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Omzendbrief PLP 11 betreffende de aanwijzing van bijzondere rekenplichtigen in de meergemeentenpolitiezones. - Duitse vertaling | Circulaire PLP 11 relative à la désignation des comptables spéciaux dans les zones de police pluricommunales. - Traduction allemande |
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MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
9 OKTOBER 2001. - Omzendbrief PLP 11 betreffende de aanwijzing van | 9 OCTOBRE 2001. - Circulaire PLP 11 relative à la désignation des |
bijzondere rekenplichtigen in de meergemeentenpolitiezones. - Duitse | comptables spéciaux dans les zones de police pluricommunales. - |
vertaling | Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
11 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 9 oktober 2001 | circulaire PLP 11 du Ministre de l'Intérieur du 9 octobre 2001 |
betreffende de aanwijzing van bijzondere rekenplichtigen in de | relative à la désignation des comptables spéciaux dans les zones de |
meergemeentenpolitiezones (Belgisch Staatsblad van 30 oktober 2001), | police pluricommunales (Moniteur belge du 30 octobre 2001), établie |
opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het | par le Service central de traduction allemande du Commissariat |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
9. OKTOBER 2001 - Rundschreiben PLP 11 über die Bestellung der | 9. OKTOBER 2001 - Rundschreiben PLP 11 über die Bestellung der |
besonderen Rechenschaftspflichtigen in Mehrgemeindepolizeizonen | besonderen Rechenschaftspflichtigen in Mehrgemeindepolizeizonen |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs | An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei | Gemeindepolizei |
1. EINLEITUNG | 1. EINLEITUNG |
In Anwendung von Artikel 30 Absatz 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 | In Anwendung von Artikel 30 Absatz 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 |
zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
Polizeidienstes (GIP) muss der Polizeirat der Mehrgemeindezone auf | Polizeidienstes (GIP) muss der Polizeirat der Mehrgemeindezone auf |
Vorschlag des Polizeikollegiums einen besonderen | Vorschlag des Polizeikollegiums einen besonderen |
Rechenschaftspflichtigen bestellen. | Rechenschaftspflichtigen bestellen. |
Aus den Informationen mehrerer Polizeizonen geht hervor, dass es bei | Aus den Informationen mehrerer Polizeizonen geht hervor, dass es bei |
besagten Bestellungsverfahren an Bewerbern mangelt und dass bestimmte | besagten Bestellungsverfahren an Bewerbern mangelt und dass bestimmte |
Provinzen sowie der Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt nicht mehr | Provinzen sowie der Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt nicht mehr |
über eine Reserve an Bezirkseinnehmern verfügen. | über eine Reserve an Bezirkseinnehmern verfügen. |
Dieses Rundschreiben hat zum Ziel, Ihnen die Modalitäten für die | Dieses Rundschreiben hat zum Ziel, Ihnen die Modalitäten für die |
Bestellung der besonderen Rechenschaftspflichtigen innerhalb der | Bestellung der besonderen Rechenschaftspflichtigen innerhalb der |
Mehrgemeindezonen zu erläutern. Ich bin mir dessen bewusst, dass das | Mehrgemeindezonen zu erläutern. Ich bin mir dessen bewusst, dass das |
Bestellungsverfahren gemäss dem GIP manchen als "autoritär" erscheinen | Bestellungsverfahren gemäss dem GIP manchen als "autoritär" erscheinen |
mag. Jedoch gibt es lediglich den Willen des Gesetzgebers wieder. | mag. Jedoch gibt es lediglich den Willen des Gesetzgebers wieder. |
In diesem Zusammenhang teile ich Ihnen mit, dass die Regierung den | In diesem Zusammenhang teile ich Ihnen mit, dass die Regierung den |
Gesetzgebenden Kammern in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen wird, in | Gesetzgebenden Kammern in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen wird, in |
dem mehrere Bestimmungen dazu dienen, die Möglichkeiten zur Bestellung | dem mehrere Bestimmungen dazu dienen, die Möglichkeiten zur Bestellung |
der besonderen Rechenschaftspflichtigen erheblich auszudehnen. Sobald | der besonderen Rechenschaftspflichtigen erheblich auszudehnen. Sobald |
diese Bestimmungen in Kraft getreten sind, können gegebenenfalls "von | diese Bestimmungen in Kraft getreten sind, können gegebenenfalls "von |
Amts wegen" bestellte besondere Rechenschaftspflichtige ersetzt | Amts wegen" bestellte besondere Rechenschaftspflichtige ersetzt |
werden. | werden. |
In den Eingemeindezonen besteht die Problematik der Bestellung der | In den Eingemeindezonen besteht die Problematik der Bestellung der |
besonderen Rechenschaftspflichtigen nicht, weil der Gemeindeeinnehmer, | besonderen Rechenschaftspflichtigen nicht, weil der Gemeindeeinnehmer, |
wie in Artikel 30 Absatz 1 bestimmt wird, als besonderer | wie in Artikel 30 Absatz 1 bestimmt wird, als besonderer |
Rechenschaftspflichtiger fungiert. Der Gemeindeeinnehmer ist daher von | Rechenschaftspflichtiger fungiert. Der Gemeindeeinnehmer ist daher von |
Rechts wegen der besondere Rechenschaftspflichtige der Polizeizone. | Rechts wegen der besondere Rechenschaftspflichtige der Polizeizone. |
2. BESTELLUNGSVERFAHREN | 2. BESTELLUNGSVERFAHREN |
2.1 Rechtsgrundlage (Art. 30 Absatz 2 des GIP) | 2.1 Rechtsgrundlage (Art. 30 Absatz 2 des GIP) |
In Mehrgemeindezonen wird der besondere Rechenschaftspflichtige vom | In Mehrgemeindezonen wird der besondere Rechenschaftspflichtige vom |
Polizeirat auf Vorschlag des Polizeikollegiums bestellt. | Polizeirat auf Vorschlag des Polizeikollegiums bestellt. |
Er wird unter den Gemeindeeinnehmern und den Einnehmern der | Er wird unter den Gemeindeeinnehmern und den Einnehmern der |
öffentlichen Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone gewählt. | öffentlichen Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone gewählt. |
Gegebenenfalls kann ein Bezirkseinnehmer in Anspruch genommen werden. | Gegebenenfalls kann ein Bezirkseinnehmer in Anspruch genommen werden. |
2.2 Stellenausschreibung | 2.2 Stellenausschreibung |
Das Polizeikollegium muss allen Gemeindeeinnehmern und Einnehmern der | Das Polizeikollegium muss allen Gemeindeeinnehmern und Einnehmern der |
öffentlichen Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone eine | öffentlichen Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone eine |
Stellenausschreibung für das Amt eines besonderen | Stellenausschreibung für das Amt eines besonderen |
Rechenschaftspflichtigen der Polizeizone in Anwendung von Artikel 30 | Rechenschaftspflichtigen der Polizeizone in Anwendung von Artikel 30 |
Absatz 2 des oben erwähnten Gesetzes übermitteln. | Absatz 2 des oben erwähnten Gesetzes übermitteln. |
Das Polizeikollegium muss die Verfahrensmodalitäten und die Frist für | Das Polizeikollegium muss die Verfahrensmodalitäten und die Frist für |
die Einreichung der Bewerbungen festlegen. | die Einreichung der Bewerbungen festlegen. |
2.3 Hypothese I: ein oder mehrere Bewerber | 2.3 Hypothese I: ein oder mehrere Bewerber |
Wenn nur ein Gemeindeeinnehmer beziehungsweise Einnehmer eines | Wenn nur ein Gemeindeeinnehmer beziehungsweise Einnehmer eines |
öffentlichen Sozialhilfezentrums sich bewirbt, muss das | öffentlichen Sozialhilfezentrums sich bewirbt, muss das |
Polizeikollegium ihn als besonderen Rechenschaftspflichtigen | Polizeikollegium ihn als besonderen Rechenschaftspflichtigen |
vorschlagen. Der Polizeirat muss ihn bestellen. | vorschlagen. Der Polizeirat muss ihn bestellen. |
Wenn mehrere Gemeindeeinnehmer beziehungsweise Einnehmer der | Wenn mehrere Gemeindeeinnehmer beziehungsweise Einnehmer der |
öffentlichen Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone sich um | öffentlichen Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone sich um |
das Amt als besonderer Rechenschaftspflichtiger bewerben, muss das | das Amt als besonderer Rechenschaftspflichtiger bewerben, muss das |
Polizeikollegium auf autonome Weise entscheiden, welcher Bewerber dem | Polizeikollegium auf autonome Weise entscheiden, welcher Bewerber dem |
Polizeirat vorgeschlagen wird. Das Polizeikollegium kann sie | Polizeirat vorgeschlagen wird. Das Polizeikollegium kann sie |
gegebenenfalls nach der Vorzugsreihenfolge ordnen und dem Polizeirat | gegebenenfalls nach der Vorzugsreihenfolge ordnen und dem Polizeirat |
eine Liste vorlegen. | eine Liste vorlegen. |
In jedem Fall werden die Einnehmer der öffentlichen Sozialhilfezentren | In jedem Fall werden die Einnehmer der öffentlichen Sozialhilfezentren |
entsprechend dem Wunsch des Gesetzgebers an zweiter Stelle | entsprechend dem Wunsch des Gesetzgebers an zweiter Stelle |
vorgeschlagen. | vorgeschlagen. |
2.4 Hypothese II: keine Bewerber | 2.4 Hypothese II: keine Bewerber |
Wenn keiner der Gemeindeeinnehmer oder Einnehmer der öffentlichen | Wenn keiner der Gemeindeeinnehmer oder Einnehmer der öffentlichen |
Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone sich bewirbt, kann | Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone sich bewirbt, kann |
Artikel 30 Absatz 2 in fine angewandt werden, d.h. ein | Artikel 30 Absatz 2 in fine angewandt werden, d.h. ein |
Bezirkseinnehmer kann in Anspruch genommen werden. | Bezirkseinnehmer kann in Anspruch genommen werden. |
Wenn kein Bezirkseinnehmer verfügbar ist, wird dem Polizeikollegium | Wenn kein Bezirkseinnehmer verfügbar ist, wird dem Polizeikollegium |
geraten, eine zweite äusserst dringende Stellenausschreibung | geraten, eine zweite äusserst dringende Stellenausschreibung |
vorzunehmen, in der ausdrücklich auf die Tatsache hingewiesen wird, | vorzunehmen, in der ausdrücklich auf die Tatsache hingewiesen wird, |
dass in Ermangelung einer Bewerbung die Bestimmungen von Artikel 30 | dass in Ermangelung einer Bewerbung die Bestimmungen von Artikel 30 |
Absatz 2 des GIP strikt angewandt werden. | Absatz 2 des GIP strikt angewandt werden. |
Diese strikte Anwendung von Artikel 30 Absatz 2 des GIP beinhaltet, | Diese strikte Anwendung von Artikel 30 Absatz 2 des GIP beinhaltet, |
dass das Polizeikollegium dem Polizeirat einen Gemeindeeinnehmer | dass das Polizeikollegium dem Polizeirat einen Gemeindeeinnehmer |
beziehungsweise Einnehmer eines öffentlichen Sozialhilfezentrums einer | beziehungsweise Einnehmer eines öffentlichen Sozialhilfezentrums einer |
der Gemeinden der Polizeizone vorschlagen muss und dass der Polizeirat | der Gemeinden der Polizeizone vorschlagen muss und dass der Polizeirat |
den vorgeschlagenen Einnehmer als besonderen Rechenschaftspflichtigen | den vorgeschlagenen Einnehmer als besonderen Rechenschaftspflichtigen |
bestellen muss. | bestellen muss. |
Das Polizeikollegium kann sie gegebenenfalls nach der | Das Polizeikollegium kann sie gegebenenfalls nach der |
Vorzugsreihenfolge ordnen und dem Polizeirat eine Liste vorschlagen. | Vorzugsreihenfolge ordnen und dem Polizeirat eine Liste vorschlagen. |
In jedem Fall werden die Einnehmer der öffentlichen Sozialhilfezentren | In jedem Fall werden die Einnehmer der öffentlichen Sozialhilfezentren |
entsprechend dem Wunsch des Gesetzgebers an zweiter Stelle | entsprechend dem Wunsch des Gesetzgebers an zweiter Stelle |
vorgeschlagen. | vorgeschlagen. |
2.5 Bestellungsmodalitäten | 2.5 Bestellungsmodalitäten |
Zur Milderung der strikten Anwendung des Gesetzes kann das | Zur Milderung der strikten Anwendung des Gesetzes kann das |
Polizeikollegium vorschlagen, dass der besondere | Polizeikollegium vorschlagen, dass der besondere |
Rechenschaftspflichtige nur für eine ganz bestimmte Dauer eingestellt | Rechenschaftspflichtige nur für eine ganz bestimmte Dauer eingestellt |
wird, die aber nicht kürzer als ein Jahr sein darf. Diese Mindestdauer | wird, die aber nicht kürzer als ein Jahr sein darf. Diese Mindestdauer |
ist für die ordnungsgemässe Verwaltung des Haushalts erforderlich. | ist für die ordnungsgemässe Verwaltung des Haushalts erforderlich. |
Der von Amts wegen bestellte besondere Rechenschaftspflichtige kann | Der von Amts wegen bestellte besondere Rechenschaftspflichtige kann |
den Polizeirat zu jeder Zeit bitten, seine Bestellung über die | den Polizeirat zu jeder Zeit bitten, seine Bestellung über die |
vorgesehene Dauer hinaus zu verlängern, wodurch die Bestellung | vorgesehene Dauer hinaus zu verlängern, wodurch die Bestellung |
unbefristet wird. | unbefristet wird. |
Am Ende des ersten "Mandats" des von Amts wegen bestellten besonderen | Am Ende des ersten "Mandats" des von Amts wegen bestellten besonderen |
Rechenschaftspflichtigen wird auf die anderen Gemeindeeinnehmer | Rechenschaftspflichtigen wird auf die anderen Gemeindeeinnehmer |
beziehungsweise Einnehmer der öffentlichen Sozialhilfezentren der | beziehungsweise Einnehmer der öffentlichen Sozialhilfezentren der |
Gemeinden der Polizeizone gemäss dem oben beschriebenen Verfahren und | Gemeinden der Polizeizone gemäss dem oben beschriebenen Verfahren und |
den oben beschriebenen Modalitäten zurückgegriffen. | den oben beschriebenen Modalitäten zurückgegriffen. |
Die Bildung einer Reserve von Bezirkseinnehmern innerhalb der | Die Bildung einer Reserve von Bezirkseinnehmern innerhalb der |
Provinzen im Lauf des Jahres 2002 und die Erweiterung des | Provinzen im Lauf des Jahres 2002 und die Erweiterung des |
Anwendungsbereichs von Artikel 30 des GIP (durch den oben erwähnten | Anwendungsbereichs von Artikel 30 des GIP (durch den oben erwähnten |
Gesetzentwurf) müssten den Polizeiräten ermöglichen, die Problematik | Gesetzentwurf) müssten den Polizeiräten ermöglichen, die Problematik |
der Bestellung der besonderen Rechenschaftspflichtigen definitiv zu | der Bestellung der besonderen Rechenschaftspflichtigen definitiv zu |
lösen. | lösen. |
3. BESTELLUNGSFRIST UND INFORMIERUNG DES SOZIALSEKRETARIATS GPI | 3. BESTELLUNGSFRIST UND INFORMIERUNG DES SOZIALSEKRETARIATS GPI |
In Anbetracht dessen, was im Hinblick auf die Einrichtung des lokalen | In Anbetracht dessen, was im Hinblick auf die Einrichtung des lokalen |
Polizeikorps vor dem 1. Januar 2002 in puncto Haushaltsplanung und | Polizeikorps vor dem 1. Januar 2002 in puncto Haushaltsplanung und |
Finanzverwaltung unternommen werden muss, muss ein besonderer | Finanzverwaltung unternommen werden muss, muss ein besonderer |
Rechenschaftspflichtiger spätestens bis zum 15. Oktober 2001 bestellt | Rechenschaftspflichtiger spätestens bis zum 15. Oktober 2001 bestellt |
werden. | werden. |
Der besondere Rechenschaftspflichtige muss dem Sozialsekretariat GPI, | Der besondere Rechenschaftspflichtige muss dem Sozialsekretariat GPI, |
rue Fritz Toussaint 47 in 1050 Brüssel, bei seiner Bestellung | rue Fritz Toussaint 47 in 1050 Brüssel, bei seiner Bestellung |
unverzüglich seinen Namen und seine Adresse mitteilen. | unverzüglich seinen Namen und seine Adresse mitteilen. |
Ich bitte Sie, die Bürgermeister der Mehrgemeindezonen von diesem | Ich bitte Sie, die Bürgermeister der Mehrgemeindezonen von diesem |
Rundschreiben in Kenntnis zu setzen und sie auf die Notwendigkeit | Rundschreiben in Kenntnis zu setzen und sie auf die Notwendigkeit |
hinzuweisen, so schnell wie möglich besondere Rechenschaftspflichtige | hinzuweisen, so schnell wie möglich besondere Rechenschaftspflichtige |
innerhalb dieser Zonen zu bestellen. | innerhalb dieser Zonen zu bestellen. |
Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben | Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben |
im Belgisches Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im | im Belgisches Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im |
Verwaltungsblatt zu vermerken. | Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Der Minister des Innern, | Der Minister des Innern, |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |