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Meertalige weergave van Omzendbrief van 09/12/1999
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Omzendbrief betreffende de deelname van de niet-Belgische burgers van de Europese Unie aan de volgende gemeenteraadsverkiezingen van 8 oktober 2000. - Duitse vertaling Circulaire relative à la participation des citoyens non Belges de l'Union européenne aux prochaines élections communales du 8 octobre 2000. - Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN MINISTERE DE L'INTERIEUR
9 DECEMBER 1999. - Omzendbrief betreffende de deelname van de 9 DECEMBRE 1999. - Circulaire relative à la participation des citoyens
niet-Belgische burgers van de Europese Unie aan de volgende non Belges de l'Union européenne aux prochaines élections communales
gemeenteraadsverkiezingen van 8 oktober 2000. - Duitse vertaling du 8 octobre 2000. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
de Minister van Binnenlandse Zaken van 9 december 1999 betreffende de circulaire du Ministre de l'Intérieur du 9 décembre 1999 relative à la
deelname van de niet-Belgische burgers van de Europese Unie aan de participation des citoyens non Belges de l'Union européenne aux
volgende gemeenteraadsverkiezingen van 8 oktober 2000 (Belgisch prochaines élections communales du 8 octobre 2000 (Moniteur belge du
Staatsblad van 15 december 1999), opgemaakt door de Centrale dienst 15 décembre 1999), établie par le Service central de traduction
voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
9. DEZEMBER 1999 - Rundschreiben über die Teilnahme nichtbelgischer 9. DEZEMBER 1999 - Rundschreiben über die Teilnahme nichtbelgischer
Bürger der Europäischen Union an den nächsten Gemeindewahlen vom 8. Bürger der Europäischen Union an den nächsten Gemeindewahlen vom 8.
Oktober 2000 Oktober 2000
An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen
Zur Information: Zur Information:
An die Frau Provinzgouverneurin und an die Herren Provinzgouverneure An die Frau Provinzgouverneurin und an die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren,
bei den letzten Europawahlen vom 13. Juni 1999 belief sich die Anzahl bei den letzten Europawahlen vom 13. Juni 1999 belief sich die Anzahl
nichtbelgischer Bürger der Europäischen Union, die ihre Eintragung in nichtbelgischer Bürger der Europäischen Union, die ihre Eintragung in
die Wählerliste der Gemeinde ihres Wohnortes beantragt hatten und die Wählerliste der Gemeinde ihres Wohnortes beantragt hatten und
infolgedessen ihr Stimmrecht zugunsten belgischer Listen ausgeübt infolgedessen ihr Stimmrecht zugunsten belgischer Listen ausgeübt
haben, auf ungefähr 38 000, während diese Anzahl sich bei der haben, auf ungefähr 38 000, während diese Anzahl sich bei der
Europawahl vom 12. Juni 1994 nur auf ungefähr 22 000 belief. Europawahl vom 12. Juni 1994 nur auf ungefähr 22 000 belief.
Diese höhere Wahlbeteiligung kann auf die Informationskampagne Diese höhere Wahlbeteiligung kann auf die Informationskampagne
zurückgeführt werden, die während des Zeitraums vor den Wahlen in den zurückgeführt werden, die während des Zeitraums vor den Wahlen in den
audiovisuellen Medien geführt wurde zwecks Sensibilisierung der audiovisuellen Medien geführt wurde zwecks Sensibilisierung der
Unionsbürger für die ihnen zur Verfügung stehende Möglichkeit, ihre Unionsbürger für die ihnen zur Verfügung stehende Möglichkeit, ihre
Eintragung in die belgischen Wählerlisten zu beantragen. Eintragung in die belgischen Wählerlisten zu beantragen.
Der Anstieg der Anzahl Unionswähler war zwar beachtlich, er entsprach Der Anstieg der Anzahl Unionswähler war zwar beachtlich, er entsprach
jedoch nicht den Erwartungen, da diese Zahl von 38 000 nur ungefähr 8 jedoch nicht den Erwartungen, da diese Zahl von 38 000 nur ungefähr 8
Prozent der potentiellen Anzahl Unionswähler ausmacht. Prozent der potentiellen Anzahl Unionswähler ausmacht.
Mein Wunsch ist es, dass dieser Prozentsatz bei den nächsten Mein Wunsch ist es, dass dieser Prozentsatz bei den nächsten
Gemeindewahlen vom 8. Oktober 2000 wesentlich ansteigt. Gemeindewahlen vom 8. Oktober 2000 wesentlich ansteigt.
Unabhängig von der Informationskampagne, die zu gegebener Zeit zu Unabhängig von der Informationskampagne, die zu gegebener Zeit zu
diesem Zweck geführt werden wird, möchte ich im Sinne des diesem Zweck geführt werden wird, möchte ich im Sinne des
Regierungsabkommens das Verfahren zur Eintragung in die Listen Regierungsabkommens das Verfahren zur Eintragung in die Listen
vereinfachen und es den in unserem Land ansässigen Unionsbürgern vereinfachen und es den in unserem Land ansässigen Unionsbürgern
zugänglicher machen. zugänglicher machen.
Diesbezüglich halte ich es für nützlich, die Gemeinden darauf Diesbezüglich halte ich es für nützlich, die Gemeinden darauf
hinzuweisen, dass der Unionsbürger, der sich in die Wählerliste für hinzuweisen, dass der Unionsbürger, der sich in die Wählerliste für
die Gemeindewahlen vom 8. Oktober 2000 eintragen lassen möchte, in die Gemeindewahlen vom 8. Oktober 2000 eintragen lassen möchte, in
Wirklichkeit über zwei Möglichkeiten der Eintragung verfügt. Wirklichkeit über zwei Möglichkeiten der Eintragung verfügt.
Er kann entweder persönlich bei der Gemeindeverwaltung seines Er kann entweder persönlich bei der Gemeindeverwaltung seines
Wohnortes vorstellig werden, um das Antragsformular auszufüllen, Wohnortes vorstellig werden, um das Antragsformular auszufüllen,
dessen Muster durch den im Belgischen Staatsblatt vom 8. Dezember 1999 dessen Muster durch den im Belgischen Staatsblatt vom 8. Dezember 1999
veröffentlichten Ministeriellen Erlass vom 25. Mai 1999 (Anlage 1 zu veröffentlichten Ministeriellen Erlass vom 25. Mai 1999 (Anlage 1 zu
diesem Erlass, französische und niederländische Fassung Belgisches diesem Erlass, französische und niederländische Fassung Belgisches
Staatsblatt vom 3. Juni 1999) festgelegt worden ist, oder er kann Staatsblatt vom 3. Juni 1999) festgelegt worden ist, oder er kann
seinen Antrag schriftlich (oder telefonisch) einreichen. seinen Antrag schriftlich (oder telefonisch) einreichen.
Im letzten Fall muss er die Gemeindeverwaltung seines Wohnortes Im letzten Fall muss er die Gemeindeverwaltung seines Wohnortes
(schriftlich oder telefonisch) bitten, ihm ein Exemplar dieses (schriftlich oder telefonisch) bitten, ihm ein Exemplar dieses
Formulars zuzuschicken. Formulars zuzuschicken.
Der Unionsbürger füllt dieses Formular zu Hause aus und schickt es Der Unionsbürger füllt dieses Formular zu Hause aus und schickt es
dann ordnungsgemäss ausgefüllt und unterzeichnet an diese Verwaltung dann ordnungsgemäss ausgefüllt und unterzeichnet an diese Verwaltung
zurück. Da das Antragsformular mit einer Empfangsbestätigung versehen zurück. Da das Antragsformular mit einer Empfangsbestätigung versehen
ist, lässt diese Verwaltung ihm diese Empfangsbestätigung zukommen, ist, lässt diese Verwaltung ihm diese Empfangsbestätigung zukommen,
sobald sie festgestellt hat, dass das Antragsformular ordnungsgemäss sobald sie festgestellt hat, dass das Antragsformular ordnungsgemäss
ausgefüllt und unterzeichnet ist. ausgefüllt und unterzeichnet ist.
Vorliegende Anweisungen ergänzen das Ministerielle Rundschreiben Vorliegende Anweisungen ergänzen das Ministerielle Rundschreiben
meines verehrten Vorgängers vom 25. Mai 1999, das im Belgischen meines verehrten Vorgängers vom 25. Mai 1999, das im Belgischen
Staatsblatt vom 8. Dezember 1999 (SS. 45 655 bis 45 659) Staatsblatt vom 8. Dezember 1999 (SS. 45 655 bis 45 659)
veröffentlicht worden ist (französische und niederländische Fassung veröffentlicht worden ist (französische und niederländische Fassung
Belgischen Staatsblatt vom 3. Juni 1999). Belgischen Staatsblatt vom 3. Juni 1999).
Ich möchte die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Ich möchte die Frau Provinzgouverneurin und die Herren
Provinzgouverneure bitten, in einer nächsten Ausgabe des Provinzgouverneure bitten, in einer nächsten Ausgabe des
Verwaltungsblattes auf vorliegendes Rundschreiben zu verweisen und das Verwaltungsblattes auf vorliegendes Rundschreiben zu verweisen und das
Datum zu vermerken, an dem es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht Datum zu vermerken, an dem es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht
worden ist. worden ist.
Brüssel, den 9. Dezember 1999 Brüssel, den 9. Dezember 1999
Der Minister Der Minister
A. Duquesne A. Duquesne
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