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Meertalige weergave van Omzendbrief van 11/07/2002
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Omzendbrief GPI 24 betreffende de uitbetaling van de Copernicuspremie aan bepaalde leden van het administratief en logistiek kader van de geïntegreerde politie. - Duitse vertaling Circulaire GPI 24 concernant le paiement de la Prime Copernic à certains membres du cadre administratif et logistique de la police intégrée. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
11 JULI 2002. - Omzendbrief GPI 24 betreffende de uitbetaling van de 11 JUILLET 2002. - Circulaire GPI 24 concernant le paiement de la
Copernicuspremie aan bepaalde leden van het administratief en Prime Copernic à certains membres du cadre administratif et logistique
logistiek kader van de geïntegreerde politie. - Duitse vertaling de la police intégrée. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
24 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 11 juli 2002 betreffende circulaire GPI 24 du Ministre de l'Intérieur du 11 juillet 2002
de uitbetaling van de Copernicuspremie aan bepaalde leden van het concernant le paiement de la Prime Copernic à certains membres du
administratief en logistiek kader van de geïntegreerde politie cadre administratif et logistique de la police intégrée (Moniteur
(Belgisch Staatsblad van 16 juli 2002), opgemaakt door de Centrale belge du 16 juillet 2002), établie par le Service central de
dienst voor Duitse vertaling van het traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. Malmedy.
MINISTERIUM DER INNERN MINISTERIUM DER INNERN
11. JULI 2002 - Rundschreiben GPI 24 über die Auszahlung der 11. JULI 2002 - Rundschreiben GPI 24 über die Auszahlung der
Kopernikus-Prämie an bestimmte Personalmitglieder des Verwaltungs- und Kopernikus-Prämie an bestimmte Personalmitglieder des Verwaltungs- und
Logistikkaders der integrierten Polizei Logistikkaders der integrierten Polizei
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
Sehr geehrte Frau Korpschef, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschef, sehr geehrter Herr Korpschef,
am 28. Juni 2002 ist beschlossen worden, 2002 auch den am 28. Juni 2002 ist beschlossen worden, 2002 auch den
Personalmitgliedern des Verwaltungs- und Logistikkaders der auf zwei Personalmitgliedern des Verwaltungs- und Logistikkaders der auf zwei
Ebenen integrierten Polizei die Kopernikus-Prämie auszuzahlen. Die Ebenen integrierten Polizei die Kopernikus-Prämie auszuzahlen. Die
dafür in Betracht kommenden Personalmitglieder, ob sie sich nun für dafür in Betracht kommenden Personalmitglieder, ob sie sich nun für
das neue Statut entschieden haben oder nicht, gehören entweder den das neue Statut entschieden haben oder nicht, gehören entweder den
Stufen C und D dieses Kaders an oder sie besitzen ein Diplom, das den Stufen C und D dieses Kaders an oder sie besitzen ein Diplom, das den
Stufen 4, 3 und 2 des föderalen öffentlichen Dienstes gleichgesetzt Stufen 4, 3 und 2 des föderalen öffentlichen Dienstes gleichgesetzt
ist. ist.
Dennoch wird den Militärpersonen und den zur Gendarmerie bzw. Dennoch wird den Militärpersonen und den zur Gendarmerie bzw.
föderalen Polizei versetzten Militärpersonen, die die Beibehaltung föderalen Polizei versetzten Militärpersonen, die die Beibehaltung
ihrer ursprünglichen Rechtsstellung gewählt haben, diese Prämie zu dem ihrer ursprünglichen Rechtsstellung gewählt haben, diese Prämie zu dem
Satz gewährt werden, der für die Personalmitglieder der Streitkräfte Satz gewährt werden, der für die Personalmitglieder der Streitkräfte
vorgesehen ist. vorgesehen ist.
Mit vorliegendem Rundschreiben erteile ich der föderalen Polizei und Mit vorliegendem Rundschreiben erteile ich der föderalen Polizei und
den lokalen Polizeizonen die Erlaubnis, den Personalmitgliedern des den lokalen Polizeizonen die Erlaubnis, den Personalmitgliedern des
Verwaltungs- und Logistikkaders der Stufen C und D die Verwaltungs- und Logistikkaders der Stufen C und D die
Kopernikus-Prämie gemäss den Rundschreiben Nr. 521 und Nr. 521bis des Kopernikus-Prämie gemäss den Rundschreiben Nr. 521 und Nr. 521bis des
Ministers des Öffentlichen Dienstes (veröffentlicht im Belgischen Ministers des Öffentlichen Dienstes (veröffentlicht im Belgischen
Staatsblatt vom 11. Mai 2002 bzw. 27. Juni 2002) auszuzahlen. Staatsblatt vom 11. Mai 2002 bzw. 27. Juni 2002) auszuzahlen.
Zurzeit werden Massnahmen getroffen, um den Verordnungstext, mit dem Zurzeit werden Massnahmen getroffen, um den Verordnungstext, mit dem
diese Prämie den betroffenen Personalmitgliedern gewährt wird, diese Prämie den betroffenen Personalmitgliedern gewährt wird,
schnellstmöglich zu veröffentlichen. In Erwartung dieses schnellstmöglich zu veröffentlichen. In Erwartung dieses
Verordnungstextes verweise ich für die Berechnung der Prämie auf den Verordnungstextes verweise ich für die Berechnung der Prämie auf den
Berechnungsmodus und die Gewährungsbedingungen, wie sie in den Berechnungsmodus und die Gewährungsbedingungen, wie sie in den
Rundschreiben Nr. 521 (Punkte 2, 3 und 5) und Nr. 521bis des Ministers Rundschreiben Nr. 521 (Punkte 2, 3 und 5) und Nr. 521bis des Ministers
des Öffentlichen Dienstes dargelegt sind. des Öffentlichen Dienstes dargelegt sind.
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.
Des Weiteren bitte ich sie, den Polizeizonen sowie den Gemeinden, Des Weiteren bitte ich sie, den Polizeizonen sowie den Gemeinden,
deren lokales Polizeikorps noch nicht eingerichtet ist, das deren lokales Polizeikorps noch nicht eingerichtet ist, das
vorliegende Rundschreiben zukommen zu lassen. vorliegende Rundschreiben zukommen zu lassen.
Der Minister Der Minister
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
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