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Omzendbrief GPI 56 betreffende de afhandeling van de arbeidsongevallen en de regeling van de burgerlijke aansprakelijkheid, de rechtshulp en de zaakschade in het raam van structurele detacheringen en soortgelijke toestanden van personeelsleden van de politiediensten. - Duitse vertaling | Circulaire GPI 56 concernant le traitement des accidents du travail et le règlement de la responsabilité civile, de l'assistance en justice et des dommages aux biens dans le cadre des détachements structurels et de situations similaires des membres du personnel des services de police. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
12 APRIL 2007. - Omzendbrief GPI 56 betreffende de afhandeling van de | 12 AVRIL 2007. - Circulaire GPI 56 concernant le traitement des |
arbeidsongevallen en de regeling van de burgerlijke aansprakelijkheid, | accidents du travail et le règlement de la responsabilité civile, de |
de rechtshulp en de zaakschade in het raam van structurele | l'assistance en justice et des dommages aux biens dans le cadre des |
detacheringen en soortgelijke toestanden van personeelsleden van de | détachements structurels et de situations similaires des membres du |
politiediensten. - Duitse vertaling | personnel des services de police. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
56 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 12 april 2007 | circulaire GPI 56 du Ministre de l'Intérieur du 12 avril 2007 |
betreffende de afhandeling van de arbeidsongevallen en de regeling van | concernant le traitement des accidents du travail et le règlement de |
de burgerlijke aansprakelijkheid, de rechtshulp en de zaakschade in | la responsabilité civile, de l'assistance en justice et des dommages |
aux biens dans le cadre des détachements structurels et de situations | |
het raam van structurele detacheringen en soortgelijke toestanden van | similaires des membres du personnel des services de police (Moniteur |
personeelsleden van de politiediensten (Belgisch Staatsblad van 4 mei | belge du 4 mai 2007). |
2007). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
12. APRIL 2007 - Rundschreiben GPI 56 über die Bearbeitung der | 12. APRIL 2007 - Rundschreiben GPI 56 über die Bearbeitung der |
Arbeitsunfälle und die Regelung der zivilrechtlichen Haftung, des | Arbeitsunfälle und die Regelung der zivilrechtlichen Haftung, des |
rechtlichen Beistands und des Sachschadens im Rahmen struktureller | rechtlichen Beistands und des Sachschadens im Rahmen struktureller |
Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher | Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher |
Situationen | Situationen |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei | An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
die Reform der Polizeidienste nimmt durch neue Strukturen und andere | die Reform der Polizeidienste nimmt durch neue Strukturen und andere |
Arbeitsweisen Gestalt an. Kerngedanke dabei ist die integrierte | Arbeitsweisen Gestalt an. Kerngedanke dabei ist die integrierte |
Funktionsweise der beiden Komponenten des belgischen Polizeimodells, | Funktionsweise der beiden Komponenten des belgischen Polizeimodells, |
nämlich der lokalen und der föderalen Polizei. | nämlich der lokalen und der föderalen Polizei. |
Der Königliche Erlass vom 26. März 2005 zur Regelung der strukturellen | Der Königliche Erlass vom 26. März 2005 zur Regelung der strukturellen |
Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher | Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher |
Situationen und zur Einführung verschiedener Massnahmen ist sicherlich | Situationen und zur Einführung verschiedener Massnahmen ist sicherlich |
in diesem Zusammenhang zu sehen. Mit diesem Erlass werden unter | in diesem Zusammenhang zu sehen. Mit diesem Erlass werden unter |
anderem die Finanzierung und der statutarische Stand der betroffenen | anderem die Finanzierung und der statutarische Stand der betroffenen |
Personalmitglieder geregelt. | Personalmitglieder geregelt. |
Jetzt, da vorerwähnter Erlass ergangen ist und das Einsatzkorps | Jetzt, da vorerwähnter Erlass ergangen ist und das Einsatzkorps |
bereits eine Zeit lang funktioniert, können eine Reihe anderer Aspekte | bereits eine Zeit lang funktioniert, können eine Reihe anderer Aspekte |
dieser heterogenen Funktionsmodalitäten, wie die Bearbeitung von | dieser heterogenen Funktionsmodalitäten, wie die Bearbeitung von |
Arbeitsunfällen und die Regelung der zivilrechtlichen Haftung, des | Arbeitsunfällen und die Regelung der zivilrechtlichen Haftung, des |
rechtlichen Beistands und des Sachschadens, näher erläutert werden. | rechtlichen Beistands und des Sachschadens, näher erläutert werden. |
Dies ist somit die Zielsetzung des vorliegenden Rundschreibens. In der | Dies ist somit die Zielsetzung des vorliegenden Rundschreibens. In der |
beiliegenden Übersichtstabelle wird nämlich pro Rechtslage angegeben, | beiliegenden Übersichtstabelle wird nämlich pro Rechtslage angegeben, |
wer für die Deckung der Arbeitsunfälle, der zivilrechtlichen Haftung, | wer für die Deckung der Arbeitsunfälle, der zivilrechtlichen Haftung, |
des rechtlichen Beistands und des Sachschadens aufkommt. | des rechtlichen Beistands und des Sachschadens aufkommt. |
Grundsätzlich geht es darum, dass diejenige Behörde, die finanziert | Grundsätzlich geht es darum, dass diejenige Behörde, die finanziert |
und die funktionelle Amtsgewalt über das "entsandte" Personalmitglied | und die funktionelle Amtsgewalt über das "entsandte" Personalmitglied |
ausübt, für diese Regelung der Arbeitsunfälle und der zivilrechtlichen | ausübt, für diese Regelung der Arbeitsunfälle und der zivilrechtlichen |
Haftung aufkommt. Folglich werden die diesbezüglichen | Haftung aufkommt. Folglich werden die diesbezüglichen |
Rechtsgrundbegriffe beachtet. | Rechtsgrundbegriffe beachtet. |
Zur Erleichterung des Verständnisses der Tabelle nehmen wir das | Zur Erleichterung des Verständnisses der Tabelle nehmen wir das |
Beispiel der strukturellen Entsendungen der lokalen Polizei und der | Beispiel der strukturellen Entsendungen der lokalen Polizei und der |
föderalen Polizei, und zwar aufgrund von Artikel 96 GIP. | föderalen Polizei, und zwar aufgrund von Artikel 96 GIP. |
In Zeile 3 der Tabelle ist Folgendes angegeben: | In Zeile 3 der Tabelle ist Folgendes angegeben: |
1. Die Finanzierung der Entsendung geht zu Lasten der Föderalbehörde. | 1. Die Finanzierung der Entsendung geht zu Lasten der Föderalbehörde. |
2. Die Föderalbehörde ist zudem verpflichtet, die Arbeitsunfälle zu | 2. Die Föderalbehörde ist zudem verpflichtet, die Arbeitsunfälle zu |
decken. Konkret bedeutet dies, dass die Arbeitsunfallerklärungen bei | decken. Konkret bedeutet dies, dass die Arbeitsunfallerklärungen bei |
der DGS/DSP/Arbeitsunfälle eingereicht werden müssen und dass die | der DGS/DSP/Arbeitsunfälle eingereicht werden müssen und dass die |
Föderalbehörde die Entschädigung des Arbeitsunfalls gemäss dem | Föderalbehörde die Entschädigung des Arbeitsunfalls gemäss dem |
Rundschreiben GPI 36 vom 26. März 2003 über die zeitweilige | Rundschreiben GPI 36 vom 26. März 2003 über die zeitweilige |
Arbeitsunfähigkeit, die bleibende Arbeitsunfähigkeit und die | Arbeitsunfähigkeit, die bleibende Arbeitsunfähigkeit und die |
Neuzuweisung infolge von Arbeitsunfällen sowie über die Rente, die im | Neuzuweisung infolge von Arbeitsunfällen sowie über die Rente, die im |
Fall eines tödlichen Arbeitsunfalls an die Rechtsnachfolger zu | Fall eines tödlichen Arbeitsunfalls an die Rechtsnachfolger zu |
entrichten ist, übernimmt. | entrichten ist, übernimmt. |
3. Schliesslich ist die Föderalbehörde ebenfalls für die | 3. Schliesslich ist die Föderalbehörde ebenfalls für die |
zivilrechtliche Haftung, den rechtlichen Beistand und die Übernahme | zivilrechtliche Haftung, den rechtlichen Beistand und die Übernahme |
des Sachschadens zuständig. Konkret setzt dies voraus, dass diese | des Sachschadens zuständig. Konkret setzt dies voraus, dass diese |
Akten von der Direktion des juristischen Dienstes, der Streitsachen | Akten von der Direktion des juristischen Dienstes, der Streitsachen |
und der Statuten der föderalen Polizei und vom Streitsachendienst | und der Statuten der föderalen Polizei und vom Streitsachendienst |
föderale Polizei der Direktion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik des | föderale Polizei der Direktion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik des |
FÖD Inneres bearbeitet werden und die Föderalbehörde die Entschädigung | FÖD Inneres bearbeitet werden und die Föderalbehörde die Entschädigung |
übernimmt. | übernimmt. |
Die gleiche Methodik gilt für die Entsandten in Anwendung des | Die gleiche Methodik gilt für die Entsandten in Anwendung des |
Rundschreibens GPI 39 vom 4. Juni 2004 über die Unterstützung eines | Rundschreibens GPI 39 vom 4. Juni 2004 über die Unterstützung eines |
lokalen Polizeikorps durch Personalmitglieder der föderalen Polizei | lokalen Polizeikorps durch Personalmitglieder der föderalen Polizei |
(Zeile 2 der Tabelle), jedoch werden in diesem Fall die Lasten | (Zeile 2 der Tabelle), jedoch werden in diesem Fall die Lasten |
(Finanzierung, Arbeitsunfälle, zivilrechtliche Haftung, rechtlicher | (Finanzierung, Arbeitsunfälle, zivilrechtliche Haftung, rechtlicher |
Beistand und Sachschaden) von der lokalen Polizei übernommen. | Beistand und Sachschaden) von der lokalen Polizei übernommen. |
Einige Rechtslagen weichen ein wenig vom allgemeinen Grundsatz der | Einige Rechtslagen weichen ein wenig vom allgemeinen Grundsatz der |
Finanzierung und der Amtsgewalt ab. | Finanzierung und der Amtsgewalt ab. |
Personalmitglieder, die dem Einsatzkorps angehören und die einer | Personalmitglieder, die dem Einsatzkorps angehören und die einer |
lokalen Polizeizone zur Verfügung gestellt sind, unterstehen der | lokalen Polizeizone zur Verfügung gestellt sind, unterstehen der |
Einsatzgewalt dieser lokalen Zone. Die föderale Polizei übernimmt die | Einsatzgewalt dieser lokalen Zone. Die föderale Polizei übernimmt die |
Finanzierung dieser Personalmitglieder, mit Ausnahme der - aufgrund | Finanzierung dieser Personalmitglieder, mit Ausnahme der - aufgrund |
einer monatlichen Pauschale berechneten - Vergütungen für Überstunden, | einer monatlichen Pauschale berechneten - Vergütungen für Überstunden, |
Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit an Feiertagen. Etwaige | Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit an Feiertagen. Etwaige |
Arbeitsunfälle werden jedoch von der lokalen Polizeizone gedeckt und | Arbeitsunfälle werden jedoch von der lokalen Polizeizone gedeckt und |
bearbeitet; Gleiches gilt für die zivilrechtliche Haftung, den | bearbeitet; Gleiches gilt für die zivilrechtliche Haftung, den |
Sachschaden und den rechtlichen Beistand. | Sachschaden und den rechtlichen Beistand. |
Personalmitglieder des Einsatzkorps, die bei den Dircos bestellt sind, | Personalmitglieder des Einsatzkorps, die bei den Dircos bestellt sind, |
werden der lokalen Polizei oder den Einheiten und Diensten der | werden der lokalen Polizei oder den Einheiten und Diensten der |
föderalen Polizei zur Verfügung gestellt und unterstehen der | föderalen Polizei zur Verfügung gestellt und unterstehen der |
Einsatzgewalt der Behörde des Korps beziehungsweise des Dienstes, für | Einsatzgewalt der Behörde des Korps beziehungsweise des Dienstes, für |
das beziehungsweise den sie einen Auftrag ausführen. Die Finanzierung | das beziehungsweise den sie einen Auftrag ausführen. Die Finanzierung |
dieser Personalmitglieder bleibt zu Lasten der föderalen Polizei, mit | dieser Personalmitglieder bleibt zu Lasten der föderalen Polizei, mit |
Ausnahme der - aufgrund einer monatlichen Pauschale berechneten - | Ausnahme der - aufgrund einer monatlichen Pauschale berechneten - |
Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit | Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit |
an Feiertagen für Aufträge, die ausschliesslich für eine Zone | an Feiertagen für Aufträge, die ausschliesslich für eine Zone |
ausgeführt werden. Die föderale Polizei ist jedoch in all diesen | ausgeführt werden. Die föderale Polizei ist jedoch in all diesen |
Fällen mit der Deckung der Arbeitsunfälle, der zivilrechtlichen | Fällen mit der Deckung der Arbeitsunfälle, der zivilrechtlichen |
Haftung, des rechtlichen Beistands und des Sachschadens beauftragt. | Haftung, des rechtlichen Beistands und des Sachschadens beauftragt. |
Ein anderes Beispiel betrifft die Personalmitglieder, die einen | Ein anderes Beispiel betrifft die Personalmitglieder, die einen |
Auftrag im Rahmen der Zurverfügungstellung oder der belastbaren | Auftrag im Rahmen der Zurverfügungstellung oder der belastbaren |
Kapazität ausführen (Zeilen 4 und 5 der Tabelle). Diese | Kapazität ausführen (Zeilen 4 und 5 der Tabelle). Diese |
Personalmitglieder unterstehen zeitweilig, für diesen spezifischen | Personalmitglieder unterstehen zeitweilig, für diesen spezifischen |
Auftrag, der Gewalt der Zone beziehungsweise des Dienstes, wo sie den | Auftrag, der Gewalt der Zone beziehungsweise des Dienstes, wo sie den |
Auftrag ausführen; ihre gewöhnliche Arbeitsstätte bleibt jedoch das | Auftrag ausführen; ihre gewöhnliche Arbeitsstätte bleibt jedoch das |
ursprüngliche Korps, das ebenfalls für die Finanzierung haftet. In | ursprüngliche Korps, das ebenfalls für die Finanzierung haftet. In |
diesen Fällen kommt deshalb das ursprüngliche Korps, je nach Fall der | diesen Fällen kommt deshalb das ursprüngliche Korps, je nach Fall der |
föderalen oder der lokalen Polizei, für die Deckung der | föderalen oder der lokalen Polizei, für die Deckung der |
Arbeitsunfälle, der zivilrechtlichen Haftung, des Sachschadens und des | Arbeitsunfälle, der zivilrechtlichen Haftung, des Sachschadens und des |
rechtlichen Beistands auf. | rechtlichen Beistands auf. |
Für Personalmitglieder, die aus einer lokalen Polizeizone in einen | Für Personalmitglieder, die aus einer lokalen Polizeizone in einen |
Informationsknotenpunkt des Bezirks entsandt worden sind (siehe Zeile | Informationsknotenpunkt des Bezirks entsandt worden sind (siehe Zeile |
7f ), bleiben die Bestandteile der Besoldung, bis auf einen Teil | 7f ), bleiben die Bestandteile der Besoldung, bis auf einen Teil |
einiger Entschädigungen, zu Lasten der Polizeizone, aus der diese | einiger Entschädigungen, zu Lasten der Polizeizone, aus der diese |
Personalmitglieder entsandt wurden. Diese Polizeizone bleibt ebenfalls | Personalmitglieder entsandt wurden. Diese Polizeizone bleibt ebenfalls |
verpflichtet, die sich aus einem Arbeitsunfall ergebende Entschädigung | verpflichtet, die sich aus einem Arbeitsunfall ergebende Entschädigung |
zu übernehmen, und sie bleibt zivilrechtlich haftbar für den Schaden, | zu übernehmen, und sie bleibt zivilrechtlich haftbar für den Schaden, |
den diese Personalmitglieder bei der Ausübung ihres Amtes verursachen. | den diese Personalmitglieder bei der Ausübung ihres Amtes verursachen. |
Die Finanzierung der in einen Informationsknotenpunkt des Bezirks | Die Finanzierung der in einen Informationsknotenpunkt des Bezirks |
entsandten Personalmitglieder der lokalen Polizei (siehe Zeile 7g) | entsandten Personalmitglieder der lokalen Polizei (siehe Zeile 7g) |
geht zu Lasten der föderalen Polizei. Daher ist es auch die föderale | geht zu Lasten der föderalen Polizei. Daher ist es auch die föderale |
Polizei, die die Entschädigung übernimmt, die sich aus einem | Polizei, die die Entschädigung übernimmt, die sich aus einem |
Arbeitsunfall ergibt, und die für den Schaden, der von diesen | Arbeitsunfall ergibt, und die für den Schaden, der von diesen |
Personalmitgliedern bei der Ausübung ihres Amtes verursacht wird, | Personalmitgliedern bei der Ausübung ihres Amtes verursacht wird, |
zivilrechtlich haftbar ist. | zivilrechtlich haftbar ist. |
Ausgehend von Vorstehendem kann für andere Rechtslagen mit Hilfe der | Ausgehend von Vorstehendem kann für andere Rechtslagen mit Hilfe der |
Tabelle in der Anlage festgestellt werden, welche Behörde für die | Tabelle in der Anlage festgestellt werden, welche Behörde für die |
Bearbeitung der Akten in Bezug auf die Regelung der Arbeitsunfälle, | Bearbeitung der Akten in Bezug auf die Regelung der Arbeitsunfälle, |
der zivilrechtlichen Haftung, des Sachschadens und des rechtlichen | der zivilrechtlichen Haftung, des Sachschadens und des rechtlichen |
Beistands zuständig ist. | Beistands zuständig ist. |
Mögen diese Erläuterungen zu mehr Transparenz und zu einer | Mögen diese Erläuterungen zu mehr Transparenz und zu einer |
Vereinfachung der Bearbeitung der betreffenden Akten beitragen. | Vereinfachung der Bearbeitung der betreffenden Akten beitragen. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Anlage zum Rundschreiben GPI 56 vom 12. April 2007 | Anlage zum Rundschreiben GPI 56 vom 12. April 2007 |
Entsendungen und ähnliche Situationen | Entsendungen und ähnliche Situationen |
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |
(1) Finanzierung durch den Gewaltsinhaber | (1) Finanzierung durch den Gewaltsinhaber |
(2) Ausnahme zu (1) | (2) Ausnahme zu (1) |
(3) Rückversicherung durch den Gewaltsinhaber | (3) Rückversicherung durch den Gewaltsinhaber |
(4) Ausnahme zu (3) | (4) Ausnahme zu (3) |