteilen kann, dass dieser Lehrgang nicht vom
Ministerium des Innern anerkannt worden ist oder für einen bestimmten Ministerium des Innern anerkannt worden ist oder für einen bestimmten
Dienstgrad nicht anerkannt wird. Dem Betreffenden wird zudem Dienstgrad nicht anerkannt wird. Dem Betreffenden wird zudem
mitgeteilt, weshalb der Lehrgang nicht anerkannt wurde, mitgeteilt, weshalb der Lehrgang nicht anerkannt wurde,
- dem Minister des Innern den Lehrgang zur Anerkennung vorlegen kann, - dem Minister des Innern den Lehrgang zur Anerkennung vorlegen kann,
sofern ein solcher Antrag noch nicht eingereicht wurde. sofern ein solcher Antrag noch nicht eingereicht wurde.
Betrifft der Antrag einen Lehrgang, der nicht von einem anerkannten Betrifft der Antrag einen Lehrgang, der nicht von einem anerkannten
Trainings- und Ausbildungszentrum erteilt wird, ist er mit Gründen zu Trainings- und Ausbildungszentrum erteilt wird, ist er mit Gründen zu
versehen und unmittelbar durch den Betreffenden selbst oder durch die versehen und unmittelbar durch den Betreffenden selbst oder durch die
Gemeinde an das Ministerium zu richten. Gemeinde an das Ministerium zu richten.
5. Verschiedenes 5. Verschiedenes
Zum Schluss sei darauf hingewiesen, dass die Gemeinden ein System Zum Schluss sei darauf hingewiesen, dass die Gemeinden ein System
einführen können, bei dem die Betreffenden ihre Motivation zur einführen können, bei dem die Betreffenden ihre Motivation zur
Teilnahme an einem bestimmten Lehrgang nachweisen müssen. Hierdurch Teilnahme an einem bestimmten Lehrgang nachweisen müssen. Hierdurch
könnte man vermeiden, dass unzureichend motivierte Kandidaten aus rein könnte man vermeiden, dass unzureichend motivierte Kandidaten aus rein
finanziellen Gründen an den Lehrgängen teilnehmen. finanziellen Gründen an den Lehrgängen teilnehmen.
Ich möchte Sie bitten, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben Ich möchte Sie bitten, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben
im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im
Verwaltungsblatt zu vermerken. Verwaltungsblatt zu vermerken.
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