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Meertalige weergave van Omzendbrief van 09/01/2007
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Omzendbrief GPI 55 Circulaire GPI 55
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
9 JANUARI 2007. - Omzendbrief GPI 55 9 JANVIER 2007. - Circulaire GPI 55
Privé-ongevallen. - Berekening van het ziektecontingent Accidents privés. - Calcul du contingent de maladie
Duitse vertaling Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
55 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 9 januari 2007 circulaire GPI 55 du Ministre de l'Intérieur du 9 janvier 2007
betreffende privé-ongevallen - Berekening van het ziektecontingent concernant les accidents privés - Calcul du contingent de maladie
(Belgisch Staatsblad van 22 januari 2007). (Moniteur belge du 22 janvier 2007).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling bij de Adjunct-arrondissementscommissaris in Malmedy in allemande auprès du Commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en
uitvoering van artikel 40 van de wetten op het gebruik van de talen in exécution de l'article 40 des lois sur l'emploi des langues en matière
bestuurszaken, gecoördineerd op 18 juli 1966, gewijzigd bij de wet van administrative, coordonnées le 18 juillet 1966, modifié par la loi du
21 april 2007. 21 avril 2007.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
9. JANUAR 2007 - Rundschreiben GPI 55 - Private Unfälle Berechnung der 9. JANUAR 2007 - Rundschreiben GPI 55 - Private Unfälle Berechnung der
zuerkannten Krankheitsurlaubstage. - Deutsche Übersetzung zuerkannten Krankheitsurlaubstage. - Deutsche Übersetzung
An die Herren Provinzgouverneure, An die Herren Provinzgouverneure,
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und
Vorbeugungspolitik Vorbeugungspolitik
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
1. Ziel des vorliegenden Rundschreibens 1. Ziel des vorliegenden Rundschreibens
Wenn ein statutarisches Personalmitglied der integrierten Polizei Wenn ein statutarisches Personalmitglied der integrierten Polizei
Opfer eines Arbeitsunfalls oder eines Wegeunfalls ist, ist eine Opfer eines Arbeitsunfalls oder eines Wegeunfalls ist, ist eine
spezifische Regelung zur Berechnung der zuerkannten spezifische Regelung zur Berechnung der zuerkannten
Krankheitsurlaubstage vorgesehen. Die Abwesenheitstage vor dem Datum Krankheitsurlaubstage vorgesehen. Die Abwesenheitstage vor dem Datum
der Konsolidierung infolge dieses Arbeitsunfalls werden nicht von den der Konsolidierung infolge dieses Arbeitsunfalls werden nicht von den
von diesem Personalmitglied angesammelten zuerkannten von diesem Personalmitglied angesammelten zuerkannten
Krankheitsurlaubstagen abgehalten. Krankheitsurlaubstagen abgehalten.
Es ist jedoch auch möglich, dass ein Personalmitglied Opfer eines Es ist jedoch auch möglich, dass ein Personalmitglied Opfer eines
privaten Unfalls ist, der auf den Fehler eines Dritten zurückzuführen privaten Unfalls ist, der auf den Fehler eines Dritten zurückzuführen
ist und der keinen Arbeitsunfall darstellt. Bisher wurden die ist und der keinen Arbeitsunfall darstellt. Bisher wurden die
Abwesenheitstage infolge derartiger Unfälle von den vom Abwesenheitstage infolge derartiger Unfälle von den vom
Personalmitglied angesammelten zuerkannten Krankheitsurlaubstagen Personalmitglied angesammelten zuerkannten Krankheitsurlaubstagen
abgehalten. Ein solcher Unfall kann jedoch dazu führen, dass das abgehalten. Ein solcher Unfall kann jedoch dazu führen, dass das
betreffende Personalmitglied mehr oder weniger lange wegen Krankheit betreffende Personalmitglied mehr oder weniger lange wegen Krankheit
abwesend ist. Dies kann weitreichende Folgen haben für die Behörde, abwesend ist. Dies kann weitreichende Folgen haben für die Behörde,
die das Gehalt und/oder die Zulagen und/oder Entschädigungen während die das Gehalt und/oder die Zulagen und/oder Entschädigungen während
dieses Abwesenheitszeitraums fortgezahlt hat, und für das dieses Abwesenheitszeitraums fortgezahlt hat, und für das
Personalmitglied, das eine Verringerung der ihm zuerkannten Personalmitglied, das eine Verringerung der ihm zuerkannten
Krankheitsurlaubstage erfährt. Krankheitsurlaubstage erfährt.
Vorliegendes Rundschreiben hat zum Ziel, die seit dem 1. November 2006 Vorliegendes Rundschreiben hat zum Ziel, die seit dem 1. November 2006
diesbezüglich anwendbare neue Regelung zu erläutern; sie läuft darauf diesbezüglich anwendbare neue Regelung zu erläutern; sie läuft darauf
hinaus, dass Abwesenheitstage wegen Krankheit infolge eines privaten hinaus, dass Abwesenheitstage wegen Krankheit infolge eines privaten
Unfalls, der auf den Fehler eines Dritten zurückzuführen ist, nicht Unfalls, der auf den Fehler eines Dritten zurückzuführen ist, nicht
mehr von den zuerkannten Krankheitsurlaubstagen abgehalten werden. mehr von den zuerkannten Krankheitsurlaubstagen abgehalten werden.
Somit besteht eine Einheitlichkeit mit der ebenfalls bald angepassten Somit besteht eine Einheitlichkeit mit der ebenfalls bald angepassten
Regelung des Föderalen Öffentlichen Dienstes. Regelung des Föderalen Öffentlichen Dienstes.
2. Begriffsbestimmung 2. Begriffsbestimmung
In vorliegendem Rundschreiben versteht man unter « privatem Unfall »: In vorliegendem Rundschreiben versteht man unter « privatem Unfall »:
mit Ausnahme von Sportunfällen, einen Unfall, der sich ausserhalb des mit Ausnahme von Sportunfällen, einen Unfall, der sich ausserhalb des
Dienstverhältnisses ereignet und folglich nicht als Arbeitsunfall oder Dienstverhältnisses ereignet und folglich nicht als Arbeitsunfall oder
Wegeunfall gelten kann, für den ein Dritter verantwortlich ist und der Wegeunfall gelten kann, für den ein Dritter verantwortlich ist und der
eine Schädigung mit Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. eine Schädigung mit Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
Klassisches Beispiel hierfür ist ein Verkehrsunfall an einem « freien Klassisches Beispiel hierfür ist ein Verkehrsunfall an einem « freien
» Wochenende. » Wochenende.
3. Anwendungsbereich 3. Anwendungsbereich
Da nur statutarische Personalmitglieder während ihrer Laufbahn Da nur statutarische Personalmitglieder während ihrer Laufbahn
zuerkannte Krankheitsurlaubstage ansammeln, ist die Regelung zur zuerkannte Krankheitsurlaubstage ansammeln, ist die Regelung zur
Berechnung der zuerkannten Krankheitsurlaubstage nur auf sie Berechnung der zuerkannten Krankheitsurlaubstage nur auf sie
anwendbar. anwendbar.
Vertragspersonalmitglieder müssen jedoch genau wie statutarische Vertragspersonalmitglieder müssen jedoch genau wie statutarische
Personalmitglieder ihre Abwesenheit wegen Krankheit infolge eines Personalmitglieder ihre Abwesenheit wegen Krankheit infolge eines
solchen privaten Unfalls melden (siehe Nummer 4). solchen privaten Unfalls melden (siehe Nummer 4).
4. Meldung der Abwesenheit wegen Krankheit 4. Meldung der Abwesenheit wegen Krankheit
Das Personalmitglied, das wegen Krankheit infolge eines privaten Das Personalmitglied, das wegen Krankheit infolge eines privaten
Unfalls abwesend ist, muss dies von einem Arzt bestätigen lassen, der Unfalls abwesend ist, muss dies von einem Arzt bestätigen lassen, der
auf dem ärztlichen Attest angibt, dass die Arbeitsunfähigkeit die auf dem ärztlichen Attest angibt, dass die Arbeitsunfähigkeit die
Folge eines privaten Unfalls ist. Das Personalmitglied schickt den Folge eines privaten Unfalls ist. Das Personalmitglied schickt den
medizinischen Teil des ärztlichen Attests an das Kontrollbüro des medizinischen Teil des ärztlichen Attests an das Kontrollbüro des
medizinischen Dienstes und den administrativen Teil an seinen medizinischen Dienstes und den administrativen Teil an seinen
Personaldienst. Personaldienst.
5. Meldung des privaten Unfalls 5. Meldung des privaten Unfalls
Das Personalmitglied, das Opfer eines privaten Unfalls geworden ist, Das Personalmitglied, das Opfer eines privaten Unfalls geworden ist,
muss das Formular in der Anlage zu vorliegendem Rundschreiben muss das Formular in der Anlage zu vorliegendem Rundschreiben
möglichst vollständig ausfüllen und seinem Personaldienst zukommen möglichst vollständig ausfüllen und seinem Personaldienst zukommen
lassen. lassen.
6. Schadensregelung 6. Schadensregelung
Bei einem privaten Unfall, für den ein Dritter verantwortlich ist, Bei einem privaten Unfall, für den ein Dritter verantwortlich ist,
kann der Staat, die Gemeinde oder gegebenenfalls die Mehrgemeindezone kann der Staat, die Gemeinde oder gegebenenfalls die Mehrgemeindezone
das Gehalt, die Zulagen und/oder Entschädigungen, die er das Gehalt, die Zulagen und/oder Entschädigungen, die er
beziehungsweise sie dem betreffenden Personalmitglied während des beziehungsweise sie dem betreffenden Personalmitglied während des
Zeitraums seiner Abwesenheit ausgezahlt hat, bei dem verantwortlichen Zeitraums seiner Abwesenheit ausgezahlt hat, bei dem verantwortlichen
Dritten zurückfordern. Dritten zurückfordern.
7. Berechnung der zuerkannten Krankheitsurlaubstage 7. Berechnung der zuerkannten Krankheitsurlaubstage
7.1 Zuerkannte Krankheitsurlaubstage A und zuerkannte 7.1 Zuerkannte Krankheitsurlaubstage A und zuerkannte
Krankheitsurlaubstage B Krankheitsurlaubstage B
Bevor ich näher auf die diesbezügliche Neuheit eingehe, möchte ich in Bevor ich näher auf die diesbezügliche Neuheit eingehe, möchte ich in
vorliegendem Rundschreiben den Unterschied zwischen den zuerkannten vorliegendem Rundschreiben den Unterschied zwischen den zuerkannten
Krankheitsurlaubstagen A und den zuerkannten Krankheitsurlaubstagen B Krankheitsurlaubstagen A und den zuerkannten Krankheitsurlaubstagen B
erläutern. Diese Unterscheidung ist wichtig im Hinblick auf die erläutern. Diese Unterscheidung ist wichtig im Hinblick auf die
Indisponibilität des Personalmitglieds und die eventuell damit Indisponibilität des Personalmitglieds und die eventuell damit
verbundenen finanziellen Folgen. verbundenen finanziellen Folgen.
Grundsätzlich werden nur « gewöhnliche » Krankheitsurlaubstage von den Grundsätzlich werden nur « gewöhnliche » Krankheitsurlaubstage von den
bereits vom Personalmitglied angesammelten zuerkannten bereits vom Personalmitglied angesammelten zuerkannten
Krankheitsurlaubstagen (= zuerkannte Krankheitsurlaubstage B) Krankheitsurlaubstagen (= zuerkannte Krankheitsurlaubstage B)
abgehalten. abgehalten.
Wenn die zuerkannten Krankheitsurlaubstage B erschöpft sind, befindet Wenn die zuerkannten Krankheitsurlaubstage B erschöpft sind, befindet
sich das Personalmitglied im Stand der Zurdispositionstellung und sich das Personalmitglied im Stand der Zurdispositionstellung und
erhält es auf der Grundlage von Artikel VIII.XI.3 RSPol ein Wartegeld, erhält es auf der Grundlage von Artikel VIII.XI.3 RSPol ein Wartegeld,
das 60% seines letzten Dienstgehalts entspricht. das 60% seines letzten Dienstgehalts entspricht.
In Artikel VIII.X.8 wird jedoch bestimmt, dass die In Artikel VIII.X.8 wird jedoch bestimmt, dass die
Krankheitsurlaubstage, die nach dem Datum der Konsolidierung infolge Krankheitsurlaubstage, die nach dem Datum der Konsolidierung infolge
eines Arbeitsunfalls oder nach dem Datum, an dem die Invalidität im eines Arbeitsunfalls oder nach dem Datum, an dem die Invalidität im
Fall einer Berufskrankheit einen bleibenden Charakter aufweist, von Fall einer Berufskrankheit einen bleibenden Charakter aufweist, von
den zuerkannten Krankheitsurlaubstagen abgehalten werden. den zuerkannten Krankheitsurlaubstagen abgehalten werden.
Dies führt zu der Berechnung der zuerkannten Krankheitsurlaubstage A, Dies führt zu der Berechnung der zuerkannten Krankheitsurlaubstage A,
von denen nicht nur die « gewöhnlichen » Krankheitstage, sondern auch von denen nicht nur die « gewöhnlichen » Krankheitstage, sondern auch
die Krankheitstage nach dem Datum der Konsolidierung infolge eines die Krankheitstage nach dem Datum der Konsolidierung infolge eines
Arbeitsunfalls oder nach dem Datum, an dem die Invalidität im Fall Arbeitsunfalls oder nach dem Datum, an dem die Invalidität im Fall
einer Berufskrankheit einen bleibenden Charakter aufweist, abgehalten einer Berufskrankheit einen bleibenden Charakter aufweist, abgehalten
werden. werden.
Wenn die zuerkannten Krankheitsurlaubstage A erschöpft sind, beginnt Wenn die zuerkannten Krankheitsurlaubstage A erschöpft sind, beginnt
eine sechsmonatige Wartezeit, nach deren Ablauf die Personalmitglieder eine sechsmonatige Wartezeit, nach deren Ablauf die Personalmitglieder
aufgefordert werden, vor der Kommission für die Eignung des Personals aufgefordert werden, vor der Kommission für die Eignung des Personals
der Polizeidienste zu erscheinen; diese kann sie für tauglich, der Polizeidienste zu erscheinen; diese kann sie für tauglich,
teilweise tauglich, teilweise untauglich oder endgültig untauglich teilweise tauglich, teilweise untauglich oder endgültig untauglich
erklären. Diese Personalmitglieder erhalten während dieser Wartezeit erklären. Diese Personalmitglieder erhalten während dieser Wartezeit
weiter ihr normales Gehalt, bis die ihnen zuerkannten weiter ihr normales Gehalt, bis die ihnen zuerkannten
Krankheitsurlaubstage B erschöpft sind. Krankheitsurlaubstage B erschöpft sind.
7.2 Berechnung der zuerkannten Krankheitsurlaubstage infolge eines 7.2 Berechnung der zuerkannten Krankheitsurlaubstage infolge eines
privaten Unfalls, der durch den Fehler eines Dritten verursacht wurde privaten Unfalls, der durch den Fehler eines Dritten verursacht wurde
Ab dem 1. November 2006 werden Abwesenheitstage wegen Krankheit Ab dem 1. November 2006 werden Abwesenheitstage wegen Krankheit
infolge eines privaten Unfalls, der durch den Fehler eines Dritten infolge eines privaten Unfalls, der durch den Fehler eines Dritten
verursacht wurde, nicht mehr von den vom Personalmitglied verursacht wurde, nicht mehr von den vom Personalmitglied
angesammelten zuerkannten Krankheitsurlaubstagen B abgehalten. angesammelten zuerkannten Krankheitsurlaubstagen B abgehalten.
Abwesenheitstage wegen Krankheit infolge eines privaten Unfalls werden Abwesenheitstage wegen Krankheit infolge eines privaten Unfalls werden
jedoch genau wie Abwesenheitstage nach dem Datum der Konsolidierung jedoch genau wie Abwesenheitstage nach dem Datum der Konsolidierung
infolge eines Arbeitsunfalls oder nach dem Datum, an dem die infolge eines Arbeitsunfalls oder nach dem Datum, an dem die
Invalidität im Fall einer Berufskrankheit einen bleibenden Charakter Invalidität im Fall einer Berufskrankheit einen bleibenden Charakter
aufweist, von den zuerkannten Krankheitsurlaubstagen A abgehalten. aufweist, von den zuerkannten Krankheitsurlaubstagen A abgehalten.
Daher müssen Personalmitglieder, die Opfer eines privaten Unfalls Daher müssen Personalmitglieder, die Opfer eines privaten Unfalls
sind, der durch den Fehler eines Dritten verursacht wurde, zwar nach sind, der durch den Fehler eines Dritten verursacht wurde, zwar nach
Erschöpfung der ihnen zuerkannten Krankheitsurlaubstage A und nach Erschöpfung der ihnen zuerkannten Krankheitsurlaubstage A und nach
einer sechsmonatigen Wartezeit vor der Kommission für die Eignung des einer sechsmonatigen Wartezeit vor der Kommission für die Eignung des
Personals der Polizeidienste erscheinen, aber sie erhalten während Personals der Polizeidienste erscheinen, aber sie erhalten während
dieser Wartezeit weiter ihr normales Gehalt. Erst wenn die zuerkannten dieser Wartezeit weiter ihr normales Gehalt. Erst wenn die zuerkannten
Krankheitsurlaubstage B erschöpft sind, erhält das Personalmitglied Krankheitsurlaubstage B erschöpft sind, erhält das Personalmitglied
nur 60% seines letzten Dienstgehalts. nur 60% seines letzten Dienstgehalts.
Diese Abwesenheitstage werden ebenfalls nicht berücksichtigt, um die Diese Abwesenheitstage werden ebenfalls nicht berücksichtigt, um die
Anzahl Krankheitsurlaubstage, auf die das betreffende Personalmitglied Anzahl Krankheitsurlaubstage, auf die das betreffende Personalmitglied
Anspruch hat, festzulegen (= jährliche Zuerkennung von maximal Anspruch hat, festzulegen (= jährliche Zuerkennung von maximal
dreissig Krankheitsurlaubstagen). dreissig Krankheitsurlaubstagen).
Beide Neutralisierungen, sowohl auf Ebene der Berechnung der Beide Neutralisierungen, sowohl auf Ebene der Berechnung der
zuerkannten Krankheitsurlaubstage als auch auf Ebene der jährlichen zuerkannten Krankheitsurlaubstage als auch auf Ebene der jährlichen
Zuerkennung neuer Krankheitsurlaubstage, erfolgen im Verhältnis zum Zuerkennung neuer Krankheitsurlaubstage, erfolgen im Verhältnis zum
Prozentsatz der Verantwortung, der dem Dritten, der den Unfall Prozentsatz der Verantwortung, der dem Dritten, der den Unfall
verursacht hat, zugeschrieben wird und als Grundlage für die verursacht hat, zugeschrieben wird und als Grundlage für die
gesetzlich vorgeschriebene Rechtsübertragung des Staates dient. gesetzlich vorgeschriebene Rechtsübertragung des Staates dient.
Ich möchte betonen, dass die ab dem 1. November 2006 anfallenden Ich möchte betonen, dass die ab dem 1. November 2006 anfallenden
Abwesenheitstage wegen Krankheit für diese neue Berechnungsmethode Abwesenheitstage wegen Krankheit für diese neue Berechnungsmethode
berücksichtigt werden müssen. Also sind nicht nur private Unfälle ab berücksichtigt werden müssen. Also sind nicht nur private Unfälle ab
dem 1. November 2006 betroffen. dem 1. November 2006 betroffen.
7.3 Wann sind Abwesenheitstage infolge eines privaten Unfalls zu 7.3 Wann sind Abwesenheitstage infolge eines privaten Unfalls zu
berücksichtigen? berücksichtigen?
Zunächst muss ein ärztliches Attest mit dem Vermerk des privaten Zunächst muss ein ärztliches Attest mit dem Vermerk des privaten
Unfalls eingereicht werden und muss das Personalmitglied dem Unfalls eingereicht werden und muss das Personalmitglied dem
Personaldienst ein möglichst vollständiges Erklärungsformular Personaldienst ein möglichst vollständiges Erklärungsformular
vorlegen. Zudem ist eine endgültige Entscheidung über die Anerkennung vorlegen. Zudem ist eine endgültige Entscheidung über die Anerkennung
des Prozentsatzes der Verantwortung, die dem Dritten, der den Unfall des Prozentsatzes der Verantwortung, die dem Dritten, der den Unfall
verursacht hat, zugeschrieben wird, erforderlich. verursacht hat, zugeschrieben wird, erforderlich.
Erst wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, können die Folgen für Erst wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, können die Folgen für
Abwesenheiten wegen Krankheit neutralisiert werden. Das bedeutet Abwesenheiten wegen Krankheit neutralisiert werden. Das bedeutet
konkret: Bei Empfang des administrativen Teils des ärztlichen Attests konkret: Bei Empfang des administrativen Teils des ärztlichen Attests
mit dem Vermerk des privaten Unfalls werden die Abwesenheitstage wegen mit dem Vermerk des privaten Unfalls werden die Abwesenheitstage wegen
Krankheit von den zuerkannten Krankheitsurlaubstagen A und von den Krankheit von den zuerkannten Krankheitsurlaubstagen A und von den
Krankheitsurlaubstagen B abgehalten. Erst nach Erhalt der endgültigen Krankheitsurlaubstagen B abgehalten. Erst nach Erhalt der endgültigen
Entscheidung über die Anerkennung des Prozentsatzes der Verantwortung Entscheidung über die Anerkennung des Prozentsatzes der Verantwortung
kann diese Berechnung angepasst werden. Diese Vorgehensweise kann diese Berechnung angepasst werden. Diese Vorgehensweise
entspricht derjenigen des Föderalen Öffentlichen Dienstes. entspricht derjenigen des Föderalen Öffentlichen Dienstes.
Beispiel: Angenommen, der Prozentsatz der Verantwortung des Dritten, Beispiel: Angenommen, der Prozentsatz der Verantwortung des Dritten,
der den Unfall verursacht hat, wird zu 100% anerkannt. Dann werden der den Unfall verursacht hat, wird zu 100% anerkannt. Dann werden
alle Abwesenheiten wegen Krankheit (Krankheitsurlaub und alle Abwesenheiten wegen Krankheit (Krankheitsurlaub und
gegebenenfalls Zurdispositionstellung wegen Krankheit), die auf diesen gegebenenfalls Zurdispositionstellung wegen Krankheit), die auf diesen
Unfall zurückzuführen sind, vollständig neutralisiert. Das bedeutet, Unfall zurückzuführen sind, vollständig neutralisiert. Das bedeutet,
dass die in Anspruch genommenen Krankheitsurlaubstage nicht mehr als « dass die in Anspruch genommenen Krankheitsurlaubstage nicht mehr als «
gewöhnliche » Krankheitsurlaubstage angesehen werden und dass sie gewöhnliche » Krankheitsurlaubstage angesehen werden und dass sie
wieder den zuerkannten Krankheitsurlaubstagen B hinzugezählt werden wieder den zuerkannten Krankheitsurlaubstagen B hinzugezählt werden
müssen. Aufgrund des Erscheinens vor der Kommission für die Eignung müssen. Aufgrund des Erscheinens vor der Kommission für die Eignung
des Personals der Polizeidienste bleiben diese Tage von den des Personals der Polizeidienste bleiben diese Tage von den
Krankheitsurlaubstagen A abgehalten. Krankheitsurlaubstagen A abgehalten.
Die betreffenden Verordnungstexte werden in diesem Sinne angepasst. Die betreffenden Verordnungstexte werden in diesem Sinne angepasst.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Anlage zum Rundschreiben GPI 55 vom 9. Januar 2007 Anlage zum Rundschreiben GPI 55 vom 9. Januar 2007
Erklärungsformular für einen privaten Unfall, der auf den Fehler eines Erklärungsformular für einen privaten Unfall, der auf den Fehler eines
Dritten zurückzuführen ist Dritten zurückzuführen ist
1. BETROFFENES PERSONALMITGLIED 1. BETROFFENES PERSONALMITGLIED
Name: Name:
Vorname: Vorname:
Erkennungsnummer: Erkennungsnummer:
Statut: statutarisch/vertraglich angestellt (Unzutreffendes streichen) Statut: statutarisch/vertraglich angestellt (Unzutreffendes streichen)
Adresse: Adresse:
Telefonnummer: Telefonnummer:
Versicherungsgesellschaft + Adresse und Policenummer: Versicherungsgesellschaft + Adresse und Policenummer:
2. ARBEITGEBER: 2. ARBEITGEBER:
Bezeichnung: Bezeichnung:
Dienst: Dienst:
Adresse: Adresse:
Telefonnummer: Telefonnummer:
3. UNFALL 3. UNFALL
Datum: Datum:
Uhrzeit: Uhrzeit:
Ort: Ort:
Umstände (kurzer Bericht): Umstände (kurzer Bericht):
Ursache des Unfalls (Wer ist Ihrer Meinung nach verantwortlich und Ursache des Unfalls (Wer ist Ihrer Meinung nach verantwortlich und
warum?) warum?)
Falls ein Protokoll erstellt worden ist, Protokollnummer: Falls ein Protokoll erstellt worden ist, Protokollnummer:
4. BETROFFENE(R) DRITTE(R): Name, Vorname, Adresse, 4. BETROFFENE(R) DRITTE(R): Name, Vorname, Adresse,
Versicherungsgesellschaft + Adresse und Policenummer Versicherungsgesellschaft + Adresse und Policenummer
5. ZEUGEN: Name, Adresse, Telefonnummer 5. ZEUGEN: Name, Adresse, Telefonnummer
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