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Ministeriële omzendbrief betreffende de wet van 21 maart 2007 tot regeling van de plaatsing en het gebruik van bewakingscamera's, zoals gewijzigd door de wet van 12 november 2009. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle relative à la loi du 21 mars 2007 réglant l'installation et l'utilisation de caméras de surveillance, telle que modifiée par la loi du 12 novembre 2009. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
10 DECEMBER 2009. - Ministeriële omzendbrief betreffende de wet van 21 | 10 DECEMBRE 2009. - Circulaire ministérielle relative à la loi du 21 |
maart 2007 tot regeling van de plaatsing en het gebruik van | mars 2007 réglant l'installation et l'utilisation de caméras de |
bewakingscamera's, zoals gewijzigd door de wet van 12 november 2009. - | surveillance, telle que modifiée par la loi du 12 novembre 2009. - |
Duitse vertaling | Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
de Minister van Binnenlandse Zaken van 10 december 2009 betreffende de | circulaire du Ministre de l'Intérieur du 10 décembre 2009 relative à |
wet van 21 maart 2007 tot regeling van de plaatsing en het gebruik van | la loi du 21 mars 2007 réglant l'installation et l'utilisation de |
bewakingscamera's, zoals gewijzigd door de wet van 12 november 2009 | caméras de surveillance, telle que modifiée par la loi du 12 novembre |
(Belgisch Staatsblad van 18 december 2009). | 2009 (Moniteur belge du 18 décembre 2009). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
10. DEZEMBER 2009 - Ministerielles Rundschreiben in Bezug auf das | 10. DEZEMBER 2009 - Ministerielles Rundschreiben in Bezug auf das |
Gesetz vom 21. März 2007 zur Regelung der Installation und des | Gesetz vom 21. März 2007 zur Regelung der Installation und des |
Einsatzes von Überwachungskameras, so wie es abgeändert worden ist | Einsatzes von Überwachungskameras, so wie es abgeändert worden ist |
durch das Gesetz vom 12. November 2009 | durch das Gesetz vom 12. November 2009 |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei | An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
An den Herrn diensttuenden Gouverneur des Verwaltungsbezirks | An den Herrn diensttuenden Gouverneur des Verwaltungsbezirks |
Brüssel-Hauptstadt | Brüssel-Hauptstadt |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Ziel dieses Rundschreibens ist es, die lokalen Behörden und die | Ziel dieses Rundschreibens ist es, die lokalen Behörden und die |
Polizeidienste über die Regeln aufzuklären, die im Gesetz vom 21. März | Polizeidienste über die Regeln aufzuklären, die im Gesetz vom 21. März |
2007 zur Regelung der Installation und des Einsatzes von | 2007 zur Regelung der Installation und des Einsatzes von |
Überwachungskameras (hiernach Kameragesetz genannt) seit der jüngsten | Überwachungskameras (hiernach Kameragesetz genannt) seit der jüngsten |
Abänderung durch das Gesetz vom 12. November 2009 vorgesehen sind, und | Abänderung durch das Gesetz vom 12. November 2009 vorgesehen sind, und |
ihnen Empfehlungen zu ihrer konkreten Anwendung zu geben. | ihnen Empfehlungen zu ihrer konkreten Anwendung zu geben. |
Es ist also hauptsächlich die Rede von dem Begutachtungsverfahren im | Es ist also hauptsächlich die Rede von dem Begutachtungsverfahren im |
Zusammenhang mit der Installation von ortsfesten Überwachungskameras | Zusammenhang mit der Installation von ortsfesten Überwachungskameras |
an einem nicht geschlossenen Ort und von dem Einsatz von mobilen | an einem nicht geschlossenen Ort und von dem Einsatz von mobilen |
Überwachungskameras durch die Polizeidienste. | Überwachungskameras durch die Polizeidienste. |
Darüber hinaus beziehen sich bestimmte Punkte auf Begriffe, die seit | Darüber hinaus beziehen sich bestimmte Punkte auf Begriffe, die seit |
Inkrafttreten des Gesetzes bestimmte Fragen in der Praxis aufwerfen. | Inkrafttreten des Gesetzes bestimmte Fragen in der Praxis aufwerfen. |
1. Begriffsbestimmungen | 1. Begriffsbestimmungen |
1.1 Belästigungen | 1.1 Belästigungen |
Seit Annahme des Kameragesetzes im Jahr 2007 werden in der Definition | Seit Annahme des Kameragesetzes im Jahr 2007 werden in der Definition |
des Begriffs Überwachungskamera Straftaten gegen Personen oder Güter, | des Begriffs Überwachungskamera Straftaten gegen Personen oder Güter, |
Belästigungen im Sinne von Art. 135 des neuen Gemeindegesetzes und die | Belästigungen im Sinne von Art. 135 des neuen Gemeindegesetzes und die |
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erwähnt. Im Rest des | Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erwähnt. Im Rest des |
verfügenden Teils war keine Rede mehr von Belästigungen, sondern nur | verfügenden Teils war keine Rede mehr von Belästigungen, sondern nur |
von Straftaten, Schäden und Verstössen gegen die öffentliche Ordnung. | von Straftaten, Schäden und Verstössen gegen die öffentliche Ordnung. |
Im Fall von Belästigungen konnten daher Zweifel hinsichtlich der | Im Fall von Belästigungen konnten daher Zweifel hinsichtlich der |
Anwendbarkeit dieser Bestimmungen (in Bezug auf das Ansehen von | Anwendbarkeit dieser Bestimmungen (in Bezug auf das Ansehen von |
Bildern in Realzeit, ihre Aufzeichnung und Aufbewahrung) entstehen. | Bildern in Realzeit, ihre Aufzeichnung und Aufbewahrung) entstehen. |
Um diese Lücke zu beheben, wurde bei der Abänderung des Gesetzes im | Um diese Lücke zu beheben, wurde bei der Abänderung des Gesetzes im |
Rest des verfügenden Teils der Begriff "Belästigungen" eingefügt. Im | Rest des verfügenden Teils der Begriff "Belästigungen" eingefügt. Im |
Fall von Belästigungen besteht hinsichtlich der Anwendbarkeit der | Fall von Belästigungen besteht hinsichtlich der Anwendbarkeit der |
Bestimmungen in Bezug auf das Ansehen von Bildern in Realzeit, ihre | Bestimmungen in Bezug auf das Ansehen von Bildern in Realzeit, ihre |
Aufzeichnung und ihre Aufbewahrung also kein Zweifel mehr. | Aufzeichnung und ihre Aufbewahrung also kein Zweifel mehr. |
Damit der Text der anderen Bestimmungen jedoch nicht unnötig | Damit der Text der anderen Bestimmungen jedoch nicht unnötig |
schwerfällig wird, wird nur der Begriff "Belästigungen" erwähnt. Dies | schwerfällig wird, wird nur der Begriff "Belästigungen" erwähnt. Dies |
bedeutet nicht, dass man sich auf egal welche Belästigungen bezieht. | bedeutet nicht, dass man sich auf egal welche Belästigungen bezieht. |
Mit diesem Begriff wird immer auf die Belästigungen verwiesen, die in | Mit diesem Begriff wird immer auf die Belästigungen verwiesen, die in |
der Definition des Begriffs Überwachungskamera in Artikel 2 des | der Definition des Begriffs Überwachungskamera in Artikel 2 des |
Gesetzes erwähnt ist; es handelt sich also um Belästigungen im Sinne | Gesetzes erwähnt ist; es handelt sich also um Belästigungen im Sinne |
von Artikel 135 des neuen Gemeindegesetzes. | von Artikel 135 des neuen Gemeindegesetzes. |
Der Gesetzgeber hat lediglich die Absicht gehabt, auf Belästigungen im | Der Gesetzgeber hat lediglich die Absicht gehabt, auf Belästigungen im |
Sinne von Artikel 135 des neuen Gemeindegesetzes zu verweisen, das | Sinne von Artikel 135 des neuen Gemeindegesetzes zu verweisen, das |
heisst alle öffentlichen Störungen, für die die Gemeinden zuständig | heisst alle öffentlichen Störungen, für die die Gemeinden zuständig |
sind. | sind. |
1.2 Ortsfeste/mobile Überwachungskameras | 1.2 Ortsfeste/mobile Überwachungskameras |
Im Gesetz wird eine mobile Überwachungskamera als Überwachungskamera | Im Gesetz wird eine mobile Überwachungskamera als Überwachungskamera |
definiert, die während der Beobachtung bewegt wird, um von | definiert, die während der Beobachtung bewegt wird, um von |
verschiedenen Orten oder Positionen aus zu filmen. Das Adjektiv | verschiedenen Orten oder Positionen aus zu filmen. Das Adjektiv |
"mobil" bezeichnet also nur Kameras, die während der Überwachungszeit | "mobil" bezeichnet also nur Kameras, die während der Überwachungszeit |
nicht an einer Stelle befestigt sind, sondern im Laufe der Beobachtung | nicht an einer Stelle befestigt sind, sondern im Laufe der Beobachtung |
während der Aufzeichnung von Bildern bewegt werden. | während der Aufzeichnung von Bildern bewegt werden. |
Alle anderen Überwachungskameras sind also im Sinne des Kameragesetzes | Alle anderen Überwachungskameras sind also im Sinne des Kameragesetzes |
ortsfeste Überwachungskameras. | ortsfeste Überwachungskameras. |
Dies bedeutet, dass Überwachungskameras, die vorläufig installiert | Dies bedeutet, dass Überwachungskameras, die vorläufig installiert |
werden, um einen Ort während einiger Tage (zum Beispiel während eines | werden, um einen Ort während einiger Tage (zum Beispiel während eines |
jährlichen Festivals), einer oder mehrerer Wochen oder sogar mehrerer | jährlichen Festivals), einer oder mehrerer Wochen oder sogar mehrerer |
Monate zu filmen, ortsfeste Kameras sind: Selbst wenn sie dafür | Monate zu filmen, ortsfeste Kameras sind: Selbst wenn sie dafür |
geeignet sind, bewegt zu werden, findet dies während der Beobachtung | geeignet sind, bewegt zu werden, findet dies während der Beobachtung |
nicht statt. Die Bewegung findet erst statt, wenn der Beschluss | nicht statt. Die Bewegung findet erst statt, wenn der Beschluss |
gefasst worden ist, den Einsatz an diesem Ort zu beenden. Diese | gefasst worden ist, den Einsatz an diesem Ort zu beenden. Diese |
vorläufig installierten Kameras sind als ortsfest zu betrachten. | vorläufig installierten Kameras sind als ortsfest zu betrachten. |
Sobald die Überwachungskamera(s) vom selben Ort oder von derselben | Sobald die Überwachungskamera(s) vom selben Ort oder von derselben |
Position aus filmt (filmen) (selbst wenn eine Veränderung der | Position aus filmt (filmen) (selbst wenn eine Veränderung der |
Ausrichtung möglich ist), müssen folglich alle Verpflichtungen, die | Ausrichtung möglich ist), müssen folglich alle Verpflichtungen, die |
für ortsfeste Überwachungskameras vorgesehen sind, eingehalten werden. | für ortsfeste Überwachungskameras vorgesehen sind, eingehalten werden. |
1.3 Eingang zu einem Ort | 1.3 Eingang zu einem Ort |
Im Gesetz wird vorgesehen, dass der Verantwortliche für die | Im Gesetz wird vorgesehen, dass der Verantwortliche für die |
Verarbeitung am Eingang jedes Ortes, der durch eine oder mehrere | Verarbeitung am Eingang jedes Ortes, der durch eine oder mehrere |
ortsfeste Überwachungskameras gefilmt wird, ein Piktogramm anbringen | ortsfeste Überwachungskameras gefilmt wird, ein Piktogramm anbringen |
muss, mit dem auf die Kameraüberwachung hingewiesen wird. Es wird also | muss, mit dem auf die Kameraüberwachung hingewiesen wird. Es wird also |
weder auferlegt, dass ein Piktogramm pro Kamera angebracht werden muss | weder auferlegt, dass ein Piktogramm pro Kamera angebracht werden muss |
noch dass eines davon in der Nähe der Kamera angebracht werden muss. | noch dass eines davon in der Nähe der Kamera angebracht werden muss. |
Das Gesetz enthält hingegen keine Definition des Begriffs "Eingang" | Das Gesetz enthält hingegen keine Definition des Begriffs "Eingang" |
und daher kann die Frage gestellt werden, wo die Piktogramme | und daher kann die Frage gestellt werden, wo die Piktogramme |
angebracht werden müssen, wenn es sich um einen nicht geschlossenen | angebracht werden müssen, wenn es sich um einen nicht geschlossenen |
Ort handelt. Man kann nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen, dass | Ort handelt. Man kann nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen, dass |
der Verantwortliche für die Verarbeitung seiner Pflicht nachkommt, | der Verantwortliche für die Verarbeitung seiner Pflicht nachkommt, |
wenn er ein Piktogramm an den Hauptzugängen zum gefilmten Bereich | wenn er ein Piktogramm an den Hauptzugängen zum gefilmten Bereich |
anbringt. | anbringt. |
Wenn eine Kameraüberwachung in einem bestimmten Bereich (ein Markt, | Wenn eine Kameraüberwachung in einem bestimmten Bereich (ein Markt, |
ein Viertel) der Gemeinde organisiert wird, reicht es aus, diese | ein Viertel) der Gemeinde organisiert wird, reicht es aus, diese |
Überwachung anhand eines Piktogramms zu signalisieren, das am Eingang | Überwachung anhand eines Piktogramms zu signalisieren, das am Eingang |
beziehungsweise an den Eingängen zu diesem Bereich angebracht wird. | beziehungsweise an den Eingängen zu diesem Bereich angebracht wird. |
Wenn die Kameraüberwachung auf dem gesamten Gemeindegebiet organisiert | Wenn die Kameraüberwachung auf dem gesamten Gemeindegebiet organisiert |
wird, ist es nicht gesetzwidrig, dies anhand von Piktogrammen an den | wird, ist es nicht gesetzwidrig, dies anhand von Piktogrammen an den |
Zufahrtsstrassen zur Gemeinde zu signalisieren. In diesem Fall spricht | Zufahrtsstrassen zur Gemeinde zu signalisieren. In diesem Fall spricht |
jedoch nichts dagegen, durch Anbringen von Piktogrammen an bedeutenden | jedoch nichts dagegen, durch Anbringen von Piktogrammen an bedeutenden |
Stellen der Gemeinde oder, umgekehrt, an Stellen, an denen man weniger | Stellen der Gemeinde oder, umgekehrt, an Stellen, an denen man weniger |
damit rechnet, gefilmt zu werden, an das Vorhandensein von Kameras | damit rechnet, gefilmt zu werden, an das Vorhandensein von Kameras |
innerhalb der Gemeinde zu erinnern. | innerhalb der Gemeinde zu erinnern. |
1.4 Verhältnismässigkeit der Aufnahmen | 1.4 Verhältnismässigkeit der Aufnahmen |
Im Kameragesetz wird für die drei Kategorien von Orten vorgesehen, | Im Kameragesetz wird für die drei Kategorien von Orten vorgesehen, |
dass der Verantwortliche für die Verarbeitung dafür sorgt, "dass die | dass der Verantwortliche für die Verarbeitung dafür sorgt, "dass die |
Überwachungskamera(s) nicht spezifisch auf einen Ort gerichtet wird | Überwachungskamera(s) nicht spezifisch auf einen Ort gerichtet wird |
(werden), für den er nicht selbst die Daten verarbeitet". Diese | (werden), für den er nicht selbst die Daten verarbeitet". Diese |
Bestimmung bezieht sich im Grunde auf den Grundsatz der | Bestimmung bezieht sich im Grunde auf den Grundsatz der |
Verhältnismässigkeit, der bei jeder Bearbeitung von persönlichen Daten | Verhältnismässigkeit, der bei jeder Bearbeitung von persönlichen Daten |
beachtet werden muss, also auch in Bezug auf die Aufzeichnungen. | beachtet werden muss, also auch in Bezug auf die Aufzeichnungen. |
Mit dem Begriff "spezifisch" wurde bezweckt, den Verantwortlichen für | Mit dem Begriff "spezifisch" wurde bezweckt, den Verantwortlichen für |
die Verarbeitung nicht daran zu hindern, auf den Bildern Teile eines | die Verarbeitung nicht daran zu hindern, auf den Bildern Teile eines |
Ortes zu zeigen, für den er selbst nicht die Daten verarbeitet, wenn | Ortes zu zeigen, für den er selbst nicht die Daten verarbeitet, wenn |
keine andere Möglichkeit besteht (zum Beispiel einen kleinen Teil des | keine andere Möglichkeit besteht (zum Beispiel einen kleinen Teil des |
Bürgersteigs zu zeigen, wenn ein Gebäude oder dessen Eingang gefilmt | Bürgersteigs zu zeigen, wenn ein Gebäude oder dessen Eingang gefilmt |
wird). Das bedeutet allerdings, dass dies in einem derartigen Fall auf | wird). Das bedeutet allerdings, dass dies in einem derartigen Fall auf |
ein striktes Minimum begrenzt werden muss (für die der Öffentlichkeit | ein striktes Minimum begrenzt werden muss (für die der Öffentlichkeit |
nicht zugänglichen geschlossenen Orte ist dies sogar ausdrücklich vom | nicht zugänglichen geschlossenen Orte ist dies sogar ausdrücklich vom |
Gesetzgeber vorgesehen). Man kann also daraus ableiten, dass die | Gesetzgeber vorgesehen). Man kann also daraus ableiten, dass die |
Tatsache, dass auf den Bildern einer Kamera, die installiert wurde, um | Tatsache, dass auf den Bildern einer Kamera, die installiert wurde, um |
ein Gebäude oder seinen Eingang zu filmen, ein kleiner Teil des | ein Gebäude oder seinen Eingang zu filmen, ein kleiner Teil des |
Bürgersteigs zu sehen ist, nicht bedeutet, dass der gefilmte Ort ein | Bürgersteigs zu sehen ist, nicht bedeutet, dass der gefilmte Ort ein |
nicht geschlossener Ort ist. | nicht geschlossener Ort ist. |
Wie im Gesetz vorgesehen, ist es in Bezug auf nicht geschlossene Orte | Wie im Gesetz vorgesehen, ist es in Bezug auf nicht geschlossene Orte |
möglich, die ortsfeste Überwachungskamera auf einen Ort zu richten, | möglich, die ortsfeste Überwachungskamera auf einen Ort zu richten, |
für den man nicht selber die Daten verarbeitet, sofern der | für den man nicht selber die Daten verarbeitet, sofern der |
Verantwortliche für die Verarbeitung, der für den betreffenden Ort | Verantwortliche für die Verarbeitung, der für den betreffenden Ort |
zuständig ist, seine ausdrückliche Zustimmung dazu gibt. Dies bezieht | zuständig ist, seine ausdrückliche Zustimmung dazu gibt. Dies bezieht |
sich zum Beispiel auf den Fall, wo die Gemeindebehörde Kameras | sich zum Beispiel auf den Fall, wo die Gemeindebehörde Kameras |
installiert, die eine Strasse filmen, und wo auf Kameraaufzeichnungen | installiert, die eine Strasse filmen, und wo auf Kameraaufzeichnungen |
der Eingang einer Privatwohnung, einer Wirtschaft oder jeglichen | der Eingang einer Privatwohnung, einer Wirtschaft oder jeglichen |
anderen Gebäudes erscheint, dessen Überwachung nicht in die | anderen Gebäudes erscheint, dessen Überwachung nicht in die |
Zuständigkeit der Gemeinde fällt. Wenn die Gemeindebehörde diese | Zuständigkeit der Gemeinde fällt. Wenn die Gemeindebehörde diese |
Eingänge auf den Bildern nicht ausblenden will, muss sie die | Eingänge auf den Bildern nicht ausblenden will, muss sie die |
ausdrückliche Zustimmung der Personen erhalten, die in Bezug auf diese | ausdrückliche Zustimmung der Personen erhalten, die in Bezug auf diese |
Wohnung beziehungsweise diese Wirtschaft für die Verarbeitung | Wohnung beziehungsweise diese Wirtschaft für die Verarbeitung |
zuständig sind. Ohne diese Zustimmung ist der Verantwortliche für die | zuständig sind. Ohne diese Zustimmung ist der Verantwortliche für die |
Verarbeitung verpflichtet, die betreffenden Teile der Bilder anhand | Verarbeitung verpflichtet, die betreffenden Teile der Bilder anhand |
von technischen Mitteln auszublenden. Zwecks Nachweisbarkeit sollte | von technischen Mitteln auszublenden. Zwecks Nachweisbarkeit sollte |
die Zustimmung vorzugsweise schriftlich sein. | die Zustimmung vorzugsweise schriftlich sein. |
2. Ortsfeste Überwachungskameras an nicht geschlossenen Orten - | 2. Ortsfeste Überwachungskameras an nicht geschlossenen Orten - |
vorherige Stellungnahme und Befragung des Korpschefs | vorherige Stellungnahme und Befragung des Korpschefs |
2.1 Einleitung | 2.1 Einleitung |
Zuerst wird in Bezug auf nicht geschlossene Orte darauf hingewiesen, | Zuerst wird in Bezug auf nicht geschlossene Orte darauf hingewiesen, |
dass der Gesetzgeber nicht die Absicht hatte, Einzel- oder | dass der Gesetzgeber nicht die Absicht hatte, Einzel- oder |
Privatpersonen die Möglichkeit zu geben, den öffentlichen Raum zu | Privatpersonen die Möglichkeit zu geben, den öffentlichen Raum zu |
überwachen. Der Verantwortliche für die Verarbeitung wird also in den | überwachen. Der Verantwortliche für die Verarbeitung wird also in den |
meisten Fällen eine öffentliche Behörde sein und, wenn es sich um eine | meisten Fällen eine öffentliche Behörde sein und, wenn es sich um eine |
Gemeinde handelt, kann der Gemeinderat aufgrund seiner Rolle | Gemeinde handelt, kann der Gemeinderat aufgrund seiner Rolle |
hinsichtlich des Verfahrens zur Installation also keinesfalls der | hinsichtlich des Verfahrens zur Installation also keinesfalls der |
Verantwortliche für die Verarbeitung sein. | Verantwortliche für die Verarbeitung sein. |
Bevor Überwachungskameras an einem nicht geschlossenen Ort installiert | Bevor Überwachungskameras an einem nicht geschlossenen Ort installiert |
werden können, benötigt der Verantwortliche für die Verarbeitung | werden können, benötigt der Verantwortliche für die Verarbeitung |
nämlich eine günstige Stellungnahme des Gemeinderates der Gemeinde, in | nämlich eine günstige Stellungnahme des Gemeinderates der Gemeinde, in |
der sich der Ort befindet. Der Gemeinderat kann also nicht | der sich der Ort befindet. Der Gemeinderat kann also nicht |
gleichzeitig der Verantwortliche für die Verarbeitung sein. | gleichzeitig der Verantwortliche für die Verarbeitung sein. |
Bevor der Gemeinderat eine Stellungnahme abgibt, muss er den Korpschef | Bevor der Gemeinderat eine Stellungnahme abgibt, muss er den Korpschef |
der Polizeizone, in der sich der Ort befindet, zu Rate ziehen. Welche | der Polizeizone, in der sich der Ort befindet, zu Rate ziehen. Welche |
Tragweite hat diese Befragung? Kann die Stellungnahme des | Tragweite hat diese Befragung? Kann die Stellungnahme des |
Gemeinderates von der Analyse des Korpschefs abweichen? | Gemeinderates von der Analyse des Korpschefs abweichen? |
Bevor diese Fragen beantwortet werden, muss darauf hingewiesen werden, | Bevor diese Fragen beantwortet werden, muss darauf hingewiesen werden, |
dass der Verantwortliche für die Verarbeitung beim Einreichen seines | dass der Verantwortliche für die Verarbeitung beim Einreichen seines |
Antrags auf Stellungnahme bestimmte Informationen liefern muss, damit | Antrags auf Stellungnahme bestimmte Informationen liefern muss, damit |
die befragten Instanzen die Möglichkeit haben, eine klare | die befragten Instanzen die Möglichkeit haben, eine klare |
Stellungnahme abzugeben. | Stellungnahme abzugeben. |
Es handelt sich um folgende Informationen (diese Informationen sind im | Es handelt sich um folgende Informationen (diese Informationen sind im |
Grunde grösstenteils diejenigen, die der Verantwortliche für die | Grunde grösstenteils diejenigen, die der Verantwortliche für die |
Verarbeitung dem Ausschuss für den Schutz des Privatlebens bei der | Verarbeitung dem Ausschuss für den Schutz des Privatlebens bei der |
Meldung der Installation von Überwachungskameras übermittelt): | Meldung der Installation von Überwachungskameras übermittelt): |
- Angabe des Verantwortlichen für die Verarbeitung, | - Angabe des Verantwortlichen für die Verarbeitung, |
- Bezeichnung der Verarbeitung (Datenbank), | - Bezeichnung der Verarbeitung (Datenbank), |
- Zweck der Verarbeitung (d.h. Überwachung und Kontrolle) und Art der | - Zweck der Verarbeitung (d.h. Überwachung und Kontrolle) und Art der |
verarbeiteten Daten (d.h. Bildaufnahmen), | verarbeiteten Daten (d.h. Bildaufnahmen), |
- Gesetzes- oder Verordnungsgrundlage, | - Gesetzes- oder Verordnungsgrundlage, |
- Standort der Überwachungskameras und Perimeter der überwachten Zone | - Standort der Überwachungskameras und Perimeter der überwachten Zone |
(und eventuell Bilder einer vor Ort ausgeführten Testaufnahme), | (und eventuell Bilder einer vor Ort ausgeführten Testaufnahme), |
- Empfänger, | - Empfänger, |
- Aufbewahrungsfristen, | - Aufbewahrungsfristen, |
- Sicherheitsmassnahmen, | - Sicherheitsmassnahmen, |
- Weise, wie die Betroffenen von der Überwachung Kenntnis nehmen, | - Weise, wie die Betroffenen von der Überwachung Kenntnis nehmen, |
- Kontaktstelle für das Recht auf Zugang zu den Bildern, | - Kontaktstelle für das Recht auf Zugang zu den Bildern, |
- Kontaktperson für Informationsanfragen. | - Kontaktperson für Informationsanfragen. |
Er beantwortet zudem die beiden folgenden Fragen: | Er beantwortet zudem die beiden folgenden Fragen: |
- Worin bestehen die Sicherheitsprobleme, die zu dem Beschluss geführt | - Worin bestehen die Sicherheitsprobleme, die zu dem Beschluss geführt |
haben, Überwachungskameras zu installieren? | haben, Überwachungskameras zu installieren? |
- Inwiefern ist Kameraüberwachung ein geeignetes Mittel um hierauf zu | - Inwiefern ist Kameraüberwachung ein geeignetes Mittel um hierauf zu |
reagieren? | reagieren? |
2.2 Die Befragung des Korpschefs | 2.2 Die Befragung des Korpschefs |
Der Korpschef wird zu Rate gezogen, um dem Gemeinderat eine | Der Korpschef wird zu Rate gezogen, um dem Gemeinderat eine |
Stellungnahme in Bezug auf das Ausmass und die Art der Kriminalität am | Stellungnahme in Bezug auf das Ausmass und die Art der Kriminalität am |
betroffenen nicht geschlossenen Ort abzugeben. | betroffenen nicht geschlossenen Ort abzugeben. |
Der Korpschef muss unter Berücksichtigung der Informationen, die ihm | Der Korpschef muss unter Berücksichtigung der Informationen, die ihm |
übermittelt worden sind, und auf Basis seiner Kenntnis der Zone, die | übermittelt worden sind, und auf Basis seiner Kenntnis der Zone, die |
er leitet (Terrainkenntnis, Polizeistatistiken, Prioritäten im zonalen | er leitet (Terrainkenntnis, Polizeistatistiken, Prioritäten im zonalen |
Sicherheitsplan) darüber befinden, ob seiner Meinung nach genügend | Sicherheitsplan) darüber befinden, ob seiner Meinung nach genügend |
Elemente vorliegen, die bestätigen, dass es am betroffenen nicht | Elemente vorliegen, die bestätigen, dass es am betroffenen nicht |
geschlossenen Ort Sicherheitsprobleme oder ein Unsicherheitsgefühl | geschlossenen Ort Sicherheitsprobleme oder ein Unsicherheitsgefühl |
gibt und dass hierdurch das Risiko entsteht, dass auch Handlungen | gibt und dass hierdurch das Risiko entsteht, dass auch Handlungen |
stattfinden, die anhand von Überwachungskameras verhindert, | stattfinden, die anhand von Überwachungskameras verhindert, |
festgestellt oder nachgewiesen werden können. | festgestellt oder nachgewiesen werden können. |
Indem er die Zielsetzungen des Projekts der Kameraüberwachung und die | Indem er die Zielsetzungen des Projekts der Kameraüberwachung und die |
lokale Polizeipolitik gegenüberstellt, prüft er zudem, ob zur | lokale Polizeipolitik gegenüberstellt, prüft er zudem, ob zur |
Verbesserung der Effizienz zusätzliche Massnahmen oder besondere | Verbesserung der Effizienz zusätzliche Massnahmen oder besondere |
Bedingungen an den Einsatz von Überwachungskameras gekoppelt werden | Bedingungen an den Einsatz von Überwachungskameras gekoppelt werden |
sollten. Insbesondere wird hierbei an eine gezielte Einsatzkapazität | sollten. Insbesondere wird hierbei an eine gezielte Einsatzkapazität |
innerhalb der überwachten Zone gedacht, da die Installation von | innerhalb der überwachten Zone gedacht, da die Installation von |
Überwachungskameras an nicht geschlossenen Orten ohne eine effiziente | Überwachungskameras an nicht geschlossenen Orten ohne eine effiziente |
Weiterverfolgung durch die Polizei zu keinen konkreten Resultaten | Weiterverfolgung durch die Polizei zu keinen konkreten Resultaten |
führen würde. | führen würde. |
Je nachdem, ob er der Meinung ist, dass diese Elemente zureichend sind | Je nachdem, ob er der Meinung ist, dass diese Elemente zureichend sind |
oder nicht, wird seine Analyse in Bezug auf die Notwendigkeit (und / | oder nicht, wird seine Analyse in Bezug auf die Notwendigkeit (und / |
oder Zweckmässigkeit), Überwachungskameras am betroffenen Ort zu | oder Zweckmässigkeit), Überwachungskameras am betroffenen Ort zu |
installieren, günstig oder ungünstig ausfallen. | installieren, günstig oder ungünstig ausfallen. |
Anschliessend leitet der Korpschef seine Analyse an den Gemeinderat | Anschliessend leitet der Korpschef seine Analyse an den Gemeinderat |
weiter. | weiter. |
2.3 Die Stellungnahme des Gemeinderates | 2.3 Die Stellungnahme des Gemeinderates |
Auf Basis der vom Verantwortlichen für die Verarbeitung übermittelten | Auf Basis der vom Verantwortlichen für die Verarbeitung übermittelten |
Informationen und der Analyse des Korpschefs gibt der Gemeinderat eine | Informationen und der Analyse des Korpschefs gibt der Gemeinderat eine |
Stellungnahme ab. Diese Stellungnahme muss immer mit Gründen versehen | Stellungnahme ab. Diese Stellungnahme muss immer mit Gründen versehen |
sein. | sein. |
Falls die Stellungnahme sich auf die Analyse des Korpschefs stützt, | Falls die Stellungnahme sich auf die Analyse des Korpschefs stützt, |
kann sie mit den Elementen begründet werden, die darin aufgeführt | kann sie mit den Elementen begründet werden, die darin aufgeführt |
sind. | sind. |
Falls der Gemeinderat hingegen beschliesst, trotz ungünstiger Analyse | Falls der Gemeinderat hingegen beschliesst, trotz ungünstiger Analyse |
des Korpschefs eine günstige Stellungnahme über den Einsatz von | des Korpschefs eine günstige Stellungnahme über den Einsatz von |
Kameras abzugeben, muss der Gemeinderat seine Stellungnahme | Kameras abzugeben, muss der Gemeinderat seine Stellungnahme |
ausführlicher begründen. Dasselbe gilt bei ungünstiger Stellungnahme | ausführlicher begründen. Dasselbe gilt bei ungünstiger Stellungnahme |
des Gemeinderates, obschon die Analyse des Korpschefs in Bezug auf das | des Gemeinderates, obschon die Analyse des Korpschefs in Bezug auf das |
Projekt der Kameraüberwachung günstig war. | Projekt der Kameraüberwachung günstig war. |
2.4 Stellungnahme des Gemeinderates im Fall von vorläufig | 2.4 Stellungnahme des Gemeinderates im Fall von vorläufig |
installierten ortsfesten Kameras | installierten ortsfesten Kameras |
Es kommt vor, dass die Gemeinden oder Polizeizonen vorläufig ortsfeste | Es kommt vor, dass die Gemeinden oder Polizeizonen vorläufig ortsfeste |
Überwachungskameras installieren, um punktuell auftretenden | Überwachungskameras installieren, um punktuell auftretenden |
Sicherheitsproblemen die Stirn zu bieten. Der Standort dieser Kameras | Sicherheitsproblemen die Stirn zu bieten. Der Standort dieser Kameras |
wird anschliessend gewechselt, um der Verlagerung des betreffenden | wird anschliessend gewechselt, um der Verlagerung des betreffenden |
Phänomens zu folgen (beispielsweise Besetzung von öffentlichem Gelände | Phänomens zu folgen (beispielsweise Besetzung von öffentlichem Gelände |
durch fahrendes Volk, Ansammlungen von Jugendlichen auf öffentlichen | durch fahrendes Volk, Ansammlungen von Jugendlichen auf öffentlichen |
Strassen oder Müllabladeplätze). Der Standort dieser Kameras kann also | Strassen oder Müllabladeplätze). Der Standort dieser Kameras kann also |
alle zwei Wochen wechseln. Unter derartigen Umständen scheint es sehr | alle zwei Wochen wechseln. Unter derartigen Umständen scheint es sehr |
schwierig oder sogar unmöglich, vor jedem Wechsel des Standorts der | schwierig oder sogar unmöglich, vor jedem Wechsel des Standorts der |
betreffenden Kamera(s) die günstige Stellungnahme des Gemeinderates zu | betreffenden Kamera(s) die günstige Stellungnahme des Gemeinderates zu |
erhalten. | erhalten. |
Da das Gesetz es nicht verbietet, raten wir unter derartigen Umständen | Da das Gesetz es nicht verbietet, raten wir unter derartigen Umständen |
an, den Gemeinderat vorher um eine günstige Stellungnahme in Bezug auf | an, den Gemeinderat vorher um eine günstige Stellungnahme in Bezug auf |
die vorläufige Installation ortsfester Überwachungskameras in einem | die vorläufige Installation ortsfester Überwachungskameras in einem |
ausreichend grossem Perimeter oder sogar auf dem gesamten | ausreichend grossem Perimeter oder sogar auf dem gesamten |
Gemeindegebiet zu bitten, mit dem Ziel gegen ein ganz bestimmtes | Gemeindegebiet zu bitten, mit dem Ziel gegen ein ganz bestimmtes |
Phänomen vorzugehen und dieses effizient zu verfolgen. | Phänomen vorzugehen und dieses effizient zu verfolgen. |
In der Analyse teilt der Korpschef für das gesamte Gemeindegebiet alle | In der Analyse teilt der Korpschef für das gesamte Gemeindegebiet alle |
bekannten Elemente mit, die mit dem betreffenden Phänomen | bekannten Elemente mit, die mit dem betreffenden Phänomen |
zusammenhängen. Der Gemeinderat gibt seinerseits eine Stellungnahme in | zusammenhängen. Der Gemeinderat gibt seinerseits eine Stellungnahme in |
Bezug auf die Installation von Kameras ab, die vorläufig installiert | Bezug auf die Installation von Kameras ab, die vorläufig installiert |
werden, um gegen dieses ganz bestimmte Phänomen vorzugehen, und zwar | werden, um gegen dieses ganz bestimmte Phänomen vorzugehen, und zwar |
an Stellen, die aufgrund der Verlagerung des Phänomens gewählt werden. | an Stellen, die aufgrund der Verlagerung des Phänomens gewählt werden. |
In dieser Stellungnahme kann eventuell eine begrenzte Einsatzdauer | In dieser Stellungnahme kann eventuell eine begrenzte Einsatzdauer |
vorgesehen werden. | vorgesehen werden. |
Die Stellen, an denen die Piktogramme, die auf das Vorhandensein der | Die Stellen, an denen die Piktogramme, die auf das Vorhandensein der |
Kameras hinweisen, angebracht sind, müssen selbstverständlich je nach | Kameras hinweisen, angebracht sind, müssen selbstverständlich je nach |
Änderung des überwachten Perimeters gewechselt werden und die Meldung | Änderung des überwachten Perimeters gewechselt werden und die Meldung |
an den Ausschuss für den Schutz des Privatlebens muss aktualisiert | an den Ausschuss für den Schutz des Privatlebens muss aktualisiert |
werden. | werden. |
3. Einsatz von mobilen Überwachungskameras | 3. Einsatz von mobilen Überwachungskameras |
3.1 Information des Bürgermeisters | 3.1 Information des Bürgermeisters |
In den Fällen, wo der Verwaltungspolizeioffizier beschliessen darf, | In den Fällen, wo der Verwaltungspolizeioffizier beschliessen darf, |
auf mobile Überwachungskameras zurückzugreifen, muss er den | auf mobile Überwachungskameras zurückzugreifen, muss er den |
Bürgermeister hierüber informieren. | Bürgermeister hierüber informieren. |
Wenn es sich um den Einsatz von mobilen Kameras an einem nicht | Wenn es sich um den Einsatz von mobilen Kameras an einem nicht |
geschlossenen Ort handelt, muss diese Information schnellstmöglich | geschlossenen Ort handelt, muss diese Information schnellstmöglich |
übermittelt werden, auf jeden Fall vor Beginn der Überwachung durch | übermittelt werden, auf jeden Fall vor Beginn der Überwachung durch |
mobile Kameras. | mobile Kameras. |
Wenn es sich um einen der Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen | Wenn es sich um einen der Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen |
Ort handelt, muss diese Information sofort übermittelt werden (für | Ort handelt, muss diese Information sofort übermittelt werden (für |
diese Art von Orten ist der Verwaltungspolizeioffizier nur bei | diese Art von Orten ist der Verwaltungspolizeioffizier nur bei |
äusserster Dringlichkeit befugt, den Einsatz von mobilen | äusserster Dringlichkeit befugt, den Einsatz von mobilen |
Überwachungskameras zu beschliessen). | Überwachungskameras zu beschliessen). |
Die Übermittlung der Information kann per Fax oder E-Mail erfolgen | Die Übermittlung der Information kann per Fax oder E-Mail erfolgen |
und, bei äusserster Dringlichkeit, per Telefon. Es ist also wichtig, | und, bei äusserster Dringlichkeit, per Telefon. Es ist also wichtig, |
dass die Polizeidienste über die benötigten Telefonnummern, Faxnummern | dass die Polizeidienste über die benötigten Telefonnummern, Faxnummern |
und E-Mail-Adressen verfügen, um den oder die betroffenen | und E-Mail-Adressen verfügen, um den oder die betroffenen |
Bürgermeister schnellstmöglich kontaktieren zu können. Auf diese Weise | Bürgermeister schnellstmöglich kontaktieren zu können. Auf diese Weise |
kann die Information schnell und sicher übermittelt werden. | kann die Information schnell und sicher übermittelt werden. |
3.2 Äusserste Dringlichkeit (Artikel 7/2 § 2 Absatz 3) | 3.2 Äusserste Dringlichkeit (Artikel 7/2 § 2 Absatz 3) |
Nur bei äusserster Dringlichkeit kann der Verwaltungspolizeioffizier | Nur bei äusserster Dringlichkeit kann der Verwaltungspolizeioffizier |
selber beschliessen, mobile Überwachungskameras an einem der | selber beschliessen, mobile Überwachungskameras an einem der |
Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Ort einzusetzen. | Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Ort einzusetzen. |
Was versteht man unter "äusserster Dringlichkeit"? Hier sind Fälle | Was versteht man unter "äusserster Dringlichkeit"? Hier sind Fälle |
gemeint, in denen unvorhergesehene grössere Menschenansammlungen an | gemeint, in denen unvorhergesehene grössere Menschenansammlungen an |
einem der Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Ort einen | einem der Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Ort einen |
sofortigen Einsatz der Polizeidienste erforderlich machen (zum | sofortigen Einsatz der Polizeidienste erforderlich machen (zum |
Beispiel wenn die Polizeidienste nicht im Voraus von der Organisation | Beispiel wenn die Polizeidienste nicht im Voraus von der Organisation |
oder vom Ort eines Auflaufs oder einer Versammlung einer | oder vom Ort eines Auflaufs oder einer Versammlung einer |
extremistischen Gruppierung oder einer Ansammlung von Motorradfahrern | extremistischen Gruppierung oder einer Ansammlung von Motorradfahrern |
in einem bestimmten Gebiet Kenntnis erhalten haben) und den Einsatz | in einem bestimmten Gebiet Kenntnis erhalten haben) und den Einsatz |
von mobilen Überwachungskameras erfordern. Wenn es in diesen Fällen | von mobilen Überwachungskameras erfordern. Wenn es in diesen Fällen |
nicht möglich ist, den Beschluss des Bürgermeisters abzuwarten, kann | nicht möglich ist, den Beschluss des Bürgermeisters abzuwarten, kann |
der Verwaltungspolizeioffizier, der den Einsatz leitet, selber | der Verwaltungspolizeioffizier, der den Einsatz leitet, selber |
beschliessen, darauf zurückzugreifen. Er muss jedoch sofort den | beschliessen, darauf zurückzugreifen. Er muss jedoch sofort den |
Bürgermeister anrufen, um ihn davon in Kenntnis zu setzen. | Bürgermeister anrufen, um ihn davon in Kenntnis zu setzen. |
Es darf sich hierbei nur um Ausnahmefälle handeln und, da der Einsatz | Es darf sich hierbei nur um Ausnahmefälle handeln und, da der Einsatz |
von mobilen Überwachungskameras gezielt und effizient sein muss, muss | von mobilen Überwachungskameras gezielt und effizient sein muss, muss |
er begründet sein. | er begründet sein. |
3.3. Gezielter und effizienter Einsatz: Grundsätze des Schutzes des | 3.3. Gezielter und effizienter Einsatz: Grundsätze des Schutzes des |
Privatlebens | Privatlebens |
Der Gesetzgeber hat nicht die Absicht, den Polizeidiensten die | Der Gesetzgeber hat nicht die Absicht, den Polizeidiensten die |
Möglichkeit zu geben, mobile Überwachungskameras bei jeder Gelegenheit | Möglichkeit zu geben, mobile Überwachungskameras bei jeder Gelegenheit |
einzusetzen. Im Gesetz sind bereits bestimmte Einschränkungen | einzusetzen. Im Gesetz sind bereits bestimmte Einschränkungen |
vorgesehen: Auf mobile Überwachungskameras darf ausschliesslich im | vorgesehen: Auf mobile Überwachungskameras darf ausschliesslich im |
Rahmen von grösseren Menschenansammlungen (im Sinne von Artikel 22 des | Rahmen von grösseren Menschenansammlungen (im Sinne von Artikel 22 des |
Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt) und für nicht | Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt) und für nicht |
permanente Aufträge mit begrenzter Ausführungsdauer zurückgegriffen | permanente Aufträge mit begrenzter Ausführungsdauer zurückgegriffen |
werden. Dies bezieht sich insbesondere auf Veranstaltungen, | werden. Dies bezieht sich insbesondere auf Veranstaltungen, |
Grosskonzerte, Fussballspiele,... | Grosskonzerte, Fussballspiele,... |
Ausserdem wird im Gesetz erwähnt, dass der Verwaltungspolizeioffizier, | Ausserdem wird im Gesetz erwähnt, dass der Verwaltungspolizeioffizier, |
der die Verantwortung für den Einsatz übernimmt, dafür sorgt, dass der | der die Verantwortung für den Einsatz übernimmt, dafür sorgt, dass der |
Einsatz der Überwachungskameras gezielt und effizient ist und den im | Einsatz der Überwachungskameras gezielt und effizient ist und den im |
Gesetz vom 8. Dezember 1992 (hiernach "Gesetz über das Privatleben" | Gesetz vom 8. Dezember 1992 (hiernach "Gesetz über das Privatleben" |
genannt) festgelegten Grundsätzen entspricht. Es handelt sich um die | genannt) festgelegten Grundsätzen entspricht. Es handelt sich um die |
Grundsätze der Zweckmässigkeit, der Verhältnismässigkeit, der | Grundsätze der Zweckmässigkeit, der Verhältnismässigkeit, der |
Effizienz und der Subsidiarität. | Effizienz und der Subsidiarität. |
Grundsatz der Zweckmässigkeit | Grundsatz der Zweckmässigkeit |
Der Einsatz der Überwachungskameras muss ganz bestimmten Zwecken | Der Einsatz der Überwachungskameras muss ganz bestimmten Zwecken |
dienen. Im Rahmen des Kameragesetzes wird mit dem Einsatz von | dienen. Im Rahmen des Kameragesetzes wird mit dem Einsatz von |
Überwachungskameras bezweckt, Straftaten gegen Personen oder Güter | Überwachungskameras bezweckt, Straftaten gegen Personen oder Güter |
oder Belästigungen im Sinne von Artikel 135 des neuen Gemeindegesetzes | oder Belästigungen im Sinne von Artikel 135 des neuen Gemeindegesetzes |
vorzubeugen, sie festzustellen oder aufzuspüren oder die öffentliche | vorzubeugen, sie festzustellen oder aufzuspüren oder die öffentliche |
Ordnung aufrechtzuerhalten. Diese Zwecke müssen von Anfang an | Ordnung aufrechtzuerhalten. Diese Zwecke müssen von Anfang an |
festgelegt werden und im Nachhinein dürfen die Bilder nur für diese | festgelegt werden und im Nachhinein dürfen die Bilder nur für diese |
festgelegten Zwecke verarbeitet werden. | festgelegten Zwecke verarbeitet werden. |
Ausserdem wird im Gesetz in Bezug auf mobile Überwachungskameras | Ausserdem wird im Gesetz in Bezug auf mobile Überwachungskameras |
Nachdruck auf den präventiven Aspekt ihres Einsatzes gelegt, da es | Nachdruck auf den präventiven Aspekt ihres Einsatzes gelegt, da es |
sich hauptsächlich um verwaltungspolizeiliche Aufträge handelt. | sich hauptsächlich um verwaltungspolizeiliche Aufträge handelt. |
Grundsätze der Subsidiarität und der Effizienz | Grundsätze der Subsidiarität und der Effizienz |
Der Einsatz von mobilen Überwachungskameras ist ein subsidiäres | Der Einsatz von mobilen Überwachungskameras ist ein subsidiäres |
Mittel, auf das man ausschliesslich zurückgreifen darf, wenn andere | Mittel, auf das man ausschliesslich zurückgreifen darf, wenn andere |
Mittel nicht ausreichen, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Falls | Mittel nicht ausreichen, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Falls |
beschlossen wird, darauf zurückzugreifen, muss es ausserdem ein | beschlossen wird, darauf zurückzugreifen, muss es ausserdem ein |
effizientes Mittel sein, das es ermöglicht, objektiv die Zwecke zu | effizientes Mittel sein, das es ermöglicht, objektiv die Zwecke zu |
erfüllen, auf die die Verarbeitung hinzielt. Der Gesetzgeber hat auf | erfüllen, auf die die Verarbeitung hinzielt. Der Gesetzgeber hat auf |
diesen Grundsatz Nachdruck gelegt, indem ausdrücklich erwähnt wird, | diesen Grundsatz Nachdruck gelegt, indem ausdrücklich erwähnt wird, |
dass der Verwaltungspolizeioffizier für einen effizienten Einsatz der | dass der Verwaltungspolizeioffizier für einen effizienten Einsatz der |
Kameras sorgen muss. | Kameras sorgen muss. |
Grundsatz der Verhältnismässigkeit | Grundsatz der Verhältnismässigkeit |
Dieser Grundsatz beinhaltet die oben erwähnten Grundsätze der | Dieser Grundsatz beinhaltet die oben erwähnten Grundsätze der |
Subsidiarität und der Effizienz, bedeutet aber auch, dass zwischen der | Subsidiarität und der Effizienz, bedeutet aber auch, dass zwischen der |
Notwendigkeit, während einer Operation auf Kameras zurückzugreifen, | Notwendigkeit, während einer Operation auf Kameras zurückzugreifen, |
und der Berücksichtigung des Privatlebens der gefilmten Personen ein | und der Berücksichtigung des Privatlebens der gefilmten Personen ein |
Gleichgewicht gewahrt werden muss. Es muss eine Verhältnismässigkeit | Gleichgewicht gewahrt werden muss. Es muss eine Verhältnismässigkeit |
in Bezug auf die verfolgten Ziele bestehen und es darf nicht mehr | in Bezug auf die verfolgten Ziele bestehen und es darf nicht mehr |
gefilmt werden als nötig. | gefilmt werden als nötig. |
Die Verhältnismässigkeit muss auch in Bezug auf die verarbeiteten | Die Verhältnismässigkeit muss auch in Bezug auf die verarbeiteten |
Bilder berücksichtigt werden: Es dürfen weder überflüssige Bilder | Bilder berücksichtigt werden: Es dürfen weder überflüssige Bilder |
aufgenommen werden noch Orte anvisiert werden, für die man | aufgenommen werden noch Orte anvisiert werden, für die man |
hinsichtlich der Verarbeitung nicht zuständig ist. | hinsichtlich der Verarbeitung nicht zuständig ist. |
Der Verwaltungspolizeioffizier sorgt für den gezielten Einsatz von | Der Verwaltungspolizeioffizier sorgt für den gezielten Einsatz von |
mobilen Überwachungskameras durch die Einhaltung dieses Grundsatzes. | mobilen Überwachungskameras durch die Einhaltung dieses Grundsatzes. |
- Diese verschiedenen Grundsätze leiten sowohl den Beschluss des | - Diese verschiedenen Grundsätze leiten sowohl den Beschluss des |
Verwaltungspolizeioffiziers (oder gegebenenfalls des Bürgermeisters), | Verwaltungspolizeioffiziers (oder gegebenenfalls des Bürgermeisters), |
auf mobile Kameras zurückzugreifen, als auch den Einsatz dieser | auf mobile Kameras zurückzugreifen, als auch den Einsatz dieser |
Kameras. | Kameras. |
3.4 Notifizierung an den Ausschuss für den Schutz des Privatlebens | 3.4 Notifizierung an den Ausschuss für den Schutz des Privatlebens |
Wenn beschlossen wird, auf mobile Überwachungskameras zurückzugreifen, | Wenn beschlossen wird, auf mobile Überwachungskameras zurückzugreifen, |
sieht das Gesetz vor, dass der Verwaltungspolizeioffizier dem | sieht das Gesetz vor, dass der Verwaltungspolizeioffizier dem |
Ausschuss für den Schutz des Privatlebens (hiernach ASP) diesen | Ausschuss für den Schutz des Privatlebens (hiernach ASP) diesen |
Beschluss notifiziert. Diese Notifizierung muss spätestens am Vortag | Beschluss notifiziert. Diese Notifizierung muss spätestens am Vortag |
der grösseren Menschenansammlung, die anhand von Kameras überwacht | der grösseren Menschenansammlung, die anhand von Kameras überwacht |
werden soll, erfolgen, ausser in Dringlichkeitsfällen. In diesen | werden soll, erfolgen, ausser in Dringlichkeitsfällen. In diesen |
Fällen muss die Notifizierung spätestens innerhalb sieben Tagen nach | Fällen muss die Notifizierung spätestens innerhalb sieben Tagen nach |
der grösseren Menschenansammlung stattfinden. | der grösseren Menschenansammlung stattfinden. |
In der Stellungnahme vom 2. September 2009 rät der ASP, für diese Art | In der Stellungnahme vom 2. September 2009 rät der ASP, für diese Art |
Notifizierung ein Standartformular vorzusehen, das ihm auf | Notifizierung ein Standartformular vorzusehen, das ihm auf |
elektronischem Weg übermittelt würde, um in eine nicht öffentliche | elektronischem Weg übermittelt würde, um in eine nicht öffentliche |
Datenbank eingespeist zu werden (im Gegensatz zu den anderen | Datenbank eingespeist zu werden (im Gegensatz zu den anderen |
Meldungen, die im Register des ASP veröffentlicht werden). | Meldungen, die im Register des ASP veröffentlicht werden). |
Die Notifizierung muss folgende Angaben enthalten: | Die Notifizierung muss folgende Angaben enthalten: |
- Identifizierung der Person, die den Einsatz von mobilen | - Identifizierung der Person, die den Einsatz von mobilen |
Überwachungskameras beschlossen hat (Bürgermeister oder | Überwachungskameras beschlossen hat (Bürgermeister oder |
Verwaltungspolizeioffizier) | Verwaltungspolizeioffizier) |
- Identifizierung des operativen Verantwortlichen (Dienst und Person) | - Identifizierung des operativen Verantwortlichen (Dienst und Person) |
- Identifizierung der grösseren Menschenansammlung, die mit Kameras | - Identifizierung der grösseren Menschenansammlung, die mit Kameras |
überwacht wird (Lokalisierung, Kategorie des Ortes, Art der | überwacht wird (Lokalisierung, Kategorie des Ortes, Art der |
Ansammlung, Datum) | Ansammlung, Datum) |
- Informationen über den Einsatz der Kameras: | - Informationen über den Einsatz der Kameras: |
o Ansehen und Aufzeichnen von Bildern | o Ansehen und Aufzeichnen von Bildern |
o Aufbewahrung der Bilder | o Aufbewahrung der Bilder |
o Begründung für den Einsatz von mobilen Kameras | o Begründung für den Einsatz von mobilen Kameras |
o Beschreibung in Bezug auf den gezielten und effizienten Einsatz und | o Beschreibung in Bezug auf den gezielten und effizienten Einsatz und |
die Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Gesetzes über das | die Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Gesetzes über das |
Privatleben. | Privatleben. |
Der operative Verantwortliche ist der Verwaltungspolizeioffizier, der | Der operative Verantwortliche ist der Verwaltungspolizeioffizier, der |
den Einsatz von mobilen Überwachungskameras beschliesst (oder | den Einsatz von mobilen Überwachungskameras beschliesst (oder |
gegebenenfalls den Beschluss des Bürgermeisters ausführt). Selbst wenn | gegebenenfalls den Beschluss des Bürgermeisters ausführt). Selbst wenn |
im weiteren Verlauf der Operation ein anderer | im weiteren Verlauf der Operation ein anderer |
Verwaltungspolizeioffizier die Leitung übernimmt, muss nur der Name | Verwaltungspolizeioffizier die Leitung übernimmt, muss nur der Name |
des Ersteren (derjenige, der ursprünglich den Einsatz von Kameras | des Ersteren (derjenige, der ursprünglich den Einsatz von Kameras |
beschliesst) in der Notifizierung angegeben werden. | beschliesst) in der Notifizierung angegeben werden. |
Damit kein zu grosser Verwaltungsaufwand entsteht, ist die Möglichkeit | Damit kein zu grosser Verwaltungsaufwand entsteht, ist die Möglichkeit |
vorgesehen worden, für mehrere Einsätze von mobilen | vorgesehen worden, für mehrere Einsätze von mobilen |
Überwachungskameras nur eine Notifizierung einzureichen, wenn es um | Überwachungskameras nur eine Notifizierung einzureichen, wenn es um |
mehrere Menschenansammlungen geht, die am selben Ort stattfinden, | mehrere Menschenansammlungen geht, die am selben Ort stattfinden, |
gleichartig sind, dieselbe Bezeichnung tragen und in deren Rahmen ein | gleichartig sind, dieselbe Bezeichnung tragen und in deren Rahmen ein |
und derselbe operative Verantwortliche mobile Überwachungskameras | und derselbe operative Verantwortliche mobile Überwachungskameras |
immer auf die gleiche Weise einsetzt. Gemeint ist insbesondere der | immer auf die gleiche Weise einsetzt. Gemeint ist insbesondere der |
Einsatz von mobilen Überwachungskameras durch Videobeweisteams im | Einsatz von mobilen Überwachungskameras durch Videobeweisteams im |
Rahmen von Fussballspielen, für alle Heimspiele derselben Saison. Bei | Rahmen von Fussballspielen, für alle Heimspiele derselben Saison. Bei |
Fussballspielen erfolgt die Notifizierung darüber hinaus "im Rahmen" | Fussballspielen erfolgt die Notifizierung darüber hinaus "im Rahmen" |
(im Kameragesetz verwendeter Ausdruck) des Spiels. Hierbei geht es um | (im Kameragesetz verwendeter Ausdruck) des Spiels. Hierbei geht es um |
die Überwachung der Fans von ihrem Ausgangspunkt bis zur Auflösung der | die Überwachung der Fans von ihrem Ausgangspunkt bis zur Auflösung der |
Menschenansammlung. | Menschenansammlung. |
Die Meldung erfolgt anhand des Standartformulars, das allen | Die Meldung erfolgt anhand des Standartformulars, das allen |
Polizeidiensten übermittelt wird. In erster Zeit wird dieses Formular | Polizeidiensten übermittelt wird. In erster Zeit wird dieses Formular |
auf Papier ausgefüllt und dem ASP per Fax (unter der Nummer 02/213 85 | auf Papier ausgefüllt und dem ASP per Fax (unter der Nummer 02/213 85 |
95) übermittelt. Sobald es eine elektronische Anwendung gibt, werden | 95) übermittelt. Sobald es eine elektronische Anwendung gibt, werden |
die Polizeidienste über die neuen Modalitäten der Übermittlung | die Polizeidienste über die neuen Modalitäten der Übermittlung |
informiert. | informiert. |
3.5. Befreiung von der Pflicht, Piktogramme anzubringen | 3.5. Befreiung von der Pflicht, Piktogramme anzubringen |
Wenn die Kameraüberwachung anhand von ortsfesten Kameras erfolgt | Wenn die Kameraüberwachung anhand von ortsfesten Kameras erfolgt |
(wobei es keine Rolle spielt, wer der Verantwortliche für die | (wobei es keine Rolle spielt, wer der Verantwortliche für die |
Verarbeitung ist), sieht das Gesetz vor, dass ein Piktogramm am | Verarbeitung ist), sieht das Gesetz vor, dass ein Piktogramm am |
Eingang des überwachten Ortes angebracht werden muss. Das | Eingang des überwachten Ortes angebracht werden muss. Das |
Vorhandensein dieses Piktogramms am Eingang setzt voraus, dass die | Vorhandensein dieses Piktogramms am Eingang setzt voraus, dass die |
Personen, die diesen Ort betreten, damit einverstanden sind, gefilmt | Personen, die diesen Ort betreten, damit einverstanden sind, gefilmt |
zu werden. | zu werden. |
Wenn die Kameraüberwachung anhand von mobilen Kameras erfolgt (durch | Wenn die Kameraüberwachung anhand von mobilen Kameras erfolgt (durch |
die Polizeidienste), sieht das Gesetz vor, dass die Sichtbarkeit der | die Polizeidienste), sieht das Gesetz vor, dass die Sichtbarkeit der |
vorhandenen Kameras als vorherige Zustimmung gilt. Zusätzlich wird im | vorhandenen Kameras als vorherige Zustimmung gilt. Zusätzlich wird im |
Gesetz davon ausgegangen, dass mobile Überwachungskameras, die auf | Gesetz davon ausgegangen, dass mobile Überwachungskameras, die auf |
erkennbaren Fahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder Luftfahrzeugen montiert | erkennbaren Fahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder Luftfahrzeugen montiert |
sind, gut sichtbar eingesetzt werden. | sind, gut sichtbar eingesetzt werden. |
Trotz der Stellungnahme des Staatsrates (der empfohlen hatte, diesen | Trotz der Stellungnahme des Staatsrates (der empfohlen hatte, diesen |
fiktiven Fall auszulassen, da im Gesetz über das Privatleben Ausnahmen | fiktiven Fall auszulassen, da im Gesetz über das Privatleben Ausnahmen |
vorgesehen sind, für die keine Zustimmung erforderlich ist und von | vorgesehen sind, für die keine Zustimmung erforderlich ist und von |
denen eine den Einsatz von mobilen Kameras rechtfertigt) ist dieser | denen eine den Einsatz von mobilen Kameras rechtfertigt) ist dieser |
fiktive Fall im Gesetz beibehalten worden. In Artikel 4 des | fiktive Fall im Gesetz beibehalten worden. In Artikel 4 des |
Kameragesetzes wird in der Tat vorgesehen, dass das Gesetz über das | Kameragesetzes wird in der Tat vorgesehen, dass das Gesetz über das |
Privatleben anwendbar ist, ausser in den Fällen, in denen das | Privatleben anwendbar ist, ausser in den Fällen, in denen das |
Kameragesetz eine ausdrücklich anders lautende Bestimmung enthält. | Kameragesetz eine ausdrücklich anders lautende Bestimmung enthält. |
Dies trifft insbesondere auf Artikel 8 des Kameragesetzes zu, in dem | Dies trifft insbesondere auf Artikel 8 des Kameragesetzes zu, in dem |
jeder heimliche Einsatz von Kameras verboten wird. Um eine gewisse | jeder heimliche Einsatz von Kameras verboten wird. Um eine gewisse |
Kohärenz zu wahren, wird dieser Aspekt sowohl für ortsfeste als auch | Kohärenz zu wahren, wird dieser Aspekt sowohl für ortsfeste als auch |
für mobile Kameras durch das Kameragesetz geregelt. | für mobile Kameras durch das Kameragesetz geregelt. |
Unter gut sichtbar eingesetzten mobilen Überwachungskameras versteht | Unter gut sichtbar eingesetzten mobilen Überwachungskameras versteht |
man also diejenigen, die auf erkennbaren Fahrzeugen, Wasserfahrzeugen | man also diejenigen, die auf erkennbaren Fahrzeugen, Wasserfahrzeugen |
oder Luftfahrzeugen montiert sind. Diese Präzisierung des Gesetzgebers | oder Luftfahrzeugen montiert sind. Diese Präzisierung des Gesetzgebers |
umfasst bereits die meisten Fälle und bezieht sich insbesondere auf | umfasst bereits die meisten Fälle und bezieht sich insbesondere auf |
die Kameras, mit denen die Polizeifahrzeuge und Hubschrauber | die Kameras, mit denen die Polizeifahrzeuge und Hubschrauber |
ausgerüstet sind. Ebenfalls betroffen sind die Kameras, die von den | ausgerüstet sind. Ebenfalls betroffen sind die Kameras, die von den |
Polizisten selber getragen werden, sei es in der Hand (zum Beispiel | Polizisten selber getragen werden, sei es in der Hand (zum Beispiel |
bei Videobeweisteams) oder an der Uniform. Es darf jedoch nicht | bei Videobeweisteams) oder an der Uniform. Es darf jedoch nicht |
vergessen werden, dass diese Kameras gut sichtbar eingesetzt werden | vergessen werden, dass diese Kameras gut sichtbar eingesetzt werden |
müssen: Die gefilmten Personen müssen wissen, dass der Polizist eine | müssen: Die gefilmten Personen müssen wissen, dass der Polizist eine |
Kamera trägt, da für diese tragbaren Kameras keine "Rechtsvermutung | Kamera trägt, da für diese tragbaren Kameras keine "Rechtsvermutung |
der Sichtbarkeit" besteht. Man darf auch nicht vergessen, dass diese | der Sichtbarkeit" besteht. Man darf auch nicht vergessen, dass diese |
Kameras ausschliesslich im Rahmen von grösseren Menschenansammlungen | Kameras ausschliesslich im Rahmen von grösseren Menschenansammlungen |
im Sinne von Artikel 22 des Gesetzes über das Polizeiamt eingesetzt | im Sinne von Artikel 22 des Gesetzes über das Polizeiamt eingesetzt |
werden dürfen. | werden dürfen. |
Ich hoffe, dass die Empfehlungen und Erläuterungen in diesem | Ich hoffe, dass die Empfehlungen und Erläuterungen in diesem |
Rundschreiben dazu beitragen werden, dass das Kameragesetz korrekt | Rundschreiben dazu beitragen werden, dass das Kameragesetz korrekt |
angewandt wird, unter Berücksichtigung des vom Gesetzgeber | angewandt wird, unter Berücksichtigung des vom Gesetzgeber |
angestrebten Gleichgewichts zwischen dem Recht auf Privatleben und den | angestrebten Gleichgewichts zwischen dem Recht auf Privatleben und den |
Erfordernissen der Sicherheit. | Erfordernissen der Sicherheit. |
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das | Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das |
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht | vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht |
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. | worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Brüssel, den 10. Dezember 2009. | Brüssel, den 10. Dezember 2009. |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |