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Omzendbrief GPI 29 betreffende de identificatie van de voertuigen van de geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling | Circulaire GPI 29 relative à l'identification des véhicules de la police intégrée structurée à deux niveaux. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
9 DECEMBER 2002. - Omzendbrief GPI 29 betreffende de identificatie van | 9 DECEMBRE 2002. - Circulaire GPI 29 relative à l'identification des |
de voertuigen van de geïntegreerde politie, gestructureerd op twee | véhicules de la police intégrée structurée à deux niveaux. - |
niveaus. - Duitse vertaling | Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
29 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 9 december 2002 | circulaire GPI 29 du Ministre de l'Intérieur du 9 décembre 2002 |
betreffende de identificatie van de voertuigen van de geïntegreerde | relative à l'identification des véhicules de la police intégrée |
politie, gestructureerd op twee niveaus (Belgisch Staatsblad van 10 | structurée à deux niveaux (Moniteur belge du 10 janvier 2003), établie |
januari 2003), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling | par le Service central de traduction allemande du Commissariat |
van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
9. DEZEMBER 2002 - Rundschreiben GPI 29 über die Identifizierung | 9. DEZEMBER 2002 - Rundschreiben GPI 29 über die Identifizierung |
der Fahrzeuge der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei | der Fahrzeuge der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des |
Polizeikollegiums, | Polizeikollegiums, |
in meinem Rundschreiben GPI 4 vom 8. März 2001 und meinem | in meinem Rundschreiben GPI 4 vom 8. März 2001 und meinem |
Rundschreiben GPI 13 vom 16. Januar 2002 über die visuelle Identität | Rundschreiben GPI 13 vom 16. Januar 2002 über die visuelle Identität |
und die Kennzeichnungen der Fahrzeuge der auf zwei Ebenen | und die Kennzeichnungen der Fahrzeuge der auf zwei Ebenen |
strukturierten integrierten Polizei habe ich darauf hingewiesen, dass | strukturierten integrierten Polizei habe ich darauf hingewiesen, dass |
die Fahrzeuge Träger dieser Identität sein würden. Heute werden die | die Fahrzeuge Träger dieser Identität sein würden. Heute werden die |
konkreten visuellen Elemente auf den Fahrzeugen von der Bevölkerung | konkreten visuellen Elemente auf den Fahrzeugen von der Bevölkerung |
deutlich erkannt und identifiziert. | deutlich erkannt und identifiziert. |
Mit dieser Kennzeichnung sollten sowohl die visuelle Identität und die | Mit dieser Kennzeichnung sollten sowohl die visuelle Identität und die |
Verbesserung der Sichtbarkeit des Fahrzeugs von allen Seiten als auch | Verbesserung der Sichtbarkeit des Fahrzeugs von allen Seiten als auch |
die Sicherheit der Polizisten, die das Fahrzeug benutzen, gefördert | die Sicherheit der Polizisten, die das Fahrzeug benutzen, gefördert |
werden. | werden. |
Genauso wichtig und notwendig ist es, dass die mit dieser neuen | Genauso wichtig und notwendig ist es, dass die mit dieser neuen |
Kennzeichnung ausgestatteten Fahrzeuge ebenfalls von den Mitgliedern | Kennzeichnung ausgestatteten Fahrzeuge ebenfalls von den Mitgliedern |
der integrierten Polizei identifiziert werden können, die ihre | der integrierten Polizei identifiziert werden können, die ihre |
Aufträge von Luftfahrzeugen aus durchführen. | Aufträge von Luftfahrzeugen aus durchführen. |
Darum muss jedes Fahrzeug der integrierten Polizei, das das alte oder | Darum muss jedes Fahrzeug der integrierten Polizei, das das alte oder |
das neue Striping trägt, ab dem Monat Oktober 2003 eine besondere | das neue Striping trägt, ab dem Monat Oktober 2003 eine besondere |
Kennzeichnung auf dem Dach aufweisen. Diese Kennzeichnung muss | Kennzeichnung auf dem Dach aufweisen. Diese Kennzeichnung muss |
innerhalb der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei | innerhalb der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei |
vereinheitlicht werden. | vereinheitlicht werden. |
Durch das berücksichtigte Identifizierungsmuster, das sowohl tagsüber | Durch das berücksichtigte Identifizierungsmuster, das sowohl tagsüber |
als auch nachts lesbar ist, kann man sofort sehen, ob der Wagen der | als auch nachts lesbar ist, kann man sofort sehen, ob der Wagen der |
föderalen oder der lokalen Polizei gehört. Von da an kann anhand der | föderalen oder der lokalen Polizei gehört. Von da an kann anhand der |
auf dem Dach des Fahrzeugs angebrachten Kennzeichnung, die an eine | auf dem Dach des Fahrzeugs angebrachten Kennzeichnung, die an eine |
parametrische Liste geknüpft ist, entweder die Zone, der das Fahrzeug | parametrische Liste geknüpft ist, entweder die Zone, der das Fahrzeug |
angehört, oder der föderale Polizeidienst, dem es zugeteilt ist, | angehört, oder der föderale Polizeidienst, dem es zugeteilt ist, |
genauer identifiziert werden. | genauer identifiziert werden. |
Um in Bezug auf diese parametrische Liste die nötige Vertraulichkeit | Um in Bezug auf diese parametrische Liste die nötige Vertraulichkeit |
zu bewahren, habe ich die Generaldirektion der Materiellen Mittel | zu bewahren, habe ich die Generaldirektion der Materiellen Mittel |
beauftragt, den lokalen Polizeizonen und den Diensten der föderalen | beauftragt, den lokalen Polizeizonen und den Diensten der föderalen |
Polizei die berücksichtigte parametrische Liste und die technischen | Polizei die berücksichtigte parametrische Liste und die technischen |
Kriterien der Identifizierungskennzeichnung zu besorgen. | Kriterien der Identifizierungskennzeichnung zu besorgen. |
Es sei darauf hingewiesen, dass bei der Ausarbeitung der neuen | Es sei darauf hingewiesen, dass bei der Ausarbeitung der neuen |
Kennzeichnung die Verschiedenheit der Fahrzeuge der integrierten | Kennzeichnung die Verschiedenheit der Fahrzeuge der integrierten |
Polizei berücksichtigt worden ist. Sollte sich dennoch herausstellen, | Polizei berücksichtigt worden ist. Sollte sich dennoch herausstellen, |
dass die Kennzeichnung sich nicht problemlos auf einem bestimmten | dass die Kennzeichnung sich nicht problemlos auf einem bestimmten |
Fahrzeug anbringen lässt, kann stets auf die Generaldirektion der | Fahrzeug anbringen lässt, kann stets auf die Generaldirektion der |
Materiellen Mittel der föderalen Polizei zurückgegriffen werden. | Materiellen Mittel der föderalen Polizei zurückgegriffen werden. |
Dieser Dienst wird dann die nötigen Initiativen ergreifen, um die | Dieser Dienst wird dann die nötigen Initiativen ergreifen, um die |
Kennzeichnung des betreffenden Fahrzeugs zu gewährleisten. | Kennzeichnung des betreffenden Fahrzeugs zu gewährleisten. |
Hier sind die Angaben dieses Dienstes: | Hier sind die Angaben dieses Dienstes: |
Postadresse: Föderale Polizei | Postadresse: Föderale Polizei |
Generaldirektion der Materiellen Mittel | Generaldirektion der Materiellen Mittel |
Direktion Ausrüstung | Direktion Ausrüstung |
Rue Fritz Toussaint 47, Brüssel | Rue Fritz Toussaint 47, Brüssel |
Tel.: 02/642 64 94 | Tel.: 02/642 64 94 |
Fax: 02/642 64 76 | Fax: 02/642 64 76 |
E-Mail: jl.parmentier@advalvas.be | E-Mail: jl.parmentier@advalvas.be |
Dringende technische Fragen beziehungsweise Detailfragen in Bezug auf | Dringende technische Fragen beziehungsweise Detailfragen in Bezug auf |
das Anbringen des Stripings können ebenfalls direkt an die vorgenannte | das Anbringen des Stripings können ebenfalls direkt an die vorgenannte |
Generaldirektion gerichtet werden. Letztere kann zu Gunsten der | Generaldirektion gerichtet werden. Letztere kann zu Gunsten der |
Polizeizonen auch für das Anbringen der Dachkennzeichnung sorgen. | Polizeizonen auch für das Anbringen der Dachkennzeichnung sorgen. |
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das | Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das |
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht | vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht |
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. | worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |