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| Ministeriële omzendbrief PLP 40 betreffende de archieven van de Lokale Politie : archiefselectielijst en bewaartermijnen. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle PLP 40 relative aux archives de la Police locale : tableaux de tri et délais de conservation. - Traduction allemande |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
| 9 FEBRUARI 2006. - Ministeriële omzendbrief PLP 40 betreffende de | 9 FEVRIER 2006. - Circulaire ministérielle PLP 40 relative aux |
| archieven van de Lokale Politie : archiefselectielijst en | archives de la Police locale : tableaux de tri et délais de |
| bewaartermijnen. - Duitse vertaling | conservation. - Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| 40 van de Minister van Binnenlandse Zaken en de Minister van Justitie | circulaire PLP 40 du Ministre de l'Intérieur et de la Ministre de la |
| van 9 februari 2006 betreffende de archieven van de Lokale Politie : | Justice du 9 février 2006 relative aux archives de la Police locale : |
| archiefselectielijst en bewaartermijnen (Belgisch Staatsblad van 7 | tableaux de tri et délais de conservation (Moniteur belge du 7 avril |
| april 2006), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling | 2006), établie par le Service central de traduction allemande auprès |
| bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER |
| DIENST JUSTIZ | DIENST JUSTIZ |
| 9. FEBRUAR 2006 - Ministerielles Rundschreiben PLP 40 über das Archiv | 9. FEBRUAR 2006 - Ministerielles Rundschreiben PLP 40 über das Archiv |
| der Lokalen Polizei: Aussonderungsrichtlinien und Aufbewahrungsfristen | der Lokalen Polizei: Aussonderungsrichtlinien und Aufbewahrungsfristen |
| An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
| An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale |
| Polizei | Polizei |
| An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
| Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
| An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
| 1. Einleitung | 1. Einleitung |
| Die Veröffentlichung von Marechal (G.), Bewaring en vernietiging van | Die Veröffentlichung von Marechal (G.), Bewaring en vernietiging van |
| Gemeentearchieven. Richtlijn en advies. Deel II (Miscellanea | Gemeentearchieven. Richtlijn en advies. Deel II (Miscellanea |
| Archivistica Studia 7), Brüssel, Allgemeines Staatsarchiv, 1990, und | Archivistica Studia 7), Brüssel, Allgemeines Staatsarchiv, 1990, und |
| insbesondere Kapitel '3. Openbare Veiligheid en Inwendige | insbesondere Kapitel '3. Openbare Veiligheid en Inwendige |
| Ordehandhaving' [Öffentliche Sicherheit und innere Ordnung] (S. | Ordehandhaving' [Öffentliche Sicherheit und innere Ordnung] (S. |
| 20-32), wie sie vom damaligen Generalarchivar E. Persoons genehmigt | 20-32), wie sie vom damaligen Generalarchivar E. Persoons genehmigt |
| und dann an die Gemeindeverwaltungen verteilt wurde, muss dringend | und dann an die Gemeindeverwaltungen verteilt wurde, muss dringend |
| überarbeitet werden. | überarbeitet werden. |
| Erstens sind die damals festgelegten Aufbewahrungsfristen nicht mehr | Erstens sind die damals festgelegten Aufbewahrungsfristen nicht mehr |
| realistisch. Zweitens sind die Richtlinien von 1990 in einigen Punkten | realistisch. Zweitens sind die Richtlinien von 1990 in einigen Punkten |
| unvollständig und ist die benutzte Terminologie nicht deutlich genug | unvollständig und ist die benutzte Terminologie nicht deutlich genug |
| und folglich schwer anzuwenden. Korpschefs, Polizeikommissare und | und folglich schwer anzuwenden. Korpschefs, Polizeikommissare und |
| Archivverantwortliche haben sich wiederholt darüber beklagt, dass | Archivverantwortliche haben sich wiederholt darüber beklagt, dass |
| verschiedene Archivgutkategorien nicht in den Richtlinien | verschiedene Archivgutkategorien nicht in den Richtlinien |
| berücksichtigt sind, dass die Richtlinien nicht mehr der Form und | berücksichtigt sind, dass die Richtlinien nicht mehr der Form und |
| Struktur des heutigen Archivguts entsprechen (s. Kopplung früherer | Struktur des heutigen Archivguts entsprechen (s. Kopplung früherer |
| Papierakten mit den verschiedenen Datenbanken), dass die anzuwendenden | Papierakten mit den verschiedenen Datenbanken), dass die anzuwendenden |
| Aussonderungskriterien (insbesondere für Dokumente, die nach | Aussonderungskriterien (insbesondere für Dokumente, die nach |
| Verstreichen der administrativen Aufbewahrungsfrist einer zusätzlichen | Verstreichen der administrativen Aufbewahrungsfrist einer zusätzlichen |
| Aussonderung unterzogen werden müssen) gar nicht oder ungenügend in | Aussonderung unterzogen werden müssen) gar nicht oder ungenügend in |
| der Liste enthalten sind, dass der Beginn der Aufbewahrungs- und | der Liste enthalten sind, dass der Beginn der Aufbewahrungs- und |
| Vernichtungsfristen nicht immer deutlich in diesen Richtlinien | Vernichtungsfristen nicht immer deutlich in diesen Richtlinien |
| bestimmt ist usw. Die Polizeireform (2001) hat nicht nur auf | bestimmt ist usw. Die Polizeireform (2001) hat nicht nur auf |
| administrativ-organisatorischer Ebene zu Veränderungen geführt. | administrativ-organisatorischer Ebene zu Veränderungen geführt. |
| Seither sind viele Arbeitsabläufe automatisiert worden (s. die | Seither sind viele Arbeitsabläufe automatisiert worden (s. die |
| Einführung des ISLP, die digitale Aufbewahrung von Daten im IKB usw.) | Einführung des ISLP, die digitale Aufbewahrung von Daten im IKB usw.) |
| oder sie erfordern schnellere Bearbeitungsverfahren, wie zum Beispiel | oder sie erfordern schnellere Bearbeitungsverfahren, wie zum Beispiel |
| die autonome polizeiliche Bearbeitung oder die kommunalen | die autonome polizeiliche Bearbeitung oder die kommunalen |
| Verwaltungssanktionen. Dies alles hat eine Überarbeitung dieser | Verwaltungssanktionen. Dies alles hat eine Überarbeitung dieser |
| Richtlinien im Jahre 2005 erforderlich gemacht. | Richtlinien im Jahre 2005 erforderlich gemacht. |
| Diese neuen Richtlinien werden allen Polizeizonen zur Verfügung | Diese neuen Richtlinien werden allen Polizeizonen zur Verfügung |
| gestellt, nicht nur in gedruckter Form, sondern auch auf der Webseite | gestellt, nicht nur in gedruckter Form, sondern auch auf der Webseite |
| der Direktion der Beziehungen mit der Lokalen Polizei (CGL). | der Direktion der Beziehungen mit der Lokalen Polizei (CGL). |
| Damit auch der Bürger von den Regeln für die langfristige Aufbewahrung | Damit auch der Bürger von den Regeln für die langfristige Aufbewahrung |
| und Zurverfügungstellung der Informationen Kenntnis nehmen kann, | und Zurverfügungstellung der Informationen Kenntnis nehmen kann, |
| werden diese Richtlinien nach ausländischem Vorbild auf der Webseite | werden diese Richtlinien nach ausländischem Vorbild auf der Webseite |
| der CGL und der Webseite des Allgemeinen Staatsarchivs abrufbar sein. | der CGL und der Webseite des Allgemeinen Staatsarchivs abrufbar sein. |
| II. Ziele | II. Ziele |
| Mit diesen neuen Richtlinien wird den Korpschefs und/oder ihren | Mit diesen neuen Richtlinien wird den Korpschefs und/oder ihren |
| Archivverantwortlichen ein Instrument gegeben, das es ihnen | Archivverantwortlichen ein Instrument gegeben, das es ihnen |
| ermöglichen soll, Dokumente, die für den Arbeitsablauf oder für die | ermöglichen soll, Dokumente, die für den Arbeitsablauf oder für die |
| polizeiliche Untersuchung keinen Nutzen mehr haben, schneller und | polizeiliche Untersuchung keinen Nutzen mehr haben, schneller und |
| innerhalb vernünftiger Fristen zu vernichten. | innerhalb vernünftiger Fristen zu vernichten. |
| Wir hoffen, mit der Einführung der neuen Aussonderungsrichtlinien und | Wir hoffen, mit der Einführung der neuen Aussonderungsrichtlinien und |
| mit der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen vor allem die Archivmengen | mit der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen vor allem die Archivmengen |
| in den lokalen Polizeizonen zu verringern und ganz allgemein zur | in den lokalen Polizeizonen zu verringern und ganz allgemein zur |
| Verbesserung der Verwaltung des Archivs in den lokalen Polizeidiensten | Verbesserung der Verwaltung des Archivs in den lokalen Polizeidiensten |
| beizutragen. | beizutragen. |
| III. Aussonderungsrichtlinien | III. Aussonderungsrichtlinien |
| Aussonderungsrichtlinien sind systematische Auflistungen aller | Aussonderungsrichtlinien sind systematische Auflistungen aller |
| Archivgutkategorien, unabhängig von Form, Inhalt oder Struktur des | Archivgutkategorien, unabhängig von Form, Inhalt oder Struktur des |
| Archivguts, das eine Einrichtung oder Organisation gebildet oder | Archivguts, das eine Einrichtung oder Organisation gebildet oder |
| erhalten hat. Darin sind erstens seine endgültige Bestimmung (« | erhalten hat. Darin sind erstens seine endgültige Bestimmung (« |
| aufzubewahren » (eventuell nach einer zusätzlichen Aussonderung) oder | aufzubewahren » (eventuell nach einer zusätzlichen Aussonderung) oder |
| « zu vernichten ») und zweitens die administrative | « zu vernichten ») und zweitens die administrative |
| Mindestaufbewahrungsfrist vermerkt. In diesen Richtlinien steht vor | Mindestaufbewahrungsfrist vermerkt. In diesen Richtlinien steht vor |
| jeder Kategorie ein Kode, der zusammengesetzt ist aus der Abkürzung | jeder Kategorie ein Kode, der zusammengesetzt ist aus der Abkürzung |
| der Einrichtung, die das Archivgut gebildet hat, und einer laufenden | der Einrichtung, die das Archivgut gebildet hat, und einer laufenden |
| Nummer, die aus drei Zahlen besteht, z.B. LP068, LP103, ..., wobei LP | Nummer, die aus drei Zahlen besteht, z.B. LP068, LP103, ..., wobei LP |
| für 'Lokale Polizei' steht. | für 'Lokale Polizei' steht. |
| Die in den Richtlinien erwähnten Aufbewahrungsfristen sind | Die in den Richtlinien erwähnten Aufbewahrungsfristen sind |
| Mindestaufbewahrungsfristen. Dies ermöglicht dem Korpschef oder dem | Mindestaufbewahrungsfristen. Dies ermöglicht dem Korpschef oder dem |
| Archivverantwortlichen, das Archivgut nach Ablauf der anwendbaren | Archivverantwortlichen, das Archivgut nach Ablauf der anwendbaren |
| Fristen der in den Richtlinien vorgesehenen Endbestimmung zuzuführen. | Fristen der in den Richtlinien vorgesehenen Endbestimmung zuzuführen. |
| Sollte er, aus welchem Grund auch immer, längere Aufbewahrungsfristen | Sollte er, aus welchem Grund auch immer, längere Aufbewahrungsfristen |
| anwenden möchten, muss er berücksichtigen, dass erhöhte Kosten für die | anwenden möchten, muss er berücksichtigen, dass erhöhte Kosten für die |
| Aufbewahrung des Archivguts (Kosten für die Einrichtung von | Aufbewahrung des Archivguts (Kosten für die Einrichtung von |
| Archivräumen, Kosten für den Standortwechsel grosser Archivbestände | Archivräumen, Kosten für den Standortwechsel grosser Archivbestände |
| usw.) gut zu begründen sind. Wichtige Investitionen in Gebäuden und | usw.) gut zu begründen sind. Wichtige Investitionen in Gebäuden und |
| materieller Ausrüstung werden erst dann stattfinden, wenn der | materieller Ausrüstung werden erst dann stattfinden, wenn der |
| Korpschef beziehungsweise Archivverantwortliche aufzeigen kann, dass | Korpschef beziehungsweise Archivverantwortliche aufzeigen kann, dass |
| er alle erforderlichen Massnahmen getroffen hat, um das Volumen des | er alle erforderlichen Massnahmen getroffen hat, um das Volumen des |
| Archivguts unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen | Archivguts unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen |
| Vorschriften und Richtlinien möglichst gering zu halten. | Vorschriften und Richtlinien möglichst gering zu halten. |
| Die Festlegung der Fristen erfolgte unter Berücksichtigung der | Die Festlegung der Fristen erfolgte unter Berücksichtigung der |
| Erfahrungen verschiedener lokaler Polizeizonen, der Stellungnahme des | Erfahrungen verschiedener lokaler Polizeizonen, der Stellungnahme des |
| Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei und der Stellungnahme des | Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei und der Stellungnahme des |
| Kollegiums der Generalprokuratoren. Beide Instanzen haben die | Kollegiums der Generalprokuratoren. Beide Instanzen haben die |
| Bestimmungen der Aussonderungsrichtlinien gebilligt. | Bestimmungen der Aussonderungsrichtlinien gebilligt. |
| Diese Richtlinien sind in enger Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen | Diese Richtlinien sind in enger Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen |
| Staatsarchiv und dem Staatsarchiv in den Provinzen sowie mit einigen | Staatsarchiv und dem Staatsarchiv in den Provinzen sowie mit einigen |
| Gemeindearchiven und Vertretern verschiedener Polizeizonen erstellt | Gemeindearchiven und Vertretern verschiedener Polizeizonen erstellt |
| worden. Im Rahmen der Ausführung des Archivgesetzes überwacht das | worden. Im Rahmen der Ausführung des Archivgesetzes überwacht das |
| Staatsarchiv die Vernichtung der Dokumente, die von der lokalen | Staatsarchiv die Vernichtung der Dokumente, die von der lokalen |
| Polizei aufbewahrt werden. | Polizei aufbewahrt werden. |
| Archivgut, das in den Richtlinien unter dem Vermerk « aufzubewahren » | Archivgut, das in den Richtlinien unter dem Vermerk « aufzubewahren » |
| erwähnt ist, sollte hinsichtlich der materiellen Pflege, der Anordnung | erwähnt ist, sollte hinsichtlich der materiellen Pflege, der Anordnung |
| und der Zugänglichkeit bevorzugt behandelt werden. Wenn es für den | und der Zugänglichkeit bevorzugt behandelt werden. Wenn es für den |
| betroffenen Dienst keinen administrativen Nutzen mehr hat (nach Ablauf | betroffenen Dienst keinen administrativen Nutzen mehr hat (nach Ablauf |
| der in den Richtlinien vermerkten Mindestaufbewahrungsfrist), kann es | der in den Richtlinien vermerkten Mindestaufbewahrungsfrist), kann es |
| beim Staatsarchiv hinterlegt werden (Archivgesetz vom 24. Juni 1955 | beim Staatsarchiv hinterlegt werden (Archivgesetz vom 24. Juni 1955 |
| (Belgisches Staatsblatt vom 12. August 1955), Art. 1 Absatz 4). Alle | (Belgisches Staatsblatt vom 12. August 1955), Art. 1 Absatz 4). Alle |
| von der Polizeizone erzeugten Dokumente, die älter als 100 Jahre sind, | von der Polizeizone erzeugten Dokumente, die älter als 100 Jahre sind, |
| müssen dem Staatsarchiv übergeben werden (Archivgesetz, Art. 1 Absatz | müssen dem Staatsarchiv übergeben werden (Archivgesetz, Art. 1 Absatz |
| 1), insofern sie zu den permanenten Dokumenten gehören, die für eine | 1), insofern sie zu den permanenten Dokumenten gehören, die für eine |
| Aufbewahrung in Frage kommen (s. die Aussonderungsrichtlinien in den | Aufbewahrung in Frage kommen (s. die Aussonderungsrichtlinien in den |
| Anlagen). | Anlagen). |
| Archivgut, das in den Richtlinien unter dem Vermerk « zu vernichten » | Archivgut, das in den Richtlinien unter dem Vermerk « zu vernichten » |
| erwähnt ist, erfordert keine Vorzugsbehandlung hinsichtlich der | erwähnt ist, erfordert keine Vorzugsbehandlung hinsichtlich der |
| materiellen Pflege, der Anordnung und der Zugänglichkeit. Wenn es für | materiellen Pflege, der Anordnung und der Zugänglichkeit. Wenn es für |
| den betroffenen Dienst keinen administrativen Nutzen mehr hat (nach | den betroffenen Dienst keinen administrativen Nutzen mehr hat (nach |
| Ablauf der in den Richtlinien vermerkten Mindestaufbewahrungsfrist), | Ablauf der in den Richtlinien vermerkten Mindestaufbewahrungsfrist), |
| sollte es so bald wie möglich vernichtet werden. Die Vernichtung des | sollte es so bald wie möglich vernichtet werden. Die Vernichtung des |
| Archivguts erfolgt durch oder mit Hilfe der Domänenverwaltung des | Archivguts erfolgt durch oder mit Hilfe der Domänenverwaltung des |
| Finanzministeriums. | Finanzministeriums. |
| Archivgut, das in den Richtlinien unter dem Vermerk « auszusondern » | Archivgut, das in den Richtlinien unter dem Vermerk « auszusondern » |
| erwähnt ist, kann erst nach Ablauf der in den Richtlinien vermerkten | erwähnt ist, kann erst nach Ablauf der in den Richtlinien vermerkten |
| Mindestaufbewahrungsfrist einer weiteren Aussonderung unterworfen | Mindestaufbewahrungsfrist einer weiteren Aussonderung unterworfen |
| werden. | werden. |
| Muss das Archivgut einer weiteren Aussonderung unterworfen werden, | Muss das Archivgut einer weiteren Aussonderung unterworfen werden, |
| dann sind in den Aussonderungsrichtlinien auch die anzuwendenden | dann sind in den Aussonderungsrichtlinien auch die anzuwendenden |
| Aussonderungskriterien erwähnt. Unter bestimmten Umständen ist und | Aussonderungskriterien erwähnt. Unter bestimmten Umständen ist und |
| bleibt die Stellungnahme des lokalen Staatsarchivars erforderlich. | bleibt die Stellungnahme des lokalen Staatsarchivars erforderlich. |
| Dies ist zum Beispiel der Fall für Serien von Dokumenten, deren | Dies ist zum Beispiel der Fall für Serien von Dokumenten, deren |
| Archivierung je nach Polizeizone stark verschieden sein kann, oder für | Archivierung je nach Polizeizone stark verschieden sein kann, oder für |
| Dokumente, die von anderen Polizeidiensten stammen. In diesem Fall ist | Dokumente, die von anderen Polizeidiensten stammen. In diesem Fall ist |
| mit dem zuständigen Archivar Kontakt aufzunehmen. Die Adressen der | mit dem zuständigen Archivar Kontakt aufzunehmen. Die Adressen der |
| verschiedenen Hinterlegungsstellen des Staatsarchivs sind unter der | verschiedenen Hinterlegungsstellen des Staatsarchivs sind unter der |
| Internetadresse www.arch.be einsehbar: | Internetadresse www.arch.be einsehbar: |
| - für die lokale Polizei der Region Brüssel-Hauptstadt: Staatsarchiv | - für die lokale Polizei der Region Brüssel-Hauptstadt: Staatsarchiv |
| in Brüssel, | in Brüssel, |
| - für die lokale Polizei des Gerichtsbezirks Nivelles: vorläufig | - für die lokale Polizei des Gerichtsbezirks Nivelles: vorläufig |
| Allgemeines Staatsarchiv in Brüssel, | Allgemeines Staatsarchiv in Brüssel, |
| - für die lokale Polizei des Gerichtsbezirks Hasselt und Tongern: | - für die lokale Polizei des Gerichtsbezirks Hasselt und Tongern: |
| Staatsarchiv in Hasselt, | Staatsarchiv in Hasselt, |
| - für die lokale Polizei der Gerichtsbezirke der flämischen Provinzen, | - für die lokale Polizei der Gerichtsbezirke der flämischen Provinzen, |
| mit Ausnahme der Bezirke Hasselt und Tongern: Staatsarchiv in Beveren, | mit Ausnahme der Bezirke Hasselt und Tongern: Staatsarchiv in Beveren, |
| - für die lokale Polizei der Gerichtsbezirke Namur und Dinant: | - für die lokale Polizei der Gerichtsbezirke Namur und Dinant: |
| Staatsarchiv in Namur, | Staatsarchiv in Namur, |
| - für die lokale Polizei der Gerichtsbezirke Mons und Charleroi: | - für die lokale Polizei der Gerichtsbezirke Mons und Charleroi: |
| Staatsarchiv in Mons, | Staatsarchiv in Mons, |
| - für die lokale Polizei des Gerichtsbezirks Tournai: Staatsarchiv in | - für die lokale Polizei des Gerichtsbezirks Tournai: Staatsarchiv in |
| Tournai, | Tournai, |
| - für die lokale Polizei der Gerichtsbezirke Lüttich, Huy und | - für die lokale Polizei der Gerichtsbezirke Lüttich, Huy und |
| Verviers: Staatsarchiv in Lüttich, | Verviers: Staatsarchiv in Lüttich, |
| - für die lokale Polizei des Gerichtsbezirks Eupen: Staatsarchiv in | - für die lokale Polizei des Gerichtsbezirks Eupen: Staatsarchiv in |
| Eupen, | Eupen, |
| - für die lokale Polizei der Gerichtsbezirke Arlon und Neufchâteau: | - für die lokale Polizei der Gerichtsbezirke Arlon und Neufchâteau: |
| Staatsarchiv in Arlon, | Staatsarchiv in Arlon, |
| - für die lokale Polizei des Gerichtsbezirks Marche-en-Famenne: | - für die lokale Polizei des Gerichtsbezirks Marche-en-Famenne: |
| Staatsarchiv in Saint-Hubert. | Staatsarchiv in Saint-Hubert. |
| Die Lebensdauer des Archivguts ist abhängig von den mit seiner | Die Lebensdauer des Archivguts ist abhängig von den mit seiner |
| Entstehung, Bearbeitung, Lagerung und Aufbewahrung verbundenen | Entstehung, Bearbeitung, Lagerung und Aufbewahrung verbundenen |
| Interessen. Bestimmte Informationen sind nur vorübergehend von | Interessen. Bestimmte Informationen sind nur vorübergehend von |
| Interesse, andere Informationen sind für das Überdauern und die | Interesse, andere Informationen sind für das Überdauern und die |
| Organisation der Verfahrensweisen von grundlegender Bedeutung oder | Organisation der Verfahrensweisen von grundlegender Bedeutung oder |
| haben neben ihrer Beweiskraft einen historischen Wert. Bei der | haben neben ihrer Beweiskraft einen historischen Wert. Bei der |
| Bestimmung der Mindestaufbewahrungsfristen wurde Rechnung getragen mit | Bestimmung der Mindestaufbewahrungsfristen wurde Rechnung getragen mit |
| der Bedeutung, die Dokumente für die Verfahrensweisen bei der lokalen | der Bedeutung, die Dokumente für die Verfahrensweisen bei der lokalen |
| Polizei (u.a. Bereiche 'Personal' und 'Finanzielle und materielle | Polizei (u.a. Bereiche 'Personal' und 'Finanzielle und materielle |
| Verwaltung') haben, mit dem rechtlichen Wert der Dokumente im Rahmen | Verwaltung') haben, mit dem rechtlichen Wert der Dokumente im Rahmen |
| der polizeilichen Untersuchung, den Richtlinien des zuständigen | der polizeilichen Untersuchung, den Richtlinien des zuständigen |
| Prokurators sowie mit den Rechten des recht- und beweissuchenden | Prokurators sowie mit den Rechten des recht- und beweissuchenden |
| Bürgers. | Bürgers. |
| Die Aufbewahrungsfristen in Bezug auf verwandte Dokumente (z.B. | Die Aufbewahrungsfristen in Bezug auf verwandte Dokumente (z.B. |
| Personalakten oder Akten über verwaltungspolizeiliche Aufträge) wurden | Personalakten oder Akten über verwaltungspolizeiliche Aufträge) wurden |
| so weit wie möglich vereinheitlicht. Die Unterschiede in den Fristen, | so weit wie möglich vereinheitlicht. Die Unterschiede in den Fristen, |
| die manchmal in den Listen der « verwandten Einrichtungen » | die manchmal in den Listen der « verwandten Einrichtungen » |
| festgestellt werden können, lassen sich durch bestimmte abweichende | festgestellt werden können, lassen sich durch bestimmte abweichende |
| Verwaltungstraditionen und durch das Volumen der Archivbildung in den | Verwaltungstraditionen und durch das Volumen der Archivbildung in den |
| jeweiligen Diensten erklären. | jeweiligen Diensten erklären. |
| Die in den Richtlinien erwähnten Aussonderungskriterien und | Die in den Richtlinien erwähnten Aussonderungskriterien und |
| Aufbewahrungsfristen beziehen sich auf jedes Archivgut, unabhängig von | Aufbewahrungsfristen beziehen sich auf jedes Archivgut, unabhängig von |
| Form, Inhalt oder Struktur. Einige Register sind im Laufe der | Form, Inhalt oder Struktur. Einige Register sind im Laufe der |
| vergangenen Jahrzehnte nicht mehr benutzt worden. Sie wurden durch | vergangenen Jahrzehnte nicht mehr benutzt worden. Sie wurden durch |
| manuelle Karteisysteme oder später durch elektronische Dateisysteme | manuelle Karteisysteme oder später durch elektronische Dateisysteme |
| (automatisierte Datenbanken) ersetzt. Zudem wurden die Informationen | (automatisierte Datenbanken) ersetzt. Zudem wurden die Informationen |
| manchmal auf anderen Trägern als Papier gespeichert. Dieser Tatsache | manchmal auf anderen Trägern als Papier gespeichert. Dieser Tatsache |
| wurde bei der Erstellung dieser Richtlinien im Rahmen des Möglichen | wurde bei der Erstellung dieser Richtlinien im Rahmen des Möglichen |
| Rechnung getragen. | Rechnung getragen. |
| IV. Fortschreibung der Aussonderungsrichtlinien | IV. Fortschreibung der Aussonderungsrichtlinien |
| Reformen auf verfahrensrechtlicher, organisatorischer oder technischer | Reformen auf verfahrensrechtlicher, organisatorischer oder technischer |
| Ebene liessen bei den Polizeidiensten neue Informationsflüsse | Ebene liessen bei den Polizeidiensten neue Informationsflüsse |
| entstehen und haben sich stark auf die Informationsverwaltung und die | entstehen und haben sich stark auf die Informationsverwaltung und die |
| Archivbildung ausgewirkt. Bei jeder organisatorischen Reform oder | Archivbildung ausgewirkt. Bei jeder organisatorischen Reform oder |
| jeder Änderung administrativer und gerichtlicher Verfahren sollten die | jeder Änderung administrativer und gerichtlicher Verfahren sollten die |
| Folgen für die Informationsverwaltung (Entstehung, Verarbeitung und | Folgen für die Informationsverwaltung (Entstehung, Verarbeitung und |
| Lagerung) berücksichtigt werden. | Lagerung) berücksichtigt werden. |
| Die Aussonderungsrichtlinien werden daher alle fünf Jahre | Die Aussonderungsrichtlinien werden daher alle fünf Jahre |
| überarbeitet. | überarbeitet. |
| Die konkrete Überarbeitung der Aussonderungsrichtlinien wird von einer | Die konkrete Überarbeitung der Aussonderungsrichtlinien wird von einer |
| Arbeitsgruppe Polizeiarchiv vorbereitet, deren Zusammensetzung und | Arbeitsgruppe Polizeiarchiv vorbereitet, deren Zusammensetzung und |
| Aufgaben im Laufe des Jahres 2006 bestimmt werden. | Aufgaben im Laufe des Jahres 2006 bestimmt werden. |
| Auf der Grundlage der dem Staatsarchiv oder der CGL zugestellten | Auf der Grundlage der dem Staatsarchiv oder der CGL zugestellten |
| Vorschläge der Zonen wird geprüft, für welche Aspekte der | Vorschläge der Zonen wird geprüft, für welche Aspekte der |
| Informations- und Archivverwaltung dringende Massnahmen wünschenswert | Informations- und Archivverwaltung dringende Massnahmen wünschenswert |
| sind (beispielsweise dringende Anpassung der Aussonderungsrichtlinien) | sind (beispielsweise dringende Anpassung der Aussonderungsrichtlinien) |
| und für welche Angelegenheiten nicht so dringend eingeschritten werden | und für welche Angelegenheiten nicht so dringend eingeschritten werden |
| muss. Letztere Angelegenheiten werden auf die Tagesordnung der | muss. Letztere Angelegenheiten werden auf die Tagesordnung der |
| Versammlung gesetzt, bei der man sich mit der fünfjährlichen | Versammlung gesetzt, bei der man sich mit der fünfjährlichen |
| Überarbeitung der Aussonderungsrichtlinien befassen wird. | Überarbeitung der Aussonderungsrichtlinien befassen wird. |
| In Bezug auf die Aussonderung des elektronischen Archivguts stellt | In Bezug auf die Aussonderung des elektronischen Archivguts stellt |
| sich eine besondere Schwierigkeit. Elektronisches Archivgut unterliegt | sich eine besondere Schwierigkeit. Elektronisches Archivgut unterliegt |
| wie Archivgut aus Papier dem Archivgesetz. Wie für Papierdokumente ist | wie Archivgut aus Papier dem Archivgesetz. Wie für Papierdokumente ist |
| es wichtig, dass man festlegen kann, welche digitalen Dokumente zu | es wichtig, dass man festlegen kann, welche digitalen Dokumente zu |
| einem bestimmten Zeitpunkt vernichtet werden können (und welche | einem bestimmten Zeitpunkt vernichtet werden können (und welche |
| (Aufbewahrungs-)Fristen verantwortbar sind) und welche Dokumente zu | (Aufbewahrungs-)Fristen verantwortbar sind) und welche Dokumente zu |
| einem bestimmten Zeitpunkt dem Staatsarchiv übergeben werden müssen. | einem bestimmten Zeitpunkt dem Staatsarchiv übergeben werden müssen. |
| Wenn digitales Archivgut übergeben werden muss oder erst nach zehn | Wenn digitales Archivgut übergeben werden muss oder erst nach zehn |
| Jahren vernichtet werden darf (zum Beispiel bei Buchführungsdaten), | Jahren vernichtet werden darf (zum Beispiel bei Buchführungsdaten), |
| dann sind die Anforderungen an ihre Lebensdauer viel höher, als wenn | dann sind die Anforderungen an ihre Lebensdauer viel höher, als wenn |
| es bereits nach einem oder zwei Monaten entfernt werden kann. In den | es bereits nach einem oder zwei Monaten entfernt werden kann. In den |
| künftigen Aussonderungsrichtlinien muss die Verwaltung des digitalen | künftigen Aussonderungsrichtlinien muss die Verwaltung des digitalen |
| Archivguts mehr berücksichtigt werden. | Archivguts mehr berücksichtigt werden. |
| V. Anwendung der Richtlinien | V. Anwendung der Richtlinien |
| Die Korpschefs und/oder die Archivverantwortlichen sind mit der | Die Korpschefs und/oder die Archivverantwortlichen sind mit der |
| Anwendung dieser Richtlinien beauftragt. | Anwendung dieser Richtlinien beauftragt. |
| Die Korpschefs und/oder die Archivverantwortlichen, die aufgrund der | Die Korpschefs und/oder die Archivverantwortlichen, die aufgrund der |
| geltenden Richtlinien Archivgut vernichten möchten, müssen vorher eine | geltenden Richtlinien Archivgut vernichten möchten, müssen vorher eine |
| schriftliche Erlaubnis des Generalarchivars oder seines Vertreters | schriftliche Erlaubnis des Generalarchivars oder seines Vertreters |
| erhalten. | erhalten. |
| Falls in den Aussonderungsrichtlinien bei einer Archivgutkategorie der | Falls in den Aussonderungsrichtlinien bei einer Archivgutkategorie der |
| Vermerk « zu vernichten » steht und falls die administrative | Vermerk « zu vernichten » steht und falls die administrative |
| Mindestaufbewahrungsfrist abgelaufen ist, kann die betreffende lokale | Mindestaufbewahrungsfrist abgelaufen ist, kann die betreffende lokale |
| Polizeizone erst nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des | Polizeizone erst nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des |
| Staatsarchivs und der zuständigen Staatsanwaltschaft (mit Angabe der | Staatsarchivs und der zuständigen Staatsanwaltschaft (mit Angabe der |
| Art der Dokumente und der äussersten Aufbewahrungstermine, die für | Art der Dokumente und der äussersten Aufbewahrungstermine, die für |
| jede Zone anders sein können) die tatsächliche Vernichtung vornehmen. | jede Zone anders sein können) die tatsächliche Vernichtung vornehmen. |
| Dieser Bericht muss den vorerwähnten Instanzen mindestens dreissig | Dieser Bericht muss den vorerwähnten Instanzen mindestens dreissig |
| Werktage vor der tatsächlichen Vernichtung der Dokumente übermittelt | Werktage vor der tatsächlichen Vernichtung der Dokumente übermittelt |
| werden. Wenn das Staatsarchiv und die zuständige Staatsanwaltschaft | werden. Wenn das Staatsarchiv und die zuständige Staatsanwaltschaft |
| nicht binnen zehn Werktagen auf die Notifizierung eingehen, wird von | nicht binnen zehn Werktagen auf die Notifizierung eingehen, wird von |
| einer stillschweigenden Zustimmung zu der Vernichtung ausgegangen. Für | einer stillschweigenden Zustimmung zu der Vernichtung ausgegangen. Für |
| die Vernichtung von Dokumenten, die nicht in den | die Vernichtung von Dokumenten, die nicht in den |
| Aussonderungsrichtlinien erwähnt sind, ist immer eine schriftliche | Aussonderungsrichtlinien erwähnt sind, ist immer eine schriftliche |
| Erlaubnis des Generalarchivars oder seines Vertreters erforderlich. | Erlaubnis des Generalarchivars oder seines Vertreters erforderlich. |
| Die Anwendung dieser Aussonderungsrichtlinien beginnt am 1. Februar | Die Anwendung dieser Aussonderungsrichtlinien beginnt am 1. Februar |
| 2006. | 2006. |
| Schliesslich möchten wir durch die Unterzeichnung des vorliegenden | Schliesslich möchten wir durch die Unterzeichnung des vorliegenden |
| Rundschreibens unterstreichen, wie wichtig ein gut verwaltetes | Rundschreibens unterstreichen, wie wichtig ein gut verwaltetes |
| historisches Erbe der lokalen Polizei ist. Mit diesem Rundschreiben | historisches Erbe der lokalen Polizei ist. Mit diesem Rundschreiben |
| werden ebenfalls die Modalitäten der Archivierung der Polizeidokumente | werden ebenfalls die Modalitäten der Archivierung der Polizeidokumente |
| aus Papier geregelt. (Richtlinien in Bezug auf andere Träger werden | aus Papier geregelt. (Richtlinien in Bezug auf andere Träger werden |
| später folgen.) Deshalb drängen wir auch darauf, dass die lokale | später folgen.) Deshalb drängen wir auch darauf, dass die lokale |
| Polizei gemeinsam mit dem für diese Materie zuständigen Staatsarchiv | Polizei gemeinsam mit dem für diese Materie zuständigen Staatsarchiv |
| die diesbezüglich erforderlichen Initiativen ergreift. Das Allgemeine | die diesbezüglich erforderlichen Initiativen ergreift. Das Allgemeine |
| Staatsarchiv, unter der Leitung des Generalarchivars, Herrn Karel | Staatsarchiv, unter der Leitung des Generalarchivars, Herrn Karel |
| VELLE, steht Ihnen hierfür zur Verfügung. | VELLE, steht Ihnen hierfür zur Verfügung. |
| Brüssel, den 9. Februar 2006 | Brüssel, den 9. Februar 2006 |
| Der Vizepremierminister und Minister des Innern | Der Vizepremierminister und Minister des Innern |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |
| Die Vizepremierministerin und Ministerin der Justiz | Die Vizepremierministerin und Ministerin der Justiz |
| Frau L. ONKELINX | Frau L. ONKELINX |