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Meertalige weergave van Omzendbrief van 12/04/2007
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Omzendbrief GPI 56 betreffende de afhandeling van de arbeidsongevallen en de regeling van de burgerlijke aansprakelijkheid, de rechtshulp en de zaakschade in het raam van structurele detacheringen en soortgelijke toestanden van personeelsleden van de politiediensten. - Duitse vertaling Circulaire GPI 56 concernant le traitement des accidents du travail et le règlement de la responsabilité civile, de l'assistance en justice et des dommages aux biens dans le cadre des détachements structurels et de situations similaires des membres du personnel des services de police. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
12 APRIL 2007. - Omzendbrief GPI 56 betreffende de afhandeling van de 12 AVRIL 2007. - Circulaire GPI 56 concernant le traitement des
arbeidsongevallen en de regeling van de burgerlijke aansprakelijkheid, accidents du travail et le règlement de la responsabilité civile, de
de rechtshulp en de zaakschade in het raam van structurele l'assistance en justice et des dommages aux biens dans le cadre des
detacheringen en soortgelijke toestanden van personeelsleden van de détachements structurels et de situations similaires des membres du
politiediensten. - Duitse vertaling personnel des services de police. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
56 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 12 april 2007 circulaire GPI 56 du Ministre de l'Intérieur du 12 avril 2007
betreffende de afhandeling van de arbeidsongevallen en de regeling van concernant le traitement des accidents du travail et le règlement de
de burgerlijke aansprakelijkheid, de rechtshulp en de zaakschade in la responsabilité civile, de l'assistance en justice et des dommages
aux biens dans le cadre des détachements structurels et de situations
het raam van structurele detacheringen en soortgelijke toestanden van similaires des membres du personnel des services de police (Moniteur
personeelsleden van de politiediensten (Belgisch Staatsblad van 4 mei belge du 4 mai 2007).
2007). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
12. APRIL 2007 - Rundschreiben GPI 56 über die Bearbeitung der 12. APRIL 2007 - Rundschreiben GPI 56 über die Bearbeitung der
Arbeitsunfälle und die Regelung der zivilrechtlichen Haftung, des Arbeitsunfälle und die Regelung der zivilrechtlichen Haftung, des
rechtlichen Beistands und des Sachschadens im Rahmen struktureller rechtlichen Beistands und des Sachschadens im Rahmen struktureller
Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher
Situationen Situationen
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und An den Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und
Vorbeugungspolitik Vorbeugungspolitik
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
die Reform der Polizeidienste nimmt durch neue Strukturen und andere die Reform der Polizeidienste nimmt durch neue Strukturen und andere
Arbeitsweisen Gestalt an. Kerngedanke dabei ist die integrierte Arbeitsweisen Gestalt an. Kerngedanke dabei ist die integrierte
Funktionsweise der beiden Komponenten des belgischen Polizeimodells, Funktionsweise der beiden Komponenten des belgischen Polizeimodells,
nämlich der lokalen und der föderalen Polizei. nämlich der lokalen und der föderalen Polizei.
Der Königliche Erlass vom 26. März 2005 zur Regelung der strukturellen Der Königliche Erlass vom 26. März 2005 zur Regelung der strukturellen
Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher
Situationen und zur Einführung verschiedener Massnahmen ist sicherlich Situationen und zur Einführung verschiedener Massnahmen ist sicherlich
in diesem Zusammenhang zu sehen. Mit diesem Erlass werden unter in diesem Zusammenhang zu sehen. Mit diesem Erlass werden unter
anderem die Finanzierung und der statutarische Stand der betroffenen anderem die Finanzierung und der statutarische Stand der betroffenen
Personalmitglieder geregelt. Personalmitglieder geregelt.
Jetzt, da vorerwähnter Erlass ergangen ist und das Einsatzkorps Jetzt, da vorerwähnter Erlass ergangen ist und das Einsatzkorps
bereits eine Zeit lang funktioniert, können eine Reihe anderer Aspekte bereits eine Zeit lang funktioniert, können eine Reihe anderer Aspekte
dieser heterogenen Funktionsmodalitäten, wie die Bearbeitung von dieser heterogenen Funktionsmodalitäten, wie die Bearbeitung von
Arbeitsunfällen und die Regelung der zivilrechtlichen Haftung, des Arbeitsunfällen und die Regelung der zivilrechtlichen Haftung, des
rechtlichen Beistands und des Sachschadens, näher erläutert werden. rechtlichen Beistands und des Sachschadens, näher erläutert werden.
Dies ist somit die Zielsetzung des vorliegenden Rundschreibens. In der Dies ist somit die Zielsetzung des vorliegenden Rundschreibens. In der
beiliegenden Übersichtstabelle wird nämlich pro Rechtslage angegeben, beiliegenden Übersichtstabelle wird nämlich pro Rechtslage angegeben,
wer für die Deckung der Arbeitsunfälle, der zivilrechtlichen Haftung, wer für die Deckung der Arbeitsunfälle, der zivilrechtlichen Haftung,
des rechtlichen Beistands und des Sachschadens aufkommt. des rechtlichen Beistands und des Sachschadens aufkommt.
Grundsätzlich geht es darum, dass diejenige Behörde, die finanziert Grundsätzlich geht es darum, dass diejenige Behörde, die finanziert
und die funktionelle Amtsgewalt über das "entsandte" Personalmitglied und die funktionelle Amtsgewalt über das "entsandte" Personalmitglied
ausübt, für diese Regelung der Arbeitsunfälle und der zivilrechtlichen ausübt, für diese Regelung der Arbeitsunfälle und der zivilrechtlichen
Haftung aufkommt. Folglich werden die diesbezüglichen Haftung aufkommt. Folglich werden die diesbezüglichen
Rechtsgrundbegriffe beachtet. Rechtsgrundbegriffe beachtet.
Zur Erleichterung des Verständnisses der Tabelle nehmen wir das Zur Erleichterung des Verständnisses der Tabelle nehmen wir das
Beispiel der strukturellen Entsendungen der lokalen Polizei und der Beispiel der strukturellen Entsendungen der lokalen Polizei und der
föderalen Polizei, und zwar aufgrund von Artikel 96 GIP. föderalen Polizei, und zwar aufgrund von Artikel 96 GIP.
In Zeile 3 der Tabelle ist Folgendes angegeben: In Zeile 3 der Tabelle ist Folgendes angegeben:
1. Die Finanzierung der Entsendung geht zu Lasten der Föderalbehörde. 1. Die Finanzierung der Entsendung geht zu Lasten der Föderalbehörde.
2. Die Föderalbehörde ist zudem verpflichtet, die Arbeitsunfälle zu 2. Die Föderalbehörde ist zudem verpflichtet, die Arbeitsunfälle zu
decken. Konkret bedeutet dies, dass die Arbeitsunfallerklärungen bei decken. Konkret bedeutet dies, dass die Arbeitsunfallerklärungen bei
der DGS/DSP/Arbeitsunfälle eingereicht werden müssen und dass die der DGS/DSP/Arbeitsunfälle eingereicht werden müssen und dass die
Föderalbehörde die Entschädigung des Arbeitsunfalls gemäss dem Föderalbehörde die Entschädigung des Arbeitsunfalls gemäss dem
Rundschreiben GPI 36 vom 26. März 2003 über die zeitweilige Rundschreiben GPI 36 vom 26. März 2003 über die zeitweilige
Arbeitsunfähigkeit, die bleibende Arbeitsunfähigkeit und die Arbeitsunfähigkeit, die bleibende Arbeitsunfähigkeit und die
Neuzuweisung infolge von Arbeitsunfällen sowie über die Rente, die im Neuzuweisung infolge von Arbeitsunfällen sowie über die Rente, die im
Fall eines tödlichen Arbeitsunfalls an die Rechtsnachfolger zu Fall eines tödlichen Arbeitsunfalls an die Rechtsnachfolger zu
entrichten ist, übernimmt. entrichten ist, übernimmt.
3. Schliesslich ist die Föderalbehörde ebenfalls für die 3. Schliesslich ist die Föderalbehörde ebenfalls für die
zivilrechtliche Haftung, den rechtlichen Beistand und die Übernahme zivilrechtliche Haftung, den rechtlichen Beistand und die Übernahme
des Sachschadens zuständig. Konkret setzt dies voraus, dass diese des Sachschadens zuständig. Konkret setzt dies voraus, dass diese
Akten von der Direktion des juristischen Dienstes, der Streitsachen Akten von der Direktion des juristischen Dienstes, der Streitsachen
und der Statuten der föderalen Polizei und vom Streitsachendienst und der Statuten der föderalen Polizei und vom Streitsachendienst
föderale Polizei der Direktion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik des föderale Polizei der Direktion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik des
FÖD Inneres bearbeitet werden und die Föderalbehörde die Entschädigung FÖD Inneres bearbeitet werden und die Föderalbehörde die Entschädigung
übernimmt. übernimmt.
Die gleiche Methodik gilt für die Entsandten in Anwendung des Die gleiche Methodik gilt für die Entsandten in Anwendung des
Rundschreibens GPI 39 vom 4. Juni 2004 über die Unterstützung eines Rundschreibens GPI 39 vom 4. Juni 2004 über die Unterstützung eines
lokalen Polizeikorps durch Personalmitglieder der föderalen Polizei lokalen Polizeikorps durch Personalmitglieder der föderalen Polizei
(Zeile 2 der Tabelle), jedoch werden in diesem Fall die Lasten (Zeile 2 der Tabelle), jedoch werden in diesem Fall die Lasten
(Finanzierung, Arbeitsunfälle, zivilrechtliche Haftung, rechtlicher (Finanzierung, Arbeitsunfälle, zivilrechtliche Haftung, rechtlicher
Beistand und Sachschaden) von der lokalen Polizei übernommen. Beistand und Sachschaden) von der lokalen Polizei übernommen.
Einige Rechtslagen weichen ein wenig vom allgemeinen Grundsatz der Einige Rechtslagen weichen ein wenig vom allgemeinen Grundsatz der
Finanzierung und der Amtsgewalt ab. Finanzierung und der Amtsgewalt ab.
Personalmitglieder, die dem Einsatzkorps angehören und die einer Personalmitglieder, die dem Einsatzkorps angehören und die einer
lokalen Polizeizone zur Verfügung gestellt sind, unterstehen der lokalen Polizeizone zur Verfügung gestellt sind, unterstehen der
Einsatzgewalt dieser lokalen Zone. Die föderale Polizei übernimmt die Einsatzgewalt dieser lokalen Zone. Die föderale Polizei übernimmt die
Finanzierung dieser Personalmitglieder, mit Ausnahme der - aufgrund Finanzierung dieser Personalmitglieder, mit Ausnahme der - aufgrund
einer monatlichen Pauschale berechneten - Vergütungen für Überstunden, einer monatlichen Pauschale berechneten - Vergütungen für Überstunden,
Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit an Feiertagen. Etwaige Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit an Feiertagen. Etwaige
Arbeitsunfälle werden jedoch von der lokalen Polizeizone gedeckt und Arbeitsunfälle werden jedoch von der lokalen Polizeizone gedeckt und
bearbeitet; Gleiches gilt für die zivilrechtliche Haftung, den bearbeitet; Gleiches gilt für die zivilrechtliche Haftung, den
Sachschaden und den rechtlichen Beistand. Sachschaden und den rechtlichen Beistand.
Personalmitglieder des Einsatzkorps, die bei den Dircos bestellt sind, Personalmitglieder des Einsatzkorps, die bei den Dircos bestellt sind,
werden der lokalen Polizei oder den Einheiten und Diensten der werden der lokalen Polizei oder den Einheiten und Diensten der
föderalen Polizei zur Verfügung gestellt und unterstehen der föderalen Polizei zur Verfügung gestellt und unterstehen der
Einsatzgewalt der Behörde des Korps beziehungsweise des Dienstes, für Einsatzgewalt der Behörde des Korps beziehungsweise des Dienstes, für
das beziehungsweise den sie einen Auftrag ausführen. Die Finanzierung das beziehungsweise den sie einen Auftrag ausführen. Die Finanzierung
dieser Personalmitglieder bleibt zu Lasten der föderalen Polizei, mit dieser Personalmitglieder bleibt zu Lasten der föderalen Polizei, mit
Ausnahme der - aufgrund einer monatlichen Pauschale berechneten - Ausnahme der - aufgrund einer monatlichen Pauschale berechneten -
Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit
an Feiertagen für Aufträge, die ausschliesslich für eine Zone an Feiertagen für Aufträge, die ausschliesslich für eine Zone
ausgeführt werden. Die föderale Polizei ist jedoch in all diesen ausgeführt werden. Die föderale Polizei ist jedoch in all diesen
Fällen mit der Deckung der Arbeitsunfälle, der zivilrechtlichen Fällen mit der Deckung der Arbeitsunfälle, der zivilrechtlichen
Haftung, des rechtlichen Beistands und des Sachschadens beauftragt. Haftung, des rechtlichen Beistands und des Sachschadens beauftragt.
Ein anderes Beispiel betrifft die Personalmitglieder, die einen Ein anderes Beispiel betrifft die Personalmitglieder, die einen
Auftrag im Rahmen der Zurverfügungstellung oder der belastbaren Auftrag im Rahmen der Zurverfügungstellung oder der belastbaren
Kapazität ausführen (Zeilen 4 und 5 der Tabelle). Diese Kapazität ausführen (Zeilen 4 und 5 der Tabelle). Diese
Personalmitglieder unterstehen zeitweilig, für diesen spezifischen Personalmitglieder unterstehen zeitweilig, für diesen spezifischen
Auftrag, der Gewalt der Zone beziehungsweise des Dienstes, wo sie den Auftrag, der Gewalt der Zone beziehungsweise des Dienstes, wo sie den
Auftrag ausführen; ihre gewöhnliche Arbeitsstätte bleibt jedoch das Auftrag ausführen; ihre gewöhnliche Arbeitsstätte bleibt jedoch das
ursprüngliche Korps, das ebenfalls für die Finanzierung haftet. In ursprüngliche Korps, das ebenfalls für die Finanzierung haftet. In
diesen Fällen kommt deshalb das ursprüngliche Korps, je nach Fall der diesen Fällen kommt deshalb das ursprüngliche Korps, je nach Fall der
föderalen oder der lokalen Polizei, für die Deckung der föderalen oder der lokalen Polizei, für die Deckung der
Arbeitsunfälle, der zivilrechtlichen Haftung, des Sachschadens und des Arbeitsunfälle, der zivilrechtlichen Haftung, des Sachschadens und des
rechtlichen Beistands auf. rechtlichen Beistands auf.
Für Personalmitglieder, die aus einer lokalen Polizeizone in einen Für Personalmitglieder, die aus einer lokalen Polizeizone in einen
Informationsknotenpunkt des Bezirks entsandt worden sind (siehe Zeile Informationsknotenpunkt des Bezirks entsandt worden sind (siehe Zeile
7f ), bleiben die Bestandteile der Besoldung, bis auf einen Teil 7f ), bleiben die Bestandteile der Besoldung, bis auf einen Teil
einiger Entschädigungen, zu Lasten der Polizeizone, aus der diese einiger Entschädigungen, zu Lasten der Polizeizone, aus der diese
Personalmitglieder entsandt wurden. Diese Polizeizone bleibt ebenfalls Personalmitglieder entsandt wurden. Diese Polizeizone bleibt ebenfalls
verpflichtet, die sich aus einem Arbeitsunfall ergebende Entschädigung verpflichtet, die sich aus einem Arbeitsunfall ergebende Entschädigung
zu übernehmen, und sie bleibt zivilrechtlich haftbar für den Schaden, zu übernehmen, und sie bleibt zivilrechtlich haftbar für den Schaden,
den diese Personalmitglieder bei der Ausübung ihres Amtes verursachen. den diese Personalmitglieder bei der Ausübung ihres Amtes verursachen.
Die Finanzierung der in einen Informationsknotenpunkt des Bezirks Die Finanzierung der in einen Informationsknotenpunkt des Bezirks
entsandten Personalmitglieder der lokalen Polizei (siehe Zeile 7g) entsandten Personalmitglieder der lokalen Polizei (siehe Zeile 7g)
geht zu Lasten der föderalen Polizei. Daher ist es auch die föderale geht zu Lasten der föderalen Polizei. Daher ist es auch die föderale
Polizei, die die Entschädigung übernimmt, die sich aus einem Polizei, die die Entschädigung übernimmt, die sich aus einem
Arbeitsunfall ergibt, und die für den Schaden, der von diesen Arbeitsunfall ergibt, und die für den Schaden, der von diesen
Personalmitgliedern bei der Ausübung ihres Amtes verursacht wird, Personalmitgliedern bei der Ausübung ihres Amtes verursacht wird,
zivilrechtlich haftbar ist. zivilrechtlich haftbar ist.
Ausgehend von Vorstehendem kann für andere Rechtslagen mit Hilfe der Ausgehend von Vorstehendem kann für andere Rechtslagen mit Hilfe der
Tabelle in der Anlage festgestellt werden, welche Behörde für die Tabelle in der Anlage festgestellt werden, welche Behörde für die
Bearbeitung der Akten in Bezug auf die Regelung der Arbeitsunfälle, Bearbeitung der Akten in Bezug auf die Regelung der Arbeitsunfälle,
der zivilrechtlichen Haftung, des Sachschadens und des rechtlichen der zivilrechtlichen Haftung, des Sachschadens und des rechtlichen
Beistands zuständig ist. Beistands zuständig ist.
Mögen diese Erläuterungen zu mehr Transparenz und zu einer Mögen diese Erläuterungen zu mehr Transparenz und zu einer
Vereinfachung der Bearbeitung der betreffenden Akten beitragen. Vereinfachung der Bearbeitung der betreffenden Akten beitragen.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Anlage zum Rundschreiben GPI 56 vom 12. April 2007 Anlage zum Rundschreiben GPI 56 vom 12. April 2007
Entsendungen und ähnliche Situationen Entsendungen und ähnliche Situationen
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Pour la consultation du tableau, voir image
(1) Finanzierung durch den Gewaltsinhaber (1) Finanzierung durch den Gewaltsinhaber
(2) Ausnahme zu (1) (2) Ausnahme zu (1)
(3) Rückversicherung durch den Gewaltsinhaber (3) Rückversicherung durch den Gewaltsinhaber
(4) Ausnahme zu (3) (4) Ausnahme zu (3)
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