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Ministeriële omzendbrief betreffende de taken van de officier-geneesheer van de openbare brandweer. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle relative aux tâches de l'officier-médecin des services publics d'incendie. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 10 DECEMBER 2009. - Ministeriële omzendbrief betreffende de taken van de officier-geneesheer van de openbare brandweer. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 10 DECEMBRE 2009. - Circulaire ministérielle relative aux tâches de l'officier-médecin des services publics d'incendie. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
de Minister van Binnenlandse Zaken van 10 december 2009 betreffende de | circulaire de la Ministre de l'Intérieur du 10 décembre 2009 relative |
taken van de officier-geneesheer van de openbare brandweer (Belgisch | aux tâches de l'officier-médecin des services publics d'incendie |
Staatsblad van 10 december 2009). | (Moniteur belge du 10 décembre 2009). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
10. DEZEMBER 2009 - Ministerielles Rundschreiben über die Aufgaben des | 10. DEZEMBER 2009 - Ministerielles Rundschreiben über die Aufgaben des |
Offizier-Arztes der öffentlichen Feuerwehrdienste | Offizier-Arztes der öffentlichen Feuerwehrdienste |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, |
Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Vorliegendes Rundschreiben ist für die Behörden bestimmt, die über | Vorliegendes Rundschreiben ist für die Behörden bestimmt, die über |
einen Feuerwehrdienst verfügen. | einen Feuerwehrdienst verfügen. |
Meine Dienste erhalten regelmässig Fragen über die Aufträge des | Meine Dienste erhalten regelmässig Fragen über die Aufträge des |
Offizier-Arztes. | Offizier-Arztes. |
Die relevanten Rechtsvorschriften für die Durchführung der ärztlichen | Die relevanten Rechtsvorschriften für die Durchführung der ärztlichen |
Untersuchungen von Feuerwehrleuten sind im Gesetz vom 28. Januar 2003 | Untersuchungen von Feuerwehrleuten sind im Gesetz vom 28. Januar 2003 |
über die ärztlichen Untersuchungen im Rahmen der Arbeitsverhältnisse | über die ärztlichen Untersuchungen im Rahmen der Arbeitsverhältnisse |
und im Königlichen Erlass vom 28. Mai 2003 über die | und im Königlichen Erlass vom 28. Mai 2003 über die |
Gesundheitsüberwachung der Arbeitnehmer enthalten. | Gesundheitsüberwachung der Arbeitnehmer enthalten. |
Daher halte ich es für nützlich, die Auswirkungen dieser | Daher halte ich es für nützlich, die Auswirkungen dieser |
Rechtsvorschriften auf die Arbeit der Feuerwehrdienste zu | Rechtsvorschriften auf die Arbeit der Feuerwehrdienste zu |
verdeutlichen. | verdeutlichen. |
1. Allgemeines | 1. Allgemeines |
In der Musterverordnung der Feuerwehrdienste werden dem Offizier-Arzt | In der Musterverordnung der Feuerwehrdienste werden dem Offizier-Arzt |
vier Aufträge zuerkannt. Daneben kann der Gemeinderat dem | vier Aufträge zuerkannt. Daneben kann der Gemeinderat dem |
Offizier-Arzt eventuell zusätzliche Aufgaben zuerkennen. | Offizier-Arzt eventuell zusätzliche Aufgaben zuerkennen. |
Zunächst möchte ich betonen, dass jede Gemeinde darauf achten muss, | Zunächst möchte ich betonen, dass jede Gemeinde darauf achten muss, |
dass die dem Offizier-Arzt eventuell zusätzlich zuerkannten Aufgaben | dass die dem Offizier-Arzt eventuell zusätzlich zuerkannten Aufgaben |
nicht im Widerspruch zu dem oben erwähnten Gesetz vom 28. Januar 2003 | nicht im Widerspruch zu dem oben erwähnten Gesetz vom 28. Januar 2003 |
und dem oben erwähnten Königlichen Erlass vom 28. Mai 2003 stehen. | und dem oben erwähnten Königlichen Erlass vom 28. Mai 2003 stehen. |
2. In der Musterverordnung vorgesehene Aufgaben | 2. In der Musterverordnung vorgesehene Aufgaben |
2.1 Arbeitsmedizinische Untersuchungen der Anwärter auf eine Stelle im | 2.1 Arbeitsmedizinische Untersuchungen der Anwärter auf eine Stelle im |
Dienst | Dienst |
Sowohl freiwillige als auch Berufsfeuerwehrleute üben eine Funktion | Sowohl freiwillige als auch Berufsfeuerwehrleute üben eine Funktion |
aus, die die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern gefährdet. | aus, die die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern gefährdet. |
In Artikel 26 des Königlichen Erlasses vom 28. Mai 2003 wird | In Artikel 26 des Königlichen Erlasses vom 28. Mai 2003 wird |
vorgesehen, dass Arbeitnehmer, die eingestellt werden, um eine | vorgesehen, dass Arbeitnehmer, die eingestellt werden, um eine |
Funktion oder eine Tätigkeit mit Risiko auszuüben | Funktion oder eine Tätigkeit mit Risiko auszuüben |
(Sicherheitsfunktion, Tätigkeit mit bestimmtem Risiko), sich einer | (Sicherheitsfunktion, Tätigkeit mit bestimmtem Risiko), sich einer |
vorherigen Beurteilung des Gesundheitszustands (früher | vorherigen Beurteilung des Gesundheitszustands (früher |
"Anwerbungsuntersuchung" genannt) unterziehen müssen. Zur | "Anwerbungsuntersuchung" genannt) unterziehen müssen. Zur |
Gewährleistung der Unparteilichkeit und Vertraulichkeit der | Gewährleistung der Unparteilichkeit und Vertraulichkeit der |
medizinischen Handlungen ist in den Rechtsvorschriften ausdrücklich | medizinischen Handlungen ist in den Rechtsvorschriften ausdrücklich |
festgelegt, dass die Entscheidung über die Eignung nur vom | festgelegt, dass die Entscheidung über die Eignung nur vom |
Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt im Rahmen der Arbeitsmedizin | Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt im Rahmen der Arbeitsmedizin |
getroffen werden kann. Dieser Arzt kann zudem nur die gegenwärtige | getroffen werden kann. Dieser Arzt kann zudem nur die gegenwärtige |
medizinische Eignung überprüfen. | medizinische Eignung überprüfen. |
Somit darf der Offizier-Arzt Anwärter auf eine Stelle als | Somit darf der Offizier-Arzt Anwärter auf eine Stelle als |
Feuerwehrmann/-frau nicht einer medizinischen Untersuchung | Feuerwehrmann/-frau nicht einer medizinischen Untersuchung |
unterziehen. | unterziehen. |
2.2 Gewährleistung der Ausbildung der Mitglieder des Feuerwehrdienstes | 2.2 Gewährleistung der Ausbildung der Mitglieder des Feuerwehrdienstes |
in Sachen erste Hilfe und Wiederbelebung sowie Organisation | in Sachen erste Hilfe und Wiederbelebung sowie Organisation |
regelmässiger Anpassungsfortbildungskurse | regelmässiger Anpassungsfortbildungskurse |
Diese Aufgabe kann weiterhin vom Offizier-Arzt ausgeführt werden. | Diese Aufgabe kann weiterhin vom Offizier-Arzt ausgeführt werden. |
Daneben wird empfohlen, dass dieser Auftrag in den Feuerwehrdiensten, | Daneben wird empfohlen, dass dieser Auftrag in den Feuerwehrdiensten, |
die über einen Ambulanzdienst verfügen, aktiv ausgeführt wird. | die über einen Ambulanzdienst verfügen, aktiv ausgeführt wird. |
2.3 Prüfung der Begründetheit von krankheitsbedingten Abwesenheiten | 2.3 Prüfung der Begründetheit von krankheitsbedingten Abwesenheiten |
Aufgrund von Artikel 3 § 2 des Gesetzes vom 13. Juni 1999 über die | Aufgrund von Artikel 3 § 2 des Gesetzes vom 13. Juni 1999 über die |
Kontrollmedizin obliegt diese Aufgabe dem Kontrollarzt. | Kontrollmedizin obliegt diese Aufgabe dem Kontrollarzt. |
Der Offizier-Arzt darf diese Aufgabe also nicht mehr ausüben. | Der Offizier-Arzt darf diese Aufgabe also nicht mehr ausüben. |
2.4 Pflege der im Dienst verletzten Personalmitglieder, selbst am | 2.4 Pflege der im Dienst verletzten Personalmitglieder, selbst am |
Unfallort | Unfallort |
Diese Aufgabe kann weiterhin vom Offizier-Arzt ausgeführt werden. | Diese Aufgabe kann weiterhin vom Offizier-Arzt ausgeführt werden. |
Aufgrund von Artikel 422ter des Strafgesetzbuches würde sich der | Aufgrund von Artikel 422ter des Strafgesetzbuches würde sich der |
anwesende Offizier-Arzt sogar einer Unterlassung schuldig machen, | anwesende Offizier-Arzt sogar einer Unterlassung schuldig machen, |
sollte er sich weigern, verletzte Personalmitglieder zu behandeln. | sollte er sich weigern, verletzte Personalmitglieder zu behandeln. |
3. Zusätzliche Aufgaben | 3. Zusätzliche Aufgaben |
3.1 Information der Personalmitglieder über die Möglichkeit, sich zu | 3.1 Information der Personalmitglieder über die Möglichkeit, sich zu |
Lasten der Einstellungsbehörde präventiv gegen den Hepatitis-B-Virus | Lasten der Einstellungsbehörde präventiv gegen den Hepatitis-B-Virus |
impfen zu lassen | impfen zu lassen |
Dieser Auftrag bleibt anwendbar und muss in eine Vorbeugungspolitik | Dieser Auftrag bleibt anwendbar und muss in eine Vorbeugungspolitik |
eingegliedert werden. Aus der Risikobewertung muss nämlich ermittelt | eingegliedert werden. Aus der Risikobewertung muss nämlich ermittelt |
werden können, ob ein Personalmitglied einem solchen biologischen | werden können, ob ein Personalmitglied einem solchen biologischen |
Agens ausgesetzt ist. Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 4. August | Agens ausgesetzt ist. Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 4. August |
1996 über den Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Aussetzung | 1996 über den Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Aussetzung |
gegenüber biologischen Agenzien am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber | gegenüber biologischen Agenzien am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber |
verpflichtet, die Arbeitnehmer über die Verfügbarkeit eines wirksamen | verpflichtet, die Arbeitnehmer über die Verfügbarkeit eines wirksamen |
Impfstoffs zu informieren. In diesem Sinne kann der Offizier-Arzt eine | Impfstoffs zu informieren. In diesem Sinne kann der Offizier-Arzt eine |
eventuelle informative Unterstützung leisten, jedoch ohne die | eventuelle informative Unterstützung leisten, jedoch ohne die |
Zuständigkeit des Arbeitsarztes zu beeinträchtigen. | Zuständigkeit des Arbeitsarztes zu beeinträchtigen. |
3.2 Organisation und Koordination des Ambulanzdienstes des | 3.2 Organisation und Koordination des Ambulanzdienstes des |
Feuerwehrdienstes | Feuerwehrdienstes |
Diese Aufgabe kann weiterhin vom Offizier-Arzt ausgeführt werden. | Diese Aufgabe kann weiterhin vom Offizier-Arzt ausgeführt werden. |
Unter Berücksichtigung der Bestimmung in Nr. 2.2 ist es sogar sehr zu | Unter Berücksichtigung der Bestimmung in Nr. 2.2 ist es sogar sehr zu |
empfehlen, dass der Offizier-Arzt mit der tagtäglichen Verwaltung des | empfehlen, dass der Offizier-Arzt mit der tagtäglichen Verwaltung des |
Ambulanzdienstes betraut wird. Seine gründliche Kenntnis im | Ambulanzdienstes betraut wird. Seine gründliche Kenntnis im |
medizinischen Bereich einerseits und die Tatsache, dass er einen | medizinischen Bereich einerseits und die Tatsache, dass er einen |
Offiziersgrad bekleidet, andererseits befähigen ihn ganz besonders, um | Offiziersgrad bekleidet, andererseits befähigen ihn ganz besonders, um |
- unter der Verantwortung des Offizier-Dienstleiters - die Gruppe der | - unter der Verantwortung des Offizier-Dienstleiters - die Gruppe der |
Krankenwagenfahrer zu leiten und somit die Einsatzfähigkeit des | Krankenwagenfahrer zu leiten und somit die Einsatzfähigkeit des |
"100-Dienstes" zu gewährleisten. | "100-Dienstes" zu gewährleisten. |
4. Schlussbestimmungen | 4. Schlussbestimmungen |
Gemäss Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 8. November 1967 (1) | Gemäss Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 8. November 1967 (1) |
besteht nach wie vor die Verpflichtung, die Funktion des | besteht nach wie vor die Verpflichtung, die Funktion des |
Offizier-Arztes vorzusehen. | Offizier-Arztes vorzusehen. |
Daher empfehle ich den Gemeinden, bei der nächsten Abänderung der | Daher empfehle ich den Gemeinden, bei der nächsten Abänderung der |
Grundordnung den Artikel, mit dem alle Aufgaben des Offizier-Arztes | Grundordnung den Artikel, mit dem alle Aufgaben des Offizier-Arztes |
geregelt werden, so anzupassen, dass er mit den geltenden | geregelt werden, so anzupassen, dass er mit den geltenden |
Rechtsvorschriften übereinstimmt. | Rechtsvorschriften übereinstimmt. |
Ich bitte Sie, den betreffenden Behörden vorliegendes Rundschreiben | Ich bitte Sie, den betreffenden Behörden vorliegendes Rundschreiben |
zur Kenntnis zu bringen. | zur Kenntnis zu bringen. |
Mit freundlichen Grüssen | Mit freundlichen Grüssen |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |
Fussnote | Fussnote |
(1) Königlicher Erlass zur Organisation der kommunalen und regionalen | (1) Königlicher Erlass zur Organisation der kommunalen und regionalen |
Feuerwehrdienste und zur Koordinierung der Hilfeleistung bei Brand in | Feuerwehrdienste und zur Koordinierung der Hilfeleistung bei Brand in |
Friedenszeiten. | Friedenszeiten. |