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Ministeriële omzendbrief PLP 10 inzake de organisatie- en werkingsnormen van de lokale politie met het oog op het waarborgen van een minimale gelijkwaardige dienstverlening aan de bevolking. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle PLP 10 concernant les normes d'organisation et de fonctionnement de la police locale visant à assurer un service minimum équivalent à la population. - Traduction allemande |
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MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 9 OKTOBER 2001. - Ministeriële omzendbrief PLP 10 inzake de organisatie- en werkingsnormen van de lokale politie met het oog op het waarborgen van een minimale gelijkwaardige dienstverlening aan de bevolking. - Duitse vertaling | MINISTERE DE L'INTERIEUR 9 OCTOBRE 2001. - Circulaire ministérielle PLP 10 concernant les normes d'organisation et de fonctionnement de la police locale visant à assurer un service minimum équivalent à la population. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
10 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 9 oktober 2001 inzake de | circulaire PLP 10 du Ministre de l'Intérieur du 9 octobre 2001 |
organisatie- en werkingsnormen van de lokale politie met het oog op | concernant les normes d'organisation et de fonctionnement de la police |
het waarborgen van een minimale gelijkwaardige dienstverlening aan de | locale visant à assurer un service minimum équivalent à la population |
bevolking (Belgisch Staatsblad van 16 oktober 2001), opgemaakt door de | (Moniteur belge du 16 octobre 2001), établie par le Service central de |
Centrale dienst voor Duitse vertaling van het | traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | Malmedy. |
9. OKTOBER 2001 - Ministerielles Rundschreiben PLP 10 über die | 9. OKTOBER 2001 - Ministerielles Rundschreiben PLP 10 über die |
Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick auf | Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick auf |
die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestdienstleistungen zu | die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestdienstleistungen zu |
Gunsten der Bevölkerung | Gunsten der Bevölkerung |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Generalprokuratorin | An die Frau Generalprokuratorin |
An die Herren Generalprokuratoren | An die Herren Generalprokuratoren |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Provinzialen Unterstützungsteams | An die Provinzialen Unterstützungsteams |
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei | Gemeindepolizei |
An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs | An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs |
I. EINLEITUNG | I. EINLEITUNG |
Im Octopus-Abkommen vom 23. Mai 1998 wird unter Punkt B1 festgelegt, | Im Octopus-Abkommen vom 23. Mai 1998 wird unter Punkt B1 festgelegt, |
dass « ausschliesslich die lokale Polizei die gesamte polizeiliche | dass « ausschliesslich die lokale Polizei die gesamte polizeiliche |
Grundfunktion wahrnimmt und dass sie entsprechend organisiert werden | Grundfunktion wahrnimmt und dass sie entsprechend organisiert werden |
und über die nötigen Mittel verfügen muss, um in eigener Verantwortung | und über die nötigen Mittel verfügen muss, um in eigener Verantwortung |
die polizeiliche Grundfunktion gewährleisten zu können ». | die polizeiliche Grundfunktion gewährleisten zu können ». |
In Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur | In Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur |
Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
Polizeidienstes (nachstehend « GIP » genannt) werden die Aufträge der | Polizeidienstes (nachstehend « GIP » genannt) werden die Aufträge der |
lokalen Polizei definiert: « [...] die lokale Polizei [gewährleistet] | lokalen Polizei definiert: « [...] die lokale Polizei [gewährleistet] |
auf lokaler Ebene die polizeiliche Grundfunktion, die alle zur | auf lokaler Ebene die polizeiliche Grundfunktion, die alle zur |
Bewältigung von lokalen Ereignissen und Sachverhalten auf dem Gebiet | Bewältigung von lokalen Ereignissen und Sachverhalten auf dem Gebiet |
der Polizeizone erforderlichen verwaltungs- und gerichtspolizeilichen | der Polizeizone erforderlichen verwaltungs- und gerichtspolizeilichen |
Aufträge umfasst, sowie die Erfüllung bestimmter Polizeiaufträge mit | Aufträge umfasst, sowie die Erfüllung bestimmter Polizeiaufträge mit |
föderalem Charakter ». | föderalem Charakter ». |
In Artikel 142 des GIP wird dem König die Befugnis erteilt, durch | In Artikel 142 des GIP wird dem König die Befugnis erteilt, durch |
einen im Ministerrat beratenen Erlass die Organisations- und | einen im Ministerrat beratenen Erlass die Organisations- und |
Arbeitsnormen der Polizeidienste festzulegen. Dieser Artikel bildet | Arbeitsnormen der Polizeidienste festzulegen. Dieser Artikel bildet |
die Rechtsgrundlage für den Königlichen Erlass vom 17. September 2001 | die Rechtsgrundlage für den Königlichen Erlass vom 17. September 2001 |
zur Festlegung der Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen | zur Festlegung der Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen |
Polizei im Hinblick auf die Gewährleistung von gleichwertigen | Polizei im Hinblick auf die Gewährleistung von gleichwertigen |
Mindestdienstleistungen zu Gunsten der Bevölkerung (nachstehend « KE » | Mindestdienstleistungen zu Gunsten der Bevölkerung (nachstehend « KE » |
genannt), der in vorliegendem Rundschreiben erläutert wird. Dieser KE | genannt), der in vorliegendem Rundschreiben erläutert wird. Dieser KE |
ist eine erste Ausführung dieser Gesetzesbestimmung. Die | ist eine erste Ausführung dieser Gesetzesbestimmung. Die |
Organisations- und Arbeitsnormen werden innerhalb der Dienste des | Organisations- und Arbeitsnormen werden innerhalb der Dienste des |
Generalkommissars der föderalen Polizei, nämlich in der mit den | Generalkommissars der föderalen Polizei, nämlich in der mit den |
Beziehungen zur lokalen Polizei beauftragten Direktion, weiter | Beziehungen zur lokalen Polizei beauftragten Direktion, weiter |
ausgearbeitet werden. | ausgearbeitet werden. |
Die konkrete Umsetzung dieser Normen muss in jeder Zone nach Absprache | Die konkrete Umsetzung dieser Normen muss in jeder Zone nach Absprache |
mit den Verwaltungs- und Gerichtsbehörden stattfinden und sich auf den | mit den Verwaltungs- und Gerichtsbehörden stattfinden und sich auf den |
zonalen Sicherheitsplan auswirken. Über diesen Plan wird auch die | zonalen Sicherheitsplan auswirken. Über diesen Plan wird auch die |
Einhaltung der Normen untersucht werden können, da er den Ministern | Einhaltung der Normen untersucht werden können, da er den Ministern |
des Innern und der Justiz zwecks Billigung vorgelegt werden muss | des Innern und der Justiz zwecks Billigung vorgelegt werden muss |
(siehe Artikel 37 des GIP). | (siehe Artikel 37 des GIP). |
Das in Artikel 3 Absatz 4 des GIP festgehaltene Prinzip, wonach die | Das in Artikel 3 Absatz 4 des GIP festgehaltene Prinzip, wonach die |
Bevölkerung ein Recht auf « gleichwertige Mindestdienstleistungen » | Bevölkerung ein Recht auf « gleichwertige Mindestdienstleistungen » |
hat, bildet die Grundlage des KE. Das bedeutet, dass zumindest die im | hat, bildet die Grundlage des KE. Das bedeutet, dass zumindest die im |
KE erwähnten sechs Funktionen auf die darin beschriebene Weise für | KE erwähnten sechs Funktionen auf die darin beschriebene Weise für |
sämtliche Bürger im ganzen Land gewährleistet sein müssen. | sämtliche Bürger im ganzen Land gewährleistet sein müssen. |
Bei der Erstellung der Liste der sechs verlangten Mindestfunktionen | Bei der Erstellung der Liste der sechs verlangten Mindestfunktionen |
ist man von den (mutmasslichen) Bedürfnissen und Erwartungen der | ist man von den (mutmasslichen) Bedürfnissen und Erwartungen der |
Bevölkerung ausgegangen. | Bevölkerung ausgegangen. |
Selbstverständlich muss jedes lokale Polizeikorps zudem die nötigen | Selbstverständlich muss jedes lokale Polizeikorps zudem die nötigen |
Kapazitäten vorsehen und die entsprechenden Investitionen vornehmen, | Kapazitäten vorsehen und die entsprechenden Investitionen vornehmen, |
damit es diese Funktionen auf eine qualitativ hochwertige Weise | damit es diese Funktionen auf eine qualitativ hochwertige Weise |
anbieten und ausführen kann. All die Unterstützungs- und | anbieten und ausführen kann. All die Unterstützungs- und |
Verwaltungsaufgaben, die nicht direkt die Öffentlichkeit betreffen, | Verwaltungsaufgaben, die nicht direkt die Öffentlichkeit betreffen, |
werden nicht im KE aufgeführt. | werden nicht im KE aufgeführt. |
So wird zum Beispiel die Einsatzzentrale nicht erwähnt. Es ist in der | So wird zum Beispiel die Einsatzzentrale nicht erwähnt. Es ist in der |
Tat einleuchtend, dass die Funktion Einsatz nur dann ausführbar ist, | Tat einleuchtend, dass die Funktion Einsatz nur dann ausführbar ist, |
wenn die Einsatzzentrale entweder von der Zone selbst, in | wenn die Einsatzzentrale entweder von der Zone selbst, in |
Zusammenarbeit mit anderen Zonen oder auf provinzialer Ebene | Zusammenarbeit mit anderen Zonen oder auf provinzialer Ebene |
organisiert wird. | organisiert wird. |
Ein anderes Beispiel betrifft die für eine Fortbildung der | Ein anderes Beispiel betrifft die für eine Fortbildung der |
Polizeibeamten zu schaffenden Voraussetzungen. Auch dieses Thema ist | Polizeibeamten zu schaffenden Voraussetzungen. Auch dieses Thema ist |
nicht im KE erwähnt, obwohl die Fortbildung ein entscheidender | nicht im KE erwähnt, obwohl die Fortbildung ein entscheidender |
Erfolgsfaktor für eine effiziente Arbeit der Polizeidienste ist. | Erfolgsfaktor für eine effiziente Arbeit der Polizeidienste ist. |
Hierfür ist jedes Polizeikorps, insbesondere der Korpschef, zuständig. | Hierfür ist jedes Polizeikorps, insbesondere der Korpschef, zuständig. |
Da diese Sichtweise die Grundlage des KE bildet, versteht es sich von | Da diese Sichtweise die Grundlage des KE bildet, versteht es sich von |
selbst, dass der für eine leistungsfähige Polizeizone benötigte | selbst, dass der für eine leistungsfähige Polizeizone benötigte |
Personalbestand sich nicht aus der einfachen Summe der in den KE | Personalbestand sich nicht aus der einfachen Summe der in den KE |
aufgenommenen Funktionen ergeben kann. Einerseits werden im KE | aufgenommenen Funktionen ergeben kann. Einerseits werden im KE |
absolute Mindestnormen festgelegt, die je nach den Bedürfnissen jeder | absolute Mindestnormen festgelegt, die je nach den Bedürfnissen jeder |
Zone anzupassen sind. Andererseits wird für die oben erwähnten | Zone anzupassen sind. Andererseits wird für die oben erwähnten |
zusätzlichen, aber unerlässlichen Tätigkeiten nichts vorgesehen. | zusätzlichen, aber unerlässlichen Tätigkeiten nichts vorgesehen. |
Die hier kommentierte Regelung zielt also in keiner Weise darauf ab, | Die hier kommentierte Regelung zielt also in keiner Weise darauf ab, |
Hinweise auf die benötigte Gesamtkapazität eines lokalen Polizeikorps | Hinweise auf die benötigte Gesamtkapazität eines lokalen Polizeikorps |
zu geben. | zu geben. |
Aus einleuchtenden Einsparungsgründen, aber auch damit die | Aus einleuchtenden Einsparungsgründen, aber auch damit die |
Polizeizonen eine annehmbare Grösse beibehalten, wird im | Polizeizonen eine annehmbare Grösse beibehalten, wird im |
Octopus-Abkommen festgelegt, dass nicht jede Polizeizone systematisch | Octopus-Abkommen festgelegt, dass nicht jede Polizeizone systematisch |
über alle zur Ausübung der polizeilichen Grundfunktion benötigten | über alle zur Ausübung der polizeilichen Grundfunktion benötigten |
Mittel verfügen muss (Punkt B3). | Mittel verfügen muss (Punkt B3). |
Unbeschadet des Auftrags der föderalen Polizei, die lokale Polizei zu | Unbeschadet des Auftrags der föderalen Polizei, die lokale Polizei zu |
unterstützen und ihr die notwendigen überlokalen Mittel zur Verfügung | unterstützen und ihr die notwendigen überlokalen Mittel zur Verfügung |
zu stellen, wird die Föderalregierung die Mechanismen der | zu stellen, wird die Föderalregierung die Mechanismen der |
Zusammenarbeit zwischen den Polizeizonen in Form von | Zusammenarbeit zwischen den Polizeizonen in Form von |
Zusammenarbeitsprotokollen fördern. | Zusammenarbeitsprotokollen fördern. |
Im KE wird übrigens erwähnt, welche Funktionen in Zusammenarbeit mit | Im KE wird übrigens erwähnt, welche Funktionen in Zusammenarbeit mit |
anderen Zonen gewährleistet werden können. Sie sind ausdrücklich im | anderen Zonen gewährleistet werden können. Sie sind ausdrücklich im |
Rahmen der Funktion polizeilicher Opferbeistand vorgeschrieben und | Rahmen der Funktion polizeilicher Opferbeistand vorgeschrieben und |
implizit im Rahmen der Funktion Empfang zugelassen (technisch gesehen | implizit im Rahmen der Funktion Empfang zugelassen (technisch gesehen |
können die Telefonsäulen für den Empfang mit einer ausserhalb der Zone | können die Telefonsäulen für den Empfang mit einer ausserhalb der Zone |
liegenden Einsatzzentrale verbunden werden). | liegenden Einsatzzentrale verbunden werden). |
II. DIE SECHS FUNKTIONEN DER MINDESTDIENSTLEISTUNGEN ZU GUNSTEN DER | II. DIE SECHS FUNKTIONEN DER MINDESTDIENSTLEISTUNGEN ZU GUNSTEN DER |
BEVÖLKERUNG | BEVÖLKERUNG |
1. DIE FUNKTION REVIERARBEIT | 1. DIE FUNKTION REVIERARBEIT |
Die Funktion Revierarbeit ist der Eckstein einer bürgernahen Polizei, | Die Funktion Revierarbeit ist der Eckstein einer bürgernahen Polizei, |
daher muss ihr ein wichtiger Platz in der polizeilichen Grundfunktion | daher muss ihr ein wichtiger Platz in der polizeilichen Grundfunktion |
eingeräumt werden. | eingeräumt werden. |
In der neuen polizeilichen Vorgehensweise soll diese Arbeit jedoch | In der neuen polizeilichen Vorgehensweise soll diese Arbeit jedoch |
mehr beinhalten als die momentan eher « verwaltungstechnischen » | mehr beinhalten als die momentan eher « verwaltungstechnischen » |
Aufgaben der Revierbediensteten. | Aufgaben der Revierbediensteten. |
So wird die Revierarbeit unter anderem dazu beitragen müssen: | So wird die Revierarbeit unter anderem dazu beitragen müssen: |
* alle nützlichen Informationen über die Besonderheiten und eigenen | * alle nützlichen Informationen über die Besonderheiten und eigenen |
Probleme eines Reviers zusammenzutragen, | Probleme eines Reviers zusammenzutragen, |
* allgemeine Informationen in der Bevölkerung und in den lokalen | * allgemeine Informationen in der Bevölkerung und in den lokalen |
Gemeinschaften zu verbreiten, | Gemeinschaften zu verbreiten, |
* die lokalen Fragen und Erwartungen an die Behörden und an andere | * die lokalen Fragen und Erwartungen an die Behörden und an andere |
Dienste durchzugeben, | Dienste durchzugeben, |
* vorbeugende Kontrollen auszuüben, bei denen der Bevölkerung durch | * vorbeugende Kontrollen auszuüben, bei denen der Bevölkerung durch |
eine stärkere Sichtbarkeit der Polizeibeamten ein grösseres | eine stärkere Sichtbarkeit der Polizeibeamten ein grösseres |
Sicherheitsgefühl vermittelt wird und bei denen insbesondere die | Sicherheitsgefühl vermittelt wird und bei denen insbesondere die |
Ursachen von Gereiztheit und Aggressivität in der Bevölkerung | Ursachen von Gereiztheit und Aggressivität in der Bevölkerung |
verringert oder die Situationen, die ein objektives Risiko für die | verringert oder die Situationen, die ein objektives Risiko für die |
Einwohner bedeuten können (zweckwidrige Inanspruchnahme von Strassen, | Einwohner bedeuten können (zweckwidrige Inanspruchnahme von Strassen, |
Behinderung der Fussgängerüberwege und Bürgersteige, Anlegen von | Behinderung der Fussgängerüberwege und Bürgersteige, Anlegen von |
Baustellen...) eingedämmt werden, | Baustellen...) eingedämmt werden, |
* die Klagen oder Beschwerden der Einwohner entgegenzunehmen und, wenn | * die Klagen oder Beschwerden der Einwohner entgegenzunehmen und, wenn |
möglich, konkrete Lösungen zu finden, | möglich, konkrete Lösungen zu finden, |
* kleine aufkeimende Konflikte zu erkennen und zu lösen | * kleine aufkeimende Konflikte zu erkennen und zu lösen |
(Vermittlerfunktion), | (Vermittlerfunktion), |
* die Quellen der Unsicherheit und die eventuellen Kriminalitätsherde | * die Quellen der Unsicherheit und die eventuellen Kriminalitätsherde |
aufzuspüren und die zuständigen Dienste hiervon zu benachrichtigen, | aufzuspüren und die zuständigen Dienste hiervon zu benachrichtigen, |
* bestimmte Polizeiaufgaben von beschränkter Tragweite auszuführen, | * bestimmte Polizeiaufgaben von beschränkter Tragweite auszuführen, |
die eine besondere Kenntnis oder einen engeren Kontakt zur Bevölkerung | die eine besondere Kenntnis oder einen engeren Kontakt zur Bevölkerung |
erfordern (Wiederaufnahme des Kontakts zu einem Opfer, | erfordern (Wiederaufnahme des Kontakts zu einem Opfer, |
Randbemerkungen, Leumundsuntersuchungen, Wohnsitzkontrollen, | Randbemerkungen, Leumundsuntersuchungen, Wohnsitzkontrollen, |
Verwarnungen betreffend den technischen Zustand von Fahrzeugen, ihre | Verwarnungen betreffend den technischen Zustand von Fahrzeugen, ihre |
Zulassung oder die Bestimmungen über die Pflichtversicherung,...), | Zulassung oder die Bestimmungen über die Pflichtversicherung,...), |
* bestimmten Anforderungen, die ein begrenztes nicht dringendes | * bestimmten Anforderungen, die ein begrenztes nicht dringendes |
polizeiliches Eingreifen erfordern, Folge zu leisten; darüber hinaus | polizeiliches Eingreifen erfordern, Folge zu leisten; darüber hinaus |
kann der Revierbedienstete bei einer Einsatzanforderung aufgefordert | kann der Revierbedienstete bei einer Einsatzanforderung aufgefordert |
werden, Informationen zu besorgen und die Art der Anforderung | werden, Informationen zu besorgen und die Art der Anforderung |
einzuschätzen, | einzuschätzen, |
* das Verhalten und die Handlungen bestimmter unter Aufsicht stehender | * das Verhalten und die Handlungen bestimmter unter Aufsicht stehender |
Personen (bedingt aus der Haft Entlassene, Geisteskranke...) im Auge | Personen (bedingt aus der Haft Entlassene, Geisteskranke...) im Auge |
zu behalten. | zu behalten. |
Im Hinblick auf eine optimale integrierte Arbeitsweise innerhalb jeder | Im Hinblick auf eine optimale integrierte Arbeitsweise innerhalb jeder |
Polizeizone sollte ein effizienter Informationsfluss unter anderem | Polizeizone sollte ein effizienter Informationsfluss unter anderem |
zwischen den Funktionen Revierarbeit und lokale Untersuchung | zwischen den Funktionen Revierarbeit und lokale Untersuchung |
geschaffen werden. | geschaffen werden. |
Die Revierarbeit muss zwar nicht permanent organisiert sein, aber sie | Die Revierarbeit muss zwar nicht permanent organisiert sein, aber sie |
muss es den Revierbediensteten ermöglichen, ihre Funktion über die | muss es den Revierbediensteten ermöglichen, ihre Funktion über die |
normalen Dienstzeiten hinaus und während der Wochenenden und/oder | normalen Dienstzeiten hinaus und während der Wochenenden und/oder |
Feiertage auszuüben, je nach den Perioden, in denen sich das | Feiertage auszuüben, je nach den Perioden, in denen sich das |
gesellschaftliche Leben im betreffenden Revier abspielt. | gesellschaftliche Leben im betreffenden Revier abspielt. |
Die Revierarbeit deckt das ganze Gebiet der Zone ab und wird auf der | Die Revierarbeit deckt das ganze Gebiet der Zone ab und wird auf der |
Grundlage einer geografischen Einteilung unter Berücksichtigung der | Grundlage einer geografischen Einteilung unter Berücksichtigung der |
lokalen Besonderheiten und der Bevölkerungsdichte organisiert. Als | lokalen Besonderheiten und der Bevölkerungsdichte organisiert. Als |
minimale Organisations- und Arbeitsnorm wird im KE ein | minimale Organisations- und Arbeitsnorm wird im KE ein |
Revierbediensteter pro 4.000 Einwohner vorgeschrieben (dies gilt als | Revierbediensteter pro 4.000 Einwohner vorgeschrieben (dies gilt als |
Durchschnittsnorm für das gesamte Gebiet der Zone). | Durchschnittsnorm für das gesamte Gebiet der Zone). |
Bei der Organisation dieser Funktion muss der Einsatz von | Bei der Organisation dieser Funktion muss der Einsatz von |
Polizeiposten in jeder Gemeinde berücksichtigt werden. Daher sollten | Polizeiposten in jeder Gemeinde berücksichtigt werden. Daher sollten |
die Funktionen Revierarbeit und Empfang aufeinander abgestimmt werden. | die Funktionen Revierarbeit und Empfang aufeinander abgestimmt werden. |
2. DIE FUNKTION EMPFANG | 2. DIE FUNKTION EMPFANG |
In jeder Polizeizone wird die Funktion Empfang in einer zentralen | In jeder Polizeizone wird die Funktion Empfang in einer zentralen |
Empfangsstelle organisiert. In einer Mehrgemeindezone wird zudem in | Empfangsstelle organisiert. In einer Mehrgemeindezone wird zudem in |
jeder Gemeinde ein Polizeiposten eingerichtet. In jedem Polizeiposten | jeder Gemeinde ein Polizeiposten eingerichtet. In jedem Polizeiposten |
organisiert die Zone eine Empfangsstelle, und dies während einer | organisiert die Zone eine Empfangsstelle, und dies während einer |
bedeutenden Anzahl Stunden pro Woche. | bedeutenden Anzahl Stunden pro Woche. |
Die vorrangig in den Empfangsstellen gewährleisteten Aufgaben | Die vorrangig in den Empfangsstellen gewährleisteten Aufgaben |
betreffen gewöhnlich: das Beantworten von Telefonaten oder den | betreffen gewöhnlich: das Beantworten von Telefonaten oder den |
persönlichen Empfang von Besuchern, die Information und die Verweisung | persönlichen Empfang von Besuchern, die Information und die Verweisung |
der Bevölkerung an die geeignete zuständige Stelle, die Ausstellung | der Bevölkerung an die geeignete zuständige Stelle, die Ausstellung |
von Bescheinigungen oder Verwaltungsdokumenten polizeilicher Art, die | von Bescheinigungen oder Verwaltungsdokumenten polizeilicher Art, die |
Aufnahme der Anzeigen und Klagen, die Funkverbindung mit den | Aufnahme der Anzeigen und Klagen, die Funkverbindung mit den |
Polizisten vor Ort (lokale « Einsatzzentrale »),... | Polizisten vor Ort (lokale « Einsatzzentrale »),... |
Im Hinblick auf eine optimale Ausnutzung der Kapazitäten muss zudem | Im Hinblick auf eine optimale Ausnutzung der Kapazitäten muss zudem |
das zu diesem Zweck eingestellte Personal möglichst mit anderen | das zu diesem Zweck eingestellte Personal möglichst mit anderen |
Aufgaben beauftragt werden, wie etwa mit der Ausführung von | Aufgaben beauftragt werden, wie etwa mit der Ausführung von |
Randbemerkungen auf Vorladungen, der Verrichtung von gerichtlichen | Randbemerkungen auf Vorladungen, der Verrichtung von gerichtlichen |
Aufgaben oder der Behandlung von unbearbeiteten Verwaltungsakten... | Aufgaben oder der Behandlung von unbearbeiteten Verwaltungsakten... |
Der Empfang muss nicht ausschliesslich von einem Mitglied des | Der Empfang muss nicht ausschliesslich von einem Mitglied des |
Einsatzkaders durchgeführt werden; einige Aufgaben können vom Personal | Einsatzkaders durchgeführt werden; einige Aufgaben können vom Personal |
des Logistikkaders verrichtet werden (Verwaltungsdokumente abgeben, | des Logistikkaders verrichtet werden (Verwaltungsdokumente abgeben, |
Unterlagen abtippen, allgemeine Informationen erteilen,...). | Unterlagen abtippen, allgemeine Informationen erteilen,...). |
Obwohl die Erreichbarkeit eines Polizeidienstes in jeder Zone | Obwohl die Erreichbarkeit eines Polizeidienstes in jeder Zone |
durchgehend (während des ganzen Jahres rund um die Uhr) gewährleistet | durchgehend (während des ganzen Jahres rund um die Uhr) gewährleistet |
sein muss, ist es in einigen Zonen nicht vorstellbar oder gar | sein muss, ist es in einigen Zonen nicht vorstellbar oder gar |
unangebracht, eine durchgehende physische Anwesenheit eines | unangebracht, eine durchgehende physische Anwesenheit eines |
Polizeibeamten in der Empfangsstelle vorzusehen. Daher gilt eine | Polizeibeamten in der Empfangsstelle vorzusehen. Daher gilt eine |
minimale Norm von 12 Stunden pro Tag in der zentralen Empfangsstelle. | minimale Norm von 12 Stunden pro Tag in der zentralen Empfangsstelle. |
Es muss jedoch dafür gesorgt werden, dass ein Bürger innerhalb der | Es muss jedoch dafür gesorgt werden, dass ein Bürger innerhalb der |
Zone stets eine sofortige Antwort erhält, wenn er die lokale Polizei | Zone stets eine sofortige Antwort erhält, wenn er die lokale Polizei |
anrufen möchte. Während der Stunden, in denen ein Polizeibüro oder ein | anrufen möchte. Während der Stunden, in denen ein Polizeibüro oder ein |
Polizeiposten nicht besetzt ist, müssen alle Anrufe automatisch zu | Polizeiposten nicht besetzt ist, müssen alle Anrufe automatisch zu |
einem bemannten Polizeiposten innerhalb oder ausserhalb der Zone | einem bemannten Polizeiposten innerhalb oder ausserhalb der Zone |
durchgestellt werden. Letzteres ist selbstverständlich nur dann | durchgestellt werden. Letzteres ist selbstverständlich nur dann |
möglich, wenn mit der betreffenden Zone eine entsprechende | möglich, wenn mit der betreffenden Zone eine entsprechende |
Vereinbarung getroffen worden ist. | Vereinbarung getroffen worden ist. |
Personen, die nach der Schliessung gleich welchen Polizeipostens | Personen, die nach der Schliessung gleich welchen Polizeipostens |
persönlich dort erscheinen, müssen mittels einer technischen | persönlich dort erscheinen, müssen mittels einer technischen |
Infrastruktur (zum Beispiel eines Anrufknopfs) die Möglichkeit haben, | Infrastruktur (zum Beispiel eines Anrufknopfs) die Möglichkeit haben, |
mit einem Polizeibeamten in Kontakt zu treten. Dies kann ebenfalls | mit einem Polizeibeamten in Kontakt zu treten. Dies kann ebenfalls |
entweder zonal oder überlokal organisiert werden, sofern die nötigen | entweder zonal oder überlokal organisiert werden, sofern die nötigen |
Absprachen hierfür getroffen worden sind. | Absprachen hierfür getroffen worden sind. |
3. DIE FUNKTION EINSATZ | 3. DIE FUNKTION EINSATZ |
Die durchgehende Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Polizeidienste | Die durchgehende Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Polizeidienste |
nimmt vor allem durch die Funktion Einsatz Gestalt an. | nimmt vor allem durch die Funktion Einsatz Gestalt an. |
Sie besteht darin, auf jeden Anruf, der ein polizeiliches Eingreifen | Sie besteht darin, auf jeden Anruf, der ein polizeiliches Eingreifen |
notwendig macht, innerhalb einer angemessenen Frist zu reagieren. Für | notwendig macht, innerhalb einer angemessenen Frist zu reagieren. Für |
die Anfahrtszeiten sind angesichts der Verschiedenheit der Zonen keine | die Anfahrtszeiten sind angesichts der Verschiedenheit der Zonen keine |
föderalen Normen auferlegt worden. Es obliegt den lokalen Partnern, | föderalen Normen auferlegt worden. Es obliegt den lokalen Partnern, |
diesbezügliche Absprachen zu treffen und diese als Qualitätsnormen in | diesbezügliche Absprachen zu treffen und diese als Qualitätsnormen in |
den zonalen Sicherheitsplan aufzunehmen. | den zonalen Sicherheitsplan aufzunehmen. |
Diese Funktion muss in permanenter Weise innerhalb jeder Polizeizone | Diese Funktion muss in permanenter Weise innerhalb jeder Polizeizone |
organisiert werden, unter Berücksichtigung einerseits der Anzahl und | organisiert werden, unter Berücksichtigung einerseits der Anzahl und |
der Art (Ernst und Dringlichkeit) der Anrufe und andererseits der | der Art (Ernst und Dringlichkeit) der Anrufe und andererseits der |
Erfordernisse einer effizienten Anwendung der verfügbaren Mittel. | Erfordernisse einer effizienten Anwendung der verfügbaren Mittel. |
Auf Ebene einer Zone wird die Funktion Einsatz in erster Linie durch | Auf Ebene einer Zone wird die Funktion Einsatz in erster Linie durch |
Einrichtung eines (oder mehrerer) Bereitschaftsteams und bei | Einrichtung eines (oder mehrerer) Bereitschaftsteams und bei |
zeitweiligem Bedarf eines (oder mehrerer) « Verstärkungsteams » (um | zeitweiligem Bedarf eines (oder mehrerer) « Verstärkungsteams » (um |
einer punktuellen oder periodischen Erhöhung der Anzahl Anrufe zu | einer punktuellen oder periodischen Erhöhung der Anzahl Anrufe zu |
begegnen) umgesetzt. Als minimale Organisations- und Arbeitsnorm wird | begegnen) umgesetzt. Als minimale Organisations- und Arbeitsnorm wird |
im KE der Einsatz von anderthalb Teams auferlegt: ein | im KE der Einsatz von anderthalb Teams auferlegt: ein |
Bereitschaftsteam, ergänzt durch ein zusätzliches Team während etwa 12 | Bereitschaftsteam, ergänzt durch ein zusätzliches Team während etwa 12 |
Stunden pro Tag (1). Die Abrufbarkeit eines Verwaltungs- und | Stunden pro Tag (1). Die Abrufbarkeit eines Verwaltungs- und |
Gerichtspolizeioffiziers muss gewährleistet sein. | Gerichtspolizeioffiziers muss gewährleistet sein. |
Die Einsatzteams sind vorrangig beauftragt, eine angemessene Antwort | Die Einsatzteams sind vorrangig beauftragt, eine angemessene Antwort |
auf die Anrufe zu geben, die ein polizeiliches Eingreifen vor Ort | auf die Anrufe zu geben, die ein polizeiliches Eingreifen vor Ort |
innerhalb kürzester Frist erforderlich machen (Noteinsätze). | innerhalb kürzester Frist erforderlich machen (Noteinsätze). |
Neben den Noteinsätzen wird ebenfalls von ihnen erwartet, dass sie bei | Neben den Noteinsätzen wird ebenfalls von ihnen erwartet, dass sie bei |
Bedarf den an sie gerichteten nicht dringenden Einsatzanforderungen | Bedarf den an sie gerichteten nicht dringenden Einsatzanforderungen |
schnellstmöglich Folge leisten. | schnellstmöglich Folge leisten. |
Zwecks optimaler Auslastung der Kapazitäten müssen die | Zwecks optimaler Auslastung der Kapazitäten müssen die |
Personalmitglieder der Einsatzteams auch andere polizeiliche | Personalmitglieder der Einsatzteams auch andere polizeiliche |
Grundaufgaben erfüllen. Diese Aufgaben müssen jederzeit für Einsätze | Grundaufgaben erfüllen. Diese Aufgaben müssen jederzeit für Einsätze |
unterbrochen werden können. | unterbrochen werden können. |
In diesem Zusammenhang können diese Personalmitglieder insbesondere | In diesem Zusammenhang können diese Personalmitglieder insbesondere |
dazu eingeteilt werden, gezielte Streifen (im Rahmen der Durchführung | dazu eingeteilt werden, gezielte Streifen (im Rahmen der Durchführung |
der lokalen Sicherheitspolitik oder wenn spezifische Probleme | der lokalen Sicherheitspolitik oder wenn spezifische Probleme |
auftauchen), Aufträge mit föderalem Charakter (Bewachung der | auftauchen), Aufträge mit föderalem Charakter (Bewachung der |
Örtlichkeiten, wo Gelder gelagert und abtransportiert werden), | Örtlichkeiten, wo Gelder gelagert und abtransportiert werden), |
bestimmte von Amts wegen durchzuführende oder vorgeschriebene | bestimmte von Amts wegen durchzuführende oder vorgeschriebene |
Kontrollen (Strassenkontrollen, zu überwachende Örtlichkeiten) und | Kontrollen (Strassenkontrollen, zu überwachende Örtlichkeiten) und |
sogar Ermittlungsaufgaben mit begrenzter Tragweite (Ausführung von | sogar Ermittlungsaufgaben mit begrenzter Tragweite (Ausführung von |
Randbemerkungen, Vernehmungen im Rahmen laufender Untersuchungen) | Randbemerkungen, Vernehmungen im Rahmen laufender Untersuchungen) |
durchzuführen. Die Kombination der Einsätze mit solchen Aufgaben ist | durchzuführen. Die Kombination der Einsätze mit solchen Aufgaben ist |
jedoch unmöglich, wenn diese Aufgaben durch eine bindende Richtlinie | jedoch unmöglich, wenn diese Aufgaben durch eine bindende Richtlinie |
vorgeschrieben sind, weil sie dann nicht zu gleich welchem Zeitpunkt | vorgeschrieben sind, weil sie dann nicht zu gleich welchem Zeitpunkt |
unterbrochen werden können. | unterbrochen werden können. |
Schliesslich ist festzuhalten, dass die Funktion Einsatz nicht alleine | Schliesslich ist festzuhalten, dass die Funktion Einsatz nicht alleine |
von Bereitschafts- oder Verstärkungsteams durchgeführt werden muss. | von Bereitschafts- oder Verstärkungsteams durchgeführt werden muss. |
Einige nicht dringende Einsätze können auch im Rahmen der Revierarbeit | Einige nicht dringende Einsätze können auch im Rahmen der Revierarbeit |
angemessen durchgeführt werden (auf persönliche Bedürfnisse | angemessen durchgeführt werden (auf persönliche Bedürfnisse |
zugeschnitten und mit einer besseren Orts- und Lagekenntnis). | zugeschnitten und mit einer besseren Orts- und Lagekenntnis). |
4. DIE FUNKTION POLIZEILICHER OPFERBEISTAND | 4. DIE FUNKTION POLIZEILICHER OPFERBEISTAND |
Artikel 46 des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt bildet | Artikel 46 des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt bildet |
die Grundlage jeder Polizeiaktion in Sachen polizeilicher | die Grundlage jeder Polizeiaktion in Sachen polizeilicher |
Opferbeistand. So setzen die Polizeibeamten die um Hilfe oder Beistand | Opferbeistand. So setzen die Polizeibeamten die um Hilfe oder Beistand |
bittenden Personen mit spezialisierten Diensten in Verbindung. Sie | bittenden Personen mit spezialisierten Diensten in Verbindung. Sie |
leisten den Opfern von Straftaten Beistand, insbesondere indem sie | leisten den Opfern von Straftaten Beistand, insbesondere indem sie |
ihnen die nötige Information erteilen. | ihnen die nötige Information erteilen. |
Der Polizeibeamte ist oft die erste Person, mit der das Opfer in | Der Polizeibeamte ist oft die erste Person, mit der das Opfer in |
Kontakt tritt. Er hat daher die Verpflichtung, für einen angemessenen | Kontakt tritt. Er hat daher die Verpflichtung, für einen angemessenen |
Empfang und eine emotionale Unterstützung zu sorgen. | Empfang und eine emotionale Unterstützung zu sorgen. |
Der Opferbeistand ist also integraler Bestandteil der polizeilichen | Der Opferbeistand ist also integraler Bestandteil der polizeilichen |
Aufträge. Ein effizienter Opferbeistand setzt jedoch die Erlangung | Aufträge. Ein effizienter Opferbeistand setzt jedoch die Erlangung |
bestimmter Verhaltensweisen, Kompetenzen und Kenntnisse voraus. | bestimmter Verhaltensweisen, Kompetenzen und Kenntnisse voraus. |
Neben dieser gesetzlichen Verpflichtung eines jeden Polizeibeamten | Neben dieser gesetzlichen Verpflichtung eines jeden Polizeibeamten |
muss jedes lokale Polizeikorps über einen spezialisierten Mitarbeiter, | muss jedes lokale Polizeikorps über einen spezialisierten Mitarbeiter, |
der Mitglied des Personals der Polizeidienste ist, verfügen, der | der Mitglied des Personals der Polizeidienste ist, verfügen, der |
beauftragt ist, die Polizeibeamten zu beraten und ihnen in der | beauftragt ist, die Polizeibeamten zu beraten und ihnen in der |
Erfüllung ihrer Aufträge beizustehen. | Erfüllung ihrer Aufträge beizustehen. |
Dieser Mitarbeiter kann unter anderem mit folgenden Aufgaben betraut | Dieser Mitarbeiter kann unter anderem mit folgenden Aufgaben betraut |
werden: | werden: |
- die Korpsmitglieder sensibilisieren und fortbilden, | - die Korpsmitglieder sensibilisieren und fortbilden, |
- alle Informationen im Zusammenhang mit dem Opferbeistand | - alle Informationen im Zusammenhang mit dem Opferbeistand |
zusammentragen und sie innerhalb des Korps verbreiten, | zusammentragen und sie innerhalb des Korps verbreiten, |
- in manchen Fällen den Opfern beistehen, zum Beispiel in emotionalen | - in manchen Fällen den Opfern beistehen, zum Beispiel in emotionalen |
Krisensituationen oder bei schwerwiegenden Vorfällen (insbesondere bei | Krisensituationen oder bei schwerwiegenden Vorfällen (insbesondere bei |
schweren Verkehrsunfällen mit oder ohne Fahrerflucht,...), | schweren Verkehrsunfällen mit oder ohne Fahrerflucht,...), |
- die Opfer, die psychosoziale Hilfe benötigen, an die zuständigen | - die Opfer, die psychosoziale Hilfe benötigen, an die zuständigen |
Dienste verweisen, | Dienste verweisen, |
- mit den Hilfsinstanzen Kontakt halten und zusammenarbeiten, | - mit den Hilfsinstanzen Kontakt halten und zusammenarbeiten, |
- an den Beratungsstrukturen teilnehmen. | - an den Beratungsstrukturen teilnehmen. |
Diese Aufgaben können einem Polizeiassistenten oder einem Mitglied des | Diese Aufgaben können einem Polizeiassistenten oder einem Mitglied des |
Zivilpersonals mit geeignetem Diplom vollständig anvertraut werden. | Zivilpersonals mit geeignetem Diplom vollständig anvertraut werden. |
In jeder Zone muss eine solche Person ständig abrufbar sein. Im | In jeder Zone muss eine solche Person ständig abrufbar sein. Im |
vorliegenden Fall kann dies in Zusammenarbeit mit anderen Zonen | vorliegenden Fall kann dies in Zusammenarbeit mit anderen Zonen |
vorgesehen werden. | vorgesehen werden. |
5. DIE FUNKTION LOKALE ERMITTLUNG UND LOKALE UNTERSUCHUNG | 5. DIE FUNKTION LOKALE ERMITTLUNG UND LOKALE UNTERSUCHUNG |
Diese Funktion beinhaltet die Durchführung gerichtlicher Ermittlungs- | Diese Funktion beinhaltet die Durchführung gerichtlicher Ermittlungs- |
und Untersuchungshandlungen für Tatbestände, die der lokalen Polizei | und Untersuchungshandlungen für Tatbestände, die der lokalen Polizei |
gemäss Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes über das Polizeiamt zugewiesen | gemäss Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes über das Polizeiamt zugewiesen |
werden. | werden. |
Es handelt sich um Ermittlungsaufgaben im Rahmen der polizeilichen | Es handelt sich um Ermittlungsaufgaben im Rahmen der polizeilichen |
Grundfunktion, insbesondere alle zur Bewältigung von lokalen | Grundfunktion, insbesondere alle zur Bewältigung von lokalen |
Ereignissen und Sachverhalten auf dem Gebiet der Polizeizone | Ereignissen und Sachverhalten auf dem Gebiet der Polizeizone |
erforderlichen gerichtspolizeilichen Aufträge sowie die Erfüllung | erforderlichen gerichtspolizeilichen Aufträge sowie die Erfüllung |
bestimmter Polizeiaufträge mit föderalem Charakter (Artikel 3 Absatz 2 | bestimmter Polizeiaufträge mit föderalem Charakter (Artikel 3 Absatz 2 |
des GIP). Diese Tätigkeiten werden in Ausführung von Aufträgen | des GIP). Diese Tätigkeiten werden in Ausführung von Aufträgen |
(Randbemerkungen) des Untersuchungsrichters oder des Prokurators des | (Randbemerkungen) des Untersuchungsrichters oder des Prokurators des |
Königs verrichtet oder bei der ursprünglichen Feststellung von | Königs verrichtet oder bei der ursprünglichen Feststellung von |
Straftaten von Amts wegen durchgeführt. | Straftaten von Amts wegen durchgeführt. |
Im Fall von 'autonomer polizeilicher Bearbeitung' können die | Im Fall von 'autonomer polizeilicher Bearbeitung' können die |
Ermittlungshandlungen auf Verlangen eines Gerichtspolizeioffiziers | Ermittlungshandlungen auf Verlangen eines Gerichtspolizeioffiziers |
einer anderen Zone entsprechend den geltenden Richtlinien verrichtet | einer anderen Zone entsprechend den geltenden Richtlinien verrichtet |
werden. | werden. |
Daneben holt die lokale Polizei alle Informationen ein, die aus | Daneben holt die lokale Polizei alle Informationen ein, die aus |
polizeilicher Sicht relevant sind. | polizeilicher Sicht relevant sind. |
Die Ergebnisse der Ermittlungen, Untersuchungen und eingeholten | Die Ergebnisse der Ermittlungen, Untersuchungen und eingeholten |
Informationen werden in einem Protokoll oder (vertraulichen) Bericht | Informationen werden in einem Protokoll oder (vertraulichen) Bericht |
festgehalten und den zuständigen Behörden übermittelt. | festgehalten und den zuständigen Behörden übermittelt. |
5.1 Allgemeine gerichtliche Aufgaben | 5.1 Allgemeine gerichtliche Aufgaben |
Jeder Polizeibeamte muss über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, | Jeder Polizeibeamte muss über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, |
die zur Ausführung gerichtlicher Aufgaben notwendig sind. Daher müssen | die zur Ausführung gerichtlicher Aufgaben notwendig sind. Daher müssen |
diese Aufgaben, zumindest grösstenteils, in erster Linie dem | diese Aufgaben, zumindest grösstenteils, in erster Linie dem |
Einsatzpersonal anvertraut werden. Als Beispiele hierfür gelten die | Einsatzpersonal anvertraut werden. Als Beispiele hierfür gelten die |
Vernehmung von Zeugen, Opfern und Tätern zu Beginn der Feststellungen, | Vernehmung von Zeugen, Opfern und Tätern zu Beginn der Feststellungen, |
die Befragung von Nachbarn, die Randbemerkungen,... | die Befragung von Nachbarn, die Randbemerkungen,... |
5.2 Gerichtliche Aufgaben in spezifischen Bereichen oder von grossem | 5.2 Gerichtliche Aufgaben in spezifischen Bereichen oder von grossem |
Umfang | Umfang |
Jede Zone muss über die nötigen Kapazitäten verfügen, um Ermittlungen | Jede Zone muss über die nötigen Kapazitäten verfügen, um Ermittlungen |
beziehungsweise Untersuchungen, die gründlichere Kenntnisse in | beziehungsweise Untersuchungen, die gründlichere Kenntnisse in |
spezifischen Bereichen oder (wegen des Umfangs der Untersuchung) einen | spezifischen Bereichen oder (wegen des Umfangs der Untersuchung) einen |
Einsatz von bestimmter Dauer verlangen, durchführen zu können, ohne | Einsatz von bestimmter Dauer verlangen, durchführen zu können, ohne |
die ordnungsgemässe Ausführung anderer Aufträge zu beeinträchtigen. | die ordnungsgemässe Ausführung anderer Aufträge zu beeinträchtigen. |
Daher müssen bestimmte Personen für diese gerichtlichen Aufgaben | Daher müssen bestimmte Personen für diese gerichtlichen Aufgaben |
ausgebildet werden. | ausgebildet werden. |
In jedem Fall ist es unabdingbar, einen Teil des Personals des | In jedem Fall ist es unabdingbar, einen Teil des Personals des |
Einsatzkaders mit diesen gerichtlichen Aufgaben zu betrauen, ob es nun | Einsatzkaders mit diesen gerichtlichen Aufgaben zu betrauen, ob es nun |
in einem 'Gerichtsdienst' oder einer 'Gerichtsbrigade' zusammengefasst | in einem 'Gerichtsdienst' oder einer 'Gerichtsbrigade' zusammengefasst |
ist oder nicht. Die minimale Organisations- und Arbeitsnorm für diese | ist oder nicht. Die minimale Organisations- und Arbeitsnorm für diese |
'vorbehaltene' Kapazität ist wie folgt festgelegt worden: | 'vorbehaltene' Kapazität ist wie folgt festgelegt worden: |
1. für die Polizeizonen, deren Gesamtpersonalbestand grösser oder | 1. für die Polizeizonen, deren Gesamtpersonalbestand grösser oder |
gleich 230 ist: 10 % des Personalbestands des Einsatzkaders, | gleich 230 ist: 10 % des Personalbestands des Einsatzkaders, |
2. für die anderen Polizeizonen: 7 % des Personalbestands des | 2. für die anderen Polizeizonen: 7 % des Personalbestands des |
Einsatzkaders, wobei an den Wochentagen mindestens ein Team mit zwei | Einsatzkaders, wobei an den Wochentagen mindestens ein Team mit zwei |
Ermittlungsbediensteten einzusetzen ist. | Ermittlungsbediensteten einzusetzen ist. |
Diese Norm muss für jede Zone als absoluter Mindestwert gelten. Zudem | Diese Norm muss für jede Zone als absoluter Mindestwert gelten. Zudem |
kann keine Rede davon sein, die zum jetzigen Zeitpunkt benötigte und | kann keine Rede davon sein, die zum jetzigen Zeitpunkt benötigte und |
vorgesehene Ermittlungskapazität bis zu dieser Mindestgrenze | vorgesehene Ermittlungskapazität bis zu dieser Mindestgrenze |
abzubauen. | abzubauen. |
Es wird keine Organisationsform beziehungsweise -struktur auferlegt | Es wird keine Organisationsform beziehungsweise -struktur auferlegt |
oder vorgeschrieben. Aufgrund des Umfangs der vorzubehaltenden | oder vorgeschrieben. Aufgrund des Umfangs der vorzubehaltenden |
Kapazität ist es jedoch selbstverständlich, dass der hauptsächlich mit | Kapazität ist es jedoch selbstverständlich, dass der hauptsächlich mit |
gerichtspolizeilichen Aufträgen betraute Dienst (Artikel 57 des GIP) | gerichtspolizeilichen Aufträgen betraute Dienst (Artikel 57 des GIP) |
eine der folgenden zwei Formen annehmen kann: | eine der folgenden zwei Formen annehmen kann: |
1. ein 'Ermittlungsdienst': Ein Polizeikorps verfügt über einen | 1. ein 'Ermittlungsdienst': Ein Polizeikorps verfügt über einen |
Ermittlungsdienst, wenn in diesem Korps zwei oder mehrere Personen | Ermittlungsdienst, wenn in diesem Korps zwei oder mehrere Personen |
hauptsächlich (ausser in Ausnahmefällen) Voruntersuchungen oder | hauptsächlich (ausser in Ausnahmefällen) Voruntersuchungen oder |
gerichtliche Untersuchungen durchführen, ob im Rahmen eines | gerichtliche Untersuchungen durchführen, ob im Rahmen eines |
spezifischen Dienstes oder nicht, | spezifischen Dienstes oder nicht, |
2. eine 'permanente Orientierung' der gerichtlichen Arbeit hin zu zwei | 2. eine 'permanente Orientierung' der gerichtlichen Arbeit hin zu zwei |
oder mehreren Personen: Zwei oder mehrere Personen bekommen im Prinzip | oder mehreren Personen: Zwei oder mehrere Personen bekommen im Prinzip |
die gerichtlichen Aufgaben zugeteilt, ohne dass es sich hierbei | die gerichtlichen Aufgaben zugeteilt, ohne dass es sich hierbei |
tatsächlich um einen getrennten Dienst handeln muss. Die Personen, die | tatsächlich um einen getrennten Dienst handeln muss. Die Personen, die |
gerichtliche Aufgaben durchführen, beteiligen sich auch (regelmässig) | gerichtliche Aufgaben durchführen, beteiligen sich auch (regelmässig) |
an anderen Dienstarten und erledigen noch weitere Aufgaben. | an anderen Dienstarten und erledigen noch weitere Aufgaben. |
Unter Berücksichtigung der vorerwähnten Mindestnorm muss innerhalb der | Unter Berücksichtigung der vorerwähnten Mindestnorm muss innerhalb der |
lokalen Polizeizone die Ermittlungskapazität festgelegt werden. Dies | lokalen Polizeizone die Ermittlungskapazität festgelegt werden. Dies |
wird natürlich von der Art und der Menge der durchzuführenden | wird natürlich von der Art und der Menge der durchzuführenden |
gerichtlichen Aufgaben abhängen. Dem zonalen Sicherheitsrat obliegt | gerichtlichen Aufgaben abhängen. Dem zonalen Sicherheitsrat obliegt |
es, die Prioritäten und die zur Ausführung der gerichtspolizeilichen | es, die Prioritäten und die zur Ausführung der gerichtspolizeilichen |
Aufträge notwendigen Kapazitäten festzulegen. | Aufträge notwendigen Kapazitäten festzulegen. |
Unbeschadet der Bestimmungen des Königlichen Erlasses RSPol vom 30. | Unbeschadet der Bestimmungen des Königlichen Erlasses RSPol vom 30. |
März 2001 (insbesondere der Artikel VI.II.21 und VI.II.61) sollte dem | März 2001 (insbesondere der Artikel VI.II.21 und VI.II.61) sollte dem |
zuständigen Prokurator des Königs die Liste der insbesondere mit der | zuständigen Prokurator des Königs die Liste der insbesondere mit der |
Ausführung von gerichtspolizeilichen Aufträgen betrauten | Ausführung von gerichtspolizeilichen Aufträgen betrauten |
Personalmitglieder des Einsatzkaders mitgeteilt werden. | Personalmitglieder des Einsatzkaders mitgeteilt werden. |
Es sei also nochmals daran erinnert, dass diese Polizeibeamten nicht | Es sei also nochmals daran erinnert, dass diese Polizeibeamten nicht |
die Einzigen sind, die Aufträge und Aufgaben gerichtlicher Art | die Einzigen sind, die Aufträge und Aufgaben gerichtlicher Art |
verrichten (siehe Punkt 5.1), aber im Gegensatz zu ihren Kollegen | verrichten (siehe Punkt 5.1), aber im Gegensatz zu ihren Kollegen |
werden sie sich ausschliesslich damit beschäftigen. Für die Gesamtheit | werden sie sich ausschliesslich damit beschäftigen. Für die Gesamtheit |
der gerichtlichen Arbeit (Punkte 5.1 und 5.2) gilt die bereits in | der gerichtlichen Arbeit (Punkte 5.1 und 5.2) gilt die bereits in |
meinem Rundschreiben ZPZ 12 vom 22. Dezember 2000 (B.S. vom 25. Januar | meinem Rundschreiben ZPZ 12 vom 22. Dezember 2000 (B.S. vom 25. Januar |
2001; deutsche Fassung: B.S. vom 22. August 2001) erwähnte Norm von 10 | 2001; deutsche Fassung: B.S. vom 22. August 2001) erwähnte Norm von 10 |
bis 15 %. | bis 15 %. |
6. DIE FUNKTION AUFRECHTERHALTUNG DER ÖFFENTLICHEN ORDNUNG | 6. DIE FUNKTION AUFRECHTERHALTUNG DER ÖFFENTLICHEN ORDNUNG |
Die Funktion Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist eine der | Die Funktion Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist eine der |
grundlegenden Aufgaben eines lokalen Polizeidienstes. Wie in der | grundlegenden Aufgaben eines lokalen Polizeidienstes. Wie in der |
Begründung des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt | Begründung des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt |
beschrieben, besteht die öffentliche Ordnung aus der klassischen | beschrieben, besteht die öffentliche Ordnung aus der klassischen |
Trilogie öffentliche Ruhe, öffentliche Sicherheit und Volksgesundheit: | Trilogie öffentliche Ruhe, öffentliche Sicherheit und Volksgesundheit: |
- die öffentliche Ruhe zielt auf ein Ausbleiben von Unruhen und | - die öffentliche Ruhe zielt auf ein Ausbleiben von Unruhen und |
Aufruhr an öffentlichen Orten, | Aufruhr an öffentlichen Orten, |
- die öffentliche Sicherheit zielt auf ein Ausbleiben von Zuständen, | - die öffentliche Sicherheit zielt auf ein Ausbleiben von Zuständen, |
die für Personen und Güter gefährlich sind, und beinhaltet unter | die für Personen und Güter gefährlich sind, und beinhaltet unter |
anderem die Kriminalitätsbekämpfung und die Hilfeleistung für | anderem die Kriminalitätsbekämpfung und die Hilfeleistung für |
gefährdete Personen. Die Strassenverkehrspolizei ist ein integraler | gefährdete Personen. Die Strassenverkehrspolizei ist ein integraler |
Bestandteil hiervon. Im Rahmen der Verkehrssicherheit muss auf den | Bestandteil hiervon. Im Rahmen der Verkehrssicherheit muss auf den |
Verkehrsfluss, auf die Sensibilisierung der Kraftfahrer für die | Verkehrsfluss, auf die Sensibilisierung der Kraftfahrer für die |
elementaren Sicherheitshandlungen (Tragen des Sicherheitsgurts,...) | elementaren Sicherheitshandlungen (Tragen des Sicherheitsgurts,...) |
und den Respekt der Anderen sowie auf die Beachtung der | und den Respekt der Anderen sowie auf die Beachtung der |
Geschwindigkeitsbegrenzungen, vor allem in bestimmten Zonen (Schulen, | Geschwindigkeitsbegrenzungen, vor allem in bestimmten Zonen (Schulen, |
verkehrsberuhigte Bereiche,...), geachtet werden. Eine Mindestanzahl | verkehrsberuhigte Bereiche,...), geachtet werden. Eine Mindestanzahl |
Verkehrskontrollen ist ebenso eines der Mittel, um die Einhaltung der | Verkehrskontrollen ist ebenso eines der Mittel, um die Einhaltung der |
elementaren Verkehrsregeln im Hinblick auf die Verringerung der Anzahl | elementaren Verkehrsregeln im Hinblick auf die Verringerung der Anzahl |
Verkehrsunfälle auf den Strassen und Wegen der Polizeizone zu | Verkehrsunfälle auf den Strassen und Wegen der Polizeizone zu |
gewährleisten. Um dies zu erreichen, sollte projektbezogen gearbeitet | gewährleisten. Um dies zu erreichen, sollte projektbezogen gearbeitet |
werden; die Kontrollen sind so auszurichten, dass die Bevölkerung | werden; die Kontrollen sind so auszurichten, dass die Bevölkerung |
einsieht, dass die Verkehrssicherheit jeden etwas angeht. Die | einsieht, dass die Verkehrssicherheit jeden etwas angeht. Die |
Verwirklichung dieser Projekte setzt voraus, dass ein Teil des | Verwirklichung dieser Projekte setzt voraus, dass ein Teil des |
Personalbestands strukturell dafür vorbehalten wird. Abgesehen von den | Personalbestands strukturell dafür vorbehalten wird. Abgesehen von den |
mit der Geschwindigkeit und dem Alkohol verbundenen Problemen ist es | mit der Geschwindigkeit und dem Alkohol verbundenen Problemen ist es |
erforderlich, auch das Fahren ohne Versicherung oder bei Entzug der | erforderlich, auch das Fahren ohne Versicherung oder bei Entzug der |
Fahrerlaubnis zu berücksichtigen, | Fahrerlaubnis zu berücksichtigen, |
- die Volksgesundheit zielt auf ein Ausbleiben von Krankheiten, indem | - die Volksgesundheit zielt auf ein Ausbleiben von Krankheiten, indem |
die Hygiene aufrechterhalten und ein qualitativ hochwertiger | die Hygiene aufrechterhalten und ein qualitativ hochwertiger |
Lebensrahmen bewahrt wird. | Lebensrahmen bewahrt wird. |
Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist nicht darauf | Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist nicht darauf |
beschränkt, Ruhestörungen zu beenden oder die öffentliche Ordnung | beschränkt, Ruhestörungen zu beenden oder die öffentliche Ordnung |
wiederherzustellen, sie muss darüber hinaus das Ausüben der | wiederherzustellen, sie muss darüber hinaus das Ausüben der |
persönlichen Rechte und Freiheiten ermöglichen. Darum darf der Begriff | persönlichen Rechte und Freiheiten ermöglichen. Darum darf der Begriff |
« Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung » nicht als die Bewahrung | « Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung » nicht als die Bewahrung |
oder statische Wiederherstellung eines Zustands verstanden werden, | oder statische Wiederherstellung eines Zustands verstanden werden, |
sondern eher als eine Verwirklichung (ein Versuch der Verwirklichung) | sondern eher als eine Verwirklichung (ein Versuch der Verwirklichung) |
eines bestimmten Umfelds, in dem die persönlichen Rechte und | eines bestimmten Umfelds, in dem die persönlichen Rechte und |
Freiheiten geschützt und geachtet sind. | Freiheiten geschützt und geachtet sind. |
Die lokalen Ordnungsdienste | Die lokalen Ordnungsdienste |
Die Massnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung werden | Die Massnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung werden |
grundsätzlich vom lokalen Polizeikorps, das territorial betroffen ist, | grundsätzlich vom lokalen Polizeikorps, das territorial betroffen ist, |
und unter der Aufsicht und Verantwortung des Bürgermeisters | und unter der Aufsicht und Verantwortung des Bürgermeisters |
durchgeführt. Hier geht es nicht nur um die Aufrechterhaltung der | durchgeführt. Hier geht es nicht nur um die Aufrechterhaltung der |
Ordnung bei eher bedeutenden Veranstaltungen, sondern auch anlässlich | Ordnung bei eher bedeutenden Veranstaltungen, sondern auch anlässlich |
punktueller Ereignisse, für deren reibungslosen Verlauf die | punktueller Ereignisse, für deren reibungslosen Verlauf die |
Anwesenheit der Polizei erforderlich ist. Die notwendigen Massnahmen | Anwesenheit der Polizei erforderlich ist. Die notwendigen Massnahmen |
zur Sicherung des Strassenverkehrs sind ebenfalls in dieser Funktion | zur Sicherung des Strassenverkehrs sind ebenfalls in dieser Funktion |
enthalten. | enthalten. |
Die Einsatzbedürfnisse können je nach Zone sehr verschieden sein. Sie | Die Einsatzbedürfnisse können je nach Zone sehr verschieden sein. Sie |
sind in der Tat einerseits von der Anzahl, der Bedeutung und der Art | sind in der Tat einerseits von der Anzahl, der Bedeutung und der Art |
der Veranstaltungen, die ein Polizeiaufgebot erfordern, und | der Veranstaltungen, die ein Polizeiaufgebot erfordern, und |
andererseits von den Richtlinien der Verwaltungsbehörde über die | andererseits von den Richtlinien der Verwaltungsbehörde über die |
Polizeipräsenz abhängig (zum Beispiel die Anwesenheit von | Polizeipräsenz abhängig (zum Beispiel die Anwesenheit von |
Polizeikräften bei Begräbnissen, Hochzeiten, lokalen Feiern und | Polizeikräften bei Begräbnissen, Hochzeiten, lokalen Feiern und |
Festen...). | Festen...). |
In Bezug auf die Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung kann | In Bezug auf die Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung kann |
zwischen vorhersehbaren Ereignissen und unvorhersehbaren Störungen der | zwischen vorhersehbaren Ereignissen und unvorhersehbaren Störungen der |
öffentlichen Ordnung unterschieden werden. Die vorhersehbaren | öffentlichen Ordnung unterschieden werden. Die vorhersehbaren |
Ereignisse sind diejenigen, die regelmässig vorkommen oder in einem | Ereignisse sind diejenigen, die regelmässig vorkommen oder in einem |
angemessenen Zeitraum im Voraus gemeldet worden sind. Unvorhersehbar | angemessenen Zeitraum im Voraus gemeldet worden sind. Unvorhersehbar |
sind zum Beispiel: ein spontaner Streik, eine unangekündigte | sind zum Beispiel: ein spontaner Streik, eine unangekündigte |
Demonstration, eine in einer anderen Zone vorgesehene Veranstaltung, | Demonstration, eine in einer anderen Zone vorgesehene Veranstaltung, |
für die keine Hilfeleistungs- oder Zusammenarbeitsabmachungen im | für die keine Hilfeleistungs- oder Zusammenarbeitsabmachungen im |
Voraus getroffen worden sind und die sich auf unvorhersehbare Weise | Voraus getroffen worden sind und die sich auf unvorhersehbare Weise |
auf die eigene Zone ausdehnt,... | auf die eigene Zone ausdehnt,... |
Das lokale Polizeikorps muss so organisiert sein, dass bei | Das lokale Polizeikorps muss so organisiert sein, dass bei |
unvorhersehbaren Ereignissen die Aufrechterhaltung und eventuelle | unvorhersehbaren Ereignissen die Aufrechterhaltung und eventuelle |
Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung gewährleistet wird. | Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung gewährleistet wird. |
Im Fall von völlig unvorhersehbaren Ereignissen muss das lokale Korps | Im Fall von völlig unvorhersehbaren Ereignissen muss das lokale Korps |
fähig sein, sofort mit dem vorhandenen Personal und Material zu | fähig sein, sofort mit dem vorhandenen Personal und Material zu |
reagieren. Wenn das anwesende Personal nicht zur Aufrechterhaltung der | reagieren. Wenn das anwesende Personal nicht zur Aufrechterhaltung der |
öffentlichen Ordnung ausreicht, muss so schnell wie möglich weiteres | öffentlichen Ordnung ausreicht, muss so schnell wie möglich weiteres |
Personal zurückgerufen werden können. | Personal zurückgerufen werden können. |
Ein Verwaltungs- und Gerichtspolizeioffizier muss ständig erreichbar | Ein Verwaltungs- und Gerichtspolizeioffizier muss ständig erreichbar |
und abrufbar sein, um seine Funktion sofort zu übernehmen. | und abrufbar sein, um seine Funktion sofort zu übernehmen. |
An dieser Stelle sollte daran erinnert werden, dass der Bürgermeister | An dieser Stelle sollte daran erinnert werden, dass der Bürgermeister |
zudem unter Einhaltung der in Artikel 43 des GIP festgelegten | zudem unter Einhaltung der in Artikel 43 des GIP festgelegten |
Bedingungen die föderale Polizei anfordern kann, um die öffentliche | Bedingungen die föderale Polizei anfordern kann, um die öffentliche |
Ordnung aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. | Ordnung aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. |
Die föderalen Ordnungsdienste | Die föderalen Ordnungsdienste |
In den in Artikel 62 Nr. 10 und Artikel 64 des GIP vorgesehenen Fällen | In den in Artikel 62 Nr. 10 und Artikel 64 des GIP vorgesehenen Fällen |
(Kalamitäten, Katastrophen, Unglücksfälle, Aufruhr, feindselige | (Kalamitäten, Katastrophen, Unglücksfälle, Aufruhr, feindselige |
Aufläufe oder ernsthafte und unmittelbare Gefährdung der öffentlichen | Aufläufe oder ernsthafte und unmittelbare Gefährdung der öffentlichen |
Ordnung) kann der Minister des Innern die lokale Polizei anfordern, um | Ordnung) kann der Minister des Innern die lokale Polizei anfordern, um |
die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. | die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. |
Die lokale Polizei muss allen Anforderungen Folge leisten bis zu einem | Die lokale Polizei muss allen Anforderungen Folge leisten bis zu einem |
Teil ihrer Jahreskapazität, der im Prinzip nicht weniger als 10 % und | Teil ihrer Jahreskapazität, der im Prinzip nicht weniger als 10 % und |
nicht mehr als 20 % betragen darf. | nicht mehr als 20 % betragen darf. |
Neben der zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der | Neben der zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der |
öffentlichen Ordnung in Anwendung des KE vorgesehenen Kapazität muss | öffentlichen Ordnung in Anwendung des KE vorgesehenen Kapazität muss |
die lokale Polizei sich so organisieren, dass sie in der Lage ist, | die lokale Polizei sich so organisieren, dass sie in der Lage ist, |
auch diesen Anforderungen Folge zu leisten. | auch diesen Anforderungen Folge zu leisten. |
Ich bitte die Frauen und Herren Provinzgouverneure, das Datum, an dem | Ich bitte die Frauen und Herren Provinzgouverneure, das Datum, an dem |
das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht | das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht |
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. | worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
M. VERWILGHEN | M. VERWILGHEN |
_______ | _______ |
Fussnoten | Fussnoten |
(1) Da die Arbeitslast in jeder Zone verschieden ist, wird im KE der | (1) Da die Arbeitslast in jeder Zone verschieden ist, wird im KE der |
Mindestbeitrag eines zusätzlichen Teams auf 84 Stunden pro Woche | Mindestbeitrag eines zusätzlichen Teams auf 84 Stunden pro Woche |
festgelegt. Dies bedeutet eine Einsetzung während durchschnittlich 12 | festgelegt. Dies bedeutet eine Einsetzung während durchschnittlich 12 |
Stunden pro Tag. Die Zone beschliesst jedoch eigenständig darüber, zu | Stunden pro Tag. Die Zone beschliesst jedoch eigenständig darüber, zu |
welchem Zeitpunkt sie dieses zusätzliche Team einsetzt. | welchem Zeitpunkt sie dieses zusätzliche Team einsetzt. |