Etaamb.openjustice.be
Meertalige weergave van Omzendbrief van 10/12/2009
← Terug naar "Ministeriële omzendbrief betreffende de wet van 21 maart 2007 tot regeling van de plaatsing en het gebruik van bewakingscamera's, zoals gewijzigd door de wet van 12 november 2009. - Duitse vertaling "
Ministeriële omzendbrief betreffende de wet van 21 maart 2007 tot regeling van de plaatsing en het gebruik van bewakingscamera's, zoals gewijzigd door de wet van 12 november 2009. - Duitse vertaling Circulaire ministérielle relative à la loi du 21 mars 2007 réglant l'installation et l'utilisation de caméras de surveillance, telle que modifiée par la loi du 12 novembre 2009. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
10 DECEMBER 2009. - Ministeriële omzendbrief betreffende de wet van 21 10 DECEMBRE 2009. - Circulaire ministérielle relative à la loi du 21
maart 2007 tot regeling van de plaatsing en het gebruik van mars 2007 réglant l'installation et l'utilisation de caméras de
bewakingscamera's, zoals gewijzigd door de wet van 12 november 2009. - surveillance, telle que modifiée par la loi du 12 novembre 2009. -
Duitse vertaling Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
de Minister van Binnenlandse Zaken van 10 december 2009 betreffende de circulaire du Ministre de l'Intérieur du 10 décembre 2009 relative à
wet van 21 maart 2007 tot regeling van de plaatsing en het gebruik van la loi du 21 mars 2007 réglant l'installation et l'utilisation de
bewakingscamera's, zoals gewijzigd door de wet van 12 november 2009 caméras de surveillance, telle que modifiée par la loi du 12 novembre
(Belgisch Staatsblad van 18 december 2009). 2009 (Moniteur belge du 18 décembre 2009).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
10. DEZEMBER 2009 - Ministerielles Rundschreiben in Bezug auf das 10. DEZEMBER 2009 - Ministerielles Rundschreiben in Bezug auf das
Gesetz vom 21. März 2007 zur Regelung der Installation und des Gesetz vom 21. März 2007 zur Regelung der Installation und des
Einsatzes von Überwachungskameras, so wie es abgeändert worden ist Einsatzes von Überwachungskameras, so wie es abgeändert worden ist
durch das Gesetz vom 12. November 2009 durch das Gesetz vom 12. November 2009
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
An den Herrn diensttuenden Gouverneur des Verwaltungsbezirks An den Herrn diensttuenden Gouverneur des Verwaltungsbezirks
Brüssel-Hauptstadt Brüssel-Hauptstadt
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Ziel dieses Rundschreibens ist es, die lokalen Behörden und die Ziel dieses Rundschreibens ist es, die lokalen Behörden und die
Polizeidienste über die Regeln aufzuklären, die im Gesetz vom 21. März Polizeidienste über die Regeln aufzuklären, die im Gesetz vom 21. März
2007 zur Regelung der Installation und des Einsatzes von 2007 zur Regelung der Installation und des Einsatzes von
Überwachungskameras (hiernach Kameragesetz genannt) seit der jüngsten Überwachungskameras (hiernach Kameragesetz genannt) seit der jüngsten
Abänderung durch das Gesetz vom 12. November 2009 vorgesehen sind, und Abänderung durch das Gesetz vom 12. November 2009 vorgesehen sind, und
ihnen Empfehlungen zu ihrer konkreten Anwendung zu geben. ihnen Empfehlungen zu ihrer konkreten Anwendung zu geben.
Es ist also hauptsächlich die Rede von dem Begutachtungsverfahren im Es ist also hauptsächlich die Rede von dem Begutachtungsverfahren im
Zusammenhang mit der Installation von ortsfesten Überwachungskameras Zusammenhang mit der Installation von ortsfesten Überwachungskameras
an einem nicht geschlossenen Ort und von dem Einsatz von mobilen an einem nicht geschlossenen Ort und von dem Einsatz von mobilen
Überwachungskameras durch die Polizeidienste. Überwachungskameras durch die Polizeidienste.
Darüber hinaus beziehen sich bestimmte Punkte auf Begriffe, die seit Darüber hinaus beziehen sich bestimmte Punkte auf Begriffe, die seit
Inkrafttreten des Gesetzes bestimmte Fragen in der Praxis aufwerfen. Inkrafttreten des Gesetzes bestimmte Fragen in der Praxis aufwerfen.
1. Begriffsbestimmungen 1. Begriffsbestimmungen
1.1 Belästigungen 1.1 Belästigungen
Seit Annahme des Kameragesetzes im Jahr 2007 werden in der Definition Seit Annahme des Kameragesetzes im Jahr 2007 werden in der Definition
des Begriffs Überwachungskamera Straftaten gegen Personen oder Güter, des Begriffs Überwachungskamera Straftaten gegen Personen oder Güter,
Belästigungen im Sinne von Art. 135 des neuen Gemeindegesetzes und die Belästigungen im Sinne von Art. 135 des neuen Gemeindegesetzes und die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erwähnt. Im Rest des Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erwähnt. Im Rest des
verfügenden Teils war keine Rede mehr von Belästigungen, sondern nur verfügenden Teils war keine Rede mehr von Belästigungen, sondern nur
von Straftaten, Schäden und Verstössen gegen die öffentliche Ordnung. von Straftaten, Schäden und Verstössen gegen die öffentliche Ordnung.
Im Fall von Belästigungen konnten daher Zweifel hinsichtlich der Im Fall von Belästigungen konnten daher Zweifel hinsichtlich der
Anwendbarkeit dieser Bestimmungen (in Bezug auf das Ansehen von Anwendbarkeit dieser Bestimmungen (in Bezug auf das Ansehen von
Bildern in Realzeit, ihre Aufzeichnung und Aufbewahrung) entstehen. Bildern in Realzeit, ihre Aufzeichnung und Aufbewahrung) entstehen.
Um diese Lücke zu beheben, wurde bei der Abänderung des Gesetzes im Um diese Lücke zu beheben, wurde bei der Abänderung des Gesetzes im
Rest des verfügenden Teils der Begriff "Belästigungen" eingefügt. Im Rest des verfügenden Teils der Begriff "Belästigungen" eingefügt. Im
Fall von Belästigungen besteht hinsichtlich der Anwendbarkeit der Fall von Belästigungen besteht hinsichtlich der Anwendbarkeit der
Bestimmungen in Bezug auf das Ansehen von Bildern in Realzeit, ihre Bestimmungen in Bezug auf das Ansehen von Bildern in Realzeit, ihre
Aufzeichnung und ihre Aufbewahrung also kein Zweifel mehr. Aufzeichnung und ihre Aufbewahrung also kein Zweifel mehr.
Damit der Text der anderen Bestimmungen jedoch nicht unnötig Damit der Text der anderen Bestimmungen jedoch nicht unnötig
schwerfällig wird, wird nur der Begriff "Belästigungen" erwähnt. Dies schwerfällig wird, wird nur der Begriff "Belästigungen" erwähnt. Dies
bedeutet nicht, dass man sich auf egal welche Belästigungen bezieht. bedeutet nicht, dass man sich auf egal welche Belästigungen bezieht.
Mit diesem Begriff wird immer auf die Belästigungen verwiesen, die in Mit diesem Begriff wird immer auf die Belästigungen verwiesen, die in
der Definition des Begriffs Überwachungskamera in Artikel 2 des der Definition des Begriffs Überwachungskamera in Artikel 2 des
Gesetzes erwähnt ist; es handelt sich also um Belästigungen im Sinne Gesetzes erwähnt ist; es handelt sich also um Belästigungen im Sinne
von Artikel 135 des neuen Gemeindegesetzes. von Artikel 135 des neuen Gemeindegesetzes.
Der Gesetzgeber hat lediglich die Absicht gehabt, auf Belästigungen im Der Gesetzgeber hat lediglich die Absicht gehabt, auf Belästigungen im
Sinne von Artikel 135 des neuen Gemeindegesetzes zu verweisen, das Sinne von Artikel 135 des neuen Gemeindegesetzes zu verweisen, das
heisst alle öffentlichen Störungen, für die die Gemeinden zuständig heisst alle öffentlichen Störungen, für die die Gemeinden zuständig
sind. sind.
1.2 Ortsfeste/mobile Überwachungskameras 1.2 Ortsfeste/mobile Überwachungskameras
Im Gesetz wird eine mobile Überwachungskamera als Überwachungskamera Im Gesetz wird eine mobile Überwachungskamera als Überwachungskamera
definiert, die während der Beobachtung bewegt wird, um von definiert, die während der Beobachtung bewegt wird, um von
verschiedenen Orten oder Positionen aus zu filmen. Das Adjektiv verschiedenen Orten oder Positionen aus zu filmen. Das Adjektiv
"mobil" bezeichnet also nur Kameras, die während der Überwachungszeit "mobil" bezeichnet also nur Kameras, die während der Überwachungszeit
nicht an einer Stelle befestigt sind, sondern im Laufe der Beobachtung nicht an einer Stelle befestigt sind, sondern im Laufe der Beobachtung
während der Aufzeichnung von Bildern bewegt werden. während der Aufzeichnung von Bildern bewegt werden.
Alle anderen Überwachungskameras sind also im Sinne des Kameragesetzes Alle anderen Überwachungskameras sind also im Sinne des Kameragesetzes
ortsfeste Überwachungskameras. ortsfeste Überwachungskameras.
Dies bedeutet, dass Überwachungskameras, die vorläufig installiert Dies bedeutet, dass Überwachungskameras, die vorläufig installiert
werden, um einen Ort während einiger Tage (zum Beispiel während eines werden, um einen Ort während einiger Tage (zum Beispiel während eines
jährlichen Festivals), einer oder mehrerer Wochen oder sogar mehrerer jährlichen Festivals), einer oder mehrerer Wochen oder sogar mehrerer
Monate zu filmen, ortsfeste Kameras sind: Selbst wenn sie dafür Monate zu filmen, ortsfeste Kameras sind: Selbst wenn sie dafür
geeignet sind, bewegt zu werden, findet dies während der Beobachtung geeignet sind, bewegt zu werden, findet dies während der Beobachtung
nicht statt. Die Bewegung findet erst statt, wenn der Beschluss nicht statt. Die Bewegung findet erst statt, wenn der Beschluss
gefasst worden ist, den Einsatz an diesem Ort zu beenden. Diese gefasst worden ist, den Einsatz an diesem Ort zu beenden. Diese
vorläufig installierten Kameras sind als ortsfest zu betrachten. vorläufig installierten Kameras sind als ortsfest zu betrachten.
Sobald die Überwachungskamera(s) vom selben Ort oder von derselben Sobald die Überwachungskamera(s) vom selben Ort oder von derselben
Position aus filmt (filmen) (selbst wenn eine Veränderung der Position aus filmt (filmen) (selbst wenn eine Veränderung der
Ausrichtung möglich ist), müssen folglich alle Verpflichtungen, die Ausrichtung möglich ist), müssen folglich alle Verpflichtungen, die
für ortsfeste Überwachungskameras vorgesehen sind, eingehalten werden. für ortsfeste Überwachungskameras vorgesehen sind, eingehalten werden.
1.3 Eingang zu einem Ort 1.3 Eingang zu einem Ort
Im Gesetz wird vorgesehen, dass der Verantwortliche für die Im Gesetz wird vorgesehen, dass der Verantwortliche für die
Verarbeitung am Eingang jedes Ortes, der durch eine oder mehrere Verarbeitung am Eingang jedes Ortes, der durch eine oder mehrere
ortsfeste Überwachungskameras gefilmt wird, ein Piktogramm anbringen ortsfeste Überwachungskameras gefilmt wird, ein Piktogramm anbringen
muss, mit dem auf die Kameraüberwachung hingewiesen wird. Es wird also muss, mit dem auf die Kameraüberwachung hingewiesen wird. Es wird also
weder auferlegt, dass ein Piktogramm pro Kamera angebracht werden muss weder auferlegt, dass ein Piktogramm pro Kamera angebracht werden muss
noch dass eines davon in der Nähe der Kamera angebracht werden muss. noch dass eines davon in der Nähe der Kamera angebracht werden muss.
Das Gesetz enthält hingegen keine Definition des Begriffs "Eingang" Das Gesetz enthält hingegen keine Definition des Begriffs "Eingang"
und daher kann die Frage gestellt werden, wo die Piktogramme und daher kann die Frage gestellt werden, wo die Piktogramme
angebracht werden müssen, wenn es sich um einen nicht geschlossenen angebracht werden müssen, wenn es sich um einen nicht geschlossenen
Ort handelt. Man kann nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen, dass Ort handelt. Man kann nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen, dass
der Verantwortliche für die Verarbeitung seiner Pflicht nachkommt, der Verantwortliche für die Verarbeitung seiner Pflicht nachkommt,
wenn er ein Piktogramm an den Hauptzugängen zum gefilmten Bereich wenn er ein Piktogramm an den Hauptzugängen zum gefilmten Bereich
anbringt. anbringt.
Wenn eine Kameraüberwachung in einem bestimmten Bereich (ein Markt, Wenn eine Kameraüberwachung in einem bestimmten Bereich (ein Markt,
ein Viertel) der Gemeinde organisiert wird, reicht es aus, diese ein Viertel) der Gemeinde organisiert wird, reicht es aus, diese
Überwachung anhand eines Piktogramms zu signalisieren, das am Eingang Überwachung anhand eines Piktogramms zu signalisieren, das am Eingang
beziehungsweise an den Eingängen zu diesem Bereich angebracht wird. beziehungsweise an den Eingängen zu diesem Bereich angebracht wird.
Wenn die Kameraüberwachung auf dem gesamten Gemeindegebiet organisiert Wenn die Kameraüberwachung auf dem gesamten Gemeindegebiet organisiert
wird, ist es nicht gesetzwidrig, dies anhand von Piktogrammen an den wird, ist es nicht gesetzwidrig, dies anhand von Piktogrammen an den
Zufahrtsstrassen zur Gemeinde zu signalisieren. In diesem Fall spricht Zufahrtsstrassen zur Gemeinde zu signalisieren. In diesem Fall spricht
jedoch nichts dagegen, durch Anbringen von Piktogrammen an bedeutenden jedoch nichts dagegen, durch Anbringen von Piktogrammen an bedeutenden
Stellen der Gemeinde oder, umgekehrt, an Stellen, an denen man weniger Stellen der Gemeinde oder, umgekehrt, an Stellen, an denen man weniger
damit rechnet, gefilmt zu werden, an das Vorhandensein von Kameras damit rechnet, gefilmt zu werden, an das Vorhandensein von Kameras
innerhalb der Gemeinde zu erinnern. innerhalb der Gemeinde zu erinnern.
1.4 Verhältnismässigkeit der Aufnahmen 1.4 Verhältnismässigkeit der Aufnahmen
Im Kameragesetz wird für die drei Kategorien von Orten vorgesehen, Im Kameragesetz wird für die drei Kategorien von Orten vorgesehen,
dass der Verantwortliche für die Verarbeitung dafür sorgt, "dass die dass der Verantwortliche für die Verarbeitung dafür sorgt, "dass die
Überwachungskamera(s) nicht spezifisch auf einen Ort gerichtet wird Überwachungskamera(s) nicht spezifisch auf einen Ort gerichtet wird
(werden), für den er nicht selbst die Daten verarbeitet". Diese (werden), für den er nicht selbst die Daten verarbeitet". Diese
Bestimmung bezieht sich im Grunde auf den Grundsatz der Bestimmung bezieht sich im Grunde auf den Grundsatz der
Verhältnismässigkeit, der bei jeder Bearbeitung von persönlichen Daten Verhältnismässigkeit, der bei jeder Bearbeitung von persönlichen Daten
beachtet werden muss, also auch in Bezug auf die Aufzeichnungen. beachtet werden muss, also auch in Bezug auf die Aufzeichnungen.
Mit dem Begriff "spezifisch" wurde bezweckt, den Verantwortlichen für Mit dem Begriff "spezifisch" wurde bezweckt, den Verantwortlichen für
die Verarbeitung nicht daran zu hindern, auf den Bildern Teile eines die Verarbeitung nicht daran zu hindern, auf den Bildern Teile eines
Ortes zu zeigen, für den er selbst nicht die Daten verarbeitet, wenn Ortes zu zeigen, für den er selbst nicht die Daten verarbeitet, wenn
keine andere Möglichkeit besteht (zum Beispiel einen kleinen Teil des keine andere Möglichkeit besteht (zum Beispiel einen kleinen Teil des
Bürgersteigs zu zeigen, wenn ein Gebäude oder dessen Eingang gefilmt Bürgersteigs zu zeigen, wenn ein Gebäude oder dessen Eingang gefilmt
wird). Das bedeutet allerdings, dass dies in einem derartigen Fall auf wird). Das bedeutet allerdings, dass dies in einem derartigen Fall auf
ein striktes Minimum begrenzt werden muss (für die der Öffentlichkeit ein striktes Minimum begrenzt werden muss (für die der Öffentlichkeit
nicht zugänglichen geschlossenen Orte ist dies sogar ausdrücklich vom nicht zugänglichen geschlossenen Orte ist dies sogar ausdrücklich vom
Gesetzgeber vorgesehen). Man kann also daraus ableiten, dass die Gesetzgeber vorgesehen). Man kann also daraus ableiten, dass die
Tatsache, dass auf den Bildern einer Kamera, die installiert wurde, um Tatsache, dass auf den Bildern einer Kamera, die installiert wurde, um
ein Gebäude oder seinen Eingang zu filmen, ein kleiner Teil des ein Gebäude oder seinen Eingang zu filmen, ein kleiner Teil des
Bürgersteigs zu sehen ist, nicht bedeutet, dass der gefilmte Ort ein Bürgersteigs zu sehen ist, nicht bedeutet, dass der gefilmte Ort ein
nicht geschlossener Ort ist. nicht geschlossener Ort ist.
Wie im Gesetz vorgesehen, ist es in Bezug auf nicht geschlossene Orte Wie im Gesetz vorgesehen, ist es in Bezug auf nicht geschlossene Orte
möglich, die ortsfeste Überwachungskamera auf einen Ort zu richten, möglich, die ortsfeste Überwachungskamera auf einen Ort zu richten,
für den man nicht selber die Daten verarbeitet, sofern der für den man nicht selber die Daten verarbeitet, sofern der
Verantwortliche für die Verarbeitung, der für den betreffenden Ort Verantwortliche für die Verarbeitung, der für den betreffenden Ort
zuständig ist, seine ausdrückliche Zustimmung dazu gibt. Dies bezieht zuständig ist, seine ausdrückliche Zustimmung dazu gibt. Dies bezieht
sich zum Beispiel auf den Fall, wo die Gemeindebehörde Kameras sich zum Beispiel auf den Fall, wo die Gemeindebehörde Kameras
installiert, die eine Strasse filmen, und wo auf Kameraaufzeichnungen installiert, die eine Strasse filmen, und wo auf Kameraaufzeichnungen
der Eingang einer Privatwohnung, einer Wirtschaft oder jeglichen der Eingang einer Privatwohnung, einer Wirtschaft oder jeglichen
anderen Gebäudes erscheint, dessen Überwachung nicht in die anderen Gebäudes erscheint, dessen Überwachung nicht in die
Zuständigkeit der Gemeinde fällt. Wenn die Gemeindebehörde diese Zuständigkeit der Gemeinde fällt. Wenn die Gemeindebehörde diese
Eingänge auf den Bildern nicht ausblenden will, muss sie die Eingänge auf den Bildern nicht ausblenden will, muss sie die
ausdrückliche Zustimmung der Personen erhalten, die in Bezug auf diese ausdrückliche Zustimmung der Personen erhalten, die in Bezug auf diese
Wohnung beziehungsweise diese Wirtschaft für die Verarbeitung Wohnung beziehungsweise diese Wirtschaft für die Verarbeitung
zuständig sind. Ohne diese Zustimmung ist der Verantwortliche für die zuständig sind. Ohne diese Zustimmung ist der Verantwortliche für die
Verarbeitung verpflichtet, die betreffenden Teile der Bilder anhand Verarbeitung verpflichtet, die betreffenden Teile der Bilder anhand
von technischen Mitteln auszublenden. Zwecks Nachweisbarkeit sollte von technischen Mitteln auszublenden. Zwecks Nachweisbarkeit sollte
die Zustimmung vorzugsweise schriftlich sein. die Zustimmung vorzugsweise schriftlich sein.
2. Ortsfeste Überwachungskameras an nicht geschlossenen Orten - 2. Ortsfeste Überwachungskameras an nicht geschlossenen Orten -
vorherige Stellungnahme und Befragung des Korpschefs vorherige Stellungnahme und Befragung des Korpschefs
2.1 Einleitung 2.1 Einleitung
Zuerst wird in Bezug auf nicht geschlossene Orte darauf hingewiesen, Zuerst wird in Bezug auf nicht geschlossene Orte darauf hingewiesen,
dass der Gesetzgeber nicht die Absicht hatte, Einzel- oder dass der Gesetzgeber nicht die Absicht hatte, Einzel- oder
Privatpersonen die Möglichkeit zu geben, den öffentlichen Raum zu Privatpersonen die Möglichkeit zu geben, den öffentlichen Raum zu
überwachen. Der Verantwortliche für die Verarbeitung wird also in den überwachen. Der Verantwortliche für die Verarbeitung wird also in den
meisten Fällen eine öffentliche Behörde sein und, wenn es sich um eine meisten Fällen eine öffentliche Behörde sein und, wenn es sich um eine
Gemeinde handelt, kann der Gemeinderat aufgrund seiner Rolle Gemeinde handelt, kann der Gemeinderat aufgrund seiner Rolle
hinsichtlich des Verfahrens zur Installation also keinesfalls der hinsichtlich des Verfahrens zur Installation also keinesfalls der
Verantwortliche für die Verarbeitung sein. Verantwortliche für die Verarbeitung sein.
Bevor Überwachungskameras an einem nicht geschlossenen Ort installiert Bevor Überwachungskameras an einem nicht geschlossenen Ort installiert
werden können, benötigt der Verantwortliche für die Verarbeitung werden können, benötigt der Verantwortliche für die Verarbeitung
nämlich eine günstige Stellungnahme des Gemeinderates der Gemeinde, in nämlich eine günstige Stellungnahme des Gemeinderates der Gemeinde, in
der sich der Ort befindet. Der Gemeinderat kann also nicht der sich der Ort befindet. Der Gemeinderat kann also nicht
gleichzeitig der Verantwortliche für die Verarbeitung sein. gleichzeitig der Verantwortliche für die Verarbeitung sein.
Bevor der Gemeinderat eine Stellungnahme abgibt, muss er den Korpschef Bevor der Gemeinderat eine Stellungnahme abgibt, muss er den Korpschef
der Polizeizone, in der sich der Ort befindet, zu Rate ziehen. Welche der Polizeizone, in der sich der Ort befindet, zu Rate ziehen. Welche
Tragweite hat diese Befragung? Kann die Stellungnahme des Tragweite hat diese Befragung? Kann die Stellungnahme des
Gemeinderates von der Analyse des Korpschefs abweichen? Gemeinderates von der Analyse des Korpschefs abweichen?
Bevor diese Fragen beantwortet werden, muss darauf hingewiesen werden, Bevor diese Fragen beantwortet werden, muss darauf hingewiesen werden,
dass der Verantwortliche für die Verarbeitung beim Einreichen seines dass der Verantwortliche für die Verarbeitung beim Einreichen seines
Antrags auf Stellungnahme bestimmte Informationen liefern muss, damit Antrags auf Stellungnahme bestimmte Informationen liefern muss, damit
die befragten Instanzen die Möglichkeit haben, eine klare die befragten Instanzen die Möglichkeit haben, eine klare
Stellungnahme abzugeben. Stellungnahme abzugeben.
Es handelt sich um folgende Informationen (diese Informationen sind im Es handelt sich um folgende Informationen (diese Informationen sind im
Grunde grösstenteils diejenigen, die der Verantwortliche für die Grunde grösstenteils diejenigen, die der Verantwortliche für die
Verarbeitung dem Ausschuss für den Schutz des Privatlebens bei der Verarbeitung dem Ausschuss für den Schutz des Privatlebens bei der
Meldung der Installation von Überwachungskameras übermittelt): Meldung der Installation von Überwachungskameras übermittelt):
- Angabe des Verantwortlichen für die Verarbeitung, - Angabe des Verantwortlichen für die Verarbeitung,
- Bezeichnung der Verarbeitung (Datenbank), - Bezeichnung der Verarbeitung (Datenbank),
- Zweck der Verarbeitung (d.h. Überwachung und Kontrolle) und Art der - Zweck der Verarbeitung (d.h. Überwachung und Kontrolle) und Art der
verarbeiteten Daten (d.h. Bildaufnahmen), verarbeiteten Daten (d.h. Bildaufnahmen),
- Gesetzes- oder Verordnungsgrundlage, - Gesetzes- oder Verordnungsgrundlage,
- Standort der Überwachungskameras und Perimeter der überwachten Zone - Standort der Überwachungskameras und Perimeter der überwachten Zone
(und eventuell Bilder einer vor Ort ausgeführten Testaufnahme), (und eventuell Bilder einer vor Ort ausgeführten Testaufnahme),
- Empfänger, - Empfänger,
- Aufbewahrungsfristen, - Aufbewahrungsfristen,
- Sicherheitsmassnahmen, - Sicherheitsmassnahmen,
- Weise, wie die Betroffenen von der Überwachung Kenntnis nehmen, - Weise, wie die Betroffenen von der Überwachung Kenntnis nehmen,
- Kontaktstelle für das Recht auf Zugang zu den Bildern, - Kontaktstelle für das Recht auf Zugang zu den Bildern,
- Kontaktperson für Informationsanfragen. - Kontaktperson für Informationsanfragen.
Er beantwortet zudem die beiden folgenden Fragen: Er beantwortet zudem die beiden folgenden Fragen:
- Worin bestehen die Sicherheitsprobleme, die zu dem Beschluss geführt - Worin bestehen die Sicherheitsprobleme, die zu dem Beschluss geführt
haben, Überwachungskameras zu installieren? haben, Überwachungskameras zu installieren?
- Inwiefern ist Kameraüberwachung ein geeignetes Mittel um hierauf zu - Inwiefern ist Kameraüberwachung ein geeignetes Mittel um hierauf zu
reagieren? reagieren?
2.2 Die Befragung des Korpschefs 2.2 Die Befragung des Korpschefs
Der Korpschef wird zu Rate gezogen, um dem Gemeinderat eine Der Korpschef wird zu Rate gezogen, um dem Gemeinderat eine
Stellungnahme in Bezug auf das Ausmass und die Art der Kriminalität am Stellungnahme in Bezug auf das Ausmass und die Art der Kriminalität am
betroffenen nicht geschlossenen Ort abzugeben. betroffenen nicht geschlossenen Ort abzugeben.
Der Korpschef muss unter Berücksichtigung der Informationen, die ihm Der Korpschef muss unter Berücksichtigung der Informationen, die ihm
übermittelt worden sind, und auf Basis seiner Kenntnis der Zone, die übermittelt worden sind, und auf Basis seiner Kenntnis der Zone, die
er leitet (Terrainkenntnis, Polizeistatistiken, Prioritäten im zonalen er leitet (Terrainkenntnis, Polizeistatistiken, Prioritäten im zonalen
Sicherheitsplan) darüber befinden, ob seiner Meinung nach genügend Sicherheitsplan) darüber befinden, ob seiner Meinung nach genügend
Elemente vorliegen, die bestätigen, dass es am betroffenen nicht Elemente vorliegen, die bestätigen, dass es am betroffenen nicht
geschlossenen Ort Sicherheitsprobleme oder ein Unsicherheitsgefühl geschlossenen Ort Sicherheitsprobleme oder ein Unsicherheitsgefühl
gibt und dass hierdurch das Risiko entsteht, dass auch Handlungen gibt und dass hierdurch das Risiko entsteht, dass auch Handlungen
stattfinden, die anhand von Überwachungskameras verhindert, stattfinden, die anhand von Überwachungskameras verhindert,
festgestellt oder nachgewiesen werden können. festgestellt oder nachgewiesen werden können.
Indem er die Zielsetzungen des Projekts der Kameraüberwachung und die Indem er die Zielsetzungen des Projekts der Kameraüberwachung und die
lokale Polizeipolitik gegenüberstellt, prüft er zudem, ob zur lokale Polizeipolitik gegenüberstellt, prüft er zudem, ob zur
Verbesserung der Effizienz zusätzliche Massnahmen oder besondere Verbesserung der Effizienz zusätzliche Massnahmen oder besondere
Bedingungen an den Einsatz von Überwachungskameras gekoppelt werden Bedingungen an den Einsatz von Überwachungskameras gekoppelt werden
sollten. Insbesondere wird hierbei an eine gezielte Einsatzkapazität sollten. Insbesondere wird hierbei an eine gezielte Einsatzkapazität
innerhalb der überwachten Zone gedacht, da die Installation von innerhalb der überwachten Zone gedacht, da die Installation von
Überwachungskameras an nicht geschlossenen Orten ohne eine effiziente Überwachungskameras an nicht geschlossenen Orten ohne eine effiziente
Weiterverfolgung durch die Polizei zu keinen konkreten Resultaten Weiterverfolgung durch die Polizei zu keinen konkreten Resultaten
führen würde. führen würde.
Je nachdem, ob er der Meinung ist, dass diese Elemente zureichend sind Je nachdem, ob er der Meinung ist, dass diese Elemente zureichend sind
oder nicht, wird seine Analyse in Bezug auf die Notwendigkeit (und / oder nicht, wird seine Analyse in Bezug auf die Notwendigkeit (und /
oder Zweckmässigkeit), Überwachungskameras am betroffenen Ort zu oder Zweckmässigkeit), Überwachungskameras am betroffenen Ort zu
installieren, günstig oder ungünstig ausfallen. installieren, günstig oder ungünstig ausfallen.
Anschliessend leitet der Korpschef seine Analyse an den Gemeinderat Anschliessend leitet der Korpschef seine Analyse an den Gemeinderat
weiter. weiter.
2.3 Die Stellungnahme des Gemeinderates 2.3 Die Stellungnahme des Gemeinderates
Auf Basis der vom Verantwortlichen für die Verarbeitung übermittelten Auf Basis der vom Verantwortlichen für die Verarbeitung übermittelten
Informationen und der Analyse des Korpschefs gibt der Gemeinderat eine Informationen und der Analyse des Korpschefs gibt der Gemeinderat eine
Stellungnahme ab. Diese Stellungnahme muss immer mit Gründen versehen Stellungnahme ab. Diese Stellungnahme muss immer mit Gründen versehen
sein. sein.
Falls die Stellungnahme sich auf die Analyse des Korpschefs stützt, Falls die Stellungnahme sich auf die Analyse des Korpschefs stützt,
kann sie mit den Elementen begründet werden, die darin aufgeführt kann sie mit den Elementen begründet werden, die darin aufgeführt
sind. sind.
Falls der Gemeinderat hingegen beschliesst, trotz ungünstiger Analyse Falls der Gemeinderat hingegen beschliesst, trotz ungünstiger Analyse
des Korpschefs eine günstige Stellungnahme über den Einsatz von des Korpschefs eine günstige Stellungnahme über den Einsatz von
Kameras abzugeben, muss der Gemeinderat seine Stellungnahme Kameras abzugeben, muss der Gemeinderat seine Stellungnahme
ausführlicher begründen. Dasselbe gilt bei ungünstiger Stellungnahme ausführlicher begründen. Dasselbe gilt bei ungünstiger Stellungnahme
des Gemeinderates, obschon die Analyse des Korpschefs in Bezug auf das des Gemeinderates, obschon die Analyse des Korpschefs in Bezug auf das
Projekt der Kameraüberwachung günstig war. Projekt der Kameraüberwachung günstig war.
2.4 Stellungnahme des Gemeinderates im Fall von vorläufig 2.4 Stellungnahme des Gemeinderates im Fall von vorläufig
installierten ortsfesten Kameras installierten ortsfesten Kameras
Es kommt vor, dass die Gemeinden oder Polizeizonen vorläufig ortsfeste Es kommt vor, dass die Gemeinden oder Polizeizonen vorläufig ortsfeste
Überwachungskameras installieren, um punktuell auftretenden Überwachungskameras installieren, um punktuell auftretenden
Sicherheitsproblemen die Stirn zu bieten. Der Standort dieser Kameras Sicherheitsproblemen die Stirn zu bieten. Der Standort dieser Kameras
wird anschliessend gewechselt, um der Verlagerung des betreffenden wird anschliessend gewechselt, um der Verlagerung des betreffenden
Phänomens zu folgen (beispielsweise Besetzung von öffentlichem Gelände Phänomens zu folgen (beispielsweise Besetzung von öffentlichem Gelände
durch fahrendes Volk, Ansammlungen von Jugendlichen auf öffentlichen durch fahrendes Volk, Ansammlungen von Jugendlichen auf öffentlichen
Strassen oder Müllabladeplätze). Der Standort dieser Kameras kann also Strassen oder Müllabladeplätze). Der Standort dieser Kameras kann also
alle zwei Wochen wechseln. Unter derartigen Umständen scheint es sehr alle zwei Wochen wechseln. Unter derartigen Umständen scheint es sehr
schwierig oder sogar unmöglich, vor jedem Wechsel des Standorts der schwierig oder sogar unmöglich, vor jedem Wechsel des Standorts der
betreffenden Kamera(s) die günstige Stellungnahme des Gemeinderates zu betreffenden Kamera(s) die günstige Stellungnahme des Gemeinderates zu
erhalten. erhalten.
Da das Gesetz es nicht verbietet, raten wir unter derartigen Umständen Da das Gesetz es nicht verbietet, raten wir unter derartigen Umständen
an, den Gemeinderat vorher um eine günstige Stellungnahme in Bezug auf an, den Gemeinderat vorher um eine günstige Stellungnahme in Bezug auf
die vorläufige Installation ortsfester Überwachungskameras in einem die vorläufige Installation ortsfester Überwachungskameras in einem
ausreichend grossem Perimeter oder sogar auf dem gesamten ausreichend grossem Perimeter oder sogar auf dem gesamten
Gemeindegebiet zu bitten, mit dem Ziel gegen ein ganz bestimmtes Gemeindegebiet zu bitten, mit dem Ziel gegen ein ganz bestimmtes
Phänomen vorzugehen und dieses effizient zu verfolgen. Phänomen vorzugehen und dieses effizient zu verfolgen.
In der Analyse teilt der Korpschef für das gesamte Gemeindegebiet alle In der Analyse teilt der Korpschef für das gesamte Gemeindegebiet alle
bekannten Elemente mit, die mit dem betreffenden Phänomen bekannten Elemente mit, die mit dem betreffenden Phänomen
zusammenhängen. Der Gemeinderat gibt seinerseits eine Stellungnahme in zusammenhängen. Der Gemeinderat gibt seinerseits eine Stellungnahme in
Bezug auf die Installation von Kameras ab, die vorläufig installiert Bezug auf die Installation von Kameras ab, die vorläufig installiert
werden, um gegen dieses ganz bestimmte Phänomen vorzugehen, und zwar werden, um gegen dieses ganz bestimmte Phänomen vorzugehen, und zwar
an Stellen, die aufgrund der Verlagerung des Phänomens gewählt werden. an Stellen, die aufgrund der Verlagerung des Phänomens gewählt werden.
In dieser Stellungnahme kann eventuell eine begrenzte Einsatzdauer In dieser Stellungnahme kann eventuell eine begrenzte Einsatzdauer
vorgesehen werden. vorgesehen werden.
Die Stellen, an denen die Piktogramme, die auf das Vorhandensein der Die Stellen, an denen die Piktogramme, die auf das Vorhandensein der
Kameras hinweisen, angebracht sind, müssen selbstverständlich je nach Kameras hinweisen, angebracht sind, müssen selbstverständlich je nach
Änderung des überwachten Perimeters gewechselt werden und die Meldung Änderung des überwachten Perimeters gewechselt werden und die Meldung
an den Ausschuss für den Schutz des Privatlebens muss aktualisiert an den Ausschuss für den Schutz des Privatlebens muss aktualisiert
werden. werden.
3. Einsatz von mobilen Überwachungskameras 3. Einsatz von mobilen Überwachungskameras
3.1 Information des Bürgermeisters 3.1 Information des Bürgermeisters
In den Fällen, wo der Verwaltungspolizeioffizier beschliessen darf, In den Fällen, wo der Verwaltungspolizeioffizier beschliessen darf,
auf mobile Überwachungskameras zurückzugreifen, muss er den auf mobile Überwachungskameras zurückzugreifen, muss er den
Bürgermeister hierüber informieren. Bürgermeister hierüber informieren.
Wenn es sich um den Einsatz von mobilen Kameras an einem nicht Wenn es sich um den Einsatz von mobilen Kameras an einem nicht
geschlossenen Ort handelt, muss diese Information schnellstmöglich geschlossenen Ort handelt, muss diese Information schnellstmöglich
übermittelt werden, auf jeden Fall vor Beginn der Überwachung durch übermittelt werden, auf jeden Fall vor Beginn der Überwachung durch
mobile Kameras. mobile Kameras.
Wenn es sich um einen der Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Wenn es sich um einen der Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen
Ort handelt, muss diese Information sofort übermittelt werden (für Ort handelt, muss diese Information sofort übermittelt werden (für
diese Art von Orten ist der Verwaltungspolizeioffizier nur bei diese Art von Orten ist der Verwaltungspolizeioffizier nur bei
äusserster Dringlichkeit befugt, den Einsatz von mobilen äusserster Dringlichkeit befugt, den Einsatz von mobilen
Überwachungskameras zu beschliessen). Überwachungskameras zu beschliessen).
Die Übermittlung der Information kann per Fax oder E-Mail erfolgen Die Übermittlung der Information kann per Fax oder E-Mail erfolgen
und, bei äusserster Dringlichkeit, per Telefon. Es ist also wichtig, und, bei äusserster Dringlichkeit, per Telefon. Es ist also wichtig,
dass die Polizeidienste über die benötigten Telefonnummern, Faxnummern dass die Polizeidienste über die benötigten Telefonnummern, Faxnummern
und E-Mail-Adressen verfügen, um den oder die betroffenen und E-Mail-Adressen verfügen, um den oder die betroffenen
Bürgermeister schnellstmöglich kontaktieren zu können. Auf diese Weise Bürgermeister schnellstmöglich kontaktieren zu können. Auf diese Weise
kann die Information schnell und sicher übermittelt werden. kann die Information schnell und sicher übermittelt werden.
3.2 Äusserste Dringlichkeit (Artikel 7/2 § 2 Absatz 3) 3.2 Äusserste Dringlichkeit (Artikel 7/2 § 2 Absatz 3)
Nur bei äusserster Dringlichkeit kann der Verwaltungspolizeioffizier Nur bei äusserster Dringlichkeit kann der Verwaltungspolizeioffizier
selber beschliessen, mobile Überwachungskameras an einem der selber beschliessen, mobile Überwachungskameras an einem der
Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Ort einzusetzen. Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Ort einzusetzen.
Was versteht man unter "äusserster Dringlichkeit"? Hier sind Fälle Was versteht man unter "äusserster Dringlichkeit"? Hier sind Fälle
gemeint, in denen unvorhergesehene grössere Menschenansammlungen an gemeint, in denen unvorhergesehene grössere Menschenansammlungen an
einem der Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Ort einen einem der Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Ort einen
sofortigen Einsatz der Polizeidienste erforderlich machen (zum sofortigen Einsatz der Polizeidienste erforderlich machen (zum
Beispiel wenn die Polizeidienste nicht im Voraus von der Organisation Beispiel wenn die Polizeidienste nicht im Voraus von der Organisation
oder vom Ort eines Auflaufs oder einer Versammlung einer oder vom Ort eines Auflaufs oder einer Versammlung einer
extremistischen Gruppierung oder einer Ansammlung von Motorradfahrern extremistischen Gruppierung oder einer Ansammlung von Motorradfahrern
in einem bestimmten Gebiet Kenntnis erhalten haben) und den Einsatz in einem bestimmten Gebiet Kenntnis erhalten haben) und den Einsatz
von mobilen Überwachungskameras erfordern. Wenn es in diesen Fällen von mobilen Überwachungskameras erfordern. Wenn es in diesen Fällen
nicht möglich ist, den Beschluss des Bürgermeisters abzuwarten, kann nicht möglich ist, den Beschluss des Bürgermeisters abzuwarten, kann
der Verwaltungspolizeioffizier, der den Einsatz leitet, selber der Verwaltungspolizeioffizier, der den Einsatz leitet, selber
beschliessen, darauf zurückzugreifen. Er muss jedoch sofort den beschliessen, darauf zurückzugreifen. Er muss jedoch sofort den
Bürgermeister anrufen, um ihn davon in Kenntnis zu setzen. Bürgermeister anrufen, um ihn davon in Kenntnis zu setzen.
Es darf sich hierbei nur um Ausnahmefälle handeln und, da der Einsatz Es darf sich hierbei nur um Ausnahmefälle handeln und, da der Einsatz
von mobilen Überwachungskameras gezielt und effizient sein muss, muss von mobilen Überwachungskameras gezielt und effizient sein muss, muss
er begründet sein. er begründet sein.
3.3. Gezielter und effizienter Einsatz: Grundsätze des Schutzes des 3.3. Gezielter und effizienter Einsatz: Grundsätze des Schutzes des
Privatlebens Privatlebens
Der Gesetzgeber hat nicht die Absicht, den Polizeidiensten die Der Gesetzgeber hat nicht die Absicht, den Polizeidiensten die
Möglichkeit zu geben, mobile Überwachungskameras bei jeder Gelegenheit Möglichkeit zu geben, mobile Überwachungskameras bei jeder Gelegenheit
einzusetzen. Im Gesetz sind bereits bestimmte Einschränkungen einzusetzen. Im Gesetz sind bereits bestimmte Einschränkungen
vorgesehen: Auf mobile Überwachungskameras darf ausschliesslich im vorgesehen: Auf mobile Überwachungskameras darf ausschliesslich im
Rahmen von grösseren Menschenansammlungen (im Sinne von Artikel 22 des Rahmen von grösseren Menschenansammlungen (im Sinne von Artikel 22 des
Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt) und für nicht Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt) und für nicht
permanente Aufträge mit begrenzter Ausführungsdauer zurückgegriffen permanente Aufträge mit begrenzter Ausführungsdauer zurückgegriffen
werden. Dies bezieht sich insbesondere auf Veranstaltungen, werden. Dies bezieht sich insbesondere auf Veranstaltungen,
Grosskonzerte, Fussballspiele,... Grosskonzerte, Fussballspiele,...
Ausserdem wird im Gesetz erwähnt, dass der Verwaltungspolizeioffizier, Ausserdem wird im Gesetz erwähnt, dass der Verwaltungspolizeioffizier,
der die Verantwortung für den Einsatz übernimmt, dafür sorgt, dass der der die Verantwortung für den Einsatz übernimmt, dafür sorgt, dass der
Einsatz der Überwachungskameras gezielt und effizient ist und den im Einsatz der Überwachungskameras gezielt und effizient ist und den im
Gesetz vom 8. Dezember 1992 (hiernach "Gesetz über das Privatleben" Gesetz vom 8. Dezember 1992 (hiernach "Gesetz über das Privatleben"
genannt) festgelegten Grundsätzen entspricht. Es handelt sich um die genannt) festgelegten Grundsätzen entspricht. Es handelt sich um die
Grundsätze der Zweckmässigkeit, der Verhältnismässigkeit, der Grundsätze der Zweckmässigkeit, der Verhältnismässigkeit, der
Effizienz und der Subsidiarität. Effizienz und der Subsidiarität.
Grundsatz der Zweckmässigkeit Grundsatz der Zweckmässigkeit
Der Einsatz der Überwachungskameras muss ganz bestimmten Zwecken Der Einsatz der Überwachungskameras muss ganz bestimmten Zwecken
dienen. Im Rahmen des Kameragesetzes wird mit dem Einsatz von dienen. Im Rahmen des Kameragesetzes wird mit dem Einsatz von
Überwachungskameras bezweckt, Straftaten gegen Personen oder Güter Überwachungskameras bezweckt, Straftaten gegen Personen oder Güter
oder Belästigungen im Sinne von Artikel 135 des neuen Gemeindegesetzes oder Belästigungen im Sinne von Artikel 135 des neuen Gemeindegesetzes
vorzubeugen, sie festzustellen oder aufzuspüren oder die öffentliche vorzubeugen, sie festzustellen oder aufzuspüren oder die öffentliche
Ordnung aufrechtzuerhalten. Diese Zwecke müssen von Anfang an Ordnung aufrechtzuerhalten. Diese Zwecke müssen von Anfang an
festgelegt werden und im Nachhinein dürfen die Bilder nur für diese festgelegt werden und im Nachhinein dürfen die Bilder nur für diese
festgelegten Zwecke verarbeitet werden. festgelegten Zwecke verarbeitet werden.
Ausserdem wird im Gesetz in Bezug auf mobile Überwachungskameras Ausserdem wird im Gesetz in Bezug auf mobile Überwachungskameras
Nachdruck auf den präventiven Aspekt ihres Einsatzes gelegt, da es Nachdruck auf den präventiven Aspekt ihres Einsatzes gelegt, da es
sich hauptsächlich um verwaltungspolizeiliche Aufträge handelt. sich hauptsächlich um verwaltungspolizeiliche Aufträge handelt.
Grundsätze der Subsidiarität und der Effizienz Grundsätze der Subsidiarität und der Effizienz
Der Einsatz von mobilen Überwachungskameras ist ein subsidiäres Der Einsatz von mobilen Überwachungskameras ist ein subsidiäres
Mittel, auf das man ausschliesslich zurückgreifen darf, wenn andere Mittel, auf das man ausschliesslich zurückgreifen darf, wenn andere
Mittel nicht ausreichen, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Falls Mittel nicht ausreichen, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Falls
beschlossen wird, darauf zurückzugreifen, muss es ausserdem ein beschlossen wird, darauf zurückzugreifen, muss es ausserdem ein
effizientes Mittel sein, das es ermöglicht, objektiv die Zwecke zu effizientes Mittel sein, das es ermöglicht, objektiv die Zwecke zu
erfüllen, auf die die Verarbeitung hinzielt. Der Gesetzgeber hat auf erfüllen, auf die die Verarbeitung hinzielt. Der Gesetzgeber hat auf
diesen Grundsatz Nachdruck gelegt, indem ausdrücklich erwähnt wird, diesen Grundsatz Nachdruck gelegt, indem ausdrücklich erwähnt wird,
dass der Verwaltungspolizeioffizier für einen effizienten Einsatz der dass der Verwaltungspolizeioffizier für einen effizienten Einsatz der
Kameras sorgen muss. Kameras sorgen muss.
Grundsatz der Verhältnismässigkeit Grundsatz der Verhältnismässigkeit
Dieser Grundsatz beinhaltet die oben erwähnten Grundsätze der Dieser Grundsatz beinhaltet die oben erwähnten Grundsätze der
Subsidiarität und der Effizienz, bedeutet aber auch, dass zwischen der Subsidiarität und der Effizienz, bedeutet aber auch, dass zwischen der
Notwendigkeit, während einer Operation auf Kameras zurückzugreifen, Notwendigkeit, während einer Operation auf Kameras zurückzugreifen,
und der Berücksichtigung des Privatlebens der gefilmten Personen ein und der Berücksichtigung des Privatlebens der gefilmten Personen ein
Gleichgewicht gewahrt werden muss. Es muss eine Verhältnismässigkeit Gleichgewicht gewahrt werden muss. Es muss eine Verhältnismässigkeit
in Bezug auf die verfolgten Ziele bestehen und es darf nicht mehr in Bezug auf die verfolgten Ziele bestehen und es darf nicht mehr
gefilmt werden als nötig. gefilmt werden als nötig.
Die Verhältnismässigkeit muss auch in Bezug auf die verarbeiteten Die Verhältnismässigkeit muss auch in Bezug auf die verarbeiteten
Bilder berücksichtigt werden: Es dürfen weder überflüssige Bilder Bilder berücksichtigt werden: Es dürfen weder überflüssige Bilder
aufgenommen werden noch Orte anvisiert werden, für die man aufgenommen werden noch Orte anvisiert werden, für die man
hinsichtlich der Verarbeitung nicht zuständig ist. hinsichtlich der Verarbeitung nicht zuständig ist.
Der Verwaltungspolizeioffizier sorgt für den gezielten Einsatz von Der Verwaltungspolizeioffizier sorgt für den gezielten Einsatz von
mobilen Überwachungskameras durch die Einhaltung dieses Grundsatzes. mobilen Überwachungskameras durch die Einhaltung dieses Grundsatzes.
- Diese verschiedenen Grundsätze leiten sowohl den Beschluss des - Diese verschiedenen Grundsätze leiten sowohl den Beschluss des
Verwaltungspolizeioffiziers (oder gegebenenfalls des Bürgermeisters), Verwaltungspolizeioffiziers (oder gegebenenfalls des Bürgermeisters),
auf mobile Kameras zurückzugreifen, als auch den Einsatz dieser auf mobile Kameras zurückzugreifen, als auch den Einsatz dieser
Kameras. Kameras.
3.4 Notifizierung an den Ausschuss für den Schutz des Privatlebens 3.4 Notifizierung an den Ausschuss für den Schutz des Privatlebens
Wenn beschlossen wird, auf mobile Überwachungskameras zurückzugreifen, Wenn beschlossen wird, auf mobile Überwachungskameras zurückzugreifen,
sieht das Gesetz vor, dass der Verwaltungspolizeioffizier dem sieht das Gesetz vor, dass der Verwaltungspolizeioffizier dem
Ausschuss für den Schutz des Privatlebens (hiernach ASP) diesen Ausschuss für den Schutz des Privatlebens (hiernach ASP) diesen
Beschluss notifiziert. Diese Notifizierung muss spätestens am Vortag Beschluss notifiziert. Diese Notifizierung muss spätestens am Vortag
der grösseren Menschenansammlung, die anhand von Kameras überwacht der grösseren Menschenansammlung, die anhand von Kameras überwacht
werden soll, erfolgen, ausser in Dringlichkeitsfällen. In diesen werden soll, erfolgen, ausser in Dringlichkeitsfällen. In diesen
Fällen muss die Notifizierung spätestens innerhalb sieben Tagen nach Fällen muss die Notifizierung spätestens innerhalb sieben Tagen nach
der grösseren Menschenansammlung stattfinden. der grösseren Menschenansammlung stattfinden.
In der Stellungnahme vom 2. September 2009 rät der ASP, für diese Art In der Stellungnahme vom 2. September 2009 rät der ASP, für diese Art
Notifizierung ein Standartformular vorzusehen, das ihm auf Notifizierung ein Standartformular vorzusehen, das ihm auf
elektronischem Weg übermittelt würde, um in eine nicht öffentliche elektronischem Weg übermittelt würde, um in eine nicht öffentliche
Datenbank eingespeist zu werden (im Gegensatz zu den anderen Datenbank eingespeist zu werden (im Gegensatz zu den anderen
Meldungen, die im Register des ASP veröffentlicht werden). Meldungen, die im Register des ASP veröffentlicht werden).
Die Notifizierung muss folgende Angaben enthalten: Die Notifizierung muss folgende Angaben enthalten:
- Identifizierung der Person, die den Einsatz von mobilen - Identifizierung der Person, die den Einsatz von mobilen
Überwachungskameras beschlossen hat (Bürgermeister oder Überwachungskameras beschlossen hat (Bürgermeister oder
Verwaltungspolizeioffizier) Verwaltungspolizeioffizier)
- Identifizierung des operativen Verantwortlichen (Dienst und Person) - Identifizierung des operativen Verantwortlichen (Dienst und Person)
- Identifizierung der grösseren Menschenansammlung, die mit Kameras - Identifizierung der grösseren Menschenansammlung, die mit Kameras
überwacht wird (Lokalisierung, Kategorie des Ortes, Art der überwacht wird (Lokalisierung, Kategorie des Ortes, Art der
Ansammlung, Datum) Ansammlung, Datum)
- Informationen über den Einsatz der Kameras: - Informationen über den Einsatz der Kameras:
o Ansehen und Aufzeichnen von Bildern o Ansehen und Aufzeichnen von Bildern
o Aufbewahrung der Bilder o Aufbewahrung der Bilder
o Begründung für den Einsatz von mobilen Kameras o Begründung für den Einsatz von mobilen Kameras
o Beschreibung in Bezug auf den gezielten und effizienten Einsatz und o Beschreibung in Bezug auf den gezielten und effizienten Einsatz und
die Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Gesetzes über das die Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Gesetzes über das
Privatleben. Privatleben.
Der operative Verantwortliche ist der Verwaltungspolizeioffizier, der Der operative Verantwortliche ist der Verwaltungspolizeioffizier, der
den Einsatz von mobilen Überwachungskameras beschliesst (oder den Einsatz von mobilen Überwachungskameras beschliesst (oder
gegebenenfalls den Beschluss des Bürgermeisters ausführt). Selbst wenn gegebenenfalls den Beschluss des Bürgermeisters ausführt). Selbst wenn
im weiteren Verlauf der Operation ein anderer im weiteren Verlauf der Operation ein anderer
Verwaltungspolizeioffizier die Leitung übernimmt, muss nur der Name Verwaltungspolizeioffizier die Leitung übernimmt, muss nur der Name
des Ersteren (derjenige, der ursprünglich den Einsatz von Kameras des Ersteren (derjenige, der ursprünglich den Einsatz von Kameras
beschliesst) in der Notifizierung angegeben werden. beschliesst) in der Notifizierung angegeben werden.
Damit kein zu grosser Verwaltungsaufwand entsteht, ist die Möglichkeit Damit kein zu grosser Verwaltungsaufwand entsteht, ist die Möglichkeit
vorgesehen worden, für mehrere Einsätze von mobilen vorgesehen worden, für mehrere Einsätze von mobilen
Überwachungskameras nur eine Notifizierung einzureichen, wenn es um Überwachungskameras nur eine Notifizierung einzureichen, wenn es um
mehrere Menschenansammlungen geht, die am selben Ort stattfinden, mehrere Menschenansammlungen geht, die am selben Ort stattfinden,
gleichartig sind, dieselbe Bezeichnung tragen und in deren Rahmen ein gleichartig sind, dieselbe Bezeichnung tragen und in deren Rahmen ein
und derselbe operative Verantwortliche mobile Überwachungskameras und derselbe operative Verantwortliche mobile Überwachungskameras
immer auf die gleiche Weise einsetzt. Gemeint ist insbesondere der immer auf die gleiche Weise einsetzt. Gemeint ist insbesondere der
Einsatz von mobilen Überwachungskameras durch Videobeweisteams im Einsatz von mobilen Überwachungskameras durch Videobeweisteams im
Rahmen von Fussballspielen, für alle Heimspiele derselben Saison. Bei Rahmen von Fussballspielen, für alle Heimspiele derselben Saison. Bei
Fussballspielen erfolgt die Notifizierung darüber hinaus "im Rahmen" Fussballspielen erfolgt die Notifizierung darüber hinaus "im Rahmen"
(im Kameragesetz verwendeter Ausdruck) des Spiels. Hierbei geht es um (im Kameragesetz verwendeter Ausdruck) des Spiels. Hierbei geht es um
die Überwachung der Fans von ihrem Ausgangspunkt bis zur Auflösung der die Überwachung der Fans von ihrem Ausgangspunkt bis zur Auflösung der
Menschenansammlung. Menschenansammlung.
Die Meldung erfolgt anhand des Standartformulars, das allen Die Meldung erfolgt anhand des Standartformulars, das allen
Polizeidiensten übermittelt wird. In erster Zeit wird dieses Formular Polizeidiensten übermittelt wird. In erster Zeit wird dieses Formular
auf Papier ausgefüllt und dem ASP per Fax (unter der Nummer 02/213 85 auf Papier ausgefüllt und dem ASP per Fax (unter der Nummer 02/213 85
95) übermittelt. Sobald es eine elektronische Anwendung gibt, werden 95) übermittelt. Sobald es eine elektronische Anwendung gibt, werden
die Polizeidienste über die neuen Modalitäten der Übermittlung die Polizeidienste über die neuen Modalitäten der Übermittlung
informiert. informiert.
3.5. Befreiung von der Pflicht, Piktogramme anzubringen 3.5. Befreiung von der Pflicht, Piktogramme anzubringen
Wenn die Kameraüberwachung anhand von ortsfesten Kameras erfolgt Wenn die Kameraüberwachung anhand von ortsfesten Kameras erfolgt
(wobei es keine Rolle spielt, wer der Verantwortliche für die (wobei es keine Rolle spielt, wer der Verantwortliche für die
Verarbeitung ist), sieht das Gesetz vor, dass ein Piktogramm am Verarbeitung ist), sieht das Gesetz vor, dass ein Piktogramm am
Eingang des überwachten Ortes angebracht werden muss. Das Eingang des überwachten Ortes angebracht werden muss. Das
Vorhandensein dieses Piktogramms am Eingang setzt voraus, dass die Vorhandensein dieses Piktogramms am Eingang setzt voraus, dass die
Personen, die diesen Ort betreten, damit einverstanden sind, gefilmt Personen, die diesen Ort betreten, damit einverstanden sind, gefilmt
zu werden. zu werden.
Wenn die Kameraüberwachung anhand von mobilen Kameras erfolgt (durch Wenn die Kameraüberwachung anhand von mobilen Kameras erfolgt (durch
die Polizeidienste), sieht das Gesetz vor, dass die Sichtbarkeit der die Polizeidienste), sieht das Gesetz vor, dass die Sichtbarkeit der
vorhandenen Kameras als vorherige Zustimmung gilt. Zusätzlich wird im vorhandenen Kameras als vorherige Zustimmung gilt. Zusätzlich wird im
Gesetz davon ausgegangen, dass mobile Überwachungskameras, die auf Gesetz davon ausgegangen, dass mobile Überwachungskameras, die auf
erkennbaren Fahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder Luftfahrzeugen montiert erkennbaren Fahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder Luftfahrzeugen montiert
sind, gut sichtbar eingesetzt werden. sind, gut sichtbar eingesetzt werden.
Trotz der Stellungnahme des Staatsrates (der empfohlen hatte, diesen Trotz der Stellungnahme des Staatsrates (der empfohlen hatte, diesen
fiktiven Fall auszulassen, da im Gesetz über das Privatleben Ausnahmen fiktiven Fall auszulassen, da im Gesetz über das Privatleben Ausnahmen
vorgesehen sind, für die keine Zustimmung erforderlich ist und von vorgesehen sind, für die keine Zustimmung erforderlich ist und von
denen eine den Einsatz von mobilen Kameras rechtfertigt) ist dieser denen eine den Einsatz von mobilen Kameras rechtfertigt) ist dieser
fiktive Fall im Gesetz beibehalten worden. In Artikel 4 des fiktive Fall im Gesetz beibehalten worden. In Artikel 4 des
Kameragesetzes wird in der Tat vorgesehen, dass das Gesetz über das Kameragesetzes wird in der Tat vorgesehen, dass das Gesetz über das
Privatleben anwendbar ist, ausser in den Fällen, in denen das Privatleben anwendbar ist, ausser in den Fällen, in denen das
Kameragesetz eine ausdrücklich anders lautende Bestimmung enthält. Kameragesetz eine ausdrücklich anders lautende Bestimmung enthält.
Dies trifft insbesondere auf Artikel 8 des Kameragesetzes zu, in dem Dies trifft insbesondere auf Artikel 8 des Kameragesetzes zu, in dem
jeder heimliche Einsatz von Kameras verboten wird. Um eine gewisse jeder heimliche Einsatz von Kameras verboten wird. Um eine gewisse
Kohärenz zu wahren, wird dieser Aspekt sowohl für ortsfeste als auch Kohärenz zu wahren, wird dieser Aspekt sowohl für ortsfeste als auch
für mobile Kameras durch das Kameragesetz geregelt. für mobile Kameras durch das Kameragesetz geregelt.
Unter gut sichtbar eingesetzten mobilen Überwachungskameras versteht Unter gut sichtbar eingesetzten mobilen Überwachungskameras versteht
man also diejenigen, die auf erkennbaren Fahrzeugen, Wasserfahrzeugen man also diejenigen, die auf erkennbaren Fahrzeugen, Wasserfahrzeugen
oder Luftfahrzeugen montiert sind. Diese Präzisierung des Gesetzgebers oder Luftfahrzeugen montiert sind. Diese Präzisierung des Gesetzgebers
umfasst bereits die meisten Fälle und bezieht sich insbesondere auf umfasst bereits die meisten Fälle und bezieht sich insbesondere auf
die Kameras, mit denen die Polizeifahrzeuge und Hubschrauber die Kameras, mit denen die Polizeifahrzeuge und Hubschrauber
ausgerüstet sind. Ebenfalls betroffen sind die Kameras, die von den ausgerüstet sind. Ebenfalls betroffen sind die Kameras, die von den
Polizisten selber getragen werden, sei es in der Hand (zum Beispiel Polizisten selber getragen werden, sei es in der Hand (zum Beispiel
bei Videobeweisteams) oder an der Uniform. Es darf jedoch nicht bei Videobeweisteams) oder an der Uniform. Es darf jedoch nicht
vergessen werden, dass diese Kameras gut sichtbar eingesetzt werden vergessen werden, dass diese Kameras gut sichtbar eingesetzt werden
müssen: Die gefilmten Personen müssen wissen, dass der Polizist eine müssen: Die gefilmten Personen müssen wissen, dass der Polizist eine
Kamera trägt, da für diese tragbaren Kameras keine "Rechtsvermutung Kamera trägt, da für diese tragbaren Kameras keine "Rechtsvermutung
der Sichtbarkeit" besteht. Man darf auch nicht vergessen, dass diese der Sichtbarkeit" besteht. Man darf auch nicht vergessen, dass diese
Kameras ausschliesslich im Rahmen von grösseren Menschenansammlungen Kameras ausschliesslich im Rahmen von grösseren Menschenansammlungen
im Sinne von Artikel 22 des Gesetzes über das Polizeiamt eingesetzt im Sinne von Artikel 22 des Gesetzes über das Polizeiamt eingesetzt
werden dürfen. werden dürfen.
Ich hoffe, dass die Empfehlungen und Erläuterungen in diesem Ich hoffe, dass die Empfehlungen und Erläuterungen in diesem
Rundschreiben dazu beitragen werden, dass das Kameragesetz korrekt Rundschreiben dazu beitragen werden, dass das Kameragesetz korrekt
angewandt wird, unter Berücksichtigung des vom Gesetzgeber angewandt wird, unter Berücksichtigung des vom Gesetzgeber
angestrebten Gleichgewichts zwischen dem Recht auf Privatleben und den angestrebten Gleichgewichts zwischen dem Recht auf Privatleben und den
Erfordernissen der Sicherheit. Erfordernissen der Sicherheit.
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.
Brüssel, den 10. Dezember 2009. Brüssel, den 10. Dezember 2009.
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau A. TURTELBOOM Frau A. TURTELBOOM
^