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| Omzendbrief. - Educatief verlof voor vrijwillige brandweerlieden. - Prestatievergoeding. - Duitse vertaling | Circulaire. - Congé-éducation pour pompiers volontaires. - Indemnité de prestation. - Traduction allemande |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
| 10 NOVEMBER 2016. - Omzendbrief. - Educatief verlof voor vrijwillige | 10 NOVEMBRE 2016. - Circulaire. - Congé-éducation pour pompiers |
| brandweerlieden. - Prestatievergoeding. - Duitse vertaling | volontaires. - Indemnité de prestation. - Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| de Minister van Veiligheid en Binnenlandse Zaken van 10 november 2016 | circulaire du Ministre de la Sécurité et de l'Intérieur du 10 novembre |
| angaande het educatief verlof voor vrijwillige brandweerlieden en de | 2016 relative au congé-éducation pour pompiers volontaires et à |
| Prestatievergoeding (Belgisch Staatsblad van 8 december 2016). | l'indemnité de prestation (Moniteur belge du 8 décembre 2016). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 10. NOVEMBER 2016 - Rundschreiben - Bildungsurlaub für freiwillige | 10. NOVEMBER 2016 - Rundschreiben - Bildungsurlaub für freiwillige |
| Feuerwehrleute Leistungsvergütung | Feuerwehrleute Leistungsvergütung |
| Vorliegendes Rundschreiben ist für die zuständigen Behörden der | Vorliegendes Rundschreiben ist für die zuständigen Behörden der |
| Hilfeleistungszonen bestimmt. | Hilfeleistungszonen bestimmt. |
| Die Zulassungskommission der Flämischen Region und die | Die Zulassungskommission der Flämischen Region und die |
| Zulassungskommission der Wallonischen Region haben bestimmte | Zulassungskommission der Wallonischen Region haben bestimmte |
| Feuerwehrausbildungen als Berufsausbildungen anerkannt, die für den | Feuerwehrausbildungen als Berufsausbildungen anerkannt, die für den |
| bezahlten Bildungsurlaub berücksichtigt werden. | bezahlten Bildungsurlaub berücksichtigt werden. |
| Bezahlter Bildungsurlaub ist ein Urlaub, auf den Arbeitnehmer des | Bezahlter Bildungsurlaub ist ein Urlaub, auf den Arbeitnehmer des |
| Privatsektors Anspruch haben, um an anerkannten Ausbildungen | Privatsektors Anspruch haben, um an anerkannten Ausbildungen |
| teilzunehmen und mit Lohnfortzahlung der Arbeit fernzubleiben. | teilzunehmen und mit Lohnfortzahlung der Arbeit fernzubleiben. |
| 1. Anerkannte Ausbildungen: | 1. Anerkannte Ausbildungen: |
| Es handelt sich um folgende Ausbildungen (1): | Es handelt sich um folgende Ausbildungen (1): |
| Flämische Region | Flämische Region |
| Wallonische Region | Wallonische Region |
| Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 1, Modul 2, 3 und 6 | Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 1, Modul 2, 3 und 6 |
| 100 St. | 100 St. |
| Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 1, Modul 2 und 3 | Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 1, Modul 2 und 3 |
| 88 St. | 88 St. |
| Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 2, Modul 7 und 9 | Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 2, Modul 7 und 9 |
| 35 St. | 35 St. |
| Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 2, Modul 7 und 9 | Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 2, Modul 7 und 9 |
| 35 St. | 35 St. |
| Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 2, Modul 8 | Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 2, Modul 8 |
| 41 St. | 41 St. |
| Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 2, Modul 8 | Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 2, Modul 8 |
| 41 St. | 41 St. |
| Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 2, Modul 10 und 11 | Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 2, Modul 10 und 11 |
| 36 St. | 36 St. |
| Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 1, Modul 6 und Teil 2, Modul 10 und 11 | Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 1, Modul 6 und Teil 2, Modul 10 und 11 |
| 48 St. | 48 St. |
| Kursus Sergeant (M01) Teil 1, Modul 1, 2, 3, 4 und 5 | Kursus Sergeant (M01) Teil 1, Modul 1, 2, 3, 4 und 5 |
| 118 St. | 118 St. |
| Kursus Sergeant (M01) Teil 1, Modul 1, 2, 3, 4 und 5 | Kursus Sergeant (M01) Teil 1, Modul 1, 2, 3, 4 und 5 |
| 118 St. | 118 St. |
| Kursus Sergeant (M01) Teil 2, PREV 1 | Kursus Sergeant (M01) Teil 2, PREV 1 |
| 40 St. | 40 St. |
| Kursus Sergeant (M01) Teil 2, PREV 1 | Kursus Sergeant (M01) Teil 2, PREV 1 |
| 40 St. | 40 St. |
| Kursus Sergeant (M01) Teil 2, FOROP 1 | Kursus Sergeant (M01) Teil 2, FOROP 1 |
| 40 St. | 40 St. |
| Kursus Sergeant (M01) Teil 2, FOROP 1 | Kursus Sergeant (M01) Teil 2, FOROP 1 |
| 40 St. | 40 St. |
| Kursus Kapitän (OFF2) Teil 2, PREV 2 | Kursus Kapitän (OFF2) Teil 2, PREV 2 |
| 80 St. | 80 St. |
| Kursus Kapitän (OFF2) Teil 2, PREV 2 | Kursus Kapitän (OFF2) Teil 2, PREV 2 |
| 80 St. | 80 St. |
| In beiden Regionen geht es um die gleichen Ausbildungen. Sie sind | In beiden Regionen geht es um die gleichen Ausbildungen. Sie sind |
| allerdings pro Paket anerkannt worden, wie in vorstehender Tabelle | allerdings pro Paket anerkannt worden, wie in vorstehender Tabelle |
| angegeben. Zwei Pakete (das erste und das vierte) sind von einer | angegeben. Zwei Pakete (das erste und das vierte) sind von einer |
| Region zur anderen verschieden. | Region zur anderen verschieden. |
| In der Flämischen Region sind diese Ausbildungen mit Wirkung vom 12. | In der Flämischen Region sind diese Ausbildungen mit Wirkung vom 12. |
| April 2016 für einen Zeitraum von einem Jahr anerkannt worden. | April 2016 für einen Zeitraum von einem Jahr anerkannt worden. |
| In der Wallonischen Region sind diese Ausbildungen mit Wirkung vom 1. | In der Wallonischen Region sind diese Ausbildungen mit Wirkung vom 1. |
| August 2016 für einen Zeitraum von einem Jahr anerkannt worden. | August 2016 für einen Zeitraum von einem Jahr anerkannt worden. |
| Der Ort der Niederlassung des Unternehmens, in dem die Feuerwehrleute | Der Ort der Niederlassung des Unternehmens, in dem die Feuerwehrleute |
| ihre hauptberufliche Tätigkeit ausüben, bestimmt, welche Region | ihre hauptberufliche Tätigkeit ausüben, bestimmt, welche Region |
| zuständig ist. | zuständig ist. |
| Die Hilfeleistungszonen werden mit freiwilligen Feuerwehrleuten | Die Hilfeleistungszonen werden mit freiwilligen Feuerwehrleuten |
| konfrontiert, die im Rahmen ihrer hauptberuflichen Tätigkeit im | konfrontiert, die im Rahmen ihrer hauptberuflichen Tätigkeit im |
| Privatsektor in den Genuss eines bezahlten Bildungsurlaubs kommen, um | Privatsektor in den Genuss eines bezahlten Bildungsurlaubs kommen, um |
| an den oben erwähnten anerkannten Feuerwehrausbildungen teilzunehmen. | an den oben erwähnten anerkannten Feuerwehrausbildungen teilzunehmen. |
| Ich möchte Sie auf folgende wichtige Punkte hinweisen: | Ich möchte Sie auf folgende wichtige Punkte hinweisen: |
| 2. Anweisungen für die Zonen in Bezug auf die Ausbildungen, für die | 2. Anweisungen für die Zonen in Bezug auf die Ausbildungen, für die |
| freiwillige Feuerwehrleute in den Genuss eines bezahlten | freiwillige Feuerwehrleute in den Genuss eines bezahlten |
| Bildungsurlaubs im Rahmen ihrer hauptberuflichen Tätigkeit kommen. | Bildungsurlaubs im Rahmen ihrer hauptberuflichen Tätigkeit kommen. |
| Die Teilnahme an einer Feuerwehrausbildung muss immer bei dem | Die Teilnahme an einer Feuerwehrausbildung muss immer bei dem |
| Zonenkommandanten oder seinem Beauftragten beantragt werden (2). | Zonenkommandanten oder seinem Beauftragten beantragt werden (2). |
| Freiwillige Feuerwehrleute, die Anspruch auf Bildungsurlaub haben, | Freiwillige Feuerwehrleute, die Anspruch auf Bildungsurlaub haben, |
| müssen im Antrag angeben, dass sie darauf Anspruch haben. | müssen im Antrag angeben, dass sie darauf Anspruch haben. |
| Gegebenenfalls kann die Zone das Formular für den Antrag auf | Gegebenenfalls kann die Zone das Formular für den Antrag auf |
| Ausbildung entsprechend anpassen. | Ausbildung entsprechend anpassen. |
| Die Zone übernimmt die Einschreibegebühren für diese Ausbildungen, wie | Die Zone übernimmt die Einschreibegebühren für diese Ausbildungen, wie |
| für alle anderen Mitglieder des Einsatzpersonals. | für alle anderen Mitglieder des Einsatzpersonals. |
| Freiwilligen Feuerwehrleuten wird für die tatsächlich besuchten | Freiwilligen Feuerwehrleuten wird für die tatsächlich besuchten |
| Unterrichtsstunden der Lohn vom Arbeitgeber fortgezahlt. Um zu | Unterrichtsstunden der Lohn vom Arbeitgeber fortgezahlt. Um zu |
| verhindern, dass die Betreffenden für diese Stunden doppelt bezahlt | verhindern, dass die Betreffenden für diese Stunden doppelt bezahlt |
| werden, wird die Zone keine Leistungsvergütung für die tatsächlich | werden, wird die Zone keine Leistungsvergütung für die tatsächlich |
| besuchten Unterrichtsstunden zahlen. | besuchten Unterrichtsstunden zahlen. |
| Die freiwilligen Feuerwehrleute übermitteln der Zone eine Kopie der | Die freiwilligen Feuerwehrleute übermitteln der Zone eine Kopie der |
| Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einschreibung für den | Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einschreibung für den |
| Bildungsurlaub und eine Kopie der Regelmäßigkeitsbescheinigung (3), | Bildungsurlaub und eine Kopie der Regelmäßigkeitsbescheinigung (3), |
| auf deren Grundlage die Zone die Anzahl tatsächlich besuchter | auf deren Grundlage die Zone die Anzahl tatsächlich besuchter |
| Unterrichtsstunden festlegen kann. Nur für diese Stunden kommen sie in | Unterrichtsstunden festlegen kann. Nur für diese Stunden kommen sie in |
| den Genuss des Bildungsurlaubs. | den Genuss des Bildungsurlaubs. |
| 3. Arbeitsunfälle während der Ausbildung | 3. Arbeitsunfälle während der Ausbildung |
| Der Arbeitsvertrag zwischen dem Personalmitglied und dem | Der Arbeitsvertrag zwischen dem Personalmitglied und dem |
| Hauptarbeitgeber wird während des Bildungsurlaubs ausgesetzt. Dies | Hauptarbeitgeber wird während des Bildungsurlaubs ausgesetzt. Dies |
| bedeutet unter anderem, dass bei einem anerkannten Arbeitsunfall | bedeutet unter anderem, dass bei einem anerkannten Arbeitsunfall |
| während der Ausbildung die Arbeitsunfallversicherung der Zone | während der Ausbildung die Arbeitsunfallversicherung der Zone |
| herangezogen wird. Die Ausbildung wird nämlich vom Zonenkommandanten | herangezogen wird. Die Ausbildung wird nämlich vom Zonenkommandanten |
| oder seinem Beauftragten erlaubt und kann demnach als zugelassener | oder seinem Beauftragten erlaubt und kann demnach als zugelassener |
| Auftrag für Rechnung der Zone angesehen werden. | Auftrag für Rechnung der Zone angesehen werden. |
| 4. Region Brüssel-Hauptstadt | 4. Region Brüssel-Hauptstadt |
| Für freiwillige Feuerwehrleute, die hauptberuflich in einem in der | Für freiwillige Feuerwehrleute, die hauptberuflich in einem in der |
| Region Brüssel-Hauptstadt gelegenen Unternehmen tätig sind, gibt es | Region Brüssel-Hauptstadt gelegenen Unternehmen tätig sind, gibt es |
| noch keinen anerkannten Bildungsurlaub für Feuerwehrausbildungen. | noch keinen anerkannten Bildungsurlaub für Feuerwehrausbildungen. |
| Demnächst soll aber ein ähnlicher Antrag auf Anerkennung der oben | Demnächst soll aber ein ähnlicher Antrag auf Anerkennung der oben |
| erwähnten Ausbildungen für den Bildungsurlaub bei der Region | erwähnten Ausbildungen für den Bildungsurlaub bei der Region |
| eingereicht werden. Sobald eine solche Regelung für die Region | eingereicht werden. Sobald eine solche Regelung für die Region |
| Brüssel-Hauptstadt anwendbar ist, wird vorliegendes Rundschreiben | Brüssel-Hauptstadt anwendbar ist, wird vorliegendes Rundschreiben |
| angepasst. | angepasst. |
| 5. Fragen zu der Anwendung des eigentlichen Bildungsurlaubs | 5. Fragen zu der Anwendung des eigentlichen Bildungsurlaubs |
| Für Fragen und Informationen über die Anwendung des eigentlichen | Für Fragen und Informationen über die Anwendung des eigentlichen |
| Bildungsurlaubs verweise ich Sie auf: | Bildungsurlaubs verweise ich Sie auf: |
| -den Dienst Bezahlter Bildungsurlaub der Flämischen Region und die | -den Dienst Bezahlter Bildungsurlaub der Flämischen Region und die |
| Website http://www.werk.be/online-diensten/betaald-educatief-verlof, | Website http://www.werk.be/online-diensten/betaald-educatief-verlof, |
| - den Öffentlichen Dienst der Wallonie, Abteilung Berufsbildung und | - den Öffentlichen Dienst der Wallonie, Abteilung Berufsbildung und |
| Arbeitsbeschaffung der Wallonischen Region und die Website | Arbeitsbeschaffung der Wallonischen Region und die Website |
| http://emploi.wallonie.be/home/formation/conge-educationpaye.html. | http://emploi.wallonie.be/home/formation/conge-educationpaye.html. |
| J. JAMBON, | J. JAMBON, |
| Minister der Sicherheit und des Innern | Minister der Sicherheit und des Innern |
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| Fußnoten | Fußnoten |
| 1. Siehe Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 18. November 2015 über | 1. Siehe Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 18. November 2015 über |
| die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste und zur | die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste und zur |
| Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse. | Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse. |
| 2. Wie vorgesehen in Artikel 151 des Königlichen Erlasses vom 19. | 2. Wie vorgesehen in Artikel 151 des Königlichen Erlasses vom 19. |
| April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der | April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der |
| Hilfeleistungszonen und in Artikel 37 des Königlichen Erlasses vom 18. | Hilfeleistungszonen und in Artikel 37 des Königlichen Erlasses vom 18. |
| November 2015 über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen | November 2015 über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen |
| Hilfsdienste und zur Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse. | Hilfsdienste und zur Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse. |
| 3. Diese Dokumente sind beim Ausbildungszentrum für die zivile | 3. Diese Dokumente sind beim Ausbildungszentrum für die zivile |
| Sicherheit erhältlich. | Sicherheit erhältlich. |