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Meertalige weergave van Omzendbrief van 09/10/2001
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Omzendbrief PLP 11 betreffende de aanwijzing van bijzondere rekenplichtigen in de meergemeentenpolitiezones. - Duitse vertaling Circulaire PLP 11 relative à la désignation des comptables spéciaux dans les zones de police pluricommunales. - Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN MINISTERE DE L'INTERIEUR
9 OKTOBER 2001. - Omzendbrief PLP 11 betreffende de aanwijzing van 9 OCTOBRE 2001. - Circulaire PLP 11 relative à la désignation des
bijzondere rekenplichtigen in de meergemeentenpolitiezones. - Duitse comptables spéciaux dans les zones de police pluricommunales. -
vertaling Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
11 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 9 oktober 2001 circulaire PLP 11 du Ministre de l'Intérieur du 9 octobre 2001
betreffende de aanwijzing van bijzondere rekenplichtigen in de relative à la désignation des comptables spéciaux dans les zones de
meergemeentenpolitiezones (Belgisch Staatsblad van 30 oktober 2001), police pluricommunales (Moniteur belge du 30 octobre 2001), établie
opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het par le Service central de traduction allemande du Commissariat
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. d'arrondissement adjoint à Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
9. OKTOBER 2001 - Rundschreiben PLP 11 über die Bestellung der 9. OKTOBER 2001 - Rundschreiben PLP 11 über die Bestellung der
besonderen Rechenschaftspflichtigen in Mehrgemeindepolizeizonen besonderen Rechenschaftspflichtigen in Mehrgemeindepolizeizonen
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei
An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die
Gemeindepolizei Gemeindepolizei
1. EINLEITUNG 1. EINLEITUNG
In Anwendung von Artikel 30 Absatz 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 In Anwendung von Artikel 30 Absatz 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998
zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten
Polizeidienstes (GIP) muss der Polizeirat der Mehrgemeindezone auf Polizeidienstes (GIP) muss der Polizeirat der Mehrgemeindezone auf
Vorschlag des Polizeikollegiums einen besonderen Vorschlag des Polizeikollegiums einen besonderen
Rechenschaftspflichtigen bestellen. Rechenschaftspflichtigen bestellen.
Aus den Informationen mehrerer Polizeizonen geht hervor, dass es bei Aus den Informationen mehrerer Polizeizonen geht hervor, dass es bei
besagten Bestellungsverfahren an Bewerbern mangelt und dass bestimmte besagten Bestellungsverfahren an Bewerbern mangelt und dass bestimmte
Provinzen sowie der Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt nicht mehr Provinzen sowie der Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt nicht mehr
über eine Reserve an Bezirkseinnehmern verfügen. über eine Reserve an Bezirkseinnehmern verfügen.
Dieses Rundschreiben hat zum Ziel, Ihnen die Modalitäten für die Dieses Rundschreiben hat zum Ziel, Ihnen die Modalitäten für die
Bestellung der besonderen Rechenschaftspflichtigen innerhalb der Bestellung der besonderen Rechenschaftspflichtigen innerhalb der
Mehrgemeindezonen zu erläutern. Ich bin mir dessen bewusst, dass das Mehrgemeindezonen zu erläutern. Ich bin mir dessen bewusst, dass das
Bestellungsverfahren gemäss dem GIP manchen als "autoritär" erscheinen Bestellungsverfahren gemäss dem GIP manchen als "autoritär" erscheinen
mag. Jedoch gibt es lediglich den Willen des Gesetzgebers wieder. mag. Jedoch gibt es lediglich den Willen des Gesetzgebers wieder.
In diesem Zusammenhang teile ich Ihnen mit, dass die Regierung den In diesem Zusammenhang teile ich Ihnen mit, dass die Regierung den
Gesetzgebenden Kammern in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen wird, in Gesetzgebenden Kammern in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen wird, in
dem mehrere Bestimmungen dazu dienen, die Möglichkeiten zur Bestellung dem mehrere Bestimmungen dazu dienen, die Möglichkeiten zur Bestellung
der besonderen Rechenschaftspflichtigen erheblich auszudehnen. Sobald der besonderen Rechenschaftspflichtigen erheblich auszudehnen. Sobald
diese Bestimmungen in Kraft getreten sind, können gegebenenfalls "von diese Bestimmungen in Kraft getreten sind, können gegebenenfalls "von
Amts wegen" bestellte besondere Rechenschaftspflichtige ersetzt Amts wegen" bestellte besondere Rechenschaftspflichtige ersetzt
werden. werden.
In den Eingemeindezonen besteht die Problematik der Bestellung der In den Eingemeindezonen besteht die Problematik der Bestellung der
besonderen Rechenschaftspflichtigen nicht, weil der Gemeindeeinnehmer, besonderen Rechenschaftspflichtigen nicht, weil der Gemeindeeinnehmer,
wie in Artikel 30 Absatz 1 bestimmt wird, als besonderer wie in Artikel 30 Absatz 1 bestimmt wird, als besonderer
Rechenschaftspflichtiger fungiert. Der Gemeindeeinnehmer ist daher von Rechenschaftspflichtiger fungiert. Der Gemeindeeinnehmer ist daher von
Rechts wegen der besondere Rechenschaftspflichtige der Polizeizone. Rechts wegen der besondere Rechenschaftspflichtige der Polizeizone.
2. BESTELLUNGSVERFAHREN 2. BESTELLUNGSVERFAHREN
2.1 Rechtsgrundlage (Art. 30 Absatz 2 des GIP) 2.1 Rechtsgrundlage (Art. 30 Absatz 2 des GIP)
In Mehrgemeindezonen wird der besondere Rechenschaftspflichtige vom In Mehrgemeindezonen wird der besondere Rechenschaftspflichtige vom
Polizeirat auf Vorschlag des Polizeikollegiums bestellt. Polizeirat auf Vorschlag des Polizeikollegiums bestellt.
Er wird unter den Gemeindeeinnehmern und den Einnehmern der Er wird unter den Gemeindeeinnehmern und den Einnehmern der
öffentlichen Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone gewählt. öffentlichen Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone gewählt.
Gegebenenfalls kann ein Bezirkseinnehmer in Anspruch genommen werden. Gegebenenfalls kann ein Bezirkseinnehmer in Anspruch genommen werden.
2.2 Stellenausschreibung 2.2 Stellenausschreibung
Das Polizeikollegium muss allen Gemeindeeinnehmern und Einnehmern der Das Polizeikollegium muss allen Gemeindeeinnehmern und Einnehmern der
öffentlichen Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone eine öffentlichen Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone eine
Stellenausschreibung für das Amt eines besonderen Stellenausschreibung für das Amt eines besonderen
Rechenschaftspflichtigen der Polizeizone in Anwendung von Artikel 30 Rechenschaftspflichtigen der Polizeizone in Anwendung von Artikel 30
Absatz 2 des oben erwähnten Gesetzes übermitteln. Absatz 2 des oben erwähnten Gesetzes übermitteln.
Das Polizeikollegium muss die Verfahrensmodalitäten und die Frist für Das Polizeikollegium muss die Verfahrensmodalitäten und die Frist für
die Einreichung der Bewerbungen festlegen. die Einreichung der Bewerbungen festlegen.
2.3 Hypothese I: ein oder mehrere Bewerber 2.3 Hypothese I: ein oder mehrere Bewerber
Wenn nur ein Gemeindeeinnehmer beziehungsweise Einnehmer eines Wenn nur ein Gemeindeeinnehmer beziehungsweise Einnehmer eines
öffentlichen Sozialhilfezentrums sich bewirbt, muss das öffentlichen Sozialhilfezentrums sich bewirbt, muss das
Polizeikollegium ihn als besonderen Rechenschaftspflichtigen Polizeikollegium ihn als besonderen Rechenschaftspflichtigen
vorschlagen. Der Polizeirat muss ihn bestellen. vorschlagen. Der Polizeirat muss ihn bestellen.
Wenn mehrere Gemeindeeinnehmer beziehungsweise Einnehmer der Wenn mehrere Gemeindeeinnehmer beziehungsweise Einnehmer der
öffentlichen Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone sich um öffentlichen Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone sich um
das Amt als besonderer Rechenschaftspflichtiger bewerben, muss das das Amt als besonderer Rechenschaftspflichtiger bewerben, muss das
Polizeikollegium auf autonome Weise entscheiden, welcher Bewerber dem Polizeikollegium auf autonome Weise entscheiden, welcher Bewerber dem
Polizeirat vorgeschlagen wird. Das Polizeikollegium kann sie Polizeirat vorgeschlagen wird. Das Polizeikollegium kann sie
gegebenenfalls nach der Vorzugsreihenfolge ordnen und dem Polizeirat gegebenenfalls nach der Vorzugsreihenfolge ordnen und dem Polizeirat
eine Liste vorlegen. eine Liste vorlegen.
In jedem Fall werden die Einnehmer der öffentlichen Sozialhilfezentren In jedem Fall werden die Einnehmer der öffentlichen Sozialhilfezentren
entsprechend dem Wunsch des Gesetzgebers an zweiter Stelle entsprechend dem Wunsch des Gesetzgebers an zweiter Stelle
vorgeschlagen. vorgeschlagen.
2.4 Hypothese II: keine Bewerber 2.4 Hypothese II: keine Bewerber
Wenn keiner der Gemeindeeinnehmer oder Einnehmer der öffentlichen Wenn keiner der Gemeindeeinnehmer oder Einnehmer der öffentlichen
Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone sich bewirbt, kann Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone sich bewirbt, kann
Artikel 30 Absatz 2 in fine angewandt werden, d.h. ein Artikel 30 Absatz 2 in fine angewandt werden, d.h. ein
Bezirkseinnehmer kann in Anspruch genommen werden. Bezirkseinnehmer kann in Anspruch genommen werden.
Wenn kein Bezirkseinnehmer verfügbar ist, wird dem Polizeikollegium Wenn kein Bezirkseinnehmer verfügbar ist, wird dem Polizeikollegium
geraten, eine zweite äusserst dringende Stellenausschreibung geraten, eine zweite äusserst dringende Stellenausschreibung
vorzunehmen, in der ausdrücklich auf die Tatsache hingewiesen wird, vorzunehmen, in der ausdrücklich auf die Tatsache hingewiesen wird,
dass in Ermangelung einer Bewerbung die Bestimmungen von Artikel 30 dass in Ermangelung einer Bewerbung die Bestimmungen von Artikel 30
Absatz 2 des GIP strikt angewandt werden. Absatz 2 des GIP strikt angewandt werden.
Diese strikte Anwendung von Artikel 30 Absatz 2 des GIP beinhaltet, Diese strikte Anwendung von Artikel 30 Absatz 2 des GIP beinhaltet,
dass das Polizeikollegium dem Polizeirat einen Gemeindeeinnehmer dass das Polizeikollegium dem Polizeirat einen Gemeindeeinnehmer
beziehungsweise Einnehmer eines öffentlichen Sozialhilfezentrums einer beziehungsweise Einnehmer eines öffentlichen Sozialhilfezentrums einer
der Gemeinden der Polizeizone vorschlagen muss und dass der Polizeirat der Gemeinden der Polizeizone vorschlagen muss und dass der Polizeirat
den vorgeschlagenen Einnehmer als besonderen Rechenschaftspflichtigen den vorgeschlagenen Einnehmer als besonderen Rechenschaftspflichtigen
bestellen muss. bestellen muss.
Das Polizeikollegium kann sie gegebenenfalls nach der Das Polizeikollegium kann sie gegebenenfalls nach der
Vorzugsreihenfolge ordnen und dem Polizeirat eine Liste vorschlagen. Vorzugsreihenfolge ordnen und dem Polizeirat eine Liste vorschlagen.
In jedem Fall werden die Einnehmer der öffentlichen Sozialhilfezentren In jedem Fall werden die Einnehmer der öffentlichen Sozialhilfezentren
entsprechend dem Wunsch des Gesetzgebers an zweiter Stelle entsprechend dem Wunsch des Gesetzgebers an zweiter Stelle
vorgeschlagen. vorgeschlagen.
2.5 Bestellungsmodalitäten 2.5 Bestellungsmodalitäten
Zur Milderung der strikten Anwendung des Gesetzes kann das Zur Milderung der strikten Anwendung des Gesetzes kann das
Polizeikollegium vorschlagen, dass der besondere Polizeikollegium vorschlagen, dass der besondere
Rechenschaftspflichtige nur für eine ganz bestimmte Dauer eingestellt Rechenschaftspflichtige nur für eine ganz bestimmte Dauer eingestellt
wird, die aber nicht kürzer als ein Jahr sein darf. Diese Mindestdauer wird, die aber nicht kürzer als ein Jahr sein darf. Diese Mindestdauer
ist für die ordnungsgemässe Verwaltung des Haushalts erforderlich. ist für die ordnungsgemässe Verwaltung des Haushalts erforderlich.
Der von Amts wegen bestellte besondere Rechenschaftspflichtige kann Der von Amts wegen bestellte besondere Rechenschaftspflichtige kann
den Polizeirat zu jeder Zeit bitten, seine Bestellung über die den Polizeirat zu jeder Zeit bitten, seine Bestellung über die
vorgesehene Dauer hinaus zu verlängern, wodurch die Bestellung vorgesehene Dauer hinaus zu verlängern, wodurch die Bestellung
unbefristet wird. unbefristet wird.
Am Ende des ersten "Mandats" des von Amts wegen bestellten besonderen Am Ende des ersten "Mandats" des von Amts wegen bestellten besonderen
Rechenschaftspflichtigen wird auf die anderen Gemeindeeinnehmer Rechenschaftspflichtigen wird auf die anderen Gemeindeeinnehmer
beziehungsweise Einnehmer der öffentlichen Sozialhilfezentren der beziehungsweise Einnehmer der öffentlichen Sozialhilfezentren der
Gemeinden der Polizeizone gemäss dem oben beschriebenen Verfahren und Gemeinden der Polizeizone gemäss dem oben beschriebenen Verfahren und
den oben beschriebenen Modalitäten zurückgegriffen. den oben beschriebenen Modalitäten zurückgegriffen.
Die Bildung einer Reserve von Bezirkseinnehmern innerhalb der Die Bildung einer Reserve von Bezirkseinnehmern innerhalb der
Provinzen im Lauf des Jahres 2002 und die Erweiterung des Provinzen im Lauf des Jahres 2002 und die Erweiterung des
Anwendungsbereichs von Artikel 30 des GIP (durch den oben erwähnten Anwendungsbereichs von Artikel 30 des GIP (durch den oben erwähnten
Gesetzentwurf) müssten den Polizeiräten ermöglichen, die Problematik Gesetzentwurf) müssten den Polizeiräten ermöglichen, die Problematik
der Bestellung der besonderen Rechenschaftspflichtigen definitiv zu der Bestellung der besonderen Rechenschaftspflichtigen definitiv zu
lösen. lösen.
3. BESTELLUNGSFRIST UND INFORMIERUNG DES SOZIALSEKRETARIATS GPI 3. BESTELLUNGSFRIST UND INFORMIERUNG DES SOZIALSEKRETARIATS GPI
In Anbetracht dessen, was im Hinblick auf die Einrichtung des lokalen In Anbetracht dessen, was im Hinblick auf die Einrichtung des lokalen
Polizeikorps vor dem 1. Januar 2002 in puncto Haushaltsplanung und Polizeikorps vor dem 1. Januar 2002 in puncto Haushaltsplanung und
Finanzverwaltung unternommen werden muss, muss ein besonderer Finanzverwaltung unternommen werden muss, muss ein besonderer
Rechenschaftspflichtiger spätestens bis zum 15. Oktober 2001 bestellt Rechenschaftspflichtiger spätestens bis zum 15. Oktober 2001 bestellt
werden. werden.
Der besondere Rechenschaftspflichtige muss dem Sozialsekretariat GPI, Der besondere Rechenschaftspflichtige muss dem Sozialsekretariat GPI,
rue Fritz Toussaint 47 in 1050 Brüssel, bei seiner Bestellung rue Fritz Toussaint 47 in 1050 Brüssel, bei seiner Bestellung
unverzüglich seinen Namen und seine Adresse mitteilen. unverzüglich seinen Namen und seine Adresse mitteilen.
Ich bitte Sie, die Bürgermeister der Mehrgemeindezonen von diesem Ich bitte Sie, die Bürgermeister der Mehrgemeindezonen von diesem
Rundschreiben in Kenntnis zu setzen und sie auf die Notwendigkeit Rundschreiben in Kenntnis zu setzen und sie auf die Notwendigkeit
hinzuweisen, so schnell wie möglich besondere Rechenschaftspflichtige hinzuweisen, so schnell wie möglich besondere Rechenschaftspflichtige
innerhalb dieser Zonen zu bestellen. innerhalb dieser Zonen zu bestellen.
Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben
im Belgisches Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im im Belgisches Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im
Verwaltungsblatt zu vermerken. Verwaltungsblatt zu vermerken.
Der Minister des Innern, Der Minister des Innern,
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
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