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Meertalige weergave van Omzendbrief van 10/09/2001
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Omzendbrief GPI 10 Baremische loopbaan. - Voortgezette opleiding Duitse vertaling Circulaire GPI 10 Carrière barémique. - Formation continuée Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN MINISTERE DE L'INTERIEUR
10 SEPTEMBER 2001. - Omzendbrief GPI 10 Baremische loopbaan. - 10 SEPTEMBRE 2001. - Circulaire GPI 10 Carrière barémique. - Formation
Voortgezette opleiding Duitse vertaling continuée Traduction allemande
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
10 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 10 september 2001 circulaire GPI 10 du Ministre de l'Intérieur du 10 septembre 2001
betreffende de baremische loopbaan - Voortgezette opleiding (Belgisch relative à la carrière barémique - Formation continuée (Moniteur belge
Staatsblad van 27 oktober 2001), opgemaakt door de Centrale Dienst du 27 octobre 2001), établie par le Service central de traduction
voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
10. SEPTEMBER 2001 - Rundschreiben GPI 10 - Gehaltstabellenlaufbahn - 10. SEPTEMBER 2001 - Rundschreiben GPI 10 - Gehaltstabellenlaufbahn -
Fortbildung Fortbildung
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die
Gemeindepolizei Gemeindepolizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrte Frau Gouverneurin,
Sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in mehreren Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 in mehreren Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001
zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste
(RSPol) wird vorgesehen, dass die Anwendung der (RSPol) wird vorgesehen, dass die Anwendung der
Gehaltstabellenlaufbahn von einer Anzahl Bedingungen abhängt, darunter Gehaltstabellenlaufbahn von einer Anzahl Bedingungen abhängt, darunter
die Teilnahme an der vom König bestimmten Fortbildung. die Teilnahme an der vom König bestimmten Fortbildung.
Die Gehaltstabellenlaufbahn wird seit dem 1. April 2001 angewandt, Die Gehaltstabellenlaufbahn wird seit dem 1. April 2001 angewandt,
während besagte Fortbildung noch nicht verordnungsrechtlich festgelegt während besagte Fortbildung noch nicht verordnungsrechtlich festgelegt
worden ist. Die Personalmitglieder sind daher beim besten Willen nicht worden ist. Die Personalmitglieder sind daher beim besten Willen nicht
in der Lage, diese Bedingung zu erfüllen. in der Lage, diese Bedingung zu erfüllen.
Deshalb bin ich der Meinung, dass in dieser Situation trotzdem eine Deshalb bin ich der Meinung, dass in dieser Situation trotzdem eine
höhere Gehaltstabelle zugeteilt werden kann, sofern die anderen höhere Gehaltstabelle zugeteilt werden kann, sofern die anderen
Bedingungen erfüllt sind. Bedingungen erfüllt sind.
Vorangehendes wird in einem Königlichen Erlass festgelegt werden Vorangehendes wird in einem Königlichen Erlass festgelegt werden
(Übergangsbestimmungen des Königlichen Erlasses in Bezug auf die (Übergangsbestimmungen des Königlichen Erlasses in Bezug auf die
Grundausbildungen). Grundausbildungen).
Im Entwurf des Ministeriellen Erlasses (AEPol) zur Ausführung Im Entwurf des Ministeriellen Erlasses (AEPol) zur Ausführung
bestimmter Bestimmungen des RSPol wird vorgesehen, dass je nach Fall bestimmter Bestimmungen des RSPol wird vorgesehen, dass je nach Fall
der Generaldirektor der Generaldirektion des Personals oder der der Generaldirektor der Generaldirektion des Personals oder der
Korpschef der Ernennungsbehörde mindestens alle drei Monate die Korpschef der Ernennungsbehörde mindestens alle drei Monate die
Bewerber vorschlägt, die für die Zuteilung der höheren Gehaltstabelle Bewerber vorschlägt, die für die Zuteilung der höheren Gehaltstabelle
im Rahmen der Gehaltstabellenlaufbahn in Frage kommen. im Rahmen der Gehaltstabellenlaufbahn in Frage kommen.
Damit eine einheitliche Anwendung möglich ist, sollten in jedem Damit eine einheitliche Anwendung möglich ist, sollten in jedem
Polizeikorps diese Vorschläge der Ernennungsbehörde jedes Vierteljahr Polizeikorps diese Vorschläge der Ernennungsbehörde jedes Vierteljahr
vorgelegt werden, das heisst jedes Jahr am 1. Januar, 1. April, 1. vorgelegt werden, das heisst jedes Jahr am 1. Januar, 1. April, 1.
Juli und 1. Oktober. Juli und 1. Oktober.
Dies schliesst nicht aus, dass das Personalmitglied die höhere Dies schliesst nicht aus, dass das Personalmitglied die höhere
Gehaltstabelle erhält, sobald es die Bedingungen erfüllt. Die Gehaltstabelle erhält, sobald es die Bedingungen erfüllt. Die
Zuteilung dieser Gehaltstabelle durch die Ernennungsbehörde wird also Zuteilung dieser Gehaltstabelle durch die Ernennungsbehörde wird also
gegebenenfalls mit dem Datum wirksam, an dem das Personalmitglied das gegebenenfalls mit dem Datum wirksam, an dem das Personalmitglied das
erforderliche Dienstalter in der Gehaltstabelle erreicht hat. In erforderliche Dienstalter in der Gehaltstabelle erreicht hat. In
diesem Rahmen mache ich Sie auf Artikel XI.II.13 § 3 des RSPol diesem Rahmen mache ich Sie auf Artikel XI.II.13 § 3 des RSPol
aufmerksam, laut dem jede Änderung der Lage eines Personalmitglieds, aufmerksam, laut dem jede Änderung der Lage eines Personalmitglieds,
die nicht am ersten Tag des Monats eintritt und die die Zuteilung die nicht am ersten Tag des Monats eintritt und die die Zuteilung
einer anderen Gehaltstabelle bewirkt, erst mit dem ersten Tag des einer anderen Gehaltstabelle bewirkt, erst mit dem ersten Tag des
darauffolgenden Monats wirksam wird. darauffolgenden Monats wirksam wird.
In Bezug auf die Bewertung verweise ich auf die Artikel XII.VII.1 bis In Bezug auf die Bewertung verweise ich auf die Artikel XII.VII.1 bis
einschliesslich XII.VII.7 und XIII.II.1 Absatz 1 Nr. 1 des RSPol. einschliesslich XII.VII.7 und XIII.II.1 Absatz 1 Nr. 1 des RSPol.
Der Herr Vorsitzende des Ständigen Ausschusses der Gemeindepolizei Der Herr Vorsitzende des Ständigen Ausschusses der Gemeindepolizei
wird gebeten, die Korpschefs hiervon in Kenntnis zu setzen. wird gebeten, die Korpschefs hiervon in Kenntnis zu setzen.
Der Minister des Innern, Der Minister des Innern,
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
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