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Omzendbrief POL 1999/1. - Stakingsrecht. - Minimum uit te voeren opdrachten. - Duitse vertaling | Circulaire POL 1999/1. - Droit de grève. - Missions minimales à accomplir. - Traduction allemande |
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MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
12 JANUARI 1999. - Omzendbrief POL 1999/1. - Stakingsrecht. - Minimum | 12 JANVIER 1999. - Circulaire POL 1999/1. - Droit de grève. - Missions |
uit te voeren opdrachten. - Duitse vertaling | minimales à accomplir. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief POL | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
1999/1 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 12 januari 1999. - | circulaire POL 1999/1 du Ministre de l'Intérieur du 12 janvier 1999. - |
Stakingsrecht. - Minimum uit te voeren opdrachten (Belgisch Staatsblad | |
van 20 januari 1999), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Droit de grève. - Missions minimales à accomplir (Moniteur belge du 20 |
janvier 1999), établie par le Service central de traduction allemande | |
vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | du Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
12. JANUAR 1999 - Rundschreiben POL 1999/1 - Streikrecht | 12. JANUAR 1999 - Rundschreiben POL 1999/1 - Streikrecht |
Minimum auszuführender Aufträge | Minimum auszuführender Aufträge |
An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure | An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen | An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen |
An die Frauen und Herren Gemeinderatsmitglieder, | An die Frauen und Herren Gemeinderatsmitglieder, |
An den Wallonischen Minister der Inneren Angelegenheiten und des | An den Wallonischen Minister der Inneren Angelegenheiten und des |
Öffentlichen Dienstes, | Öffentlichen Dienstes, |
An den Herrn Minister-Präsidenten der Region Brüssel-Hauptstadt | An den Herrn Minister-Präsidenten der Region Brüssel-Hauptstadt |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, |
Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
wie Sie wissen, ist das Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation | wie Sie wissen, ist das Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation |
eines integrierten, auf zwei Ebenen strukturierten Polizeidienstes | eines integrierten, auf zwei Ebenen strukturierten Polizeidienstes |
(GIP) vor kurzem im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden. | (GIP) vor kurzem im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden. |
Artikel 126 regelt die Ausübung des Streikrechts. Gemäss Artikel 260 | Artikel 126 regelt die Ausübung des Streikrechts. Gemäss Artikel 260 |
tritt dieser Artikel am Tag der Veröffentlichung dieses Gesetzes im | tritt dieser Artikel am Tag der Veröffentlichung dieses Gesetzes im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Bis zur Schaffung der föderalen | Belgischen Staatsblatt in Kraft. Bis zur Schaffung der föderalen |
Polizei und der lokalen Polizeikorps findet Artikel 126, ebenfalls | Polizei und der lokalen Polizeikorps findet Artikel 126, ebenfalls |
gemäss Artikel 260, Anwendung auf die Mitglieder der Gemeindepolizei | gemäss Artikel 260, Anwendung auf die Mitglieder der Gemeindepolizei |
sowie auf die Hilfsbediensteten der Gemeindepolizei. | sowie auf die Hilfsbediensteten der Gemeindepolizei. |
Während dieser Übergangszeit wird die durch Artikel 126 § 2 erteilte | Während dieser Übergangszeit wird die durch Artikel 126 § 2 erteilte |
Befugnis vom Bürgermeister gegenüber den Mitgliedern der | Befugnis vom Bürgermeister gegenüber den Mitgliedern der |
Gemeindepolizei und den Hilfsbediensteten der Gemeindepolizei | Gemeindepolizei und den Hilfsbediensteten der Gemeindepolizei |
ausgeübt. Bei der in Artikel 126 § 2 erwähnten Befugnis handelt es | ausgeübt. Bei der in Artikel 126 § 2 erwähnten Befugnis handelt es |
sich um die Befugnis, den vorerwähnten Personalkategorien, die vom | sich um die Befugnis, den vorerwähnten Personalkategorien, die vom |
Streikrecht Gebrauch machen oder Gebrauch machen möchten, zu befehlen, | Streikrecht Gebrauch machen oder Gebrauch machen möchten, zu befehlen, |
ihre Arbeit für den von ihm bestimmten Zeitraum und die von ihm | ihre Arbeit für den von ihm bestimmten Zeitraum und die von ihm |
bestimmten Aufträge, für die ihr Einsatz notwendig ist, fortzusetzen | bestimmten Aufträge, für die ihr Einsatz notwendig ist, fortzusetzen |
oder wiederaufzunehmen. Der Bürgermeister, der diesen Befehl erteilen | oder wiederaufzunehmen. Der Bürgermeister, der diesen Befehl erteilen |
möchte, ist verpflichtet, den repräsentativen | möchte, ist verpflichtet, den repräsentativen |
Gewerkschaftsorganisationen des Personals der Polizeidienste und | Gewerkschaftsorganisationen des Personals der Polizeidienste und |
gegebenenfalls der zugelassenen Gewerkschaftsorganisation, die die | gegebenenfalls der zugelassenen Gewerkschaftsorganisation, die die |
Streikankündigung eingereicht hat, vorher die Aufträge mitzuteilen, | Streikankündigung eingereicht hat, vorher die Aufträge mitzuteilen, |
für die er den Befehl für notwendig hält. | für die er den Befehl für notwendig hält. |
Gemäss Artikel 133, der ebenfalls bei Veröffentlichung des Gesetzes in | Gemäss Artikel 133, der ebenfalls bei Veröffentlichung des Gesetzes in |
Kraft tritt, findet Artikel 126 §§ 1 und 2 Anwendung auf die | Kraft tritt, findet Artikel 126 §§ 1 und 2 Anwendung auf die |
Mitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders, so dass auch diese | Mitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders, so dass auch diese |
Personalkategorie im Falle eines Streiks innerhalb des Polizeikorps | Personalkategorie im Falle eines Streiks innerhalb des Polizeikorps |
eingesetzt werden kann oder sie angefordert werden kann, wenn sie als | eingesetzt werden kann oder sie angefordert werden kann, wenn sie als |
einzige Kategorie innerhalb des Polizeikorps in Streik treten sollte. | einzige Kategorie innerhalb des Polizeikorps in Streik treten sollte. |
Die für die Ausführung notwendiger Polizeiaufträge erforderliche | Die für die Ausführung notwendiger Polizeiaufträge erforderliche |
logistische und verwaltungsmässige Unterstützung muss im Falle eines | logistische und verwaltungsmässige Unterstützung muss im Falle eines |
Streiks immer gewährleistet werden. | Streiks immer gewährleistet werden. |
Unter Berücksichtigung des Voranstehenden ist es klar, dass der | Unter Berücksichtigung des Voranstehenden ist es klar, dass der |
Gesetzgeber dem Bürgermeister eine grosse Verantwortung in bezug auf | Gesetzgeber dem Bürgermeister eine grosse Verantwortung in bezug auf |
die ordnungsgemässe Arbeitsweise seines Polizeikorps in Zeiten von | die ordnungsgemässe Arbeitsweise seines Polizeikorps in Zeiten von |
Streiks auferlegt hat. Diese Verantwortung ist um so grösser, als das | Streiks auferlegt hat. Diese Verantwortung ist um so grösser, als das |
Gendarmeriepersonal seit Inkrafttreten von Artikel 126 des GIP | Gendarmeriepersonal seit Inkrafttreten von Artikel 126 des GIP |
ebenfalls die Möglichkeit zu streiken hat. Mit anderen Worten hat der | ebenfalls die Möglichkeit zu streiken hat. Mit anderen Worten hat der |
Bürgermeister dafür zu sorgen, dass Aufträge, für die der Einsatz von | Bürgermeister dafür zu sorgen, dass Aufträge, für die der Einsatz von |
Polizeipersonal während dieser Zeit erforderlich ist, von seinem | Polizeipersonal während dieser Zeit erforderlich ist, von seinem |
Polizeipersonal effektiv ausgeführt werden können, ohne dass die | Polizeipersonal effektiv ausgeführt werden können, ohne dass die |
Bevölkerung oder selbst der Bürgermeister dafür gegebenenfalls | Bevölkerung oder selbst der Bürgermeister dafür gegebenenfalls |
Mitglieder des (lokalen) Gendarmeriekorps anfordern kann. | Mitglieder des (lokalen) Gendarmeriekorps anfordern kann. |
Um den Anforderungen von Artikel 126 § 2 Absatz 2 gerecht zu werden, | Um den Anforderungen von Artikel 126 § 2 Absatz 2 gerecht zu werden, |
muss jeder Bürgermeister diese Situation vorher analysieren, so dass | muss jeder Bürgermeister diese Situation vorher analysieren, so dass |
er jederzeit über eine Unterlage verfügt, die den betreffenden | er jederzeit über eine Unterlage verfügt, die den betreffenden |
Gewerkschaftsorganisationen übermittelt werden kann. | Gewerkschaftsorganisationen übermittelt werden kann. |
Es scheint mir vonnöten, dass die Gemeindekorps, die innerhalb einer | Es scheint mir vonnöten, dass die Gemeindekorps, die innerhalb einer |
IPZ zusammenarbeiten, eine solche Unterlage im gemeinsamen | IPZ zusammenarbeiten, eine solche Unterlage im gemeinsamen |
Einvernehmen erstellen, um somit ebenfalls die Einhaltung der | Einvernehmen erstellen, um somit ebenfalls die Einhaltung der |
eingegangenen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten wenn nötig | eingegangenen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten wenn nötig |
gewährleisten zu können. Eine solche Unterlage, in der die vom | gewährleisten zu können. Eine solche Unterlage, in der die vom |
Polizeidienst im Falle eines Streiks zu gewährleistenden Aufträge | Polizeidienst im Falle eines Streiks zu gewährleistenden Aufträge |
aufgeführt werden, könnte in die Sicherheitscharte aufgenommen werden. | aufgeführt werden, könnte in die Sicherheitscharte aufgenommen werden. |
Es empfiehlt sich ebenfalls, den jeweiligen Anteil jedes einzelnen | Es empfiehlt sich ebenfalls, den jeweiligen Anteil jedes einzelnen |
Korps vorher festzulegen für den Fall, dass alle Korps ein und | Korps vorher festzulegen für den Fall, dass alle Korps ein und |
derselben IPZ gleichzeitig streiken. | derselben IPZ gleichzeitig streiken. |
Um festzulegen, was unter « notwendige Aufträge » zu verstehen ist, | Um festzulegen, was unter « notwendige Aufträge » zu verstehen ist, |
verweise ich in erster Linie auf die Begründung zu dem diesbezüglichen | verweise ich in erster Linie auf die Begründung zu dem diesbezüglichen |
Gesetzesartikel. Darin wird zunächst dargelegt, dass sich die | Gesetzesartikel. Darin wird zunächst dargelegt, dass sich die |
Beschränkung des Streikrechts durch die « erforderliche weitreichende | Beschränkung des Streikrechts durch die « erforderliche weitreichende |
Verfügbarkeit der Polizeibeamten » begründet. Des weiteren wird | Verfügbarkeit der Polizeibeamten » begründet. Des weiteren wird |
festgestellt, dass die verantwortlichen Behörden verpflichtet sind, « | festgestellt, dass die verantwortlichen Behörden verpflichtet sind, « |
DIE EINHALTUNG DER GESETZE SOWIE DIE AUFRECHTERHALTUNG DER | DIE EINHALTUNG DER GESETZE SOWIE DIE AUFRECHTERHALTUNG DER |
ÖFFENTLICHEN ORDNUNG UND DER SICHERHEIT JEDERZEIT ZU GEWÄHRLEISTEN », | ÖFFENTLICHEN ORDNUNG UND DER SICHERHEIT JEDERZEIT ZU GEWÄHRLEISTEN », |
was mit sich bringt, dass « sie jederzeit ausreichende Abteilungen der | was mit sich bringt, dass « sie jederzeit ausreichende Abteilungen der |
öffentlichen Macht, selbst unter Zwang, einsetzen können ». | öffentlichen Macht, selbst unter Zwang, einsetzen können ». |
Bei der konkreten Festlegung der notwendigen Aufträge muss | Bei der konkreten Festlegung der notwendigen Aufträge muss |
insbesondere dafür gesorgt werden, dass folgende Mindestanforderungen | insbesondere dafür gesorgt werden, dass folgende Mindestanforderungen |
erfüllt werden: | erfüllt werden: |
- notwendige Hilfe und Beistand für Personen, die sich in Gefahr | - notwendige Hilfe und Beistand für Personen, die sich in Gefahr |
befinden oder denen Gefahr droht, | befinden oder denen Gefahr droht, |
- Ergreifen erster Massnahmen bei gefährlichen Situationen, | - Ergreifen erster Massnahmen bei gefährlichen Situationen, |
Hindernissen auf öffentlichen Strassen, Entdeckung auf frischer Tat | Hindernissen auf öffentlichen Strassen, Entdeckung auf frischer Tat |
oder dringenden Ermittlungen als unmittelbare Folge einer Straftat, | oder dringenden Ermittlungen als unmittelbare Folge einer Straftat, |
- Spurensicherung im Fall einer Straftat, | - Spurensicherung im Fall einer Straftat, |
- Erreichbarkeit des Korps oder der verweisenden Instanz rund um die | - Erreichbarkeit des Korps oder der verweisenden Instanz rund um die |
Uhr. | Uhr. |
In der diesbezüglichen Unterlage wird zumindest eine Beschreibung der | In der diesbezüglichen Unterlage wird zumindest eine Beschreibung der |
notwendigen Aufträge in folgenden Bereichen angegeben: | notwendigen Aufträge in folgenden Bereichen angegeben: |
1. Empfangsfunktion, | 1. Empfangsfunktion, |
2. Einsatzdienst, | 2. Einsatzdienst, |
3. Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, | 3. Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, |
4. Gerichtspolizei, | 4. Gerichtspolizei, |
5. Strassenverkehr, | 5. Strassenverkehr, |
6. administrative Aufgaben, zu deren Erfüllung Polizeibefugnisse | 6. administrative Aufgaben, zu deren Erfüllung Polizeibefugnisse |
erforderlich sind, | erforderlich sind, |
7. besondere Aufträge, | 7. besondere Aufträge, |
8. Verpflichtungen gegenüber Dritten (zum Beispiel | 8. Verpflichtungen gegenüber Dritten (zum Beispiel |
grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit anderen Polizeidiensten). | grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit anderen Polizeidiensten). |
Die Verpflichtungen, die die Polizeidienste in ihrer Sicherheitscharte | Die Verpflichtungen, die die Polizeidienste in ihrer Sicherheitscharte |
in puncto Nothilfe eingegangen sind, müssen auf jeden Fall ohne | in puncto Nothilfe eingegangen sind, müssen auf jeden Fall ohne |
Abstriche erfüllt werden, selbst wenn dazu Aufträge gehören, die nicht | Abstriche erfüllt werden, selbst wenn dazu Aufträge gehören, die nicht |
unbedingt unter die obenstehende Aufzählung fallen. | unbedingt unter die obenstehende Aufzählung fallen. |
Für die Erfüllung dieser Aufgaben sollte vorher ebenfalls dafür | Für die Erfüllung dieser Aufgaben sollte vorher ebenfalls dafür |
gesorgt werden, dass der für die Ausführung dieser notwendigen | gesorgt werden, dass der für die Ausführung dieser notwendigen |
Aufträge erforderliche Personalbestand festgelegt wird. | Aufträge erforderliche Personalbestand festgelegt wird. |
Hierbei kann ein Unterschied zwischen den verschiedenen Möglichkeiten | Hierbei kann ein Unterschied zwischen den verschiedenen Möglichkeiten |
hinsichtlich des Ausmasses eines Streiks gemacht werden: | hinsichtlich des Ausmasses eines Streiks gemacht werden: |
- ausschliesslich im eigenen Korps, | - ausschliesslich im eigenen Korps, |
- in allen Korps innerhalb einer IPZ, | - in allen Korps innerhalb einer IPZ, |
- in allen Gemeindekorps, | - in allen Gemeindekorps, |
- Streik bei der Gemeindepolizei und bei der Gendarmerie. | - Streik bei der Gemeindepolizei und bei der Gendarmerie. |
Ferner sollte die Möglichkeit bestehen, den vorgesehenen | Ferner sollte die Möglichkeit bestehen, den vorgesehenen |
Personalbestand aufzustocken, wenn es die Umstände erfordern (oder zu | Personalbestand aufzustocken, wenn es die Umstände erfordern (oder zu |
reduzieren, wenn eine grössere Anzahl Bedienstete vorgesehen ist, als | reduzieren, wenn eine grössere Anzahl Bedienstete vorgesehen ist, als |
de facto benötigt wird). Zu diesem Zweck sollten präzise Regeln in | de facto benötigt wird). Zu diesem Zweck sollten präzise Regeln in |
Sachen Erreichbarkeit der betreffenden streikenden Bediensteten | Sachen Erreichbarkeit der betreffenden streikenden Bediensteten |
festgelegt werden, die entweder zu Hause oder anhand eines sicheren | festgelegt werden, die entweder zu Hause oder anhand eines sicheren |
Rufsystems zu erreichen sein müssen. | Rufsystems zu erreichen sein müssen. |
Die Gemeinden müssen auf jeden Fall auch die Mannschaftsstärke des | Die Gemeinden müssen auf jeden Fall auch die Mannschaftsstärke des |
einzusetzenden Personals respektieren, das sie sich für die Erfüllung | einzusetzenden Personals respektieren, das sie sich für die Erfüllung |
von Aufträgen im Bereich der Nothilfe in der Sicherheitscharte | von Aufträgen im Bereich der Nothilfe in der Sicherheitscharte |
bereitzustellen verpflichtet haben. | bereitzustellen verpflichtet haben. |
In Extremfällen, wie bei der Auslösung eines Polizeialarms oder bei | In Extremfällen, wie bei der Auslösung eines Polizeialarms oder bei |
Auslösung der kommunalen oder provinzialen Notfallpläne, können | Auslösung der kommunalen oder provinzialen Notfallpläne, können |
sämtliche Personalbestände der Gemeindepolizei eingesetzt werden. | sämtliche Personalbestände der Gemeindepolizei eingesetzt werden. |
Es muss andererseits klar sein, dass das Streikrecht nur im Rahmen des | Es muss andererseits klar sein, dass das Streikrecht nur im Rahmen des |
wirklich Erforderlichen eingeschränkt werden darf, und zwar nur bei | wirklich Erforderlichen eingeschränkt werden darf, und zwar nur bei |
Aufgaben, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht auf einen | Aufgaben, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht auf einen |
späteren Zeitpunkt verschoben werden können, ohne dass dadurch ernster | späteren Zeitpunkt verschoben werden können, ohne dass dadurch ernster |
Schaden für die Bevölkerung und das Gemeinwohl entsteht. | Schaden für die Bevölkerung und das Gemeinwohl entsteht. |
In diesem Kontext möchte ich hervorheben, dass angesichts der Aufträge | In diesem Kontext möchte ich hervorheben, dass angesichts der Aufträge |
der Polizeidienste ein Polizeibeamter, der dem Befehl zur | der Polizeidienste ein Polizeibeamter, der dem Befehl zur |
Gewährleistung des Dienstes nicht Folge leistet, eine Straftat begeht | Gewährleistung des Dienstes nicht Folge leistet, eine Straftat begeht |
(Art. 126 § 3 GIP). Dies gilt nicht für das Verwaltungs- und | (Art. 126 § 3 GIP). Dies gilt nicht für das Verwaltungs- und |
Logistikpersonal, das jedoch gegebenenfalls einer | Logistikpersonal, das jedoch gegebenenfalls einer |
disziplinarrechtlichen Beurteilung unterzogen werden kann. | disziplinarrechtlichen Beurteilung unterzogen werden kann. |
Ich möchte Sie bitten, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben | Ich möchte Sie bitten, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben |
im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im | im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im |
Verwaltungsblatt zu vermerken. | Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Angesichts der Dringlichkeit des vorliegenden Rundschreibens sollten | Angesichts der Dringlichkeit des vorliegenden Rundschreibens sollten |
bei seinem Empfang zudem die notwendigen Vorkehrungen getroffen | bei seinem Empfang zudem die notwendigen Vorkehrungen getroffen |
werden, damit es den Bürgermeistern Ihrer Provinz so schnell wie | werden, damit es den Bürgermeistern Ihrer Provinz so schnell wie |
möglich zur Kenntnis gebracht wird. | möglich zur Kenntnis gebracht wird. |
Der Minister | Der Minister |
L. Van den Bossche | L. Van den Bossche |